V/0705/2011
Änderung der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese
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Anlage 3_zur_V-0705-2011_Entgeltordnung Meerwiese_alt
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Anlage 3 zur V/0705/2011
Beschlussvorlage
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V/0705/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Änderung der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Beratungsfolge 11.10.2011 Kulturausschuss Vorberatung 22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnung werden zusätzliche Erträge erwartet, die aber zu keiner haushaltsmäßigen Ertragserhöhung führen werden. Grund dafür ist, dass die bisher planmäßig erwarteten Erträge aus der Nutzung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums Meerwiese in der Vergangenheit nicht vollständig realisiert werden konnten. Begründung: Im Mai 2000 wurde das Begegnungszentrum Meerwiese eröffnet, um im Stadtteil Coerde einen Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit für alle Al tersgruppen zu schaf- fen. Die erste Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum Meerwiese wurde am 21.06.2000 mit der Vorlage 588/00 vom Rat beschlossen und ist zur Zeit noch gültig. Eine neue Entgeltordnung ist notw endig, um die Entgelte den Tarifen vergleichbarer Ein- richtungen in Münster anzupassen und dem k onkreten Bedarf der Nutzung der Räumlich- keiten nach 10 jähriger Erfahrung Rechnung zu tragen. Vorlagen-Nr.: V/0705/2011 Auskunft erteilt: Frau Haak Ruf: 2 89 21 10 E-Mail: HaakG@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0705/2011 So hat sich gezeigt, dass bei Großveransta ltungen zusätzliche Räume für die Vorberei- tung der Bühnenauftritte (z.B. Tanzgruppen) benöt igt werden. Der Theaterraum ist dafür besonders geeignet und wird zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine starke Nachfrage für den Theaterraum insbesondere für Theater- workshops zu verzeichnen. Es soll in Zukunft ein Entgelt für die Nutzung des Theaterraums erhoben werden. Die Begegnungsräume (Treff- und Kreativr aum) werden überwiegend als Seminarräume von den Kernnutzern benötigt. Die private Nutzung (Familienf eiern) wird ausge schlossen, da die Räume durch die An- gebote der Kernnutzer voll ausgelastet sind und Feierlichkeiten bezüglich der Lärmbelästi- gung für die Anwohner nicht durchzuführen sind. Die Entgeltordnung ist so aufgebaut, dass Gruppen, Vereine und Initiativen besonders berücksichtigt werden, während für kommerzi elle Veranstaltungen ein möglichst hoher Deckungsgrad der verursachten Kosten erzielt werden soll. In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten. Die neue Entgeltordnung biet et dem Begegnungszentrum Meerwiese die Möglichkeit, die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten gemäß der Konzeption des Hauses in angemessenen, gestaffelten Entgelten umzusetzen und hierbei die Erfahrungen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: - Entgeltordnung neu - „Lesehilfe“ / Beispielrechungen - Entgeltordnung alt (21.06.2000)
Anlage 1 zur_V-0705-2011_Entgeltordnung_Begegnungszentrum_Meerw
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Anlage 1 zur V/0705/2011 Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde vom 01.01.2012 § 1 Nutzungszweck Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als e in allen Altersgruppen zugänglicher Treff- punkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgersch aftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum Ziel. Engagierten Einwohnerlinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertun g des Stadtteils Coerde zu schaffen und dar- über hinaus Impulse für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Ku lturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzern, die ein regelmäßiges soziokultu- relles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. Die Kernnutzer sind: - Westfälische Schule für Musik - Anna-Krückmann-Haus - Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster - Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungss telle - Norbert-Grundschule Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: - Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesonder e für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen - Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vere inen und Institutionen - Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater , Kleinkunst) - Ausstellungen - Film- und Vortragsveranstaltungen - Veranstaltungen von Schulen - Gewerbliche Veranstaltungen Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen de r Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zu gangsbeschränkte oder geschlossene Veran- staltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen. § 2 Allgemeine Bestimmungen In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räu me inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theater die A nwesenheit einer sachkundigen Aufsichts- person im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heiz ung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übli- che Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundi gen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) zusammen. Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreini gungen oder Bereitstellung von Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Ab- sprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt d ie Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte n ach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen d es Begegnungszentrums Meerwiese und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbe zogenen politischen Veranstaltun- gen der in der Bezirksvertretung Münster-Nord vertr etenen Parteien wird kein Basis- Nutzungsentgelt erhoben. 4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 4.2.1 Soziokulturelle Veranstaltungen Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemä- ßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden: - bei Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen , jugendpflegerischen und sozialen Be- reich, die von der Stadt Münster alleine oder gemei nsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden - bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Be zirk Münster Nord. - bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger Angebote im kreati- ven, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten. - bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließl ich solcher, die von der Stadt Münster gefördert werden - bei Veranstaltungen städtischer Ämter Folgendes ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt kann h ierfür berechnet werden: Großer Saal Je Veranstaltungstag 50.- € Theaterraum Je Veranstaltungstag 25.-€ Begegnungsräume Je Veranstaltungstag 10.-€ 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. Großer Saal je Veranstaltungstag 300.- € Theaterraum Je Veranstaltungstag 100.-€ Begegnungsräume je Veranstaltungstag 35.- € 4.3. Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feier n ohne Stadtteilbezug und kommerzielle Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug) Großer Saal je Veranstaltungstag 375.- € / 25.-€ pro Std. Theaterraum Je Veranstaltungstag 150.-€ / 15.-€ pro Std. Begegnungsräume je Veranstaltungstag 50.- € / 10.-.€ pro Std. 4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen Großer Saal je Veranstaltungstag 750.- € Theaterraum je Veranstaltungstag 350.- € .Begegnungsräume je Veranstaltung 100.-€ § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Ra umnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die in dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsneh- mer verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Bege gnungszentrum Meerwiese sind die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 5.4 Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich verein barten Termin zu zahlen. § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am …...........beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Anlage 2_zur_V-0705-2011_Entgeltszenarien Meerwiese
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Anlage 2 zur V/0705/2011 Änderungen der Entgeltordnung 2012 für das Begegnun gszentrum Meerwiese in Coerde gegenüber der Entgeltordnung von 2000 am Bei spiel typischer Veranstal- tungen Entgeltordnung 2000 §1 und 2.1 => Entgeltordnung 2012 §3 und § 4.1 Bei eigenen sowie bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen werden weiterhin keine Entgelte und Nebenkosten erhoben Entgeltordnung 2000 § 2.2. bis 2.2.5 => Entgeltordnung 2012 § 4.2.1 Stadtteilbezogene Veranstaltungen im Saal, z. B. ei ne Schulinformationsveranstaltung der Hauptschule Coerde, wurden bisher mit 36.- € berechnet. Dieser Betrag deckte bei Weitem nicht die Nebenkosten. Der neue Betrag von 50.- € ist eine geringe Anhebun g, auch nicht kostendeckend, aber notwendig, um ein e Verbindlichkeit bezüglich der Raumbelegung sicherzustellen. Entgeltordnung 2000 § 2.3. => Entgeltordnung 2012 § 4.2.2 Feste und Feiern aus dem Stadtteil wie z. B. die Jubi läumsfeier des Sportvereins Teutonia Coerde, die Jubi- läumsfeier der Freiwilligen Feuerwehr „Löschzug Kemper“ aus Coerde wurden bisher mit 164.- € berechnet. Das jetzige ermäßigte Entgelt von 300.- € wurde den Tarifen vergleichbarer Einrichtungen angepasst. NEU: in Entgeltordnung 2000 nicht vorhanden => Entgeltordnung 2012 § 4.3.1 Feste und Feiern, die nicht aus dem Stadtteil kommen wie z. B. der Verein zur Förderung des Swingtanzes und die Angklung-Gruppe-Indonesia aus Münster, der Karnevalsverein KG Bremer Platz, der Quartettverein „Rheingold“ aus Hiltrup haben bisher 164.- € bezahlt. Dieser Betrag war in Münster einmalig und hatte zur Folge, dass der Ansturm vieler Vereine und Initiativ en aus dem gesamten Stadtgebiet Münsters sowie der Umgebung groß war. Das neue Entgelt beträgt jetzt 3 75.- € und wurde ebenfalls den Tarifen vergleichbare r Einrichtungen angepasst. Entgeltordnung 2000 § 3 => Entgeltordnung 2012 § 4.3.1 Für Kommerzielle Veranstaltungen wird ein vergleichbar hohes nicht ermäßigtes Basis-Entgelt erhoben.
