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2177/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz, Aktenzeichen 112/26

Mitteilung BV 07.09.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.09.2026, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Anlage 3 Erwiderung auf Antwortschreiben

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 4 weitere Erwiderung vom Petenten

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Mitteilung BV

938 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2177/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wendefläche Altenberger Straße, 
Köln-Porz, Aktenzeichen 112/26 
Die Bürgereingabe, das Antwortschreiben sowie ein weiteres Schreiben vom Petenten werden 
der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung und dem Ausschuss selbstverständlich frei – 
auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sit-
zung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 3 Erwiderung auf Antwortschreiben

3829 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 27. Juli 2026 07:51 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz“, 
Aktenzeichen 112/26 
 
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für die Übersendung der Stellungnahme des Amtes für 
Straßen- und Radwegebau sowie für die Bearbeitung meiner Eingabe nach 
§ 24 GO NRW. 
Ich möchte zu dem Schreiben ergänzend Stellung nehmen und bitte darum, 
dieses Schreiben zu den Verwaltungsvorgängen zu nehmen. 
Zunächst möchte ich betonen, dass ich den Eindruck gewonnen habe, dass 
mein Anliegen ernst genommen und geprüft wurde. Dafür danke ich Ihnen 
ausdrücklich. 
In der Sache selbst sehe ich jedoch weiterhin einen wesentlichen Punkt als 
unbeantwortet an. 
In der Stellungnahme wird erneut darauf verwiesen, Parkverstöße 
konsequent dem Verkehrsdienst zu melden. Genau diese Vorgehensweise 
wurde mir jedoch bereits mit Schreiben vom 15.12.2023 empfohlen. Seit 
diesem Zeitpunkt habe ich über einen langen Zeitraum hinweg zahlreiche 
Verstöße dokumentiert und gemeldet, insbesondere dann, wenn meine 
Grundstückszufahrt konkret beeinträchtigt oder teilweise blockiert wurde. 
Trotz dieses über Jahre hinweg gezeigten Engagements hat sich nach 
meiner Wahrnehmung keine nachhaltige Verbesserung der Situation 
eingestellt. Die Wendefläche wird weiterhin regelmäßig als Parkfläche 
genutzt, obwohl dort eine entsprechende Verkehrsregelung besteht. 
Zwischenzeitlich habe ich zwar wahrgenommen, dass Kontrollen 
durchgeführt und Verwarnungen ausgesprochen wurden. Dies begrüße ich 
ausdrücklich, da bestehende Verkehrsregelungen selbstverständlich auch 
durchgesetzt werden sollten. Gleichzeitig konnte ich bislang jedoch keine 
dauerhafte Veränderung der Parksituation feststellen. 
Gerade deshalb fällt es mir schwer nachzuvollziehen, weshalb mir erneut 
empfohlen wird, Parkverstöße konsequent selbst zu melden. 
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen, dass ich nicht bereit 
bin, dauerhaft Aufgaben wahrzunehmen, die originär der 
Verkehrsüberwachung obliegen. Nach meinem Verständnis ist die

