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V/0045/2018

Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin in Hiltrup

Vorlagen 31.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 22.3

Beschlussvorlage

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St.Martin_Sanierungsbegründung

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St.Martin_Raumplan

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Beschlussvorlage

7389 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin in Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städt. Zuschusses zur 
Sanierung der kath. Kita St. Martin in Münster-Hiltrup zu. 
 
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land beantragte Sanierungsförde-
rung in voller Höhe bewilligt wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 625.000,00 €. Die Stadt 
Münster hat  im Januar 2018 aktuell einen Antrag zur Sanierungsförderung beim Land gestellt. 
 
Finanzierungsplan lt. Förderantrag: 
 
1. Gesamtkosten 625.000,00 € 
2. Förderbetrag 70 % = beantragte Landesmittel 437.500,00 € 
3. Trägeranteil 30 % = rechnerischer Trägeranteil 187.500,00 € 
4. Davon Trägeranteil des Kita-Trägers *   92.000,00 € 
5. Fehlbetrag   95.500,00 € 
6. Beantragter Betrag, der je vom Bistum und der Stadt 
Münster zu tragen ist ** 
  47.500,00 € 
 
  * Der Träger kann nach eigenen Angaben nicht den vollen Trägeranteil leisten. 
** Der städt. Anteil ist im Vorgriff auf die Bewilligung der Landesmittel festzustellen, 
    damit die Durchfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0045/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Braun, 
Frau Hölscher 
Ruf: 
492-5142 
E-Mail: 
HoelscherL@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
11 Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
Auszahlungen 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-Betr. 2018 47.750  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Die kath. Kindertageseinrichtung St. Martin befindet sich im Wohnbereich Münster-Hiltrup. In der 
Einrichtung werden 90 Kinder in zwei G I- und zwei G III-Gruppen im Alter von 2-6 Jahren betreut. 
 
In Hiltrup liegt die u3-Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 45,7 % (321 Plätze 
bei 702 Kindern), die ü3-Versorgungsquote bei 113,5 % (773 Plätze bei 681 Kindern). 
Die Versorgungsquote u3 liegt aktuell etwas über dem städtischen Durchschnitt von 43,1 %, die 
ü3-Versorgungsquote liegt ebenso über dem städtischen Durchschnitt von 104,4 %. 
 
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die kath. Kita würde sich hinsichtlich der 
Versorgung der u3- und ü3-Kinder folgendes ergeben; die u3-Quote würde auf 44,3 % fallen und 
die ü3-Versorgungsquote auf 102,1 %. Der Erhalt der kath. Kindertageseinrichtung im Wohnbe-
reich Münster-Hiltrup ist insoweit als ein Bestandteil der gesamtstädtischen Jugendhilfeplanung 
notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittelfristigen Bedarfe zur Rechtsanspruchssicherung im 
Wohnbereich Münster-Hiltrup zu decken.  
 
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in 
Hiltrup wird die Kita der Hiltruper Strolche demnächst in die Hansestraße umziehen (V/0295/2017) 
und dreigruppig werden. Weitere zwei Einrichtungen sind im Rahmen der Bebauungsplanung 
vorgesehen. 
 
2. Sachlage: 
 
Die Kindertageseinrichtung wurde 1969 neu errichtet. Im Jahr 2009 wurden das Atrium mit För-
dermittel des Bundes und Landes ausgebaut und so 10 Plätze für u3-Kinder zur Verfügung ge-
stellt, um die bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil zu verbessern. Für die geförderte Baumaß-
nahme zum u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis 2028/2029. 
 
Alle anderen Räume und Bauteile befinden sich im Originalzustand und sind seit der Errichtung 
nicht saniert worden. Es sind umfassende Umbau- und Sanierungsarbeiten im Innen- und Außen-
bereich geplant, von denen im 1. Bauabschnitt die notwendigsten Maßnahmen umgesetzt werden 
sollen. Hierbei geht es hauptsächlich darum, die Außenhülle der Kindertageseinrichtung zu sanie-
ren, um den Betrieb der Kindertageseinrichtung aufrecht zu erhalten. Unter anderem ist das Dach 
undicht, die Entwässerung der Dächer ist unzureichend und die Dämmung des Daches entspricht

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in keiner Weise den Vorgaben der Energiesparverordnung. Die Verkleidungen der Dachaufbauten 
sind asbestbelastet. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 
 
- Erneuerung der Verkleidung von Dachkanten und Dachaufbauten 
- Erneuerung der Dämmung und Abdichtung der Dachkonstruktion 
- Wiederherstellung der Dachentwässerungen 
- Dämmung der bisher ungedämmten, auskragenden Betonbauteile 
- Teilerneuerung der Fensterkonstruktionen. 
 
