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V/0377/2020

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2019

Vorlagen 29.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 50

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2: Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1: Jahresabschluss, Lagebericht 2019

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Ansehen

Anlage A

1257 Zeichen

Anlage A zur V/0377/2020 
Kurzüberblick 
Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschluss und Lageberichts der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung AWM für das Wirtschaftsjahr 2019 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der Lagebe-
richt bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen.  
Unter Beachtung des § 106 GO NW hat eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
zu erfolgen.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 4.371.187,28 € einen 
Betrag von 2.158.597,88 € an den Haushalt der Stadt Münster abzuführen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine.

Anlage 2: Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung

70059 Zeichen

Saubere Lösung
Saubere Lösung
die Ausrichtung auf nachhaltige Ziele ist für uns schon 
immer selbstverständlich gewesen. Als kommunales 
Entsorgungsunternehmen stehen wir nicht zuletzt in der 
Pflicht der Daseinsvorsorge. Das braucht langfristige und 
verantwortungsvolle Lösungen, die dem Gemeinwohl 
dienen.
Dazu gehören auch Kooperationen mit der Zivilgesellschaft. 
Ob mit bürgerschaftlichen Initiativen, Schulen, Kitas, Vereinen 
oder anderen städtischen Akteuren: Wir knüp-
fen Partnerschaften in Stadt, Land und auch 
über Grenzen hinweg. Drei gute Beispiele: Mit 
den Veranstaltern von „Münster mittendrin“ 
konnten wir den Abfall des Stadtfestes deut-
lich verringern. Mit „#WirfuerBio in Westfalen“ 
machen wir uns mit kommunalen Entsorgern 
in NRW für sortenreinen Bioabfall stark. Und 
mit der niederländischen Twence betreiben 
wir effiziente, binationale Abfallverwertung. 
Ein wichtiges Münsteraner Abfallthema war 2019 die Ent-
scheidung für die Wertstofftonne. Wir sind stolz darauf, die 
stadtweite Einführung des Neuzugangs mit dem melonen-
gelben Deckel in einer Rekordzeit von einem halben Jahr 
geschafft zu haben (Seite 6). 2020 werden die ersten Wert-
stofftonnen geleert. 
Jetzt aber wünschen wir Ihnen viel Freude mit unserem 
Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung 2019. 
Nachhaltigkeit 
ist unsere DNA 
2019 war kaum ein Thema in der Öffentlichkeit so präsent 
wie „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ . Mit Fridays for future 
entwickelte auch die Klimabewegung eine neue Dimension. 
Bei den AWM ist Nachhaltigkeit seit jeher bedeutsam 
und tief in unserer DNA verankert. Wir verstehen uns als 
wichtiger Akteur für ein lebenswertes Münster und für das 
Erreichen der Klimaschutzziele der Stadt Münster. 
Die 17 Sustainable Development Goals 
(Ziele für nachhaltige Entwicklung) der 
United Nations und der Deutsche Nach-
haltigkeitskodex (DNK) sind dazu gleich-
zeitig Grundlage und Instrument. Wie wir 
die Ziele in unserem täglichen Handeln 
verfolgen, zeigen wir in diesem Bericht 
zum ersten Mal ganz konkret. Als noch 
besseren Gradmesser für unser Nach-
haltigkeitsstreben arbeiten wir an einer 
DNK-Entsprechenserklärung. Mehr dazu lesen Sie auf 
den Seiten 18/19. Übrigens: In diesem Jahr sind wir vom 
Bundesministerium für Bildung und Forschung und der 
Deutschen UNESCO-Kommission für unser Engagement 
im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausge-
zeichnet worden (Seite 27).
Auch wenn wir die Anwendung der Sustainable Develop-
ment Goals und den konkreten Bezug zu unseren Themen 
erstmals über die offiziellen Icons bildhaft darstellen – 
Patrick Hasenkamp
Betriebsleiter AWM
AWM-Journal 2019 | Editorial | 1
Ludger Steinmann
Vorsitzender des 
AWM-Betriebsausschusses
Matthias Peck
Beigeordneter
Sustainable development 
is the pathway to the 
future we want for all. 
Ban Ki-moon, von 2007 bis 
2016 Generalsekretär der 
Vereinten Nationen

Saubere Lösung
2019
bei den AWM
Januar
Erfreulicher Boom: 
800 kg weniger 
Silvestermüll
Februar
#WIRfuerBIO: 
AWM starten mit 
der Westfalen-Ini-
tiative für sorten-
reinen Abfall
März
Frau trägt Orange: 
Netzwerktreffen 
der Müllwerkerin-
nen in Berlin
April
Rekordmarke 
geknackt: Wieder 
mehr T eilnehmen-
de bei „Sauberes 
Münster“ 
Mai
Aasee-Aktion: 
Gemeinsam gegen 
den 1. Mai-Müll
Juni
Tag der Nach-
haltigkeit: AWM 
präsentieren die 
Aktion Biotonne
Seite 9Seite 20 Seite 8

Saubere LösungSaubere Lösung
Juli
Twence, die Zweite: 
AWM verwerten 
Bioabfall ihres 
niederländischen 
Partners
August
Plastikfrei feiern: 
Mehrweg-Initiative 
reduziert Abfall 
beim Stadtfest 
Münster 
September
Lokalhelden ge-
sucht: AWM wirbt 
für Ausbildung 
auf der Vocatium 
Münsterland 2019 
Oktober
Mausstark: 
WDR-Türöffner-Tag 
in der AWM-Werk-
statt ausgebucht
November
Ausgezeichnet: 
AWM ist Lernort 
„Bildung für 
nachhaltige 
Entwicklung“
Dezember
Geschafft: Im 
AWM-Gebiet 
sind alle Wert-
stofftonnen 
aufgestellt
Seite 15 Seite 27 Seite 14 Seite 27 Seite 6
Stadt und Bürger
4  Lokalhelden
 Münster mitnehmen, 
 für Münster da sein
6  Einführung Wertstofftonne 
 T schüss Gelber Sack!
 Hallo Wertstofftonne!
8  Thema Littering
 Statt liegen lassen: 
 Stadt sauber halten!
Wirtschaft und Verwaltung
10  Servicetalente
 T eamwork fördern, 
 Transparenz beweisen  
12  DRK-Blutspendedienst 
 West
 Partnerschaft mit Herzblut
14  WDR-Türöffner-Tag
 Die Maus, der Müll und 
 die Maschinen
15  TWENCE-Kooperation
 Verwerte Bioabfall, 
 biete Sortierreste!
AWM-Hintergründe
16  Erfinder
 Neu denken, neu handeln
18  Agenda 2030
 17 Ziele für 
 1 Herausforderung
20 Müllwerkerinnen-Treffen
 Abfuhr für klassische 
 Rollenbilder
20 Weiterbildung
 Brummifahrer mit Brief 
 und Siegel
21  Ideenwerkstatt 20.30
 Jetzt an der Zukunfts-
 schraube drehen
21  Neuer Fitnessraum
 Vom Bock aufs Bike
AWM-Umwelt
22 Umweltschützer
 Von Biotonnen-Kontrolle 
 bis Mehrweg-Kampagne
24  Vereinfachte Energiebilanz 
 CO
2 reduzieren, 
 Energie produzieren
26  Biotonnen-Kontrollen
 Gut informiert = 
 gut sortiert 
27 Ausgezeichneter Lernort 
 Wo Bildung nachhaltig 
 begeistert …
27 Stadtfest 
 Viel Beifall für 
 weniger Abfall
28 Impressum 
Saubere LösungSaubere Lösung
AWM-Journal 2019 | Inhalt | 3

4 | AWM-Journal 2019 | Stadt und Bürger
Münster mitnehmen, 
für Münster da sein
Zu einer funktionierenden Abfallwirtschaft, einer hohen Recyclingquote und 
einer sauberen Stadt gehören immer mindestens zwei: wir als dienstleistendes 
Unternehmen und die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger in Münster. 
Darum informieren wir umfassend. Wir kommunizieren offen über die 
Herausforderungen, die gemeinsamen Möglichkeiten und Ziele. Und wir 
initiieren Angebote für alle Menschen in Münster, sich einzubringen. So 
beispielsweise beim Thema Littering und Stadtsauberkeit. Ob bei der „Aktion 
Aasee“ oder „Sauberes Münster“ – immer mehr Engagierte packen selber mit 
an (Seite 8).
Mitarbeit ist auch bei der neuen Wertstofftonne gefragt, die am 1.1.2020 
eingeführt wird. Die AWM haben von Mitte bis Ende 2019 in Rekordzeit ein 
Konzept für das neue Abfallsammelsystem aufgestellt und alle Bürgerinnen 
und Bürger von Anfang an mit ins Boot geholt. Schließlich sehen wir die neue 
T onne als Chance für ein noch besseres, saubereres und effizienteres Sam-
mel- und Verwertungssystem für Münster (Seite 6).
Wir sind sicher, Münster zieht mit und zeigt einmal mehr, dass die Stadt 
voller Lokalheldinnen und Lokalhelden steckt.
„Sie kommt nach Münster. 
Die Wertstofftonne“
AWM-Mitarbeiter Robert Jusufi 
und David Mazon freuen sich 
über den Neuzugang mit dem 
melonengelben Deckel. 
„ Trennen ist im Trend: Ich mach's.“
Natascha F. aus Münster trennt
zu Hause ihren Müll. Danke!.
Wir machen’s.

Saubere Lösung
AWM-Journal 2019 | Stadt und Bürger | 5 
Die AWM machen sich für nachhaltige Entwicklung stark. 
Dafür haben wir unter anderem im Bereich Stadt und Bürger 
in 2019 einen Beitrag zu diesen Zielen geleistet:
Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Inno vation ist ein Schlüssel zu nachhaltiger Entwick-
lung. Bei den AWM fördern wir innovatives Denken 
und sind offen für innovative Prozesse und T echno-
logien.
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Verbesserte Abfalltrennung und bürgerschaftliches 
Engagement bei der Stadtsauberkeit – das sind einige 
der wichtigen Themen für eine nachhaltige Stadt. 
Als AWM fördern wir sie aktiv mit.
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
CO
2-neutral, klimaangepasst und energieeffizient.
Die AWM setzen Maßnahmen um, um den Klima-
wandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen.
Ziel 15: Leben an Land
Auch wenn es darum geht, Landökosysteme zu 
schützen, sind die AWM aktiv. Wir vermeiden, dass 
Abfall in die Umwelt gelangt und sorgen mit Aktio-
nen wie "Sauberes Münster" für Bewusstsein in der 
Bevölkerung (Seite 9).
Mehr zur Initiative: https:/ /17ziele.de und auf Seite 18. 
„Pause an der Promenade,
Packung in die Tonne: Ich mach's.“
Christian U. aus Münster wirft Abfall 
auch unterwegs in die T onne. Danke!

Joghurtbecher ja, Rührschüssel nein. Obwohl beides aus 
Plastik ist, darf nur eines in den Gelben Sack. Dieses Ver-
wirrspiel ist nun vorbei: Ab dem 1. Januar 2020 macht die 
Wertstofftonne das Sortieren in Münsteraner Haushalten 
leichter. Sie löst den Gelben Sack ab. Dann gilt: Gleiches 
Material, gleiche Tonne. Bis es allerdings so weit ist, gibt es 
einiges vorzubereiten. So stand das Jahr 2019 für die AWM 
im Zeichen der Umstellung von Sack auf Tonne. 
Jahrelang hatten wir mit den 
Dualen Systemen verhandelt. 
Das Ziel: Nachdem wir die Wert-
stofftonne in einem Pilotprojekt 
2012 in vier Stadtteilen sehr 
erfolgreich getestet hatten, sollte 
ganz Münster die Wertstoff-
tonne bekommen – ein Wunsch 
der Politik und vieler Bürgerinnen 
und Bürger. Eine Einigung mit 
den Dualen Systemen war mit 
Blick auf die T onnengröße und 
den Abfuhrrhythmus – entspre-
chend dem Standard in Münster – bis Ende 2018 aber nicht 
zu erzielen. Das änderte sich mit dem Inkrafttreten des neuen 
Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019. Das neue Gesetz 
hat unsere Verhandlungsposition deutlich verbessert und wir 
konnten unsere Vorgaben zum Sammelsystem durchsetzen. 
Eine gute Nachricht für Münster! 
Die Wertstofftonne kann Klimaschutz
Schließlich liegen die Vorteile der Wertstofftonne auf der 
Hand. Sie sammelt nicht nur Verkaufsverpackungen, son-
dern auch andere Metalle, Kunststoffe und Verbundstoffe. 
Das erleichtert das Trennen und Sortieren. Zudem erweitert 
T schüss Gelber Sack! 
Hallo Wertstofftonne!
AWM sind auf Einführung zum 1. Januar 2020 vorbereitet
sie die Verwertungsmöglichkeiten. Das hat positive Auswir-
kungen auf den Umwelt- und Ressourcenschutz: „ Wir gehen 
davon aus, dass die Sammelquoten steigen und sortenreiner 
gesammelt wird, sodass am Ende auch die Recyclingquoten 
höher ausfallen“ , fasst Umweltdezernent Matthias Peck die 
Vorteile zusammen. Als neues Sammelsystem überzeugt 
die neue T onne mit dem melonengelben Deckel auch durch 
Sauberkeit und Komfort. Denn die Gelben Säcke reißen schnell, 
sind leicht und windanfällig. Mit der Wertstofftonne löst sich 
das Problem von verstreuten Gelben 
Säcken im Straßenbild. 
Geteilte Zuständigkeiten
In die neue T onne kommen die Ver-
kaufsverpackungen, die in der Zustän-
digkeit der Dualen Systeme liegen, und 
Nicht-Verpackungen aus dem gleichen 
Material, die aber in der Zuständigkeit 
des öffentlich-rechtlichen Entsorgers 
liegen. Wie lassen sich diese geteilten 
Zuständigkeiten für die Wertstofftonne 
abbilden? In Münster hat man sich 
für ein Gebietsteilungsmodell (siehe Karte) entschieden. Der 
Nicht-Verpackungsanteil der Abfälle in der Wertstofftonne 
macht etwa 22 % aus, im Verhältnis zu 78 % Verpackungen. Das 
heißt: In der Zuständigkeit der AWM als öffentlich-rechtlicher 
Entsorger für Münster liegen 22 %.  Die Dualen Systeme haben 
ihren 78 %-Anteil 2019 für drei Jahre ausgeschrieben. Die AWM 
haben sich an der Ausschreibung beteiligt, das günstigste An-
gebot konnte aber das Unternehmen Remondis abgeben. 
Fast 60.000 neue Tonnen in sechs Monaten
So kurzfristig die Entscheidung zur Wertstofftonne kam, so 
schnell mussten nun neue T onnen für die Bürgerinnen und 
„Die AWM haben sich bewusst für die Innenstadt 
entschieden. Zum einen konnte so ein großes zu-
sammenhängendes Gebiet mit klaren Zuständig-
keiten generiert werden. Zum anderen stellen die 
AWM damit weiterhin die hohe Servicequalität 
auch in den herausfordernden Abfuhrbereichen 
der verdichteten Innenstadt sicher.“
AWM-Betriebsleiter Patrick Hasenkamp zum 
Gebietsteilungsmodell
6 | AWM-Journal 2019 | Stadt und Bürger
Saubere Lösung

Bürger beschafft und verteilt werden. Die AWM schafften 
es in Rekordzeit, Haushalte und Betriebe in ihrem (Zustän-
digkeits-)Gebiet mit Informationen und neuen T onnen aus-
zustatten – in rund sieben Wochen waren im AWM-Bereich 
alle 8.700 Gefäße aufgestellt, von der 120- oder 240-Liter-
T onne bis hin zu den großen 660- und 1.100-Liter-Behältern. 
Wobei wir nicht nur unsere Gefäße im Blick hatten, son-
dern in vielen Fällen auch für die T onnen und Behälter im 
Remondis-Einzugsbereich Ansprechpartner waren. 
Das gelang, weil hinter den Kulissen alle Hand in Hand 
arbeiteten. Frühzeitig richteten wir eine fachstellenübergrei-
fende AWM-Projektgruppe ein. Denn es galt, viele Fragen 
schnell zu klären: Auswirkungen der Wertstofftonne auf 
unser Wertstoffstrommanagement, auf Prozesse, Personal 
und Maschinen? Wie organisieren wir die Verteilung der 
neuen Behälter? Wie stellen wir unsere Abfuhrrhythmen in 
den Bezirken auf die neue T onne um? Wie stellen wir uns 
in der strategischen Kommunikation auf? Und wie können 
wir im Kundenservice schnell und effektiv reagieren, um 
die Münsteraner und Münsteranerinnen sofort ins Boot zu 
holen für die große Umstellung?
Informieren und beraten
In einem ersten Schritt wurden alle Grundstückseigentü-
mer in Münster per Anschreiben und Flyer über das neue 
System informiert. Über 54.000 Briefe haben wir dazu 
verschickt und so auch über die Möglichkeit informiert, 
die T onnengröße für das eigene Grundstück auf Antrag 
hin zu ändern – was insgesamt rund 5.420 Eigentümer in 
Anspruch nahmen. 
Im Oktober 2019 machten wir im Rahmen einer Kampagne 
mit Plakaten und Postkarten sowie in Presseberichten auf die 
neue Wertstofftonne aufmerksam. Und im Dezember gingen 
die AWM mit weiteren Informationen wie einer Sonderseite in 
der Tageszeitung und dem Wertstoff-Abfuhrkalender für alle 
privaten Haushalte ins Detail. 
Besonders gefordert waren in dieser Zeit unser AWM-Kun-
denservice und unsere Behälter-Disposition. Die stadtweite 
Einführung der Wertstofftonne hat die T elefondrähte heiß 
laufen lassen und die E-Mail-Postfächer geflutet. 
So läuft der Verwertungsprozess
Etwa 50 T onnen Wertstoffe werden ab dem 1. Januar 2020 
pro Woche bei den AWM angeliefert. Wir sammeln sie in 
einer eigenen Zwischenlagerhalle. Von hier geben wir sie per 
Walking Floor und Containerfahrzeugen zur stofflichen Ver-
wertung weiter an entsprechend spezialisierte Unternehmen 
und Anlagen. Von dort erhalten wir Reststoffe zurück, die wir 
nachsortieren. Die Reste gehen zur Energieerzeugung in die 
thermische Verwertung. 
Neue Herausforderungen für die AWM 
Mit der neuen Wertstofftonne haben die AWM ein wichtiges 
Ziel erreicht: ein optimiertes Verwertungs- und Sammelsys-
tem für Münster – in der Umsetzung aber stehen auch wir am 
Anfang. Für den 1.1.2020 ist alles vorbereitet. Neue Kollegen 
und Kolleginnen für die Abfuhr sind eingestellt. Die T ourenpla-
nungen stehen. Und auch im Bereich Wertstofftonnenmana-
gement und Anlagentechnik sind die Mitarbeitenden bestens 
vorbereitet. Bei allen Fragen rund um die neue Wertstofftonne 
ist unser Kundenservice am Start. Die Neue mit dem melo-
nengelben Deckel kann kommen!
AWM-Journal 2019 | Stadt und Bürger | 7
Abholung und 
Bereitstellung der 
Wertstofftonne durch 
Remondis
Abholung und 
Bereitstellung 
der Wertstoff-
tonne durch die 
AWm

Saubere Lösung
Statt liegen lassen: 
Stadt sauber halten!
Mit drei Initiativen gehen die AWM 2019 gegen Littering vor
Auch beim Müll gibt es Moden. Waren gestern vor allem 
Hundehaufen die großen Aufreger auf Deutschlands 
Straßen, sind es heute die Take-Away-Verpackungen von 
Kaffeebecher bis Pizzaschachtel. Aber hat das tatsächlich 
mit der Abfallwirklichkeit zu tun oder ist es eher so etwas 
wie eine gefühlte Wirklichkeit? Eine interessante Frage, auf 
die eine Studie der Humboldt-Universität Berlin spannende 
Antworten gibt (siehe Kästchen).
Sicher aber ist: Achtlos hinterlassener Müll auf den Straßen, 
in den Parks und Grünanlagen der Städte ist ein Problem, 
auch in Münster. Es ist so bedeutsam, dass es einen eigenen 
Fachbegriff bekommen hat: Littering. Doch wie halten wir 
die Stadt sauber? Die Antwort: Im Zusammenspiel zwi-
schen den Bürgerinnen und Bürgern und der Stadtreinigung 
der AWM. Drei Initiativen aus 2019 zeigen, wie gut dieses 
Zusammenspiel in Münster bereits funktioniert. 
1. „Ich mach's“ – die Auftakt-Kampagne
Ob chillen, feiern oder grillen: die Münsteranerinnen und 
Münsteraner nutzen die Parks in der Stadt gerne. Und das 
ist auch gut so – mit der Kampagne freuen sich die AWM 
mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber und geben 
gleichzeitig gute Beispiele dafür, wie das sauber ablaufen 
kann. Dafür standen echte Münsteraner und Münsterane-
rinnen vor der Kamera. Mit einem Augenzwinkern stellten 
sie zu Beginn der wärmeren Jahreszeit die Stadtsauberkeit 
auf Litfaßsäulen in den Mittelpunkt und bildeten den 
Auftakt für das Schwerpunktthema der AWM-Bürgerkam-
pagne für den Sommer 2019. 
2. Aktion Aasee – 1a Beteiligung am 2. Mai
Der 1. Mai ist offiziell der Tag der Arbeit. Für die AWM aller-
dings galt das bislang vor allem für den Tag danach. Dann 
sind die Aasee-Wiesen mit den Hinterlassenschaften des 
Ausflugs- und Partyvolks übersät und die Stadtreinigung 
hat alle Hände voll zu tun. Um die Vermüllung in Grenzen 
zu halten und für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren, 
wurde 2019 eine Aasee-Aktion ausgerufen – in Kooperation 
der AWM, des Ordnungsamtes und des Amtes für Grün-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit bürgerschaftlich 
engagierten Münsteranerinnen und Münsteranern. In 
diesem Rahmen standen am 1. Mai Ansprechpartner und 
Ansprechpartnerinnen am Aasee Rede und Antwort und 
gaben Abfallsäcke aus. Auch T oiletten und zusätzliche 
Abfallbehälter wurden bereitgestellt. T eil 2 der Aasee-Aktion 
8 | AWM-Journal 2019 | Stadt und Bürger

AWM-Journal 2019 | Stadt und Bürger | 9
war das gemeinsame Aufräumen am nächsten Tag. Denn 
ausnahmsweise haben die AWM den Abfall vom Vortag mal 
liegen gelassen und damit ein Zeichen gesetzt. 
Um Punkt 14 Uhr gab das Organisations-T eam der AWM am 
2. Mai den Startschuss zum Reinemachen am Aasee – zu-
mindest offiziell. Tatsächlich sorgten einige fleißige Geister 
bereits vormittags für Ordnung auf den Wiesen. Zur großen 
Entlastung des gesamten „Nachmittags-T eams“ und als 
tolle Bestätigung, dass freiwilliges bürgerschaftliches Enga-
gement in Münster hervorragend funktionieren kann.
3. Sauberes Münster  – Rekorde, Rekorde!
Rekord eins war ausgesprochen erfreulich: Mit 13.866 
T eilnehmenden knackte „Münster räumt auf“ alle bisheri-
gen Bestmarken. Allein die Anzahl der Gruppen stieg um 70 
auf 380 insgesamt. Erfreulich: Viele T eilnehmende gaben 
nach der Aktion die Rückmeldung, dass Münster sauberer 
geworden sei. Aber: Mit 32 
T onnen eingesammeltem 
Abfall war auch diese Zahl 
einmalig hoch – und der Abfall 
teilweise einmalig groß. Denn 
vor allem Sperrgutstücke sowie 
Elektrogeräte oder noch voll 
geschmückte Tannenbäume 
sammelten die T eilnehmenden 
am Straßenrand und auf Grün-
flächen ein. 
Fazit: 
Die AWM-Initiativen zur Stadtsauberkeit zünden! Vor 
allem das hohe Engagement der T eilnehmenden stimmt 
zuversichtlich, dass wir die Aufgabe Stadtsauberkeit auch 
weiterhin gemeinsam stemmen können.
Littering – wer, was und warum
Studie zur Stadtsauberkeit
Eine saubere Stadt … was ist das eigentlich? Und was hilft? 
Während manchen vor allem die Zigarettenstummel stören, 
fallen anderen eher die Kaffeebecher neben der überfüllten 
Mülltonne ins Auge. Tatsächlich ist der Eindruck einer „saube-
ren Stadt“ erst einmal stark von der eigenen Sichtweise und 
Sensibilität abhängig. Eine Studie der Humboldt-Universität 
zu Berlin liefert interessante Zahlen und Erkenntnisse.
1 Einige 
haben wir hier zusammengefasst.
Wie sauber ist meine Stadt?
Die Wahrnehmung und was sich von 2005 bis 2015 geändert 
hat – laut Studie nehmen die Befragten 2015 unter anderem 
Folgendes wahr:
• Städte sind sauberer geworden
• Reinigungsunternehmen leisten bessere Arbeit
• Take-Away-Verpackungen und Zigarettenkippen stören 
stärker (als zuvor noch Hundekot)
• Sensible Reinigungsbereiche sind Spielplätze, Gehwege und, 
das ist neu, auch Grünflächen, Bahnhöfe, Haltestellen
Warum? Die Gründe für Littering 
… und was hat sich im Vergleich 2007 zu 2016 verändert:
• Bequemlichkeit, Faulheit, fehlende Erziehung 
• Überfüllte bzw. nicht sichtbare Papierkörbe sind Gründe – 
allerdings deutlich weniger als zuvor
• Hauptgruppe der Litterer sind nach wie vor junge Erwachse-
ne (18 bis 30 Jahre)
Was tun? Das wünschen sich die Befragten
• Mehr Abfalleimer, besser platziert und häufiger geleert
• Die Zusammenarbeit mit Take-Away-Anbietern sollte ver-
stärkt werden 
• Sensibilisierung von jungen Erwachsenen und Jugendlichen 
für das Thema
• Kulturen und Zielgruppen gezielt ansprechen, z. B. den Hun-
dehalter oder die Raucherin 
• Verbundenheit zum Wohnort stärken
• An Werte appellieren
Was wirkt? Feldstudie in Köln 2017
Grüne Fußspuren und eine begleitende Plakatkampagne lenkten 
die Aufmerksamkeit stärker auf die T est-Abfallbehälter der Stu-
die. So schätzten die Befragten den Erfolg der Maßnahmen ein: 
• Lässt Umgebung sauberer wirken 
• Steigert die Zufriedenheit mit dem Stadtreinigungs-Unter-
nehmen
• Stärkt das Verantwortungsgefühl 
• Auffälligere Gestaltung spricht vor allem Kinder und Jugend-
liche an
• Auch Hundehalter und Raucher zeigten eine Sensibilisierung 
für das eigene Abfallverhalten
1 „ Wahrnehmung von Sauberkeit und Littering im öffentlichen Raum“ , (Projektphase 
I, II & III), Replikation und Erweiterung ausgewählter Studien zur Projektstudie, 
durchgeführt durch die Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Psychologie), im 
Auftrag der Stadtreinigungsunternehmen Berlin, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, 
Frankfurt/M., Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Bern und Wien

