Mandari Insight

V/0109/2015

Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen

Vorlagen 06.02.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 17.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

13400 Zeichen

V/0109/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion vo n Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster betrachtet die Umsetzung der Inklusion als gemei nsame 
Aufgabe von Stadt, Land und al len an Schule Beteiligten. Ausdrückliches Ziel ist es, 
das Prinzip der Inklusion schrittweise an allen Schulen aller Schulformen umzusetzen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der 13 weiterführenden Schu-
len des gemeinsamen Lernens (v gl. Tabelle S. 3) angehört wurden; die Zustimmung 
(§ 20 Abs. 5 SchulG) wurde bereits erteilt (s. Vorlage V/0743/2014).  
 
3. Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsam en Lernens (§ 20 
Abs. 5 SchulG)  für die 6 weiterführenden Schulen, an denen zum Schuljahr 
2015/2016 gemeinsames Lernen neu eingerichtet wird. Dies sind  
 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
 Erich-Klausener-Realschule 
 Hauptschule Hiltrup 
 Realschule Wolbeck 
 Realschule im Kreuzviertel 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0109/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0109/2015 
 
 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der 6 weiteren Schulen 
angehört wurden (vgl. Tabelle, S.4). 
 
3.2 Die Zustimmung für die Gymnasien wird ausdrücklich nur für das kommende 
Schuljahr 2015/2016 erteilt. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, de m Rat im Herbst 2015 (vor Beginn der Inklusion s-
konferenzen) vorzuschlagen, wie die Aufgaben der Integration zugewanderter Schül e-
rinnen und Schüler sowie die weitere Umsetzung des gemeinsamen Lernens auf  die 
Gymnasien aufgeteilt werden können.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 Mit dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen (Vorlage V/0743/2014) hat der Rat 
der Stadt Münster am 10.12.2014 die Eckpunkte für die weitere Umsetzung der I n-
klusion gesetzt. Gleichzeitig hat der Rat seine grundsätzliche Zustimmung z ur Ein-
richtung des gemeinsamen Lernens (§ 20 Abs. 5 Schulgesetz NW) für die 13 weite r-
führenden Schulen erteilt, die bereits im laufenden Schuljahr 2014/2015 (zum Teil 
seit Jahren) Gemeinsames Lernen umsetzen bzw. vorher integrative Lerngruppen 
eingerichtet haben.  
 
 Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass auch zum Schuljahr 2016/2017 eine große 
Zahl von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf einen 
Platz im allgemeinen Schulsystem anstreben. Inwieweit zum Schuljahr 2016/2017 
über die aufnahmefähigen Schulstandorte hinaus noch weitere Schulstandorte hi n-
zukommen, um den Rechtsanspruch auf einen Platz im gemeinsamen Lernen umzu-
setzen, ist offen.   
 
 Bei all den Schulen, die bereits aktuell und zum Teil seit mehreren Jahren Schüleri n-
nen und  Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf unterrichten, ist es insb e-
sondere zur Sicherstellung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung im ge-
meinsamen Lernen unerlässlich, dass diese Standorte auch im Sinne der Wirtschaf t-
lichkeit des Ressourcenein satzes zumindest auf absehbare Zeit auch weiterhin Orte 
des gemeinsamen Lernens sind. Inwieweit eine Zuordnung bestimmter Förderbeda r-
fe an bestimmte Schulen - auch abhängig von den jeweiligen sächlichen und räuml i-
chen Ressourcen der Schulen - erfolgen kann  und muss, ist im Einvernehmen mit 
den Schulen und der Schulaufsicht zu erörtern.  
 
 Um den sukzessiven Inklusionsprozess intensiv begleiten und unterstützen zu kö n-
nen, hat die Verwaltung zum Stellenplan 2015 eine 1,0 Stelle für administrative und 
koordinative Aufgaben im Rahmen der Inklusion bewilligt. Darüber hinaus werden 
den Schulen des gemeinsamen Lernens finanzielle Mittel für pädagogische Fachkräf-
te bereitgestellt. Der Schulträger hat zudem die Mittel für Bau - und Ausstattungskos-
ten auf jährlich 1.000.000,00 € aufgestockt (Vorlage V/0743/2014).

- 3 - 
V/0109/2015 
2. Nachträgliche Anhörung der 13 Schulen des gemeinsamen Lernens  
 
 In der Ergänzungsvorlage (Vorlage V/0743/2014/1.Erg.) hat die Verwaltung d arauf 
hingewiesen, dass trotz der Tatsache, dass viele Schulen be reits seit Jahren das 
gemeinsame Lernen in Form von integrativen Lerngruppen praktizieren und auch 
trotz einer möglicherweise bestehenden Unbeachtlichkeit einer verweigerten Z u-
stimmung im Verfahren die Schulkonferenzen dieser 13 Schulen (noch einmal) zu 
beteiligen sind. Dies kann, da das g emeinsame Lernen bereits erfolgt, zwangsläufig 
nur nachträglich erfolgen.  
 
