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SEBD/026/2025

Kalkulation der Abwassergebühren des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026

Beschlussvorlage 09.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 39

Beschlussvorlage

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Ansehen

Kalkulation der Abwassergebühren 2026

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Ansehen

Beschlussvorlage

3967 Zeichen

SEBD/026/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
- Kalkulation der Abwassergebühren des Stadtentwässerungsbetriebes der 
Landeshauptstadt Düsseldorf für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 
Fachbereich: 
67 - Stadtentwässerungsbetrieb     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 25.11.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Rat der Stadt nimmt von der Kalkulation der Abwassergebühren für den 
Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Kenntnis.  
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Gebührensätze der Satzung über die 
Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf vom 
29.04.2005, in der ausgewiesenen 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die 
Gebühren für die Entwässerun g der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf vom 
29.04.2005, auch für 2026 bestehen bleiben.  
Die Abwassergebühren für das Jahr 2026 betragen 1,65 EUR/m³ Frischwasser für die 
Schmutzwasserentsorgung, 1,04 EUR/m² und Jahr für die 
Niederschlagswasserentsorgung und 0,52 EUR/m² und Jahr für die 
Niederschlagswasserentsorgung bei Gründächern.  
Der Rat der Stadt beschließt, dass der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf für das 
Jahr 2026 bis zur Höhe des in der Abwassergebührenkalkulation zur Kostendeckung 
ausgewiesenen Betrages in Höhe von 16.025.755 EUR aus dem dafür 
zweckgebundenen Eigenkapital entnehmen darf.

Seite 2 
Der Rat der Stadt beschließt, dass ab 01.01.2026 der Zinssatz für die 
Eigenkapitalverzinsung im Einklang mit dem seit 15.12.2022 geltenden 
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auf 2,76 % festgesetzt 
wird und für die Fremdkapitalverzinsung die tatsächlichen Zinszahlungen angesetzt 
werden.  
 
 
Sachdarstellung: 
 
Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren 
für das Jahr 2026  
 Der Schmutzwassergebührensatz beträgt im Jahr 2026 
 1,65 EUR/m³ Frischwasser für die Schmutzwasserentsorgung. 
 Der Niederschlagswassergebührensatz beträgt im Jahr 2026 
 1,04 EUR/m² und Jahr für die Niederschlagswasserentsorgung 
beziehungsweise 
 bei Gründächern 0,52 EUR/m² und Jahr für die 
Niederschlagswasserentsorgung. 
 
 Kostenentwicklung 2017 bis 2029 
  Die aktuelle Entwicklung der Kosten bis zum Jahr 2029 ist dem folgenden 
Schaubild zu entnehmen: 
 
 
Abbildung 1: Kostenentwicklung  
    
131,7
133,1 135,1 134,2 136,2
130,5 129,0
144,4
149,3
154,8 155,0
160,4
165,2
100,0
110,0
120,0
130,0
140,0
150,0
160,0
170,0
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
NK
2026 2027 2028 2029
in Mio. EUR
Kostenentwicklung (2017-2024 "Ist" und 2025-2029 "Plan")

Seite 3 
 
 Wassergebrauch/Maßstabseinheiten/Gebühreneinnahmen 
 Langfristig ist ein Trend des weiter zurückgehenden 
Wassergebrauchs/verringerte Maßstabseinheiten und des damit verbundenen 
Rückgangs der jährlichen Gebühreneinnahmen Schmutzwasser (SW) zu 
erkennen. Dieser langfristige Trend beinhaltet immer wieder Jahre, in denen 
mehr Wasser gegenüber dem Vorjahr gebraucht wird.  
In der Wassermengenentwicklung wird für das Jahr 2025 NK mit einer 
gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge in Höhe von 36,1 Mio. m³ 
gerechnet, welche auch für 2026ff. zugrunde gelegt wird.  
 
Kostenträgerstruktur        
„Schmutzwasser (SW)/Niederschlagswasser (NW)“  
Die Kostenträgerstruktur der Kostenträger SW und NW – ohne den 
Kostenanteil der Stadt an den Niederschlagswasserkosten - stellt sich für das 
Jahr 2026 wie folgt dar:  
SW: 36,113 Mio. m³ x 1,65 EUR/m³    = 59,586 Mio. EUR  
(Kosten  = 70,951 Mio. EUR) 
   Deckungsgrad SW: 84 % 
NW “normal”: 36,200 Mio. m² x 1,04 EUR/m²  = 37,648 Mio. EUR  
NW “Gründach”: 0,930 Mio. m² x 0,52 EUR/m²  =   0,484 Mio. EUR  
 NW „gesamt“:        = 38,132 Mio. EUR  
 (Kosten = 42,793 Mio. EUR) 
   Deckungsgrad NW: 89 % 
 
 
 
Anlagen: 
Kalkulation der Abwassergebühren 2026

Kalkulation der Abwassergebühren 2026

38259 Zeichen

Gebührenkalkulation 
2026 
 
 
Kalkulation der Abwassergebühren 
Zeitraum 01.01.2026–31.12.2026 
Vorlage SEBD/026/2025

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           2 
  
Betrifft: 
Kalkulation der Abwassergebühren des Stadtentwässerungsbetriebs der 
Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) für den Zeitraum 01.01.2026-
31.12.2026  
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt nimmt von der Kalkulation der Abwassergebühren für 
den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Kenntnis.  
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Gebührensätze der Satzung über 
die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düs-
seldorf vom 29.04.2005, in der ausgewiesenen 5. Satzung zur Änderung 
der Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im 
Stadtgebiet Düsseldorf vom 29.04.2005, auch für 2026 bestehen bleiben.  
Die Abwassergebühren für das Jahr 2026 betragen 1,65 EUR/m³ Frisch-
wasser für die Schmutzwasserentsorgung, 1,04 EUR/m² und Jahr für die 
Niederschlagswasserentsorgung und 0,52 EUR/m² und Jahr für die Nie-
derschlagswasserentsorgung bei Gründächern.  
Der Rat der Stadt beschließt, dass der Stadtentwässerungsbetrieb Düssel-
dorf für das Jahr 2026 bis zur Höhe des in der Abwassergebührenkalkula-
tion zur Kostendeckung ausgewiesenen Betrages in Höhe von 16.025.755 
EUR aus dem dafür zweckgebundenen Eigenkapital entnehmen darf.  
Der Rat der Stadt beschließt, dass ab 01.01.2026 der Zinssatz für die Ei-
genkapitalverzinsung im Einklang mit dem seit 15.12.2022 geltenden 
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auf 2,76 % 
festgesetzt wird und für die Fremdkapitalverzinsung die tatsächlichen 
Zinszahlungen angesetzt werden.

