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V/0243/2025

Entwicklungen im Modellprojekt "intensivpädagogische Gruppen"

Vorlagen 29.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 34

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

21548 Zeichen

V/0243/2025 
V/0243/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklungen im Modellprojekt "intensivpädagogische Gruppen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die erläuterten Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen in den zum Schul-
jahr 2024/25 gestarteten intensivpädagogischen Gruppen zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazitäten der Papst-Johannes-Schule, in 
Trägerschaft des Bistums Münster, für Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2025/26 nicht 
ausreichen, die Stadt Münster aber verpflichtet ist, Schulplätze bereitzustellen. 
 
3. Für das Schuljahr 2025/26 ff. beschließt der Rat die Aufnahme von weiteren Kindern an den 5 
Schulstandorten, an denen im letzten Schuljahr intensivpädagogische Gruppen gestartet sind. 
Die Verteilung der Kinder findet in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Grundschulen, 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gödecke 
Telefon: 492-4027 
Goedecke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0243/2025 
der Schulaufsicht und den Eltern statt. Die Grundschulstandorte sind: 
 Norbertschule 
 Nikolaischule Wolbeck 
 Wartburg-Grundschule 
 Grundschule Kinderhaus-West 
 PRIMUS-Schule 
Die Laufzeit des Modellprojektes an diesen Standorten wird demnach bis zum Ende des 
Schuljahres 2029/2030 verlängert. 
 
4. Für das Schuljahr 2025/26 ff. beschließt der Rat die Umsetzung des Modellprojektes intensiv-
pädagogischer Betreuung an 2 weiteren Regelschulen mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die 
Standorte sind:  
 Grundschule am Kinderbach 
 Grundschule York 
 
5. Zur Umsetzung des Modellprojektes für einen weiteren Jahrgang ab dem Schuljahr 2025/2026 
mit einer Laufzeit längstens von fünf Jahren bedarf es für die bereits bestehenden Standorte 
die folgende Aufstockung bzw. für zwei neue Standorte folgende Ressourcen:   
a. Der Rat nimmt die Beauftragung des Trägers Diakonie für die Nachmittagsbetreuung 
an den neuen Standorte Grundschule am Kinderbach und Grundschule York in einem 
maximalen Umfang von einem VZÄ S12 pro Standort zur Kenntnis.  
b. Der Rat nimmt die Aufstockung des Auftrags für den Träger Jugendhilfe St. Mauritz für 
die Nachmittagsbetreuung am Standort Norbertschule zur Betreuung eines weiteren 
Jahrgangs in einem Umfang von 0,5 VZÄ S8b zur Kenntnis.  
c. Der Rat nimmt den Bedarf zusätzlicher Pe rsonalressourcen im Umfang von 1,09 VZÄ 
an den Standorten Grundschule Kinderhaus West, PRIMUS -Schule und Wartburg-
schule im Modellprojekt zur Schaffung der erforderlichen Schulkapazitäten für die Auf-
nahme eines zweiten Jahrgangs zur Kenntnis. (weitere Begrü ndung vgl. 3) Der Rat 
nimmt außerdem zur Kenntnis, dass dieser Bedarf nach Maßgabe des Ratsbeschlus-
ses zum Stellendeckel im jeweils verfügbarem Stellenbestand stellen- und haushalts-
neutral abzubilden ist. 
 
6. Für die Bezuschussung der Mehrbedarfe an den Schul standorten mit intensivpädagogischen 
Gruppen beschließt der Rat für die Dauer der Laufzeit der Modellprojekte die Bereitstellung 
eines zusätzlichen Budgets für Lehrmaterial und Verbrauchsgüter in Höhe von schuljährlich 
1000 € pro Standort. Für die zwei neu hinzukommenden Standorte wird das gleiche Budget ab 
dem Schuljahr 2026/27 ff. bereitgestellt.  
 
7. Der Rat nimmt die Erläuterungen zur Entwicklung der Taxifahrtkosten zur Kenntnis.

- 3 - 
V/0243/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 
 
 
 
2026ff. 
277.399 
 
 
 
277.399 
3,52 VZÄ, 0,4 
VZÄ S12 und 
3,12 VZÄ S08b 
 
Abhängig von 
tarifbedingten 
Erhöhungen des 
Entgeltes 
 15 Transferaufwendungen 
 
 
2025 
2026 
2027 
2028 
2029 
2030 
167.627 
284.980 
290.329 
295.786 
301.352 
179.100 
2,0 VZÄ S12, 1,5 
VZÄ S08b ff.  
 
