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0672/2026

Zweiter Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c AufenthG

Mitteilung Ausschuss 15.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.05.2026, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9028 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 15.04.2026 
 0672/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 24.04.2026 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 04.05.2026 
 
Zweiter Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 
104 c AufenthG 
1. Allgemeine Informationen 
 
Im letzten Jahr erfolgte der erste Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen-Aufent-
haltsrechts nach § 104 c AufenthG (Session 0634/2025). 
 
Die jetzige Mitteilung zeigt die weitere Entwicklung auf. 
 
Das Gesetz zum Chancen- Aufenthaltsrecht trat am 31.12.2022 in Kraft und war als einma-
lige, befristete und stichtagsgebundene Maßnahme angelegt, welche zum 01.01.2026 wieder 
außer Kraft trat. Laut der Begründung im Bundesrat verfolgte die Maßnahme das Ziel „die 
hohe Zahl der Geduldeten deutlich zu reduzieren und zugleich positive Anreize für die Integra-
tion in den Arbeitsmarkt und die für eine geordnete Migration wesentliche Identitätsklärung zu 
setzen“ (Bundesrat, 2022, S.9). Es ist ein aufenthaltsrechtliches Instrument, das darauf ab-
zielt, irreguläre Aufenthalte von Migrant*innen zu beenden, indem es den Übergang in einen 
rechtmäßigen Staus ermöglicht.  
Die gesetzliche Antragsfrist für das Chancen- Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ist zum 
31.12.2025 ausgelaufen. 
 
Durch das Chancen- Aufenthaltsrecht konnten Menschen eine 18-monatige „Probeaufent-
haltserlaubnis“ erhalten, wenn sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhielten, aber 
noch immer ausreisepflichtig waren (=im Besitz einer Duldung). Innerhalb dieser Zeit haben 
sie die Möglichkeit die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen 
(zu den Erteilungsvoraussetzungen s. Session 0634/2025). Das Chancen-Aufenthaltsrecht 
wurde sowohl Erwachsenen als auch Kindern gewährt. 
 
Folgende Voraussetzungen müssen durch die Personen während oder spätestens zum Ablauf 
der Chancen-Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein: 
 
 Vorlage eines gültigen Nationalpasses,

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 Vorlage von Nachweisen zu Beschäftigungsverhältnissen, wodurch die Lebensunter-
haltssicherung überwiegend eigenständig erfolgt (mind. 51%), 
 Nachweis über mündliche Deutschkenntnisse (mind. A2-Niveau) und 
 Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. durch den 
bestandenen Test „Leben in Deutschland“) 
Ausnahmen hiervon gelten für Personen, die sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbil-
dung befinden, alleinerziehende Personen oder Personen, denen aufgrund des Alters oder 
gesundheitlicher Einschränkungen eine Arbeitsaufnahme dauerhaft nicht möglich ist.  
 
Eine Verlängerung der Chancen-AE ist gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die 
Antragstellenden entweder alle Voraussetzungen für eine andere Aufenthaltserlaubnis erfüllen 
und somit den Sprung in ein reguläres Bleiberecht schaffen oder sie wieder in den ausreise-
pflichtigen Status zurückfallen und eine Duldung erhalten. 
 
Aufgrund der Frist zur Antragsstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Erteilungsdauer 
von 18 Monaten laufen die letzten Chancen-AE Mitte 2027 aus. 
 
2. Die Chancen-AE in Köln – Zahlen, Daten und Erfahrungswerte 
 
Als das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2022 in Kraft trat, waren in Köln ca. 4.700 Personen 
ausreisepflichtig. Hiervon erfüllten ungefähr 3.600 Personen (rund 75 %) die zeitlichen Vo-
raussetzungen für eine Chancen-AE. Diese Zahl war nicht statisch und veränderte sich lau-
fend, beispielsweise durch Zuzüge nach Köln oder Fortzügen innerhalb oder außerhalb 
Deutschlands.  
 
Über 26% der 3.600 Personen erhielten Aufenthaltserlaubnisse, die unabhängig vom Chan-
cenaufenthaltsrecht erteilt werden konnten, z.B. direkt ein sog. Bleiberecht oder eine Aufent-
haltserlaubnis zu anderen Zwecken wie beispielsweise aus familiären Gründen. 
 
Bei 14 % der 3.600 Personen wurden Ausschlussgründe festgestellt, weshalb ihnen keine 
Chancen AE erteilt werden konnte. Überwiegend handelt es sich hierbei um straffällige Perso-
nen, die die im Gesetz festgelegten Schwellenwerte der Strafen überschreiten. Da jedoch nur 
die wenigsten dieser Personen einen förmlichen Antrag gestellt haben oder diesen nach einer 
Beratung wieder zurückgezogen haben, wurden nur 61 Anträge schriftlich abgelehnt. 
 
Insgesamt wurden in Köln knapp 2400 Chancen-AE ausgestellt, ca. 200 hiervon an Kinder, 
die die Voraufenthaltszeit noch nicht eigenständig erfüllt hatten (und daher nicht in den 3.600 
Personen enthalten sind).

