V/0581/2014
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
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581-2014 - Anlage 5
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H.Weber-Jasinski J. Schrief Schillerstrasse 80 - 48155 Münster Fon 0251 - 66 36 44 Fax 0251 - 14 20 693 info@also-architekten.de a.l.s.o. - architekten Kostenschätzung nach DIN 276 Projekt : Einrichtung einer KiTa (und Flüchtlingsunt erkünfte) in der Oxford Kaserne Roxeler Straße 340 48161 Münster Jun 14 Block 8 und 43a Kgr 100 Grundstück - € Kgr 110 Grundstückswert Kgr 120 Grundstücksnebenkosten - € Kgr 130 Freimachen - € Kgr 200 Herrichten und Erschließen 15.760,00 € Kgr 210 Herrichten - € Kgr 220 Öffentliche Erschließung 15.760,00 € Kgr 230 Nichtöffentliche Erschließung - € Kgr 240 Ausgleichsabgaben - € Kgr 300 Bauwerk - Baukonstruktion 396.200,00 € Kgr 300 Rohbauarbeiten 20.200,00 € Kgr 330 Fensterbauarbeiten 31.000,00 € Kgr 340 Trockenbau / Malerarbeiten / Geländer / Flie sen 117.000,00 € Kgr 350 Decken - Bodenbelagsarbeiten (Teppich) 58.000,00 € Kgr 360 Dachdeckungsarbeiten 15.000,00 € Kgr 370 Tischlerarbeiten 63.000,00 € Kgr 390 Abbrucharbeiten / Sonstige Massnahmen 92.000,00 € Kgr 400 Bauwerk - Technische Anlagen 191.218,86 € Kgr 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.579,00 € Kgr 420 Wärmeversorgungsanlagen 59.143,00 € Kgr 430 Lufttechnische Anlagen Kgr 440 Starkstromanlagen 80.228,38 € Kgr 450 Fernmelde- u. Informationstechn. Anlagen 11.268,48 € Kgr 460 Förderanlagen Kgr 470 Nutzungsspezifische Anlagen Kgr 480 Gebäudeautomation 9.800,00 € Kgr 490 Sonstige Maßnahmen f. technische Anlagen - € Kgr 500 Außenanlagen 171.500,00 € Kgr 510 Geländeflächen + Außenraumgestaltung 105.000,00 € Kgr 520 Befestigte Flächen Kgr 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen - € Kgr 540 Technische Anlagen in Außenanlagen - € Kgr 550 Einbauten in Außenanlagen 66.500,00 € Kgr 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen - € Kgr 600 Ausstattung und Kunstwerke 22.000,00 € Kgr 610 Ausstattung (Innenvorhänge) 22.000,00 € Kgr 620 Kunstwerke - € Kgr 700 Baunebenkosten 141.500,00 € Kgr 710 Bauherrenaufgaben - € Kgr 720 Vorbereitung der Objektplanung - € Kgr 730 Architekten- und Ingenieurleistungen (Archit ekt, TGA, Statik) 136.000,00 € Kgr 740 Gutachten Brandschutz, Altlasten u. Akustik 5.500,00 € Kgr 750 Kunst Kgr 760 Finanzierung - € Kgr 770 Allgemeine Baunebenkosten - € Kgr 790 Sonstige Baunebenkosten - € Summe 938.178,86 € Aufgestellt am 23.07.2014 a.l.s.o.-architekten J. Schrief Art der Kostenermittlung Kostenschätzung Aufgestellt nach DIN 276 (Bruttobeträge) 23.07.2014 1 - 1
Beschlussvorlage
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V/0581/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne Beratungsfolge 21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.08.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zur Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford- Kaserne wird gemäß § 60 GO NW genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. I.V. gez. Reinkemeier Vorlagen-Nr.: V/0581/2014 Auskunft erteilt: Herr Kistler Ruf: 492-2340 E-Mail: KistlerM@stadt-muenster.de Datum: 12.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
581-2014 - Anlage 2
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Anlage 2
581-2014 - Anlage 1
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Anlage 1: Lageplan
581-2014 - Anlage 6
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Anlage 6 zur Vorlage D/0052/2014 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 2 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Block 8, Block 43a nicht barrierefrei Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Treppenlift Verbindung zu Block 8 ist optional Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Keine Angaben Amt 51, kurzfristige Nutzung Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1
