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V/0835/2018

Bebauungsplan Nr. 599 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 11.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 24.2.1

V-0835-2018-Anlage-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0835-2018-Anlage-Plangebiet

139 Zeichen

Plangebiet0D‰VWDE%HEDXXQJVSODQ1U7UDXWWPDQVGRUIIVWUD‰H'RUWPXQG(PV.DQDO8PJHKXQJVEDKQ
Anlage zur Vorlage Nr. V/0835/2018

Anlage A

1657 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0835/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich zwi-
schen der Trauttmansdorffstraße, dem Dortmund-Ems-Kanal und der Strecke der Umgehungs-
bahn. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bebauungsplan Nr. 599 soll die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sichern und 
zentrenrelevante Sortimente in dem Bereich ausschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass 
nachteilige Auswirkungen eines beabsichtigten Einzelhandelsvorhabens mit zentrenrelevanten Sor-
timenten auf die Bestandsstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsberei-
che vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die im näheren Einzugsbereich gelegenen zent-
ralen Versorgungsbereiche Hiltrup-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße, Hammer Straße, Gremmendorf – 
Albersloher Weg/Yorkkaserne und Berg-Fidel. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungs-
recht durch einen Bebauungsplan. Durch den am Beginn des Planverfahrens stehenden Aufstel-
lungsbeschluss werden auch die Voraussetzungen zur Anwendung von Plansicherungsinstrumen-
ten (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre) geschaffen. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

3153 Zeichen

V/0835/2018 
V/0835/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 599: Trauttmansdorffstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsbahn 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich zwischen der Trauttmansdorffstraße, dem Dortmund-Ems-Kanal und der Strecke der 
Umgehungsbahn ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster,  
 
Flur 173,  
Flurstücke 144, 145, 146, 149, 150,  
 
Flur 174,  
Flurstücke 138, 173, 202, 203, 345, 346,  
 
Flur 187,  
Flurstücke 91, 92, 93, 94, 96, 120, 122, 124, 135, 201, 202, 232, 235, 236, 249, 251, 254, 353, 355, 
370, 378, 384, 387, 388, 394, 395, 396, 407, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 451, 
452, 470, 471, 472, 474, 475, 476, 492, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 515, 516, 517, 518, 523, 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
13.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Terhechte /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 32 /  
492 61 94 
Terhechte@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0835/2018 
524, 525, 526, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 543, 545, 546, 548, 5 49, 550, 551, 552, 553, 
554, 559, 560, 561, 562, 563, 573, 574,  
Teile der Flurstücke 405, 542, 558. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt  Münster beabsichtigt die Ziele des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts ( Fortschreibung 
2018) auf der Ebene der Bauleitplanung konsequent umzusetzen. Der Bebauungsplan Nr.  599 soll 
die Ziele des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts sichern und zentrenrelevant e Sortimente in dem 
Bereich ausschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen eines beab-
sichtigten Einzelhandelsvorhabens mit zentrenrelevanten Sortimenten auf die Bestandsstrukturen und 
Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche vermieden werden. Dies gilt insbesondere 
für die im näheren Einzugsbereich gelegenen zentralen Versorgungsbereiche Hiltrup -Mitte, Friedrich-
Ebert-Straße, Hammer Straße, Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne und Berg-Fidel.  
 
Für das  Grundstück Trauttmansdorffstraße  77-87 liegt seit dem 06.08.2018 ein Antrag auf Vorb e-
scheid zur Errichtung eines Fahrradgeschäftes für E-Bikes inklusive Werkstatt und Montage und einer 
Lagerhalle vor, dessen Sortimente zentrenrelevant wären.  
 
Mit dem Bes chluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die 
Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen gemäß §  15 
BauGB / Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) geschaffen.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 24.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Trauttmansdorffstraße 77
  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0835/2018
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37