V/0109/2015
Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen
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Beschlussvorlage
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V/0109/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen Beratungsfolge 24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion vo n Menschen mit Behinderungen Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster betrachtet die Umsetzung der Inklusion als gemei nsame Aufgabe von Stadt, Land und al len an Schule Beteiligten. Ausdrückliches Ziel ist es, das Prinzip der Inklusion schrittweise an allen Schulen aller Schulformen umzusetzen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der 13 weiterführenden Schu- len des gemeinsamen Lernens (v gl. Tabelle S. 3) angehört wurden; die Zustimmung (§ 20 Abs. 5 SchulG) wurde bereits erteilt (s. Vorlage V/0743/2014). 3. Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsam en Lernens (§ 20 Abs. 5 SchulG) für die 6 weiterführenden Schulen, an denen zum Schuljahr 2015/2016 gemeinsames Lernen neu eingerichtet wird. Dies sind Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Erich-Klausener-Realschule Hauptschule Hiltrup Realschule Wolbeck Realschule im Kreuzviertel Vorlagen-Nr.: V/0109/2015 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 05.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0109/2015 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der 6 weiteren Schulen angehört wurden (vgl. Tabelle, S.4). 3.2 Die Zustimmung für die Gymnasien wird ausdrücklich nur für das kommende Schuljahr 2015/2016 erteilt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, de m Rat im Herbst 2015 (vor Beginn der Inklusion s- konferenzen) vorzuschlagen, wie die Aufgaben der Integration zugewanderter Schül e- rinnen und Schüler sowie die weitere Umsetzung des gemeinsamen Lernens auf die Gymnasien aufgeteilt werden können. Begründung: 1. Ausgangslage Mit dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen (Vorlage V/0743/2014) hat der Rat der Stadt Münster am 10.12.2014 die Eckpunkte für die weitere Umsetzung der I n- klusion gesetzt. Gleichzeitig hat der Rat seine grundsätzliche Zustimmung z ur Ein- richtung des gemeinsamen Lernens (§ 20 Abs. 5 Schulgesetz NW) für die 13 weite r- führenden Schulen erteilt, die bereits im laufenden Schuljahr 2014/2015 (zum Teil seit Jahren) Gemeinsames Lernen umsetzen bzw. vorher integrative Lerngruppen eingerichtet haben. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass auch zum Schuljahr 2016/2017 eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf einen Platz im allgemeinen Schulsystem anstreben. Inwieweit zum Schuljahr 2016/2017 über die aufnahmefähigen Schulstandorte hinaus noch weitere Schulstandorte hi n- zukommen, um den Rechtsanspruch auf einen Platz im gemeinsamen Lernen umzu- setzen, ist offen. Bei all den Schulen, die bereits aktuell und zum Teil seit mehreren Jahren Schüleri n- nen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf unterrichten, ist es insb e- sondere zur Sicherstellung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung im ge- meinsamen Lernen unerlässlich, dass diese Standorte auch im Sinne der Wirtschaf t- lichkeit des Ressourcenein satzes zumindest auf absehbare Zeit auch weiterhin Orte des gemeinsamen Lernens sind. Inwieweit eine Zuordnung bestimmter Förderbeda r- fe an bestimmte Schulen - auch abhängig von den jeweiligen sächlichen und räuml i- chen Ressourcen der Schulen - erfolgen kann und muss, ist im Einvernehmen mit den Schulen und der Schulaufsicht zu erörtern. Um den sukzessiven Inklusionsprozess intensiv begleiten und unterstützen zu kö n- nen, hat die Verwaltung zum Stellenplan 2015 eine 1,0 Stelle für administrative und koordinative Aufgaben im Rahmen der Inklusion bewilligt. Darüber hinaus werden den Schulen des gemeinsamen Lernens finanzielle Mittel für pädagogische Fachkräf- te bereitgestellt. Der Schulträger hat zudem die Mittel für Bau - und Ausstattungskos- ten auf jährlich 1.000.000,00 € aufgestockt (Vorlage V/0743/2014). - 3 - V/0109/2015 2. Nachträgliche Anhörung der 13 Schulen des gemeinsamen Lernens In der Ergänzungsvorlage (Vorlage V/0743/2014/1.Erg.) hat die Verwaltung d arauf hingewiesen, dass trotz der Tatsache, dass viele Schulen be reits seit Jahren das gemeinsame