V/1048/2017
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster
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Anlage 3 zur Vorlage_V_1048_2017
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2015 Antrag Münster - Einkaufsstadt 4.0 D ie Digitalisierung bietet viele Chancen und Vorteile. Sie ist für die (Innen-)Städte aber auch eine Herausforderung. Insbesondere im Einzelhandel vollziehen sich derzeit bereits deutliche Veränderungen sowohl auf der Angebotsseite wie auf Seite der Nachfragenden. Damit Münster als Einkaufsstadt die hohe Attraktivität behält, müssen die Händlerinnen und Händler unterstützt von der Stadt schnell auf die sich ändernden Rahmenbedingungen frühzeitig reagieren. Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt beschließen: 1 . Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Wirtschaftsförderung noch in diesem Jahr einen Diskussions- und Konzeptionsprozess zu starten, aus dem eine Strategie und ihre Umsetzungsmöglichkeiten für die "Einkaufsstadt 4.0" entstehen. Ziel ist es, eine viel stärkere Verknüpfung von Onlinehandel und stationärem Handel zu erreichen, um die Vorteile, die der jeweilige Verkaufskanal bietet, zu verbinden, und damit den Einzelhandelsstandort Münster nachhaltig zu sichern, neue Potenziale zu erschließen und insbesondere die Vielfalt und die kleineren Geschäfte zu stärken. 2. Die Stadtwerke Münster sollen eng in den Prozess eingebunden werden, um die Chancen, die sich für die Nutzerinnen und Nutzern umweltfreundlicher Verkehrsmittel bieten, optimal zu nutzen. 3. In die Konzeption sollen gute Beispiel aus anderen Städten (z.B. "onlineCity Wuppertal") einfließen, etwa die Einrichtung einer Plattform für bislang nicht online aktive Händlerinnen und Händler, ein Logistik-Konzept für eine innerstädtische "same day"-Lieferung oder eine vor- Ort-Präsenz von bislang nur online aktive Händlerinnen und Händler aus Münster. 4. Die lokalen Akteure (IHK, Einzelhandelsverband, ISI, ISG, Werbegemeinschaften usw.) sind in den Prozess einzubinden. Begründung: D er Online-Handel gewinnt immer stärker an Bedeutung. Wenn man den Lebensmittelhandel außer Acht lässt, steigt der Umsatzanteil, der ausschließlich im Online-Geschäft abläuft, rapide an. Zwar kann Münster aufgrund der besonders großen Attraktivität als Einkaufsstadt diese Entwicklung teilweise kompensieren. Perspektivisch wird sich dieser Trend aber auch in unserer Stadt abbilden. Negative Folgen drohen - städtebaulich, ökonomisch, sozial und fiskalisch. Anlage 3 zur Vorlage V/1048/2017 2 Die Kundinnen und Kunden verbinden bereits heute Online- und stationären Handel. Sie informieren sich im Vorfeld über unterschiedliche Produkte und kommen gut informiert und gezielt ins Geschäft. Oder sie nutzen die Beratungsangebote oder die Anprobe vor Ort und vergleichen anschließend die Preise und kaufen online. Dieser Prozess lässt sich nicht aufhalten. Durch ein geschicktes Konzept, das die Vorteile, die die unterschiedlichen Kanäle bieten, zusammen bindet, kann die Stadt Münster weiterhin die attraktive Einkaufsstadt bleiben, die sie ist und zudem neue Kaufkraft gewinnen. Zu einer solchen Konzeption gehört zum Beispiel, dass Kundinnen und Kunden sich im Netz über die Geschäfte und Produkte informieren können, dass sie die Warenverfügbarkeit direkt überprüfen können oder das Produkt für die Abholung im Geschäft reservieren können, dass sie die Ware beim Kauf im Geschäft ebenso wie beim Onlinekauf am selben Tag in der Stadt Münster nach Hause geliefert bekommen oder dass münsteraner Onlinehändler auch vor Ort, also offline aktiv werden. Dies bietet auch neue Chancen für den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr. Denn wer sich keine Gedanken zu machen braucht, wie die Einkäufe nach Hause kommen, weil diese für ein geringes Entgelt noch am selben Tag gebracht werden, wird sich noch eher für die Nutzung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel entscheiden. Durch eine stärkere Präsenz bislang nicht online aktiver Händlerinnen und Händler aus Münster im Netz kann zudem zusätzliche Kaufkraft in die Stadt geholt werden. Denn der Online-Handel ist nicht auf das Stadtgebiet begrenzt. Gerade kleinere Geschäfte scheuen aber den Aufwand, der mit einem Online-Shop und der Logistik verbunden ist. Durch einen Zusammenschluss vieler Händlerinnen und Händler auf einer Plattform kann der erforderliche Aufwand geteilt und damit minimiert werden. Für den Handel können mit der Strategie "Münster - Einkaufsstadt 4.0" das bestehende Geschäft gesichert und zusätzliche Standbeine entstehen. Für die Kundinnen und Kunden wird die Einkaufsstadt Münster noch attraktiver. Das sichert auch in Zukunft eine belebte Stadt - und der Stadt die entsprechenden Steuereinnahmen. gez. Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn Philipp Hagemann Marius Herwig Mathias Kerstin g Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnk e Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Lieke fedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger St einmann Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olber g Maria Winkel
Anlage 1 zur Vorlage_V_1048_2017
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64 Anlage 1 zur Vorlage V/1048/2017 enthält, als Ergebnis der Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen zu dem vom Rat der Sta dt Münster für die Offenlegung beschlossenen Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster (vgl. V/0230/2017). Es handelt sich um textliche Ergänzungen, die in roter Schrift kenntlich gemacht und an den jeweiligen Stellen des Of fenlageentwurfes eingefügt wurden. Als redaktionelle Maßnahme wurden zudem die Karte „Standortkonzeption Einzelhandel“ mit Darstellung der jeweiligen Flächen gemäß der Zentren - und Standortstruktur ergänzt (Seite 48), die Tabelle 14: Ausstattung Stadttei lzentren Münster an die Tabelle 17: Ausstattung Nahversorgungszentren Münster angepasst (Seite 67) und eine Auflistung der Sortimente, die zu den „Baumarktsortimenten im engeren Sinne“ gehören , in die Fußnote aufgenommen (LX). Die für den Beschluss zu dieser Vorlage (V/1048/2017) von der Verwaltung empfohlene Endfassung des fortgeschriebenen Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster besteht somit aus der Fassung des Offenlageentwurfes inklusive der o. g. Ergänzungen bzw. Anpassungen. Selbstverständlich wird das abschließend vom Rat beschlossene fortgeschriebene EHZK Münster den Gremienmitgliedern der Bezirksvertretungen, der zuständigen Fachausschüsse und den Damen und Herren des Rates dann als gedruckte Broschüre zur Verfügung gestellt. Anlage 1 zur Vorlage V/1048/2017 64 Fortsetzung Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Quellen: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Ha ndel 09-10/2015; Karte: Stadt Münster. 48 Fortsetzung Abbildung 18 64 ZVB Stadtbereichszentrum Grevener Straße – Germania/Yorkcenter (B_2) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 18.390 m² VKF 37 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 5.870 m² VKF rd. 32 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 4.030 m² VKF rd. 22 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 8.490 m² VKF rd. 46 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 77 Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht Städtebauliche und funktionale Struktur Bipolares Zentrum (Germania-Campus im Norden und Yorkcenter im Süden) bestehend aus zwei Einzelhandels- standorten mit überwiegend großflächige m Einzelhandels- besatz ergänzt um diverse zentrenergänzende Funktionen; Trennung der beiden Standorte durch den York-Ring und die Hauptfeuerwehrwache Zentrenprägende Betriebe Germania-Campus: Rewe, Yellow Möbel, RS-Möbel, Golf House Yorkcenter: Aldi, Lidl, SuperBioMarkt, Saturn, dm, Takko, Deichmann Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus- gewiesenen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktions- mischung von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistun- gen und Wohnen 57 64 ZVB Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße (B_5) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 8.640 m² VKF 22 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 4.670 m² VKF rd. 54 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 2.430 m² VKF rd. 28 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 1.540 m² VKF rd. 18 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 43 Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, di e über den Stadtteil hinausgeht; intensive Wechselwirkung im Sinne einer Arbeitsteilung mit dem Sta dtteilzentrum Hammer Straße (Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße als sog. „ Kopfstandort“ ) Städtebauliche und funktionale Struktur Zentrum mit heterogener Struktur und teilweise geringer städtebaulicher und funktionaler Dichte; Einzelhandels- schwerpunkt im Bereich des E-Centers im südlichen Rand- bereich des ZVB; Sortimentsmix aus Nahversorgungsange- boten und discountorientierten Fa chmärkten im Beklei- dungsbereich Zentrenprägende Betriebe E-Center, Aldi, dm, Takko, Kik Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus- gewiesenen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktions- mischung von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistun- gen und Wohnen C1 60 64 ZVB Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte (B_6) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 14.600 m² VKF 84 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 6.260 m² VKF rd. 43 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 5.980 m² VKF rd. 41 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 2.360 m² VKF rd. 16 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 175 Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht Städtebauliche und funktionale Struktur Gewachsenes Zentrum entlang der Marktallee mit hoher städtebaulicher und funktionaler Dichte und beidseitige m Besatz an überwiegend kleinteiligen Ladenlokalen ergänzt durch vielfältige zentrenergänzende Nutzungen ; hoher Anteil mittelfristiger Sortimente; lockerer Geschäfts- flächenbesatz entlang der Westfalenstraße/Hohe Geest ; Ergänzung des Einzelhandelsangebots durch einzelne großflächige An bieter in den Randbereichen des Zent- rums; durch Fertigstellung des Einzelhandelsstandort es Bahnhof Hiltrup perspektivisch Bedeutungsgewinn des östlichen Teilbereichs des Zentrums Zentrenprägende Betriebe K+K, Edeka, Lidl, Aldi, Burgholz Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus- gewiesenen Versorgungsfunktion durch die Entwicklung am Bahnhof: Verbrauchermarkt (rd. 1.900 m²), weitere zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente (rd. 1.000 m²), Erweiterung Lidl (+50 0 m²), dafür voraussichtlich Wegfall Getränkemarkt ); Erhaltung und Stärkung d er Funktionsmischung: Einzelhandel, Gastronomie, Dienst- leistungen von Wohnen 61 64 ZVB Stadtbereichszentrum Mecklenbeck – südl. Weseler Straße (B_7) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 6.180 m² VKF 5 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 840 m² VKF rd. 14 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 5.290 m² VKF rd. 86 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 50 m² VKF rd. 1 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen Nicht vorhanden Funktionszuweisung Teilräumliche Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht Städtebauliche und funktionale Struktur Geplantes monofunktionales Zentrum in teil integrierter Lage mit überwiegend gr oßflächigem Einzelhandelsbesatz (Schwerpunkt mittelfristiger Bedarfsbereich, insbesondere Bekleidung) ohne zentrenergänzende Nutzungen; Pkw- Kundenorientierter Standort mit Hauptausrichtung zu den rückwärtig gelegenen Parkplatzflächen Zentrenprägende Betriebe Aldi, LEY´S, Dänisches Bettenlager, Takko, Schuhpark Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus- gewiesenen Versorgungsfunktion ; restriktiver Umgang mit Erweiterungen im zentrenrelevanten und zentren - und nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereichen 62 64 ZVB Stadtbereichszentrum Gievenbeck – Roxeler Straße (B_8) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 15.440 m² VKF 13 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 4.370 m² VKF rd. 28 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 10.290 m² VKF rd. 67 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 770 m² VKF rd. 5 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 8 Funktionszuweisung Teilräumliche Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die deutlich über den Stadtteil hinausgeht ; bedeutsame Versorgungsfunktion für das neue Wohnsiedlungsquartier auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne Städtebauliche und funktionale Struktur Geplantes Zentrum mit geringer städtebaulicher und funk- tionaler Dichte , einem SB-Warenhaus und einem Baumarkt sowie großen Parkplatzflächen ergänzt um weitere Einzel- handelsbetriebe Zentrenprägende Betriebe Marktkauf, dm, Hellweg Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus- gewiesenen Versorgungsfunktion; nach Erweiterung des Verbrauchermarktes restriktiver Umgang mit Angebotser- gänzungen im zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich 63 64 Tabelle 1: Ausstattung Stadtteilzentren Münster Quelle: Eigene Darstellung Stadt + Handel Im Weiteren werden alle Stadtteilzentren in Form von Steckbriefen in ihrer Aussttattung und Abgrenzung sowie mit ihren Entwicklungszielen dargestellt. Marktgängiger Lebensmittelvollsortimenter Marktgängiger Lebensmitteldiscounter Ergänzende Betriebe des Lebensmittelhandwerks Drogeriefachmarkt Weitere Geschäfte mit Waren des kurzfristigen Bedarfsbereichs Weitere Angebote im mittel - und langfristigen Bedarf Ladenähnliche Handwerks- und Dienstleistungsangebote Gastronomieangebote Banken/SB-T erminal, Post/Postagentur Medizinische Einrichtungen Einrichtungen aus den Bereichen Bildung/Soziales/Kultur/Freizeit ()vorhanden nicht vorhandeneingeschränkt vorhanden BranchenmixZentrenergänzende Funktionen Handorf (C1_2) Coerde (C1_1) Warendorfer Straße (C1_3) Wollbecker Straße (westlich) (C1_4) Hammer Straße (C1_5) Mauritz Ost – Woll- becker Straße (C1_6) Gremmendorf – Albersloher Weg/ Yorkkaserne (C1_7) Wolbeck Mitte (C1_8) Nienberge (C1_14) Gievenbeck – Mitte (C1_13) Roxel (C1_12) Albachten (C111) Mecklenbeck – Mitte (C1_10) Hiltrup – West (C1_9) () () P () () () () P P P () () () () () () () () () () () () () () () P in Planung () 67 64 ZVB Stadtteilzentrum Hiltrup-West (C1_9) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 5.550 m² VKF 18 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 4.060 m² VKF rd. 73 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 1.240 m² VKF rd. 22 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 250 m² VKF rd. 5 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 18 Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil (und die umliegen- den Siedlungsbereiche) Städtebauliche und funktionale Struktur Im Zuge der Stadtteilerweiterung Hiltrup -West einheitlich geplantes, modernes Zentrum in verkehrsgünstiger Lage mit hoher Anzahl an Pkw-Stellplätzen; Angebotsschwer- punkt im kurzfristigen Bedarfsbereich Zentrenprägende Betriebe E-Center, Netto, Rossmann, KIK, ABC-Schuhe Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung gem. der ausgewiese- nen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktionsvielfalt von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen 76 64 ZVB Stadtteilzentrum Mecklenbeck-Mitte (C1_10) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 3.300 m² VKF 12 Betriebe - davon kurzfristiger Bedarf rd. 2.920 m² VKF rd. 89 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 310 m² VKF rd. 9 % der VKF - davon langfristiger Bedarf rd. 60 m² VKF rd. 2 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 19 Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umliegen- den Siedlungsbereiche Städtebauliche und funktionale Struktur Weitgehend geplantes , modernes Zentrum um die St. Anna-Kirche mit überwiegend großflächigen Einzelhan- delsstrukturen (Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Be- darfsbereich) und verschiedenen zentrenergänzenden Nutzungen in geringer städtebaulicher Dichte Zentrenprägende Betriebe Edeka, Lidl, Rossmann Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung gem. der ausgewiese- nen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktionsvielfalt von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen 77 64 ZVB Nahversorgungszentrum Zentrum Nord (C2_2) Quelle: Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. Einzelhandelsbetriebe gesamt rd. 4.330 m² VKF 7 Betriebe - davon kurzfristiger Be- darf rd. 2.940 m² VKF rd. 68 % der VKF - davon mittelfristiger Bedarf rd. 730 m² VKF rd. 17 % der VKF - davon langfristiger Be- darf rd. 660 m² VKF rd. 15 % der VKF Zentrenergänzende Nutzungen 44 Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Büro- und Dienstleis- tungsstandort Zentrum Nord sowie die umliegenden Siedlungsbereiche inkl. der zu erwartenden zusätzli- chen Einwohner im Zuge der beabsichtigten Realisie- rung der südlich angrenzenden Wohnbauprojekte Städtebauliche und funktionale Struktur Modernes Einkaufszentrum im Büro- und Dienstleis- tungsstandort Zentrum Nord; Versorgungsfunktion vor allem für die dort Beschäftigten und die Nutzer des nahegelegenen Bahnhaltepunktes; wenig urbanes Um- feld Zentrenprägende Betriebe Aldi, Buschmann, Kik Entwicklungsziele Sicherung und Weiterentwicklung gem. der ausgewie- senen Versorgungsfunktion; Arrondierung des Zent- rums durch ergänzende Wohn- und Bürobebauung 87 64 Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Roxel (Stadtbezirk West) Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sorti- mentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09 -10/2015; Stadt Münster: Baulandprogramm 2016 – 2025 (Stufe 1); Einwohnerzahlen: Stadt Münster; Kartengrundlage: Stadt Münster; *unter Berücksichtigung der Fortschreibung der kleinräumigen Be völkerungsprognose 2015 - 2025 und der in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben (überschlägige Ermittlung der derzeit bekannten Bruttoverkaufsflächen in ca. Werten). Im Stadtteil Roxel besteht sowohl aktuell als auch künftig eine angemessene räumlich e, quantitative und qualitative Nahversorgung. Die rechnerisch gute Versorgungssituation relativiert sich allerdings vor dem Hintergrund der dezentralen, außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches und der Wohnsiedlungsstrukturen des Stadtteils gelegenen, fußläufig nicht erreichbaren Standortsituation des Vollsortimenters im Gewerbegebiet Nottulner Landweg. Umso mehr ist eine Sicherung und Stärkung der strukturprägenden Lebensmittelbetriebe im zentralen Versorgungsbereich anzustreben. Roxel Roxel Einwohner (Stand: 12.2015) rd. 9.185 VerkaufsflächeNuG rd. 3.780 m² Verkaufsfläche NuG pro Einwohner rd. 0,41 m² Einwohner (Stand: 12.2025)* rd. 9.135 VerkaufsflächeNuG (perspektivisch)* rd. 3.780 m² Verkaufsfläche NuG pro Einwohner (perspektivisch)* rd. 0,41 m² Betriebstypenmix 1x Supermarkt 1x Discounter 1x Verbrauchermarkt 1 x Getränkemarkt 117 64 Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Nienberge (Stadtbezirk West) Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sorti - mentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09 -10/2015; Stadt Münster: Baulandprogramm 2016 – 2025 (Stufe 1); Einwohnerzahlen: Stadt Münster; Kartengrundlage: Stadt Münster; *unter Berücksichtigung der Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 - 2025 und der in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben (überschlägige Ermittlung der derzeit bekannten Bruttoverkaufsflächen in ca. Werten). Im Stadtteil Nienberge wird durch die angesiedelten strukturprägenden Lebensmittelanbieter eine nahezu flächendeckende Nahversorgung gewährleistet. Die quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs - und Genussmittel stellt sich gegenwärtig als unterdurchschnittlich dar, kann sich jedoch bei Realisierung der Erweiterungsoption des Edeka-Marktes verbessern. Der Betriebstypenmix ist aufgrund des Fehlens eines Lebensmitteldiscounters als nicht ausgewogen zu bewerten. Zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Nahversorgung ist vor dem Hintergrund der Zentrenstärkung eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Lebensmittelmarktes im zentralen Versorgungs -bereich des Stadtteils empfehlenswert. Zudem kann die Nienberge Nienberge Einwohner (Stand: 12.2015) rd. 6.905 VerkaufsflächeNuG rd. 1.820 m² Verkaufsfläche NuG pro Einwohner rd. 0,26 m² Einwohner (Stand: 12.2025)* rd. 6.265 VerkaufsflächeNuG (perspektivisch)* rd. 2.320 m² Verkaufsfläche NuG pro Einwohner (perspektivisch)* rd. 0,37 m² Betriebstypenmix 2x Supermarkt 1 x Getränkemarkt 118 64 Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches nördlich der Altenberger Straße langfristig eine Option zur Verbesserung des Nahversorgungsangebotes darstellen. Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung und städtebauliche Begründung zur Erweiterung des ZVB Stadtteilzentrum Nienberge: Für Nienberge besteht das Ziel, den ZVB an der Sebastianstraße/Altenberger Straße gemäß der ausgewiesen en Versorgungsfunktion als Stadtteilzentrum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die gegebene Funktionsvielfalt im ZVB von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen soll erhalten und gestärkt sowie vorhandene Leerstände mit zentrenrelevanten Nu tzungen wiederbelegt werden. Ergänzt wird die Versorgungsfunktion des ZVB durch die im südlichen Siedlungsteil von Nienberge ausgewiesene Nahversorgungslage des Edeka -Marktes am Waltruper Weg. Zur dauerhaften Bestandssicherung ist für diesen, aufgrund der geringen Verkaufsfläche langfristig nicht mehr marktfähigen Betrieb, im vorliegenden Einzelhandels - und Zentrenkonzept eine begrenzte Erweiterungsoption ausgewiesen. Die beiden strukturprägenden Vollsortiment-Supermärkte im Stadtteil (der K&K-Markt im ZVB und der Edeka -Markt in der Nahversorgungslage) gewährleisten eine nahezu flächendeckende, fußläufig erreichbare (700 Meter Radius) Nahversorgung für alle Wohngebiete in Nienberge (ohne Häger). Allerdings ist der Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens ein es Discountangebotes infolge der Schließung des Netto -Marktes an der Sebastianstraße im Oktober 2015 unausgewogen. Ebenso ist die quantitative Versorgung mit Lebensmittelangeboten im gesamtstädtischen und auch bundesdurchschnittlichen Vergleich unterdurchschnittlich. Diese Nahversorgungssituation ist unter Status -Quo-Gesichtspunkten, und – perspektivisch – mit Blick auf die derzeit nicht abschließend geklärte zukünftige Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Nienberge und Häger (Wohnsiedlungsflächenkonzept/Planungs-werkstatt 2030) nicht zufriedenstellend. Zur Verbesserung der quantitativen Nahversorgung sowie zur dauerhaften Sicherung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung im südlichen Siedlungsteil von Nienberge kann die mögliche Erweiter ung des Edeka -Marktes am Waltruper Weg einen Beitrag leisten. Dies gilt ebenso für die wünschenswerte Stärkung der Angebotsstrukturen innerhalb des bestehenden ZVB, z. B. durch die Wiedernutzung leer stehender Ladenlokale. Insbesondere für den flächeninten siven Nahversorgungseinzelhandel sind allerdings aufgrund der gegebenen kleinteiligen Nutzungsstrukturen innerhalb des … 64 vollständig bebauten ZVB umfangreiche Erweiterungen (z. B. für den K&K-Markt) oder gar marktgängige, großflächige Neuansiedlungen nicht m öglich. Auch alternative städtebaulich integrierte Standorte für die Ansiedlung eines weiteren zukunftsfähigen Lebensmittelmarktes in Nienberge sind nicht vorhanden. Diesbezüglich wurde vor Jahren verwaltungsseitig z. B. die westlich der Hülshoffstraße gel egene Freifläche des Vögedingplatzes intensiv geprüft. Städtebaulich-strukturell und vor dem Hintergrund der Standortanforderungen der Betreiber stellte sich eine Aktivierung dieser Fläche für Einzelhandelszwecke allerdings als nicht machbar dar. Vor diesem Hintergrund stellt die Erweiterung des ZVB nördlich der Altenberger Straße eine begründete Option zur Verbesserung des Nahversorgungsangebotes dar. Durch die unmittelbare Anknüpfung an die bestehende Abgrenzung des ZVB nördlich der Altenberger Stra ße mit dem dort bereits vorhandenen Funktionsgefüge von Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Gastronomieangeboten (z. B. Reitsportfachgeschäft, Getränkemarkt, Fachgeschäft Wohnen & Lifestyle, Fahrschule, Pizzeria) ist die Erweiterung städtebau lich-funktional und strukturell sinnvoll und vertretbar. Die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes auf diesem Areal, vorzugsweise eines Lebensmitteldiscounters als Ersatz des ausgeschiedenen Netto - Marktes, könnte zur Verbesserung des Betriebstypenm ix im Stadtteil und zur Attraktivierung der Angebotsstrukturen des ZVB beitragen. Dadurch könnte aus dem Stadtteil insbesondere nach Altenberge und Gievenbeck abfließende Kaufkraft im Bereich Nahrungs- und Genussmittel zurückgebunden werden. Die absatzwirt schaftliche Tragfähigkeit für einen weiteren Lebensmittelmarkt in Nienberge ist rechnerisch gegeben. Zudem ist der Erweiterungsstandort für die Einwohner aus dem Siedlungsteil Häger, der über keine eigenen strukturprägenden Versorgungsangebote verfügt, für alle Verkehrsarten günstig zu erreichen. Eine planungsrechtliche Aktivierung der Erweiterungsfläche ist allerdings in Abhängigkeit von der in Klärung befindlichen zukünftigen Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Stadtteil zu sehen (möglicher Einwohner - und Kaufkraftzuwachs). Ebenso wäre die Dimensionierung einer städtebaulich verträglichen Verkaufsflächengröße für die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im späteren Verfahren, u. a. in angemessener Relation zu den bereits bestehenden Vollsortiment -Supermärkten, zu bestimmen. Ein Anspruch Dritter auf Umsetzung der Entwicklungsoption durch Schaffung des zur Ansiedlung eines Lebensmittel -marktes erforderlichen Planungsrechts besteht nicht. … 64 Anlage III: Münsteraner Sortimentsliste (Kurzform) Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sortiments-spezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09-10/2015; * Kurzform für nicht zentrenrelevant und nicht zentren- und nahversorgungsrelevant. **umfasst die Sortimente Baustoffe, Bauelemente, Eisenwaren/Werkzeuge, Sanitär- und Installationsbedarf, Farben/ Lacke/Tapeten, Elektro-Installationsmaterial, Bodenbeläge/Parkett/Fliesen. Zentrenrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente* Antiquitäten Baby- und Kinderartikel (ohne Kinderwagen) Bekleidung aller Art Bettwaren (ohne Matratzen) Bücher, Literatur Bürobedarf, Organisations- mittel Computer und –zubehör, Kommunikationsmittel Elektrokleingeräte Fahrräder und Zubehör Fotogeräte und -artikel Glas/Porzellan/Keramikartikel Handarbeitsartikel/Strick- waren, Stoffe, Tuche, Meterware Haushaltswaren, Hausratartikel Haus- und Heimtextilien Jagdbedarf/Waffen Kunstgewerbliche Erzeug- nisse, Bilder und -rahmen Lederwaren Leuchten Medizinische und orthopädische Geräte Musikinstrumente, Musikalien Optische Erzeugnisse Schreib- und Papierwaren/ Schulbedarf/Bastelbedarf Schuhe Spielwaren/Hobbyartikel Sportartikel/Sportgeräte/Sport- bekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte) Telefone/-zubehör Unterhaltungselektronik, Tonträger Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck Gleichzeitig nahversorgungsrelevant Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) Drogerie-/Parfümerie- artikel/Kosmetische Artikel Getränke Nahrungs- und Genussmittel Pharmazeutische Artikel Tabakwaren Tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere Zeitschriften/Zeitungen Autos, Autoteile, - zubehör und -reifen Baumarktsortiment im engeren Sinne** Boote und Zubehör Campingwagen und -artikel, Zelte Erotikartikel Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware Kinderwagen Küchen Matratzen Möbel, Büromöbel Motorräder, -zubehör und -reifen Reitsportartikel (ohne Reitbekleidung und Reitschuhe) Sauna-/Schwimmbad- anlagen Sportgroßgeräte Teppiche Tiermöbel Zoologischer Bedarf/ Lebende Tiere LX
Beschlussvorlage
