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V/0043/2010/1

Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 01.02.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2010, TOP 17

Hauptvorlage V/0043/2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0043/2010

6835 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0043/2010  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzungen und Umbesetzungen in  Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
03.02.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgendes wird beschlossen: 
 
1.  Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever 
 
In den Ausschuss des Wasser- und Bodenver bandes Obere Stever werden als Vertre-
ter/innen der Stadt Münster entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden)  
 
ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
Stellvertretung 
1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 
 
2.  Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren 
 
In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren werden als Vertre-
ter/innen der Stadt Münster entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden)  
 
ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
Stellvertretung 
1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 
 
 
 
 
492 60 47 
 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.01.2010 
V/0043/2010

- 2 - 
3. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
 
Für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung wird die Kommis-
sion zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen um ein beratendes Mit-
glied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) erweitert. Das beratende Mitglied hat die Aufga-
be, das Mitglied für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung 
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. 
 
beratendes Mitglied für die Gruppe der 
Menschen mit geistiger Behinderung/ 
Lernbehinderung 
 
Stellvertretung 
 Jeanette Thier  NN 
Dauvemühle 23 
48159 Münster 
 
 
 
4.  Besetzung Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
  4.1 von der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen:  
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Otmar Knüvener 
Schornheide 9 
 Paul Rudnick 
Mergelkamp 5 
48157 Münster 48329 Havixbeck 
 
  4.2 von der Kommunalen Seniorenvertretung:  
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Dr. Gabriele Peus-Bispinck 
Hittorfstr. 41 
 Margareta Seiling 
Königsberger Str. 151 
48149 Münster 48157 Münster 
 
 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen 
 
5.  Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
  5.1 vom St.-Franziskus-Hospital: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Martin Michel  
Hohenzollernring 72 
48145 Münster 
  
Dr. rer. pol. Ansgar Klemann 
Hohenzollernring 72 
48145 Münster 
 
 
 
V/0043/2010

- 3 - 
  5.2 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Anna Pohl    
Sibylle Kratz-Trutti 
 
 
 
Begründung: 
 
zu Ziffer 1 
Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Stever” besteht der Ausschuss 
des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigentü-
mer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf 
die Stadt Münster. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die 
zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Per-
sonen- oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die 
Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amtszeit 
endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die 
Amtszeit endete damit am 31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mit-
glieder im Amt.  
 
zu Ziffer 2 
Gemäß § 9 der Satzung des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup–Amelsbüren besteht der Aus-
schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren aus 12 Mitgliedern. In der Gruppe C 
(Eigentümer des seitlichen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten. Gemäß 
§ 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von 
Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen-
vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden.  
Die Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amts-
zeit endet gemäß § 10 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljahres. Die Amtszeit endete am 
31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt.  
 
zu Ziffer 3 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in ihrer Sitzung 
am 19.01.2010 als Anregung an den Rat beschlossen,  die Gruppe der Menschen mit geistiger 
Behinderung/Lernbehinderung um ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) 
zu erweitern.  
In der Kommission wird die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung 
erstmalig durch eine behinderte Person vertreten. Menschen mit geistiger Behinde-
rung/Lernbehinderung benötigen für die Mitarbeit in Gremien in der Regel eine Unterstützung. Für 
eine wirksame Unterstützung ist es erforderlich, dass der Unterstützer/die Unterstützerin die Mög-
lichkeiten hat, die einem Mitglied offen stehen (Erhalt aller Sitzungsunterlagen, Teilnahmen an 
allen Sitzungen, Möglichkeit zu Nachfragen und Rederec ht). Ein Stimmrecht ist nicht erforderlich – 
dies ist an das behinderte Mitglied gebunden. Die Kommission schlägt vor, Frau Jeanette Thier zu 
entsenden. Die Stellvertreterposition wird noch nicht besetzt. 
 
zu Ziffer 4 und 5 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft 
der Rat die kommunale Gesundheitskonferenz ein.  
 
zu Ziffer 4.1 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sit-
zung am 19.01.2010 beschlossen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Ge-
sundheitskonferenz vorzuschlagen. 
V/0043/2010

- 4 - 
V/0043/2010 
 
zu Ziffer 4.2 
Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 06.01.2010 beschlos-
sen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Gesundheitskonferenz vorzuschla-
gen. 
 
zu Ziffer 5.1 
Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben vom 12.01.2010 vom St. Franziskus-Hospital beantragt. 
 
