V/0871/2006
Änderung der Abwassergebührensatzung
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AGS Anlage 2 - 4
2038 Zeichen
66 12 0001
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2007
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in
Schmutz-
frachtanteil
Gebührensatz bei
SVZ Gebührenaufkommen 2007 Gebührensatz bei
SVZ -Vorjahr-
Gebührenaufkommen
BSB 5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2007 G1 G2
BSB 5 = 330 0,97 0,67 1,64 1,67 0,93 0,63
m³ CSB = 660 m3 € / m 3 € / a € / a € / a € / m 3 € / a €
Istwert Sollwert je abgerundet
2 * 3 / 4 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 1,64 2 * 1,67 2 * 6 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 10 9 - 11
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Einleiter A 9.131 908 660 12.562 1,89 14.975 15.249 17.274 1,80 16.406 86 8
Einleiter B 288.560 618 330 540.394 2,22 473.238 481.895 641.967 2,11 60 8.809 33.158
Einleiter C 41.604 7.560 660 476.555 8,64 68.231 69.479 359.648 8,15 338 .921 20.726
Einleiter D 7.824 660 330 15.648 2,31 12.831 13.066 18.073 2,19 17.135 93 9
Einleiter E -neu- 25.000 2.500 660 94.697 3,51 41.000 41.750 87.697 0,00 0 87.6 97
Einleiter K 14.547 380 330 16.751 1,74 23.857 24.293 25.334 1,66 24.082 1 .252
Einleiter O 56.043 1.344 330 228.248 3,70 91.911 93.592 207.288 3,50 195 .916 11.372
1. Wasserverbrauch lt. Amt 20
1.1 Starkverschmutzer 442.709 1.384.855 3,07 726.043 739.324 1.357.281 2,71 1.201.269 156.012
Zuschlagssumme 942.146 631.238
1.2 Normalverschmutzer 16.606.160 16.606.160 1,64 27.234.102 27.732.287 27.234. 102 1,56 25.905.610 1.328.493
Summe 17.048.869 17.991.015 27.960.145 28.471.611 28.591.383 2 7.106.879 1.484.504
2. Anteilige SW-Kosten nicht
ver- 28.555.160 27.025.620
schmutzungabhängig in € 16.476.330
verschmutzungsabhängig in € 12.078.830 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.ge b.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 0,97 €/m³ G2 = 0,67 €/m³ G1/0,97 + G2/0,67 = G1/ 0,93 + G2/0,63 =
nachrichtlich Kosten SW in € 28.555.160 1,64 €/m³ 1,56 €/m³
Gebühr ohne SVZ 1,67 €/m³
Anlage 4
Ansatz: 2006 Ansatz: 2006
ohne Ver-
änderung
der
Gebühren-
sätze
durch Ver-
änderung
der
Gebühren-
sätze
66 12 0001
AGS Anlage 5
2543 Zeichen
66 12 0001 17.11.2006 Vorausschätzung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte für 2007 (in EURO) Ergebnis 2005 Voraussichtliche Veränderung 2006 Voraussichtliche Veränderung 2007 Sach- konto Anlagenart Wiederbe- schaffungs- wert am 31.12. 2005 Abschrei- bung % Index % Vermögens- zugänge laut Index Vermögens- zugänge Vermögens- zugänge Gesamt Abschrei- bungen Index Abschrei- bungen Zugänge WBW 2006 Index % Vermögens- zugänge laut Index Vermögens- zugänge Vermögens- zugänge Gesamt Abschrei- bungen Index Abschrei- bungen Zugänge 4 / 3 3 * 6 7 + 8 5 * 7 3 + 9 12 * 13 14 + 15 5 * 14 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 010 Immaterielle Vermögens- gegenstände 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 021 Grundstücke ohne Bauten 3.378.433 88.218 2,61 0 29.244 29.244 0 975 3.407.677 0 0 0 0 0 022 Grundstücke mit Bauten 33.743.808 703.259 2,08 1,70 573.645 86.297 659.942 11.955 2.157 34.403.750 2,00 688.075 0 688.075 14.340 0 023 Grundstücksgleiche Rechte 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 024 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 030 Technische Anlagen und Maschinen 43.241.130 1.201.958 2,78 2,60 1.124.269 289.509 1.413.77 8 31.251 18.741 44.654.908 2,50 1.116.373 300.000 1.416.37 3 31.031 20.000 040 Sonst. Betriebs- anlagen 39.044.979 917.758 2,35 1,60 624.720 409.138 1.033.858 14. 684 6.819 40.078.837 3,00 1.202.365 0 1.202.365 28.262 0 0401 Kanalanlagen (Neubewertung) 1.111.318.253 14.453.074 1,30 2,20 24.449.002 10.536.944 34.985.946 317.968 136.369 1.146.304.199 3,00 34.389.126 9.093.879 43.483.0 05 447.242 119.923 051 Sonst. Anlage- vermögen 2.248.253 67.414 3,00 2,50 56.206 4.838 61.044 1.685 323 2.3 09.297 2,50 57.732 50.000 107.732 1.731 5.000 061 Fuhrpark 2.032.852 142.216 7,00 1,50 30.493 0 30.493 2.133 0 2.063.34 5 2,50 51.584 200.000 251.584 3.609 20.000 070 Betriebs- und Geschäftsausst. 1.731.263 200.108 11,56 0,50 8.656 21.638 30.294 1.001 2.16 4 1.761.557 2,50 44.039 50.000 94.039 5.090 8.333 080 Anlagen im Bau 0,00 0 0 0 0 0 0 0 Summe 1.236.738.971 17.774.005 1,44 26.866.991 11.377.608 38.2 44.599 380.677 167.548 1.274.983.570 37.549.294 9.693.87 9 47.243.173 531.306 173.256 zuzüglich Abschreibungen 2006 548.225 zuzüglich Abschreibungen 2007 704.562 Voraussichtliche Abschreibungen 2007 19.026.792 Ansatz 2007 19.026.000 548.225 704.562 66 12 0001 17.11.2006 WBW 2007 12 + 16 19 0 3.407.677 35.091.825 0 0 46.071.281 41.281.202 1.189.787.204 2.417.030 2.314.928 1.855.596 0 1.322.226.743 Anlage 5
