Mandari Insight

V/1048/2017

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster

Vorlagen 10.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 18.1

Anlage 3 zur Vorlage_V_1048_2017

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage_V_1048_2017

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 zur Vorlage_ V_1048_2017

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Ansehen

Anlage 3 zur Vorlage_V_1048_2017

4966 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2015 
Antrag 
Münster - Einkaufsstadt 4.0 
D
ie Digitalisierung bietet viele Chancen und Vorteile. Sie ist für die (Innen-)Städte aber auch 
eine Herausforderung. Insbesondere im Einzelhandel vollziehen sich derzeit bereits deutliche 
Veränderungen sowohl auf der Angebotsseite wie auf Seite der Nachfragenden. Damit Münster 
als Einkaufsstadt die hohe Attraktivität behält, müssen die Händlerinnen und Händler unterstützt 
von der Stadt schnell auf die sich ändernden Rahmenbedingungen frühzeitig reagieren.  
Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt beschließen: 
1
. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Wirtschaftsförderung noch in
diesem Jahr einen Diskussions- und Konzeptionsprozess zu starten, aus dem eine Strategie
und ihre Umsetzungsmöglichkeiten für die "Einkaufsstadt 4.0" entstehen. Ziel ist es, eine viel
stärkere Verknüpfung von Onlinehandel und stationärem Handel zu erreichen, um die
Vorteile, die der jeweilige Verkaufskanal bietet, zu verbinden, und damit den
Einzelhandelsstandort Münster nachhaltig zu sichern, neue Potenziale zu erschließen und
insbesondere die Vielfalt und die kleineren Geschäfte zu stärken.
2. Die Stadtwerke Münster sollen eng in den Prozess eingebunden werden, um die Chancen,
die sich für die Nutzerinnen und Nutzern umweltfreundlicher Verkehrsmittel bieten, optimal
zu nutzen.
3. In die Konzeption sollen gute Beispiel aus anderen Städten (z.B. "onlineCity Wuppertal")
einfließen, etwa die Einrichtung einer Plattform für bislang nicht online aktive Händlerinnen
und Händler, ein Logistik-Konzept für eine innerstädtische "same day"-Lieferung oder eine
vor- Ort-Präsenz von bislang nur online aktive Händlerinnen und Händler aus Münster.
4. Die lokalen Akteure (IHK, Einzelhandelsverband, ISI, ISG, Werbegemeinschaften usw.) sind in
den Prozess einzubinden.
Begründung: 
D
er Online-Handel gewinnt immer stärker an Bedeutung. Wenn man den Lebensmittelhandel 
außer Acht lässt, steigt der Umsatzanteil, der ausschließlich im Online-Geschäft abläuft, rapide 
an. Zwar kann Münster aufgrund der besonders großen Attraktivität als Einkaufsstadt diese 
Entwicklung teilweise kompensieren. Perspektivisch wird sich dieser Trend aber auch in unserer 
Stadt abbilden. Negative Folgen drohen - städtebaulich, ökonomisch, sozial und fiskalisch.  
Anlage 3 zur Vorlage V/1048/2017

2 
 
 
 
 
 
Die Kundinnen und Kunden verbinden bereits heute Online- und stationären Handel. Sie 
informieren sich im Vorfeld über unterschiedliche Produkte und kommen gut informiert und 
gezielt ins Geschäft. Oder sie nutzen die Beratungsangebote oder die Anprobe vor Ort und 
vergleichen anschließend die Preise und kaufen online. Dieser Prozess lässt sich nicht aufhalten. 
Durch ein geschicktes Konzept, das die Vorteile, die die unterschiedlichen Kanäle bieten, 
zusammen bindet, kann die Stadt Münster weiterhin die attraktive Einkaufsstadt bleiben, die sie 
ist und zudem neue Kaufkraft gewinnen. 
 
Zu einer solchen Konzeption gehört zum Beispiel, dass Kundinnen und Kunden sich im Netz 
über die Geschäfte und Produkte informieren können, dass sie die Warenverfügbarkeit direkt 
überprüfen können oder das Produkt für die Abholung im Geschäft reservieren können, dass sie 
die Ware beim Kauf im Geschäft ebenso wie beim Onlinekauf am selben Tag in der Stadt 
Münster nach Hause geliefert bekommen oder dass münsteraner Onlinehändler auch vor Ort, 
also offline aktiv werden. 
 
Dies bietet auch neue Chancen für den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr. Denn wer sich 
keine Gedanken zu machen braucht, wie die Einkäufe nach Hause kommen, weil diese für ein 
geringes Entgelt noch am selben Tag gebracht werden, wird sich noch eher für die Nutzung der 
umweltfreundlichen Verkehrsmittel entscheiden. 
 
Durch eine stärkere Präsenz bislang nicht online aktiver Händlerinnen und Händler aus Münster 
im Netz kann zudem zusätzliche Kaufkraft in die Stadt geholt werden. Denn der Online-Handel 
ist nicht auf das Stadtgebiet begrenzt. Gerade kleinere Geschäfte scheuen aber den Aufwand, 
der mit einem Online-Shop und der Logistik verbunden ist. Durch einen Zusammenschluss vieler 
Händlerinnen und Händler auf einer Plattform kann der erforderliche Aufwand geteilt und damit 
minimiert werden. 
 
Für den Handel können mit der Strategie "Münster - Einkaufsstadt 4.0" das bestehende Geschäft 
gesichert und zusätzliche Standbeine entstehen. Für die Kundinnen und Kunden wird die 
Einkaufsstadt Münster noch attraktiver.  Das sichert auch in Zukunft eine belebte Stadt - und der 
Stadt die entsprechenden Steuereinnahmen. 
 
 
gez.  
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Mathias Kerstin g 
Michael Kleyboldt   Marianne Koch   Katharina Köhnk e 
Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Steltig   Hedwig Lieke fedt 
Anne Schulze Wintzler   Petra Seyfferth   Ludger St einmann 
Julia Suuck    Beate Vilhjalmsson   Robert von Olber g 
Maria Winkel

Anlage 1 zur Vorlage_V_1048_2017

24940 Zeichen

64 
 
 
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/1048/2017 enthält, als Ergebnis der Prüfung und Vorabwägung der 
Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung, die von 
der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen zu dem vom Rat der Sta dt 
Münster für die Offenlegung beschlossenen Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels - 
und Zentrenkonzepts Münster (vgl. V/0230/2017). Es handelt sich um textliche Ergänzungen, 
die in roter Schrift kenntlich gemacht und an den jeweiligen Stellen des Of fenlageentwurfes 
eingefügt wurden.  
 
Als redaktionelle Maßnahme wurden zudem die Karte „Standortkonzeption Einzelhandel“ mit 
Darstellung der jeweiligen Flächen gemäß der Zentren - und Standortstruktur ergänzt (Seite  
48), die Tabelle 14: Ausstattung Stadttei lzentren Münster an die Tabelle 17: Ausstattung 
Nahversorgungszentren Münster angepasst (Seite 67) und eine Auflistung der Sortimente, 
die zu den „Baumarktsortimenten im engeren Sinne“ gehören , in die Fußnote aufgenommen 
(LX). 
 
Die für den Beschluss zu dieser Vorlage (V/1048/2017) von der Verwaltung empfohlene 
Endfassung des fortgeschriebenen Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster besteht 
somit aus der Fassung des Offenlageentwurfes inklusive der o. g.  Ergänzungen bzw. 
Anpassungen. 
 
Selbstverständlich wird das abschließend vom Rat beschlossene fortgeschriebene EHZK 
Münster den Gremienmitgliedern der Bezirksvertretungen, der zuständigen Fachausschüsse 
und den Damen und Herren des Rates dann als gedruckte Broschüre zur Verfügung gestellt.  
 
 
  
Anlage 1 zur Vorlage V/1048/2017

64 
 
Fortsetzung Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
 
Quellen: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um 
sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Ha ndel 09-10/2015; Karte: Stadt 
Münster.  
 
 
48 
Fortsetzung Abbildung 18

64 
ZVB Stadtbereichszentrum Grevener Straße – Germania/Yorkcenter (B_2) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 18.390 m² VKF 37 Betriebe   
 
 
 
 
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 5.870 m² VKF rd. 32 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 4.030 m² VKF rd. 22 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 8.490 m² VKF rd. 46 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen 77  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den 
Stadtteil hinausgeht  
Städtebauliche und 
funktionale Struktur  
Bipolares Zentrum (Germania-Campus im Norden  und 
Yorkcenter im Süden) bestehend aus zwei Einzelhandels-
standorten mit  überwiegend  großflächige m Einzelhandels-
besatz ergänzt um diverse zentrenergänzende Funktionen; 
Trennung der beiden Standorte  durch den York-Ring und 
die Hauptfeuerwehrwache  
Zentrenprägende  
Betriebe 
Germania-Campus: Rewe, Yellow Möbel, RS-Möbel, Golf 
House 
Yorkcenter: Aldi, Lidl, SuperBioMarkt, Saturn, dm, Takko, 
Deichmann 
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus-
gewiesenen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktions-
mischung von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistun-
gen und Wohnen  
 
 
57

64 
ZVB Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße (B_5) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster. 
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 8.640 m² VKF 22 Betriebe   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 4.670 m² VKF rd. 54 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 2.430 m² VKF rd. 28 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 1.540 m² VKF rd. 18 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen 43 
Funktionszuweisung 
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, di e über den 
Stadtteil hinausgeht; intensive Wechselwirkung im Sinne 
einer Arbeitsteilung mit dem Sta dtteilzentrum Hammer 
Straße (Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße als 
sog. „ Kopfstandort“ ) 
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Zentrum mit heterogener Struktur und teilweise geringer  
städtebaulicher und funktionaler Dichte; Einzelhandels-
schwerpunkt im Bereich des E-Centers im südlichen Rand-
bereich des ZVB; Sortimentsmix aus Nahversorgungsange-
boten und discountorientierten Fa chmärkten im Beklei-
dungsbereich 
Zentrenprägende  
Betriebe E-Center, Aldi, dm, Takko, Kik  
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus-
gewiesenen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktions-
mischung von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistun-
gen und Wohnen 
 
C1 
 
60

64 
ZVB Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte (B_6) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 14.600 m² VKF 84 Betriebe   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 6.260 m² VKF rd. 43 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 5.980 m² VKF rd. 41 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 2.360 m² VKF rd. 16 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen 175 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für  den Stadtbereich, die über den 
Stadtteil hinausgeht  
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Gewachsenes Zentrum entlang der Marktallee mit hoher 
städtebaulicher und funktionaler Dichte und beidseitige m 
Besatz an überwiegend kleinteiligen Ladenlokalen ergänzt 
durch vielfältige zentrenergänzende Nutzungen ; hoher 
Anteil mittelfristiger Sortimente;  lockerer Geschäfts-      
flächenbesatz entlang der Westfalenstraße/Hohe Geest ; 
Ergänzung des Einzelhandelsangebots durch einzelne 
großflächige An bieter  in den Randbereichen des Zent-
rums; durch Fertigstellung des Einzelhandelsstandort es 
Bahnhof Hiltrup  perspektivisch Bedeutungsgewinn des 
östlichen Teilbereichs des Zentrums 
Zentrenprägende  
Betriebe K+K, Edeka, Lidl, Aldi, Burgholz  
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus-
gewiesenen Versorgungsfunktion  durch die Entwicklung 
am Bahnhof: Verbrauchermarkt (rd. 1.900 m²), weitere 
zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente (rd. 1.000 
m²), Erweiterung Lidl (+50 0 m²), dafür voraussichtlich 
Wegfall Getränkemarkt ); Erhaltung und Stärkung d er 
Funktionsmischung: Einzelhandel, Gastronomie, Dienst-
leistungen von Wohnen 
 
 
61

64 
ZVB Stadtbereichszentrum Mecklenbeck – südl. Weseler Straße (B_7) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 6.180 m² VKF 5 Betriebe   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 840 m² VKF rd. 14 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 5.290 m² VKF rd. 86 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 50 m² VKF rd. 1 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen Nicht vorhanden  
Funktionszuweisung Teilräumliche Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, 
die über den Stadtteil hinausgeht  
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Geplantes monofunktionales Zentrum in teil integrierter 
Lage mit überwiegend gr oßflächigem Einzelhandelsbesatz 
(Schwerpunkt mittelfristiger Bedarfsbereich, insbesondere 
Bekleidung) ohne zentrenergänzende Nutzungen; Pkw-
Kundenorientierter Standort mit Hauptausrichtung zu den 
rückwärtig gelegenen Parkplatzflächen  
Zentrenprägende  
Betriebe Aldi, LEY´S, Dänisches Bettenlager, Takko, Schuhpark 
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus-
gewiesenen Versorgungsfunktion ; restriktiver Umgang mit 
Erweiterungen im zentrenrelevanten und zentren - und 
nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereichen  
 
 
 
62

64 
ZVB Stadtbereichszentrum Gievenbeck – Roxeler Straße (B_8) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 15.440 m² VKF 13 Betriebe   
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 4.370 m² VKF rd. 28 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 10.290 m² VKF rd. 67 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 770 m² VKF rd. 5 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen 8 
Funktionszuweisung 
Teilräumliche Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, 
die deutlich über den Stadtteil hinausgeht ; bedeutsame 
Versorgungsfunktion für das neue Wohnsiedlungsquartier 
auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne 
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Geplantes Zentrum mit geringer städtebaulicher und funk-
tionaler Dichte , einem SB-Warenhaus und einem Baumarkt 
sowie großen Parkplatzflächen ergänzt um weitere Einzel-
handelsbetriebe  
Zentrenprägende  
Betriebe Marktkauf, dm, Hellweg  
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung entsprechend der aus-
gewiesenen Versorgungsfunktion; nach Erweiterung des 
Verbrauchermarktes restriktiver Umgang mit Angebotser-
gänzungen im zentren- und nahversorgungsrelevanten 
Sortimentsbereich 
 
 
 
63

64 
Tabelle 1: Ausstattung Stadtteilzentren Münster 
 
Quelle: Eigene Darstellung Stadt + Handel 
Im Weiteren werden alle Stadtteilzentren in Form von Steckbriefen in ihrer Aussttattung 
und Abgrenzung sowie mit ihren Entwicklungszielen dargestellt.  
 