 
 
zu Ziffer 5.2 
Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben 22.12.2009 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien beantragt. 
 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beschlussvorlage

7598 Zeichen

V/0043/2010/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzungen und Umbesetzungen in  Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
03.02.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever 
 
In den Ausschuss des Wasser- und Bodenver bandes Obere Stever werden als Vertre-
ter/innen der Stadt Münster entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden)  
 
ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
Stellvertretung 
1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 
 
2.  Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren 
 
In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup - Amelsbüren werden als Vertre-
ter/innen der Stadt Münster entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden)  
 
ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
Stellvertretung 
1 Jutta Boothe (Amt 66) 1 Peter Krekeler (Amt 66) 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0043/2010/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492 60 47 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0043/2010/1 
3. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
 
Für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung wird die Kommis-
sion zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen um ein beratendes Mit-
glied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) erweitert. Das beratende Mitglied hat die Aufga-
be, das Mitglied für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung 
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. 
 
beratendes Mitglied für die Gruppe der 
Menschen mit geistiger Behinderung/ 
Lernbehinderung 
 
Stellvertretung 
 Jeanette Thier 
Dauvemühle 23 
48159 Münster 
 NN 
 
 
 
4.  Besetzung Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
 
  4.1 von der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen:  
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Otmar Knüvener 
Schornheide 9 
48157 Münster 
 Paul Rudnick 
Mergelkamp 5 
48329 Havixbeck 
 
  4.2 von der Kommunalen Seniorenvertretung:  
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Dr. Gabriele Peus-Bispinck 
Hittorfstr. 41 
48149 Münster 
 Margareta Seiling 
Königsberger Str. 151 
48157 Münster 
 
  4.3 vom Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft 
  e. V.: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Dr. Mechthild Kuhlmann 
Spiekerhof 23 
48143 Münster 
 Dr. Elke Grotegut-Semik 
Michaelweg 37 
48149 Münster

- 3 - 
V/0043/2010/1 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen 
 
5.  Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
  5.1 vom St.-Franziskus-Hospital: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Martin Michel  
Hohenzollernring 72 
48145 Münster 
Dr. rer. pol. Ansgar Klemann 
Hohenzollernring 72 
48145 Münster 
  
 
  5.2 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
 Anna Pohl  
Sibylle Kratz-Trutti 
  
 
 
 
Begründung: 
 
zu Ziffer 1 
Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Stever” besteht der Ausschuss 
des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigentü-
mer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf 
die Stadt Münster. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die 
zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Per-
sonen- oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die 
Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amtszeit 
endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die 
Amtszeit endete damit am 31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mit-
glieder im Amt.  
 
zu Ziffer 2 
Gemäß § 9 der Satzung des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup–Amelsbüren besteht der Aus-
schuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren aus 12 Mitgliedern. In der Gruppe C 
(Eigentümer des seitlichen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten. Gemäß 
§ 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von 
Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen-
vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden.  
Die Stadt Münster wird zur Zeit im Ausschuss vertreten durch das Amt 66, Frau Boothe. Die Amts-
zeit endet gemäß § 10 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljahres. Die Amtszeit endete am 
31.12.2009. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt.  
 
zu Ziffer 3 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in ihrer Sitzung 
am 19.01.2010 als Anregung an den Rat beschlossen,  die Gruppe der Menschen mit geistiger 
Behinderung/Lernbehinderung um ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht (und Stellvertretung) 
zu erweitern.  
In der Kommission wird die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung

- 4 - 
V/0043/2010/1 
erstmalig durch eine behinderte Person vertreten. Menschen mit geistiger Behinde-
rung/Lernbehinderung benötigen für die Mitarbeit in Gremien in der Regel eine Unterstützung. Für 
eine wirksame Unterstützung ist es erforderlich, dass der Unterstützer/die Unterstützerin die Mög-
lichkeiten hat, die einem Mitglied offen stehen (Erhalt aller Sitzungsunterlagen, Teilnahmen an 
allen Sitzungen, Möglichkeit zu Nachfragen und Rederec ht). Ein Stimmrecht ist nicht erforderlich – 
dies ist an das behinderte Mitglied gebunden. Die Kommission schlägt vor, Frau Jeanette Thier zu 
entsenden. Die Stellvertreterposition wird noch nicht besetzt. 
 
zu Ziffer 4 und 5 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft 
der Rat die kommunale Gesundheitskonferenz ein.  
 
zu Ziffer 4.1 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sit-
zung am 19.01.2010 beschlossen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Ge-
sundheitskonferenz vorzuschlagen. 
 
zu Ziffer 4.2 
Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 06.01.2010 beschlos-
sen, die o. g. Personen für die Entsendung in die Kommunale Gesundheitskonferenz vorzuschla-
gen. 
 
zu Ziffer 4.3 
Die Regionalgruppe in Münster des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psy
cho-
therapie und Gesellschaft e.V. hatte vor kurzem erklärt, sich aufgelöst zu haben und nie-
manden mehr in die Kommunale Gesundheitskonferenz zu entsenden (vgl. Vorlage 
V/0787/2009). Der Vorstand des Arbeitskreises beantragt jetzt wieder die Aufnahme als Mit-
glied in die Kommunale Gesundheitskonferenz. Er schlägt vor, o. g. Personen zu entsen-
den. Die Aufnahme wird von der Geschäftsstelle der kommunalen Gesundheitskonferenz 
befürwortet. 
 
zu Ziffer 5.1 
Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben vom 12.01.2010 vom St. Franziskus-Hospital beantragt. 
 
zu Ziffer 5.2 
Die o. g. Umbesetzung wird mit Schreiben 22.12.2009 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien beantragt. 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

03.02.2010 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.02.2010 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hittorfstraße 41
  • Königsberger Straße 151
  • Hohenzollernring 72
  • Michaelweg 37
  • Dauvemühle 23
  • Schornheide 9
  • Spiekerhof 23

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0043/2010/1
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37