AGS Anlage 6
2452 Zeichen
66 12 0001 17.11.2006 Vorausschätzung der kalkulatorischen Zinsen auf Anschaffungswerte für 2007 (in EURO) Sach- konto Anlagenart Ergebnis (Betriebsabrechnung) 2005 voraussichtl. Veränderung des Restwertes 2006 voraussichtl. Veränderung des Restwertes 2007 Voraussichtliches Ergebnis 2007 Zinsen Restwert (AW) am 31.12.2005 Nettorest- wert (abz. Abzugska- pital) % Zinsen (von Sp. 4) % Abschrei- bungen auf AW durch Ersatz-, Erweiterungs-, Neuinvestitio- nen Afa neu durch Abschrei- bung durch Ersatz-, Erweiterungs-, Neuinvestitio- nen Afa neu durch Abschrei- bung Restwert am 31.12.2007 Netto- Restwert Durch- schnitt- licher Zinssatz Zinsen 4 / 3 6 / 4 8 + 10 11 + 13 3+9-11+12-14 5 * 15 aus 7 16 * 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 010 Immaterielle Vermögens- gegenstände 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 021 Grundstücke ohne Bauten 1.330.259 855.409 64,304 59.881 7,000 75.523 29.244 975 76. 498 0 0 76.498 1.206.507 775.832 7,000 54.310 022 Grundstücke mit Bauten 12.552.987 8.034.594 64,005 561.107 6,984 442.717 86.297 2 .157 444.874 0 0 444.874 11.749.536 7.520.342 6,984 525.193 023 Grundstücks- gleiche Rechte 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 024 Bauten auf fremden Grund- stücken 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 030 Technische Anlagen und Maschinen 8.478.989 5.542.374 65,366 378.853 6,836 969.470 289.509 1 8.741 988.211 300.000 20.000 1.008.211 7.072.076 4.622.73 2 6,836 315.990 040 Sonst. Betriebs- anlagen 19.423.194 11.087.196 57,082 776.103 7,000 850.758 409.13 8 6.819 857.577 0 0 857.577 18.117.178 10.341.693 7,000 723. 918 0401 Kanalanlagen (Neubewert.) 410.088.947 62.459.011 15,231 4.372.131 7,000 8.045.875 1 2.822.244 166.096 8.211.971 9.648.922 126.861 8.338.832 4 16.009.310 63.360.718 7,000 4.435.250 051 Sonst. Anlage- vermögen 802.978 360.020 44,836 25.211 7,003 62.128 4.838 323 62.451 50.000 5.000 67.451 727.914 326.365 7,003 22.854 061 Fuhrpark 522.701 522.071 99,879 35.228 6,748 133.887 0 0 133.887 200. 000 20.000 153.887 434.927 434.403 6,748 29.312 070 Betriebs- und Geschäftsausst. 750.449 700.631 93,362 48.674 6,947 244.162 21.638 2.164 24 6.326 50.000 8.333 254.659 321.102 299.786 6,947 20.827 080 Anlagen im Bau 0,000 0,000 0 0 0 0 0 Summe 453.950.504 89.561.306 19,729 6.257.188 6,986 10.824.520 13.662.908 197.275 11.021.795 10.248.922 180.194 11.201. 989 455.638.550 89.894.346 6,817 6.127.656 Ansatz 6.127.650 2007 Anlage 6
AGS Anlage 11
2491 Zeichen
Anlage 11
66 12 0001 10.10.2006
Berechnung der Gebühren für Kleineinleiter
für das Jahr 2007
(Ziffer 6 Gebührentarif)
1.
Gesetzliche Grundlage
Die Stadt Münster ist nach §§ 8 und 9 Abwasserabgab engesetz i. V. mit dem § 64
Absatz 1 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, für d ie sogenannten Kleineinleiter
(Hauskläranlagen) eine Abwasserabgabe an das Land z u zahlen. Die Berechnung der
Abwasserabgabe erfolgt nach § 8 AbwAG pauschal. Be rechnungsgrundlagen sind s.
g. Schadeinheiten (SE).
Für die Berechnung der Abwasserabgaben aus Kleinklä ranlagen insgesamt wird die
Hälfte Anzahl der Einwohner, die nicht an die Kanal isation angeschlossen sind, als
Bewertungsbasis der gesamten Schadeinheiten ermitte lt.
Das bedeutet 2 Einwohner = 1 Schadeinheit (SE).
Nach § 73 Absatz 1 LWG NRW bleiben bei der Berechnu ng der Zahl der Schadeinhei-
ten für Kleineinleiter die Einwohner unberücksichti gt, deren gesamtes Schmutzwasser
im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung auf landwir tschaftlich, forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht wird o der deren gesamtes Schmutz-
wasser in einer den allgemein anerkannten Regeln de r Technik entsprechenden Ab-
wasserbehandlungsanlage behandelt wird, sofern die Gemeinde ihrer Pflicht zum Ein-
sammeln, Abfahren und Aufbereiten des in der Anlage anfallenden Schlammes gem. §
53 Absatz 1 LWG NRW nachkommt.
Durch die „Klärschlammbeseitigungssatzung“ vom 03.1 2.1981, in der Fassung vom
21.12.1995, hat die Stadt Münster die Voraussetzung en für die geordnete Abfuhr und
Beseitigung des Klärschlammes geschaffen.
Diese Abgabe kann nach den Bestimmungen des § 65 Ab satz 1 LWG NRW auf die
Kleineinleiter abgewälzt werden. Zahler sind dann i n der Regel noch landwirtschaftli-
che Betriebe o. ä., soweit sie im Rahmen des § 53 A bsatz 4 Satz 4 LWG NRW im Ein-
zelfall von der Schlammabfuhr durch die Untere Wass erbehörde befreit werden.
2.
Gebührensatz für Kleineinleiter
Mit der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes wurd e die Abwasserabgabe ab
01.01.1997 auf 35,79 € je Schadeinheit (SE) festgesetzt.
Das Landesumweltamt NRW hat nach Rückfrage Ende 200 2 mitgeteilt, dass der um-
gerechnete DM- Betrag (70,00) in € = 35,79 weiterhi n Bestand hat.
