V/0135/2024
"Arbeitswelt. Zukunft." Neukonzeption der städtischen Büroraumplanung und Baubeschluss für das Stadthaus 4
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Anlage 1 zu V-0135-2024 - Konzept New Work City
89091 Zeichen
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
1
Projekt
Arbeitswelt. Zukunft.
Teilprojekt 1:
New Work in der Stadtverwaltung Münster
Projektleitung
Sebastian Niermann, Personal- und Organisationsamt
Projektgruppe :
Marion Brink, Amt für Immobilienmanagement
Marco Brüggemeyer, citeq
Andrea Döpper, Personal- und Organisationsamt
Sarah Feldkamp, Personal- und Organisationsamt
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
2
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ..................................... ................................................... .............................. 4
1.1. Ausgangslage ................................. ................................................... ..................... 4
1.2. Zielsetzung .................................. ................................................... ......................... 4
2. Der Ansatz von New Work ........................ ................................................... .................. 5
2.1. Definition und New-Work-Elemente ............. ................................................... ......... 5
2.2. Mehrwerte und Nutzen ......................... ................................................... ................ 6
3. Konzeptionelle Umsetzung in der Stadtverwaltung ................................................... ...... 7
3.1. Mitwirkung der Stadtverwaltung................ ................................................... ............ 7
3.2. Konzeptidee „New-Work-City" .................. ................................................... ...........10
4. Grundbausteine attraktiver und flexibler Arbeits bedingungen ........................................11
4.1. Städtische Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort .............11
4.2. Software und technische Infrastruktur ........ ................................................... .........16
4.3. Veränderungsmanagement und Kommunikation ..... ...............................................22
5. Nutzenorientierte Büroraumkonzepte ............. ................................................... ............26
5.1. Activity Based Working im Stadthaus 4 ........ ................................................... .......27
5.2. Desk-Sharing und New-Work-Elemente in Bestands gebäuden ..............................33
5.3. Coworking .................................... ................................................... .......................40
6. Fazit .......................................... ................................................... .................................42
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die 4 Elemente von New Work ............................................................. ............ 5
Abbildung 2: Welche Facetten von New Work sind aus Sicht der Mitarbeitenden wichtig? .... 8
Abbildung 3: Konzeptionelle Bausteine der New-Work-City ..................................................11
Abbildung 4: Angestrebte Entwicklung für mobiles Arbeiten .................................................14
Abbildung 5: IT-Ausstattung in Besprechungsräumen .................................................... ......18
Abbildung 6: Synergien der New Work Raumkonzepte ..................................................... ...27
Abbildung 7: Was ist Activity Based Working? ......................................................... .............28
Abbildung 8: Vergleich von Arbeitsumgebungen ......................................................... .........29
Abbildung 9: Beispiele für Raum- und Arbeitsplatztypen ............................................... .......29
Abbildung 10: Kollaboration durch Nachbarschaften .................................................... ........33
Abbildung 11: Raum- und Arbeitsplatztypen ............................................................ .............37
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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1. Einführung
1.1. Ausgangslage
Die kommunale Arbeitswelt befindet sich in einem ti efgreifenden Wandel, der von
technologischen Fortschritten, sozialen Veränderung en und sich wandelnden Arbeitsweisen
geprägt ist. Als Antwort auf diese Veränderungen wi dmet sich dieses Konzept dem Thema
„New Work” und damit dem Arbeitsplatz der Zukunft in der Stadtverwaltung Münster.
New Work repräsentiert eine innovative Herangehensweise an die Gestaltung der Arbeitswelt,
die auf den Werten Flexibilität, Eigenverantwortung und Empowerment basiert. Der
Arbeitsplatz der Zukunft geht dabei über standardis ierte Strukturen hinaus und bietet eine
räumliche Arbeitsumgebung, die den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden Rechnung
trägt. Dabei werden Veränderungen in der Arbeitswel t vom technologischen Fortschritt
angetrieben. Aus Sicht der Mitarbeitenden verändert sich die Sinnhaftigkeit ihrer beruflichen
Tätigkeit; Privates und Beruf werden in einen neuen Ausgleich gebracht.
Die Stadt Münster steht vor der Herausforderung, si ch diesen veränderten Ansprüchen und
Anforderungen an moderne Arbeitsplätze anzupassen, um auch weiterhin wirtschaftlich und
wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierzu möchte das Teil projekt New-Work im Rahmen des
Gesamtprojektes Arbeitswelt.Zukunft. den Ansatz von New Work und dem Arbeitsplatz der
Zukunft beleuchten und auf die Belange der Stadtverwaltung Münster anwenden.
1.2. Zielsetzung
Die Stadt Münster setzt sich mit der Erarbeitung dieses Konzept zum Ziel, die bestmöglichen
Rahmenbedingungen für New Work in der Stadtverwaltung zu beschreiben, welche einerseits
die Anforderungen an ein modernes und effektives Ar beitsumfeld benennt und andererseits
die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeberin a n eine optimierte Büroraumnutzung
berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung möchte durch den Anstoß und die Umsetzung von
Veränderungsprozessen die Attraktivität als Arbeitg eberin maßgeblich erhöhen, um den
bestehenden Herausforderungen wie digitaler Wandel, Fachkräftemangel und demografischer
Wandel erfolgreich begegnen zu können.
Das Konzept gibt den politischen Entscheidungsträge r*innen des Rates einen Einblick in die
Umsetzungsmöglichkeiten von New Work in der Stadtve rwaltung und den Facetten der
Gestaltung künftiger Arbeitsplätze. Es soll als Arb eitsgrundlage dienen, um im Anschluss an
das Projekt zeitnah die beschriebenen Maßnahmen und Bausteine moderner Arbeitswelten
umzusetzen, die die Arbeitgeberin in ihren Zielen zu unterstützen.
Die folgenden drei Unterziele stehen dabei im Fokus:
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
5
Wirtschaftlichkeit und effiziente Raumnutzung
Die wirtschaftliche und effiziente Nutzung von räum lichen Ressourcen, insbesondere
der Büroflächen, hat in der Stadt vor dem Hintergru nd einer angespannten
Haushaltslage höchste Priorität. Hierzu wird aufgez eigt, wie vorhandene räumliche
Ressourcen durch einen New-Work-Ansatz optimaler genutzt werden können.
Personalbindung und AG-Attraktivität
Die Stadt Münster legt größten Wert auf eine langfr istige Bindung ihrer Beschäftigten
sowie Neugewinnung qualifizierter Mitarbeitender. M oderne und attraktive
Arbeitsbedingungen sind hierbei ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um Arbeits-
und Fachkräfte. Das Konzept zeigt hierzu Möglichkeiten auf.
Nachhaltigkeit
Die Förderung von Nachhaltigkeit ist eine zentrale Aufgabe der Stadtverwaltung. Die
Reduzierung von Pendelverkehr, die Ausweitung mobil er Arbeitsmodelle sowie
digitalisierte Arbeitsweisen tragen dazu bei, Umwel tbelastungen weiter zu reduzieren
und die Stadt Münster als nachhaltige Arbeitgeberin zu positionieren.
2. Der Ansatz von New Work
2.1. Definition und New-Work-Elemente
New Work bezeichnet ein neues Verständnis von Arbeit, welches sich durch die Sinnhaftigkeit
der Arbeit, die Flexibilisierung von Methoden und I nstrumenten, einem neuen
Führungsverständnis und flachem Hierarchiedenken au szeichnet. Das Konzept New Work
etabliert neue Arbeitswelten und Arbeitsweisen anhand von vier gleichwertig zu betrachtenden
Elementen: Menschen, Räume, Technologien und Regularien (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Die 4 Elemente von New Work
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Dabei ist die Umsetzung von New Work immer in Bezug auf die jeweiligen individuellen
Gegebenheiten einer Organisation zu planen und dabei den einzelnen Menschen stets im
Fokus zu behalten. Die konkrete Konzeptidee der Stadtverwaltung Münster nimmt in den
folgenden Punkten umfänglich Bezug auf diese vier Elemente von New Work und etabliert
hieraus einen individuellen Ansatz.
2.2. Mehrwerte und Nutzen
Die Umsetzung von New Work oder einzelnen New-Work-Elementen und die Gestaltung des
Arbeitsplatzes der Zukunft bringen eine Vielzahl vo n Mehrwerten und Nutzen mit sich, die
sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte positiv be einflussen. Die in diesem Abschnitt
dargelegten Mehrwerte und Nutzen sind nur einige Beispiele möglicher Effekte von New Work.
Sie verdeutlichen die vielfältigen Chancen, die sic h aus der Anwendung dieses
Arbeitsverständnisses und insbesondere auch aus ein er räumlichen Veränderung ergeben
können:
Unternehmen, die New-Work-Prinzipien anwenden, sin d für qualifizierte Fachkräfte
besonders attraktiv. Die Möglichkeit zur flexiblen Arbeitsgestaltung und zur Entfaltung
der eigenen Potenziale wird zum entscheidenden Fakt or bei der Wahl des
Arbeitgebers.
New-Work-Elemente fördern eine Arbeitskultur der E rgebnisorientierung, bei der die
Zusammenarbeit und die Erreichung von Zielen im Vordergrund stehen.
Unternehmen, die New-Work-Prinzipien umsetzen, sin d agiler und besser in der Lage,
auf Veränderungen im Marktumfeld schnell zu reagieren und sich anzupassen.
Die Umsetzung von New Work ermöglicht eine effizie nte und wirtschaftliche Nutzung
von Büroflächen, z. B. durch Einführung eines Desk-Sharing.
New Work ermöglicht es Mitarbeitenden, ihre Arbeit szeit in hohem Maße individuell zu
gestalten und mit ihren persönlichen Verpflichtunge n in Einklang zu bringen. Diese
gesteigerte Flexibilität hat einen positiven Effekt auf die Work-Life-Balance.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und pe rsönlichem Leben trägt dazu bei,
dass Beschäftigte sich geschätzt fühlen und ihre berufliche Tätigkeit als nachhaltig und
gewinnbringend empfinden.
New Work lässt die Mitarbeitenden aktiv an der Ges taltung ihrer Arbeit und ihrer
Arbeitsumgebung mitwirken. Der Ansatz der Partizipation ist ein starkes Element von
New-Work, welches einen hohen Einfluss auf die Motivation der Beschäftigten hat.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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New Work bindet die Mitarbeitenden in Entscheidung sprozesse ein und schafft
Freiräume, in denen sie eigene Ideen einbringen und ihre Fähigkeiten und
Kompetenzen entfalten können. Mitarbeitende sind ve rstärkt dazu angehalten,
Verantwortung für ihre Aufgabe zu übernehmen, indem sie Möglichkeiten zur aktiven
Mitgestaltung (Empowerment) erhalten.
Beschäftigte, die sich mit dem Unternehmen identif izieren und ihre Arbeit als
sinnstiftend empfinden, sind weniger geneigt, das U nternehmen zu verlassen. Dies
reduziert die Kosten und den Zeitaufwand für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer
Beschäftigter.
3. Konzeptionelle Umsetzung in der Stadtverwaltung
3.1. Mitwirkung der Stadtverwaltung
Zur Erstellung des internen New-Work-Ansatzes hat d as Projekt Arbeitswelt.Zukunft. eine
Vielzahl von Ämtern und Einrichtungen eingeladen, a n der Erarbeitung einer gemeinsamen
Vision für eine moderne Arbeitswelt mitzuwirken. Ziel der Zusammenarbeit war es, stadteigene
Ambitionen und Prinzipien zu entwickeln, die aus Sicht der Mitarbeitenden besonders wichtig
und zielführend sind. Zur Umsetzung dieser Beteilig ung sind durch das Projekt zwei
Workshops organisiert worden, in deren Rahmen insgesamt 32 Mitarbeitende aus 20 Ämtern
und Einrichtungen der Stadtverwaltung zusammengearb eitet haben. Es wurden die
wichtigsten Facetten von New Work zusammengetragen, die es aus Sicht der Mitarbeitenden
im Rahmen der konzeptionellen Auseinandersetzung zu diesem Thema zu betrachten gilt.
Hierbei konnten die folgenden Ergebnisse erzielt werden:
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Abbildung 2: Welche Facetten von New Work sind aus Sicht der Mitarbeitenden wichtig ?
Freie Wahl von Arbeitszeit
und -ort
+Die Flexibilität und Wahl zu
haben, wo, wann und mit
wem man arbeitet.
+Mobiles Arbeiten als wichtiger
Aspekt von New Work.
+New Work bedeutet auch,
sich Arbeitsplätze zu teilen.
Produktivität und Effizienz
+Prozesse und Strukturen
werden in einem New-Work-
Umfeld neu gedacht, um
produktiver zu werden.
+Der Fokus liegt auf guten
Arbeitsergebnissen.
+Lösungsorientierung statt
Problemorientierung.
Familienfreundlichkeit und
Work-Life-Balance
+Die Bedürfnisse der
Mitarbeitenden werden in
einem New-Work-Umfeld
gesehen und berücksichtigt,
um Berufliches und Privates
in Einklang bringen zu
können.
Partizipation und
Zusammenarbeit
+Austausch und übergreifende
Zusammenarbeiten sind die
Basis für Innovation.
+Mitarbeitende werden aktiv
beteiligt und können sich
einbringen.
+ Kompetenzen werden
sinnvoll zusammengeführt.
Kulturwandel
+New Work ist eine Haltung,
die von jedem gelebt
werden muss.
+ Sie setzt Vertrauen seitens
der Führungskräfte voraus.
+Zusammenarbeit wird
Hierarchie-unabhängig
gelebt.
Wohlbefinden und
Zufriedenheit
+New Work heißt, eine
sinnerfüllte Arbeit zu haben,
die Spaß macht.
+Mitarbeitende fühlen sich
wohl und haben eine
emotionale Bindung zur
Arbeit.
Technologie und
Digitalisierung
+Eine moderne
Arbeitsumgebung, die
digitales Arbeiten als
Standard umsetzt.
+ Digitalisierung als Treiber,
nicht als Bremse.
Vielfalt und Offenheit
+Eine Arbeitswelt, die von
Vielfalt, Offenheit und
transparenter
Kommunikation geprägt ist.
+Empowerment-Mentalität, die
die Mitarbeitenden befähigt,
fördert und stärkt.
Zukunftsfähigkeit und
Attraktivität
+ Eine attraktive und moderne
Arbeitsumgebung und
urbane Bürokonzepte, die
zukunftsorientiert sind.
Aufbauend auf diesem gemeinsamen Verständnis der wi chtigsten Facetten von New Work,
wurde eine Vision formuliert, welche die Grundlage für die Ableitung von städtischen
Ambitionen ist.
_________________________________________________________________________
Die Vision für die Stadtverwaltung Münster zu New Work lautet:
Wir schaffen mit der „Arbeitswelt. Zukunft.“ eine attraktive, bunte und
vielfältige Stadtverwaltung, in der Mitarbeitende in einer modernen
Umgebung gerne arbeiten und ihr Potenzial voll entfalten können, um
den Bürger*innen in Münster einen erstklassigen Service zu bieten.
_________________________________________________________________________
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Auf Basis dieser Vision sowie den Ergebnissen der W orkshops sind für die Stadtverwaltung
Ambitionen verschriftlicht worden, auf die sich das weitere Konzept stützt. Durch die
Einbindung der Workshop-Ergebnisse wurde sichergest ellt, dass die Anliegen und
Anforderungen der Mitarbeitenden an eine moderne Arbeitsumgebung direkten Einzug in die
Konzeptentwicklung haben. Die aus den Workshops abg eleiteten sechs Ambitionen der
Stadtverwaltung in Hinblick auf die Konzepterstellung einer New-Work-Strategie lauten:
Flexibilität und Freiheit
Wir bieten flexible Wahlmöglichkeiten von Arbeitsor t und -zeit und fördern die
Ausweitung von mobilem Arbeiten und Telearbeit.
Effizienz und Ergebnisorientierung
Wir denken Zusammenarbeit in der Verwaltung neu und fokussieren uns dabei auf die
zu erzielenden Ergebnisse anstatt auf Anwesenheit und überholte Prozesse.
Kollaboration und Innovation
Wir fördern verstärkt die interne Kommunikation und den linienübergreifenden
Austausch als Basis für die Weiterentwicklung der V erwaltung und treiben den
technologischen Fortschritt hierfür voran.
Kompetenzen und Potenzialnutzung
Wir bauen Hierarchie-Denken ab und fördern verstärk t die Kompetenzen der
Mitarbeitenden, um Silos aufzubrechen und bestehende Potenziale besser zu nutzen.
Stadtverwaltung mit Sinn
Wir schaffen eine Arbeitswelt, in der Mitarbeitende Sinn und Motivation finden.
Der Mensch im Mittelpunkt
Wir berücksichtigen in der Umsetzung die Bedürfniss e der Mitarbeitenden, um eine
anforderungsorientierte Arbeitsumgebung zu schaffen , die Privates und Berufliches
bestmöglich in Einklang bringt.
Handlungsprinzipien
Zur bestmöglichen Umsetzung der genannten Ambitione n sind die folgenden Prinzipien
handlungsleitend:
Transparenz schaffen
Moderne Arbeitswelten sind kein Selbstzweck. Wir ko mmunizieren daher offen und
transparent in der Stadtverwaltung, wie und zu welc hem Zweck Veränderungen
gestaltet werden. Alle Mitarbeitende werden hierzu über geeignete Kanäle zu den
gesamtstädtischen Zielen, Maßnahmen und Zeitplänen informiert.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Partizipation ermöglichen
Wir schaffen Akzeptanz durch Partizipation. Hierzu laden wir alle Mitarbeitenden der
Verwaltung ein, sich aktiv an den Veränderungsprozessen zu beteiligen und schaffen
entsprechende Möglichkeiten und Formate der Beteiligung und der Mitgestaltung.
Ansprechbar sein und zuhören
Wir erkennen an, dass Veränderungsprozesse auch Uns icherheiten bedeuten. Diese
Anliegen nehmen wir ernst und hören den Mitarbeiten den zu. Wir schaffen
niedrigschwellige und vertrauliche Möglichkeiten zu m Austausch und zur
Kommunikation.
3.2. Konzeptidee „New-Work-City"
Das stadtinterne Konzept von „New-Work-City" basiert auf den vier grundlegenden Elementen
von New Work - Menschen, Räume, Technologien und Regularien - welche im Abschnitt 2.1.
dieses Konzeptes dargestellt wurden.
Die Elemente werden als Bausteine dargestellt und i nhaltlich auf die Stadtverwaltung
spezifiziert. Mit der Anordnung der Bausteine wird verdeutlicht, dass die drei Elemente
Menschen, Technologien und Regularien als sogenannt e Grundbausteine gesehen werden,
die in ihren spezifischen Maßnahmen unabhängig von einem Dienstgebäude ihre Wirkung
finden. Einzelne Maßnahmen zu diesen Grundbausteine n werden unter Punkt 4 ausführlich
erläutert.
Das vierte Element „Räume” wird im Rahmen des Konze ptes in drei differenzierten
Raumkonzepten beschrieben, die hierdurch in der Ges amtdarstellung der New Work City
einen präsenten Platz einnehmen. Die einzelnen Däch er visualisieren die Zuordnung der
Raumkonzepte zu unterschiedlichen Dienstgebäuden. E ine ausführliche Darstellung der
Raumkonzepte erfolgt unter Punkt 5 des Konzeptes.