581-2014 - Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT Dringlichkeitsentscheidung D/0052/2014 Betreff: Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeht folgende Dringlichkeitsentscheidung: 1) Die Herrichtung der o. g. Kindertageseinrichtung wird nach den Plänen des Architekturbüros a.l.s.o. architekten ausgeführt (Anlagen 1 – 4) 2) Es wir zur Kenntnis genommen, dass sich die ursp rünglich geplanten Herrichtungskosten von 1.200.000 € auf ca. 940.000 € reduzieren (Anlage 5). 3) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checklis te zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien nicht beigefügt ist, da dass Mietobjekt nur für einen Mietzeitraum von 2 Jahren, gegebenenfalls zzgl. einer zweijährigen Verlängerungsoption angemietet wird und darüber hinaus die vorhandene Gebäudestruktur unverändert bleibt und durch die Umbaumaßnahmen keine baulichen Veränderungen mit ökologischem oder energetisch relevantem Bezug durchgeführt werden. 4) Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belan ge von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6) 5) Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im September 2014 begonnen wird und die Fertigstellung ca. Ende März 2015 erfolgt. Zur Erreichung dieses Ziels ist es erforderlich von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dieses Projekt abzuweichen und alle Bauleistungen nach Angebotseinholung und anschließenden freihändigen Vergaben zu beauftragen 6) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abzuschließende Mietvertrag eine Laufzeit von 2 Jahren zuzüglich einer 2 jährigen Verlängerungsoption hat. Die Ausübung der Option ist davon abhängig, dass sich das Grundstück dann noch im Eigentum der BImA befindet und sich die Verkaufsabsichten noch nicht ausreichend konkretisiert haben. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilergebnisplan (Zeile) 02 Zuwendung und allgemeine Umlagen 2014 2015 ff. 57.000 345.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2014 2015 ff. 158.000 957.200 Betriebskosten zuschüsse für Kitas freier Träger Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zuschuss zum Ausbau Kita- Betreuung freier Träger 2014 360.000 Zuschuss an Träger Investitionsmaßnahme 4760 Umbaukosten Kita Oxford- Kaserne 2014 940.000 (urspr. 1.200.000) außerplanmäßi ge Mittelbereitstell ung Hinweis: Die Mittelbereitstellung wurde bereits durch Beschluss des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 02.04.2014 (Vorlagen-Nr.: V/0092/2014/1 . Erg.) beschlossen. Es hat sich lediglich die Investitionssumme für die Umbaukosten von 1.200.000 € auf 940.000 € reduziert. Die freiwerdenden Mittel i. H. v. 260.000 € werden bei der Finanzstelle 0210 - Zuschüsse zum Ausbau der KiTa-Betr.-u3 - wieder zur Verfügung gestellt, um zur Deckung aktueller Ausbauplanungen genutzt zu werden. Begründung: Im Rahmen des Errichtungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. V/0092/2014) wurden seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Kita in der Oxford-Ka serne interimsweise anzumieten, um den dringenden Bedarf an Kita-Plätzen zu decken. Abweichend hiervon hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 02.04.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung West und des Aussc husses für Kinder, Jugendliche und Familien (Vorlagen-Nr.: V/0092/2014/1. Erg.) beschl ossen, den Standort nicht interimsweise, sondern dauerhaft anzumieten. Hintergrund für diese Änderung war insbesondere der Wunsch, die notwendigen Investitionskosten für ein en längeren Zeitraum abzusichern und so die Rentierlichkeit zu erhöhen. Dementsprechend wurde seitens der Verwaltung mit de r Eigentümerin (BImA) Kontakt aufgenommen, um einen längerfristigen Mietvertrag a uszuhandeln. Die BImA lehnte einen längerfristigen Mietvertrag unter Hinweis auf die a ktuelle Beschlusslage zur Oxford-Kaserne ab. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 (Vorlagen-Nr.: V/0032/2014) u. a. beschlossen, dass die Grundstücke im Bereich der Oxford-Kaserne durch die Wohn + Stadtbau GmbH erworben werden sollen und diese dann ggf. teilweise weiter zu vermarkten. Die BImA geht davon aus, dass auf Grundlage dieser Beschlusslage auch ohne längerfristigen Mietvertrag die Stadt Münster „Herr des Verfahrens“ ist und die gewünschte Nutzungsdauer der Immobilie, gegebenenfalls über di e mietvertragliche von der BImA angebotene zweijährige Nutzungsdauer zzgl. der darg estellten Optionsmöglichkeit hinaus, durch eigene Beschlüsse/Verhandlungen herbeiführen kann. Seitens der Verwaltung wird diese Einschätzung grun dsätzlich geteilt. Die Verkaufsverhandlungen werden sich jedoch noch über einen längern Zeitraum hinziehen. Die Verwaltung vermag das genaue Verhandlungsergebn is nicht zu prognostizieren. Insoweit ist auch die Möglichkeit nicht auszuschlie ssen, dass die Immobilie nicht dauerhaft als Kita-Standort genutzt werden kann. In enger Abs timmung zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Kinder, Jugend liche und Familien wurden daher die Möglichkeiten einer Kostenreduzierung geprüft, um einerseits das finanzielle Risiko einzuschränken und andererseits den Spielraum für d ie weiteren politische Entscheidungen und Verhandlungen nicht unnötig einzuschränken. Darstellung der Kosten und Kostenreduzierung/Hochbau: KOSTENSCHÄTZUNG nach DIN 276 Einrichtung einer KiTa in der Oxford Kaserne für 2+2 Jahre Kostengruppe Kostenschätzung nach DIN 276 März 2014 Standort dauerhaft Beschluss Ratssitzung 02.04.2014 Kostenschätzung nach DIN 276 Juni 2014 Standort 2+2 Jahre Jour Fixe Amt 23/51 19.05.2014 Fachplanung 300 Bauwerk Baukonstruktion 637.000,00 € Brutto 397.000,00 € Brutto Brandschutzkonzept Schadstoffgutachten 400 Bauwerk Technische Anlagen 233.000,00 € Brutto 192.000,00 € Brutto -Technische Gebäudeausrüstung TGA Elektro, Versorgungstechnik 700 Baunebenkosten 213.000,00 € Brutto 142.000,00 € Brutto Honorare Fachplanung, Architektenleistung Kostenreduzierungen im Einzelnen (Auszug 2te Ebene aus Kostengruppe 300 nach DIN 276): • Fensterbauarbeiten – Die vorhandene Einscheibenver glasung kann durch eine Fensterfolienbeschichtung für einen ausreichenden Splitterschutz ertüchtigt werden. Auf den Komplettaustausch aller Einscheiben-Fenste rverglasung (ESG) in eine Verbundsicherheitsverglasung (VSG) kann verzichtet werden. • Fliesenarbeiten in den WC-Waschanlagen – Die vorha ndenen Versorgungs- Entsorgungsleitungen (Unterputz) können nicht weiter genutzt werden (Legionellengefahr) Notwendige neue Leitungen werden für die Nutzungsd auer Aufputz verlegt. Die vorhandenen WC-Anlagen sind größtenteils mit i ntakter Badkeramik ausgestattet die in Funktion bleiben soll. • Schlosserarbeiten – Fluchttreppe inklusive der Abs turzsicherung in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept entfallen. • Bodenbelagsarbeiten – vorhandener intakter Linoleu m Belag in den Gruppenräumen kann belassen werden. Vorhandener Teppichbelag ist auf Wunsch des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien rückzubauen und neu zu verlegen. • Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten – Neue Versorgungs leitungen werden Aufputz verlegt. Mengenminderung der Rohbauarbeiten für benötigte Leitungslegung. Künftig wird das ehemalige Schulgebäude Block 8 und Block 43a der britischen Streitkräfte für eine befristete Nutzung (2+2 Jahre) für 6 Grupp en, davon 32 u3-Plätze und 68 ü3-Plätze genutzt. Die vorhandene Gebäudestruktur und deren räumliche Aufteilung kann für diesen KiTa- Betrieb größtenteils übernommen werden. Eine erforderliche Nutzflächenerweiterung für Sozia l,- und Besprechungsräume sowie Leitungsbüro wurde effektiv und kostensparend durch die Umnutzung der großzügig vorhandenen Verkehrsflächen im Bereich der Treppenh äuser erreicht. Das Konzept der Umbauplanung basiert auf einem geringfügigen Eingri ff in die Gebäudesubstanz, so dass in den Gewerken Abbruch-, Rohbauarbeiten und Trockenba u Kosten eingespart werden