Mandari Insight

V/0581/2014

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

Vorlagen 12.08.2014

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581-2014 - Anlage 5

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

581-2014 - Anlage 2

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Ansehen

581-2014 - Anlage 1

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Ansehen

581-2014 - Anlage 6

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Ansehen

581-2014 - Anlage

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Ansehen

581-2014 - Anlage 3

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Ansehen

581-2014 - Anlage 4

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Ansehen

581-2014 - Anlage 5

3205 Zeichen

H.Weber-Jasinski J. Schrief 
Schillerstrasse 80 - 48155 Münster 
Fon 0251 - 66 36 44    Fax 0251 - 14 20 693 
info@also-architekten.de 
a.l.s.o.  -  architekten 
Kostenschätzung nach DIN 276 
Projekt : Einrichtung einer KiTa (und Flüchtlingsunt erkünfte) in der Oxford Kaserne 
Roxeler Straße 340 
48161 Münster 
Jun 14 
Block 8 und 43a 
Kgr 100 Grundstück -  €                    
Kgr 110 Grundstückswert 
Kgr 120 Grundstücksnebenkosten -  €                          
Kgr 130 Freimachen -  €                          
Kgr 200 Herrichten und Erschließen 15.760,00 €          
Kgr 210 Herrichten -  €                          
Kgr 220 Öffentliche Erschließung 15.760,00 €                
Kgr 230 Nichtöffentliche Erschließung -  €                          
Kgr 240 Ausgleichsabgaben -  €                          
Kgr 300 Bauwerk -  Baukonstruktion 396.200,00 €        
Kgr 300 Rohbauarbeiten 20.200,00 €                
Kgr 330 Fensterbauarbeiten 31.000,00 €                
Kgr 340 Trockenbau / Malerarbeiten / Geländer / Flie sen 117.000,00 €              
Kgr 350 Decken - Bodenbelagsarbeiten (Teppich) 58.000,00 €                
Kgr 360 Dachdeckungsarbeiten 15.000,00 €                
Kgr 370 Tischlerarbeiten 63.000,00 €                
Kgr 390 Abbrucharbeiten / Sonstige Massnahmen 92.000,00 €                
Kgr 400 Bauwerk - Technische Anlagen 191.218,86 €        
Kgr 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.579,00 €                
Kgr 420 Wärmeversorgungsanlagen 59.143,00 €                
Kgr 430 Lufttechnische Anlagen 
Kgr 440 Starkstromanlagen 80.228,38 €                
Kgr 450 Fernmelde- u. Informationstechn. Anlagen 11.268,48 €                
Kgr 460 Förderanlagen 
Kgr 470 Nutzungsspezifische Anlagen 
Kgr 480 Gebäudeautomation 9.800,00 €                  
Kgr 490 Sonstige Maßnahmen f. technische Anlagen -  €                          
Kgr 500 Außenanlagen 171.500,00 €           
Kgr 510 Geländeflächen + Außenraumgestaltung 105.000,00 €              
Kgr 520 Befestigte Flächen   
Kgr 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen -  €                          
Kgr 540 Technische Anlagen in Außenanlagen -  €                          
Kgr 550 Einbauten in Außenanlagen 66.500,00 €                
Kgr 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen -  €                          
Kgr 600 Ausstattung und Kunstwerke 22.000,00 €          
Kgr 610 Ausstattung (Innenvorhänge) 22.000,00 €                
Kgr 620 Kunstwerke -  €                          
Kgr 700 Baunebenkosten 141.500,00 €           
Kgr 710 Bauherrenaufgaben -  €                          
Kgr 720 Vorbereitung der Objektplanung -  €                          
Kgr 730 Architekten- und Ingenieurleistungen (Archit ekt, TGA, Statik) 136.000,00 €              
Kgr 740 Gutachten Brandschutz, Altlasten u. Akustik 5.500,00 €                  
Kgr 750 Kunst 
Kgr 760 Finanzierung -  €                          
Kgr 770 Allgemeine Baunebenkosten -  €                          
Kgr 790 Sonstige Baunebenkosten -  €                          
Summe 
938.178,86 €        
Aufgestellt am 23.07.2014 
a.l.s.o.-architekten      J. Schrief 
Art der Kostenermittlung 
Kostenschätzung 
Aufgestellt nach DIN 276 (Bruttobeträge) 
23.07.2014 1 - 1

Beschlussvorlage

1024 Zeichen

V/0581/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-
Kaserne wird gemäß § 60 GO NW genehmigt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.  
 