Durch die gewählte Darstellung wird deutlich, dass das Element der „Räume”, und hier
insbesondere die Planungen des vierten Stadthauses, präsent im Fokus steht. Ohne die
Grundbausteine, ist eine Umsetzung der Raumkonzepte jedoch nicht möglich.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Abbildung 3: Konzeptionelle Bausteine der New-Work-City
4. Grundbausteine attraktiver und flexibler Arbeitsbedingungen
4.1. Städtische Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort
Ausgangssituation
Der Grundbaustein zur Flexibilisierung von Arbeitsz eit und Arbeitsort ist aufgrund der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie von einer Vielza hl bereits getroffener bzw.
angestoßener Maßnahmen und Entwicklungen geprägt. Mit Beginn der Pandemie hat die Zahl
der Mitarbeitenden in Telearbeit rasch und deutlich zugenommen. Bereits heute nehmen über
1.100 Mitarbeitende die Möglichkeiten zur Telearbeit wahr.
Die Stadtverwaltung Münster hat aufgrund dieser Entwicklung bereits weiterführende Schritte
zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen unterno mmen, um den Bedürfnissen der
Mitarbeitenden gerecht zu werden. Insbesondere mit dem Inkrafttreten der neuen
„Dienstvereinbarung über die Gestaltung von Telearb eit und mobilem Arbeiten” zum
01.10.2023 wurden wichtige Weichen für eine verstär kte Flexibilisierung und Digitalisierung
gestellt. Die Dienstvereinbarung definiert den rechtlichen und organisatorischen Rahmen neu,
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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um Telearbeit und regelmäßiges mobiles Arbeiten effizienter und einfacher zu gestalten, u. a.
durch eine Vereinfachung des Antragsverfahrens, ein e neue, flexiblere Auslegung der
regelmäßigen Anteile in Telearbeit (monatlich anstatt wöchentlich) sowie neuer Möglichkeiten
zum Arbeiten aus dem Ausland.
Es wird festgestellt, dass die aktuell geltenden or ganisatorischen Regelungen zur Arbeitszeit
bereits ein gutes Rahmenwerk zur individuellen Ausg estaltung der Arbeitszeit zwischen
Mitarbeitenden und Führungskräften bilden und auch im kommunalen Vergleich bereits weit
gefasst sind. Der Fokus der Weiterentwicklung diese s Bausteins liegt demnach auf einer
Erhöhung der Flexibilisierung des Arbeitsortes.
Zielsetzung
Eine hohe Flexibilisierung soll die Position der St adt Münster als attraktive Arbeitgeberin
stärken. Mobile Arbeitsmodelle und gute Rahmenbedin gungen zur Flexibilität der Arbeitszeit
sollen es den Mitarbeitenden ermöglichen, Beruf und Privatleben bestmöglich in Einklang zu
bringen. Zudem trägt mobiles Arbeiten effektiv zum Umweltschutz bei, indem es die
Notwendigkeit von Pendelwegen reduziert und somit e inen positiven Beitrag zu den
Umweltzielen der Stadt Münster leistet. In erster L inie ist es erforderlich, die bestehenden
Bedürfnisse der Mitarbeitenden aufzugreifen und zug leich die Anforderungen der
Stadtverwaltung an ein effizientes Arbeitsumfeld zu erfüllen. Zu diesem Zweck werden die
bereits bestehenden Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitsort und Arbeitszeit geprüft
und wo möglich, erweitert.
Es ist davon auszugehen, dass die in diesem Grundbaustein beschriebenen Maßnahmen die
derzeitige Quote von Mitarbeitenden in Telearbeit u nd mobilem Arbeiten weiter erhöhen
werden. Dies ist das absehbare Ergebnis der freiwil ligen Wahl von Mitarbeitenden zu ihrem
bestmöglichen Arbeitsort. Im Rahmen der Umsetzung f orciert die Stadt Münster nicht das
Erreichen einer festen Quote von Personen in Telearbeit oder mobilem Arbeiten.
„Mobiles Arbeiten” als neuen Standard etablieren
Mit der neuen Dienstvereinbarung über die Gestaltun g von Telearbeit und mobilem Arbeiten
vom 01.10.2023 wurde erstmalig das regelmäßige mobi le Arbeiten organisatorisch geregelt.
Es ist vorgesehen, diese flexible Arbeitsform künft ig als neuen Standard schrittweise in der
Stadtverwaltung zu etablieren.
Aufgrund der umfangreichen Verwendung unterschiedli cher Begriffe im Zusammenhang mit
der Arbeit von zu Hause aus, erscheint es notwendig , einen kurzen Exkurs zur
Begriffseinordnung zu unternehmen:
Telearbeit bezeichnet betriebliche Tätigkeiten, wel che in einer häuslichen Arbeitsstätte
durchgeführt werden. Für diese somit räumlich entfernt von der Arbeitgeberin durchgeführten
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Tätigkeiten ist eine Unterstützung durch Informatio ns- und Kommunikationssysteme
notwendig. Mobiles Arbeiten ist definiert als die Ausübung einer Tätigkeit an einem beliebigen
Ort außerhalb der Arbeitsstätte. Die Stadt Münster unterscheidet dabei weiter zwischen
regelmäßigem und unregelmäßigem mobilem Arbeiten. R egelmäßiges mobiles Arbeiten
umfasst betriebliche Tätigkeiten, die regelmäßig an einem beliebigen Standort durchgeführt
werden. Den Mitarbeitenden wird hierfür dauerhaft e in persönliches mobiles Endgerät zur
Verfügung gestellt. Unregelmäßiges mobiles Arbeiten umfasst Tätigkeiten, die in
unregelmäßigen zeitlichen Abständen und nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum an einem
beliebigen Standort durchgeführt werden. Den Mitarb eitenden steht hierfür eine technische
Ausstattung der Arbeitgeberin zur Verfügung, welche einem Gerätepool des Fachamtes
entstammt. Der Begriff Homeoffice ist in diesem Zus ammenhang lediglich eine Form des
mobilen Arbeitens, bei der Beschäftigte ihre Tätigk eit zeitweilig auch im privaten Umfeld
ausüben.
Mobiles Arbeiten ermöglicht es Mitarbeitenden, von unterschiedlichen Orten außerhalb des
Büroarbeitsplatzes zu arbeiten, zum Beispiel in städtischen Coworking-Büros (vgl. Punkt 5.3.),
Kundenstandorten, einem Café oder auch von Zuhause aus. Das Modell setzt auf die
ausschließliche Nutzung von mobilen Endgeräten und einer entsprechend umfassenden
digitalen Aktenbereitstellung, um die nahtlose Arbeit von unterwegs zu gewährleisen.
Die Umsetzung geht Hand in Hand mit der Maßnahme „N otebooks als Wegbereiter für die
digitale Transformation” aus dem Punkt 4.2. dieses Konzeptes. Die bislang bevorzugten
Endgeräte zur Telearbeit, sogenannte „Thin-Clients”, werden damit sukzessive, wo technisch
möglich, durch Notebooks abgelöst und hierdurch das mobile Arbeiten schrittweise als neuer
Standard eingeführt. Die folgende Abbildung beschreibt die angestrebte Entwicklung innerhalb
der nächsten 5 Jahre.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
14
Abbildung 4: Angestrebte Entwicklung für mobiles Arbeiten
Arbeitsschutz beim mobilen Arbeiten
Die aktuell überwiegend ausgestatteten Telearbeitsplätze sind Arbeitsplätze ausschließlich im
häuslichen Umfeld der Arbeitnehmenden. Die Ausübung wird über die
Arbeitsstättenverordnung geregelt. Das mobile Arbei ten unterliegt gleichermaßen den
Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, ist jedoch im Gegensatz
zur Telearbeit gesetzlich nicht weiter geregelt, weshalb auch die Arbeitsstättenverordnung im
Grundsatz nicht gilt. Da das umgangssprachliche Hom eoffice lediglich eine mögliche Form
des mobilen Arbeitens darstellt, findet auch hier die Arbeitsstättenverordnung zunächst keine
Anwendung.
Wird künftig das mobile Arbeiten als neue Option be vorzugt angeboten, ist es erforderlich,
interne Regelungen zum Arbeitsschutz zu definieren, insbesondere zum Schutz der
Mitarbeitenden, die tätigkeitsbedingt einen Großtei l des mobilen Arbeitens im häuslichen
Umfeld verrichten. Die Arbeitsstättenverordnung für Telearbeit gibt hierzu geeignete
Richtlinien zur Orientierung vor. Zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes gilt:
Für die Arbeitgeberin: Wird die bislang vorherrsch ende Telearbeit durch ein mobiles
Arbeiten als priorisiertes Arbeitsmodell abgelöst, sind durch die Stadt Münster
weiterführende Regelungen zu beschreiben, um den An forderungen an den
Arbeitsschutz und eine gesunde Arbeitsumgebung der Mitarbeitenden gerecht zu
werden.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Für Mitarbeitende: Je mobiler ein Beschäftigter ar beitet, desto größer wird die
Eigenverantwortung dieser Person, selbstständig einen geeigneten Arbeitsschutz und
eine gesunde Arbeitsumgebung sicherzustellen.
Technische Voraussetzungen zum mobilen Arbeiten
Das mobile Arbeiten erfordert bestimmte technische Voraussetzungen, um sicherzustellen,
dass die Anforderungen der Mitarbeitenden für eine effektive mobile Arbeit und Integration in
den Arbeitsalltag umgesetzt werden können. Das Konz ept sieht hierzu die folgenden
Voraussetzungen vor:
Es wird ein leistungsfähiges Notebook zur Verfügun g gestellt, welches es den
Mitarbeitenden ermöglicht, von überall aus zu arbei ten und auf die erforderlichen
Arbeitsmittel und Softwareanwendungen zuzugreifen.
Allen Mitarbeitenden wird eine Voll-Lizenz für Mic rosoft 365 bereitgestellt, welche eine
gute Zusammenarbeit im Team sowie einen sicheren Da tenaustausch über eine
integrierte Plattform ermöglicht.
Analoge Telefone werden durch Softphones ersetzt. Eine Software ermöglicht es,
Anrufe über das mobile Endgerät zu tätigen und zu empfangen.
Die Arbeitsprozesse sind weitestgehend digitalisie rt oder lassen sich leicht in digitale
Formate übertragen. Mindestens soll sich die Arbeit so organisieren lassen, dass durch
die Erledigung an einem anderen Dienstort keine Ver zögerungen im Dienstbetrieb
entstehen. Eine zeitnahe Umsetzung der E-Akte ist hierbei von hoher Bedeutung.
Weitere geplante Anpassungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort
Erweiterung der Rahmenarbeitszeit
Zur Erhöhung der zeitlichen Flexibilität bei der Aufgabenerledigung wird eine Erweiterung der
Rahmenarbeitszeit von derzeit 20:00 Uhr auf 22:00 U hr angestrebt. Hierdurch erhalten die
Mitarbeitenden mehr Spielraum für individuelle Bedü rfnisse sowie zur Vereinbarung von
Familie und Beruf. Mit der Umsetzung der Maßnahme w ird den Mitarbeitenden eine erhöhte
Verantwortung übertragen, den Umgang mit der möglic hen Arbeitszeit in einem gesunden
Rahmen zu gestalten. Führungskräfte sind hierfür zu sensibilisieren.
Digitales Antragsverfahren für mobiles Arbeiten
Zur Erleichterung des Zugangs zum Angebot des mobil en Arbeitens, wird künftig das
Antragsverfahren vereinfacht. Hierzu ist ein digita ler Workflow innerhalb des Mitarbeitenden-
Portals vorgesehen.
Anrechenbarkeit von Fahrtwegen
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Die Regelung zur Anrechenbarkeit von Fahrtwegen zwi schen mobilem und betrieblichem
Arbeitsort wird erweitert. Zum aktuellen Zeitpunkt werden Fahrtwege zwischen mobilem und
betrieblichem Arbeitsort nur in wenigen Ausnahmefällen mit Genehmigung der Führungskraft
als Arbeitszeit angerechnet. Die Mitarbeitenden, die außerhalb des Büros arbeiten, werden in
Bezug auf die Wegezeiten den Mitarbeitenden, die im Büro arbeiten und Außentermine
wahrnehmen, gleichgestellt. Hierzu werden allgemeingültige Regelungen getroffen und in die
Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten aufgenommen.
4.2. Software und technische Infrastruktur
Ausgangssituation
In einer schnelllebigen und zunehmend digitalisiert en Umgebung ist eine technische
Transformation der Arbeitswelt unumgänglich. Dieser Wandel wird maßgeblich durch
fortschrittliche IT-Infrastrukturen und innovative Softwarelösungen angetrieben. Eine effiziente
und zukunftsorientierte IT-Umgebung bildet das Rückgrat eines modernen Unternehmens und
ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung von New-Work-Elementen.
Dieser Grundbaustein basiert auf der Überzeugung, dass fortschrittliche IT-Technologien und
-Infrastrukturen nicht nur Arbeitsabläufe verbesser n, sondern auch die Grundlage für einen
modernen und attraktiven Arbeitsplatz schaffen. Dur ch die Implementierung von innovativen
IT-Lösungen sollen die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden optimiert und die
Leistungsfähigkeit und Effizienz der Stadtverwaltung gesteigert werden.
Zielsetzung
Primäres Ziel ist es, durch die Integration neuer S oftware- und IT-Lösungen, die
Wirtschaftlichkeit der Arbeitsprozesse zu steigern. Dies umfasst auch die Optimierung der
internen und externen Kommunikationswege sowie die Unterstützung flexibler Arbeitsmodelle
wie mobiles Arbeiten und Desk-Sharing.
Spezifische Ziele sind:
Effizienzsteigerung durch moderne Software-Lösunge n
Ein zentrales Ziel ist es, die Arbeitsabläufe durch den Einsatz moderner Software zu
optimieren. Durch diese Digitalisierung sollen man uelle Prozesse reduziert und die
Produktivität gesteigert werden.
Förderung der Zusammenarbeit und Kommunikation
Durch die Implementierung von kollaborativen Tools und Plattformen wird angestrebt,
den Informationsaustausch zwischen den Ämtern und A bteilungen zu erleichtern und
so die Zusammenarbeit zu stärken. Dies beinhaltet neben der Einführung von Microsoft
365 auch spezialisierte Software für spezifische Aufgaben.
Flexibilität und Mobilität durch verbesserte IT-In frastruktur
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Die IT-Infrastruktur ist so zu gestalten, dass sie flexibles und mobiles Arbeiten
unterstützt und Mitarbeitende von überall aus siche r auf Unternehmensressourcen
zugreifen können. Die Einführung von mobilen Endger äten wie Notebooks und die
Bereitstellung von sicheren VPN-Zugängen sind hierfür essenziell.
Datensicherheit und Datenschutz
Im Zuge der Implementierung von Homeoffice-Lösungen wird ein besonderes
Augenmerk auf die Sicherheit und den Schutz sensibl er Daten gelegt. Hierfür sind
entsprechende Sicherheitsprotokolle und Datenschutzmaßnahmen zu etablieren.
Notebooks als Wegbereiter für die digitale Transformation
Ein Schlüsselelement der technischen Transformation ist die zunehmende Ausstattung der
städtischen Mitarbeitenden mit Notebooks. Dass dies er Weg bereits eingeschlagen ist, zeigt
der Anstieg genutzter Geräte von etwa 800 im Jahr 2 020 auf 1800 Geräten heute. Eine
weiterführende deutliche Erhöhung des Notebook-Bestandes, ist ein wesentlicher Bestandteil
des New Work Konzeptes und spielt eine zentrale Rol le in der Realisierung von mobilen
Arbeitsmodellen und Desk-Sharing.
Durch das „Full-VPN-Notebook" können bereits heute viele städtische Anwendungen mobil
genutzt werden. Es ist dabei zu beachten, dass noch nicht alle Anwendungen auf Notebooks
mit der Full-VPN-Technologie bereitgestellt werden können. Die Anzahl der verfügbaren
Anwendungen wächst jedoch stetig. Auch eine Fernwar tung dieser Systeme ist derzeit noch
nicht möglich, wird aber in der Zukunft umsetzbar sein.
Zudem sind aus Gründen des Datenschutzes besondere Abfragen auf Bundesportalen mit
mobilen Geräten nicht gestattet. Dies schränkt beispielsweise im Amt 36 die Möglichkeit eines
flächendeckenden Notebook-Betriebs ein. Die Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz
und Sicherheit sind wesentliche Faktoren, die in der Planung und Umsetzung der IT-Strategie
berücksichtigt werden müssen, um eine Balance zwisc hen Flexibilität und Sicherheit zu
gewährleisten.
Die Entwicklung von Rolloutkonzepten für die Erneue rung von Desktop-PCs in der
Stadtverwaltung beinhaltet künftig die Option, dies e durch Notebooks zu ersetzen. Dieser
Ansatz ermöglicht eine stetige Ausweitung der flexi blen Arbeitsumgebung, welche für die
Ämter im Stadthaus 4 essentiell ist.
Wichtig ist hierbei die Finanzierungsstrategie zur Notebook-Beschaffung. Aktuell sind im
Wirtschaftsplan der citeq nur begrenzte Mittel vorgesehen, die aktuell lediglich den Austausch
von jedem siebten Desktop-PC durch ein Notebook erl auben würden. Um die für das „New
Work"-Konzept notwendige hohe Anzahl an mobilen Ger äten zu erreichen, ist eine deutliche
Erhöhung des IT-Budgets unabdingbar. Dies erfordert eine veränderte strategische Planung
und möglicherweise die Priorisierung von Ressourcen.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Dockingstations an allen Arbeitsplätzen
Um die Nutzung zunehmender Notebooks optimal zu erm öglichen, sind Dockingstations an
allen Arbeitsplätzen einzurichten. Dies ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Notebooks
problemlos an jedem Arbeitsplatz zu nutzen, wodurch die Raumkonzepte des Desk-Sharings
(vgl. Punkte 5.1 und 5.2.) sowie der Coworking-Büros (vgl. Punkt 5.3) gefördert werden.
Hierbei ist es wichtig, einen Technologiewechsel be i den Dockingstations zu berücksichtigen
- weg von proprietären, herstellerabhängigen Lösungen hin zu Universal-Dockingstations mit
dem neuen Anschlussstandard USB-C. Mit dieser Umstellung können an allen Arbeitsplätzen
einheitliche Dockingstations verwendet werden. Dieser Standard bietet nicht nur eine höhere
Kompatibilität mit verschiedenen Geräten, sondern e rleichtert auch die Handhabung für die
Mitarbeitenden.
Digitale Zusammenarbeit mit Notebooks
Videokonferenzen und digitale Kollaborations-Tools sind bereits heute alltägliche Bestandteile
der Arbeitswelt und unterstützen eine vernetzte und produktive Arbeitsumgebung. Die
Integration von Softphones und die Nutzung von Micr osoft 365, insbesondere Teams, sind
weitere wichtige Aspekte, die durch die Bereitstellung von Notebooks unterstützt werden. Die
Kombination aus mobiler Hardware, flexiblen Arbeitsmodellen und digitalen Kommunikations-
Tools ermöglichen es den Mitarbeitenden künftig optimal, unabhängig von ihrem Standort zu
kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten.
IT-Ausstattung in Besprechungsräumen
Ein zentrales Element künftiger Besprechungssituati onen ist das „Bring Your Own Meeting"
(BYOM). Dabei nutzen die Teilnehmenden ihre eigenen mobilen Endgeräte, um Software für
Videokonferenzen wie Microsoft Teams zu bedienen und verbinden diese mit der vorhandenen
Raumausstattung.
Abbildung 5: IT-Ausstattung in Besprechungsräumen
Die Basisausstattung moderner Besprechungsräume umf asst hierzu künftig große Displays,
die je nach Raumgröße zwischen 65" und 86" Zoll var iieren können. Interaktive Touch-
Bildschirme ermöglichen eine intuitive und effiziente Interaktion während Besprechungen.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Zur Unterstützung der drahtlosen Bildschirmübertrag ungen wird ein System eingesetzt,
welches es den Nutzenden erlaubt, Inhalte von ihren mobilen Geräten nahtlos auf den großen
Bildschirm zu übertragen, was die Zusammenarbeit un d Interaktion während der Meetings
erheblich erleichtert.
Die Kombination dieser Technologien in den Besprech ungs- und Kommunikationsräumen
unterstützt das New Work-Konzept durch die Schaffun g einer interaktiven und technologisch
fortgeschrittenen Umgebung. Die citeq testet derzei t mögliche Lösungen an verschiedenen
Standorten und in verschiedenen Ämtern, um eine optimale Konfiguration für die Bedürfnisse
der Ämter zu ermitteln.