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V/1048/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster Beratungsfolge 15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.02.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 28.02.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster wird einschließlich der Änderungsvorschläge der Verwaltung (Anlage 1) zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteil i- gung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen (Anlage 2 ) als Grundlage für die we i- tere Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster und damit, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch, als bei der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne insbesondere zu b e- rücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den regelmäßigen Austausch zur Umsetzung des Einzelha n- dels- und Zentrenkonzepts Münster mit den berührten Trägern öffentlicher Belange und den Organisationen des Einzelhandels in Münster fortzusetzen, das Einz elhandelsmonitoring fort- zuführen und über die laufende Einzelhandelsentwicklung sowie die Konzeptumsetzung zu berichten. 3. Der Antrag Nr. A -R/0017/2015 der SPD -Fraktion an den Rat der Stadt Münster „Münster – Einkaufsstadt 4.0“ ist damit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/1048/2017 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 61 17 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 10.01.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1048/2017 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine unmittelbaren Kosten Begründung: Zu Beschlusspunkt 1. Vorbemerkung: Da nach der Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) Müns- ter lediglich geringfügige Änderungen (vgl. Anlage 1) gegenüber dem Offenlageentwurf resultieren, wurde aufgrund der anfallenden hohen Druckkosten für eine aktualisiere Druckfassung auf eine er- neute Vervielfältigung des Gesamtkonzepts als Anlage zu dieser Beschlussvorlage verzichtet. Für die Beratung dieser Vorlage kann daher, unter Einbeziehung der Änderungsvorschläge der Verwaltung , der Offenlageentwurf (Anlage 1 zur V/0230/2017) verwe ndet werden, der zudem auch auf der Inte r- netseite des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung http://www.stadt- muenster.de/stadtplanung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts einsehbar ist. Selbstverständlich wird das abschließend vom Rat beschlossene fortgeschriebene EHZK Münster den Gremienmitgliedern der Bezirksvertretungen, der zuständigen Fachausschüsse und des Rates dann als gedruckte Broschüre zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung teilt zudem mit, dass der für die Fortschreibung des EHZKs vorgesehene Finanzrah- men von 60.000 Euro für die fachgutachterlichen Leistungen des Büros Stadt und Handel und für Moderations- und Dokumentationsleistungen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten wu r- de (vgl. V/0144/2015). Erarbeitungsprozess bis zur Offenlegung des Konzeptentwurfes (V/0230/2017): Bereits mit dem Ratsbeschluss über das erste Einzelhandelskonzep t Münster „Leitlinien der räuml i- chen Entwicklung“ im Jahr 2004 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Einzelhandelsentwic k- lung in Münster nach den Zielsetzungen und Regelungen des Einzelhandelskonzepts zu steuern. Im Jahr 2009 erfolgte der Ratsbeschl uss über die erste Fortschreibung unter dem Titel „Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster“. Das Konzept ist seitdem verbindliche Handlungs- und Geschäftsgrund- lage für alle städtischen Aktivitäten zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster und bei allen maßgeblichen Akteuren bekannt und als Steuerungsgrundlage etabliert. Im Zuge des fest instal- lierten Einzelhandelsmonitorings hat die Verwaltung zudem mehrfach über die Entwicklungen des Einzelhandels in Münster und den Stand der Konzeptumsetzung berichtet. Das EHZK ist vor dem Hintergrund der dynamischen Einzelhandelsentwicklung in Münster, der Ve r- änderungen relevanter entwicklungsbestimmender Faktoren (u. a. Bevölkerungs - und Kaufkraftent- wicklung, Einkaufsverhalten) und auch der Weiterentwickl ung zu beachtender neuer Rechtsgrundl a- gen sowie der einschlägigen Rechtsprechung grundsätzlich auf Fortschreibung ausgerichtet. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die derzeit nach Lage und Umfang nicht abgeschlossenen Planu n- gen zur Wohnsiedlungsentwicklung in der wachsenden Stadt Münster. Um dauerhaft über ein recht s- sicheres Instrument für die Einzelhandelssteuerung und die bauleitplanerische Umsetzung zu verf ü- gen, ist eine Überprüfung und Fortschreibung des Konzepts in Abständen von 5 bis 8 Jahren sinnvoll und erforderlich. Nach der ersten Fortschreibung des EHZKs Münster im Jahr 2009 erfolgt nun die zweite Fortschreibung. Auf der Grundlage des Auftrages des Haupt - und Finanzausschusses der Stadt Münster an die Ve r- waltung (vgl. V/0144/2015), das EHZK Münster (2009) fortzuschreiben, fand ein umfangreicher Era r- beitungs- und Informations- sowie Beteiligungsprozess zum Konzeptentwurf statt. - 3 - V/1048/2017 Bei der Konzepterarbeitung, in die bereits auch die interessierte Öffentlich über die Auftaktveransta l- tung im April 2016 eingebunden war, wurde die Verwaltung durch das Büro Stadt und Handel aus Dortmund unterstützt. Die erarbeiteten Inhalte wurden im begleitenden Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der relevanten Behörden und Organisationen des Einzelhandels, der Verwaltung, der Wirt- schaftsförderung Münster GmbH und Münster Marketing, erörtert und weitgehend abgestimmt. Dadurch konnten wesentliche fachliche Anregungen und Bewertungen von Arbeitskreisteilnehmern bereits im Konzeptentwurf berücksichtigt werden. Dazu zählt u. a. der Verzicht auf die von mehreren Arbeitskreisteilnehmern (Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer Mün s- ter, Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland, Bezirksregierung Münster) sehr kritisch bewerte- te Ausweisung der ursprünglich zwischen Handorf und Dorbaum vorgesehenen Nahversorgungslage. Dagegen wurde der Anregung einiger Arbeitskreisteilnehmer , von der Ausweitung der räumlichen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches in Nienberge, nördlich der Altenberger Straß e, Ab- stand zu nehmen und nach einer besseren Lösung zu suchen, mangels Alternative nicht entspr o- chen. Die kritische Bewertung der Zentrumserweiterung im Nienberge wurde im Zuge der Offenl e- gung des Entwurfes zur Fortschreibung des EHZKs Münster wiederholt ( siehe weiter unten ). Auch nach erneuter Prüfung hält die Verwaltung die Option für eine Zentrumerweiterung weiterhin für sin n- voll und erforderlich und schlägt zur besseren Nachvollziehbarkeit die Aufnahme einer ausführlich e- ren städtebaulichen Begründung in der Beschlussfassung des EHZKs vor (vgl. Anlage 1). Offenlegung des Konzeptentwurfes mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: Nach Anhörung in den Bezirksvertretungen und Vorberatung in den Fachausschüssen hat der Rat am 12.07.2017 den Entwurf zur Fortschreibung des EHKs Münster beschlossen und für die Öffentlic h- keitsbeteiligung und das weitere Bearbeitungsverfahren freigegeben (vgl. V/0230/2017). Darauf aufbauend wurden folgende weitere Beteiligungsschritte durchgeführt: › Offenlegung des Entwurfes für das fortzuschreibende EHZK Münster zur öffentlichen Einsich t- nahme vom 04. September bis zum 04. Oktober 2017 im Kundenzentrum des Stadthauses 3 und Bereitstellung der Unterlagen im Internet mit der Möglichkeit zur Abgabe von S tellungnahmen (In- formation über die Offenlegung in zwei Pressemitteilungen und im Internet). › Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Konzeptentwurf am 13. September 2017 (Information und Einladung zur Veranstaltung über zwei Pressemittei lungen und schriftlich per E-Mail an einen breiten Kreis relevanter Akteure), Bereitstellung der Veranstaltungsdokume n- tation im Internet. › Schriftliche Beteiligung zum Konzeptentwurf mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungna h- me: Bezirksregierung Mün ster, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland, Initiative starke Innenstadt Münster e.V., Kommunen Stadtregion Münster, Kreisverwaltungen und Wirtschafsförderungen der Münsterlandkreise. Prüfung und Vorabwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen (Anlage 2): Nach Prüfung und Vorabwägung schlägt die Verwaltung vor, folgenden Anregungen und Stellun g- nahmen aus der Öffentlichkeits- und Behörden beteiligung zum Entwurf des fortzuschreibenden EHZKs Münster inhaltlich zu folgen (ausführlich hierzu s. Anlage 2): › Unternehmen aus der Lebensmittelbranche Stadtteil Roxel: Aufnahme einer kritischen Bewertung in das EHZK zu dem außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches im Gewerbegebiet Nottulner Landweg gele genen Ve r- brauchermarktstandortes. Aufgrund der Wirkungen dieses Standortes auf den ZVB ist eine kritische Bewe r- tung im EHZK gerechtfertigt und soll durch eine textliche Ergänzung erfolgen. Stadtteilzentrum Albachten: zusätzliche Formulierung des Ziels der Sicherung und Stä r- kung der vorhandenen strukturprägenden Lebensmittelmärkte i. V. mit der Beschränkung etwaiger Neuentwicklungen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches auf die reine Nahversorgung. - 4 - V/1048/2017 Die Prüfung und Begrenzung etwaiger Neuentwicklunge n außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches auf die Nahversorgungsfunktion ist bereits integraler B e- standteil des EHZKs, eine gesonderte Formulierung erübrigt sich daher. Stadtteilzentrum Coerde: zusätzliche Formulierung des Ziels, dass die Entwicklung der ausgewiesenen Nahversorgungslagen „Kiesekampweg“ und „Hoher Heckenweg“ auf die reine Nahversorgung zu beschränken sind. Die Prüfung und Begrenzung etwaiger Neuentwicklungen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches auf die Nahversorgungsfunktion is t bereits integraler B e- standteil des EHZKs, eine gesonderte Formulierung erübrigt sich daher. Stadtteilzentrum Hiltrup-West: Ergänzung der Zielstellung „Sicherung gemäß der ausg e- wiesenen Versorgungsfunktion“ durch die textliche Formulierung „bedarfsgerechte Weiter- entwicklung – und – Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße: neben der Standorts i- cherung soll auch das Ziel der „Weiterentwicklung“ formuliert werden. Die Verwaltung nimmt die Vorschläge des Anregers zur Formulierung des Entwick- lungsziels der „Weiterentwicklung“ für die o. g. ZVB zum Anlass, die Entwicklungs- zielformulierungen für alle ZVB entsprechend anzupassen. Dort, wo im Entwurf des EHZKs der Hinweis auf die Weiterentwicklung in den Zielformulierungen unbeab- sichtigt bisher nicht genannt ist, soll dieser ergänzt werden. Dies gilt somit zusätz- lich für die ZVB: Grevener Straße/Germania, Mecklenbeck -Mitte, Mecklenbeck - südlich Weseler Straße, Gievenbeck - Roxeler Straße, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West, Zentrum Nord). Das Ziel der Weiterentwicklung bezieht sich dabei generell auf die Funktionsmischung und Angebotsvielfalt: Einzelhandel, Gastronomie, Dienstlei s- tungen und Wohnen und nicht nur auf eine einzelne Funktion (z. B. Einzelhandel). › Unternehmen aus der Lebensmittelbranche Berücksichtigung der Erweiterungsabsicht für einen Lebensmittelmarkt in Wolbeck, Hiltru- per Straße. Der Markt -Standort liegt innerhalb der räumlichen Abgrenzungen des ZVB von Wolbeck, eine Markterweiterung ist daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die Umsetzbarkeit der Erweiterungsabsicht ist im Rahmen des Regelwerkes des EHZKs und der planungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen. › Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland Bitte um Überprüfung der Erweiterungen der räumlichen Abgrenzung des zentralen Ve r- sorgungsbereiches von Nienberge (nördlich der Altenberger Straße auf das Gelände des dortigen Autohauses), die für diskussionswürdig gehalten wird und der räumlichen A b- grenzung des zentralen Versorgungsbereiches von Mecklenbeck-Mitte (westlich des Ding- bänger Weges bis zum Gelände der Feuerwehr). Aus Sicht der Verwaltung sind die im Konzeptentwurf enthaltenen räumlichen A b- grenzungen der zentralen Versorgungsbereiche in Nienberge und in Mecklenbeck städtebaulich und funktional begründet und erforderlich. Eine Ände rung wird daher nicht empfohlen. Allerdings soll, wie bereits in Bezug auf die gemeinsame Ste l- lungnahme der Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen und der Han d- werkskammer Münster ausgeführt, zur besseren Nachvollziehbarkeit der Zentru m- serweiterung in Nienberge eine zusätzliche städtebauliche Begründung in die B e- schlussfassung zum Konzeptentwurf aufgenommen werden (vgl. Anlage 1). Bitte um Überprüfung der Münsteraner Sortimentsliste hinsichtlich einer genaueren Defini- tion bei Reitsportartikeln und Sportgroßgeräten. Die Münsteraner Sortimentsliste wurde dahingehend noch einmal geprüft. Aus der Überprüfung ergeben sich jedoch keine Änderungen an den festgelegten Definiti o- nen. Nach Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen sprechen aus Sicht der Ve r- waltung hinreichend belastbare planerische und städtebauliche Gründe dafür (vgl. ausführliche Erläu- terungen in Anlage 2), folgenden Anregungen und Stellungnahmen nicht zu folgen: - 5 - V/1048/2017 › Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und Handwerkskammer Münster (gemeinsame Stellungnahme) Verzicht auf die Erweiterung der räumlichen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbere i- ches von Nienberge nördlich der Altenberger Straße auf das Gelände des dortigen Aut o- hauses und Suche nach einer besseren Lösung, da der Bedarf für einen weiteren L e- bensmittelmarkt in Nienberge nicht in Frage gestellt wird. Auch nach erneuter Prüfung hält die Verwaltung die Zentrumserweiterung für sinn- voll und erforderlich und schlägt jedoch vor, zur besseren Nachvollziehbarkeit eine zusätzliche städtebauliche Begründung im Konzept zu ergänzen (vgl. Anlage 1). › Eigentümerin eines Grundstücks an der Robert-Bosch-Straße, vertreten durch Grooterhorst & Partner mbB Forderung nach Festlegung des Sortiments Fahrräder und Zubehör als nicht zentrenrele- vantes Sortiment in der Münsteraner Sortimentsliste. Die münsterspezifischen Strukturen des Fahrradeinzelhandels sprechen in Verbi n- dung mit den Zielsetzungen zur Einzelhandels - und Zentrenentwicklung dafür, das Sortiment Fahrräder und Zubehör weiterhin, wie auch in den Konzepten von 2004 und 