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V/0871/2006

Änderung der Abwassergebührensatzung

Vorlage 24.10.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 25.7

AGS Anlage 2 - 4

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Ansehen

AGS Anlage 5

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Ansehen

AGS Anlage 6

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Ansehen

AGS Anlage 11

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

AGS Anlage 8

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Ansehen

AGS Anlage 7

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Ansehen

AGS Anlage 12

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Ansehen

AGS Anlage 10

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Ansehen

AGS Anlage 9

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Ansehen

AGS Erläuterungen Anlage 2.pdf

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Ansehen

AGS Anlage 1

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Ansehen

AGS Anlage 2 - 4

2038 Zeichen

66 12 0001 
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2007 
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in 
Schmutz- 
frachtanteil 
Gebührensatz bei 
SVZ Gebührenaufkommen 2007 Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr- 
Gebührenaufkommen 
BSB 5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2007 G1 G2 
BSB 5 =    330 0,97 0,67 1,64 1,67 0,93 0,63 
m³ CSB = 660 m3 € / m 3 € / a € / a € / a € / m 3 € / a €
Istwert Sollwert je abgerundet 
2 * 3 / 4 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 1,64 2 * 1,67 2 * 6 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 10 9 - 11 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
Einleiter A 9.131 908 660 12.562 1,89 14.975 15.249 17.274 1,80 16.406 86 8 
Einleiter B 288.560 618 330 540.394 2,22 473.238 481.895 641.967 2,11 60 8.809 33.158 
Einleiter C 41.604 7.560 660 476.555 8,64 68.231 69.479 359.648 8,15 338 .921 20.726 
Einleiter D 7.824 660 330 15.648 2,31 12.831 13.066 18.073 2,19 17.135 93 9 
Einleiter E -neu- 25.000 2.500 660 94.697 3,51 41.000 41.750 87.697 0,00 0 87.6 97 
Einleiter K 14.547 380 330 16.751 1,74 23.857 24.293 25.334 1,66 24.082 1 .252 
Einleiter O 56.043 1.344 330 228.248 3,70 91.911 93.592 207.288 3,50 195 .916 11.372 
1. Wasserverbrauch lt. Amt 20 
1.1 Starkverschmutzer 442.709 1.384.855 3,07 726.043 739.324 1.357.281 2,71 1.201.269 156.012 
     Zuschlagssumme 942.146 631.238 
1.2 Normalverschmutzer 16.606.160 16.606.160 1,64 27.234.102 27.732.287 27.234. 102 1,56 25.905.610 1.328.493 
Summe 17.048.869 17.991.015 27.960.145 28.471.611 28.591.383 2 7.106.879 1.484.504 
2. Anteilige SW-Kosten nicht 
 ver- 28.555.160 27.025.620 
   schmutzungabhängig in € 16.476.330 
   verschmutzungsabhängig in € 12.078.830 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.ge b.: 
3. Anteilige Gebühr G1 = 0,97 €/m³ G2 = 0,67 €/m³ G1/0,97 + G2/0,67  = G1/ 0,93 + G2/0,63 = 
   nachrichtlich Kosten SW in € 28.555.160 1,64 €/m³ 1,56 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 1,67 €/m³
Anlage 4 
Ansatz: 2006 Ansatz: 2006 
ohne Ver- 
änderung 
der 
Gebühren- 
sätze 
durch Ver- 
änderung 
der 
Gebühren- 
sätze

66 12 0001

AGS Anlage 5

2543 Zeichen

66 12 0001 17.11.2006 
Vorausschätzung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte für 2007 (in EURO) 
Ergebnis 2005 Voraussichtliche Veränderung 2006 Voraussichtliche Veränderung 2007 
Sach- 
konto Anlagenart 
Wiederbe- 
schaffungs- 
wert am 
31.12. 2005 
Abschrei- 
bung % Index 
%
Vermögens- 
zugänge 
laut Index 
Vermögens- 
zugänge 
Vermögens- 
zugänge 
Gesamt 
Abschrei- 
bungen 
Index 
Abschrei- 
bungen 
Zugänge 
WBW 2006 Index  
%
Vermögens- 
zugänge 
laut Index 
Vermögens- 
zugänge 
Vermögens- 
zugänge 
Gesamt 
Abschrei- 
bungen 
Index 
Abschrei- 
bungen 
Zugänge 
4 / 3 3 * 6 7 + 8 5 * 7 3  + 9 12 * 13 14 + 15 5 * 14 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 
010 
Immaterielle 
Vermögens- 
gegenstände 
0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0
021 Grundstücke ohne 
Bauten 3.378.433 88.218 2,61 0 29.244 29.244 0 975 3.407.677 0 0 0 0 0
022 Grundstücke mit 
Bauten 33.743.808 703.259 2,08 1,70 573.645 86.297 659.942 11.955 2.157 34.403.750 2,00 688.075 0 688.075 14.340 0
023 Grundstücksgleiche 
Rechte 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0
024 Bauten auf fremden 
Grundstücken 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0
030 Technische Anlagen 
und Maschinen 43.241.130 1.201.958 2,78 2,60 1.124.269 289.509 1.413.77 8 31.251 18.741 44.654.908 2,50 1.116.373 300.000 1.416.37 3 31.031 20.000 
040 Sonst. Betriebs- 
anlagen 39.044.979 917.758 2,35 1,60 624.720 409.138 1.033.858 14. 684 6.819 40.078.837 3,00 1.202.365 0 1.202.365 28.262 0
0401 Kanalanlagen 
(Neubewertung) 1.111.318.253 14.453.074 1,30 2,20 24.449.002 10.536.944 34.985.946 317.968 136.369 1.146.304.199 3,00 34.389.126 9.093.879 43.483.0 05 447.242 119.923 
051 Sonst. Anlage- 
vermögen 2.248.253 67.414 3,00 2,50 56.206 4.838 61.044 1.685 323 2.3 09.297 2,50 57.732 50.000 107.732 1.731 5.000 
061 Fuhrpark 2.032.852 142.216 7,00 1,50 30.493 0 30.493 2.133 0 2.063.34 5 2,50 51.584 200.000 251.584 3.609 20.000 
070 Betriebs- und 
Geschäftsausst. 1.731.263 200.108 11,56 0,50 8.656 21.638 30.294 1.001 2.16 4 1.761.557 2,50 44.039 50.000 94.039 5.090 8.333 
080 Anlagen im Bau 0,00 0 0 0 0 0 0 0
Summe 1.236.738.971 17.774.005 1,44 26.866.991 11.377.608 38.2 44.599 380.677 167.548 1.274.983.570 37.549.294 9.693.87 9 47.243.173 531.306 173.256 
zuzüglich Abschreibungen 2006 548.225 
zuzüglich Abschreibungen 2007 704.562 
Voraussichtliche Abschreibungen 2007 19.026.792 
Ansatz 2007 19.026.000 
548.225 
704.562