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           3 
 
Sachdarstellung: 
  
 Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für 
das Jahr 2026  
 Der Schmutzwassergebührensatz beträgt im Jahr 2026 
 1,65 EUR/m³ Frischwasser für die Schmutzwasserentsorgung. 
 Der Niederschlagswassergebührensatz beträgt im Jahr 2026 
 1,04 EUR/m² und Jahr für die Niederschlagswasserentsorgung bezie-
hungsweise 
 bei Gründächern 0,52 EUR/m² und Jahr für die Niederschlagswasser-
entsorgung. 
 
 Kostenentwicklung 2017 bis 2029 
  Die aktuelle Entwicklung der Kosten bis zum Jahr 2029 ist dem folgenden 
Schaubild zu entnehmen: 
 
Abbildung 1: Kostenentwicklung  
    
131,7
133,1 135,1 134,2 136,2
130,5 129,0
144,4
149,3
154,8 155,0
160,4
165,2
100,0
110,0
120,0
130,0
140,0
150,0
160,0
170,0
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
NK
2026 2027 2028 2029
in Mio. EUR
Kostenentwicklung (2017-2024 "Ist" und 2025-2029 "Plan")

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           4 
 
 Wassergebrauch/Maßstabseinheiten/Gebühreneinnahmen 
 Langfristig ist ein Trend des weiter zurückgehenden Wasserge-
brauchs/verringerte Maßstabseinheiten und des damit verbundenen Rück-
gangs der jährlichen Gebühreneinnahmen Schmutzwasser (SW) zu erken-
nen. Dieser langfristige Trend beinha ltet immer wieder Jahre, in denen 
mehr Wasser gegenüber dem Vorjahr gebraucht wird.  
In der Wassermengenentwicklung wird für das Jahr 2025 NK mit einer 
gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge in Höhe von 36,1 Mio. m³ ge-
rechnet, welche auch für 2026ff. zugrunde gelegt wird.  
 
K o s t e n t r ä g e r s t r u k t u r             
 „Schmutzwasser (SW)/Niederschlagswasser (NW)“  
Die Kostenträgerstruktur der Kostenträger SW und NW – ohne den Kos-
tenanteil der Stadt an den Niederschlagswasserkosten - stellt sich für das 
Jahr 2026 wie folgt dar:  
SW: 36,113 Mio. m³ x 1,65 EUR/m³      = 59,586 Mio. EUR  
(Kosten  = 70,951 Mio. EUR) 
 Deckungsgrad SW: 84 % 
NW “normal”: 36,200 Mio. m² x 1,04 EUR/m²  = 37,648 Mio. EUR  
NW “Gründach”: 0,930 Mio. m² x 0,52 EUR/m²  =   0,484 Mio. EUR  
 NW „gesamt“:               = 38,132 Mio. EUR  
 (Kosten  = 42,793 Mio. EUR) 
 Deckungsgrad NW: 89 % 
  
 
  Bereich: 
Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
Stadtkämmerin: 
Frau Schneider

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           5 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................................................................ 5 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .................................................... 6 
1 Kosten- und Leistungsentwicklung der Stadtentwässerung 
2024-2029 nach KAG ................................................................... 7 
2 Auszug: Entwicklung der kostenträgerbezogenen Salden nach 
KAG getrennt nach SW/NW ....................................................... 10 
3 Entnahme aus der Gebührenausgleichs-verbindlichkeit/dem 
zweckgebundenen Eigenkapital ................................................. 11 
4 Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 
01.01.2026 - 31.12.2026 ........................................................... 12
 
4.1 Prognose der zu erwartenden SW-Mengen und NW-Flächen ................ 13 
4.2 Deckungsgrade der Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser ... 15 
5 Leistungen/Einnahmen .............................................................. 15 
6 Kalkulation des Anteils der Stadt an den Kosten der 
Abwasserbeseitigung 2026 bis 2029 .......................................... 16 
6.1 Aufteilung der Kosten der Abwasserentsorgung auf die Kostenträger 
SW und NW ................................................................................. 17 
6.2 Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage ........................... 18 
6.3 Betriebs- und Unterhaltungskosten Ratherbroicher Grenzgraben A 44 
u.a. ............................................................................................ 18 
7 Personalkosten .......................................................................... 19 
8 Betriebs- Unterhaltungs- und Verwaltungskosten, 
Abwasserabgabe ........................................................................ 20 
9 Kosten aus Abschreibungen und Zinsen ..................................... 21 
9.1 Berechnung der Zinsen .................................................................. 21 
9.2 Berechnung der Abschreibungen ..................................................... 21 
10 Städtevergleich - Gebührensätze mehrerer Städte 
verschiedener Größenordnungen - ............................................. 22

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           6 
 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
 
Abbildung 1: Kostenentwicklung ............................................................... 3 
 
Tabelle 1: Kosten- und Leistungsentwicklung 2024-2029 nach KAG ............... 7 
Tabelle 2: Kosten aus Abschreibungen und Zinsen 2025-2029 ....................... 9 
Tabelle 3: Kosten- und Leistungsentwicklung 2024-2029 nach KAG – 
kostenträgerspezifisch ........................................................... 10 
Tabelle 4: Kalkulation der Abwassergebühren 2026 .................................... 12 
Tabelle 5: Kalkulation der Abwassergebühren 2026 – Entnahme EK 
(Eigenkapital) ....................................................................... 13 
Tabelle 6: Mengen- und Flächenentwicklung .............................................. 13 
Tabelle 7: Gebührenentwicklung .............................................................. 14 
Tabelle 8: Leistungen/Einnahmen ............................................................ 15 
Tabelle 9: Kalkulation des Anteils der Stadt an den Kosten der 
Abwasserbeseitigung 2026-2029 ............................................. 16 
Tabelle 10: Personalaufwand ................................................................... 19