Die Stadt Münster rechnet je Kleinkläranlage mit 2 SE.
gesetzliche Abwasserabgabe je SE = 35,79 €
x 2 SE = 71,58 €
der Gebührensatz 2007 bleibt unverändert bei = 71,58 €
Beschlussvorlage
9606 Zeichen
V/0871/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt - VI
Betrifft
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife
Beratungsfolge
05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich der Änderung
der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1).
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen 2
bis 11).
Begründung:
1.1 Allgemeines
Die Neubewertung des Kanalnetzes einschließlich der damit verbundenen Erhöhung der kalkulato-
rischen Kosten um rd. 5,0 Mio. € und die entsprechende Weitergabe über die Abwassergebühren,
zu je 1/3 Anteil in den Jahren 2004 bis 2006, ist abgeschlossen. Das Gesamtvermögen = Zeitwert
der Abwasserbeseitigung beträgt derzeit rd. 1,24 Mrd. € (davon entfallen auf die Kanalanlagen rd.
1,11 Mrd. € = 89,5 %).
1.2 Änderung des Satzungstextes (Anlage 1)
Für die Ausfuhr der Inhalte aus Fettabscheidern wurden erstmals ab 1986 Gebühren erhoben.
Aufgrund der Abwasserbeseitigungspflicht gem. § 53 Landeswassergesetz NRW und eines dies-
bezüglichen Hinweises der Bezirksregierung Münster wurde die Gebühr für die Entleerung der
Fettabscheider in die Abwassergebührensatzung aufgenommen. Mit der Einführung des Kreis-
laufwirtschafts- und Abfallgesetzes und einer eingeforderten Stellungsnahme der Bezirksregierung
Münster wurden die Inhalte aus Fettabscheidern nicht mehr der Abwasserbeseitigungspflicht son-
dern als Stoffe, die dem Abfallrecht unterliegen, eingestuft. Die Beseitigung des Schlammes aus
Fettabscheidern ist daher nicht mehr Aufgabe der Abwasserbeseitigung, sondern ist der Abfallwirt-
Vorlagen-Nr.:
V/0871/2006
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
24.10.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0871/2006
schaft zuzuordnen. Eine öffentlich rechtliche Gebühr kann aus diesen Gründen nicht mehr erhoben
werden. Alle Bestandteile der Abwassergebührensatzung einschließlich der Gebührentarife mit
dem Wortlaut „Fettabscheider“ sind zu streichen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1.5, Gebührentarife (Anhang)
Ziffer 4 einschließlich der Gebührensätze). Der Satzungstext wird inhaltlich redaktionell angepasst.
Ferner ist aus der Abwassergebührensatzung die Übergangsregelung für die Ansetzung des
Frischwasserverbrauches für die Bemessung der Schmutzwassergebühren 2003 in § 2 Abs. 2
Ziffer 2.1 Satz 3 zu streichen. Der weiterhin ab 2004 geltende Text wird entsprechend redaktionell,
als neuer Satz 3, angepasst.
1.3 Neuberechnung der Abwassergebühren für 2007 (Anlage 2)
Insgesamt erhöhen sich die Kosten
für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2007
gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2006
von 42,80 Mio. €
auf 44,17 Mio. € (+ 3,20 %) um + 1,37 Mio. €
Gleichzeitig verringern sich im Jahre 2007 die sonstigen Einnahmen u. a.
durch die Reduzierung der Inanspruchnahme von Sonderrücklagen (ohne
Abwassergebühren) von 8,29 Mio. € auf 7,43 Mio. € (- 10,37 %) um + 0,86 Mio. €
Aufgrund von veränderten Bemessungsmaßstäben
für das Jahr 2007 gegen-
über dem Jahr 2006 bei
- Frischwasserbezügen (rd. + 225 Tm³),
- privaten bebauten und befestigten Grundstücksflächen (rd. + 58 Tm²) und
- Schmutzwasserfrachten durch die Starkverschmutzer (rd. - 289 Tm³)
ergibt sich hierdurch bedingt eine Gebührenmehreinnahme
von - 0,18 Mio. €
Da nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) das
(Voll-) Kostendeckungsprinzip vorgeschrieben ist, kann der verbleibende
Fehlbetrag von + 2,05 Mio. €
nur über eine Gebührenerhöhung ausgeglichen
werden.
Die Kostensteigerung von insgesamt 1,37 Mio. € ergibt sich insbesondere durch
- die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten aufgrund von Neuzugängen in 2007 (z. B. Baugebiet
Gievenbeck Südwest und Gewerbegebiet Loddenheide) und erstmals seit Jahren erhöhter In-
dexsteigerungen um + 0,67 Mio. € (+ 2,73 %), (siehe Anlage 2, Kostenzeilen 28 + 29) und
- durch allgemeine Kostensteigerungen z. B. Mehrwertsteuer-Erhöhung um 3 %-Punkte, höhere
Energiekosten und erhöhte Anschlussleitungsuntersuchungen aufgrund der Verordnung zur
Selbstüberwachung von Kanalisationen (SüwVKan) usw. um + 0,70 Mio. €
(+ 3,82 %)
Von den Gesamtkosten entfallen in 2007 auf der Basis der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre
auf die Niederschlagswasserbeseitigung 32,94 % (Vorjahr 32,66 %) und
auf die Schmutzwasserbeseitigung 67,06 % (Vorjahr 67,34 %).
Die Anhebung der Abwassergebühren wirkt sich wie folgt aus:
Schmutzwassergebühr von 1,56 € um 0,08 € auf 1,64 €/m³ = + 5,13 %
Niederschlagswassergebühr von 0,45 € um 0,04 € auf 0,49 €/m² = + 8,89 %
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m 3 Verbrauch und 130 m 2 befestigter
Entwässerungsfläche) steigen die Abwassergebühren damit jährlich von 370,50 € um 21,20 € auf
391,70 €. Das entspricht einer Steigerung von 5,72 %. Damit liegt die Stadt Münster weiterhin
noch weit unter dem Landesdurchschnitt NRW für das Jahr 2006 mit 649,80 € und weiterhin am
unteren Ende der Skala der Abwassergebühren der Städte im Land NRW über 100.000 Einwoh-
nern (vgl. Anlage 12).