 
Marktgängiger 
Lebensmittelvollsortimenter
Marktgängiger 
Lebensmitteldiscounter
Ergänzende Betriebe des 
Lebensmittelhandwerks
Drogeriefachmarkt
Weitere Geschäfte mit Waren des 
kurzfristigen Bedarfsbereichs
Weitere Angebote im mittel - und 
langfristigen Bedarf 
Ladenähnliche Handwerks- und 
Dienstleistungsangebote
Gastronomieangebote
Banken/SB-T erminal, 
Post/Postagentur
Medizinische Einrichtungen
Einrichtungen aus den Bereichen 
Bildung/Soziales/Kultur/Freizeit
()vorhanden nicht vorhandeneingeschränkt vorhanden
BranchenmixZentrenergänzende 
Funktionen
Handorf (C1_2)
Coerde (C1_1)
Warendorfer 
Straße (C1_3)
Wollbecker Straße 
(westlich) (C1_4)
Hammer Straße 
(C1_5)
Mauritz Ost – Woll-
becker Straße (C1_6)
Gremmendorf –
Albersloher Weg/ 
Yorkkaserne (C1_7)
Wolbeck Mitte 
(C1_8)
Nienberge (C1_14)
Gievenbeck – Mitte 
(C1_13)
Roxel (C1_12)
Albachten (C111)
Mecklenbeck – Mitte 
(C1_10)
Hiltrup – West 
(C1_9)
()
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P
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P in Planung
()
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ZVB Stadtteilzentrum Hiltrup-West (C1_9) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 5.550 m² VKF 18 Betriebe   
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 4.060 m² VKF rd. 73 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 1.240 m² VKF rd. 22 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 250 m² VKF rd. 5 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen 18 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil (und die umliegen-
den Siedlungsbereiche) 
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Im Zuge der Stadtteilerweiterung Hiltrup -West einheitlich 
geplantes, modernes Zentrum in verkehrsgünstiger Lage 
mit hoher Anzahl an Pkw-Stellplätzen; Angebotsschwer-
punkt im kurzfristigen Bedarfsbereich  
Zentrenprägende  
Betriebe E-Center, Netto, Rossmann, KIK, ABC-Schuhe 
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung gem. der ausgewiese-
nen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktionsvielfalt 
von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und 
Wohnen 
 
 
 
76

64 
 
ZVB Stadtteilzentrum Mecklenbeck-Mitte (C1_10)  
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 3.300 m² VKF 12 Betriebe   
- davon kurzfristiger 
Bedarf rd. 2.920 m² VKF rd. 89 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 310 m² VKF rd. 9 % der VKF 
- davon langfristiger 
Bedarf rd. 60 m² VKF rd. 2 % der VKF 
Zentrenergänzende  
Nutzungen 19 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umliegen-
den Siedlungsbereiche 
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Weitgehend geplantes , modernes Zentrum um die St. 
Anna-Kirche mit überwiegend großflächigen Einzelhan-
delsstrukturen (Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Be-
darfsbereich) und verschiedenen zentrenergänzenden 
Nutzungen in geringer städtebaulicher Dichte   
Zentrenprägende  
Betriebe Edeka, Lidl, Rossmann 
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung gem. der ausgewiese-
nen Versorgungsfunktion; Stärkung der Funktionsvielfalt 
von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und 
Wohnen 
 
 
77

64 
 
ZVB Nahversorgungszentrum Zentrum Nord (C2_2) 
Quelle:  Stadt Münster, Einzelhandelsvollerhebung 12/2014. Ergänzt und aktualisiert durch Stadt + Handel 10 -12/2015. Kartengrundlage: Stadt Münster.  
Einzelhandelsbetriebe 
gesamt rd. 4.330 m² VKF 7 Betriebe  
 
- davon kurzfristiger Be-
darf rd. 2.940 m² VKF rd. 68 % der VKF 
- davon mittelfristiger 
Bedarf rd. 730 m² VKF rd. 17 % der VKF 
- davon langfristiger Be-
darf rd. 660 m² VKF rd. 15 % der VKF 
Zentrenergänzende 
Nutzungen 44 
Funktionszuweisung 
Versorgungsfunktion für den  Büro- und Dienstleis-
tungsstandort Zentrum Nord  sowie die umliegenden 
Siedlungsbereiche inkl. der zu erwartenden zusätzli-
chen Einwohner im Zuge der beabsichtigten Realisie-
rung der südlich angrenzenden Wohnbauprojekte  
Städtebauliche und  
funktionale Struktur  
Modernes Einkaufszentrum im Büro- und Dienstleis-
tungsstandort Zentrum Nord; Versorgungsfunktion vor 
allem für die dort Beschäftigten und die Nutzer des  
nahegelegenen Bahnhaltepunktes; wenig urbanes Um-
feld 
Zentrenprägende  
Betriebe Aldi, Buschmann, Kik 
Entwicklungsziele 
Sicherung und Weiterentwicklung gem. der ausgewie-
senen Versorgungsfunktion; Arrondierung des Zent-
rums durch ergänzende Wohn- und Bürobebauung  
 
87

64 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Roxel (Stadtbezirk West) 
 
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sorti-
mentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09 -10/2015; Stadt Münster: 
Baulandprogramm 2016 – 2025 (Stufe 1); Einwohnerzahlen: Stadt Münster; 
Kartengrundlage: Stadt Münster; *unter Berücksichtigung der Fortschreibung der 
kleinräumigen Be völkerungsprognose 2015 - 2025 und der in Planung befindlichen 
Nahversorgungsvorhaben (überschlägige Ermittlung der derzeit bekannten 
Bruttoverkaufsflächen in ca. Werten). 
 
Im Stadtteil Roxel besteht sowohl aktuell als auch künftig eine angemessene räumlich e, 
quantitative und qualitative Nahversorgung. Die rechnerisch gute Versorgungssituation 
relativiert sich allerdings vor dem Hintergrund der dezentralen, außerhalb des zentralen 
Versorgungsbereiches und der Wohnsiedlungsstrukturen des Stadtteils gelegenen,  
fußläufig nicht erreichbaren Standortsituation des Vollsortimenters im Gewerbegebiet 
Nottulner Landweg. Umso mehr ist eine Sicherung und Stärkung der strukturprägenden 
Lebensmittelbetriebe im zentralen Versorgungsbereich anzustreben. 
 
Roxel Roxel
Einwohner 
(Stand: 12.2015) rd. 9.185
VerkaufsflächeNuG rd. 3.780 m² 
Verkaufsfläche NuG pro 
Einwohner rd. 0,41 m²
Einwohner 
(Stand: 12.2025)* rd. 9.135
VerkaufsflächeNuG
(perspektivisch)* rd. 3.780 m² 
Verkaufsfläche NuG pro 
Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,41 m²
Betriebstypenmix
1x Supermarkt
1x Discounter
1x Verbrauchermarkt
1 x Getränkemarkt
117

64 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Nienberge (Stadtbezirk West) 
 
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sorti -
mentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09 -10/2015; Stadt Münster: 
Baulandprogramm 2016 – 2025 (Stufe 1); Einwohnerzahlen: Stadt Münster; 
Kartengrundlage: Stadt Münster; *unter Berücksichtigung der Fortschreibung der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 - 2025 und der in Planung befindlichen 
Nahversorgungsvorhaben (überschlägige Ermittlung der derzeit bekannten 
Bruttoverkaufsflächen in ca. Werten). 
 
Im Stadtteil Nienberge wird durch die angesiedelten strukturprägenden 
Lebensmittelanbieter eine  nahezu flächendeckende Nahversorgung gewährleistet. Die 
quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs - und Genussmittel stellt 
sich gegenwärtig als unterdurchschnittlich dar, kann sich jedoch bei Realisierung der 
Erweiterungsoption des Edeka-Marktes verbessern. Der Betriebstypenmix ist aufgrund des 
Fehlens eines Lebensmitteldiscounters als nicht ausgewogen zu bewerten. Zur 
Verbesserung der quantitativen und qualitativen Nahversorgung ist vor dem Hintergrund 
der Zentrenstärkung eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Lebensmittelmarktes im 
zentralen Versorgungs -bereich des Stadtteils empfehlenswert. Zudem kann die 
Nienberge Nienberge
Einwohner 
(Stand: 12.2015) rd. 6.905
VerkaufsflächeNuG rd. 1.820 m²
Verkaufsfläche NuG pro 
Einwohner rd. 0,26 m²
Einwohner 
(Stand: 12.2025)* rd. 6.265
VerkaufsflächeNuG
(perspektivisch)* rd. 2.320 m²
Verkaufsfläche NuG pro 
Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,37 m²
Betriebstypenmix
2x Supermarkt
1 x Getränkemarkt
118

64 
Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches nördlich der Altenberger Straße 
langfristig eine Option zur Verbesserung des Nahversorgungsangebotes darstellen.  
 
Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung und städtebauliche Begründung zur Erweiterung 
des ZVB Stadtteilzentrum Nienberge:  
Für Nienberge besteht das Ziel, den ZVB an der Sebastianstraße/Altenberger Straße 
gemäß der ausgewiesen en Versorgungsfunktion als Stadtteilzentrum zu sichern und 
weiterzuentwickeln. Die gegebene Funktionsvielfalt im ZVB von Einzelhandel, 
Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen soll erhalten und gestärkt sowie vorhandene 
Leerstände mit zentrenrelevanten Nu tzungen wiederbelegt werden. Ergänzt wird die  
Versorgungsfunktion des ZVB durch die im südlichen Siedlungsteil von Nienberge 
ausgewiesene Nahversorgungslage des Edeka -Marktes am Waltruper Weg. Zur 
dauerhaften Bestandssicherung ist für diesen, aufgrund der  geringen Verkaufsfläche 
langfristig nicht mehr marktfähigen Betrieb, im vorliegenden Einzelhandels - und 
Zentrenkonzept eine begrenzte Erweiterungsoption ausgewiesen.  
 
Die beiden strukturprägenden Vollsortiment-Supermärkte im Stadtteil (der K&K-Markt im 
ZVB und der Edeka -Markt in der Nahversorgungslage) gewährleisten eine nahezu 
flächendeckende, fußläufig erreichbare (700 Meter Radius) Nahversorgung für alle 
Wohngebiete in Nienberge (ohne Häger). Allerdings ist der Betriebstypenmix aufgrund 
des Fehlens ein es Discountangebotes infolge der Schließung des Netto -Marktes an der 
Sebastianstraße im Oktober 2015 unausgewogen. Ebenso ist die quantitative Versorgung 
mit Lebensmittelangeboten im gesamtstädtischen und auch bundesdurchschnittlichen 
Vergleich unterdurchschnittlich.   
 
Diese Nahversorgungssituation ist unter Status -Quo-Gesichtspunkten, und – 
perspektivisch – mit Blick auf die derzeit nicht abschließend geklärte zukünftige 
Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Nienberge und Häger 
(Wohnsiedlungsflächenkonzept/Planungs-werkstatt 2030) nicht zufriedenstellend.  
Zur Verbesserung der quantitativen Nahversorgung sowie zur dauerhaften Sicherung 
einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung im südlichen Siedlungsteil von Nienberge 
kann die mögliche Erweiter ung des Edeka -Marktes am Waltruper Weg einen Beitrag 
leisten. Dies gilt ebenso für die wünschenswerte Stärkung der Angebotsstrukturen 
innerhalb des bestehenden ZVB, z. B. durch die Wiedernutzung leer stehender 
Ladenlokale. Insbesondere für den flächeninten siven Nahversorgungseinzelhandel sind 
allerdings aufgrund der gegebenen kleinteiligen Nutzungsstrukturen innerhalb des 
…

64 
vollständig bebauten ZVB umfangreiche Erweiterungen (z. B. für den K&K-Markt) oder gar 
marktgängige, großflächige Neuansiedlungen nicht m öglich. Auch alternative 
städtebaulich integrierte Standorte für die Ansiedlung eines weiteren zukunftsfähigen 
Lebensmittelmarktes in Nienberge sind nicht vorhanden. Diesbezüglich wurde vor Jahren 
verwaltungsseitig z. B. die westlich der Hülshoffstraße gel egene Freifläche des 
Vögedingplatzes intensiv geprüft. Städtebaulich-strukturell und vor dem Hintergrund der 
Standortanforderungen der Betreiber stellte sich eine Aktivierung dieser Fläche für 
Einzelhandelszwecke allerdings als nicht machbar dar.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die Erweiterung des ZVB nördlich der Altenberger Straße 
eine begründete Option zur Verbesserung des Nahversorgungsangebotes dar. Durch die 
unmittelbare Anknüpfung an die bestehende Abgrenzung des ZVB nördlich der 
Altenberger Stra ße mit dem dort bereits vorhandenen Funktionsgefüge von 
Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Gastronomieangeboten (z. B. 
Reitsportfachgeschäft, Getränkemarkt, Fachgeschäft Wohnen & Lifestyle, Fahrschule, 
Pizzeria) ist die Erweiterung städtebau lich-funktional und strukturell sinnvoll und 
vertretbar. Die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes auf diesem Areal, 
vorzugsweise eines Lebensmitteldiscounters als Ersatz des ausgeschiedenen Netto -
Marktes, könnte zur Verbesserung des Betriebstypenm ix im Stadtteil und zur 
Attraktivierung der Angebotsstrukturen des ZVB beitragen. Dadurch könnte aus dem 
Stadtteil insbesondere nach Altenberge und Gievenbeck abfließende Kaufkraft im Bereich 
Nahrungs- und Genussmittel zurückgebunden werden. Die absatzwirt schaftliche 
Tragfähigkeit für einen weiteren Lebensmittelmarkt in Nienberge ist rechnerisch gegeben. 
Zudem ist der Erweiterungsstandort für die Einwohner aus dem Siedlungsteil Häger, der 
über keine eigenen strukturprägenden Versorgungsangebote verfügt, für  alle 
Verkehrsarten günstig zu erreichen.  
 
Eine planungsrechtliche Aktivierung der Erweiterungsfläche ist allerdings in Abhängigkeit 
von der in Klärung befindlichen zukünftigen Wohnsiedlungsflächenentwicklung im 
Stadtteil zu sehen (möglicher Einwohner - und Kaufkraftzuwachs). Ebenso wäre die 
Dimensionierung einer städtebaulich verträglichen Verkaufsflächengröße für die 
Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im späteren Verfahren, u. a. in 
angemessener Relation zu den bereits bestehenden Vollsortiment -Supermärkten, zu 
bestimmen. Ein Anspruch Dritter auf Umsetzung der Entwicklungsoption durch Schaffung 
des zur Ansiedlung eines Lebensmittel -marktes erforderlichen Planungsrechts besteht 
nicht.  
…

64 
 
Anlage III: Münsteraner Sortimentsliste (Kurzform) 
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um 
sortiments-spezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09-10/2015; * Kurzform 
für nicht zentrenrelevant und nicht zentren- und nahversorgungsrelevant. **umfasst die 
Sortimente Baustoffe, Bauelemente, Eisenwaren/Werkzeuge, Sanitär- und 
Installationsbedarf, Farben/ Lacke/Tapeten, Elektro-Installationsmaterial, 
Bodenbeläge/Parkett/Fliesen.  
Zentrenrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante 
Sortimente* 
 Antiquitäten 
 Baby- und Kinderartikel (ohne 
Kinderwagen) 
 Bekleidung aller Art 
 Bettwaren (ohne Matratzen) 
 Bücher, Literatur 
 Bürobedarf, Organisations-
mittel 
 Computer und –zubehör, 
Kommunikationsmittel 
 Elektrokleingeräte 
 Fahrräder und Zubehör 
 Fotogeräte und -artikel 
 Glas/Porzellan/Keramikartikel 
 Handarbeitsartikel/Strick-
waren, Stoffe, Tuche, 
Meterware 
 Haushaltswaren, 
Hausratartikel 
 Haus- und Heimtextilien  
 Jagdbedarf/Waffen 
 Kunstgewerbliche Erzeug-
nisse, Bilder und -rahmen 
 Lederwaren 
 Leuchten 
 Medizinische und 
orthopädische Geräte 
 Musikinstrumente, Musikalien 
 Optische Erzeugnisse 
 Schreib- und Papierwaren/ 
Schulbedarf/Bastelbedarf 
 Schuhe 
 Spielwaren/Hobbyartikel 
 Sportartikel/Sportgeräte/Sport-
bekleidung (ohne Reitsport 
und Sportgroßgeräte) 
 Telefone/-zubehör 
 Unterhaltungselektronik, 
Tonträger 
 Uhren, Edelmetallwaren, 
Schmuck 
 
Gleichzeitig 
nahversorgungsrelevant 
 Blumen (Schnittblumen, 
Topfpflanzen) 
 Drogerie-/Parfümerie-
artikel/Kosmetische Artikel 
 Getränke 
 Nahrungs- und Genussmittel  
 Pharmazeutische Artikel 
 Tabakwaren 
 Tierfutter/Tierpflegeartikel für 
Kleintiere 
 Zeitschriften/Zeitungen 
 Autos, Autoteile, -
zubehör und -reifen  
 Baumarktsortiment im 
engeren Sinne** 
 Boote und Zubehör 
 Campingwagen und          
-artikel, Zelte 
 Erotikartikel 
 Gartenbedarf, -möbel,           
-geräte, Pflanzen 
 Haushaltsgroßgeräte, 
weiße Ware 
 Kinderwagen 
 Küchen 
 Matratzen 
 Möbel, Büromöbel 
 Motorräder, -zubehör 
und     -reifen 
 Reitsportartikel (ohne 
Reitbekleidung und 
Reitschuhe) 
 Sauna-/Schwimmbad-
anlagen 
 Sportgroßgeräte 
 Teppiche 
 Tiermöbel 
 Zoologischer Bedarf/         
Lebende Tiere 
LX

Beschlussvorlage

29591 Zeichen

V/1048/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.02.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
28.02.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster wird einschließlich der 
Änderungsvorschläge der Verwaltung (Anlage 1) zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteil i-
gung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen (Anlage 2 ) als Grundlage für die we i-
tere Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster und damit, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 
Baugesetzbuch, als bei der Aufstellung  und Änderung der Bauleitpläne insbesondere zu b e-
rücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den regelmäßigen Austausch zur Umsetzung des Einzelha n-
dels- und Zentrenkonzepts Münster mit den berührten Trägern öffentlicher Belange und den 
Organisationen des Einzelhandels in Münster fortzusetzen, das Einz elhandelsmonitoring fort-
zuführen und über die laufende Einzelhandelsentwicklung sowie die Konzeptumsetzung zu 
berichten.  
 
3. Der Antrag Nr. A -R/0017/2015 der SPD -Fraktion an den Rat der Stadt Münster „Münster – 
Einkaufsstadt 4.0“ ist damit erledigt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1048/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Ruf: 
492 61 17 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1048/2017 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine unmittelbaren Kosten 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1. 
  