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           7 
1 Kosten- und Leistungsentwicklung der 
Stadtentwässerung 2024-2029 nach KAG 
 
Tabelle 1: Kosten- und Leistungsentwicklung 2024-2029 nach KAG 
 Die unter SEBD/023/2024 vorgelegte Gebührenkalkulation für 2025 zeigte 
auf, dass eine Kostenunterdeckung von -13,8 Mio. EUR für 2025 erwartet 
wurde. Im Vergleich dazu wird im Rahmen der Nachkalkulation (NK) für 
2025 mit einer Kostenunterdeckung von -11,9 Mio. EUR gerechnet. Die 
verringerte Kostenunterdeckung in der NK resultiert aus geringeren Kos-
ten von -1,3 Mio. EUR und höheren Erlösen von +0,6 Mio. EUR im Vergleich 
zur Kalkulation für 2025. 
  
Kosten- und Leistungen 2024 Ist 2025 2025 NK 2026 2027 2028 2029
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Leistungen
1 Abwassergebühren 98.522.030 96.573.158 97.712.800 97.718.000 97.723.200 97.728.400 97.733.600
2 Kostenträger Stadt 19.939.583 19.558.475 19.747.231 20.488.173 20.501.487 21.262.600 21.937.495
3 Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 10.503.966 9.662.676 9.748.757 10.097.059 10.138.100 10.228.800 10.354.700
4 AEL (Aktivierungspflichtige Eigenleistungen Eigenbetrieb) 5.711.857 5.939.453 5.955.678 6.130.449 6.310.462 6.495.876 6.686.852
5 Auflösung Ertragszuschüsse Neuanlagen 2.777.854 2.794.732 2.848.144 2.824.714 2.848.144 2.895.004 2.916.304
6 Sonstige Erträge 1.914.913 2.261.644 1.423.533 1.520.033 1.423.533 1.423.533 1.423.533
SUMME Leistungen vor Entnahme aus GBA 139.370.203 136.790.138 137.436.143 138.778.428 138.944.926 140.034.213 141.052.484
periodisierter Überschuss -5.076.036
zzgl. aus Vorjahren aufgelöste GBA 416.607
Unterdeckung mit Pflichtauflösung -4.659.429
~ davon Unterdeckung Schmutzwasser -4.518.310
~ davon Unterdeckung Niederschlagswasser -141.119
7
Veränderung der GBA/                                                                          
geplante Entnahme aus dem Eigenkapital - Saldo /                            
fehlende Mittel -3.148.311 -13.776.437 -11.846.837 -16.025.755 -16.063.457 -20.354.518 -24.133.996
davon ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 (bis 31.12.2025 aufzulösen) 0 57.035 0
davon ab 01.01.2022 bis 31.12.2022 (bis 31.12.2026 aufzulösen) 462.525 0 462.525 0
davon ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 (bis 31.12.2027 aufzulösen) 520.200 2.835.709 520.200 0 0
davon ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 (bis 31.12.2028 aufzulösen) 0 0 0000
Gebührenausgleichsverbindlichkeit neu (+) /                        
geplante Entnahme aus dem Eigenkapital (-) 982.726 -10.883.693 -10.864.112 -16.025.755 -4.508.876 0 0
zur Kostendeckung fehlende Mittel -11.554.581 -20.354.518 -24.133.996
KOSTEN
8 Personalkosten 38.224.449 39.929.000 39.900.000 41.172.000 42.450.000 43.840.000 45.175.000
9 Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten 45.394.267 48.146.681 49.133.331 49.480.990 45.372.316 46.471.064 47.237.664
10 Abwasserabgabe 2.895.000 3.130.000 2.950.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
11 Zinsen 24.535.300 25.379.766 24.815.647 27.170.283 28.714.164 30.418.381 31.868.222
12 Abschreibungen 33.397.222 33.981.128 32.484.002 33.980.910 35.471.903 36.659.286 37.905.594
SUMME KOSTEN 144.446.238 150.566.575 149.282.980 154.804.183 155.008.383 160.388.731 165.186.480

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           8 
 
Das Kommunalabgabengesetz NRW wurde durch das Zweite Gesetz zur 
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften mit Inkrafttreten zum 
15.12.2022 geändert.  
§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KAG NRW regelt, dass zu den Kosten auch Ab-
schreibungen auf das betriebsnotwendige Anlagevermögen gehören, die 
nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge gleichmäßig 
zu bemessen sind. Dabei können den Abschreibungen die fortgeschriebe-
nen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Wiederbeschaffungszeit-
werte zugrunde gelegt werden. 
In § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KAG NRW sind die Rechtsvorgaben für die kal-
kulatorische Verzinsung gesetzlich geregelt worden. Zu den ansatzfähigen 
Kosten gehört eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Ka-
pitals, bei dessen Ermittlung die aus Beiträgen, Zuschüssen und Zuwei-
sungen aufgebrachten Kapitalanteile außer Betracht bleiben müssen. 
Es besteht zudem ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz für 
Eigen- und Fremdkapital als "Mischzinssatz" angesetzt wird oder getrennte 
Zinssätze für Eigen- und Fremdkapital angesetzt werden.  
Bei dem Einsatz von Eigenkapital ist der Ansatz des Nominalzinssatzes 
zulässig, der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen 
für festverzinsliche Wertpapiere ergibt. 
Die Personalkosten erhöhen sich in den Folgejahren auch durch den aktu-
ellen Tarifabschluss im Jahr 2025. Die Betriebs- und Unterhaltungsauf-
wendungen bleiben auf erhöhtem Niveau aufgrund der allgemeinen Preis-
entwicklungen.  
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind gebührenrechtliche Überschüsse der Vor-
jahre innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Mit den zur Kostendeckung 
geplanten Entnahmen aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit für 2025 
(NK) in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. EUR wird dieser Rechtsverpflichtung 
Rechnung getragen.  
Die Kostenunterdeckung beträgt für 2026 insgesamt 16,0 Mio. EUR. Des-
halb ist im Jahr 2026 eine Entnahme aus dem zweckgebundenen Eigenka-
pital zur Kostendeckung für SW und NW in gleicher Höhe notwendig.

