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V/0338/2022

Änderung der Schulformbezeichnung der Helen-Keller-Schule von "Schule für Kranke der Stadt Münster" zu "Klinikschule der Stadt Münster"

Vorlagen 18.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 28

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1_Schulkonferenzbeschluss Mai 2022

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Anlage A

1335 Zeichen

Anlage A zur V/0338/2022
Kurzüberblick
Die „Helen-Keller-Schule – Schule für Kranke der Stadt Münster wird gemäß 16.
Schulrechtsänderungsgesetz umbenannt in „Helen-Keller-Schule - Klinikschule der Stadt
Münster.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa verfolgt.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gemäß SchulG NRW, §6 Absatz 6 muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den
Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Die Bezeichnungsänderung erfolgt auf
Grundlage des im Februar 2022 in Kraft getretenen 16. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es ist keine Relevanz für Querschnittsthemen gegeben.

Beschlussvorlage

1938 Zeichen

V/0338/2022
V/0338/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Schulformbezeichnung der Helen-Keller-Schule von "Schule für Kranke der Stadt
Münster" zu "Klinikschule der Stadt Münster"
Beratungsfolge
07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beschließt, die Schulformbezeichnung der Helen-Keller-Schule gemäß dem 16.
Schulrechtsänderungsgesetz von „Schule für Kranke der Stadt Münster“ zu „Klinikschule der Stadt
Münster“ zu ändern.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass geringe Kosten entstehen (Beschilderung, Stempel, …), die
aus dem Etat des Amtes für Schule und Weiterbildung finanziert werden.
Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetz NRW (SchulG NRW) führt jede Schule eine Bezeichnung, die
den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem
anderer Schulen im gleichen Ort unterscheiden.
Mit dem im Februar 2022 in Kraft getretenen 16. Schulrechtsänderungsgesetz wird die in § 21 SchulG
NRW geführte Bezeichnung „Schule für Kranke“ in „Klinikschule“ umbenannt. Der Begriff
„Klinikschule“ wurde gewählt, da er laut Landesregierung modern, neutral, international gebräuchlich
und verständlich ist.
Amt für Schule und
Weiterbildung
24.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Averbeck
T elefon:492-4074
AverbeckJ@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0338/2022
Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen
(SchulG NRW § 76). Gemäß § 65 Abs. 2 Ziffer 24 entscheidet die Schulkonferenz im Rahmen ihrer
Mitwirkungsmöglichkeit. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 10.05.2022 einstimmig für die
Bezeichnung „Helen-Keller-Schule - Klinikschule der Stadt Münster“ gestimmt (Anlage 1).
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Schulkonferenzbeschluss

Anlage 1_Schulkonferenzbeschluss Mai 2022

9 Zeichen

Anlage  1

Beratungsverlauf (3)

07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0338/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2022
Erstellt
11.05.2022 13:42