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V/0338/2011

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2010

Vorlagen 12.05.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4525 Zeichen

V/0338/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2010 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.06.2011 Werksausschuss der citeq Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2010 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 34.146.830,58 € und 
einem Jahresüberschuss von 1.913.611,03 € festgestellt. 
 
1. Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe v on 1.913.611,03 € wird wie folgt verwendet: 
1.517.062,74 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. An Rücklagen werden insgesamt 
396.548,29 € gebildet. 
 
Diese setzen sich wie folgt zusammen: 
 
1.1 Rücklage für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 331.548,29 €, 
1.2 Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen in Höhe 
von 65.000,00 €. 
 
2. Dem Werksausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2010 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, hat im Auf-
trag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüf ungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 
und den Lagebericht des Kalenderjah res 2010 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Be-
triebssatzung der citeq dem Werksausschuss sowie dem Rat vorzulegen. 
 
Zu 1. 
 
Jahresabschluss 2010
 
Die Gewinn- und Verlustrechung für das Kalenderjahr 2010 vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 weist einen 
Jahresüberschuss von 1.913.611,03 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl 
Vorlagen-Nr.: 
V/0338/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Boenigk 
Ruf: 
492 18 11 
E-Mail: 
Boenigk@citeq.de  
Datum: 
30.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0338/2011 
• bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 880.052,69 € an die Kooperationspartner 
gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (A nteil Stadt Münster: 
345.420,68 €), 
• der Pensionsrückstellung die Veränderung in H öhe von 805.516,00 € zugeführt wurde, um den Pen-
sionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, 
• der gesetzlichen Beihilferückstellung die Verände rung in Höhe von 422.781,00 € zugeführt wurde, 
um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre auch künftig abde-
cken zu können. 
 
Zu 1.1 
Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinba-
rung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroff en, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den 
Barwert (331.548,29 €) der übertragenen Pensionslasten zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2010 der 
citeq wurde ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. 
 
Zu 1.2 
Zwischen der Stadt Münster und der citeq wurde vereinba rt, dass der Jahresüberschuss u. a. dafür verwen-
det wird, um jährliche Rücklagen in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 01.01.2004 
übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen einstellen zu können. 
 
Die citeq ihrerseits verpflichtet sich, 
• die Zinsen in Höhe von 331.548,29 €, 
• die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 805.516,00 € und 
• die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 422.781,00 €  
 
in einen vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds einzuzahlen. 
 
Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschu ss in Höhe von 1.517.062,74 € wird an die Stadt 
Münster ausgeschüttet. 
Lagebericht 2010 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner hat festgestellt, dass 
der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung 
aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschl uss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine 
falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wecken. 
Prüfungsergebnis 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, erteilt der 
citeq für das Kalenderjahr 2010 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
 
Zu 2. 
 
Dem Werkausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2010 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Be-
triebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Werksausschusses. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Dr. Heinrichs 
 
 
Anlagen: 
Jahresabschluss

Beratungsverlauf (4)

15.06.2011 Werksausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0338/2011
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37