V/0338/2022
Änderung der Schulformbezeichnung der Helen-Keller-Schule von "Schule für Kranke der Stadt Münster" zu "Klinikschule der Stadt Münster"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0338/2022 Kurzüberblick Die „Helen-Keller-Schule – Schule für Kranke der Stadt Münster wird gemäß 16. Schulrechtsänderungsgesetz umbenannt in „Helen-Keller-Schule - Klinikschule der Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß SchulG NRW, §6 Absatz 6 muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Die Bezeichnungsänderung erfolgt auf Grundlage des im Februar 2022 in Kraft getretenen 16. Schulrechtsänderungsgesetzes. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es ist keine Relevanz für Querschnittsthemen gegeben.
Beschlussvorlage
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V/0338/2022 V/0338/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Schulformbezeichnung der Helen-Keller-Schule von "Schule für Kranke der Stadt Münster" zu "Klinikschule der Stadt Münster" Beratungsfolge 07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beschließt, die Schulformbezeichnung der Helen-Keller-Schule gemäß dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz von „Schule für Kranke der Stadt Münster“ zu „Klinikschule der Stadt Münster“ zu ändern. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass geringe Kosten entstehen (Beschilderung, Stempel, …), die aus dem Etat des Amtes für Schule und Weiterbildung finanziert werden. Begründung: Gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetz NRW (SchulG NRW) führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen im gleichen Ort unterscheiden. Mit dem im Februar 2022 in Kraft getretenen 16. Schulrechtsänderungsgesetz wird die in § 21 SchulG NRW geführte Bezeichnung „Schule für Kranke“ in „Klinikschule“ umbenannt. Der Begriff „Klinikschule“ wurde gewählt, da er laut Landesregierung modern, neutral, international gebräuchlich und verständlich ist. Amt für Schule und Weiterbildung 24.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Averbeck T elefon:492-4074 AverbeckJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0338/2022 Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen (SchulG NRW § 76). Gemäß § 65 Abs. 2 Ziffer 24 entscheidet die Schulkonferenz im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeit. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 10.05.2022 einstimmig für die Bezeichnung „Helen-Keller-Schule - Klinikschule der Stadt Münster“ gestimmt (Anlage 1). I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Schulkonferenzbeschluss
Anlage 1_Schulkonferenzbeschluss Mai 2022
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Anlage 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0338/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 11.05.2022 13:42