V/0045/2018
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin in Hiltrup
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin in Hiltrup
Beratungsfolge
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.03.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städt. Zuschusses zur
Sanierung der kath. Kita St. Martin in Münster-Hiltrup zu.
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land beantragte Sanierungsförde-
rung in voller Höhe bewilligt wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 625.000,00 €. Die Stadt
Münster hat im Januar 2018 aktuell einen Antrag zur Sanierungsförderung beim Land gestellt.
Finanzierungsplan lt. Förderantrag:
1. Gesamtkosten 625.000,00 €
2. Förderbetrag 70 % = beantragte Landesmittel 437.500,00 €
3. Trägeranteil 30 % = rechnerischer Trägeranteil 187.500,00 €
4. Davon Trägeranteil des Kita-Trägers * 92.000,00 €
5. Fehlbetrag 95.500,00 €
6. Beantragter Betrag, der je vom Bistum und der Stadt
Münster zu tragen ist **
47.500,00 €
* Der Träger kann nach eigenen Angaben nicht den vollen Trägeranteil leisten.
** Der städt. Anteil ist im Vorgriff auf die Bewilligung der Landesmittel festzustellen,
damit die Durchfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vorlagen-Nr.:
V/0045/2018
Auskunft erteilt:
Frau Kratz-Trutti, Herr Braun,
Frau Hölscher
Ruf:
492-5142
E-Mail:
HoelscherL@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
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III. Mittelbereitstellung / Finanzierung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
11 Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen
Auszahlungen 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-Betr. 2018 47.750
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Die kath. Kindertageseinrichtung St. Martin befindet sich im Wohnbereich Münster-Hiltrup. In der
Einrichtung werden 90 Kinder in zwei G I- und zwei G III-Gruppen im Alter von 2-6 Jahren betreut.
In Hiltrup liegt die u3-Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 45,7 % (321 Plätze
bei 702 Kindern), die ü3-Versorgungsquote bei 113,5 % (773 Plätze bei 681 Kindern).
Die Versorgungsquote u3 liegt aktuell etwas über dem städtischen Durchschnitt von 43,1 %, die
ü3-Versorgungsquote liegt ebenso über dem städtischen Durchschnitt von 104,4 %.
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die kath. Kita würde sich hinsichtlich der
Versorgung der u3- und ü3-Kinder folgendes ergeben; die u3-Quote würde auf 44,3 % fallen und
die ü3-Versorgungsquote auf 102,1 %. Der Erhalt der kath. Kindertageseinrichtung im Wohnbe-
reich Münster-Hiltrup ist insoweit als ein Bestandteil der gesamtstädtischen Jugendhilfeplanung
notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittelfristigen Bedarfe zur Rechtsanspruchssicherung im
Wohnbereich Münster-Hiltrup zu decken.
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in
Hiltrup wird die Kita der Hiltruper Strolche demnächst in die Hansestraße umziehen (V/0295/2017)
und dreigruppig werden. Weitere zwei Einrichtungen sind im Rahmen der Bebauungsplanung
vorgesehen.
2. Sachlage:
Die Kindertageseinrichtung wurde 1969 neu errichtet. Im Jahr 2009 wurden das Atrium mit För-
dermittel des Bundes und Landes ausgebaut und so 10 Plätze für u3-Kinder zur Verfügung ge-
stellt, um die bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil zu verbessern. Für die geförderte Baumaß-
nahme zum u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis 2028/2029.
Alle anderen Räume und Bauteile befinden sich im Originalzustand und sind seit der Errichtung
nicht saniert worden. Es sind umfassende Umbau- und Sanierungsarbeiten im Innen- und Außen-
bereich geplant, von denen im 1. Bauabschnitt die notwendigsten Maßnahmen umgesetzt werden
sollen. Hierbei geht es hauptsächlich darum, die Außenhülle der Kindertageseinrichtung zu sanie-
ren, um den Betrieb der Kindertageseinrichtung aufrecht zu erhalten. Unter anderem ist das Dach
undicht, die Entwässerung der Dächer ist unzureichend und die Dämmung des Daches entspricht
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in keiner Weise den Vorgaben der Energiesparverordnung. Die Verkleidungen der Dachaufbauten
sind asbestbelastet. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Erneuerung der Verkleidung von Dachkanten und Dachaufbauten
- Erneuerung der Dämmung und Abdichtung der Dachkonstruktion
- Wiederherstellung der Dachentwässerungen
- Dämmung der bisher ungedämmten, auskragenden Betonbauteile
- Teilerneuerung der Fensterkonstruktionen.