IT-Schlüsselprojekte
Die Umsetzung des New-Work-Konzeptes in der Stadt Münster wird durch eine Reihe weiterer
Maßnahmen realisiert. Diese sind sorgfältig ausgewählt, um eine schrittweise Transformation
der Arbeitsweisen in der Stadtverwaltung zu ermögli chen. Im Folgenden werden vier
Schlüsselprojekte ausführlicher dargestellt.
Einführung von Microsoft 365
Ein zentrales und bereits beschlossenes Projekt ist die flächendeckende Einführung von
Microsoft 365. Diese cloudbasierte Plattform bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten zur
Förderung der Kollaboration, Kommunikation und Doku mentenverwaltung und soll bis
2024/2025 umgesetzt sein. Die Implementierung umfas st u.a. die Bereitstellung von Office-
Anwendungen, Teams für Videokonferenzen und Gruppen arbeit, sowie OneDrive für den
sicheren Austausch und die Speicherung von Dokumenten.
Die Plattform integriert zudem verschiedene Kommuni kationskanäle, wie E-Mail, Chat und
Online-Meetings, in einer einzigen, benutzerfreundlichen Schnittstelle. Outlook und Microsoft
Teams werden zum Dreh- und Angelpunkt der internen und externen Kommunikation, was für
das mobile Arbeiten und Desk-Sharing wesentlich ist.
Seit 2012 ist das Unternehmen Microsoft CO₂-neutral und es hat sich das ambitionierte Ziel
gesetzt, bis 2030 CO₂-negativ zu werden. Durch die Nutzung von Microsoft 365 trägt die
Stadtverwaltung Münster indirekt zu dieser Nachhalt igkeitsinitiative bei. Die Cloud-basierten
Dienste von Microsoft 365 ermöglichen eine effizien tere IT-Infrastruktur, die den
Energieverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emis sionen reduzieren kann. Darüber
hinaus unterstützt die Plattform ein papierloses Büro, was zu einer weiteren Verringerung des
ökologischen Fußabdrucks der Stadtverwaltung beitragen kann.
Insgesamt bietet Microsoft 365 ein umfassendes Paket an Tools und Funktionen, die speziell
darauf abgestimmt sind, das New-Work-Konzept mit vo ranzutreiben und eine moderne,
effiziente und flexible Arbeitsumgebung zu schaffen.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Einführung der Allgemeinen E-Akte sowie Umsetzung von E-Fachakten
Ein weiteres Schlüsselvorhaben ist die Digitalisierung von Akten und Dokumenten, um künftig
effiziente, papierlose und digitale Prozesse zu erm öglichen. Das laufende DMS-Programm
beinhaltet aktuell sowohl die Umsetzung von E-Facha ktenprojekte als auch Projekte zur
Einführung der Allgemeinen E-Akte Münster (AEAM).
E-Fachaktenprojekte laufen durchschnittlich 12-15 M onate und integrieren bestehende
amtsspezifische IT-Fachanwendungen in die neue E-Ak te des Dokumentenmanagement-
systems Doxis 4. Diese Projekte bieten einen signifikanten Effizienzgewinn über die Ablösung
von Papierakten hinaus, indem sie Daten aus den amtsspezifischen Fachverfahren integrieren
sowie spezifische Abläufe und Anforderungen der ein zelnen Ämter berücksichtigen. Bisher
wurden solche Projekte u.a. für das Jobcenter (Leis tungsakte SGB II), das Sozialamt
(Leistungsakte SGB XII/AsylbLG) und das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
(Wohngeldakte) erfolgreich umgesetzt.
Die Allgemeine E-Akte für die Stadt Münster (AEAM) ist eine standardisierte Alternative zur E-
Fachakte. Sie bietet wichtige E-Akte-Funktionen wie smarte Suchfunktionen und digitale
Freigabestempel, allerdings ohne Integration in ein bestehendes Fachverfahren. Die AEAM
zeichnet sich durch kürzere Einführungszeiten aus u nd wurde in den Ämtern 59, 23, 52, 53,
10, 20 und 50 bereits erfolgreich eingeführt.
Fachaktenprojekte laufen mangels weiterer Personalk apazitäten derzeit sequentiell, AEAM-
Projekte starten zwei Mal pro Jahr für mehrere Ämte r parallel. Zur Priorisierung der Projekte
wird eine kriterienbasierte Methodik verwendet, die sicherstellt, dass besonders effiziente und
nutzenbringende Projekte Vorrang haben.
Da eine elektronische Aktenführung die Grundlage für mobiles Arbeiten und Desk-Sharing im
Rahmen des New-Work-Konzeptes bildet, ist die Gesch windigkeit der Umsetzung des DMS-
Programms maßgeblich für die Einführung moderner Ar beitskonzepte. Eine Erhöhung der
Umsetzungsgeschwindigkeit durch eine Aufstockung pe rsoneller Ressourcen wird daher
dringend empfohlen.
Einsatz von Softphones
Die Implementierung von Softphones ist ein weiterer Schritt, um die Kommunikation innerhalb
der Stadtverwaltung zu flexibilisieren. Softphones sind Software-basierte Telefonsysteme, die
über Computer oder mobile Geräte genutzt werden können.
Mitarbeitende können damit unabhängig von ihrem phy sischen Standort Anrufe tätigen und
entgegennehmen, was besonders für die Unterstützung von Homeoffice und mobilem Arbeiten
von Bedeutung ist. Die Implementierung von Softphon es ist Teil einer breiteren
technologischen Integration, die durch das Projekt angestrebt wird. Zusammen mit anderen
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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digitalen Tools wie Microsoft 365 und der Allgemein en E-Akte (AEAM) bildet das Softphone-
System ein umfassendes digitales Ökosystem, das dar auf abzielt, die Arbeitsabläufe zu
optimieren und die Produktivität zu steigern.
Implementierung einer Raumbuchungssoftware
Um die Ressource „Raum” optimiert zu nutzen, wird eine Raumbuchungssoftware eingeführt.
Diese Software ermöglicht eine einfache und effiziente Planung und Verwaltung von Meeting-
Räumen und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, was besonde rs im Kontext von flexiblen
Arbeitsmodellen von Bedeutung ist.
Hiermit betritt die Stadt Münster Neuland. Ein Pilo tprojekt am Standort Höfflingerweg liefert
derzeit Erkenntnisse, wie ein Desk-Sharing-Modell u nter Verwendung einer
Raumbuchungssoftware funktionieren kann. Ein Schlüsselelement dieses Pilotprojekts ist die
Erprobung der Raumbuchungssoftware „Flexopus” für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Nach dem Testzeitraum ist eine gründliche Bewertung des Desk-Sharing-Modells sowie der
Raumbuchungssoftware geplant. Dieses Review wird en tscheiden, ob die Software den
Bedürfnissen der Mitarbeitenden entspricht und ob s ie das Potenzial hat, auf stadtweiter
Ebene eingesetzt zu werden.
Datenschutz und IT-Sicherheit
Im Rahmen von New Work kommt der Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz
eine hohe Bedeutung zu. Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen und die vermehrte Nutzung
von mobilen und Cloud-basierten Technologien stellen neue Anforderungen an die Sicherheit
städtischer Daten und die Privatsphäre der Mitarbei tenden. Die Umsetzung der folgenden
Maßnahmen ist daher wesentlich, um diese Herausforderungen zu bewältigen:
Firewall- und Netzwerksicherheit
VPN-Zugänge und 2 Faktor Authentifizierung
Datenschutzschulungen
Datensicherungsverfahren
Verschlüsselungstechnologien
Sicherheitsaudits
Durch diese Maßnahmen wird eine solide Grundlage fü r die Sicherheit und den Datenschutz
im Rahmen des New-Work-Konzepts in Münster geschaff en. Sie sind entscheidend, um das
Vertrauen der Mitarbeitenden und der Bürger in die digitalen Prozesse der Stadtverwaltung zu
stärken und eine sichere Arbeitsumgebung in einer z unehmend vernetzten Welt zu
gewährleisten.
Zukünftige Technologietrends
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Technologietrends bieten die Chancen, standardisier te Arbeitsprozesse zu optimieren, die
Zusammenarbeit zu verbessern und die Stadtverwaltung durch eine frühzeitige Integration als
kommunale Vorreiterin im Bereich der digitalen Transformation zu positionieren. Im Folgenden
werden drei dieser Schlüsseltrends und ihre potenzielle Rolle im Kontext von New-Work kurz
erläutert:
Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen
Künstliche Intelligenz wird eine zentrale Rolle in der Automatisierung von Routineaufgaben
und der Verbesserung von Entscheidungsprozessen spielen. In der Stadtverwaltung Münster
könnten KI-Systeme künftig eingesetzt werden, um repetitive und zeitaufwendige Aufgaben zu
automatisieren, große Datenmengen zu analysieren un d individuelle Bürgeranfragen
effizienter zu bearbeiten. Maschinelles Lernen könn te zudem dabei helfen, Muster in
städtischen Daten zu erkennen und Prognosen für eine bessere Stadtplanung und -verwaltung
zu erstellen.
Virtuelle und Augmented Reality (VR/AR)
Virtuelle und erweiterte Realität könnten in der St adtverwaltung Münster neue Formen der
Zusammenarbeit und des Lernens ermöglichen. VR/AR-T echnologien bieten Potenzial für
immersive Lernumgebungen, virtuelle Meetings und di e Visualisierung von
Stadtplanungsprojekten, wodurch komplexe Sachverhal te greifbarer und verständlicher
gemacht werden können.
Internet der Dinge (IoT) und Smart City-Anwendungen
Das Internet der Dinge bietet Möglichkeiten, städti sche Infrastrukturen zu vernetzen und
intelligenter zu gestalten. Im Kontext von New Work könnten IoT-Geräte dazu genutzt werden,
Arbeitsumgebungen effizienter zu gestalten, beispie lsweise durch intelligente Beleuchtungs-
und Klimasteuerung in Bürogebäuden. Darüber hinaus könnten IoT-Anwendungen zur
Überwachung und Wartung städtischer Einrichtungen beitragen.
4.3. Veränderungsmanagement und Kommunikation
Damit der Wandel zu einer neuen Arbeitswelt erfolgr eich ist, muss er professionell
kommunikativ vorbereitet und zentral begleitet werden. Drei Kommunikations-Ebenen, die sich
gegenseitig bedingen, sind dabei entscheidend: Die kontinuierliche Unterstützung und
Befähigung der „betroffenen” Mitarbeitenden, indivi duell und im Team, die Stärkung und
Schulung von Führungskräften sowie eine regelmäßige und transparente Kommunikation des
Veränderungsprozesses in die gesamte Stadtverwaltun g und gegenüber Politik und
Öffentlichkeit.
Unterstützung und Befähigung der Mitarbeitenden und Teams
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Mit der Einführung von New Work stehen auch die Mitarbeitenden vor einer neuen Gestaltung
ihres Arbeitsalltags und weiteren Herausforderungen , die es individuell und im Team zu
bewältigen gilt. Um den Wandel hin zur neuen Arbeit sumgebung – sowohl in den
Bestandsgebäuden als auch im Stadthaus 4 - positiv zu gestalten und die Mitarbeitenden dafür
zu begeistern und zu befähigen, sind umfangreiche M aßnahmen notwendig. Für den Erfolg
des Veränderungsprozesses ist die frühzeitige Einbindung und Beteiligung der Mitarbeitenden
zentral. Dabei müssen sowohl die Bedürfnisse der Te ams als auch individuelle
Fragestellungen berücksichtigt werden. Hierzu werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Informationsveranstaltungen
Im Rahmen von zentralen Informationsveranstaltungen werden die Mitarbeitenden
über die Umsetzung des Projektes auf breiter Basis sowie regelmäßig über neue
Entwicklungen informiert. Die Informationsveranstal tungen werden in Präsenz und
digital durchgeführt und bilden die Grundlage zu einem weiterführenden Austausch und
Beteiligungsformaten der Mitarbeitenden.
Angebote zur Mitgestaltung
Partizipative Formate laden die Beschäftigten dazu ein, z. B. in Workshops oder Town-
Hall-Meetings, die Umsetzung von New-Work-Elementen in ihrem Team eigenständig
mitzugestalten. Zum Beispiel können im Rahmen funkt ionaler Raumbedarfsanalysen
die Anforderungen von Teams an die Räumlichkeiten a ufgenommen werden und
konkret in die Umsetzung mit einfließen. Zudem sollen die Teams gemeinsame Regeln
formulieren, welche die Grundlage der Zusammenarbeit in den neuen Räumlichkeiten
bilden, sogenannte WG-Regeln.
Einzelnen Personen aus jeder Organisationeinheit werden als sogenannte Botschafter
ernannt. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunikation, Zu sammenarbeit und den
Informationsaustausch zwischen dem Veränderungsproj ekt und dem Team
sicherzustellen. Eigenständig organisierte Feedback runden ermöglichen es, dass
Verbesserungsbedarfe und Anmerkungen kontinuierlich mit in den
Transformationsprozess einfließen können.
Individuelle Schulungs- und Gesprächsangebote
Durch Schulungsangebote werden die Kompetenzen der Mitarbeitenden an die
Anforderungen der zukünftigen Arbeitsumgebung angep asst. Seminare zu den
Themen Arbeiten auf Distanz, Zeitmanagement und Arb eits- und Gesundheitsschutz
bestehen bereits heute und werden bedarfsweise weit er ausgebaut. Ebenso werden
die neuen IT-gestützten Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge geschult, wie
z. B. das Tool „Planner” in Microsoft 365.
Ergänzend zu den klassischen Schulungsangeboten wer den sogenannte
„Sprechstunden” eingeführt. Dieses digitale oder pe rsönliche Format bietet den
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Mitarbeitenden die Möglichkeit bestehende Ängste, S orgen oder sonstige Anliegen
rund um den Veränderungsprozess vertraulich anzuspr echen. Dieses Angebot wird
von den Mitarbeitenden des Veränderungsprojektes so wie der betrieblichen
Sozialberatung koordiniert.
Führung gestalten und entwickeln
Die Führungskultur bei der Stadt Münster soll sich auszeichnen, durch einen partizipativen
Führungsstil, der auf Vertrauen, Eigenverantwortung und Kooperation basiert. Hierbei spielt
eine offene und wertschätzende Kommunikation eine zentrale Rolle. Transparenz über Ziele,
Entscheidungsprozesse und Erfolge fördert das Verst ändnis und das Engagement der
Mitarbeitenden. Der Fokus liegt dabei auf einem fla chen Hierarchiedenken, auf vernetzte,
interdisziplinäre Teams sowie auf einer inklusiven Kultur, die auf der Vielfalt der Mitarbeitenden
aufbaut. Alle Führungskräfte sind Vorbilder für die Umsetzung von Veränderungen und einer
neuen Veränderungskultur.
Die folgenden Maßnahmen werden von der Stadtverwalt ung Münster in Bezug auf Führung
berücksichtigt:
Entwicklung eines Führungsleitbildes
Die Entwicklung eines Führungsleitbildes trägt wese ntlich zur Schaffung einer
modernen Führungskultur bei. Ein solches Leitbild setzt klare Werte wie zum Beispiel
Vertrauen, Empowerment und Offenheit in den Mittelp unkt, und es dient als
Richtschnur für Führungskräfte, um die Prinzipien von New Work zu leben. Durch die
Integration von partizipativen Prozessen und Einbin dung der Mitarbeiter in die
Leitbildentwicklung fördert es die kollektive Verantwortung und trägt zur Wertschätzung
individueller Beiträge bei. Das Leitbild schafft ei nen grundlegenden Rahmen, um die
Transformation hin zu einer zeitgemäßen, zukunftsor ientierten Führungskultur zu
unterstützen.
Führungskräfteschulungen
Ein Schwerpunkt von Führungskräfteschulungen ist die Anpassung an das vermehrte
Führen auf Distanz. Führungskräfte müssen in der Lage sein, Teams erfolgreich virtuell
zu leiten und die Herausforderungen der räumlichen Trennung zu bewältigen.
Schulungen in diesem Bereich vermitteln nicht nur t echnologische Fähigkeiten,
sondern auch Soft Skills wie Führen nach Zielen, Vertrauensbildung und die Förderung
von Teamzusammenhalt in virtuellen Umgebungen.
Schulungen zum Arbeitsmanagement befähigen Führungs kräfte verstärkt, agile
Arbeitsweisen zu implementieren und effizientere Arbeitsabläufe zu gestalten. Zudem
werden Schulungen zur Nutzung der neuen IT-Technolo gien angeboten um
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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sicherzustellen, dass Führungskräfte und Mitarbeite nde effektiv miteinander
kommunizieren können.
Schulungsangebote, die bisher freiwillig absolviert werden konnten, werden für
Führungskräfte der Bereiche in denen New Work einge führt wird, künftig teilweise
verpflichtend durchzuführen sein.
Formate zur kollegialen Beratung
Es werden neue Formate initiiert, in denen sich Führungskräfte verstärkt untereinander
vernetzen und in eine kollegiale Beratung zu Führun gsthemen kommen. Die
flächendeckende Einführung von kollegialer Beratung über die Fortbildungsreihe
„Update Führung“ wird ab 2024 Führungskräfte hierzu befähigen.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Um Führungskräften bestmöglich zu befähigen, die Pr inzipien von New Work in die
Arbeitspraxis zu integrieren, werden geeignete organisatorische Rahmenbedingungen
geschaffen. Unter anderem wird ein zentrales Inform ations-System bereitgestellt,
welches es den Führungskräften ermöglicht, schnell auf führungsrelevante
Informationen, Anforderungen, Schulungsmaterialien sowie Dienst- und
Geschäftsanweisungen zuzugreifen.
Um Führungskräften ausreichend Raum zu geben, sich auf ihre leitende Funktion zu
konzentrieren, ist es wichtig, die operative Arbeit slast zu managen. Die Verwaltung
wird dies unterstützen, indem sie z. B. operative Aufgabenanteile auf Führungsstellen
überprüft und ggfls. reduziert, Führungsprozesse optimiert und Leitungsspannen prüft.
Nicht zuletzt sollen von der Arbeitgeberin zukünftig Teambuilding-Aktivitäten intensiver
gefördert werden.
Erfolgreiche interne und externe Kommunikation
Der Erfolg großer Veränderungsprozesse ist von der Akzeptanz der gesamten
Stadtverwaltung abhängig. Daher ist es neben der in tensiven Begleitung der betroffenen
Teams und Mitarbeitenden ebenso wichtig, alle Mitar beitenden der Verwaltung über den
laufenden Veränderungsprozess zu informieren – transparent und regelmäßig. Hierzu gehören
neben Erfolgs- und Sachstandsmeldungen auch erforde rliche Anpassungsbedarfe und
Berichte über Hindernisse und Hürden in der Transformation.
Die Steuerung der internen Kommunikation soll zentral erfolgen, um eine hohe Professionalität
sicherzustelle und dass alle Informationen auf den relevanten Kanälen zu finden sind.
Folgende Kommunikations-Maßnahmen und Kanäle sind u. a. geplant:
Zentrale Intranetseite zum Neubau Stadthaus 4 und dem Veränderungsprozess
Im Intranet wird eine Projektseite eingerichtet und prominent platziert. Hier finden sich
neben Hintergrundinformationen zu New Work und den Konzepten insbesondere auch
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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aktuelle Informationen zu laufenden Maßnahmen, dem Stadthaus 4 sowie zu
städtischen Ziele und Zeitplänen. Die Intranetseite bietet Informationsformate wie
FAQs und Kontakte, als auch unterhaltsame Elemente wie Interviews und Videos.
Mitarbeitenden-Blog im Intranet
Ergänzend zur One-Way-Information der Intranetseite bietet ein Blog im Intranet allen
Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre eigenen Beiträ ge zu posten und sich
auszutauschen. Hier können Erfahrungen geteilt, Fragen gestellt und auch direkt von
anderen Mitarbeitenden beantwortet werden. Querverw eise zwischen Blog und
Intranet verweisen regelmäßig auf spannende News auf dem jeweils anderen Kanal.
Nähe und Akzeptanz durch Dialogformate
Ergänzend zu digitalen Informations- und Kommunikat ionstools stellen organisierte
Dialogformate den persönlichen Austausch und damit Nähe und Akzeptanz her. Das
können z. B. Hospitationen, ein New-Work-Mentoring oder -Austausch, Blind Dates
zum Lunch oder ein interner Tag des offenen Büros sein – alle Mitarbeitenden können
die neuen Arbeitswelten erleben. Wichtig ist hier: auch die Führungsriege um den VV
herum zeigt Gesicht!