 Die Verwaltung hat die 13 weiterführenden Schulen gebeten, möglichst zeitnah ein 
Votum der Schulkonferenz zum g emeinsamen Lernen einzuholen bzw. ersatzweise 
bestehende Schulkonferenzbeschlüsse nachzureichen. Die Schulen sind dabei d a-
rauf hingewiesen worden, dass die Einrichtung des g emeinsamen Lernens nicht von 
der Zustimmung einer Schulkonferenz abhängig ist, der Schulträger Stadt Münster 
die Schu lkonferenz aber im Verfahren anzuhören hat. Der Schulträger selbst kann 
dann seine Zustimmung auch gegen ein bestehendes Schulkonferenzv otum erteilen. 
Darüber hinaus ist die Einrichtung des g emeinsamen Lernens an einer Schule Au f-
gabe der Schulaufsichtsbehörde und nicht des Schulträgers. Selbst wenn der Schu l-
träger in einzelnen Fällen seine Zustimmung verweigert, kann und soll sich die 
Schulaufsicht über den Willen des Schulträgers hinwegsetzen, es sei denn, die säc h-
lichen Voraussetzungen können nachweislich  nicht oder nicht mit vertretbarem Au f-
wand hergestellt werden. 
  
 Die Rückmeldung der 13 angefragten Schulen stellt sich wie folgt dar: 
 
 Votum Be-
darf 
Bemerkung 
 
ja 
nein 
z.K. 
Personal 
Räume   
Fürstin-von-Gallitzin-Realschule X      
Johannes-Gutenberg-
Realschule Hiltrup 
X      
Sekundarschule Roxel X      
Gesamtschule Münster-Mitte X      
Schillergymnasium X      
Hauptschule Coerde      Schulkonferenz wurde nicht  
einberufen 
Waldschule Kinderhaus X      
Geschwister-Scholl-Realschule   X    
Karl-Wagenfeld-Realschule X      
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  X  X X u.a. Konzepte für die Unte r-
richtsgestaltung (Kl. 5 -10) 
erforderlich 
Geschwister-Scholl-Gymnasium   X    
PRIMUS-Schule Münster X      
Hauptschule Wolbeck      Schulkonferenz tagt am 
17.02.2015

- 4 - 
V/0109/2015 
 
Die Hauptschule Coerde hat keine Schulkonferenz einberufen. An dieser Schule wird 
Gemeinsames Lernen wie bisher angeboten.  
 
Die Schulkonferenzen der Geschwister -Scholl-Realschule sowie des Geschwi ster-
Scholl-Gymnasiums haben die Entscheidung zur Kennt nis genommen. Es werden 
noch Gelingensbedingungen für  Gemeinsames Lernen erarbeitet und dem Schultr ä-
ger übermittelt. 
 
Die Schulkonferenz des Freiherr -vom-Stein-Gymnasiums hat ein negatives Votum 
abgegeben. Gemeinsames Lernen am Freiherr -vom-Stein-Gymnasium könne erst 
langfristig gelingen, wenn ausreichend personelle und sachliche Ressourcen für die 
Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bereitg e-
stellt werden. 
 
Die Schulkonferenz der Hauptschule Wolbeck tagt erst am 17.02.2015. 
 
Fazit: 
Die Schulverwaltung ist sich bewusst, dass die Schulen des gemeinsamen Lernens 
großen Herausforderungen in personeller, räumlicher und sachlicher Sicht gege n-
überstehen. Allerdings gibt es auf Grund des Rechtsanspruches und der hohen 
Nachfrage keine Alternativen. Insbesondere, wenn ein wohnortnahes und stadteilb e-
zogenes Angebot angestrebt wird. Hinzu kommt, dass die erforderlichen Veränd e-
rungsprozesse, die sich mit der Einrichtung von Schulen des gemeinsamen Le rnens 
ergeben, nicht kurzfristig, sondern  nur schrittweise angegangen werden können. D a-
her wäre es auch unter Berücksichtigung der bereits eingesetzten Ressourcen kon t-
raproduktiv, die Zustimmung nachträglich zu widerrufen.  
 
 
3. 6 neue Einrichtungen des gemeinsamen Lernens 
 
 Im Hinblick auf die 6 neuen Standorte, an denen zusätzlich zum Schuljahr 2015/2016 
Gemeinsames Lernen eingerichtet werden soll, hat die Bezirksregierung Münster die 
Schulverwaltung Anfang Januar aufgefordert, die erforderliche Zustimmung zu erte i-
len. Da mit der Zuweisung der S chülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bereits 
Ende Januar begonnen wurde, konnten auch im Rahmen dieses Zustimmungsve r-
fahrens die jeweiligen Schulkonferenzen nur im Nachhinein beteiliget werden. Auch 
diese Schulen sind d arauf hingewiesen worden, dass di e Einrichtung des gemein-
samen Lernens nicht von der Zustimmung einer Schulkonferenz abhängig ist.