 
 
I.V.  
 
gez. 
Reinkemeier  
 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0581/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kistler 
Ruf: 
492-2340 
E-Mail: 
KistlerM@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

581-2014 - Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

581-2014 - Anlage 1

18 Zeichen

Anlage 1: Lageplan

581-2014 - Anlage 6

2170 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage D/0052/2014 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl: 2  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße:       
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung: Block 8, Block 43a nicht 
barrierefrei 
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: Treppenlift Verbindung zu Block 8 ist optional 
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:        
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: Keine Angaben Amt 51, 
kurzfristige Nutzung  
 
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung:       
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:  
 
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1

581-2014 - Anlage

12438 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
AMT FÜR 
IMMOBILIENMANAGEMENT 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0052/2014 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeht 
folgende Dringlichkeitsentscheidung: 
 
1) Die Herrichtung der o. g. Kindertageseinrichtung  wird nach den Plänen des 
Architekturbüros a.l.s.o. architekten ausgeführt (Anlagen 1 – 4) 
 
2) Es wir zur Kenntnis genommen, dass sich die ursp rünglich geplanten 
Herrichtungskosten von 1.200.000 € auf ca. 940.000 € reduzieren (Anlage 5).  
 
3) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checklis te zur Berücksichtigung 
bauökologischer Kriterien nicht beigefügt ist, da dass Mietobjekt nur für einen 
Mietzeitraum von 2 Jahren, gegebenenfalls zzgl. einer zweijährigen 
Verlängerungsoption angemietet wird und darüber hinaus die vorhandene 
Gebäudestruktur unverändert bleibt und durch die Umbaumaßnahmen keine baulichen 
Veränderungen mit ökologischem oder energetisch relevantem Bezug durchgeführt 
werden. 
 
4) Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belan ge von Menschen mit Behinderungen 
werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6) 
 
5) Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im September 2014 
begonnen wird und die Fertigstellung ca. Ende März 2015 erfolgt. Zur Erreichung dieses 
Ziels ist es erforderlich von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dieses Projekt 
abzuweichen und alle Bauleistungen nach Angebotseinholung und anschließenden 
freihändigen Vergaben zu beauftragen 
 
6) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der mit der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) abzuschließende Mietvertrag eine Laufzeit von 2 Jahren 
zuzüglich einer 2 jährigen Verlängerungsoption hat. Die Ausübung der Option ist davon 
abhängig, dass sich das Grundstück dann noch im Eigentum der BImA befindet und sich 
die Verkaufsabsichten noch nicht ausreichend konkretisiert haben.

Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
02 Zuwendung und allgemeine 
Umlagen 
2014 
2015 ff. 
 
57.000 
345.000 
Landeszu- 
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen 2014 
2015 ff. 
 
158.000 
957.200 
Betriebskosten 
zuschüsse für 
Kitas freier 
Träger 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme  0210 Zuschuss zum Ausbau Kita-
Betreuung freier Träger 
2014  360.000 Zuschuss an 
Träger 
Investitionsmaßnahme  4760 Umbaukosten Kita Oxford-
Kaserne  
2014  940.000 
(urspr. 
1.200.000)  
außerplanmäßi 
ge 
Mittelbereitstell
ung 
 