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Um sich als attraktive Arbeitgeberin und als moderne Verwaltung zu präsentieren,
wird eine begleitende externe Kommunikation von Beginn an eingeplant, sowohl zum
Bau des Stadthaus 4 als auch zu den neuen Arbeitswelten. Neben klassischen
Pressemeldungen mit Bildern und Videos zeigt das „Vor-Ort-Erleben" hier die größte
Wirkung. Das Öffnen des Stadthaus 4 für Presse, Politik, Studierendengruppen etc.
in für die Zielgruppen geeigneten Formaten ist daher wichtiger Bestandteil der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
5. Nutzenorientierte Büroraumkonzepte
Die im Folgenden beschriebenen Raumkonzepte sind Gr obkonzepte. Sie wurden unter
Zugrundelegung der vorab dargestellten New-Work-Gru ndbausteine sowie unter der
Maßgabe, New Work Elemente sinnvoll und verwaltungs spezifisch zu integrieren, konzipiert.
Da Partizipation und Mitwirkung der Gesamtverwaltun g ein wichtiger Bestandteil der
Integration von New Work sind, kann eine Feinplanun g der räumlichen Konzeptionierung
künftig ausschließlich unter Beteiligung der Nutzer gruppen, also der Mitarbeitenden in den
einzelnen Organisationseinheiten erfolgen.
Die drei Raumkonzepte sind grundsätzlich unabhängig voneinander umsetzbar. Mit der
Umsetzung aller drei Ansätze, ergeben sich jedoch S ynergien, die alleistehend nicht
erreichbar wären (vgl. Abbildung 6).
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Abbildung 6: Synergien der New Work Raumkonzepte
5.1. Activity Based Working im Stadthaus 4
Ausgangssituation
Mit der Ratsvorlage V/0353/2022 wurde die Konzeption des Verwaltungsgebäudes Stadthaus
4 unter Berücksichtigung der zentralen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
vorgestellt. Weitere Merkmale der Gebäudeplanung sind hiernach u.a. vollständig digitalisierte
Arbeitsplätze, eine flächeneffiziente Raumnutzung s owie anpassungsfähige
Nutzungsmöglichkeiten der Arbeitsumgebung.
Zur Realisierung dieser Merkmale ist ein geeignetes Raumkonzept zu entwerfen, welches die
Verwaltungsarbeit bestmöglich unterstützt und eine akzeptierte und moderne
Arbeitsumgebung für die Beschäftigten schafft. Unter Abwägung möglicher Alternativen wurde
ein tätigkeitsorientierter Ansatz als bestmögliche Lösung festgestellt.
Ein erfolgsversprechendes tätigkeitsorientiertes Ge samtkonzept, welcher in weiteren
Kommunen mit Neubau- bzw. Umbauprojekten bereits umgesetzt oder angestrebt wird, ist das
sogenannte „Activity Based Working”, welches im Rah men dieses Konzeptes als Grundlage
der Büroflächenkonzeption im Stadthaus 4 vorgesehen wird.
Was ist Activity Based Working (ABW)?
Der Ansatz von Activity Based Working geht davon au s, dass die Mitarbeitenden in ihrem
Arbeitsalltag unterschiedlichsten Tätigkeiten nachg ehen und daher eine Vielzahl von
Arbeitsumgebungen benötigen, die durch die richtige Technologie und Arbeitskultur unterstützt
werden. Die Mitarbeitenden entscheiden abhängig von ihrer jeweiligen Aktivität selber, wo und
wann sie ihre Arbeit erledigen, damit sie die beste n Ergebnisse erzielen können. Die
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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unterschiedlichen Aktivitäten können z. B. sein: ko nzentriertes Arbeiten, Telefonate,
Besprechungen, kreatives Arbeiten etc.
Abbildung 7: Was ist Activity Based Working?
Diese räumliche und arbeitsorganisatorische Freihei t erfordert Vertrauen seitens der
Führungskräfte und Eigenverantwortung bei den Mitarbeitenden. Für die Planung des neuen
Stadthauses bedeutet dies, dass sich die physische Arbeitsumgebung primär nach den
tätigkeitsbezogenen Anforderungen der Mitarbeitenden richtet.
ABW ist zudem ein Gesamtsystem, das aus den elementaren New-Work-Bausteinen Räume,
Technologie und Verhalten erhalten. Daher sind bei der Entwicklung eines Konzeptes alle
Bausteine zu betrachten und miteinander zu verknüpfen. Ziel von ABW ist es, Synergien durch
interdisziplinäre Zusammenarbeit zu schaffen, Silos aufzubrechen und die Zufriedenheit der
Mitarbeitenden durch mehr Flexibilität und Freiraum zu steigern.
ABW im Vergleich zu klassischen Arbeitsumgebungen
Im Vergleich zu Einzel- und Großraumbüros bieten ABW-Arbeitsumgebungen eine Vielzahl an
Möglichkeiten, unterschiedlichen Aktivitäten nachzu gehen, wie die folgende Abbildung im
Vergleich zeigt.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Abbildung 8: Vergleich von Arbeitsumgebungen
Traditionelle Bürokonzepte fokussieren sich auf Einzelarbeit und fördern durch ihre räumliche
Trennung ein Hierarchiedenken. Eine ineffiziente Fl ächennutzung verursacht dabei erhöhte
Kosten. In Großraumbüros wird die räumliche Trennun g großflächig aufgehoben. Hierdurch
besteht eine erhöhte Lärmbelastung sowie wenig bis keine Privatsphäre. Activity Based
Working erlaubt eine effizientere Flächennutzung du rch individualisierte Arbeitsbereiche.
Zusammenarbeit und hierarchiefreies Denken werden gefördert.
Raum- und Arbeitsplatztypen
Da beim Activity Based Working die Mitarbeitenden e ntscheiden, wo und wann sie arbeiten,
muss die Arbeitsumgebung die Erledigung unterschiedlicher Tätigkeiten optimal unterstützen.
Es wird davon ausgegangen, dass im Tagesverlauf unt erschiedlichen Tätigkeiten
nachgegangen wird und somit auch die Arbeitsbereich e gewechselt werden. Daher ist den
Mitarbeitenden kein fest definierter Arbeitsplatz mehr zugewiesen.
Die nachfolgend aufgeführten Raum- und Arbeitsplatztypen sind visuelle Beispiele und zeigen
die typischen ABW-Szenarien auf.
Abbildung 9: Beispiele für Raum- und Arbeitsplatztypen
Einzelarbeitsplätze
Vollausgestattete ergonomische
Bildschirmarbeitsplätze für z. B. Prozess-
und Routinetätigkeiten.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Ruheräume
Temporäre Einzelarbeitsplätze für
fokussiertes/ungestörtes Arbeiten.
Telefonkabinen
Bereich für ungestörte Telefonate.
Lounge-Arbeitsplätze
Komfortable Plätze für temporäres Arbeiten
und Routine-Tätigkeiten in einer offenen
Arbeitsumgebung.
Freie Arbeitsflächen
Arbeitsplätze für kurzzeitiges Arbeiten in
einer offenen Umgebung.
Duo-Arbeitsplätze
Arbeitsplätze für temporäres, direktes
Zusammenarbeiten – wahlweise als 1
vollwertiger Bildschirmarbeitsplatz
ausgestattet.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Offene Dialog-/Besprechungsbereiche
Offene Bereiche für informellen Austausch.
Offener Besprechungsbereich
Offener Besprechungsbereich mit digitaler
Ausstattung zum Besprechen und
Zusammenarbeiten.
Geschlossene Besprechungsräume
Buchbare Besprechungsräume für den
formelleren Austausch.
Hörsaal
Offenes Auditorium für größere
Personengruppen für Diskussionen und
Präsentationen.
Sozial-/Pausenbereiche
Offene Küchen und Aufenthaltsbereiche für
z. B. Pausen, informelle und private
Gespräche.
Konzeptioneller Ansatz der ABW-Arbeitsumgebung
Die Stadt Münster realisiert innerhalb des neuen Ve rwaltungsgebäudes Stadthaus 4 eine
Arbeitsumgebung nach dem Konzept des Activity Based Working.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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In der konzeptionellen Umsetzung bedeutet dies für die Stadt Münster konkret:
Das Konzept basiert auf den Prinzipien der Raumvie lfalt und Wahlfreiheit von
Arbeitsplätzen. Es bietet differenzierte Arbeitsbereiche, die die Mitarbeitenden je nach
Aufgabe und persönlichen Vorlieben wählen können.
Büroflächen werden universell und übergreifend str ukturiert, so dass sie
organisatorische Entwicklungen ohne aufwendigen Umbau überdauern.
Die Raum- und Arbeitsplatztypen sind generisch. Be gründete, individuelle
Anforderungen von Teams oder Personen werden in Absprache berücksichtigt.
Die Arbeitsbereiche sind grundsätzlich non-territo rial und können nicht gebucht
werden. Über den möglichen Einsatz einer Raumbuchun gssoftware entscheiden die
Organisationseinheiten selber. In besonderen Fällen , die sich z. B. aus der Tätigkeit
oder dem Datenschutz ergeben, kann ein bestimmter B ereich oder Arbeitsplatz
zugewiesen werden.
Innerhalb einer Gebäudeebene werden mehrere organi satorische Teams bzw.
Fachstellen zu einer Nachbarschaft zusammengelegt. Innerhalb einer Nachbarschaft
wird das Arbeitsplatzangebot sowie gemeinsame Sozia lräume, Schließfächer,
Garderoben sowie Besprechungsräume geteilt.
Nachbarschaften können sich wiederum ausgewählte R aum- und Arbeitsplatztypen
teilen wie z. B. offene Besprechungs- und Dialogber eiche (vgl. Abbildung 10). Diese
Gemeinschaftsbereiche dienen der übergreifenden Vernetzung.
Die nachfolgende Abbildung zeigt einen exemplarisch en Grundriss einer Bürofläche, auf der
die oben genannten Punkte Anwendung finden. Zur Zon ierung der Arbeitsfläche wird
vorgesehen, dass im dynamischen, mittleren Teil der Fläche der Schwerpunkt auf Austausch,
Zusammenarbeit und Entspannung liegt. Je weiter man sich zu den Enden der Fläche begibt,
desto ruhiger wird es und desto größer wird das Ang ebot an Arbeitsplätzen für fokussiertes
Arbeiten.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
33
Abbildung 10: Kollaboration durch Nachbarschaften
Der Weg zu einem erfolgreichen Activity Based Working
Activity Based Working, ist ein effektiver Ansatz, um die New-Work-Vision ganzheitlich zu
realisieren: eine bunte und vielfältige Stadtverwal tung, in der Mitarbeitende gerne arbeiten.
Der Weg dorthin gestaltet sich am besten, indem Mitarbeitende aktiv beteiligt werden und ihre
zukünftige Arbeitsweise selber mitgestalten. Auch d ie unterschiedlichen Hierarchieebenen
und Interessengruppen wie der Personalrat und die S chwerbehinderten-vertretung sind zur
erfolgreichen Umsetzung mit in den Veränderungsprozess einzubeziehen.
Zur erfolgreichen Einführung eines Activity Based Working im Stadthaus 4, sind die folgende
Phasen in entsprechender Reihenfolge zu durchlaufen:
Information zum Baubeschluss: Professionelle Kommu nikation der Vision und der
Ambitionen für das Stadthaus 4, aus der der Nutzen für die einzelnen Mitarbeitenden
klar hervorgeht und der die beteiligten Akteure motiviert, hierauf hinzuarbeiten.
Fein-Konzeption der Arbeitsfläche: Anforderungen u nd konkrete Vorstellungen der
zukünftigen Arbeitsfläche werden in ein Feinkonzept übersetzt, welches die
Rahmenbedingungen des zukünftigen Arbeitens festleg t. Hierzu wird das Projekt-
Team um Mitarbeitende aus den Einzugsämtern erweitert.
Implementierung: In dieser Phase werden konkrete M aßnahmen hinsichtlich der
physischen Arbeitsumgebung (Möblierung), der IT-Technologie sowie zur Arbeitskultur
und Verhalten erarbeitet und umgesetzt.
Evaluation: Was funktioniert gut und was kann besser laufen? Neue Arbeitsweisen und
-umgebungen werden regelmäßig mit den Mitarbeitenden evaluiert und angepasst.
5.2. Desk-Sharing und New-Work-Elemente in Bestandsgebäuden
Ausgangssituation
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Die Stadtverwaltung Münster möchte dem Leerstand vo n Arbeitsplätzen in
Bestandsgebäuden, resultierend aus der Ausweitung v on Telearbeit und mobilem Arbeiten,
durch eine wirtschaftlichere Büroraumnutzung entgeg enwirken und zugleich flexible
Arbeitsbedingungen schaffen. Dies soll durch ein an gepasstes Raumnutzungskonzept unter
Einführung von Desk-Sharing umgesetzt werden.
Aktuelle Studien 1 zeigen jedoch auf, dass die Einführung von Desk-Sh aring ohne eine
gleichzeitige Anpassung der Arbeitsumgebung hinsich tlich Raumvariation und
Raumgestaltung, zu einer steigenden Unzufriedenheit unter Mitarbeitenden führt, da diese
keinen adäquaten Ausgleich für die Aufgabe des persönlichen Arbeitsplatzes erfahren. Diese
Erkenntnis führt zu der Anforderung, dass mit Einführung von Desk-Sharing immer auch eine
optimierte Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Büroflächen anzustreben ist.
Die Umsetzung dieser Anforderung ist in städtischen Bestandgebäuden insofern eine
planerische Herausforderung, als das die derzeitige Raumnutzung geprägt ist durch
klassische Arbeitsplätze in überwiegend Einzel- und Doppelbüros sowie einer
eingeschränkten Veränderbarkeit der bestehenden Räumlichkeiten.
Zur optimierten Nutzung von Büroflächen wurde daher im Folgenden betrachtet, inwieweit sich
einzelne Raum- und Arbeitsplatztypen aus dem Raumko nzept „Activity Based Working” des
Stadthaus 4, auch in Bestandgebäuden realisieren lassen.
Zielsetzung
Zur Ableitung geeigneter Maßnahmen ist die folgende Zielsetzung maßgeblich:
Quantitative Ziele:
Durch die Aufhebung der festen Zuordnung von Mitarb eitenden zu Büroarbeitsplätzen (non-
territoriale Arbeitsplätze) und der Benennung von g eeigneten Rahmenbedingungen für ein
umfassendes Desk-Sharing sollen Büroflächen konsoli diert werden. Als Zielgröße ist eine
durchschnittliche Sharing-Quote von 0,8 zu erreiche n (8 Arbeitsplätze für 10 Mitarbeitende).
Diese Zielgröße basiert auf Grundlage der aktuellen Telearbeits-Quote von 16 % sowie den
im kommunalen Vergleich ermittelten Verdichtungs-Qu oten. Sie stellt einen gemäßigten
Ansatz dar, weil vergleichbare kommunale Sharing-Quote zwischen 0,7 – 0,9 variieren.
1 Leesmann (https://www.leesmanindex.com/)
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
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Qualitative Ziele:
Mit Hilfe einer modernen Raumgestaltung wird das qu alitative Ziel verfolgt, die starre
Konfiguration von Büroräumen aufzulösen und das klassische Zellenbüro um ein Angebot an
tätigkeitsbasierten Arbeitsräumen, basierend auf dem Konzept des Activity Based Working, zu
ergänzen. Ziel ist eine räumliche Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit über
Organisationsgrenzen hinaus und damit eine erhöhte Effektivität und Attraktivität des
Arbeitsumfelds für die Mitarbeitenden.
Konzeptioneller Ansatz
Die Stadt Münster setzt künftig alternative zur kla ssischen Arbeitsplatzumgebung ein Desk-
Sharing-Modell zur flexiblen Nutzung von Büroflächen ein.
Die Umsetzung sieht vor:
Wegfall der festen Zuordnung von Büroarbeitsplätze n zu Mitarbeitenden, d. h.
Mitarbeitende teilen sich die Bürofläche innerhalb ihrer Organisationseinheit.
Der Einsatz erfolgt ausschließlich innerhalb volls tändiger organisatorischer Einheiten
i.d.R. einer Fachstelle oder einer Abteilung.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden ergonomischen Büroarbeitsplätze ist geringer
als die Anzahl der Mitarbeitenden innerhalb des Des k-Sharing-Bereiches (sog. Desk-
Sharing-Quote).
Es sind individuelle Regeln für die Belegung von A rbeitsplätzen sowie zur Nutzung der
verfügbaren Räumlichkeiten durch die Organisationseinheiten festzulegen.
Als Ausgleich für den Wegfall des persönlichen Arb eitsplatzes werden räumliche
Maßnahmen ergriffen, die als New-Work-Elemente eine flexible und attraktive
Arbeitsumgebung schaffen. Die gewählten Maßnahmen b erücksichtigen dabei die
individuellen Bedürfnisse und Anforderungen einer Organisationseinheit.
Die Einführung des Desk-Sharing-Modells erfolgt in der Stadtverwaltung Münster schrittweise.
Umzustellende Organisationseinheiten ergeben sich dabei aus:
den potenziellen Einzugsämtern des Stadthaus 4,
der strategischen Planung der Verwaltung zur Verdi chtung von Büroflächen und zur
Abmietung von Dienstgebäuden,
als Folgeprojekt in Anlehnung an das Programm zur Einführung der elektronischen
Akte in der Stadtverwaltung als eine der maßgeblich en Voraussetzungen für Desk
Sharing (frühestens ein Jahr nach Einführung der E-Akte) sowie
auf Basis der freiwilligen Zustimmung zur Teilnahm e am Desk-Sharing-Modell durch
die Mehrheit der Beschäftigten einer Organisationseinheit.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
36
Zur Überführung in das neue Nutzungskonzept ist ein begleitendes Veränderungs-
management zu etablieren, welches die Mitarbeitenden und Führungskräfte in der Umstellung
unterstützt (vgl. Punkt 4.3). Organisatorisch ist die schrittweise Einführung und Begleitung des
Desk-Sharing-Modells sowie die Zuteilung von Büroraumflächen durch eine transformierende
Einheit des Personal- und Organisationsamtes zu beg leiten. Hierfür sind ausreichend
Ressourcen vorzusehen.
Desk-Sharing-Quote
Durch die gemeinsame Nutzung von Schreibtischen im Desk-Sharing-Modell wird die
Gesamtzahl an ergonomischen Arbeitsplätzen innerhalb einer Organisationseinheit reduziert
und so ein Leerstand von Schreibtischen und damit Flächen vermieden. Hierbei gilt:
Die Desk-Sharing-Quote ist im Durchschnitt eines j eden Amtes bzw. eines jeden
Eigenbetriebs zu erreichen. Die Quote einzelner Org anisationseinheiten wird unter
Berücksichtigung der tätigkeitsbezogenen Möglichkeit zur Nutzung von Telearbeit und
mobilem Arbeiten sowie sonstiger räumlicher Anforde rungen individuell ermittelt und
festgelegt.
Die Desk-Sharing-Quote bezieht sich ausschließlich auf ergonomische Arbeitsplätze.
Durch ein Angebot an nicht-ergonomischen Arbeits-/Sitzplätzen (Besprechungsräume,
Austauschbereiche) für temporäres Arbeiten liegt da s Sitzplatzangebot in der Regel
immer über 100%.
Nicht mit in die Desk-Sharing-Quote eingerechnet w erden Ausbildungsplätze
(Verhältnis 1:1), Arbeitsplätze mit Sonderausstattu ng für Menschen mit
Einschränkungen (Verhältnis 1:1).
Um zeitliche Anwesenheitsspitzen von Mitarbeitende n abdecken zu können und eine
erfolgreiche Umstellung auf das Desk-Sharing-Modell en zu gewährleisten, soll eine
Desk-Sharing-Quote von 0,7 innerhalb einer Organisa tionseinheit möglichst nicht
unterschritten werden.
