V/0835/2018
Bebauungsplan Nr. 599 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0835-2018-Anlage-Plangebiet
139 Zeichen
Plangebiet0DVWDE%HEDXXQJVSODQ1U7UDXWWPDQVGRUIIVWUDH'RUWPXQG(PV.DQDO8PJHKXQJVEDKQ Anlage zur Vorlage Nr. V/0835/2018
Anlage A
1657 Zeichen
Anlage A zur Vorlage Nr. V/0835/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich zwi- schen der Trauttmansdorffstraße, dem Dortmund-Ems-Kanal und der Strecke der Umgehungs- bahn. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bebauungsplan Nr. 599 soll die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sichern und zentrenrelevante Sortimente in dem Bereich ausschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen eines beabsichtigten Einzelhandelsvorhabens mit zentrenrelevanten Sor- timenten auf die Bestandsstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsberei- che vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die im näheren Einzugsbereich gelegenen zent- ralen Versorgungsbereiche Hiltrup-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße, Hammer Straße, Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne und Berg-Fidel. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungs- recht durch einen Bebauungsplan. Durch den am Beginn des Planverfahrens stehenden Aufstel- lungsbeschluss werden auch die Voraussetzungen zur Anwendung von Plansicherungsinstrumen- ten (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre) geschaffen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
3153 Zeichen
V/0835/2018 V/0835/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 599: Trauttmansdorffstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsbahn Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen der Trauttmansdorffstraße, dem Dortmund-Ems-Kanal und der Strecke der Umgehungsbahn ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen. Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 173, Flurstücke 144, 145, 146, 149, 150, Flur 174, Flurstücke 138, 173, 202, 203, 345, 346, Flur 187, Flurstücke 91, 92, 93, 94, 96, 120, 122, 124, 135, 201, 202, 232, 235, 236, 249, 251, 254, 353, 355, 370, 378, 384, 387, 388, 394, 395, 396, 407, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 451, 452, 470, 471, 472, 474, 475, 476, 492, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 515, 516, 517, 518, 523, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Terhechte / Herr Husmann Telefon: 492 61 32 / 492 61 94 Terhechte@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0835/2018 524, 525, 526, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 543, 545, 546, 548, 5 49, 550, 551, 552, 553, 554, 559, 560, 561, 562, 563, 573, 574, Teile der Flurstücke 405, 542, 558. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Begründung: Die Stadt Münster beabsichtigt die Ziele des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts ( Fortschreibung 2018) auf der Ebene der Bauleitplanung konsequent umzusetzen. Der Bebauungsplan Nr. 599 soll die Ziele des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts sichern und zentrenrelevant e Sortimente in dem Bereich ausschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen eines beab- sichtigten Einzelhandelsvorhabens mit zentrenrelevanten Sortimenten auf die Bestandsstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die im näheren Einzugsbereich gelegenen zentralen Versorgungsbereiche Hiltrup -Mitte, Friedrich- Ebert-Straße, Hammer Straße, Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne und Berg-Fidel. Für das Grundstück Trauttmansdorffstraße 77-87 liegt seit dem 06.08.2018 ein Antrag auf Vorb e- scheid zur Errichtung eines Fahrradgeschäftes für E-Bikes inklusive Werkstatt und Montage und einer Lagerhalle vor, dessen Sortimente zentrenrelevant wären. Mit dem Bes chluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB / Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) geschaffen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Trauttmansdorffstraße 77
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0835/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37