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           9 
 
 
 Kostenentwicklung wird von Investitionsentwicklung beeinflusst 
 Etwa 40 % des jährlichen Gebührenbedarfs und damit auch der Entwick-
lung der Jahreskosten werden unmittelbar durch Investitionen bestimmt. 
Mit der Erhöhung der jährlichen geplan ten Investitionen (Eigenfinanzie-
rung/Drittfinanzierung) in Abwasseranlagen ist zwangsläufig auch die Er-
höhung der Abschreibungen und Zinsen pro Jahr verbunden.  
 Bei der Verzinsung werden für Fremdkapital die Fremdkapitalzinsen ange-
setzt. Beim Einsatz von Eigenkapital wird im Einklang mit dem seit 
15.12.2022 geltenden Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen 
(KAG NRW) ein Eigenkapitalzinssatz von 2,76 % festgesetzt. 
  
2025 2026 2027 2028 2029
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Zinsen/Fremdkapital- und Eigenkapitalverzingung 25,4 27,2 28,7 30,4 31,9
Abschreibungen/Anschaffungs- und Herstellungskosten 34,0 34,0 35,5 36,7 37,9
Summe 59,4 61,2 64,2 67,1 69,8
Veränderung zu 2026   - - 4,8 7,7 10,4  
Tabelle 2: Kosten aus Abschreibungen und Zinsen 2025-2029 
Die Abschreibungen und Zinsen haben einen Anteil von 40 % an den Ge-
samtkosten der Abwassergebührenkalkulation 2026. 
Die Gesamtjahreskosten 2026 und damit die Veränderung des jährlichen 
Gebührenbedarfs sind sowohl auf die Erhöhung der jährlichen Kosten aus 
Abschreibungen und Zinsen zurückzuführen als auch auf die Anpassungen 
und Entwicklungen im Bereich der Pers onal-, Betriebs-, Unterhaltungs- 
und Verwaltungskosten.

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Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           10 
2 Auszug: Entwicklung der 
kostenträgerbezogenen Salden nach KAG 
getrennt nach SW/NW  
 
Tabelle 3: Kosten- und Leistungsentwicklung 2024-2029 nach KAG – kostenträgerspezifisch 
2024 Ist 2025 2025 NK 2026 2027 2028 2029
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Über-/Unterdeckung vor GBA -13.776.438 -11.846.837 -16.025.755 -16.063.457 -20.354.518 -24.133.996
Schmutzwasser -10.883.694 -8.767.442 -11.364.302 -11.389.788 -14.078.179 -16.427.530
Niederschlagswasser -2.892.744 -3.079.395 -4.661.453 -4.673.669 -6.276.339 -7.706.466
davon ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 (bis 31.12.2025 aufzulösen)              
- kostenträgerspezifisch - 
Schmutzwasser 0 0 0
Niederschlagswasser 0 57.035 0
davon ab 01.01.2022 bis 31.12.2022 (bis 31.12.2026 aufzulösen)              
- kostenträgerspezifisch - 
Schmutzwasser 0 0 00
Niederschlagswasser 462.525 0 462.525 0
davon ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 (bis 31.12.2027 aufzulösen)              
- kostenträgerspezifisch - 
Schmutzwasser 0 0 000
Niederschlagswasser 520.200 2.835.709 520.200 0 0
davon ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 (bis 31.12.2028 aufzulösen)              
- kostenträgerspezifisch - 
Schmutzwasser 0 0 0000
Niederschlagswasser 0 0 0000
Anmerkung zur Gebührenausgleichsverbindlichkeit (GBA) - Auflösungsbeträge: 
a) 2024 Ist: Die dort dargestellten aufzulösenden Beträge stellen den Ist-Stand zum 31.12.2024 dar, also noch ohne Berü cksichtigung ihrer geplanten
    Auflösungsumsetzung über die Kalkulationen der Folgejahre.
b) 2025: Ist nicht mehr aktuell (Stand Mitte 2024), da er das Ist-Ergebnis 2024 nicht berü cksichtigt.
c) 2025 NK-2029: Der dort dargestellte Auflösungsbetrag ist aktuell. Der Betrag ist lediglich das Ergebnis der Fortführung.

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Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           11 
3 Entnahme aus der Gebührenausgleichs-
verbindlichkeit/dem zweckgebundenen 
Eigenkapital  
Die Kostenunterdeckung in 2025 (NK) kann nur durch Entnahmen aus der 
Gebührenausgleichsverbindlichkeit (GBA) und Entnahmen aus dem für Ge-
bührenausgleich zweckgebundenen Eigenkapital vollständig ausgeglichen 
werden. 
Die erforderliche Entnahme aus der GBA in 2025 (NK) wird durch entspre-
chende Pflichtauflösungen der Überschüsse der Vorjahre in Höhe von ins-
gesamt 1,0 Mio. EUR abgedeckt. Damit wird die Pflichtauflösung von Ge-
bührenüberschüssen aus Vorjahren gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW erfüllt. 
Im Jahr der Kalkulation 2026 ist voraussichtlich eine Entnahme aus dem 
zweckgebundenen Eigenkapital zur Kostendeckung in Höhe von bis zu 
16.025.755 EUR notwendig.  
Die jährlichen Kostenunterdeckungen von insgesamt 60,6 Mio. EUR (2027-
2029) sollen auch zukünftig durch Entnahmen aus der GBA und der zu 
Gebührenausgleichszwecken gebildeten Eigenkapitalposition, sofern diese 
ausreichen, ausgeglichen werden. Nach der vorliegenden Kalkulation 
reicht das Eigenkapital im Jahr 2027 nicht mehr aus, um die Kostenunter-
deckung auszugleichen, so dass 11,6 Mio. EUR fehlen beziehungsweise 
durch eine Gebührenerhöhung gedeckt werden müssten.