Raum- und Arbeitsplatztypen
Das angestrebte Nutzungskonzept für Bestandsgebäude wird verstärkt die individuellen
Bedürfnisse und Anforderungen einzelner Organisatio nseinheit berücksichtigen. Hierzu sind
Raum- und Arbeitsplatztypen zu definieren, die eine r optimierten Ausübung dienstlicher
Tätigkeiten dienen. Aufgrund der eingeschränkten Ve ränderbarkeit der Räumlichkeiten im
Bestand können, im Gegensatz zum Raumkonzept des Stadthaus 4, nur reduzierte Szenarien
in bestehenden Räumen angeboten werden.
Nach Einschätzung des Projektes sind die folgenden Raum- und Arbeitsplatztypen, abgeleitet
aus dem Konzept des Activity Based Working, grundsä tzlich auch in Bestandsgebäuden
umsetzbar:
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
37
Abbildung 11: Raum- und Arbeitsplatztypen
Einzelarbeitsplätze
Prozessarbeitsplätze Vollausgestattete ergonomische
Bildschirmarbeitsplätze für allgemeine
Prozess- und Routinetätigkeiten.
Ruheräume Ergonomische Einzelarbeitsplätze für
besonders fokussiertes und ungestörtes
Arbeiten.
Kommunikations-
räume
Duo-Arbeitsplätze: Arbeitsplätze für temporäres
Zusammenarbeiten mit 2-3 Personen
Besprechungs- und
Gruppenarbeitsräume
Formelle Besprechungsräume mit
moderner digitaler IT-Ausstattung sowie
Möglichkeiten für kreative
Gruppenarbeiten.
Austausch- und
Aufenthaltsbereiche
Attraktive Aufenthaltsbereiche für z. B.
Pausen, informelle und private Gespräche
sowie spontaner fachlicher Austausche und
Zusammenkünfte.
Durch diese neue Differenzierung ergibt sich eine e rhöhte Flexibilität der individuellen
Arbeitsplatzwahl und damit der Unterschied zum auss chließlichen Desk Sharing. Die
Akzeptanz zur Nutzung der Kommunikationsräume hängt insbesondere davon ab, wie
praktikabel und ergonomisch sie entsprechend ihres Nutzungsziels gestaltet sind. Dies
erfordert eine realistische Abwägung der tatsächlichen Möglichkeiten.
Eine weiterführende Differenzierung von Raum- und Arbeitsplatztypen wird nach Auswertung
der räumlichen Situation in den städtischen Bestand sgebäuden nicht empfohlen.
Insbesondere offene Kommunikationsbereiche wie z. B . Open-Space-Offices oder offene
Besprechungsbereiche sowie Raum-in-Raum-Systeme wie „Telefonzellen” oder „Stand-Up-
Boxen” werden in Bestandgebäuden nicht vorgesehen.
Raumausstattung
Aufgrund der tätigkeitsorientierten Raumplanung erg ibt sich auch ein erhöhter Bedarf an
modernen und individuellen Lösungen der Raumausstat tung. Nicht zuletzt durch eine
geeignete Möblierung wird sichergestellt, dass mögl ichst alle Bereiche auch von körperlich
eingeschränkten Mitarbeitenden genutzt werden können.
Zur effektiven Nutzung der Räumlichkeiten im Bestan d, ist ein geeigneter „Möblierungs-
Standard im Desk Sharing” zu definieren, wobei eine große Variation im Angebot für die Vielfalt
der Aktivitäten der Nutzer, zur Verfügung gestellt wird:
Einzelarbeitsplätze
Alle Einzelarbeitsplätze werden standardmäßig als e rgonomische Arbeitsplätze mit einem
Schreibtischstuhl, einem höhenverstellbaren Schreib tisch und einer Dockingstation für ein
Notebook ausgestattet. Die Anzahl an Einzelarbeitsp lätzen ergibt sich aus der ermittelten
Desk-Sharing-Quote der Organisationseinheit.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
38
Im Rahmen der flexiblen Nutzung werden die Einzelar beitsplätzen in sogenannte
Prozessarbeitsplätze und Ruhe-Räume differenziert. Ein Ruhe-Raum ist ein räumlich
abgegrenzter ergonomischer Schreibtischarbeitsplatz für individuelle und konzentrierte
Einzelarbeiten. In diesen Räumen wird auf Telefonate und Gespräche verzichtet. Es entsteht
eine Atmosphäre ähnlich einer Bibliothek. Als zusät zliche Ausstattung sind Sicht- und
Schallschutzwände vorzusehen.
Kommunikationsräume
Unter dem Begriff Kommunikationsräume werden Raumty pen zusammengefasst, in denen
Personen gemeinsam arbeiten und sich austauschen. Sie werden von den Beschäftigten z. B.
für Projektarbeit, Besprechungen und Meetings genutzt. Kommunikationsräume sind Orte der
Begegnung und des Lernens, in denen sowohl formelle als auch informelle Kommunikation
stattfinden. Die Ausgestaltung sieht ein modernes u nd digitales Arbeitsumfeld vor. Hierzu
zählten z. B. flexibel aufstellbare Besprechungstis che, Projekträume mit Hochtischen und
Sitzhockern sowie alternativen Sitzmöglichkeiten. Für informellen Austauschbereiche werden
Sofaecken, Stehtresen und kleine Lounge-Bereiche vorgesehen.
Funktionsräume
Eine Arbeitsumgebung im Desk-Sharing-Modell benötig t ergänzend zu den oben
beschriebenen Raumtypen zur Aufgabenerledigung auch sogenannte Funktionsräume zur
allgemeinen Organisation. Funktionsräume sind z. B. Schließ- und Containerräume sowie
Materialräume. Sie dienen unter anderem der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen
und Arbeitsmaterialien wie dem Notebook oder einem personalisierten Rollcontainer sowie der
Aufbewahrung von Fachliteratur, Büromaterial und ge meinschaftlicher Technik wie
Multifunktionsdrucker. Entsprechende Raumkapazitäte n sind für diese Ausstattung
bedarfsweise vorzusehen.
Technische Anforderungen
Die technischen Voraussetzungen zur effektiven Nutz ung der neuen Raumangebote in
Bestandsgebäuden sind:
Alle Mitarbeitenden der Organisationseinheit sind mit einer mobilen
Arbeitsplatzausstattung zu versehen. Diese beinhalt et neben dem Notebook, eine
Funk-Maus, eine Funk-Tastatur, ein Headset sowie ein Softphone (vgl. Punkt 4.2.).
Es sind ausreichend Möglichkeiten zum Laden der mo bilen Endgeräte einzuplanen.
Hierfür eignen sich Möbel mit integrierten Steckdosen oder USB-Ladesteckdosen.
Zum Arbeiten in Kommunikationsräumen ist eine gute WLAN-Abdeckung und/oder
ausreichend LAN-Anschlüsse vorzusehen.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
39
Die Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume sind mit Bildschirmen für
Videokonferenzen sowie für Präsentationen ausgestattet.
Die Präsentations- und Kommunikationsmedien sind n ach Möglichkeit für alle
Beschäftigten, auch für Menschen mit eingeschränkte m Seh- oder Hörvermögen,
nutzbar.
Es ist ein IT-System zur einfachen Organisation un d Buchung von Arbeitsplätzen
anzubieten. Hierzu werden derzeit verschiedene Mögl ichkeiten durch die Verwaltung
getestet. Die Entscheidung zur Nutzung liegt bei den Organisationseinheiten.
Der Weg zum Desk-Sharing in Bestandsgebäuden
Die Einführung des Desk-Sharing-Modells führt zu ei ner neuen Bürokultur und erfordert von
der Arbeitgeberin eine verantwortungsvolle Planung und Organisation. Um den technisch-
organisatorischen Wandel der Bürogestaltung erfolgr eich zu gestalten, ist eine Beteiligung
nicht nur der Führungskräfte, sondern auch der Mitarbeitenden unabdingbar. Es gilt: Ohne die
Akzeptanz der Beschäftigten kann die Umstellung nic ht erfolgreich verlaufen. Von den
Beschäftigten fordert sie die Bereitschaft, sich au f veränderte Arbeitsabläufe und neue
Umgebungen einzulassen. Geeignete Maßnahmen hierzu werden unter Punkt 4.3 des
Konzeptes vorgestellt.
Es wird zudem empfohlen, eine Dienstvereinbarung zum Desk-Sharing zu treffen, welche die
Interessen der Arbeitgeberin als auch die Interesse n der Beschäftigten und Führungskräfte
angemessen berücksichtigt. Die Beteiligung der Mita rbeitenden wird durch eine aktive
Beteiligung an der Ausarbeitung der Dienstvereinbarung sichergestellt.
Die zeitliche Realisierbarkeit ist abhängig von den verfügbaren Ressourcen des
transformierenden Projektes, welche die Umstellung auf ein Desk-Sharing ämterspezifisch
plant und umsetzt sowie der ausreichenden Beschaffung von mobiler Hardware.
Zu beachten ist hierbei, dass manche Organisationse inheiten mehrere umgesetzte E-
Fachakten vor einer Umstellung auf das Desk-Sharing -Modell benötigen, andere auch ohne
eine E-Akte ein Desk-Sharing zeitnah realisieren können.
Zur abschließenden Klärung, in welchen Bestandsgebä uden eine adäquate Umsetzung von
flexiblen Raum- und Arbeitsplatztypen möglich ist, ist eine Feinplanung unter Beteiligung der
einzelnen Nutzergruppen durchzuführen.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
40
5.3. Coworking
Ausgangssituation
Die Fixierung auf feste Arbeitsplätze an einem Standort hat bisher die Möglichkeit, an anderen
Standorten zu arbeiten, für Mitarbeitende nahezu un möglich gemacht. Auch die Einführung
eines Desk-Sharing-Konzepts mit moderneren und flex ibleren Arbeitsumgebungen bezieht
sich zunächst auf den jeweiligen Standort und ist an Organisationsgrenzen gebunden.
Insbesondere bei einer Stadtverwaltung wie Münster, die auf unterschiedliche Standorte
verteilt ist, ist diese alleinige Standortgebundenh eit weder wirtschaftlich noch ein attraktives
Arbeitsumfeld. Denn um die komplexen Herausforderun gen zu bewältigen, ist eine intensive
Zusammenarbeit von Mitarbeitenden über Amts- und Dezernatsgrenzen hinaus notwendig. In
der Praxis aber werden Wartezeiten zwischen Termine n in einem anderen Gebäude
„totgeschlagen“ anstatt für effektives Arbeiten gen utzt. Mitarbeitende verbringen viel Zeit mit
Hin- und Rückfahrten zwischen Dienstgebäuden und au ch ein räumliches Miteinander im
Projektteam ist spontan kaum möglich.
Zielsetzung
Coworking schafft ein zusätzliches Raumangebot für alle Mitarbeitenden der Verwaltung. Im
Gegensatz zum Desk Sharing, welches innerhalb von O rganisationsgrenzen stattfindet,
stehen die städtischen Coworking-Büros allen Mitarb eitenden unabhängig von
Organisationseinheit und Hierarchie zusätzlich zur Verfügung.
Mitarbeitende können hierbei stunden- oder tageweise einen Schreibtischarbeitsplatz “mieten”
und mit weiteren Personen die Ressource eines Proje kt-Büros teilen. Dabei ist Coworking
mehr als nur ein gemieteter Arbeitsplatz. Coworking geschieht in einer Kultur der
Zusammenarbeit, des Austausches und der sozialen Begegnung. Ein Coworking-Bereich lebt
von der Offenheit des Raums und derjenigen, die dort arbeiten.
Folgende Vorteile bieten städtische Coworking-Räume:
Mitarbeitende können Überbrückungszeiten zwischen Terminen auch an anderen
Standorten als ihrem eigenen effizient und sinnvoll nutzen.
Der Austausch über Amtsgrenzen hinweg wird geförde rt, indem Mitarbeitende
unterschiedlicher Organisationseinheiten unkomplizi ert auch räumlich
zusammenarbeiten können.
Durch die Möglichkeit, an allen Standorten einfach arbeiten zu können, können
Mitarbeitende ihren Arbeitsort flexibler auch an pr ivate Bedürfnisse anpassen, indem
sie z. B. einen heimatort-näheren Arbeitsplatz temporär nutzen können.
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
41
Konzeptioneller Ansatz
Im Stadthaus 1 wird aktuell bereits ein erster Cowo rking-Bereich eingerichtet. Weitere sollen
in den Stadthäusern 2 und 3 kurzfristig geschaffen werden sowie perspektivisch auch im
Stadthaus 4. Die Coworking-Spaces haben ausdrücklic h Modellcharakter und dienen dazu,
Umfang und Ausgestaltung der Nachfrage der Mitarbei tenden nach einem solchen Angebot
zu evaluieren. Eine Ausweitung von Coworking-Räumen kann dann auch Auswirkungen auf
Desk-Sharing-Quoten haben.
Pro Stadthaus sollen dabei zwei unterschiedliche Ar ten von Coworking-Räumen entstehen.
Ein Raum soll mit Einzelarbeitsplätzen ausgestattet werden, die ein konzentriertes Arbeiten in
ruhiger Atmosphäre ermöglichen. Zwischen den Arbeitsplätzen gibt es hierfür entsprechenden
Sichtschutz. Ein weiterer Raum dient explizit der K ommunikation und dem Austausch unter
den Mitarbeitenden. Hier ist die Raumgestaltung off ener, kombiniert mit einem Bereich zur
persönlichen Kommunikation und Interaktion (z. B. Sitzgruppe oder Sofaelemente).
Die Räume sind zur temporären Arbeit von wechselnden Personen (-gruppen) zeitlich befristet
belegbar. Je nach Raumgröße wird ein variabler Anteil von Bildschirmarbeitsplätzen (im ersten
Schritt ca. 4-6) eingerichtet.
Die Buchung der Räume ist über ein Buchungssystem m öglich, welches zu diesem Zweck
beschafft und im Echtbetrieb getestet wird. Die Arb eitsplätze können dabei zunächst ohne
weitere Einschränkungen was Dauer oder Häufigkeit b etrifft gebucht werden, d. h. sowohl
stundenweise, tageweise oder auch regelmäßig wieder kehrende Buchungen sind möglich.
Ziel ist hier, Erfahrungen zu Bedarf und Nachfrage durch die Mitarbeitenden zu sammeln, um
die Coworking-Spaces entsprechend anzupassen oder s ukzessive, um weitere Büroräume
oder Projekträume auszuweiten. Perspektivisch wird im Stadthaus 1 der größte Coworking-
Bereich bestehen, da hier als innerstädtischer Stan dort die meisten Schnittstellen
zusammenlaufen und viele Mitarbeitende Raumbedarf f ür Überbrückungszeiten haben.
Darüber hinaus ist das Stadthaus 1 durch seine zent rale Lage sicher für viele Mitarbeitende
als Arbeitsstandort attraktiv. Auch im Stadthaus 4 werden Coworking-Bereiche mit eingeplant.
Weitere Standorte werden zunächst nicht vorgesehen.
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden mit einer mobilen Ausstattung die Coworking-
Bereiche nutzen. Die Coworking-Bereiche sind durch die Dienstvereinbarung „mobiles
Arbeiten“ abgedeckt.
Das Angebot der Coworking-Spaces ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot an Mitarbeitende,
welches in die Kommunikation rund um das Thema New Work eingebettet wird. Bei einer
aktiven Nutzung und transparenten Kommunikation kan n das Thema Coworking positive
Effekte auf die Akzeptanz von New Work allgemein un d Desk Sharing im Speziellen haben.
Je mehr der Nutzen von flexiblen mobilen Arbeitsmöglichkeiten in der Praxis wahrgenommen
Arbeitswelt. Zukunft. – New Work
42
wird, desto höher ist die Bereitschaft, das Thema a ktiv mitzugestalten. Von besonderer
Bedeutung kann hier ein Vorbildverhalten von Führungskräften sein. Indem zum Beispiel auch
Amts- oder Dezernatsleitungen solche flexiblen Mögl ichkeiten für sich nutzen, wird nicht nur
ein Zeichen an die Mitarbeitenden gesendet, sondern auch aktiv ein hierarchiedurchlässiger
Austausch gelebt.
6. Fazit
Das vorgelegte „New Work"-Konzept stellt einen umfassenden kommunalen Handlungsansatz
dar, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt zu begegnen. Es verbindet
die Bedürfnisse und Ambitionen der Mitarbeitenden m it den wirtschaftlichen Anforderungen
einer effizienten und nachhaltigen Verwaltung.
Die Maßnahmen der beschriebenen Grundbausteine sind teilweise bereits in Umsetzung oder
in Vorbereitung zur Umsetzung. Hierbei wir des immer wichtiger zu beachten, dass sich viele
der Maßnahmen gegenseitig bedingen, wie z. B. die A usweitung des mobilen Arbeitens mit
einer ausreichenden Bereitstellung von Notebooks oder das Desk-Sharing mit der Einführung
der elektronischen Akte. Dies ist eine Managementau fgabe, die künftig verstärkter
wahrzunehmen ist.
In der Konzepterstellung wurde die Erkenntnis gewon nen, dass das Bauprojekt Stadthaus 4
die einmalige Chance bietet, eine neue ganzheitlich transformierte Arbeitswelt abzubilden und
hierdurch der gesamten Stadtverwaltung einen enorme n Schub zur Modernisierung geben
würde. Auch wenn einzelnen Elemente moderner Arbeit swelten ebenfalls in
Bestandsgebäuden möglich sind, liegen die die Mögli chkeiten zur Gestaltung eines
Stadthauses 4 ungleich höher.
Die Rolle der IT-Technologie als Enabler für New Wo rk und die Gestaltung der räumlichen
Arbeitsumgebung sind dabei für alle drei Raumkonzepte unverzichtbar.
Mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen zeigt dieses Konzept eindeutig auf, dass es
nicht nur möglich ist, New Work Elemente in der Stadtverwaltung zu etablieren, sondern auch
dringend erforderlich. Moderne, effektive und attra ktive Arbeitswelten sind zunehmend ein
zentraler Baustein erfolgreicher Kommunalverwaltungen.
Anlage 3 zu V-0135-2024 - Checkliste Nachhaltiges Bauen
3682 Zeichen
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: Neubau Stadthaus 4, Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle
Vorlagen-Nr.: V/0135/2024 Anlage: 3
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung:
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus-
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude-
leitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme:
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:
Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO
2-Einsparung: t/a
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 283.480 kg CO 2
Vermiedene Emissionen: 285.172 kg CO 2
Erläuterung: s. Anlage 2 zur Vorlage V/0135/2024
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 20 kWh /(m 2) Berechnet:19,52 kWh /(m2)
Erläuterung: Der Jahres-Heizwärmebedarf wurde mit dem Rechenverfahren DIN V 18599:2018-09
durchgeführt. Der berechnete Jahresheizwärmebedarf bezieht sich auf die Nettogrundfläche im
konditionierten Gebäudevolumen zur Verfügung stehende nutzbare Fläche (A NGF) von
19.594,23m².