66 12 0001 17.11.2006 
WBW 2007 
12 + 16 
19 
0
3.407.677 
35.091.825 
0
0
46.071.281 
41.281.202 
1.189.787.204 
2.417.030 
2.314.928 
1.855.596 
0
1.322.226.743 
Anlage 5

AGS Anlage 6

2452 Zeichen

66 12 0001 17.11.2006 
Vorausschätzung der kalkulatorischen Zinsen auf Anschaffungswerte für 2007 (in EURO) 
Sach- 
konto Anlagenart Ergebnis (Betriebsabrechnung) 2005 voraussichtl. Veränderung des 
Restwertes 2006 
voraussichtl. Veränderung des 
Restwertes 2007 Voraussichtliches Ergebnis 2007 
Zinsen 
Restwert (AW) 
am 31.12.2005 
Nettorest- 
wert 
(abz. 
Abzugska- 
pital) 
 % Zinsen 
(von Sp. 4)  % 
Abschrei- 
bungen auf 
AW 
durch Ersatz-, 
Erweiterungs-, 
Neuinvestitio- 
nen 
Afa neu 
durch 
Abschrei- 
bung 
durch Ersatz-, 
Erweiterungs-, 
Neuinvestitio- 
nen 
Afa neu 
durch 
Abschrei- 
bung 
Restwert am 
31.12.2007 
Netto- 
Restwert 
Durch- 
schnitt- 
licher 
Zinssatz 
Zinsen 
4 / 3 6 / 4 8 + 10 11 + 13 3+9-11+12-14 5 * 15 aus 7 16 * 17 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 
010 
Immaterielle 
Vermögens- 
gegenstände 
0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0
021 Grundstücke 
ohne Bauten 1.330.259 855.409 64,304 59.881 7,000 75.523 29.244 975 76. 498 0 0 76.498 1.206.507 775.832 7,000 54.310 
022 Grundstücke 
mit Bauten 12.552.987 8.034.594 64,005 561.107 6,984 442.717 86.297 2 .157 444.874 0 0 444.874 11.749.536 7.520.342 6,984 525.193
023 Grundstücks- 
gleiche Rechte 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0
024 
Bauten auf 
fremden Grund- 
stücken 
0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0
030 
Technische 
Anlagen und 
Maschinen 
8.478.989 5.542.374 65,366 378.853 6,836 969.470 289.509 1 8.741 988.211 300.000 20.000 1.008.211 7.072.076 4.622.73 2 6,836 315.990 
040 Sonst. Betriebs- 
anlagen 19.423.194 11.087.196 57,082 776.103 7,000 850.758 409.13 8 6.819 857.577 0 0 857.577 18.117.178 10.341.693 7,000 723. 918 
0401 Kanalanlagen 
(Neubewert.) 410.088.947 62.459.011 15,231 4.372.131 7,000 8.045.875 1 2.822.244 166.096 8.211.971 9.648.922 126.861 8.338.832 4 16.009.310 63.360.718 7,000 4.435.250 
051 Sonst. Anlage- 
vermögen 802.978 360.020 44,836 25.211 7,003 62.128 4.838 323 62.451 50.000 5.000 67.451 727.914 326.365 7,003 22.854 
061 Fuhrpark 522.701 522.071 99,879 35.228 6,748 133.887 0 0 133.887 200. 000 20.000 153.887 434.927 434.403 6,748 29.312 
070 Betriebs- und 
Geschäftsausst. 750.449 700.631 93,362 48.674 6,947 244.162 21.638 2.164 24 6.326 50.000 8.333 254.659 321.102 299.786 6,947 20.827 
080 Anlagen im Bau 0,000 0,000 0 0 0 0 0
Summe 453.950.504 89.561.306 19,729 6.257.188 6,986 10.824.520 13.662.908 197.275 11.021.795 10.248.922 180.194 11.201. 989 455.638.550 89.894.346 6,817 6.127.656 
Ansatz 6.127.650 
2007 
Anlage 6

AGS Anlage 11

2491 Zeichen

Anlage 11  
66 12 0001          10.10.2006 
            
 
 
Berechnung der Gebühren für Kleineinleiter  
für das Jahr 2007  
(Ziffer 6 Gebührentarif)  
 
1. 
 Gesetzliche Grundlage  
  
Die Stadt Münster ist nach §§ 8 und 9 Abwasserabgab engesetz i. V. mit dem § 64 
Absatz 1 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, für d ie sogenannten Kleineinleiter 
(Hauskläranlagen) eine Abwasserabgabe an das Land z u zahlen. Die Berechnung  der 
Abwasserabgabe  erfolgt nach § 8 AbwAG pauschal. Be rechnungsgrundlagen sind s. 
g. Schadeinheiten (SE).  
 
Für die Berechnung der Abwasserabgaben aus Kleinklä ranlagen insgesamt wird die 
Hälfte Anzahl der Einwohner, die nicht an die Kanal isation angeschlossen sind, als 
Bewertungsbasis der gesamten Schadeinheiten ermitte lt.  
Das bedeutet 2 Einwohner = 1 Schadeinheit (SE). 
 
Nach § 73 Absatz 1 LWG NRW bleiben bei der Berechnu ng der Zahl der Schadeinhei- 
ten für Kleineinleiter die Einwohner unberücksichti gt, deren gesamtes Schmutzwasser 
im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung auf landwir tschaftlich, forstwirtschaftlich 
oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht wird o der deren gesamtes Schmutz- 
wasser in einer den allgemein anerkannten Regeln de r Technik entsprechenden Ab- 
wasserbehandlungsanlage behandelt wird, sofern die Gemeinde ihrer Pflicht zum Ein- 
sammeln, Abfahren und Aufbereiten des in der Anlage  anfallenden Schlammes gem. § 
53 Absatz 1 LWG NRW nachkommt.  
 
Durch die „Klärschlammbeseitigungssatzung“ vom 03.1 2.1981, in der Fassung vom 
21.12.1995, hat die Stadt Münster die Voraussetzung en für die geordnete Abfuhr und 
Beseitigung des Klärschlammes geschaffen.  
 
Diese Abgabe kann nach den Bestimmungen des § 65 Ab satz 1 LWG NRW auf die 
Kleineinleiter abgewälzt werden. Zahler sind dann i n der Regel noch landwirtschaftli- 
che Betriebe o. ä., soweit sie im Rahmen des § 53 A bsatz 4 Satz 4 LWG NRW im Ein- 
zelfall von der Schlammabfuhr durch die Untere Wass erbehörde befreit werden. 
 
 
2. 
 
