0672/2026
Zweiter Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c AufenthG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
9028 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 15.04.2026 0672/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 24.04.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 04.05.2026 Zweiter Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c AufenthG 1. Allgemeine Informationen Im letzten Jahr erfolgte der erste Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen-Aufent- haltsrechts nach § 104 c AufenthG (Session 0634/2025). Die jetzige Mitteilung zeigt die weitere Entwicklung auf. Das Gesetz zum Chancen- Aufenthaltsrecht trat am 31.12.2022 in Kraft und war als einma- lige, befristete und stichtagsgebundene Maßnahme angelegt, welche zum 01.01.2026 wieder außer Kraft trat. Laut der Begründung im Bundesrat verfolgte die Maßnahme das Ziel „die hohe Zahl der Geduldeten deutlich zu reduzieren und zugleich positive Anreize für die Integra- tion in den Arbeitsmarkt und die für eine geordnete Migration wesentliche Identitätsklärung zu setzen“ (Bundesrat, 2022, S.9). Es ist ein aufenthaltsrechtliches Instrument, das darauf ab- zielt, irreguläre Aufenthalte von Migrant*innen zu beenden, indem es den Übergang in einen rechtmäßigen Staus ermöglicht. Die gesetzliche Antragsfrist für das Chancen- Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Durch das Chancen- Aufenthaltsrecht konnten Menschen eine 18-monatige „Probeaufent- haltserlaubnis“ erhalten, wenn sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhielten, aber noch immer ausreisepflichtig waren (=im Besitz einer Duldung). Innerhalb dieser Zeit haben sie die Möglichkeit die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen (zu den Erteilungsvoraussetzungen s. Session 0634/2025). Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde sowohl Erwachsenen als auch Kindern gewährt. Folgende Voraussetzungen müssen durch die Personen während oder spätestens zum Ablauf der Chancen-Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein: Vorlage eines gültigen Nationalpasses, 2 Vorlage von Nachweisen zu Beschäftigungsverhältnissen, wodurch die Lebensunter- haltssicherung überwiegend eigenständig erfolgt (mind. 51%), Nachweis über mündliche Deutschkenntnisse (mind. A2-Niveau) und Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. durch den bestandenen Test „Leben in Deutschland“) Ausnahmen hiervon gelten für Personen, die sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbil- dung befinden, alleinerziehende Personen oder Personen, denen aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen eine Arbeitsaufnahme dauerhaft nicht möglich ist. Eine Verlängerung der Chancen-AE ist gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Antragstellenden entweder alle Voraussetzungen für eine andere Aufenthaltserlaubnis erfüllen und somit den Sprung in ein reguläres Bleiberecht schaffen oder sie wieder in den ausreise- pflichtigen Status zurückfallen und eine Duldung erhalten. Aufgrund der Frist zur Antragsstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Erteilungsdauer von 18 Monaten laufen die letzten Chancen-AE Mitte 2027 aus. 2. Die Chancen-AE in Köln – Zahlen, Daten und Erfahrungswerte Als das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2022 in Kraft trat, waren in Köln ca. 4.700 Personen ausreisepflichtig. Hiervon erfüllten ungefähr 3.600 Personen (rund 75 %) die zeitlichen Vo- raussetzungen für eine Chancen-AE. Diese Zahl war nicht statisch und veränderte sich lau- fend, beispielsweise durch Zuzüge nach Köln oder Fortzügen innerhalb oder außerhalb Deutschlands. Über 26% der 3.600 Personen erhielten Aufenthaltserlaubnisse, die unabhängig vom Chan- cenaufenthaltsrecht erteilt werden konnten, z.B. direkt ein sog. Bleiberecht oder eine Aufent- haltserlaubnis zu anderen Zwecken wie beispielsweise aus familiären Gründen. Bei 14 % der 3.600 Personen wurden Ausschlussgründe festgestellt, weshalb ihnen keine Chancen AE erteilt werden konnte. Überwiegend handelt es sich hierbei um straffällige Perso- nen, die die im Gesetz festgelegten Schwellenwerte der Strafen überschreiten. Da jedoch nur die wenigsten dieser Personen einen förmlichen Antrag gestellt haben oder diesen nach einer Beratung wieder zurückgezogen haben, wurden nur 61 Anträge schriftlich abgelehnt. Insgesamt wurden in Köln knapp 2400 Chancen-AE ausgestellt, ca. 200 hiervon an Kinder, die die Voraufenthaltszeit noch nicht eigenständig erfüllt hatten (und daher nicht in den 3.600 Personen enthalten sind). 