10 | AWM-Journal 2019 | Wirtschaft und Verwaltung 
T eamwork fördern, 
Transparenz beweisen 
Was macht eigentlich eine gute Partnerschaft aus? Für uns ist Vertrauen die 
Basis für jede gute Zusammenarbeit – und die entsteht zum Beispiel durch 
Transparenz. Darum kommunizieren wir umfassend und offen und lassen 
andere gerne einen Blick hinter die Kulissen werfen, etwa beim Türöffner-
Tag in unserer Werkstatt (Seite 14).
Ebenso wichtig: Nähe. Seit über 20 Jahren sind wir der Abfallexperte für den 
DRK-Blutspendedienst West. Auch, weil wir direkt vor Ort sind (Seite 12). 
Manchmal entstehen Partnerschaften aber auch über Distanzen, über Gren-
zen hinweg. Dann sind es die gemeinsamen Ziele und Werte, die verbinden, 
wie etwa mit der TWENCE aus dem niederländischen Hengelo. 2019 haben 
wir den zweiten Baustein der Zusammenarbeit umgesetzt. Nachdem das 
niederländische Unternehmen bereits jährlich 45.000 T onnen Sortierreste 
aus unserer Restabfallaufbereitungsanlage verarbeitet, verwerten wir nun 
auch rund 5.000 T onnen Bioabfall aus der Region Twente. Aus dieser Verwer-
tungs-Partnerschaft entstehen Strom, Wärme und Kompost (Seite 15). 
Gut für uns, für unsere Partner und für die Umwelt. 
„Eine neue Alte. Ich mach's.“
Catherine P . aus Münster macht was 
Neues aus alten Sachen und vermeidet 
damit Abfälle. Danke!
„Komm in unser Team“
Die AWM-Mitarbeitenden 
Katja und Dennis waren selbst 
mal Azubis bei den AWM.
Wir machen’s.

Saubere Lösung
AWM-Journal 2019 | Wirtschaft und Verwaltung | 11
Saubere Lösung
„My way for future: Ich mach's.“
Jonah H. aus Münster nutzt
das Refill-System und schützt so
das Klima. Danke!
Die AWM machen sich für nachhaltige Entwicklung stark. 
Dafür haben wir im Bereich Wirtschaft und Verwaltung in 2019 
unter anderem einen Beitrag zu diesen Zielen geleistet: 
Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Saubere Energiequellen sind ein Schlüsselfaktor für 
den Umwelt- und Klimaschutz. Die AWM verstär-
ken den Einsatz, wo es möglich ist. 
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen 
Die AWM setzen Maßnahmen um, um den 
Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämp-
fen. Eines von vielen Beispielen ist unsere Aktion 
Biotonne Münster (Seite 26).
Ziel 17: Globale Partnerschaft
Die AWM stehen für Ihre Ziele ein und verbinden 
sich mit gleichgesinnten Partnern, auch interna-
tional. Ein Beispiel: Die Zusammenarbeit mit der 
niederländischen Twence zur Verwertung von 
Sortierresten bzw. Bioabfall (Seite 15).
Mehr zur Initiative: https:/ /17ziele.de und auf Seite 18.

12 | AWM-Journal 2019 | Wirtschaft und Verwaltung
Partnerschaft 
mit Herzblut
Der DRK-Blutspendedienst West und die AWM
Saubere Lösung
Blut – es gibt wohl kaum eine wichtigere Spende als diese. 
Um Krankenhäuser und Ärzte in und um Münster täglich 
mit diesem überlebenswichtigen Gut zu versorgen, ist eine 
umfassende Organisation notwendig. Dafür steht der DRK-
Blutspendedienst West, unter 
anderem mit dem Zentrum für 
Transfusionsmedizin Münster 
(ZTM) in der Sperlichstraße. 
Ein Betrieb mit Laboren und 
Büros, der natürlich auch Ab-
fälle produziert. Was sein T eam 
täglich leistet und wie die AWM 
als Partner eingebunden sind, 
erzählt Andreas Tursten, T ech-
nischer Leiter des ZTM Münster, 
DRK-Blutspendedienst West.
Herr Andreas Tursten, wohl jeder kennt die Blutspenden des 
Deutschen Roten Kreuzes, doch kaum jemand ahnt, welche 
Organisation dahintersteckt, oder?
Das stimmt. Oft sehen unsere Blutspendenden ja nur das 
T eam direkt vor Ort. Das Zentrum für Transfusionsmedizin 
Münster ist der Dreh- und Angelpunkt für die Versorgung 
schwerkranker Patienten und Patientinnen mit Blutpräpara-
ten. Dafür engagieren sich unsere rund 300 Mitarbeitenden 
im Innen- und Außendienst. Täglich organisieren wir Blut-
spendetermine in der Region, die unsere zehn sogenannten 
Entnahmeteams in den Regierungsbezirken Münster und 
Detmold in DRK-Zentren, Gemeindehäusern, Schulen und 
an anderen Örtlichkeiten durchführen. Zudem sind Blut-
spendende in Münster in der City-Blutspende in der Klaris-
sengasse und bei uns im ZTM herzlich willkommen. 
Was sind die Aufgaben im Einzelnen? 
Zu einer unserer wichtigsten Aufgaben gehört die Aufbereitung 
und Bereitstellung von Blutkonserven für die Krankenhäuser 
und Praxen. Dazu kommt die Organisation der Blutspende-
aktionen. Außerdem forschen wir kontinuierlich im Bereich 
Transfusionsmedizin, um auch in Zukunft den Patientinnen 
und Patienten die höchstmögliche Qualität und Sicherheit bei 
Blutprodukten zu gewährleisten. 
Welche Unternehmensphilosophie haben Sie, welche Werte 
vertritt Ihr Unternehmen? 
Es ist der Leitgedanke des Roten Kreuzes, dem Gemeinwohl 
der Menschen nach dem Maß der Not zu dienen. Diesen 
leben wir, indem wir unseren Versorgungsauftrag erfüllen. 
Dazu vereinen wir die höchsten Qualitätsstandards unserer 
Produkte und unseren Forschungsanspruch in der Medizin 
mit dem Ziel, den Menschen zu helfen.
Sie arbeiten nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit. Was 
bedeutet das?
Wir führen nur unentgeltliche Blutspendeaktionen durch. 
Im Gegenzug garantieren wir unseren Spenderinnen und 
Spendern, dass ihre Spende dort ankommt, wo sie am 
dringendsten benötigt wird: bei Patientinnen und Patienten 
in ihrer Region – und bei Versorgungsengpässen natürlich 
auch deutschlandweit. Als anerkannt gemeinnütziges 
Unternehmen müssen wir kostendeckend wirtschaften. 
Blutpräparate und Dienstleistungen dürfen nur so viel 
kosten, dass der Aufwand, der 
für ihre Herstellung erforderlich 
ist, finanziert wird. Falls wir 
mehr Geld einnehmen, als wir 
zur Kostendeckung brauchen, 
schütten wir keine Gewinne 
aus. Dann investieren wir, um 
weiter leistungsfähig zu blei-
ben, etwa in Fahrzeuge, Geräte 
für die Labordiagnostik oder 
auch einfach in einen neuen 
Schreibtisch.
Andreas Tursten
Saubere Lösung

Das ZTM Münster des DRK-Blutspendedienstes West in 
Zahlen: 
Standort in Münster, Sperlichstraße 15
Aktiv in zwei Regierungsbezirken: Münster und Detmold
10 Teams starten täglich zu Blutspendeterminen
300 Mitarbeitende im Innen- und Außendienst
1.000 Blutspenden pro Werktag
AWM-Journal 2019 | Wirtschaft und Verwaltung | 13
Sicherheit ist bei Blutspenden höchstes Gebot. Wie gewähr-
leisten Sie das?
Für uns beginnt die Sicherheit bei der Spenderauswahl und 
hört bei den sorgfältigen T ests noch lange nicht auf. Nach je-
der Blutspende bestimmen und bestätigen wir die Blutgrup-
pe der Spenderin oder des Spenders. Außerdem untersuchen 
wir, ob eine Lebererkrankung (Hepatitis), die Geschlechts-
krankheit Syphilis oder eine HIV-Infektion (AIDS) vorliegt. 
Die AWM sagen: „In jedem von uns steckt ein Umwelt-
schützer“ – warum passt das auch zum Blutspendedienst 
Münster?
Bei unserem Um- und Neubau in den Jahren 2000/2001 
haben wir bewusst schadstoffarme und umweltfreundliche 
Baustoffe eingesetzt. Außerdem haben wir schon 2003 erfolg-
reich beim Ökoprofit-Projekt der Stadt Münster mitgemacht. 
Seitdem treiben wir den betrieblichen Umweltschutz voran. 
Uns sind ressourcenschonende und nachhaltige Maßnahmen 
besonders wichtig, zum Beispiel beim Umgang mit Wasser 
und Strom. Und zum Thema Abfall: Bereits seit 1995 sam-
meln wir Wertstoffe getrennt.
Welche Abfälle fallen bei Ihnen an und wie läuft die Ent -
sorgung und Verwertung?
Wir trennen und sortieren unsere Abfälle in Bio-, Rest -
müll-, Wertstoff- und Papiertonnen, die die AWM regel-
mäßig leeren. Um medizinische Abfälle kümmern sich 
andere Entsorgungspartner, da diese nicht ins Aufgaben-
gebiet der AWM fallen. Außerdem haben wir seit Februar 
2020 Gitterboxen für die Elektroschrott-Entsorgung, die 
ebenfalls von den AWM abgewickelt wird. Holz, chemi-
sche Abfälle und Leuchtstoffröhren bringen wir selbst nach 
Bedarf zum Zwischenlager für Problemabfälle der AWM. 
Was schätzen Sie an der Zusammenarbeit besonders?
Wir arbeiten seit mehr als 20 Jahren mit den AWM zusam-
men. Wir schätzen an ihnen, dass sie direkt vor Ort und für 
uns bei allen Problemen ein zuverlässiger Ansprechpartner 
sind. Die kurzen, schnellen Wege machen die Zusammen-
arbeit reibungslos. Bislang haben wir bei allen Entsor -
gungsfragen wirklich gute Lösungen bekommen.

14 | AWM-Journal 2019 | Wirtschaft und Verwaltung
Welches Kind hat nicht schon fasziniert zugesehen, wenn die 
AWM-Müllfahrzeuge vor der Tür stehen und die T onnen „ge-
kippt“ werden? Aber wo sind die Fahrzeuge eigentlich, wenn 
sie nicht gerade umherfahren? Und wer kümmert sich darum, 
dass sie immer funktionieren?
Ein perfektes Thema für den WDR-Türöffner-Tag und für die 
AWM, die gerne einen Blick hinter die Kulissen gewähren. 
Schließlich sind uns Transparenz und Bürgernähe wichtig. 
Außerdem ist das eine gute Gelegenheit, für die AWM als 
Arbeitgeber zu werben – schon bei den Jüngsten. Tatsächlich 
ist das Interesse an diesem besonderen Tag groß. Die Veran-
staltung zur Werkstattbesichtigung ist ruckzuck ausgebucht. 
So strömen am 3. Oktober dreißig neugierige Kids mit ihren Fa-
milien zu uns in die Rösnerstraße. Nach einer kurzen Führung 
über das Betriebsgelände öffnen sich die Türen der Fahrzeug-
hallen heute nur für sie. Hier hat das siebenköpfige T eam aus 
der Werkstatt und unser dreiköpfiges T eam Nachhaltigkeits-
pädagogik einiges mit den großen und kleinen Maus-Fans vor. 
Salzhalle, Waschanlage und natürlich: Maschinen, Maschinen, 
Maschinen … „Eine Reifendruckprüfung durften die jungen 
Gäste unter Anleitung selbst durchführen“ , freut sich der 
Werkstattleiter Rainer Eisen über die Begeisterung. 
„ Wir haben sogar drei Praktikumsanfragen bekommen“ . 
Stärken können sich die kleinen Maus-Fans und ihre 
erwachsenen Begleiter nach getaner Arbeit an einer 
Kaffeetafel, bei der – ganz mausmäßig – der Käsekuchen 
natürlich nicht fehlen darf.
Eine spannende Frage bleibt fast bis zum Schluss offen: 
Kommt die Maus? Die hat allerdings viel zu tun. Am jähr -
lichen WDR-Türöffner-Tag finden bundesweit rund 700 
Veranstaltungen statt. So ist die „echte“ Maus dann doch 
ausgebucht, aber jedes Kind kann am Ende sein eigenes 
kleines Plüschmäuschen mit nach Hause nehmen. Und 
eine Familie freut sich über eine Jahresfamilienkarte für 
den Allwetterzoo Münster, die unter allen T eilnehmenden 
verlost wird. Schöne Erinnerungen an einen spannenden 
Tag bei den AWM. Nächstes Jahr wieder, mit einem ande-
ren mausstarken Programm.
Die Maus, der Müll und 
die Maschinen
AWM laden Familien am WDR-Türöffner-Tag in die Werkstatt ein

Das nennt man wohl eine klassische Win-win-Situation: 
Die AWM nutzen ihre Kapazitäten, um Bioabfall für die 
Niederlande zu verwerten. Die Niederländer wiederum 
produzieren aus deutschen Sortierresten unter anderem 
Strom und Wärme für die Industrie sowie für Tausende 
Haushalte in Hengelo. 
Grundlage für dieses bilaterale Geschäft auf Gegenseitig-
keit ist der Vertrag von 2018 zwischen der Stadt Münster 
und zwölf niederländischen Gemeinden der Region Twente 
für eine öffentlich-rechtliche Kooperation in der Abfallwirt-
schaft. „Seit Mitte 2019 setzen wir den zweiten Baustein 
der Vereinbarung um. Rund 5.000 T onnen Bioabfall aus der 
Region Twente verwerten wir jetzt jährlich in Münster“ , 
freut sich Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster. 
Mehr transportieren in weniger Touren
Der erste Baustein der Kooperation läuft bereits seit einem 
Jahr: Das kommunale Entsorgungsunternehmen Twence 
verwertet jährlich rund 45.000 T onnen Sortierreste aus der 
mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage in Münster. 
Bislang sind die Transporte von Münster ins rund 80 km 
entfernte Hengelo mit Containerfahrzeugen durch eine von 
der Twence beauftragte Firma erfolgt. Jetzt übernehmen 
die AWM die Transporte und bringen auf dem Rückweg 
direkt Bioabfälle der Twence mit. Dazu sind drei Walking-
Floor-Fahrzeuge und ein Containerfahrzeug im Einsatz. 
Verwerte Bioabfall, biete Sortierreste!
AWM und Twence arbeiten noch intensiver grenzüberschreitend zusammen
Der Vorteil der Walking-Floor-Fahrzeuge: weitaus größere 
Kapazitäten und somit bei rund zehn T ouren täglich rund 
500 T ouren weniger im Jahr. 
Dabei musste der Start für die Bioabfall-Transporte spon-
tan vorverlegt werden: Ursache war ein Brand in der 
Kompostierungsanlage der Niederländer. „Natürlich haben 
wir unseren Kooperationspartner sofort unterstützt. Neben 
dem ökonomischen und ökologischen Nutzen der inter-
kommunalen Zusammenarbeit ist es eben auch ein großer 
Vorteil, dass wir uns in Notfällen sehr schnell und effektiv 
helfen können“ , unterstreicht Hasenkamp. 
Ökonomisch und ökologisch 
Die Bioabfälle der Twence verarbeiten die AWM zu gütege-
sichertem Qualitätskompost. Dabei entsteht Biogas, das im 
eigenen Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umge-
wandelt wird und direkt den Anlagenverbund in Münster-
Coerde versorgt. 
Die Kooperation bringt viele Vorteile mit sich: Sie sorgt für 
eine gute Auslastung der Anlagen beiderseits der Grenze 
und so für eine effiziente Abfallverwertung. Sie schafft 
langfristige Entsorgungssicherheit und wirkt sich für 
850.000 Menschen vorteilhaft auf die Entwicklung der 
Abfallgebühren aus. Sie nutzt Ressourcen, setzt Abfall in 
Energie um und wirkt so ökologisch und leistet damit einen 
Beitrag zum Klimaschutz. Und nicht zuletzt ist sie ein regio-
naler Baustein für ein starkes Europa.
AWM-Journal 2019 | Wirtschaft und Verwaltung | 15

Neu denken, 
neu handeln 
Die AWM sind innovativ. „ Weil wir das schon immer so gemacht haben“ , 
gibt's bei uns nicht. Im Gegenteil: Wir wollen neue, zukunftsorientierte 
Wege gehen und so Lösungen mit Nachhaltigkeit schaffen. Darum sind wir 
offen für Hinterfragende, Um-die-Ecke-Denkende und Über-den-T ellerrand-
Schauende.
Das zeigt sich besonders in unserer neuen Ideenwerkstatt (Seite 21), in der 
Mitarbeitende zusammen an der unternehmerischen Zukunft der AWM 
arbeiten. Auch die Beteiligung am Netzwerktreffen der Müllwerkerinnen in 
Berlin ist ein wichtiger Schritt dahin, alte Rollenbilder abzuwerfen und auf 
dem Weg zur Gleichberechtigung von Mann und Frau neu Fahrt aufzuneh-
men (Seite 20).
Den Rahmen für all diese neuen Entwicklungen geben dabei die 17 SDGs 
vor – die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie 
sind unsere Richtschnur. Wenn wir über Innovation nachdenken, denken wir 
immer auch über die Verwirklichung dieser Ziele nach. Welche das sind und 
wie wir auch 2019 wieder danach gehandelt haben, lesen Sie ab Seite 18.
16 | AWM-Journal 2019 | AWM Hintergründe
„Den Mehr-Weg gehen: 
Ich mach's.“
Catherine P . aus Münster nutzt 
Mehrweg-Becher und spart so 
täglich Abfall. Danke!
„Gemeinsam für 
das große Ziel.“
David Mazon, 
AWM-Mitarbeiter.
Wir machen’s.

Die AWM machen sich für nachhaltige Entwicklung stark. 
Dafür haben wir im Bereich Hintergründe und Erfinder in 2019 
unter anderem einen Beitrag zu diesen Zielen geleistet:  
Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
Gesundheit ist mehr als ein Ziel, sie ist auch 
Voraussetzung und Ergebnis von nachhaltiger 
Entwicklung. Bei den AWM setzen wir uns mit dem 
betrieblichen Gesundheitsmanagement für das 
Wohlergehen unserer Mitarbeitenden ein. 
Ziel 4: Hochwertige Bildung weltweit
Wir wollen inklusive, gerechte und hochwertige 
Bildung gewährleisten und die Möglichkeiten des 
lebenslangen Lernens für alle fördern. So sind wir 
als AWM Ausbildungsbetrieb und bieten unseren 
Mitarbeitenden Fort- und Weiterbildungsmöglich-
keiten an. 
Ziel 5: Gleichstellung von Frauen und Männern
Gemeinsam Geschlechtergerechtigkeit und 
Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen 
erreichen – ein Ziel, das wir bei den AWM konkret 
in unserer Arbeitswelt unterstützen.
Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Innovation ist ein Schlüssel zu nachhaltiger 
Entwicklung. Bei den AWM fördern wir unkon-
ventionelles Denken und sind offen für innovative 
Prozesse und T echnologien.
Mehr zur Initiative: https:/ /17ziele.de und auf Seite 18. 
Saubere LösungSaubere Lösung
AWM-Journal 2019 | AWM Hintergründe | 17
„ Verschenken und tauschen:
Ich mach's.“
Szymon S. aus MS-Süd freut
sich über seinen Fund in der
Online-Tauschbörse der AWM
und gibt gerne selbst etwas weiter.