 
 
 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2025  5.000 Lehrmittel und 
Verbrauchsmate-
rial (nur Zusatz-
mittel Phase 1) 
   2026 ff 9.640 Phase 1 + 2 
(7x 1.000 € Zu-
satzbudget + 24x 
110 € Zuschlag 
zieldifferente 
Beschulung)  
Produktgruppe 0302 Leistungen für am Schulleben 
beteiligte 
2025   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 62.000 
(147.000) 
Schülerbeförde-
rung, abhängig 
von Inanspruch-
nahme, rd. 5 % 
Preissteigerung 
p. a., nur Phase 
2 
(inkl. Phase 1 in 
Klammern)

- 4 - 
V/0243/2025 
   2026 170.000 
(260.000) 
 
   2027 180.000 
(245.000) 
Phase 1 nur bis 
07/2027 
   2028 120.000 
 
Phase 2 nur bis 
07/2028 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe nur teilweise veranschlagt. 
Infolge der Vorlage V/0441/2024/1 sind bereits in der Produktgruppe 0301 in Zeile 11 Personalauf-
wendungen Mittel in Höhe von 170.630,00 € für 2025 und die Folgejahre beschlossen worden. 
In der Zeile 15 Transferaufwendungen sind für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 75.000.00  €, für 
2026 Mittel in Höhe von 76.130,00 €, für 2027 Mittel in Höhe von 77.560,00 € für 2028 Mittel in Höhe 
von 79.020,00 € und für 2029 Mittel in Höhe von 46.970,00 € beschlossen worden. 
 
Durch die zusätzlichen Lerngruppen entstehen für 2025 ff. zusätzliche Aufwendungen. Dies sind Per-
sonalaufwendungen (Zeile 11) in Höhe von 106.769,00 € für 2025 und die Folgejahre.  Diese sind 
haushaltsneutral zu kompensieren. 
 
Hinzu kommen zusätzliche Transferaufwendungen (Zeile 15) in Höhe von  
 
2025 (anteilig ab 01.08.25)     92.627,00 €  
2026                                        208.850,00 €  
2027                                        212.769,00 €  
2028                                        216.766,00 €  
2029                                        254.382,00 €   
2030                                        179.100,00 €  
 
Der erhöhte Betrag im Jahr 2029 ergibt sich aus der Fortführung der koordinierenden Stelle im Um-
fang von 1 VZÄ S12 an der Norbertschule für den Zeitraum 01.08.2029 bis 31.12.2029. Die Berech-
nung für 2030 gilt bis zum 31.07.2030, dem Schuljahresende 2029/2030.  
 
Die zusätzlichen Aufwendungen in 2025 sind im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung zu kom-
pensieren. Für die Jahre 2026 ff. sind die zusätzlichen Transferaufwendungen in den Haushaltsplan-
entwurf 2026/2027 aufzunehmen. Der Mehrbedarf ist im Budget des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung aufzufangen. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 0711 Beschaffungen Inklusion     
Auszahlungen   2025 6.000 Erstausstattung 
neue Standorte 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen investiven Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. 
g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.

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V/0243/2025 
Begründung: 
 
