V/0436/2017
Verlagerung der Jugendwerkstatt
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Beschlussvorlage
5521 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Verlagerung und Weiterentwicklung der Jugendwerkstatt des Jugendausbildungszentrum / JAZ gGmbH als Schülerwerkstatt zum schulischen Lernort Schule an der Beckstraße, Standort SEK I - Laerer Landweg zum Schuljahr 2017/2018 Beratungsfolge 07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Verlagerung der „Jugendwerkstatt“, des Kooperationsprojekts mit dem Jugendausbildungszentrum /JAZ gGmbH als Schülerwerkstatt zum schulischen Lernort „Schule an der Beckstraße“, Standort Sek I – Laerer Landweg zum Schuljahr 2017/2018. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, a. dass die sozial- und werkpädagogischen Angebote als Schülerwerkstatt weitergeführt werden b. dass der bisherige Anteil der Zielgruppe der Jugendwerkstatt, der nicht nach dem SGB II leistungsberechtigt ist und nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, Angebote durch das Jobcenter Münster erhält. c. dass die JAZ gGmbH eine neue Jugendwerkstatt nach den Kriterien des Kinder- und Jugendförderplans des Landes beantragt. Sie soll als Angebot der Jugendhilfe als wichtiger, nachhaltiger Baustein im örtlichen Übergangssystem Schule und Beruf und innerhalb des Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ dienen. 3. Das Gesamtkonzept wird dem Rat nach Fertigstellung des Teilkonzepts für den schulischen Lernort Sek I Laerer Landweg zum Beschluss vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0436/2017 Auskunft erteilt: Frau Nees Ruf: 492-5123 E-Mail: Nees@stadt-muenster.de Datum: 11.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0603 Förderung von benachteili g- ten jungen Menschen Zeile 15 Transferaufwendungen 2017ff. 107.370 Neutral Begründung: 1. Ausgangslage Die „Jugendwerkstatt“ des Jugendausbildungszentrums JAZ gGmbH ist seit 1996 ein Kooperations- projekt des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Ziel der Jugendwerkstatt ist die Förderung und die Qualifikation junger Menschen zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Bisher war die Jugendwerkstatt in den Räumen des Jugendinformations- und -bildungszentrums (Jib) untergebracht. Durch die Ausweitung der Angebote im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes stößt das Jib an seine räumlichen Kapazitätsgrenzen. Aktuell müssen für die umfangreiche Seminararbeit zusätzliche Räume angemietet werden. Ab Sommer 2017 stehen daher im Jib keine Räume mehr für die JAZ gGmbH zur Verfügung. Im Zuge der Inklusion, der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung findet u. a. ein Prozess der Neuorientierung und Weiterentwicklung der Hilfesysteme statt. Dazu gehört auch, dass die Richard-von-Weizsäcker Schule Sek I auslaufend gestellt wurde. Der neue schulische Lernort „Schu- le an der Beckstraße“ ist im April diesen Jahres von Bezirksregierung Münster offiziell und rückwir- kend zum Ratsbeschluss vom 16.03.2016 (V/0085/2016) genehmigt worden ist. Im Rahmen dieser Weiterqualifizierung ist die geplante Schülerwerkstatt ein niedrigschwelliges Berufsorientierungsan- gebot. Mit den bestehenden kommunalen Mitteln soll in Kooperation mit dem JAZ ein sozial- und werkpäda- gogisches Angebot (Schülerwerkstatt) in der „Schule an der Beckstraße Sek I“ - Standort Laerer Landweg installiert werden. Die Schüler*innen des Sek I Bereiches der Klassen 7 bis 10, die nicht im inklusiven Schulsystem gefördert werden können, haben einen hohen Bedarf an Förderung von le- benspraktischen Kompetenzen in den Bereichen Handwerk und Hauswirtschaft. 2. Personelle Ausstattung Die Schülerwerkstatt wird in Anlehnung an die bisherige Jugendwerkstatt mit 45 Wochenstunden Werkpädagogik und 30 Wochenstunden Sozialpädagogik ausgestattet. Die Ausgestaltung erfolgt nach der gemeinsamen Konzeptionierung (siehe Punkt 3). Die Schülerwerkstatt ist organisatorisch weiterhin an das JAZ angebunden. Der Standort ist die Schu- le an der Beckstraße - Sek I, Standort Laerer Landweg. Aus dem bestehenden Personal (3,00 VZÄ) an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden Stellenanteile von 1,00 VZÄ Sozialarbeit in das mobi- le Team der „Jugendhilfe an weiterführenden Schulen“ verlagert. 3. Weiteres Verfahren - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die genaue konzeptionelle und personelle Ausgestaltung erfolgt mit allen am Konzept beteiligten In- stitutionen (Schulaufsicht, Amt für Kinder Jugendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbil- dung und der Schule). Die Gesamtvorlage zum schulischen Lernort „Schule an der Beckstraße - Sek I“, die dem Rat zum Sommer zur Beschlussfassung vorgelegt wird, greift die Thematik erneut auf. Danach wird die konkrete Zusammenarbeit mit allen an der Schule tätigen Personen und Organisat i- onen im Rahmen einer mit allen Institutionen abgestimmten Kooperationsvereinbarung festgelegt. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Beckstraße
- Laerer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0436/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37