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V/0228/2010

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblättern II, IV, V, VI, VII, VIII der Plan-feststellung für den Ausbau der B51/B 481n

Vorlagen 18.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 23.4.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

6249 Zeichen

V/0228/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblättern II, IV, V, VI, VII, VIII der Plan-
feststellung für den Ausbau der B51/B 481n 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
28.04.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die politischen Gremien nehmen die in den Deckblattverfahren vorgenommenen Änderun-
gen für den Ausbau des 3. Abschnitts der B51 und für den Neubau der B 481n zur Kenntnis 
(Anlage 1). 
2. Die Stadt  Münster stimmt den Änderungen der in den Deckblättern II, IV, V, VI, VII und VIII  
vor  gelegten Planung für den Ausbau der B51 und den Neubau der B 481n im Grundsatz 
zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Stadt Münster an den erhöhten Ausbaukosten des 
Knotens B51/ Wolbecker Straße nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes beteiligen 
muss.  
Nach den Schätzungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW aus 2007 betragen die Gesamt-
mehrkosten für den Knotenausbau ca. 3,8 Mio €. Für den städtischen Kostenanteil werden GVFG-
Mittel beim Land NRW beantragt, so dass ca. 15 % der Kosten von der Stadt Münster zu finanzie-
ren sind. 
 
 
 
Begründung: 
Zu 1.:
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens  zum 
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des 3. Abschnitts der B51 und für den Neubau der B 
481n vorgelegten Stellungnahmen und Einwendungen Planänderungen vorgenommen und dazu 
Vorlagen-Nr.: 
V/0228/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0228/2010 
die Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII erstellt. 
 
Die Stadt Münster ist aufgefordert worden, dazu Stellung zu nehmen. Die Verwaltung hat zur Ter-
minwahrung mit Verweis auf die noch ausstehenden parlamentarischen Beratungen und Be-
schlussfassung die vorläufige Stellungnahm e (Anlage 2) am 18.03.2010 abgegeben. Für das 
Nachreichen der Beschlüsse des Rates hat die Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Münster) 
eine Fristverlängerung bis zum 05.05.2010 gewährt. 
 
Die vorgenommenen Planänderungen in den Deckblättern II, IV, V, VI, VII, und VIII beziehen sich 
im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen: 
 
Im Bereich der B 51: 
 
• Umbau der Anschlussstelle B51/ L 793 (Wolbecker Straße)
 
o Verlängerung der Ausbaustrecke auf der L 793 
o Anlegung von straßenbegleitenden Grünstreifen 
o Signalisierung der Auf- und Abfahrtrampen zur B51 
o Signalisierung der Einmündung Wolbecker Straße/ Lohausweg/ Damaschkeweg 
 
• Brückenbauwerk Jägersteg  
o Änderung der westlichen Rampenführung  
o erweiterter aktiver Lärmschutz im Bereich der Außengastronomie 
 
 
Im Bereich der B 481n: 
 
•  L 843 (Warendorfer Straße)
 
o Aufhebung des Bahnübergangs Maikottenweg 
o Ersatzwegeverbindung parallel zur Gleistrasse mit Anschluss an die Mondstraße 
o Zufahrt der Anliegergrundstücke im Bereich Am Pulverschuppen 
o Verlegung Regenrückhaltebecken 
 
• Dingstiege  
o Anlegung einer Treppenanlage für die Kleingartenanlage Friedland 
 
 
Zu 2.:
 
 
In den Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII sind die wesentlichen Forderungen in den Stellung-
nahmen der Stadt Münster vom 17.05.2006 zum Pl anfeststellungs-Hauptverfahren (V/0252/2006) 
und vom 29.08.2007 zum Deckblatt I (V/0506/2007), sowie aus dem Erörterungstermin vom 24.02. 
bis 27.02.2009 bei der Bezirksregierung Münster aufgegriffen worden. 
 
Von daher begrüßt die Stadt Münster die überarbeitete Planung und stimmt den Planungen der 
Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII im Grundsatz zu. 
 
Die Verwaltung hat die vorgelegten Planungen der Deckblätter II, IV, V, VI, VII, und VIII im Detail 
geprüft und einige verkehrliche Verbesserungen als Forderungen und Anregungen zusammenge-
stellt (Anlage 2).  
 