Vorbemerkung: 
Da nach der Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- 
und Behördenbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) Müns-
ter lediglich geringfügige Änderungen  (vgl. Anlage 1)  gegenüber dem Offenlageentwurf resultieren, 
wurde aufgrund der anfallenden hohen Druckkosten für eine aktualisiere Druckfassung auf eine er-
neute Vervielfältigung des Gesamtkonzepts als Anlage zu dieser Beschlussvorlage verzichtet. Für die 
Beratung dieser Vorlage kann daher, unter Einbeziehung der Änderungsvorschläge der Verwaltung , 
der Offenlageentwurf (Anlage 1 zur  V/0230/2017) verwe ndet werden, der zudem auch auf der Inte r-
netseite des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  http://www.stadt-
muenster.de/stadtplanung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts einsehbar ist. 
Selbstverständlich wird das abschließend vom Rat beschlossene fortgeschriebene EHZK Münster 
den Gremienmitgliedern der Bezirksvertretungen, der zuständigen Fachausschüsse und des  Rates 
dann als gedruckte Broschüre zur Verfügung gestellt.  
 
Die Verwaltung teilt zudem mit, dass der für die Fortschreibung des EHZKs vorgesehene Finanzrah-
men von 60.000 Euro für die fachgutachterlichen Leistungen des Büros Stadt und Handel und für 
Moderations- und Dokumentationsleistungen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten wu r-
de (vgl. V/0144/2015).  
 
Erarbeitungsprozess bis zur Offenlegung des Konzeptentwurfes (V/0230/2017): 
Bereits mit dem Ratsbeschluss über das erste Einzelhandelskonzep t Münster „Leitlinien der räuml i-
chen Entwicklung“ im Jahr 2004 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Einzelhandelsentwic k-
lung in Münster nach den Zielsetzungen und Regelungen des Einzelhandelskonzepts zu steuern. Im 
Jahr 2009 erfolgte der Ratsbeschl uss über die erste Fortschreibung unter dem Titel „Einzelhandels - 
und Zentrenkonzept Münster“. Das Konzept ist seitdem verbindliche Handlungs- und Geschäftsgrund-
lage für alle städtischen Aktivitäten zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster und  bei 
allen maßgeblichen Akteuren bekannt und als Steuerungsgrundlage etabliert. Im Zuge des fest instal-
lierten Einzelhandelsmonitorings hat die Verwaltung zudem mehrfach über die Entwicklungen des 
Einzelhandels in Münster und den Stand der Konzeptumsetzung berichtet.  
 
Das EHZK ist vor dem Hintergrund der dynamischen Einzelhandelsentwicklung in Münster, der Ve r-
änderungen relevanter entwicklungsbestimmender Faktoren (u. a. Bevölkerungs - und Kaufkraftent-
wicklung, Einkaufsverhalten) und auch der Weiterentwickl ung zu beachtender neuer Rechtsgrundl a-
gen sowie der einschlägigen Rechtsprechung grundsätzlich auf Fortschreibung ausgerichtet. Dies gilt 
insbesondere auch mit  Blick auf die derzeit nach Lage und Umfang nicht abgeschlossenen Planu n-
gen zur Wohnsiedlungsentwicklung in der wachsenden Stadt Münster. Um dauerhaft über ein recht s-
sicheres Instrument für die Einzelhandelssteuerung und die bauleitplanerische Umsetzung zu verf ü-
gen, ist eine Überprüfung und Fortschreibung des Konzepts in Abständen von 5 bis 8 Jahren sinnvoll 
und erforderlich. Nach der ersten Fortschreibung des EHZKs Münster im Jahr 2009 erfolgt nun die 
zweite Fortschreibung.   
 
Auf der Grundlage des Auftrages des Haupt - und Finanzausschusses der Stadt Münster an die Ve r-
waltung (vgl. V/0144/2015), das EHZK Münster (2009) fortzuschreiben, fand ein umfangreicher Era r-
beitungs- und Informations- sowie Beteiligungsprozess zum Konzeptentwurf statt.

- 3 - 
V/1048/2017 
Bei der Konzepterarbeitung, in die bereits auch die interessierte Öffentlich über die Auftaktveransta l-
tung im April 2016 eingebunden war, wurde die Verwaltung durch das Büro Stadt und Handel aus 
Dortmund unterstützt. Die erarbeiteten Inhalte wurden im begleitenden Arbeitskreis, bestehend aus 
Vertretern der relevanten Behörden und Organisationen des Einzelhandels, der Verwaltung, der Wirt-
schaftsförderung Münster GmbH und Münster Marketing, erörtert und weitgehend abgestimmt. 
Dadurch konnten wesentliche fachliche Anregungen und Bewertungen von Arbeitskreisteilnehmern 
bereits im Konzeptentwurf berücksichtigt werden. Dazu zählt u. a. der Verzicht auf die von mehreren  
Arbeitskreisteilnehmern (Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer Mün s-
ter, Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland, Bezirksregierung Münster) sehr kritisch bewerte-
te Ausweisung der ursprünglich zwischen Handorf und Dorbaum vorgesehenen Nahversorgungslage. 
Dagegen wurde der Anregung einiger Arbeitskreisteilnehmer , von der Ausweitung der räumlichen 
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches in Nienberge, nördlich der Altenberger Straß e, Ab-
stand zu nehmen und nach einer besseren Lösung zu suchen, mangels Alternative nicht entspr o-
chen. Die kritische Bewertung der Zentrumserweiterung im Nienberge wurde im Zuge der Offenl e-
gung des Entwurfes zur Fortschreibung des EHZKs Münster wiederholt ( siehe weiter unten ). Auch 
nach erneuter Prüfung hält die Verwaltung die Option für eine Zentrumerweiterung weiterhin für sin n-
voll und erforderlich und  schlägt zur besseren Nachvollziehbarkeit  die Aufnahme einer ausführlich e-
ren städtebaulichen Begründung in der Beschlussfassung des EHZKs vor (vgl. Anlage 1). 
  
Offenlegung des Konzeptentwurfes mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: 
Nach Anhörung in den Bezirksvertretungen und Vorberatung in den Fachausschüssen hat der Rat am 
12.07.2017 den Entwurf zur Fortschreibung des EHKs Münster beschlossen und für die Öffentlic h-
keitsbeteiligung und das weitere Bearbeitungsverfahren freigegeben (vgl. V/0230/2017).  
 
Darauf aufbauend wurden folgende weitere Beteiligungsschritte durchgeführt: 
 
› Offenlegung des Entwurfes für das fortzuschreibende EHZK Münster zur öffentlichen Einsich t-
nahme vom 04. September bis zum 04. Oktober 2017 im Kundenzentrum des Stadthauses 3 und 
Bereitstellung der Unterlagen im Internet mit der Möglichkeit zur Abgabe von S tellungnahmen (In-
formation über die Offenlegung in zwei Pressemitteilungen und im Internet). 
› Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Konzeptentwurf am 13. September 
2017 (Information und Einladung zur Veranstaltung über zwei Pressemittei lungen und schriftlich  
per E-Mail an einen breiten Kreis relevanter Akteure), Bereitstellung der Veranstaltungsdokume n-
tation im Internet.  
› Schriftliche Beteiligung zum Konzeptentwurf mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungna h-
me: Bezirksregierung Mün ster, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Handelsverband 
NRW Westfalen – Münsterland, Initiative starke Innenstadt Münster e.V., Kommunen Stadtregion 
Münster, Kreisverwaltungen und Wirtschafsförderungen der Münsterlandkreise. 
 
Prüfung und Vorabwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen (Anlage 2): 
Nach Prüfung und Vorabwägung schlägt die Verwaltung vor, folgenden Anregungen und Stellun g-
nahmen aus der  Öffentlichkeits- und Behörden beteiligung zum Entwurf des fortzuschreibenden 
EHZKs Münster inhaltlich zu folgen (ausführlich hierzu s. Anlage 2):  
 
› Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 
 Stadtteil Roxel: Aufnahme einer kritischen Bewertung in das EHZK zu dem außerhalb des 
zentralen Versorgungsbereiches im Gewerbegebiet Nottulner Landweg gele genen Ve r-
brauchermarktstandortes. 
 Aufgrund der Wirkungen dieses Standortes auf den ZVB ist eine kritische Bewe r-
tung im EHZK gerechtfertigt und soll durch eine textliche Ergänzung erfolgen.  
 Stadtteilzentrum Albachten: zusätzliche Formulierung des Ziels der  Sicherung und Stä r-
kung der vorhandenen strukturprägenden Lebensmittelmärkte i. V. mit der Beschränkung 
etwaiger Neuentwicklungen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches auf die reine 
Nahversorgung.

- 4 - 
V/1048/2017 
 Die Prüfung und Begrenzung etwaiger Neuentwicklunge n außerhalb des zentralen 
Versorgungsbereiches auf die Nahversorgungsfunktion ist bereits integraler B e-
standteil des EHZKs, eine gesonderte Formulierung erübrigt sich daher.  
 Stadtteilzentrum Coerde: zusätzliche Formulierung des Ziels, dass die Entwicklung  der 
ausgewiesenen Nahversorgungslagen „Kiesekampweg“ und „Hoher Heckenweg“ auf die 
reine Nahversorgung zu beschränken sind. 
 Die Prüfung und Begrenzung etwaiger Neuentwicklungen außerhalb des zentralen 
Versorgungsbereiches auf die Nahversorgungsfunktion is t bereits integraler B e-
standteil des EHZKs, eine gesonderte Formulierung erübrigt sich daher. 
 Stadtteilzentrum Hiltrup-West: Ergänzung der Zielstellung „Sicherung gemäß der ausg e-
wiesenen Versorgungsfunktion“ durch die textliche Formulierung „bedarfsgerechte Weiter-
entwicklung – und – Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße: neben der Standorts i-
cherung soll auch das Ziel der „Weiterentwicklung“ formuliert werden. 
 Die Verwaltung nimmt die Vorschläge des Anregers zur Formulierung des Entwick-
lungsziels der „Weiterentwicklung“ für die o. g. ZVB  zum Anlass, die Entwicklungs-
zielformulierungen für alle ZVB entsprechend anzupassen. Dort, wo im Entwurf des 
EHZKs der Hinweis auf die Weiterentwicklung in den Zielformulierungen  unbeab-
sichtigt bisher nicht genannt ist, soll dieser ergänzt werden. Dies gilt  somit zusätz-
lich für die ZVB: Grevener Straße/Germania, Mecklenbeck -Mitte, Mecklenbeck - 
südlich Weseler Straße, Gievenbeck - Roxeler Straße, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West, 
Zentrum Nord). Das Ziel der Weiterentwicklung bezieht sich dabei generell auf die 
Funktionsmischung und Angebotsvielfalt: Einzelhandel, Gastronomie, Dienstlei s-
tungen und Wohnen und nicht nur auf eine einzelne Funktion (z. B. Einzelhandel). 
 
› Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 
 Berücksichtigung der Erweiterungsabsicht für einen Lebensmittelmarkt in Wolbeck, Hiltru-
per Straße. 
 Der Markt -Standort liegt innerhalb der räumlichen Abgrenzungen des ZVB von 
Wolbeck, eine Markterweiterung ist daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die 
Umsetzbarkeit der Erweiterungsabsicht ist im Rahmen des Regelwerkes des 
EHZKs und der planungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen. 
 
› Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland 
 Bitte um Überprüfung der Erweiterungen der räumlichen Abgrenzung des zentralen Ve r-
sorgungsbereiches von Nienberge (nördlich der Altenberger Straße auf das Gelände des 
dortigen Autohauses), die für diskussionswürdig gehalten wird und der räumlichen A b-
grenzung des zentralen Versorgungsbereiches von Mecklenbeck-Mitte (westlich des Ding-
bänger Weges bis zum Gelände der Feuerwehr). 
 Aus Sicht der Verwaltung sind die im Konzeptentwurf enthaltenen räumlichen A b-
grenzungen der zentralen Versorgungsbereiche in Nienberge und in Mecklenbeck 
städtebaulich und funktional begründet und erforderlich. Eine Ände rung wird daher 
nicht empfohlen. Allerdings soll, wie bereits in Bezug auf die gemeinsame Ste l-
lungnahme der Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen und der Han d-
werkskammer Münster ausgeführt, zur besseren Nachvollziehbarkeit der Zentru m-
serweiterung in Nienberge eine zusätzliche städtebauliche Begründung in die B e-
schlussfassung zum Konzeptentwurf aufgenommen werden (vgl. Anlage 1). 
 Bitte um Überprüfung der Münsteraner Sortimentsliste hinsichtlich einer genaueren Defini-
tion bei Reitsportartikeln und Sportgroßgeräten.  
 Die Münsteraner Sortimentsliste wurde dahingehend noch einmal geprüft. Aus der 
Überprüfung ergeben sich jedoch keine Änderungen an den festgelegten Definiti o-
nen. 
 
Nach Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen sprechen aus Sicht der Ve r-
waltung hinreichend belastbare planerische und städtebauliche Gründe dafür (vgl. ausführliche Erläu-
terungen in Anlage 2), folgenden Anregungen und Stellungnahmen nicht zu folgen:

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V/1048/2017 
› Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und Handwerkskammer Münster (gemeinsame 
Stellungnahme) 
 Verzicht auf die Erweiterung der räumlichen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbere i-
ches von Nienberge nördlich der Altenberger Straße auf das Gelände des dortigen Aut o-
hauses und Suche nach einer besseren Lösung, da der Bedarf für einen weiteren L e-
bensmittelmarkt in Nienberge nicht in Frage gestellt wird. 
 Auch nach erneuter Prüfung hält die Verwaltung die Zentrumserweiterung für sinn-
voll und erforderlich und schlägt jedoch vor, zur besseren Nachvollziehbarkeit eine 
zusätzliche städtebauliche Begründung im Konzept zu ergänzen (vgl. Anlage 1). 
 
› Eigentümerin eines Grundstücks an der Robert-Bosch-Straße, vertreten durch Grooterhorst & 
Partner mbB 
 Forderung nach Festlegung des Sortiments Fahrräder und Zubehör als nicht zentrenrele-
vantes Sortiment in der Münsteraner Sortimentsliste. 
 Die münsterspezifischen Strukturen des Fahrradeinzelhandels sprechen in Verbi n-
dung mit den Zielsetzungen zur Einzelhandels - und Zentrenentwicklung dafür, das 
Sortiment Fahrräder und Zubehör weiterhin,  wie auch in den Konzepten von 2004 
und 2009, als zentrenrelevantes Sortiment zu definieren. 
 
› Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 
 Stadtteil- und Nahversorgungszentren: Anhebung der im EHZK angegebenen idealtyp i-
schen Verkaufsflächengrößen für Vollsortim enter von 1.300 bis 1.800 m² Verkaufsfläche 
auf 1.500 bis 2.000 m² Verkaufsfläche. 
  Die angegebene Verkaufsflächenspanne entspricht marktgängigen Größen de s 
Betriebstyps des Vollsortimenters und  ist als Orientierungsrahmen zu verstehen.  
Abweichungen und Unterschiede können sich je nach Betreiber und Standortra h-
menbedingungen im Einzelfall ergeben.  
 Stadtteilzentrum Gremmendorf: positive Darstellung zukünftiger Flächenreserven zur We i-
terentwicklung des neuen Stadtteilzentrums auf der Fläche der York-Kaserne. 
 Die Potenzialflächen für eine Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums auf dem 
Areal der York -Kaserne sind ausreichend dimensioniert, um zusammen mit dem 
bestehenden Versorgungsbereich östlich des Albersloher Weges eine angemesse-
ne und attraktive Versorgung der Einwohner im Einzugsbereich zu gewährleisten.  
 Nahversorgungslagen Hiltrup-Ost: Formulierung des Ziels, dass etwaige Neuentwicklu n-
gen nur auf die reine wohnungsnahe Versorgung auszurichten und hinsichtlich der Au s-
wirkungen auf den Bestand und die E ntwicklungsmöglichkeiten des zentralen Verso r-
gungsbereiches Hiltrup-Mitte zu prüfen sind. 
 Die Option auf die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote  in Hiltrup-Ost, ide-
altypisch gebündelt in einem ZVB, ist, auch vor dem Hintergrund der nicht abg e-
schlossenen Planungen zur weiteren Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung 
zu wahren. Dies schließt auch einen perspektivischen Ausbau der Nahverso r-
gungsangebote abgestimmt auf den Versorgungsraum des ganzen Stadtteils 
Hiltrup-Ost mit derzeit rd. 6.300 Einwohner ein. Ein Ziel zur Beschränkung etwaiger 
Neuentwicklungen auf die reine Nahversorgung ist daher nicht zielführend. 
 Stadtteil Roxel: positive Würdigung des Potenzials für einen weiteren Lebensmittelmarkt in 
Roxel. 
 In Anbetracht der quantitativen und qualitativen sowie räumliche Versorgungsstruk-
turen in Roxel ist derzeit kein Potenzial für einen weiteren Lebensmittelmarkt a b-
leitbar. 
 Stadtteil Kinderhaus: Verortung eines Potenzials zur Weiterentwicklung der Nahverso r-
gungsstrukturen in den nördlichen und östlichen Siedlungsbereichen. 
 Es besteht weder ein versorgungsstruktureller Bedarf, noch wäre eine städtebaul i-
che Rechtfertigung für die Verortung zusätzlicher Potenziale für die Neuansiedlung 
von Lebensmittelmärkten in den nördlichen und östlichen Siedlungsber eichen ab-
leitbar.