2009, als zentrenrelevantes Sortiment zu definieren. › Unternehmen aus der Lebensmittelbranche Stadtteil- und Nahversorgungszentren: Anhebung der im EHZK angegebenen idealtyp i- schen Verkaufsflächengrößen für Vollsortim enter von 1.300 bis 1.800 m² Verkaufsfläche auf 1.500 bis 2.000 m² Verkaufsfläche. Die angegebene Verkaufsflächenspanne entspricht marktgängigen Größen de s Betriebstyps des Vollsortimenters und ist als Orientierungsrahmen zu verstehen. Abweichungen und Unterschiede können sich je nach Betreiber und Standortra h- menbedingungen im Einzelfall ergeben. Stadtteilzentrum Gremmendorf: positive Darstellung zukünftiger Flächenreserven zur We i- terentwicklung des neuen Stadtteilzentrums auf der Fläche der York-Kaserne. Die Potenzialflächen für eine Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums auf dem Areal der York -Kaserne sind ausreichend dimensioniert, um zusammen mit dem bestehenden Versorgungsbereich östlich des Albersloher Weges eine angemesse- ne und attraktive Versorgung der Einwohner im Einzugsbereich zu gewährleisten. Nahversorgungslagen Hiltrup-Ost: Formulierung des Ziels, dass etwaige Neuentwicklu n- gen nur auf die reine wohnungsnahe Versorgung auszurichten und hinsichtlich der Au s- wirkungen auf den Bestand und die E ntwicklungsmöglichkeiten des zentralen Verso r- gungsbereiches Hiltrup-Mitte zu prüfen sind. Die Option auf die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote in Hiltrup-Ost, ide- altypisch gebündelt in einem ZVB, ist, auch vor dem Hintergrund der nicht abg e- schlossenen Planungen zur weiteren Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung zu wahren. Dies schließt auch einen perspektivischen Ausbau der Nahverso r- gungsangebote abgestimmt auf den Versorgungsraum des ganzen Stadtteils Hiltrup-Ost mit derzeit rd. 6.300 Einwohner ein. Ein Ziel zur Beschränkung etwaiger Neuentwicklungen auf die reine Nahversorgung ist daher nicht zielführend. Stadtteil Roxel: positive Würdigung des Potenzials für einen weiteren Lebensmittelmarkt in Roxel. In Anbetracht der quantitativen und qualitativen sowie räumliche Versorgungsstruk- turen in Roxel ist derzeit kein Potenzial für einen weiteren Lebensmittelmarkt a b- leitbar. Stadtteil Kinderhaus: Verortung eines Potenzials zur Weiterentwicklung der Nahverso r- gungsstrukturen in den nördlichen und östlichen Siedlungsbereichen. Es besteht weder ein versorgungsstruktureller Bedarf, noch wäre eine städtebaul i- che Rechtfertigung für die Verortung zusätzlicher Potenziale für die Neuansiedlung von Lebensmittelmärkten in den nördlichen und östlichen Siedlungsber eichen ab- leitbar. - 6 - V/1048/2017 › Unternehmen aus der Lebensmittelbranche. Bitte um Ausweisung eines Lebensmittelmarktstandortes in Hiltrup, Merkureck, als Na h- versorgungslage zwecks beabsichtigter Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung des Marktes. Aufgrund seiner städtebaulich nicht integrierten, dezentralen Lage scheidet nach dem Regelwerk des EH ZKs die Ausweisung einer Nahversorgungslage für diesen Marktstandort aus. Mitgliederumfrage des Handelsverbandes NRW Westfalen - Münsterland Der Handelsverband NRW Westf alen - Münsterland hatte die Fortschreibung des EHZKs Münster zum Anlass genommen, im Jahr 2016 bei seinen Mitgliedsunternehmen in Münster zum Thema „Wei- terentwicklung des Einzelhandelskonzepts“ nach der Zufriedenheit mit dem aktuellen Standort zu fragen. Die Umfrageergebnisse sind der Stellungnahme des Handelsverbandes als Anlage in Form einer PowerPointPräsentation zur Kenntnis beigefügt. Sie betreffen nur in Randaspekten („Flächen- expansion des Einzelhandels“ und „Berechnungen für Neuansiedlungen“) die Kerninhalte der konzep- tionellen und planungsrechtlichen Zielsetzungen und Regelungen des EHZKs. Nach Prüfung durch die Verwaltung resultieren aus diesen Punkten keine Änderungen oder Ergänzungen des Konzep t- entwurfes. Die zahlreichen weiteren Anregungen und Vorschläge zur Stärkung des Einzelhandels in Münster gehen jedoch über den Rahmen des EHZKs hinaus. Sie werden daher als Vorschläge für flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels in Verbindung m it der Umsetzung des EHZKs aufgefasst und wurden bereits an die inhaltlich berührten Stellen der Verwaltung weitergele i- tet. Im Bericht über die Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen (Anlage 2) greift die Verwaltung dennoch die Schwerpun ktaspekte der Umfrage des Handelsverbandes NRW auf. Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Fortschreibung des EHZKs (13.09.2017) Aus der öffentlichen Informations - und Diskussionsveranstaltung zur Fortschreibung des EHZKs Münster am 13. September 2017 resultieren keine konkreten Hinweise und Anregungen zum Konzep- tentwurf. Von den Teilnehmern der Veranstaltung wurde der Entwurf begrüßt und positiv bewertet. In der bisherigen Einzelhandelssteuerung sei vieles richtig gemacht worden. Das EHZK sei eine wichti- ge Grundlage für die zukünftige n Entwicklungen und Herausforderungen. Es sei jedoch nur ein ko n- zeptioneller Rahmen für die Einzelhandelssteuerung. Auch der stationäre Handel müsse sich etwa durch Servicequalität und Warenverfügbarkeit profilieren, insbesondere in Bezug auf die Herausforde- rungen des Online -Handels. Der Veranstaltungsbericht zur Offenlage des Entwurfes zum EHZK für die Stadt Münster steht auf der Internetseite http://www.stadt-muenster.de/ stadtpl a- nung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Im Rahmen der Vorstellung und Diskussion der Konzeptinhalte in den zuständigen Fachausschüssen am 30.11.2016 wurde im ALWF angeregt, die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche als neue Darstellung in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die mit der Novelle des Baugesetzbuches zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden (2013) eingeführte Möglichkeit, die zentralen Versorgungsbereiche einer Kommune im Flächennu t- zungsplan darzustellen. Damit soll insbesondere erreicht werden, den informellen Einzelhandelsk on- zepten ein stärkeres rechtliches Gewicht zu geben und dabei zugleich die Steuerungs- und Koordinie- rungsfunktion des Flächennutzungsplans zu nutzen. Aus Sicht der Verwaltung kann die Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan ein e sinnvolle unterstützende Maßna h- me zur Umsetzung der Ziele des EHZKs Münster sein. Die Möglichkeiten einer entsprechenden U m- setzung dieses Instruments, z. B. in Form einer nachrichtlichen Darstellung der zentralen Verso r- gungsbereiche im Flächennutzungsplan, soll daher auf der Grundlage des fortgeschriebenen EHZKs geprüft werden. Über die Prüfergebnisse wird der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen als zuständiger Fachausschuss zum gegebenen Zeitpunkt unterrichtet. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung bewertet die vergleichsweise geringe Anzahl der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, die zudem die Kerninhalte und Bausteine des Konzepts nicht grundlegend i nfrage - 7 - V/1048/2017 stellen, als Bestätigung einer bisher konsequenten und erfolgreichen stadt- und regionalverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster. Die unverzichtbare Grundlage hierfür ist das EHZK Münster, das mit dieser Fortschreibung zukunftsorientiert fortgeschrieben und weiterentwick elt wird. Gleichwohl machen die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen deutlich, dass es zu einzelnen Festlegungen des Konzepts durchaus divergierende Ansichten gibt und nicht alle Konze p- tinhalte Zustimmung finden. Als Ergebnis einer fach - und sachgerechten Prüfung kann jedoch nicht allen Anregungen zur Ergänzung oder Änderung von Konzeptinhalten gefolgt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den am 12. Juli 2017 vom Rat beschlossenen Entwurf zur Fortschreibung des EHZKs Münster inklusive der textlichen Er gänzungen (Anlage 1) als Grundlage für die weitere Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster und damit, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugeset z- buch, als bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen. Sollten sich aus den derzeit nicht abgeschlossenen Planungen zur weiteren Wohnsiedlungsflächenentwicklung der wachsenden Stadt Münster zwingende Anpa s- sungserfordernisse für das beschlossene Konzept ergeben, was derzeit nicht absehbar ist, wären diese über separate Änderungsverfahren oder im Zuge der nächsten turnusmäßigen Konzeptfor t- schreibung aufzugreifen. Zu Beschlusspunkt 2. Der mit dem Beschluss über das erste Einzelhandelskonzept 2004 eingeführte fachliche Austausch mit den Beh örden und Organisationen des Einzelhandels hat sich bewährt und ist, abseits der a n- lassbezogen stattfindenden förmlichen Beteiligungsverfahren, z. B. im Zuge von Bauleitplanverfahren, zu einem wichtigen Kommunikations- und Dialoginstrument zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen der Einzelhandelsentwicklung geworden. Das in Federführung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mindestens einmal jährlich stattfindende Informations - und Au s- tauschgespräch schafft Transparenz, Routine und V ertrauen, aber auch die Möglichkeit zur Erört e- rung kontroverser Positionen im Zusammenhang mit der Umsetzung des EHZKs. Das von der Verwaltung aufgebaute Monitoring zur laufenden Entwicklung des Einzelhandels in Münster ist ebenfalls ein wichtiger und in tegraler Bestandteil der Konzeptumsetzung, der auch de s- sen Wirkungskontrolle dient. Evtl. Fehlentwicklungen oder Handlungsbedarfe können dadurch ve r- deutlicht und erforderliche Kurskorrekturen vorgeschlagen werden. Den letzten Monitoringbericht hat die Verwaltung im Jahr 2014 vorgelegt (vgl. V/0655/2014). Flankierend steht zudem für alle Intere s- sierten seit Mitte 2011 das Einzelhandelsinformationssystem Münster im Internet als transparentes Auskunftssystem und Planungshilfe mit jeweils jahresaktuellen Dateng rundlagen zur Verfügung (http://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/einzelhandelskonzept). Das Informationssystem schafft Transparenz und Offenheit sowie einheitliche Information s- und Bewertungsgrundlagen im Zusa m- menhang mit der Umsetzung des EHZKs. Der Austausch mit den Behörden und Organisationen des Einzelhandels und das Einzelhandelsmoni- toring in Verbindung mit der Pflege des Einzelhandelsinformationssystems sollen fortgeführt werden. Zu Beschlusspunkt 3. Der Antrag Nr. A -R/0017/2015 der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Münster „Münster – Einkaufs- stadt 4.0“ wurde zur Bearbeitung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr s- planung verwiesen. Die Intention des Antrages, einen Diskussions- und Konzeptionsprozess zur bes- seren Verknüpfung von stationärem Handel und Online -Handel zu starten, wurde im Zuge des Era r- beitungsprozesses zur Fortschreibung des EHZKs aufgegriffen. In den öffentlichen Informations - und Diskussionsveranstaltungen, die von einem breiten Querschnitt lokaler Akteure und von unmittelbar von der Digitalisierung betroffenen Einzelhändlern besucht wurden, entspann sich anhand der jeweili- gen Fachbeiträge zur Digitalisierung ein intensiver Meinungs austausch. Darüber hinaus enthält der Entwurf zur Fortschreibung des EHZKs eine exemplarische Ausarbeitung zu den „Herausforderungen für das Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte durch die Umsatzdynamik im Online -Handel“. Auch die - 8 - V/1048/2017 Wirtschaftsförderung Münster GmbH stellt im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fokus Handel“ r e- gelmäßig aktuelle Themen der Digitalisierung der Handelswelt in den Vordergrund. Als Ergebnis der Fachdiskussionen zeigt sich mit Blick auf die Inhalte des v. g. Antrages, dass es derzeit keine einfachen Lösungen oder gar Patentrezepte gibt, wie sich der stationäre Einzelhandel bestmöglich auf die Digitalisierung einstellen kann oder welche innovativen Konzept e von heute auch morgen noch überlebensfähig sind. Grundsätzlich wurde einer Kombina tion von On - und Offline - Angeboten und einem Ausbau von Multi -Channel-Strategien hohe Bedeutung beigemessen. In die- sem Sinne bedarf es für alle Akteure und insbesondere den Handel der permanenten Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Die Herausforderungen d er Digitalisierung werden daher als Daueraufgabe ve r- standen, die die Stadt - und Einzelhandelsentwicklung in den unterschiedlichen Aufgabenfeldern b e- schäftigen werden. Insofern haben die Antragsanliegen auch weiterhin Relevanz. Das boden - und städtebaurechtliche Instrument des EHZKs kann allerdings nur den konzeptionellen Rahmen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des stationären Einzelha n- dels und der zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt und den Stadtteilze ntren schaffen. Zur Steuerung der Entwicklungen des Online-Handels in Münster bietet es dagegen keine Handhabe. Darüber hinaus haben die Diskussionen im Zuge der öffentlichen Veranstaltungen zur Konzeptfor t- schreibung deutlich gemacht, dass es eine weiterh in dynamische und attraktive Innenstadt- und Zen- trenentwicklung des Einzelhandels in Münster nur geben kann, wenn der vorgegebene konzeptionelle Rahmen des EHZKs durch zukunftsorientierte und profilierende Unternehmungen der privaten Akteu- re und insbesondere des stationären Einzelhandels ausgefüllt wird. Dabei sind sich alle Beteiligten im Klaren darüber, dass die Herausforderungen des digitalen Wandels immens sind und die Auswirku n- gen auf die Handelswelt nur schwer vorhersehbar und in weiten Teilen unübers chaubar sind. Die Verwaltung sieht daher die Gestaltung des digitalen Wandels mit seinen vielfältigen Auswirkungen, insbesondere auch auf den stationären Handel und die zentralen Versorgungsbereiche, als Daue r- aufgabe an. I. V. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Vorschläge zur Änderung des Offenlageentwurfes für die Beschlussfassung zur Fortschrei- bung des Einzelhandels und Zentrenkonzepts Münster Anlage 2: Bericht über die Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Anlage 3: Antrag Nr. A-R/0017/2015 der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Münster „Münster – Ein- kaufsstadt 4.0“
Anlage 2 zur Vorlage_ V_1048_2017
