V/0260/2025
Ausschreibung der Stelle der*des Generalintendant*in des Theaters Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0260/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird das Verfahren zur Auswahl einer*s Generalintendant*in ab der Spielzeit 2027/2028 festgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Theater Münster wird nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen und der Eigenbetriebsverordnung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Es fördert das kulturelle Leben in der Stadt Münster und darüber hinaus durch die Erbringung eigener Leistungen und die Unterstützung Dritter. Die*Der Generalintendant*in ist die künstlerische Leitung des gesamten Theaters und ein Teil der Betriebsleitung. Sie*Er stellt damit maßgeblich die Funktionalität und den Erfolg des Theaters sicher. Finanzierung Produktgruppe: Wirtschaftsplan Theater Münster Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0260/2025 V/0260/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausschreibung der Stelle der*des Generalintendant*in des Theaters Münster Beratungsfolge 13.05.2025 Kulturausschuss Vorberatung 13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stelle der*des Generalintendant*in des Theaters Münster wird zur Spielzeit 2027/2028 öffent- lich ausgeschrieben. Die Anstellung soll auf fünf Spielzeiten befristet werden. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Durchführung des Auswahlverfahrens als externe Dienstleistung beauftragt wird (Fi- nanzierungsvorbehalt) und unter Federführung der Beigeordneten für Soziales und Kultur eine multiprofessionell besetzte Findungskommission in die Auswahlentscheidung eingebunden wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die mit einer Beauftragung der externen Personaldienstleistung verbundenen Kosten können vss. im vorhandenen Budgetrahmen getragen werden. Ein Intendanzwechsel zieht regelmäßig Kosten für Abfindungen auf grund von Nichtverlängerungen mit künstlerischen Mitarbeitenden und der Überarbeitung des gesamten Öffentlichkeitsauftritts inkl. Werbung und Marketing nach sich. Diese können und sollen heute nicht beziffert werden und werden sich weiterhin regelmäßig an der Finanzierbarkeit über den Wirtschaftsplan des Theaters ausrichten müssen. Personal- und Organisationsamt 06.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Maser Telefon: 492-1130 Maser@stadt-muenster.de - 2 - V/0260/2025 Begründung: Zu 1. Der Anstellungsvertrag mit der Generalintendantin Dr. Katharina Kost-Tolmein endet mit der Spielzeit 2026/2027 am 31.08.2027. Das Anstellungsverhältnis wird nicht verlängert. Die Vorbereitungen zum Dienstantritt einer neuen Generalintendanz wie z.B. das Aussprechen von Nichtverlängerungsmitteilungen gegenüber künstle- rischen Mitarbeitenden im Rahmen der bestehenden tariflichen und arbeitsvertraglichen Mögl ichkei- ten bedingen einen zeitlichen Vorlauf von weit über 12 Monaten. Die Entscheidung über eine neue Generalintendanz ist daher entsprechend früh zu treffen. Die Verwaltung sieht dafür heute die folgen- den groben zeitlichen Eckpunkte vor: September/ Oktober 2025 Insertion Ausschreibung/ Direktansprache potentielle Kandi- dat*innen Januar 2026 Entscheidung der Findungskommission über engste Wahl Februar/ März 2026 Ratsentscheidung neue Generalintendanz Die Beschäftigung mit einer Befristung für fünf Spielzeiten zu versehen ist „marktüblich“, entspricht der hiesigen Tradition und sichert letztlich die künstlerische Weiterentwicklung und Aktualität. Die Basis der Stellenausschreibung werden die heutige Struktur und sowie die rechtlichen und wirt- schaftlichen Grundlagen des Theaters Münster bilden. Die Verwaltung prüft dazu aktuell Anpassun- gen der Kompetenzen der künstlerischen Spartenleitungen und sie betreffender Personalentschei- dungen (mit Ausnahme der*des Generalmusikdirektors*in). Über Anpassungen der bestehenden Re- gelwerke wird zu gegebener Zeit berichtet bzw. eine Änderung wird dem zuständigen Gremium vor- geschlagen. Zu 2. Die*Der neue Generalintendant*in wird eine solitäre Profession innerhalb der Arbeitgeberin Stadt Münster besetzen. Die tiefgeh ende Beurteilung möglicher Kandidat*innen benötigt daher eine ent- sprechende fachlich-inhaltliche Kompetenz, die in diesem Berufsfeld spezialisierte Dienstleister*innen im weitaus größeren Maß als die Stadtverwaltung haben. Weiterhin kennen sie die aktuellen Entwick- lungen in diesem Teilsegment des Arbeitsmarktes regelmäßig sehr genau und ihnen steht das unter kommunalen Arbeitgeber*innen immer noch (gegenseitig) nicht akzeptierte Mittel der Direktansprache potentieller Kandidat*innen in anderweitigen Anstellungsverhältnissen zur Verfügung. Schließlich ist in der Neutralität der*des externen Dienstleisters*in in der Kommunikation gegenüber potentieller Bewerber*innen eine bessere Chance zur Gewinnung guter Kandidat*innen zu sehen. Aus diesen Gründen strebt d ie Verwaltung an, hier eine externe Dienstleistung beauftragen. Voraus- setzung dafür bleibt die Finanzierung im Rahmen der bestehenden Budgets. Die Findungskommissionen haben sich in der Vergangenheit aus Vertreter*innen der Verwaltung, der kommunalen Kulturpolitik und externen Fachleuten zusammengesetzt. Das ist auch für die Auswahl - 3 - V/0260/2025 der neuen Generalintendanz zur Spielzeit 2027/2028 vorgesehen, hängt im Lichte der für September 2025 anstehenden Kommunalwahl aber auch vom Zeitpunkt der Konstituierung des neuen Kulturaus- schusses als Betriebsausschusses bzw. der Benennung der kultur/ -personalpolitischen Spre- cher*innen ab. gez. Markus Lewe Anlage: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0260/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 08:33