Die geplante Innensanierung, die den Umbau der Nassbereiche, eine Sanierung der Gruppen-
räume und die Sanierung der Turnhalle umfasst, soll in einem zweiten, späteren Bauabschnitte
umgesetzt werden.
Die Sanierung ist dringend notwendig, da die heutigen Anforderungen an den Betrieb einer Kin-
dertageseinrichtung nur unzureichend erfüllt sind.
Die Umsetzung der Maßnahme stellt die wirtschaftlichste Lösung dar.
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen maßgeblich Fördermittel des Bundes in Anspruch ge-
nommen werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits gestellt.
Dies ist möglich, da der Bund durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) mit dem „Investitionskostenprogramm Kinderbetreuungs-
finanzierung 2017 – 2020“ auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. In den
letzten Programmen waren hierzu keine Mittel vorgesehen. Gefördert werden können Maßnah-
men, die nicht vor dem 01.07.2016 begonnen wurden. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden
gem. Nr. 4 der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 70 % der angemesse-
nen Investitionsausgaben (max. 8.500,00 € pro Platz) gefördert. Die restlichen 30 % müssen im
Sinne der Anteilsfinanzierung durch den Träger oder andere Beteiligte aufgebracht werden. Über-
steigen die Kosten den förderfähigen Gesamtbetrag muss auch für den übersteigenden Restbe-
trag eine Deckung nachgewiesen werden.
3. Fazit:
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleis-
ten. Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 47.750,00 € steht unter dem Vorbehalt,
dass die beim Land beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes für 2017
bis 2020 in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um die wich-
tige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zusam-
men mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partner vor Ort übernimmt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Pläne
2. Sanierungsbegründung
St.Martin_Sanierungsbegründung
4899 Zeichen
Gemeinsame Verwaltung — Hiltrup und Mauritz Zentralrendantur Hiltrup - Zentralrendantur Mauritz Gameinsaine Verwaltung — Hiltrup und Mauritz - Ostmarkstraße 93, 48145 Münster . Ihr Zeichen: . Ihre Nachricht vom: Amt für Kinder, Jugendliche und. Familien Hafenstraße 30 . . 48153 Münster Auskunft erteilt: Z.H. Frau Hölscher - . Herr Röckers . - + Telefon: 0251 133 25 - 311 - Telefax: 0251 133 28 - 920 "E-Mail: boeckers-c@bistum-muenster.de Münster, 29.05.2017 : Kath, Kirchengemeinde St. Glemens, Münster Sanferung Kita-St. Martin - Kostenermittlung - .- . Sehr geehrte Damen’ und Herren, ° nach Prüfung der Kostenschätzung des Architekten Vieth-aus Münster (ges. 950 TE, siöhe Anlage) und’ Rücksprache mit dem BGV, Abt. 630, wurden vorrangig nachfolgende Punkte als.dringlich und unaufschiebbar angesehen: 1. Dach- / Fassadensanierung (Flachdach mit allen Aufbauten und Dachkanten einschl. Dämmung) mit dazugehörenden Gerüstbau- und Entwässerungsarbeiten — rd. 305.500,00 € . ‚R Wärmedämmung der auskragenden Bauteile mit Wärmedämmveibundsystem —rd. 17.500,00 € 3, Fenstersanierung - rd, 85.000,00 € j 4. Nebenkosten - rd. 81.000,00 € 8. Unvorhergesehenes, rd. 28. 