Lernen in Form von integrativen Lerngruppen praktizieren und auch trotz einer möglicherweise bestehenden Unbeachtlichkeit einer verweigerten Z u- stimmung im Verfahren die Schulkonferenzen dieser 13 Schulen (noch einmal) zu beteiligen sind. Dies kann, da das g emeinsame Lernen bereits erfolgt, zwangsläufig nur nachträglich erfolgen. Die Verwaltung hat die 13 weiterführenden Schulen gebeten, möglichst zeitnah ein Votum der Schulkonferenz zum g emeinsamen Lernen einzuholen bzw. ersatzweise bestehende Schulkonferenzbeschlüsse nachzureichen. Die Schulen sind dabei d a- rauf hingewiesen worden, dass die Einrichtung des g emeinsamen Lernens nicht von der Zustimmung einer Schulkonferenz abhängig ist, der Schulträger Stadt Münster die Schu lkonferenz aber im Verfahren anzuhören hat. Der Schulträger selbst kann dann seine Zustimmung auch gegen ein bestehendes Schulkonferenzv otum erteilen. Darüber hinaus ist die Einrichtung des g emeinsamen Lernens an einer Schule Au f- gabe der Schulaufsichtsbehörde und nicht des Schulträgers. Selbst wenn der Schu l- träger in einzelnen Fällen seine Zustimmung verweigert, kann und soll sich die Schulaufsicht über den Willen des Schulträgers hinwegsetzen, es sei denn, die säc h- lichen Voraussetzungen können nachweislich nicht oder nicht mit vertretbarem Au f- wand hergestellt werden. Die Rückmeldung der 13 angefragten Schulen stellt sich wie folgt dar: Votum Be- darf Bemerkung ja nein z.K. Personal Räume Fürstin-von-Gallitzin-Realschule X Johannes-Gutenberg- Realschule Hiltrup X Sekundarschule Roxel X Gesamtschule Münster-Mitte X Schillergymnasium X Hauptschule Coerde Schulkonferenz wurde nicht einberufen Waldschule Kinderhaus X Geschwister-Scholl-Realschule X Karl-Wagenfeld-Realschule X Freiherr-vom-Stein-Gymnasium X X X u.a. Konzepte für die Unte r- richtsgestaltung (Kl. 5 -10) erforderlich Geschwister-Scholl-Gymnasium X PRIMUS-Schule Münster X Hauptschule Wolbeck Schulkonferenz tagt am 17.02.2015 - 4 - V/0109/2015 Die Hauptschule Coerde hat keine Schulkonferenz einberufen. An dieser Schule wird Gemeinsames Lernen wie bisher angeboten. Die Schulkonferenzen der Geschwister -Scholl-Realschule sowie des Geschwi ster- Scholl-Gymnasiums haben die Entscheidung zur Kennt nis genommen. Es werden noch Gelingensbedingungen für Gemeinsames Lernen erarbeitet und dem Schultr ä- ger übermittelt. Die Schulkonferenz des Freiherr -vom-Stein-Gymnasiums hat ein negatives Votum abgegeben. Gemeinsames Lernen am Freiherr -vom-Stein-Gymnasium könne erst langfristig gelingen, wenn ausreichend personelle und sachliche Ressourcen für die Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bereitg e- stellt werden. Die Schulkonferenz der Hauptschule Wolbeck tagt erst am 17.02.2015. Fazit: Die Schulverwaltung ist sich bewusst, dass die Schulen des gemeinsamen Lernens großen Herausforderungen in personeller, räumlicher und sachlicher Sicht gege n- überstehen. Allerdings gibt es auf Grund des Rechtsanspruches und der hohen Nachfrage keine Alternativen. Insbesondere, wenn ein wohnortnahes und stadteilb e- zogenes Angebot angestrebt wird. Hinzu kommt, dass die erforderlichen Veränd e- rungsprozesse, die sich mit der Einrichtung von Schulen des gemeinsamen Le rnens ergeben, nicht kurzfristig, sondern nur schrittweise angegangen werden können. D a- her wäre es auch unter Berücksichtigung der bereits eingesetzten Ressourcen kon t- raproduktiv, die Zustimmung nachträglich zu widerrufen. 3. 6 neue Einrichtungen des gemeinsamen Lernens Im Hinblick auf die 6 neuen Standorte, an denen zusätzlich zum Schuljahr 2015/2016 Gemeinsames Lernen eingerichtet werden soll, hat die Bezirksregierung Münster die Schulverwaltung Anfang Januar aufgefordert, die erforderliche Zustimmung zu erte i- len. Da mit der Zuweisung der S chülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bereits Ende Januar begonnen wurde, konnten auch im Rahmen dieses Zustimmungsve r- fahrens die jeweiligen Schulkonferenzen nur im Nachhinein beteiliget werden. Auch diese Schulen sind d arauf hingewiesen worden, dass di e Einrichtung des gemein- samen Lernens nicht von der Zustimmung einer Schulkonferenz abhängig ist. - 5 - V/0109/2015 3.1. Rückmeldungen der Schulkonferenzen Die Rückmeldungen der 6 neuen Schulen stellen sich wie folgt dar: Votum Bedarf Bemerkung ja nein z.K. Personal Räume Johann-Conrad-Schlaun- Gymnasium X X u.a. zu kurzes Mitteilungsve r- fahren, ungeklärte Perspektive der SuS mit Förderbedarf ab Kla s- se 10, etc. Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium X X X Realschule im Kreuzviertel X X X Realschule Wolbeck Schulkonferenz tagt am 17.2.15 Hauptschule Hiltrup X Erich-Klausener-Realschule X X Die Schulkonferenz des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums sieht u.a. Schwieri g- keiten auf Grund der kurzfristigen Mitteilung der Bezirksregierung, der begrenzten personellen Ressourcen sowie der ungeklärten Perspektive der Förderschülerinnen und Förderschüler für die Klasse 10. Die Schulkonferenz des Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums befürwortet I n- klusion und praktiziert diese zielgleich seit Jahr en. Solange allerdings die räumlichen und personellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, bittet die Schulkonferenz den Schulträger die Zustimmung nicht zu erteilen. Die Schulkonferenz der Realschule im Kreuzviertel hat die Entscheidung zur Kenn t- nis genommen. Für ein Gelingen wird räumlicher, sachlicher und personeller Unte r- stützungsbedarf beschrieben. Es wird von einer Entlastung ausgegangen, wenn sich auf Grund der Eröffnung der 2. städtischen Gesamtschule die Anmeldezahlen verä n- dern. Die Entscheidung der Schulkonferenz der Hauptschule Hiltrup gegen die Einrichtung des gemeinsamen Lernens an der Schule wurde nicht weiter begründet. Die Erich-Klausener-Realschule unterrichtet schon länger Schülerinnen und Sch üler mit sonderpädagogischem Förderbedar f. Das Kollegium wird durch die Fürstin -von- Gallitzin-Schule unterstützt. Die Schulkonferenz hat sich für die Einrichtung des g e- meinsamen Lernens entschieden. - 6 - V/0109/2015 3.2 Fazit: Wie bereits beschrieben ist der Schulverwaltung bewusst, vor welche Herausford e- rungen neue Schulen des gemeinsamen Lernens gestellt werden. Gleic hwohl haben Eltern von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Gemeinsamen Lernen - es besteht also eine g e- setzliche Verpflichtung, Angebote für die deutlich steigende Nachfrage nach Plätzen im gemeinsamen Lernen zu schaffen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Schulformempfehlungen bei zielgleich zu fördernden Schülerinnen und Schülern wie auch im Sinne möglichst wohnortnaher Angebote ist es erforderlich, dass alle Haupt - und Realschulen (tlw. Ausnahme bei auslaufenden Haupt-/ und Realschulen) sowie die integrierten Schulen (Primussch u- le, Sekundarschule, Gesamtschule) im gesamten Stadtgebiet Orte des gemeins a- men Lernens sind. Insofern ist die dauerhafte Einrichtung folgender Schulen zu O r- ten des gemeinsamen Lernens erforderlich: Erich-Klausener-Realschule Hauptschule Hiltrup Realschule Wolbeck Realschule im Kreuzviertel Anders sieht es bei der Auswahl der Gymnasien aus. : Gerade für den innerstädtischen Bereich stellt sich unter Einbeziehung aller Gymna- sien die Frage der sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit besond e- rem Unterstützungsbedarf. Dies kann nicht isoliert erfolgen, sondern ist zu synchr o- nisieren mit der zusätzlichen Aufgabe der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Gymnasien. Anzustreben ist in jedem Fall eine möglichst breite Verteilung, sodass Inklusion Schulen nicht überlastet und auch Integration wirksam gelingen kann. Daher wird die Zustimmung für das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium zunächst nur für das Schuljahr 2015/2016 erteilt. - 7 - V/0109/2015 4. Vorschlag für die dauerhafte Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an Gy m- nasien ab dem Schuljahr 2016/2017 Auf der Grundlage einer Abstimmung mit der Schulaufsicht und beteiligten Schulen wird die Verwaltung zum Herbst 2015 einen Vorschlag vorlegen, wie die Aufgaben auch unter Einbeziehung aller übrigen (innerstädtischen) Gymnasien erfolgen kö n- nen. Dabei sind sowohl die Qualität der Förderung aller Schülerinnen und Schüler (auch der sonderpädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit b e- sonderem Unterstützungsbedarf) wie auch die Möglichkeiten und Grenzen der Gy m- nasien zu berücksichtigen. I. V. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0109/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37