V/0243/2025
Entwicklungen im Modellprojekt "intensivpädagogische Gruppen"
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Beschlussvorlage
21548 Zeichen
V/0243/2025
V/0243/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entwicklungen im Modellprojekt "intensivpädagogische Gruppen"
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Vorberatung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen
Vorberatung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die erläuterten Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen in den zum Schul-
jahr 2024/25 gestarteten intensivpädagogischen Gruppen zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazitäten der Papst-Johannes-Schule, in
Trägerschaft des Bistums Münster, für Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2025/26 nicht
ausreichen, die Stadt Münster aber verpflichtet ist, Schulplätze bereitzustellen.
3. Für das Schuljahr 2025/26 ff. beschließt der Rat die Aufnahme von weiteren Kindern an den 5
Schulstandorten, an denen im letzten Schuljahr intensivpädagogische Gruppen gestartet sind.
Die Verteilung der Kinder findet in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Grundschulen,
Amt für Schule und
Weiterbildung
26.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gödecke
Telefon: 492-4027
Goedecke@stadt-
muenster.de
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der Schulaufsicht und den Eltern statt. Die Grundschulstandorte sind:
Norbertschule
Nikolaischule Wolbeck
Wartburg-Grundschule
Grundschule Kinderhaus-West
PRIMUS-Schule
Die Laufzeit des Modellprojektes an diesen Standorten wird demnach bis zum Ende des
Schuljahres 2029/2030 verlängert.
4. Für das Schuljahr 2025/26 ff. beschließt der Rat die Umsetzung des Modellprojektes intensiv-
pädagogischer Betreuung an 2 weiteren Regelschulen mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die
Standorte sind:
Grundschule am Kinderbach
Grundschule York
5. Zur Umsetzung des Modellprojektes für einen weiteren Jahrgang ab dem Schuljahr 2025/2026
mit einer Laufzeit längstens von fünf Jahren bedarf es für die bereits bestehenden Standorte
die folgende Aufstockung bzw. für zwei neue Standorte folgende Ressourcen:
a. Der Rat nimmt die Beauftragung des Trägers Diakonie für die Nachmittagsbetreuung
an den neuen Standorte Grundschule am Kinderbach und Grundschule York in einem
maximalen Umfang von einem VZÄ S12 pro Standort zur Kenntnis.
b. Der Rat nimmt die Aufstockung des Auftrags für den Träger Jugendhilfe St. Mauritz für
die Nachmittagsbetreuung am Standort Norbertschule zur Betreuung eines weiteren
Jahrgangs in einem Umfang von 0,5 VZÄ S8b zur Kenntnis.
c. Der Rat nimmt den Bedarf zusätzlicher Pe rsonalressourcen im Umfang von 1,09 VZÄ
an den Standorten Grundschule Kinderhaus West, PRIMUS -Schule und Wartburg-
schule im Modellprojekt zur Schaffung der erforderlichen Schulkapazitäten für die Auf-
nahme eines zweiten Jahrgangs zur Kenntnis. (weitere Begrü ndung vgl. 3) Der Rat
nimmt außerdem zur Kenntnis, dass dieser Bedarf nach Maßgabe des Ratsbeschlus-
ses zum Stellendeckel im jeweils verfügbarem Stellenbestand stellen- und haushalts-
neutral abzubilden ist.
6. Für die Bezuschussung der Mehrbedarfe an den Schul standorten mit intensivpädagogischen
Gruppen beschließt der Rat für die Dauer der Laufzeit der Modellprojekte die Bereitstellung
eines zusätzlichen Budgets für Lehrmaterial und Verbrauchsgüter in Höhe von schuljährlich
1000 € pro Standort. Für die zwei neu hinzukommenden Standorte wird das gleiche Budget ab
dem Schuljahr 2026/27 ff. bereitgestellt.
7. Der Rat nimmt die Erläuterungen zur Entwicklung der Taxifahrtkosten zur Kenntnis.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025
2026ff.
277.399
277.399
3,52 VZÄ, 0,4
VZÄ S12 und
3,12 VZÄ S08b
Abhängig von
tarifbedingten
Erhöhungen des
Entgeltes
15 Transferaufwendungen
2025
2026
2027
2028
2029
2030
167.627
284.980
290.329
295.786
301.352
179.100
2,0 VZÄ S12, 1,5
VZÄ S08b ff.