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Bei dem Großteil der erteilten Chancen-AE (ca. 78 %) ist der 18-monatige Gültigkeitszeitraum 
inzwischen ausgelaufen – daher Zeit für ein Zwischenresümee:  
 
Von den über 1.800 in Köln erteilten Chancen-AE, die seit Oktober 2024 bis einschl. Februar 
2026 abgelaufen sind, schafften 34 % den Übergang in ein reguläres Bleiberecht oder in eine 
Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen (z.B. aus familiären oder gesundheitlichen Grün-
den).  
Bei ca. 6 % geht die Ausländerbehörde (ABH) davon aus, in den nächsten sechs Monaten 
eine Aufenthaltserlaubnis erteilen zu können. Diese Personen erhalten solange eine Fiktions-
bescheinigung, wodurch ihr erlaubter Aufenthalt fortbesteht. In diesen Fällen sind derzeit noch 
nicht alle Voraussetzungen erfüllt, können aber voraussichtlich zeitnah erbracht werden (z.B. 
endgültige Vorlage eines beantragten Nationalpasses oder Übermittlung des Testergebnisses 
„Leben in Deutschland“). 
 
56 % der Personen ist in den Status der Duldung zurückgefallen. Sofern die ehemaligen Inha-
ber*innen der Chancen AE die 18-monatige Gültigkeitsdauer jedoch aktiv genutzt haben, um 
einen Teil der erforderlichen Voraussetzungen für eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zu erhal-
ten, wurden sie in das sog. Bleiberechtsprogramm der ABH Köln überführt bzw. verblieben 
dort. Hier erhalten sie weiterhin durch die dort eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte 
bzw. durch die in Kooperation eingebundenen Träger engmaschig Beratung und Unterstüt-
zung. Die Zielsetzung im Bleiberechtsprogramm ist, an den bestehenden Integrationsansät-
zen gemeinsam zu arbeiten, um so perspektivisch die Voraussetzungen für eine Aufenthalts-
erlaubnis zu erfüllen.  
Bei allen anderen Personen (ca. 13%) die wieder in die Duldung zurückgefallen sind, wurden 
die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft und bei Vorliegen aller Vorausset-
zungen durchgeführt, sofern es keine Bleibeinteressen aus sonstigen Gründen gibt (z.B. bei 
familiärer Bindung oder aufgrund des Gesundheitszustandes). 
 
 
 
Bei dem Rückfall in die Duldung werden 3 verschiedene Gründe statistisch erfasst 
Entweder mangelte es an 
 einem erforderlichen Beschäftigungsverhältnis (ca. 40%), 
 einem gültigen Nationalpass (ebenfalls ca. 40%) oder 
 sonstigen Gründen.

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Hierunter fallen beispielsweise Personen, die nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse vor-
weisen konnten, nicht den erforderlichen Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Ge-
sellschaftsordnung (Test „Leben in Deutschland“) erbringen konnten oder die während der 
Laufzeit der Chancen-AE strafrechtlich verurteilt wurden und damit Ausschlussgründe erfüllt 
haben.  
 
3. Fazit nach über 3 Jahren Chancenaufenthaltsrecht in Köln: 
 
Es ist als Erfolg zu werten, dass bisher knapp 1.600 Personen (44 %) des begünstigten Per-
sonenkreises (3.600 Personen zum Stichtag 15.02.2026), die Chance auf ein dauerhaftes 
Aufenthaltsrecht nutzen konnten, entweder durch die Chancen-AE oder auch unabhängig 
hiervon. Das Ziel „die hohe Zahl der Geduldeten deutlich zu reduzieren“ ist damit in Köln er-
reicht worden. 
 
Mehr als die Hälfte der Personen ist nach Ablauf der Chancen AE in den Duldungsstatus zu-
rückgefallen, obwohl die ABH Köln bereits bei der Aufnahme der Chancen AE die Antragstel-
lenden individuell beraten hat und auch innerhalb des 18-monatigen Zeitraumes mit den Per-
sonen in Kontakt geblieben ist, um z.B. an die Einreichung der Unterlagen zur weiteren Prü-
fung zu erinnern. Außerdem erhielten Personen, die keinen Nationalpass besaßen, im Rah-
men der Erteilung der Chancen AE die Möglichkeit, für die Dauer der 18-monatigen Aufent-
haltserlaubnis einmalig einen Reiseausweis für Ausländer*innen zu erhalten. Hiermit war ggfs. 
auch die Reise ins Heimatland zur Beantragung eines Nationalpasses möglich. Zu weiteren 
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten wurden die Antragstellenden auf das Kommu-
nale Integrationsmanagement (KIM) hingewiesen und die Kontaktdaten ausgehändigt.  
Diese Personen konnten die gesetzlich gering gehaltenen Hürden der Chancen AE nicht für 
den Übergang in ein gesetzlich normiertes Bleiberecht nutzen. 
 
Der Bewilligungszeitraum für die zuletzt bewilligten Chancen AE wird erst Mitte 2027 auslau-
fen. Insofern erfolgt die abschließende Bewertung der Ergebnisse im Anschluss (3. Quartal 
2027). 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (4)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.04.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
04.05.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0672/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.04.2026
Erstellt
05.03.2026 13:13