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Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           12 
4 Kalkulation der Abwassergebühren für den 
Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 
 
Tabelle 4: Kalkulation der Abwassergebühren 2026 
2026
EUR
Gesamtkosten:
+ Personalkosten 41.172.000
+ Betriebs-, Unterhaltungs- u. Verwaltungskosten 49.480.990
+ Abwasserabgabe 3.000.000
+ Zinsen und kalk. Zinsen auf EK 27.170.283
+ Abschreibungen 33.980.910
= Summe Kosten 154.804.183
./. Aktivierungspflichtige Eigenleistungen (da Ausgaben - keine Kosten) -6.130.449
./. Kostenerstattungen Dritter -1.208.159
Kostendeckende Nebeneinrichtungen:
./. Straßenabläufe (inkl. Unter. PST + Kanäle RW) -2.645.000
./. Abscheider -198.000
./. Wasserbau -300.000
=
Summe Kosten ohne AEL`s, ohne Kostenerstattungen Dritter und ohne 
Nebeneinrichtungen 144.322.575
./. Abwasserabgabe SW + NW -3.000.000
=
Summe Kosten ohne AEL`s, ohne Kostenerstattungen Dritter, ohne 
Nebeneinrichtungen und ohne Abwasserabgabe 141.322.575
SW-Kosten für Abwassergebühren
x 53,370% ab 2025 NK 75.423.858
+ Abwasserabgabe für SW 1.700.000
= Zwischensumme 77.123.858
./. Erträge aus der Auflösung Sonderposten Abwasserabgabe SW -803.835
./. Auflösung Ertragszuschüsse -1.486.647
./. Kostenerstattungen Nachbargemeinden SW -3.882.674
= Summe Schmutzwasserkosten 70.950.702
NW-Kosten für Abwassergebühren
x 46,630% ab 2025 NK 65.898.717
+ Abwasserabgabe für NW 1.300.000
= Zwischensumme I 67.198.717
./. Erträge aus der Auflösung Sonderposten Abwasserabgabe NW -614.698
./. Auflösung Ertragszuschüsse -1.338.067
./. Kostenerstattungen Nachbargemeinden NW -1.964.726
= Zwischensumme II 63.281.226
./. Betriebs- u. Unterhaltungskosten Ratherbroicher Grenzgraben -310.000
= Zwischensumme III 62.971.226
./. Summe Niederschlagswasserkosten für "Städt. Anteil" - Kostentragung Stadt -20.178.173
= Summe Niederschlagswasserkosten für Abwassergebühren - gesamt - 42.793.053

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Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           13 
  
 
Tabelle 5: Kalkulation der Abwassergebühren 2026 – Entnahme EK (Eigenkapital) 
4.1 Prognose der zu erwartenden SW-Mengen und 
NW-Flächen  
Die künftigen SW-Mengen/Maßstabseinheiten sowie die gebührenpflichti-
gen NW-Flächen der Grundstücke/Maßstabseinheiten werden wie folgt 
prognostiziert: 
Mengenentwicklung 2026 2027 2028 2029
Schmutzwassermenge in 1.000 m³ 36.113 36.113 36.113 36.113
Flächenwerte "normal" in 1.000 m² 36.200 36.200 36.200 36.200
Flächenwerte "Gründach" in 1.000 m² 930 940 950 960
Flächenwerte "gesamt" in 1.000 m² 37.130 37.140 37.150 37.160
 
Tabelle 6: Mengen- und Flächenentwicklung 
In Bezug auf die SW-Mengen bei den Tarifkunden ist der rückläufige Trend 
der letzten Jahre, der auf den Eins atz von Technologien zum sparsamen 
Einsatz von Wasser und einem gestiegenen Umweltbewusstsein zurückzu-
führen ist, abgeflacht. Allerdings können auch bei gewerblichen und in-
dustriellen Abwassereinleitern immer wieder erhebliche Mengenreduzie-
rungen stattfinden (zum Beispiel nach Produktionsveränderungen).  
In der gesamten Wassermengenentwicklung wird heute für das Jahr 2026 
mit einer gebührenpflichtigen Wassermenge in Höhe von etwa 36,1 Mio. 
m³ gerechnet.  
 Bei den Flächenwerten wird für 2026 mit einer Fläche von 36,2 Mio. m² 
(voller Gebührensatz in Höhe von 1,04 EUR/m²) zuzüglich Gründächern 
von 930.000 m² (Gebührensatz in Höhe von 0,52 EUR/m²), das heißt ins-
gesamt mit gebührenpflichtigen Flächen von 37,13 Mio. m² gerechnet. 
Hintergrund ist die sich abzeichnende leichte Zunahme der Flächenwerte, 
insbesondere aufgrund der Bautätigkeit in Düsseldorf in den letzten Jahren.  
  
Gebührenart Menge/ Fläche Gebührensatz Erträge Kosten Entnahme GBA/EK
2026 in m²/ m³ ca. EUR je m²/ m³ in EUR in EUR in EUR
SW-Gebühr 36.112.970 1,65 59.586.400 70.950.702 11.364.302
NW-Gebühr "normal" 36.200.000 1,04 37.648.000 -
NW-Gebühr "Gründach" 930.000 0,52 483.600 -
NW-Gebühr "gesamt" 37.130.000 - 38.131.600 42.793.053 4.661.453
Summe 97.718.000 113.743.755 16.025.755

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           14 
 
 Für die Höhe der zu erwartenden Abwassergebühren sind das Verbrauchs-
verhalten der Abwassereinleitenden (Tarif- und Sonderkunden) und ihr 
Verbleib als Indirekteinleitende in das städtische Abwasserentsorgungs-
system entscheidend. Das Gebührenaufkommen 2026 bis 2029 entwickelt 
sich planerisch wie folgt: 
 