18 | AWM-Journal 2019 | AWM-Hintergründe
Nachhaltigkeit – kaum ein Wort fällt in Zeiten des Klima-
wandels so oft und wird dabei wahrscheinlich genauso 
häufig missverstanden. Denn Nachhaltigkeit ist mehr als 
Umweltschutz. Nachhaltigkeit verbindet ökonomische, 
ökologische und soziale Aspekte miteinander. Oder anders 
gesagt: Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partner-
schaft – diese fünf sollen im Sinne der Nachhaltigkeit voran-
gebracht werden. Ein weites Feld, das nur gemeinsam, mit 
Anstrengung aller, bestellt werden kann. Welche Aufgaben 
stellt das an die Staaten der Welt? Wie wird nachhaltige 
Entwicklung sichtbar und umsetzbar? Und welchen Beitrag 
können wir als AWM ganz konkret dazu leisten?
Münster, die AWM und die 17 SDGs
Basis des Ganzen ist die Agenda 2030 und daraus hervor -
gehend die 17 SDGs (Sustainable Development Goals), 
also die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (siehe auch 
T extfeld). Sie sind die Orientierung für jeden Staat, jedes 
Land, jede Kommune und letztendlich jedes Unternehmen 
und jede Organisation. In Münster hat Oberbürgermeister 
Lewe eine entsprechende Resolution unterzeichnet und 
verpflichtet sich, dass die Stadt Münster ihrer Verantwor -
tung im kommunalen Bereich gerecht wird. Dabei sind 
die AWM als starker kommunaler Eigenbetrieb wichtiger 
Akteur. 
Auf welche Ziele die AWM 2019 eingezahlt haben
Auch wenn wir grundsätzlich alle 17 Ziele im Blick ha-
ben, sind naturgemäß nicht alle gleich relevant für uns 
als Entsorgungsunternehmen. Darum haben wir aus den 
17 SDGs die ausgewählt, für die wir durch unser Han-
deln etwas beitragen können. Bei manchen Leistungen 
müssen wir abwägen, weil Ziele sich gegenseitig wider-
sprechen können, mit anderen Initiativen zahlen wir gleich 
auf mehrere Ziele ein. Einige Beispiele aus dem Jahr 2019: 
Die Twence-Kooperation über die niederländische Grenze 
hinweg berührt gleich drei der unten genannten Ziele. Das 
heißt: Damit leisten wir etwas, um bezahlbare und saubere 
Energie zur Verfügung zu stellen (Ziel 7). Wir setzen welt-
weiten Klimaschutz um (Ziel 13) und wir knüpfen globale 
Partnerschaften für mehr Nachhaltigkeit (Ziel 17). Auch 
interne Maßnahmen können zur nachhaltigen Entwicklung 
beitragen. Etwa, wenn wir unseren LKW-Fahrer/innen eine 
Die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
Ziel 1:  Keine Armut
Ziel 2:  Kein Hunger
Ziel 3:  Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 4:  Hochwertige Bildung
Ziel 5:  Geschlechtergleichheit
Ziel 6:  Sauberes Wasser und Sanitäranlagen
Ziel 7:  Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 8:  Menschenwürdiges Arbeiten und 
 Wirtschaftswachstum
Ziel 9:  Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 10:  Weniger Ungleichheiten
Ziel 11:  Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12:  Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Ziel 13:  Maßnahmen zum Klimaschutz
Ziel 14:  Leben unter Wasser
Ziel 15:  Leben an Land
Ziel 16:  Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Ziel 17:   Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
17 Ziele für 1 Herausforderung: 
nachhaltige Entwicklung
Wie die AWM die Agenda 2030 umsetzen

AWM-Journal 2019 | AWM Hintergründe | 19
Qualifizierung zum/zur Berufskraftfahrer/in ermöglichen. 
Dann ist das vielleicht global ein kleiner, aber lokal ein 
umso wichtigerer Beitrag zur hochwertigen Bildung (Ziel 
4). Und wenn unsere Müllwerkerinnen sich mit Kolleginnen 
aus dem gesamten Bundesgebiet vernetzen, stärkt das die 
Gleichstellung von Männern und Frauen (Ziel 5). Welche 
Ziele wir 2019 außerdem auf welchem Weg vorantreiben 
konnten, erfahren Sie in diesem AWM Journal. Hinter 
jedem Artikel haben wir hierzu die entsprechenden SDGs 
vermerkt. Ein Weg, den wir auch 2020 konsequent weiter-
gehen – Fortsetzung folgt.
DNK Kodex
Neben den 17 Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns 
am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) des Rates für 
nachhaltige Entwicklung. Anhand von 20 Kriterien werden 
wir im Laufe des Jahres 2020 erstmals in einer sogenann-
ten DNK-Entsprechenserklärung über unsere zahlreichen 
Nachhaltigkeitsleistungen berichten und veröffentlichen 
diesen Bericht in der DNK-Datenbank: https:/ /www.deut-
scher-nachhaltigkeitskodex.de/de-de/Home/Database
Kleines Lexikon der Nachhaltigkeit
Agenda 2030 – die Basis des Ganzen: eine Vereinba-
rung der internationalen Staatengemeinschaft zur 
nachhaltigen Entwicklung, verabschiedet im Sep-
tember 2015 auf dem Gipfel der Vereinten Nationen. 
Mehr auf www.bmz.de/de/themen/2030_agenda/
index.html
17 SDGs – die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung 
(Sustainable Development Goals), sind das Kern-
stück der Agenda 2030. Sie finden diese hier aufge-
listet. Mehr dazu auch unter https:/ /17ziele.de
DNK – der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet einen 
Rahmen für eine professionelle Berichterstattung zur 
Nachhaltigkeit für Unternehmen und Organisationen. 
Darin sind vier Bereiche und 20 Kriterien definiert. 
Mehr auf www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de

20 | AWM-Journal 2019 | AWM Hintergründe
Saubere Lösung
Wir brauchen mehr Frauen in Orange – und sind auf einem 
guten Weg. Denn dass immer mehr Frauen als Müllwerke-
rinnen arbeiten, wurde am 8. März 2019 in Berlin sichtbar. 
Zum Weltfrauentag gab es bei der Berliner Stadtreinigung 
(BSR) ein erstes Netzwerktreffen. Prominenteste Mitstreite-
rin: Bundesministerin Franziska Giffey. Sie hatte für diesen 
Tag nicht nur die Schirmherrschaft, sie arbeitete in voller 
Montur selbst auf dem Müllwagen mit. Der Einladung der 
BSR nach Berlin-Wilmersdorf folgten insgesamt 24 Müll-
werkerinnen aus ganz Deutschland – mit Mona Schütz und 
Abfuhr für klassische Rollenbilder
AWM-Müllwerkerinnen treffen sich in Berlin mit Bundesministerin Franziska Giffey
Sandra Vogelsang reisten auch zwei der fünf „Frauen in 
Orange“ von den AWM an. Das Ziel: Dem Bild des klas-
sischen Männerberufs eine Abfuhr erteilen und sich für 
Frauen als Müllwerkerinnen stark machen. 
Denn der Beruf ist attraktiv: Rund 100.000 Arbeitsplätze 
bietet die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
in Deutschland – krisenfest und gut bezahlt nach Tarif. Hier 
gilt, was leider nicht überall selbstverständlich ist: Frauen 
bekommen die gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit wie 
ihre männlichen Kollegen. Die Arbeitszeiten sind verlässlich 
planbar. Ein Vorteil für das Vereinbaren von Beruf und Fami-
lie. Gute Gründe also, mehr Frauen für den Beruf in Orange 
zu begeistern. Berlin war nur der Anfang – zum nächsten 
Netzwerktreffen laden die AWM 2020 nach Münster ein.
Einen großen LKW fahren darf man mit einem Führerschein 
der Klasse C/CE – Berufskraftfahrerin oder -fahrer ist man 
damit allerdings noch lange nicht. Was sich hinter dem 
Lenkrad kaum bemerkbar macht, zeigt sich leider spätestens 
auf dem Lohnzettel: Ohne Facharbeiterbrief gibt es weniger 
Geld. Christian Kaufmann, Disponent in der Stadtreinigung 
der AWM, hat sich deshalb dafür stark gemacht, dass be-
troffene Mitarbeitende die Möglichkeit zu der notwendigen 
Weiterbildung bekommen. 
In Kooperation mit dem Bildungswerk Verkehr Wirtschaft 
Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (BVWL) wurde ein Fahrplan 
erarbeitet, bestehend aus Vorprüfung und 420 Weiterbil-
dungsstunden bis zur Abschlussprüfung zum Berufskraft-
fahrer (m/w/d) vor dem Prüfungsausschuss der IHK Nord 
Westfalen. Ein strammes Programm. 
Die größten Stundenblöcke fielen auf Fahrzeugkontrolle, 
-wartung und -pflege, die Vorbereitung und Durchführung 
der Beförderung, die betriebliche Planung und Logistik sowie 
Kostenrechnung. Auch Themen wie Sozialrecht, Arbeits- und 
Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz 
oder kundenorientiertes Verhalten spielten eine Rolle. 
Mit Fahrtraining, Rangierübungen und Parcoursfahren 
mussten die angehenden Berufskraftfahrer auch praktisch ihr 
Können unter Beweis stellen. 
Was in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer in drei Jah-
ren gelehrt wird, meisterten die 12 T eilnehmenden der AWM 
Brummifahrer mit Brief und Siegel
AWM Weiterbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) mit IHK Facharbeiterbrief
in berufsbegleitender komprimierter Form in nur zehn Mona-
ten. Eine gewaltige Herausforderung neben Job und Familie. 
Ohne das tolle Engagement von Christian Kaufmann und 
einer so engagierten Ausbildungsleitung wie Barbara Ristow 
und Thomas Frede vom BVWL wäre das nicht möglich 
gewesen. Beide zeigten sich begeistert: „Alle haben sich 
voll ins Zeug gelegt und grandios mitgemacht!“ Der Ein-
satz hat sich gelohnt. Alle 12 T eilnehmenden erhielten am 
Ende ihren Facharbeiterbrief und kommen bald auch in die 
neue Lohngruppe. Mehr noch: Durch die Agentur für Arbeit 
Ahlen-Münster, vertreten durch Gerald Kunkel 
vom Arbeitgeberservice, wurden die Lehrgangs- 
und Fahrtkosten übernommen und jedem eine 
Erfolgsprämie in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. 
Herzlichen Glückwunsch!
Schirmherrin Franziska Giffey, Bundesministerin 
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – an 
diesem Tag selbst in Orange –, begrüßt die Teil-
nehmerinnen gemeinsam mit Katherina Reiche, 
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommu-
naler Unternehmen (VKU), sowie Martin Urban, 
BSR-Vorstand Personal, Soziales und technische 
Dienstleistungen.

wird individuell auf die Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeiten-
den ausgerichtet. Jeder bekommt einen individuellen Trai-
ningsplan und eine Geräteunterweisung. Einmal 
in der Woche ist ein Physiotherapeut vor Ort und 
begleitet das Training. Der AWM-Fitnessraum 
ist zunächst ein Probeangebot für ein Jahr – bei 
guter Beteiligung wird es verlängert. 
Für das, woran in dieser neuen AWM-Werkstatt geschraubt 
wird, darf es vor allem eins nicht geben: Scheuklappen. 
Denn es geht um Zukunftsideen! Konkret um die Fragen: 
Wie sieht die Vision der AWM für 2030 aus? Wie entwickeln 
wir uns als Partner für ein lebenswertes Münster weiter? 
Für die Menschen in Münster und für die Mitarbeitenden? 
Und was können wir schon heute in die Tat umsetzen? 
Sicher ist: Die Antworten darauf sind vielschichtig – darum 
ist es die Besetzung der Ideenwerkstatt auch. Zehn Mitar-
beitende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen kommen 
hier zusammen. Unterstützt werden sie von Fachleuten, 
etwa zum Thema Digitalisierung, und von Martin Hellwig 
vom Institut für Nachhaltigkeitsbildung Münster. 
Jetzt an der Zukunftsschraube drehen
Neue AWM-Ideenwerkstatt 20.30
Auf dem Ergometer die Kondition steigern oder an der Bein-
presse die Muskeln stärken: Das sind nur zwei von vielen Trai-
ningsmöglichkeiten im neuen AWM-Fitnessraum. Praktisch: 
Nun können die Mitarbeitenden direkt vom Büro oder Fahr-
zeug-Bock aufs Fitness-Bike umsteigen, vor Dienstbeginn oder 
nach Feierabend. Und das ganz ohne Unkosten oder Umwege.
Dabei geht es hier keinesfalls um ein trendy Bodybuilding 
Studio, sondern um ein funktionales Gesundheitsangebot. Der 
Fitnessraum ist einer von vielen Bausteinen des betrieblichen 
Gesundheitsmanagements der AWM. Dafür sorgt das Konzept 
vom T eam Pro Physio um Stephan Deske, Ansgar Effner (Koor-
dinator betriebliches Gesundheitsmanagement der AWM) und 
Hugo T ork (technischer Leiter AWM). Wichtig: Das Training hier 
Vom Bock aufs Bike
AWM eröffnen eigenen Fitnessraum 
AWM-Journal 2019 | AWM Hintergründe | 21
Saubere Lösung
Zehn Mitarbeitende schrauben in 
der AWM-Ideenwerkstatt 20.30 an 
Zukunftsfragen, im Bild (v.l.n.r.): 
Michael Tschipang (EZM/Anla-
genbetrieb), Reinhard Schlagheck 
(EZM/Anlagenbetrieb), Tobias 
Greve (EZM/Anlagenbetrieb), 
Dorothee Jäckering (Nachhal-
tigkeitspädagogik/Verwaltung), 
Gregor Koprowski (Werkstatt), 
Timo Klaes (IT), Carolin Wittich 
(Werkstatt/Verwaltung), Frank 
Raab (Stadtreinigung). Nicht im 
Bild: Maria Müller (Recyclinghof/
Azubi), Renaldo Meyer (Abfallab-
fuhr), Martin Hellwig (Moderator) 
Er moderiert die Treffen. Zudem denkt er bei allen Impulsen, 
Ideen und Maßnahmen das Thema Nachhaltigkeit mit – ein 
zentrales Ziel. 
Diese Ideenwerkstatt ist ein ganz neuer Weg, Mitarbeitende 
aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens AWM 
einzubinden. Eins ist sie aber sicher nicht: eine Einbahnstra-
ße. Das T eam der Ideenwerkstatt versteht sich als Impuls-
geber und als Multiplikator. Es entwickelt aber nicht nur 
selbst Ideen, sondern nimmt im betrieblichen Alltag auch 
die Anregungen der Kolleginnen und Kollegen auf. Und auf 
Veranstaltungen stellt es allen die aktuellen Projekte und 
Ansätze vor. Denn die AWM für die Zukunft stark zu machen – 
das geht nur mit allen Mitarbeitenden zusammen.

22 | AWM-Journal 2019 | AWM-Umwelt
Von Biotonnen-Kontrolle 
bis Mehrweg-Kampagne 
Über Umweltschutz aufzuklären ist gut. Umweltschutz anzupacken ist 
besser. Darum lassen wir unseren Kampagnen Taten folgen. So etwa bei der 
Aktion Biotonne. Nachdem wir groß angelegt für die richtige Bioabfalltren-
nung geworben haben, standen nun die T onnenkontrollen auf dem Plan. 
Ein Instrument, das die Münsteranerinnen und Münsteraner sehr positiv 
aufnehmen (Seite 26). 
Dass sich nachhaltige Bildung am besten praxisnah vermitteln lässt, beweisen 
wir mit unserem Deponie-Erlebnispfad oder den Kooperationen mit Schulen. 
Das war dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Deut-
schen UNESCO-Kommission sogar eine Auszeichnung wert (Seite 27). 
Gemeinsam können wir auch Müllberge versetzen bzw. schrumpfen lassen – 
das zeigte sich beim Stadtfest. In Kooperation mit unserer Initiative „Münster 
für Mehrweg“ verlief dieses 2019 fast plastik- und einwegfrei (Seite 27).
Nicht zuletzt beweisen Zahlen, was die AWM in puncto Energie- und CO
2-
Einsparung bereits geschafft haben. Schwarz auf weiß nachzulesen in der 
vereinfachten Energiebilanz (Seite 26). „Wir machen Watt aus Bananen“ 
Bioabfallvergärung:
Janin Martini, AWM-Mitarbeiterin,
mit einer von 101 sauberen 
Lösungen für Münster.
„Frisches ins Netz: Ich mach's.“
Jonah H. aus Münster nutzt
Mehrweg-Obst- und Gemüse-
Netze und schützt so das
Klima. Danke!
Wir machen’s.

Saubere Lösung
Saubere LösungSaubere Lösung
AWM-Journal 2019 | AWM-Umwelt | 23
„Soooo schön kann 
Biomüll sein ...“ 
Heike W. aus Münster-Hiltrup 
nutzt den Biotoni mit passenden 
Papier-Tüten. Danke!
Die AWM machen sich für nachhaltige Entwicklung stark. 
Dafür haben wir im Bereich AWM-Umwelt in 2019 unter ande-
rem einen Beitrag zu diesen Zielen geleistet: 
Ziel 4: Hochwertige Bildung weltweit
Wir wollen inklusive, gerechte und hochwertige 
Bildung gewährleisten und die Möglichkeiten des 
lebenslangen Lernens für alle fördern. So sind wir als 
AWM Ausbildungsbetrieb und bieten unseren Mit-
arbeitenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 
an. Und für unsere Bürgerinnen und Bürger halten 
wir viele Bildungsangebote rund um „Abfall, Energie 
und Klima“ bereit.
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
CO
2-neutral, klimaangepasst und energieeffizient – 
das sind einige der wichtigen Attribute einer nachhal-
tigen Stadt. Als AWM fördern wir sie aktiv mit.
Ziel 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Die AWM machen sich für nachhaltigen Konsum 
stark, indem wir das Tauschen, Weiterverwenden 
und Recyceln fördern.
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
Die AWM setzen Maßnahmen um, um den Klima-
wandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen.
Ziel 17: Globale Partnerschaft
Die AWM knüpfen starke Partnerschaften – global, 
regional, lokal. So haben wir mit den Stadtfestver-
anstaltern von „Münster mittendrin“ ein Mehrweg-
konzept umgesetzt und ordentlich Abfall eingespart 
(Seite 27).
Mehr zur Initiative: https:/ /17ziele.de und auf Seite 18.

CO2 reduzieren, Energie produzieren
Eine vereinfachte Energiebilanz 2019 der AWM
Fridays for future beschäftigte die Medien und der Klima-
wandel war das Top-Thema 2019. In der DNA der AWM ist 
Verantwortung für Schutz und Erhalt der Umwelt und das 
große Feld Nachhaltigkeit fest verankert. 
So produzieren wir Strom und Wärme per Photovoltaik (PV), 
Solarthermie, Windkraft und mit eigenem Blockheizkraft-
werk (BHKW). Wir stellen unseren Fuhrpark kontinuierlich 
auf umweltschonende und emissionsarme Fahrzeuge um. 
Und wir sind auf dem Weg, die einzelnen Abfallfraktionen 
immer effizienter zu verwerten und dabei Klimaschutzpo-
tenziale zu entfalten. 
Einer von vielen wichtigen Bausteinen dafür: unsere Kampag-
nen zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz. Damit 
klären wir die Menschen in Münster auf, unterstützen bei der 
Vermeidung von Abfällen und motivieren sie zu umweltge-
rechtem und energiebewusstem Verhalten. Viele Wege, die 
wir schon lange vor dem großen Boom des letzten Jahres in 
puncto Klimaschutz eingeschlagen haben.
2019 als Momentaufnahme eines nachhaltigen Prozesses
Wenn wir also hier eine vereinfachte Energiebilanz für 
2019 aufstellen, ist das zum einen das Ergebnis unseres 
langjährigen Engagements in der Vergangenheit. Zum an-
deren haben die AWM auch 2019 weitere Anstrengungen 
für die Zukunft unternommen, die sich aktuell noch nicht 
in Zahlen ausdrücken. Schließlich geht es uns immer darum, 
nachhaltige Effekte zu erzielen. Diese Bilanz ist also eine 
Momentaufnahme. Sie zeigt, wie wir auf dem Energiesektor 
gehaushaltet haben, wie viel Energie wir verbrauchen, wie 
viel wir produziert haben und wie sich das zudem auf den 
CO
2-Ausstoß der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster insge-
samt auswirkt. Ein Blick auf die Zahlen.
Strom: vom Konsumenten zum Produzenten
Mit 2.048 Megawattstunden (MWh) haben die AWM 2019 
einen deutlichen Überschuss an Strom erwirtschaftet (siehe 
Grafik). Damit produzieren wir mehr Strom, als wir selbst ver-
brauchen. So viel mehr, dass rechnerisch über 500 Haushalte 
mit vier Personen davon ein Jahr lang mit Strom versorgt wä-
ren. Die Lieferanten dieser Energie sind regenerativer Natur: 
Sonne, Wind und auch Biogas aus der Abfallverwertung. 
Megastark: das BHKW
Unser größter eigener Produzent ist das BHKW in Coerde. Es 
lieferte 2019 allein 14.050 MWh. Einen Großteil nutzen wir 
selbst, rund 2.000 MWh speisen wir als Überschuss in das 
Netz der Stadtwerke Münster ein. Energie, die vor allem aus 
organischen Abfällen stammt. In der Biovergärungsanlage 
entsteht daraus unter anderem Biogas, also energiereiches 
Methan. Neben dem Biogas und dem Klärgas aus der Haupt-
kläranlage wird auch Deponiegas zum Betrieb des BHKW 
Saubere Lösung
24 | AWM-Journal 2019 | AWM-Umwelt

benutzt. Deponiegas entsteht im Zuge des bakteriologischen 
und chemischen Abbaus von organischen Inhaltsstoffen des 
Abfalls im Deponiekörper. Das Blockheizkraftwerk wandelt 
es zu Strom und Wärme um. Ein Prozess, durch den wir rund  
3.150 T onnen Kohlendioxid im Jahr einsparen. 
Sonne und Wind nutzen: Photovoltaik und Windkraft 
Auf dem Gelände der AWM werden drei Photovoltaikanlagen 
betrieben. Darunter auch die größte PV-Anlage Münsters 
mit 9.000 Quadratmetern am Südhang der rekultivierten 
Deponie II in Coerde. Die zusammen mit den Stadtwerken 
Münster betriebene Photovoltaikanlage produziert rund 
1.000 MWh und soll damit in den nächsten 20 Jahren bis zu 
12.000 T onnen CO
2 einsparen. Die zwei Solaranlagen an der 
Verwaltung und der Werkstatt in der Rösnerstraße liefern zu-
sammen rund 300 MWh. 250 MWh werden in das Stromnetz 
der Stadtwerke eingespeist. 
Unser Windrad trägt mit 6,5 MWh zur Strombilanz bei. Diese 
Energie fließt direkt in unseren Verbrauch. Übrigens ist es 
nicht immer möglich, den eigenen Energiebedarf unmit-
telbar aus eigenen Energiequellen zu decken. Ein einfaches 
Beispiel: An dunklen Tagen produzieren unsere Solaranlagen 
natürlich sehr viel weniger Strom als an sonnigen Tagen. 
In 2019 haben wir insgesamt 3.218 MWh elektrische Energie 
an die Stadtwerke Münster geliefert und 1.170 MWh von den 
Stadtwerken bezogen – selbstverständlich besteht dieser 
zum Großteil aus Ökostrom.
e-Mobilität: ein wichtiges Klimaschutzmodul
Ob Kehrmaschine in der Straßenreinigung, Sammelfahrzeug 
bei der Abfuhr oder Radlader in der Verwertung: Wir setzen 
insgesamt über 230 Fahrzeuge ein. Seit Jahren stellen wir 
unseren Fuhrpark konsequent auf umweltschonende und 
emissionsarme Fahrzeugtechnik mit Erdgas- oder Elektroan-
trieben um. 
2019 hatten wir 10 Elektro-PKW in Betrieb. Gegenüber 
vergleichbaren konventionellen Antrieben spart das rund 
AWM-Journal 2019 | AWM-Umwelt | 25
5.823 kg des Treibhausgases CO
2 ein. Dazu kommen zwei e-
Kehrmaschinen. Sie sorgen bei gleichem Einsatz für 25.000 kg 
CO
2 Ersparnis gegenüber dem herkömmlichen Dieselantrieb.
Damit ist der jährlich wachsende Elektrofuhrpark für die AWM 
ein wichtiges Klimaschutzmodul. 
Fazit: über 460 Tonnen CO2 allein 
durch die Stromproduktion 
eingespart 
Die energetische Klimaneutralität 
ist der erste Schritt in die richtige 
Richtung. Viel erreicht und noch 
viel mehr vor – so könnte man 
das Fazit aus dieser vereinfach-
ten Energiebilanz ziehen. Denn 
langfristig sehen wir noch große 
Potenziale für Optimierungen. 
Gerne würden wir in manchen 
Bereichen auch sofort mehr tun, 
haben das aber nicht immer 
selbst in der Hand. Beispiel Fuhr-
park-Umstellung: Hier bremsen 
uns das fehlende Angebot und 
die Lieferschwierigkeiten gerade 
für spezielle Nutzfahrzeuge mit 
e-Antrieb immer wieder aus. 
Doch wir bleiben weiter dran: Anträge für eine Gesamtför-
dersumme in Höhe von 3,5 Millionen Euro zum Ausbau der 
Ladeinfrastruktur und des e-Fuhrparks haben wir allein 2019 
gestellt. Damit wollen wir vier weitere e-PKW, fünf e-Transpor-
ter und 14 e-Kehrmaschinen anschaffen. Zudem sollen bis zu 
15 weitere Ladesäulen und zwei zusätzliche Schnellladesäu-
len entstehen. Hier tanken die Fahrzeuge 100 % Ökostrom aus 
Wind und Sonne. Nur ein Beispiel von vielen, wie die AWM das 
Ziel „Münster – unser Klima 2050“ aktiv mitverfolgen.
A WM
12.801
M W h
BHKW 
(Coerde)
P V
(Ver w al t ung ,
R ö sn er st r aß e)
S t a dt w e rke
P V
(Wer k st at t
R ö sn er st r aß e)
W i n dr ad,
1029 M W h
1.939
M W h
4 5
MW
h
3.218 MWh
6 , 5
MW
h
250
M W h
1.170 MW h
Ü b er schuss 2.048 MW h
P V
(Deponie
Coerde) (Rö sn er st r aße)
Gemeinsam für „Münster – 
unser Klima 2050“
Orientierung für unser Han-
deln gibt uns die Initiative der 
Stadt „Münster – unser Klima 
2050“ . Sie bündelt die Anstren-
gungen für den Klimaschutz 
und die Klimaanpassung in 
Münster. Die großen Ziele: bis 
2030 klimaneutral und klima-
resilient zu sein. Dafür müssen 
im Vergleich zu 1990 die Treibhausgasemissionen um 95 % 
und der Endenergieverbrauch um 70 % sinken. Im kommu-
nalen Klimaschutz nimmt Münster damit eine Vorreiterrolle 
ein. Die Stadt ist als eine von 22 „Masterplan-Kommunen 
100 % Klimaschutz“ ausgezeichnet vom Bundesministerium 
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für ihr 
bisheriges Engagement, aber vor allem für ihre Zielsetzun-
gen in der Zukunft. Die AWM sind einer von vielen wichtigen 
Akteuren in diesem Masterplan.