Die Hauptforderungen beziehen sich dabei auf 
 
- das fehlende Deckblatt III (Landschaftspflegerischer Begleitplan) und

- 3 - 
V/0228/2010 
- eine frühzeitige Koordinierung der Ausbaumaßnahmen des Landesbetriebs Straßenbau 
NRW, des Wasser- und Schiffahrtsamtes Rheine und der Stadt Münster im Bereich der 
Wolbecker Straße (L793) zwischen Dortmund-Ems-Kanal und  Laerer Landweg. 
 
Da das Deckblatt III (LBP) nicht mit den übrigen Deckblättern vorgelegt worden ist, kann keine 
Beurteilung der geprüften Vermeidungsmaßnahmen, des Eingriffsumfangs und der daraus resultie-
renden Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der  vorliegenden Stellungnahme durch die Stadt 
Münster erfolgen.  
 
Der Landesbetrieb wird im Rahmen des Ausbaus der B51 3. Abschnitt auf der Wolbecker Straße 
den Abschnitt zwischen der Einmündung Lohausweg/Damaschkeweg bis etwa in Höhe Hs.Nr. 290 
ausbauen. Mit der Brückenbaumaßnahme zur Verbreiterung des Dortmund-Ems-Kanals wird die 
Wolbecker Straße zwischen DEK bis zur Einm ündung Verfürthweg durch das Wasser- und Schiff-
fahrtsamt Rheine ausgebaut. Um den Netzschlu ss zwischen diesen Maßnahmen und somit auch 
ein maßnahmenübergreifendes Gesamtkonzept unter Berücksichtigung verkehrlicher und stadtge-
stalterischer Belange sicherzustellen, soll der Abschnitt zwischen den Einmündungen Verfürthweg 
und Lohausweg/ Damaschkeweg durch die Stadt Münster umgebaut werden.  
Es liegt daher im Interesse der Stadt Münster, dass eine frühzeitige Koordinierung der Planungen 
und Baumaßnahmen zwischen den beteiligten Verwaltungen stattfindet. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
(1a) Erläuterungsbericht zum Deckblatt II 
 
(1b) Erläuterungsbericht zum Deckblatt IV 
 
(1c) Erläuterungsbericht zum Deckblatt V 
 
(1d) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VI 
 
(1e) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VII 
 
(1f) Erläuterungsbericht zum Deckblatt VIII 
 
(2) Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblättern II, IV , V, VI, VII, VIII  für 
den Ausbau der B51 – 3. Abschnitt und fü r den Neubau der B 481n (Verlängerung 
bis zum Schifffahrter Damm)

Anlage

11817 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0228/2010 
 
 
 
 
 
 
 
(1a) Erläuterungsbericht  zum Deckblatt II, Teil A: B51.3  
 
 (1b)  Erläuterungsbericht  zum Deckblatt IV, Teil A: B51.3 
 
 (1c)  Erläuterungsbericht  zum Deckblatt V, Teil B: B481n 
 
  (1d)   Erläuterungsbericht  zum Deckblatt VI, Teil B: B481n 
 
   (1e)    Erläuterungsbericht zum Deckblatt VII, Teil B: B481n 
 
    (1f)    Erläuterungsbericht zum Deckblatt VIII, Teil B: B481n

Anlage 2 
zur Vorlage V/0228/2010 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zu den Deckblätter II,IV,V,VI,VII,VIII 
(Stand 17.03.2010) 
 
für den Ausbau der B 51 – 3. Abschnitt 
und 
für den Neubau der B 481n (Verlängerung bis zum Schifffahrter Damm)

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt II, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
1
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
1.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.2 
 
 
 
 
 
1.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
B 51.3 6-II 5.1-II 1) L793 
(Wolbecker Straße) 
 
Die Ausstattung der Einmündung Damaschke- 
weg und der westlichen Einmündung der Orts- 
fahrbahn mit einer LSA wird unterstellt. 
 
 
 
 
 
Im weiteren Verfahren sind die Planungen des 
Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Stadt 
Münster für den Ausbau der Wolbecker Straße 
aufeinander abzustimmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für den querenden Radverkehr aus dem Da- 
maschkeweg und der Ortsfahrbahn sind Radfur- 
ten und gegenüberliegend Absenkungen vorzu- 
sehen.  
 