Hinweis:  
Die Mittelbereitstellung wurde bereits durch Beschluss des Rates der Stadt Münster in seiner 
Sitzung vom 02.04.2014 (Vorlagen-Nr.: V/0092/2014/1 . Erg.) beschlossen. Es hat sich 
lediglich die Investitionssumme für die Umbaukosten  von 1.200.000 € auf 940.000 € 
reduziert. 
Die freiwerdenden Mittel i. H. v. 260.000 € werden bei der Finanzstelle 0210 - Zuschüsse 
zum Ausbau der KiTa-Betr.-u3 - wieder zur Verfügung  gestellt, um zur Deckung aktueller 
Ausbauplanungen genutzt zu werden. 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des Errichtungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. V/0092/2014) wurden seitens der 
Verwaltung vorgeschlagen, die Kita in der Oxford-Ka serne interimsweise anzumieten, um 
den dringenden Bedarf an Kita-Plätzen zu decken. 
 
Abweichend hiervon hat der Rat der Stadt Münster in  seiner Sitzung am 02.04.2014 auf 
Empfehlung der Bezirksvertretung West und des Aussc husses für Kinder, Jugendliche und 
Familien (Vorlagen-Nr.: V/0092/2014/1. Erg.) beschl ossen, den Standort nicht interimsweise, 
sondern dauerhaft anzumieten. Hintergrund für diese  Änderung war insbesondere der 
Wunsch, die notwendigen Investitionskosten  für ein en längeren Zeitraum  abzusichern und 
so die Rentierlichkeit zu erhöhen.

Dementsprechend wurde seitens der Verwaltung mit de r Eigentümerin (BImA) Kontakt 
aufgenommen, um einen längerfristigen Mietvertrag a uszuhandeln. Die BImA lehnte einen 
längerfristigen Mietvertrag unter Hinweis auf die a ktuelle Beschlusslage zur Oxford-Kaserne 
ab.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 (Vorlagen-Nr.: V/0032/2014) 
u. a. beschlossen, dass die Grundstücke im Bereich der Oxford-Kaserne durch die Wohn + 
Stadtbau GmbH erworben werden sollen und diese dann ggf. teilweise weiter zu vermarkten.  
 
Die BImA geht davon aus, dass auf Grundlage dieser Beschlusslage auch ohne 
längerfristigen Mietvertrag die Stadt Münster „Herr  des Verfahrens“ ist und die gewünschte 
Nutzungsdauer der Immobilie, gegebenenfalls über di e mietvertragliche von der BImA 
angebotene zweijährige Nutzungsdauer zzgl. der darg estellten Optionsmöglichkeit hinaus, 
durch eigene Beschlüsse/Verhandlungen herbeiführen kann.  
 
Seitens der Verwaltung wird diese Einschätzung grun dsätzlich geteilt. Die 
Verkaufsverhandlungen werden sich jedoch noch über einen längern Zeitraum hinziehen. 
Die Verwaltung vermag das genaue Verhandlungsergebn is nicht zu prognostizieren. 
Insoweit ist auch die Möglichkeit nicht auszuschlie ssen, dass die Immobilie nicht dauerhaft 
als Kita-Standort genutzt werden kann. In enger Abs timmung zwischen dem Amt für 
Immobilienmanagement und dem Amt für Kinder, Jugend liche und Familien wurden daher 
die Möglichkeiten einer Kostenreduzierung geprüft, um einerseits das finanzielle Risiko 
einzuschränken und andererseits den Spielraum für d ie weiteren politische Entscheidungen 
und Verhandlungen nicht unnötig einzuschränken.  
 