500,00 € Die voraussichtlichen Gesamtkosten oslaufen sich somit auf rd. 512.500,00 € (brutto). Die äußere Gebäudehülle wäre danach! unter technischen und energetischen Gesichtspunkten sanlert, Wir bitten um kurzfristige Prüfung und Terminvereinbarung möglichst noch vor den Sommerferien 2017, da die momentane Gesamtsituation vor Ort untragbar ist und zwingend schnellstmögliches Handeln erfordert, um einen geordneter Betrieb.der Kita zu gewährleisten. . Mit freundlichen Grüßen für die Kath. Ki rohengemeinde St Clomens, Münster Verwaltungsleiter ; ‚Unser Zeichen:121406 — 3.4461.35 Postanschrift; Basucheradresse; Bankverbindungen: Gemeinsame Verwaltung — Hilteup und Mauritz Zentralrendantur Mauritz Darlehnskasse Münster eG ‚Ostmarkstraße 93 Ostmarkstraße 93 Kio.Nr:3 922000 . 48745 Münster . 48145 Münster . BLZ 400 602 65. Telefon: 0251 13325-0 ' IBAN: DE43 4005 0265 0003 9220.00 Telefax: 0251 13325-920 .. . . " BIC: GENODEMIDKM ZR-MS-Hilteup- Mäuitz@blstum:; muenster.de ‚|trieb eines Kindergartens.nur unzureichend erfüllt sind, "|Der Träger der Kindertageseinrichtung St. Martin ist nur in der Lage einen Eigenanteil zur (Mit-)Finanzierung der Mäß- 4) Begründung’ 4.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u. a.: Beschreibung und Konzeption des Vorhabens, Begrün- dung/Darstellung zur. Ermittlung der Anzahl der wegfallenden Plätze, Begründung der besonderen Dringlich- keit, Wirtschaftlichkeit bei Sanierungsmaßnahmen) Der Kindergarten St. Martin in Münster-Hiltrup wurde 1969 neu errichtet, Im Jahre 2009 wurde das Atrium ausgebaut und überdacht, Alle anderen Räume und Bauteile sind seitdem nicht saniert worden „[und befinden sich im Originalzustand. Es sind umfassende-Umbau- und Sanierungsarbeiten. im Innen- und Außenbereich geplant worden, von denen im 1. Bauabschnitt die notwendigsten Maßnahmen um- gesetzt werden sollen. Hierbei geht es hauptsächlich darum, die Außenhülle des Kindergartens zu sa- hieren um den Betrieb des Kindergartens aufrecht zu erhalten. Unter anderem ist das Dach undicht, die Entwässerung der Dächer ist unzureichend und die Dämmung des Daches entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Die Verkleidungen der. Dachaufbauten sind Asbestbelas- tet. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: . Erneuerung der Verkleidung von Dachkänten und Dachaufbauten Erneuerung der Dämmung und Abdichtung der Dachkonstruktionen Wiederherstellung der Dachentwässerungen Dämmung der ungedämmten, auskragenden Betonbauteile Teilerneuerung der Fensterkonstruktionen Die geplante Innensanlerung, die den Umbau der Nassbereiche, eine Sanierung der. Gruppenräume und die Sanierung der Turnhalle umfasst, soll in einem zweiten, späteren Bauabschnitt umgesetzt werden, Die Sanierung des Kindergartens ist dringend notwendig, da die heutigen Anforderungen an den Be- Die Umsetzung der Maßnahme stellt die wirtschaftlichste Lösung dar. 4.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u. a.: Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, unzumutbare Härte) : Die Notwendigkeit wird unter Punkt 4.1 ausführlich beschrieben. nahme in Höhe von 92.000,00 € zu leisten. Der verbleibende Betrag in Höhe von 95,500,00 € (Gesamtkosten 625.000,00 EUR - 437.500,00 EUR beantragte Förderung - 92.000,00 EUR Eigenmittel des Trägers) \ müsste zu einem jeweils gleichhohen Anteil durch einen einmaligen städtischen Zuschuss in Höhe von 47.750,00 € und einen einmaligen Zuschuss des Bistum Münsters in Höhe von 47.750,00 € finanziert werden. Die Förderhöhe ist dringend notwendig, damit die in diesem Antrag angeführten Arbeiten durchgeführt werden .kön- nen, um auf Dauer eine Schließung der Einrichtung zu vermeiden. . j
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Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Ostmarkstraße 93
- Hansestraße
- Hafenstraße 30
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Details
- Aktenzeichen
- V/0045/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37