26 | AWM-Journal 2019 | AWM-Umwelt
Foul! Auf dem Fußballplatz zieht ein Regelverstoß eine Gelbe 
oder Rote Karte nach sich – bei der Biotonne seit Ende 2018 auch. 
Seitdem sind Kontrolleure in Münster unterwegs, die einen 
Blick unter den T onnendeckel werfen. Schließlich stammt die 
Hälfte des Bio- und Grünabfalls aus den rund 45.000 Biotonnen 
der privaten Haushalte. Ist da wirklich nur Bioabfall aus dem 
Haushalt und Grünabfall aus dem Garten drin? Und wurde der 
vielleicht in Plastiktüten und kompostierbaren Folienbeuteln 
verpackt? Wie vorbildlich haben die Bürgerinnen und Bürger al-
les sortiert? Wir lösen auf: In den 
meisten Kontrolldurchgängen 
hätten über 70 Prozent der Bio-
tonnen – wenn es sie geben wür-
de – die Grüne Karte für richtiges 
Sortieren verdient! Münster, das 
ist echt schon ganz gut, muss 
aber noch besser werden! 
Das Hauptproblem
Dass die AWM dem 2019 so 
systematisch nachgegangen 
sind, hat einen wichtigen Grund: 
Der Bioabfall in den T onnen ist oft mit Störstoffen verunreinigt. 
Das Hauptproblem: Bioabfälle werden in Biofolien- oder Plastik-
beutel verpackt in die T onne geworfen. Diese beiden Störstoffe 
machen nicht nur in der Bioabfallbehandlungsanlage Probleme. 
Sie verunreinigen auch das wertvolle Endprodukt, den Kompost, 
weil die kleingehäckselten Reste der Beutel lange im Kompost 
verbleiben und dann womöglich in unseren Gärten oder auf den 
Äckern landen. Also gilt für Biofolien-Beutel und Plastikbeutel 
dasselbe: Wir müssen draußen bleiben! Die richtige „ Verpa-
ckung“ für Bioabfälle: Papiertüten oder Zeitungspapier!
Die AWM und die 2 K's 
Sortenreine Bioabfälle, eine Herausforderung, die die AWM 
mit den zwei K´s angehen: Kommunikation und Kontrolle. Seit 
2017 läuft die Aktion Biotonne. Eine großangelegte Kampagne 
machte zu Beginn auf die Probleme aufmerksam, sensibilisier-
te und klärte auf. Mit großem Erfolg: Über 73 % der Befragten 
wussten 2017, dass Bio-Folienbeutel nicht in die Biotonne 
geworfen werden dürfen – gegenüber rund 27 % im Vorjahr. 
Auch in den letzten beiden Jahren brachten wir das Thema 
fleißig weiter in die Medien und die Stadtöffentlichkeit: Es 
ist in der Presse, auf Infoständen und Veranstaltungen in der 
Stadt präsent. Und das nicht nur in Münster: Gemeinsam mit 
sechs kommunalen Entsorgern und Entsorgungsgesellschaf-
ten machen sich die AWM unter dem Slogan „#WirfuerBio 
in Westfalen“ für sortenreinen Bioabfall stark. Auch bei der 
bundesweiten „Aktion Biotonne“ waren die AWM von Anfang 
an – also seit Ende 2017 – dabei. Und die Botschaft kommt 
an. Wie sie von den Münsteranerinnen und Münsteranern in 
die Tat umgesetzt wird, das zeigen nun die Kontrollen. Sie sind 
seit November 2018 ein fester Baustein der „Aktion Biotonne 
Münster“ . Dabei geht es nicht allein um die Kontrollfunktion, 
sondern auch um die Präsenz der AWM vor Ort – so geben die 
Gut informiert = gut sortiert
Aktion Biotonne Münster setzt auf die 2 K's: Kommunikation und Kontrolle
AWM-Kontrolleure den Münsteranerinnen und Münsteranern 
ein sichtbares Zeichen und zeigen, wie wichtig das Thema ist. 
So laufen die Kontrollen ab
Zwei Kontrolleure kümmern sich seit 2018 um den Check der 
Biotonnen und arbeiten dabei eng mit den Abfuhrteams und 
mit Volker Gaasch aus dem AWM-Kundenservice zusammen. 
Der Fokus der Kontrollen reicht vom klassischen Einfamilien-
haus bis hin zu Gebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten. Grö-
ßere Wohnanlagen sollen in einer gesonderten Projektphase 
gezielt betrachtet werden. Los gingen die Kontrollen in 22 Au-
ßenrevieren, ab Mai 2019 folgten dann 59 Innenstadt-Reviere. 
Fallen den Kontrolleuren beim Blick in die Biotonne Störstoffe 
auf, hinterlassen sie eine Gelbe Karte. Sie ist weniger strenge 
Verwarnung als vielmehr freundliche Information. Sie klärt auf, 
was in die Biotonne gehört, was eben nicht und warum genau 
diese T onne nun beanstandet wird.
Gelbe Karten kommen gut an
„Die allermeisten sind dankbar für den Hinweis und die Info“ , 
freut sich Volker Gaasch über die positiven Reaktionen der 
Bürgerinnen und Bürger zur Gelben Karte. Die Zahlen sprechen 
dafür. Über 20.000 T onnen wurden kontrolliert, an etwa 3.100 
hängten die Kontrolleure die Gelbe Karte. Und schon nach die-
sem ersten Hinweis reagierten rund zwei Drittel der Kontrol-
lierten sofort. Und selbst wenn doch die erste Rote Karte nötig 
war, folgte wiederum nur in rund einem Drittel dieser Fälle die 
zweite. Ein „Zwangs-Abzug“ der Biotonne war tatsächlich nur 
in einem einzigen Ausnahmefall nötig, alle anderen zeigten 
sich nach aufklärendem Anschreiben, „gezielter Beratung“ und 
persönlichen T elefonaten einsichtig. 
Effekte und Erfolge
Das Ziel der Aktion Biotonne ist 
eine nachhaltige Verhaltensän-
derung hin zum sortenreinen 
Trennen. Erste Erfolge zeigten 
sich bereits im Vergleich von 
Sommer 2017 zu Frühjahr 2018. 
Da war die Störstoffmenge fast 
um die Hälfte gesunken. Nach 
der Kontrolle ist also vor der Kon-
trolle, denn nur kontinuierliche 
Kontrollen führen zu langfristi-
gen Verbesserungen. Wie wichtig das ist, zeigen die Erfahrungen 
anderer Kommunen und die der eigenen Abfuhrmannschaft. 
Denn ein wichtiges Feedback kommt von unseren T eams in 
Orange selbst. Viele berichten aus ihren Revieren, dass sich 
bereits einiges an der „Sauberkeit“ der 
Biotonne getan hat – wir bleiben dran.
„Wir analysieren den Bioabfall, der bei uns her-
einkommt, regelmäßig und dokumentieren die 
Störstoffe. Insgesamt sind diese Zahlen zurzeit aber 
noch wenig belastbar, da sie sich auf den kompletten 
Bioabfall Münsters beziehen, wir ca. 40 % der Bio-
tonnen aber noch gar nicht kontrolliert haben. Wir 
setzen auf Kontinuität und dann werden die Erfolge, 
die unsere Kontrolleure ja direkt bei der Nachkontrol-
le sehen, auch in den Analysen sichtbar werden.“
Mario Beutel, Betriebsleiter der biologischen 
Verwertungsanlage der AWM

Saubere Lösung
Saubere Lösung
AWM-Journal 2019 | AWM-Umwelt | 27
Grau ist alle Theorie … das wusste schon Goethe. Doch bunt 
ist das Leben und genau dorthin bringen die AWM ihre Bil-
dungsangebote. Dafür haben wir vom Bundesministerium 
für Bildung und Forschung und von der Deutschen UNESCO-
Kommission eine Würdigung erhalten. Als „Ausgezeichnet“ 
prämieren sie herausragendes Engagement für Bildung für 
nachhaltige Entwicklung (BNE). Mit den AWM wurden 54 
weitere Lernorte, 36 Netzwerke und neun Kommunen mit 
der Auszeichnung bedacht. 
Denn Bildung ist auch dann nachhaltig, wenn sie nachwirkt – 
und das schaffen Themen vor allem, indem sie spannend 
und alltagsnah aufbereitet sind. Wie beim Deponie-Erlebnis-
pfad am Entsorgungszentrum Coerde. Er bringt Wissen rund 
um Abfall, Energie und Klima anschaulich nahe, draußen, 
außerhalb des Klassen-
zimmers. So motiviert er 
Kinder und Jugendliche 
zu nachhaltigem Denken 
und Handeln. Diese Art 
des zielgruppenspezifi-
schen Angebots direkt 
vor Ort hat die Jury 
besonders begeistert. 
Dazu gehören auch 
Wo Bildung nachhaltig begeistert …
AWM sind ausgezeichnet
Ganze 80.000 Mehrweg-
becher haben die Veran-
stalter von „Münster mit-
tendrin“ für das Stadtfest 
angeschafft – und damit 
die Zahl vom Vorjahr um 
satte 20.000 erhöht. Eine 
Investition, die sich lohn-
te: weniger Abfall trotz 
gestiegener Besucherzah-
len! Die Akzeptanz für die 
Pfandbecher war groß, 
denn nicht zuletzt warb 
die Initiative Münster für Mehrweg unter Federführung der 
AWM noch auf dem Sonderwochenmarkt zum Stadtfest für 
die Mehrweg-Idee. 
Doch nicht nur weniger Plastik, auch weniger Glasscherben 
fielen beim Stadtfest 2019 an. Zur Freude von Veranstaltern 
und AWM nutzten die Gäste die Glascontainer gut und gerne. 
Trotzdem ist die Großveranstaltung über drei Tage und Nächte 
für die Mitarbeitenden der AWM eine Mammutaufgabe. 
Viel Beifall für weniger Abfall 
Sauberes Stadtfest – dank Mehrwegbechern und Abfallkonzept
„Die T eams machen einen super Job“ , lobte Ralf Bövingloh, 
Sprecher des Veranstaltungsteams, die Arbeit der AWM. 
Während die einen noch feiern, fegen die anderen schon: So 
waren 13 AWM-Mitarbeitende im Einsatz – mit drei Groß-
kehrmaschinen, zwei 
Kleinkehrmaschinen und 
einem Pressmüllwagen.
Workshops und Aktionen in Schulen und Kitas. Die AWM 
holen Themen mitten in den Alltag der Kids – von der Anti-
Plastikinitiative „Meer Verantwortung übernehmen“ bis zum 
Verzicht auf Brötchentüten. Auch Kooperationen mit städtischen 
Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern schaffen es, Nachhal-
tigkeit ins Bewusstsein zu rücken und zum Stadtgespräch zu 
machen, von der fairTEiLBAR (Lebensmittel retten) über die „Bür-
gerinitiative Hansaforum“ bis hin zur Leihothek, der Bibliothek 
der Dinge. Und wie der Preis beweist, finden das nicht nur die 
Münsteranerinnen und Münsteraner „Ausgezeichnet“ .
(v.l.): Dr. Catrin 
Hannken (Bundesmi-
nisterium für Bildung 
und Forschung), Tina 
Mai und Dorothee 
Jäckering (Abfall-
wirtschaftsbetriebe 
Münster) und Minis-
ter a. D. Walter Hirche 
von der Deutschen 
UNESCO Kommission 
freuen sich über die 
Auszeichnung der 
AWM
Pfandtastisch!
Zahlen zu Mehrweg und Müll bei Münster mittendrin: 
Über 80.000 Mehrwegbecher – [33 % mehr als 2018]
1 Becher, 1 Euro Pfand
190  orange Veranstaltungstonnen 
6 Glascontainer 
28 T onnen Abfall vermieden
13 T onnen Abfall gesammelt – [eine halbe T onne 
weniger als 2018]
13 AWM-Mitarbeitende im Einsatz
5 Kehrmaschinen
1 Pressmüllwagen

Saubere Lösung
Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de
www.awm.muenster.de
Mai 2020, 400 [1.500]
Redaktion
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept
X & Y Design und Kommunikation | Münster
Fotografie/Illustration
Rasmus Schübel [16]
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster [25]
X & Y Design [26]
Presseamt Münster [4]
Fotolia [1]
Andreas Hempel Photography [1]
DRK-Blutspendedienst [5]
Druck
Bitter & Loose GmbH 
48268 Greven 
28 | AWM-Journal 2019 | Impressum

Beschlussvorlage

5006 Zeichen

V/0377/2020 
V/0377/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.06.2020 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2019 (Bilanz, GuV 
und Anhang) wird festgestellt. 
 
2. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der von den AWM erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt   4.371.187,28 EUR.  
     
Es wird 
 der allgemeinen Rücklage   2.115.911,76 EUR 
 dem allgemeinen Haushalt   2.158.597,88 EUR 
 dem Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen           66.437,94 EUR 
 dem Sonderposten aus  Photovoltaik-Überschüssen            30.239,70 EUR 
zugeführt. 
 
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, hat im Auf-
trag der AWM mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen den Jahresa b-
schluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2019 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gem. 
§ 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vorzulegen. 
 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
13.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eichwald 
Telefon: 6052-43 
Eichwald@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0377/2020 
1. Jahresabschluss 2019 
 
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 439.925,30 € verringert. 
 
 Die Umsatzerlöse 2019 betrugen insgesamt rd.                                                            59.945 TEUR 
       
Davon entfielen auf die 
 
Abfallwirtschaft 
 Abfallabfuhr  40.364 TEUR 
 Abfalldeponierung/-verwertung                925 TEUR 
 Sonstige Abfallverwertung           4.445 TEUR 
 Problemabfälle              67 TEUR 
 DSD-Bereich           1.941 TEUR 
 Sonstige Umsatzerlöse                                                                                                     5 TEUR 
     
 Stadtreinigung           6.023 TEUR 
Winterdienst           1.859 TEUR 
         
 Nebengeschäft                                                                                                                 4.316 TEUR   
 
 
Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.371.187,28 EUR resultiert in Höhe von: 
 
     59.3611,90 € aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen der Gebührenkalkula-
tion und Ansätzen der Handelsbilanz 
  3.217.195,77 € aus der kalkulatorischen Verzinsung 
       70.325,40 €  aus der Verzinsung liquider Mittel 
     624.181,51 € aus übrigen Nebengeschäften  
     167.277,45 € aus dem Gewinn von Anlageverkäufen 
       66.437,94 € aus dem erwirtschafteten Gewinn der Photovoltaikanlage als Betrieb gewerbli-
cher Art (BgA) 
       30.239,70 € aus dem erwirtschafteten Gewinn der BgA AWM-Dienstleistungen 
    - 49.425,18 €  aus gezahlten Darlehnszinsen 
   -348.657,30 € aus der Gebührenunterdeckung in der Straßenreinigung 
 
Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2019 bei 5.287  TEUR. Davon wurden 675 TEUR  in Anla-
gen der Stadtreinigung, 2.493 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft und 1.145 TEUR in Grundstü-
cke mit Betriebs - und anderen Baut en investiert. Ein weiterer Anteil in Hö he 479 TEUR  auf Be-
triebs- und Geschäftsausstattung 344 TEUR  auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau  so-
wie 95 TEUR auf Finanzanlagen. 
 
     Gemäß § 4 der EigVO wird dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung  
 erteilt. 
 
 Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO  vom 16. November 
2004 durch den Betriebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten 
planmäßigen Sitzung befassen.

- 3 - 
V/0377/2020 
 
2. Lagebericht 
 
Zum Lagebericht wurde seitens der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
tungsgesellschaft, Koblenz, festgestellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO aufgestellt worden 
ist, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine 
falsche Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes erwecken.  
 
3.  Prüfungsergebnis 
 
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, erteilt  
den AWM für das Wirtschaftsjahr 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 können den beigefügten Unterlagen entnom-
men werden. 
Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prüfungsleiter der DORNBACH GMBH 
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, in der Betriebsausschusssitzung 
am 10.06.2020 im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung im Einzelnen erläutert. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen:  - Jahresabschluss der AWM (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)  
  - Lagebericht 
  - Anlage A

Anlage 1: Jahresabschluss, Lagebericht 2019

131298 Zeichen

Geschäftsjahr
jahresabschluss 
laGebericht
2019

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 1 
Jahresabschluss | Lagebericht
Geschäftsjahr 2019
Saubere Lösung

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 3 
Inhalt
Inhalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
Bilanz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4
Gewinn- und Verlustrechnung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
Anhang
I .  Allgemeine Angaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
II .  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
III .  Bilanzerläuterungen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
IV .  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14
V .  Sonstige Angaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19
VI . Anlagen 
  Anlagennachweis [Anlage 1]   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
  Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2]  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26
Lagebericht 
Vorbemerkung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
I .  Grundlagen des Unternehmens   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
II .  Wirtschaftsbericht   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
  1 .  Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
   1 .1 . Die niederländische Gesetzgebung und die Einflüsse auf AWM  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
   1 .2 . Klimaschutzgesetz der Bundesregierung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29
  2 .  Geschäftsverlauf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
   2 .1 . Straßenreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
   2 .2 . Abfallwirtschaft  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
  3 .  Wirtschaftliche Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
   3 .1 . Ertragslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
   3 .2 . Finanzlage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
   3 .3 . Vermögenslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  37
   3 .4 . Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
  4 .  Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  39
   4 .1 . Unternehmensleitlinien und Ziele  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  39
   4 .2 . Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwerpunkte 2019 . . . . . . . . . . . . . . .  39
   4 .3 . Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkt 2019  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  41
   4 .4 . Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  42
III . Prognosebericht   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  43
IV . Chancen- und Risikobericht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  45
V .  Sonstiges   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  46
VI . Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs . 1 Nr . 2 Haushaltsgrundsätzegesetz  . . . . . . . . . . . . . . . . .  47
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  48
Impressum   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  52
 
Saubere Lösung

4 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Bilanz zum 31 .12 .2019
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Saubere Lösung
Aktivseite
EUR
31 .12 .2019
EUR
31 .12 .2018
EUR
A .  ANLAGEVERMÖGEN
  I .  IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
  Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 109 .140,99 84 .080,35
 II .  SACHANLAGEN
  1 .  Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 24 .397 .617,90 24 .631 .188,76
 2 .  Anlagen der Stadtreinigung 3 .283 .503,03 3 .523 .389,79
  3 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 22 .192 .652,95 23 .917 .974,52
  4 .  Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 .564 .236,29 1 .499 .941,83
  5 .  Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau       346 .667,75        258 .977,16
51 .784 .677,92 53 .831 .472,06
  III . FINANZANLAGEN
  1 .  Wertpapiere des Anlagevermögens 9 .675 .755,29 9 .580 .777,54
  2 .  Sonstige Ausleihungen   1 .500 .000,00    1 .500 .000,00
11 .175 .755,29 11 .080 .777,54
63 .069 .574,20 64 .996 .329,95
B .  UMLAUFVERMÖGEN
 I .  VORRÄTE
  1 .  Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 812 .553,25 739 .858,30
  2 .  Fertige Erzeugnisse und Waren        42 .183,50        69 .327,55
854 .736,75 809 .185,85
  II .  FORDERUNGEN UND SONSTIGE
    VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
  1 .  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 .705 .484,13 2 .060 .109,17
  2 .  Forderungen an die Stadt Münster 10 .745 .586,71 7 .648 .836,27
  3 .  Sonstige Vermögensgegenstände           45 .977,73         39 .274,28
13 .497 .048,57 9 .748 .219,72
  III  .  KASSENBESTAND UND GUTHABEN
    BEI KREDITINSTITUTEN     8 .515 .251,32 10 .014 .360,86
 
22 .867 .036,64 20 .571 .766,43
 C .  RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN       139 .477,31         68 .066,47
86 .076 .088,15 85 .636 .162,85

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 5 
Saubere Lösung
Passivseite
EUR
31 .12 .2019
EUR
31 .12 .2018
EUR
A .  EIGENKAPITAL
 I .  STAMMKAPITAL 500 .000,00 500 .000,00
  II .  RÜCKLAGEN
    Allgemeine Rücklagen 21 .826 .554,58 19 .436 .450,11
 III . JAHRESÜBERSCHUSS    4 .371 .187,28    4 .761 .709,15
26 .697 .741,86 24 .698 .159,26
B .  SONDERPOSTEN AUS ÜBERSCHÜSSEN
  AWM-DIENSTLEISTUNGEN 341 .146,19 227 .950,57
C .  SONDERPOSTEN AUS PHOTOVOLTAIK-ÜBERSCHÜSSEN 109 .281,64 81 .613,60
D .  SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
 ZUM ANLAGEVERMÖGEN 71 .622,33 18 .333,33
E .  RÜCKSTELLUNGEN
  1 .  Rückstellungen für Pensionen 2 .815 .163,00 2 .532 .859,00
 2 .  Steuerrückstellungen 9 .960,00 39 .890,00
  3 .  Sonstige Rückstellungen
    a] Gebührenüberschüsse 308 .781,36 332 .046,09
    b] Übrige 35 .866 .843,02 34 .890 .543,09
36 .175 .624,38 35 .222 .589,18
 39 .000 .747,38 37 .795 .338,18
F .  VERBINDLICHKEITEN
 1 .  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    
    
10 .514 .740,19 11 .000 .038,27
 2 .  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    
    
3 .462 .995,37 2 .661 .792,06
 3 .  Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster
    
    
343 .726,95 501 .539,13
 4 .  Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern
    
    
3 .664 .454,42 7 .267 .110,81
  5 .  Sonstige Verbindlichkeiten
    davon aus Steuern
    31 .12 .2019: 1 .376 .061,80 EUR
    [31 .12 .2018: 1 .302 .253,69 EUR]
    
1 .869 .631,82 1 .384 .287,64
 19 .855 .548,75 22 .814 .767,91
86 .076 .088,15 85 .636 .162,85

6 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung 
Saubere Lösung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 
vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 2019 EUR EUR
2019
EUR
2018
EUR
1 . Umsatzerlöse 59 .944 .524,29 57 .959 .745,21
2 . Erhöhung/Verminderung des Bestands 
 an fertigen Erzeugnissen
2 .440,45 -507,20
3 . Sonstige betriebliche Erträge       676 .317,90  1 .127 .018,40
 davon Inanspruchnahme der Rückstellungen 
 aus Gebührenüberschüssen 
 2019: 23 .264,74 EUR [2018: 323 .068,86 EUR]
60 .623 .282,64 59 .086 .256,41
4 . Materialaufwand
 a]  Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
  Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
4 .791 .993,52 4 .415 .543,92
 b] Aufwendungen für bezogene Leistungen 14 .868 .737,01  14 .669 .777,00
19 .660 .730,53 19 .085 .320,92
5 . Personalaufwand
 a] Löhne und Gehälter 17 .342 .604,59 16 .428 .279,96
 b] Soziale Abgaben und Aufwendungen für
  Altersversorgung und für Unterstützung
  davon für Altersversorgung:
  2019: 1 .784 .355,78 EUR [2018: 1 .489 .869,37 EUR]
   5 .486 .371,95   4 .864 .082,09
22 .828 .976,54 21 .292 .362,05
6 . Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
 gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7 .201 .689,14 6 .948 .958,19
7 . Sonstige betriebliche Aufwendungen    4 .630 .186,44     4 .625 .511,91
54 .321 .582,65 51 .952 .153,07
8 . Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 70 .325,40 72 .644,69
9 . Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 .548 .367,78 2 .337 .260,35
  davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 
  2019: 1 .498 .942,60 EUR [2018: 2 .287 .286,31 EUR]
10 . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 15 .921,58 54 .123,46
11 . Ergebnis nach Steuern 4 .807 .736,03 4 .815 .364,22
12 . Sonstige Steuern     436 .548,75       53 .655,07
13 . Jahresüberschuss 4 .371 .187,28 4 .761 .709,15
Nachrichtlich:
Behandlung des Jahresüberschusses 
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 2 .115 .911,76 2 .390 .104,47
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2 .158 .597,88 2 .230 .741,02
c) Zuführung Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse 30 .239,70 27 .668,04
d) Zuführung Sonderposten Überschüsse AWM-Dienstleistungen 66 .437,94 113 .195,62

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 7 
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2019
I . Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) wurde nach 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs 
aufgestellt  .
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der AWM abbilden zu können, wird in der Bilanz 
gemäß § 265 Abs . 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanlagevermögens in die Anlagen der Stadt -
reinigung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite eine Untergliederung der sonstigen Rückstellungen in 
„Rückstellungen für Gebührenüberschüsse“ und „Übrige Rückstellungen“ vorgenommen . Darüber hinaus wurde die 
Passivseite um die Posten „Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen“ , den „Sonderposten aus Photo-
voltaik-Überschüssen“ und den „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ erweitert  . Die Unter-
gliederung der Verbindlichkeiten wurde um den Posten „ Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ erweitert .
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt  .
Saubere Lösung

8 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
II . Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
maßgebend .
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet . 
Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut -
zungsdauer angewendet  . Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben .
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt  . Die sonstigen Ausleihungen be-
treffen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt worden ist  .
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw  . zu gleitenden Durchschnittspreisen angesetzt  . 
Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung 
des strengen Niederstwertprinzips ermittelt  .
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden . Wesentlichen risikobehaf -
teten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden .
Die Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen und aus Photovoltaik-Überschüssen enthalten Über -
schüsse aus Vorjahren sowie Zuführungen des laufenden Wirtschaftsjahres . Bei den Zuführungen des laufenden 
Wirtschaftsjahres handelt es sich um die Verwendung des Jahresergebnisses 2018 auf Basis des Beschlusses des Rats 
der Stadt Münster vom 3 . Juli 2019 .
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer der Vermögensge-
genstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst  .
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert unter Berücksichtigung 
der Richttafeln von Prof  . Dr . K . Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G (VJ Richttafeln 2005 G), gem . § 22 Abs . 3 EigVO NRW 
angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt  . 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind grundsätz -
lich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist  . Die Bewer-
tung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag  . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 
wurden abgezinst  .
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 36 Abs . 1 Satz 5 – 8 GemHVO berechnet  . Der Barwert wurde als 
prozentualer Anteil in Höhe von 22,62 % (VJ 21,56 %) der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt  . 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch das Personalamt 
der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrückstellungen Kommunal“ ermittelt  . 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer 
angenommenen Restlaufzeit von fünf Jahren ergibt  . Dieser beläuft sich zum 31 . Dezember 2019 auf 0,97 % (VJ 1,25 %) .  
Bei der Bewertung wird eine durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe von 3,00 % (VJ 2,00 %) unterstellt  .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 9 
Saubere Lösung
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden Gebührenüberschüsse ausgewiesen, soweit sie aus der Zeit 
vor der Neufassung des § 6 Abs . 2 KAG NRW (= Kostenüberdeckungen aus der Zeit vor dem Jahr 1999) resultieren .  
Diese werden nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse ALT“ bezeichnet  . Verpflichtungen aus Gebührenüber -
schüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstat -
tenden Kostenüberdeckungen stehen, werden unter dem Posten „ Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ 
ausgewiesen (= Gebührenüberschüsse „NEU“) .
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als Deponierückstellungen 
bezeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 und werden im 
Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw  . Finanzplanungen angepasst  .
Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu einem Zeitpunkt, sondern in 
einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere T eilrückstellungen ent -
sprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zugeordnet  . Der jeweilige 
Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst  .
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt  .
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die Aufwendungen 
aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden, soweit sie im Zusammenhang mit 
nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen (Gebührenüber -
schüsse „NEU“) stehen, saldiert in den Umsatzerlösen ausgewiesen . Dies gilt entsprechend für etwaige Kostenunter -
deckungen . Der Ausweis der Inanspruchnahme der Gebührenüberschüsse „ALT“ erfolgt unter den sonstigen betrieb -
lichen Erträgen .