Die geplante Innensanierung, die den Umbau der Nassbereiche, eine Sanierung der Gruppen-
räume und die Sanierung der Turnhalle umfasst, soll in einem zweiten, späteren Bauabschnitte 
umgesetzt werden. 
 
Die Sanierung ist dringend notwendig, da die heutigen Anforderungen an den Betrieb einer Kin-
dertageseinrichtung nur unzureichend erfüllt sind. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme stellt die wirtschaftlichste Lösung dar. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen maßgeblich Fördermittel des Bundes in Anspruch ge-
nommen werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits gestellt. 
Dies ist möglich, da der Bund durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der 
Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) mit dem „Investitionskostenprogramm Kinderbetreuungs-
finanzierung 2017 – 2020“ auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. In den 
letzten Programmen waren hierzu keine Mittel vorgesehen. Gefördert werden können Maßnah-
men, die nicht vor dem 01.07.2016 begonnen wurden. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden 
gem. Nr. 4 der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen 
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 70 % der angemesse-
nen Investitionsausgaben (max. 8.500,00 € pro Platz) gefördert. Die restlichen 30 % müssen im 
Sinne der Anteilsfinanzierung durch den Träger oder andere Beteiligte aufgebracht werden. Über-
steigen die Kosten den förderfähigen Gesamtbetrag muss auch für den übersteigenden Restbe-
trag eine Deckung nachgewiesen werden. 
 
3. Fazit: 
 
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleis-
ten. Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 47.750,00 € steht unter dem Vorbehalt, 
dass die beim Land beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes für 2017 
bis 2020 in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um die wich-
tige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zusam-
men mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partner vor Ort übernimmt. 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Pläne 
2. Sanierungsbegründung

St.Martin_Sanierungsbegründung

4899 Zeichen

Gemeinsame Verwaltung — Hiltrup und Mauritz

Zentralrendantur Hiltrup - Zentralrendantur Mauritz

Gameinsaine Verwaltung — Hiltrup und Mauritz

- Ostmarkstraße 93, 48145 Münster . Ihr Zeichen:

. Ihre Nachricht vom:
Amt für Kinder, Jugendliche und. Familien
Hafenstraße 30 . .
48153 Münster Auskunft erteilt:

Z.H. Frau Hölscher - . Herr Röckers
. - + Telefon: 0251 133 25 - 311

- Telefax: 0251 133 28 - 920

"E-Mail: boeckers-c@bistum-muenster.de

Münster, 29.05.2017

: Kath, Kirchengemeinde St. Glemens, Münster

Sanferung Kita-St. Martin - Kostenermittlung - .-

. Sehr geehrte Damen’ und Herren, °

nach Prüfung der Kostenschätzung des Architekten Vieth-aus Münster (ges. 950 TE, siöhe Anlage) und’
Rücksprache mit dem BGV, Abt. 630, wurden vorrangig nachfolgende Punkte als.dringlich und
unaufschiebbar angesehen:

1. Dach- / Fassadensanierung (Flachdach mit allen Aufbauten und Dachkanten einschl. Dämmung)
mit dazugehörenden Gerüstbau- und Entwässerungsarbeiten — rd. 305.500,00 € .

‚R Wärmedämmung der auskragenden Bauteile mit Wärmedämmveibundsystem —rd. 17.500,00 €
3, Fenstersanierung - rd, 85.000,00 € j
4. Nebenkosten - rd. 81.000,00 €

8. Unvorhergesehenes, rd. 28. 500,00 €

Die voraussichtlichen Gesamtkosten oslaufen sich somit auf rd. 512.500,00 € (brutto).

Die äußere Gebäudehülle wäre danach! unter technischen und energetischen Gesichtspunkten sanlert,
Wir bitten um kurzfristige Prüfung und Terminvereinbarung möglichst noch vor den Sommerferien 2017,
da die momentane Gesamtsituation vor Ort untragbar ist und zwingend schnellstmögliches Handeln
erfordert, um einen geordneter Betrieb.der Kita zu gewährleisten. .

