V/0043/2010/1
Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Hauptvorlage V/0043/2010
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Vorlagen-Nr.: V/0043/2010 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: Betrifft Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 03.02.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgendes wird beschlossen: 1. Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever In den Ausschuss des Wasser- und Bodenver bandes Obere Stever werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 2. Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 27.01.2010 V/0043/2010 - 2 - 3. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung wird die Kommis- sion zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen um ein beratendes Mit- glied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) erweitert. Das beratende Mitglied hat die Aufga- be, das Mitglied für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. beratendes Mitglied für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/ Lernbehinderung Stellvertretung Jeanette Thier NN Dauvemühle 23 48159 Münster 4. Besetzung Kommunale Gesundheitskonferenz 4.1 von der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Mitglieder Stellvertretung Otmar Knüvener Schornheide 9 Paul Rudnick Mergelkamp 5 48157 Münster 48329 Havixbeck 4.2 von der Kommunalen Seniorenvertretung: Mitglieder Stellvertretung Dr. Gabriele Peus-Bispinck Hittorfstr. 41 Margareta Seiling Königsberger Str. 151 48149 Münster 48157 Münster Folgende Umbesetzungen werden beschlossen 5. Kommunale Gesundheitskonferenz 5.1 vom St.-Franziskus-Hospital: Mitglieder Stellvertretung Martin Michel Hohenzollernring 72 48145 Münster Dr. rer. pol. Ansgar Klemann Hohenzollernring 72 48145 Münster V/0043/2010 - 3 - 5.2 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Mitglieder Stellvertretung Anna Pohl Sibylle Kratz-Trutti Begründung: zu Ziffer 1 Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Stever” besteht der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigentü- mer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf die Stadt Münster. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Per- sonen- oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amtszeit endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die Amtszeit endete damit am 31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mit- glieder im Amt. zu Ziffer 2 Gemäß § 9 der Satzung des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup–Amelsbüren besteht der Aus- schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren aus 12 Mitgliedern. In der Gruppe C (Eigentümer des seitlichen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amts- zeit endet gemäß § 10 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljahres. Die Amtszeit endete am 31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt. zu Ziffer 3 Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in ihrer Sitzung am 19.01.2010 als Anregung an den Rat beschlossen, die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung um ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) zu erweitern. In der Kommission wird die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung erstmalig durch eine behinderte Person vertreten. Menschen mit geistiger Behinde- rung/Lernbehinderung benötigen für die Mitarbeit in Gremien in der Regel eine Unterstützung. Für eine wirksame Unterstützung ist es erforderlich, dass der Unterstützer/die Unterstützerin die Mög- lichkeiten hat, die einem Mitglied offen stehen (Erhalt aller Sitzungsunterlagen, Teilnahmen an allen Sitzungen, Möglichkeit zu Nachfragen und Rederec ht). Ein Stimmrecht ist nicht erforderlich – dies ist an das behinderte Mitglied gebunden. Die Kommission schlägt vor, Frau Jeanette Thier zu entsenden. Die Stellvertreterposition wird noch nicht besetzt. zu Ziffer 4 und 5 Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft der Rat die kommunale Gesundheitskonferenz ein. zu Ziffer 4.1 Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sit- zung am 19.01.2010 beschlossen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Ge- sundheitskonferenz vorzuschlagen. V/0043/2010 - 4 - V/0043/2010 zu Ziffer 4.2 Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 06.01.2010 beschlos- sen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Gesundheitskonferenz vorzuschla- gen. zu Ziffer 5.1 Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben vom 12.01.2010 vom St. Franziskus-Hospital beantragt. zu Ziffer 5.2 Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben 22.12.2009 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien beantragt. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe
Beschlussvorlage