10 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
III . Bilanzerläuterungen
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des Anhangs) gezeigt  .
Der Bestand des Anlagevermögens verringerte sich im Wirtschaftsjahr insgesamt um 1 .926 TEUR . Die Abschreibung 
überstiegen die Neuinvestitionen insgesamt um 1 .915 TEUR . Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen 
Bauten verringert sich um 234 TEUR, der Bestand der Anlagen der Stadtreinigung verringerte sich um 240 TEUR . Der 
Bestand der Anlagen der Abfallwirtschaft verringerte sich um 1 .725 TEUR, da die Abschreibungen die Neuinvestitio-
nen um 1 .714 TEUR überstiegen Der Bestand entgeltlich erworbener Software, anderer Anlagen sowie der Betriebs- 
und Geschäftsausstattung erhöhte sich insgesamt um 89 TEUR .
Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau mit 347 TEUR ausgewiesen . Es handelt sich 
hierbei in erster Linie um den Bau einer LED-Beleuchtungsanlage sowohl auf dem Gelände als auch in den Hallen der 
MRA und der BVA (275 TEUR), der Erweiterung des Sozialtraktes an der MRA (36 TEUR) . Die Baumaßnahmen werden 
in 2020/2021 fertiggestellt  . 
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich um 95 TEUR .
Für das Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von 11 .938 TEUR und eine Darlehenstilgung in Höhe von 650 TEUR ge-
plant . Von den Neu- und Reinvestitionen entfallen 1 .678 TEUR auf die Stadtreinigung und 10 .155 TEUR auf den Bereich 
der Abfallwirtschaft  . Hierbei handelt es sich um die Anschaffung von Fahrzeugen für die Abfallabfuhr (6  .012 TEUR), 
die Anschaffung von Abfallbehältern (250 TEUR), die Anschaffung von Fahrzeugen für die Abfallverwertung/-ent -
sorgung (1 .435 TEUR), um Investitionen in die Infrastruktur (2 .390 TEUR) sowie um sonstige Investitionen (68 TEUR) .  
Der verbleibende Anteil in Höhe von 105 TEUR betrifft überwiegend Neu- und Ersatzinvestitionen in gemeinsame 
Anlagen . Die Finanzierung soll über Abschreibungen, die Zuführung zu Rückstellungen, den Jahresüberschuss sowie 
durch Aufnahme von Krediten erfolgen .
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesentlichen technisch 
und wirtschaftlich optimal genutzt werden . Im Sinne einer sicheren Bewältigung der Aufgabenstellung sind sie aus-
reichend dimensioniert  .
Umlaufvermögen
1 . Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (345TEUR), Streumittel (269 TEUR), Schutz- und Dienstkleidung (114 TEUR), 
Waren (42TEUR) und Sonstiges (85 TEUR) .
2 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt resultieren mit 986TEUR aus Lieferungen und Leistungen, mit 9 .750TEUR aus dem Cash-
Pooling, mit 10TEUR aus der Rückforderung von Starkverschmutzerzuschlägen .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 11 
Saubere Lösung
Die Forderungen gegenüber DSD betragen 661TEUR . Die übrigen Forderungen in Höhe von 2 .044TEUR stammen eben-
falls aus Lieferungen und Leistungen . Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 46TEUR handelt es sich 
hauptsächlich um Vorschüsse an Mitarbeiter, Ansprüche aus Steuererstattungen und Zinsabgrenzungen .
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten .
PASSIVSEITE
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 24 .698 .159,26 EUR . Gemäß Ratsbeschluss vom 
3 . Juli 2019 wurde von dem Jahresüberschuss 2018 (4 .761 .709,15 EUR) ein Anteil in Höhe von 2 .390 .104,47 EUR 
der allgemeinen Rücklage zugeführt  . Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 
4 .371 .187,28 EUR und saldiert sich aufgrund der in 2019 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 
2 .230 .741,02 EUR und der Zuführung zu den Sonderposten der Betriebe gewerblicher Art (BgA) in Höhe von 
140 .863,66 EUR zum 31 . Dezember 2019 auf 26 .697 .741,86 EUR .
Entwicklung des Eigenkapitals 2019:
Eigenkapital
31 .12 .2018
EUR
Zuführung
in die
Allgemeine
Rücklage
EUR
Auszahlungen
an die 
Stadt Münster
EUR
Zuführungen
SOPO 
der Betriebe
gewerblicher
Art
EUR
Jahresüberschuss
2019
EUR
Eigenkapital
31 .12 .2019
EUR
Stammkapital 500 .000 0 0 0 0 500 .000
Allgemeine Rücklage 19 .436 .450 2 .390 .104 0 0 0 21 .826 .555
Jahresüberschuss 4 .761 .709 -2 .390 .104 -2 .230 .741 -140 .864 4 .371 .187 4 .371 .187
Summe 24 .698 .159 0 -2 .230 .741 -140 .864 4 .371 .187 26 .697 .742

12 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen 2019:
*  In den Zuführungen sind 1 .499 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen enthalten .
 
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (115 TEUR), Rückstellungen 
für Beihilfen (637 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (115 TEUR), sonstige 
ungewisse Verbindlichkeiten (371 TEUR), die Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und II (32 .973 TEUR), Urlaubs- und 
Überstundenansprüche (1 .656 TEUR) und um Gebührenüberschüsse „ALT“ (erwirtschaftet vor 1999) (309 TEUR) .
Rückstellung für Gebührenüberschüsse vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Da die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 gebildeten Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen der Abfallwirtschaft 
bis spätestens zum 31 . Dezember 2024 aufgelöst werden, wurde gemäß Artikel 67 des II . Einführungsgesetzes zum 
Handelsgesetzbuch (EGHGB) das Beibehaltungswahlrecht in Anspruch genommen . Durch Anwendung des Beibehal-
tungswahlrechts im Zusammenhang mit den Neuregelungen des BilMoG zum 1 . Januar 2010 resultiert im Jahresab -
schluss 2019 eine Überdeckung in Höhe von 15 TEUR (VJ 27 TEUR) .
31 .12 .2018
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
 
TEUR
Zuführung* 
TEUR
31 .12 .2019
TEUR
1 . Rückstellungen für Pensionen 2 .533 123 0 405 2 .815
2 . Steuerrückstellungen 39 31 8 10 10
3 . Sonstige Rückstellungen 35 .223 2 .499 185 3 .637 36 .176
Summe Rückstellungen 37 .795 2 .653 193 4 .052 39 .001

Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht  .
Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 13 
Saubere Lösung
Gesamt
TEUR
davon 
mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
davon
 mit einer Restlaufzeit
> 1 Jahr
TEUR
davon 
mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten
10 .515 647 9 .868 7 .279
[31 .12 .2018] [11 .000] [485] [10 .515] [7 .926]
Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen
3 .463 3 .463 0 0
[31 .12 .2018] [2 .662] [2 .662] [0] [0]
Verbindlichkeiten 
gegenüber der Stadt Münster
343 343 0 0
[31 .12 .2018] [502] [502] [0] [0]
Verbindlichkeiten
gegenüber Gebührenzahler
3 .664 1 .536 2 .128 0
[31 .12 .2018] [7 .267] [4 .708] [2 .559] [0]
Sonstige Verbindlichkeiten 1 .870 1 .870 0 0
[31 .12 .2018] [1 .384] [1 .384] [0] [0]
Gesamt 19 .855 7 .859 11 .996 7 .279
[31 .12 .2018] [22 .815] [9 .741] [13 .074] [7 .926]

14 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
IV . Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt .
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten .
Von den Umsatzerlösen entfallen 47 .747 TEUR auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 40 .364 TEUR die Abfallabfuhr, 
925 TEUR die Abfalldeponierung, 4 .445 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 1 .941 TEUR den DSD-Bereich, 67 TEUR die 
Sonderabfälle und 5 TEUR sonstige Umsatzerlöse . In den Umsatzerlösen der Abfallabfuhr sind saldierte Unterdeckungen 
in Höhe von 3 .352 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen wurden .
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 6 .023 TEUR auf die Straßenreinigung und 1 .859 TEUR auf den Winterdienst . 
In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind planmäßige Entnahmen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebühren-
zahler in Höhe von 259 TEUR enthalten . Weitere Unterdeckungen in Höhe von 349 TEUR reduzieren die Zuführung in die 
Allgemeine Rücklage .
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe von 4 .316 TEUR .
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich entsprechen der Anzahl der tatsächlichen 
Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen Behälterbestände .
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfalldeponierungs/-verwertungsbereich sind der nachfolgen-
den Anlieferungsstatistik zu entnehmen .
Altholz Bioabfälle Grünabfälle
 
Haus-/Sperrmüll
nicht verwertbar 
Straßenkehrricht/
MRA/
Kompostierung
Istmenge in Mg 3 .828 15 .357 15 .538 49 .949 5 .371
Planmenge in Mg 3 .800 17 .000 18 .000 50 .000 5 .300
Abweichung in Mg 28 -1 .643 -2 .462 -51 71
Jahresabschluss in Euro 344 .548 2 .122 .939 699 .199 17 .297 .179 375 .941
Planungsgröße in Euro 342 .000 2 .350 .000 810 .000 17 .315 .000 371 .000
Abweichung in Euro 2 .548 -227 .061 -110 .801 -17 .821 4 .941
Abweichung in Prozent 0,75 -9,66 -13,68 -0,10 1,33

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 15 
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrunde liegenden Leistungen sind der nachfolgenden Leistungsübersicht zu 
entnehmen .
Allgemeine Stadtreinigung
Bezüglich der Tarifstatistik wird auf die beschlossene Gebührensatzung zur Abfallabfuhr und Straßenrei nigung 
verwiesen .
Sonderleistungen
- Neujahrsreinigung
- Stadtfest, Hafenfest, Karneval sowie weitere Veranstaltungen
- Sonderreinigungen für städt . Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilienmanagement, 
 Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
- Flohmarktreinigungen
- Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z .B . Betriebsgelände, Parkplätze)
- Reinigung öffentlicher Flächen
Winterdienst
Der Winterdienst wurde planmäßig durchgeführt  . Per 31 . Dezember 2019 waren 6 große (Großteil der verfügbaren 
Kräfte), 7 mittlere (> fünf Streufahrzeuge) sowie 28 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge) erforderlich .
Saubere Lösung
2019
Kehrmeter
Vorjahr
Kehrmeter
Vollreinigung [insgesamt] 820 .652 820 .652
Fahrbahnreinigung [wöchentlich] 281 .594 281 .594
Fahrbahnreinigung [14-tägig] 284 .767 284 .767
Reinigung von ca . 852 Kilometern Rad- und Gehwegen und 31 .115 m2 Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt) .
Streugutverbrauch 2019
Mg
Vorjahr
Mg
Streusalz 877,84 1 .054,00
Lava-Granulat 217,75 345,95

16 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u .a . Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 
(195 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (185 TEUR) . In Höhe von insgesamt 51 TEUR handelt 
sich hierbei um periodenfremde Erträge aus der Auflösung der Rückstellung „Regenereignis ZDM I“ (11 TEUR) und 
einer Auflösung wegen Verjährung von Umsatzsteuerzahlungen auf KWK-Vergütungen (40 TEUR) . Betriebsfremde 
Erträge ergaben sich aus der Inanspruchnahme der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen „ALT“ in Höhe 23 TEUR .
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 4 .792 TEUR sowie Aufwen-
dungen für bezogene Leistungen in Höhe von 14 .869 TEUR . Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
entfallen 1 .209 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 2 .768 TEUR auf die Materialdirektverbräuche sowie 815 TEUR 
auf sonstige Verbräuche .
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen mit 8 .162 TEUR auf die Entsorgung in der mechanischen Rest-
müllbehandlungsanlage (MRA), mit 685 TEUR auf die Entsorgung von Krankenhausabfällen, mit 439 TEUR auf die Ent-
sorgung in der Fein- und Grünkompostierungsanlage (BVA), mit 547 TEUR auf bezogene Aufwendungen für das BHKW, 
mit 264 TEUR auf die Altholzentsorgung, mit 489 TEUR auf bezogene Straßenreinigungsleistungen, mit 589 TEUR auf 
bezogene Winterdienstleistungen sowie mit 3 .694 TEUR auf sonstige Entsorgungsleistungen .
Personalaufwand
Im Jahr 2019 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeiter einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelttabelle nach dem TVöD in 
der jeweils gültigen Fassung  .
Zeitpunkt Beschäftigte
[ohne Azubis]
Nachrichtlich
Azubis
31 .03 .2019 380 16
30 .06 .2019 389 16
30 .09 .2019 388 19
31 .12 .2019 405 19
Durchschnitt 2019 391 18

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 17 
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung  .
Die AWM sind als T eil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW) .  
Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und 
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren . Die ZKW hat mit der Stadt Münster in einer Beteiligungsvereinbarung 
festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer 
des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären .  
Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme  . Zusätzlich wird ein Sanie-
rungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben .
Der Personalaufwand in seinen einzelnen Aufwandskomponenten geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
Saubere Lösung
2019
EUR
2018
EUR
Veränderung 
zum Vorjahr
EUR
Veränderung 
zum Vorjahr
in Prozent
Beschäftigungsentgelte 16 .899 .627 16 .136 .640 762 .986 4,7
Beamtenbezüge 252 .226 234 .933 17 .294 7,4
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 106 .735 66 .496 40 .239 60,5
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 84 .017 -9 .789 93 .806 958,3
Gesamt 17 .342 .605 16 .428 .280 914 .325 5,6
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 3 .448 .069 3 .209 .831 238 .238 7,4
Gruppenversicherung 105 .820 106 .184 -364 -0,3
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 26 .527 13 .142 13 .385 101,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 16 .803 -1 .957 18 .760 958,6
3 .597 .219 3 .327 .201 270 .018 8,1
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1 .366 .054 1 .294 .276 71 .779 5,5
Zuführung zur Pensionsrückstellung 405 .218 189 .137 216 .082 114,2
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 9 .302 6 .897 2 .405 34,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 3 .781 -441 4 .222 957,4
1 .784 .356 1 .489 .868 294 .486 19,8
Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen 104 .797 47 .013 57 .784 122,9
Gesamt 5 .486 .372 4 .864 .082 622 .289 12,8

18 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2019 betrugen die Abschreibungen insgesamt 7 .202 TEUR . Dabei handelt es sich um planmäßige 
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen .
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1 .141 TEUR Aufwendungen für Verwaltungsleistungen der 
Stadt Münster sowie 3 .489 TEUR sonstige allgemeine Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen .
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält neben den Festgeldzinsen von 12 TEUR auch den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadt-
werke Münster GmbH von 58 TEUR . Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2019 901 kWh/kWp . 
Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 4,6 % zugrunde .
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 1 .499 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie Darlehens-
zinsen für die Darlehen bei der NRW .BANK in Höhe von 49 TEUR .
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten maßgeblich die Stromsteuer für Strombezug aus dem BHKW in Höhe von 379 TEUR . 
Dabei handelt es sich um 249 TEUR nachgeforderte periodenfremde Stromsteuer für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie 
um 130 TEUR Stromsteuer für den Zeitraum bis Juni 2019 .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 19 
V . Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp .
Der Betriebsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Saubere Lösung
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw . Sachkundige Bürger/innen
1 . RH Frank Baumann [2 . stellvertr . Vorsitz]
 Programmierer
1 . RH Horst Karl Beitelhoff
 Groß- und Außenhandelskaufmann | Selbstständig
2 . RH Hans Neumann
 Dachdeckermeister | i . R .
2 . Frau Sabine Lütke Schwienhorst
 Beratung/Öffentlichkeitsarbeit/Werbung | Selbstständig
3 . Herr Karl-Hans Sonnabend
 Dipl .-Ing ./Statiker/statischer Sachverständiger | Selbstständig
3 . Herr Ludger Janning 
 Landwirt | Selbstständig
4 . RH Ludger Steinmann [Vorsitz]
 Dipl .-Geograf, Dipl .-Umweltwissenschaftler 
 Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
4 . RF Dr . Cornelia Jäger
 Referentin 
 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
5 .  RF Hedwig Liekefedt
 Lehrerin | Land NRW/Bezirksregierung Münster
5 .  RH Mustafa Schat [bis 11 .12 .2019]
 Dipl .-Maschinenbau- und Dipl .-Wirtschaftsingenieur
 Handwerkskammer Münster
        RH Marius Herwig [ab 11 .12 .2019]
 Student
6 .  RF Dr . Rita Stein-Redent
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
 Universität Vechta
6 .  RF Dr . Didem Ozan
 Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin
 GAR NRW e . V .
7 . BM Gerhard Joksch 
 Stadtplaner und Berater
 Selbstständig
7 . Herr Dr . Martin Pfeiffer
 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
 Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin
8 .  RH Hans Varnhagen [1 . stellvertr . Vorsitz]
 Dachdeckermeister | Geschäftsführender Gesellschafter der Firmen 
 Bedachungen Varnhagen GmbH, Gantenbrink Nachfolger Andreas
 Hitpaß & Co . GmbH Bedachungen
8 .  Herr Philipp Nelle
 Bauingenieur | DB Netz AG
9 . RH Heiko Wischnewski
 Dipl .-Ingenieur
9 . Herr Dr . Ralf Henrichs [bis 09 .10 .2019]
 Kaufmännischer Sachbearbeiter 
 d + s communication center Münster GmbH
        Herr Christopher Kolisch [ab 09 .10 .2019]
[BM = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

20 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Dem Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 123 .620,09 EUR gewährt; 
davon entfielen 115 .110,95 EUR auf die Festvergütung inkl . Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 8 .509,14 EUR 
auf die Zukunftssicherung (ZKW) .
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 33 .411,84 EUR aufgewendet . 
Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 359 .652 EUR .
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung .
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse .
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Kurzfristige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3 .447 TEUR ergeben sich aus dem Bestellobligo für Investitionsmaß-
nahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31 . Dezember 2019, deren Fertigstellung, Lieferung bzw . Abwicklung in 
2020 erfolgt . Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verpflichtungen für die Beschaffung von Müllfahrzeugen incl . 
Aufbauten, Papierkorbwagen sowie weiterer E-Fahrzeuge (2 .079 TEUR) . Des Weiteren bestehen Verpflichtungen für die 
Dacherneuerung des alten Verwaltungsgebäudes (516 TEUR), die Installation eines Brandfrühüberwachungssystems an 
der Annahmestelle der MBA (181 TEUR), den Bau von neuen LED-Beleuchtungsanlagen am Entsorgungszentrum und in 
der Werkstatt (328 TEUR) sowie für die Beschaffung von Presscontainern (208 TEUR) . Darüber hinaus besteht ein Obligo 
für sonstige Lieferungen und Leistungen (135 TEUR) .
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste Aufwand beträgt 75 .798,19 EUR; 
davon entfielen 37 .815,00 EUR auf das Vorjahr . Für andere Beratungsleistungen entstand ein Aufwand in Höhe von 
22 .777,34 EUR; davon entfielen 2 .021,04 EUR auf das Vorjahr .
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind und die wesentliche 
Auswirkungen auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, haben sich 
nicht ergeben .
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich ab Januar 2020 ausgehend von China sehr dynamisch 
und weltweit entwickelt . Angesichts der Ausbreitungsdynamik, der Schwierigkeit, Menschen vor einer Übertragung zu 
schützen und der Gefährlichkeit des Virus ergreifen Regierungen und nationale Behörden Maßnahmen, die das öffentli-
che Leben extrem einschränken und die Wirtschaft stark negativ beeinträchtigen . Gesamtwirtschaftlich bestehen große 
Unsicherheiten, wie die negativen ökonomischen Auswirkungen im Jahresverlauf ausfallen werden . Da AWM ihrem öf-
fentlichen Auftrag, die Stadtreinigung und die Abfallwirtschaft im gesamten Stadtgebiet durchzuführen, auch in dieser  
für alle Menschen unvorhersehbaren Zeit jederzeit uneingeschränkt nachgekommen sind, wird die „Corona-Krise“ 2020 
voraussichtlich keine gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen haben .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 21 
Saubere Lösung
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 4 .371 .187,28 EUR einen Anteil aus der 
kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von 1 .908 .597,88 EUR und einen Anteil von 250 .000,00 EUR aus den Erlösen der 
Nebengeschäfte an den Haushalt der Stadt Münster abzuführen sowie 2 .115 .911,76 EUR  in die allgemeine Rücklage 
der AWM einzustellen .  
Weiter wird vorgeschlagen, die in den Betrieben gewerblicher Art (BgA) erzielten Gewinne in Höhe von 
66 .437,94 EUR in den Sonderposten BGA Dienstleistungen sowie 30 .239,70 EUR in den Sonderposten
Photovoltaik einzustellen .  
Münster, 30 . März 2020
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez . Patrick Hasenkamp

22 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
VI . Anlagen
Anlagennachweis der 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
zum 31 . Dezember 2019
[Anlage 1]
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2019 01 .01 .2019 Zugänge Abgänge 31 .12 .2019 31 .12 .2019 01 .01 .2019 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
I .  Immaterielle 
 Vermögensgegenstände
1 .  Entgeltlich erworbene
  Software
696 .114,35 56 .000,57 0,00 +0,00 752 .114,92 612 .034,00 30 .939,93 0,00 642 .973,93 109 .140,99 84 .080,35 4,11 14,51
696 .114,35 56 .000,57 0,00 +0,00 752 .114,92 612 .034,00 30 .939,93 0,00 642 .973,93 109 .140,99 84 .080,35 4,11 14,51
II .  Sachanlagen
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
  und anderen Bauten
59 .896 .911,74 1 .144 .873,11 € 15 .228,00 +252 .468,45 61 .279 .025,30 35 .265 .722,98 1 .630 .912,42 15 .228,00 36 .881 .407,40 24 .397 .617,90 24 .631 .188,76 2,66 39,81
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .803 .312,14 674 .975,43 181 .677,06 +0,00 10 .296 .610,51 6 .279 .922,35 914 .862,19 181 .677,06 7 .013 .107,48 3 .283 .503,03 3 .523 .389,79 8,89 31,89
3 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 49 .683 .123,53 2 .492 .596,03 906 .854,22 +0,00 51 .268 .865,34 25 .765 .149,01 4 .206 .177,83 895 .114,45 29 .076 .212,39 22 .192 .652,95 23 .917 .974,52 8,20 43,29
4 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
5 .213 .019,03 479 .214,26 94 .546,94 +3 .876,97 5 .601 .563,32 3 .713 .077,20 418 .796,77 94 .546,94 4 .037 .327,03 1 .564 .236,29 1 .499 .941,83 7,48 27,92
5 .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
258 .977,16 344 .036,01 0,00 -256 .345,42 346 .667,75 0,00 0,00 0,00 0,00 346 .667,75 258 .977,16 0,00 100,00
124 .855 .343,60 5 .135 .694,84 1 .198 .306,22 +0,00 128 .792 .732,22 71 .023 .871,54 7 .170 .749,21 1 .186 .566,45 77 .008 .054,30 51 .784 .677,92 53 .831 .472,06 5,57 40,21
III .  Finanzanlagen
1 .  Wertpapiere des 
 Anlagevermögens
9 .580 .777,54 94 .977,75 0,00 +0,00 9 .675 .755,29 0,00 0,00 0,00 0,00 9 .675 .755,29 9 .580 .777,54 0,00 100,00
2 .  Sonstige Ausleihungen 1 .500 .000,00 0,00 0,00 +0,00 1 .500 .000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .500 .000,00 1 .500 .000,00 0,00 100,00
11 .080 .777,54 94 .977,75 0,00 +0,00 11 .175 .755,29 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .175 .755,29 11 .080 .777,54 0,00 100,00
Summe 136 .632 .235,49 5 .286 .673,16 1 .198 .306,22 +0,00 140 .720 .602,43 71 .635 .905,54 7 .201 .689,14 1 .186 .566,45 77 .651 .028,23 63 .069 .574,20 64 .996 .329,95 5,12 44,82
I .  Stadtreinigung
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
706 .935,62 0,00 0,00 +0,00 706 .935,62 281 .774,04 34 .154,25 0,00 315 .928,29 391 .007,33 425 .161,58 4,83 55,31
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .803 .312,14 674 .975,43 181 .677,06 +0,00 10 .296 .610,51 6 .279 .922,35 914 .862,19 181 .677,06 7 .013 .107,48 3 .283 .503,03 3 .523 .389,79 8,89 31,89
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
169 .897,86 61 .123,25 2 .537,80 +0,00 228 .483,31 120 .388,88 24 .818,81 2 .537,80 142 .669,89 85 .813,42 49 .508,98 10,86 37,56
Summe 10 .680 .145,62 736 .098,68 184 .214,86 +0,00 11 .232 .029,44 6 .682 .085,27 973 .835,25 184 .214,86 7 .471 .705,66 3 .760 .323,78 3 .998 .060,35 8,67 33,48

