V/0228/2010
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblättern II, IV, V, VI, VII, VIII der Plan-feststellung für den Ausbau der B51/B 481n
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6249 Zeichen
V/0228/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblättern II, IV, V, VI, VII, VIII der Plan- feststellung für den Ausbau der B51/B 481n Beratungsfolge 15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die politischen Gremien nehmen die in den Deckblattverfahren vorgenommenen Änderun- gen für den Ausbau des 3. Abschnitts der B51 und für den Neubau der B 481n zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Die Stadt Münster stimmt den Änderungen der in den Deckblättern II, IV, V, VI, VII und VIII vor gelegten Planung für den Ausbau der B51 und den Neubau der B 481n im Grundsatz zu. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Stadt Münster an den erhöhten Ausbaukosten des Knotens B51/ Wolbecker Straße nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes beteiligen muss. Nach den Schätzungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW aus 2007 betragen die Gesamt- mehrkosten für den Knotenausbau ca. 3,8 Mio €. Für den städtischen Kostenanteil werden GVFG- Mittel beim Land NRW beantragt, so dass ca. 15 % der Kosten von der Stadt Münster zu finanzie- ren sind. Begründung: Zu 1.: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des 3. Abschnitts der B51 und für den Neubau der B 481n vorgelegten Stellungnahmen und Einwendungen Planänderungen vorgenommen und dazu Vorlagen-Nr.: V/0228/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 18.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0228/2010 die Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII erstellt. Die Stadt Münster ist aufgefordert worden, dazu Stellung zu nehmen. Die Verwaltung hat zur Ter- minwahrung mit Verweis auf die noch ausstehenden parlamentarischen Beratungen und Be- schlussfassung die vorläufige Stellungnahm e (Anlage 2) am 18.03.2010 abgegeben. Für das Nachreichen der Beschlüsse des Rates hat die Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Münster) eine Fristverlängerung bis zum 05.05.2010 gewährt. Die vorgenommenen Planänderungen in den Deckblättern II, IV, V, VI, VII, und VIII beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen: Im Bereich der B 51: • Umbau der Anschlussstelle B51/ L 793 (Wolbecker Straße) o Verlängerung der Ausbaustrecke auf der L 793 o Anlegung von straßenbegleitenden Grünstreifen o Signalisierung der Auf- und Abfahrtrampen zur B51 o Signalisierung der Einmündung Wolbecker Straße/ Lohausweg/ Damaschkeweg • Brückenbauwerk Jägersteg o Änderung der westlichen Rampenführung o erweiterter aktiver Lärmschutz im Bereich der Außengastronomie Im Bereich der B 481n: • L 843 (Warendorfer Straße) o Aufhebung des Bahnübergangs Maikottenweg o Ersatzwegeverbindung parallel zur Gleistrasse mit Anschluss an die Mondstraße o Zufahrt der Anliegergrundstücke im Bereich Am Pulverschuppen o Verlegung Regenrückhaltebecken • Dingstiege o Anlegung einer Treppenanlage für die Kleingartenanlage Friedland Zu 2.: In den Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII sind die wesentlichen Forderungen in den Stellung- nahmen der Stadt Münster vom 17.05.2006 zum Pl anfeststellungs-Hauptverfahren (V/0252/2006) und vom 29.08.2007 zum Deckblatt I (V/0506/2007), sowie aus dem Erörterungstermin vom 24.02. bis 27.02.2009 bei der Bezirksregierung Münster aufgegriffen worden. Von daher begrüßt die Stadt Münster die überarbeitete Planung und stimmt den Planungen der Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII im Grundsatz zu. Die Verwaltung hat die vorgelegten Planungen der Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII im Detail geprüft und einige verkehrliche Verbesserungen als Forderungen und Anregungen zusammenge- stellt (Anlage 2). Die Hauptforderungen beziehen sich dabei auf - das fehlende Deckblatt III (Landschaftspflegerischer Begleitplan) und - 3 - V/0228/2010 - eine frühzeitige Koordinierung der Ausbaumaßnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des Wasser- und Schiffahrtsamtes Rheine und der Stadt Münster im Bereich der Wolbecker Straße (L793) zwischen Dortmund-Ems-Kanal und Laerer Landweg. Da das Deckblatt III (LBP) nicht mit den übrigen Deckblättern vorgelegt worden ist, kann keine Beurteilung der geprüften Vermeidungsmaßnahmen, des Eingriffsumfangs und der daraus resultie- renden Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme durch die Stadt Münster erfolgen. Der Landesbetrieb wird im Rahmen des Ausbaus der B51 3. Abschnitt