- 6 - 
V/1048/2017 
› Unternehmen aus der Lebensmittelbranche. 
 Bitte um Ausweisung eines Lebensmittelmarktstandortes in Hiltrup, Merkureck, als Na h-
versorgungslage zwecks beabsichtigter Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung 
des Marktes. 
 Aufgrund seiner  städtebaulich nicht integrierten, dezentralen Lage scheidet nach 
dem Regelwerk des EH ZKs die Ausweisung einer Nahversorgungslage für diesen 
Marktstandort aus. 
 
Mitgliederumfrage des Handelsverbandes NRW Westfalen - Münsterland 
Der Handelsverband NRW Westf alen - Münsterland hatte die Fortschreibung des EHZKs Münster 
zum Anlass genommen, im Jahr 2016 bei seinen Mitgliedsunternehmen in Münster zum Thema „Wei-
terentwicklung des Einzelhandelskonzepts“ nach der Zufriedenheit mit dem aktuellen Standort zu 
fragen. Die Umfrageergebnisse sind der Stellungnahme des Handelsverbandes als Anlage in Form 
einer PowerPointPräsentation zur Kenntnis beigefügt. Sie betreffen nur in Randaspekten („Flächen-
expansion des Einzelhandels“ und „Berechnungen für Neuansiedlungen“) die Kerninhalte der konzep-
tionellen und planungsrechtlichen Zielsetzungen und Regelungen des EHZKs. Nach Prüfung durch 
die Verwaltung resultieren aus diesen Punkten keine Änderungen oder Ergänzungen des Konzep t-
entwurfes. Die zahlreichen weiteren Anregungen und Vorschläge zur Stärkung des Einzelhandels in 
Münster gehen jedoch über den Rahmen des EHZKs hinaus. Sie werden daher als Vorschläge für 
flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels in Verbindung m it der Umsetzung des 
EHZKs aufgefasst und wurden bereits an die inhaltlich berührten Stellen der Verwaltung weitergele i-
tet. Im Bericht über die Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen (Anlage 2) 
greift die Verwaltung dennoch die Schwerpun ktaspekte der Umfrage des Handelsverbandes NRW 
auf.  
 
Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Fortschreibung des EHZKs (13.09.2017) 
Aus der öffentlichen Informations - und Diskussionsveranstaltung zur Fortschreibung des EHZKs 
Münster am 13. September 2017 resultieren keine konkreten Hinweise und Anregungen zum Konzep-
tentwurf. Von den Teilnehmern der Veranstaltung wurde der Entwurf begrüßt und positiv bewertet. In 
der bisherigen Einzelhandelssteuerung sei vieles richtig gemacht worden. Das  EHZK sei eine wichti-
ge Grundlage für die zukünftige n Entwicklungen und Herausforderungen. Es sei jedoch nur ein ko n-
zeptioneller Rahmen für die Einzelhandelssteuerung. Auch der stationäre Handel müsse sich etwa 
durch Servicequalität und Warenverfügbarkeit profilieren, insbesondere in Bezug auf die Herausforde-
rungen des  Online -Handels. Der Veranstaltungsbericht zur Offenlage des Entwurfes zum EHZK für 
die Stadt Münster steht auf der Internetseite http://www.stadt-muenster.de/ stadtpl a-
nung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts zur Einsichtnahme und zum Download 
zur Verfügung.  
 
Im Rahmen der Vorstellung und Diskussion der Konzeptinhalte in den zuständigen Fachausschüssen 
am 30.11.2016  wurde im ALWF angeregt, die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche als 
neue Darstellung in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die mit 
der Novelle des Baugesetzbuches zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden 
(2013) eingeführte Möglichkeit, die zentralen Versorgungsbereiche einer Kommune im Flächennu t-
zungsplan darzustellen. Damit soll insbesondere erreicht werden, den informellen Einzelhandelsk on-
zepten ein stärkeres rechtliches Gewicht zu geben und dabei zugleich die Steuerungs- und Koordinie-
rungsfunktion des Flächennutzungsplans zu nutzen. Aus Sicht der Verwaltung kann die Darstellung 
der zentralen Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan ein e sinnvolle unterstützende Maßna h-
me zur Umsetzung der Ziele des EHZKs Münster sein. Die Möglichkeiten einer entsprechenden U m-
setzung dieses Instruments, z. B. in Form einer nachrichtlichen Darstellung der zentralen Verso r-
gungsbereiche im Flächennutzungsplan, soll daher auf der Grundlage des fortgeschriebenen EHZKs 
geprüft werden. Über die Prüfergebnisse wird der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen als zuständiger Fachausschuss zum gegebenen Zeitpunkt unterrichtet.  
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung: 
Die Verwaltung bewertet die vergleichsweise geringe Anzahl der vorgebrachten Anregungen und 
Stellungnahmen, die zudem die Kerninhalte und Bausteine des Konzepts nicht grundlegend i nfrage

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V/1048/2017 
stellen, als Bestätigung einer bisher konsequenten und erfolgreichen stadt- und regionalverträglichen 
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster. Die unverzichtbare Grundlage hierfür ist das 
EHZK Münster, das mit dieser Fortschreibung zukunftsorientiert fortgeschrieben und weiterentwick elt 
wird. Gleichwohl machen die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen deutlich, dass es zu 
einzelnen Festlegungen des Konzepts durchaus divergierende Ansichten gibt  und nicht alle Konze p-
tinhalte Zustimmung finden. Als Ergebnis einer fach - und sachgerechten Prüfung kann jedoch nicht 
allen Anregungen zur Ergänzung oder Änderung von Konzeptinhalten gefolgt werden. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den am 12. Juli 2017 vom Rat beschlossenen Entwurf zur Fortschreibung 
des EHZKs Münster inklusive der textlichen Er gänzungen (Anlage 1) als Grundlage für die weitere 
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster und damit, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugeset z-
buch, als bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigendes städtebauliches 
Entwicklungskonzept zu beschließen. Sollten sich aus den derzeit nicht abgeschlossenen Planungen 
zur weiteren Wohnsiedlungsflächenentwicklung der wachsenden Stadt Münster zwingende Anpa s-
sungserfordernisse für das beschlossene Konzept ergeben, was derzeit nicht absehbar  ist, wären 
diese über separate Änderungsverfahren oder im Zuge der nächsten turnusmäßigen Konzeptfor t-
schreibung aufzugreifen. 
 
Zu Beschlusspunkt 2. 
 
Der mit dem Beschluss über das erste Einzelhandelskonzept 2004 eingeführte fachliche Austausch 
mit den Beh örden und Organisationen des Einzelhandels hat sich bewährt und ist, abseits der a n-
lassbezogen stattfindenden förmlichen Beteiligungsverfahren, z. B. im Zuge von Bauleitplanverfahren, 
zu einem wichtigen Kommunikations- und Dialoginstrument zu aktuellen und  grundsätzlichen Fragen 
der Einzelhandelsentwicklung geworden. Das in Federführung des Amtes für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung  mindestens einmal jährlich stattfindende Informations - und Au s-
tauschgespräch schafft Transparenz, Routine und V ertrauen, aber auch die Möglichkeit zur Erört e-
rung kontroverser Positionen im Zusammenhang mit der Umsetzung des EHZKs.  
 
Das von der Verwaltung aufgebaute Monitoring zur laufenden Entwicklung des Einzelhandels in 
Münster ist ebenfalls ein wichtiger und in tegraler Bestandteil der Konzeptumsetzung, der auch de s-
sen Wirkungskontrolle dient. Evtl. Fehlentwicklungen oder Handlungsbedarfe können dadurch ve r-
deutlicht und erforderliche Kurskorrekturen vorgeschlagen werden. Den letzten Monitoringbericht hat 
die Verwaltung im Jahr 2014 vorgelegt (vgl. V/0655/2014). Flankierend steht zudem für alle Intere s-
sierten seit Mitte 2011 das Einzelhandelsinformationssystem Münster im Internet als transparentes 
Auskunftssystem und Planungshilfe mit jeweils jahresaktuellen Dateng rundlagen zur Verfügung 
(http://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/einzelhandelskonzept). Das Informationssystem schafft 
Transparenz und Offenheit sowie einheitliche Information s- und Bewertungsgrundlagen im Zusa m-
menhang mit der Umsetzung des EHZKs. 
 
Der Austausch mit den Behörden und Organisationen des Einzelhandels und das Einzelhandelsmoni-
toring in Verbindung mit der Pflege des Einzelhandelsinformationssystems sollen fortgeführt werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 3. 
 
Der Antrag Nr. A -R/0017/2015 der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Münster „Münster – Einkaufs-
stadt 4.0“ wurde zur Bearbeitung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr s-
planung verwiesen. Die Intention des Antrages, einen Diskussions- und Konzeptionsprozess zur bes-
seren Verknüpfung von stationärem Handel und Online -Handel zu starten, wurde im Zuge des Era r-
beitungsprozesses zur Fortschreibung des EHZKs aufgegriffen. In den öffentlichen Informations - und 
Diskussionsveranstaltungen, die von einem breiten Querschnitt lokaler Akteure und von unmittelbar 
von der Digitalisierung betroffenen Einzelhändlern besucht wurden, entspann sich anhand der jeweili-
gen Fachbeiträge zur Digitalisierung ein intensiver Meinungs austausch. Darüber hinaus enthält der 
Entwurf zur Fortschreibung des EHZKs eine exemplarische Ausarbeitung zu den „Herausforderungen 
für das Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte durch die Umsatzdynamik im Online -Handel“. Auch die

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V/1048/2017 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH stellt im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fokus Handel“ r e-
gelmäßig aktuelle Themen der Digitalisierung der Handelswelt in den Vordergrund.  
 
Als Ergebnis der Fachdiskussionen zeigt sich mit Blick auf die Inhalte des v. g. Antrages, dass es 
derzeit keine einfachen Lösungen oder gar Patentrezepte gibt, wie sich der stationäre Einzelhandel 
bestmöglich auf die Digitalisierung einstellen kann oder welche innovativen Konzept e von heute auch 
morgen noch überlebensfähig sind.  Grundsätzlich wurde einer Kombina tion von On - und Offline -
Angeboten und einem Ausbau von Multi -Channel-Strategien hohe Bedeutung beigemessen.  In die-
sem Sinne bedarf es für alle Akteure und insbesondere den Handel der permanenten Bereitschaft zur 
Weiterentwicklung. Die Herausforderungen d er Digitalisierung werden daher als Daueraufgabe ve r-
standen, die die Stadt - und Einzelhandelsentwicklung in den unterschiedlichen Aufgabenfeldern b e-
schäftigen werden. Insofern haben die Antragsanliegen auch weiterhin Relevanz.  Das boden - und 
städtebaurechtliche Instrument des EHZKs kann allerdings nur den konzeptionellen Rahmen und die 
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des stationären Einzelha n-
dels und der zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt und den Stadtteilze ntren schaffen. Zur 
Steuerung der Entwicklungen des Online-Handels in Münster bietet es dagegen keine Handhabe. 
 
Darüber hinaus haben die Diskussionen im Zuge der öffentlichen Veranstaltungen zur Konzeptfor t-
schreibung deutlich gemacht, dass es eine weiterh in dynamische und attraktive Innenstadt- und Zen-
trenentwicklung des Einzelhandels in Münster nur geben kann, wenn der vorgegebene konzeptionelle 
Rahmen des EHZKs durch zukunftsorientierte und profilierende Unternehmungen der privaten Akteu-
re und insbesondere des stationären Einzelhandels ausgefüllt wird. Dabei sind sich alle Beteiligten im 
Klaren darüber, dass die Herausforderungen des digitalen Wandels immens sind und die Auswirku n-
gen auf die Handelswelt nur schwer vorhersehbar und in weiten Teilen unübers chaubar sind. Die 
Verwaltung sieht daher die Gestaltung des digitalen Wandels mit seinen vielfältigen Auswirkungen, 
insbesondere auch auf den stationären Handel und die zentralen Versorgungsbereiche, als Daue r-
aufgabe an.  
 
 
I. V. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Vorschläge zur Änderung des Offenlageentwurfes für die Beschlussfassung zur Fortschrei-
bung des Einzelhandels und Zentrenkonzepts Münster 
Anlage 2: Bericht über die Prüfung und Vorabwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der 
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 
Anlage 3: Antrag Nr. A-R/0017/2015 der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Münster „Münster – Ein-
kaufsstadt 4.0“

Anlage 2 zur Vorlage_ V_1048_2017

57636 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/1048/2017 
Bericht 
über die Prüfung und Vorabwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlegung 04. September bis 04. Oktober 2017  und öffentli-
che Informations- und Diskussionsveranstaltung am 13. September 2017) und der Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange  und Or-
ganisationen des Einzelhandels, der Kommunen der Stadtregion Münster  und der Kreisverwaltungen sowie Wirtschaftsförderungen der Münste r-
landkreise vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts (EHZK) für die Stadt 
Münster  
Anregungen und Stellungnahmen Vorabwägung und Vorschlag der Verwaltung 
1 – IHK Nord Westfalen und HWK Münster 
1.1 Die nordwestliche Erweiterung der räumlichen Abgre n-
zung des zentralen Versorgungsbereiches  (ZVB) von 
Nienberge auf den Standort der Aral-Tankstelle und des 
Autohauses (Drehzahl und Momente)  wird kritisch g e-
sehen. Der Standort liege in abgetrennter Randlage i n-
nerhalb des ZVB  auf der, der Wohnbevölkerung abg e-
wandten Seite der Altenberger Straße  und weise dort 
keine nennenswerte umliegende Mantelbevölkerung 
auf. In dieser Standortlage lasse die im EHZK als Ent-
wicklungsoption für diesen Standort aufgeführte Ansied-
lung eines Lebensmitteldiscounters keine Verbesserung 
der wohnungsnahen Versorgung oder Stärkung des 
(ZVB) erwarten. Gleichwohl wird nicht in Abrede g e-
stellt, dass der Stadtteil Nienberge einen weiteren L e-
bensmittelmarkt gebrauchen könnte.  
 
Es wird empfohl en, von der Erweiterung des ZVB A b-
stand zu nehmen und nach einer besseren Lösung zu 
suchen.  
 
 
1.1 Für Nienberge besteht die Zielstellung der Sicherung und Weiteren t-
wicklung des ZVB  an der Sebastianstraße/Altenberger Straße  gemäß 
der ausgewiesenen Versorgun gsfunktion als Stadtteilzentrum . Die g e-
gebene Funktionsvielfalt  im ZVB  von Einzelhandel, Gastronomie, 
Dienstleistungen und Wohnen soll erhalten und gestärkt sowie vorhan-
dene Leerstände  mit zentrenrelevanten Nutzungen  wiederbelegt we r-
den. Ergänzt wird die  Versorgungsfunktion des ZVB durch die im südl i-
chen Siedlungsteil von Nienberge ausgewiesene Nahversorgungslage 
des Edeka-Marktes am Waltruper Weg. Zur dauerhaften Bestandssiche-
rung ist für diesen, aufgrund der geringen Verkaufsfläche lan gfristig 
nicht mehr marktfähigen Betrieb , ist im EHZK eine begrenzte Erweite-
rungsoption ausgewiesen.  
 
Die beiden strukturprägenden Vollsortiment-Supermärkte im Stadtteil, 
der K&K-Markt im ZVB und der Edeka -Markt in der Nahversorgungsl a-
ge, gewährleisten ei ne nahezu flächendeckende , fußläufig erreichbare 
(700 Meter Radius) Nahversorgung für alle Wohngebiete in Nienberge 
(ohne Häger). Allerdings ist der Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens 
eines Discountangebotes infolge der Schließung des Netto -Marktes an 
der Sebastianstraße im Oktober 2015 unausgewogen. Ebenso ist die 
quantitative Versorgung mit Lebensmittelangeboten im gesamtstädt i-

2 
 
 
 
 
schen und auch bundesdurchschnittlichen Vergleich unterdurchschnit t-
lich.   
 
