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V/0874/2006

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287: Gelmer - Industriegebiet Hessenweg

Vorlage 24.10.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 26.4.3

Anlage 2 - Plan

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Ansehen

Anlage 1 - Begründung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Plan

95 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 874/2006 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 - Verkleinerung -

Anlage 1 - Begründung

7264 Zeichen

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 
 
1 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 874/2006 
 
 
B e g r ü n d u n g 
 
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287:  
Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / östlich Dortmund-Ems-Kanal 
 
 
1.  Anlass 
 
Die Fa. Westfalenland (Hessenweg 2) beabsichtigt eine umfangreiche bauliche Erweiterung, die sich auf 
dem bestehenden Betriebsgrundstück nicht unterbring en lässt. Vor diesem Hintergrund ist eine Erweite- 
rung in nordwestlicher Richtung, jenseits der beste henden Stichstraße „Hessenweg“, vorgesehen. Auf 
Grund zwingender betrieblicher Erfordernisse müssen  Erweiterungsbau und Bestandsgebäude ebener- 
dig miteinander verbunden werden. Dies ist nur unter Verlegung der bestehenden Stichstraße möglich. 
 
 
2.  Inhalt der Planänderung 
 
Die bisherige Anbindung der bestehenden Stichstraße  an den Hessenweg wird aufgegeben. Die entfal- 
lenden Straßenverkehrsflächen werden in Industriegebiet (GI) umgewidmet. Gleiches gilt für die Flächen 
der nicht mehr benötigten Wendeanlage am Ende dieser Stichstraße.  
 
Die Anbindung der teilweise entfallenden Stichstraße  an den Hessenweg wird um ca. 400 m nach Nord- 
westen verlegt. Die neue Trasse der Stichstraße endet  in einer neu auszubauenden Wendeanlage un- 
mittelbar nordöstlich des heutigen Betriebsgrundstückes „Westfalenland“. 
 
Mit der so geänderten Straßenführung wird die Erschl ießung aller angrenzenden Betriebsgrundstücke 
sichergestellt. 
 
Die geplante Stichstraße wird als Straßenverkehrsfläc he festgesetzt und soll in Aufteilung, Querschnitt 
und Begrünung entsprechend der bisherigen Situation ausgebaut werden. 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden der neue n Straßenführung entsprechend angepasst. Die 
Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben unverändert. 
 
 
3.  Ver- und Entsorgung 
 
Die vorhandenen Schmutz- und Regenwasserkanäle in d er umgewidmeten Straßenverkehrsfläche die- 
nen künftig ausschließlich der privaten Grundstückse ntwässerung. Ersatzweise ist auf dem südlichen 
Abschnitt des Hessenweges der Bau einer neuen Schmu tz- und Regenwasserkanalisation erforderlich. 
Ebenso wird in der Trasse der neuen Erschließungsstr aße der Bau einer Schmutz- und Regenwasser- 
kanalisation erforderlich, die (wie bisher) an das vorhandene Rückhaltebecken bzw. an das Schmutz- 
wasserpumpwerk im Norden des Plangebietes anbindet.  Des Weiteren wird eine vorhandene städtische 
Kanalisationstrasse auf dem Betriebsgrundstück Hessenweg Nr. 6 als eine mit Leitungsrechten belastete 
Fläche festgesetzt. 
 
Im Bereich der aufzugebenden Wendeanlage befindet s ich eine Trafostation. Künftig ist die Erreichbar- 
keit dieser Station durch entsprechende Wegerechte ( GFL-Fläche ) sicherzustellen. 
 
Der Investor wird mit allen Leitungsträgern verbind liche Vereinbarungen treffen, die die Sicherheit bz w. 
Verlegung von Leitungen zum Gegenstand haben. Insof ern sind weitere Auswirkungen bzw. zusätzliche 
Änderungen des Bebauungsplanes nicht ersichtlich.

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 
 
2 
 
 
4.  ÖPNV-Anbindung 
 
Das Plangebiet ist über die Buslinie Nr. 7 an das s tädtische Busliniennetz angebunden. Es befindet sic h 
eine Haltestelle in Höhe der bisherigen Stichstraßeneinmündung. In Höhe der Einmündung der verlegten 
Erschließungsstraße in den Hessenweg soll eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. 
 
 
5.  Umweltaspekte 
 
5.1 Umweltprüfung 
 
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung  abgesehen, da infolge der Planänderung keine 
nachhaltigen, erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 
 
5.2 Altlasten 
 
Nördlich des Einmündungsbereiches Schifffahrter Dam m / Hessenweg befindet sich eine Altlastenver- 
dachtsfläche, ( ehemalige Eigenverbrauchertankanlag e ) die gem. § 9 Abs. 5 BauGB entsprechend ge- 
kennzeichnet wird. 
 
5.3 Eingriffsregelung 
 
Die Trasse der geplanten Stichstraße berührt eine Tei lfläche einer vorhandenen Wallhecke, die einen 
gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteil darstellt und nach bisherigem Planungsrecht als zu erhal- 
ten festgesetzt ist.  
Für die Erfassung und Bewertung der landschaftsökolo gischen Qualitäten der Bestandssituation wurden 
die planrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 287, in der Fassung der 2. Änderung zu Grunde 
gelegt. Im Rahmen der Bewertung wurden von dem rd. 1,6 ha großen Änderungsbereich 32.384 Wert- 
einheiten erzielt. Dies entspricht einer relativ ge ringen durchschnittlichen Bestandsqualität von 2,02  
Wertstufen. 
 