 
Die Befahrbarkeit der Linksabbiegestreifen aus 
der Wolbecker Straße auf die B51 ist anhand 
von Schleppkurven nachzuweisen. 
 
 
 
 
 
 
Im Lageplan sind an den Einmündungen Da- 
maschkeweg und Ortsfahrbahn Haltlinien einge- 
tragen, die die Anlage einer Signalanlage vermit- 
teln. In den textlichen Erläuterungen fehlt unter 
den geplanten Änderungen der Hinweis auf die 
Ergänzung dieser Signalanlagen. 
 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt, den Straßenab- 
schnitt der Wolbecker Straße zwischen den Aus- 
baumaßnahmen DEK und B51/Wolbecker Straße 
entsprechend dem geplanten Ausbauquerschnitt 
aus der Planfeststellung B51/Wolbecker Straße 
zeitgleich umzugestalten. Des Weiteren ist für die 
Einmündung Lohausweg/ Damaschkeweg ein 
Teilrückbau vorgesehen. 
Von hier wird eine parallele Umsetzung der Maß- 
nahmen angestrebt. Eine enge Abstimmung wird 
daher für erforderlich gehalten. 
 
 
Der Radverkehr soll aus der Fahrbahn über die 
Wolbecker Straße geführt werden. Diese Führung 
ist entsprechend baulich anzulegen und zu mar- 
kieren. 
 
 
Für die Linksabbiegestreifen sind keine Kurven- 
aufweitungen erkennbar. Der doppelte Linksab- 
bieger und die parallele Abwicklung der beiden 
linksabbiegenden Verkehrsströme werden für den 
geplanten Brückenquerschnitt in Frage gestellt.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt II, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
2
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
1.4 
 
Die Auswirkungen der zusätzlich erforderlichen 
LSA an der Einmündung Wolbecker Stra- 
ße/Lohausweg und die Verbreiterung der Wol- 
becker Straße im südöstlichen Quadranten auf 
den Lärmschutz entlang der Wolbecker Straße 
sind noch nachzuweisen.  
 
Im Rahmen des Erörterungstermins  wurde durch 
den Landesbetrieb Straßenbau NRW zugesagt, 
eine nachvollziehbare Aussage zur summativen 
lärmtechnischen Betrachtung nachzureichen. 
Diese Unterlagen liegen bisher nicht vor. 
2. B 51.3  12-II Grunderwerb Durch die Inanspruchna hme weiterer Kleingar- 
tenanlagen sind nicht nur die Erwerbs- und Ab- 
bruchskosten, sondern auch die Verlagerungs-, 
Entschädigungs- bzw. Herstellungskosten durch 
den Straßenbaulastträger als Verursacher zu 
tragen.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IV, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
3
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
3. B 51.3 23-IV 5.3-IV Geh- und Radweg- 
überführung Jäger- 
steg 
Mit der Rampenführung auf der Westseite der 
B51 wird in den vorhandenen Gehölzbestand 
und die städtische Sportanlage eingegriffen, so 
dass Kompensationsmaßnahmen für den Natur- 
haushalt und bei Aufgabe der Sportanlage ein 
Ersatz (Fußballgroßspielfeld) erforderlich wer- 
den. Hier sind vor der Festlegung auf eine Vari- 
ante Vermeidungsmaßnahmen zu prüfen.  
 
Das Deckblatt III mit dem LBP fehlt und lässt 
damit  keine Beurteilung der geprüften Vermei- 
dungsmaßnahmen, des Eingriffsumfangs und 
der daraus resultierenden Kompensationsmaß- 
nahmen zu. 
 
Seitens der Stadt Münster wird zur Eingriffsmini- 
mierung die Prüfung einer alternativen Wegefüh- 
rung auf der Rückseite des geplanten Lärm- 
schutzwalles und in Verlängerung nördlich der 
Außengastronomie angeregt. 
 
 
 
 
Das Deckblatt III ist für eine abschließende Stel- 
lungnahme zwingend erforderlich. 
4. 
 