Mit freundlichen Grüßen für die Kath. Ki rohengemeinde
St Clomens, Münster

Verwaltungsleiter ;

‚Unser Zeichen:121406 — 3.4461.35

Postanschrift; Basucheradresse; Bankverbindungen:

Gemeinsame Verwaltung — Hilteup und Mauritz Zentralrendantur Mauritz Darlehnskasse Münster eG
‚Ostmarkstraße 93 Ostmarkstraße 93 Kio.Nr:3 922000 .

48745 Münster . 48145 Münster . BLZ 400 602 65.

Telefon: 0251 13325-0 ' IBAN: DE43 4005 0265 0003 9220.00
Telefax: 0251 13325-920 .. . . " BIC: GENODEMIDKM

ZR-MS-Hilteup- Mäuitz@blstum:; muenster.de

‚|trieb eines Kindergartens.nur unzureichend erfüllt sind,

"|Der Träger der Kindertageseinrichtung St. Martin ist nur in der Lage einen Eigenanteil zur (Mit-)Finanzierung der Mäß-

4) Begründung’

4.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u. a.: Beschreibung und Konzeption des Vorhabens, Begrün-
dung/Darstellung zur. Ermittlung der Anzahl der wegfallenden Plätze, Begründung der besonderen Dringlich-

keit, Wirtschaftlichkeit bei Sanierungsmaßnahmen)

Der Kindergarten St. Martin in Münster-Hiltrup wurde 1969 neu errichtet, Im Jahre 2009 wurde das
Atrium ausgebaut und überdacht, Alle anderen Räume und Bauteile sind seitdem nicht saniert worden
„[und befinden sich im Originalzustand. Es sind umfassende-Umbau- und Sanierungsarbeiten. im Innen-
und Außenbereich geplant worden, von denen im 1. Bauabschnitt die notwendigsten Maßnahmen um-
gesetzt werden sollen. Hierbei geht es hauptsächlich darum, die Außenhülle des Kindergartens zu sa-
hieren um den Betrieb des Kindergartens aufrecht zu erhalten. Unter anderem ist das Dach undicht, die
Entwässerung der Dächer ist unzureichend und die Dämmung des Daches entspricht in keiner Weise
den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Die Verkleidungen der. Dachaufbauten sind Asbestbelas-
tet. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: .

Erneuerung der Verkleidung von Dachkänten und Dachaufbauten
Erneuerung der Dämmung und Abdichtung der Dachkonstruktionen
Wiederherstellung der Dachentwässerungen

Dämmung der ungedämmten, auskragenden Betonbauteile
Teilerneuerung der Fensterkonstruktionen

Die geplante Innensanlerung, die den Umbau der Nassbereiche, eine Sanierung der. Gruppenräume und
die Sanierung der Turnhalle umfasst, soll in einem zweiten, späteren Bauabschnitt umgesetzt werden,

Die Sanierung des Kindergartens ist dringend notwendig, da die heutigen Anforderungen an den Be-

Die Umsetzung der Maßnahme stellt die wirtschaftlichste Lösung dar.

4.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u. a.: Eigenmittel, Förderhöhe, alternative
Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, unzumutbare Härte) :

Die Notwendigkeit wird unter Punkt 4.1 ausführlich beschrieben.

nahme in Höhe von 92.000,00 € zu leisten. Der verbleibende Betrag in Höhe von 95,500,00 €

(Gesamtkosten 625.000,00 EUR - 437.500,00 EUR beantragte Förderung - 92.000,00 EUR Eigenmittel des Trägers) \
müsste zu einem jeweils gleichhohen Anteil durch einen einmaligen städtischen Zuschuss in Höhe von 47.750,00 € und
einen einmaligen Zuschuss des Bistum Münsters in Höhe von 47.750,00 € finanziert werden.

Die Förderhöhe ist dringend notwendig, damit die in diesem Antrag angeführten Arbeiten durchgeführt werden .kön-
nen, um auf Dauer eine Schließung der Einrichtung zu vermeiden. .

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St.Martin_Raumplan

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Beratungsverlauf (4)

15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 22.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ostmarkstraße 93
  • Hansestraße
  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
V/0045/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37