V/0613/2019
Organisationsform der städtischen Bäder
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Anlage A
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Anlage A zur V/0613/2019 Kurzüberblick Die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung wird aufgrund der damit verbundenen erheblichen steuerlichen Risiken nicht länger angestrebt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster betreibt aktuell 6 Hallenbäder und 3 Freibäder als städtische Bäder zur Sicher- stellung angemessener Schwimm- und Bademöglichkeiten für die Bereiche öffentlicher Badebe- trieb, Schulsport und Vereinssport. Es wurde geprüft, ob die städtischen B äder mit dem Ziel einer bürgerorientierten, nachhaltigen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt we r- den können. Finanzierung Produktgruppe: 0802 Bäder Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0613/2019 V/0613/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Organisationsform der städtischen Bäder Beratungsfolge 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.07.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 1. die Ausgliederung des Betriebs der städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrich tung innerhalb einer anderen Sachgestaltung als bisher steuerrechtlich mit der Einholung einer ve r- bindlichen Auskunft durch das Finanzamt abzusichern ist. Für jede verbindliche Auskunft in dieser Frage ist mit Kosten von ca. 75.000 € an Gebühren für das Fi nanzamt zu rechnen. Sofern die Einholung einer verbindlichen Auskunft unterbleibt, drohen steuerliche Nachteile von laufend 1,0 Mio. € p.a. aufgrund der doppelten Belastung durch Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätsz u- schlag sowie eine einmalige Belastung des städtischen Haushaltes in Höhe von 20 bis 30 Mio. € aufgrund der Aufdeckung von stillen Reserven. 2. die Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für die betriebswirtschaftlich opt i- male Geschäftsführung keine zwingende Voraussetzung darstellt und außer formellen Nachteilen gegenüber der bisherigen Organisationsform keine wesentlichen Vorteile besitzt. 3. die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Übernahme des Betriebs der städt i- schen Bäder in der durch das Finanzamt in d er verbindlichen Auskunft vom 10.12.2018 beurtei l- ten Form und Sachverhaltsgestaltung durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH nicht mehr als sinnvoll erachtet wird. Der Rat beschließt, dass die Überführung der städtischen Bäder in eine eige nbetriebsähnliche Ein- richtung aufgrund der damit verbundenen erheblichen steuerlichen Risiken nicht länger angestrebt wird. Er stimmt zu, dass die städtischen Bäder auch zukünftig von der Kernverwaltung der Stadt Münster betrieben werden. Amt für Finanzen und Beteiligungen 19.06.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-2010 RemmekeA@stadt- muenster.de - 2 - V/0613/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Aus der o.g. Sachentscheidung ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2019. Begründung: Der Rat hatte die Verwaltung beauftragt, die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenb e- triebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2018 vorzubereiten. In der Endphase der Umstellungsarbeiten zu diesem Termin wurden bei der Abstimmung mit den Finanzbehörden jedoch steuerrechtliche Fr a- gestellungen bekannt, die erhebliche finanzielle Risiken bargen. Die Umstellung zum 01.01.2018 wurde gestoppt und die Verwaltung beauftragt, die steuerrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtl i- chen Fragestellungen abzuklären. Nach langen Verhandlungen erkannte das Finanzamt an, dass eine Umstrukturierung des Regieb e- triebes Bäder Münster in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung unter bestimmten Voraussetzungen keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Bäder h a- be. Das Finanzamt Münster -Innenstadt hat diese Auffassung mit de r erteilten verbindlichen Auskunft am 10.12.2018 schriftlich bestätigt. Trotz dieses positiven Verhandlungsergebnisses empfiehlt die Verwaltung dringend, die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht vorzunehmen. Die bislang beabsichtigte Gestaltung wird durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) nicht weiter verfolgt, da die mit dem Finanzministerium NRW abgestimmte Sachverhaltsg e- staltung in wesentlichen Zügen unverändert umgesetzt werden müsste und diese einen zu engen Rahmen bildet, um wirtschaftlich erfolgreich und zum Wohle der