1. Bericht zum Start der intensivpädagogischen Gruppen im Schuljahr 2024/25 
Im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/25 wurden außerordentlich hohe Zahlen 
an Kindern mit intensivpädagogischen (siehe § 15 AO -SF)1 oder komplexen Förderbedarfen im För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) festgestellt. In Zusammenhang mit den begrenzten Kapa-
zitäten der Papst-Johannes-Schule als einziger Förderschule für den Förderschwerpunkt GE in der 
Stadt Münster wurde in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, der Stadt Münster sowie ein-
zelnen Grundschulen ein Konzept für eine Beschulung von Kindern mit intensivpädagogischen För-
derbedarfen entwickelt und umgesetzt, welches durch die Verortung von intensivpädagogischen 
Lerngruppen an 5 Grundschulstandorten eine Anbindung an das Gemeinsame Lernen ermöglicht. 
Hierdurch wird sowohl eine räumliche und in Teilen wohnortnähere Verteilung der intensivpädagogi-
schen Beschulungsangebote im Stadtgebiet ermöglicht, als auch die Umsetzung von inklusiven Mo-
menten und Begegnungen (siehe V/0441/2024). Im Rahmen der Einrichtung der intensivpädagogi-
schen Gruppen (IPG) wurden in diesem Zuge Bedingungen geschaffen, um den Kindern innerhalb 
der ausgesuchten Grundschulen ein Fördersetting zu bieten, das ein hohes Maß an Teilhabemöglich-
keiten innerhalb inklusiver Bildungsprozesse vorhält und gleichzeitig den hohen Bedarfen der Kinder 
nach einer intensivpädagogischen Förderung entspricht.  
Aufgrund der unterschiedlichen Startvoraussetzungen an den jeweiligen Schulstandorten unter ande-
rem in Bezug auf die räumlichen Gegebenheiten als auch in Bezug auf die Ausstattung wurden zwi-
schen den jeweiligen Schulen und der Schulträgerin jeweils umzusetzende Maßnahmen abgestimmt. 
An der Norbertschule, der Grundschule Kinderhaus-West sowie der Nikolaischule Wolbeck wurden in 
diesem Zusammenhang jeweils Sanitärräume so umgebaut, dass pflegerischen Bedarfen bedarfsent-
sprechend begegnet werden kann. An diesen drei Schulen wurde außerdem jeweils ein ausgewählter 
Raum als Förderraum für die intensivpädagogische Gruppe festgelegt. In Abstimmung mit der jeweili-
gen Schule wurde die vorhandene Ausstattung dieser Räume bedarfsentsprechend ergänzt. 
An der PRIMUS-Schule und der Wartburgschule wurden keine eigenen Förderräume festgelegt, son-
dern die Beschulung der Kinder findet aufgrund der jeweiligen pädagogischen Konzepte schwer-
punktmäßig im jeweiligen Klassenverbund statt. 
Ein entscheidendes Element in der Umsetzung und Weiterentwicklung des Modellprojekts ist der re-
gelmäßig unter Federführung der unteren Schulaufsicht stattfindende Fachtag, an dem neben der 
Schulaufsicht, den beteiligten Lehrkräften und Schulleitungen auch weiteres Personal aus der Arbeit 
mit den intensivpädagogischen Gruppen teilnimmt. Zuletzt wurden nach einem gemeinsamen Refle-
xionstermin zum ersten Halbjahr auch die Träger in den Teilnehmendenkreis aufgenommen. Der 
Fachtag erlaubt es, die Weiterentwicklung schulübergreifend voran zu bringen, Stolpersteine gemein-
sam zu bearbeiten, von Erfahrungen der anderen zu profitieren und Gelingensbedingungen zu identi-
fizieren.  
Über das Bildungsmanagement ist auch die Schulträgerin an den Fachtag angebunden, so dass die 
Umsetzung eng begleitet und Bedarfe schnell aufgegriffen werden können.  
In den Fachtagen werden die pädagogisch -fachlichen Fragestellungen bearbeitet und abgeglichen, 
wie der Stand in den Schulen ist. Zudem lassen sich durch  Hospitationen erste übergreifende Er-
kenntnisse ziehen. In Bezug auf die Unterrichts - und Förderstruktur zeigt sich ein gleichsinniges Ar-
beiten an den unterschiedlichen Standorten, das sich durch ein hohes Maß an Strukturiertheit inner-
halb eines Tages und ein nahezu identisches Classroom-Management auszeichnet. Die Schülerinnen 
und Schüler erleben ein transparentes und einheitliches Setting, das sehr individuell auf ihre Wahr-
nehmungsbesonderheiten und ihre Bedarfe abgestimmt ist. In allen Schulen konnten in nerhalb des 
ersten Halbjahres inklusive Momente geschaffen werden und so echte Teilhabe ermöglicht werden. 
Die Strukturen und inklusiven Momente sind auf die Bedarfe der Kinder abgestimmt. So gibt es an 
einigen Schulen feste Tage, an denen gemeinsam mit der ganzen Klasse gearbeitet wird, an anderen 
Schulen gibt es im Laufe eines Tages Begegnungen und/oder gemeinsame Unterrichtssituationen. 
Diese werden kontinuierlich ausgebaut. Die intensive Förderung in der überschaubaren Gruppe ließ 
                                                 
1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO -SF)

