Mandari Insight

V/0643/2023

Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster

Vorlagen 24.10.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 39

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2717 Zeichen

V/0643/2023 
V/0643/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der beabsichtigten Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für  Grundstückswerte in 
der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster zum 14.11.2023 gemäß Anlage zur Verfügung 
vom 01.09.2023 (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet sich nach 
der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswer-
termittlungsverordnung - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020. Danach werden die/der Vorsitzende, 
seine Stellvertreter/-innen und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter/ -innen nach Anhörung der 
Stadt Münster durch die Bezirksregierung für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Gut-
achterausschusses bestellt (§ 7 Abs. 1 GrundWertVO NRW). 
 
Die Gutachter/-innen müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wer-
termittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein 
(§ 6 Abs. 1 GrundWertVO NRW). 
 
Das vorsitzende Mitglied muss bei der Gebietskörperschaft beschäftigt sein, für deren Bereich der 
Gutachterausschuss gebildet ist (§ 5 Abs. 2 Satz 2 GrundWertVO NRW). 
 
Mit Verfügung vom 01.09.2023 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitgeteilt, dass 
für die Mehrzahl der Mitglieder des Gutachterausschusses die Bestellung am 13.11.2023 endet. Die 
Bezirksregierung beabsichtige daher, mit Wirkung vom 14.11.2023 die in der Anlage 1 aufgeführten 
Personen für fünf Jahre zu bestellen. 
 
Justiziariat 
Verw altungsführung 
 
30.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ahlmann 
Telefon: 492-6032 
Ahlmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0643/2023 
Gegenüber der derzeitigen Zusammensetzung des Gutachterausschusses sind folgende Änderungen 
vorgesehen: 
 
Herr Timo Bärwolf und Herr Dr. Christian Jaeger scheiden aus dem Gutachterausschuss aus. 
 
Als Nachfolger für Herrn Dr. Jaeger soll Herr Dipl.-Ing. Stefan Wismann, Geschäftsführer der Wohn + 
Stadtbau GmbH, als ehrenamtlicher Gutachter neu bestellt werden. 
 
Die übrigen Ausschussmitglieder sollen in ihren bisherigen Funktionen wiederbestellt werden. 
 
Die Bestellung erfolgt nach der Anhörung der Stadt Münster. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
 
Anlage: Liste der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster (Bestellung zum 14.11.2023)

Beratungsverlauf (2)

08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0643/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2023
Erstellt
24.10.2023 11:28