städtischen Bäder agieren zu kö n- nen. So ist aus Sicht der SWMS nicht die Übernahme der Hauptverantwortung für den wirtschaftl i- chen Erfolg der städtischen Bäder durch di e SWMS von Interesse, sondern vielmehr die Unterstü t- zung des Bäderbetriebes z. B. durch Marketing und Vertriebsmaßnahmen. Weitere Aspekte wie z. B. die langfristige Erfüllung der erwarteten Defizitverbesserung um 500.000 € pro Jahr oder die Fixi e- rung des A usschüttungsverfahrens führen zu einem extrem engen Handlungsspielraum, der keine ausreichende Flexibilität lässt, um auf veränderte Anforderungen der Zukunft reagieren zu können. Insofern besteht die Gefahr, dass das aus der Gebührenberechnung des Finan zamtes ableitbare la- tente steuerliche Risiko bei Umsetzung der verbindlichen Auskunft mit der Zeit akut wird. Konkret belaufen sich die steuerlichen Risiken für den Fall einer jährlichen doppelten Belastung mit Kapitale r- tragssteuer auf ca. 1,0 Mio. € (inkl. Solidaritätszuschlag) pro Jahr. Die Steuerbelastung für den Fall einer Aufdeckung der stillen Reserven würde in einem Bereich von voraussichtlich ca. 20 bis 30 Mio. € liegen. Die vom Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft ist das Ergebnis eines sehr intensiven und langwie- rigen Abstimmungsprozesses. Sie basiert auf einem detailliert im Antrag geschilderten Sachverhalt. Sie ist nur innerhalb dieses gesteckten Rahmens bindend. Abweichungen im tatsächlichen Betrieb der zukünftigen Jahre können sich schädli ch auf den Vertrauensschutz der verbindlichen Auskunft auswirken. Das Finanzamt wäre in diesem Falle nicht an die verbindliche Auskunft gebunden und könnte seine ursprüngliche Steuerauffassung wieder aufgreifen. Damit würden auf die Stadt Münster die genannten enormen finanziellen Belastungen zukommen. Sofern eine andere Sachverhaltsgestaltung aber dennoch eine Ausgliederung in eine eigenbetrieb s- ähnliche Einrichtung verfolgt werden sollte, ist erneut ein entsprechender Abstimmungsprozess a b- sehbar. Die Gebührenerhebung für eine erneute Anfrage wird auf der Grundlage der berücksichtigten steuerlichen Risiken bemessen. Somit ist von einer Belastung in analoger Höhe zu den Gebühren der letzten verbindlichen Auskunft zu rechnen (ca. 75.000 €). - 3 - V/0613/2019 Die Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde gewählt, um die Übernahme der betriebswirtschaftlichen Verantwortung auf die SWMS in Person des ersten Betriebsleiters übertragen zu können und gleichzeitig die Vermögenswerte der städtischen Bäder innerhal b des wirtschaftlichen Eigentums der Stadt Münster zu halten. Sobald dieses wirtschaftliche Eigentum aufgegeben wird, kommt es aus steuerlicher Sicht zu einer Herauslösung der Vermögenswerte aus den zugrundeli e- genden Betrieb gewerblicher Art und somit zu e iner Aufdeckung von stillen Reserven, die vorau s- sichtlich zu einer einmaligen Steuerbelastung von 20 bis 30 Mio. € führen werden. Für die Führung und Koordinierung der städtischen Bäder bestehen darüber hinaus keine weiteren Vorteile, die die Ausgliederun g in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit sich bringen würde. Vielmehr ist durch die Konstruktion einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung die EigV mit den en t- sprechenden Eigenkapitalanforderungen zu beachten und in Folge dessen sind die formalrechtl ichen Grundlagen zu schaffen, um die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gründen zu können. Das Steuerrecht war in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft immer Änderungen unterworfen sein. Mit der mit dem Finanzamt verhandelten verbindlichen Auskunft ha t die Verwaltung zwar einen Weg gefunden, die städtischen Bäder zunächst steuerunschädlich in eine eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu überführen, allerdings ist die Stadt Münster dann auch in genau dieses vereinbarte Korsett gezwungen. Jegliche Änderungen, und seien sie auch noch so positiv, sind dann im Hinblick auf die steuerlichen Risiken aus der verhandelten verbindlichen Auskunft im Prinzip nicht mehr u m- setzbar. Eine entsprechende steuerliche Beurteilung durch einen externen Fachmann ist an die Fra ktionsvor- sitzenden im Rat der Stadt Münster, den Sprecher der Ratsgruppe sowie die fraktionslosen Ratsmi t- glieder bereits zugegangen. Hiermit ist auch der Punkt 2 des CDU/GAL - Antrags vom 26.03.2019 mit dem Auftrag zu einer exter- nen gutachterlichen Stellungnahme erledigt. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0613/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37