- 6 - 
V/0243/2025 
die Kinder eine sichere Basis innerhalb der Schule finden, auf deren Grundlage Entwicklungsschritte 
ablesbar wurden. Fortschritte zeigten sich beispielsweise in lebensbedeutsamen Kompetenzen, der 
Selbstversorgung, Orientierung sowie der Kommunikation. Bei einigen Kindern entwickelte sich das 
Lern- und Arbeitsverhalten in der Gruppe stetig und das Gemeinsame Lernen in der Klasse nahm im 
Laufe des Schuljahres immer weiter zu. 
Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2025/26 meldeten sich an den Grundschulen mit intensivpäda-
gogischen Gruppen bereits Eltern, die dieses Angebot gezielt für ihr Kind wünschten. Als Argumente 
für die Beschulung in der IPG einer Grundschule wurden die sozialräumliche Nähe und die Möglich-
keit des Gemeinsamen Lernens an einer Grundschule genannt. 
 
2. Verteilung der Kinder im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 
Auf Grundlage der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 sowie der aktuell laufenden AO-SF 
Verfahren sind nach derzeitigem Stand 24 Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen für eine 
Aufnahme in die intensivpädagogischen Gruppen vorgesehen. Die Aufnahmekapazität der Papst -
Johannes-Schule, in Trägerschaft des Bistums Münster, ist weiterhin unzureichend, die schulrechtli-
chen bestehenden Wahlmöglichkeiten der Eltern faktisch kaum vorha nden und klare Handlungsauf-
träge formuliert (siehe auch Vorlage V/0191/2025). Bis zu dieser Lösung, die auch die Beschulung in 
der Sekundarstufe I in den Blick nehmen muss, kommt dem intensivpädagogischen Modellprojekt 
eine große Bedeutung für die Beschulung von Kindern mit Förderbedarfen in Münster zu. Sie müssen 
daher verlängert und ausgeweitet werden. 
Die Verteilung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, dem schulärztli-
chen Dienst, den Eltern und den Grundschulen. Neben den Grundschulstandorten mit bereits beste-
henden intensivpädagogischen Lerngruppen soll zum kommenden Schuljahr auch an zwei weiteren 
Grundschulstandorten jeweils eine intensivpädagogische Lerngruppe gebildet werden. Diese beiden 
neu hinzukommenden Standorte sind die Grundschule am Kinderbach sowie die Grundschule York.  
 
3. Personelle Ausstattung im Modellprojekt 
Zum ersten Jahrgang des intensivpädagogischen Modellprojekts wurde in Abstimmung mit der 
Schulaufsicht, den beteiligten Schulen und den Trägern ein Schlüssel von 0,5 VZÄ pro Gruppe mit 4 
Kindern angesetzt. Die Passung dieser Planung hat sich im Laufe des ersten Jahrgangs bewährt. 
Vorausgesetzt, die Arbeit der verschiedenen Professionen aus Schulbegleitung, pädagogischem Per-
sonal in der Betreuung und Lehr kräften greift abgestimmt ineinander und die Stellen können – wenn 
auch sukzessive - besetzt werden, ermöglicht dieser Schlüssel ein schulisches Bildungsangebot, ein 
pädagogisch konzipiertes Betreuungsangebot, inklusive Momente und eine Elternarbeit.  
War dieser Schlüssel auch für den ersten Jahrgang erforderlich, um die Basis zu legen und erste 
Strukturen aufzubauen, galt es diesen im Sinne eines Modellprojekts für einen weiteren Jahrgang zu 
überprüfen.  
So unterschiedlich die fünf Standorte in ihren Struk turen und dem jeweiligen Modellprojekt vor Ort 
sind, so divers ist auch die Rückmeldung der Bedarfe für den zweiten Jahrgang. Bei aller Unter-
schiedlichkeit, einig ist doch die Rückmeldung, dass es keinen Automatismus nach entsprechend 
vervielfachten Ressourcen gibt.  
Grundlage für die Kalkulation des Mehrbedarfs für einen weiteren Jahrgang waren folgende Elemen-
te:  
 Anzahl der Kinder, die bereits an einem Standort beschult werden, insbesondere unter Be-
rücksichtigung bereits entfallender intensivpädagogischer Förderbedarfe,