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Anlage 2 zur Vorlage V/1048/2017 Bericht über die Prüfung und Vorabwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlegung 04. September bis 04. Oktober 2017 und öffentli- che Informations- und Diskussionsveranstaltung am 13. September 2017) und der Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange und Or- ganisationen des Einzelhandels, der Kommunen der Stadtregion Münster und der Kreisverwaltungen sowie Wirtschaftsförderungen der Münste r- landkreise vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts (EHZK) für die Stadt Münster Anregungen und Stellungnahmen Vorabwägung und Vorschlag der Verwaltung 1 – IHK Nord Westfalen und HWK Münster 1.1 Die nordwestliche Erweiterung der räumlichen Abgre n- zung des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) von Nienberge auf den Standort der Aral-Tankstelle und des Autohauses (Drehzahl und Momente) wird kritisch g e- sehen. Der Standort liege in abgetrennter Randlage i n- nerhalb des ZVB auf der, der Wohnbevölkerung abg e- wandten Seite der Altenberger Straße und weise dort keine nennenswerte umliegende Mantelbevölkerung auf. In dieser Standortlage lasse die im EHZK als Ent- wicklungsoption für diesen Standort aufgeführte Ansied- lung eines Lebensmitteldiscounters keine Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung oder Stärkung des (ZVB) erwarten. Gleichwohl wird nicht in Abrede g e- stellt, dass der Stadtteil Nienberge einen weiteren L e- bensmittelmarkt gebrauchen könnte. Es wird empfohl en, von der Erweiterung des ZVB A b- stand zu nehmen und nach einer besseren Lösung zu suchen. 1.1 Für Nienberge besteht die Zielstellung der Sicherung und Weiteren t- wicklung des ZVB an der Sebastianstraße/Altenberger Straße gemäß der ausgewiesenen Versorgun gsfunktion als Stadtteilzentrum . Die g e- gebene Funktionsvielfalt im ZVB von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen soll erhalten und gestärkt sowie vorhan- dene Leerstände mit zentrenrelevanten Nutzungen wiederbelegt we r- den. Ergänzt wird die Versorgungsfunktion des ZVB durch die im südl i- chen Siedlungsteil von Nienberge ausgewiesene Nahversorgungslage des Edeka-Marktes am Waltruper Weg. Zur dauerhaften Bestandssiche- rung ist für diesen, aufgrund der geringen Verkaufsfläche lan gfristig nicht mehr marktfähigen Betrieb , ist im EHZK eine begrenzte Erweite- rungsoption ausgewiesen. Die beiden strukturprägenden Vollsortiment-Supermärkte im Stadtteil, der K&K-Markt im ZVB und der Edeka -Markt in der Nahversorgungsl a- ge, gewährleisten ei ne nahezu flächendeckende , fußläufig erreichbare (700 Meter Radius) Nahversorgung für alle Wohngebiete in Nienberge (ohne Häger). Allerdings ist der Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens eines Discountangebotes infolge der Schließung des Netto -Marktes an der Sebastianstraße im Oktober 2015 unausgewogen. Ebenso ist die quantitative Versorgung mit Lebensmittelangeboten im gesamtstädt i- 2 schen und auch bundesdurchschnittlichen Vergleich unterdurchschnit t- lich. Diese Nahversorgungssituation ist unter Status-Quo-Gesichtspunkten, und - perspektivisch - mit Blick auf die derzeit nicht abschließend geklär- te zukünftige Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Nienberge und Häger (Wohnsiedlungsflächenkonzept / Planungswerkstatt 2030) nicht zufriedenstellend. Zur Verbesserung der quantitativen Nahversorgung sowie zur dauerhaf- ten Sicherung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung im südlichen Siedlungsteil von Nienberge kann die mögliche Erweiterung des Edeka - Marktes am Waltrup einen Beitrag leisten. Dies gilt Ebenso für die wü n- schenswerte Stärkung der Angebotsstrukturen innerhalb des bestehe n- den ZVB, z. B. durch die Wiedernutzung leer stehender Ladenlokale . Insbesondere für den flächenintensiven Nahversorgungseinzelhandel sind allerdings aufgrund der gegebenen kleinteiligen Nutzungsstrukturen innerhalb des vollständig bebauten ZVBs umfangreiche Erweiterungen (z. B. für den K&K-Markt) oder gar marktfähige, großflächige Neuansied- lungen nicht möglich. Auch alternative städtebaulich integrierte Standor- te für die Ansiedlung eines weiteren zukunftsfähigen Lebensmittelmark- tes in Nienberge sind nicht vorhanden. Diesbezüglich wurde vor Jahren verwaltungsseitig z. B. die westlich der Hülshoffstraße gelegene Freiflä- che des Vögedingplatzes intensiv geprüft. Städteb aulich-strukturell und vor dem Hintergrund der Standortanforderungen der Betreiber stellte sich eine Aktivierung dieser Fläche für Einzelhandelszwecke allerdings als nicht machbar dar. Vor diesem Hintergrund stellt die Erweiterung des ZVB s nördlich der Altenberger Straße eine begründete Option zur Verbesserung des Na h- versorgungsangebotes dar. Durch die unmittelbare Anknüpfung an die bestehende Abgrenzung des ZVB nördlich der Altenberger Straße mit dem dort bereits vorhandenen Funktionsgefüge von Einzelhan dels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Gastronomieangeboten (z. B. Reit- 3 sportfachgeschäft, Getränkemarkt, Fachgeschäft Wohnen & Lifestyle, Fahrschule, Pizzeria ) ist die Erweiterung städtebaulich und strukturell sinnvoll und vertretbar . Die Ansiedlung eine s weiteren Lebensmitte l- marktes auf diesem Areal, vorzugsweise eine s Lebensmitteldiscounters als Ersatz des ausgeschiedenen Netto -Marktes, könnte zur Komplettie- rung des Betriebstypenmix im Stadtteil und zur Attraktivierung der A n- gebotsstrukturen des ZVB beitragen. Dadurch könnte aus dem Stadtteil insbesondere nach Altenberge und Gievenbeck abfließende Kaufkraft im Bereich Nahrungs - und Genussmittel zurückgebunden werden. Die absatzwirtschaftliche Tragfähigkeit für einen weiteren Lebensmittelmarkt in Nienber ge ist rechnerisch gegeben. Zudem ist der Erweiterung s- standort für die Einwohner aus dem Siedlungsteil Häger, der über keine privaten Versorgungsangebote verfügt, für alle Verkehrsarten günstig zu erreichen. Eine planungsrechtliche Aktivierung der Erweiterungsfläche ist aller- dings in Abhängigkeit von der in Klärung befindlichen zukünftigen Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Stadtteil zu sehen (möglicher Einwohner- und Kaufkraftzuwachs). Ebenso wäre die Dimensi onierung einer städtebaulich verträglichen Verkaufsflächengröße für die Ansie d- lung eines weiteren Lebensmittelmarktes im späteren Verfahren, u. a. in angemessener Relation zu den bereits bestehenden Vollsortiment - Supermärkten, zu bestimmen. Ein Anspruch Dr itter auf Umsetzung der Entwicklungsoption durch Schaffung des zur Ansiedlung eines Leben s- mittelmarktes erforderlichen Planungsrechts besteht nicht. Die Verwaltung empfiehlt , der Anregung der IHK und HWK, auf die Erweiterung des ZVB in Nienberge zu ver zichten, nicht zu folgen. Gleichwohl wird empfohlen, die oben stehende vertiefende städtebaul i- che Begründung als textliche Ergänzung im EHZK, Kapitel 7.2.3 „Na h- versorgungsstruktur im Außenstadtteil Nienberge“ , aufzunehmen (siehe hierzu Anlage 1). 4 2 – Eigentümerin eines Grundstücks an der Robert-Bosch-Straße, vertreten durch Grooterhorst & Partner mbB 2.1 Die Eigentümerin des Grundstücks an der Robert- Bosch-Straße ( aktuelle Nutzungen: Lucky Bike, Kölle Zoo, leer stehendes Ladenlokal, ehe. Seats & Sofas , Media-Markt, Jeggle, Lidl ) fordert, das Sortiment Fah r- räder und Zubehör , entgegen der Festlegung als zen- trenrelevantes Sortiment im EHZK von 2009 sowie auch im Fortschreibungsentwurf, als nicht zentrenrelevant auszuweisen. Um eine entsprechende Anpassung der Fortschreibung des EHZKs wird gebeten. Begründet wird die Forderung damit, dass die Stadt keine schlüssige städtebauliche Begründung für dies e Festlegung habe. In diesem Zusammenhang wird auf die Gutachterliche Stellungnahme zur „Erweiterung des Fahrrad-Fachmarktes Lucky Bike, Robert -Bosch-Straße 2“ der Bu lwiengesa AG aus Hamburg, Juli 2016, ve r- wiesen, die im Zuge der seinerzeitigen Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Zurückstellung der Bauvoranfrage zur Erweiterung des Fahrradfac h- marktes Lucky Bike (s.o.) seitens der Grundstückse i- gentümerin vorgelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen . Gegen die erfolgte Able h- nung der Bauvoranfrage aufgrund der zwischenzeitlich beschlossenen Veränderungssperre zum Bebauung s- plan Nr. 434 – Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße – ist eine erneute Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Gegenstand der gutachterlichen Stellungnahme (s.o.) waren eine Untersuchung, ob das Sortiment Fahrräder und Zubehör in Münster tatsächl ich zentrenrelevant ist und eine überschlägige Wirkungsanalyse des Beei n- 2.1 Die Anwendung der Münsteraner Sortimentsliste als Bestandteil des EHZKs hat sich seit 2004 bewährt. Durch die Festlegung von Fahrr ä- dern und Zubehör als zentrenrelevantes Sortiment konnte die planerisch nicht gewünschte Ansiedlung weiterer großflächiger Fahrradfachmarkte an dezentralen Standorten zugunsten eines nachweislichen Wachstums von Fahrradfachgeschäften in zentralen Versorgungsbereichen und städtebaulich integrierten Lagen vermieden werden. Nach eigenen Auswertungen (Einzelhandelsdatenbank, Stichtag 31.12.2015) sind 54 % der Fahrradgeschäfte in Münster in zentralen Ve rsorgungsbereichen und rd. 37 % in städtebaulich integrierten Lagen innerhalb der Woh n- quartiere ansässig. Zusammen binden sie rund 45 % der Gesamtve r- kaufsfläche der Fahrradgeschäfte in Münster. Somit gehören Fahrra d- geschäfte zum typischen Einzelhandelsange bot und Branchenmix der ZVBe und zum häufigen Angebot integrierter Einzelhandelsstandorte. Die hohe zentren- und wohnquartiersorientierte Lokalisierung des Fah r- radeinzelhandels soll auch in Zukunft durch die Beibehaltung der Sort i- ments Fahrräder und Zu behör als zentrenrelevantes Sortiment in der Münsteraner Sortimentsliste gesichert und weiterentwickelt werden. Die hohe Anzahl der zentralen Versorgungsbereiche in Münster ( 31 inklusi- ve City/Innenstadt), ergänzt durch die Nahversorgungslagen und sonsti- gen integrierten Standortlagen , als auch die in der Regel großzügige räumliche Dimension dieser Bereiche bietet ausreichend Ansiedlung s- möglichen auch für den großflächigen Fahrradeinzelhandel (u. a. durch Bestandsumnutzungen). Dabei wird in der Ansiedlung von Fahrradfach- geschäften insbesondere in kleineren zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen eine realistische Chance zur deren Stärkung gesehen. Im umgekehrten Fall würde bei einer Festlegung des Sort i- ments Fahrräder und Zubehör als nicht zentr enrelevantes Sortiment die Gefahr der Ausweitung und Neuansiedlung großflächiger Fachmarkta n- gebote an dezentralen Standorten bestehen, was sich kontraproduktiv auf das Ziel der Sicherung und Entwicklung dieses Angebots in zentr a- 5 trächtigungspotenzials durch die beabsichtigte Fläche n- erweiterung von Lucky Bike. Zu diesen Punkten wurde im Wesentlichen angeführt, › dass der überwiegende Verkaufsflächenanteil im Fahrradeinzelhandel nicht in den zentralen Verso r- gungsbereichen verortet sei , sondern an dezentr a- len Standorten, namentlich durch die großen Fac h- märkte L ucky Bike, XXL Hürter und Fahrradgigant Schröder › dass auch die Anzahl der i. d. R. sehr kleinflächigen Fahrradfachgeschäfte nur mit einem Anteil von e t- was mehr als 50 % in den ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen gelegen sei › dass das Sortiment Fahrräder nur eine geringe ze n- trenprägende Bedeutung hätte len und integrierten Lagen auswirken würde. Für die stark fahrradorientierte Münsteraner Bevölkerung gehört zudem das zentren - und wohnquartiersorientierte Einzelhandelsangebot rund um das Fahrrad, ähnlich wie die Versorgung mit Lebensmitteln, zur wohnungsnahen Grundversorgung. Ein drücklich dokumentiert wird di e- ses Mobilitätsverhalten der Bevölkerung durch den hohen Fahrradanteil an allen zurückgelegten Wegen. Dieser beträgt werktags 39% und e r- reicht damit einen Spitzenwert in Deutschland (vgl. Stadt Münster, „ Ver- kehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner, Ergebnisse ei- ner Haushaltsbefragung im Herbst 2013“ in Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, 1/2014). Unabhängig davon ermächtigt der Gesetzgeber die Kommunen die „Städtebaupolitik“ zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvo r- stellungen entspricht. Zur Umsetzung der Ordnungsvorstellungen i. V. m. einer zentrenorientierten Einzelhandelssteuerung ist es ein legitimes städtebauliches Ziel, Sortimentsbeschränkungen für dezentrale Standor- te festzulegen, um zentrale Versorgungsbereiche und integrierte Lagen zu sichern und zu entwickeln. Darüber hinaus ist es der Kommune auch gestattet, „zentrumsbildende“ Nutzungsarten, die in den Zentren bisher nicht oder nur geringfügig vertreten sind, an dezentralen Standorten auszuschließen, um evtl. Neuansiedlungen zwecks Erhaltung oder Ste i- gerung der Attraktivität den Zentren zuzuführen. Bauleitplanung e r- schöpft sich demnach nicht darin, bereits eingeleitete Entwicklungen zu steuern, sondern ist auch Mittel, um städtebauliche Ziele für die Zukunft zu formulieren (vgl. hierzu Entscheidung BVerwG 4 BN 33.04). Abschließend sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass z. B. auch die Städte Berlin, Bonn oder Duisburg Fahrräder in den Sortimentslisten ih- rer Einzelhandelskonzepte als zentrenrelevantes Sortiment festgelegt haben. Die Verwaltung empfiehlt der Anregung der Grundstückseigentüme- 6 2.2 Es wird bemängelt, dass der Standort Robert -Bosch- Straße im Entwurf des EHZKs nicht mit dem zutreffe n- den aktuellen Einzelhandelsbestand erfasst worden sei. Die Verkaufsfläche liege bei rd. 11.000 m² und nicht, wie im EHZK angegeben, bei 9.920 m². Zudem weise der Standort selbst Zentrenfunktionen auf und stehe daher nicht im Einklang mit der Einordnung als Sonde r- standort im EHZK. rin, das Sortiment Fahrräder und Zubehör als nicht zentrenrelevant aus- zuweisen, nicht zu folgen. 