V/0338/2011
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2010
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Beschlussvorlage
4525 Zeichen
V/0338/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2010 Beratungsfolge 15.06.2011 Werksausschuss der citeq Vorberatung 12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2010 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 34.146.830,58 € und einem Jahresüberschuss von 1.913.611,03 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe v on 1.913.611,03 € wird wie folgt verwendet: 1.517.062,74 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. An Rücklagen werden insgesamt 396.548,29 € gebildet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 1.1 Rücklage für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 331.548,29 €, 1.2 Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen in Höhe von 65.000,00 €. 2. Dem Werksausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2010 Entlastung erteilt. Begründung: Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, hat im Auf- trag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüf ungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kalenderjah res 2010 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Be- triebssatzung der citeq dem Werksausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Jahresabschluss 2010 Die Gewinn- und Verlustrechung für das Kalenderjahr 2010 vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 weist einen Jahresüberschuss von 1.913.611,03 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl Vorlagen-Nr.: V/0338/2011 Auskunft erteilt: Herr Boenigk Ruf: 492 18 11 E-Mail: Boenigk@citeq.de Datum: 30.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0338/2011 • bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 880.052,69 € an die Kooperationspartner gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (A nteil Stadt Münster: 345.420,68 €), • der Pensionsrückstellung die Veränderung in H öhe von 805.516,00 € zugeführt wurde, um den Pen- sionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, • der gesetzlichen Beihilferückstellung die Verände rung in Höhe von 422.781,00 € zugeführt wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre auch künftig abde- cken zu können. Zu 1.1 Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinba- rung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroff en, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den Barwert (331.548,29 €) der übertragenen Pensionslasten zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2010 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Zu 1.2 Zwischen der Stadt Münster und der citeq wurde vereinba rt, dass der Jahresüberschuss u. a. dafür verwen- det wird, um jährliche Rücklagen in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 01.01.2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen einstellen zu können. Die citeq ihrerseits verpflichtet sich, • die Zinsen in Höhe von 331.548,29 €, • die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 805.516,00 € und • die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 422.781,00 € in einen vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds einzuzahlen. Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschu ss in Höhe von 1.517.062,74 € wird an die Stadt Münster ausgeschüttet. Lagebericht 2010 Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner hat festgestellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschl uss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wecken. Prüfungsergebnis Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, erteilt der citeq für das Kalenderjahr 2010 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu 2. Dem Werkausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2010 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Be- triebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Werksausschusses. I. V. gez. Dr. Heinrichs Anlagen: Jahresabschluss
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0338/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37