Überwachung und Durchsetzung bestehender Verkehrsregelungen eine 
hoheitliche Aufgabe der zuständigen Behörde. Als unmittelbar betroffener 
Anwohner sehe ich meine Aufgabe darin, auf Missstände hinzuweisen – 
nicht jedoch darin, über Jahre hinweg stellvertretend für die Verwaltung 
die Einhaltung der Verkehrsregeln sicherzustellen. 
Mein Anliegen war zu keinem Zeitpunkt, möglichst viele Verwarnungen 
gegen Nachbarinnen oder Nachbarn zu erreichen. Ebenso wenig ging es 
mir darum, jede Nutzung der Wendefläche zu verhindern. Mein Ziel war 
und ist ausschließlich, dass die Funktionsfähigkeit der Wendefläche 
erhalten bleibt und insbesondere die ungehinderte Nutzung meiner 
Grundstückszufahrt dauerhaft gewährleistet wird. 
Nach nunmehr über zehn Jahren seit Errichtung meiner Garage sowie 
zahlreichen Schreiben, Gesprächen, Anträgen und Meldungen habe ich den 
Eindruck gewonnen, dass der verwaltungsinterne Weg weitgehend 
ausgeschöpft ist. 
Ich werde daher die Angelegenheit meinem Rechtsbeistand zur Prüfung 
der weiteren rechtlichen Möglichkeiten vorlegen. Dies geschieht 
ausdrücklich nicht aus Konfrontationsbereitschaft, sondern weil ich den 
Wunsch habe, die Angelegenheit auf einer rechtlich fundierten Grundlage 
bewerten zu lassen. 
Unabhängig davon hoffe ich weiterhin, dass auch seitens der Stadt Köln 
eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl den berechtigten 
Interessen der Anwohner als auch den Anforderungen an einen 
funktionierenden und sicheren Straßenraum gerecht wird. 
Ich danke Ihnen für die bisherige Bearbeitung meines Anliegens und bitte 
darum, diese Stellungnahme zu den Akten zu nehmen. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3199 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 112/26 27.07.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz“, 
Aktenzeichen 112/26  
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.05.2026. Bezüglich einer Möglichkeit der baulichen 
Veränderung der genannten Wendefläche, habe ich eine Stellungnahme bei dem zu-
ständigen Amt für Straßen und Radwegebau eingeholt. In der mir nun vorliegenden 
Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Bei dem Parken auf der Wendefläche handelt es sich um ein ordnungswidriges Ver-
halten, welches lediglich durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln sanktioniert werden 
kann. Straßenbaulich kann hier keine Abhilfe geschaffen werden. Jedes bauliche Ele-
ment, welches das Parken verhindern soll, führt zeitgleich dazu, dass auch die Wen-
deanlage nicht mehr befahren werden kann. Letztlich ist der Sinn einer Wendeanlage, 
dass diese zum Wenden genutzt werden muss.“ 
Für Ihren Ärger über die Parkverstöße und somit über das Missachten der vorge-
schriebenen Regelung auf der Wendefläche vor Ihrer Garage habe ich Verständnis. 
Wie Frau        vom Verkehrsdienst der Stadt Köln Ihnen mit Schreiben vom 
26.05.2026 mitgeteilt hat, sehe auch ich eine zusätzliche Chance zur Verbesserung 
der Situation, wenn Parkverstöße auch von der Bürgerschaft gemeldet werden. Es 
erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei wiederholten Ahndungen und dem 
dadurch wiederholten Entrichten eines Bußgeldes ein Lerneffekt bei den regelwidrig 
Parkenden einstellt.  
Falls es sich um Nachbarn oder Besuch der Nachbarn handelt, können auch persönli-
che Gespräche - eventuell mit der Unterstützung einer Schiedsperson - helfen. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Ich schlage daher vor, dass Sie zunächst - wie Frau       schreibt - ver-suchen die 
Parkverstöße konsequent dem Verkehrsdienst zu melden. Sollte sich keine 
Besserung einstellen, können Sie sich gerne erneut an die Geschäftsstelle für 
Anregungen und Beschwerden wenden. Ihre Angelegenheit kann dann der Bezirks-
vertretung Porz zur Beratung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass auch in die-
sem Fall nicht garantiert werden kann, dass das regelwidrige Parken ein Ende hat. 
Die Stadt Köln kommt in solchen Fällen leider immer wieder an ihre Grenzen; auch ein 
politischer Beschluss kann das grundsätzliche Verhalten der Menschen nicht ändern.  
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau     oder mich wenden. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