2.2 Aufgrund des dem EHZK zugrunde liegenden Erhebungszeitraums 2014/2015 des Einzelhandelsbestandes kann der im EHZK angegebene raum- bzw. standortbezogene Datenstand zum Einzelhandel (Anzahl Betriebe, Verkaufsfläche) von der aktuellen Situation abweichen. Dies ist für die strukturelle und städtebauliche Einschätzung des Sondersta n- dortes Robert-Bosch-Straße jedoch ohne Relevanz, da es sich aufgrund der wohnsiedlungsstrukturell nicht integrierten und autoorientierten Lage eindeutig um einen dezentralen Einze lhandelsstandort handelt, dem keine Zentrenfunktion zugesprochen werden kann. Zudem dient die E r- fassung und Darstellung des Einzelhandelsbestandes der verschied e- nen, im EHZK benannten Räume in erster Linie der strukturellen Bewer- tung und Einschätzung. Kleinere Ungenauigkeiten der dargestellten Ein- zelhandelsbestandssituation, die sich sowohl aus dem zeitlich zurück liegenden Erhebungszeitraum als auch aus abweichenden Betriebs- bzw. Verkaufsflächengrößen ergeben kön nen, sind für die grundsätzl i- che Bewertung im EHZK ohne Relevanz. Auch wenn der Sonderstandort Robert -Bosch-Straße eine nach Anzahl und Verkaufsfläche nennenswerte Agglomeration von Einzelhandelsnut- zungen aufweist, ist er dennoch eindeutig als dezentraler, städtebaulich nicht integrierter Stand ort zu bewer ten. Eine Ausweisung als schü t- zenswerter ZVB im Sinne des Städtebaurechts und den Kriterien des EHZKs Münster kommt daher nicht Betracht. Die Verwaltung empfiehlt der Anregung der Grundstückseigentüme- rin, die Ausführungen zur Aktualität d er Einzelhandelsnutzungen am Standort Robert -Bosch-Straße 2,4 und zur Infragestellung der Auswe i- sung als Sonderstandort in der vorliegenden Fassung zur Fortschrei- bung des EHZKs nicht zu berücksichtigen. 7 3 – Unternehmen aus der Lebensmittelbranche Das Unternehmen regt in seiner Stellungnahme verschi e- dene Ergänzungen und Änderungen zum vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des EHZKs an: 3.1 Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße S. 60 : Neben einer reinen Standortsicherung sollte auch die Weiterentwicklung der wesentlichen Magnetbetriebe des ZVB ermöglicht werden 3.1 Zu den wesentlichen übergeordneten Entwicklungsziel en des EHZKs gehört das Ziel der „Erhaltung und Stärkung“ der ausgewiesenen ZVBe in ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion , ohne dabei schädliche Auswi r- kungen auf die Nahversorgung auszuüben (vgl. EHZK Kapitel 5.2, Seite 40). Zudem sollen die ZVB e in ihrer Funktionsvielfalt von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen gestärkt werden. In dem übergeordneten Ziel der versorgungsstrukturellen und auch städtebau- lich-funktionalen Erhaltung und Stärkung der ZVB e ist vom Grundsatz her die Option einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung bestehender Einzelhandelsbetriebe, abgestimmt auf die jeweilige Versorgungsaufg a- be des ZVBs, eingeschlossen. Die Weiterentwicklung eines ZVBs muss allerdings nicht automatisch mit einer Einzelhandelsentwicklung gleic h- gesetzt werden. Sie kann auch über den Ausbau der Angebotsvielfalt, z. B. im Bereich der Gastronomie, der Dienstleistungen oder auch öffentl i- cher Einrichtungen erfolgen. Im Falle einer Einzelhandelsentwicklung er- folgt die P rüfung der strukturellen und städtebaulichen Verträglichkeit etwaiger Ansiedlungs- oder Erweiterungsplanungen zudem, neben dem Abgleich mit den Zielvorgaben des EHZKs, über die Einzelfallprüfung im Zuge der i.d.R. erforderlich werdenden Bauleit- und/oder Baugenehmi- gungsverfahren. E ntsprechend der Ergebnisse dieser Einzelfallprüfu n- gen sind Art und Ausmaß der Entwicklungen zu bestimmen. Die Verwaltung empfiehlt auf der Grundlage der v. g. Erläuterungen , der Anregung dergestalt zu folgen, dass die Formulierung des Entwic k- lungsziels für das Stadtbereichszentrum Friedrich -Ebert-Straße (S. 60) in „Sicherung und Weiterentwicklung….“ geändert wird. Die Verwaltung nimmt die Anregung der Firm a Stroetmann zum Anlass, 8 3.2 Idealtypische Ausstattung der Stadtteilzentren / Nahver- sorgungszentren (S. 65 + 83): Da die heutige untere Grenze für marktgängige Vollsortimenter bei 1.500 m² liege, wird eine Anpassung der im EHZK angegebenen niedrigeren Verkaufsflächenwerte für Lebensmittelvol l- sortimenter von 1.300 - 1.800 m 2 auf 1.500 - 2.000 m 2 vorgeschlagen. So könn ten innerhalb der Zentren m o- derne und nachhaltige Nahversorgungsstrukturen e r- möglicht werden. 3.3 Stadtteilzentrum Gremmendorf - Albersloher Weg / Yorkkaserne (S.74): Die im Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Stadtteilzentrums auf der York - Kaserne festgesetzten Verkaufsflächengrößen seien, insbesondere in Anbetracht des in räumlicher Nähe b e- findlichen Verbrauchermarktes im Gewerbegebiet Lo d- denheide (Marktkauf) als Wettbewerbsstandort , nur als gerade noch marktgängig einzustufen. Daher sollten be- die Entwicklungszielformulierungen für alle ZVB e entsprechend anz u- passen. Dort, wo bisher der Hinweis auf die Weiterentwicklung in den Zielformulierungen nicht genannt ist, soll dieser ergänzt werden. Dies gilt für die ZVBe: Grevener Straße/Germania, Mecklenbeck-Mitte, Meck- lenbeck - südlich Weseler Straße, Gievenbeck - Roxeler Straße, Hiltrup- West, Zentrum Nord. 3.2 Die im Entwurf z ur Fortschreibung des EHZK gewählte Spannbreite zur Beschreibung eines Verkaufsflächengrößenkorridors für marktgängige Lebensmittelmärkte in Stadtteil- und Nahversorgungszentren basiert auf Erfahrungswerten und ist als Orientierungsrahmen zu verstehen. Di e diesbezüglichen Angaben im EHKH enthalten daher auch den Zusatz „i. d. R.“, wodurch verdeutlicht wird, dass es abhängig vom Einzelfall Ent- wicklungen im unteren und oberen Grenzbereich der v. g. Verkaufsfl ä- chenwerte geben kann. Abweichungen und Unterschiede können sich je nach Betreiber und Standortrahmenbedingungen ergeben. Viele in der jüngeren Vergangenheit realisierte oder aktuell in Realisierung bzw. Planung befindliche Ansiedlungen des Lebensmitteleinzelhandels inner- halb von ZVBen in Münster bestätigen den gewählten Orientierung s- rahmen marktgängiger Verkaufsflächen größen (z. B. Neubau Vollsorti- menter an der Hiltruper Straße in Wolbeck mit rd. 1.6 00 m² Verkaufsflä- che oder Neubau Vollsortimenter am Aaseemarkt mit rd. 1.200 m² Ve r- kaufsfläche). Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 3.3 Das EHZK ist ein informelles, gesamtstädtisches Rahmenkonzept zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Es ist nicht gleichzusetzen mit einem Baurecht festsetzenden Bebauungsplan und setzt somit auch keine konkreten Verkaufsflächen oder Verkaufsflächenobergrenzen für Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels fest. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsziels der Sicherung und Weiteren t- wicklung entsprechend der ausgewiesenen Versorgung sfunktion, das für alle ZVBe gilt, enthält das EHZK grundsätzlich eine Entwicklungsop- 9 reits im vorliegenden EHZK Flächenreserven für eine langfristige und attraktive Zentrenentwicklung positiv bewertet werden. 3.4 Stadtteilzentrum Hiltrup-West (S.76): Die Zielstellung für das Stadtteilzentrum „Sicherung gem. der ausgewies e- nen Versorgungsfunktion “ soll um die Formulierung „bedarfsgerechte Weiterentwicklung“ ergänzt werden tion für das Stadtteilzentrum Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne (vgl. Ausführungen zur Anregung unter Punkt 3.1). Zudem entsprechen die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Ve r- kaufsflächengrößen für Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung (Voll- sortimenter bis max. 2.000 m², Lebensmitteldiscounter bis max. 1.200 m², Drogeriemarkt bis max. 800 m²) den im EHZK an anderer Stelle als marktgängig bewerten Betriebstypen des Einzelhandels. Ebenso sind sie ausreichend dimensioniert, um eine angemessene Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich zu gewährleisten. Zudem ist anzume r- ken, dass, im Gegensatz zu den Entwicklungspotenzialen des Stadttei l- zentrums Gremmendorf, eine Weiterentwicklung bzw. Ausweitun g des Verbrauchermarktes über die planungsrechtlich zulässigen und gene h- migungsrechtlich ausgeschöpften Lebensmittelverkaufsflächen ausge- schlossen ist. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass neben den neuen Einzelhandelsla- gen auf den Flächen der York -Kaserne weiterhin auch die Einzelhan- delsstrukturen östlich des Albersloher Weges die Versorgung der Stadt- teilbevölkerung gewährleisten und auch hier Flächenbedarfe des Ei n- zelhandels gedeckt werden können. Beide Bereiche zusammen werden in Zukunft als ein Stadtteilzentrum fungieren. Eine Änderung der festge- setzten Verkaufsflächengrößen im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582 York-Quartier ist somit weder unter marktwirtschaftlichen Aspekten noch aus versorgungsstruktureller Sicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung auf Ausweisung von Flächenreserven im EHZK zur Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums auf der York-Kaserne nicht zu folgen. 3.4 Vgl. Ausführungen zur Anregung unter Punkt 3.1. Der Anregung soll analog zu der Empfehlung zu Punkt 3.1 gefolgt werden. 10 3.5 Stadtteilzentrum Albachten (S.78): In den Zielstellungen für das Stadtteilzentrum Albachten sollte explizit die S i- cherung und Stärkung der strukturprägenden Leben s- mittelmärkte als ein Ziel der Zentrenstärk ung aufg e- nommen werden. Etwaige Neuentwicklungen außerhalb des Stadtteilzentrums sollten auf die reine Nahverso r- gungsfunktion beschränkt und hinsichtlich der Auswi r- kungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglic h- keiten des ZVB geprüft werden. Auch dies sollte in den Zielstellungen zum Stadtteil Albachten ergänzt werden. 3.6 Hiltrup-Ost (S.106): Das Stadtbereichszentrum Hiltrup - Mitte übernimmt eine Versorgungsfunktion für den g e- samten Stadtteil, folglich auch für Hiltrup -Ost. Insb e- sondere hätte die Stärkung des östlichen Bereiches des ZVB (am Bahnhof Hiltrup) zu einer deutlichen Optimi e- 3.5 Die vorhandene Formulierung für den ZVB „Sicherung und Weiteren t- wicklung gem. der ausgewiesenen Versorgungsfunktion“ beinhaltet b e- reits die Zielsetzung zur Stärkung der vorhandenen st rukturprägenden Lebensmittelbetriebe im Stadtteilzentrum (vgl. Punkt 3.1) . Die aktuelle Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Netto an der Dülmener Straße leistet hierzu bereits einen Beitrag. Einer ergänzenden, gesonderten Formulierung im Sinn der Anreg ung der Firma Stroetmann bedarf es nicht, zumal der bestehende Vollsortimenter im ZVB bereits eine durch- aus noch als marktgängig zu bewertende Verkaufsflächengröße au f- weist. Zudem befinden sich im Versorgungsraum des Stadtteilzentrums keine dezentralen Konkurrenzstandorte des Lebensmitteleinzelhandels mit hohem Auswirkungspotenzial auf den ZVB, wie es z. B. im Nachbar- stadtteil Roxel der Fall ist (Verbrauchermarkt im Gewerbegebiet Nottu l- ner Landweg), die eine gesonderte Zielstellung zur Stärkung der best e- henden strukturprägenden Lebensmittelbetriebe erforderlich machten. Dass d ie Prüfung der evtl. Neuentwicklung einer Nahversorgungslage für die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktstandortes im Z u- sammenhang mit der zukünftigen Wohnsiedlungs - und Einwohnerent- wicklung Albachtens grundsätzlich auch die Prüfung und Bewertung der Auswirkungen und städtebaulichen Verträglichkeit beinhaltet, ist imm a- nent zu den Regelungen des EHZKs (vgl. EHZK Kapitel 7.3 Empfehlun- gen zur Weiterentwicklung der Nahversorgu ng in Münster, hier: Bewe r- tungs- und Prüfschema für Nahversorgungsvorhaben ). Daher bedarf dies auch keiner gesonderten Erwähnung in der Zielstellung zum Stadt- teil Albachten. Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 3.6 Zielsetzung des EHZKs ist es, da ss möglichst jeder Stadtteil über eine quantitativ und qualitativ ausreichende Grundversorgung verfügen soll, idealtypisch lokalisiert in einem ZVB mit Bündelung der Angebote. Die wohnungsnahe Grundversorgung in Hiltrup -Ost wird derzeit über zwe i Lebensmitteldiscounter, zum Teil ergänzt durch weitere kleinflächige 11 rung der Nahversorgung in Hiltrup -Ost beigetragen. In die Zielstellungen zum Stadtteil Hiltrup -Ost sollte daher aufgenommen werden, dass Neuentwicklungen nur auf eine reine wohnungsnahe Versorgung auszurichten und hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hiltrup-Mitte zu prüfen sind. 3.7 Roxel (S.117): in die Bewertung der Ausgangslage und Perspektive der Nahversorgungsstruktur sei der im Ge- Einzelhandelsbetriebe und Dienstleistungsangebote, abgedeckt. Obwohl diese Standorte die rechtlichen Anforderungen an einen zentralen Ve r- sorgungsbereich nicht erfüllen, kommt Ihnen denn och eine wichtige Nahversorgungsfunktion für die Einwohner von Hiltrup -Ost zu, die das benachbarte Stadtbereichszentrum an der Marktallee in Hiltrup -Mitte aufgrund der räumlichen Distanz nicht erfüllen kann und auch nicht e r- füllen soll. Da die Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs - und Genuss- mittel in Hiltrup -Ost in quantitativer Hinsicht zudem deutlich unterdurc h- schnittlich ist, sich der Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens eines Vollsortimenters als unausgewogen darstellt und beide L ebensmittel- märkte derzeit nicht über eine marktgängige Verkaufsflächengröße ve r- fügen, wäre eine Optimierung der Nahversorgungssituation zielführend . Diese Optimierung könnte, s ollten sich in Zukunft Chancen für einen räumlichen Ansatz zur Verdichtung und A usbau der Versorgungsang e- bote ergeben, idealtypisch in Form eines städtebaurechtlich begründb a- ren zentralen Vers orgungsbereiches mit Versorgungsfunktion für den ganzen Stadtteil (Hiltrup-Ost) umgesetzt werden. In diesem Zusamme n- hang bleiben auch die Ergebn isse der Planungen für die weitere Wohn- siedlungs- und Einwohnerentwicklung abzuwarten (Wohnsiedlungsfl ä- chenkonzept/Planungswerkstatt 2030). Ein Automatismus im Sinne der Anregung des Unternehmens aus der Lebensmittelbranche, woraus aufgrund des Ausbaus der Versorgung s- angebote im Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte (Bahnhofsvorfeld) eine Begrenzung der Nahversorgungs- und Zentrenentwicklung in Hiltrup-Ost nur auf wohnungsnahe Versorgung sangebote abzuleiten wäre, besteht gemäß EHZK (Zentrensystem) nicht. Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 3.7 Auch wenn sich der Standort des Vollsortimenters im Gewerbegebiet Nottulner Landweg in dezentraler Lage außerhalb des ZVB und abseits 12 werbegebiet Nottulner Landweg gelegene Vollsortime n- ter ohne kritische Anmerkung zu dessen, nicht den Ziel- setzungen des EHZK entsprechenden dezentralen La- ge, eingeflossen. Ohne diesen sei jedoch das derzeit fußläufig erreichbare Nahversorgungsangebot der be i- den ansässigen, aber nicht marktgängigen Lebensmi t- telmärkte im Ortskern quantitativ als unterdurchschnitt- lich zu bewerten. Das sich dadurch ergebende Potenz i- al für e inen weiteren Lebensmittelmarkt in Roxel sei im EHZK positiv zu würdigen. der Wohnsiedlungsflächen des Stadtteils b efindet, leistet er einen Be i- trag zur Grundversorgung und ist zunächst in der Berechnung der quan- titativen Versorgungssituation zu berücksichtigen. Gleichwohl ist der Standort mit Blick auf seine dezentrale Lage und möglicherweise en t- wicklungshemmende Wirk ung für die Angebotsstrukturen im ZVB kri- tisch zu sehen. Eine Weiterentwicklung dieses Marktes wurde als Ma ß- nahme zur Umsetzung des bestehenden EHZKs (2009) durch Änderung des geltenden Planungsrechts bereits ausgeschlossen, so dass lediglich ein Bestandsschutz gegeben ist. Um in Anbetracht des Auswirkungsp o- tenzials des Vollsortimenters am Nottulner Landweg die Bedeutung e i- ner positiven Entwicklung des ZVBs hervorzuheben, wurde im EHZK die Formulierung „Sicherung und Stärkung der beiden strukturprägenden Lebensmittelmärkte“ im ZVB gewählt (vgl. Seite 79). Im Übrigen ist vor dem Hintergrund der gegebenen standortbezogenen und quantitativen Versorgungssituation im Stadtteil kein Potenzial für einen weiteren L e- bensmittelmarkt ableitbar. Dieser müsste zudem, um neben dem Vol l- sortimenter am Nottulner Landweg keine weitere Konkurrenz aufzuba u- en, innerhalb des ZVBs verortet werden. Dort ist derzeit jedoch kein p o- tenzieller Ansiedlungsstandort vorhanden oder entwickelbar. Die Verwaltung empfiehlt , der Anregung, ein Potenzial für einen we i- teren Lebensmittelmarkt in Roxel im EHZK zu würdigen, nicht zu folgen. Dagegen soll die Anregung zur kritischen Würdigung des dezentral g e- legenen Lebensmittelmarktes im Gewerbegebiet Nottulner Landweg durch folgend e Ergänzung des Textes in Kapitel 7.2.3 „Nahversor- gungsstruktur im Außenstadtteil Roxel “ (Seite 117) aufgenommen wer- den: „Die rechnerisch gute Versorgungssituation relativiert sich allerdings vor dem Hintergrund der dezentralen, au ßerhalb des zentralen V ersor- gungsbereiches und der Wohnsiedlungsstrukturen des Stadtteils gele- genen, fußläufig nicht erreichbaren Standortsituation des Vollsortime n- ters im Gewerbegebiet Nottulner Landweg . Umso mehr ist eine Sich e- rung und Stärkung der strukturprägenden Lebensmitt elbetriebe im zent- 13 3.8 Coerde (S.11 9): Die ausgewiesenen Nahversorgungs- lagen Kiesekampweg und Hoher Heckenweg stünden in einem direkten Wettbewerb zum Stadtteilzentrum Coer- de (Hamannplatz) bzw. zu dessen laufender Weiteren t- wicklung. Diese beiden Standorte seien auf die reine Nahversorgung zu begrenzen , um zu verhindern, dass sie eine zu hohe Standortattraktivität gegenüber dem gewachsenen Zentrum entfalten. Dies sei in die Zielstel- lungen Stadtteil Coerde aufzunehmen. 3.9 Kinderhaus (S.120): Unter Berücksichtigung der geg e- benen unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Leben s- mittelverkaufsflächen sollte, auch um eine räumlich ausgewogene Nahversorgungsstruktur zu gewährlei s- ten, ein Potenzial in den nördlichen und östlichen Sie d- lungsbereichen verortet werden. Dies sei im EHZK dar- zulegen. ralen Versorgungsbereich anzustreben.“ 3.8 Die Prüfung der Neu- oder Weiterentwicklung von Nahversorgungslagen beinhaltet grundsätzlich auch die Prüfung und Bewertung der Auswi r- kungen und der städtebaulichen Verträglichkeit auf den Einzelhan dels- bestand und die zentralen Versorgungsbereiche und i st ein immanenter Bestandteil der Regelungen des EHZKs (vgl. EHZK Kapitel 7.3 Empfeh- lungen zur Weiterentwicklung der Nahversorgung in Münster, hier: B e- wertungs- und Prüfschema für Nahversorgungsvorhaben). Daher bedarf dies auch keiner gesonderten Erwähnung in der Zielstellung zum Stadt- teil Coerde. Der Anregung wird insofern gefolgt, als deren Intention bereits durch die Regelungen des EHZKs entsprochen wird. 3.9 Im Stadtteil Kinderhaus besteht lediglich eine leicht unterdurchschnittl i- che quantitative Versorgung mit Angeboten im Bereich Nahrungs - und Genussmittel. Der Betriebstypenmix ist mit drei Supermärkten, zwei Dis- countern, einem Verbrauchermarkt und zwei kleinteiligen Nahversorgern jedoch als angemessen zu bewerten. Auch die fußläufige Erreichbarkeit dieser Märkte, die sich bis auf eine Ausnahme (Vollsortimente r im G e- werbegebiet Kerstingskamp) in zentraler und integrierter Lage befinden, ist nahezu flächendeckend aus allen Wohngebieten gegeben. Lediglich der nördliche Randbereich von Kinderhaus liegt außerhalb der Radien für die Annahme der fußläufigen Erreichbarkeit (700 m Radius). Ange- sichts dieser im Wesentlichen positiven Rahmenbedingungen der Na h- versorgung in Kinderhaus wird weder ein ve rsorgungsstruktureller Be- darf noch eine städtebauliche Rechtfertigung für die Verortung zusätz- lich Potenziale für die Neuansiedlung von Lebensmittelmärkten in den nördlichen und östlichen Siedlungsbereichen gesehen. Priorität hing e- gen genießen, sollte dies zukünftig betreiberseitig angestrebt und räu m- lich sowie baulich umsetzbar sein, Erweiterungen bestehender Leben s- mittelbetriebe im ZVB bzw. in integrierter Lage. 14 Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 4 – Handelsverband NRW Westfalen - Münsterland In seiner Stellungnahme würdigt der Handelsverband NRW Westfalen - Münsterland die Bedeutung und Funktion des EHZKs Münster aus dem Jahr 2009 als ein bewährtes Ko n- zept und eine gute Grundlage für Planer und Investoren. Vor dem Hintergrund der stetigen und großen Veränderun- gen, denen der Einzelhandel in jüngster Vergangenheit durch die Digitalisierung des Handels mit immer größerer Geschwindigkeit unterliegt, bedankt sich der Handelsve r- band NRW Westfalen - Münsterland für den Einzelhandel ausdrücklich dafür, dass sich die Stadt Münster des wicht i- gen Themas der Überprüfung und Anpassung des EHZKs verantwortungsvoll annimmt. Im Ergebnis entspr eche der vorliegende Entwurf des EHZKs den Ergebnissen, wie sie in den Sitzungen des begleitenden Arbeitskreises erörtert wurden. Zum vorliegenden Entwurf des EHZKs wird inhaltlich ang e- regt: 4.1 Überprüfung der südlichen Erweiterung des Stadttei l- zentrums Mecklenbeck Mitte (westlich des Dingbän ger Weges bis zum Gelände der Feuerwehr). 4.1 Die Erweiterung der räumlichen Abgrenzung des Statteilzentrums Meck- lenbeck in südlicher Richtung, östlich des Dingbänger Weges, basiert auf den mit dem EHZK kompatiblen Festsetzungen des für den Erweite- rungsbereich geltenden Bebauungsplan Nr. 396, 4. Änderung „Mecklen- beck – Weseler Straße / Dingbänger Weg / Egelshove“ . Demnach s oll das Wohnungs- und auch das Nahversorgungsangebot in Mecklenbeck- Mitte bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Erdgeschosszone des als Mischgebiet festgesetzten Baugebietes bietet Flächenpotenziale zur Erweiterung des bestehenden Stadtteilzentrums mit verträglichen, nicht großflächigen Einzelhandelsnutzungen und mit zentrenkompatib- len Dienstleistungen. In den oberen Etagen der dreigeschossigen B e- 15 4.2 Überprüfung der Abgrenzung des Stadtteilzentrums Nienberge in Bezug auf die Erweiterung auf das Gelän- de der Tankstelle und des Autohauses Drehzahl & M o- mente nördlich der Altenberger Straße. 4.3 Die Münsteraner Sortimentsliste findet Zustimmung, dennoch Überprüfung hinsichtlich einer ggf. genaueren Definition z. B. bei Reitsportartikeln und Sportgroßger ä- ten. bauung sind Wohnungen vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die südliche Erweiterung des Stadtteilzen t- rums Mecklenbeck-Mitte beizubehalten. 4.2 Zur Erweiterung des Stadtteilzentrums Nienberge nördlich der Altenbe r- ger Straße wird auf die Ausführungen zur gleichlautenden Anregung der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer Münster verwiesen (vgl. Punkt 1.1). Die Verwaltung empfiehlt, die Erweiterung des Stadtteilzentrums N i- enberge nördlicher der Altenberger Straße beizubehalten. 4.3 Die Münsteraner Sortimentsliste wurde intensiv im begleitenden Arbeit s- kreis erörtert und abgestimmt. Die Festlegung des Sort iments „Rei t- sportartikel ohne Reitbekleidung und Reitschuhe“ sowie des Sortiments „Sportgroßgeräte“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment ist das Ergebnis einer Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage der Vorgaben des Landesentwicklun gsplans NRW - Großflächiger Ein- zelhandel. Demnach gehören z. B. die reitspezifischen Artikel Reithelm und Reitgerte zum nicht zentrenrelevanten Sortiment Reitsportartikel, die Jagd- und Reitbekleidung inkl. -schuhe jedoch zum zentrenreleva n- ten Sortiment Sp ortbekleidung und -schuhe. Bei dem Sortiment Spor t- großgeräte, für die es ebenso keine abschließende und verbindliche De- finition gibt, verhält es sich ebenso. Der Tischtennisschläger und der Fußball gehören zum zentrenrelevanten Sortiment der Sportgeräte, Konditionskraftmaschinen, Fußballtore oder Boote zum nicht zentrenr e- levanten Sortiment der Sportgroßgeräte. Diese zeichnen sich insbeso n- dere aus durch ein hohes Gewicht, einen großen Platzbedarf und einen überwiegend nur mit dem PKW möglichen Abtransport. D ie Einordnung entsprechender Untersortimente ergibt sich aus dieser grundsätzlichen Sortimentsdifferenzierung und bedarf keiner weiteren Aufnahme bzw. Untergliederung in der Sortimentsliste. 16 4.4 Der Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland hat die Fortschreibung des EHZK in 2016 zum Anlass g e- nommen, bei seinen Mitgliedsunternehmen in Münster nach der Zufriedenheit mit dem aktuellen Standort zu fragen. Die daraus resultierende Ergebnispräsentatio n (PowerPointPräsentation) ist der Stellungnahme als An- lage beigefügt mit dem ausdrücklichen Unterstützung s- angebot, neben den planungsrechtlichen Aspekten auch die weiteren Stellschrauben für eine hervorrage n- den Einzelhandelsstandort Münster zu bedienen. Aus der Umfrageauswertung der Mitgliederbefragung ergibt sich g rundsätzlich eine hohe Zufriedenheit der Händler mit „ihrer Stadt Münster“ . Dennoch resultieren aus der Auswertung einige Positionen und Fragen, die sich im Wesentlichen beziehen auf: › Verkaufsflächenexpansion Eine weitere Verkaufsflächenexpansion, besonders im „Fachmarkt- und Stadtteilcenter “, wird vor dem Hintergrund zurückgehender Besucherzahlen in den Geschäften und zunehmendem Bedeutungsgewinn des Internetzes von der Mehrheit der Ve rbandsmit- glieder kritisch gesehen. Die Anregung zur Überprüfung der Sortimentsliste wurde von der Verwaltung aufgegriffen. Aus der Überprüfung ergeben sich jedoch ke i- ne Änderungen an den festgelegten Definitionen. 4.4 Die Ergebnisse der Umfrage des Handelsverbandes NRW Westfalen – Münsterland betreffen nur in Randaspekten („Flächenexpansion des Einzelhandels“ und „Berechnung en für Neuansiedlungen“) die Kernin- halte der konzeptionellen und planungsrechtlichen Zielsetzungen und Regelungen des EHZKs. Die zahlreichen weiteren Anregungen und Vorschläge zur Stärkung des Einzelhandels in Münster gehen jedoch über den Rahmen des EHZKs hinaus. Sie werden daher als Vorschläge für flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels in Verbi n- dung mit der Umsetzung des EHZKs aufgefasst. Die nachfolgende B e- wertung der Verwaltung stellt in diesem Sinne eine Würdigung der Schwerpunktaspekte der Umfrage dar: › Die kritische Sicht des Handelsverbandes auf eine weitere Fläche n- expansion des Einzelhandels in Münster wird zur Kenntnis geno m- men. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die in das EHZK integrierte Verkaufsflächenprognose bis zum Jahr 2025 lediglich ein, u. a. durch die Zunahme des Onlinehandels, begrenztes Entwick- lungspotenzial auf weist. Demnach wurde als Orientierungsrahmen ein Korridor zwischen 35.400 m² und 51.0 00 m² Verkaufsfläche e r- mittelt, wobei die Schwerpunktpotenziale im kurzfristigen (Nahrungs- und Genussmittel) und im langfristigen Bedarfsbereich (Möbel) b e- stehen. Für den Fachmarktsektor im Bereich des mittelfristigen B e- darfs mit hoher Innenstadtrelevanz (z. B. Schuhe oder Sportartikel) ist das Entwicklungspotenzial deutlich begrenzt (2.900 bis 8.700 m² 17 › Berechnungen für Neuansiedlungen Es wird die Frage aufgeworfen, ob bei Berechnu n- gen für Neuansiedlungen berücksichtigt wird, dass zahlreiche Studenten und Dozenten einen erhebl i- chen Teil ihrer Zeit nicht in Münster verbringen , ob- wohl sie mit Erstwohnsitz in Münster gemeldet sind Verkaufsfläche). Zudem ist anzumerken, dass nicht jedes rechner i- sche Ansiedlungspotenzial auch einem für die jeweilige Warengru p- pe üblichen Fachgeschäft od er Fachmarkt entspricht. Eine Realisie- rung der Entwicklungspotenziale in diesem Segment in Form von großflächigen Bestandserweiterungen oder Neuansiedlungen wäre zudem aufgrund der gegebenen Zentrenrelevanz des Sortiments maßgeblich nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Dort haben entsprechende Entwicklungen wiederum den gewünschten Effekt der Stärkung der dortigen Standortstrukturen zur Folge und sind damit im Sinne des EHZKs positiv zu bewerten. Hinzuweisen ist im diesem Zus ammenhang darauf, dass die Steu e- rung der Einzelhandelsentwicklung stets städtebaulich begründet ist und keinen ökonomisch motivierten „Konkurrenzschutz“ oder Markt- protektionismus bezweckt. Dies wäre städtebaurechtlich nicht zuläs- sig. › Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die im EHZK enthaltende Berechnung der absatzwirtschaftlichen Verkaufsflächenentwick- lungspotenziale für Münster bis zum Jahr 2025 lediglich als Orientie- rungswert dient und keine Ober- oder Untergrenze der Entwicklung darstellt. In die Prognose fließen unterschiedliche Parameter ein wie z. B. die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung auf der Grundl a- ge der kleinräumigen Bevölkerungsprognos e der Stadt Münster, die Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft, die sortiments- spezifische Entwicklung des Onlinehandels oder die sich veränder n- den Verkaufsflächenansprüche der Anbieter. Zudem gilt es, den oberzentralen Versorgungsauftrag Münsters zu berücksichtigen, der deutlich über die Nachfragesituation der Münsteraner Bevölkerung