Diese Nahversorgungssituation ist unter Status-Quo-Gesichtspunkten, 
und - perspektivisch - mit Blick auf die derzeit nicht abschließend geklär-
te zukünftige Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Nienberge 
und Häger (Wohnsiedlungsflächenkonzept  / Planungswerkstatt  2030) 
nicht zufriedenstellend.  
 
Zur Verbesserung der quantitativen Nahversorgung sowie zur dauerhaf-
ten Sicherung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung im südlichen 
Siedlungsteil von Nienberge kann die mögliche Erweiterung des Edeka -
Marktes am Waltrup einen Beitrag leisten. Dies gilt Ebenso für die wü n-
schenswerte Stärkung der Angebotsstrukturen innerhalb des bestehe n-
den ZVB, z. B. durch die Wiedernutzung leer stehender Ladenlokale . 
Insbesondere für den flächenintensiven Nahversorgungseinzelhandel 
sind allerdings aufgrund der gegebenen kleinteiligen Nutzungsstrukturen 
innerhalb des vollständig bebauten ZVBs umfangreiche Erweiterungen 
(z. B. für den K&K-Markt) oder gar marktfähige, großflächige Neuansied-
lungen nicht möglich. Auch alternative städtebaulich integrierte Standor-
te für die Ansiedlung eines weiteren  zukunftsfähigen Lebensmittelmark-
tes in Nienberge sind nicht vorhanden. Diesbezüglich wurde vor Jahren 
verwaltungsseitig z. B. die westlich der Hülshoffstraße gelegene Freiflä-
che des Vögedingplatzes intensiv geprüft. Städteb aulich-strukturell und 
vor dem Hintergrund der Standortanforderungen der Betreiber stellte 
sich eine Aktivierung dieser Fläche für Einzelhandelszwecke allerdings 
als nicht machbar dar.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die Erweiterung des ZVB s nördlich der 
Altenberger Straße eine begründete Option zur Verbesserung des Na h-
versorgungsangebotes dar. Durch die unmittelbare Anknüpfung an die 
bestehende Abgrenzung des ZVB nördlich der Altenberger Straße mit 
dem dort bereits vorhandenen Funktionsgefüge von Einzelhan dels- und 
Dienstleistungsnutzungen sowie Gastronomieangeboten (z. B. Reit-

3 
 
sportfachgeschäft, Getränkemarkt, Fachgeschäft Wohnen & Lifestyle, 
Fahrschule, Pizzeria ) ist die Erweiterung städtebaulich und strukturell 
sinnvoll und vertretbar . Die Ansiedlung eine s weiteren Lebensmitte l-
marktes auf diesem Areal, vorzugsweise eine s Lebensmitteldiscounters 
als Ersatz des ausgeschiedenen Netto -Marktes, könnte zur  Komplettie-
rung des Betriebstypenmix im Stadtteil und zur  Attraktivierung der A n-
gebotsstrukturen des ZVB beitragen. Dadurch könnte aus dem Stadtteil  
insbesondere nach Altenberge und Gievenbeck abfließende Kaufkraft 
im Bereich Nahrungs - und Genussmittel zurückgebunden werden. Die 
absatzwirtschaftliche Tragfähigkeit für einen weiteren Lebensmittelmarkt 
in Nienber ge ist  rechnerisch gegeben. Zudem ist der Erweiterung s-
standort für die Einwohner aus dem Siedlungsteil Häger, der über keine 
privaten Versorgungsangebote verfügt, für alle Verkehrsarten günstig zu 
erreichen.  
 
Eine planungsrechtliche Aktivierung der Erweiterungsfläche ist aller-
dings in Abhängigkeit von der in Klärung befindlichen zukünftigen 
Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Stadtteil zu sehen (möglicher 
Einwohner- und Kaufkraftzuwachs). Ebenso wäre die Dimensi onierung 
einer städtebaulich verträglichen Verkaufsflächengröße für die Ansie d-
lung eines weiteren Lebensmittelmarktes im späteren Verfahren, u. a. in 
angemessener Relation  zu den bereits bestehenden Vollsortiment -
Supermärkten, zu bestimmen. Ein Anspruch Dr itter auf Umsetzung der 
Entwicklungsoption durch Schaffung des zur Ansiedlung eines Leben s-
mittelmarktes erforderlichen Planungsrechts besteht nicht.  
 
 Die Verwaltung empfiehlt , der Anregung der IHK und HWK, auf die 
Erweiterung des ZVB in Nienberge zu ver zichten, nicht zu folgen.  
Gleichwohl wird empfohlen, die oben stehende vertiefende städtebaul i-
che Begründung als textliche Ergänzung im EHZK, Kapitel 7.2.3 „Na h-
versorgungsstruktur im Außenstadtteil Nienberge“ , aufzunehmen (siehe 
hierzu Anlage 1).

4 
 
2 – Eigentümerin eines Grundstücks an der Robert-Bosch-Straße, vertreten durch Grooterhorst & Partner mbB 
2.1 Die Eigentümerin des Grundstücks  an der  Robert-
Bosch-Straße ( aktuelle Nutzungen: Lucky Bike, Kölle 
Zoo, leer stehendes Ladenlokal, ehe. Seats & Sofas , 
Media-Markt, Jeggle, Lidl ) fordert, das Sortiment Fah r-
räder und Zubehör , entgegen der Festlegung als zen-
trenrelevantes Sortiment im EHZK von 2009 sowie auch 
im Fortschreibungsentwurf, als nicht zentrenrelevant 
auszuweisen. Um eine  entsprechende Anpassung der 
Fortschreibung des EHZKs wird gebeten.   
 
Begründet wird die Forderung damit, dass die Stadt  
keine schlüssige städtebauliche Begründung für dies e 
Festlegung habe. In diesem Zusammenhang wird auf 
die Gutachterliche Stellungnahme zur „Erweiterung des 
Fahrrad-Fachmarktes Lucky Bike, Robert -Bosch-Straße 
2“ der Bu lwiengesa AG  aus Hamburg, Juli 2016, ve r-
wiesen, die im Zuge der seinerzeitigen Klage  vor dem 
Verwaltungsgericht Münster  gegen die Zurückstellung 
der Bauvoranfrage zur Erweiterung des Fahrradfac h-
marktes Lucky Bike (s.o.) seitens der Grundstückse i-
gentümerin vorgelegt wurde. Das Verwaltungsgericht 
hatte die Klage abgewiesen . Gegen die erfolgte Able h-
nung der Bauvoranfrage aufgrund der  zwischenzeitlich 
beschlossenen Veränderungssperre zum Bebauung s-
plan Nr. 434 – Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße – 
ist eine erneute Klage vor dem Oberverwaltungsgericht 
Münster anhängig.  
 
Gegenstand der gutachterlichen Stellungnahme (s.o.) 
waren eine Untersuchung, ob das Sortiment Fahrräder 
und Zubehör in Münster tatsächl ich zentrenrelevant ist 
und eine überschlägige Wirkungsanalyse des Beei n-
2.1 Die Anwendung der Münsteraner Sortimentsliste als Bestandteil des 
EHZKs hat sich seit 2004 bewährt. Durch die Festlegung von Fahrr ä-
dern und Zubehör als zentrenrelevantes Sortiment konnte die planerisch 
nicht gewünschte Ansiedlung weiterer großflächiger Fahrradfachmarkte 
an dezentralen Standorten zugunsten eines nachweislichen Wachstums 
von Fahrradfachgeschäften in zentralen Versorgungsbereichen und 
städtebaulich integrierten Lagen vermieden werden. Nach eigenen 
Auswertungen  (Einzelhandelsdatenbank, Stichtag 31.12.2015) sind 54 
% der Fahrradgeschäfte in Münster in zentralen Ve rsorgungsbereichen 
und rd. 37 % in städtebaulich integrierten Lagen innerhalb der Woh n-
quartiere ansässig. Zusammen binden sie rund 45 % der Gesamtve r-
kaufsfläche der Fahrradgeschäfte in Münster. Somit gehören Fahrra d-
geschäfte zum typischen Einzelhandelsange bot und Branchenmix  der 
ZVBe und zum häufigen Angebot integrierter Einzelhandelsstandorte.    
 
Die hohe zentren- und wohnquartiersorientierte Lokalisierung des Fah r-
radeinzelhandels soll auch in Zukunft durch die Beibehaltung der Sort i-
ments Fahrräder und Zu behör als zentrenrelevantes Sortiment in der 
Münsteraner Sortimentsliste gesichert und weiterentwickelt werden. Die 
hohe Anzahl der zentralen Versorgungsbereiche in Münster ( 31 inklusi-
ve City/Innenstadt), ergänzt durch die Nahversorgungslagen und sonsti-
gen integrierten Standortlagen , als auch die  in der Regel großzügige  
räumliche Dimension dieser Bereiche bietet ausreichend Ansiedlung s-
möglichen auch für den großflächigen Fahrradeinzelhandel (u. a. durch 
Bestandsumnutzungen). Dabei wird in der Ansiedlung von  Fahrradfach-
geschäften insbesondere in kleineren zentralen Versorgungsbereichen 
und Nahversorgungslagen eine realistische Chance zur deren Stärkung 
gesehen. Im umgekehrten Fall würde bei einer Festlegung des Sort i-
ments Fahrräder und Zubehör als nicht zentr enrelevantes Sortiment die 
Gefahr der Ausweitung und Neuansiedlung großflächiger Fachmarkta n-
gebote an dezentralen Standorten bestehen, was sich kontraproduktiv 
auf das Ziel der Sicherung und Entwicklung dieses Angebots in zentr a-

5 
 
trächtigungspotenzials durch die beabsichtigte Fläche n-
erweiterung von Lucky Bike. Zu diesen Punkten wurde 
im Wesentlichen angeführt, 
 
› dass der überwiegende Verkaufsflächenanteil im 
Fahrradeinzelhandel nicht in den zentralen Verso r-
gungsbereichen verortet sei , sondern an dezentr a-
len Standorten, namentlich durch die großen Fac h-
märkte L ucky Bike, XXL Hürter und Fahrradgigant  
Schröder 
› dass auch die Anzahl der i. d. R. sehr kleinflächigen 
Fahrradfachgeschäfte nur mit einem Anteil von e t-
was mehr als 50 % in den ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereichen gelegen sei 
› dass das Sortiment Fahrräder nur eine geringe ze n-
trenprägende Bedeutung hätte  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
len und integrierten Lagen auswirken würde.  
 
Für die stark fahrradorientierte Münsteraner Bevölkerung gehört  zudem 
das zentren - und wohnquartiersorientierte Einzelhandelsangebot rund 
um das Fahrrad, ähnlich wie die Versorgung mit Lebensmitteln, zur 
wohnungsnahen Grundversorgung. Ein drücklich dokumentiert wird di e-
ses Mobilitätsverhalten der Bevölkerung durch den hohen Fahrradanteil 
an allen zurückgelegten Wegen. Dieser beträgt werktags 39% und e r-
reicht damit einen Spitzenwert in Deutschland (vgl. Stadt Münster, „ Ver-
kehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner, Ergebnisse ei-
ner Haushaltsbefragung im Herbst 2013“ in Beiträge zur Stadtforschung, 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, 1/2014). 
 
Unabhängig davon ermächtigt der Gesetzgeber die Kommunen die 
„Städtebaupolitik“ zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvo r-
stellungen entspricht. Zur Umsetzung der Ordnungsvorstellungen i. V. 
m. einer zentrenorientierten Einzelhandelssteuerung ist es ein legitimes 
städtebauliches Ziel, Sortimentsbeschränkungen für dezentrale Standor-
te festzulegen, um zentrale Versorgungsbereiche und integrierte Lagen 
zu sichern und  zu entwickeln. Darüber hinaus ist es der Kommune auch 
gestattet, „zentrumsbildende“ Nutzungsarten, die in den Zentren bisher 
nicht oder nur geringfügig vertreten  sind, an dezentralen Standorten 
auszuschließen, um evtl. Neuansiedlungen zwecks Erhaltung oder Ste i-
gerung der Attraktivität den Zentren zuzuführen. Bauleitplanung e r-
schöpft sich demnach nicht darin, bereits eingeleitete Entwicklungen zu 
steuern, sondern ist auch Mittel, um städtebauliche Ziele für die Zukunft 
zu formulieren (vgl. hierzu Entscheidung BVerwG 4 BN 33.04).  
 
Abschließend sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass z. B. auch die 
Städte Berlin, Bonn oder Duisburg Fahrräder in den Sortimentslisten ih-
rer Einzelhandelskonzepte als zentrenrelevantes Sortiment festgelegt 
haben.  
 
 Die Verwaltung empfiehlt der Anregung der Grundstückseigentüme-

6 
 
 
 
 
2.2 Es wird bemängelt, dass der Standort Robert -Bosch-
Straße im Entwurf des EHZKs nicht mit dem zutreffe n-
den aktuellen Einzelhandelsbestand erfasst worden sei. 
Die Verkaufsfläche liege bei rd. 11.000 m² und nicht, 
wie im EHZK angegeben, bei 9.920 m².  Zudem weise 
der Standort selbst Zentrenfunktionen auf und stehe 
daher nicht im Einklang mit der Einordnung als Sonde r-
standort im EHZK.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
rin, das Sortiment Fahrräder und Zubehör als nicht zentrenrelevant aus-
zuweisen, nicht zu folgen. 
 
2.2 Aufgrund des dem EHZK zugrunde liegenden Erhebungszeitraums 
2014/2015 des Einzelhandelsbestandes kann der im EHZK angegebene 
raum- bzw. standortbezogene Datenstand zum Einzelhandel (Anzahl 
Betriebe, Verkaufsfläche) von der aktuellen Situation abweichen.  Dies 
ist für die strukturelle und städtebauliche Einschätzung des Sondersta n-
dortes Robert-Bosch-Straße jedoch ohne Relevanz, da es sich aufgrund 
der wohnsiedlungsstrukturell nicht integrierten und autoorientierten Lage 
eindeutig um einen dezentralen Einze lhandelsstandort handelt, dem 
keine Zentrenfunktion zugesprochen werden kann. Zudem dient die E r-
fassung und Darstellung  des Einzelhandelsbestandes der verschied e-
nen, im EHZK benannten Räume in erster Linie der strukturellen Bewer-
tung und Einschätzung. Kleinere Ungenauigkeiten der dargestellten Ein-
zelhandelsbestandssituation, die sich  sowohl aus dem zeitlich zurück 
liegenden Erhebungszeitraum als auch aus  abweichenden Betriebs- 
bzw. Verkaufsflächengrößen ergeben kön nen, sind für die grundsätzl i-
che Bewertung im EHZK ohne Relevanz.   
 
Auch wenn der Sonderstandort Robert -Bosch-Straße eine nach Anzahl 
und Verkaufsfläche nennenswerte Agglomeration von Einzelhandelsnut-
zungen aufweist, ist er dennoch eindeutig als dezentraler, städtebaulich 
nicht integrierter Stand ort zu bewer ten. Eine Ausweisung als schü t-
zenswerter ZVB im Sinne des Städtebaurechts und den Kriterien des 
EHZKs Münster kommt daher nicht Betracht.  
   
 Die Verwaltung empfiehlt der Anregung der Grundstückseigentüme-
rin, die Ausführungen zur Aktualität d er Einzelhandelsnutzungen am 
Standort Robert -Bosch-Straße 2,4 und zur Infragestellung der Auswe i-
sung als Sonderstandort in der vorliegenden Fassung zur Fortschrei-
bung des EHZKs nicht zu berücksichtigen.

