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V/0613/2019

Organisationsform der städtischen Bäder

Vorlagen 17.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 15.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1207 Zeichen

Anlage A zur V/0613/2019 
Kurzüberblick 
Die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung wird aufgrund 
der damit verbundenen erheblichen steuerlichen Risiken nicht länger angestrebt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster betreibt aktuell 6 Hallenbäder und 3 Freibäder als städtische Bäder zur Sicher-
stellung angemessener Schwimm- und Bademöglichkeiten für die Bereiche öffentlicher Badebe-
trieb, Schulsport und Vereinssport. 
 
Es wurde geprüft, ob die städtischen B äder mit dem Ziel einer bürgerorientierten, nachhaltigen 
und wirtschaftlichen Weiterentwicklung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt we r-
den können.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0802 Bäder 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

8218 Zeichen

V/0613/2019 
V/0613/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Organisationsform der städtischen Bäder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
1. die Ausgliederung des Betriebs der städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrich tung 
innerhalb einer anderen Sachgestaltung als bisher steuerrechtlich mit der Einholung einer ve r-
bindlichen Auskunft durch das Finanzamt abzusichern ist. Für jede verbindliche Auskunft in dieser 
Frage ist mit Kosten von ca. 75.000 € an Gebühren für das Fi nanzamt zu rechnen. Sofern die 
Einholung einer verbindlichen Auskunft unterbleibt, drohen steuerliche Nachteile von laufend 
1,0 Mio. € p.a. aufgrund der doppelten Belastung durch Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätsz u-
schlag sowie eine einmalige Belastung  des städtischen Haushaltes in Höhe von 20 bis 30 Mio. € 
aufgrund der Aufdeckung von stillen Reserven. 
 
2. die Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für die betriebswirtschaftlich opt i-
male Geschäftsführung keine zwingende Voraussetzung darstellt und außer formellen Nachteilen 
gegenüber der bisherigen Organisationsform keine wesentlichen Vorteile besitzt. 
 
3. die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Übernahme des Betriebs der städt i-
schen Bäder in der durch das Finanzamt in d er verbindlichen Auskunft vom 10.12.2018 beurtei l-
ten Form und Sachverhaltsgestaltung durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH 
nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.  
 
Der Rat beschließt, dass die Überführung der städtischen Bäder in eine eige nbetriebsähnliche Ein-
richtung aufgrund der damit verbundenen erheblichen steuerlichen Risiken nicht länger angestrebt 
wird. Er stimmt zu, dass die städtischen Bäder auch zukünftig von der Kernverwaltung der Stadt 
Münster betrieben werden. 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
19.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Remmeke 
Telefon: 492-2010 
RemmekeA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0613/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aus der o.g. Sachentscheidung ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 
2019. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hatte die Verwaltung beauftragt, die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenb e-
triebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2018 vorzubereiten. In der Endphase der Umstellungsarbeiten 
zu diesem Termin wurden bei der Abstimmung mit den Finanzbehörden jedoch steuerrechtliche Fr a-
gestellungen bekannt, die erhebliche finanzielle Risiken bargen. Die Umstellung zum 01.01.2018 
wurde gestoppt und die Verwaltung beauftragt, die steuerrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtl i-
chen Fragestellungen abzuklären. 
 
Nach langen Verhandlungen erkannte  das Finanzamt an, dass eine Umstrukturierung des Regieb e-
triebes Bäder Münster in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung unter bestimmten Voraussetzungen 
keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Bäder h a-
be. Das Finanzamt Münster -Innenstadt hat diese Auffassung mit de r erteilten verbindlichen Auskunft 
am 10.12.2018 schriftlich bestätigt. 
 
Trotz dieses positiven Verhandlungsergebnisses empfiehlt die Verwaltung dringend, die Überführung 
der städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht vorzunehmen. 
 
Die bislang beabsichtigte Gestaltung wird durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH 
(SWMS) nicht weiter verfolgt, da die mit dem Finanzministerium NRW abgestimmte Sachverhaltsg e-
staltung in wesentlichen Zügen unverändert umgesetzt werden müsste und diese einen zu engen 
Rahmen bildet, um wirtschaftlich erfolgreich und zum Wohle der städtischen Bäder agieren zu kö n-
nen. So ist aus Sicht der SWMS nicht die Übernahme der Hauptverantwortung für den wirtschaftl i-
chen Erfolg der städtischen Bäder durch di e SWMS von Interesse, sondern vielmehr die Unterstü t-
zung des Bäderbetriebes z. B. durch Marketing und Vertriebsmaßnahmen. Weitere Aspekte wie z. B. 
die langfristige Erfüllung der erwarteten Defizitverbesserung um 500.000 € pro Jahr oder die Fixi e-
rung des A usschüttungsverfahrens führen zu einem extrem engen Handlungsspielraum, der keine 
ausreichende Flexibilität lässt, um auf veränderte Anforderungen der Zukunft reagieren zu können.  
 