hinausgeht. Die Einwohnerentwicklung in Münster ist daher nur ein Kriterium für die Ermittlung der absatzwirtschaftlichen Verkaufsfl ä- chenentwicklungspotenziale in Münster . Zudem ist aus einer Studie aus dem Jahr 2006 bekannt, dass Studenten mit einem Wert von 9,6 Monaten pro Jahr einen durchaus erheblichen Teil ihrer Zeit inne r- 18 › Unterschiedliche Auslastung des Wochenmarktes auf dem Domplatz Vor dem Hintergrund der schwächeren Frequenti e- rung des Mittwochswochenmarktes wird die Frage gestellt, ob eine Betreiberpflicht für Marktbeschicker gibt. › Fahrradparken / Radstationen in der Innenstadt Vor dem Hintergrund de s herrschenden „Fahrra d- chaos“ in der Innenstadt besteht der Wunsch nach mehr Fahrradabstellplätzen verbunden mit der Fr a- ge, wo neue Radstationen verortet werden können. halb eines Jahres in Münster verbringen und dementsprechend auch Käufe im Einzelhandel tätigen ( Studie „Student Relations – Die öko- nomische Bedeutung der Studierenden für Münster“ , Autoren: Ulrich van Suntum/Raphael Spieker, Centrum für angewandte Wirtschaft s- forschung an der WWU Münster , veröffentlicht in: Berichte aus der angewandten Wirtschaftsforschung Nr. 1/2006). › In Bezug auf die aufgeworfene Frage ist es richtig, dass der Mit t- wochsmarkt auf dem Domplatz hinsichtlich der Besucherzahlen nicht so stark frequentiert wird wie der Samstagsmarkt. Dies liegt auch da- ran, dass der Mittwoch ein regulärer Arbeitstag ist und potenziellen Besuchern des Marktes schlicht die Muße und Zeit für de n Mark t- gang fehlt. Mittwochs bleiben zudem einzelne Händler (kleiner ei n- stelliger Personenbereich) dem Markt fern. Mit diesen Händlern steht das Ordnungsamt als zuständige Stelle für den Wochenmarkt in Kontakt, um auf die Einhaltung der Teilnahmepflicht, die sich aus der Marktsatzung ergibt, zu drängen. In der Regel werden frei werdende Standplätze auf dem Markt möglichst zeitnah nachbesetzt. › Verwaltungsseitig ist festzustellen, dass die Kapazitäten des Fahr- radparkens im Innenstadtbereich, aber auch z. B. am Hauptbahnhof, gegenwärtig erschöpft sind. Daher wird u. a. auf der Ostseite des Hauptbahnhofes zeitnah ein zweites Fahrradparkhaus mit rd. 2.000 Stellplätzen entstehen. Auch wenn das geparkte Fahrrad zum l e- bendigen Stadtbild in Münster gehört, gibt es beim Fahrradparken deutlichen Verbesserungsbedarf. Detaillierte Aussagen hierzu trifft das „Radverkehrskonzept Münster 2025“ ( http://www.stadt- muenster.de/verkehrsplanung/mit-dem-rad/radverkehrskonzept, Kap. 6.2 Infrastruktur Parken, S. 11 ff.). Zum Thema Radstationen wird darauf hingewiesen, dass f ür sämtli- che Haltepunkte im Stadtgebiet nach dem Vorbild des Haltepunktes Roxel komfortable „Leezenboxen“, d. h. witterungsgeschützte siche- re Radabstellanlagen geplant und teilweise bereits umgesetzt sind. 19 › Erreichbarkeit der Händler durch Lieferanten und Kunden Es wird die Frage gestellt, ob die Stadtplanung Mög- lichkeiten sieht, in bestimmten Zeitfenstern in den Morgenstunden (Mo-Fr, 8-10 Uhr), die Standstreifen vor den Geschäften für anliefernde Fahrzeuge fre i- zuhalten. Zudem wird die Vergabe von kostengün s- tigen Bewohnerparkausweisen im Bereich der Ei n- fallstraßen und den älteren Stad tvierteln in Frage gestellt (im Vergleich z. B. zur deutlich teureren A n- mietung einer Garage im Wohnquartier). Den dort ansässigen kleinen Einzelhandels - und Dienstlei s- tungsanbietern würde durch die „Dauerparker vor den Geschäften“ die Erreichbarkeit für Autokunden erschwert. Auch die zentralen Verknüpfungspunkte im Busverkehr werden, s o- weit Fläche zur Verfügung steht bzw. gestellt werden kann, mit Radabstellplätzen ausgestattet. Im Inn enstadtbereich wird derzeit nicht an einem weiteren öffentlichen Fahrradparkhaus/Radtiefgarage geplant. Zu bedenken ist hierbei, dass das Parken im Fahrradpar k- haus erfahrungsgemäß eine große Zugangsschwelle für den Ra d- fahrer darstellt. So ist bspw. das „Ra dlager“ an der Stubengasse trotz attraktiver Parktarife bei weitem nicht ausgelastet. › Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es w eder in den innerstä d- tischen Bereichen noch in den Wohnquartieren „Standstreifen“ im Hauptverkehrsstraßennetz gibt, hier kann es sich allenfalls um “Parkstreifen“ handeln. Parkstreifen werden bereits als laufendes Geschäft der Verwaltung (Amt 32, Verkehrsbehörde), zeitlich befri s- tet zum Liefern nach Einzelfallprüfung frei gegeben . Bei Neubaupro- jekten wird das Laden und Liefern immer mitbetrachtet. Zudem ist Parkfläche im öffentlichen Verkehrsraum generell ein „knappes Gut“, insbesondere dann , wenn dieser nicht bewirtschaftet wird. Parkflä- che ist vielfältigen Nutzungsinteressen unterworfen (Anwohner, Kunden, Berufstätige/Studenten, Besucher), was den Parkdruck z u- sätzlich erhöht. Eine Bewirtschaftung, die auch die Anliegerintere s- sen berücksichtigt, ist vor diesem Hintergrund sinnvoll. Eine au s- schließliche Reservierung zum „Einkaufen“ hingegen ist im öffentl i- chen Straßenraum nicht möglich, sondern nur auf privater Fläche. Im Einzelfall können auch Aktivitäten von Werbegemeinschaften bzw. die persönliche Ansprache vor Ort helfen. Mit der Erlangung eines Bewohnerparkausweises besteht keinesfalls ein Recht auf einen (freien) Parkplatz in der Bewohnerparkzone. Vielmehr werden in einer Bewohnerparkzone nur 50% des Parkra u- mes für Bewohner bereitgestellt, der Rest steht nach wie vor Allen zur (freien) Verfügung. 20 › Verzicht auf „Stellplatzablöse“ Der Umbau bzw. die Erweiterung von Ladenlokalen erfordert häufig den kostenintensiven Nachweis zu- sätzlicher Stellplätze. Diesbezüglich wird die Frage gestellt, ob nicht temporär (z. B. für 7 bis 10 Jahre) auf die Prüfung der Stellplatzfrage in Gebietszone 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Münster verzichtet werden kann. Investitionen in Bestandsgeschäfte (Umbauten, Flächenoptimierungen) würden sich vor dem Hintergrund der hohen Ablösebeträge bei u m- baubedingtem Nachweis zusätzlicher Stellplätze nicht rechnen und unterblieben daher. › Zusammenarbeit mit der Universität Münster Unter dem Stichwort „die denkende Stadt“ wird die Frage gestellt , ob die Stadtpolitik das Wissen der Universität Münster ausreichend anzapft. › Bei nicht wesentlichen Bestandsänderungen durch Umbauten bzw. Flächenoptimierungen wird das Stellplatzerfordernis bauordnung s- rechtlich nicht geprüft, es resultiert somit auch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf. Dies ist z. B. der Fall , wenn eine dem Ladenlokal flächenmäßig untergeordnete Lagerfläche in Verkaufsfläche umg e- wandelt werden soll oder wenn zwei ehemals eigenständige Laden- lokale zu einem Einzelhandelsgeschäft zusammengelegt werden sollen. Bei der Neuerrichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen sowie bei wesentlichen Änderungen dieser baulichen Anlangen und/oder ihrer Benutzung kann allerdings nicht, so wie vorgeschl a- gen, auf die Prüfung der Stellplatzfrage verzichtet werden, da diese gemäß § 51 Landesbauordnung NRW für die Kommunen verpflic h- tend ist. Welche Möglichkeiten die Neufassung der Landesbauor d- nung NRW in Bezug auf die Stellplatzpflicht bietet, bleibt abzuwa r- ten. › Verwaltungsseitig wird hierzu festgestellt, dass zwischen der S tadt Münster und der Universität bereits auf vielen Feldern ein fachlicher Austausch gepflegt wird und eine enge Zusammenarbeit stattfinde t. So begleitet z. B. Prof. Klaus Backhaus, Direktor des betriebswir t- schaftlichen Institutes für Anlagen und Systemtec hnologien der WWU im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung den vom Rat mit großer Mehrheit beschlossenen Prozess "Münster -Zukünfte 20- 30- 50". In der „Allianz für Wissenschaft“ arbeiten die Partner aus Wi s- senschaft, Wirtschaft und Stadt für den Ausbau des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Münster zusammen. 21 5 – Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 5.1 Das Unternehmen informiert darüber, dass sie die Filia- le in Wolbeck an der Hiltruper Straße gerne von derzeit rd. 900 m 2 auf zukünftig rd. 1.425 m 2 Verkaufsfläche erweitern möchte. Es wird darum gebeten diese Erwe i- terung im Zuge des neuen Einzelhandelskonzepts zu berücksichtigen. 5.1 Der Standort des Lebensmittelmarktes an der Hiltruper Straße in Wo l- beck liegt innerhalb des als Stadtteilzentrum (C_1) ausgewiesenen ZVBs in Wolbeck. Strukturelle Zielsetzung für das Stadtteilzentrum ist die Sicherung und Weiterentwicklung gemäß der ausgewiesenen Ve r- sorgungsfunktion. Ebenso gilt es, die Funktionsvielfalt von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen zu erhalten und zu stärken. Derzeit und auch perspektivisch, unter Berücksichtigung sowohl der p o- sitiven Einwohnerentwicklung Wolbecks als auch der geplanten Neuauf- stellung des K&K -Marktes an der Münsterstraße, verfügt der Stadtteil Wolbeck über eine überdurchschnittlich gute Verkaufsflächenaussta t- tung im Bereich Nahrungs - und Genussmittel. Auch der Betriebstypen- mix ( Vorhandensein Vollsortimenter, Discounter und Drogeriemarkt ), kann als ausgewogen bewertet werden . Ein versorgungsstruktureller Bedarf für Neuansiedlungen im Bereich der Nahversorgung ist daher nicht gegeben und auch nicht zu empfehlen. Die gewünschte Erweite- rung des Lebensmittelmarktes an der Hiltruper Straße ist jedoch als be- standssichernde Maßnahme zu werten . Diese ist vom Grundsatz her kompatibel zu den o. g. Entwicklungszielen für das Stadtteilzentrum Wolbecks, zumal der Standort innerhalb der räumlichen Abgrenzung des ZVBs liegt. Eine gesonderte Berücksichtigung des Erweiterung s- wunsches des Unternehmens ist daher innerhalb der Regelungen des EHZKs weder möglich noch erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis einer zu konkretisierenden Vo r- habenplanung, Fragen einer möglichen planungsrechtlichen Umset z- barkeit und der städ tebaulichen Verträglichkeit einer Markterweiterung auf dem Weg routinemäßiger Verwaltungsverfahren zu prüfen. 6 – Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 6.1 Das Unternehmen möchte gerne ihre Filiale Münster - 6.1 Der Marktstandort in Hiltrup, Merkureck, liegt außerhalb eines zentralen 22 Hiltrup, Merkureck, erweitern und bittet daher um Au s- weisung des Marktstandortes als Nahversorgungslage. Hierzu solle das EHZK entsprechend geändert werden. Zur Begründung wird auf die, aus Sicht des Unterneh- mens, gegebene städtebauliche Teilintegratio n des Standortes, auf die gute Anfahrbarkeit und auf die wachsende Bevölkerung im Einzugsbereich hingewi e- sen. Versorgungsbereiches und ist im EHZK, aufgrund der Siedlungsrandla- ge im Gewerbegebiet Merkureck, auch nicht als Nahversorgungslage ausgewiesen. Voraussetzung für die Ausweisung einer Nahverso r- gungslage ist eine städtebaulich integrierte Lage. Diese ist für den Standort des Lebensmittelmarktes jedoch nicht gegeben, da er nur in östlicher Richtung unmittelbar an eine n zusammenhängenden Woh n- siedlungsbereich angrenzt (zwischen Hohe Geest und Bahnstrecke) und ansonsten von Außenbereichsflächen (im Norden ), gewerblichen Flächen (im Westen) sowie dem Areal des Krankenhauskomplexes (im Süden) umgeben ist. Der vorhandene zentrale Versorgungsbereich Hiltrup -Mitte mit den strukturprägenden Lebensmittelmärkten Lidl (Westfalenstraße), K&K (Hohe Geest) und Edeka sowie Aldi (Bahnhofsvorbereich) deckt zudem in räumlicher Hinsicht mit seinem fußläufigen Einzugsbereich (700 m) den gesamten Siedlungsraum von Hiltrup -Mitte ab. Ebenfalls sind die quantitative Versorgung der Bevölkerung mit Grundversorgungsangebo- ten und der vorhandene Betriebstypenmix aktuell und auch perspekt i- visch als positiv zu bewerten. Weitere Stärkungen der Nahver sorgungs- angebote sollten sich daher auf den zentralen Versorgungsbereich fo- kussieren, z. B. durch Standortsicherungen bestehender Betriebe . Eine Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung des dezentral geleg e- nen Marktstandortes im Gewerbegebiet Merkurec k ist somit nicht kom- patibel mit den Zielsetzungen des EHZKs und würde sich kontraproduk- tiv zum Ziel der Zentrenstärkung verhalten (vgl. hierzu Kapitel 7.3 Em p- fehlungen zur Weiterentwicklung von Nahversorgungsvorhaben). Die Verwaltung empfiehlt, der An regung auf Ausweisung des Netto - Marktstandortes, Merkureck 16, als Nahversorgungslage nicht zu folgen. 7 – Öffentliche Informations - und Diskussionsveranstaltung zum Entwurf des fort zuschreibenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster am 13. September 2017 7.1 Von den ca. 60 Teilnehmern wurde der Entwurf zur 7.1 Die Veranstaltungsgäste diskutierten rege zu unterschiedlichen Th e- 23 Fortschreibung des EHZKs begrüßt und positiv bewer- tet. In der bisherigen Einzelhandelssteuerung sei vieles richtig gemacht worden. Das EHZK sei eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklungen und He r- ausforderungen. Es sei jedoch nur ein konzeptioneller Rahmen für die Einzelhandelssteuerung. Auch der st a- tionäre Handel müsse sich etwa durch Servicequalität und Warenverfügbarkeit profil ieren, insbesondere in Bezug auf die Herausforderungen des Online- Handels. menkomplexen, u. a. zu den Steuerungsmöglichkeiten des EHZKs für den kleinteiligen Einzelhandel, zu der struktur elle Entwicklung der City - Ergänzungsstraßen (z. B. Hammer Straße) und zu den Herausforderu n- gen des Online -Handels für den stationären Einzelhandel. Konkrete Hinweise und Anregungen zum Entwurf des EHZKs wurden nicht vorge- bracht. Der Veranstaltungsbericht z ur Offenlage des Entwurfes zum EHZK für die Stadt Münster steht auf der Internetseite http://www.stadt- muenster.de/stadtplanung/einzelhandelskonzept zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (29)
- Marktallee
- Westfalenstraße
- Weseler Straße
- Roxeler Straße
- Hammer Straße
- Altenberger Straße
- Sebastianstraße
- Hülshoffstraße
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- Siemensstraße
- Hiltruper Straße
- Dülmener Straße
- Stubengasse
- Münsterstraße
- York-Ring
- Albersloher Weg
- Nottulner Landweg
- Waltruper Weg
- Kiesekampweg
- Hoher Heckenweg
- Kerstingskamp
- Friedrich-Ebert-Straße
- Warendorfer Straße
- Hohe Geest
- Kinderhaus
- Merkureck 16
- Egelshove
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/1048/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37