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V/0022/2007

Rekultivierung der Zentraldeponie Münster II

Vorlagen 10.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 9

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

1084 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Erwartete Gesamtkosten für die Rekultivierung der ZDM II 
(Kostenstand 2003) 
 
 
 
Rekultivierungs- 
abschnitt 
Lage Größe 
m² 
Zeitraum Gesamtkosten 
€ (brutto) 
Abschnitte I und II 
I Ostböschung 
1. BA 
17.000 2005-2007 1.959.930,00  
II Südböschung 
1. BA 
48.000 2005-2007 4.581.500,00  
 Regenrückhaltebecken   2005-2007 123.165,00  
Gesamtkosten    6.664.595,00  
 
 
Abschnitte III, IV und V 
IIIa Inerstoffdeponie 
Südböschung 
12.800 2007-2009    1.116.220,00  
IV Nord- und Nordostbö- 
schung  
2. BA 
26.000 2006-2008 2.614.430,00 
 
V Ostböschung 
1. und 2. BA 
17.000 2007-2009 1.708.840,00  
VIII (IIIb) Restliche  
Inertstoffdeponie 
23.200  2.023.000,00  
Gesamtkosten    7.462.490,00  
 
 
Abschnitte VI und VII 
VI Nord-, Süd- und 
Ostböschung 
1. und 2. BA 
  7.200 2009-2011    723.520,00 
 
VII Plateaubereich 28.000 2011-2013 2.815.540,00  
Gesamtkosten    3.539.060,00  
 
 
Abschnitt IX     
IX Deponieabschnitte 
3.1 und 3.2 
58.000 ca. ab 2022 5.831.000,00  
 
 
Gesamtkosten der Rekultivierungsmaßnahmen 
Abschnitte I bis IX    23.497.145,00

Anlage 1

932 Zeichen

Anlage 1

Hinweis:

Basis ist das Blatt 3a vom 28.07.2005 des Ingenieurbüros Frilling.

Legende:

Di Rekultivierungsabschnitt

| |1989%- Abschluß der Verfüllung

IV J1s:
| 2005-2007
2006-2008 Rekultivierungszeitraum

& | DI 2005 - 2007
N Z VI |2001

3X 7008-2017 ]} V |2001 ° II ZI 2005 - 2007
| EA IHN Il D 2007 - 2009
=, ED, (d IV ZI 2006 - 2008
j ZUR A v D 2007-2009

hi EZ
Vı1 [200° ZE vl 2009 - 2011
mann Se vi A 2011-2013

2 I [1992
— 2005-2007
N
Rekultivierung der
k h G 0 Zentraldeponie Münster II
I VI |2001
2009-2011 ‚Auftraggeber
= | ABFALL A108 Müns
/8 A WM WIRTSCHAFTSBETRIEBE Telefon: 0251/6052 - 0
RAR MÜNSTER enec SIR.
2007-2009
II \1990 Planungsgemeinschaft Umtec.Roth
N 2005-2007 — F
a\ee. de: BE. |:
J E4
= Sg U 95005 " 3
Be Ausführungsplanung 09.01.2007 [7
Wemhoff Var &
gezeichnet Plangerstellung ohne 3
mb Lageplan mit Darstellung der ur 8

vos Per.

Rekultivierungsabschnitte (Abbildung A| gsoapo1s

UNoanUOgS

Beschlussvorlage

9720 Zeichen

V/0022/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rekultivierung der Zentraldeponie Münster II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, auf Grundlage der Genehmigungspla-
nung vom 16.02.2005 und der Ausführungsplanung die Ausschreibung und Vergabe der Baumaß-
nahme zur Rekultivierung der Zentraldeponie Münster II (ZDM II), Rekultivierungsabschnitte I und 
II, durchzuführen.  
 
2. Die Gesamtkosten für die Rekultivierungsabschnitte I und II betragen gem. der im Rahmen der 
Genehmigungsplanung durchgeführten Kostenschätzung ca. 6.664.595,00 € inkl. MwSt.  
 
3. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, die Gesamtrekultivierungsmaßnah-
men fortzuschreiben und für die Rekultivierungsabschnitte III, IV und V die notwendigen Arbeiten 
(Planungsleistungen, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen) vorzubereiten und einzulei-
ten. Die Gesamtkosten für diese 3 Rekultivierungsabschnitte betragen ca. 7.462.490,00 € inkl. 
MwSt. Die Verwaltung wird dem Werksausschuss der AWM über die weiteren Planungsschritte 
gesondert berichten. 
  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Folgekosten entstehen.   
  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der aufgrund der o. g. Sachentscheidung entstehende Aufwand ist durch eine entsprechende In-
anspruchnahme der Rückstellung für Rekultivierung abgedeckt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0022/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Brügmann 
Ruf: 
60 52 51 
E-Mail: 
Bruegmann@awm.stadt-muenster.de 
Datum: 
08.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0022/2007 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 13.09.2000 (Vorlagen-Nr.: 900/00) wurden die 
AWM ermächtigt, die notwendigen Arbeiten zur Errichtung des 3. Bauabschnittes der ZDM II vor-
zubereiten und einzuleiten. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmi-
gung zur Errichtung und zum Betrieb des 3. Bauabschnittes auch einen Entwurf (Rekultivierungs-
vorplanung) für die abschließende Rekultivierung der ZDM II beinhaltet und dass in einem ersten 
Schritt die Rekultivierung der Rekultivierungsabschnitte I und II vorgesehen ist.  
 