3 Bei dem Großteil der erteilten Chancen-AE (ca. 78 %) ist der 18-monatige Gültigkeitszeitraum inzwischen ausgelaufen – daher Zeit für ein Zwischenresümee: Von den über 1.800 in Köln erteilten Chancen-AE, die seit Oktober 2024 bis einschl. Februar 2026 abgelaufen sind, schafften 34 % den Übergang in ein reguläres Bleiberecht oder in eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen (z.B. aus familiären oder gesundheitlichen Grün- den). Bei ca. 6 % geht die Ausländerbehörde (ABH) davon aus, in den nächsten sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis erteilen zu können. Diese Personen erhalten solange eine Fiktions- bescheinigung, wodurch ihr erlaubter Aufenthalt fortbesteht. In diesen Fällen sind derzeit noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, können aber voraussichtlich zeitnah erbracht werden (z.B. endgültige Vorlage eines beantragten Nationalpasses oder Übermittlung des Testergebnisses „Leben in Deutschland“). 56 % der Personen ist in den Status der Duldung zurückgefallen. Sofern die ehemaligen Inha- ber*innen der Chancen AE die 18-monatige Gültigkeitsdauer jedoch aktiv genutzt haben, um einen Teil der erforderlichen Voraussetzungen für eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zu erhal- ten, wurden sie in das sog. Bleiberechtsprogramm der ABH Köln überführt bzw. verblieben dort. Hier erhalten sie weiterhin durch die dort eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte bzw. durch die in Kooperation eingebundenen Träger engmaschig Beratung und Unterstüt- zung. Die Zielsetzung im Bleiberechtsprogramm ist, an den bestehenden Integrationsansät- zen gemeinsam zu arbeiten, um so perspektivisch die Voraussetzungen für eine Aufenthalts- erlaubnis zu erfüllen. Bei allen anderen Personen (ca. 13%) die wieder in die Duldung zurückgefallen sind, wurden die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft und bei Vorliegen aller Vorausset- zungen durchgeführt, sofern es keine Bleibeinteressen aus sonstigen Gründen gibt (z.B. bei familiärer Bindung oder aufgrund des Gesundheitszustandes). Bei dem Rückfall in die Duldung werden 3 verschiedene Gründe statistisch erfasst Entweder mangelte es an einem erforderlichen Beschäftigungsverhältnis (ca. 40%), einem gültigen Nationalpass (ebenfalls ca. 40%) oder sonstigen Gründen. 4 Hierunter fallen beispielsweise Personen, die nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse vor- weisen konnten, nicht den erforderlichen Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Ge- sellschaftsordnung (Test „Leben in Deutschland“) erbringen konnten oder die während der Laufzeit der Chancen-AE strafrechtlich verurteilt wurden und damit Ausschlussgründe erfüllt haben. 3. Fazit nach über 3 Jahren Chancenaufenthaltsrecht in Köln: Es ist als Erfolg zu werten, dass bisher knapp 1.600 Personen (44 %) des begünstigten Per- sonenkreises (3.600 Personen zum Stichtag 15.02.2026), die Chance auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nutzen konnten, entweder durch die Chancen-AE oder auch unabhängig hiervon. Das Ziel „die hohe Zahl der Geduldeten deutlich zu reduzieren“ ist damit in Köln er- reicht worden. Mehr als die Hälfte der Personen ist nach Ablauf der Chancen AE in den Duldungsstatus zu- rückgefallen, obwohl die ABH Köln bereits bei der Aufnahme der Chancen AE die Antragstel- lenden individuell beraten hat und auch innerhalb des 18-monatigen Zeitraumes mit den Per- sonen in Kontakt geblieben ist, um z.B. an die Einreichung der Unterlagen zur weiteren Prü- fung zu erinnern. Außerdem erhielten Personen, die keinen Nationalpass besaßen, im Rah- men der Erteilung der Chancen AE die Möglichkeit, für die Dauer der 18-monatigen Aufent- haltserlaubnis einmalig einen Reiseausweis für Ausländer*innen zu erhalten. Hiermit war ggfs. auch die Reise ins Heimatland zur Beantragung eines Nationalpasses möglich. Zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten wurden die Antragstellenden auf das Kommu- nale Integrationsmanagement (KIM) hingewiesen und die Kontaktdaten ausgehändigt. Diese Personen konnten die gesetzlich gering gehaltenen Hürden der Chancen AE nicht für den Übergang in ein gesetzlich normiertes Bleiberecht nutzen. Der Bewilligungszeitraum für die zuletzt bewilligten Chancen AE wird erst Mitte 2027 auslau- fen. Insofern erfolgt die abschließende Bewertung der Ergebnisse im Anschluss (3. Quartal 2027). Gez. Blome
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0672/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 05.03.2026 13:13