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V/0043/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 03.02.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever In den Ausschuss des Wasser- und Bodenver bandes Obere Stever werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 2. Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) Vorlagen-Nr.: V/0043/2010/1 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0043/2010/1 3. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung wird die Kommis- sion zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen um ein beratendes Mit- glied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) erweitert. Das beratende Mitglied hat die Aufga- be, das Mitglied für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. beratendes Mitglied für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/ Lernbehinderung Stellvertretung Jeanette Thier Dauvemühle 23 48159 Münster NN 4. Besetzung Kommunale Gesundheitskonferenz 4.1 von der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Mitglieder Stellvertretung Otmar Knüvener Schornheide 9 48157 Münster Paul Rudnick Mergelkamp 5 48329 Havixbeck 4.2 von der Kommunalen Seniorenvertretung: Mitglieder Stellvertretung Dr. Gabriele Peus-Bispinck Hittorfstr. 41 48149 Münster Margareta Seiling Königsberger Str. 151 48157 Münster 4.3 vom Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.: Mitglieder Stellvertretung Dr. Mechthild Kuhlmann Spiekerhof 23 48143 Münster Dr. Elke Grotegut-Semik Michaelweg 37 48149 Münster - 3 - V/0043/2010/1 Folgende Umbesetzungen werden beschlossen 5. Kommunale Gesundheitskonferenz 5.1 vom St.-Franziskus-Hospital: Mitglieder Stellvertretung Martin Michel Hohenzollernring 72 48145 Münster Dr. rer. pol. Ansgar Klemann Hohenzollernring 72 48145 Münster 5.2 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Mitglieder Stellvertretung Anna Pohl Sibylle Kratz-Trutti Begründung: zu Ziffer 1 Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Stever” besteht der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigentü- mer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf die Stadt Münster. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Per- sonen- oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amtszeit endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die Amtszeit endete damit am 31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mit- glieder im Amt. zu Ziffer 2 Gemäß § 9 der Satzung des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup–Amelsbüren besteht der Aus- schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren aus 12 Mitgliedern. In der Gruppe C (Eigentümer des seitlichen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amts- zeit endet gemäß § 10 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljahres. Die Amtszeit endete am 31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt. zu Ziffer 3 Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in ihrer Sitzung am 19.01.2010 als Anregung an den Rat beschlossen, die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung um ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) zu erweitern. In der Kommission wird die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung - 4 - V/0043/2010/1 erstmalig durch eine behinderte Person vertreten. Menschen mit geistiger Behinde- rung/Lernbehinderung benötigen für die Mitarbeit in Gremien in der Regel eine Unterstützung. Für eine wirksame Unterstützung ist es erforderlich, dass der Unterstützer/die Unterstützerin die Mög- lichkeiten hat, die einem Mitglied offen stehen (Erhalt aller Sitzungsunterlagen, Teilnahmen an allen Sitzungen, Möglichkeit zu Nachfragen und Rederec ht). Ein Stimmrecht ist nicht erforderlich – dies ist an das behinderte Mitglied gebunden. Die Kommission schlägt vor, Frau Jeanette Thier zu entsenden. Die Stellvertreterposition wird noch nicht besetzt. zu Ziffer 4 und 5 Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft der Rat die kommunale Gesundheitskonferenz ein. zu Ziffer 4.1 Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sit- zung am 19.01.2010 beschlossen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Ge- sundheitskonferenz vorzuschlagen. zu Ziffer 4.2 Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 06.01.2010 beschlos- sen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Gesundheitskonferenz vorzuschla- gen. zu Ziffer 4.3 Die Regionalgruppe in Münster des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psy cho- therapie und Gesellschaft e.V. hatte vor kurzem erklärt, sich aufgelöst zu haben und nie- manden mehr in die Kommunale Gesundheitskonferenz zu entsenden (vgl. Vorlage V/0787/2009). Der Vorstand des Arbeitskreises beantragt jetzt wieder die Aufnahme als Mit- glied in die Kommunale Gesundheitskonferenz. Er schlägt vor, o. g. Personen zu entsen- den. Die Aufnahme wird von der Geschäftsstelle der kommunalen Gesundheitskonferenz befürwortet. zu Ziffer 5.1 Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben vom 12.01.2010 vom St. Franziskus-Hospital beantragt. zu Ziffer 5.2 Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben 22.12.2009 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien beantragt. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (7)
- Hittorfstraße 41
- Königsberger Straße 151
- Hohenzollernring 72
- Michaelweg 37
- Dauvemühle 23
- Schornheide 9
- Spiekerhof 23
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0043/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37