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V/0623/2020

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich Langebusch im Quartier Moldrickx in Kinderhaus

Vorlagen 09.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 43.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

12031 Zeichen

V/0623/2020 
V/0623/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich Langebusch im Quartier 
Moldrickx in Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit acht 
Gruppen im Quartier Moldrickx, südlich Langebusch in Kinderhaus im Bezirk Nord zur Weite r-
entwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einri chtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 140 - 150 Plätze umfasst, davon 44 u3 - Plätze und 96 - 106 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elte rliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2023 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
04.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eschert, Frau Kratz-
Trutti 
Telefon: 492-5616 
EschertM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0623/2020 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeiz u-
führen.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird  rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Ra h-
men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Ina nspruchnahme einer investiven Förde-
rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i-
bung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so 
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des 
Bebauungsplans Nr. 590 (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 
26.08.2020, V/0658/2020) erfolgt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 10.596.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 10.116.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese achtgruppige Einrichtung insgesamt maxi-
mal 480.000 €.   
  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. In diesem Zusammen-
hang wird neben dem „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ auch eine Antragstellung nach dem 
aktuell aufgelegten Bundesprogramm „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-
2021“ geprüft.  
  
  
Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 2.001.200 € an (für 2023 
anteilig: 828.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
800.500 € (für 2023 anteilig: 331.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 200.200 € (für 2023 
anteilig: 83.000 €) gegenüber.  
  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

- 3 - 
V/0623/2020 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
5080 Bauk. Kita südl. Langebusch 
(Moldrix) 
   
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnah-
men 
2021 
2022 
2023 
720.000 
720.000 
720.000 
Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
  Summe Einzahlungen  2.160.000 €  
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
VE2021 
2022 
VE2022 
2023 
500.000 
2.000.000 
4.596.000 
4.596.000 
3.020.000 
3.020.000 
Ausstattungs-
budget im 
Ansatz ent-
halten 
 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
VE2022 
2023 
480.000 
480.000 
 
  Summe Auszahlungen  10.596.000  
Summe Saldo  8.436.000  
 
Mit dem Haushalt 2018 sind für die Jahre 2019 bis 2021 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die 
Auszahlungen Mittel in Höhe von 5 Mio € (2019 = 600.000 €; 2020 = 3,4 Mio €; 2021 = 1 Mio €) be-
schlossen worden. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maß-
nahme von Gesamtkosten von 10.596.000 € aus. Diese Kosten entfallen aufgrund der aktualisierten 
Bauplanung auf die Jahre 2020 bis 2023 (Aufteilung siehe wie oben). 
Den Auszahlungen stehen die noch in den Haushalt einzustellenden Einzahlungen in Höhe von 
2.160.000 € gegenüber (Aufteilung siehe wie oben).  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  allgemeine 
Umlagen 
2023 
2024 ff 
331.500 
800.500 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2023 
2024 ff 
83.000 
200.200 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 
2024 ff 
828.600 
2.001.200 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens-
situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 4 - 
V/0623/2020 
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis-
plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Die Ver-
waltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle 
zu kompensieren. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Im Kinderhaus beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 37,7 % (205 Plätze für 544 
Kinder).  
Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 108,6 % (570 Plätze für 525 Kinder). 
Damit liegt di e Versorgungsquote bei den u3 -Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt . 
Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen  für u3-Kinder in Kinderhaus  nicht gedeckt 
werden.  
Die Zahl der u3- und ü3-Kinder ist in Kinderhaus in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen: 
 
 U3 Ü3 
2017 479 484 
2018 499 490 
2019 511 512 
2020 544 525 
 
Die Kinderzahlen liegen über den für Kinderhaus prognostizierten Zahlen für diese Altersgruppen. 
Die Zahl der u3-Kinder liegt über der Gesamtzahl der ü3- Kinder, so dass durch das Älter werden der 
Kinder ein weiterer Bedarf an ü3-Plätzen in den nächsten Jahren zu erwarten ist. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als achtgruppige Einrichtung flexibel aufgestellt. Sie wird mit 44 
u3-Plätzen und 96 - 106 ü3-Plätzen entstehen. Eine Umstrukturierung der Plätze entsprechend der 
tatsächlichen Bedarfe ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Insbesondere zur Inbetriebnahme ist 
von einem höheren Anteil an u3-Kindern auszugehen.  
Die neu geschaffenen Plätze decken die sich aus dem neuen Baugebiet ergebenden Bedarfe ab und 
können zusätzlich für bereits bestehende weitere Bedarfe des Stadtteils genutzt werden. Dadurch 
wird perspektivisch die Versorgungsquote ansteigen. 
Eine weitere Kindertageseinrichtung wird am Ermlandweg entstehen und die Bedarfe aus Kinderhaus 
und Mitte abdecken (V/0679/2018). Deren Inbetriebnahme ist ebenfalls für 2023 geplant. 
 
Die Errichtung der Kita dient damit sowo hl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung von 
zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Bei der Errichtung der achtgruppigen Kindertageseinrichtung wird, auf Basis der Planung des Amtes 
für Immobilienmanagement, ein größtenteils 2 -geschossiger Winkeltyp errichtet. Lediglich der abg e-
winkelte Mehrzweckraum wird eingeschossig erstellt.  
Da die S pielfläche im Außenbereich für eine achtgruppige Kindertageseinrichtung zu gering ausfällt, 
wird auf den zweigeschossigen Baukörper zusätzlich eine großflächige Spielterrasse mit einer Größe 
von rd. 650 m² errichtet. Die erforderliche Außenfläche für acht Gruppen ist damit vorhanden.

