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V/0705/2011

Änderung der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese

Vorlagen 13.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 16.6.1

Anlage 3_zur_V-0705-2011_Entgeltordnung Meerwiese_alt

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur_V-0705-2011_Entgeltordnung_Begegnungszentrum_Meerw

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Anlage 2_zur_V-0705-2011_Entgeltszenarien Meerwiese

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Ergänzungsvorlage V/0705/2011/1 mit Anlage

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Anlage 3_zur_V-0705-2011_Entgeltordnung Meerwiese_alt

24 Zeichen

Anlage 3 zur V/0705/2011

Beschlussvorlage

3209 Zeichen

V/0705/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Kulturausschuss Vorberatung 
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Entgeltordnung werden zusätzliche Erträge erwartet, die aber zu keiner 
haushaltsmäßigen Ertragserhöhung führen werden. Grund dafür ist, dass die bisher planmäßig 
erwarteten Erträge aus der Nutzung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums Meerwiese in 
der Vergangenheit nicht vollständig realisiert werden konnten. 
 
 
Begründung: 
 
Im Mai 2000 wurde das Begegnungszentrum Meerwiese eröffnet, um im Stadtteil Coerde 
einen Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit für alle Al tersgruppen  zu schaf-
fen. 
 
Die erste Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum 
Meerwiese wurde am 21.06.2000 mit der Vorlage 588/00 vom Rat beschlossen und ist zur 
Zeit noch gültig. 
 
Eine neue Entgeltordnung ist notw endig, um die Entgelte den Tarifen vergleichbarer Ein-
richtungen in Münster anzupassen und dem k onkreten Bedarf der Nutzung der Räumlich-
keiten nach 10 jähriger Erfahrung  Rechnung zu tragen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0705/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Haak 
Ruf: 
2 89 21 10 
E-Mail: 
HaakG@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0705/2011 
So hat sich gezeigt, dass bei Großveransta ltungen zusätzliche Räume für die Vorberei-
tung der Bühnenauftritte (z.B. Tanzgruppen)  benöt igt werden. Der Theaterraum ist  dafür 
besonders geeignet und wird zur Verfügung gestellt. 
Darüber hinaus ist eine starke   Nachfrage für den Theaterraum  insbesondere für Theater-
workshops zu verzeichnen. 
Es soll in Zukunft ein Entgelt für die Nutzung des Theaterraums erhoben werden.  
 
Die Begegnungsräume (Treff- und Kreativr aum) werden überwiegend als Seminarräume 
von den Kernnutzern benötigt. 
Die private Nutzung (Familienf eiern) wird  ausge schlossen, da die Räume durch die An-
gebote der Kernnutzer voll ausgelastet sind und Feierlichkeiten bezüglich der Lärmbelästi-
gung für die Anwohner nicht  durchzuführen sind.  
 
Die Entgeltordnung ist so aufgebaut, dass Gruppen,  Vereine und Initiativen besonders 
berücksichtigt werden, während für kommerzi elle Veranstaltungen ein möglichst hoher 
Deckungsgrad der verursachten Kosten erzielt werden soll. 
 
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei 
normaler Nutzung enthalten. 
 
Die neue Entgeltordnung biet et dem Begegnungszentrum Meerwiese die Möglichkeit, die 
vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten gemäß der Konzeption des Hauses in angemessenen, 
gestaffelten Entgelten umzusetzen und hierbei die Erfahrungen der vergangenen Jahre zu 
berücksichtigen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
- Entgeltordnung neu 
- „Lesehilfe“ / Beispielrechungen 
- Entgeltordnung alt (21.06.2000)

Anlage 1 zur_V-0705-2011_Entgeltordnung_Begegnungszentrum_Meerw

6647 Zeichen

Anlage 1 zur V/0705/2011  
 
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde 
vom 01.01.2012 
 
 
§ 1 
Nutzungszweck 
 
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als e in allen Altersgruppen zugänglicher Treff- 
punkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. 
Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgersch aftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die 
Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum 
Ziel. 
Engagierten Einwohnerlinnen und Einwohnern wird die  Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung 
und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. 
Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertun g des Stadtteils Coerde zu schaffen und dar- 
über hinaus Impulse für das gesamte Stadtgebiet zu setzen.  
 
Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Ku lturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, 
von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzern, die ein regelmäßiges soziokultu- 
relles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten.  
 
Die Kernnutzer sind: 
 
- Westfälische Schule für Musik 
- Anna-Krückmann-Haus  
- Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster  
- Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungss telle  
- Norbert-Grundschule  
 
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: 
 
-  Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesonder e für die Erhaltung, Pflege und Förderung des 
Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen    
-  Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vere inen und Institutionen 
-  Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater , Kleinkunst)   
-  Ausstellungen 
-  Film- und Vortragsveranstaltungen 
-  Veranstaltungen von Schulen 
-  Gewerbliche Veranstaltungen 
 
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen de r Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem 
Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zu gangsbeschränkte oder geschlossene Veran- 
staltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und  gewerbliche Veranstaltungen. Eine private 
Nutzung wird ausgeschlossen. 
 
 
§ 2 
Allgemeine Bestimmungen 
 
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räu me inklusive aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theater die A nwesenheit einer sachkundigen Aufsichts- 
person im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). 
Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heiz ung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übli- 
che Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundi gen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) 
zusammen.

Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreini gungen oder Bereitstellung von Personal, 
Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Ab- 
sprache möglich. 
 
Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt d ie Entgelte für die Nutzung anhand der 
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. 
In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte n ach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt 
oder erlassen werden. 
 
 
§ 3 
Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen 
 
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen d es Begegnungszentrums Meerwiese und 
Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. 
 
 
§ 4 
Veranstaltungen Dritter 
 
4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen 
 
 Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbe zogenen politischen Veranstaltun- 
gen der in der Bezirksvertretung Münster-Nord vertr etenen Parteien wird kein Basis-
Nutzungsentgelt erhoben. 
 
4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 
 
4.2.1 Soziokulturelle Veranstaltungen 
 
 Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemä- 
ßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums  Meerwiese ein ermäßigtes Basis-
Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten  erhoben werden: 
 
- bei Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen , jugendpflegerischen und sozialen Be- 
reich, die von der Stadt Münster alleine oder gemei nsam mit Vereinen oder anderen 
Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden  
- bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Be zirk Münster Nord.  
- bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die  für andere Mitbürger Angebote im kreati- 
ven, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten. 
- bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließl ich solcher, die von der Stadt Münster 
gefördert werden  
- bei Veranstaltungen städtischer Ämter 
 
 Folgendes ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt kann h ierfür berechnet werden: 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
50.- € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
25.-€  
 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
10.-€  
 
 
 
 
 
 
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord

Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes 
Basis Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. 
 
Großer Saal 
je Veranstaltungstag  
 
300.- €  
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
100.-€ 
  
Begegnungsräume 
 je Veranstaltungstag 
  
35.- €  
  
 
4.3. Sonstige Veranstaltungen 
 
 Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feier n ohne Stadtteilbezug und kommerzielle 
Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 
 
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug)  
 
Großer Saal 
je Veranstaltungstag  
 
375.- € / 25.-€ pro Std. 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
150.-€ / 15.-€ pro Std. 
  
Begegnungsräume 
 je Veranstaltungstag 
  
50.- € / 10.-.€ pro Std.  
  
 
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen  
 
Großer Saal 
je Veranstaltungstag 
 
750.- € 
  
Theaterraum 
 je Veranstaltungstag 
  
350.- €  
  
.Begegnungsräume  
 je Veranstaltung  
 
100.-€  
  
 
 
§ 5 
Sonstige Bestimmungen 
 
5.1  Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Ra umnutzungen, die nicht rechtzeitig 
abgesagt wurden, zu berechnen. 
5.2  Ändern sich die in dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsneh- 
mer verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 
5.3  Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Bege gnungszentrum Meerwiese sind die 
Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 
5.4  Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich verein barten Termin zu zahlen. 
 
 
§ 6 
Inkrafttreten 
 
Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am  …...........beschlossene Entgeltordnung tritt 
am 01.01.2012  in Kraft.