7 
 
3 – Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 
Das Unternehmen regt in seiner Stellungnahme verschi e-
dene Ergänzungen und Änderungen zum vorliegenden 
Entwurf zur Fortschreibung des EHZKs an: 
 
3.1 Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße S. 60 : 
Neben einer reinen Standortsicherung sollte auch die 
Weiterentwicklung der wesentlichen Magnetbetriebe 
des ZVB ermöglicht werden 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Zu den wesentlichen  übergeordneten Entwicklungsziel en des EHZKs 
gehört das Ziel der „Erhaltung und Stärkung“ der ausgewiesenen ZVBe 
in ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion , ohne dabei schädliche Auswi r-
kungen auf die Nahversorgung auszuüben (vgl. EHZK Kapitel 5.2, Seite 
40). Zudem sollen die ZVB e in ihrer Funktionsvielfalt von Einzelhandel, 
Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen gestärkt werden. In dem 
übergeordneten Ziel der versorgungsstrukturellen und  auch städtebau-
lich-funktionalen Erhaltung und Stärkung der ZVB e ist vom Grundsatz 
her die Option einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung bestehender 
Einzelhandelsbetriebe, abgestimmt auf die jeweilige Versorgungsaufg a-
be des ZVBs, eingeschlossen. Die Weiterentwicklung eines ZVBs muss 
allerdings nicht automatisch mit einer Einzelhandelsentwicklung gleic h-
gesetzt werden. Sie kann auch über den Ausbau der Angebotsvielfalt, z. 
B. im Bereich der Gastronomie, der Dienstleistungen oder auch öffentl i-
cher Einrichtungen erfolgen. Im Falle einer Einzelhandelsentwicklung er-
folgt die P rüfung der strukturellen und städtebaulichen Verträglichkeit  
etwaiger Ansiedlungs- oder Erweiterungsplanungen zudem, neben dem 
Abgleich mit den Zielvorgaben des EHZKs, über die Einzelfallprüfung im 
Zuge der i.d.R. erforderlich werdenden Bauleit- und/oder Baugenehmi-
gungsverfahren. E ntsprechend der Ergebnisse dieser Einzelfallprüfu n-
gen sind Art und Ausmaß der Entwicklungen zu bestimmen. 
 
 Die Verwaltung empfiehlt  auf der Grundlage der v. g. Erläuterungen , 
der Anregung dergestalt zu folgen, dass  die Formulierung des Entwic k-
lungsziels für das Stadtbereichszentrum Friedrich -Ebert-Straße (S. 60) 
in „Sicherung und Weiterentwicklung….“ geändert wird. 
 
Die Verwaltung nimmt die Anregung der Firm a Stroetmann zum Anlass,

8 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.2 Idealtypische Ausstattung der Stadtteilzentren / Nahver-
sorgungszentren (S. 65 + 83): Da die heutige untere 
Grenze für marktgängige Vollsortimenter bei 1.500 m² 
liege, wird eine Anpassung der im EHZK angegebenen 
niedrigeren Verkaufsflächenwerte für Lebensmittelvol l-
sortimenter von 1.300 - 1.800 m 2 auf 1.500 - 2.000 m 2 
vorgeschlagen. So könn ten innerhalb der Zentren m o-
derne und nachhaltige Nahversorgungsstrukturen e r-
möglicht werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.3 Stadtteilzentrum Gremmendorf - Albersloher Weg  / 
Yorkkaserne (S.74): Die im Bebauungsplanentwurf für 
die Erweiterung des Stadtteilzentrums  auf der York -
Kaserne festgesetzten Verkaufsflächengrößen seien, 
insbesondere in Anbetracht des in räumlicher Nähe b e-
findlichen Verbrauchermarktes im Gewerbegebiet Lo d-
denheide (Marktkauf) als Wettbewerbsstandort , nur als 
gerade noch marktgängig einzustufen. Daher sollten be-
die Entwicklungszielformulierungen für alle ZVB e entsprechend anz u-
passen. Dort, wo bisher der Hinweis auf die Weiterentwicklung in den 
Zielformulierungen nicht genannt ist, soll dieser ergänzt werden. Dies 
gilt für die ZVBe: Grevener Straße/Germania, Mecklenbeck-Mitte, Meck-
lenbeck - südlich Weseler Straße, Gievenbeck - Roxeler Straße, Hiltrup-
West, Zentrum Nord.  
 
3.2 Die im Entwurf z ur Fortschreibung des EHZK gewählte Spannbreite zur 
Beschreibung eines Verkaufsflächengrößenkorridors für  marktgängige 
Lebensmittelmärkte in Stadtteil- und Nahversorgungszentren basiert auf 
Erfahrungswerten und ist als Orientierungsrahmen zu verstehen. Di e 
diesbezüglichen Angaben im EHKH enthalten daher auch den Zusatz „i. 
d. R.“, wodurch verdeutlicht wird, dass es  abhängig vom Einzelfall Ent-
wicklungen im unteren und oberen Grenzbereich der v. g. Verkaufsfl ä-
chenwerte geben kann. Abweichungen und Unterschiede können sich je 
nach Betreiber und Standortrahmenbedingungen ergeben.  Viele in der 
jüngeren Vergangenheit realisierte oder aktuell  in Realisierung bzw.  
Planung befindliche Ansiedlungen des Lebensmitteleinzelhandels  inner-
halb von ZVBen in Münster bestätigen den gewählten Orientierung s-
rahmen marktgängiger Verkaufsflächen größen (z. B. Neubau Vollsorti-
menter an der Hiltruper Straße in Wolbeck mit rd. 1.6 00 m² Verkaufsflä-
che oder Neubau Vollsortimenter am Aaseemarkt mit rd. 1.200 m² Ve r-
kaufsfläche). 
 
 Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 
 
3.3 Das EHZK ist ein informelles, gesamtstädtisches Rahmenkonzept zur 
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Es ist nicht gleichzusetzen mit 
einem Baurecht festsetzenden Bebauungsplan  und setzt  somit auch 
keine konkreten Verkaufsflächen oder Verkaufsflächenobergrenzen für 
Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels fest. Vor 
dem Hintergrund des Entwicklungsziels der Sicherung und Weiteren t-
wicklung entsprechend der ausgewiesenen Versorgung sfunktion, das 
für alle ZVBe gilt, enthält das EHZK grundsätzlich eine Entwicklungsop-

9 
 
reits im vorliegenden EHZK Flächenreserven für eine 
langfristige und attraktive Zentrenentwicklung positiv 
bewertet werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 Stadtteilzentrum Hiltrup-West (S.76): Die Zielstellung für 
das Stadtteilzentrum „Sicherung gem. der ausgewies e-
nen Versorgungsfunktion “ soll um die Formulierung 
„bedarfsgerechte Weiterentwicklung“ ergänzt werden 
tion für das Stadtteilzentrum Gremmendorf – Albersloher 
Weg/Yorkkaserne (vgl. Ausführungen zur Anregung unter Punkt 3.1). 
 
Zudem entsprechen die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Ve r-
kaufsflächengrößen für Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung  (Voll-
sortimenter bis max. 2.000 m², Lebensmitteldiscounter bis max. 1.200 
m², Drogeriemarkt bis max. 800 m²)  den im EHZK an anderer Stelle als 
marktgängig bewerten Betriebstypen des Einzelhandels.  Ebenso sind 
sie ausreichend dimensioniert, um eine angemessene Versorgung der 
Bevölkerung im Einzugsbereich zu gewährleisten.  Zudem ist anzume r-
ken, dass, im Gegensatz zu den Entwicklungspotenzialen des Stadttei l-
zentrums Gremmendorf,  eine Weiterentwicklung bzw. Ausweitun g des 
Verbrauchermarktes über die planungsrechtlich zulässigen und gene h-
migungsrechtlich ausgeschöpften Lebensmittelverkaufsflächen ausge-
schlossen ist. 
 
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass neben den neuen Einzelhandelsla-
gen auf den Flächen der York -Kaserne weiterhin auch die Einzelhan-
delsstrukturen östlich des Albersloher Weges die Versorgung der Stadt-
teilbevölkerung gewährleisten und auch hier Flächenbedarfe des Ei n-
zelhandels gedeckt werden können. Beide Bereiche zusammen  werden 
in Zukunft als ein Stadtteilzentrum fungieren. Eine Änderung der festge-
setzten Verkaufsflächengrößen im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582 
York-Quartier ist somit weder unter marktwirtschaftlichen Aspekten noch 
aus versorgungsstruktureller Sicht erforderlich.  
 
 Die Verwaltung empfiehlt  daher, der Anregung  auf Ausweisung von 
Flächenreserven im EHZK zur Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums 
auf der York-Kaserne  nicht zu folgen. 
 
3.4 Vgl. Ausführungen zur Anregung unter Punkt 3.1. 
 
 Der Anregung soll analog zu der Empfehlung zu Punkt 3.1 gefolgt 
werden.

10 
 
3.5 Stadtteilzentrum Albachten (S.78): In den Zielstellungen 
für das Stadtteilzentrum Albachten sollte explizit die S i-
cherung und Stärkung der strukturprägenden Leben s-
mittelmärkte als ein Ziel der Zentrenstärk ung aufg e-
nommen werden. Etwaige Neuentwicklungen außerhalb 
des Stadtteilzentrums sollten auf die reine Nahverso r-
gungsfunktion beschränkt und hinsichtlich der Auswi r-
kungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglic h-
keiten des ZVB geprüft werden. Auch  dies sollte in den 
Zielstellungen zum Stadtteil Albachten ergänzt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.6 Hiltrup-Ost (S.106): Das Stadtbereichszentrum Hiltrup -
Mitte übernimmt eine Versorgungsfunktion für den g e-
samten Stadtteil, folglich auch für Hiltrup -Ost. Insb e-
sondere hätte die Stärkung des östlichen Bereiches des 
ZVB (am Bahnhof Hiltrup) zu einer deutlichen Optimi e-
3.5 Die vorhandene Formulierung für den ZVB „Sicherung und Weiteren t-
wicklung gem. der ausgewiesenen Versorgungsfunktion“ beinhaltet b e-
reits die Zielsetzung zur Stärkung der vorhandenen st rukturprägenden 
Lebensmittelbetriebe im Stadtteilzentrum  (vgl. Punkt 3.1) . Die aktuelle 
Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Netto an der Dülmener Straße 
leistet hierzu bereits einen Beitrag. Einer ergänzenden, gesonderten 
Formulierung im Sinn der Anreg ung der Firma Stroetmann  bedarf es 
nicht, zumal der bestehende Vollsortimenter im ZVB bereits eine durch-
aus noch als marktgängig zu bewertende  Verkaufsflächengröße au f-
weist. Zudem befinden sich im Versorgungsraum des Stadtteilzentrums 
keine dezentralen Konkurrenzstandorte des Lebensmitteleinzelhandels 
mit hohem Auswirkungspotenzial auf den ZVB, wie es z. B. im Nachbar-
stadtteil Roxel der Fall ist (Verbrauchermarkt im Gewerbegebiet Nottu l-
ner Landweg), die eine gesonderte Zielstellung zur Stärkung der best e-
henden strukturprägenden Lebensmittelbetriebe erforderlich machten.  
 
Dass d ie Prüfung der evtl. Neuentwicklung  einer Nahversorgungslage 
für die Ansiedlung  eines weiteren Lebensmittelmarktstandortes  im Z u-
sammenhang mit der zukünftigen Wohnsiedlungs - und Einwohnerent-
wicklung Albachtens grundsätzlich auch die Prüfung und Bewertung der 
Auswirkungen und städtebaulichen Verträglichkeit beinhaltet, ist imm a-
nent zu den Regelungen des EHZKs (vgl. EHZK Kapitel 7.3 Empfehlun-
gen zur Weiterentwicklung der Nahversorgu ng in Münster, hier: Bewe r-
tungs- und Prüfschema für Nahversorgungsvorhaben ). Daher bedarf 
dies auch keiner gesonderten Erwähnung in der Zielstellung zum Stadt-
teil Albachten.   
 
 Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 
 
3.6 Zielsetzung des EHZKs ist es, da ss möglichst jeder Stadtteil über eine 
quantitativ und qualitativ ausreichende  Grundversorgung verfügen soll, 
idealtypisch lokalisiert in einem ZVB mit Bündelung der Angebote. Die 
wohnungsnahe Grundversorgung in Hiltrup -Ost wird derzeit über zwe i 
Lebensmitteldiscounter, zum Teil ergänzt durch weitere kleinflächige

11 
 
rung der Nahversorgung in Hiltrup -Ost beigetragen. In 
die Zielstellungen zum Stadtteil Hiltrup -Ost sollte daher 
aufgenommen werden, dass Neuentwicklungen nur auf 
eine reine wohnungsnahe Versorgung auszurichten und 
hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bestand und die 
Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB  Hiltrup-Mitte zu 
prüfen sind. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.7 Roxel (S.117): in die Bewertung der Ausgangslage und 
Perspektive der Nahversorgungsstruktur sei der im Ge-
Einzelhandelsbetriebe und Dienstleistungsangebote, abgedeckt. Obwohl 
diese Standorte die rechtlichen Anforderungen an einen zentralen Ve r-
sorgungsbereich nicht erfüllen, kommt Ihnen denn och eine wichtige 
Nahversorgungsfunktion für die Einwohner von Hiltrup -Ost zu, die das 
benachbarte Stadtbereichszentrum an der Marktallee in Hiltrup -Mitte 
aufgrund der räumlichen Distanz nicht erfüllen kann  und auch nicht e r-
füllen soll.  
 
Da die Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs - und Genuss-
mittel in Hiltrup -Ost in quantitativer Hinsicht zudem deutlich unterdurc h-
schnittlich ist, sich der Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens eines 
Vollsortimenters als unausgewogen darstellt  und beide L ebensmittel-
märkte derzeit nicht über eine marktgängige Verkaufsflächengröße ve r-
fügen, wäre eine Optimierung der Nahversorgungssituation zielführend . 
Diese Optimierung  könnte, s ollten sich in Zukunft Chancen für einen 
räumlichen Ansatz zur Verdichtung und A usbau der Versorgungsang e-
bote ergeben, idealtypisch in Form eines städtebaurechtlich begründb a-
ren zentralen Vers orgungsbereiches mit Versorgungsfunktion für den 
ganzen Stadtteil (Hiltrup-Ost) umgesetzt werden. In diesem Zusamme n-
hang bleiben auch die Ergebn isse der Planungen für die weitere Wohn-
siedlungs- und Einwohnerentwicklung abzuwarten (Wohnsiedlungsfl ä-
chenkonzept/Planungswerkstatt 2030).  
 
Ein Automatismus im Sinne der Anregung des Unternehmens aus der 
Lebensmittelbranche, woraus aufgrund des Ausbaus der Versorgung s-
angebote im Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte (Bahnhofsvorfeld) eine 
Begrenzung der Nahversorgungs- und Zentrenentwicklung in Hiltrup-Ost 
nur auf wohnungsnahe Versorgung sangebote abzuleiten wäre, besteht 
gemäß EHZK (Zentrensystem) nicht.   
 
 Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen. 
 
3.7 Auch wenn  sich der Standort des Vollsortimenters im Gewerbegebiet 
Nottulner Landweg in dezentraler Lage außerhalb des ZVB und abseits

12 
 
werbegebiet Nottulner Landweg gelegene Vollsortime n-
ter ohne kritische Anmerkung zu dessen, nicht den Ziel-
setzungen des EHZK entsprechenden dezentralen La-
ge, eingeflossen. Ohne diesen sei jedoch das derzeit 
fußläufig erreichbare Nahversorgungsangebot  der be i-
den ansässigen, aber nicht marktgängigen Lebensmi t-
telmärkte im Ortskern quantitativ als unterdurchschnitt-
lich zu bewerten. Das sich dadurch ergebende Potenz i-
al für e inen weiteren Lebensmittelmarkt in Roxel sei im 
EHZK positiv zu würdigen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
der Wohnsiedlungsflächen des Stadtteils b efindet, leistet er einen Be i-
trag zur Grundversorgung und ist zunächst in der Berechnung der quan-
titativen Versorgungssituation zu berücksichtigen. Gleichwohl ist der 
Standort mit Blick auf seine dezentrale Lage  und möglicherweise en t-
wicklungshemmende Wirk ung für die Angebotsstrukturen im ZVB  kri-
tisch zu sehen. Eine Weiterentwicklung dieses Marktes wurde als Ma ß-
nahme zur Umsetzung des bestehenden EHZKs (2009) durch Änderung 
des geltenden Planungsrechts bereits ausgeschlossen, so dass lediglich 
ein Bestandsschutz gegeben ist. Um in Anbetracht des Auswirkungsp o-
tenzials des Vollsortimenters am Nottulner Landweg die Bedeutung e i-
ner positiven Entwicklung des ZVBs hervorzuheben, wurde im EHZK die 
Formulierung „Sicherung und Stärkung der beiden strukturprägenden 
Lebensmittelmärkte“ im ZVB gewählt (vgl. Seite 79). Im Übrigen ist vor 
dem Hintergrund der gegebenen standortbezogenen und quantitativen 
Versorgungssituation im Stadtteil kein  Potenzial für einen weiteren L e-
bensmittelmarkt ableitbar. Dieser müsste zudem, um neben dem Vol l-
sortimenter am Nottulner Landweg keine weitere Konkurrenz aufzuba u-
en, innerhalb des ZVBs verortet werden. Dort ist derzeit jedoch kein p o-
tenzieller Ansiedlungsstandort vorhanden oder entwickelbar.  
 