 
Gebührensatz für Kleineinleiter 
 
  
Mit der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes wurd e die Abwasserabgabe ab 
01.01.1997 auf 35,79 € je Schadeinheit (SE) festgesetzt.  
Das Landesumweltamt NRW hat nach Rückfrage Ende 200 2 mitgeteilt, dass der um- 
gerechnete DM- Betrag (70,00) in € = 35,79 weiterhi n Bestand hat. 
 
Die Stadt Münster rechnet je Kleinkläranlage mit 2 SE. 
 
 gesetzliche Abwasserabgabe je SE =  35,79 € 
 x  2 SE =  71,58 € 
der Gebührensatz 2007 bleibt unverändert bei =  71,58 €

Beschlussvorlage

9606 Zeichen

V/0871/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt - VI 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich der Änderung 
der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1).   
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen 2 
bis 11). 
 
 
 
Begründung: 
1.1   Allgemeines
 
 
Die Neubewertung des Kanalnetzes einschließlich der damit verbundenen Erhöhung der kalkulato-
rischen Kosten um rd. 5,0 Mio. € und die entsprechende Weitergabe über die Abwassergebühren, 
zu je 1/3 Anteil in den Jahren 2004 bis 2006, ist abgeschlossen. Das Gesamtvermögen = Zeitwert 
der Abwasserbeseitigung beträgt derzeit rd. 1,24 Mrd. € (davon entfallen auf die Kanalanlagen rd. 
1,11 Mrd. € = 89,5 %). 
 
1.2  Änderung des Satzungstextes (Anlage 1)
  
 
Für die Ausfuhr der Inhalte aus Fettabscheidern wurden erstmals ab 1986 Gebühren erhoben. 
Aufgrund der Abwasserbeseitigungspflicht gem. § 53 Landeswassergesetz NRW und eines dies-
bezüglichen Hinweises der Bezirksregierung Münster wurde die Gebühr für die Entleerung der 
Fettabscheider in die Abwassergebührensatzung aufgenommen. Mit der Einführung des Kreis-
laufwirtschafts- und Abfallgesetzes und einer eingeforderten Stellungsnahme der Bezirksregierung 
Münster wurden die Inhalte aus Fettabscheidern nicht mehr der Abwasserbeseitigungspflicht son-
dern als Stoffe, die dem Abfallrecht unterliegen, eingestuft. Die Beseitigung des Schlammes aus 
Fettabscheidern ist daher nicht mehr Aufgabe der Abwasserbeseitigung, sondern ist der Abfallwirt-
Vorlagen-Nr.: 
V/0871/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0871/2006 
schaft zuzuordnen. Eine öffentlich rechtliche Gebühr kann aus diesen Gründen nicht mehr erhoben 
werden. Alle Bestandteile der Abwassergebührensatzung einschließlich der Gebührentarife mit 
dem Wortlaut „Fettabscheider“ sind zu streichen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1.5, Gebührentarife (Anhang) 
Ziffer 4 einschließlich der Gebührensätze). Der Satzungstext wird inhaltlich redaktionell angepasst. 
 
Ferner ist aus der Abwassergebührensatzung die Übergangsregelung für die Ansetzung des 
Frischwasserverbrauches für die Bemessung der Schmutzwassergebühren 2003 in § 2 Abs. 2 
Ziffer 2.1 Satz 3 zu streichen. Der weiterhin ab 2004 geltende Text wird entsprechend redaktionell, 
als neuer Satz 3, angepasst. 
 
 
  
1.3   Neuberechnung der Abwassergebühren für 2007   (Anlage 2)
 
 
Insgesamt erhöhen sich die Kosten
 für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2007 
gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2006 
von 42,80 Mio. €
 auf 44,17 Mio. € (+ 3,20 %) um     + 1,37 Mio. € 
 
Gleichzeitig verringern sich im Jahre 2007 die sonstigen Einnahmen u. a. 
durch die Reduzierung der Inanspruchnahme von Sonderrücklagen (ohne  
Abwassergebühren)  von 8,29 Mio. € auf 7,43 Mio. € (- 10,37 %) um   +  0,86 Mio. € 
 
Aufgrund von veränderten Bemessungsmaßstäben
 für das Jahr 2007 gegen- 
über dem Jahr 2006 bei  
- Frischwasserbezügen (rd. + 225 Tm³), 
- privaten bebauten und befestigten Grundstücksflächen (rd. + 58 Tm²) und  
- Schmutzwasserfrachten durch die Starkverschmutzer (rd. - 289 Tm³)  
ergibt sich hierdurch bedingt eine Gebührenmehreinnahme
 von   -  0,18 Mio. €  
 
Da nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) das  
(Voll-) Kostendeckungsprinzip vorgeschrieben ist, kann der verbleibende 
Fehlbetrag von   + 2,05 Mio. €  
nur über eine Gebührenerhöhung ausgeglichen
 werden. 
 
Die Kostensteigerung von insgesamt 1,37 Mio. € ergibt sich insbesondere durch  
- die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten  aufgrund von Neuzugängen in 2007 (z. B. Baugebiet 
Gievenbeck Südwest und Gewerbegebiet Loddenheide) und erstmals seit Jahren erhöhter In-
dexsteigerungen um + 0,67 Mio. € (+ 2,73 %), (siehe Anlage 2, Kostenzeilen 28 + 29) und  
- durch allgemeine Kostensteigerungen  z. B. Mehrwertsteuer-Erhöhung um 3 %-Punkte, höhere 
Energiekosten und erhöhte Anschlussleitungsuntersuchungen aufgrund der Verordnung zur 
Selbstüberwachung von Kanalisationen (SüwVKan)  usw. um + 0,70 Mio. €
 (+ 3,82 %)  
 
Von den Gesamtkosten entfallen in 2007 auf der Basis der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre 
auf die Niederschlagswasserbeseitigung 32,94 % (Vorjahr 32,66 %) und  
auf die Schmutzwasserbeseitigung          67,06 % (Vorjahr 67,34 %). 
 
Die Anhebung der Abwassergebühren wirkt sich wie folgt aus: 
Schmutzwassergebühr von 1,56 €  um 0,08 € auf  1,64 €/m³ = + 5,13 %
 
Niederschlagswassergebühr  von 0,45 €  um 0,04 € auf  0,49 €/m² = + 8,89 %  
 
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m 3 Verbrauch und 130 m 2 befestigter 
Entwässerungsfläche) steigen die Abwassergebühren damit jährlich  von 370,50 € um 21,20 € auf 
391,70 €. Das entspricht einer Steigerung von 5,72 %. Damit liegt die Stadt Münster weiterhin 
noch weit unter dem Landesdurchschnitt NRW für das Jahr 2006  mit 649,80 € und weiterhin am 
unteren Ende der Skala der Abwassergebühren der Städte im Land NRW über 100.000 Einwoh-
nern (vgl. Anlage 12).