- 3 -
V/0871/2006
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich auch gleichartig auf den Starkverschmutzerzu-
schlag aus (vgl. Anlage 4). Durch diesen seit 1993 geltenden Zuschlag kann die „Normalgebühr“
um rd. 0,03 € niedriger festgesetzt werden.
Des Weiteren erhöhen sich die Gebühren für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben
und Kleinkläranlagen, aufgrund der verschärften Überwachungsrichtlinien der EU (EU-Richtlinie
DIN EN 12566). Lt. dieser Vorschrift wird der Klärschlamm aus Gruben und Kleinkläranlagen nicht
mehr wie bisher regelmäßig (gebietsbezogen) ausgefahren, sondern die Abfuhr erfolgt zukünftig
bedarfsgerecht. Hierdurch entstehen längere Anfahrwege und höhere Verwaltungskosten. Die
Kostensteigerung beträgt 26 T€ bei etwa gleich bleibenden Leistungsmengen. Eine Gebührenan-
hebung ist daher nicht zu vermeiden (vgl. Anlage 9).
Die größeren Ansatzveränderungen sind in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
2007 (Anlage 2) dargestellt.
Nach den Erhöhungen betragen die Abwassergebühren 2007 im einzelnen:
Schmutzwassergebühr
Erhöhung von 1,56 € um 0,08 € (+ 5,13 %) auf 1,64 €/m
3
davon - nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 0,97 €/m3 (bisher = 0,93 €/m³)
- verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 0,67 €/m3 (bisher = 0,63 €/m³)
(vgl. Ziff. 1.1 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser aus Toilettenwagen, Containern etc.
Erhöhung der pauschalen Einleitungsgebühr je Wagen/Container
von 115,00
€ um 5,00 € (+ 4,35 %) auf 120,00 €
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 7.
(vgl. Ziff. 1.3 Gebührentarif)
Niederschlagswassergebühr
Erhöhung von 0,45 € um 0,04 € (+ 8,89 %) auf 0,49 €/m²
(vgl. Ziff. 2.1 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleit
ung von Niederschlagswasser je m² dau-
erhaft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4 Ziffer 4.4 AGS)
= 20 % der Niederschlagswassergebühr
Erhöhung von 0,09 € um 0,01 € (+ 11,11 %) auf 0,10 €/m²
(vgl. Ziffer 2.2 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute
oder befestigte Fläche, für die ein Rückhaltevolumen vorgehalten
wird oder auf der sich Ökopflaster befindet
= 50 % der Niederschlagswassergebühr
Erhöhung von 0,23 € u
m 0,02 (+ 8,70 %) auf 0,25 €/m²
(vgl. Ziffer 2.3 Gebührentarif)
Gebühr für
die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m3
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1)
Erhöhung von 0,93 € um 0,04 € (+4,30 %) auf 0,97 €/m³
(vgl. Ziffer 3.1 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³
Erhöhung von 0,60 € u
m 0,06 € (+ 10,00 %) auf 0,66 €/m³
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 8.
(vgl. Ziffer 3.2 Gebührentarif)
- 4 -
V/0871/2006
Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen
und geschlossenen Gruben
Grundgebühr je Entleerung
Erhöhung von 27,50 € um 7,50 € (+ 27,27 %) auf 35,00 €
und die Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
Erhöhung von 4,48 €/m3 um 1,87 € (+ 41,74 %) auf 6,35 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben
Erhöhung von 3,26 €/m³ um 1,19 € (+ 36,50 %) auf 4,45 €
Die Berechnungen ergeben sich aus Anlage 9.
( vgl. Ziffer 4 Gebührentarife)
Sonstige Entgelte/Gebühren
Die weiteren Gebühren/Entgelte lt. Gebührentarife Ziffern 2.4, 5 und 6 ändern sich nicht.
Die Berechnungen hierfür ergeben sich aus den Anlagen 10 und 11.
1.4 Entwicklung der Abwassergebühren 2003 bis 2006
Die Abwassergebühren sind in den Jahren von 2003 bis 2006 auf der Grundlage der Zahllast eines
4-Personen Haushaltes von 320,70 € auf 370,50 € = 15,53 % gestiegen. Wird hierbei nur die Stei-
gerung der kalkulatorischen Kosten aufgrund der Kanalneubewertung von 5,0 Mio. € berücksich-
tigt, wäre die Zahllast von 320,70 € auf 367,23 € = 14,51 % gestiegen. Hieraus folgt, dass in den
vergangenen drei Jahren die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Abwasserbeseitigung nur um
insgesamt 1,02 % gestiegen sind.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen
AGS Anlage 8
1615 Zeichen
Anlage 8
66 12 0001 10.10.2006
Berechnung der Gebühr
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal
für das Jahr 2007
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä-
chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³)
1.
Berechnung:
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit-
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlags-
wasser von bebauten und/oder befestigten Grundfläch en“ je m² erfolgen. Es wird davon
ausgegangen, dass im Durchschnitt der letzten 30 Ja hre auf jeden Quadratmeter Flä-
che ein Niederschlag von 0,747 m³/Jahr gefallen ist .
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m ³
0,49 € x m²
= 0,6560 € = gerundet = 0,66 €/m³
0,747 m³ x m²
2.
Gebührenvorschlag:
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus-
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und
1.3) in den Regenwasserkanal je m³ wird von 0,60 € um 0,06 € (+ 10,00 %) auf 0,66
€/m² erhöht.
3.
Begründung
Da die v. g. Gebühr in Abhängigkeit von der Nieders chlagswassergebühr (= erhöht auf
0,49 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziff er 2.1-), steigt auch zwangsläufig die
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.