11041 Zeichen

Von:  
Gesendet: Freitag, 29. Mai 2026 16:54 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Beschwerde über die Bearbeitung meines Anliegens zur Wendefläche Altenberger Straße,  
Köln-Porz  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit erhebe ich Beschwerde über die bisherige Bearbeitung meines 
Anliegens bezüglich der verkehrlichen Situation auf der Wendefläche der 
Altenberger Straße in Köln-Porz. 
Der Anlass meiner Beschwerde ist nicht ein einzelner Parkverstoß, sondern 
der Umstand, dass die Problematik seit Jahren bekannt ist, zahlreiche 
Hinweise und Meldungen erfolgt sind und dennoch bis heute keine 
erkennbare Verbesserung eingetreten ist. 
Seit dem Bau meiner Garage im Jahr 2015 kommt es regelmäßig zu 
Behinderungen durch Fahrzeuge, die auf der Wendefläche parken oder die 
Nutzbarkeit der Fläche erheblich einschränken. Die bestehende 
verkehrsrechtliche Regelung (eingeschränktes Haltverbot auf der 
Wendefläche) wird nach meiner Wahrnehmung dauerhaft missachtet. 
In den vergangenen Jahren habe ich die Situation wiederholt dokumentiert 
und der Stadt Köln gemeldet. Zudem habe ich verschiedene 
Verwaltungswege genutzt, darunter Anträge, Nachfragen, 
Stellungnahmeersuchen sowie die Meldung konkreter Verstöße. 
Die Antworten der beteiligten Stellen lassen sich aus meiner Sicht wie 
folgt zusammenfassen: 
• Die Straßenverkehrsbehörde hält die bestehende Regelung für 
ausreichend. 
• Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Regelung regelmäßig 
missachtet wird. 
• Die Durchsetzung wird auf den Verkehrsdienst verwiesen. 
• Der Verkehrsdienst verweist wiederum auf Einzelmeldungen durch 
Bürgerinnen und Bürger. 
• Trotz zahlreicher Meldungen besteht die Situation unverändert fort. 
Besonders kritisch sehe ich, dass mein Schreiben vom 17.04.2026 
ausdrücklich auf die Frage gerichtet war, welche konkreten Maßnahmen 
vor Ort durchgeführt wurden beziehungsweise künftig vorgesehen sind.

Die Antwort vom 26.05.2026 enthält hierzu jedoch keine konkreten 
Angaben. Stattdessen wird erneut auf die Möglichkeit verwiesen, Verstöße 
telefonisch oder über das Online-Formular zu melden. 
Genau diese Vorgehensweise wurde mir bereits mit Schreiben vom 
15.12.2023 erläutert. Seitdem habe ich wiederholt Verstöße gemeldet und 
dokumentiert. Die aktuelle Antwort beantwortet daher aus meiner Sicht 
nicht die eigentliche Fragestellung, sondern wiederholt lediglich eine 
bereits seit Jahren bekannte Verfahrensweise. 
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nicht bereit bin, 
dauerhaft die Aufgaben der Verkehrsüberwachung zu übernehmen. Die 
Überwachung und Durchsetzung bestehender Verkehrsregelungen ist eine 
hoheitliche Aufgabe der zuständigen Behörden und kann nicht dauerhaft 
auf einzelne Anwohner verlagert werden. 
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Prüfung, 
1. ob mein Anliegen bislang vollständig und sachgerecht bearbeitet 
wurde, 
2. weshalb trotz der langjährigen Problematik keine konkreten 
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erkennbar sind, 
3. weshalb meine Bitte um Auskunft zu tatsächlich durchgeführten 
beziehungsweise geplanten Maßnahmen nicht beantwortet wurde, 
4. und welche konkreten Schritte die Stadt Köln künftig zur 
Sicherstellung der Einhaltung der bestehenden Verkehrsregelung 
beabsichtigt. 
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme innerhalb eines Monats nach 
Zugang dieses Schreibens. 
Sollte auch weiterhin keine konkrete Klärung erfolgen, werde ich die 
Angelegenheit rechtlich prüfen lassen und sämtliche bisherigen Vorgänge 
meinem Anwalt zur Bewertung vorlegen. 
Mit freundlichen Grüßen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2026 13:01 
An:  
Betreff: AW: Beschwerde über die Bearbeitung meines Anliegens zur Wendefläche Altenberger 
Straße, Köln-Porz  
 