- 5 - 
V/0109/2015 
3.1. Rückmeldungen der Schulkonferenzen 
 
 Die Rückmeldungen der 6 neuen Schulen stellen sich wie folgt dar: 
 
  
 Votum Bedarf Bemerkung 
 
ja 
nein 
z.K. 
Personal 
Räume   
Johann-Conrad-Schlaun-
Gymnasium 
  X X  u.a. zu kurzes Mitteilungsve r-
fahren, 
ungeklärte Perspektive der 
SuS mit Förderbedarf ab Kla s-
se 10, etc. 
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium 
 X  X X  
Realschule im Kreuzviertel   X X X  
Realschule Wolbeck      Schulkonferenz tagt am 
17.2.15 
Hauptschule Hiltrup  X     
Erich-Klausener-Realschule X    X  
 
 Die Schulkonferenz des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums sieht u.a. Schwieri g-
keiten auf Grund der kurzfristigen Mitteilung der Bezirksregierung, der begrenzten 
personellen Ressourcen sowie der ungeklärten Perspektive der Förderschülerinnen 
und Förderschüler für die Klasse 10. 
 
 Die Schulkonferenz des Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums befürwortet I n-
klusion und praktiziert diese zielgleich seit Jahr en. Solange allerdings die räumlichen 
und personellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, bittet die Schulkonferenz den 
Schulträger die Zustimmung nicht zu erteilen.   
 
 Die Schulkonferenz der  Realschule im Kreuzviertel hat die Entscheidung zur Kenn t-
nis genommen. Für ein Gelingen wird räumlicher, sachlicher und personeller Unte r-
stützungsbedarf beschrieben. Es wird von einer Entlastung ausgegangen, wenn sich 
auf Grund der Eröffnung der 2. städtischen Gesamtschule die Anmeldezahlen verä n-
dern. 
 
 Die Entscheidung der Schulkonferenz der Hauptschule Hiltrup gegen die Einrichtung 
des gemeinsamen Lernens an der Schule wurde nicht weiter begründet. 
 
 Die Erich-Klausener-Realschule unterrichtet schon länger Schülerinnen und Sch üler 
mit sonderpädagogischem Förderbedar f. Das Kollegium wird durch die Fürstin -von-
Gallitzin-Schule unterstützt. Die Schulkonferenz hat sich für die Einrichtung des g e-
meinsamen Lernens entschieden.

- 6 - 
V/0109/2015 
3.2 Fazit: 
 
 Wie bereits beschrieben ist der Schulverwaltung bewusst, vor welche Herausford e-
rungen neue Schulen des gemeinsamen Lernens gestellt werden. Gleic hwohl haben 
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf einen 
Rechtsanspruch auf einen Platz im Gemeinsamen Lernen - es besteht also eine g e-
setzliche Verpflichtung, Angebote für die deutlich steigende Nachfrage nach Plätzen 
im gemeinsamen Lernen zu schaffen.  
 
Unter Berücksichtigung der bestehenden Schulformempfehlungen bei zielgleich zu 
fördernden Schülerinnen und Schülern wie auch im Sinne möglichst wohnortnaher  
Angebote ist es erforderlich, dass alle Haupt - und Realschulen (tlw. Ausnahme bei 
auslaufenden Haupt-/ und Realschulen) sowie die integrierten Schulen (Primussch u-
le, Sekundarschule, Gesamtschule) im gesamten Stadtgebiet  Orte des gemeins a-
men Lernens sind.  Insofern ist die dauerhafte Einrichtung folgender Schulen zu O r-
ten des gemeinsamen Lernens erforderlich: 
 
 Erich-Klausener-Realschule 
 Hauptschule Hiltrup 
 Realschule Wolbeck  
 Realschule im Kreuzviertel 
 
 Anders sieht es bei der Auswahl der Gymnasien aus. : 
 
Gerade für den innerstädtischen Bereich  stellt sich unter Einbeziehung aller Gymna-
sien die Frage der sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit besond e-
rem Unterstützungsbedarf. Dies kann nicht isoliert erfolgen, sondern ist zu synchr o-
nisieren mit der zusätzlichen Aufgabe der Beschulung neu zugewanderter Kinder 
und Jugendlicher in Gymnasien. Anzustreben ist in jedem Fall eine möglichst breite 
Verteilung, sodass Inklusion Schulen nicht überlastet und auch Integration wirksam 
gelingen kann.  
 
Daher wird die Zustimmung für das   
 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und das 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
 
 zunächst nur für das Schuljahr 2015/2016 erteilt.

- 7 - 
V/0109/2015 
4.  Vorschlag für die dauerhafte Einrichtung des  Gemeinsamen Lernens an Gy m-
nasien ab dem Schuljahr 2016/2017 
 
 Auf der Grundlage einer Abstimmung mit der Schulaufsicht und beteiligten Schulen 
wird die Verwaltung zum Herbst 2015 einen Vorschlag vorlegen, wie die Aufgaben 
auch unter Einbeziehung aller übrigen (innerstädtischen) Gymnasien erfolgen kö n-
nen. Dabei sind sowohl die Qualität der Förderung aller Schülerinnen und Schüler 
(auch der sonderpädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit b e-
sonderem Unterstützungsbedarf) wie auch die Möglichkeiten und Grenzen der Gy m-
nasien zu berücksichtigen.  
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6.1 Vorberatung
Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 17.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0109/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37