AGS Anlage 12
1396 Zeichen
Durchschnitt NRW-Gemeinden 649,80 € Münster 2007 391,70 € Anlage 12 Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwoh ner in 2006 Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler) 330,00 382,80 410,80 417,40 426,30 435,90 447,90 463,30 467,30 471,00 471,70 502,40 504,20 512,60 513,30 518,40 577,50 610,60 628,30 641,20 648,60 652,45 660,20 682,00 705,60 718,30 724,60 771,40 370,50 364,50 0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 Herne Bottrop Münster Gelsenkirchen Düsseldorf Köln Recklinghausen* Paderborn* Bochum Dortmund Duisburg Oberhausen Hamm Mühlheim Hagen Bonn Essen Siegen* Leverkusen Aachen Bielefeld Bergisch Gladbach* Krefeld Solingen Remscheid Moers* Witten* Mönchengladbach Wuppertal Neuss* * kreisangehörige Städte Herne 330,00 Bottrop 364,50 Münster 370,50 Gelsenkirchen 382,80 Düsseldorf 410,80 Köln 417,40 Recklinghausen* 426,30 Paderborn* 435,90 Bochum 447,90 Dortmund 463,30 Duisburg 467,30 Oberhausen 471,00 Hamm 471,70 Mühlheim 502,40 Hagen 504,20 Bonn 512,60 Essen 513,30 Siegen* 518,40 Leverkusen 577,50 Aachen 610,60 Bielefeld 628,30 Bergisch Gladbach* 641,20 Krefeld 648,60 Solingen 652,45 Remscheid 660,20 Moers* 682,00 Witten* 705,60 Mönchengladbach 718,30 Wuppertal 724,60 Neuss* 771,40
AGS Anlage 10
2597 Zeichen
Anlage 10
66 12 0001 10.10.2006
Berechnung des m³-Preises
für das Abkippen von Schlämmen an der Hauptkläranlage
für das Jahr 2007 (Ziffer 5 Gebührentarif)
1. Grundlagen
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsge-
setzes ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kleinkläranlage und ge-
schlossenen Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Das bedeutet, daß die Stadtrei-
nigungsfirmen diese Schlämme dem Schmutzwasserzulau f in den Kläranlagen
zugeben müssen. Die Stadt Münster versteht unter de n Schlämmen, die der Kläranla-
ge zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbau bare Rückstände aus Klein-
kläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern u. ä. A lle anderen Schlämme, z. B. aus
Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonde rs hierfür erstellten Anlagen.
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Koste n der Haupt- und Nebenkläran-
lagen und andererseits der Frischwasserverbrauch al s Maßstab des eingeleiteten
Schmutzwassers zugrunde gelegt. Grundlage hierfür s ind die Ergebnisse der letzten
Betriebsabrechnung „Abwasserbeseitigung“ aus dem Ja hr 2005. Für die Berechnung
2007 wird der damalige abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung
der öffentlichen Verkehrsflächen von 13,78 % in Abz ug gebracht.
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmut-
zungsgrad haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusli ches Schmutzwasser (ca. 300 mg
BSB 5/l), kann der für die Reinigung von 1 m³ Schmu tzwasser benötigte Betrag auch
bis zum dreifachen Wert erhöht werden.
2. Berechnung
Gesamtkosten der Kläranlagen
abzüglich Stadtanteil für die Oberflächen-
entwässerung (13,78 %)
verbleibende anrechnungsfähige Kosten
11.059.553 €
- 1.524.006 €
9.535.547 €
Die Schmutzwassermenge 2005 betrug lt. Veranlagung
17.057.553 m³
Kosten 2005 für häusliches Abwasser:
verbleibende Kosten 9.535.547 €
Schmutzwassermenge 17.057.553 m³
= rd. 0,56 €/m ³
Der dreifache Satz beträgt demnach 1,68 €/m³.
Der derzeitige Gebührensatz beträgt 1,64 € /m³
3. Gebührenvorschlag
Es wird vorgeschlagen, die Reinigungsgebühr für 200 7 von 1,64 € je m³ bestehen zu
lassen, da der Verschmutzungsgrad der Schlämme bis zum dreifachen Wert der Reini-
gungsgebühr von rd. 0,56 €/m³ = rd. 1, 68 €/m³ den Höchstwert darstellt. Wie bereits
für die Gebührensätze der Vorjahre wird auch für de n vorgeschlagenen Gebührensatz
2007 von 1,64 €/m³ nicht der volle dreifache Wert ( rd. 1,68 €) angesetzt.
AGS Anlage 9
2904 Zeichen
...
Anlage 9
66 12 0001 17.10.2006
Berechnung der Gebühr
für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen,
für das Jahr 2007
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.
Berechnung der Kosten
1.1
Abfuhr- und Beseitigungskosten:
Grubenentleerungen
(Klärschlamm und Abwasser)
80.000 €
1.2 Verwaltungskosten:
1.21
Personalaufwand
10.160 €
20 % eines Angestellten der EGr. 9
TVöD (50.800 € x 0,20)
1.22 Sächlicher Verwaltungsaufwand
20 % von 1.21 (z. B. Telefon-, Porto-
kosten usw.)
2.032 €
1.23 DV-Kosten (10.226 € x 20 %)
2.045 €
1.24 Anteilige Verwaltungskosten
(z. B. Kosten Querschnittsämter)
1.397 €
Gesamt: 15.634 €
Insgesamt: 95.856 €
1.3 Kosten für die Schlammbehandlung auf der Kläranlage
5.500 m³ aus Kleinkläranlagen, geschlossenen
Gruben x 1,64 €/m³
9.020 €
Insgesamt: 104.654 €
Kosten im Vorjahr insgesamt
(einschl. Fettabscheider)
131.079 € - 20,16 %
...
- 2 –
2. Gebührenberechnung: Menge Kostenanteil Gebühr 2007
2.1 Gebührenberechnung für Klärschlamm und Ab-
wasser
2.10
Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Gruben/Abfuhren
Anteil der Fahrtkosten
1.040
36.400 €
36.400 € : 1.040 = 35,00 €
Gebührenerhöhung von 27,50 € um 7,50 € + 27,27 %
2.11 Arbeitsgebühr für Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen =Schlammenge ca.
Anteil der Leistungskosten
5.080 m³
64.516 €
64.516 € : 5.080 m³ = 12,70 €/m³
Gebührenerhöhung von 8,96 € um 3,74 € + 41,74 %
2.12 Arbeitsgebühr für das Abwasser aus
ge-schlossenen Gruben
=Abwassermenge
Anteil der Leistungskosten
420 m³
3.738 €
3.738 € : 420 m³ = 8,90 €/m³
Gebührenerhöhung von 6,52 € um 2,38 € + 36,50 %
(104.654 €)
3. Gebührenvorschlag
Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr sowie die Ar beitsgebühren für die Ausfuhr von Klär-
schlämmen und Abwasser aus abflusslosen Gruben gemä ß der Gebührenberechnung Ziffern 2.10
bis 2.12 zu erhöhen. Die Gebührenerhöhungen im Einz elnen sind jeweils mit Erhöhungsbetrag und
%-Satz unter den entsprechenden Ziffern –unterlegt- ausgewiesen.