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 614 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh 483.197 ca . CO
2-Einsparung: 238,72 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung:
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450
Berechnet: max. 450
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schu len)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 4.031 m 2
Nein Begründung
aufgestellt: geprüft: i.A. Huslage
Personal- und Organisationsamt
Anlage 4 zu V-0135-2024 - Checkliste Barrierefreiheit
2324 Zeichen
1 Anlage 3 zu den Gebäudeleitlinien 2020 Barrierefreiheit /Design für alle Standort: Neubau Stadthaus 4, Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle Vorlagen-Nr.: V/0135/2024 Anlage: 4 Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 18, davon 6 in der Parkpalette Stadthaus 3 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: mindestens 150/150 cm Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: 2 Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilett e in jeder Sanitäranlage Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben d er DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege/Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Geb äude Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profi und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen nein, Erläuterung: Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040) Raumbezeichnung: E0_306, E0_58, E2_31 bis 35, E2_7 1 bis 72, Beratungsräume: 10 x mobile Geräte Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041) Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: Einrichtung einer Toilettenanlage im Erdgeschoss nach dem Konzept “Toiletten für alle” der Stiftung Leben pur ( www.toiletten-fuer-alle.de )
Anlage 2 zu V-0135-2024 - Berechnung Nullemissionshaus
1678 Zeichen
Nachweis Null-Emissions-Haus Liegenschaft: CO2-Emission gelb: Eingabefelder blau: Auswahlfeld 1. Wärmebedarf spezifischer Wärmebedarf Gebäude [kWh/m²] beheizte BGF [m²] Wärmebedarf [kWh/a] 20 19.598 391.960 2. Wärmeproduktion Wärmebedarf [kWh/a] Jahres- nutzungsgrad Fernwärme- bedarf [kWh] Emissionsfaktor [kg/kWh] Emission [kg/a] Fernwärme 391.960 0,99 395.919 0,125 49.490 0 Ein 2.Wärmeerzeuger ist ausgewählt, bitte geben Sie den Anteil des 2.Wärmeerzeugers am Gesamtwärmebedarf an [Angabe:%] 0 % Wärmebedarf [kWh/a] 0 0 Emissionsfaktor [kg/kWh] Emission [kg/a] kein zweiter Wärmeversorger 0 0 0 0 0 0 Zwischensumme Emission Wärmeproduktion 49.490 3. Strombezug spez. Strombe- darf [kWh/m²] Fläche [m²] Strombedarf [kWh/a] Emissionsfaktor [kg/kWh] Emission [kg/a] 25 19.598 489.950 0,474 232.236 Daten für anderen Gebäudetyp 40 0 0 0,474 0 Zwischensumme Emission Strombedarf 232.236 4. emissionsmindernde Anlagen spezifische Stromerzeugung [(kWh/a)/kW peak] Leistung [kWpeak] bzw. Fläche [m²] Energie- produktion [kWh/a] Emissionsfaktor [kg/kWh] bzw. [kg/m²] Emission [kg/a] 900 167 kW 150.660 -0,474 kg/kWh -71.413 1000 147 kW 146.700 -0,474 kg/kWh -69.536 Kleinwindkraft 0 -0,474 kg/kWh Gründach 4.031 m² -0,502 kg/m² -2.024 sonstiges: Ausgl. auf Gebäuden im Stadtkonzern 300 kWp S 300.000 -0,474 -142.200 Emissionskompensierung -285.172 Emission [kg/a] 22.02.2024 Endergebnis Ziel Null-Emissions-Haus erreicht Gesamtbilanz Emission -3.446 Stadthaus 4, Münster ↓ Auswahlfeld Wärmeerzeuger 2↓ ↓ Auswahlfeld Wärmeerzeuger 1↓ Emissionsminderung durch: ↓ Auswahlfelder PV-Anlagen↓ ↓ Auswahlfelder Gebäudeart ↓ Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
47140 Zeichen
V/0135/2024
V/0135/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
„Arbeitswelt. Zukunft.“
Neukonzeption der städtischen Büroraumplanung und Baubeschluss für das Stadthaus 4
Beratungsfolge
19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung
24.04.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Konzept „Arbeitswelt. Zukunft.“ (New Work City, Anlage 1) als Rahmen für die künftige städ-
tische Büroraumplanung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das mit Vorlage V/0353/2022 beschlossene Moratorium für den Neubau des Stadthauses 4 wird
aufgehoben.
3. Der zwischen Stadtwerke Münster GmbH und Stadt Münster geschlossene Letter of Intent vom
03.05.2021 wird gekündigt.
4. Die Baumaßnahme Stadthaus 4 wird nach den Entwurfsplänen des Architekturbüros Hascher
Jehle Architektur, Berlin, im Investitionsvolumen von 90.300.000 Euro brutto auf Basis der fort-
geschriebenen Kostenberechnung Stand Februar 2024 nach DIN 276 sowie jährlichen Folge-
kosten von 4,3 Mio. Euro umgesetzt. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Projekt Stadthaus 4
mit der Bauwerke Münster GmbH auf Basis der Vorbeschlüsse des Rates ab Leistungsphase 6
umzusetzen.
Personal- und
Organisationsamt
08.03.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Helmer
Telefon: 492-1115
Helmer@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0135/2024
5. Mit dieser Vorlage sind die folgenden Anträge bearbeitet und damit erledigt:
Antrag A-R/0029/2020 „Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen: Digital Workplace aus-
weiten
Antrag A-R/0081/2021 „Verwaltung zukunftsgerecht weiter entwickeln und gestalten, Einspar-
potentiale erkennen und nutzen!“
Antrag A-R/0037/2022 „Modern und innovativ: Ein Homeoffice-Konzept für Münster“
Antrag A-R/0038/2022 „Stadthaus 4: Standards und Kosten reduzieren“
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 0000 An- und Verkauf von Grund-
vermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 2025 5.964.000
Investitionsmaßnahme 4200 Stadthaus 4
Auszahlungen für Baumaßnahmen bereitge-
stellt bis
2023
8.400.000
2024 6.600.000
2025 25.000.000
2026 30.000.000
2027 20.300.000
Summe der Auszahlungen für Baumaßnahmen 90.300.000
Produktgruppe 01 13 Zentrale Dienste
Investitionsmaßnahme 0000 An- und Verkauf von bewegli-
chem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermö-
gen
2027 2.500.000
Summe aller Auszahlungen 98.764.000
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024
bei der Investitionsmaßnahme 4200 „Stadthaus 4“ in Höhe von 90,3 Mio. Euro veranschlagt. Alle wei-
teren Bedarfe werden in den Haushaltsplan-Entwurf 2025 aufgenommen.
Einem jährlichen Aufwand für das Stadthaus 4 von 4,3 Mio. Euro steht eine jährliche Einsparung auf-
grund der Abmietungen von 6,1 Mio. Euro gegenüber. Damit wird eine jährliche Entlastung des städ-
tischen Haushalts von 1,8 Mio. Euro erzielt (alle Zahlen basierend auf dem Abrechnungsjahr 2034).
Eine detaillierte Darstellung dieser Zahlen ist in der korrespondierenden nichtöffentlichen Vorlage
V/0136/2024 hinterlegt.
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V/0135/2024
Begründung:
1. Sachstand
Die Stadt Münster verfolgt die strategischen Ziele, ihre Gebäude klimaneutral auszurichten, die digita-
le Infrastruktur weiterzuentwickeln, ihre Bürostandorte kundenorientiert zu konzentrieren, neue Ar-
beitsmodelle umzusetzen und dabei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein modernes Umfeld zur
Verfügung zu stellen. Zur Erreichung dieser Ziele plant die Stadt, mit dem Stadthaus 4 ein nachhalti-
ges, klimaneutrales, effizientes und an die Anforderungen moderner und kundenorientierter Büroar-
beit angepasstes Gebäude zu errichten und zu nutzen.
Die Planungen zum Stadthaus 4 sind dem Rat in den vergangenen Jahren im Rahmen mehrerer Vor-
lagen zu Beschlussfassungen vorgelegt worden:
Ausgehend vom Beschluss mit Änderungen des Rates zur Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbe-
schluss: Erweiterung des Stadthauses 3“ werden Bedarfsdeckung und Optimierung immer als ei-
ne gemeinsame Aufgabenstellung verstanden.
Die im Anschluss vorgelegte Vorlage V/0176/2020 „Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Ar-
chitektenwettbewerbes“ mit einem Raum- und Funktionsprogramm sowie der Auslobungsunterla-
ge für einen Architektenwettbewerb wurde mit den Vorlagen D/0045/2020 und V/0357/2020/1 be-
schlossen. Der Architektenwettbewerb wurde im Sommer 2020 erfolgreich mit der Vergabe des
ersten Preises für den Entwurf des Architekturbüros Hascher Jehle Architekten, Berlin, durchge-
führt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde dem Rat mit Vorlage V/0116/2021 „Errichtungsbeschluss
zur weiteren Bauplanung des Stadthauses 4 in Bauträgerschaft der Stadtwerke Münster GmbH“
zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig hat der Rat der Errichtung des Stadthauses 4 durch die
Stadtwerke Münster GmbH auf Basis der Vorbeschlüsse zugestimmt und die Verwaltung beauf-
tragt, einen Mietvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH abzustimmen und diesen dem Rat zu-
sammen mit dem Baubeschluss im Frühjahr 2022 vorzulegen. Die Stadtwerke Münster GmbH
und die Stadt Münster haben daraufhin einen gegenseitigen „Letter of Intent“ über den Bau und
die Anmietung des Gebäudes unterzeichnet.
Aufgrund der dramatischen geopolitischen Veränderungen in 2022 und der daraus entstandenen
Konsequenzen (signifikante Kostensteigerungen in vielen Bereichen, Personal- und Materialman-
gel, hohe Inflation) waren im Vorfeld der eigentlich vorgesehenen Baubeschlussvorlage im Som-
mer 2022 extreme Aufwandsteigerungen vorhersehbar, die den Bau des Stadthauses 4 zum da-
maligen Zeitpunkt deutlich verteuert hätten. Daher hat der Rat mit Vorlage V/0353/2022 „Neubau
des Stadthauses 4: klimaneutral, digital, nachhaltig: Moratorium“ ein Moratorium bis Ende 2024
beschlossen mit der Maßgabe, dass die Verwaltung bei sich ändernden Rahmenbedingungen ei-
ne Wiederaufnahme der Planung prüft und dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag
vorlegt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Büroraumnutzung der kommenden Jah-
re in ganzheitlicher Betrachtung mit dem Ziel eines möglichst geringen Raumbedarfs sowie mo-
derner und attraktiver Arbeitsbedingungen zu überprüfen.
Im Laufe des Jahres 2023 wurden die prognostizierten Kosten für das Stadthaus 4 im Vergleich
zum Kostenhype 2022 deutlich nach unten korrigiert, da sich die Ergebnisse öffentlicher Aus-
schreibungen im Bausektor trotz gestiegener Lohnkosten aufgrund normalisierter Preise im Roh-
und Baustoffbereich wieder beruhigt hatten.
Auf dieser Grundlage hat der AWLFW mit Vorlage V/0301/2023 „Konkretisierung der Planung
Stadthaus 4“ zugestimmt, dass die Planung im Vorgriff auf die Leistungsphase 6 wiederaufge-
nommen wurde. Gleichzeitig wurden erste analysierende Aussagen zum Büroraumbestand zur
Kenntnis genommen.
Im Verlauf des Projektes haben die Stadtwerke Münster GmbH und die Verwaltung den Rat mehrfach
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V/0135/2024
zu fraktionsübergreifenden Informationsveranstaltungen zum Stadthaus 4 eingeladen.
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) ist im bisheri-
gen Projektverlauf regelmäßig über die Arbeitsgruppe „Runder Tisch Barrierefreies Bauen“ eingebun-
den worden. Zahlreich e und hilfreiche Hinweise zur Barrierefreiheit konnten so in die Bauplanung
aufgenommen werden. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der KIB wird diese nicht in die Bera-
tungskette zu den beiden Stadthaus 4 -Vorlagen aufgenommen, sondern schriftlich über den S ach-
stand informiert.
2. Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“
2.1 Ausgangslage und Zielsetzung
Die Stadt Münster muss verstärkt moderne und attraktive Arbeitsplätze gestalten, um als Kommune
auch weiterhin wirtschaftlich und wettbewerbsfähig agieren zu können. Der Ansatz von „New Work“
beschreibt hierzu eine innovative Herangehensweise an die Gestaltung der Arbeitswelt, die auf vier
Elementen basiert:
Der Arbeitsplatz der Zukunft geht dabei über standardisierte Strukturen hinaus und bietet eine räumli-
che Arbeitsumgebung, die den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden Rechnung trägt. Dabei
werden Veränderungen in der Arbeitswelt stark vom technologischen Fortschritt angetrieben. Aus
Sicht der Mitarbeitenden verändert sich die Sinnhaftigkeit ihrer beruflichen Tätigkeit; Privates und
Beruf werden in einen neuen Ausgleich gebracht.
Die Verwaltung hat im Sommer 2023 das Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ aufgesetzt, in dem in drei
Teilprojekten Mitarbeitende aus verschiedenen städtischen Ämtern und Einrichtungen unter regelmä-
ßiger Einbeziehung der Mitbestimmungsorgane gearbeitet haben.
Die drei Teilprojekte hatten folgende Schwerpunkte und Zielsetzungen:
Teilprojekt 1: New Work
Vorlage eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Umsetzung moderner und digitaler Arbeitswelten
in der Verwaltung unter Berücksichtigung der politischen Anträge und Beschlüsse
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V/0135/2024
Teilprojekt 2: Stadtweite Büroraumplanung
Aktualisierung der Büroraumplanung unter Berücksichtigung der Ansätze des Teilprojektes 1, da-
bei insbesondere
o Analyse der Wirtschaftlichkeit der städtisch genutzten Liegenschaften
o Identifikation der für die Implementierung moderner Arbeitswelten nutzbaren Liegenschaf-
ten
o Identifikation der unter diesem Aspekt aufzugebenden Liegenschaften
o Aufzeigen der Konsequenzen für die städtischen Ämter und Einrichtungen mit einer Per-
spektive von 2, 5 und 10 Jahren
Teilprojekt 3: Bauplanung Stadthaus 4
Überplanung des Innenraums auf Basis moderner Arbeitsformen mit dem Ziel der Einrichtung von
mindestens 800 Arbeitsplätzen zur Nutzung durch 1.000 Mitarbeitende
Benennung der Einzugseinheiten und entsprechende Arbeitsplatz- und Raum- / Zonenzuordnung
Vorbereitung erster Ausschreibungen zur zeitnahen Veröffentlichung nach einem möglichen Bau-
beschluss durch den Rat
2.2 New Work
2.2.1 Konzept New Work City
Das Konzept „New Work City" basiert auf den vier grundlegenden Elementen von New Work: Men-
schen, Räume, Technologien und Regularien.
Auf einer breit aufgestellten Wissens- und Erfahrungsbasis aus Ämtern und Einrichtungen verschie-
dener Dezernate sowie der Mitbestimmungsorgane wurden die Anforderungen der Verwaltung an
New Work identifiziert und analysiert.
Das erarbeitete Konzept verfolgt das Ziel, die erforderlichen internen Rahmenbedingungen einer in-
novativen und flexiblen Arbeitswelt in der Stadtverwaltung zu beschreiben und zugleich die wirtschaft-
lichen Interessen der Arbeitgeberin an eine optimierte Büroraumnutzung zu berücksichtigen. Es dient
als Arbeitsgrundlage, um im Anschluss an das Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ die beschriebenen
Maßnahmen und Bausteine einer modernen Arbeitswelt zeitnah umzusetzen und die Arbeitgeberin in
ihren strategischen Zielen zu unterstützen.
Unterstützt wurde das Teilprojekt von der Beratungsfirma Veldhoen + Company, die den Ansatz des
Activity Based Working einbrachte, der beispielsweise auch von der Stadt Düsseldorf verfolgt wird.
Durch die im folgenden Schaubild vorgenommene Visualisierung als Bausteine wird deutlich, dass die
Elemente Menschen, Technologien und Regularien unabhängig von einem Dienstgebäude wirken.
Das vierte Element der Räume wird in drei Raumkonzepten differenziert dargestellt, wodurch dieses
Thema in der Gesamtdarstellung der New Work City einen präsenten Platz einnimmt:
Die Vision für die Stadtverwaltung Münster:
Wir schaffen mit der „Arbeitswelt. Zukunft” eine attraktive, bunte und vielfältige Stadtverwal-
tung, in der Mitarbeitende in einer modernen Umgebung gerne arbeiten und ihr Potenzial voll
entfalten können, um den Bürger*innen in Münster einen erstklassigen Service zu bieten.
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V/0135/2024
2.2.2 Grundbausteine
2.2.2.1 Grundbaustein 1: Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort1
Die aktuellen Regelungen der Stadtverwaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bilden mit der zwi-
schen Verwaltung und Gesamtpersonalrat geschlossenen „Dienstvereinbarung über die Gestaltung
von Telearbeit und mobilem Arbeiten“ in der Fassung vom 01.10.2023 bereits ein sehr gutes Rah-
menwerk zur individuellen Ausgestaltung des Arbeitstages. Der Fokus dieses Bausteins liegt dem-
nach auf einer Erhöhung der Flexibilisierung des Arbeitsortes.
Als wesentliche Maßnahme ist vorgesehen, die bereits gelebte Arbeitsform des mobilen Arbeitens
künftig deutlich auszubauen und als neuen Standard in der Stadtverwaltung zu etablieren. Das Kon-
zept setzt dabei auf eine veränderte strategische Ausrichtung bei den mobilen Endgeräten und eine
entsprechend umfassende digitale Aktenbereitstellung, um die nahtlose Arbeit von unterwegs und in
Telearbeit zu gewährleisten.
2.2.2.2 Grundbaustein 2: Software und technische Infrastruktur
Ein entscheidender Zukunftsfaktor unter anderem für die erfolgreiche Umsetzung von New Work-
Elementen ist eine effiziente und zukunftsorientierte IT-Umgebung. Primäres Ziel ist hierbei eine deut-
liche Verbesserung der Arbeitsplatzausstattung, welche eine zentrale Rolle in der Realisierung von
Desk-Sharing und mobilem Arbeiten spielt.
Weitere wichtige IT-Elemente sind die Gestaltung moderner Besprechungsräume, die flächende-
ckende Einführung von Microsoft 365, die Implementierung von Softphones sowie die forcierte Ein-
führung der Allgemeinen E-Akte bzw. die Umsetzung von E-Fachakten.
2.2.2.3 Grundbaustein 3: Personalentwicklung, Führung und Veränderungsmanagement
Die Arbeitskultur bei der Stadt Münster soll sich verstärkt durch einen partizipativen Führungsstil aus-
zeichnen, der auf Vertrauen, Eigenverantwortung und Kooperation basiert. Die Führungskräfte sind
Vorbild für die Umsetzung von Veränderungen und damit einer erneuerten Verwaltungskultur. Auf
1 Im städtischen Sprachgebrauch wird nicht der Begriff „HomeOffice“, sondern auf Basis der gesetzlichen Nor-
mierung und der damit verbundenen Rechte und Pflichten die Begriffe „Telearbeit“ und „mobiles Arbe iten“ ge-
nutzt.
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diesem Weg werden Führungskräfte künftig intensiver unterstützt und die organisatorischen Rah-
menbedingungen von Führung weiter verbessert.
Weitere zentrale Erfolgsfaktoren des Konzeptes sind eine kontinuierliche Personalentwicklung der
Mitarbeitenden sowie eine transparente Kommunikation des insgesamt laufenden Veränderungspro-
zesses. Leitlinie wird das Vorgehen im Transformationsprozess „Zukunft der Verwaltung gestalten“
sein, den der Rat mit Vorlage V/0328/2023/1 beschlossen hat.
2.2.3 Raumkonzepte
2.2.3.1 Raumkonzept: Activity Based Working im Stadthaus 4
Zur Realisierung der zentralen Anforderungen an ein neues Stadthaus 4 wurde das Raumkonzept
Activity Based Working (ABW) adaptiert, welches eine offene und moderne Arbeitsumgebung vor-
sieht. Beim ABW entscheiden die Mitarbeitenden eigenständig, abhängig von ihrer jeweiligen Aktivität
und Aufgabenstellung, wo und wann sie ihre Arbeit erledigen, damit sie die besten Ergebnisse erzie-
len können. Bei der Raumplanung stehen die tätigkeitsbezogenen Anforderungen der Mitarbeitenden
im Mittelpunkt.
ABW erlaubt eine effizientere Flächennutzung durch non-territoriale Arbeitsplätze und fördert die
übergreifende Zusammenarbeit. Die Büroflächen werden so strukturiert, dass sie organisatorische
Entwicklungen ohne aufwendigen Umbau überdauern.
2.2.3.2 Raumkonzept: Desk-Sharing und New Work Elemente in Bestandsgebäuden
Die Stadtverwaltung will der in Teilen ineffizienten Nutzung von Arbeitsplätzen in Bestandsgebäuden,
u.a. resultierend aus der Ausweitung von Telearbeit, durch eine optimierte Büroraumnutzung entge-
genwirken und zugleich moderne und flexible Arbeitsbedingungen schaffen.