2026 2027 2028 2029
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
SW-Gebührenentwicklung                    
(SW 1,65 EUR/m³) 59.586 59.586 59.586 59.586
NW-Gebührenentwicklung "normal"        
(NW 1,04 EUR/m²) 37.648 37.648 37.648 37.648
NW-Gebührenentwicklung "Gründach"   
(NW 0,52 EUR/m²) 484 489 494 499
Gebühren NW "gesamt" in EUR 38.132 38.137 38.142 38.147
Summe SW und NW 97.718 97.723 97.728 97.734  
Tabelle 7: Gebührenentwicklung

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           15 
 
4.2 Deckungsgrade der Kostenträger Schmutz- und 
Niederschlagswasser 
 Die jährliche gebührenpflichtige SW-Menge und gebührenpflichtige NW-
Fläche beeinflussen neben der Kostenentwicklung je Kostenträger deren 
Deckungsgrade. Der Kostendeckungsgrad im Jahr 2026 beträgt bei der 
SW-Gebühr 84 % und bei der NW-Gebühr 89 %.  
5 Leistungen/Einnahmen  
 Im Jahre 2026 werden Leistungen in  einer Größenordnung von 138,8 Mio. 
EUR (ohne Entnahme GBA) erwartet. Darin enthalten sind: 
 
 
Tabelle 8: Leistungen/Einnahmen 
  
 Für alle Grundstücke in Düsseldorf gelten die getrennten, speziellen Ge-
bührensätze für SW einerseits und für NW andererseits. Nähere Informa-
tionen zum Ertragsbereich können dem Wirtschaftsplan 2026 
(SEBD/024/2025) entnommen werden.  
Leistungen/ Einnahmen 2026
in Mio. EUR
Abwassergebühren (SW u. NW- Gebühren - private Flächen) 97,718
Kostenträger Stadt - Niederschlagswasserkosten - öff. Flächen - 20,488
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 10,097
AEL (Aktivierungspflichtige Eigenleistungen - Eigenbetrieb) 6,130
Auflösung Ertragszuschüsse Neuanlagen 2,825
Sonstige Erträge 1,520
Gesamt 138,778

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           16 
6 Kalkulation des Anteils der Stadt an den 
Kosten der Abwasserbeseitigung 2026 bis 
2029  
 
Tabelle 9: Kalkulation des Anteils der Stadt an den Kosten der Abwasserbeseitigung 2026-2029 
 
 
 
2026 2027 2028 2029
EUR EUR EUR EUR
Gesamtkosten:
+ Personalkosten 41.172.000 42.450.000 43.840.000 45.175.000
+ Betriebs-, Unterhaltungs- u. Verwaltungskosten 49.480.990 45.372.316 46.471.064 47.237.664
+ Abwasserabgabe 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
+ Zinsen und kalk. Zinsen auf EK 27.170.283 28.714.164 30.418.381 31.868.222
+ Abschreibungen 33.980.910 35.471.903 36.659.286 37.905.594
= Summe Kosten 154.804.183 155.008.383 160.388.731 165.186.480
./. Aktivierungspflichtige Eigenleistungen (da Ausgaben - keine Kosten) -6.130.449 -6.310.462 -6.495.876 -6.686.852
./. Kostenerstattungen Dritter -1.208.159 -1.111.700 -1.112.400 -996.300
Kostendeckende Nebeneinrichtungen:
./. Straßenabläufe (inkl. Unter. PST + Kanäle RW) -2.645.000 -2.645.000 -2.645.000 -2.645.000
./. Abscheider -198.000 -203.000 -208.000 -213.000
./. Wasserbau -300.000 -300.000 -300.000 -300.000
=
Summe Kosten ohne AEL`s, ohne Kostenerstattungen Dritter und ohne 
Nebeneinrichtungen 144.322.575 144.438.221 149.627.455 154.345.328
./. Abwasserabgabe SW + NW -3.000.000 -3.000.000 -3.000.000 -3.000.000
=
Summe Kosten ohne AEL`s, ohne Kostenerstattungen Dritter, ohne 
Nebeneinrichtungen und ohne Abwasserabgabe 141.322.575 141.438.221 146.627.455 151.345.328
Summe Niederschlagswasserkosten für "Städt. Anteil"
x 46,630 % ab 2025 NK 65.898.717 65.952.642 68.372.382 70.572.326
+ Abwasserabgabe für NW 1.300.000 1.300.000 1.300.000 1.300.000
./. Erträge aus der Auflösung Sonderposten Abwasserabgabe NW -614.698 -614.698 -614.698 -614.698
./. Kostenerstattungen Nachbargemeinden NW -1.964.726 -1. 976.822 -2.005.382 -2.085.014
./. Betriebs- u. Unterhaltungskosten Ratherbroicher Grenzgraben -310.000 -310.000 -310.000 -310.000
= Summe Niederschlagswasserkosten für "Städt. Anteil" 64.309.293 64.351.122 66.742.302 68.862.614
x 31,83 % (fortgeschriebener Flächenschlüssel) 20.469.648 20.482.962 21.244.075 21.918.970
+ Niederschlagswasser L 30 348 348 348 348
./. separat veranlagte öffentliche Straßenflächen 280.599 m² -291.823 -291.823 -291.823 -291.823
= Summe Niederschlagswasserkosten für "Städt. Anteil" - Kostentragung Stadt 20.178.173 20.191.487 20.952.600 21.627.495
+ Betriebs- u. Unterhaltungskosten Ratherbroicher Grenzgraben 310.000 310.000 310.000 310.000
= Summe "Städt. Anteil" gesamt 20.488.173 20.501.487 21.262.600 21.937.495

