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V/0732/2024

Kommunale Seniorenvertretung Münster – Verlängerung der Amtszeit und Wahl in 2026

Vorlagen 07.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anregung AKSVM-0002-2024

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Anlage A

1594 Zeichen

Anlage A zur V/0732/2024 
Kurzüberblick 
Entscheidung über die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung (AKSVM/0002/202) die 
Amtszeit für die aktuellen Mitglieder um 1 Jahr zu verlängern und die Neuwahl der KSVM auf das 
Jahr 2026 zu verschieben.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen zur 
Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner-
schafen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§§ 7, 27 a, 41 Gemeindeordnung NRW, Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl 
der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Keine

Beschlussvorlage

5565 Zeichen

V/0732/2024 
V/0732/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Seniorenvertretung Münster – Verlängerung der Amtszeit und Wahl in 2026 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat AKSVM/0002/2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.02.2025 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird abweichend von 
der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenver-
tretung Münster um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 verlängert. Die nächste Wahl wird im Jahr 
2026 durchgeführt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszuwerten 
und einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlängerung der Amtszeit auf 
vier Jahre im ersten Quartal 2026 vorzulegen. 
 
3. Die Anregung an den Rat AKSVM/0002/2024 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen stellt die be-
sondere Bedeutung von kommunalen Seniorenvertretungen und der Landesseniorenvertretung im 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
29.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierkes 
Telefon: 492-3362 
Dierkes@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0732/2024 
 
Zusammenhang mit der politischen Beteiligung älterer Menschen heraus . Ziel ist, ältere Menschen 
direkter an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, die sie selbst betreffen.1  
 
Für Münster hatte der Rat bereits am 28.10.2009 die Bildung einer Kommunalen Seniorenvertretung 
beschlossen, bevor im Jahr 2016 mit der Einführung de s § 27a der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen die Bildung einer besonderen Vertretung zur Wahrnehmung der spezifischen 
Interessen von Senioren gesetzlich als Option vorgesehen wurde. 
 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) ist bei A ngelegenheiten, deren Entscheidung 
für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger von besonderer Bedeutung ist, vor der Beschlussfas-
sung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2 Sie bringt sich als aktive, unabhängige Vertretung 
der älteren Menschen in den kommunalen Gestaltungsprozess ein: mit Stellungnahmen zu Vorlagen; 
mit Anregungen an den Rat, als Ansprechpartnerin für die politischen Vertreterinnen und Vertreter, 
durch Mitwirkung in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Beiräten, Lenkungskreisen etc. Die KSVM enga-
giert sich darüber hinaus in den Stadtteil-Arbeitskreisen „Älter werden in Münster“ sowie bei Projekten 
und Veranstaltungen. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen als ältere Menschen bereichern die 
Mitglieder der KSVM den politischen Diskurs und die Stadtgesellschaft. 
 
Die KSVM wird nach der Wahlordnung 3 von den Delegierten des „Runden Tisch – Seniorinnen und 
Senioren in Münster“ gewählt, zuletzt am 22.09.2022. Die Amtszeit beträgt drei Jahre und endet am 
30.11.2025. 
 
Die KSVM regt an, die Amtszeit zunächst einmalig um ein Jahr auf vier Jahre zu verlängern. Zur Be-
gründung wird auf die als Anlage beigefügte Anregung der KSVM verwiesen. 
 
Eine längere Amtszeit könnte die Kontinuität in der Gremienarbeit, in der Entwicklung von Ideen und 
Projekten sowie die Na chverfolgung von Anregungen an die Bezirksvertretungen oder den Rat ver-
bessern. Ein größerer zeitlicher Abstand zu anderen (kommunalen) Wahlen könnte die vorgesehene 
politische Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in Münster herausstellen. 
 
Im kommenden Jahr finden die Bundestagswahl voraussichtlich im Frühjahr und die Kommunalwahl 
Nordrhein-Westfalen am 14.09.2025 statt. Es ist davon auszugehen, dass das Werben der politischen 
Parteien bzw. der Kandidatinnen und Kandidaten um die Stimmen der Wahlberechtigten sich bis zum 
Herbst 2025 erstrecken wird. Dies könnte die Wahl der KSVM negativ beeinträchtigen, z. B. die Su-
che nach Kandidatinnen und Kandidaten, die Platzierung von seniorenrelevanten Themen in der Öf-
fentlichkeit und letztendlich das Interesse an der Wahl zur KSVM. Die besondere Bedeutung dieses 
Gremiums für Politik, Stadtgesellschaft sowie die Seniorinnen und Senioren in Münster könnte über-
sehen werden. 
 
Die in 2025 anstehenden Wahlen auf Kommunalebene und Bundesebene erfordern eine umfangrei-
che Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung durch die Verwaltung. Eine weitere dritte Wahl 
(zur KSVM) würde die ohnehin hohe Arbeitsbelastung der Verwaltung noch verstärken.  
 
