V/0623/2020
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich Langebusch im Quartier Moldrickx in Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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V/0623/2020 V/0623/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich Langebusch im Quartier Moldrickx in Kinderhaus Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit acht Gruppen im Quartier Moldrickx, südlich Langebusch in Kinderhaus im Bezirk Nord zur Weite r- entwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einri chtung folgende Gruppen beinhaltet 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 140 - 150 Plätze umfasst, davon 44 u3 - Plätze und 96 - 106 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elte rliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2023 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 04.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eschert, Frau Kratz- Trutti Telefon: 492-5616 EschertM@stadt- muenster.de - 2 - V/0623/2020 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeiz u- führen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Ra h- men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Ina nspruchnahme einer investiven Förde- rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i- bung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 590 (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 26.08.2020, V/0658/2020) erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 10.596.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 10.116.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese achtgruppige Einrichtung insgesamt maxi- mal 480.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. In diesem Zusammen- hang wird neben dem „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ auch eine Antragstellung nach dem aktuell aufgelegten Bundesprogramm „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020- 2021“ geprüft. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 2.001.200 € an (für 2023 anteilig: 828.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 800.500 € (für 2023 anteilig: 331.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 200.200 € (für 2023 anteilig: 83.000 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. - 3 - V/0623/2020 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnah- me 5080 Bauk. Kita südl. Langebusch (Moldrix) Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendun- gen für Investitionsmaßnah- men 2021 2022 2023 720.000 720.000 720.000 Inv. Förde- rung Bund/ Land Summe Einzahlungen 2.160.000 € Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2020 2021 VE2021 2022 VE2022 2023 500.000 2.000.000 4.596.000 4.596.000 3.020.000 3.020.000 Ausstattungs- budget im Ansatz ent- halten 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen VE2022 2023 480.000 480.000 Summe Auszahlungen 10.596.000 Summe Saldo 8.436.000 Mit dem Haushalt 2018 sind für die Jahre 2019 bis 2021 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die Auszahlungen Mittel in Höhe von 5 Mio € (2019 = 600.000 €; 2020 = 3,4 Mio €; 2021 = 1 Mio €) be- schlossen worden. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maß- nahme von Gesamtkosten von 10.596.000 € aus. Diese Kosten entfallen aufgrund der aktualisierten Bauplanung auf die Jahre 2020 bis 2023 (Aufteilung siehe wie oben). Den Auszahlungen stehen die noch in den Haushalt einzustellenden Einzahlungen in Höhe von 2.160.000 € gegenüber (Aufteilung siehe wie oben). Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2023 2024 ff 331.500 800.500 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2023 2024 ff 83.000 200.200 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 2024 ff 828.600 2.001.200 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens- situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 4 - V/0623/2020 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis- plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Die Ver- waltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Kinderhaus beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 37,7 % (205 Plätze für 544 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 108,6 % (570 Plätze für 525 Kinder). Damit liegt di e Versorgungsquote bei den u3 -Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt . Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3-Kinder in Kinderhaus nicht gedeckt werden. Die Zahl der u3- und ü3-Kinder ist in Kinderhaus in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen: U3 Ü3 2017 479 484 2018 499 490 2019 511 512 2020 544 525 Die Kinderzahlen liegen über den für Kinderhaus prognostizierten Zahlen für diese Altersgruppen. Die Zahl der u3-Kinder liegt über der Gesamtzahl der ü3- Kinder, so dass durch das Älter werden der Kinder ein weiterer Bedarf an ü3-Plätzen in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Die neue Kindertageseinrichtung wird als achtgruppige Einrichtung flexibel aufgestellt. Sie wird mit 44 u3-Plätzen und 96 - 106 ü3-Plätzen entstehen. Eine Umstrukturierung der Plätze entsprechend der tatsächlichen Bedarfe ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Insbesondere zur Inbetriebnahme ist von einem höheren Anteil an u3-Kindern auszugehen. Die neu geschaffenen Plätze decken die sich aus dem neuen Baugebiet ergebenden Bedarfe ab und können zusätzlich für bereits bestehende weitere Bedarfe des Stadtteils genutzt werden. Dadurch wird perspektivisch die Versorgungsquote ansteigen. Eine weitere Kindertageseinrichtung wird am Ermlandweg entstehen und die Bedarfe aus Kinderhaus und Mitte abdecken (V/0679/2018). Deren Inbetriebnahme ist ebenfalls für 2023 geplant. Die Errichtung der Kita dient damit sowo hl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. 2. Maßnahmenplanung: Bei der Errichtung der achtgruppigen Kindertageseinrichtung wird, auf Basis der Planung des Amtes für Immobilienmanagement, ein größtenteils 2 -geschossiger Winkeltyp errichtet. Lediglich der abg e- winkelte Mehrzweckraum wird eingeschossig erstellt. Da die S pielfläche im Außenbereich für eine achtgruppige Kindertageseinrichtung zu gering ausfällt, wird auf den zweigeschossigen Baukörper zusätzlich eine großflächige Spielterrasse mit einer Größe von rd. 650 m² errichtet. Die erforderliche Außenfläche für acht Gruppen ist damit vorhanden. - 5 - V/0623/2020 Das Dach des Mehrzweckraums sowie ein Teilbereich des zweigeschossigen Baukörpers erhalten eine PV-Anlage bzw. ein Gründach. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Eine Fertigstellung ist zum 01.08.2023 geplant. Zum Haushalt 2018 wurde für die Maßnahme auf der Grundlage von damals vorhandenen Erfa h- rungswerten eine Haushaltsanmeldung in Höhe von 5 Mio € für einen Durchführungszeitraum von 2019 bis 2021 abgegeben. Die Planung und Weiterentwicklung der Maßnahme hat einige Zeit in An- spruch genommen. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation berücksichtigt nun die Angaben der Architektenplanung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Standorts. Die Gesamtkosten von 10.596.000 € beziehen sich d abei auf einen veränderten Durchführungszeitraum von 2020 bis 2023. Die Kostensteigerung zu der bisherigen Haushaltsanmeldung ergeben sich einerseits durch Verände- rungen der Planung, die 2018 noch nicht bekannt waren. Dazu gehören die o. g. Ausrüstung des Baukörpers mit einer PV -Anlage, mit dem Gründach, sowie mit der Spielterrasse. Darüber hinaus sind in der Kalkulation Ansätze für Risiko und Sicherung in Höhe von jeweils 10% der Summe lt. DIN 216 enthalten sowie eine Steigerung der Baukosten gemäß Baupre isindex bis 2023 (3 Jahre, je 6 p. a.). Die Details dazu finden sich in der Anlage 3 (Kostenschätzung). 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Kinderhaus geschaffen. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenrahmen
Anlage 3: Kostenschätzung
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Amt für Immobilienmanagement 23.42.0004 KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 PROJEKT KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ KG 100 Grundstück Kaufpreis Grundstück ohne Berücksichtigung KG 200 Herrichten+Erschließen ohne Baugrunduntersuchungen 173.000,00 173.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 4.600.000,00 € 4.600.000,00 € KG 400 Bauwerk - TGA 630.000,00 € 630.000,00 € KG 500 Aussenanlagen inkl. Dachgrten 510.000,00 510.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 480.000,00 € 480.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 863.000,00 € VgV-Verfahren 157.000,00 € Summe 7.413.000,00 € 10% Risiko 741.300 € 10% Sicherheit 741.300 € GESAMTKOSTEN 2020 8.896.000,00 € Steigerung 1.700.000,00 € KOSTENANSATZ 2023 10.596.000,00 € Grundlagen: Langebusch, Münster - Kinderhaus Annnahme BGF ca. 1750 m² aufgestellt, 26.06.2020, Michaela Selberg Selberg Wieczorek Mümken Baupreisindex bis 2023 (3 Jahre, je 6 p. a.) Neubau KiTa Langebusch, 8-Gruppen incl. Gründach u. PV-Anlage
Anlage 2: Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand:23.03.2020 1. Gruppenstruktur 4 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 2 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2020/2021 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 8 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm1.430 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,00 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 188.760,00 € 4 x G I = 20 Kinder 185qm 2 x G II = 10 Kinder 185qm 2 x G III = 20-25 Kinder 160qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 8 43 344 A2 Nebenraum 8 17 136 A3 Wasch-/WC 8 12 96 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 8 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 8 6 48 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 19 76 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 5 17 85 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 3 19 57 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 A9 Abstellraum MZR 1 10 10 907 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 38 38 A11 3 6 18 A12 Küche 1 30 30 A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 103 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.430 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 2.400 C - GESAMTFLÄCHE EINER 8-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG3.830 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Entwurf für eine 8-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 8-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Erforderliches Raumprogramm für eine 8-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Bemerkungen Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 2.400 Innenfläche + Außenfläche 420 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze A16 Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 1.400 qm - 1.800 qm
Anlage A
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Anlage A zur V/0623/2020 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita südlich Langebusch maßnahmenbedingte Plätze sowie Plätze für den Stadtteil geschaffen. Damit werden dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Kinderhaus bereitge- stellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita südlich Langebusch werden die u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Kinderhaus ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x tlw Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 10.596.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 10.116.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese achtgruppige Einrichtung insgesamt ma- ximal 480.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 2.001.200 € an (für 2023 anteilig: 828.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 800.500 € (für 2023 anteilig: 331.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 200.200 € (für 2023 anteilig: 83.000 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuz ü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wach s- tum noch deutlich stä rker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung z u fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 14.07.2020 Notizen: © Stadt Münster H 5761 170 R 403 415 R 404 674 H 5761 990 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Ermlandweg
- Langebusch
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0623/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37