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           17 
 
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch Ablei-
tung von SW und NW sowie von Grundwasser erhebt der SEBD zur De-
ckung der Kosten Gebühren gemäß geltender Satzung. Der jährlich von 
der Stadt insbesondere für die Entw ässerung der öffentlichen Straßen, 
Wege und Plätze (öffentliche Allgemeinflächen) zu übernehmende Kosten-
anteil inklusive Betriebs- und Unterhaltungskosten Ratherbroicher Grenz-
graben beträgt für das Jahr 2026 20,5 Mio. EUR.  
6.1 Aufteilung der Kosten der Abwasserentsorgung 
auf die Kostenträger SW und NW  
Zur Kalkulation und Abrechnung (BAB) der speziellen Gebührensätze für 
SW und NW sowie zur Ermittlung des Anteils der Kosten an der NW-Ent-
sorgung für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze 
sind die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung auf die Kostenträger SW 
und NW aufzuteilen und der Anteil der Kosten für die Entwässerung der 
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze an den NW-Kosten zu ermitteln. 
Grundlage dafür ist ein Gutachten zur Fortschreibung der Kostenträger-
rechnung und Ermittlung des öffentlichen Kostenanteils der Abwasserge-
bühr. Die Gutachterwerte werden mi t den nach Kostenarten und Kosten-
stellen strukturierten aktuellen Kostendaten aus dem jeweils vorliegenden 
letzten BAB verknüpft und so fortgeschrieben. Aus den ermittelten NW-
Kosten werden im Wesentlichen über die Flächenanteilsverhältnisse 
„Grundstücksflächen zu Straßenflächen“ die der Entwässerung der öffent-
lichen Straßen, Wege und Plätze zuzuordnenden Kosten ermittelt. 
Durch den Ansatz des Erstattungsbetrages der Stadt für die Kosten der 
Entwässerung der öffentlichen Straßen,  Wege und Plätze wird sicherge-
stellt, dass diese Kosten sich bei der Kalkulation und Abrechnung (BAB) 
nicht erhöhend auf die Abwassergebühren für die Grundstücksentwässe-
rung auswirken, was gebührenrechtlich nicht zulässig wäre.

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           18 
 
Das Gesamtkostenverhältnis der Abwassergebührenkalkulation 2026 be-
trägt zwischen den Kostenträgern: 
 
SW-Entsorgung  71,0 Mio. EUR entspricht etwa 53 % 
NW-Entsorgung 63,0 Mio. EUR entspricht etwa 47 %     
 (einschließlich Straßenentwässerung) 
 
6.2 Inanspruchnahme der öffentlichen 
Abwasseranlage  
Der jährlich von der Stadt für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, 
Wege und Plätze (öffentliche Allgemeinflächen) zu übernehmende Kosten-
anteil beträgt in 2026 20,2 Mio. EUR.  
 
 
6.3 Betriebs- und Unterhaltungskosten 
Ratherbroicher Grenzgraben A 44 u.a.  
(weitere Erläuterungen siehe SEBD/025/2025)     310 TEUR

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           19 
7 Personalkosten  
Der SEBD ist verpflichtet, das zur Aufgabenerfüllung benötigte Arbeits-
kräftepotenzial für die Zukunft in quan titativer und qualitativer Hinsicht 
sicherzustellen. Hierbei ist es dem SEBD durch eine Vielzahl von personal-
wirtschaftlichen Optimierungsmaßnahmen in der Vergangenheit gelungen, 
den stetig steigenden Anforderungen, welche sowohl in einer wachsenden 
Stadt Düsseldorf, als auch in der Vielzahl von gesetzlichen Novellierungen 
begründet liegen, im Sinne einer modernen und umweltfreundlichen 
gleichzeitig aber auch für die Düss eldorfer Bürgerinnen und Bürger mög-
lichst kostengünstigen Abwasserentsorgung Rechnung zu tragen. 
Für das Jahr 2026 betragen die Person alkosten 41,4 Mio. EUR (inklusive 
0,3 Mio. EUR gebührenneutrale Personalkosten). In diesen Beträgen sind 
die Mehrkosten für das in der Tarifrunde 2025 ausgehandelte Ergebnis und 
einer vergleichbaren Anpassung der Beamtenbesoldung bereits enthalten. 
Ebenso enthalten sind die Mehrkosten für die notwendigen Stellen-Neu-
schaffungen, insbesondere zur Umsetzung des Gutachtens eines externen 
Dienstleisters zur Optimierung der Organisationsstruktur auf den beiden 
Klärwerken. 
Nach dem heutigen Erkenntnisstand verändern sich die für die Gebühren-
kalkulation ansatzfähigen Personalkosten von 2025 NK bis 2029 insbeson-
dere aufgrund abgeschlossener sowie künftig erwarteter Tarifabschlüsse 
um durchschnittlich 3,2 % pro Jahr, dies stellt sich wie folgt dar: 
 
2025 NK 2026 2027 2028 2029
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Personalkosten - Aktive 39,90 41,17 42,45 43,84 45,18
gebührenneutrale Personalkosten
 * Pensionen u. Beihilfen der Beamten im 
Ruhestand/ausgeschiedene Beamte 0,25 0,26 0,29 0,29 0,32
Gesamt 40,15 41,43 42,74 44,13 45,50  
Tabelle 10: Personalaufwand 
  Seit 2001 werden im Planansatz neben den Beihilfen für aktive Beamte 
auch personalkostenbezogene Rückstellungen berücksichtigt. Diese Rück-
stellungen sind nach den geltenden HGB-Vorschriften rechtlich erforderlich.

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           20 
8 Betriebs- Unterhaltungs- und 
Verwaltungskosten, Abwasserabgabe 
Der Aufwandsblock „Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskos-
ten“ und „Abwasserabgabe“ von 52,5 Mio. EUR in 2026 entspricht bei Ge-
samtkosten von 155,2 Mio. EUR einem Anteil von 34 % der Gesamtkosten, 
der sich wie folgt aufteilt: 
 Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten  49,5 Mio. EUR 
 Abwasserabgabe             3,0 Mio. EUR 
 
Die Position der Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten wird im 
Wesentlichen bestimmt durch:  
 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe  13,6 Mio. EUR 
die größten Positionen sind 
o Energiekosten Klärwerke      5,8 Mio. EUR  
o Material- und Betriebskosten Klärwerke 5,6 Mio. EUR 
 
 Aufwendungen für bezogene Leistungen    35,5 Mio. EUR 
     die größten Positionen sind 
o Unterhaltungskosten Klärwerke      6,9 Mio. EUR 
o Entsorgungskosten Klärwerke       3,9 Mio. EUR 
 