Zu diesem Zweck wird ein Desk-Sharing-Modell unter Wegfall der festen Zuordnung von Büroarbeits-
plätzen umgesetzt. Als Zielgröße soll eine durchschnittliche Sharing-Quote von 0,8 erreicht werden (8
Arbeitsplätze für 10 Mitarbeitende).
Die Umsetzung erfolgt zunächst bei den Einzugsämtern des Stadthauses 4 sowie auf Grundlage der
strategischen Planung der Verwaltung zur Verdichtung und Abmietung von Dienstgebäuden.
Das angestrebte Nutzungskonzept für Bestandsgebäude wird verstärkt die individuellen Bedarfe und
Anforderungen einzelner Organisationseinheiten berücksichtigen. Hierzu werden neue Raum- und
Arbeitsplatztypen definiert, die einer optimierten Ausübung dienstlicher Tätigkeiten dienen. Aufgrund
der im Bestand eingeschränkten Veränderbarkeit der Räumlichkeiten können, im Gegensatz zum
Raumkonzept des Stadthauses 4, jedoch nur reduzierte Szenarien in den bestehenden Räumen um-
gesetzt werden.
Zur abschließenden Klärung, in welchen Bestandsgebäuden eine adäquate Umsetzung von flexiblen
Raum- und Arbeitsplatztypen möglich ist, ist eine Feinplanung unter Beteiligung der einzelnen Nut-
zergruppen durchzuführen.
2.2.3.3 Raumkonzept: Coworking-Büros
Auch um eine intensivere Zusammenarbeit von Mitarbeitenden über Amts- und Dezernatsgrenzen
hinweg zu ermöglichen, soll ein neues Raumangebot in Form von so genannten Coworking-Büros
etabliert werden. Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung können in diesen Räumen einen Schreib-
tischarbeitsplatz stunden- oder tageweise buchen. Dieser Vorgang ist künftig über ein neues Bu-
chungssystem möglich.
Im Stadthaus 1 werden aktuell bereits erste Coworking-Büros eingerichtet. Weitere sollen in den
Stadthäusern 2 und 3 kurzfristig gestaltet werden. Im Stadthaus 4 sind derartige Möglichkeiten der
Zusammenarbeit ohnehin umfassend vorgesehen.
Coworking-Büros sind ein zusätzliches Raumangebot. Sie fördern eine Kultur der Zusammenarbeit,
des Austausches und der sozialen Begegnung. Ein Coworking-Bereich lebt von der Offenheit des
Raums und derjenigen, die dort arbeiten.
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V/0135/2024
2.2.4 Fazit zum Konzept „New Work City“
Das „New Work City"-Konzept stellt einen umfassenden kommunalen Handlungsansatz dar, um den
Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt zu begegnen. Es verbindet die Bedarfe und
Ambitionen der Mitarbeitenden mit den wirtschaftlichen Anforderungen einer effizienten und nachhal-
tigen Verwaltung.
Die Maßnahmen in den beschriebenen Grundbausteinen sind teilweise bereits in Umsetzung oder in
Vorbereitung. Da Partizipation und Mitwirkung ein wichtiger Bestandteil von New Work sind, soll eine
weiterführende Feinplanung der beschriebenen Raumkonzepte unter Beteiligung der Nutzergruppen
erfolgen.
Hierbei ist zu beachten, dass sich viele der Maßnahmen gegenseitig bedingen, wie z. B. die Auswei-
tung des mobilen Arbeitens mit einer ausreichenden Geräteausstattung oder das Desk-Sharing mit
der Einführung der elektronischen Akte.
Das vollständige Konzept ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
2.3 Städtische Büroraumnutzung
Die Verwaltung hat die gesamte städtische Büroraumnutzung auf die Möglichkeiten modernen Arbei-
tens im Sinne des Konzeptes „New Work City“ hin überprüft. Dabei wurden insbesondere die Wirt-
schaftlichkeit der städtisch genutzten Liegenschaften analysiert sowie die für die Implementierung
moderner Arbeitswelten nutzbaren Liegenschaften und die unter diesem Aspekt aufzugebenden Lie-
genschaften identifiziert.
Aufgrund der teils noch langfristig laufenden Mietverträge für einzelne Liegenschaften kann die Neu-
ausrichtung der Büroraumnutzung nicht kurzfristig oder gar in einem Zug erfolgen. Hier werden in den
kommenden Jahren jeweils sobald vertraglich möglich bisherige Anmietungen aufgegeben. Die dort
untergebrachten Ämter und Einrichtungen werden entweder in den endgültig vorgesehenen Standort
oder temporär in eine Zwischennutzung umziehen. Dieser als „Perspektive 2034“ bezeichnete Pro-
zess gibt die Entwicklung der kommenden zehn Jahre vor und ist in der Anlage zur korrespondieren-
den nichtöffentlichen Vorlage V/0136/2024 dargestellt.
Insgesamt wurden die folgenden 32 städtisch genutzten Dienstgebäude betrachtet. Dabei wird unter-
schieden in Haupt-, Büro- und Funktionsstandorte.
Hauptstandorte sind die nicht zur Disposition stehenden zentralen Einheiten der Stadthäuser 1 (ge-
meinsam mit Prinzipalmarkt 5), 2 und 3. Die Bürostandorte werden bei der weiteren Betrachtung der
wirtschaftlichen Nutzung analysiert, Funktionsstandorte sind aufgrund ihrer Nutzung an bestimmte
fachliche oder örtliche Funktionen der Verwaltung gebunden und können daher nicht ohne weiteres
aufgegeben werden. Auch Einrichtungen der Feuerwehr oder der Kultur (Theater, Stadtbücherei, Mu-
sikschule etc.) stehen in der Betrachtung außen vor.
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V/0135/2024
lfd. Nr. Standort Eigentum Anmietung Kategorie Erläuterung
1 Klemensstraße 10 x Hauptstandort Stadthaus 1
2 Prinzipalmarkt 5 x Hauptstandort Einheit mit StH1
3 Ludgeriplatz 4 x Hauptstandort Stadthaus 2
4 Albersloher Weg 33 x Hauptstandort Stadthaus 3
5 Albersloher Weg 450 x Bürostandort York-Kaserne
6 Bahnhofstraße 8-10 x Bürostandort
7 Hafenstraße 8 x Bürostandort
8 Hafenstraße 30-32 x Bürostandort
9 Höfflingerweg 1 x Bürostandort
10 Stolbergstraße 2a x Bürostandort
11 Stühmerweg 8 x Bürostandort
12 Von-Steuben-Straße 5 x Bürostandort
13 Wolbecker Straße 284 x Bürostandort
14 An den Speichern 8 x Funktionsstandort Stadtarchiv
15 An den Speichern 14 x Funktionsstandort Zwischenarchiv
16 Albersloher Weg 550 x Funktionsstandort KSD
17 Gasselstiege 13 x Funktionsstandort Gesundheitshaus
18 Hamannplatz 39 x Funktionsstandort Bürgerbüro
19 Idenbrockplatz 8 x Funktionsstandort BV
20 Idenbrockplatz 26-28 x Funktionsstandort Jobcenter Nord
21 Klosterstraße 33 x Funktionsstandort Schulpsychologie
22 Kristiansandstraße 141 x Funktionsstandort KSD
23 Münsterstraße 7 x Funktionsstandort BV
24 Münsterstraße 111 x Funktionsstandort Jobcenter Wolbeck
25 Nieberdingstraße 30a x Funktionsstandort Veterinäre
26 Nieberdingstraße 30 x Funktionsstandort KOD
27 Pantaleonplatz 7 x Funktionsstandort BV
28 Patronatsstraße 20-22 x Funktionsstandort BV, KSD, Jobcenter
29 Rudolf-Diesel-Straße 5-7 x Funktionsstandort Zulassungsstelle
30 Rüschhausweg 17 x Funktionsstandort KSD
31 Scheibenstraße 109 x Funktionsstandort citeq, Expedition und Druck
32 Vennemannstraße 5 x Funktionsstandort BV
Die Bürostandorte wurden anhand der bereits in der Vorlage V/0301/2023 benannten Kriterien und
Kennzahlen bewertet. Details hierzu sind hier aufgeführt, soweit es sich nicht um Daten handelt, die
aus Gründen des Schutzes der Rechte Dritter in der korrespondierenden nichtöffentlichen Vorlage
V/0136/2024 dargestellt sind.
Cluster Nachhaltigkeit
Die städtischen Dienstgebäude erfüllen durchgehend die Vorgaben der städtischen Gebäudeleit-
linien.
Die städtischen Dienstgebäude sind durchgehend an die Fernwärme- oder Erdgasversorgung
angeschlossen. Andere, insbesondere fossile Brennstoffe wie Öl oder Kohle, werden in keinem
städtischen Dienstgebäude eingesetzt.
Die Energiekosten von Gebäuden sind in Einzelfällen nicht gesondert ausgewiesen, soweit sie
laut Mietvertrag in den Nebenkosten undifferenziert aufgehen.
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V/0135/2024
Cluster Organisation
Die Verwaltung beschäftigt derzeit ca. 40% ihrer im Büroumfeld tätigen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter in Teilzeit. Dabei ist der Umfang dieser Teilzeit individuell höchst unterschiedlich.
Ca. 1.600 in Voll- oder Teilzeit beschäftigte Mitarbeitende haben mit Stand 01.01.2024 einen ge-
nehmigten Telearbeitsplatz. Dabei sagt die Genehmigung an sich noch nichts über die Dauer der
genehmigten Telearbeit aus – hier variiert die Dauer nach den individuellen Bedingungen der Be-
schäftigten zwischen wenigen Stunden und 80% einer Vollzeitkraft (entspricht bis zu 4 von 5 Ar-
beitstagen in der Woche).
Wie oben bereits angedeutet, ist die Wahl des Standortes insbesondere bei den Funktionsgebäu-
den von den Leistungsangeboten der Stadtverwaltung abhängig (so beispielsweise in den Be-
zirksverwaltungen, der Theaterverwaltung, den Bürobereichen der Stadtbücherei oder auch in
den dezentralen Angeboten von Jobcenter oder Kommunalem Sozialdienst).
Unter Berücksichtigung der Telearbeits- sowie der Teilzeitarbeitsquote, aber auch unter Beach-
tung von Urlaubs- und durchschnittlichen Krankheitstagen wird eine Desk-Sharing-Quote von
20% angesetzt.
Cluster Finanzen
Die abgeschlossenen Mietverträge variieren nach Zeitpunkt des Mietbeginns und Dauer der Lauf-
zeit. Die Mietkosten der abzumietenden Gebäude sind in der korrespondierenden nichtöffentli-
chen Vorlage absolut und im Verhältnis zur angemieteten Fläche dargestellt. Dabei wurden die
aktuellen Mietkosten in Anlehnung an die prognostizierte Mietkostensteigerung gemäß der Büro-
marktstudie 2023 der Wirtschaftsförderung Münster mit dem Faktor 1,9 für die Folgejahre hochge-
rechnet.
Cluster Technik
Im Sinne der Ergebnisse des Teilprojektes New Work City wurden die städtischen Standorte hin-
sichtlich einer Umsetzbarkeit moderner Arbeitsformen auch im Bestand überprüft, wobei die Be-
wertung der für die Abmietung vorgesehenen Standorte obsolet war. Auch in den weiter zu nut-
zenden Bestandsgebäuden kann unter bestimmten Voraussetzungen Desk-Sharing realisiert
werden:
• Weitgehende Ausstattung mit mobil nutzbaren Endgeräten.
• Weitgehende digitale Aktenführung.
• Weitgehende digitale Fachverfahren.
Die Planungen zur umfassenden Digitalisierung der Stadtverwaltung sehen diese Voraussetzun-
gen in den kommenden Jahren als zunehmend gegeben an, so dass korrespondierend zur Auf-
gabe der Dienstgebäude (in Abhängigkeit von den Mietvertragslaufzeiten) die Desk-Sharing-
Quote von 20% auch in Bestandsgebäuden realisiert wird.
Von den ca. 5.000 städtischen Büroarbeitsplätzen sind aktuell ca. 1.800 Arbeitsplätze mit Note-
books und / oder Tablets ausgestattet (Quote von 36%). Im Zuge der geplanten IT-
Reinvestitionen wird diese Quote in den kommenden Jahren durch Austausch von Desktop-PC
gegen Notebooks kontinuierlich gesteigert. Die Ausstattung mit diesen mobil einsetzbaren Gerä-
ten ist eine weitere Voraussetzung für mobiles Arbeiten oder Telearbeit.
Und auch die elektronische Aktenführung ist ein wichtiges Kriterium für die Realisierung des
Desk-Sharings. Nur unter Wegfall der ortsgebundenen Papierakten kann eine freie Wahl des Ar-
beitsplatzes und damit eine Verdichtung der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze umfassend
gelingen. Die Stadt Münster unterscheidet in der elektronischen Aktenführung zwischen allgemei-
ner E-Akte und E-Fachakten. Aktuell ist die elektronische Aktenführung für den allgemeinen Ak-
tenbestand in 10 Ämtern und Einrichtungen eingeführt worden bzw. befindet sich in der Einfüh-
rung. Bis Anfang 2025 werden 6 weitere Ämter und Einrichtungen folgen, so dass Anfang des
kommenden Jahres bereits rd. 40% der städtischen Ämter und Einrichtungen auf elektronische
Akten zugreifen können. Auch in den Folgejahren wird die elektronische Aktenführung in den Äm-
tern und Einrichtungen sukzessive eingeführt, so dass zum geplanten Einzug in das Stadthaus 4
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die Aktenführung der Stadt Münster im Rahmen der allgemeinen E-Akte für die Einzugsämter
umgestellt sein wird. Hinzu kommen weitere Implementierungen von E-Fachakten (elektronische
Aktenführung mit Anbindung an ein digitales Fachverfahren) als zwingende Voraussetzung für
Desk Sharing.
Cluster Beschaffenheit
Die städtisch genutzten Gebäude erfüllen sowohl in Eigentum als auch in Anmietung die Vorga-
ben der aktuellen Gebäudeleitlinien. Renovierungsmaßnahmen finden entweder durch das städti-
sche Amt für Immobilienmanagement (Gebäude im Eigentum) oder durch die Vermietenden (an-
gemietete Gebäude) statt. Dennoch sind in verschiedenen Objekten Defizite in der Bausubstanz
insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erkennbar.
Aufgrund der unterschiedlichen Bausubstanz und der deutlichen Differenz der im Gebäude vor-
handenen Verkehrsflächen ist auch die Nutzbarkeit für städtische Arbeitsplätze und damit das
Verhältnis von Bürofläche im Gebäude zur Anzahl der Mitarbeitenden unterschiedlich. Diese An-
gabe ist in die Bewertung der aufzugebenden Standorte eingeflossen.
Der Zuschnitt der Büroräume sowie das Verhältnis Büroraum zu Verkehrsfläche bedingen auch
die Möglichkeiten der vorzusehenden New Work Angebote. Die baulichen Gegebenheiten im Be-
stand (teilweise stehen städtisch genutzte Gebäude unter Denkmalschutz) stehen einer vollum-
fänglichen Umgestaltung im Sinne des New Work Konzeptes entgegen. Hier werden offene Bü-
rowelten so weit wie möglich eingerichtet.
Die Standorte der Verwaltung wurden hinsichtlich ihrer Attraktivität für Mitarbeitende und der or-
ganisatorischen Beziehungen der Ämter und Einrichtungen überprüft. Dabei wurde deutlich, dass
insbesondere die Erreichbarkeit mit ÖPNV oder Fahrrad sowie kurze Wege zwischen den Ämtern
und Einrichtungen relevant sind.
Die aus der Analyse der Cluster resultierenden Daten wurden auf die Möglichkeiten einer Aufgabe
von angemieteten Bürostandorten und einer Unterbringung in verbleibenden Bestandsgebäuden so-
wie in einem Neubau Stadthaus 4 geprüft.
Wie in der korrespondierenden nichtöffentlichen Vorlage ausgeführt, können unter diesen Vorausset-
zungen acht Bürostandorte aufgegeben werden. Je nach Enddatum des laufenden Mietvertrages
kann aufsteigend bis zum Jahr 2034 eine jährliche Ersparnis von 5,95 Mio. Euro (Kaltmiete, Neben-
und Energiekosten) erzielt werden. Diese Mietersparnis ist fortlaufend pro Jahr mit einer laut Büro-
marktstudie 2023 der Wirtschaftsförderung Münster konservativ angesetzten Steigerung der Kaltmie-
te und der Energiekosten von 1,9% fortzuschreiben, so dass in Summe bis zum Jahr 2045 mit 102,78
Mio. Euro eingesparter Miet-, Neben- und Energiekosten gerechnet werden kann.
3. Baumaßnahme Stadthaus 4
3.1 Überführung der Baumaßnahme in städtische Verantwortung
Das Projekt Stadthaus 4 war bisher als Immobilie im Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH ge-
plant. Das Gebäude sollte nach Fertigstellung langfristig an die Stadt Münster vermietet werden.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0116/2021 hatten Stadt Münster und Stadtwerke Müns-
ter GmbH einen Letter of Intent abgeschlossen, mit dem das Vorgehen zu einer städtischen Anmie-
tung des von der Stadtwerke Münster GmbH zu bauenden Stadthauses 4 definiert war.
Die Stadtwerke Münster GmbH verantwortet den Planungsprozess bis zur Beschlussfassung des
Rates zu dieser Vorlage erfolgreich und zielführend.
Die Sicherung des Eigenkapitals zur Finanzierung der Zukunftsstrategie der Stadtwerke Münster
GmbH spricht nun gegen eine Weiterführung des Projekts in bisheriger Konstellation.
Entsprechend wird vorgeschlagen, das Stadthaus 4 als städtische Immobilie umzusetzen.
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Eine Vergleichsrechnung zwischen Anmietung und Investition/Kauf zeigt, dass die Realisierung in das
Anlagevermögen der Stadt die Ergebnisse der Folgejahre deutlich weniger belasten wird. Da für eine
Realisierung in das Anlagevermögen der Stadt die Stadtwerke Münster GmbH selbst als nicht-
inhouse-fähiges Unternehmen allerdings nicht in Frage kommt, wird vorgeschlagen, die Umsetzung
des Projekts ab Leistungsphase 6 neu zu definieren. Die Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Münster
GmbH bei Planung und Umsetzung von Bauvorhaben gilt unberührt.
Das Amt für Immobilienmanagement könnte fachlich die weitere Planung und den Bau des Stadthau-
ses 4 wahrnehmen. Aufgrund des laufenden Arbeitsprogramms 2024 könnte eine Projektsteuerung
im Amt für Immobilienmanagement ab Mitte 2025 erfolgen. Da die Projektumsetzung aber schnellst-
möglich in Angriff genommen werden soll, wird vorgeschlagen, das Planungs- und Bauprojekt auf die
Bauwerke Münster GmbH, die als direkte Tochtergesellschaft der Stadt Münster angebunden ist, zu
übertragen.
Die Beauftragung der handelnden Unternehmen, insbesondere in der Projektsteuerung sowie in den
Fachplanungen, kann im Stadtkonzern unmittelbar an die Bauwerke Münster GmbH übertragen wer-
den. Die Verträge mit der projektsteuernden Fa. assmann, Münster sowie den beauftragten Fachpla-
nungsunternehmen gehen nach Beschluss des Rates zu dieser Vorlage von der Stadtwerke Münster
GmbH an die Bauwerke Münster GmbH über. Die Bauwerke Münster GmbH als Auftragnehmerin ist
nicht gewinnorientiert und wird durch „Selbstkostenerstattung in Bauherrenvertretungsposition“ vergü-
tet.
Der aufgrund des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0116/2021 zwischen Stadt Münster und Stadtwerke
Münster GmbH geschlossene Letter of Intent vom 03.05.2021 wird von Seiten der Stadt Münster ge-
kündigt.
Die Baugenehmigung für das Stadthaus 4 liegt vor.