4. Begründung
Aufgrund der verschärften Überwachungsrichtlinien d er EU (EU-Richtlinie DIN EN 12566) wird der
Klärschlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläran lagen nicht mehr wie bisher regelmäßig (ge-
bietsbezogen) ausgefahren, sondern die Abfuhr erfol gt zukünftig bedarfsgerecht. Hierdurch entste-
hen längere Anfahrwege und höhere Verwaltungskosten . Die Kostensteigerung beträgt 26 T€ bei
etwa gleich bleibenden Leistungsmengen. Eine Anhebu ng der Gebührensätze ist daher nicht zu
vermeiden.
Die letzte Anpassung der o. g. Gebühren wurde für d as Jahr 2003 vorgenommen.
AGS Erläuterungen Anlage 2.pdf
11261 Zeichen
66 12 0001 zu Anlage 2
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2007
I. Allgemeines
Die letzte Gebührenveränderung wurde vom Rat in der Sitzung vom 07.12.2005 mit
Wirkung zum 01.01.2006 beschlossen. Die Gebühren fü r die Abwasserbeseitigung
insgesamt betragen seit dieser Zeit für Schmutzwass er = 1,56 €/m³ und für Nieder-
schlagswasser = 0,45 €/m².
Für das Planjahr 2007 ergeben sich folgende Änderun gen:
Die Kosten insgesamt erhöhen sich von 42,80 Mio. € auf
44,17 Mio. € (+ 3,20 %) um + 1,37 M io.
€.
Die Erlöse (ohne Abwassergebühren) verringern sich u. a. durch
Reduzierung der Sonderrücklagenentnahme von 8,29 Mi o. € auf
7,43 Mio. € (- 10,37 %) um + 0,86 M io.
€.
Die neu ermittelten Bemessungsmaßstäbe für 2007 (Fr ischwasser,
Grundstücksflächen, Schmutzfrachten) erhöhen die Ge bühren-
erlöse (ohne Erhöhung) um - 0,18 M io.
€.
Somit sind über eine Gebührenerhöhung insgesamt + 2,05 Mio. €
zu decken.
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
1. Zeilen A1 und A2: Personalausgaben der Zentralämte r (ZA)
Die von den Zentralämtern (ZA) Personal- und Organi sationsamt (10) und
Rechtsamt (30) bewirtschafteten Personalkosten betr agen für 2007 insge-
samt 7,87 Mio. €.
Sie verringern sich gegenüber dem Ansatz 2006 um 0, 36 Mio. € (-4,32 %),
überwiegend durch direkte Personalkostenzuordnungen auf Unterabschnitte
(6020 und 6900) im Tiefbauamt. Gleichzeitig erhöhen sich in etwa gleicher
Summe die Verwaltungskostenerstattungen (vgl. Ziffe r 5).
2. Zeilen A3 - A9: Sachausgaben der Zentralämter (ZA)
Die Sachausgaben beinhalten Mieten, bauliche Unterh altungen, zentrales
Strommanagement, Post- und Fernmeldegebühren u. a.. Die Kosten betra-
gen 2007 insgesamt 2,11 Mio. € und verringern sich um 50 T€ gegenüber
dem Vorjahr.
3.
Zeilen A10 + A17: Unterhaltungs- und Betriebskoste n der Abwasseranlagen
Von den Kosten in Höhe von 6,55 Mio. € werden z. Zt. 6 Kläranlagen, 64 Re-
genwasserbehandlungsanlagen einschl. Regenrückhalte becken, 81 Regen-
/Schmutzwasserpumpwerke und rd. 1.612 km Kanal-/Dru ckrohrleitungen be-
wirtschaftet. Die Kosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 0,85 Mio. €
(+14,91 %). Gründe hierfür sind u. a die Anhebung d er Mehrwertsteuer um 3
%-Punkte, Mehraufwand für Fällmittelzusätze sowie z usätzliche Mittel zur
Durchführung der Verordnung zur Selbstüberwachung d er Kanalisation
(SüwVKan).
4.
Zeile A18: Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz
Die erwarteten Abwasserabgabezahlungen für 2007 an das Land NRW von
insgesamt 0,48 Mio. € wurden gegenüber dem Vorjahr geringfügig reduziert .
5. Zeile A27: Erstattung von Ausgaben des Verwaltungs haushaltes
Anteilige Verwaltungskosten sind Leistungen der Que rschnittsämter wie z. B.
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, des Perso nal- und Organisati-
onsamtes, des Rechtsamtes usw., die den kostenrechn enden Einrichtungen
entsprechend dem geleisteten Arbeitsaufwand anzurec hnen sind (vgl. § 14
Abs. 3 GemHVO). Dieser Kostenanteil beträgt für 200 7 insgesamt 1,09 Mio.
€ und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,37 Mio. € (+ 51,62 %) auf-
grund direkter Personalkostenzuordnungen im Tiefbau amt auf Unterabschnit-
te und den höher angesetzten Aufwand für die Bereit stellung an Informati-
onstechniken (vgl. Ziffer 1).
6.
Zeilen A28 + A29: Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Kosten sind die Abschreibungen und die Verzinsung
des Anlagekapitals. Sie werden aufgrund der entspre chenden Rechtsgrund-
lagen (§ 6 Abs. 2 KAG NRW, § 12 GemHVO) und der Ges chäftsanweisung
über die Durchführung der Betriebsabrechnung (Ziffe rn 5 und 6) ermittelt.
In Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG NRW vom 05.08.1994 und
24.07.1995 werden die Abschreibungen vom Wiederbesc haffungszeitwert
(WBW) und die Zinsen vom Anschaffungswert (AW) bere chnet.
Die Neubewertung des Kanalnetzes einschließlich der damit verbundenen
Erhöhung der kalkulatorischen Kosten um 5,0 Mio. € und die entsprechende
Weitergabe über die Abwassergebühren, zu je 1/3 Ant eil in den Jahren 2004
bis 2006, ist abgeschlossen.
Die Abwassergebühren erhöhten sich aus diesem Grund im Zeitraum von
2003 bis 2006 von 320,70 € auf 367,23 € = 14,51 %, bezogen auf die Zahl-
last eines 4-Personen Haushaltes. Das bedeutet glei chzeitig eine Gebühren-
steigerung von insgesamt 0,25 €/m³, die sich nach d em Verhältnis der Kos-
tenzuordnung auf die Schmutz- und Niederschlagswass ergebühr verteilt.
Das Gesamtvermögen = Zeitwert der Abwasserbeseitigu ng beträgt derzeit
1,24 Mrd. €
(davon betragen die Kanalanlagen 1,11 Mrd. € = 89,5 %).
Die Berechnungen der kalkulatorischen Kosten für 20 07 werden anhand der
Werte der Betriebsabrechnung 2005, zuzüglich der In dexveränderungen auf
das Anlagevermögen und die Ersatz-/bzw. Neuinvestit ionen für 2006 und
2007 angesetzt.
Im Einzelnen verändern sich die Werte wie folgt:
- Abschreibungen
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten (vgl. An-
lage 6).
Der Ansatz für 2007 beträgt 19,03 Mio. € und erhöht sich gegenüber
dem Vorjahr um 0,82 Mio. € (+4,50 %). Dieses resultiert aus Vermö-
genszugängen von 9.69 Mio. € (davon 7,5 Mio. € geplanter Zugang
aus Erschließungsverträgen z. B. Baugebiet Gievenbe ck Südwest und
Gewerbegebiet Loddenheide) und zusätzlichen Indexst eigerungen auf
den Zeitwert von rd. 37,55 Mio. € (+ 2,94 % des gesamten Anlage-
vermögens). Für das Jahr 2006 wurden Indexsteigerun gen mit 0,63 %
in die Gebührenberechnung eingeplant, die aber tats ächlich 2,17 %
betragen werden. Dadurch bedingt wird der entsprech ende Ansatz für
2006 von 18,21 Mio. € überschritten und gleichzeiti g der Ansatz für
2007 zusätzlich belastet.
Die Indexveränderungen für die Fortschreibung der W iederbeschaf-
fungswerte der Entwässerungskanäle lagen in den let zten 10 Jahren
(1996 – 2005) zwischen -1,8 % und + 0,3 %. Für 2006 liegt dieser
Wert bei +2,2 %. Aufgrund der Vorgaben aus 2006 und der Mehr-
wertsteuererhöhung in 2007 um 3 %-Punkte ist daher für 2007 mit ei-
ner Indexsteigerung von mindestens 3,0 % zu rechnen , die in die Be-
rechnung der kalkulatorischen Abschreibungen eingef lossen ist.
- Verzinsung
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert)
ermittelt. Der Zinssatz ist seit 2004 auf einheitli ch 7 % festgesetzt wor-
den. Der Ansatz 2007 verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 0,15
Mio. € (- 2,40 %) auf 6,13 Mio. € , da die Abschreibungen auf den An-
schaffungswert höher sind als die geplanten Vermöge nszugänge (vgl.
Anlage 6).
7. Zeile B15: Stadtanteil für die Entwässerung der öf fentlichen Verkehrsflächen
Die Stadt Münster ist Straßenbaulastträger und hat damit auch die Aufgabe,
für eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenobe rflächen bzw. der
öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Fläch en haben gem. Straßen-
datenbank eine Größe von 11,82 Mio. m².
Der Stadtanteil (= Anteil städt. Flächen zur insges amt entwässerten Flächen)
beläuft sich
- bezogen auf die Kosten des Niederschlagswassers a uf 41,48 %
(2006 = 41,56 %) und
- bezogen auf die gebührenwirksamen Gesamtkosten 200 7 der Abwas-
serbeseitigung auf 13,66 % (2006 = 13,57 %).
Da sich die Gesamtkosten um 1,37 Mio. €
(vgl. Ziffer I) erhöhen, verändert
sich entsprechend auch der Stadtanteil um 0,22 Mio. € (+3,89 %) auf 5,84
Mio. €.
Der Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung wir d ohne Anrechnung von
Rücklagen ermittelt, da diese nur von den Gebührenz ahlern erwirtschaftet
werden (vgl. Detailberechnung in Anlage 2, Seite 4) .
8. Zeile B19: Rücklagen - Abwasserbeseitigung -
Mit Wirkung vom 01.01.1999 ist § 6 Abs. 2 KAG NRW „ Benutzungsgebüh-
ren“ dahingehend geändert worden, dass Kostenüber- oder –
unterdeckungen in der Gebührenrechnung innerhalb ei nes Kalkulationszeit-
raumes von 3 Jahren auszugleichen sind. Der Gebühre nhaushalt –
Abwasser- schloss in 2005 mit einem Überschuss von 178.141 € ab, der in
2007 als Rücklage wieder eingesetzt wird (2006 = 1, 30 Mio. €, = -86,30 %).
Die noch vorhandenen saldierten Restrücklagen von 0 ,89 Mio. € werden für
2007 nicht mit angesetzt, da voraussichtlich in 200 6 ein Fehlbetrag in z. Zt.
nicht kalkulierbarer Höhe entstehen wird.
9.
Zeilen C 1.1, 1.2, 2: Abwassergebühren
9.1 Schmutzwasser (SW)
Auf der Basis der Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre entfallen von den
Gesamtkosten 67,06 % (2006 = 67,34 %) auf die Schmu tzwasserbeseiti-
gungskosten. Der Frischwasserbezug, welcher als Ber echnungsgrundlage für
die SW-Gebühr herangezogen wird, erhöht sich gegenü ber 2006 um rd. 0,23
Mio. m³ (+ 1,34 %) auf rd. 17,05 Mio. m³. Aufgrund der höheren Kosten muss
die SW-Gebühr von 1,56 €/m³ um 0,08 €/m³ (+ 5,13 %) auf 1,64 €/m³ erhöht
werden. Ohne die höhere Frischwassermenge hätte die Gebühr 1,66 €/m³
betragen müssen.