Darstellung der Kosten und Kostenreduzierung/Hochbau:  
 
 
KOSTENSCHÄTZUNG nach DIN 276 
 Einrichtung einer KiTa in der Oxford Kaserne für 2+2 Jahre 
 
Kostengruppe 
Kostenschätzung 
nach DIN 276 
März 2014 
Standort dauerhaft 
Beschluss 
Ratssitzung 
02.04.2014  
Kostenschätzung 
nach DIN 276 
Juni 2014 
Standort 2+2 Jahre 
Jour Fixe Amt 23/51 
19.05.2014  
Fachplanung  
300 Bauwerk 
Baukonstruktion 637.000,00 €  Brutto 397.000,00 € Brutto Brandschutzkonzept 
Schadstoffgutachten 
400 Bauwerk 
Technische Anlagen 233.000,00 €  Brutto 192.000,00 € Brutto 
-Technische 
Gebäudeausrüstung 
TGA 
Elektro, 
Versorgungstechnik 
700 Baunebenkosten 213.000,00 €  Brutto 142.000,00 € Brutto 
Honorare 
Fachplanung, 
Architektenleistung

Kostenreduzierungen im Einzelnen (Auszug 2te Ebene aus Kostengruppe 300 nach DIN 
276): 
 
• Fensterbauarbeiten – Die vorhandene Einscheibenver glasung kann durch eine 
Fensterfolienbeschichtung für einen ausreichenden Splitterschutz ertüchtigt werden. 
 Auf den Komplettaustausch aller Einscheiben-Fenste rverglasung (ESG) in eine 
Verbundsicherheitsverglasung (VSG) kann verzichtet werden. 
 
• Fliesenarbeiten in den WC-Waschanlagen – Die vorha ndenen Versorgungs-
Entsorgungsleitungen (Unterputz) können nicht weiter genutzt werden 
(Legionellengefahr) 
 Notwendige neue Leitungen werden für die Nutzungsd auer Aufputz verlegt. 
 Die vorhandenen WC-Anlagen sind größtenteils mit i ntakter Badkeramik ausgestattet 
die in Funktion bleiben soll.  
 
• Schlosserarbeiten – Fluchttreppe inklusive der Abs turzsicherung in Abstimmung mit 
dem  Brandschutzkonzept entfallen. 
 
• Bodenbelagsarbeiten – vorhandener intakter Linoleu m Belag in den Gruppenräumen 
kann belassen werden. Vorhandener Teppichbelag ist auf Wunsch  des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien rückzubauen und neu zu verlegen. 
 
• Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten – Neue Versorgungs leitungen werden Aufputz 
verlegt. 
 Mengenminderung der  Rohbauarbeiten für benötigte Leitungslegung.  
 
Künftig wird das ehemalige Schulgebäude Block 8 und  Block 43a der britischen Streitkräfte 
für eine befristete Nutzung (2+2 Jahre) für 6 Grupp en, davon 32 u3-Plätze und 68 ü3-Plätze 
genutzt.  
 
Die vorhandene Gebäudestruktur und deren räumliche Aufteilung kann für diesen KiTa-
Betrieb größtenteils übernommen werden. 
 
Eine erforderliche Nutzflächenerweiterung für Sozia l,- und Besprechungsräume sowie 
Leitungsbüro wurde effektiv und kostensparend durch  die Umnutzung der großzügig 
vorhandenen Verkehrsflächen im Bereich der Treppenh äuser erreicht. Das Konzept der 
Umbauplanung basiert auf einem geringfügigen Eingri ff in die Gebäudesubstanz, so dass in 
den Gewerken Abbruch-, Rohbauarbeiten und Trockenba u Kosten eingespart werden 
konnten.  
 
Die vorhandenen fertigen Oberflächen, Oberbeläge (L inoleum, Terrazzo, Fliesen) in den 
Räumlichkeiten und Treppenhäusern sind auf ihre Wei terverwendung geprüft worden und 
verbleiben größtenteils an Ort und Stelle. Der text ile Bodenbelag wird komplett erneuert. Für 
die Wand- und Deckenoberflächen sind umfassende Übe rarbeitungen im Gewerk 
Malerarbeiten vorgesehen.  
 
Im Erdgeschoss im Personaltrakt  ist ein geschlecht sneutrales behindertengerechtes WC 
geplant. 
 
Eine barrierefreie Erschließung ist durch die Ausbi ldung von Rampen am Haupteingang zu 
Block 43a und an den Austritten der Gruppenräume zum Spielgelände gewährleistet. 
 