Sehr geehrte Frau      , 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 
Gerne übersende ich Ihnen anbei das von mir genannte Schreiben des 
Amtes für öffentliche Ordnung vom 26.05.2026. 
Ergänzend möchte ich Ihnen kurz erläutern, weshalb ich mich an die 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gewandt habe. 
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, einzelne Mitarbeitende der Stadt 
Köln anzugreifen oder pauschale Vorwürfe zu erheben. Mir ist bewusst, 
dass die Arbeitsbelastung in vielen Bereichen der Verwaltung hoch ist und 
nicht jedes Anliegen sofort bearbeitet werden kann. 
Gleichzeitig beschäftigt mich die Situation in der Altenberger Straße 
mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit habe ich zahlreiche 
Gespräche geführt, Schreiben verfasst, Verstöße dokumentiert und 
verschiedene Verwaltungswege genutzt. Dennoch habe ich bis heute nicht 
den Eindruck gewonnen, dass sich die Situation vor Ort nachhaltig 
verbessert hat. 
Besonders belastend ist für mich dabei weniger ein einzelner Parkverstoß 
als vielmehr das Gefühl, mit dem Anliegen zwischen verschiedenen 
Zuständigkeiten verwiesen zu werden, ohne dass eine erkennbare Lösung 
erreicht wird. 
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich kein „Stressor“ sein möchte. Ich 
lebe gerne in Köln-Porz und wünsche mir ein gutes Miteinander in der 
Nachbarschaft. Mir geht es nicht um Streit, sondern darum, dass 
bestehende Regelungen auch tatsächlich wirken und die Lebensqualität im 
Wohnumfeld erhalten bleibt. Vorallem vor dem Hintergrund als 
Eigentümer in seine Zukunft finanziert zu haben und ich dies auch 
wertschätzen möchte, bzw. Verantwortung für meinen Lebensraum ernst 
nehmen möchte.  
Ich bin jederzeit bereit, sachlich über mögliche Lösungen zu sprechen. 
Was mich jedoch zunehmend beschäftigt, ist der Eindruck, dass sich 
ungelöste Probleme über Jahre verfestigen. Dies führt aus meiner Sicht

nicht nur zu Frustration bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, sondern 
langfristig auch zu einer Verschlechterung des sozialen Miteinanders. 
Deshalb wünsche ich mir vor allem, mit meinem Anliegen gehört zu 
werden und eine nachvollziehbare Prüfung der bisherigen Vorgänge zu 
erhalten. 
Für Ihre Unterstützung und die Prüfung der Angelegenheit danke ich Ihnen 
bereits jetzt. 
 
Mit freundlichen Grüßen

O Stadt Köln
*■
Der Oberbürgermeister
rirf SM-S VWO Wh
324-21
Amt für öffentliche Ordnung
Innendienst
Slaaihaus Deutz ■ Ostocbäudo
Willy-Brandt Pldlz 3.50670 Köln
Behinderienjercchtar Eingang: Eingang neben
Haupteinaung
wrtW.slfltftJcoein
Auskunft
Frau
T: 0221 221-
veric4Jw5di15rwtQsiadt-l10eln.de
Sprechzeiten
Nach Vereinbarung
Dam
26.05 2Q25
Wendefläche Altenberger Straße in Köln-Porz
Sehr geehrter Herr
ihr Anliegen wurde an den Verkchradienst weitergeleitet Gerne möchte ich Ihnen ant­
worten.
Zunächst möchte Ich mich für die späte Rückmeldung entschuldigen. Zurzeit gehen 
viel Anfragen von Bürgerinnen und der Politik an den Verkehrsdienst ein. sodass eine 
zeitnahe Rückmeldung nicht immer möglich ist
Ich habe Ihren Hinweis zu ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen in der Altenberger 
Straße In Köln-Porz an die zuständigen Kolleginnen vom Außendienst weitergeleitet 
und sfc um Kontrolle der Oniluhkeii gebeten. Im Rahmen inter personellen Möglichkei­
ten werden meine Kolleg’innen vom Außendienst Kontrollen vor Ort durchführen und 
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden. Bitte haben Sie Verständnis, 
dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrsdichte eine tägliche Kon­
trolle nicht möglich ist
Sollten Sie konkret behindernd abgestellte Fahrzeuge feststellten, möchte ich Sie bit­
ten, sich an die EinsatzlertsteKe des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, unter der Ruf­
nummer 0221/221-32000 zu wenden. Die eingehenden Meldungen werden dort zu­
nächst nach Ihrer Dringlichkeit und Gefahrenlage priorisiert und anschließend an die 
Kolleginnen des Außendienstes weitergeleitet, die die Situation vor Ort prüfen und 
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige (Fremdan­
zeige). Zur Meldung der Verstöße empfiehlt sich die Nutzung des Onlineformulars (s. 
Link). Dann sind alle Hinweise zu den erforderlichen Angaben enthalten. Die Angaben 
aus dem Onlineformular werden mit den dort abgefragten Zustimmungen zu
Seite 1/2