auf der Wolbecker Straße den Abschnitt zwischen der Einmündung Lohausweg/Damaschkeweg bis etwa in Höhe Hs.Nr. 290 ausbauen. Mit der Brückenbaumaßnahme zur Verbreiterung des Dortmund-Ems-Kanals wird die Wolbecker Straße zwischen DEK bis zur Einm ündung Verfürthweg durch das Wasser- und Schiff- fahrtsamt Rheine ausgebaut. Um den Netzschlu ss zwischen diesen Maßnahmen und somit auch ein maßnahmenübergreifendes Gesamtkonzept unter Berücksichtigung verkehrlicher und stadtge- stalterischer Belange sicherzustellen, soll der Abschnitt zwischen den Einmündungen Verfürthweg und Lohausweg/ Damaschkeweg durch die Stadt Münster umgebaut werden. Es liegt daher im Interesse der Stadt Münster, dass eine frühzeitige Koordinierung der Planungen und Baumaßnahmen zwischen den beteiligten Verwaltungen stattfindet. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: (1a) Erläuterungsbericht zum Deckblatt II (1b) Erläuterungsbericht zum Deckblatt IV (1c) Erläuterungsbericht zum Deckblatt V (1d) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VI (1e) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VII (1f) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VIII (2) Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblättern II, IV , V, VI, VII, VIII für den Ausbau der B51 – 3. Abschnitt und fü r den Neubau der B 481n (Verlängerung bis zum Schifffahrter Damm)
Anlage
11817 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage V/0228/2010
(1a) Erläuterungsbericht zum Deckblatt II, Teil A: B51.3
(1b) Erläuterungsbericht zum Deckblatt IV, Teil A: B51.3
(1c) Erläuterungsbericht zum Deckblatt V, Teil B: B481n
(1d) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VI, Teil B: B481n
(1e) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VII, Teil B: B481n
(1f) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VIII, Teil B: B481n
Anlage 2
zur Vorlage V/0228/2010
Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblätter II,IV,V,VI,VII,VIII
(Stand 17.03.2010)
für den Ausbau der B 51 – 3. Abschnitt
und
für den Neubau der B 481n (Verlängerung bis zum Schifffahrter Damm)
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt II, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
1
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
1.1
1.2
1.3
B 51.3 6-II 5.1-II 1) L793
(Wolbecker Straße)
Die Ausstattung der Einmündung Damaschke-
weg und der westlichen Einmündung der Orts-
fahrbahn mit einer LSA wird unterstellt.
Im weiteren Verfahren sind die Planungen des
Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Stadt
Münster für den Ausbau der Wolbecker Straße
aufeinander abzustimmen.
Für den querenden Radverkehr aus dem Da-
maschkeweg und der Ortsfahrbahn sind Radfur-
ten und gegenüberliegend Absenkungen vorzu-
sehen.
Die Befahrbarkeit der Linksabbiegestreifen aus
der Wolbecker Straße auf die B51 ist anhand
von Schleppkurven nachzuweisen.
Im Lageplan sind an den Einmündungen Da-
maschkeweg und Ortsfahrbahn Haltlinien einge-
tragen, die die Anlage einer Signalanlage vermit-
teln. In den textlichen Erläuterungen fehlt unter
den geplanten Änderungen der Hinweis auf die
Ergänzung dieser Signalanlagen.
Die Stadt Münster beabsichtigt, den Straßenab-
schnitt der Wolbecker Straße zwischen den Aus-
baumaßnahmen DEK und B51/Wolbecker Straße
entsprechend dem geplanten Ausbauquerschnitt
aus der Planfeststellung B51/Wolbecker Straße
zeitgleich umzugestalten. Des Weiteren ist für die
Einmündung Lohausweg/ Damaschkeweg ein
Teilrückbau vorgesehen.
Von hier wird eine parallele Umsetzung der Maß-
nahmen angestrebt. Eine enge Abstimmung wird
daher für erforderlich gehalten.
Der Radverkehr soll aus der Fahrbahn über die
Wolbecker Straße geführt werden. Diese Führung
ist entsprechend baulich anzulegen und zu mar-
kieren.
Für die Linksabbiegestreifen sind keine Kurven-
aufweitungen erkennbar. Der doppelte Linksab-
bieger und die parallele Abwicklung der beiden
linksabbiegenden Verkehrsströme werden für den
geplanten Brückenquerschnitt in Frage gestellt.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt II, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
2
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
1.4
Die Auswirkungen der zusätzlich erforderlichen
LSA an der Einmündung Wolbecker Stra-
ße/Lohausweg und die Verbreiterung der Wol-
becker Straße im südöstlichen Quadranten auf
den Lärmschutz entlang der Wolbecker Straße
sind noch nachzuweisen.
Im Rahmen des Erörterungstermins wurde durch
den Landesbetrieb Straßenbau NRW zugesagt,
eine nachvollziehbare Aussage zur summativen
lärmtechnischen Betrachtung nachzureichen.