Anlage 2_zur_V-0705-2011_Entgeltszenarien Meerwiese

2064 Zeichen

Anlage 2 zur V/0705/2011  
 
 
Änderungen der Entgeltordnung 2012 für das Begegnun gszentrum Meerwiese in 
Coerde gegenüber der Entgeltordnung von 2000 am Bei spiel typischer Veranstal- 
tungen 
 
 
 
Entgeltordnung 2000 §1 und 2.1 => Entgeltordnung 2012 §3 und § 4.1 
 
Bei eigenen sowie bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen 
werden weiterhin keine  Entgelte und Nebenkosten erhoben 
 
 
Entgeltordnung 2000 § 2.2. bis 2.2.5  => Entgeltordnung 2012 § 4.2.1 
 
Stadtteilbezogene Veranstaltungen im Saal, z. B. ei ne Schulinformationsveranstaltung der Hauptschule 
Coerde, wurden bisher mit 36.- € berechnet. Dieser Betrag deckte bei Weitem nicht die Nebenkosten. 
Der neue Betrag von 50.- € ist eine geringe Anhebun g, auch nicht kostendeckend, aber notwendig, um ein e 
Verbindlichkeit bezüglich der Raumbelegung sicherzustellen.  
 
 
Entgeltordnung 2000 § 2.3.  => Entgeltordnung 2012 § 4.2.2 
 
Feste und Feiern aus dem Stadtteil wie z. B. die Jubi läumsfeier des Sportvereins Teutonia Coerde, die Jubi- 
läumsfeier der Freiwilligen Feuerwehr „Löschzug Kemper“ aus Coerde wurden bisher mit 164.- € berechnet. 
Das jetzige ermäßigte Entgelt von 300.- € wurde den Tarifen vergleichbarer Einrichtungen angepasst. 
 
 
NEU: in Entgeltordnung 2000 nicht vorhanden  => Entgeltordnung 2012 § 4.3.1 
 
Feste und Feiern, die nicht aus dem Stadtteil kommen  wie z. B. der Verein zur Förderung des Swingtanzes 
und die Angklung-Gruppe-Indonesia aus Münster, der Karnevalsverein KG Bremer Platz, der Quartettverein  
„Rheingold“ aus Hiltrup haben bisher 164.- € bezahlt. Dieser Betrag war in Münster einmalig und hatte zur 
Folge, dass der Ansturm vieler Vereine und Initiativ en aus dem gesamten Stadtgebiet Münsters sowie der 
Umgebung groß war. Das neue  Entgelt beträgt jetzt 3 75.- € und wurde ebenfalls den Tarifen vergleichbare r 
Einrichtungen angepasst. 
 
 
Entgeltordnung 2000 § 3  => Entgeltordnung 2012 § 4.3.1 
 
Für Kommerzielle Veranstaltungen wird ein vergleichbar hohes nicht ermäßigtes Basis-Entgelt erhoben.

Ergänzungsvorlage V/0705/2011/1 mit Anlage

9169 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0705/2011/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Wistokat 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der beigefügten Entgeltordnung (Anlage dieser Ergänzungsvorlage V/0705/2011/1) wird zuge-
stimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Entgeltordnung werden zusätzliche Erträge erwartet, die aber zu keiner 
haushaltsmäßigen Ertragserhöhung führen werden. Grund dafür ist, dass die bisher planmäßig 
erwarteten Erträge aus der Nutzung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums Meerwiese in 
der Vergangenheit nicht vollständig realisiert werden konnten. 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord und der Kulturausschuss beschlossen einstimmig, dem Rat 
die Beschlussfassung der Vorlage in der folgenden geänderten Fassung zu empfehlen: 
 
 „I. Sachentscheidung: 
 
Der beigefügten Entgeltordnung wird mit folgenden Änderungen: 
 
§ 4, Veranstaltungen Dritter  Abs. 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Veran-
staltungen: Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und 
bezirksbezogene politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat  vertrete-
nen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung 
Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-
Nutzungsentgelt erhoben. 
492 41 04 
 
E-Mail: 
Wistokat@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.11.2011 
V/0705/2011/1

- 2 - 
V/0705/2011/1 
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen, 5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die  
nicht rechtzeitig abgesagt wurden  - 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Wo-
che vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
 
 zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Entgeltordnung ergeben sich im städtischen Haushaltsplan bei 
den Erträgen der Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung keine Ansatz-
veränderungen.“ 
 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Entgeltordnung entsprechend zu ergän-
zen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
- Entgeltordnung neu

Anlage 1 zur V/0705/2011/1  
 
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde 
vom 01.01.2012 
 
 
§ 1 
Nutzungszweck 
 
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als e in allen Altersgruppen zugänglicher Treff- 
punkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. 
Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgersch aftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die 
Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum 
Ziel. 
Engagierten Einwohnerlinnen und Einwohnern wird die  Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung 
und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. 
Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertun g des Stadtteils Coerde zu schaffen und dar- 
über hinaus Impulse für das gesamte Stadtgebiet zu setzen.  
 
Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Ku lturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, 
von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzern, die ein regelmäßiges soziokultu- 
relles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten.  
 
Die Kernnutzer sind: 
 
- Westfälische Schule für Musik 
- Anna-Krückmann-Haus  
- Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster  
- Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungss telle  
- Norbert-Grundschule  
 
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: 
 
-  Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesonder e für die Erhaltung, Pflege und Förderung des 
Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen    
-  Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vere inen und Institutionen 
-  Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater , Kleinkunst)   
-  Ausstellungen 
-  Film- und Vortragsveranstaltungen 
-  Veranstaltungen von Schulen 
-  Gewerbliche Veranstaltungen 
 
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen de r Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem 
Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zu gangsbeschränkte oder geschlossene Veran- 
staltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und  gewerbliche Veranstaltungen. Eine private 
Nutzung wird ausgeschlossen. 
 
 
§ 2 
Allgemeine Bestimmungen 
 
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räu me inklusive aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theater die A nwesenheit einer sachkundigen Aufsichts- 
person im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). 
Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heiz ung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übli- 
che Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundi gen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) 
zusammen.

Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreini gungen oder Bereitstellung von Personal, 
Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Ab- 
sprache möglich. 
 
Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt d ie Entgelte für die Nutzung anhand der 
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. 
In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte n ach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt 
oder erlassen werden. 
 
 
§ 3 
Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen 
 
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen d es Begegnungszentrums Meerwiese und 
Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. 
 
 
§ 4 
Veranstaltungen Dritter 
 
4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen 
 
 Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbe zogenen politischen Veranstaltun- 
gen der in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
und der im Rat  vertretenen Parteien wird 
kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
 
4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 
 
4.2.1 Soziokulturelle Veranstaltungen 
 
 Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemä- 
ßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums  Meerwiese ein ermäßigtes Basis-
Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten  erhoben werden: 
 
- bei Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen , jugendpflegerischen und sozialen Be- 
reich, die von der Stadt Münster alleine oder gemei nsam mit Vereinen oder anderen 
Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden  
- bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Be zirk Münster Nord.  
- bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die  für andere Mitbürger Angebote im kreati- 
ven, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten. 
- bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließl ich solcher, die von der Stadt Münster 
gefördert werden  
- bei Veranstaltungen städtischer Ämter 
 
 Folgendes ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt kann h ierfür berechnet werden: 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
50.- € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
25.-€  
 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
10.-€

4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord 
 
 Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes 
Basis Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. 
 
Großer Saal 
je Veranstaltungstag  
 
300.- €  
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
100.-€ 
  
Begegnungsräume 
 je Veranstaltungstag 
  
35.- €  
  
 
4.3. Sonstige Veranstaltungen 
 
 Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feier n ohne Stadtteilbezug und kommerzielle 
Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 
 
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug)  
 
Großer Saal 
je Veranstaltungstag  
 
375.- € / 25.-€ pro Std. 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
150.-€ / 15.-€ pro Std. 
  
Begegnungsräume 
 je Veranstaltungstag 
  
50.- € / 10.-.€ pro Std.  
  
 
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen  
 
Großer Saal 
je Veranstaltungstag 
 
750.- € 
  
Theaterraum 
 je Veranstaltungstag 
  
350.- €  
  
.Begegnungsräume  
 je Veranstaltung  
 
100.-€  
  
 
 
§ 5 
Sonstige Bestimmungen 
 
5.1  Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Ra umnutzungen, die nicht rechtzeitig 
abgesagt wurden – 
2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vo rher 
bei  Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
5.2  Ändern sich die in dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsneh- 
mer verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 
5.3  Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Bege gnungszentrum Meerwiese sind die 
Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 
5.4  Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich verein barten Termin zu zahlen. 
 
 
§ 6 
Inkrafttreten 
 
Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am  …...........beschlossene Entgeltordnung tritt 
am 01.01.2012  in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

11.10.2011 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 14.6.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 16.6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Platz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0705/2011
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37