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe, Eingr iffe zu vermeiden bzw. zu minimieren, wurde der 
Gehölzstand der Wallhecke eingemessen und die Trass ierung der Straße so verträglich wie möglich 
platziert. Eine Rodung einzelner Stieleichen lässt sich dennoch nicht ausschließen. Unter anderen des- 
wegen ist mit der Änderung des Bebauungsplans eine weitere Verschlechterung der Biotopqualitäten auf 
Basis der geplanten Nutzungsstrukturen zu verzeichn en. So erreicht die Planung insgesamt lediglich 
28.942 Werteinheiten und eine durchschnittliche Wertstufe von nur 1,80. 
 
Im Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestand und Planung ergibt sich hinsicht- 
lich der Eingriffsbilanz somit ein Defizit von 3.44 2 Werteinheiten. Bezogen auf eine angenommene Wert-
steigerung von 2,5 Wertstufen ergibt sich ein rechn erischer Kompensationsflächenbedarf von 1377 m². 
Eine entsprechende Kompensationsfläche steht innerh alb des Plangebietes nicht zur Verfügung. Vor 
diesem Hintergrund wird im Rahmen der Abwägung auf eine flächenhafte Kompensation verzichtet. 
Vielmehr erfolgt eine Teilkompensation in Form von zu sätzlichen Baumpflanzungen entlang der verleg- 
ten Erschließungsstraße. 
 
 
6. Durchführungsmaßnahmen 
 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzun- 
gen und die Grundzüge der Planung nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den Planungszielen des Be- 
bauungsplanes Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. 
Somit sind die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß 
§ 13 Baugesetzbuch gegeben.

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 
 
3 
Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im 
Rahmen der Behördenbeteiligung wurden keine Bedenken vorgebracht. Der Entwurf der Bebauungs- 
planänderung hat vom 28.08. bis 28.09.2006 öffentlich ausgelegen. Von den Bürgerinnen und Bürgern 
wurden keine Stellungnahmen abgegeben. 
 
Weitere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 ersichtlich. 
 
Die Verwirklichung des geänderten Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände 
der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in 
wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder- 
lich. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der 
Stadt Münster am                 als Satzung beschlossen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
287: Gelmer – Industriegebiet Hessenweg / östlich Dortmund-Ems-Kanal. 
   
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

4774 Zeichen

V/0874/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287: Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / östlich 
Dortmund-Ems-Kanal 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Bebauungsplan Nr. 287: Gelmer – Industriegebiet Hessenweg / östlich des Dortmund-
Ems-Kanals ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch im Bereich zwischen Schifffahrter 
Damm und Hessenweg dahingehend geändert, dass u.a. die überbaubaren Grundstücksflä-
chen und Verkehrsflächen geändert werden. 
 
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287: Gelmer – Industriegebiet Hessenweg / östlich 
des Dortmund-Ems-Kanals wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 
Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
 Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 wird ebenfalls beschlossen. 
  
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Realisierung der 3. Änderung des Bebauungspla-
nes Nr. 287 Kosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. € entstehen.  
Die neue Erschließungsstraße wird durch einen Investor gebaut. Ein entsprechender Erschlie-
ßungsvertrag wird noch abgeschlossen. Die Stadt Münster wird sich mit 50 % an den tatsächlichen 
Kosten für den Straßen- und Kanalbau (ca. 900.000 €) beteiligen, jedoch mit maximal 450.000 €. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Im Haushaltsplanentwurf 2007 werden unter den Haushaltsstellen 6303.950.1080.X und 
7003.950.1080.0 die entsprechenden Mittel für Straßen- und Kanalbau eingestellt. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 -2010 steht. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0874/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0874/2006 
 
Begründung: 
Um die beabsichtigte bauliche Erweiterung der Firma Westfalenland planungsrechtlich zu ermögli-
chen ist es erforderlich u.a. die Stichstraße im  Bereich zwischen Schifffahrter Damm und Hessen-
weg zu verlegen und die überbaubaren Grundstücksflächen zu verändern. 
 
Durch diese Änderungen werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzü-
ge der Planung nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplanes 
Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die geänderten Fest-
setzungen des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 
 
Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß 
§ 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stel-
lungnahme gegeben. Die Stellungnahmen haben keine Auswirkungen auf die Planung. 
 
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287 hat vom 28.08. bis 28.09.2006 öffent-
lich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und 
Bürgern vorgetragen.  
 
Der Investor wird mit allen Leitungsträgern verbindliche Vereinbarungen treffen, die die Sicherung 
bzw. Verlegung von Leitungen zum Gegenstand haben. Auswirkungen bzw. weitere Änderungs-
notwendigkeiten für die Bebauungsplanfestsetzungen bestehen daher nicht.  
 
Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit 
dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst 
werden.  
 
Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
Die neue Erschließungsstraße wird durch einen Investor gebaut. Ein entsprechender 
Erschließungsvertrag mit dem Investor wird noch abgeschlossen. Die Stadt beteiligt sich an den 
Kosten zur Realisierung der Bebauungsplanänderung. 
 
Die Gesamtkosten für den Bau der Erschließungsanlage betragen nach einer Kostenschätzung ca. 
1,2 Mio. €. Darin enthalten sind die Kosten für den Straßenbau, die Entwässerungsanlagen und 
die Versorgungsanlagen. Die Kosten für Straßen- und Kanalbau belaufen sich auf etwa 900.000 €. 
Die Stadt beteiligt sich mit 50 % an den tatsächlichen Kosten, jedoch maximal mit 450.000 €. 
Im Haushaltsplanentwurf 2007 werden unter den Haushaltsstellen 6303.950.1080.X und 
7003.950.1080.0 die entsprechenden Summen für Straßen- und Kanalbau eingestellt. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Planverkleinerung

Beratungsverlauf (4)

30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 22.4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Rat
TOP 26.4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 287, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Schifffahrter Damm
  • Hessenweg 2

Bebauungsplan Nr. 287, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0874/2006
Typ
Vorlage
Datum
24.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37