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Datenschutz und Zeugeninformationen automatisiert an die Bußgeldstelle übermittelt 
und somit zielgerichtet einer Prüfung und ggfs. Bearbeitung zugefuhrt
Dieser Link führt Sie direkt zum Formular:
du kte/00449/index.html
Dieses Formular und alle weiteren Informationen hierzu können Sie auch auf der In­
ternetseite der Stadt Köln finden. Geben Sie im Suchfeld „falsch geparktes Fahrzeug 
melden" ein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sails 2/2

Stadt Köln
Ordnuogsamt 7 Vorkehradjenst
Wil.y-Brandt-Pkitz 3
50679 Köln
17.04.2D2C
Durchsetzung bestehender Verkehrsregelung - Wondofiache Altenberger Straße, Köln-Eil
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich erneut an Sic im Zusammenhana rr.it der Parksituatkm im Bereich der 
Wcndeiläche Altenbarger Straße
Hintergrund ist oln bereits über mehrere Monate andauernder Zustand, bei dem die vorhandene
verkehrsrochtliGhe Regolung {eingeschränktes Haftverbot, Zeichen 286) in der Praxis rcgclmäniq 
missachtet wird.
Die Wendeflächo wird dauerhaft als Parkflächo genutzt, wodurch ihre eigentliche Funktion als 
Rangier- und Wendamöglichkeit nicht mehr gewährlolste! ist. In der Folge kommt es v.ioderhoit zu 
Sr.schränkungen bei der Nutzung meiner Grundsföckszufahrt (Garage), insbesondere durch 
erschwerte Rangiarmögnchkeiten und teilweise Blockaden,
Ich habe die Situation bereits gegenüber der zuständigen Straßcnv&rkehnbehördo thematisiert. 
Von dort wurde mir mitgetect, dass dto bestehende Regelung als ausreichend angesehen wird und 
Bine Durchsetzung über den städtischen Verkchradienst erfolgen soll,
in der tatsächlichen Situation vor Ort Ist jedoch festzusteltan, dass eine wirksame Überwachung 
bzw. Durchsetzung dieser Regelung nicht erkennbar stattfindet. Dia Nutzung der Wßndefläche als 
Parkraum ist vielmehr regelmäßig und unabhängig von Tageszeit oder Wochentag zu beobachten.
Zur Veranschaulichung habe Ich cino Auswahl an Fotodakumentatianon beigefügt
Var diesem Hintergrund bitte ich um cino schriftliche Stellungnahme zu folgenden Punkten:
- Welche konkreten Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung der bestehenden 
Verkehrsregelung in diesem Bereich vorgesehen sind
- In wolchem Umfang und in welchen Intervallen Kontrollen durch den Verkahrscüenst staWindon
- Wie 5lchergestei:i werden soll, dass die Funktionsfähigkeit der Wondeftäche und dio Nutzbarkeit 
dar angrenzenden Grundstückszufahrlön gewährleistet bleibt
Ziel meiner Anfrage 1st es, die tatsächliche Durchsetzung der bestehenden Regelung 
nachvollziehen zu können, cs diese nach meiner Wahrnehmung derzeit nicht gegeben Ist
Ich bitte um eine entsprechende schriftliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grü Ban
[Unterschrift]
Anlagen:
- Astedoku mentation (3-5 Bilder)

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Wendefläche

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Beratungsverlauf (1)

15.09.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Altenberger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2177/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.09.2026
Erstellt
28.07.2026 10:56