 Die Verwaltung empfiehlt , der Anregung, ein Potenzial für einen we i-
teren Lebensmittelmarkt in Roxel im EHZK zu würdigen, nicht zu folgen. 
Dagegen soll die  Anregung zur kritischen Würdigung des dezentral g e-
legenen Lebensmittelmarktes im Gewerbegebiet Nottulner Landweg 
durch folgend e Ergänzung des Textes in Kapitel 7.2.3 „Nahversor-
gungsstruktur im Außenstadtteil Roxel “ (Seite 117) aufgenommen wer-
den:  
 
„Die rechnerisch gute Versorgungssituation relativiert sich allerdings vor 
dem Hintergrund der dezentralen, au ßerhalb des zentralen V ersor-
gungsbereiches und der Wohnsiedlungsstrukturen des Stadtteils  gele-
genen, fußläufig nicht erreichbaren Standortsituation des Vollsortime n-
ters im Gewerbegebiet Nottulner Landweg . Umso mehr ist eine Sich e-
rung und Stärkung der strukturprägenden Lebensmitt elbetriebe im zent-

13 
 
 
 
3.8 Coerde (S.11 9): Die ausgewiesenen Nahversorgungs-
lagen Kiesekampweg und Hoher Heckenweg stünden in 
einem direkten Wettbewerb zum Stadtteilzentrum Coer-
de (Hamannplatz) bzw. zu dessen laufender Weiteren t-
wicklung. Diese beiden Standorte seien auf die reine 
Nahversorgung zu begrenzen , um zu verhindern, dass 
sie eine zu hohe Standortattraktivität gegenüber dem 
gewachsenen Zentrum entfalten. Dies sei in die Zielstel-
lungen Stadtteil Coerde aufzunehmen.  
 
 
 
 
3.9 Kinderhaus (S.120): Unter Berücksichtigung der geg e-
benen unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Leben s-
mittelverkaufsflächen sollte, auch um eine räumlich 
ausgewogene Nahversorgungsstruktur zu gewährlei s-
ten, ein Potenzial in den nördlichen und östlichen Sie d-
lungsbereichen verortet werden. Dies sei im EHZK dar-
zulegen.  
 
 
 
ralen Versorgungsbereich anzustreben.“ 
 
3.8 Die Prüfung der Neu- oder Weiterentwicklung von Nahversorgungslagen 
beinhaltet grundsätzlich auch die Prüfung und Bewertung der Auswi r-
kungen und der städtebaulichen Verträglichkeit auf den Einzelhan dels-
bestand und die zentralen Versorgungsbereiche und i st ein immanenter 
Bestandteil der Regelungen des EHZKs (vgl. EHZK Kapitel 7.3 Empfeh-
lungen zur Weiterentwicklung der Nahversorgung in Münster, hier: B e-
wertungs- und Prüfschema für Nahversorgungsvorhaben). Daher bedarf 
dies auch keiner gesonderten Erwähnung in der Zielstellung zum Stadt-
teil Coerde.  
  
 Der Anregung wird insofern gefolgt, als deren Intention bereits durch 
die Regelungen des EHZKs entsprochen wird. 
 
3.9 Im Stadtteil Kinderhaus besteht lediglich eine leicht unterdurchschnittl i-
che quantitative Versorgung mit Angeboten im Bereich Nahrungs - und 
Genussmittel. Der Betriebstypenmix ist mit drei Supermärkten, zwei Dis-
countern, einem Verbrauchermarkt und zwei kleinteiligen Nahversorgern 
jedoch als angemessen zu bewerten. Auch die fußläufige Erreichbarkeit 
dieser Märkte, die sich bis auf eine Ausnahme (Vollsortimente r im G e-
werbegebiet Kerstingskamp) in zentraler und integrierter Lage befinden, 
ist nahezu flächendeckend aus allen Wohngebieten gegeben. Lediglich 
der nördliche Randbereich von Kinderhaus liegt außerhalb der Radien 
für die Annahme der fußläufigen Erreichbarkeit (700 m Radius).  Ange-
sichts dieser im Wesentlichen positiven Rahmenbedingungen der Na h-
versorgung in Kinderhaus wird weder ein ve rsorgungsstruktureller Be-
darf noch eine städtebauliche Rechtfertigung für die Verortung zusätz-
lich Potenziale für die Neuansiedlung von Lebensmittelmärkten in den 
nördlichen und östlichen Siedlungsbereichen gesehen. Priorität hing e-
gen genießen, sollte dies  zukünftig betreiberseitig angestrebt und räu m-
lich sowie baulich umsetzbar sein, Erweiterungen bestehender Leben s-
mittelbetriebe im ZVB bzw. in integrierter Lage.

14 
 
  Die Verwaltung empfiehlt der Anregung nicht zu folgen.  
4 – Handelsverband NRW Westfalen - Münsterland 
In seiner Stellungnahme würdigt der Handelsverband NRW 
Westfalen  - Münsterland die Bedeutung und Funktion des 
EHZKs Münster aus dem Jahr 2009 als ein bewährtes Ko n-
zept und eine gute Grundlage für Planer und Investoren. 
Vor dem Hintergrund der stetigen und großen Veränderun-
gen, denen der Einzelhandel in jüngster Vergangenheit 
durch die Digitalisierung des Handels mit immer größerer 
Geschwindigkeit unterliegt, bedankt sich der Handelsve r-
band NRW Westfalen - Münsterland für den Einzelhandel 
ausdrücklich dafür, dass sich die Stadt Münster des wicht i-
gen Themas der Überprüfung und Anpassung des EHZKs 
verantwortungsvoll annimmt. Im Ergebnis entspr eche der 
vorliegende Entwurf des EHZKs den Ergebnissen, wie sie 
in den Sitzungen des begleitenden Arbeitskreises erörtert 
wurden.  
 
Zum vorliegenden Entwurf des EHZKs wird inhaltlich ang e-
regt:  
 
4.1 Überprüfung der  südlichen Erweiterung des Stadttei l-
zentrums Mecklenbeck Mitte (westlich des Dingbän ger 
Weges bis zum Gelände der Feuerwehr). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.1 Die Erweiterung der räumlichen Abgrenzung des Statteilzentrums Meck-
lenbeck in südlicher Richtung, östlich des Dingbänger Weges, basiert 
auf den mit dem EHZK kompatiblen Festsetzungen des für den Erweite-
rungsbereich geltenden Bebauungsplan Nr. 396, 4. Änderung „Mecklen-
beck – Weseler Straße / Dingbänger Weg / Egelshove“ . Demnach s oll 
das Wohnungs- und auch das Nahversorgungsangebot in Mecklenbeck-
Mitte bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Erdgeschosszone 
des als Mischgebiet festgesetzten Baugebietes bietet Flächenpotenziale 
zur Erweiterung des bestehenden Stadtteilzentrums  mit verträglichen, 
nicht großflächigen Einzelhandelsnutzungen und mit zentrenkompatib-
len Dienstleistungen.  In den oberen Etagen der dreigeschossigen B e-

15 
 
 
 
 
 
 
4.2 Überprüfung der Abgrenzung des Stadtteilzentrums 
Nienberge in Bezug auf die Erweiterung auf das Gelän-
de der Tankstelle und des Autohauses Drehzahl & M o-
mente nördlich der Altenberger Straße.  
 
 
 
 
 
4.3 Die Münsteraner Sortimentsliste findet Zustimmung, 
dennoch Überprüfung  hinsichtlich einer ggf. genaueren 
Definition z. B. bei Reitsportartikeln und Sportgroßger ä-
ten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
bauung sind Wohnungen vorgesehen. 
 
 Die Verwaltung empfiehlt, die südliche Erweiterung des Stadtteilzen t-
rums Mecklenbeck-Mitte beizubehalten.   
 
4.2 Zur Erweiterung des Stadtteilzentrums Nienberge nördlich der Altenbe r-
ger Straße wird auf die Ausführungen zur gleichlautenden Anregung der 
IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer Münster verwiesen 
(vgl. Punkt 1.1). 
 
 
 Die Verwaltung empfiehlt, die Erweiterung des Stadtteilzentrums N i-
enberge nördlicher der Altenberger Straße beizubehalten.  
 
4.3 Die Münsteraner Sortimentsliste wurde intensiv im begleitenden Arbeit s-
kreis erörtert und abgestimmt. Die Festlegung des Sort iments „Rei t-
sportartikel ohne Reitbekleidung und Reitschuhe“ sowie des Sortiments 
„Sportgroßgeräte“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment ist das Ergebnis 
einer Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage 
der Vorgaben des Landesentwicklun gsplans NRW - Großflächiger Ein-
zelhandel. Demnach gehören z. B. die reitspezifischen Artikel Reithelm 
und Reitgerte zum nicht zentrenrelevanten Sortiment Reitsportartikel, 
die Jagd- und Reitbekleidung inkl. -schuhe jedoch zum zentrenreleva n-
ten Sortiment Sp ortbekleidung und -schuhe. Bei dem Sortiment Spor t-
großgeräte, für die es ebenso keine abschließende und verbindliche De-
finition gibt, verhält es sich ebenso. Der Tischtennisschläger und der 
Fußball gehören zum zentrenrelevanten Sortiment der Sportgeräte, 
Konditionskraftmaschinen, Fußballtore oder Boote zum nicht zentrenr e-
levanten Sortiment der Sportgroßgeräte. Diese zeichnen sich insbeso n-
dere aus durch ein hohes Gewicht, einen großen Platzbedarf und einen 
überwiegend nur mit dem PKW möglichen Abtransport. D ie Einordnung 
entsprechender Untersortimente ergibt sich aus dieser grundsätzlichen 
Sortimentsdifferenzierung und bedarf keiner weiteren Aufnahme bzw. 
Untergliederung in der Sortimentsliste.

16 
 
 
 
 
 
 
4.4 Der Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland hat 
die Fortschreibung des EHZK in 2016 zum Anlass g e-
nommen, bei seinen Mitgliedsunternehmen in Münster 
nach der Zufriedenheit mit dem aktuellen Standort zu 
fragen. Die daraus resultierende Ergebnispräsentatio n 
(PowerPointPräsentation) ist der Stellungnahme als An-
lage beigefügt mit dem ausdrücklichen Unterstützung s-
angebot, neben den planungsrechtlichen Aspekten 
auch die weiteren Stellschrauben für eine hervorrage n-
den Einzelhandelsstandort Münster zu bedienen.  
 
Aus der Umfrageauswertung der Mitgliederbefragung  
ergibt sich g rundsätzlich eine hohe Zufriedenheit der 
Händler mit „ihrer Stadt Münster“ . Dennoch resultieren 
aus der Auswertung einige Positionen und Fragen, die 
sich im Wesentlichen beziehen auf:  
 
› Verkaufsflächenexpansion 
Eine weitere  Verkaufsflächenexpansion, besonders 
im „Fachmarkt- und Stadtteilcenter “, wird vor dem 
Hintergrund zurückgehender Besucherzahlen in den 
Geschäften und zunehmendem Bedeutungsgewinn 
des Internetzes von der Mehrheit der Ve rbandsmit-
glieder kritisch gesehen.  
 
 
 
 
 
  
 Die Anregung zur Überprüfung der  Sortimentsliste wurde von der 
Verwaltung aufgegriffen. Aus der Überprüfung ergeben sich jedoch ke i-
ne Änderungen an den festgelegten Definitionen. 
 
4.4 Die Ergebnisse der Umfrage des Handelsverbandes NRW Westfalen – 
Münsterland betreffen nur in Randaspekten („Flächenexpansion des 
Einzelhandels“ und „Berechnung en für Neuansiedlungen“) die Kernin-
halte der  konzeptionellen und planungsrechtlichen Zielsetzungen und 
Regelungen des EHZKs. Die zahlreichen weiteren Anregungen und 
Vorschläge zur Stärkung des Einzelhandels in Münster gehen jedoch 
über den Rahmen des EHZKs hinaus. Sie werden daher als Vorschläge 
für flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels in Verbi n-
dung mit der Umsetzung des EHZKs aufgefasst. Die nachfolgende B e-
wertung der Verwaltung  stellt in diesem Sinne eine Würdigung der 
Schwerpunktaspekte der Umfrage dar:    
 
 
 
 
 
 
› Die kritische Sicht des Handelsverbandes auf eine weitere Fläche n-
expansion des Einzelhandels in Münster  wird zur Kenntnis geno m-
men. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die in das EHZK 
integrierte Verkaufsflächenprognose bis zum Jahr 2025 lediglich ein, 
u. a. durch die Zunahme des Onlinehandels,  begrenztes Entwick-
lungspotenzial auf weist. Demnach wurde  als Orientierungsrahmen  
ein Korridor zwischen 35.400 m² und 51.0 00 m² Verkaufsfläche e r-
mittelt, wobei die Schwerpunktpotenziale im kurzfristigen (Nahrungs- 
und Genussmittel) und im langfristigen Bedarfsbereich (Möbel) b e-
stehen. Für den Fachmarktsektor im Bereich des mittelfristigen B e-
darfs mit hoher Innenstadtrelevanz  (z. B. Schuhe oder Sportartikel) 
ist das Entwicklungspotenzial deutlich begrenzt (2.900 bis 8.700 m²

17 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
› Berechnungen für Neuansiedlungen  
Es wird die Frage aufgeworfen, ob bei  Berechnu n-
gen für Neuansiedlungen berücksichtigt wird, dass 
zahlreiche Studenten und Dozenten  einen erhebl i-
chen Teil ihrer Zeit nicht in Münster verbringen , ob-
wohl sie mit Erstwohnsitz in Münster gemeldet sind  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche). Zudem ist anzumerken, dass nicht jedes rechner i-
sche Ansiedlungspotenzial auch einem für die jeweilige Warengru p-
pe üblichen Fachgeschäft od er Fachmarkt entspricht. Eine Realisie-
rung der Entwicklungspotenziale  in diesem Segment in Form von  
großflächigen Bestandserweiterungen oder Neuansiedlungen  wäre 
zudem aufgrund der gegebenen Zentrenrelevanz  des Sortiments  
maßgeblich nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Dort 
haben entsprechende Entwicklungen wiederum den gewünschten  
Effekt der  Stärkung der dortigen Standortstrukturen zur Folge und 
sind damit im Sinne des EHZKs positiv zu bewerten.  
 
Hinzuweisen ist im diesem Zus ammenhang darauf, dass die Steu e-
rung der Einzelhandelsentwicklung stets städtebaulich begründet ist 
und keinen ökonomisch motivierten „Konkurrenzschutz“  oder Markt-
protektionismus bezweckt. Dies wäre städtebaurechtlich nicht zuläs-
sig. 
 
› Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die im EHZK enthaltende 
Berechnung der absatzwirtschaftlichen Verkaufsflächenentwick-
lungspotenziale für Münster bis zum Jahr 2025 lediglich als Orientie-
rungswert dient und keine Ober- oder Untergrenze der Entwicklung 
darstellt. In die Prognose fließen unterschiedliche Parameter ein wie 
z. B. die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung auf der Grundl a-
ge der kleinräumigen Bevölkerungsprognos e der Stadt Münster, die 
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft, die sortiments-
spezifische Entwicklung des Onlinehandels oder die sich veränder n-
den Verkaufsflächenansprüche der Anbieter. Zudem gilt es, den 
oberzentralen Versorgungsauftrag Münsters zu berücksichtigen, der 
deutlich über die Nachfragesituation der Münsteraner Bevölkerung 
hinausgeht. Die Einwohnerentwicklung in Münster ist daher nur ein 
Kriterium für die Ermittlung der absatzwirtschaftlichen Verkaufsfl ä-
chenentwicklungspotenziale in Münster . Zudem ist aus einer Studie 
aus dem Jahr 2006 bekannt, dass Studenten mit einem Wert von 9,6 
Monaten pro Jahr  einen durchaus erheblichen Teil ihrer Zeit inne r-

18 
 
 
 
 
 
 
 
 
› Unterschiedliche Auslastung des Wochenmarktes 
auf dem Domplatz  
Vor dem Hintergrund der schwächeren Frequenti e-
rung des Mittwochswochenmarktes wird die Frage 
gestellt, ob eine Betreiberpflicht für Marktbeschicker 
gibt. 
 
 
 
 
 
 
› Fahrradparken / Radstationen in der Innenstadt  
Vor dem Hintergrund de s herrschenden „Fahrra d-
chaos“ in der Innenstadt besteht der Wunsch nach 
mehr Fahrradabstellplätzen verbunden mit der Fr a-
ge, wo neue Radstationen verortet werden können.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
halb eines Jahres in Münster verbringen und dementsprechend auch 
Käufe im Einzelhandel tätigen ( Studie „Student Relations – Die öko-
nomische Bedeutung der Studierenden für Münster“ , Autoren: Ulrich 
van Suntum/Raphael Spieker, Centrum für angewandte Wirtschaft s-
forschung an der WWU Münster , veröffentlicht in: Berichte aus der 
angewandten Wirtschaftsforschung Nr. 1/2006). 
 