- 3 - 
V/0871/2006 
 
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich auch gleichartig auf den Starkverschmutzerzu-
schlag aus (vgl. Anlage 4). Durch diesen seit 1993 geltenden Zuschlag kann die „Normalgebühr“ 
um rd. 0,03 € niedriger festgesetzt werden. 
 
Des Weiteren erhöhen sich die Gebühren für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben 
und Kleinkläranlagen, aufgrund der verschärften Überwachungsrichtlinien der EU (EU-Richtlinie 
DIN EN 12566). Lt. dieser Vorschrift wird der Klärschlamm aus Gruben und Kleinkläranlagen nicht 
mehr wie bisher regelmäßig (gebietsbezogen) ausgefahren, sondern die Abfuhr erfolgt zukünftig 
bedarfsgerecht. Hierdurch entstehen längere Anfahrwege und höhere Verwaltungskosten. Die 
Kostensteigerung beträgt 26 T€ bei etwa gleich bleibenden Leistungsmengen. Eine Gebührenan-
hebung ist daher nicht zu vermeiden (vgl. Anlage 9). 
 
Die größeren Ansatzveränderungen sind in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 
2007 (Anlage 2) dargestellt. 
 
Nach den  Erhöhungen betragen die  Abwassergebühren 2007 im einzelnen: 
 
Schmutzwassergebühr  
Erhöhung von 1,56 € um 0,08 € (+ 5,13 %) auf    1,64 €/m
3 
davon - nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 0,97 €/m3 (bisher = 0,93 €/m³) 
           - verschmutzungsabhängige Gebühr G2         = 0,67 €/m3 (bisher = 0,63 €/m³) 
(vgl. Ziff. 1.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser aus Toilettenwagen, Containern etc.  
Erhöhung der pauschalen Einleitungsgebühr je Wagen/Container 
von 115,00 
€ um 5,00 € (+ 4,35 %) auf                    120,00 € 
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 7. 
(vgl. Ziff. 1.3 Gebührentarif) 
 
Niederschlagswassergebühr  
Erhöhung von 0,45 € um 0,04 € (+ 8,89 %) auf       0,49 €/m² 
(vgl. Ziff. 2.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleit
ung von Niederschlagswasser je m² dau-
erhaft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4  Ziffer 4.4 AGS) 
= 20 % der Niederschlagswassergebühr 
Erhöhung von 0,09 € um 0,01 € (+ 11,11 %) auf    0,10 €/m² 
(vgl. Ziffer 2.2 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute 
oder befestigte Fläche, für die ein Rückhaltevolumen vorgehalten 
wird oder auf der sich Ökopflaster befindet 
= 50 % der Niederschlagswassergebühr  
Erhöhung  von 0,23 € u
m 0,02 (+ 8,70 %) auf       0,25 €/m² 
(vgl. Ziffer 2.3 Gebührentarif) 
 
Gebühr für 
die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m3  
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1) 
Erhöhung von 0,93 € um 0,04 € (+4,30 %) auf    0,97 €/m³
 
(vgl. Ziffer 3.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³    
Erhöhung von 0,60 € u
m 0,06 € (+ 10,00 %) auf    0,66 €/m³ 
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 8.  
(vgl. Ziffer 3.2 Gebührentarif)

- 4 - 
V/0871/2006 
 
 
Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen  
und geschlossenen Gruben  
Grundgebühr je Entleerung 
Erhöhung von 27,50 € um 7,50 € (+ 27,27 %) auf        35,00 € 
 
und die Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 
Erhöhung von 4,48 €/m3 um 1,87 € (+ 41,74 %) auf      6,35 € 
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 
 Erhöhung von 3,26 €/m³ um 1,19 € (+ 36,50 %) auf       4,45 € 
Die Berechnungen ergeben sich aus Anlage 9. 
( vgl. Ziffer 4 Gebührentarife) 
 
 
Sonstige Entgelte/Gebühren
 
Die weiteren Gebühren/Entgelte lt. Gebührentarife Ziffern 2.4, 5 und 6 ändern sich nicht. 
Die Berechnungen hierfür ergeben sich aus den Anlagen 10 und 11.    
 
 
1.4 Entwicklung der Abwassergebühren 2003 bis 2006
 
 
Die Abwassergebühren sind in den Jahren von 2003 bis 2006 auf der Grundlage der Zahllast eines 
4-Personen Haushaltes von 320,70 € auf 370,50 € = 15,53 % gestiegen. Wird hierbei nur die Stei-
gerung der kalkulatorischen Kosten aufgrund der Kanalneubewertung von 5,0 Mio. € berücksich-
tigt, wäre die Zahllast von 320,70 € auf 367,23 € = 14,51 % gestiegen. Hieraus folgt, dass in den 
vergangenen drei Jahren die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Abwasserbeseitigung nur um 
insgesamt 1,02 % gestiegen sind. 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

AGS Anlage 8

1615 Zeichen

Anlage 8  
66 12 0001          10.10.2006 
            
 
 
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei- 
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2007  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)  
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä- 
 chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1.
 Berechnung:  
  
 
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser 
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit- 
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlags- 
wasser von bebauten und/oder befestigten Grundfläch en“ je m² erfolgen. Es wird davon 
ausgegangen, dass im Durchschnitt der letzten 30 Ja hre auf jeden Quadratmeter Flä- 
che ein Niederschlag von 0,747 m³/Jahr gefallen ist .  
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m ³ 
0,49 € x m²  
   = 0,6560 € = gerundet = 0,66 €/m³ 
0,747 m³ x m² 
 
2. 
 
 
Gebührenvorschlag: 
 
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus- 
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 
1.3) in den Regenwasserkanal je m³ wird von 0,60 € um 0,06 € (+ 10,00 %) auf 0,66 
€/m² erhöht.  
 
3. 
 
 
Begründung 
 
  
Da die v. g. Gebühr in Abhängigkeit von der Nieders chlagswassergebühr (= erhöht auf 
0,49 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziff er 2.1-), steigt auch zwangsläufig die 
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink- 
wasserleitungen.