Insofern besteht die Gefahr, dass das aus der Gebührenberechnung des Finan zamtes ableitbare la-
tente steuerliche Risiko bei Umsetzung der verbindlichen Auskunft mit der Zeit akut wird. Konkret 
belaufen sich die steuerlichen Risiken für den Fall einer jährlichen doppelten Belastung mit Kapitale r-
tragssteuer auf ca.  1,0 Mio. € (inkl. Solidaritätszuschlag) pro Jahr. Die Steuerbelastung für den Fall 
einer Aufdeckung der stillen Reserven würde in einem Bereich von voraussichtlich ca. 20 bis 
30 Mio. € liegen. 
 
Die vom Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft ist das Ergebnis eines sehr intensiven und langwie-
rigen Abstimmungsprozesses. Sie basiert auf einem detailliert im Antrag geschilderten Sachverhalt. 
Sie ist nur innerhalb dieses gesteckten Rahmens bindend. Abweichungen im tatsächlichen Betrieb 
der zukünftigen Jahre können sich schädli ch auf den Vertrauensschutz der verbindlichen Auskunft 
auswirken. Das Finanzamt wäre in diesem Falle nicht an die verbindliche Auskunft gebunden und 
könnte seine ursprüngliche Steuerauffassung wieder aufgreifen. Damit würden auf die Stadt Münster 
die genannten enormen finanziellen Belastungen zukommen. 
 
Sofern eine andere Sachverhaltsgestaltung aber dennoch eine Ausgliederung in eine eigenbetrieb s-
ähnliche Einrichtung verfolgt werden sollte, ist erneut ein entsprechender Abstimmungsprozess a b-
sehbar. Die Gebührenerhebung für eine erneute Anfrage wird auf der Grundlage der berücksichtigten 
steuerlichen Risiken bemessen. Somit ist von einer Belastung in analoger Höhe zu den Gebühren der 
letzten verbindlichen Auskunft zu rechnen (ca. 75.000 €).

- 3 - 
V/0613/2019 
 
Die Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde gewählt, um die Übernahme der 
betriebswirtschaftlichen Verantwortung auf die SWMS in Person des ersten Betriebsleiters übertragen 
zu können und gleichzeitig die Vermögenswerte der städtischen Bäder innerhal b des wirtschaftlichen 
Eigentums der Stadt Münster zu halten. Sobald dieses wirtschaftliche Eigentum aufgegeben wird, 
kommt es aus steuerlicher Sicht zu einer Herauslösung der Vermögenswerte aus den zugrundeli e-
genden Betrieb gewerblicher Art und somit zu e iner Aufdeckung von stillen Reserven, die vorau s-
sichtlich zu einer einmaligen Steuerbelastung von 20 bis 30 Mio. € führen werden. 
 
Für die Führung und Koordinierung der städtischen Bäder bestehen darüber hinaus keine weiteren 
Vorteile, die die Ausgliederun g in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit sich bringen würde. 
Vielmehr ist durch die Konstruktion einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung die EigV mit den en t-
sprechenden Eigenkapitalanforderungen zu beachten und in Folge dessen sind die formalrechtl ichen 
Grundlagen zu schaffen, um die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gründen zu können. 
 
Das Steuerrecht war in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft immer Änderungen unterworfen 
sein. Mit der mit dem Finanzamt verhandelten verbindlichen Auskunft ha t die Verwaltung zwar einen 
Weg gefunden, die städtischen Bäder zunächst steuerunschädlich in eine eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung zu überführen, allerdings ist die Stadt Münster dann auch in genau dieses vereinbarte 
Korsett gezwungen. Jegliche Änderungen, und seien sie auch noch so positiv, sind dann im Hinblick 
auf die steuerlichen Risiken aus der verhandelten verbindlichen Auskunft im Prinzip nicht mehr u m-
setzbar. 
 
Eine entsprechende steuerliche Beurteilung durch einen externen Fachmann ist an die Fra ktionsvor-
sitzenden im Rat der Stadt Münster, den Sprecher der Ratsgruppe sowie die fraktionslosen Ratsmi t-
glieder bereits zugegangen.  
 
Hiermit ist auch der Punkt 2 des CDU/GAL - Antrags vom 26.03.2019 mit dem Auftrag zu einer exter-
nen gutachterlichen Stellungnahme erledigt. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0613/2019
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37