Umfangreiche Baumaßnahmen sind u.a. aufgrund der Le gionellengefahr in der 
haustechnischen Installation notwendig. Die Wasserv ersorgung ist vollständig zu erneuern 
und wird kostensparend als Aufputzinstallation der Leitungen in den Räumen verlegt.

Elektrotechnisch geplante Maßnahmen umfassen u.a. d ie Neuversorgung der Gebäude mit 
Telefonanschluss, Datennetz und Brandmeldeanlage. 
Die Beleuchtungskörper können nur zum Teil wiederve rwendet werden und werden daher 
insbesondere in den Umbaubereichen erneuert. 
 
In jedem der Gewerke wird auf den Rückbau im Bestan d vorhandener bautechnischer und 
versorgungstechnischer Installationen die den KiTa-Betrieb nicht tangieren verzichtet.  
 
 
Abweichung von den Vergaberichtlinien: 
 
Nach Beschlussfassung soll umgehend die Baugenehmig ung eingeholt werden. Gleichzeitig 
werden Angebote von den Firmen eingeholt, um dann m it freihändigen Vergaben die 
Aufträge an Baufirmen zu vergeben. Dazu wird von den Vergaberichtlinien der Stadt Münster 
abgewichen, da die dort vorgesehenen öffentlichen u nd beschränkten Ausschreibungen 
zeitlich eine Fertigstellung der Maßnahme zum 31.03 .2015 nicht zulassen. Diese 
Vergabeerleichterung ist gemäß den Vergabegrundsätz en für Gemeinden nach § 25 
Gemeindehaltsverordnung möglich. Bauleistungen könn en entsprechend diesen 
Grundsätzen bis zu einem Auftragswert von ca.100.00 0 € netto freihändig vergeben werden. 
Um das Ziel der Fertigstellung bis zum 31.03.2015 z u erreichen, ist diese 
Vergabeanpassung zwingend notwendig.  
 
 
Außenanlagen: 
 
Die Außenanlagen werden nach Plänen, die das Amt fü r Grünflächen und Umweltschutz in 
Abstimmung mit dem Bedarfsamt erarbeitet, neu gestaltet und angepasst. 
 
 
Anlass für die Dringlichkeit: 
 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch a uf einen Betreuungsplatz. Mit 
Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für 
die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere  für Kinder unter drei Jahren 
geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kin der unter drei Jahren einen 
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Recht sanspruch für u3- Kinder besteht auf 
Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 
 
In Gievenbeck beträgt die u3-Quote zum neuen Kinder gartenjahr 42,3 %. Die ü3-Quote liegt 
bei 114,8 %. 
 
Der Bedarf für unter dreijährige Kinder wird in Gie venbeck nach der Elternumfrage der TU 
Dortmund auf 51,8 % geschätzt. Die Maßnahme trägt s omit dazu bei, die weiteren Bedarfe 
aus dem Wohnbereich sowie aus der in unmittelbarer Nähe zur Kita geplanten 
Flüchtlingseinrichtung, aufzufangen. 
 
Eine zeitnahe Umsetzung ist daher erforderlich.  
 
Auf die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheid ung wurde auch bereits in der Vorlage 
Nr.: V/0092/2014 hingewiesen.

Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung soll in der folgenden Beratungskette der 
Stadt Münster 
- Bezirksvertretung West 
- Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
- Haupt- und Finanzausschuss  
- Rat 
eingeholt werden. 
 
 
Münster, den  Münster, den 06.08.2014 
I. V.  
 
 
gez. gez. 
Dr. Andrea Hanke Dr. Michael Jung 
Stadträtin                              Ratsmitglie d

581-2014 - Anlage 3

8 Zeichen

Anlage 3

581-2014 - Anlage 4

8 Zeichen

Anlage 4

Beratungsverlauf (5)

21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 17.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schillerstraße 80
  • Roxeler Straße 340

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0581/2014
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37