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2025 5.000 Lehrmittel und
Verbrauchsmate-
rial (nur Zusatz-
mittel Phase 1)
2026 ff 9.640 Phase 1 + 2
(7x 1.000 € Zu-
satzbudget + 24x
110 € Zuschlag
zieldifferente
Beschulung)
Produktgruppe 0302 Leistungen für am Schulleben
beteiligte
2025
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2025 62.000
(147.000)
Schülerbeförde-
rung, abhängig
von Inanspruch-
nahme, rd. 5 %
Preissteigerung
p. a., nur Phase
2
(inkl. Phase 1 in
Klammern)
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2026 170.000
(260.000)
2027 180.000
(245.000)
Phase 1 nur bis
07/2027
2028 120.000
Phase 2 nur bis
07/2028
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe nur teilweise veranschlagt.
Infolge der Vorlage V/0441/2024/1 sind bereits in der Produktgruppe 0301 in Zeile 11 Personalauf-
wendungen Mittel in Höhe von 170.630,00 € für 2025 und die Folgejahre beschlossen worden.
In der Zeile 15 Transferaufwendungen sind für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 75.000.00 €, für
2026 Mittel in Höhe von 76.130,00 €, für 2027 Mittel in Höhe von 77.560,00 € für 2028 Mittel in Höhe
von 79.020,00 € und für 2029 Mittel in Höhe von 46.970,00 € beschlossen worden.
Durch die zusätzlichen Lerngruppen entstehen für 2025 ff. zusätzliche Aufwendungen. Dies sind Per-
sonalaufwendungen (Zeile 11) in Höhe von 106.769,00 € für 2025 und die Folgejahre. Diese sind
haushaltsneutral zu kompensieren.
Hinzu kommen zusätzliche Transferaufwendungen (Zeile 15) in Höhe von
2025 (anteilig ab 01.08.25) 92.627,00 €
2026 208.850,00 €
2027 212.769,00 €
2028 216.766,00 €
2029 254.382,00 €
2030 179.100,00 €
Der erhöhte Betrag im Jahr 2029 ergibt sich aus der Fortführung der koordinierenden Stelle im Um-
fang von 1 VZÄ S12 an der Norbertschule für den Zeitraum 01.08.2029 bis 31.12.2029. Die Berech-
nung für 2030 gilt bis zum 31.07.2030, dem Schuljahresende 2029/2030.
Die zusätzlichen Aufwendungen in 2025 sind im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung zu kom-
pensieren. Für die Jahre 2026 ff. sind die zusätzlichen Transferaufwendungen in den Haushaltsplan-
entwurf 2026/2027 aufzunehmen. Der Mehrbedarf ist im Budget des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung aufzufangen.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0711 Beschaffungen Inklusion
Auszahlungen 2025 6.000 Erstausstattung
neue Standorte
Die zur Finanzierung erforderlichen investiven Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.
g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.
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Begründung:
1. Bericht zum Start der intensivpädagogischen Gruppen im Schuljahr 2024/25
Im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/25 wurden außerordentlich hohe Zahlen
an Kindern mit intensivpädagogischen (siehe § 15 AO -SF)1 oder komplexen Förderbedarfen im För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) festgestellt. In Zusammenhang mit den begrenzten Kapa-
zitäten der Papst-Johannes-Schule als einziger Förderschule für den Förderschwerpunkt GE in der
Stadt Münster wurde in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, der Stadt Münster sowie ein-
zelnen Grundschulen ein Konzept für eine Beschulung von Kindern mit intensivpädagogischen För-
derbedarfen entwickelt und umgesetzt, welches durch die Verortung von intensivpädagogischen
Lerngruppen an 5 Grundschulstandorten eine Anbindung an das Gemeinsame Lernen ermöglicht.