Die Planungen für die Rekultivierung der ZDM II, Rekultivierungsabschnitte I und II, wurden im 2. 
Halbjahr 2002 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 28.11.2002 wurden die Antragsunterlagen zur 
Genehmigung der Rekultivierung der ZDM II gem. § 31 Abs. 3 KrW-/ AbfG bei der Bezirksregie-
rung Münster eingereicht. Mit Datum 16.02.2005 wurde die Plangenehmigung erteilt. 
 
 
Geplantes Abdichtungssystem
 
 
Beantragt wurde die Genehmigung für: 
 
- die Rekultivierung der Rekultivierungsabschnitte I und II 
- die Detailplanung des Entgasungssystems der Gesamtdeponie 
- die Detailplanung zur Oberflächenentwässerung und –ableitung der Gesamtdeponie 
 
Das technische Konzept sieht für das Oberflächenabdichtungssystem der Rekultivierungsabschnit-
te I und II die Errichtung einer Kapillarsperre unter Einsatz einer sogenannten Kapillarblockbahn 
als alternatives mineralisches Dichtungselement vor. 
 
Abb.: Geplanter Aufbau des Oberflächenabdichtungssystems 
 
 
Eine Kapillarsperre besteht aus zwei Lagen nichtbindigen Bodenmaterials unterschiedlicher Kör-
nung, wobei der unten gelegene Kapillarblock (KB) überlagert wird von der feinkörnigen Kapillar-
schicht (KS).  
 
Voraussetzung für die Wirkung einer Kapillarsperre ist das Vorhandensein eines deutlichen Poren-
größensprungs an der Schichtgrenze zwischen KS und KB. Die feinkörnigere Kapillarschicht wird 
aufgrund ihrer höheren Kapillarkräfte einen höheren Wassergehalt aufweisen als der gröbere Ka-

- 3 - 
V/0022/2007 
pillarblock. Unter diesen Bedingungen ist die ungesättigte Durchlässigkeit der KS deutlich größer 
als die des KBs, so dass bei geeigneter Hangneigung der erhöhte Wassergehalt in der Kapillar-
schicht hangabwärts abgeführt werden kann, wodurch die Zusickerung von Niederschlagswasser 
in den Abfallkörper verhindert bzw. deutlich verringert wird. 
 
Die Vorteile des Kapillarsperrensystems sind: 
 
- Geringer bautechnischer Aufwand  
- Einbau der Materialien auch bei schlechterer Witterung  
- Unempfindlichkeit gegen mechanische Verformungen und Auflasten 
- Unempfindlichkeit gegenüber Austrocknung und Wurzeleinwuchs  
- hohe Standsicherheit in stark geneigten Deponieflanken 
 
Mit Datum 16.02.2005 wurde die Plangenehmigung zur Rekultivierung der Zentraldeponie Münster 
II, Rekultivierungsabschnitte I und II, erteilt.  
 
 
Kostenschätzung, Abschnitte I und II
 
 
Die Gesamtkosten einschließlich der anteiligen Kosten für das Gasfassungssystem, die Oberflä-
chenwasserfassung und -ableitung und die landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie für Inge-
nieurleistungen, Gutachterkosten und Kosten für die Fremdprüfung betragen für den 
 
Rekultivierungsabschnitt I       ca. 1.959.930,00 € inkl. MwSt. 
Rekultivierungsabschnitt II      ca. 4.581.500,00 € inkl. MwSt. 
und für den Bau eines 
Regenrückhaltebeckens      ca.    123.165,00 € inkl. MwSt.
 
 
Gesamtkosten       ca. 6.664.595,00 € inkl. MwSt. 
 
 
Ausführungsplanung und Durchführung der Baumaßnahme, Abschnitte I und II
 
 
Nach Erteilung der Plangenehmigung durch die BezReg. Münster ist die Ausführungsplanung so-
wie die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme durchzuführen.  
 
Mit Beschluss des Werksausschusses der AWM vom 20.10.2005 (Vorlagen-Nr.: 777/05) wurde die 
Projektgemeinschaft Umtec GbR/Ingenieurbüro Roth&Partner GmbH mit der Ausführungsplanung 
und der Örtlichen Bauleitung beauftragt. Die Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahme 
ist für die Jahre 2007/2008 geplant.  
 