Durch eine Verlängerung der Amtszeit und Verschiebung der Wahl der KSVM  um ein Jahr könnten 
diese negativen Auswirkungen vermieden, die Arbeitsbelastung der Verwaltung verteilt und letztend-
lich die Wahl der KSVM in 2026 in den Vordergrund gestellt werden. Ob die reguläre Amtszeit zukünf-
tig vier Jahre umfasst und wann die KSVM in 2026 neu gewählt wird, ist nach der Wahlordnung vom 
Rat zu entscheiden. 
                                                 
1 https://www.mags.nrw/seniorenvertretung 
2 Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Rates am 28.10.2009 (TOP 7)  
3 Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster vom 
20.05.2022

- 3 - 
V/0732/2024 
 
Die Mitglieder der KSVM konnten bereits gute Erfahrungen mit einer verlängerten Amtszeit (2018 - 
2022 aufgrund der Corona-Pandemie, vgl. V/0380/2021) sammeln. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anregung AKSVM/0002/2024

Anregung AKSVM-0002-2024

3852 Zeichen

1 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice AKSVM/0002/2024 
 
 
 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat 
 
          
 
An 
den Rat der Stadt Münster und 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat nach § 6a Haupt-
satzung der Stadt Münster 
1) Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird abwei-
chend von der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommu-
nalen Seniorenvertretung Münster testweise um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 verlängert. 
Die nächste Wahl wird erst im Jahr 2026 durchgeführt. 
 
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszu-
werten und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlän-
gerung der Amtszeit im ersten Quartal 2026 vorzulegen. 
 
Begründung: 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) wurde letztmalig am 22.09.2022 durch 
die Delegierten des „Runden Tisch – Seniorinnen und Senioren in Münster“ nach der Wahl-
ordnung gewählt. Die Amtszeit der KSVM beträgt drei Jahre (§ 6 Abs. 1 S. 1 Wahlordnung) 
und endet am 30.11.2025. Im Herbst 2025 wäre danach erneut zu wählen. Der genaue Wahl-
termin ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung). 
In Nordrhein-Westfalen werden im Herbst 2025 die kommunalen Vertretungen gewählt. So 
werden in Münster der Oberbürgermeister, der Rat, die Bezirksvertretungen und der Integra-
tionsrat neu gewählt. In Wahlzeiten ist generell eine hohe Arbeitsbelastung der Verwaltung zu 
erwarten, so dass durch eine Verschiebung der Wahl der KSVM zusätzliche Arbeit vermieden 
werden könnte.

2 
 
Die KSVM versteht sich als ein überparteiliches und konfessionsunabhängiges Gremium, das 
es sich zur Aufgabe gemacht hat, die politischen Interessen der älter werdenden Gesellschaft 
in Politik und Verwaltung zu vertreten und damit das Leben in der Gesellschaft ihren Bedürf-
nissen anzupassen. Eine Wahl der KSVM im Jahr der Kommunalwahl könnte allerdings die 
Vorbereitung der Wahl, die Platzierung von seniorenrelevanten Themen und insbesondere 
das Interesse an dieser Wahl z. B. die Kandidatenfindung, die bereits bei der letzten Wahl 
quantitativ schwer war, stark beeinträchtigen.  
Die Mitglieder der KSVM haben zudem die Erfahrung gemacht, dass Projekte und Ideen in der 
vorgegebenen dreijährigen Amtszeit häufig nur angestoßen und nicht, was wünschenswert 
wäre, kontinuierlich bis zur Umsetzung begleitet und weiterentwickelt werden können. Anre-
gungen an den Rat oder die Bezirksvertretungen nach § 6a der Hauptsatzung können zwar 
auf den Weg gebracht, die Entscheidungen darüber werden möglicherweise aber erst der 
nachfolgenden KSVM bekannt gegeben. 
Die Amtszeit der KSVM wurde im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausnahmsweise 
um 1 Jahr verlängert (V/0380/2021). Alle Mitglieder haben damals ihre politische Arbeit, wenn 
auch unter Einschränkungen durch die Pandemie, fortgesetzt und positive Erfahrungen ge-
sammelt.  
Eine Nachfrage bei den aktuellen Mitgliedern der KSVM in der Sitzung am 18.03.2024 hat 
ergeben, dass sich alle anwesenden Mitglieder (14) vorstellen konnten, auch bei einer Verlän-
gerung der Amtszeit bis 2026 weiterhin die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Müns-
ter zu vertreten.  
In der Sitzung des „Runden Tisches – Seniorinnen und Senioren in Münster“ am 16.05.2024 
haben sich alle Vertreterinnen und Vertreter der anwesenden Initiativen und Organisationen 
zu einer testweisen Verlängerung der Amtszeit bis 2026 und einer regulären vierjährigen Amts-
zeit positiv geäußert.  
Die verlängerte Amtszeit bis 2026 könnte gleichzeitig als „Testphase“ genutzt werden, um auf 
Basis der gesammelten Erfahrungen zu prüfen, ob in der Wahlordnung zukünftig eine reguläre 
Amtszeit von vier Jahren verankert wird.  
 
 
gez. 
Barbara Klein-Reid

Beratungsverlauf (3)

24.02.2025 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0732/2024
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2024
Erstellt
07.11.2024 16:58