AGS Anlage 12

1396 Zeichen

Durchschnitt 
NRW-Gemeinden 
649,80 €
Münster 2007 
391,70 €
Anlage 12 
Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwoh ner in 2006 
Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler)
330,00 
382,80 
410,80 
417,40 
426,30 
435,90 
447,90 
463,30 
467,30 
471,00 
471,70 
502,40 
504,20 
512,60 
513,30 
518,40 
577,50 
610,60 
628,30 
641,20 
648,60 
652,45 
660,20 
682,00 
705,60 
718,30 
724,60 
771,40 
370,50 
364,50 
0,00 
100,00 
200,00 
300,00 
400,00 
500,00 
600,00 
700,00 
800,00 
Herne 
Bottrop 
Münster 
Gelsenkirchen 
Düsseldorf 
Köln 
Recklinghausen* 
Paderborn* 
Bochum 
Dortmund 
Duisburg 
Oberhausen 
Hamm 
Mühlheim 
Hagen 
Bonn 
Essen 
Siegen* 
Leverkusen 
Aachen 
Bielefeld 
Bergisch Gladbach* 
Krefeld 
Solingen 
Remscheid 
Moers* 
Witten* 
Mönchengladbach 
Wuppertal 
Neuss*

* kreisangehörige Städte

Herne 330,00 
Bottrop 364,50 
Münster 370,50 
Gelsenkirchen 382,80 
Düsseldorf 410,80 
Köln 417,40 
Recklinghausen* 426,30 
Paderborn* 435,90 
Bochum 447,90 
Dortmund 463,30 
Duisburg 467,30 
Oberhausen 471,00 
Hamm 471,70 
Mühlheim 502,40 
Hagen 504,20 
Bonn 512,60 
Essen 513,30 
Siegen* 518,40 
Leverkusen 577,50 
Aachen 610,60 
Bielefeld 628,30 
Bergisch Gladbach* 641,20 
Krefeld 648,60 
Solingen 652,45 
Remscheid 660,20 
Moers* 682,00 
Witten* 705,60 
Mönchengladbach 718,30 
Wuppertal 724,60 
Neuss* 771,40

AGS Anlage 10

2597 Zeichen

Anlage 10  
66 12 0001          10.10.2006
            
 
Berechnung des m³-Preises  
für das Abkippen von Schlämmen an der Hauptkläranlage  
für das Jahr 2007 (Ziffer 5 Gebührentarif)  
 
1.  Grundlagen  
 Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsge- 
setzes ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien  aus Kleinkläranlage und ge- 
schlossenen Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren.  Das bedeutet, daß die Stadtrei- 
nigungsfirmen diese Schlämme dem Schmutzwasserzulau f in den Kläranlagen 
zugeben müssen. Die Stadt Münster versteht unter de n Schlämmen, die der Kläranla- 
ge zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbau bare Rückstände aus Klein- 
kläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern u. ä. A lle anderen Schlämme, z. B. aus 
Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonde rs hierfür erstellten Anlagen.  
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Koste n der Haupt- und Nebenkläran- 
lagen und andererseits der Frischwasserverbrauch al s Maßstab des eingeleiteten 
Schmutzwassers zugrunde gelegt. Grundlage hierfür s ind die Ergebnisse der letzten 
Betriebsabrechnung „Abwasserbeseitigung“ aus dem Ja hr 2005. Für die Berechnung 
2007 wird der damalige abgerechnete Stadtanteil für  die Oberflächenentwässerung 
der öffentlichen Verkehrsflächen von 13,78 % in Abz ug gebracht.  
 
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmut- 
zungsgrad haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusli ches Schmutzwasser (ca. 300 mg 
BSB 5/l), kann der für die Reinigung von 1 m³ Schmu tzwasser benötigte Betrag auch 
bis zum dreifachen Wert erhöht werden. 
 
 
2.  Berechnung    
  
Gesamtkosten der Kläranlagen 
abzüglich Stadtanteil für die Oberflächen- 
entwässerung (13,78 %) 
 
verbleibende anrechnungsfähige Kosten 
 
11.059.553 € 
 
-  1.524.006 € 
 
9.535.547 € 
  
Die Schmutzwassermenge 2005 betrug lt. Veranlagung 
 
17.057.553 m³  
 Kosten 2005 für häusliches Abwasser: 
 
verbleibende Kosten       9.535.547 €  
Schmutzwassermenge   17.057.553 m³ 
 
 
 
=   rd. 0,56 €/m ³ 
 Der dreifache Satz beträgt demnach 1,68 €/m³.  
 Der derzeitige Gebührensatz beträgt 1,64 € /m³
 
 
3.  Gebührenvorschlag  
  
Es wird vorgeschlagen, die Reinigungsgebühr für 200 7 von 1,64 € je m³ bestehen zu 
lassen, da der Verschmutzungsgrad der Schlämme bis zum dreifachen Wert der Reini-
gungsgebühr von rd. 0,56 €/m³ = rd. 1, 68 €/m³ den Höchstwert darstellt. Wie bereits 
für die Gebührensätze der Vorjahre wird auch für de n vorgeschlagenen Gebührensatz 
2007 von 1,64 €/m³ nicht der volle dreifache Wert ( rd. 1,68 €) angesetzt.

AGS Anlage 9

2904 Zeichen

... 
           Anlage 9  
66 12 0001          17.10.2006 
            
 
 
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen,  
für das Jahr 2007  
(Ziffer 4 Gebührentarif) 
 
 
 
 
 
1.
 Berechnung der Kosten  
  
1.1 
 
 
Abfuhr- und Beseitigungskosten: 
 
   
Grubenentleerungen  
(Klärschlamm und Abwasser) 
 
  
 
80.000 € 
      
 1.2  Verwaltungskosten:     
   
1.21 
 
Personalaufwand 
 
 
  10.160 € 
 
   20 % eines Angestellten der EGr. 9 
TVöD (50.800 € x 0,20) 
 
  
  1.22 Sächlicher Verwaltungsaufwand  
20 % von 1.21 (z. B. Telefon-, Porto- 
kosten usw.) 
 
   2.032 €  
  1.23 DV-Kosten (10.226 € x 20 %) 
 
   2.045 €  
  1.24 Anteilige Verwaltungskosten 
(z. B. Kosten Querschnittsämter)  
   1.397 €  
      
  Gesamt:      15.634 €  
  Insgesamt:    95.856 € 
      
 1.3  Kosten für die Schlammbehandlung auf der Kläranlage   
   
5.500 m³ aus Kleinkläranlagen, geschlossenen 
Gruben x 1,64 €/m³ 
 
  
   9.020 € 
      
  Insgesamt:      104.654 € 
      
  Kosten im Vorjahr insgesamt 
(einschl. Fettabscheider) 
 131.079 € - 20,16 %

... 
- 2 – 
 
 
2.  Gebührenberechnung:  Menge  Kostenanteil  Gebühr 2007 
 2.1  Gebührenberechnung für Klärschlamm und Ab- 
wasser  
  
   
2.10 
 
Ermittlung der Grundgebühr 
Anzahl der Gruben/Abfuhren 
Anteil der Fahrtkosten 
 
 
 
1.040  
 
 
 
36.400 € 
 
   36.400 € : 1.040 =   35,00 € 
   Gebührenerhöhung von 27,50 € um 7,50 € + 27,27 %  
  2.11 Arbeitsgebühr für Klärschlamm aus 
Kleinkläranlagen =Schlammenge ca.  
Anteil der Leistungskosten 
 
