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Änderungsantrag zu TOP 10 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021

Gem. Änderungsantrag (SPD) AN/1599/2017 vom 07.11.2017

Stand: Am 07.11.2017 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 AN/1599/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.11.2017 Änderungsantrag zu TOP 10 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 10 der Ratssit- zung vom 07.11.2017 aufzunehmen. Der Verwendungsvorschlag zur Kulturförderabgabe wird wie folgt geändert: TP Fachbereich Gegenstand KFA 2018 Haushaltsvermerk 0416 Kultur Akademie der Künste der Welt 1.000.000 Gem. Änderungsantrag und Beschluss im Fi- nanzausschuss vom 18.06.2012 Der Aufwendung steht eine entsprechende Ertragsposition in TP 1601 gegenüber. Begründung: Der Änderungsantrag erhöht die Zuwendung an die Akademie der Künste der Welt auf 1.000.000 Euro, wie der Beschluss des Finanzausschusses vom 18.06.2012 es vorsieht. Im Vergleich zum Verwendungsvorschlag aus dem Fi- nanzausschuss vom 13.10.2017 bedeutet dies eine Erhöhung des Zuschusses um 400.000 Euro. Da der Verwendungsvorschlag des Finanzausschusses vom 13.10.2017 lediglich 6.345.000 Euro der im Entwurf der Haushaltssatzung im Teilplan 1601 für die Kulturförderabgabe veranschlagten 7.000.000 Euro nutzt, erfolgt die Deckung innerhalb dieses Teilplans. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2017

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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