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 23 
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2019 01 .01 .2019 Zugänge Abgänge 31 .12 .2019 31 .12 .2019 01 .01 .2019 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
I .  Immaterielle 
 Vermögensgegenstände
1 .  Entgeltlich erworbene
  Software
696 .114,35 56 .000,57 0,00 +0,00 752 .114,92 612 .034,00 30 .939,93 0,00 642 .973,93 109 .140,99 84 .080,35 4,11 14,51
696 .114,35 56 .000,57 0,00 +0,00 752 .114,92 612 .034,00 30 .939,93 0,00 642 .973,93 109 .140,99 84 .080,35 4,11 14,51
II .  Sachanlagen
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
  und anderen Bauten
59 .896 .911,74 1 .144 .873,11 € 15 .228,00 +252 .468,45 61 .279 .025,30 35 .265 .722,98 1 .630 .912,42 15 .228,00 36 .881 .407,40 24 .397 .617,90 24 .631 .188,76 2,66 39,81
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .803 .312,14 674 .975,43 181 .677,06 +0,00 10 .296 .610,51 6 .279 .922,35 914 .862,19 181 .677,06 7 .013 .107,48 3 .283 .503,03 3 .523 .389,79 8,89 31,89
3 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 49 .683 .123,53 2 .492 .596,03 906 .854,22 +0,00 51 .268 .865,34 25 .765 .149,01 4 .206 .177,83 895 .114,45 29 .076 .212,39 22 .192 .652,95 23 .917 .974,52 8,20 43,29
4 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
5 .213 .019,03 479 .214,26 94 .546,94 +3 .876,97 5 .601 .563,32 3 .713 .077,20 418 .796,77 94 .546,94 4 .037 .327,03 1 .564 .236,29 1 .499 .941,83 7,48 27,92
5 .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
258 .977,16 344 .036,01 0,00 -256 .345,42 346 .667,75 0,00 0,00 0,00 0,00 346 .667,75 258 .977,16 0,00 100,00
124 .855 .343,60 5 .135 .694,84 1 .198 .306,22 +0,00 128 .792 .732,22 71 .023 .871,54 7 .170 .749,21 1 .186 .566,45 77 .008 .054,30 51 .784 .677,92 53 .831 .472,06 5,57 40,21
III .  Finanzanlagen
1 .  Wertpapiere des 
 Anlagevermögens
9 .580 .777,54 94 .977,75 0,00 +0,00 9 .675 .755,29 0,00 0,00 0,00 0,00 9 .675 .755,29 9 .580 .777,54 0,00 100,00
2 .  Sonstige Ausleihungen 1 .500 .000,00 0,00 0,00 +0,00 1 .500 .000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .500 .000,00 1 .500 .000,00 0,00 100,00
11 .080 .777,54 94 .977,75 0,00 +0,00 11 .175 .755,29 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .175 .755,29 11 .080 .777,54 0,00 100,00
Summe 136 .632 .235,49 5 .286 .673,16 1 .198 .306,22 +0,00 140 .720 .602,43 71 .635 .905,54 7 .201 .689,14 1 .186 .566,45 77 .651 .028,23 63 .069 .574,20 64 .996 .329,95 5,12 44,82
I .  Stadtreinigung
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
706 .935,62 0,00 0,00 +0,00 706 .935,62 281 .774,04 34 .154,25 0,00 315 .928,29 391 .007,33 425 .161,58 4,83 55,31
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .803 .312,14 674 .975,43 181 .677,06 +0,00 10 .296 .610,51 6 .279 .922,35 914 .862,19 181 .677,06 7 .013 .107,48 3 .283 .503,03 3 .523 .389,79 8,89 31,89
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
169 .897,86 61 .123,25 2 .537,80 +0,00 228 .483,31 120 .388,88 24 .818,81 2 .537,80 142 .669,89 85 .813,42 49 .508,98 10,86 37,56
Summe 10 .680 .145,62 736 .098,68 184 .214,86 +0,00 11 .232 .029,44 6 .682 .085,27 973 .835,25 184 .214,86 7 .471 .705,66 3 .760 .323,78 3 .998 .060,35 8,67 33,48

24 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2019 01 .01 .2019 Zugänge Abgänge 31 .12 .2019 31 .12 .2019 01 .01 .2019 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
II .  Abfall- und 
 Wertstoffwirtschaft 
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
39 .908 .149,04 142 .570,45 0,00 +0,00 40 .050 .719,49 25 .003 .282,63 873 .295,04 0,00 25 .876 .577,67 14 .174 .141,82 14 .904 .866,41 2,18 35,39
2 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 49 .683 .123,53 2 .492 .596,03 906 .854,22 +0,00 51 .268 .865,34 25 .765 .149,01 4 .206 .177,83 895 .114,45 29 .076 .212,39 22 .192 .652,95 23 .917 .974,52 8,20 43,29
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
1 .566 .390,10 134 .885,78 22 .021,65 +0,00 1 .679 .254,23 1 .047 .662,13 154 .112,44 22 .021,65 1 .179 .752,92 499 .501,31 518 .727,97 9,18 29,75
Summe 91 .157 .662,67 2 .770 .052,26 928 .875,87 +0,00 92 .998 .839,06 51 .816 .093,77 5 .233 .585,31 917 .136,10 56 .132 .542,98 36 .866 .296,08 39 .341 .568,90 5,63 39,64
III .  Allgemeine und
 Zentrale Betriebe
1 .  Entgeltlich erworbene
 Software
696 .114,35 56 .000,57 0,00 +0,00 752 .114,92 612 .034,00 30 .939,93 0,00 642 .973,93 109 .140,99 84 .080,35 4,11 14,51
2 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
19 .281 .827,08 1 .002 .302,66 15 .228,00 +252 .468,45 20 .521 .370,19 9 .980 .666,31 723 .463,13 15 .228,00 10 .688 .901,44 9 .832 .468,75 9 .301 .160,77 3,53 47,91
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
3 .476 .731,07 283 .205,23 69 .987,49 +3 .876,97 3 .693 .825,78 2 .545 .026,19 239 .865,52 69 .987,49 2 .714 .904,22 978 .921,56 931 .704,88 6,49 26,50
4 .  Finanzanlagen 11 .080 .777,54 94 .977,75 0,00 +0,00 11 .175 .755,29 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .175 .755,29 11 .080 .777,54 0,00 100,00
Summe 34 .535 .450,04 1 .436 .486,21 85 .215,49 +256 .345,42 36 .143 .066,18 13 .137 .726,50 994 .268,58 85 .215,49 14 .046 .779,59 22 .096 .286,59 21 .397 .723,54 2,75 61,14
IV .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
257 .455,42 328 .214,36 0,00 -256 .345,42 329 .324,36 0,00 0,00 0,00 0,00 329 .324,36 257 .455,42 0,00 100,00
2 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 1 .521,74 15 .821,65 0,00 +0,00 17 .343,39 0,00 0,00 0,00 0,00 17 .343,39 1 .521,74 0,00 100,00
3 .  Allgemeine und Zentrale 
 Betriebe
0,00 0,00 0,00 +0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00
Summe 258 .977,16 344 .036,01 0,00 -256 .345,42 346 .667,75 0,00 0,00 0,00 0,00 346 .667,75 258 .977,16 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 25 
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2019 01 .01 .2019 Zugänge Abgänge 31 .12 .2019 31 .12 .2019 01 .01 .2019 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
II .  Abfall- und 
 Wertstoffwirtschaft 
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
39 .908 .149,04 142 .570,45 0,00 +0,00 40 .050 .719,49 25 .003 .282,63 873 .295,04 0,00 25 .876 .577,67 14 .174 .141,82 14 .904 .866,41 2,18 35,39
2 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 49 .683 .123,53 2 .492 .596,03 906 .854,22 +0,00 51 .268 .865,34 25 .765 .149,01 4 .206 .177,83 895 .114,45 29 .076 .212,39 22 .192 .652,95 23 .917 .974,52 8,20 43,29
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
1 .566 .390,10 134 .885,78 22 .021,65 +0,00 1 .679 .254,23 1 .047 .662,13 154 .112,44 22 .021,65 1 .179 .752,92 499 .501,31 518 .727,97 9,18 29,75
Summe 91 .157 .662,67 2 .770 .052,26 928 .875,87 +0,00 92 .998 .839,06 51 .816 .093,77 5 .233 .585,31 917 .136,10 56 .132 .542,98 36 .866 .296,08 39 .341 .568,90 5,63 39,64
III .  Allgemeine und
 Zentrale Betriebe
1 .  Entgeltlich erworbene
 Software
696 .114,35 56 .000,57 0,00 +0,00 752 .114,92 612 .034,00 30 .939,93 0,00 642 .973,93 109 .140,99 84 .080,35 4,11 14,51
2 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
19 .281 .827,08 1 .002 .302,66 15 .228,00 +252 .468,45 20 .521 .370,19 9 .980 .666,31 723 .463,13 15 .228,00 10 .688 .901,44 9 .832 .468,75 9 .301 .160,77 3,53 47,91
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
3 .476 .731,07 283 .205,23 69 .987,49 +3 .876,97 3 .693 .825,78 2 .545 .026,19 239 .865,52 69 .987,49 2 .714 .904,22 978 .921,56 931 .704,88 6,49 26,50
4 .  Finanzanlagen 11 .080 .777,54 94 .977,75 0,00 +0,00 11 .175 .755,29 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .175 .755,29 11 .080 .777,54 0,00 100,00
Summe 34 .535 .450,04 1 .436 .486,21 85 .215,49 +256 .345,42 36 .143 .066,18 13 .137 .726,50 994 .268,58 85 .215,49 14 .046 .779,59 22 .096 .286,59 21 .397 .723,54 2,75 61,14
IV .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
257 .455,42 328 .214,36 0,00 -256 .345,42 329 .324,36 0,00 0,00 0,00 0,00 329 .324,36 257 .455,42 0,00 100,00
2 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 1 .521,74 15 .821,65 0,00 +0,00 17 .343,39 0,00 0,00 0,00 0,00 17 .343,39 1 .521,74 0,00 100,00
3 .  Allgemeine und Zentrale 
 Betriebe
0,00 0,00 0,00 +0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00
Summe 258 .977,16 344 .036,01 0,00 -256 .345,42 346 .667,75 0,00 0,00 0,00 0,00 346 .667,75 258 .977,16 0,00 100,00

26 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
[Anlage 2]
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für
das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 2019
Gesamt
EUR
Allg . Bereich
EUR
Stadtreinigung
EUR
Abfallwirtschaft
EUR
1 . Umsatzerlöse 59 .944 .524,29 4 .316 .322,47 7 .881 .728,98 47 .746 .472,84
2 . Erhöhung des Bestands 
 an fertigen Erzeugnissen
2 .440,45 0,00 123,95 2 .316,50
3 . Sonstige betriebliche Erträge 676 .317,90 77 .855,55 14 .509,03 583 .953,32
4 . Materialaufwand 19 .660 .730,53 1 .093 .037,43 1 .823 .207,13 16 .744 .485,97
 a] Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
  Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
[697 .389,32] [745 .290,81] [3 .349 .313,39]
 b] Aufwendungen für bezogene Leistungen [395 .648,11] [1 .077 .916,32] [13 .395 .172,58]
5 . Personalaufwand 22 .828 .976,54 5 .924 .748,99 3 .393 .934,12 13 .510 .293,43
 a] Löhne und Gehälter [4 .299 .274,22] [2 .615 .801,95] [10 .427 .528,42]
 b] Soziale Abgaben und Aufwendungen für
  Altersversorgung und für Unterstützung
[1 .625 .474,77] [778 .132,17] [3 .082 .765,01]
6 . Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7 .201 .689,14 994 .268,58 973 .835,25 5 .233 .585,31
7 . Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 .630 .186,44 3 .537 .946,61 18 .699,95 1 .073 .539,88
8 . Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 70 .325,40 70 .325,40 0,00 0,00
9 . Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 .548 .367,78 49 .487,18 0,00 1 .498 .880,60
Verrechnung des allgemeinen Bereichs -7 .528 .931,24 1 .421 .443,23 6 .107 .488,01
10 . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 15 .921,58 -962,22 8 .571,72 8 .312,08
11 . Ergebnis nach Steuern 4 .807 .736,03 394 .908,09 256 .670,56 4 .156 .157,38
12 . Sonstige Steuern 436 .548,75 1 .806,02 1 .613,00 433 .129,73
13 . Jahresüberschuss 4 .371 .187,28 393 .102,07 255 .057,56 3 .723 .027,65
Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 2 .115 .911,76
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2 .158 .597,88
c) Zuführung Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse 30 .239,70
d) Zuführung Sonderposten Überschüsse AWM-Dienstleistungen 66 .437,94

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 27 
Saubere Lösung
Lagebericht
Vorbemerkung
Der Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen 
Vorschriften und nach den Vorschriften der EigVO NRW aufgestellt worden . Hinsichtlich des Inhalts und seiner Struktur 
orientiert sich der Lagebericht an den Vorgaben des § 289 HGB, des § 25 Abs . 2 EigVO NRW sowie des Deutschen Rech-
nungslegungsstandards (DRS) Nr . 20 . 
I . Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster ent -
sprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen . Sie werden gemäß der Eigen-
betriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
geführt . Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung und Abfall-
wirtschaft (Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und 
Abfallgesetzes, Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesamten Stadtgebiet  .
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen ökologischen Zielset -
zungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzer/Gebührenzahler im Hinblick auf die 
Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsangebots .
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die AWM ein Balanced Scorecard 
System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betrieblichen Managementsysteme (ISO 9001:2015 
Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und OHSAS 18001:2007 Arbeitsschutzmanagement) kennzahlengestützt zusam-
menführt .
Die Kernziele der AWM bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für die 
hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie marktorientierter Dienstleistungen 
für gewerbliche Kunden .
Wesentliche Verträge bestehen mit
- der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die Energieeinspeisung aus der 
Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II
- der Twence Holding B . V ., Hengelo/Niederlande, über die Verwertung des Outputs aus der mechanischen Restabfall -
behandlungsanlage (MRA) 
- 12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine öffentlich-rechtliche 
Kooperationsvereinbarung
- der REMONDIS GmbH & Co . KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier und der Übernahme 
und Verwertung der Kunststoffe aus der mechanischen Stufe der MRA

28 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
-  der ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, über die Übernahme und Verwertung des 
Straßenkehrichts
- der Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH, Essen, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier
bestehen in 2019 unverändert weiter .
II . Wirtschaftsbericht
1 . Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
1 .1 . Die niederländische Gesetzgebung und die Einflüsse auf AWM
Am 9 . August 2019 wurde seitens des niederländischen Umweltministeriums unerwartet angekündigt, eine vorüber-
gehende Einfuhrobergrenze für ausländische brennbare Abfälle aufgrund von Kapazitätsproblemen in der größten 
niederländischen Verbrennungsanlage (AEB in Amsterdam) zu verfügen . Die Anlieferungen der AWM in der Anlage der 
TWENCE waren über die Nichtgewährung der erforderlichen Notifikation durch die niederländische Notifizierungsbe-
hörde EVOA kurzfristig in der Gefahr, nach dem 31 .12 .2019 gestoppt werden zu müssen . 
In intensiven, gemeinsam mit der Stadt Enschede und der TWENCE geführten Gesprächen mit dem niederländischen 
Umweltministerium konnte die Notifizierungsversagung abgewendet werden .
Die daraufhin im Herbst 2019 erneuerte Notifizierung sichert die Anlieferung der Sortierreste aus der Restabfallaufbe-
reitungsanlage der AWM bis zum 31 .12 .2022 ab . Ebenso abgesichert sind die Rücklieferungen niederländischer Bioab-
fälle von der TWENCE zu den AWM .
Im Dezember 2019 beschloss die niederländische Regierung, im Rahmen ihrer Bestrebungen den landesweiten CO
2-
Ausstoß zu begrenzen, ab dem 01 .01 .2020 eine Importabgabe in Höhe von rd . 37,- EUR pro T onne auf brennbare Abfälle, 
also auch auf die Sortierreste der AWM, einzuführen .
Daraufhin eingeleitete Klageverfahren niederländischer Anlagenbetreiber gegen diese Importabgabe blieben bisher 
ebenso erfolglos wie die Interventionen europäischer Fachverbände . Es besteht die begründete Sorge, dass zwar lokale 
Emissionen in den Niederlanden verringert werden können, nach europäischem Maßstab aber erhebliche zusätzliche 
Emissionen ausgelöst werden, weil die ausländischen Abfälle zukünftig in weniger geeignete Behandlungsanlagen oder 
gar auf Deponien entsorgt werden .
Die konkrete Auswirkung auf das Abfallwirtschaftskonzept in Münster zeigt die Untersuchung des Öko-Instituts Darm-
stadt aus dem Jahr 2017 in einen Vergleich der Verarbeitung von rund 40 .000 T onnen Sortierabfällen aus Münster in 
der Müllverbrennungsanlage TWENCE in Hengelo und GMVA in Oberhausen . Allein das Ergebnis dieser Studie zeigt, 
dass der ökologische Nutzen der Aufbereitung der Sortierabfälle in Hengelo zu jährlichen Einsparungen von rund 2 .000 
T onnen CO
2-Äquivalenten führt, da insbesondere der thermische Wirkungsgrad in Hengelo um 76 % höher ist als in 
Oberhausen .
Diese beiden v . g . Maßnahmen der niederländischen Regierung zeigen deutlich, dass die seitens der Stadt Münster, der 
Twente-Gemeinden und der EUREGIO gewünschten und realisierten binationalen öffentlich-rechtlichen Kooperation 
trotz des europäischen Gemeinschaftsrechts durchaus verletzbar ist .
Aus dieser Erkenntnis heraus haben sich die beteiligten Partner verständigt, unter Einbeziehung deutscher und nieder-
ländischer Fachanwälte und unter der Federführung der Städte Enschede und Münster die Regierungsbehörden in den 
Niederlanden zu adressieren, einerseits eine staatsvertragliche und damit langfristige Absicherung der bestehenden

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 29 
Saubere Lösung
öffentlich-rechtlichen Kooperation zu ermöglichen und andererseits auch Ausnahmemöglichkeiten von der Importab-
gabe auf der Grundlage europäischen Rechts zu prüfen . Die AWM erwarten im Laufe des Jahres 2020 konkrete Ergebnis-
se aus diesem Dialog .
1 .2 . Klimaschutzgesetz der Bundesregierung
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist als ein erster wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundeskabinetts 
vom 25 . September 2019 über Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 anzusehen .
Das Klimaschutzgesetz (KSG) ist am 18 .12 .2019 in Kraft getreten und verfolgt als Zweck, die Erfüllung der nationalen 
Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten . Grundlage bildet die Verpflich-
tung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen . Danach soll 
der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad 
Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels 
so gering wie möglich zu halten . Auch soll damit das Bekenntnis Deutschlands auf dem UN-Klimagipfel am 23 . September 
2019 in New York gestützt werden, bis 2050 Treibhausgasneutralität als langfristiges Ziel zu verfolgen .
Für die AWM (wie für alle Unternehmen in Deutschland) wird das folgende Verfahren nach KSG finanzielle Auswir -
kungen haben:
Am 15 . März 2020 hat das Umweltbundesamt, wie auch bereits in den Vorjahren, die auf Grundlage der internationalen 
methodischen Vorgaben berechneten Emissionsdaten veröffentlicht .
Voraussichtlich wird die Bundesregierung die Mitglieder des unabhängigen Expertenrats noch im Jahr 2020 benennen 
und eine Geschäftsstelle einrichten . Der Expertenrat soll schnellstmöglich arbeitsfähig werden . Die Bundesregierung 
erstellt, wie auch bereits in den Vorjahren, jährlich einen Klimaschutzbericht . Dieser enthält neben der Entwicklung der 
Treibhausgasemissionen in den Sektoren und einer Prognose der zu erwartenden Treibhausgasentwicklung zukünftig 
auch den Stand der Umsetzung der Klimaschutz- und Sofortprogramme . Im Frühjahr 2021 soll der Expertenrat erstmals 
die Emissionsdaten des Vorjahres prüfen und die Bewertung innerhalb eines Monats dem Deutschen Bundestag vorlegen 
(April) . Wird mit den Emissionsdaten eine Überschreitung der Jahresemissionsmengen in einem Sektor festgestellt, 
ist vorgesehen, dass das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten (bis Juli) ein Sofortprogramm zur 
Nachsteuerung vorlegt .
Zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes wird der jährliche Klimahaushalt (§ 7-Bericht) zum KSG an den 
Deutschen Bundestag übermittelt  . Der Klimahaushalt beinhaltet eine Übersicht über die Über- und Unterschreitun-
gen der Jahresemissionsmengen in den Sektoren, jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr und für die Jahre seit 
2021 . Zudem beinhaltet er eine Übersicht über die nach der EU-Klimaschutzverordnung Deutschland zur Verfügung 
stehenden Emissionszuweisungen im Haushaltsjahr und die Anzahl der im zurückliegenden Kalenderjahr erworbe-
nen Emissionszuweisungen . Der Klimahaushalt gibt damit einen Überblick über die Wirksamkeit der Klimapolitik und 
ihre haushaltspolitischen Folgen . Ab dem Jahr 2021 und danach alle zwei Jahre erstellt die Bundesregierung einen 
Klimaschutz-Projektionsbericht, der in mehreren Szenarien auch unter Berücksichtigung des Umsetzungsstands des 
Klimaschutzprogramms 2030, etwaiger Sofortprogramme sowie weiterer Klimaschutzmaßnahmen die zukünftige 
Emissionsentwicklung bestmöglich berechnet und leitet diesen bis zum 31 . März dem Deutschen Bundestag zu .
Zum 15 . März 2023 und danach alle zwei Jahre erstellt die Bundesregierung einen integrierten nationalen Fortschritts-
bericht gemäß Art . 17 Governance Verordnung mit welchem sie die Kommission über den Stand der Durchführung 
seiner integrierten nationalen Energie- und Klimapläne unterrichtet . Im Jahr 2025 werden die Jahresemissionsmengen 
für die Jahre nach 2030 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages festgelegt .
Bei der Abschätzung der Wirkungen der geplanten Maßnahmen gibt es große Unsicherheiten . Zum einen, weil Annah-
men zu T echnologieentwicklung, Weltmarktpreisen für Rohstoffe, Nachfrageentwicklung und Konjunktur mit Unsicher-
heiten behaftet sind . Zum anderen, weil es zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen gibt,