Hierdurch wird sowohl eine räumliche und in Teilen wohnortnähere Verteilung der intensivpädagogi-
schen Beschulungsangebote im Stadtgebiet ermöglicht, als auch die Umsetzung von inklusiven Mo-
menten und Begegnungen (siehe V/0441/2024). Im Rahmen der Einrichtung der intensivpädagogi-
schen Gruppen (IPG) wurden in diesem Zuge Bedingungen geschaffen, um den Kindern innerhalb
der ausgesuchten Grundschulen ein Fördersetting zu bieten, das ein hohes Maß an Teilhabemöglich-
keiten innerhalb inklusiver Bildungsprozesse vorhält und gleichzeitig den hohen Bedarfen der Kinder
nach einer intensivpädagogischen Förderung entspricht.
Aufgrund der unterschiedlichen Startvoraussetzungen an den jeweiligen Schulstandorten unter ande-
rem in Bezug auf die räumlichen Gegebenheiten als auch in Bezug auf die Ausstattung wurden zwi-
schen den jeweiligen Schulen und der Schulträgerin jeweils umzusetzende Maßnahmen abgestimmt.
An der Norbertschule, der Grundschule Kinderhaus-West sowie der Nikolaischule Wolbeck wurden in
diesem Zusammenhang jeweils Sanitärräume so umgebaut, dass pflegerischen Bedarfen bedarfsent-
sprechend begegnet werden kann. An diesen drei Schulen wurde außerdem jeweils ein ausgewählter
Raum als Förderraum für die intensivpädagogische Gruppe festgelegt. In Abstimmung mit der jeweili-
gen Schule wurde die vorhandene Ausstattung dieser Räume bedarfsentsprechend ergänzt.
An der PRIMUS-Schule und der Wartburgschule wurden keine eigenen Förderräume festgelegt, son-
dern die Beschulung der Kinder findet aufgrund der jeweiligen pädagogischen Konzepte schwer-
punktmäßig im jeweiligen Klassenverbund statt.
Ein entscheidendes Element in der Umsetzung und Weiterentwicklung des Modellprojekts ist der re-
gelmäßig unter Federführung der unteren Schulaufsicht stattfindende Fachtag, an dem neben der
Schulaufsicht, den beteiligten Lehrkräften und Schulleitungen auch weiteres Personal aus der Arbeit
mit den intensivpädagogischen Gruppen teilnimmt. Zuletzt wurden nach einem gemeinsamen Refle-
xionstermin zum ersten Halbjahr auch die Träger in den Teilnehmendenkreis aufgenommen. Der
Fachtag erlaubt es, die Weiterentwicklung schulübergreifend voran zu bringen, Stolpersteine gemein-
sam zu bearbeiten, von Erfahrungen der anderen zu profitieren und Gelingensbedingungen zu identi-
fizieren.
Über das Bildungsmanagement ist auch die Schulträgerin an den Fachtag angebunden, so dass die
Umsetzung eng begleitet und Bedarfe schnell aufgegriffen werden können.
In den Fachtagen werden die pädagogisch -fachlichen Fragestellungen bearbeitet und abgeglichen,
wie der Stand in den Schulen ist. Zudem lassen sich durch Hospitationen erste übergreifende Er-
kenntnisse ziehen. In Bezug auf die Unterrichts - und Förderstruktur zeigt sich ein gleichsinniges Ar-
beiten an den unterschiedlichen Standorten, das sich durch ein hohes Maß an Strukturiertheit inner-
halb eines Tages und ein nahezu identisches Classroom-Management auszeichnet. Die Schülerinnen
und Schüler erleben ein transparentes und einheitliches Setting, das sehr individuell auf ihre Wahr-
nehmungsbesonderheiten und ihre Bedarfe abgestimmt ist. In allen Schulen konnten in nerhalb des
ersten Halbjahres inklusive Momente geschaffen werden und so echte Teilhabe ermöglicht werden.
Die Strukturen und inklusiven Momente sind auf die Bedarfe der Kinder abgestimmt. So gibt es an
einigen Schulen feste Tage, an denen gemeinsam mit der ganzen Klasse gearbeitet wird, an anderen
Schulen gibt es im Laufe eines Tages Begegnungen und/oder gemeinsame Unterrichtssituationen.
Diese werden kontinuierlich ausgebaut. Die intensive Förderung in der überschaubaren Gruppe ließ
1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO -SF)
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die Kinder eine sichere Basis innerhalb der Schule finden, auf deren Grundlage Entwicklungsschritte
ablesbar wurden. Fortschritte zeigten sich beispielsweise in lebensbedeutsamen Kompetenzen, der
Selbstversorgung, Orientierung sowie der Kommunikation. Bei einigen Kindern entwickelte sich das
Lern- und Arbeitsverhalten in der Gruppe stetig und das Gemeinsame Lernen in der Klasse nahm im
Laufe des Schuljahres immer weiter zu.
Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2025/26 meldeten sich an den Grundschulen mit intensivpäda-
gogischen Gruppen bereits Eltern, die dieses Angebot gezielt für ihr Kind wünschten. Als Argumente
für die Beschulung in der IPG einer Grundschule wurden die sozialräumliche Nähe und die Möglich-
keit des Gemeinsamen Lernens an einer Grundschule genannt.
2. Verteilung der Kinder im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/26
Auf Grundlage der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 sowie der aktuell laufenden AO-SF
Verfahren sind nach derzeitigem Stand 24 Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen für eine
Aufnahme in die intensivpädagogischen Gruppen vorgesehen. Die Aufnahmekapazität der Papst -
Johannes-Schule, in Trägerschaft des Bistums Münster, ist weiterhin unzureichend, die schulrechtli-
chen bestehenden Wahlmöglichkeiten der Eltern faktisch kaum vorha nden und klare Handlungsauf-
träge formuliert (siehe auch Vorlage V/0191/2025). Bis zu dieser Lösung, die auch die Beschulung in
der Sekundarstufe I in den Blick nehmen muss, kommt dem intensivpädagogischen Modellprojekt
eine große Bedeutung für die Beschulung von Kindern mit Förderbedarfen in Münster zu. Sie müssen
daher verlängert und ausgeweitet werden.
Die Verteilung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, dem schulärztli-
chen Dienst, den Eltern und den Grundschulen. Neben den Grundschulstandorten mit bereits beste-
henden intensivpädagogischen Lerngruppen soll zum kommenden Schuljahr auch an zwei weiteren
Grundschulstandorten jeweils eine intensivpädagogische Lerngruppe gebildet werden. Diese beiden
neu hinzukommenden Standorte sind die Grundschule am Kinderbach sowie die Grundschule York.
3. Personelle Ausstattung im Modellprojekt
Zum ersten Jahrgang des intensivpädagogischen Modellprojekts wurde in Abstimmung mit der
Schulaufsicht, den beteiligten Schulen und den Trägern ein Schlüssel von 0,5 VZÄ pro Gruppe mit 4
Kindern angesetzt. Die Passung dieser Planung hat sich im Laufe des ersten Jahrgangs bewährt.
Vorausgesetzt, die Arbeit der verschiedenen Professionen aus Schulbegleitung, pädagogischem Per-
sonal in der Betreuung und Lehr kräften greift abgestimmt ineinander und die Stellen können – wenn
auch sukzessive - besetzt werden, ermöglicht dieser Schlüssel ein schulisches Bildungsangebot, ein
pädagogisch konzipiertes Betreuungsangebot, inklusive Momente und eine Elternarbeit.
War dieser Schlüssel auch für den ersten Jahrgang erforderlich, um die Basis zu legen und erste
Strukturen aufzubauen, galt es diesen im Sinne eines Modellprojekts für einen weiteren Jahrgang zu
überprüfen.
So unterschiedlich die fünf Standorte in ihren Struk turen und dem jeweiligen Modellprojekt vor Ort
sind, so divers ist auch die Rückmeldung der Bedarfe für den zweiten Jahrgang. Bei aller Unter-
schiedlichkeit, einig ist doch die Rückmeldung, dass es keinen Automatismus nach entsprechend
vervielfachten Ressourcen gibt.
Grundlage für die Kalkulation des Mehrbedarfs für einen weiteren Jahrgang waren folgende Elemen-
te:
Anzahl der Kinder, die bereits an einem Standort beschult werden, insbesondere unter Be-
rücksichtigung bereits entfallender intensivpädagogischer Förderbedarfe,
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Anzahl der Kinder mit intensivpädagogischem Förderbedarf, die neu zum kommenden Schul-
jahr an den verschiedenen Standorten beschult werden sollen,
Ableitung von Orientierungswerten aus dem ersten Durchgang, z.B. für die neu aufzusetzen-
den Standorte Grundschule York und Grundschule am Kinderbach,
Vertretungsregelungen,
Ausgewogenheit der Anzahl der Kinder und der Fachkräfte in der jeweiligen Gruppe sowie
Abstimmung mit den konzeptionellen Bedarfen an den jeweiligen Standorten.