 Sonstige betriebliche Aufwendungen        0,3 Mio. EUR

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           21 
9 Kosten aus Abschreibungen und Zinsen 
Die Kosten aus Abschreibungen und Zinsen pro Jahr bestimmen über ein 
Drittel der Abwassergebühren. Die sich von 2026 bis 2029 abzeichnende 
Erhöhung dieser Kosten um bis zu 4,7 Mio. EUR (Zinsen) bzw. 3,9 Mio. 
EUR (Abschreibungen) werden unter anderem bestimmt durch das in die-
sem Zeitraum zunehmende Investitionsvolumen pro Jahr (siehe Wirt-
schaftsplan 2026; SEBD/024/2025). Einmal getätigte Investitionen/in Be-
trieb genommene Anlagen (= Zugang zum Anlagevermögen) sind hin-
sichtlich ihrer Gebührenbedarfsauswirkung unumkehrbar; dies gilt auch 
für öffentliche Abwasseranlagen, die durch Dritte (zum Beispiel Investoren) 
nicht über den Wirtschaftsplan des SEBD finanziert werden und dort nicht 
veranschlagt sind, die aber zu Kosten führen.  
Grundlage für den prognostizierten Verlauf der Kosten sind die zum Zeit-
punkt der Kalkulation (Mitte 2025) erwarteten Inbetriebnahmen von Ab-
wassermaßnahmen, insbesondere in den künftigen Jahren 2026 bis 2029.  
9.1 Berechnung der Zinsen  
Grundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen ist die Verzinsung 
des Eigenkapitals für 2026 von 2,76 %. 
Darüber hinaus werden in der Abwassergebührenkalkulation die Fremdka-
pitalzinsen mit ihrer tatsächlichen Verzinsung angesetzt.   
Sollte das Zinsniveau kurz- und mittelfristig wieder steigen, so hat dies 
Auswirkungen auf die Höhe der Zinsen in der Abwassergebührenkalkula-
tion.  
9.2 Berechnung der Abschreibungen  
Grundlagen für die Höhe der Abschreibungen sind: 
 der Anschaffungs- bzw. Herstellungswert des gesamten betriebsnotwen-
digen Anlagevermögens der Abwasserentsorgung  
 der Abschreibungszeitraum/-satz der einzelnen Wirtschaftsgüter des An-
lagevermögens 
 die jährlichen aktivierungspflichtigen Investitionszugänge sowie Abgänge 
zum Anlagevermögen beziehungsweise ausgelaufene Abschreibungen. Die 
Abschreibungen in der Abwassergebührenkalkulation entsprechen den 
handelsrechtlichen Abschreibungen nach HGB.

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           22 
10 Städtevergleich - Gebührensätze mehrerer 
Städte verschiedener Größenordnungen - 
Abwassergebühren in Düsseldorf im NRW-Vergleich 
(Belastung 4-Personen-Haushalt in EUR/Jahr)

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           23 
 
 
Nr. Belastung 4 Pers. HH.
für SW je m3 für NW je m2 160 m3 / 117 m2 
 €  € €/Jahr
NRW Durchschnitt 3,13 1,40 663,71
1 Düsseldorf 1,65 1,04 359,28
2 Köln 1,63 1,32 415,24
3 Hilden 2,22 0,93 464,01
4 Bocholt 2,45 0,72 476,24
5 Ratingen 2,34 1,04 496,08
6 Hamm 2,51 0,82 497,54
7 Leverkusen 2,53 1,15 539,35
8 Erkrath 2,71 1,15 568,15
9 Münster 2,87 0,95 570,35
10 Paderborn 3,04 0,89 590,53
11 Meerbusch 2,89 1,28 612,16
12 Neuss 2,85 1,36 615,12
13 Gladbeck 3,07 1,17 628,09
14 Duisburg 2,98 1,36 635,92
15 Hagen 3,09 1,35 652,35
16 Dortmund 2,89 1,75 667,15
17 Herne 3,03 1,56 667,32
18 Solingen 3,24 1,40 682,07
19 Bielefeld 3,52 1,03 683,71
20 Remscheid 3,10 1,61 684,37
21 Bochum 3,41 1,23 689,51
22 Bonn 3,24 1,48 691,56
23 Bergisch Gladbach 3,24 1,51 695,07
24 Recklinghausen 3,17 1,64 699,08
25 Aachen 3,51 1,21 703,17
26 Mülheim a.d. Ruhr 3,55 1,22 710,74
27 Krefeld 3,66 1,07 710,79
28 Gelsenkirchen 3,31 1,58 714,46
29 Bottrop 3,30 1,65 721,05
30 Oberhausen 3,24 1,74 721,98
31 Moers 3,51 1,52 739,44
32 Wuppertal 3,41 2,06 786,62
33 Essen 3,85 1,96 845,32
34 Monheim am Rhein 3,80 2,23 868,91
35 Mönchengladbach 4,39 2,02 938,74
36 Viersen 5,57 2,23 1152,11
in Düsseldorf:
SW = 4 x 40 m3 = 160,00 m 3 Bruttowasserbezug
-1 6 , 0 0  m 3 (10% Abzug - pauschal / nur in Düsseldorf)
= 144,00 m 3
x 1,65 € je m 3 für SW
=2 3 7 , 6 0  €
+ 121,68 € (NW = 117 m 2 x 1,04 €)
= 359,28 € : 4 Pers. = 85,14 € je Person im Durchschnitt
NRW - Städtevergleich - Abwassergebühren - 2025
Getrennte Gebührensätze

Vorlage SEBD/026/2025 
 
Gebührenkalkulation 2026                                                                                                           24 
 
Städtevergleich - weiterhin niedrige Gebühren 
Mit einem Gebührensatz von 1,65 EUR/m³ für SW und 1,04 EUR/m 2 und 
Jahr für NW in 2025 beziehungsweise 2026 zählen die Abwassergebühren 
in Düsseldorf im Städtevergleich auch weiterhin zu den niedrigen Abwas-
sergebühren in Deutschland. Dies ist auch ein Ergebnis der Effizienz des 
städtischen Abwasserbetriebes.

Beratungsverlauf (3)

25.11.2025 Bauausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2025 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SEBD/026/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
09.05.2025
Erstellt
09.05.2025 11:02