konnten. Die vorhandenen fertigen Oberflächen, Oberbeläge (L inoleum, Terrazzo, Fliesen) in den Räumlichkeiten und Treppenhäusern sind auf ihre Wei terverwendung geprüft worden und verbleiben größtenteils an Ort und Stelle. Der text ile Bodenbelag wird komplett erneuert. Für die Wand- und Deckenoberflächen sind umfassende Übe rarbeitungen im Gewerk Malerarbeiten vorgesehen. Im Erdgeschoss im Personaltrakt ist ein geschlecht sneutrales behindertengerechtes WC geplant. Eine barrierefreie Erschließung ist durch die Ausbi ldung von Rampen am Haupteingang zu Block 43a und an den Austritten der Gruppenräume zum Spielgelände gewährleistet. Umfangreiche Baumaßnahmen sind u.a. aufgrund der Le gionellengefahr in der haustechnischen Installation notwendig. Die Wasserv ersorgung ist vollständig zu erneuern und wird kostensparend als Aufputzinstallation der Leitungen in den Räumen verlegt. Elektrotechnisch geplante Maßnahmen umfassen u.a. d ie Neuversorgung der Gebäude mit Telefonanschluss, Datennetz und Brandmeldeanlage. Die Beleuchtungskörper können nur zum Teil wiederve rwendet werden und werden daher insbesondere in den Umbaubereichen erneuert. In jedem der Gewerke wird auf den Rückbau im Bestan d vorhandener bautechnischer und versorgungstechnischer Installationen die den KiTa-Betrieb nicht tangieren verzichtet. Abweichung von den Vergaberichtlinien: Nach Beschlussfassung soll umgehend die Baugenehmig ung eingeholt werden. Gleichzeitig werden Angebote von den Firmen eingeholt, um dann m it freihändigen Vergaben die Aufträge an Baufirmen zu vergeben. Dazu wird von den Vergaberichtlinien der Stadt Münster abgewichen, da die dort vorgesehenen öffentlichen u nd beschränkten Ausschreibungen zeitlich eine Fertigstellung der Maßnahme zum 31.03 .2015 nicht zulassen. Diese Vergabeerleichterung ist gemäß den Vergabegrundsätz en für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaltsverordnung möglich. Bauleistungen könn en entsprechend diesen Grundsätzen bis zu einem Auftragswert von ca.100.00 0 € netto freihändig vergeben werden. Um das Ziel der Fertigstellung bis zum 31.03.2015 z u erreichen, ist diese Vergabeanpassung zwingend notwendig. Außenanlagen: Die Außenanlagen werden nach Plänen, die das Amt fü r Grünflächen und Umweltschutz in Abstimmung mit dem Bedarfsamt erarbeitet, neu gestaltet und angepasst. Anlass für die Dringlichkeit: Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch a uf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kin der unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Recht sanspruch für u3- Kinder besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. In Gievenbeck beträgt die u3-Quote zum neuen Kinder gartenjahr 42,3 %. Die ü3-Quote liegt bei 114,8 %. Der Bedarf für unter dreijährige Kinder wird in Gie venbeck nach der Elternumfrage der TU Dortmund auf 51,8 % geschätzt. Die Maßnahme trägt s omit dazu bei, die weiteren Bedarfe aus dem Wohnbereich sowie aus der in unmittelbarer Nähe zur Kita geplanten Flüchtlingseinrichtung, aufzufangen. Eine zeitnahe Umsetzung ist daher erforderlich. Auf die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheid ung wurde auch bereits in der Vorlage Nr.: V/0092/2014 hingewiesen. Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung soll in der folgenden Beratungskette der Stadt Münster - Bezirksvertretung West - Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen - Haupt- und Finanzausschuss - Rat eingeholt werden. Münster, den Münster, den 06.08.2014 I. V. gez. gez. Dr. Andrea Hanke Dr. Michael Jung Stadträtin Ratsmitglie d
581-2014 - Anlage 3
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Anlage 3
581-2014 - Anlage 4
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Anlage 4
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Schillerstraße 80
- Roxeler Straße 340
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Details
- Aktenzeichen
- V/0581/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37