- 5 - 
V/0623/2020 
Das Dach des Mehrzweckraums sowie ein Teilbereich des zweigeschossigen Baukörpers erhalten 
eine PV-Anlage bzw. ein Gründach. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.  
 
Eine Fertigstellung ist zum 01.08.2023 geplant.  
 
Zum Haushalt 2018 wurde für die Maßnahme auf der Grundlage von damals vorhandenen Erfa h-
rungswerten eine Haushaltsanmeldung in Höhe von 5 Mio € für einen Durchführungszeitraum von 
2019 bis 2021 abgegeben. Die Planung und Weiterentwicklung der Maßnahme hat einige Zeit in An-
spruch genommen. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation berücksichtigt nun 
die Angaben der Architektenplanung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Standorts. Die 
Gesamtkosten von 10.596.000 € beziehen sich d abei auf einen veränderten Durchführungszeitraum 
von 2020 bis 2023.  
Die Kostensteigerung zu der bisherigen Haushaltsanmeldung ergeben sich einerseits durch Verände-
rungen der Planung, die 2018 noch nicht bekannt waren. Dazu gehören die o. g. Ausrüstung des  
Baukörpers mit einer PV -Anlage, mit dem Gründach, sowie mit der Spielterrasse. Darüber hinaus 
sind in der Kalkulation Ansätze für Risiko und Sicherung in Höhe von jeweils 10% der Summe lt. DIN 
216 enthalten sowie eine Steigerung der Baukosten gemäß Baupre isindex bis 2023 (3 Jahre, je 6 p. 
a.). Die Details dazu finden sich in der Anlage 3 (Kostenschätzung).      
  
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- 
Kinder in Kinderhaus geschaffen. 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenrahmen

Anlage 3: Kostenschätzung

1031 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement 23.42.0004
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276
PROJEKT
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ
KG 100 Grundstück
Kaufpreis Grundstück ohne Berücksichtigung  
KG 200 Herrichten+Erschließen
ohne Baugrunduntersuchungen 173.000,00               
173.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
4.600.000,00 €
4.600.000,00 €
KG 400 Bauwerk - TGA
630.000,00 €
630.000,00 €
KG 500 Aussenanlagen inkl. Dachgrten
510.000,00               
510.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke
480.000,00 €
480.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
Nebenkosten 
und Honorare              
nach HOAI 2013 863.000,00 €
VgV-Verfahren 157.000,00 €
Summe 7.413.000,00 €
10% Risiko 741.300 €
10% Sicherheit 741.300 €
GESAMTKOSTEN 2020 8.896.000,00 €
Steigerung 1.700.000,00 €
KOSTENANSATZ 2023 10.596.000,00 €
Grundlagen: Langebusch, Münster - Kinderhaus
Annnahme BGF ca. 1750 m²
aufgestellt, 26.06.2020, Michaela Selberg
Selberg Wieczorek Mümken
Baupreisindex bis 2023 (3 Jahre, je 6  p. a.)
Neubau KiTa Langebusch, 8-Gruppen
incl. Gründach u. PV-Anlage

Anlage 2: Raumprogramm

2439 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand:23.03.2020
1. Gruppenstruktur
4 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
2 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2020/2021
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 8
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm1.430
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,00 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 188.760,00 €
4 x G I = 20 Kinder 185qm
2 x G II = 10 Kinder 185qm
2 x G III = 20-25 Kinder 160qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 8 43 344
A2 Nebenraum 8 17 136
A3 Wasch-/WC 8 12 96 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 8 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 8 6 48
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 19 76
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 5 17 85
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 3 19 57
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
907
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 38 38
A11 3 6 18
A12 Küche 1 30 30
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
103
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.430 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 2.400
C - GESAMTFLÄCHE EINER 8-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG3.830
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Entwurf für eine 8-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 8-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Erforderliches Raumprogramm für eine 8-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
Bemerkungen 
Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 2.400
Innenfläche + Außenfläche
420 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze A16
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
1.400 qm - 1.800 qm

Anlage A

4473 Zeichen

Anlage A zur V/0623/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita südlich Langebusch maßnahmenbedingte Plätze sowie Plätze für den Stadtteil geschaffen. 
Damit werden dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Kinderhaus bereitge-
stellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Mit der Errichtung der Kita südlich Langebusch werden die u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich 
Kinderhaus ausgebaut.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 10.596.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 10.116.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese achtgruppige Einrichtung insgesamt ma-
ximal 480.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von

2.160.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 2.001.200 € an (für 2023 
anteilig: 828.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
800.500 € (für 2023 anteilig: 331.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 200.200 € (für 2023 
anteilig: 83.000 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuz ü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wach s-
tum noch deutlich stä rker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung z u fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei. 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 14.07.2020
Notizen:
© Stadt Münster
H 5761 170
R 403 415
R 404 674
H 5761 990
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (5)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.9 Anhörung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 49.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 43.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ermlandweg
  • Langebusch
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0623/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37