30 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
unter anderem auch mit der geplanten CO2-Bepreisung . 
Die Bundesregierung hat in Ergänzung des Klimaschutzgesetzes Ende Februar 2020 den Referentenentwurf für ein 
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) veröffentlicht . Der geplante Brennstoffemissionshandel könnte auch erheb-
liche Auswirkungen auf die Kostenstruktur in der kommunalen Abfallwirtschaft haben .
Bei diesem Entwurf handelt es sich formal um die Novelle eines Gesetzes, das die Bundesregierung im Rahmen 
des o . g . Klimapaketes veröffentlicht hatte  . Die Koalitionäre von Union und SPD konnten sich in der Diskussion der 
CO
2-Bepreisung lange nicht darüber verständigen, ob die CO2-Bepreisung über eine Steuer oder über einen Handel mit 
Emissionszertifikaten umgesetzt werden sollte . Das BEHG umfasst eigentlich Brennstoffe, die als Wirtschaftsgut gelten . 
Siedlungsabfall gilt i . d . R . nicht als Wirtschaftsgut . Das regelt die Energiesteuer Durchführungsverordnung (EnergieStV) . 
Doch politisch gibt es offenbar Bestrebungen, die energetische Verwertung von Abfällen und die Müllverbrennung in 
den Geltungsbereich des BEHG über eine Änderung der EnergieStV mit einzubeziehen .
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn-und Kraftstoffe 
(insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel) . Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen 
der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandels-
systems (EU ETS) . Im Verkehrssektor umfasst das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, 
jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliegt . Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifi-
kate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft 
werden . T eilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe . Gleichzeitig wird eine 
Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht . 
Die Ausgabe der Zertifikate soll zu jährlich gestaffelten Festpreisen erfolgen: 
- im Jahr 2021 für 10 Euro pro T onne CO
2
- im Jahr 2022 für 20 Euro pro T onne CO2 
- im Jahr 2023 für 25 Euro pro T onne CO2
- im Jahr 2024 für 30 Euro pro T onne CO2
- im Jahr 2025 für 35 Euro pro T onne CO2
Werden in einem Jahr mehr Zertifikate ausgegeben, als es den Emissionszuweisungen für Deutschland entspricht, 
müssen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten solche zugekauft werden . Ab 2026 wird eine maximale Emissions-
menge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird . Diese ergibt sich aus den im Klimaschutzplan 2050 und den 
EU-Vorgaben festgelegten Emissionsbudgets für die deutschen Non-ETS-Sektoren . Analog zum Verfahren im europä-
ischen ETS-System müssen die betroffenen Unternehmen ihre CO
2-Emissionen durch Zertifikate abdecken, die sie im 
Rahmen von Auktionen oder auf einem Sekundärmarkt erwerben . Der Zertifikatepreis bildet sich grundsätzlich am 
Markt, außer wenn der Höchstpreis überschritten oder der Mindestpreis unterschritten wird . Im Jahr 2026 erfolgt die 
Auktionierung der Zertifikate in einem Korridor zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro T onne CO
2 und einem 
Höchstpreis von 60 Euro pro T onne CO2 . Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die 
Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind .
Der Anteil fossiler brennbarer Bestandteile im Restmüll, wird durchschnittlich mit rund 50% angenommen, läge die 
CO
2-Abgabenhöhe je T onne Restmüll zwischen 5,- EUR und 17,50 EUR .
Beispielrechnungen für den Kraftstoff ergeben bei einem Zertifikatspreis von 10,- EUR pro T onne CO2 eine Verteuerung von 
- 3,2 Cent pro Liter Diesel und Heizöl
- 0,2 Cent pro Liter Erdgas

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 31 
Saubere Lösung
In der Folge der CO2-Bepreisung werden sich also die relevanten Roh- und Betriebsstoffe, insbesondere Mineralölprodukte, 
für die AWM im Einkauf verteuern . Auf der anderen Seite werden dadurch für die AWM Anreize geschaffen, den Anteil 
regenerativer (Eigen-) Energieerzeugung weiter zu erhöhen und den Umstieg der erforderlichen Sammlungs- und 
Reinigungsfahrzeuge auf elektrische und alternative Antriebssysteme analog der technischen Verfügbarkeit zügig zu 
realisieren . Im Hinblick auf die Abfallwirtschaft würden die v . g . Regelungen zur weiteren Stärkung der Abfallvermeidung 
und zur Steigerung der stofflichen Verwertung führen .
2 . Geschäftsverlauf
2 .1 . Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz – Str-ReinG NRW vom 
18 . Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster in der jeweils gülti-
gen Fassung  . Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung  . Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach 
den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und 
öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen .
Die Straßenreinigungsgebühren sind gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 unverändert geblieben .
Danach werden die Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 4 .465 TEUR, 
innerbetriebliche Verrechnungen von 627 TEUR, Auflösungen von Gebührenüberschüssen von 259 TEUR und 
sonstigen Erträge in Höhe von 24 TEUR finanziert  . Der Restbetrag in Höhe von 1 .116 TEUR, der das öffentliche 
Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen . Der Stadtanteil 
beträgt 20 Prozent der um die sonstigen Erlöse bereinigten Gesamtkosten .
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1 .800 TEUR und durch Kostenbeteiligungen der 
Stadtwerke in Höhe von 200 TEUR finanziert  .
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bzgl . der Kehrkilometerleistung keine wesentlichen Veränderungen erge-
ben .
2 .2 . Abfallwirtschaft
Die AWM erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers 
im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) . Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die 
Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster  . Neben den gesetzlichen Vorgaben von
KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele 
bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet  . Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre, 
fortgeschrieben . Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre 2016 – 2021 in der 
Sitzung vom 11 . Mai 2016 zu .
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren blieben gemäß der Gebührenkalkulation bei den Sätzen des Vorjahres . Danach 
werden die Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von 6 .189 TEUR, über Leistungsgebühren in 
Höhe von 21 .378 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 4 .449 TEUR 
und durch sonstige Erträge in Höhe von 1 .508 TEUR gedeckt  .
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 7 .854 TEUR sowie aus 123 TEUR

32 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
sonstigen Gebühren bzw . Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilterdeckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern 
und Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen .
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders:
Entsorgung von Sortierresten
Am 13 . Dezember 2018 konnte mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen zwölf niederländischen 
Kommunen und der Stadt Münster ein grenzüberschreitender Entsorgungsverbund auf den Weg gebracht werden 
(Ratsbeschluss vom 5 . Dezember 2018 V/0893/2018) . Die deutsch-niederländische Zusammenarbeit schafft 
langfristige Entsorgungssicherheit auf regionaler Ebene  . Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer konkreten 
binationalen Kooperation innerhalb der bestehenden EUREGIO und damit ein bedeutsamer Baustein für ein starkes 
Europa . Ein weiteres Ziel ist es, die sich aus dieser arbeitsteiligen Kooperation ergebenden Chancen und Potenziale 
sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Umwelt auszuschöpfen . Die Zukunftsperspektive dieser 
Kooperation ist gleichermaßen ökonomisch als auch gesamtökologisch sinnvoll, da die Abfallwirtschaftskonzepte der 
Vertragspartner ähnlich sind und die dabei eingesetzte T echnik sich ergänzt . Synergien können progressiv genutzt werden, 
um eine nachhaltige und gemeinsame Ressourcenwirtschaft im EUREGIO-Raum zu schaffen . In den kommenden Jahren 
werden rd . 45 .000 T onnen Sortierreste aus der MRA in werktäglich bis zu zehn T ouren von Münster nach Hengelo geliefert . 
Im Gegenzug verwerten die AWM jährlich rd . 5 .000 T onnen Bio- und Grünabfälle aus der Region Twente . 
Die entsprechende Durchführungs- und Kostenentschädigungsvereinbarung vom 04 .12 .2018 regelt die Einzelheiten .
Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und den dualen Systemen
Mit Datum vom 24 .05 .2019 haben die Stadt Münster und die Systembetreiber, vertreten durch den gemeinsamen 
Vertreter die Landbell AG, eine Abstimmungsvereinbarung geschlossen:
- Die Systeme betreiben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein System zur flächendeckenden Entsorgung 
von restentleerten Verpackungen im Sinne der Abschnitte 3 und 4 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die 
Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) . Die Sammlung ist 
gem . § 22 Abs . 1 S .1 VerpackG auf die vorhandenen Sammelstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 
abzustimmen, in deren Gebiet sie eingerichtet wird . Die Systeme sind verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zu 
benennen, der mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Verhandlungen über den erstmaligen Abschluss 
sowie jede Änderung der Abstimmungsvereinbarung führt .
- Das zwischen den Parteien abgestimmte, durch die Systeme im Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers 
einzurichtende bzw . eingerichtete Erfassungssystem für restentleerte Leichtverpackungen (LVP), Verpackungen aus 
Glas und Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton (PPK) ist in den Anlagen 3 bis 5 zur Abstimmungsvereinbarung fest-
gelegt (Systemfestlegungen, Systembeschreibung) .
- Die Festlegungen über die Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur nach § 22 Abs . 4 VerpackG in Anlage 7 stellen 
lediglich eine vorübergehende Kompromisslösung zur Festlegung der wesentlichen Eckpunkte der Mitbenutzung für 
den Wirkungszeitraum 2019/2020 dar . Die Parteien verpflichten sich, bis zum 31 .12 .2020 eine endgültige Anlage 7 zu 
verhandeln . Liegt diese bis zum 31 .12 .2020 nicht vor, so sind sich die Parteien darüber einig, dass sowohl die Festle-
gungen aus Anlage 7 als auch die vorliegende Abstimmungsvereinbarung auflösend bedingt entfallen .
- Die Vereinbarung über die Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Wertstofferfassung (Anlage 8 der

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 33 
Saubere Lösung
Abstimmungsvereinbarung) bleibt unberührt .
Einführung der Wertstofftonne
Der Ratsbeschluss zur Einführung der Wertstofftonne in Münster erfolgte am 03 .04 .2019 mit Vorlage V/0177/2019 .  
Die Wertstofftonne löst damit ab dem 01 .01 .2020 den gelben Sack ab, in dem bisher die so genannten Leichtver -
packungen (z . B . Folien), Verbundstoffe (z . B . T etra-Paks), Styropor, Aluminium und Weißblech entsorgt werden . Über 
diese Abfallarten hinaus gehören in die Wertstofftonne auch so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen . Es handelt 
sich dabei um Wertstoffe aus dem gleichen Material, die allerdings keine Verpackungen sind, also beispielsweise 
Spielzeug aus Kunststoff oder ein Kochtopf aus Aluminium . Die Stadt Münster hat sich mit den dualen Systemen 
in Münster auf ein sogenanntes „Gebietsteilungsmodell“ geeinigt  . Das Gebietsteilungsmodell legt fest, dass die 
AWM dauerhaft in einem Gebiet, welches 22 % der Einwohner erfasst, die Wertstofftonnen abfahren . Die Abfuhr 
der Wertstofftonnen der restlichen 78 % wird (alle drei Jahre) im Rahmen einer Ausschreibung der Dualen Systeme 
festgelegt  . Hierbei erhält der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag  . Den Zuschlag hat die Firma Remondis erhalten .
Rekultivierung der ZDM II 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 11 . September 2018 dem vorgelegten landschaftspflegerischen 
Begleitplan grundsätzlich zugestimmt . Ein endgültiger Bescheid wird erst mit Einreichung der für 2020 vorgesehenen 
Genehmigungsplanung erfolgen .
Der Abschluss aller Rekultivierungsmaßnahmen des 1 . + 2 . BA der ZMD II erfolgt voraussichtlich 2022 .
 
3 . Wirtschaftliche Lage 
3 .1 . Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 4 .371 TEUR (VJ 4 .762 TEUR) und bewegt sich 
in Höhe von 633 TEUR über dem Planniveau von 3 .738 TEUR . Dieser verteilt sich im Vergleich zum Vorjahr auf die 
folgenden Geschäftsbereiche:
Jahresüberschüsse / Jahresfehlbeträge 2019
TEUR
2018
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
in Prozent
Straßenreinigung ohne Winterdienst 255 252 3 1,2
Abfallwirtschaft 3 .723 3 .801 -78 -2,1
Nebengeschäfte 227 495 -268 -54,1
BGA AWM-Dienstleistungen 66 113 -47 -41,6
BGA Photovoltaikanlage 30 28 2 7,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 70 73 -3 -4,1
4 .371 4 .762 -391 -8,2

34 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 1 .985 TEUR (3,4 %) gestiegen und stellen sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 105 TEUR . Die Umsatzerlöse aus der Abfalldeponierung 
und sonstigen Abfallverwertung sanken insgesamt um 321 TEUR . Die Erlösminderung im Bereich der sonstigen Um-
satzerlöse Abfallverwertung ist in erster Linie auf niedrigere Papiervermarktungserlöse (-803 TEUR), niedrigere Entsor-
gungserlöse MRA (-146 TEUR) . Im Rahmen der arbeitsteiligen Kooperation mit der Twence Holding konnten aus der 
Annahme von Biomüll erstmalig Erlöse (+273 TEUR) generiert werden . Des Weiteren erhöhten sich die Umsatzerlöse 
BHKW (+298 TEUR) sowie sonstige Umsatzerlöse (+57 TEUR) . 
Umsatzerlöse 2019
TEUR
2018
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
in Prozent
ABFALLWIRTSCHAFT
Hausmüll-Einsammlung 36 .250 36 .145 105 0,3
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 762 708 54 7,6
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 3 .352 1 .946 1 .406 72,3
Hausmüll-Deponieanlieferung 925 847 78 9,2
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 4 .445 4 .844 -399 -8,2
Sondermüll 67 43 24 55,8
Duales System Deutschland 1 .941 1 .075 865 80,5
Sonstige Umsatzerlöse 5 4 1 25,0
47 .747 45 .612 2 .134 4,7
STADTREINIGUNG
Regelreinigung Grundstücke 4 .471 4 .482 -11 -0,2
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1 .302 1 .261 41 3,2
Winterdienst 1 .859 2 .112 -253 -12,0
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 251 167 84 50,2
7 .882 8 .022 -140 -1,7
NEBENGESCHÄFTE
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3 .373 3 .309 64 1,9
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 317 272 45 16,5
Sonstige Nebengeschäfte 626 745 -118 -15,8
4 .316 4 .326 -11 -0,3
59 .945 57 .960 1 .985 3,4

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 35 
Saubere Lösung
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall mit 67 TEUR (VJ 43 TEUR) erhöhten sich leicht . Die Erlöse aus dem Dualen 
System Deutschland erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 866 TEUR . Diese Erlössteigerung basiert auf einer 
Vertragsneugestaltung mit den Systembetreibern und der damit verbundenen Erhöhung des hoheitlichen Anteils auf 
35 % . Im Bereich der Abfallwirtschaft ergab sich eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 3 .352 TEUR, die den Verbind-
lichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen wurde und zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in der Abfallwirt-
schaft führte . 
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst reduzierten sich die Umsatzerlöse insgesamt um 140 TEUR . Die 
Umsatzerlöse im Bereich des Winterdienstes stehen immer im Zusammenhang mit der Wintersituation und sanken im 
Vergleich zum Vorjahr um 253 TEUR . Die Umsatzerlöse für Grundstücksregelreinigung sowie der städtische Straßenrei-
nigungsanteil stiegen um 30 TEUR . Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich saldiert eine Gebührenunterdeckung 
in Höhe von 251 TEUR . Zum Ausgleich der Unterdeckung wurden den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 
planmäßig 259 TEUR entnommen und zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in der Straßenreinigung führte  . Weitere 
Unterdeckungen in der Straßenreinigung in Höhe von 349 TEUR reduzieren den Jahresüberschuss und somit die geplante 
Zuführung in die Allgemeine Rücklage .
Insgesamt sanken die Erlöse aus den Nebengeschäften um 11 TEUR . Die Erlösreduktion im Containerdienst in Höhe von 
118 TEUR konnte durch die Erlössteigerung von 109 TEUR im Nebengeschäft der Abfallwirtschaft und der Straßenreini-
gung zur größten T eil kompensiert werden .
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in 2019 aus der Auflösung der Rückstellung der ZDM I wegen Nichtinan-
spruchnahme (134 TEUR), den Erträgen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (195 TEUR) und 
sonstiger Erträge (295 TEUR) . Des Weiteren konnten sonstige betriebliche Erträge aus der periodenfremden Auflösung 
der Rückstellung für Aufwendungen Regenereignis ZDM I (11 TEUR) und der Auflösung wegen Verjährung für Aufwen-
dungen für die Zahlung von Umsatzsteuer auf die KWK-Vergütung 2015 (40 TEUR) generiert werden . 
Die Materialaufwendungen in Höhe von 19 .661 TEUR erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 576 TEUR . Die 
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren sind im Vergleich zum Vorjahr um 376 TEUR 
gestiegen . Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Materialdirektverbräuche (+486 TEUR), gestiegene Aufwendungen 
für Kraftstoff (+43 TEUR) sowie gesunkene Stromkosten (-140 TEUR) zurück zu führen . 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen blieben mit 14 .869 TEUR weitestgehend stabil . Insgesamt stiegen die Auf-
wendungen um 1,36 % im Vergleich zum Vorjahr . Wesentliche Posten sind hier die Aufwendungen für die Verwertung 
des Hausmülls in der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA) (8 .162 TEUR), des Bio- und Grünabfalls in der 
Fein- und Grünkompostierungsanlage (BVA) (439 TEUR), Aufwendungen für die Entsorgung von Krankenhausabfällen 
(685 TEUR) und die Entsorgung und Verwertung weiterer unterschiedlicher Abfallfraktionen (3 .503 TEUR) . Hinzu kom-
men Aufwendungen für das Blockheizkraftwerk (547 TEUR), sonstige Aufwendungen der Abfallabfuhr (455 TEUR) sowie 
den Winterdienst und die Straßenreinigung (1 .078 TEUR) . 
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1 .537 TEUR gestiegen . Der Anstieg resultiert im Wesentli-
chen aus der Tariferhöhung im April 2019 um 3,09 % und einem Anstieg von 12 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt .
Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 253 TEUR beruht in erster Linie auf Anschaffungen des Wirtschafts-
jahres sowie Anschaffungen im Bereich der Abfallwirtschaft (Radlader) und der Straßenreinigung (Kehrmaschinen) am 
Ende des Vorjahres . Für diese Wirtschaftsgüter erfolgte die Abschreibung erstmalig 2019 in voller Höhe .

36 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entsprechen mit 4 .630 TEUR nahezu dem Vorjahr .
Aufwandserhöhungen in sonstigen Bereichen konnten vollständig durch gesunkene Bauunterhaltung- und Gebäudereini-
gungskosten (-100 TEUR) und durch geringere Rekultivierungsaufwendungen für die Deponie ZDM II 1 . + 2 . BA (-258 TEUR), 
die in 2019 vollumfänglich über die Rückstellung finanziert werden konnten, kompensiert werden .
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 786 TEUR über dem Vorjahresergebnis . 
Die Zinserträge liegen 2 TEUR unter dem Vorjahresniveau . Die Aufwendungen für Darlehenszinsen blieben mit 50 TEUR 
konstant und die zinsähnlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Deponierückstellungen liegen im Vergleich zum 
Vorjahr um 788 TEUR niedriger .
3 .2 . Finanzlage
Das Vermögen der AWM ist zu 31,0 % (VJ 28,8 %) durch Eigenkapital (ohne Sonderposten) finanziert . Das Fremdkapital 
besteht insbesondere aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen 55,4 %; (VJ 56,2 %) .
Der Finanzmittelfonds der AWM hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 8 .515 TEUR und dem Cash-
Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 9 .750 TEUR zusammen .
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 1 .592 TEUR gestiegen . Der Cashflow aus der laufenden Geschäfts-
tätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1 .403 TEUR auf 9 .524 TEUR erhöht  .
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2019 Mittel in Höhe von 5 .217 TEUR abgeflossen . Für den Erwerb von 
Finanzmittelfonds 2019
TEUR
2018
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 9 .524 8 .121
Cashflow aus Investitionstätigkeit -5 .217 -4 .368
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -2 .715 -2 .209
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 1 .592 1 .544
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 16 .673 15 .129
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 18 .265 16 .673

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 37 
Saubere Lösung
immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im Wirtschaftsjahr ein Betrag von 5 .287 
TEUR (VJ 4 .716 TEUR) aufgewendet  . Insbesondere sind hier Investitionen im Bereich der Abfall- und Wertstoffwirt -
schaft in Höhe von insgesamt 2 .770 TEUR sowie Betriebs- und andere Bauten in Höhe von insgesamt 1 .145 TEUR 
zu nennen . Den Auszahlungen standen Zuführungen zum Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagever -
mögen von 59 TEUR sowie Abgänge des Anlagevermögens in Höhe von 11 TEUR gegenüber  .
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -2 .715 TEUR gegenüber -2 .209 TEUR im Vorjahr . Ab-
geflossen sind 2 .230 TEUR als Konsolidierungsbeitrag an die Stadt Münster und 485 TEUR für die Tilgung von Krediten . 
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels derer die Liquidi-
tätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden . Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde den AWM 
ein unverändertes Kassenkreditvolumen von 6 Mio  . EUR eingeräumt  .
Die AWM waren jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen .
3 .3 . Vermögenslage
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 440 TEUR gestiegen .
Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen um 1 .926 TEUR . Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2019 
bei 5 .287 TEUR . Davon wurden 675 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 2 .493 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft, 
1 .145 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten, 479 TEUR in andere Anlagen und Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung sowie 95 TEUR in Wertpapiere des Anlagevermögens investiert  . Der verbleibende Anteil entfällt 
2019
TEUR
2019
in Prozent
2018 
TEUR
2018
in Prozent
Anlagevermögen 63 .070 73,3 64 .996 75,9
Umlaufvermögen 22 .867 26,6 20 .572 24,0
Rechnungsabgrenzungsposten 139 0,2 68 0,1
Gesamtvermögen 86 .076 100,0 85 .636 100,0
Eigenkapital 26 .698 31,0 24 .698 28,8
Sonderposten 522 0,6 328 0,4
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 47 .698 55,4 47 .608 55,6
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 11 .158 13,0 13 .002 15,2
Gesamtkapital 86 .076 100,0 85 .636 100,0

38 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
mit 344 TEUR auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau . Die Investitionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres 
wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert  . Das Anlagevermögen der AWM ist bei einer Anlagendeckung von 
118,8 % (Deckungsgrad II) (VJ 111,8 %) vollständig durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und 
Fremdkapital finanziert  . Die Anlagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt – ohne Berücksichtigung 
von Sonderposten – 42,3 % (VJ 38,0 %) .
Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 2 .295 TEUR resultiert im Wesentlichen saldiert aus dem Anstieg des Vor -
ratsvermögens (+46 TEUR), dem Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+3 .749 TEUR) und 
der Reduktion der liquiden Mittel (-1 .499 TEUR) . Die Forderungen gegenüber der Stadt Münster stiegen um 3 .097 TEUR, 
was jedoch im Wesentlichen auf dem Anstieg des Cash-Poolings mit der Stadt Münster in Höhe von 3 .091 TEUR auf 
9 .750 TEUR beruht  . Die Rechnungsabgrenzungen stiegen um 71 TEUR .
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich vor Gewinnverwendung das Eigenkapital um 2 .000 TEUR . Die Eigenkapi-
talquote ist – ohne Betrachtung des Sonderpostens aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen, des Sonderpostens 
aus Photovoltaik-Überschüssen und des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen – zum 
Bilanzstichtag von 28,8 % auf 31,0 % gestiegen . Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüber -
schuss 2019 in Höhe von 4 .371 TEUR, abzüglich der Zuführung zu den Sonderposten in Höhe von 141 TEUR und 
abzüglich der Auszahlung von Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 2 .231 TEUR an die Stadt Münster  . 
Die Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen und Photovoltaik-Überschüssen erhöhten sich um die 
Ergebnisverwendung des Wirtschaftsjahres 2018 insgesamt um 141 TEUR . Der Sonderposten für Investitionszu-
schüsse zum Anlagevermögen erhöhte sich um 53 TEUR . Es handelt sich hierbei um Zuwendungen aus den Mitteln 
der Nationalen Klimaschutzinitiative für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung der MRA und BVA .
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die Verbindlichkeiten und Rückstellungen 
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zusammengefasst, die insgesamt um 90 TEUR gestiegen sind .
Die Erhöhung resultiert aus der Zunahme der mittel- und langfristigen Rückstellungen (+1 .168 TEUR) und der Abnahme 
der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler (-431 TEUR) und Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten (-647 TEUR) .
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 1 .844 TEUR gesunken . Hauptsächlich resul-
tiert dies aus der Reduktion der der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern . 
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) beträgt am Bilanzstichtag 10 .993 TEUR und weist damit weiterhin eine Über -
deckung auf . Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspotenzial deckt in vollem Umfang das kurzfristige Fremd-
kapital . Die kurzfristige Fremdkapitalquote beträgt 13,0 % (VJ 15,1%) .
Die AWM waren und sind jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können .
3 .4 . Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der AWM die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet .
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote von 28,8 % auf 31,0 % leicht erhöht . Dabei können gleichzeitig die Konsoli-
dierungsanforderungen der Stadt Münster unterstützt werden . Im Wirtschaftsjahr 2019 wurde von dem Jahresüber-
schuss 2018 ein T eilbetrag in Höhe von 2 .231 TEUR an die Stadt ausgezahlt . Zudem ist vorgesehen, im Wirtschaftsjahr 
2020 aus dem Jahresüberschuss 2019 einen T eilbetrag in Höhe von 2 .159 TEUR an die Stadt auszuzahlen .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 39 
Saubere Lösung
4 . Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4 .1 . Unternehmensleitlinien und Ziele
Als kommunaler Eigenbetrieb und kommunaler Entsorger der Stadt Münster ist es zentrale Aufgabe der AWM, die 
langfristige Entsorgungssicherheit im Rahmen der Daseinsvorsorge sicher zu stellen . 
Ein gleichermaßen zentrales Ziel ist es, mit unseren Produkten, unseren hochwertigen, ökologisch orientierten Prozessen 
und Dienstleistungen einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und zur hohen Lebensqualität für die heutige und 
zukünftige Generation zu leisten . Saubere Straßen, sichere Verkehrswege zu jeder Jahreszeit und aktiver Ressourcen-
schutz durch Recycling und energetische Nutzung von Abfällen – dafür sorgt die kommunale Entsorgungswirtschaft 
jeden Tag aufs Neue .
Durch die bundesweiten Klimaschutz-Demonstrationen und spätestens mit dem „European Green Deal“ , nach dem 
alle Mitgliedstaaten der europäischen Union bis 2050 klimaneutral wirtschaften sollen, ist es für uns umso wichtiger 
geworden, dass alle Maßnahmen und Projekte mittel- bis langfristig einen möglichst geringen Klimaeffekt aufweisen .  
Die wichtigsten Vorschläge aus dem „Green Deal“ enthalten zahlreiche Einzelmaßnahmen wie den Ausbau der Ladein-
frastruktur für Elektroautos, die Förderung von alternativen Kraftstoffen oder einen Plan für eine gut funktionierenden 
Kreislaufwirtschaft und mehr Recycling  . All diesen Themen hat sich AWM bereits angenommen, stehen seit vielen 
Jahren auf der Agenda und werden aktiv forciert .
Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vereinigen wir als großes Ziel „Für die Menschen . Für die Umwelt . Für Münster .“
Des Weiteren verpflichten wir uns im Rahmen unserer integrierten Managementsysteme zur ständigen Verbesserung 
unserer Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzleistungen . In 2019 fand eine erfolgreiche externe Rezertifizierung 
unserer integrierten Managementsysteme nach der neuen Norm ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 statt  . Das 
erteilte Zertifikat ist bis zum 29 . September 2022 gültig  .
4 .2 . Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwerpunkte 2019
Aktion „Sauberes Münster“ 
In Kooperation mit engagierten Münsteranern griffen die Abfallwirtschaftsbetriebe, das Ordnungsamt und das 
Grünflächenamt 2019 zu ungewöhnlichen Maßnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger auf die Müllproblematik am 
Aasee aufmerksam zu machen und für den Umweltschutz und die gesellschaftliche Verantwortung jeden Einzelnen zu 
sensibilisieren . Der Abfall auf den Flächen rund um den Aasee blieb nach den 1 . Mai Feierlichkeiten liegen . Erst am 
2 . Mai wurde mit bürgerschaftlich organisierten Gruppen aufgeräumt .
Verfolgt wurden mit dieser Aktion drei Ziele: „Aufklären, für die Littering-Problematik sensibilisieren und zeigen, 
wie stark das bürgerschaftliches Engagement für ein sauberes Münster ist  .“
Auch die jährlich stattfindende Aktion der AWM „Sauberes Münster“ verzeichnete in 2019 wieder eine Rekordbe-
teiligung  . Die T eilnehmerzahl konnte auf 13 .850 Akteure gesteigert werden . Insgesamt wurden in der Aktionswo-
che im März rund 32 T onnen Müll zusammengetragen . Von den 1 .850 freiwilligen Akteuren, die im Vergleich zum 
Vorjahr mehr im Einsatz waren, wurden vier T onnen Abfall mehr gesammelt  . 
Neben diesen Aktionen und Handlungsfeldern der AWM will der richtige Umgang mit Müll jeden Einzelnen jedoch 
auch gelernt sein: Für das herausragende Engagement im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE)