9.2 Starkverschmutzerzuschlag (SVZ)
Die Gesamtwassermenge der Starkverschmutzer, die im Frischwasserbezug
enthalten ist, beträgt 0,44 Mio. m³ (2006 = 0,28 Mi o. m³). Hochgerechnet mit
der Schadstofffracht der Starkverschmutzer errechne t sich eine Wassermen-
ge von 1,38 Mio. m³ = Zuschlagsmenge 0,94 Mio. m³ (2006 = 1,23 Mio. m³).
Bei Erhebung von Normalgebühren bei Starkverschmutz ern würde die Zahl-
last dieser Einleitergruppe insgesamt 0,73 Mio. €
an Schmutzwassergebüh-
ren betragen. Einschließlich des Starkverschmutzerz uschlages beträgt die
Gesamtgebühr 1,36 Mio. € . Damit beträgt der Starkverschmutzerzuschlag
0,63 Mio. € (2006 = 0,78 Mio. €) und führt zu einer Gebührenre duzierung für
Normalgebührenzahler von 0,03 €/m³ (2006 = 0,05 €/m³).
Einzelberechnungen ergeben sich aus den Anlagen 3 u nd 4.
9.3 Niederschlagswasser (RW)
Die befestigten zu entwässernden privaten Flächen s teigen von 16,62 Mio.
m² um 0,06 Mio. m² (+ 0,35 %) auf 16,68 Mio. m². Au f der Basis der Durch-
schnittskosten der letzten 5 Jahre entfallen von de n Gesamtkosten 32,94 %
(2006 = 32,66 %) auf die Niederschlagswasserbeseiti gungskosten. Bedingt
durch die gestiegenen Kosten allgemein und höherer Kostenanteile für das
Niederschlagswasser, bei gleichzeitig geringerer Rü cklagenentnahme sowie
nur leicht gestiegener Bemessungsgrundlagen -Grunds tücksfläche + 0,35 %-
steigt die Niederschlagswassergebühr gegenüber 2006 von 0,45 €/m² um
0,04 €/m² (+8,89 %) auf 0,49 €/m².
9.4 Einheitsgebühr
(nachrichtlich)
Ohne Trennung der Gebührensätze und des Starkversch mutzerzuschlages
ergäbe sich eine Einheitsgebühr von 2,15 €/m³ . Im Vergleich zum Vorjahres-
wert von 2,05 €/m³ ergibt dies eine Steigerung von 4,88 %.
Nach Umfrage des Bundes der Steuerzahler muss im Ja hr 2006 ein 4-
Personenhaushalt in NRW im Landesdurchschnitt 649,8 0 € (bei 200 m³ rund
3,25 € Einheitsgebühr) an Abwassergebühren zahlen. In Münster zahlt ein 4-
Personenhaushalt nur 370,50 €. Bei der geplanten Ge bührenerhöhung er-
höht sich die Zahllast in Münster um 21,20 € (+ 5,72 %) auf 391,20 €
. Sie
liegt damit weiterhin am unteren Ende der Skala all er Städte in NRW über
100.000 Einwohnern (vgl. Anlage 12).
AGS Anlage 1
5435 Zeichen
Anlage 1
Satzung
zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS)
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW ) vom 21.
Oktober 1969 (GV NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Verordnung vom
28. April 2005, verkündet am 18.05.2005 (GV NRW, S. 488), der §§ 7, 41 und 76 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW, S. 666/SGV
NRW 2023) zuletzt geändert am 03.05.2005 (GV NRW, S . 498) und des § 65 des Wasser-
gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW ) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 25.06.1995 (GV NRW, S. 926/SGV NRW 77), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 03.05.2003 (GV NRW, Seite 463) diese Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) vom 08.12.2005 wird wie folgt ge-
ändert:
1. § 2 Gebührenarten/Bemessungsgrundlage
Abs. 1, Ziffer 1.5, wird wie folgt geändert:
„Bei der Ausfuhr des Klärschlamms aus nicht öffentl ichen Kleinkläranlagen und der
Entleerung der geschlossenen Abwassergruben und Fet tabscheider und für die
ein-
schließlich der Abfuhr und Beseitigung des daraus entfernten Klärs chlammes bzw.
Abwassers sowie für die Annahme und Behandlung sons tiger biologisch abbaubarer
Schlämme in einer Kläranlage werden die Gebühren na ch der Schlamm- und Abwas-
sermenge und nach der Nenngröße des Fettabscheiders bemessen.“
2. § 2 Gebührenarten/Bemessungsgrundlage
In Abs. 2, Ziffer 2.1 wird Satz 3 gestrichen und der frühere Satz 4 wie folgt geändert:
„Die Schmutzwassergebühr wird im Jahresbescheid 2003 …….. abgelesenen jährl i-
chen Frischwassermenge festgesetzt. Ab 2004 wird Die Schmutzwassergebühr wird
im Jahres abgaben bescheid auf der Grundlage des im Vorjahr abgelesen en Jahres-
frischwasserverbrauches vorläufig erhoben und nach Bekanntgabe der im Veranla-
gungsjahr abgelesenen jährlichen Frischwassermenge festgesetzt.“
Artikel 2
Der gem. § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügte Gebüh-
rentarif wird wie folgt geändert:
Der Begriff „Fettabscheider“ einschließlich der dazu gehörigen Gebührentatbestände wird in
Ziff. 4 des nachfolgenden Gebührentarifes ersatzlos gestrichen
Gebührentarif
zur Abwassergebührensatzung der Stadt Münster vom 13.12.2006.
Gebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
1.
2007
1.1
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1,64 €
1.2
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71,58 €
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
(nachrichtlich: die unterstrichenen und fett unterlegten Gebührensätze
wurden verändert)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Loddenheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0871/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37