› In Bezug auf die aufgeworfene Frage ist es richtig, dass der Mit t-
wochsmarkt auf dem Domplatz hinsichtlich der Besucherzahlen nicht 
so stark frequentiert wird wie der Samstagsmarkt. Dies liegt auch da-
ran, dass der Mittwoch ein regulärer Arbeitstag ist und potenziellen 
Besuchern des Marktes schlicht die Muße und Zeit für de n Mark t-
gang fehlt.  Mittwochs bleiben zudem einzelne Händler (kleiner ei n-
stelliger Personenbereich) dem Markt fern. Mit diesen Händlern steht 
das Ordnungsamt als zuständige Stelle für den Wochenmarkt in 
Kontakt, um auf die Einhaltung der Teilnahmepflicht, die sich aus der 
Marktsatzung ergibt, zu drängen. In der Regel werden frei werdende 
Standplätze auf dem Markt möglichst zeitnah nachbesetzt.  
 
› Verwaltungsseitig ist  festzustellen, dass die Kapazitäten des Fahr-
radparkens im Innenstadtbereich, aber auch z. B. am Hauptbahnhof, 
gegenwärtig erschöpft  sind. Daher wird u. a. auf der Ostseite des 
Hauptbahnhofes zeitnah ein zweites Fahrradparkhaus mit rd. 2.000 
Stellplätzen entstehen. Auch wenn das geparkte Fahrrad zum l e-
bendigen Stadtbild in Münster gehört, gibt es  beim Fahrradparken 
deutlichen Verbesserungsbedarf. Detaillierte Aussagen hierzu trifft 
das „Radverkehrskonzept Münster 2025“ ( http://www.stadt-
muenster.de/verkehrsplanung/mit-dem-rad/radverkehrskonzept, 
Kap. 6.2 Infrastruktur Parken, S. 11 ff.).  
 
Zum Thema Radstationen wird darauf hingewiesen, dass f ür sämtli-
che Haltepunkte im Stadtgebiet nach dem Vorbild des Haltepunktes 
Roxel komfortable „Leezenboxen“, d. h. witterungsgeschützte siche-
re Radabstellanlagen geplant und teilweise bereits umgesetzt  sind.

19 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
› Erreichbarkeit der Händler durch Lieferanten und 
Kunden  
Es wird die Frage gestellt, ob die Stadtplanung Mög-
lichkeiten sieht, in bestimmten Zeitfenstern in den 
Morgenstunden (Mo-Fr, 8-10 Uhr), die Standstreifen 
vor den Geschäften für anliefernde Fahrzeuge fre i-
zuhalten. Zudem wird die Vergabe von kostengün s-
tigen Bewohnerparkausweisen im Bereich der Ei n-
fallstraßen und den älteren Stad tvierteln in Frage  
gestellt (im Vergleich z. B. zur deutlich teureren A n-
mietung einer Garage im Wohnquartier). Den dort 
ansässigen kleinen Einzelhandels - und Dienstlei s-
tungsanbietern würde durch die „Dauerparker vor 
den Geschäften“ die Erreichbarkeit für Autokunden 
erschwert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auch die zentralen Verknüpfungspunkte im Busverkehr werden, s o-
weit Fläche zur Verfügung steht bzw. gestellt werden kann, mit 
Radabstellplätzen ausgestattet.  Im Inn enstadtbereich wird derzeit 
nicht an einem weiteren öffentlichen Fahrradparkhaus/Radtiefgarage 
geplant. Zu bedenken ist hierbei, dass das Parken im Fahrradpar k-
haus erfahrungsgemäß eine große Zugangsschwelle für den Ra d-
fahrer darstellt. So ist bspw. das „Ra dlager“ an der Stubengasse 
trotz attraktiver Parktarife bei weitem nicht ausgelastet.  
 
› Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es w eder in den innerstä d-
tischen Bereichen noch in den Wohnquartieren „Standstreifen“ im 
Hauptverkehrsstraßennetz gibt, hier kann  es sich  allenfalls um 
“Parkstreifen“ handeln. Parkstreifen   werden bereits als laufendes 
Geschäft der Verwaltung (Amt 32, Verkehrsbehörde), zeitlich befri s-
tet zum Liefern nach Einzelfallprüfung frei gegeben . Bei Neubaupro-
jekten wird das Laden und Liefern immer mitbetrachtet. Zudem ist  
Parkfläche im öffentlichen Verkehrsraum generell ein „knappes Gut“, 
insbesondere dann , wenn dieser nicht bewirtschaftet  wird. Parkflä-
che ist  vielfältigen Nutzungsinteressen unterworfen (Anwohner, 
Kunden, Berufstätige/Studenten, Besucher), was den Parkdruck z u-
sätzlich erhöht. Eine Bewirtschaftung, die auch die Anliegerintere s-
sen berücksichtigt, ist vor diesem Hintergrund sinnvoll.  Eine au s-
schließliche Reservierung zum „Einkaufen“ hingegen ist im öffentl i-
chen Straßenraum nicht möglich, sondern nur auf privater Fläche. Im 
Einzelfall können auch Aktivitäten von Werbegemeinschaften bzw. 
die persönliche Ansprache vor Ort helfen. 
 
Mit der Erlangung eines Bewohnerparkausweises besteht keinesfalls 
ein Recht auf einen (freien) Parkplatz in der Bewohnerparkzone. 
Vielmehr werden in einer Bewohnerparkzone nur 50% des Parkra u-
mes für Bewohner bereitgestellt, der Rest steht nach wie vor Allen 
zur (freien) Verfügung.

20 
 
› Verzicht auf „Stellplatzablöse“ 
Der Umbau bzw. die Erweiterung von Ladenlokalen 
erfordert häufig den kostenintensiven Nachweis zu-
sätzlicher Stellplätze. Diesbezüglich wird die Frage 
gestellt, ob nicht temporär  (z. B. für 7 bis 10 Jahre)  
auf die Prüfung der Stellplatzfrage  in Gebietszone 1 
der Stellplatzsatzung der Stadt Münster  verzichtet 
werden kann.  Investitionen in Bestandsgeschäfte 
(Umbauten, Flächenoptimierungen) würden sich vor 
dem Hintergrund der hohen Ablösebeträge bei u m-
baubedingtem Nachweis zusätzlicher Stellplätze 
nicht rechnen und unterblieben daher. 
 
 
 
 
 
 
› Zusammenarbeit mit der Universität Münster 
Unter dem Stichwort „die denkende Stadt“ wird die 
Frage gestellt , ob die Stadtpolitik das Wissen der 
Universität Münster ausreichend anzapft. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
› Bei nicht wesentlichen Bestandsänderungen  durch Umbauten bzw. 
Flächenoptimierungen wird das Stellplatzerfordernis bauordnung s-
rechtlich nicht geprüft, es resultiert somit auch kein zusätzlicher 
Stellplatzbedarf. Dies ist z. B. der Fall , wenn eine dem  Ladenlokal 
flächenmäßig untergeordnete Lagerfläche in Verkaufsfläche umg e-
wandelt werden soll oder wenn zwei  ehemals eigenständige Laden-
lokale zu einem Einzelhandelsgeschäft zusammengelegt werden 
sollen.  
 
Bei der Neuerrichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen 
sowie bei wesentlichen Änderungen dieser baulichen Anlangen 
und/oder ihrer Benutzung  kann allerdings nicht, so wie vorgeschl a-
gen, auf die Prüfung der Stellplatzfrage verzichtet werden, da  diese 
gemäß § 51 Landesbauordnung NRW für die Kommunen verpflic h-
tend ist. Welche Möglichkeiten die Neufassung der Landesbauor d-
nung NRW in Bezug auf die Stellplatzpflicht bietet, bleibt abzuwa r-
ten. 
 
› Verwaltungsseitig wird hierzu festgestellt, dass zwischen der S tadt 
Münster und der Universität bereits auf vielen Feldern ein fachlicher 
Austausch gepflegt wird und eine enge Zusammenarbeit stattfinde t. 
So begleitet z. B. Prof. Klaus Backhaus, Direktor des betriebswir t-
schaftlichen Institutes für Anlagen und Systemtec hnologien der 
WWU im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung den vom Rat mit 
großer Mehrheit beschlossenen Prozess "Münster -Zukünfte 20- 30-
50". In der „Allianz für Wissenschaft“ arbeiten die Partner aus Wi s-
senschaft, Wirtschaft und Stadt für den Ausbau des Wissenschafts- 
und Wirtschaftsstandortes Münster zusammen.

21 
 
5 – Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 
5.1 Das Unternehmen informiert darüber, dass sie die Filia-
le in Wolbeck an der Hiltruper Straße gerne von derzeit 
rd. 900 m 2 auf zukünftig rd. 1.425 m 2 Verkaufsfläche 
erweitern möchte. Es wird darum gebeten diese Erwe i-
terung im Zuge des neuen Einzelhandelskonzepts zu 
berücksichtigen. 
  
 
 
5.1 Der Standort des Lebensmittelmarktes an der Hiltruper Straße in Wo l-
beck liegt innerhalb des als Stadtteilzentrum (C_1) ausgewiesenen 
ZVBs in Wolbeck. Strukturelle Zielsetzung für das Stadtteilzentrum ist 
die Sicherung und Weiterentwicklung gemäß der ausgewiesenen Ve r-
sorgungsfunktion. Ebenso gilt es, die Funktionsvielfalt von Einzelhandel, 
Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen zu erhalten und zu stärken.  
 
Derzeit und auch perspektivisch, unter Berücksichtigung sowohl der p o-
sitiven Einwohnerentwicklung Wolbecks als auch der geplanten Neuauf-
stellung des K&K -Marktes an der Münsterstraße, verfügt der Stadtteil 
Wolbeck über eine überdurchschnittlich gute Verkaufsflächenaussta t-
tung im Bereich Nahrungs - und Genussmittel. Auch der Betriebstypen-
mix ( Vorhandensein Vollsortimenter, Discounter und Drogeriemarkt ), 
kann als ausgewogen bewertet werden . Ein versorgungsstruktureller 
Bedarf für Neuansiedlungen im Bereich der Nahversorgung ist daher 
nicht gegeben und auch nicht zu empfehlen. Die  gewünschte Erweite-
rung des Lebensmittelmarktes an der Hiltruper Straße ist jedoch als be-
standssichernde Maßnahme  zu werten . Diese ist vom Grundsatz her 
kompatibel zu den o. g. Entwicklungszielen für das Stadtteilzentrum 
Wolbecks, zumal der Standort innerhalb der räumlichen Abgrenzung 
des ZVBs liegt. Eine gesonderte  Berücksichtigung des Erweiterung s-
wunsches des Unternehmens  ist daher innerhalb der Regelungen des 
EHZKs weder möglich noch erforderlich.   
 
 Die Verwaltung empfiehlt,  auf Basis einer zu konkretisierenden Vo r-
habenplanung, Fragen einer möglichen planungsrechtlichen Umset z-
barkeit und der städ tebaulichen Verträglichkeit einer Markterweiterung 
auf dem Weg routinemäßiger Verwaltungsverfahren zu prüfen. 
6 – Unternehmen aus der Lebensmittelbranche 
6.1 Das Unternehmen  möchte gerne ihre Filiale Münster - 6.1 Der Marktstandort in Hiltrup, Merkureck, liegt außerhalb eines zentralen

22 
 
Hiltrup, Merkureck, erweitern und bittet daher um Au s-
weisung des Marktstandortes als Nahversorgungslage. 
Hierzu solle das EHZK entsprechend geändert werden. 
Zur Begründung wird auf die, aus Sicht des Unterneh-
mens, gegebene städtebauliche Teilintegratio n des 
Standortes, auf die gute Anfahrbarkeit und auf die 
wachsende Bevölkerung im Einzugsbereich hingewi e-
sen.  
 
 
 
 
 
 
Versorgungsbereiches und ist im EHZK, aufgrund der Siedlungsrandla-
ge im Gewerbegebiet Merkureck, auch nicht als  Nahversorgungslage 
ausgewiesen. Voraussetzung für die Ausweisung einer Nahverso r-
gungslage ist eine städtebaulich integrierte Lage. Diese ist für den 
Standort des Lebensmittelmarktes jedoch nicht gegeben, da er nur in 
östlicher Richtung unmittelbar an eine n zusammenhängenden Woh n-
siedlungsbereich angrenzt (zwischen Hohe Geest und Bahnstrecke) 
und ansonsten von Außenbereichsflächen (im Norden ), gewerblichen 
Flächen (im Westen) sowie dem Areal des Krankenhauskomplexes (im 
Süden) umgeben ist.   
 
Der vorhandene zentrale Versorgungsbereich Hiltrup -Mitte mit den 
strukturprägenden Lebensmittelmärkten Lidl (Westfalenstraße), K&K 
(Hohe Geest) und Edeka sowie Aldi (Bahnhofsvorbereich) deckt zudem 
in räumlicher Hinsicht mit seinem fußläufigen Einzugsbereich (700 m) 
den gesamten Siedlungsraum von Hiltrup -Mitte ab. Ebenfalls sind die 
quantitative Versorgung der Bevölkerung mit Grundversorgungsangebo-
ten und der vorhandene Betriebstypenmix aktuell und auch perspekt i-
visch als positiv zu bewerten. Weitere Stärkungen der Nahver sorgungs-
angebote sollten sich daher auf den zentralen Versorgungsbereich  fo-
kussieren, z. B. durch Standortsicherungen bestehender Betriebe . Eine 
Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung des dezentral geleg e-
nen Marktstandortes im Gewerbegebiet Merkurec k ist somit  nicht kom-
patibel mit den Zielsetzungen des EHZKs und würde sich kontraproduk-
tiv zum Ziel der Zentrenstärkung verhalten (vgl. hierzu Kapitel 7.3 Em p-
fehlungen zur Weiterentwicklung von Nahversorgungsvorhaben).  
 
 Die Verwaltung empfiehlt, der An regung auf Ausweisung des Netto -
Marktstandortes, Merkureck 16, als Nahversorgungslage nicht zu folgen. 
7 – Öffentliche Informations - und Diskussionsveranstaltung zum Entwurf des fort zuschreibenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts  
Münster am 13. September 2017 
7.1 Von den  ca. 60  Teilnehmern wurde der Entwurf zur 7.1 Die Veranstaltungsgäste diskutierten rege  zu unterschiedlichen Th e-

23 
 
Fortschreibung des EHZKs begrüßt und positiv bewer-
tet. In der bisherigen Einzelhandelssteuerung sei vieles 
richtig gemacht worden. Das EHZK sei eine wichtige 
Grundlage für die zukünftige Entwicklungen und He r-
ausforderungen. Es sei jedoch nur ein konzeptioneller 
Rahmen für die Einzelhandelssteuerung. Auch der st a-
tionäre Handel müsse sich etwa durch Servicequalität 
und Warenverfügbarkeit profil ieren, insbesondere in 
Bezug auf  die Herausforderungen des  Online-
Handels.   
menkomplexen, u. a. zu den Steuerungsmöglichkeiten des EHZKs für 
den kleinteiligen Einzelhandel, zu der struktur elle Entwicklung der City -
Ergänzungsstraßen (z. B. Hammer Straße) und zu den Herausforderu n-
gen des Online -Handels für den stationären Einzelhandel. Konkrete 
Hinweise und Anregungen zum Entwurf des EHZKs wurden nicht vorge-
bracht. Der Veranstaltungsbericht z ur Offenlage des Entwurfes zum 
EHZK für die Stadt Münster steht auf der Internetseite http://www.stadt-
muenster.de/stadtplanung/einzelhandelskonzept zur Einsichtnahme und 
zum Download zur Verfügung.

Beratungsverlauf (11)

15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.02.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 18.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (29)

  • Marktallee
  • Westfalenstraße
  • Weseler Straße
  • Roxeler Straße
  • Hammer Straße
  • Altenberger Straße
  • Sebastianstraße
  • Hülshoffstraße
  • Grevener Straße
  • Robert-Bosch-Straße 2
  • Siemensstraße
  • Hiltruper Straße
  • Dülmener Straße
  • Stubengasse
  • Münsterstraße
  • York-Ring
  • Albersloher Weg
  • Nottulner Landweg
  • Waltruper Weg
  • Kiesekampweg
  • Hoher Heckenweg
  • Kerstingskamp
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Warendorfer Straße
  • Hohe Geest
  • Kinderhaus
  • Merkureck 16
  • Egelshove
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1048/2017
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37