Diese Unterlagen liegen bisher nicht vor.
2. B 51.3 12-II Grunderwerb Durch die Inanspruchna hme weiterer Kleingar-
tenanlagen sind nicht nur die Erwerbs- und Ab-
bruchskosten, sondern auch die Verlagerungs-,
Entschädigungs- bzw. Herstellungskosten durch
den Straßenbaulastträger als Verursacher zu
tragen.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IV, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
3
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
3. B 51.3 23-IV 5.3-IV Geh- und Radweg-
überführung Jäger-
steg
Mit der Rampenführung auf der Westseite der
B51 wird in den vorhandenen Gehölzbestand
und die städtische Sportanlage eingegriffen, so
dass Kompensationsmaßnahmen für den Natur-
haushalt und bei Aufgabe der Sportanlage ein
Ersatz (Fußballgroßspielfeld) erforderlich wer-
den. Hier sind vor der Festlegung auf eine Vari-
ante Vermeidungsmaßnahmen zu prüfen.
Das Deckblatt III mit dem LBP fehlt und lässt
damit keine Beurteilung der geprüften Vermei-
dungsmaßnahmen, des Eingriffsumfangs und
der daraus resultierenden Kompensationsmaß-
nahmen zu.
Seitens der Stadt Münster wird zur Eingriffsmini-
mierung die Prüfung einer alternativen Wegefüh-
rung auf der Rückseite des geplanten Lärm-
schutzwalles und in Verlängerung nördlich der
Außengastronomie angeregt.
Das Deckblatt III ist für eine abschließende Stel-
lungnahme zwingend erforderlich.
4.
B 51.3 32-IV
neu
5.3-IV Treppenanlage Die Treppenanlage ist entsprec hend den Nor-
men der EFA 2002 und unter Berücksichtigung
der DIN 18024-1 auszuführen.
Die detaillierte Planung der Treppenanlage ist
mit der Stadt Münster abzustimmen.
Nach EFA 2002 sollen einer Treppenanlage nicht
mehr als drei Treppenläufe mit je 9 bis max. 12
Stufen zugeordnet werden. Ausreichend dimensi-
onierte Zwischenpodeste sind in der Mitte oder in
den Drittelpunkten vorzusehen.
Die Bewegungsflächen an Verweilplätzen und
Ruheflächen u.a. an Treppenauf- und -abgängen
müssen mind. 1,50m
breit und 1,50m tief sein.
Die Auftrittsfläche der obersten Stufe ist dabei de r
Bewegungsfläche nicht anzurechnen.
5. B 51.3 23-IV Grunderwerb Durch die Verlegung de s Verbindungsweges
entlang der städtischen Sportfläche ist eine Ver-
lagerung der Sportfläche zu erwarten.
Sämtliche Verlagerungs-/Entschädigungskosten
bzw. Herstellungskosten für Ersatzflächen sind
vom Straßenbaulastträger als Verursacher zu
tragen.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt V, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
4
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
6.1
6.2
6.3
B 481n 6-V 5.1-V 1a) L843
Warendorfer Straße
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis
als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw.
Unterhaltungspflichtiger zu streichen.
Auf den Geh- und Radweg auf der Südseite und
auf die Mittelinsel im Bereich zwischen DEK und
Anbindung Wilhelmshavenufer kann verzichtet
werden.
Im Bereich der heute vorhandenen Haltestelle
„Pulverschuppen“ sind für die stadtaus- und
stadteinwärtige Fahrtrichtung Ersatzstandorte
vorzusehen.
Die Abstimmung der Lage der neuen Haltestel-
len „Pulverschuppen“ steht noch aus.
Die L 843 (Warendorfer Straße) befindet sich in
diesem Abschnitt in der Unterhaltungsträgerschaft
des Landesbetriebs Straßenbau NRW.
(siehe auch lfd. Nr. 40 in der Stellungnahme von
2006)
Unter der lfd. Nr. 34 (Geh- und Radweg Südseite)
und lfd. Nr. 35 (Straßenquerschnitt im Rampenbe-
reich der DEK-Brücke) der Stellungnahme der
Stadt Münster aus 2006 wurden diese Punkte
bereits benannt, finden sich im Deckblatt 5.1-V
jedoch nicht wieder.
Die Festlegung der Lage der neuen Haltestellen
„Pulverschuppen“ im Straßenverlauf der Waren-
dorfer Straße ist für die Anordnung von Que-
rungsstellen und Fußweganbindungen zwingend
erforderlich und ist daher bereits im jetzigen Pla-
nungsstatus und nicht erst in der Ausführungspla-
nung notwendig.