3.2 Überarbeitung des bisherigen Planungsstandes
Die bisherigen Planungen sahen eine Zellbürostruktur für 640 Arbeitsplätze = 640 Mitarbeitende kurz
vor dem Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vor. Auf die umfangreiche Darstel-
lung des Stadthauses in der Vorlage V/0353/2022 wird Bezug genommen.
Unter Berücksichtigung der politischen Diskussionen und Festlegungen im bisherigen Planungsver-
lauf, insbesondere der Beschlussfassungen des Rates und des AWLFW aus den Jahren 2022 und
2023, sowie der Erkenntnisse aus den Entwicklungen zu New Work in der Stadtverwaltung und zur
künftigen Büroraumnutzung ist die Planung des Stadthauses 4 hinsichtlich der Innengestaltung neu
überdacht worden. Hierzu wurde im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH eine modellhafte Über-
planung der Innenraumnutzung auf Basis moderner Arbeitswelten vorgenommen.
Beibehalten wurden die Planungen der Kubatur und der Außengestaltung des Gebäudes sowie die
bereits entwickelten Maßgaben an Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Neu sieht das Innenraum- und Nutzungskonzept des Gebäudes nunmehr u.a. vor:
Raumprogramm für 1.000 Mitarbeitende an 800 Arbeitsplätzen statt bisher Platz für 640 Mitarbei-
tende an 640 Arbeitsplätzen
Nutzung durch sieben statt der bisher vorgesehenen vier Einzugsämter
Moderne Arbeitswelten nicht mehr nur in einem ausgewählten Bereich, sondern im gesamten Ge-
bäude
Überwiegend Mehr-Personen-Bereiche statt klassischer Zellenbürostruktur
Desk-Sharing-Quote von 20%
Dazu, wie bisher
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Trennung von Front- und BackOffice
Kantine für die Mitarbeitenden
Großtagespflege für bis zu 9 Kinder unter drei Jahren
Durchgängig elektronische Aktenführung in E-Fachakte und allgemeiner E-Akte
Diese Überplanung auf Basis des städtischen Konzeptes New Work wird nach entsprechendem Bau-
beschluss von den Fachplanungsunternehmen in deren Planungen integriert.
Im Neubau wird eine Großtagespflege für bis zu 9 Kinder unter drei Jahren eingerichtet, die in noch
zu bestimmender freier Trägerschaft betrieben werden wird.
Die Gebäudeleitlinien 2020 werden für das Gebäude angewandt. Der Nachweis des Null-Emissions-
Hauses sowie die Checkliste nachhaltiges Bauen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Eine Photovoltaikanlage sowie ein Gründach sind auf dem Dach des Gebäudes geplant. Hierbei
wird die größtmögliche Dimensionierung, die die Dachfläche erlaubt, gewählt. Daneben findet der
weitere reguläre Ausbau durch die Stadt Münster statt, so dass ein Gesamteinsparvolumen von
238,72 t CO2 / Jahr erreicht wird.
Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen
mit Behinderungen ist als Anlage 4 beigefügt.
3.3 Kosten des Stadthauses 4
3.3.1 Baukosten
Mit Vorlage V/0353/2022 hatte der Rat ein Moratorium für den Bau des Stadthauses 4 beschlossen,
da die Kostenschätzung zum damaligen Zeitpunkt eine Summe von 115 Mio. Euro brutto für den Bau
ohne Grundstücks- und Inneneinrichtungskosten prognostizierte.
Die bereits mit Vorlage V/0301/2023 dargestellte Preisentwicklung im Sinne einer Konsolidierung auf
deutlich niedrigerem Niveau hat sich in den letzten Monaten erhärtet. Infolge der aktuellen Wirt-
schaftslage und der damit verbundenen Preisentwicklung am Baumarkt fällt die im Jahr 2022 prog-
nostizierte Baupreissteigerung zum jetzigen Zeitpunkt um knapp 21% geringer aus. Laut dem aktuel-
len durch die projektbetreuende Fa. assmann Münster GmbH fortgeschriebenen Kostenbudget wird
der Bau des Stadthauses 4 wie bereits im Sommer 2023 geschätzt 90,3 Mio. Euro brutto ohne
Grundstück und Inneneinrichtung kosten (Anlage 5).
Daher sowie aufgrund der langfristig kostengünstigeren Unterbringung der städtischen Ämter und
Einrichtungen bei Bau und Nutzung des Stadthauses 4 statt Anmietungen wird das Moratorium ge-
mäß Vorlage V/0353/2022 mit dieser Vorlage aufgehoben.
Aufgrund des Beschlusses zur Vorlage V/0353/2022 hat die Stadt Münster der Stadtwerke Münster
GmbH die bislang entstandenen Planungskosten von 7,09 Mio. Euro erstattet. Die Abrechnung der
Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 5 sowie in Teilen der Leistungsphase 6 im Umfang
der mit Beschluss zu V/0301/2023 freigegeben Mittel gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH wird
zeitnah abgeschlossen. Diese Summe ist Bestandteil der Kostengruppe 700 des fortgeschriebenen
Budgets.
Die Bauwerke Münster GmbH wird von der Stadt Münster hinsichtlich der Management- und Projekt-
kosten gemäß „Selbstkostenerstattung in Bauherrenvertretungsposition“ vergütet. Die aktuelle Schät-
zung der Managementkosten der Bauwerke Münster GmbH beträgt ca. 175.000 Euro. Die Kosten
werden im Projektbudget abgedeckt.
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V/0135/2024
Durch den Zeitverzug infolge des Moratoriums sowie die erforderliche Überarbeitung der Ausfüh-
rungsplanung (Ersatz der Zellenbürostruktur durch moderne Arbeitswelten im Sinne des New Work-
Konzeptes) entstehen bei den Fachplanungsunternehmen einmalige Mehrkosten von ca. 595.000
Euro brutto, die im fortgeschriebenen Budget enthalten sind.
Fördermöglichkeiten, insbesondere über die kürzlich neu aufgelegten Programme der KfW zur Förde-
rung von Nichtwohngebäuden, werden regelmäßig geprüft.
3.3.2 Kosten Grund und Boden
Das für den Bau des Stadthauses 4 vorgesehene Grundstück Kiesekamps Mühle in einer Größe von
7.141 m2 befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH. Laut gutachterlicher Bewertung
durch die städtische Bewertungsstelle im Vermessungs- und Katasteramt beläuft sich der Bodenwert
auf 790 Euro / m2.
Der Betrag von 5.964.000 Euro – zusammengesetzt aus de m Bodenwert des Grundstücks von ca.
5,6 Mio. Euro zzgl. der aktuellen Grunderwerbsteuer von 6,5% (364.000 Euro) – wird in Vorbereitung
des abzuschließenden liegenschaftlichen Vertrages in den Haushaltsplan -Entwurf 2025 aufgenom-
men. Die Folgelasten sind in der für die Baumaßnahme Stadthaus 4 vorgenommenen Folgelastenbe-
rechnung bereits enthalten.
3.3.3 Ausstattungskosten
Bei der Inneneinrichtung ist zu beachten, dass infolge der neuen Konzeption New Work von der bis-
herigen Inneneinrichtung abgewichen wird. Das Mobiliar der Einzugsämter für das Stadthaus 4 wird
bei entsprechendem Baubeschluss im Zuge der planmäßigen Reinvestitionen im Laufe der kommen-
den Jahre soweit möglich bereits ausgetauscht, sodass es nach Umzug in das Stadthaus 4 weiter
genutzt werden kann. Für die darüber hinaus gehende Ergänzung ist ein Betrag von 1,1 Mio. Euro
brutto anzusetzen.
Hinsichtlich der Konzeption der betrieblichen Großtagespflege wird auf die Vorlage V/0353/2022 ver-
wiesen. Die Kosten für die Einrichtung der Großtagespflege von ca. 40.000 Euro brutto sind in den
Kosten der Inneneinrichtung enthalten. Trägerschaft und Betrieb der Großtagespflege Stadthaus 4
werden zu einem späteren Zeitpunkt zeitnah zur Inbetriebnahme vergeben.
Kernbestandteil des Stadthauses 4 wird eine Großküche mit Gastraum. Von dieser Großküche wer-
den künftig nicht nur die Mitarbeitenden am Standort (Stadthäuser 3 und 4), sondern im Zuge des
„Cook-and-Chill-Verfahrens“ auch die städtischen Mitarbeitenden an den Standorten Stadthaus 2,
Theater und AWM versorgt. Infolgedessen wird die eigenständige Küche im Stadthaus 2, deren Aus-
stattung teilweise seit Jahren abgängig ist und ansonsten erneuert werden müsste, aufgelöst. Die
Kantine ist aufgrund der engen Abhängigkeiten zu den TGA-Gewerken im Zuge der Gesamtplanung
des Stadthauses 4 mitgeplant worden. Für die Einrichtung der Großküche sowie des Gastraums ist
ein Betrag von 1,4 Mio. Euro brutto anzusetzen.
In Summe sind für die Inneneinrichtung 2,5 Mio. Euro brutto anzusetzen. Diese Summe wird in den
Haushaltsplan-Entwurf 2025 aufgenommen. Die Folgelasten sind in der für die Baumaßnahme Stadt-
haus 4 vorgenommenen Folgelastenberechnung bereits enthalten.
4. Ergebnis der Neukonzeption der städtischen Büroraumnutzung
4.1 Wirtschaftliche Bewertung
Bei Errichtung eines Neubaus Stadthaus 4 ist neben den Funktionsstandorten die Fortführung der
anderen zentralen Stadthäuser sinnvoll und notwendig.
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V/0135/2024
Die Stadtverwaltung wird ihre Bürostandorte (ohne Funktionsstandorte) auf folgende Gebäude kon-
zentrieren:
Stadthaus 1 /
Prinzipalmarkt 5
Die umfangreiche Sanierung des Stadthauses 1 ist erfolg-
reich abgeschlossen. Aufgrund der räumlichen und organisa-
torischen Anbindung werden die Gebäude Prinzipalmarkt 5
und Stadthaus 1 gebündelt.
Stadthaus 2
Das Stadthaus 2 soll als entwicklungsfähiger Standort an
zentraler Stelle weiterhin genutzt werden.
Stadthaus 3
Nutzung als technisches Rathaus. Das Gebäude ist als einzi-
ges der Stadthäuser nicht im städtischen Eigentum, wird aber
langfristig im Stadtkonzern von der Stadtwerke Münster
GmbH angemietet.
Stadthaus 4 Neubau als Rathaus für Soziales und Bildung.
Die vorgesehene Nutzung dieser Bürostandorte durch die Ämter und Einrichtungen in der Perspektive
2034 sowie die beizubehaltenden Funktionsstandorte mit der jeweiligen Nutzung sind in der korres-
pondierenden nichtöffentlichen Vorlage V/0136/2024 dargestellt.
Durch die Verdichtung von Büroflächen und die Abmietung von Dienstgebäuden stehen der jährlichen
Haushaltsbelastung infolge der erforderlichen Investition für das Stadthaus 4 inklusive Kauf des
Grundstücks sowie für die Innenausstattung höhere jährliche Mieteinsparungen gegenüber.
Aufzugebende
Standorte
Stadthaus 4 Einsparung
Nutzfläche
25.735,35 m2 19.720,71 m2 6.014,64 m2
Arbeitsplätze
1.110 800 310
Die Anzahl der eingesparten Arbeitsplätze lässt keinen Rückschluss auf den tatsächlichen
Nutzungsgrad zu. Die Verwaltung geht von einer durchgehenden Verdichtungsquote von
20% aus
Jährliche Kosten im Jahr
2034
6,1 Mio. Euro
(Kaltmiete, Neben-
und Energiekosten)
4,3 Mio. Euro
(Unterhaltung,
Bewirtschaftung,
Personal, Ab-
schreibung, Zin-
sen)
1,8 Mio. Euro
In der Einsparung sind die um 6.000 m2 reduzierten Reinigungskosten enthalten.
Für den Energieverbrauch im nachhaltig konzipierten Stadthaus 4 kann zum Stand 2034
statt des für Bestandsgebäude pauschal angesetzten Betrages von 25,35 Euro pro
m2/Jahr ein Betrag von 7,27 pro m2/Jahr veranschlagt werden (Prognose 2034).
4.2 Das Stadthaus 4 als Teil des Transformationsprozesses
Die umfassende verwaltungsweite Ausrichtung am Konzept „New Work“ bedeutet für alle Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung einen Paradigmenwechsel. In diesem Sinne ist die Um-
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V/0135/2024
setzung des Projektes „Arbeitswelt. Zukunft“ ein Bestandteil des Transformationsprozesses „Zukunft
der Verwaltung gestalten“, der vom Rat mit Vorlage V/0328/2023/1 beschlossen wurde.
Volatility, Uncertainty, Complexity and Ambiguity - der Begriff der VUCA-Welt beschreibt sehr klar das
heutige Umfeld einer Stadtverwaltung: Unbeständigkeit, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit
stehen für die Anforderungen an Lösungen, die eine Verwaltung liefern muss. Lösungen sind in die-
sem Rahmen komplexer, müssen schneller einsetzbar und flexibel an neue Umstände anpassbar
sein. Ein Systemwettbewerb, der die Leistungsfähigkeit der Verwaltung herausfordert und die gesell-
schaftlichen Werte in Frage stellt, erhöht den Handlungsdruck für die Anpassung von Verwaltungs-
handeln an die aktuellen, gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen zusätzlich. Zwar überlagerte
die erforderliche Krisenbewältigung der letzten Jahre die laufende Aufgabenerledigung und erschwer-
te zuletzt kontinuierliche Modernisierungsschritte; gleichzeitig konnte die Verwaltung im Rahmen der
Krisenbewältigung aber sehr deutlich zeigen, zu welchen Transformationsleistungen sie in der Lage
ist. Eine weitere große Herausforderung stellt der Ressourcenengpass dar, der sich vor allem in
Budgetrestriktionen und in einem immer größer werdenden Fachkräftemangel in nahezu allen Berufs-
feldern der Stadtverwaltung wiederspiegelt.
Die zukünftigen Anforderungen zielen vor diesem Hintergrund auf ein umfassendes Multiprojektma-
nagement sowie verändertes Arbeiten in interdisziplinären dezernatsübergreifenden Teams und digi-
talen Arbeitsplätzen. Hier soll inhaltliches und prozessuales Handeln (bspw. Digitalisierung, Prozess-
und Projektmanagement, Personalmanagement) gestärkt und eine Weiterentwicklung der übergrei-
fenden Zusammenarbeit in der Verwaltung eröffnet werden.
Schwerpunkte werden im Rahmen der Transformation gesetzt auf
„Agile Transformation“ mit dem Ziel einer Konzentration auf moderne Formen der Zusammenar-
beit und effizientes Handeln
„Modernisierung und Digitalisierung“ mit dem Ziel einer Verbesserung der Personal- und Arbeits-
prozesse des Verwaltungshandelns, um besser und schneller den Service für die Bürgerinnen
und Bürger umzusetzen
„Zukunftsorientierung“ mit dem Ziel, den parallelen Prozess der MünsterZukünfte für die Stadtge-
sellschaft zu stärken
„Kommunale Steuerung“ mit dem Ziel der verbesserten Integration des politisch gesetzten Rah-
mens für die tägliche Verwaltungsarbeit
Die hier nur kurz angerissenen Reformthemen der Stadtverwaltung finden sich wieder sowohl im vor-
gelegten Konzept für das geplante Stadthaus 4, als auch im New Work City-Ansatz für die gesamte
Verwaltung.
Die Veröffentlichung der ersten Ausschreibungen der baulichen Gewerke wird nach entsprechendem
Beschluss zu dieser Vorlage erfolgen. Der Baubeginn ist im Spätherbst 2024 geplant. Die Inbetrieb-
nahme des Stadthauses 4 ist für Herbst 2027 geplant
gez. Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 - Konzept New Work City
Anlage 2 - Berechnung Null-Emissionshaus
Anlage 3 - Checkliste Nachhaltiges Bauen
Anlage 4 - Checkliste Barrierefreiheit
Anlage 5 - Fortgeschriebenes Budget, Stand 02/2024
Anlage A
2446 Zeichen
Anlage A zur V/0135/2024 Kurzüberblick Die Verwaltung stellt die städtische Büroraumnutzung mit dem Konzept „Arbeitswelt. Zukunft.“ neu auf und wird acht Bürostandorte aufgeben. Gleichzeitig wird der Baubeschluss für das Stadt- haus 4 mit Errichtung durch die Bauwerke Münster GmbH in städtisches Eigentum vorgeschla- gen. Den jährlichen Kosten für die Baumaßnahme von 4,3 Mio. Euro steht eine jährliche Einspa- rung aufgrund der Abmietungen von 6,1 Mio. Euro entgegen (Abrechnungsjahr 2034). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Neukonzeption der städtischen Büroraumnutzung auf Basis des Konzeptes „Arbeitswelt. Zukunft.“ und Baubeschluss für das Stadthaus 4 Zielerreichung: Die Verwaltung hat das Konzept „Arbeitswelt. Zukunft.“ mit der künftigen Aufstel- lung in modernen Arbeitsformen unter Berücksichtigung von Desk Sharing, Telearbeit und mobi- lem Arbeiten erstellt. Auf dieser Basis wurde die Erforderlichkeit des städtischen Büroraums ana- lysiert mit dem Ergebnis einer möglichen Aufgabe von acht angemieteten Bürostandorten. Dem- gegenüber wird der Bau des Stadthauses 4 mit den folgenden Vorteilen vorgeschlagen: Einsparung jährlicher Kosten von 1,8 Mio. Euro (auf Basis des Abrechnungsjahres 2034) Verdichtung der städtischen Bürofläche um 6.000 m2 Kundenorientierte Bündelung städtischer Dienstleistungen an zentralen Standorten Nachhaltiges Null-Emissionshaus als Beitrag zur Klimaneutralität Finanzierung Produktgruppe: 01 11 01 13 Immobilienmanagement Zentrale Dienste Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die nachhaltige Planung wird unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben der Gebäudeleit- linien 2020 und des Klimaschutzes fortgesetzt Das Stadthaus 4 wird als nachhaltiges Null-Emissionshaus realisiert.
Anlage 5 zu V-0135-2024 - Baukostenbudget Stadthaus 4
1248 Zeichen
Bezeichnung Betrag Anmerkung ausgepreiste Leistungsverzeichnisse, netto 45.100.000,00 € Preisstand 12/2023 Budget restliche Leistungsverzeichnisse, netto 12.000.000,00 € Ausschreibungen Innenausbaugewerke zu einem späterem Zeitpunkt Preissteigerung restliche Leistungsverzeichnisse je 5 % 2024+2025+2026, netto 1.800.000,00 € auf 12 Mio. € Ausschreibungen Innenausbaugewerke zu einem späterem Zeitpunkt Nebenkosten KG 700, netto 15.000.000,00 € Kostensicherheit bereits durch Kostenberechnung erhalten; inkl. Mehrkosten für die Überarbeitung der Ausführungsplanung (erforderliche Zusatzarbeiten seit Inkrafttreten des Moratoriums sowie Einarbeitung der Bürokonzeption "New Work City") inkl. Managementkosten der Bauwerke Münster GmbH Zwischensumme, netto 73.900.000,00 € Risikorückstellung, netto 2.000.000,00 € Sicherheit für Unvorhergesehenes Gesamtsumme, netto 1) 75.900.000,00 € (gerundet) Mehrwertsteuer 19 % 14.421.000,00 € (gerundet) Gesamtsumme, brutto 1) 90.300.000,00 € (gerundet) 1) Gesamtsumme ohne KG 100, ohne KG 470 (bspw. Küche), ohne KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke) Fortgeschriebenes Budget Neubau Stadthaus 4, Stand 02/2024
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (25)
- Klemensstraße 10x
- Bahnhofstraße 8
- Hafenstraße 8x
- Stolbergstraße 2a
- Von-Steuben-Straße 5x
- Wolbecker Straße 284x
- Klosterstraße 33x
- Kristiansandstraße 141x
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- Vennemannstraße 5x
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- Stühmerweg 8x
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- An den Speichern 8x
- Kiesekamps Mühle
- Prinzipalmarkt 5
- Gasselstiege 13x
- Feldkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0135/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2024
- Erstellt
- 20.02.2024 13:00