V/0101/2013/1
Auflösung der Pestalozzischule - evangelische Grundschule - mit Ablauf des 31.07.2013 und Erhöhung der Aufnahmekapazität der Idaschule - katholische Grundschule - von drei auf vier Züge mit Wirkung zum 01.08.2013
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2804 Zeichen
V/0101/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Auflösung der Pestalozzischule - evangelische Grundschule - mit Ablauf des 31.07.2013 und Erhöhung der Aufnahmekapazität der Idaschule - katholische Grundschule - von drei auf vier Züge mit Wirkung zum 01.08.2013 Beratungsfolge 13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.03.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die einzügige Pestalozzischule – evangelische Grundschule –, Anton -Knubel-Weg 10, 48167 Münster, wird gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NW mit Ablauf des 31.07.2013 (Schuljahresende 2012/2013) aufgelöst. 2. Die Aufnahmekapazität der Idaschule – katholische Grundschule –, Vörnste Esch 19, 48167 Münster, wird ab dem 01.08.2013 (Schuljahresbeginn 2013/2014) von drei auf vier Züge erhöht. 3. Das Gebäude der Pestalozzischule wird ab dem Schuljahr 2013/2 014 Lernstandort der I- daschule. 4. Der Rat behält sich vor, bei Bedarf zukünftig erneut ein zweites, eigenständiges Grundschulsystem im Stadtteil Gremmendorf einzurichten, sollte die Schülerzah l- entwicklung im Zuge der Konversion diesen Schritt rechtfertigen. 5. Der Rat beschließt folgende Änderung des Ratsbeschlusses zur „Sicherung des geordn e- ten Schulbetriebs für die städtischen Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Rat s- beschluss vom 08.02.2012 (vgl. Anlage 1): Ziffer 1.1 Stadtbezirk Südost Zahl der Eingangsklassen Idaschule 4 (vorher 3) Pestalozzischule 1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2 Eichendorffschule Angelmodde 3 Nikolaischule Wolbeck 4 Vorlagen-Nr.: V/0101/2013/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 06.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0101/2013/1 Finanzauswirkungen: Keine Begründung: Der Ausschuss für S chule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 einstimmig b e- schlossen, den Beschlussvorschlag um den Beschlusspunkt 4 zu ergänzen. Der Beschlusspunkt 4 der Ursprungsvorlage wird zum Beschlusspunkt 5. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat der Ursprungsvorlage ohne Änderung zugestimmt. Durch die Entwicklung der Konversionsflächen stehen in Gremmendorf/ Angelmodde größere strukturelle Veränderungen an, die auch einen Anstieg der Zahl der grundschulpflichtigen Kinder im Stadtteil erwarten lasse n. Es soll ausdrücklich die Option zur erneuten Einrichtung eines zwe i- ten, eigenständigen Grundschulsystems im Stadtteil offen gehalten werden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs f ür die städtischen Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 08.02.2012
Anlage 1_V_0101_2013
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1
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am
• 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und
Ergänzung vom 27.10.1983),
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989),
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit
Ergänzung E 1 vom 07.12.2000),
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001),
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002),
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007),
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007),
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010),
• 19.10.2011 (vgl. öffentliche Beschlussvorlagen an den Rat Nrn. 743/2011 und 743/2011/1) und
• 08.02.2012 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 943/2011)
• 13.03.2013 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0101/2013)
den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen
(vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ beschlossen.
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern:
1. Grundschulen
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichtigung des
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz-
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Stadtbezirk Mitte-Altstadt Zahl der Eingangsklassen
Martinischule 2
Aegidii-Ludgeri-Schule 1
zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring
Kreuzschule 2
Martin-Luther-Schule 2
Bodelschwinghschule 2
Overbergschule 1
Johannisschule 2
Stadtbezirk Mitte-Süd
Hermannschule 2
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2
Matthias-Claudius-Schule 3
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 3
Stadtbezirk Mitte-Nordost
Dreifaltigkeitsschule 2
Thomas-Morus-Schule 3
Pötterhoekschule 2
Mauritzschule 2
Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2013
2
Stadtbezirk West Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3
Wartburgschule 4
Michaelschule 4
Mosaik-Schule 3
Theresienschule 2
Marienschule Roxel 4
Peter-Wust-Schule 3
Ludgerusschule Albachten 3
Stadtbezirk Nord
Grundschule Sprakel 2
Paul-Schneider-Schule 3
Grundschule am Kinderbach 2
Grundschule Kinderhaus-West 4
Melanchthonschule 2
Norbertschule 3
Stadtbezirk Ost
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 1
Matthias-Claudius-Schule Handorf 2
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 2
Pleisterschule 2
Margaretenschule 2
Stadtbezirk Südost
Idaschule 4
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2
Eichendorffschule Angelmodde 3
Nikolaischule Wolbeck 4
Stadtbezirk Hiltrup
Grundschule Berg Fidel 2
Marienschule Hiltrup 2
Clemensschule Hiltrup 2
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 2
Ludgerusschule Hiltrup 4
Grundschule Loevelingloh 1
Davertschule Amelsbüren 3
1.2 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers
und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine weitere Klasse gebildet werden.
Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber
dem Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).
3
2. Weiterführende Schulen
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministe-
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Geistschule 3
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 4
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
13
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Realschule im Kreuzviertel 4
Realschule Wolbeck 3
23
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4,5
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
Pascal-Gymnasium 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
46,5
4
2.4 Gesamtschule
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschule wird unter Berücksichtigung des vom Ministe-
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gesamtschule Zahl der Eingangsklassen
Städtische Gesamtschule Münster-Mitte 4
2.5 Sekundarschule
Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichtigung des vom Minis-
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer-
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Sekundarschule Zahl der Eingangsklassen
Schulcampus Roxel 4
2.6 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und W eiterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet.
2.7 Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen keine Ein-
gangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im Anschluss an die Anmelde-
frist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.8 Als Folge der Grundschulempfehlungen für die we iterführenden Schulen und der den Eltern zuste-
henden Wahlfreiheit kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne weiterführende Schulen auch
bei vollständiger Ausschöpfung der unter den in Ziff ern 2.1 bis 2.5 genannten Zügigkeiten hinaus ei-
ne weitere Eingangsklasse bilden müssen. Soweit erf orderlich, wird deshalb in besonderen Aus-
nahmefällen in enger Abstimmung mit dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung einer wei-
teren Eingangsklasse – ggf. unter Inanspruchnahme f reier Raumkapazitäten eng benachbarter
Schulen – zugelassen.
Anmerkung:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von den
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil-
dung NRW.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend
den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Anton-Knubel-Weg 10
- Loevelingloh 1
- Vörnste Esch 19
- Kinderhaus 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0101/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37