Gerade der le tzte Punkt wird erst durch die standortübergreifende Betrachtung möglich. Nach erst
einem halben Jahr in der Umsetzung des Modellprojekts und entsprechend kurzen Erfahrungen der
Fachkräfte mit der Zielgruppe an den Standorten, aber auch in den Teams, kann hier erst marginal
nachgesteuert werden. Dieser Punkt bietet aber zunehmend größeres Steuerungspotenzial. Gelin-
gensbedingungen können identifiziert, Stolpersteine ausgeräumt und Rahmenbedingungen entwickelt
werden. Schon jetzt erweisen sich eingespielte Teams, tragfähige Netzwerke und belastbare Konzep-
te als Faktor für ressourcenschonendere Standorte.
Um dem Ausbau der intensivpädagogischen Gruppen an den bereits im Modellprojekt beteiligten
Schulen gerecht zu werden, soll an den Schulen des Gebundenen Ganztags die Unterstützung durch
Erzieher*innen im Umfang von 1,09 VZÄ stellen - und haushaltsneutral ausgebaut werden. An der
Norbertschule wird der Träger Jugendhilfe St. Mauritz mit einer weiteren 0,50 VZÄ Stelle für Erzie-
her*innen beauftragt.
4. Lehrmittel und Verbrauchsmaterial
Zum Start der intensivpädagogischen Gruppen zum Schuljahr 2024/25 konnte diesen für die jeweili-
gen Schulstandorte ein Budget in Höhe von 3000 € bereitgestellt werden, um eine Grundausstattung
an Lehr- und Verbrauchsmaterial zu beschaffen.
Trotz dieser vorhandenen Grundausstattung zeigt sich, dass zur Förderung der Kinder in den inten-
sivpädagogischen Gruppen an den Schulstandorten ein höherer finanzieller Bedarf für Lehr- und Ver-
brauchsmaterial besteht.
Grundsätzlich erhalten Schulen (Ausnahme: Förderschulen), in denen im „Gemeinsamen Unterricht“
Kinder und Jugendliche beschult werden, pro Schüler*in mit festgestelltem Förderbedarf „Lernen“
oder „Geistige Entwicklung“ einen Zuschlag in Höhe von 110,00 € pro Schüler*in im Ra hmen der
Schuletats. Dieser Zuschlag soll den zusätzlichen Lern - und Lehrmittelbedarf aufgrund der zieldiffe-
renten Beschulung abdecken.
Aufgrund des nachvollziehbar höheren Bedarfes an den Standorten mit intensivpädagogischen Grup-
pen soll diesen zusätzlich zur Bezuschussung der entstehenden Mehrbedarfe ein Budget von 1000 €
pro Schuljahr bereitgestellt werden.
Für die beiden neu hinzukommenden Schulstandorte Grundschule am Kinderbach und Grundschule
York soll diesen analog zu den im letzten Jahr gestarteten Schulen aus verfügbaren Mitteln zum Start
im kommenden Schuljahr ein Budget in Höhe von 3000 € für eine Grundausstattung bereitgestellt
werden und in den Folgejahren analog zu den bereits gestarteten intensivpädagogischen Gruppen
schuljährlich ein Budget von je 1000 €.
5. Beförderungskosten (Taxibeförderung)
Auch wenn in der Regel kein rechtlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Beförderung
mit dem Taxi nach § 16 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) besteht, erfolgt auf Grundla-
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ge eines Ratsbeschlusses für Schüler*innen der Klassen 1 und 2 (umfasst die bis zu dreijährige
Schuleingangsphase) mit anerkanntem Förderbedarf dennoch die Übernahme der Kosten durch die
Stadt Münster. Eine Prüfung alternativer und kostengünstigerer Beförderungsmöglichkeiten, wie z. B.