5.080 m³  
 
 
64.516 € 
 
 
   64.516 € : 5.080 m³ =   12,70 €/m³ 
   Gebührenerhöhung von 8,96 € um 3,74 € + 41,74 %  
  2.12 Arbeitsgebühr für das Abwasser aus 
ge-schlossenen Gruben 
=Abwassermenge  
Anteil der Leistungskosten 
 
 
420 m³  
 
 
3.738 € 
 
   3.738 € : 420 m³ =   8,90 €/m³ 
   Gebührenerhöhung von 6,52 € um 2,38 € + 36,50 %  
     (104.654 €)  
 
 
3. Gebührenvorschlag 
 
 
Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr sowie die Ar beitsgebühren für die Ausfuhr von Klär- 
schlämmen und Abwasser aus abflusslosen Gruben gemä ß der Gebührenberechnung Ziffern 2.10 
bis 2.12 zu erhöhen. Die Gebührenerhöhungen im Einz elnen sind jeweils mit Erhöhungsbetrag und 
%-Satz unter den entsprechenden Ziffern –unterlegt-  ausgewiesen.  
 
4. Begründung 
 
 
Aufgrund der verschärften Überwachungsrichtlinien d er EU (EU-Richtlinie DIN EN 12566) wird der 
Klärschlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläran lagen nicht mehr wie bisher regelmäßig (ge- 
bietsbezogen) ausgefahren, sondern die Abfuhr erfol gt zukünftig bedarfsgerecht. Hierdurch entste- 
hen längere Anfahrwege und höhere Verwaltungskosten . Die Kostensteigerung beträgt 26 T€ bei 
etwa gleich bleibenden Leistungsmengen. Eine Anhebu ng der Gebührensätze ist daher nicht zu 
vermeiden. 
Die letzte Anpassung der o. g. Gebühren wurde für d as Jahr 2003 vorgenommen.

AGS Erläuterungen Anlage 2.pdf

11261 Zeichen

66 12 0001          zu Anlage 2 
          
           
                     
 
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2007  
 
I.  Allgemeines  
 
Die letzte Gebührenveränderung wurde vom Rat in der  Sitzung vom 07.12.2005 mit 
Wirkung zum 01.01.2006 beschlossen. Die Gebühren fü r die Abwasserbeseitigung 
insgesamt betragen seit dieser Zeit für Schmutzwass er = 1,56 €/m³ und für Nieder- 
schlagswasser = 0,45 €/m². 
Für das Planjahr 2007 ergeben sich folgende Änderun gen: 
Die Kosten insgesamt erhöhen sich von 42,80 Mio. € auf 
44,17 Mio. € (+ 3,20 %)  um                + 1,37 M io. 
€. 
Die Erlöse (ohne Abwassergebühren) verringern sich u. a. durch 
Reduzierung der Sonderrücklagenentnahme von 8,29 Mi o. € auf 
7,43 Mio. € (- 10,37 %) um                 + 0,86 M io. 
€. 
Die neu ermittelten Bemessungsmaßstäbe für 2007 (Fr ischwasser, 
Grundstücksflächen, Schmutzfrachten) erhöhen die Ge bühren- 
erlöse (ohne Erhöhung) um                  - 0,18 M io. 
€.  
 
Somit sind über eine Gebührenerhöhung insgesamt             + 2,05 Mio. € 
zu decken.  
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
 
1.  Zeilen A1 und A2: Personalausgaben der Zentralämte r (ZA)  
 
Die von den Zentralämtern (ZA) Personal- und Organi sationsamt (10) und 
Rechtsamt (30) bewirtschafteten Personalkosten betr agen für 2007 insge- 
samt 7,87 Mio. €.  
Sie verringern sich gegenüber dem Ansatz 2006 um 0, 36 Mio. €  (-4,32 %), 
überwiegend durch direkte Personalkostenzuordnungen  auf Unterabschnitte 
(6020 und 6900) im Tiefbauamt. Gleichzeitig erhöhen  sich in etwa gleicher 
Summe die Verwaltungskostenerstattungen (vgl. Ziffe r 5). 
 
2.  Zeilen A3 - A9: Sachausgaben der Zentralämter (ZA)  
 
Die Sachausgaben beinhalten Mieten, bauliche Unterh altungen, zentrales 
Strommanagement, Post- und Fernmeldegebühren u. a..  Die Kosten betra- 
gen 2007 insgesamt 2,11 Mio. €  und verringern sich um 50 T€  gegenüber 
dem Vorjahr. 
 
3. 
 Zeilen A10 + A17: Unterhaltungs- und Betriebskoste n der Abwasseranlagen  
 
Von den Kosten in Höhe von 6,55 Mio. €  werden z. Zt. 6 Kläranlagen, 64 Re- 
genwasserbehandlungsanlagen einschl. Regenrückhalte becken, 81 Regen-
/Schmutzwasserpumpwerke und rd. 1.612 km Kanal-/Dru ckrohrleitungen be- 
wirtschaftet. Die Kosten erhöhen sich gegenüber dem  Vorjahr um 0,85 Mio. € 
(+14,91 %). Gründe hierfür sind u. a die Anhebung d er Mehrwertsteuer um 3 
%-Punkte, Mehraufwand für Fällmittelzusätze sowie z usätzliche Mittel zur 
Durchführung der Verordnung zur Selbstüberwachung d er Kanalisation 
(SüwVKan).

4. 
 Zeile A18: Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz  
 
Die erwarteten Abwasserabgabezahlungen für 2007 an das Land NRW von 
insgesamt 0,48 Mio. € wurden gegenüber dem Vorjahr geringfügig reduziert .  
 
5.  Zeile A27: Erstattung von Ausgaben des Verwaltungs haushaltes  
 
Anteilige Verwaltungskosten sind Leistungen der Que rschnittsämter  wie z. B. 
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, des Perso nal- und Organisati- 
onsamtes, des Rechtsamtes usw., die den kostenrechn enden Einrichtungen 
entsprechend dem geleisteten Arbeitsaufwand anzurec hnen sind (vgl. § 14 
Abs. 3 GemHVO). Dieser Kostenanteil beträgt für 200 7 insgesamt 1,09 Mio. 
€ und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,37 Mio.  € (+ 51,62 %) auf- 
grund direkter Personalkostenzuordnungen im Tiefbau amt auf Unterabschnit- 
te und den höher angesetzten Aufwand für die Bereit stellung an Informati- 
onstechniken (vgl. Ziffer 1). 
 
