V/0732/2024
Kommunale Seniorenvertretung Münster – Verlängerung der Amtszeit und Wahl in 2026
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Anlage A
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Anlage A zur V/0732/2024 Kurzüberblick Entscheidung über die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung (AKSVM/0002/202) die Amtszeit für die aktuellen Mitglieder um 1 Jahr zu verlängern und die Neuwahl der KSVM auf das Jahr 2026 zu verschieben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner- schafen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig §§ 7, 27 a, 41 Gemeindeordnung NRW, Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine Keine
Beschlussvorlage
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V/0732/2024
V/0732/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kommunale Seniorenvertretung Münster – Verlängerung der Amtszeit und Wahl in 2026
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat AKSVM/0002/2024
Beratungsfolge
24.02.2025 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung
26.02.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird abweichend von
der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenver-
tretung Münster um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 verlängert. Die nächste Wahl wird im Jahr
2026 durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszuwerten
und einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlängerung der Amtszeit auf
vier Jahre im ersten Quartal 2026 vorzulegen.
3. Die Anregung an den Rat AKSVM/0002/2024 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen stellt die be-
sondere Bedeutung von kommunalen Seniorenvertretungen und der Landesseniorenvertretung im
Amt für Bürger - und
Ratsservice
29.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dierkes
Telefon: 492-3362
Dierkes@stadt-muenster.de
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V/0732/2024
Zusammenhang mit der politischen Beteiligung älterer Menschen heraus . Ziel ist, ältere Menschen
direkter an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, die sie selbst betreffen.1
Für Münster hatte der Rat bereits am 28.10.2009 die Bildung einer Kommunalen Seniorenvertretung
beschlossen, bevor im Jahr 2016 mit der Einführung de s § 27a der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen die Bildung einer besonderen Vertretung zur Wahrnehmung der spezifischen
Interessen von Senioren gesetzlich als Option vorgesehen wurde.
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) ist bei A ngelegenheiten, deren Entscheidung
für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger von besonderer Bedeutung ist, vor der Beschlussfas-
sung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2 Sie bringt sich als aktive, unabhängige Vertretung
der älteren Menschen in den kommunalen Gestaltungsprozess ein: mit Stellungnahmen zu Vorlagen;
mit Anregungen an den Rat, als Ansprechpartnerin für die politischen Vertreterinnen und Vertreter,
durch Mitwirkung in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Beiräten, Lenkungskreisen etc. Die KSVM enga-
giert sich darüber hinaus in den Stadtteil-Arbeitskreisen „Älter werden in Münster“ sowie bei Projekten
und Veranstaltungen. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen als ältere Menschen bereichern die
Mitglieder der KSVM den politischen Diskurs und die Stadtgesellschaft.
Die KSVM wird nach der Wahlordnung 3 von den Delegierten des „Runden Tisch – Seniorinnen und
Senioren in Münster“ gewählt, zuletzt am 22.09.2022. Die Amtszeit beträgt drei Jahre und endet am
30.11.2025.
Die KSVM regt an, die Amtszeit zunächst einmalig um ein Jahr auf vier Jahre zu verlängern. Zur Be-
gründung wird auf die als Anlage beigefügte Anregung der KSVM verwiesen.
Eine längere Amtszeit könnte die Kontinuität in der Gremienarbeit, in der Entwicklung von Ideen und
Projekten sowie die Na chverfolgung von Anregungen an die Bezirksvertretungen oder den Rat ver-
bessern. Ein größerer zeitlicher Abstand zu anderen (kommunalen) Wahlen könnte die vorgesehene
politische Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in Münster herausstellen.
Im kommenden Jahr finden die Bundestagswahl voraussichtlich im Frühjahr und die Kommunalwahl
Nordrhein-Westfalen am 14.09.2025 statt. Es ist davon auszugehen, dass das Werben der politischen
Parteien bzw. der Kandidatinnen und Kandidaten um die Stimmen der Wahlberechtigten sich bis zum
Herbst 2025 erstrecken wird. Dies könnte die Wahl der KSVM negativ beeinträchtigen, z. B. die Su-
che nach Kandidatinnen und Kandidaten, die Platzierung von seniorenrelevanten Themen in der Öf-
fentlichkeit und letztendlich das Interesse an der Wahl zur KSVM. Die besondere Bedeutung dieses
Gremiums für Politik, Stadtgesellschaft sowie die Seniorinnen und Senioren in Münster könnte über-
sehen werden.
Die in 2025 anstehenden Wahlen auf Kommunalebene und Bundesebene erfordern eine umfangrei-
che Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung durch die Verwaltung. Eine weitere dritte Wahl
(zur KSVM) würde die ohnehin hohe Arbeitsbelastung der Verwaltung noch verstärken.