ÖPNV-Nutzung oder PKW-Beförderung durch die im Grundsatz hierzu verpflichteten Eltern (vgl. § 41
Schulgesetz NRW i. V. m. § 3 SchfkVO), erfolgt im Rahmen des Ratsbeschlusses nicht. Erst ab der
dritten Klasse erfolgt eine Prüfung auf den rechtlichen Grundlagen der Schülerfahrkostenverordnung,
wonach oftmals die vorrangige Beförderungspflicht der Eltern (gegen Wegstreckenentschädigung)
greift. Im Rahmen des Modellprojektes IPG nutzten dieses Angebot im SJ 2024/2025 insgesamt acht
von 16 berechtigten Schüler*innen, teilweise ist hierbei eine Einzelbeförderung erforderlich. Die Kos-
ten hierfür belaufen sich für das Schuljahr auf rd. 82 T €, im Schnitt also auf rd. 10 T € pro Schüler*in.
Unter Berücksichtigung einer zum 01.08.2025 erwarteten Preissteigerung von rd. 5,5 % und der vor-
sichtigen Annahme, dass rd. 2/3 (also 15) der zum Schuljahr 2025/2026 neu hinzukommenden Schü-
ler*innen per Taxi befördert werden, würden die Kosten für die Taxi -Beförderung im Modellprojekt
IPG für das
- Haushaltsjahr 2025 von aktuell rd. 85 T € auf rd. 147 T€ (+ 62 T€) steigen,
- Schuljahr 2025/2026 sich auf rd. 258 T € belaufen,
- Haushaltsjahr 2026 auf rd. 260 T € belaufen.
Die Regelungen für die Taxibeförderung über den Ratsbeschluss gelten für Schüler*innen der Phase
1 längstens bis Ende des Schuljahres 2026/2027 und für Schüler*innen der Phase 2 längstens bis
Ende des Schuljahres 2027/2028. Die hiernach i. d. R. an die Eltern für die Eigenbeförderung zu ge-
währende Wegstreckenentschädigung fällt auf Grund ihrer Höhe (0,13 € / km) kaum ins Gewicht (rd.
8.000 € p. a.), was zu sinkenden Mehrkosten ab dem Haushaltsjahr 2027 führt.
Nach aktuellem Stand (30.04.2025) können die Mehrkosten für die Taxibeförderung im Jahr 2025 im
Rahmen des für die Schülerbeförderung zur Verfügung stehenden Budgets gedeckt werden.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
2782 Zeichen
Anlage A zur V/0243/2025 Kurzüberblick Es wird über die Entwicklungen in den zum letzten Schuljahr an 5 Grundschulstandorten gebilde- ten intensivpädagogischen Gruppen zur Beschulung von Kindern mit intensivpädagogischen För- derbedarfen berichtet sowie über die zum kommenden Schuljahr anstehenden Regelungsbedar- fe. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Personalaufwendungen 2025: 277.399€ (3,52 VZÄ = 0,4 VZÄ S12 und 3,12 VZÄ S08b) 2026ff.: 277.399€ (3,52 VZÄ = 0,4 VZÄ S12 und 3,12 VZÄ S08b) Transferaufwendungen 2025: 167.627€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 2026: 284.980€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 2027: 290.329€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 2028: 295.786€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 2029: 301.352€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) 2030: 179.100€ (2,0 VZÄ S12, 1,5 VZÄ S08b ff.) Sonstige ordentliche Aufwendungen 2025: 5.000€ Lehr- und Lernmittel sowie Verbrauchsmaterial (nur Zusatzmittel Phase 1) 2026ff.: 9.640€ (Phase 1 und 2) Investitionsmaßnahme „0711 – Beschaffungen Inklusion“ Auszahlungen 2025: 6.000€ Erstausstattung 2 neue Standorte Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2025: 62.000€ (147.000€) Schülerbeförderung, abhängig von Inanspruchnahme, rd. 5 % Preissteigerung p. a., nur Phase 2 (inkl. Phase 1 in Klammern) 2026: 170.000€ (260.000€) 2027: 180.000€ (245.000€) Phase 1 nur bis 07/2027 2028: 120.000€ Phase 2 nur bis 07/2028 Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die beschriebenen Maßnahmen entsprechen dem Ziel eine gleichberechtigten Zugangs zu Bil- dung für Menschen mit Behinderung (i.S.d. Artikel 24 Behindertenrechtskonvention.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0243/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 16.04.2025 17:56