40 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
wurden wir neben 9 weiteren Kommunen für herausragende Bildungsinitiativen vom Bundesministerium für Bildung 
und Forschung (BMBF) und der deutsche UNESCO-Kommission (DUK) prämiert  . Es wurde das vielfältige Engagement 
im Bildungsbereich rund um die Themen Abfall, Energie und Klima ausgezeichnet  . Angefangen bei unserem Deponie-
Erlebnispfad am Entsorgungszentrum Coerde über Workshops in Schulen und Kitas bis zu Kooperationen mit 
städtischen Akteuren und bürgerschaftlich engagierten Freiwilligen leben wir Bildung für nachhaltige Entwicklung 
als starker Netzwerkpartner in Münster und für die Region .
Aktion „Biotonne“
Die bereits im August 2017 begonnene Biokampagne hat sich in den letzten drei Jahren mit der bundesweiten 
Dachmarke „Aktion Biotonne Deutschland“ zu einem bundesweiten Netzwerk für die Biotonnen-Kommunikation 
entwickelt  . Nationale und regionale Akteure stärken gemeinsam die Präsenz der Biotonne in der Öffentlichkeit  .
Auch in Münster geht die Biotonnenkampagne in 2019 regional in die nächste Runde  . Denn Bioabfall ist wertvoll .  
Je besser die Qualität des Bioabfalls, desto besser der Kompost, der am Ende des Verwertungsprozesses entsteht  . 
Bioabfall ist außerdem eine regenerative Energiequelle! Während der Zersetzung der Bioabfälle entsteht Methan-
gas, aus dem wir im Blockheizkraftwerk Strom und Wärme produzieren . Diese Energie nutzen wir für den Betrieb 
der Anlagen und speisen einen T eil ins öffentliche Netz ein .
Die „Aktion Biotonne Münster“ wirbt dafür, dass kein Plastik und mehr organische Küchenabfälle in der Biotonne 
landen . Aber trotzdem gibt es immer wieder Probleme mit Fremdstoffen im Bioabfall .  
Aus diesem Grund nehmen seit Mitte 2019 zwei Mitarbeiter täglich Biotonnenkontrollen vor  . Bei Nichtbeachtung 
der Sortiervorschriften wird die T onne im ersten Schritt mit einer gelben Karte versehen . Im zweiten Schritt wird der 
Eigentümer angeschrieben und auf eine richtige Befüllung und mögliche Konsequenzen hingewiesen . Bei weiterer 
Nichtbeachtung der Sortiervorschriften folgt die rote Karte und eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Rest -
müll . Durch diese Maßnahmen wollen die AWM eine nachhaltige Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger 
herbeiführen und dem „zu viel Kunststoff im Biomüll“ gegensteuern .
Aktion „ Wertstofftonne“ – Die Wertstofftonne kommt! 
Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht  . Wenn aber Abfälle anfallen, müssen die unterschiedlichen 
Materialien – für eine optimale Verwertung und effektiven Ressourcenschutz – getrennt erfasst werden . Festgelegt 
ist diese Verpflichtung in der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz . Möglichst sogar durch 
eine T onne, in der neben den Verpackungen auch so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen (z . B . Kunststoff -
schüssel, Aluminiumtopf etc  .) entsorgt werden können . So wird eine ökologische Abfalltrennung einfacher und 
logischer . Umfragen und das Pilotprojekt, das seit 2012 in den Stadtteilen Hiltrup und T eilen von Kinderhaus und 
Gievenbeck erfolgreich durchgeführt wurde, belegen eine hohe Akzeptanz der Wertstofftonne bei den Menschen in 
Münster . Für die Sammlung von Verkaufsverpackungen wünschen sich viele Münsteraner/innen und die Politik seit 
Jahren, dass der instabile und unkomfortable Gelbe Sack durch eine T onne abgelöst wird .  
Nun ist es soweit – die Wertstofftonne löst 2020 den Gelben Sack ab  .
Das seit Anfang 2019 geltende Verpackungsgesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerin-
nen und Bürger Vorgaben zum Sammelsystem für Verkaufsverpackungen (die bislang in Münster über den Gelben 
Sack entsorgt werden) festzulegen .
Die Stadt Münster und die Dualen Systeme haben sich jetzt nicht nur geeinigt, dass es eine T onne für Verkaufsver -
packungen, sondern eine T onne für Verkaufsverpackungen und sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen geben 
wird .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 41 
Saubere Lösung
AWM-Barometer 2019 – Neunte Evaluierung 
Die Umfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität das „AWM Barometer“ , brachte in 2019 wieder sehr positive 
Ergebnisse  . In der Gesamtbetrachtung erhalten die AWM wieder die Durchschnittsnote 1,68 (VJ 1,68) und 93 % 
(VJ 91 %) der Befragten sind „(sehr) zufrieden“ mit den Abfallwirtschaftsbetrieben . Obwohl die überdurchschnitt -
lich positive Bewertung seit Jahren mit geringfügigen Schwankungen stabil bleibt, befindet sich die allgemeine 
Zufriedenheit mit den AWM damit aktuell auf dem Allzeithoch . In den Bereichen „Umweltschutz und Entsorgung“ , 
„Dienstleistung und Qualität“ und „Lokaler Bezug“ erhalten die AWM wieder gute bis sehr gute Bewertungen . Die 
Durchschnittsnote für den Beitrag für die Stadtsauberkeit liegt bei 1,38 (VJ 1,31), für die Zuverlässigkeit bei 1,41 
(VJ 2,01) und für das Preis-Leistungs-Verhältnis bei 2,25 (VJ 2,02) .
Im Besonderen bewerteten die Bürgerinnen und Bürger die Zuverlässigkeit, die Beratung, das umfangreiche Service-
angebot und den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung überdurchschnittlich .
Im Einzelnen waren 76 % (VJ 75,7 %) der Befragten mit der Straßenreinigung zufrieden bis sehr zufrieden . Der Spitzen-
wert des Vorjahres (2,00) konnte in der diesjährigen Erhebung mit der Durchschnittsnote 1,98 getoppt werden und 
lässt die allgemeine hohe Zufriedenheit mit der Straßenreinigung klar erkennen .  
Weiterhin eine hohe Wichtigkeit wurde wieder besonders den umweltfreundlichen Maschinen und Geräten und 
den Elektrofahrzeugen bescheinigt, besonders um eine Feinstaub- und CO
2- Emission und die Lärmbelästigung zu 
verringern (66 %) .
Auch in 2019 stellt ein zentraler T eil der Befragung die Abfallentsorgung dar  . 95 % (VJ 94 %) der Befragten sind 
(sehr) zufrieden mit der Entsorgungsleistung und vergaben eine Durchschnittsnote von 1,51 (VJ 1,55) . Neben der 
zuverlässigen Abholung des Mülls spielte dessen nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung eine zentrale Rolle  . 
Die Nutzung der unterschiedlichen Abfalltonnen und der elf Recyclinghöfe genießt bei den Befragten einen hohen 
Stellenwert (95 %), da dadurch ein eigener Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden kann .  
Im AWM-Barometer wurde in 2019 ein Sonderthema zur Einführung der Wertstofftonne integriert  . 94 % der Be-
fragten wussten von der Einführung der Wertstofftonne, 74 % stehen dieser positiv gegenüber und 21 % hegen 
gemischte Gefühle  .
4 .3 . Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkt 2019
Das Engagement und die Verantwortung für die Umwelt haben einen festen Platz im Selbstverständnis und auch im 
Handeln der AWM und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter .
Mit Kampagnen zur Abfallvermeidung und Ressourcenschutz unterstützen die AWM ihre Kunden bei der Vermeidung 
von Abfällen und motivieren sie zu umweltgerechtem und energiebewusstem Verhalten . 
Aber auch im eigenen Handeln und Arbeiten ist sowohl der Klimaschutz durch den jährlich wachsenden Elektrofuhr-
park mit seiner umweltschonenden, emissionsarmen Fahrzeugtechnik als auch der Ressourcenschutz von essentieller 
Bedeutung . 
In 2019 wurde der Fuhrpark um fünf weitere E-Fahrzeuge erweitert, sodass sich insgesamt 13 Elektrofahrzeuge im 
Fuhrpark der AWM befinden .
Auch der in 2019 neu in Betrieb genommene Waschplatz am EZM ist aus ökologischer Perspektive eine durch und 
durch saubere Lösung  . So wird das Abwasser aus dem Waschvorgang wieder aufgefangen, biologisch behandelt und 
in den so genannten Brauchwasserspeicher zurückgeführt . Mit dem Brauchwasser werden dann die Wasseranschlüsse 
an den Waschplätzen versorgt  . Um Frischwasser zu sparen und Wasserverluste durch die Aufbereitung bzw  . Ver-
dunstung auszugleichen, wird das Regenwasser der Dachflächen aufgefangen und in die Brauchwasseraufbereitung 
geleitet  .

42 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Um die Produktion von umweltfreundlichem Strom in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster weiter auszu-
bauen, war für 2018 der Bau einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Deponiegelände geplant . Unter Berücksichti-
gung des landschaftspflegerischen Begleitplans und Neukonzeptionierung der Rekultivierungsmaßnahmen auf dem 
Deponiegelände musste dieses Vorhaben auf 2020 verschoben werden .
Durch die biologische Verwertungsstufe der neuen BVA wurden in 2019 insgesamt 67 .144 t CO
2 eingespart .
Im Berichtsjahr ist die Eigenstromproduktion für alle drei bestehenden Anlagen insgesamt leicht gesunken . Im BHKW 
wurden 14 .652 .201,28 kWh (+ 81 .430,16 kWh), über die eigene Photovoltaikanlage Rösnerstrasse 250 .309 kWh 
(- 25 .462 kWh) und über die mit den Stadtwerken Münster betriebene Photovoltaikanlage 1 .029 .423 kWh (- 60 .036 kWh) 
Strom produziert . 
Die auf dem Neubau des Verwaltungsgebäudes zur Eigenstromversorgung installierte Photovoltaikanlage produziert in 
2019 insgesamt 45 MWh (VJ 33 MWh) Strom produziert . 
Eine Ausweitung der Eigenstromversorgung erfolgt in 2020 . Das Dach des Verwaltungsgebäudes-Alt wird vollständig 
abgetragen und mit einen neuen klimadichten Hülle und einer weiteren Photovoltaikanlage versehen .  
4 .4 . Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2019
Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2019 beschäftigten die AWM einschließlich Auszubildender 391 Mitarbeitende; davon 
40 Frauen . Der Anteil der Arbeitsplätze für leistungsgeminderte Mitarbeitende betrug 7,96 % .
In 2019 wurden 2 Ausbildungsplätze zum KFZ-Mechatroniker, 1 Ausbildungsplatz zum Berufskraftfahrer, 2 Ausbildungs-
plätze zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie 1 Ausbildungsplatz zum Industriekaufmann neu besetzt . 
Zusätzliche Ausbildungs- bzw . Praktikantenplätze zur Einstiegsqualifizierung konnten im Rahmen des Projektes „Gute 
betriebliche Ausbildung und Integration von Geflüchteten“ leider aufgrund mangelnden Interesses nicht vergeben 
werden . Zum 31 . Dezember 2019 hatten die AWM insgesamt 19 Auszubildende . 
Im Rahmen der Nachwuchsförderung wird AWM des Weiteren in 2020 am Projekt der Wirtschaftsförderung Münster 
(WFM) „Schule und dann – Entdecke deinen Ausbildungsberuf“ teilnehmen .
Neben dem bereits im Vorjahr begonnenen Schwerpunktthema des Gesundheitsmanagements, die Entwicklung des 
„Programms 50 Plus“ , sind die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten „AWM-Life“ Programme wie Gesundheits-
coaching, Führungskräftequalifizierungen sowie T eamentwicklung neu bzw . weiterentwickelt worden . Da uns neben 
dem psychischen Wohlbefinden auch die physische Gesundheit der Belegschaft ein sehr wichtiges Anliegen ist, haben 
wir als Highlight des Jahres 2019 auf Wunsch vieler Mitarbeiter einen hauseigenen Fitnessraum mit Begleitung eines 
Physiotherapeuten eingerichtet . Dieser Geräte-Fitnessraum wird von vielen Mitarbeitern aus den unterschiedlichen 
Tätigkeitsbereichen gerne besucht . Nach einer Pilotphase von 12 Monaten wird nach Auswertung der Auslastung ent-
schieden, ob dieses Fitnessprogramm dauerhaft angeboten wird .

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 43 
Saubere Lösung
III . Prognosebericht
Die AWM planen für das Wirtschaftsjahr 2020 bei Erträgen von 64 .436 TEUR und Aufwendungen von 60 .674 TEUR einen 
Jahresüberschuss von 3 .762 TEUR . Der prognostizierte Jahresüberschuss ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen 
Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung . Im Bereich der Abschreibungen wird 
in der Gebührenkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert . Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbe-
trag von 448 TEUR . Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird in der Gebührenkalkulation eine kalkula-
torische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals berücksichtigt  . Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 
3 .151 TEUR . Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden in Höhe von 158 TEUR und die Zinserträge in Höhe 
von 5 TEUR prognostiziert .
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung 
ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten . Die zu erwirtschaftenden Gewinne aus 
Nebengeschäften der AWM und die kalkulierten Zinserträge basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten .
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung werden in 2020 erhöht .
Es ist geplant, in 2020 die seit Juni 2017 befristete Stelle für Personal-, Organisations- und Gesundheitsangelegenheiten 
fest zu etablieren . Weiter sollen drei Stellen als Kraftfahrer für die Straßen- und Flächenreinigung und für die Über -
nahme von Aufgaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt, und Nachhaltigkeit im Rahmen der Papierkorbentleerung 
besetzt werden . Für die Koordination und den Transports von Sortierresten zur Entsorgungsanlage der Twence in 
Hengelo sollen zwei Mitarbeiter und für die Verwertung von Grün- und Bioabfall im Rahmen der öffentlich-rechtlichen 
Vereinbarung mit niederländischen Gemeinden ein Mitarbeiter neu eingestellt werden . Ferner sollen zwei neue Stellen 
im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr besetzt werden . Zwecks Entlastung der Werkstattleitung ist für die Koordination 
und Durchführung der Ausbildung in der Werkstatt eine Meisterstelle zu besetzten . Hinzu kommt die Einstellung eines 
Haustechnikers und eines Industriemechanikers . 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2020 werden insgesamt Investitionen von 11 .938 TEUR und eine Darlehenstilgung in Höhe von 
650 TEUR prognostiziert .
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge in Höhe von 7 .447 TEUR, 2 .390 TEUR in die Infrastruktur am EZM, 250 
TEUR in Abfall- und Wertstoffbehälter sowie andere Anlagen der Abfallwirtschaft in Höhe von 68 TEUR vorgesehen . 
Hinzu kommen Investitionen in Anlagen der Stadtreinigung mit 1 .678 TEUR und in Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und 
Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bereich der gemeinsamen Anlagen mit 105 TEUR . Die Finanzierung der Investi-
tionen ist wie folgt vorgesehen:
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestitionen 2020
TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 380 3,0
Regelabschreibungen 7 .101 56,4
Aufnahme von Krediten 1 .345 10,7
Jahresüberschuss 3 .762 29,9
Deckungsmittel insgesamt 12 .588 100,0

44 | Geschäftsbericht 2017 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Aufgrund des sich seit Januar 2020 ausbreitenden Virus SARS-CoV-2 ist das öffentliche Leben auf unbestimmte Zeit 
grundlegend eingeschränkt  . Da AWM ihr über Gebühren finanziertes Kerngeschäft jederzeit in gewohnter Weise 
leisten konnte, wird es in diesem Bereich zu keinen  gravierenden Auswirkungen kommen . Da die Gastronomiebranche 
ganz besonders von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann jedoch davon ausgegangen werden, 
dass es in den Nebengeschäften des Gastronomiesektors aufgrund  temporärer Abmeldungen von gewerblichen 
Behältern für Restmüll und Papier zu Umsatzeinbußen kommen wird .

Geschäftsbericht 2017 | Jahresabschluss | 45 
Saubere Lösung
IV . Chancen – und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen zu können, haben 
die AWM bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt  . Dieses entspricht den Maßgaben des 
am 1 . Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie 
dem § 10 der mit Wirkung vom 1 . Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW .
Das Risikomanagement bei den AWM vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten, und zwar in der 
Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung  .
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und T oleranzgrenzen festgelegt . Alle erkannten Risiken für den 
Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet  .
Die auf dem Managementinformationssystem der AWM basierende Softwarelösung bildet die Strukturen und Pro-
zesse des RMS ab  . In 2019 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft  . Der Katalog der Frühwarnindikatoren und 
Gegenmaßnahmen wird laufend angepasst  . 
Folgende 7 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
-  Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
- Politik entscheidet entgegen der Strategie der AWM
- Änderung der Wettbewerbssituation
- Änderung der Rechtslage
- Korruption
- Unterschlagung/Vermögensdelikte
- Datenverlust
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung führen, wobei jedoch 
konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht erkennbar sind . Um mögliche, 
aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verringern oder zu kompensieren, sind geeignete Vorsorge-
maßnahmen getroffen worden .
Zudem haben die AWM TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft werden, die aber 
aufgrund ihrer Bedeutung bzw  . ihrer aktuellen Brisanz als besonders überwachungsbedürftig eingestuft werden:
- Datenschutzverletzungen
- Komplettausfall Datenverarbeitung

46 | Geschäftsbericht 2017 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
- Versicherungsschutz reicht nicht aus
- Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen; Überwachungsverschulden; 
 Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
- Demographischer Wandel
- Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
- Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage 
- Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
- Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
- Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
- Winterdienst funktioniert nicht
- Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
Für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt  .
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl . Prüfung der Frühwarnindikatoren 
und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennen lassen, die 
den Fortbestand der AWM gefährden .
V . Sonstiges
Die AWM haben im Wirtschaftsjahr 2019 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff  . der Gemeindeordnung 
NRW erfüllt  . Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt  .

Geschäftsbericht 2017 | Jahresabschluss | 47 
Saubere Lösung
VI . Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs . 1 Nr  . 2 Haushaltsgrundsätzegesetz
Der Betriebsleiter hat gemäß § 25 Abs . 2 EigVO NRW im Lagebericht auch auf Sachverhalte einzugehen, die Gegen-
stand der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sein können . Auf berichtspflichtige Sachverhalte ist 
im Rahmen der bisherigen Berichterstattung eingegangen worden .
Münster, 30 . März 2020
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez . Patrick Hasenkamp

48 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES 
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster, Münster
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt 
Münster, Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31 . Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan-
zierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft . Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezem-
ber 2019 geprüft .
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung NRW i . V . m . den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften 
und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 
31 . Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 2019 und
-  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung . In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW i .V . m . den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar .
Gemäß § 322 Abs . 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit 
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat .
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 Ge-
meindeordnung a .F . NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt . Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät-
zen ist im Abschnitt „ Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ 
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben . Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere 
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt . Wir sind der Auffassung, dass 
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile 
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen .
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung NRW i .V . m . den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt . Ferner ist der gesetzliche Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger

Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 49 
Saubere Lösung
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von 
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist .
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen . Des Weiteren hat sie die 
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, 
anzugeben . Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten 
entgegenstehen .
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes 
Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW i .V . m . den einschlägigen deutschen, für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt . Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den 
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW i .V . m . den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die 
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können .
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes .
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zu-
treffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit 
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der 
Eigenbetriebsverordnung NRW i .V . m . den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen 
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet .
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung a . F . NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche 
falsche Darstellung stets aufdeckt  . Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und 
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt 
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen .
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung . Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen 
im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch 
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile

50 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
zu dienen . Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als 
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, 
irreführende Darstellungen bzw . das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können .
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und 
den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, 
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben .
- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden 
sowie die Vertretbarkeit der von der Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung dargestellten geschätzten Werte 
und damit zusammenhängenden Angaben .
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage 
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege-
benheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können . Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit 
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu 
modifizieren . Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise . Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann .
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben 
sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt .
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm 
vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung .
führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch . Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei 
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zugrunde 
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus 
diesen Annahmen . Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegen-
den Annahmen geben wir nicht ab . Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich 
von den zukunftsorientierten Angaben abweichen . Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter 
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ-
lich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen .

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b 
Abs . 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 2019 geprüft . 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten 
nach § 6b Abs . 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 2019 
in allen wesentlichen Belangen erfüllt .
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs . 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt . Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „ Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der 
Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG“ sowie im Abschnitt „ Verantwortung des Abschlussprüfers für die 
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ weitergehend beschrieben . Wir sind der Auffassung, dass die von 
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu 
dienen .
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG zur Führung getrenn-
ter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig 
erachtet hat . 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 
EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 
3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur 
Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG beinhaltet . Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob 
die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs . 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und 
der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde .
Koblenz, 30 . April 2020
DORNBACH GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Schmidt   Bokelmann 
Wirtschaftsprüfer  Wirtschaftsprüfer
Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss | 51 
Saubere Lösung

52 | Geschäftsbericht 2019 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster .de
www .awm .muenster .de
Mai 2020 | 500
Konzept
X & Y Design und Kommunikation | Münster
Druck
Bitter & Loose GmbH 
48268 Greven
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde – in 
den allermeisten Fällen – auf die gleichzeitige 
Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich 
und divers (m/w/d) verzichtet .
Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf 
Angehörige aller Geschlechter .

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
T elefon:  +49(0)251/605253
T elefax:  +49(0)251/605248
awm@stadt-muenster .de
www .awm .muenster .de
X  &  Y Design | Münster
Recyclingpapier aus 100 % Altpapier

Beratungsverlauf (3)

10.06.2020 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 48 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 50 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sperlichstraße 15
  • Rösnerstraße 250
  • Kinderhaus
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0377/2020
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37