- 7 - 
V/0243/2025 
 Anzahl der Kinder mit intensivpädagogischem Förderbedarf, die neu zum kommenden Schul-
jahr an den verschiedenen Standorten beschult werden sollen,  
 Ableitung von Orientierungswerten aus dem ersten Durchgang, z.B. für die neu aufzusetzen-
den Standorte Grundschule York und Grundschule am Kinderbach, 
 Vertretungsregelungen,  
 Ausgewogenheit der Anzahl der Kinder und der Fachkräfte in der jeweiligen Gruppe sowie 
 Abstimmung mit den konzeptionellen Bedarfen an den jeweiligen Standorten.  
Gerade der le tzte Punkt wird erst durch die standortübergreifende Betrachtung möglich. Nach erst 
einem halben Jahr in der Umsetzung des Modellprojekts und entsprechend kurzen Erfahrungen der 
Fachkräfte mit der Zielgruppe an den Standorten, aber auch in den Teams, kann hier erst marginal 
nachgesteuert werden. Dieser Punkt bietet aber zunehmend größeres Steuerungspotenzial. Gelin-
gensbedingungen können identifiziert, Stolpersteine ausgeräumt und Rahmenbedingungen entwickelt 
werden. Schon jetzt erweisen sich eingespielte Teams, tragfähige Netzwerke und belastbare Konzep-
te als Faktor für ressourcenschonendere Standorte.  
Um dem Ausbau der intensivpädagogischen Gruppen an den bereits im Modellprojekt beteiligten 
Schulen gerecht zu werden, soll an den Schulen des Gebundenen Ganztags die Unterstützung durch 
Erzieher*innen im Umfang von 1,09 VZÄ stellen - und haushaltsneutral ausgebaut werden. An der 
Norbertschule wird der Träger Jugendhilfe St. Mauritz mit einer weiteren 0,50 VZÄ Stelle für Erzie-
her*innen beauftragt. 
 
4. Lehrmittel und Verbrauchsmaterial 
Zum Start der intensivpädagogischen Gruppen zum Schuljahr 2024/25 konnte diesen für die jeweili-
gen Schulstandorte ein Budget in Höhe von 3000 € bereitgestellt werden, um eine Grundausstattung 
an Lehr- und Verbrauchsmaterial zu beschaffen.  
Trotz dieser vorhandenen Grundausstattung zeigt sich, dass zur Förderung der Kinder in den inten-
sivpädagogischen Gruppen an den Schulstandorten ein höherer finanzieller Bedarf für Lehr- und Ver-
brauchsmaterial besteht.  
Grundsätzlich erhalten Schulen (Ausnahme: Förderschulen), in denen im „Gemeinsamen Unterricht“ 
Kinder und Jugendliche beschult werden, pro Schüler*in mit festgestelltem Förderbedarf „Lernen“ 
oder „Geistige Entwicklung“ einen Zuschlag in Höhe von 110,00 € pro Schüler*in im Ra hmen der 
Schuletats. Dieser Zuschlag soll den zusätzlichen Lern - und Lehrmittelbedarf aufgrund der zieldiffe-
renten Beschulung abdecken. 
Aufgrund des nachvollziehbar höheren Bedarfes an den Standorten mit intensivpädagogischen Grup-
pen soll diesen zusätzlich zur Bezuschussung der entstehenden Mehrbedarfe ein Budget von 1000 € 
pro Schuljahr bereitgestellt werden.  
Für die beiden neu hinzukommenden Schulstandorte Grundschule am Kinderbach und Grundschule 
York soll diesen analog zu den im letzten Jahr gestarteten Schulen aus verfügbaren Mitteln zum Start 
im kommenden Schuljahr ein Budget in Höhe von 3000  € für eine Grundausstattung bereitgestellt 
werden und in den Folgejahren analog zu den bereits gestarteten intensivpädagogischen Gruppen 
schuljährlich ein Budget von je 1000 €.  
 
5. Beförderungskosten (Taxibeförderung) 
Auch wenn in der Regel kein rechtlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Beförderung 
mit dem Taxi nach § 16 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) besteht, erfolgt auf Grundla-

