Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Heiner Kockerbeck (Fraktion DIE LINKE) aus der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 betreffend "Auswirkungen des Schulsozialindex"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1597/2024 vom 22.05.2024
Stand: Am 10.06.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 21.05.2024 1597/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Heiner Kockerbeck (Fraktion DIE LINKE) aus der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 betreffend "Auswirkungen des Schulsozialindex" In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 stellte Heiner Kockerbeck (DIE LINKE) folgende Fragen zum Schulsozialindex im Zusammenhang mit dem TOP 2.1 Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum, und die KGS Mengenicher Straße in Bocklemünd/Mengenich (Vorlage 0026/2024): Welche konkreten Auswirkungen habe eine Einstufung von Schulen auf Grundlage des Schulsozialindexes? Müssten der Schule somit Landesressourcen fehlen? Hat die Schule auf- grund der Eingruppierung nach dem Schulsozialindex Stellenanteile nicht erhalten? Nach Rücksprache mit dem Schulamt für die Stadt Köln (in seiner Funktion als Schulauf- sichtsbehörde des Landes NRW) kann die Verwaltung folgende Antwort geben: Die Höhe des Indexes hat Auswirkungen auf die Versorgung der Einzelschule in vielfacher Hinsicht: - Höhe der Stellen gegen Unterrichtsausfall - Berücksichtigung bei Maßnahmen des Landes (z.B. Familiengrundschulzentren, Start- chancen-Programm). Dank manueller Nachjustierung der unteren Schulaufsichtsbehörde sind der in Rede stehen- den Schule keine Nachteile entstanden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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10.06.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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