Die erforderlichen Mittel werden aus Rückstellungsauflösungen für Rekultivierung und Nachsorge 
der ZDM II bereitgestellt. 
 
 
Fortschreibung der Gesamtrekultivierungsmaßnahmen für die Abschnitte III, IV und V
 
 
Gemäß dem Rekultivierungszeitplan ist im Ansch luss an die Rekultivierung der Rekultivierungsab-
schnitte I und II als nächstes die Rekultivierungsplanung für die sog. Inertstoffdeponie (Rekultivie-
rungsabschnitt III) und die Rekultivierungsabschnitte IV und V einzuleiten.  
 
Die derzeit geplanten Rekultivierungszeiträume für die Abschnitte III, IV und V sowie die geschätz-
ten Gesamtkosten (Kostenstand Feb. 2003) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die zu er-
wartenden Gesamtkosten für die Rekultivierung der gesamten ZDM II ist der Anlage 2 zu entneh-
men.

- 4 - 
V/0022/2007 
Rekultivierungs- 
abschnitt* 
Lage Größe 
m² 
Zeitraum Gesamtkosten 
€ (brutto) 
IIIa Inertstoffdeponie 
Südböschung 
12.800 2007-2009 1.116.220,00 
IV Nord- und Nord-
ostböschung  
ZDM II, 2. BA 
26.000 2006-2008 2.614.430,00 
V Ostböschung 
ZDM II, 2. BA 
17.000 2007-2009 1.708.840,00 
VIII (IIIb) Restliche  
Inertstoffdeponie 
23.200  2.023.000,00 
Gesamtkosten    7.462.490,00 
*vgl. Anlage 1 
 
Bei Abstimmungsgesprächen mit den Überwachungsbehörden im Rahmen der Ausführungspla-
nung zu den Rekultivierungsabschnitten I und II wurde bereits die weitere Planung für die Rekulti-
vierungsabschnitte III, IV und V thematisiert: 
 
Aufgrund bautechnischer Überlegungen (Anschlussdetails, Übergänge, Flächengröße etc.) sollen 
die Rekultivierungsabschnitte IV und V zusamm engelegt und der Rekultivierungszeitraum für die 
„zusammengelegten“ Rekultivierungsabschnitte IV und V über das Jahr 2009 hinaus verschoben 
werden. Nach Betrachtung der im Rekultivierungsabschnitt IV und den angrenzenden Bereichen 
vorhandenen Gasbrunnen ist nachweislich eine biologische Aktivität zu verzeichnen. Der in diesem 
Bereich festgestellte Setzungsverlauf bestätigt diese Vermutung. Insgesamt ist mit einem erhöhten 
Abbaupotential zu rechnen. Die biologischen Abbauvorgänge würden mit Aufbringen einer Ober-
flächenabdichtung deutlich reduziert werden. Eine Konservierung der Schadstoffe würde damit 
einhergehen.  
 
Nach Aussage des StUA Münster bedarf es bzgl. weiterführender Änderungen bei der zeitlichen 
Realisierung der festgeschriebenen Rekultivierungsabschnitte zusätzlicher gutachterlicher Be-
trachtungen. Ein entsprechendes Gutachten wurde zwischenzeitlich beauftragt. Mit den Ergebnis-
sen und Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise bei der Rekultivierung der Abschnitte IV und 
V wird im 1. Quartal 2007 gerechnet. 
 
Die Rekultivierung der Inertstoffdeponie (Abschnitt III) soll wie geplant eingeleitet werden. Aller-
dings besteht zwischen der Verwaltung und dem StUA Münster noch Klärungsbedarf über den 
Umfang der Rekultivierungsmaßnahme. Die mit der Genehmigung des 3. Bauabschnittes einge-
reichte Rekultivierungsvorplanung sieht vor, den Abschnitt III (Südböschung) in 2007-2009 zu re-
kultivieren. Die restliche Inertstoffdeponie soll erst zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit 
dem dann verfüllten 3. Bauabschnitt rekultiviert werden. Demgegenüber ist das StUA Münster der 
Auffassung, dass die Inertstoffdeponie in einer einzigen Maßnahme rekultiviert werden soll.  
 
Die Verwaltung wird den Werksausschuss der AWM über die weitere Entwicklung bzgl. der Rekul-
tivierung der Abschnitte III, IV und V berichten.  
 
Die erforderlichen Mittel für die Rekultivierung der Abschnitte III, IV und V werden aus Rückstel-
lungsauflösungen für Rekultivierung und Nachsorge der ZDM II bereitgestellt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin  Anlagen: Lageplan (Anlage 1), Kostenschätzung (Anlage 2)

Beratungsverlauf (5)

07.02.2007 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0022/2007
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37