6. 
 Zeilen A28 + A29: Kalkulatorische Kosten  
 
Die kalkulatorischen Kosten sind die Abschreibungen  und die Verzinsung 
des Anlagekapitals. Sie werden aufgrund der entspre chenden Rechtsgrund- 
lagen (§ 6 Abs. 2 KAG NRW, § 12 GemHVO) und der Ges chäftsanweisung 
über die Durchführung der Betriebsabrechnung (Ziffe rn 5 und 6) ermittelt. 
In Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG NRW vom 05.08.1994 und 
24.07.1995 werden die Abschreibungen vom Wiederbesc haffungszeitwert 
(WBW) und die Zinsen vom Anschaffungswert (AW) bere chnet.  
 
Die Neubewertung des Kanalnetzes einschließlich der  damit verbundenen 
Erhöhung der kalkulatorischen Kosten um 5,0 Mio. € und die entsprechende 
Weitergabe über die Abwassergebühren, zu je 1/3 Ant eil in den Jahren 2004 
bis 2006, ist abgeschlossen.  
Die Abwassergebühren erhöhten sich aus diesem Grund  im Zeitraum von 
2003 bis 2006 von 320,70 € auf 367,23 € = 14,51 %, bezogen auf die Zahl- 
last eines 4-Personen Haushaltes. Das bedeutet glei chzeitig eine Gebühren- 
steigerung von insgesamt 0,25 €/m³, die sich nach d em Verhältnis der Kos- 
tenzuordnung auf die Schmutz- und Niederschlagswass ergebühr verteilt. 
Das Gesamtvermögen = Zeitwert der Abwasserbeseitigu ng beträgt derzeit 
1,24 Mrd. €
 (davon betragen die Kanalanlagen 1,11 Mrd. € = 89,5 %). 
 
Die Berechnungen der kalkulatorischen Kosten für 20 07 werden anhand der 
Werte der Betriebsabrechnung 2005, zuzüglich der In dexveränderungen auf 
das Anlagevermögen und die Ersatz-/bzw. Neuinvestit ionen für 2006 und 
2007 angesetzt. 
 
Im Einzelnen verändern sich die Werte wie folgt: 
 
- Abschreibungen 
 
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten (vgl. An- 
lage 6).  
Der Ansatz für 2007 beträgt 19,03 Mio. €  und erhöht sich gegenüber 
dem Vorjahr um 0,82 Mio. €  (+4,50 %). Dieses resultiert aus Vermö- 
genszugängen von 9.69 Mio. €  (davon 7,5 Mio. €  geplanter Zugang 
aus Erschließungsverträgen z. B. Baugebiet Gievenbe ck Südwest und 
Gewerbegebiet Loddenheide) und zusätzlichen Indexst eigerungen auf

den Zeitwert von rd. 37,55 Mio. €  (+ 2,94 % des gesamten Anlage- 
vermögens). Für das Jahr 2006 wurden Indexsteigerun gen mit 0,63 % 
in die Gebührenberechnung eingeplant, die aber tats ächlich 2,17 % 
betragen werden. Dadurch bedingt wird der entsprech ende Ansatz für 
2006 von 18,21 Mio. € überschritten und gleichzeiti g der Ansatz für 
2007 zusätzlich belastet. 
Die Indexveränderungen für die Fortschreibung der W iederbeschaf- 
fungswerte der Entwässerungskanäle lagen in den let zten 10 Jahren 
(1996 – 2005) zwischen -1,8 % und + 0,3 %. Für 2006  liegt dieser 
Wert bei +2,2 %. Aufgrund der Vorgaben aus 2006 und  der Mehr- 
wertsteuererhöhung in 2007 um 3 %-Punkte ist daher für 2007 mit ei- 
ner Indexsteigerung von mindestens 3,0 % zu rechnen , die in die Be- 
rechnung der kalkulatorischen Abschreibungen eingef lossen ist. 
 
- Verzinsung 
 
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert) 
ermittelt. Der Zinssatz ist seit 2004 auf einheitli ch 7 % festgesetzt wor- 
den. Der Ansatz 2007 verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 0,15  
Mio. € (- 2,40 %) auf 6,13 Mio. € , da die Abschreibungen auf den An- 
schaffungswert höher sind als die geplanten Vermöge nszugänge (vgl. 
Anlage 6).  
 
7.  Zeile B15: Stadtanteil für die Entwässerung der öf fentlichen Verkehrsflächen  
 
Die Stadt Münster ist Straßenbaulastträger und hat damit auch die Aufgabe, 
für eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenobe rflächen bzw. der 
öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Fläch en haben gem. Straßen- 
datenbank eine Größe von 11,82 Mio. m². 
Der Stadtanteil (= Anteil städt. Flächen zur insges amt entwässerten Flächen) 
beläuft sich 
 
- bezogen auf die Kosten des Niederschlagswassers a uf 41,48 % 
(2006 = 41,56 %)  und 
 
- bezogen auf die gebührenwirksamen Gesamtkosten 200 7 der Abwas- 
serbeseitigung auf 13,66 % (2006 = 13,57 %).  
 
Da sich die Gesamtkosten um 1,37 Mio. €
 (vgl. Ziffer I) erhöhen, verändert 
sich entsprechend auch der Stadtanteil um 0,22 Mio.  €  (+3,89 %) auf 5,84  
Mio. €. 
Der Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung wir d ohne Anrechnung von 
Rücklagen ermittelt, da diese nur von den Gebührenz ahlern erwirtschaftet 
werden (vgl. Detailberechnung in Anlage 2, Seite 4) . 
 
8.  Zeile B19: Rücklagen - Abwasserbeseitigung -  
 
Mit Wirkung vom 01.01.1999 ist § 6 Abs. 2 KAG NRW „ Benutzungsgebüh- 
ren“ dahingehend geändert worden, dass Kostenüber- oder –
unterdeckungen in der Gebührenrechnung innerhalb ei nes Kalkulationszeit- 
raumes von 3 Jahren auszugleichen sind. Der Gebühre nhaushalt –
Abwasser- schloss in 2005 mit einem Überschuss von 178.141 € ab, der in 
2007 als Rücklage wieder eingesetzt wird (2006 = 1, 30 Mio. €,  = -86,30 %). 
Die noch vorhandenen saldierten Restrücklagen von 0 ,89 Mio. € werden für 
2007 nicht mit angesetzt, da voraussichtlich in 200 6 ein Fehlbetrag in z. Zt. 
nicht kalkulierbarer Höhe entstehen wird.  
 