 
 
 
 
 
 
 
B 51.3 32-IV 
neu 
5.3-IV Treppenanlage Die Treppenanlage ist entsprec hend den Nor- 
men der EFA 2002 und unter Berücksichtigung 
der DIN 18024-1 auszuführen. 
Die detaillierte Planung der Treppenanlage ist 
mit der Stadt Münster abzustimmen. 
 
 
 
 
 
Nach EFA 2002 sollen einer Treppenanlage nicht 
mehr als drei Treppenläufe mit je 9 bis max. 12 
Stufen zugeordnet werden. Ausreichend dimensi- 
onierte Zwischenpodeste sind in der Mitte oder in 
den Drittelpunkten vorzusehen. 
Die Bewegungsflächen an Verweilplätzen und 
Ruheflächen u.a. an Treppenauf- und -abgängen 
müssen mind. 1,50m 
 breit und 1,50m tief sein.  
Die Auftrittsfläche der obersten Stufe ist dabei de r 
Bewegungsfläche nicht anzurechnen. 
5. B 51.3  23-IV Grunderwerb Durch die Verlegung de s Verbindungsweges 
entlang der städtischen Sportfläche ist eine Ver- 
lagerung der Sportfläche zu erwarten.  
Sämtliche  Verlagerungs-/Entschädigungskosten 
bzw. Herstellungskosten für Ersatzflächen sind 
vom Straßenbaulastträger als Verursacher zu 
tragen.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt V, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
4
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
6.1 
 
 
 
 
 
6.2 
 
 
 
 
 
 
6.3 
B 481n 6-V 5.1-V 1a) L843 
Warendorfer Straße 
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis 
als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw. 
Unterhaltungspflichtiger zu streichen. 
 
 
 
Auf den Geh- und Radweg auf der Südseite und 
auf die Mittelinsel im Bereich zwischen DEK und 
Anbindung Wilhelmshavenufer kann verzichtet 
werden. 
 
 
 
Im Bereich der heute vorhandenen Haltestelle 
„Pulverschuppen“ sind für die stadtaus- und 
stadteinwärtige Fahrtrichtung Ersatzstandorte 
vorzusehen. 
Die Abstimmung der Lage der neuen Haltestel- 
len „Pulverschuppen“ steht noch aus.  
Die L 843 (Warendorfer Straße) befindet sich in 
diesem Abschnitt in der Unterhaltungsträgerschaft 
des Landesbetriebs Straßenbau NRW. 
(siehe auch lfd. Nr. 40 in der Stellungnahme von 
2006) 
 
Unter der  lfd. Nr. 34 (Geh- und Radweg Südseite) 
und lfd. Nr. 35 (Straßenquerschnitt im Rampenbe- 
reich der DEK-Brücke) der Stellungnahme der 
Stadt Münster aus 2006 wurden diese Punkte 
bereits benannt, finden sich im Deckblatt 5.1-V 
jedoch nicht wieder. 
 
Die Festlegung der Lage der neuen Haltestellen 
„Pulverschuppen“ im Straßenverlauf der Waren- 
dorfer Straße ist für die Anordnung von Que- 
rungsstellen und Fußweganbindungen zwingend 
erforderlich und ist daher bereits im jetzigen Pla-
nungsstatus und nicht erst in der Ausführungspla- 
nung notwendig. 
 
7. B 481n 62-V 
neu 
5.1-V 1) Einmündung  
Maikottenweg/L 843 
und 
2) Bahnübergang 
Die geplante Aufhebung des Bahnübergangs 
 
km 3,184 der KBS 406 wird befürwortet. 
Die zahlreichen ungesicherten Bahnübergänge 
auf der Gleistrasse stellen ein hohes Sicherheits- 
defizit dar und sollten daher sukzessive aufgeho- 
ben werden.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt V, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
5
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
8. B 481n 63-V 
neu 
5.1-V Wegeverbindung Der Wegeführung parallel zur G leistrasse wird 
zugestimmt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Deckblatt III mit dem LBP fehlt und lässt 
damit  keine Beurteilung der geprüften Vermei- 
dungsmaßnahmen, des Eingriffsumfangs und 
der daraus resultierenden Kompensationsmaß- 
nahmen zu. 
 