Durch eine Verlängerung der Amtszeit und Verschiebung der Wahl der KSVM um ein Jahr könnten
diese negativen Auswirkungen vermieden, die Arbeitsbelastung der Verwaltung verteilt und letztend-
lich die Wahl der KSVM in 2026 in den Vordergrund gestellt werden. Ob die reguläre Amtszeit zukünf-
tig vier Jahre umfasst und wann die KSVM in 2026 neu gewählt wird, ist nach der Wahlordnung vom
Rat zu entscheiden.
1 https://www.mags.nrw/seniorenvertretung
2 Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Rates am 28.10.2009 (TOP 7)
3 Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster vom
20.05.2022
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V/0732/2024
Die Mitglieder der KSVM konnten bereits gute Erfahrungen mit einer verlängerten Amtszeit (2018 -
2022 aufgrund der Corona-Pandemie, vgl. V/0380/2021) sammeln.
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage A
Anregung AKSVM/0002/2024
Anregung AKSVM-0002-2024
3852 Zeichen
1
Amt für Bürger- und Ratsservice AKSVM/0002/2024
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat
An
den Rat der Stadt Münster und
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat nach § 6a Haupt-
satzung der Stadt Münster
1) Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird abwei-
chend von der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommu-
nalen Seniorenvertretung Münster testweise um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 verlängert.
Die nächste Wahl wird erst im Jahr 2026 durchgeführt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszu-
werten und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlän-
gerung der Amtszeit im ersten Quartal 2026 vorzulegen.
Begründung:
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) wurde letztmalig am 22.09.2022 durch
die Delegierten des „Runden Tisch – Seniorinnen und Senioren in Münster“ nach der Wahl-
ordnung gewählt. Die Amtszeit der KSVM beträgt drei Jahre (§ 6 Abs. 1 S. 1 Wahlordnung)
und endet am 30.11.2025. Im Herbst 2025 wäre danach erneut zu wählen. Der genaue Wahl-
termin ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung).
In Nordrhein-Westfalen werden im Herbst 2025 die kommunalen Vertretungen gewählt. So
werden in Münster der Oberbürgermeister, der Rat, die Bezirksvertretungen und der Integra-
tionsrat neu gewählt. In Wahlzeiten ist generell eine hohe Arbeitsbelastung der Verwaltung zu
erwarten, so dass durch eine Verschiebung der Wahl der KSVM zusätzliche Arbeit vermieden
werden könnte.
2
Die KSVM versteht sich als ein überparteiliches und konfessionsunabhängiges Gremium, das
es sich zur Aufgabe gemacht hat, die politischen Interessen der älter werdenden Gesellschaft
in Politik und Verwaltung zu vertreten und damit das Leben in der Gesellschaft ihren Bedürf-
nissen anzupassen. Eine Wahl der KSVM im Jahr der Kommunalwahl könnte allerdings die
Vorbereitung der Wahl, die Platzierung von seniorenrelevanten Themen und insbesondere
das Interesse an dieser Wahl z. B. die Kandidatenfindung, die bereits bei der letzten Wahl
quantitativ schwer war, stark beeinträchtigen.
Die Mitglieder der KSVM haben zudem die Erfahrung gemacht, dass Projekte und Ideen in der
vorgegebenen dreijährigen Amtszeit häufig nur angestoßen und nicht, was wünschenswert
wäre, kontinuierlich bis zur Umsetzung begleitet und weiterentwickelt werden können. Anre-
gungen an den Rat oder die Bezirksvertretungen nach § 6a der Hauptsatzung können zwar
auf den Weg gebracht, die Entscheidungen darüber werden möglicherweise aber erst der
nachfolgenden KSVM bekannt gegeben.
Die Amtszeit der KSVM wurde im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausnahmsweise
um 1 Jahr verlängert (V/0380/2021). Alle Mitglieder haben damals ihre politische Arbeit, wenn
auch unter Einschränkungen durch die Pandemie, fortgesetzt und positive Erfahrungen ge-
sammelt.
Eine Nachfrage bei den aktuellen Mitgliedern der KSVM in der Sitzung am 18.03.2024 hat
ergeben, dass sich alle anwesenden Mitglieder (14) vorstellen konnten, auch bei einer Verlän-
gerung der Amtszeit bis 2026 weiterhin die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Müns-
ter zu vertreten.
In der Sitzung des „Runden Tisches – Seniorinnen und Senioren in Münster“ am 16.05.2024
haben sich alle Vertreterinnen und Vertreter der anwesenden Initiativen und Organisationen
zu einer testweisen Verlängerung der Amtszeit bis 2026 und einer regulären vierjährigen Amts-
zeit positiv geäußert.
Die verlängerte Amtszeit bis 2026 könnte gleichzeitig als „Testphase“ genutzt werden, um auf
Basis der gesammelten Erfahrungen zu prüfen, ob in der Wahlordnung zukünftig eine reguläre
Amtszeit von vier Jahren verankert wird.
gez.
Barbara Klein-Reid
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0732/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2024
- Erstellt
- 07.11.2024 16:58