- 8 - 
V/0243/2025 
ge eines Ratsbeschlusses für Schüler*innen der Klassen 1 und 2 (umfasst die bis zu dreijährige 
Schuleingangsphase) mit anerkanntem Förderbedarf dennoch die Übernahme der Kosten durch die 
Stadt Münster. Eine Prüfung alternativer und kostengünstigerer Beförderungsmöglichkeiten, wie z. B. 
ÖPNV-Nutzung oder PKW-Beförderung durch die im Grundsatz hierzu verpflichteten Eltern (vgl. § 41 
Schulgesetz NRW i. V. m. § 3 SchfkVO), erfolgt im Rahmen des Ratsbeschlusses nicht. Erst ab der 
dritten Klasse erfolgt eine Prüfung auf den rechtlichen Grundlagen der Schülerfahrkostenverordnung, 
wonach oftmals die vorrangige Beförderungspflicht der Eltern (gegen Wegstreckenentschädigung) 
greift. Im Rahmen des Modellprojektes IPG nutzten dieses Angebot im SJ 2024/2025 insgesamt acht 
von 16 berechtigten Schüler*innen, teilweise ist hierbei eine Einzelbeförderung erforderlich. Die Kos-
ten hierfür belaufen sich für das Schuljahr auf rd. 82 T €, im Schnitt also auf rd. 10 T € pro Schüler*in. 
Unter Berücksichtigung einer zum 01.08.2025 erwarteten Preissteigerung von rd. 5,5 % und der vor-
sichtigen Annahme, dass rd. 2/3 (also 15) der zum Schuljahr 2025/2026 neu hinzukommenden Schü-
ler*innen per Taxi befördert werden, würden die Kosten für die Taxi -Beförderung im Modellprojekt 
IPG für das  
- Haushaltsjahr 2025 von aktuell rd. 85 T € auf rd. 147 T€ (+ 62 T€) steigen, 
- Schuljahr 2025/2026 sich auf rd. 258 T € belaufen, 
- Haushaltsjahr 2026 auf rd. 260 T € belaufen. 
Die Regelungen für die Taxibeförderung über den Ratsbeschluss gelten für Schüler*innen der Phase 
1 längstens bis Ende des Schuljahres 2026/2027 und für Schüler*innen der Phase 2 längstens bis 
Ende des Schuljahres 2027/2028. Die hiernach i. d. R. an die Eltern für die Eigenbeförderung zu ge-
währende Wegstreckenentschädigung fällt auf Grund ihrer Höhe (0,13 € / km) kaum ins Gewicht (rd. 
8.000 € p. a.), was zu sinkenden Mehrkosten ab dem Haushaltsjahr 2027 führt. 
Nach aktuellem Stand (30.04.2025) können die Mehrkosten für die Taxibeförderung im Jahr 2025 im 
Rahmen des für die Schülerbeförderung zur Verfügung stehenden Budgets gedeckt werden. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2782 Zeichen

Anlage A zur V/0243/2025 
Kurzüberblick 
Es wird über die Entwicklungen in den zum letzten Schuljahr an 5 Grundschulstandorten gebilde-
ten intensivpädagogischen Gruppen zur Beschulung von Kindern mit intensivpädagogischen För-
derbedarfen berichtet sowie über die zum kommenden Schuljahr anstehenden Regelungsbedar-
fe.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Personalaufwendungen  
2025:   277.399€ (3,52 VZÄ = 0,4 VZÄ S12 und 3,12 VZÄ S08b) 
2026ff.: 277.399€ (3,52 VZÄ = 0,4 VZÄ S12 und 3,12 VZÄ S08b) 
 
Transferaufwendungen 
2025:   167.627€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 
2026:   284.980€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 
2027:   290.329€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 
2028:   295.786€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 
2029:   301.352€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 
2030:  179.100€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen  
2025:   5.000€ Lehr- und Lernmittel sowie Verbrauchsmaterial (nur Zusatzmittel Phase 1) 
2026ff.:  9.640€ (Phase 1 und 2) 
 
Investitionsmaßnahme „0711 – Beschaffungen Inklusion“ 
Auszahlungen 
2025:   6.000€ Erstausstattung 2 neue Standorte

Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
2025:  62.000€ (147.000€) Schülerbeförderung, abhängig von Inanspruchnahme, rd. 5 % 
Preissteigerung p. a., nur Phase 2 (inkl. Phase 1 in Klammern) 
2026:   170.000€ (260.000€)  
2027:   180.000€ (245.000€) Phase 1 nur bis 07/2027 
2028:   120.000€ Phase 2 nur bis 07/2028 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die beschriebenen Maßnahmen entsprechen dem Ziel eine gleichberechtigten Zugangs zu Bil-
dung für Menschen mit Behinderung (i.S.d. Artikel 24 Behindertenrechtskonvention.

Beratungsverlauf (11)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0243/2025
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2025
Erstellt
16.04.2025 17:56