Mit der geplanten Wegeführung wird der Netz- 
schluss für den Radverkehr und die Erschließung 
der rückwärtigen Grundstücke sichergestellt. 
In der Abwägung zu einer alternativen Aufwertung 
des Prozessionsweges, als Ersatzweg bis zur 
Mondstraße, wird die geplante Wegeführung pa- 
rallel zur Gleistrasse favorisiert. 
Perspektivisch wird seitens der Stadt Münster ein 
ergänzender Radwegnetzschluss bis zum Präsi- 
dentenbusch geprüft. 
 
Durch den geplanten Ersatzwegebau wird erheb- 
lich in ökologisch wertvolle Flächen eingegriffen. 
Das Deckblatt III ist für eine abschließende Stel- 
lungnahme zwingend erforderlich.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt VI, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
6
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
9.1 
 
 
 
 
 
 
9.2 
 
 
 
 
9.3 
 
B 481n 61-VI 
neu 
5.1-VI Zufahrt Flurstück 30 
und 32, Flur 129 
Warendorfer Straße 
Die geplante Zufahrt muss über das Flurstück 
135 einen Anschluss an die neue Anbindung der 
Häuser 253a – d auf dem Flurstück 130 erhal- 
ten. 
 
 
 
Die Breite der Zufahrt ist entsprechend dem 
Lageplan mit 3,00m ausreichend dimensioniert. 
 
 
 
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis 
als zukünftiger Eigentümer bzw. Unterhaltungs- 
pflichtiger zu streichen. 
Es besteht kein Netzschluss zwischen der neuen 
Zufahrt und der neuen Anbindung Wilhelmsha- 
venufer/Am Pulverschuppen. 
 
  
 
 
Im BWV ist die Zufahrt mit 4,00 m ausgewiesen. 
 
 
 
 
Die Erschließung der Flurstücke erfolgt im Be- 
stand über Privatflächen. Ebenso die Erschlie- 
ßung der Häuser 253 a bis d. 
Die geplante Zufahrt für die Flurstücke 30 und 32 
wird an diese private Wegefläche angebunden 
und dient ausschließlich der privaten Zuwegung. 
Eine Übernahme in das Eigentum und die Unter- 
haltungspflicht der Stadt Münster wird daher von 
hier ausgeschlossen. 
10. B 481n  61-VI Grunderwerb Die Erschließung der Flurstücke erfolgt heute 
über private Flächen. Sie sollte zukünftig auch 
weiterhin über private Flächen erfolgen. Ein 
Grunderwerb der privaten Erschließung durch 
die Stadt wird abgelehnt.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt VII, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
7
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
11. B 481n 202-
VII 
5.1-VII Oberflächenentwäs- 
serung der 
B481n/B51 (Einlei- 
tungsstelle E2) 
Die flächenmäßige Verkleinerung des Regen- 
rückhaltebeckens darf nicht zu einer Volumen- 
reduzierung führen und damit zu einer häufige- 
ren Überstauung des Beckens und einer erhöh- 
ten hydraulischen Belastung des Vorfluters.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt VIII, Planfeststellung B 51/B 481 n 
17.03.2010 
 
8
 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
12. B 481n 64-VIII 
neu 
5.2-
VIII 
Treppenanlage Die Treppenanlage ist entsprechend de n Nor- 
men der EFA 2002 und unter Berücksichtigung 
der DIN 18024-1 auszuführen. 
Die detaillierte Planung der Treppenanlage ist 
mit der Stadt Münster abzustimmen. 
 
Die Treppenanlage zwischen den beiden Berei- 
chen der Kleingartenanlage Friedland muss eine 
attraktive großzügige und für alle Altersgruppen 
gut nutzbare Verbindung sein. Die Treppenanlage 
ist das künftige Verbindungsglied der durch den 
Bau der B 481n getrennten Kleingartenanlage.

Beratungsverlauf (5)

15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Hauptausschuss
TOP 17.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Rat
TOP 23.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Mondstraße
  • Lohausweg
  • Damaschkeweg
  • Laerer Landweg
  • Verfürthweg
  • Schifffahrter Damm
  • Maikottenweg
  • Am Pulverschuppen
  • Wilhelmshavenufer
  • Jägersteg
  • Dingstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0228/2010
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37