7. B 481n 62-V
neu
5.1-V 1) Einmündung
Maikottenweg/L 843
und
2) Bahnübergang
Die geplante Aufhebung des Bahnübergangs
km 3,184 der KBS 406 wird befürwortet.
Die zahlreichen ungesicherten Bahnübergänge
auf der Gleistrasse stellen ein hohes Sicherheits-
defizit dar und sollten daher sukzessive aufgeho-
ben werden.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt V, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
5
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
8. B 481n 63-V
neu
5.1-V Wegeverbindung Der Wegeführung parallel zur G leistrasse wird
zugestimmt.
Das Deckblatt III mit dem LBP fehlt und lässt
damit keine Beurteilung der geprüften Vermei-
dungsmaßnahmen, des Eingriffsumfangs und
der daraus resultierenden Kompensationsmaß-
nahmen zu.
Mit der geplanten Wegeführung wird der Netz-
schluss für den Radverkehr und die Erschließung
der rückwärtigen Grundstücke sichergestellt.
In der Abwägung zu einer alternativen Aufwertung
des Prozessionsweges, als Ersatzweg bis zur
Mondstraße, wird die geplante Wegeführung pa-
rallel zur Gleistrasse favorisiert.
Perspektivisch wird seitens der Stadt Münster ein
ergänzender Radwegnetzschluss bis zum Präsi-
dentenbusch geprüft.
Durch den geplanten Ersatzwegebau wird erheb-
lich in ökologisch wertvolle Flächen eingegriffen.
Das Deckblatt III ist für eine abschließende Stel-
lungnahme zwingend erforderlich.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt VI, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
6
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
9.1
9.2
9.3
B 481n 61-VI
neu
5.1-VI Zufahrt Flurstück 30
und 32, Flur 129
Warendorfer Straße
Die geplante Zufahrt muss über das Flurstück
135 einen Anschluss an die neue Anbindung der
Häuser 253a – d auf dem Flurstück 130 erhal-
ten.
Die Breite der Zufahrt ist entsprechend dem
Lageplan mit 3,00m ausreichend dimensioniert.
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis
als zukünftiger Eigentümer bzw. Unterhaltungs-
pflichtiger zu streichen.
Es besteht kein Netzschluss zwischen der neuen
Zufahrt und der neuen Anbindung Wilhelmsha-
venufer/Am Pulverschuppen.
Im BWV ist die Zufahrt mit 4,00 m ausgewiesen.
Die Erschließung der Flurstücke erfolgt im Be-
stand über Privatflächen. Ebenso die Erschlie-
ßung der Häuser 253 a bis d.
Die geplante Zufahrt für die Flurstücke 30 und 32
wird an diese private Wegefläche angebunden
und dient ausschließlich der privaten Zuwegung.
Eine Übernahme in das Eigentum und die Unter-
haltungspflicht der Stadt Münster wird daher von
hier ausgeschlossen.
10. B 481n 61-VI Grunderwerb Die Erschließung der Flurstücke erfolgt heute
über private Flächen. Sie sollte zukünftig auch
weiterhin über private Flächen erfolgen. Ein
Grunderwerb der privaten Erschließung durch
die Stadt wird abgelehnt.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt VII, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
7
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
11. B 481n 202-
VII
5.1-VII Oberflächenentwäs-
serung der
B481n/B51 (Einlei-
tungsstelle E2)
Die flächenmäßige Verkleinerung des Regen-
rückhaltebeckens darf nicht zu einer Volumen-
reduzierung führen und damit zu einer häufige-
ren Überstauung des Beckens und einer erhöh-
ten hydraulischen Belastung des Vorfluters.
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt VIII, Planfeststellung B 51/B 481 n
17.03.2010
8
Lfd.
Nr.
Ab-
schnitt
Nr. im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung
12. B 481n 64-VIII
neu
5.2-
VIII
Treppenanlage Die Treppenanlage ist entsprechend de n Nor-
men der EFA 2002 und unter Berücksichtigung
der DIN 18024-1 auszuführen.
Die detaillierte Planung der Treppenanlage ist
mit der Stadt Münster abzustimmen.
Die Treppenanlage zwischen den beiden Berei-
chen der Kleingartenanlage Friedland muss eine
attraktive großzügige und für alle Altersgruppen
gut nutzbare Verbindung sein. Die Treppenanlage
ist das künftige Verbindungsglied der durch den
Bau der B 481n getrennten Kleingartenanlage.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Mondstraße
- Lohausweg
- Damaschkeweg
- Laerer Landweg
- Verfürthweg
- Schifffahrter Damm
- Maikottenweg
- Am Pulverschuppen
- Wilhelmshavenufer
- Jägersteg
- Dingstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0228/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37