Ergänzungsvorlage V/0705/2011/1 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Vorlagen-Nr.: V/0705/2011/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Wistokat Ruf: Betrifft Änderung der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Beratungsfolge 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung (Anlage dieser Ergänzungsvorlage V/0705/2011/1) wird zuge- stimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnung werden zusätzliche Erträge erwartet, die aber zu keiner haushaltsmäßigen Ertragserhöhung führen werden. Grund dafür ist, dass die bisher planmäßig erwarteten Erträge aus der Nutzung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums Meerwiese in der Vergangenheit nicht vollständig realisiert werden konnten. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Nord und der Kulturausschuss beschlossen einstimmig, dem Rat die Beschlussfassung der Vorlage in der folgenden geänderten Fassung zu empfehlen: „I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung wird mit folgenden Änderungen: § 4, Veranstaltungen Dritter Abs. 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Veran- staltungen: Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertrete- nen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis- Nutzungsentgelt erhoben. 492 41 04 E-Mail: Wistokat@stadt-muenster.de Datum: 29.11.2011 V/0705/2011/1 - 2 - V/0705/2011/1 § 5 Sonstige Bestimmungen, 5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Wo- che vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnung ergeben sich im städtischen Haushaltsplan bei den Erträgen der Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung keine Ansatz- veränderungen.“ Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Entgeltordnung entsprechend zu ergän- zen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: - Entgeltordnung neu Anlage 1 zur V/0705/2011/1 Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde vom 01.01.2012 § 1 Nutzungszweck Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als e in allen Altersgruppen zugänglicher Treff- punkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgersch aftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum Ziel. Engagierten Einwohnerlinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertun g des Stadtteils Coerde zu schaffen und dar- über hinaus Impulse für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Ku lturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzern, die ein regelmäßiges soziokultu- relles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. Die Kernnutzer sind: - Westfälische Schule für Musik - Anna-Krückmann-Haus - Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster - Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungss telle - Norbert-Grundschule Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: - Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesonder e für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen - Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vere inen und Institutionen - Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater , Kleinkunst) - Ausstellungen - Film- und Vortragsveranstaltungen - Veranstaltungen von Schulen - Gewerbliche Veranstaltungen Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen de r Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zu gangsbeschränkte oder geschlossene Veran- staltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen. § 2 Allgemeine Bestimmungen In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räu me inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theater die A nwesenheit einer sachkundigen Aufsichts- person im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heiz ung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übli- che Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundi gen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) zusammen. Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreini gungen oder Bereitstellung von Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Ab- sprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt d ie Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte n ach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen d es Begegnungszentrums Meerwiese und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbe zogenen politischen Veranstaltun- gen der in der Bezirksvertretung Münster-Nord und der im Rat vertretenen Parteien wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 4.2.1 Soziokulturelle Veranstaltungen Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemä- ßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden: - bei Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen , jugendpflegerischen und sozialen Be- reich, die von der Stadt Münster alleine oder gemei nsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden - bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Be zirk Münster Nord. - bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger Angebote im kreati- ven, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten. - bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließl ich solcher, die von der Stadt Münster gefördert werden - bei Veranstaltungen städtischer Ämter Folgendes ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt kann h ierfür berechnet werden: Großer Saal Je Veranstaltungstag 50.- € Theaterraum Je Veranstaltungstag 25.-€ Begegnungsräume Je Veranstaltungstag 10.-€ 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. Großer Saal je Veranstaltungstag 300.- € Theaterraum Je Veranstaltungstag 100.-€ Begegnungsräume je Veranstaltungstag 35.- € 4.3. Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feier n ohne Stadtteilbezug und kommerzielle Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug) Großer Saal je Veranstaltungstag 375.- € / 25.-€ pro Std. Theaterraum Je Veranstaltungstag 150.-€ / 15.-€ pro Std. Begegnungsräume je Veranstaltungstag 50.- € / 10.-.€ pro Std. 4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen Großer Saal je Veranstaltungstag 750.- € Theaterraum je Veranstaltungstag 350.- € .Begegnungsräume je Veranstaltung 100.-€ § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Ra umnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vo rher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die in dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsneh- mer verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Bege gnungszentrum Meerwiese sind die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 5.4 Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich verein barten Termin zu zahlen. § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am …...........beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Platz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0705/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37