9. 
 Zeilen C 1.1, 1.2, 2: Abwassergebühren

9.1 Schmutzwasser (SW)  
 
Auf der Basis der Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre entfallen von den 
Gesamtkosten 67,06 % (2006 = 67,34 %) auf die Schmu tzwasserbeseiti- 
gungskosten. Der Frischwasserbezug, welcher als Ber echnungsgrundlage für 
die SW-Gebühr herangezogen wird, erhöht sich gegenü ber 2006 um rd. 0,23 
Mio. m³ (+ 1,34 %) auf rd. 17,05 Mio. m³. Aufgrund der höheren Kosten muss 
die SW-Gebühr von 1,56 €/m³  um 0,08 €/m³  (+ 5,13 %) auf 1,64 €/m³   erhöht 
werden. Ohne die höhere Frischwassermenge hätte die  Gebühr 1,66 €/m³  
betragen müssen. 
 
 
9.2 Starkverschmutzerzuschlag (SVZ) 
 
 
Die Gesamtwassermenge der Starkverschmutzer, die im  Frischwasserbezug 
enthalten ist, beträgt 0,44 Mio. m³ (2006 = 0,28 Mi o. m³). Hochgerechnet mit 
der Schadstofffracht der Starkverschmutzer errechne t sich eine Wassermen- 
ge von 1,38 Mio. m³ = Zuschlagsmenge 0,94 Mio. m³ (2006 = 1,23 Mio. m³).  
 
Bei Erhebung von Normalgebühren bei Starkverschmutz ern würde die Zahl- 
last dieser Einleitergruppe insgesamt 0,73 Mio. €
 an Schmutzwassergebüh- 
ren betragen. Einschließlich des Starkverschmutzerz uschlages beträgt die 
Gesamtgebühr 1,36 Mio. € . Damit beträgt der Starkverschmutzerzuschlag 
0,63 Mio. €  (2006 = 0,78 Mio. €) und führt zu einer Gebührenre duzierung für 
Normalgebührenzahler von 0,03 €/m³ (2006 = 0,05 €/m³). 
 
Einzelberechnungen ergeben sich aus den Anlagen 3 u nd 4. 
 
 
9.3 Niederschlagswasser (RW) 
 
 
Die befestigten zu entwässernden privaten Flächen s teigen von 16,62 Mio. 
m² um 0,06 Mio. m² (+ 0,35 %) auf 16,68 Mio. m². Au f der Basis der Durch- 
schnittskosten der letzten 5 Jahre entfallen von de n Gesamtkosten  32,94 % 
(2006 = 32,66 %) auf die Niederschlagswasserbeseiti gungskosten. Bedingt 
durch die gestiegenen Kosten allgemein und höherer Kostenanteile für das 
Niederschlagswasser, bei gleichzeitig geringerer Rü cklagenentnahme sowie 
nur leicht gestiegener Bemessungsgrundlagen -Grunds tücksfläche + 0,35 %- 
steigt die Niederschlagswassergebühr gegenüber 2006  von 0,45 €/m²  um 
0,04 €/m²  (+8,89 %) auf 0,49 €/m².  
 
 
9.4 Einheitsgebühr 
(nachrichtlich) 
 
Ohne Trennung der Gebührensätze und des Starkversch mutzerzuschlages 
ergäbe sich eine Einheitsgebühr von 2,15 €/m³ . Im Vergleich zum Vorjahres- 
wert von 2,05 €/m³ ergibt dies eine Steigerung von 4,88 %. 
 
Nach Umfrage des Bundes der Steuerzahler muss im Ja hr 2006 ein 4-
Personenhaushalt in NRW im Landesdurchschnitt 649,8 0 € (bei 200 m³ rund 
3,25 € Einheitsgebühr) an Abwassergebühren zahlen. In Münster zahlt ein 4-
Personenhaushalt nur 370,50 €. Bei der geplanten Ge bührenerhöhung er- 
höht sich die Zahllast in Münster um 21,20 € (+ 5,72 %)  auf 391,20 €
. Sie 
liegt damit weiterhin am unteren Ende der Skala all er Städte in NRW über 
100.000 Einwohnern (vgl. Anlage 12).

AGS Anlage 1

5435 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
 
Satzung 
 
 
zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW ) vom 21. 
Oktober 1969  (GV NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Verordnung vom 
28. April 2005, verkündet am 18.05.2005 (GV NRW, S.  488), der §§ 7, 41 und 76 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW, S. 666/SGV 
NRW 2023) zuletzt geändert am 03.05.2005 (GV NRW, S . 498) und des § 65 des Wasser- 
gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW ) in der Fassung der Bekanntma- 
chung vom 25.06.1995 (GV NRW, S. 926/SGV NRW 77),  zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 03.05.2003 (GV NRW, Seite 463) diese Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1 
 
Die Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS)  vom 08.12.2005 wird wie folgt ge- 
ändert:   
 
1. § 2 Gebührenarten/Bemessungsgrundlage 
Abs. 1, Ziffer 1.5, wird wie folgt geändert: 
„Bei der Ausfuhr des Klärschlamms aus nicht öffentl ichen Kleinkläranlagen und der 
Entleerung der geschlossenen Abwassergruben und Fet tabscheider und für die 
 ein- 
schließlich  der  Abfuhr und Beseitigung des daraus entfernten Klärs chlammes bzw. 
Abwassers sowie für die Annahme und Behandlung sons tiger biologisch abbaubarer 
Schlämme in einer Kläranlage werden die Gebühren na ch der Schlamm- und Abwas- 
sermenge und nach der Nenngröße des Fettabscheiders bemessen.“ 
 
2. § 2 Gebührenarten/Bemessungsgrundlage 
In Abs. 2, Ziffer 2.1 wird Satz 3 gestrichen und der frühere Satz 4 wie folgt geändert: 
„Die Schmutzwassergebühr wird im Jahresbescheid 2003 …….. abgelesenen jährl i- 
chen Frischwassermenge festgesetzt. Ab 2004 wird  Die  Schmutzwassergebühr wird  
im Jahres abgaben bescheid auf der Grundlage des im Vorjahr abgelesen en Jahres- 
frischwasserverbrauches vorläufig erhoben und nach Bekanntgabe der im Veranla- 
gungsjahr abgelesenen jährlichen Frischwassermenge festgesetzt.“  
 
Artikel 2 
 
Der gem. § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der  Stadt Münster beigefügte Gebüh- 
rentarif wird wie folgt geändert:  
 
Der Begriff „Fettabscheider“ einschließlich der dazu gehörigen Gebührentatbestände wird in 
Ziff. 4 des nachfolgenden Gebührentarifes ersatzlos gestrichen 
 
Gebührentarif 
         
zur Abwassergebührensatzung der Stadt Münster vom 13.12.2006. 
 
Gebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage 
 
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71,58 € 
 
 
Artikel 3 
 
Inkrafttreten  
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft. 
 
(nachrichtlich: die unterstrichenen und fett unterlegten Gebührensätze 
 wurden verändert)

Beratungsverlauf (4)

05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 21.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Rat
TOP 25.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0871/2006
Typ
Vorlage
Datum
24.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37