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V/0260/2025

Ausschreibung der Stelle der*des Generalintendant*in des Theaters Münster

Vorlagen 30.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 17

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1106 Zeichen

Anlage A zur V/0260/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird das Verfahren zur Auswahl einer*s Generalintendant*in ab der Spielzeit 
2027/2028 festgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Theater Münster wird nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen und der Eigenbetriebsverordnung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. 
Es fördert das kulturelle Leben in der Stadt Münster und darüber hinaus durch die Erbringung 
eigener Leistungen und die Unterstützung Dritter. 
 
Die*Der Generalintendant*in ist die künstlerische Leitung des gesamten Theaters und ein Teil der 
Betriebsleitung. Sie*Er stellt damit maßgeblich die Funktionalität und den Erfolg des Theaters 
sicher. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Wirtschaftsplan Theater Münster 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

4926 Zeichen

V/0260/2025 
V/0260/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausschreibung der Stelle der*des Generalintendant*in des Theaters Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.05.2025 Kulturausschuss Vorberatung 
   13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stelle der*des Generalintendant*in des Theaters Münster wird zur Spielzeit 2027/2028 öffent-
lich ausgeschrieben. Die Anstellung soll auf fünf Spielzeiten befristet werden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
 
 dass die Durchführung des Auswahlverfahrens als externe Dienstleistung beauftragt wird (Fi-
nanzierungsvorbehalt) und 
 
 unter Federführung der Beigeordneten für Soziales und Kultur eine multiprofessionell besetzte 
Findungskommission in die Auswahlentscheidung eingebunden wird. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die mit einer Beauftragung der externen Personaldienstleistung verbundenen Kosten können vss. im 
vorhandenen Budgetrahmen getragen werden. 
 
Ein Intendanzwechsel zieht regelmäßig Kosten für Abfindungen auf grund von Nichtverlängerungen 
mit künstlerischen Mitarbeitenden und der Überarbeitung des gesamten Öffentlichkeitsauftritts inkl. 
Werbung und Marketing nach sich. Diese können und sollen heute nicht beziffert werden und werden 
sich weiterhin regelmäßig an der Finanzierbarkeit über den Wirtschaftsplan des Theaters ausrichten 
müssen. 
 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
06.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Maser 
Telefon: 492-1130 
Maser@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0260/2025 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Der Anstellungsvertrag mit der Generalintendantin Dr. Katharina Kost-Tolmein endet mit der Spielzeit 
2026/2027 am 31.08.2027. 
 
Das Anstellungsverhältnis wird nicht verlängert. Die Vorbereitungen zum Dienstantritt einer neuen 
Generalintendanz wie z.B. das Aussprechen von Nichtverlängerungsmitteilungen gegenüber künstle-
rischen Mitarbeitenden im Rahmen der bestehenden tariflichen und arbeitsvertraglichen Mögl ichkei-
ten bedingen einen zeitlichen Vorlauf von weit über 12 Monaten. Die Entscheidung über eine neue 
Generalintendanz ist daher entsprechend früh zu treffen. Die Verwaltung sieht dafür heute die folgen-
den groben zeitlichen Eckpunkte vor: 
 
September/ Oktober 2025 Insertion Ausschreibung/ Direktansprache potentielle Kandi-
dat*innen 
 
Januar 2026 Entscheidung der Findungskommission über engste Wahl 
 
Februar/ März 2026 Ratsentscheidung neue Generalintendanz 
 
 
Die Beschäftigung mit einer Befristung für fünf Spielzeiten zu versehen ist „marktüblich“, entspricht 
der hiesigen Tradition und sichert letztlich die künstlerische Weiterentwicklung und Aktualität. 
 
Die Basis der Stellenausschreibung werden die heutige Struktur und  sowie die rechtlichen und wirt-
schaftlichen Grundlagen des Theaters Münster bilden. Die Verwaltung prüft dazu aktuell Anpassun-
gen der Kompetenzen der künstlerischen Spartenleitungen und sie betreffender Personalentschei-
dungen (mit Ausnahme der*des Generalmusikdirektors*in). Über Anpassungen der bestehenden Re-
gelwerke wird zu gegebener Zeit berichtet bzw. eine Änderung wird dem zuständigen Gremium vor-
geschlagen. 
 
 
Zu 2. 
 
Die*Der neue Generalintendant*in wird eine solitäre Profession innerhalb der Arbeitgeberin Stadt 
Münster besetzen. Die tiefgeh ende Beurteilung möglicher Kandidat*innen benötigt daher eine ent-
sprechende fachlich-inhaltliche Kompetenz, die in diesem Berufsfeld spezialisierte Dienstleister*innen 
im weitaus größeren Maß als die Stadtverwaltung haben. Weiterhin kennen sie die aktuellen Entwick-
lungen in diesem Teilsegment des Arbeitsmarktes regelmäßig sehr genau und ihnen steht das unter 
kommunalen Arbeitgeber*innen immer noch (gegenseitig) nicht akzeptierte Mittel der Direktansprache 
potentieller Kandidat*innen in anderweitigen Anstellungsverhältnissen zur Verfügung. 
 
Schließlich ist in der Neutralität der*des externen Dienstleisters*in in der Kommunikation gegenüber 
potentieller Bewerber*innen eine bessere Chance zur Gewinnung guter Kandidat*innen zu sehen. 
 
Aus diesen Gründen strebt d ie Verwaltung an, hier eine externe Dienstleistung beauftragen. Voraus-
setzung dafür bleibt die Finanzierung im Rahmen der bestehenden Budgets. 
 
Die Findungskommissionen haben sich in der Vergangenheit aus Vertreter*innen der Verwaltung, der 
kommunalen Kulturpolitik und externen Fachleuten zusammengesetzt. Das ist auch für die Auswahl

- 3 - 
V/0260/2025 
der neuen Generalintendanz zur Spielzeit 2027/2028 vorgesehen, hängt im Lichte der für September  
2025 anstehenden Kommunalwahl aber auch vom Zeitpunkt der Konstituierung des neuen Kulturaus-
schusses als Betriebsausschusses bzw. der Benennung der kultur/ -personalpolitischen Spre-
cher*innen ab. 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage: 
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Kulturausschuss
TOP 2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0260/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2025
Erstellt
25.04.2025 08:33