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V/0766/2022

Solidaritätspartnerschaft mit Winnyzja in der Ukraine

Vorlagen 24.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1929 Zeichen

Anlage A zur V/0766/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster geht eine bis fünf Jahre nach Ende des Ukraine-Krieges befristete Solidaritäts-
partnerschaft mit Winnyzja in der Ukraine ein, um entsprechend der Empfehlung des Deutschen 
Städtetages zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe zu leisten und Solidarität mit den Men-
schen in der Ukraine zu zeigen. Konkrete Hilfsaktionen stehen unter dem Vorbehalt, dass Dritt-
mittel eingeworben werden und ggf. erforderliche Eigenanteile der Stadt Münster finanziert wer-
den können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
Das Teilziel lautet: 
Durch das Eingehen einer zeitlich befristeten Solidaritätspartnerschaft mit Winnyzja wird Münster 
auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ ihr friedenssi-
cherndes und humanitäres Handeln stärken. Mit dem Abschluss der Partnerschaft wird Solidarität 
mit den Menschen in der Ukraine gezeigt und unter der Voraussetzung, dass Drittmittel einge-
worben werden können, konkrete Hilfe geleistet. 
 
Zielerreichung:  
Ein zeitlich befristeter Solidaritätspartnerschaftsvertrag wird die künftige Form der Zusammenar-
beit zwischen den beiden Städten konkretisieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

6889 Zeichen

V/0766/2022 
V/0766/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Solidaritätspartnerschaft mit Winnyzja in der Ukraine 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster geht eine Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Winnyzja in der Ukraine ein. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Solidaritäts-Partnerschaftsvertrag mit Winnyzja abzu-
schließen.  
 
3. Die Solidaritätspartnerschaft wird bis zum fünften Jahr nach Beendigung des Krieges in der Ukra-
ine befristet. Eine Verlängerung ist im gegenseitigem Einvernehmen möglich. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Lublin die Zusammenarbeit zwischen Münster und 
Winnyzja begrüßt und unterstützt. Der Rat der Stadt Münster begrüßt den Abschluss eines „Letter of 
Support“ zwischen der Stadt Münster und der Stadt Lublin. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Sonderfonds „Kommunale Direkthilfe im 
Rahmen der deutsch-ukrainischen Solidaritätspartnerschaften“ Hilfsgüter für Winnyzja von der 
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Besitz zu nehmen und dann in 
das Eigentum von Winnyzja zu übertragen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass entsprechend des Ratsbeschlusses vom 7.9.2022 konkrete 
Hilfsmaßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass Drittmittel eingeworben werden können. Sofern 
Drittmittel abhängig sind von entsprechenden Eigenanteilen der Stadt Münster ist zu prüfen, ob die-
se aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden können. Ansonsten ist über 
die Finanzierung gesondert zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
01.12.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0766/2022 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 7.9.2022 beschlossen, dass die Stadt Münster 
eine Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine anstrebt. Die Verwaltung wurde beauf-
tragt, mit Unterstützung der polnischen Partnerstadt Lublin Kontakt zu einer Stadt in der Ukraine auf-
zunehmen mit dem Ziel, eine zeitlich befristete Solidaritätspartnerschaft einzugehen (V/0487/2022). 
 
Die in der Folgezeit geführten Gespräche mit Lublin und Winnyzja haben gezeigt, dass sich eine Zu-
sammenarbeit mit der Stadt Winnyzja aus folgenden Gründen ganz besonders anbietet: 
 
- Die Stadt Lublin ist seit 2013 eng mit Winnyzja verbunden. Eine Solidaritätspartnerschaft zwi-
schen Münster und Winnyzja wurde von Lublin empfohlen und wird entsprechend unterstützt.  
- Kontakte zwischen Münster und Winnyzja bestehen bereits im Rahmen des Programms 
„Kommunale Direkthilfe im Rahmen der deutsch-ukrainischen Solidaritätspartnerschaften“. 
Winnyzja erhält aus Münster in diesem Jahr durch Bundesmittel finanzierte Hilfsgüter im Wert 
von rund 100.000 €. Die zusätzliche Bereitstellung von Generatoren wurde von der GIZ ange-
kündigt. Durch diese Zusammenarbeit ist bereits eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwi-
schen Münster und Winnyzja auf der Arbeitsebene entstanden. Durch die tri-nationale Zu-
sammenarbeit mit Lublin wird insbesondere die Anlieferung von Hilfsgütern aus Münster nach 
Winnyzja erleichtert. 
- In einem ersten Videogespräch zwischen den Stadtspitzen aus Münster und Winnyzja am 
11.11.2022 wurde von beiden Seiten großes Interesse an einer Solidaritätspartnerschaft be-
kundet. Oberbürgermeister Markus Lewe und der Bürgermeister von Winnyzja, Herr Serhiy 
Morhunov, sahen viele Parallelen in den Strukturen beider Städte und großes Potential für ei-
ne Zusammenarbeit.  
- Die Stadt Winnyzja wird während des Krieges in der Ukraine als Basisstadt eingestuft. Ba-
sisstädte sind für die Logistik und Versorgung der Militärfront verantwortlich. Mehrmals kam es 
in der letzten Zeit zu Anschlägen auf die Energieversorgung in Winnyzja. Winnyzja ist insbe-
sondere an Unterstützung und Know-How im Bereich der Energieversorgung interessiert. Hier 
ist Münster gut aufgestellt und kann entsprechende Unterstützung geben.  
- Mit dem Dreier -Bündnis Winnyzja – Münster – Lublin wird der gemeinsamen Erklärung der 
Bürgermeister*innen von Lublin (Polen), Nancy (Frankreich), Münster und Karlsruhe (Deutsch-
land) zur Kooperation mit Städten in de r Ukraine gerecht, die am 7.6.2022 in Lublin unter-
zeichnet wurde. Karlsruhe wird eine Städtepartnerschaft mit Winnyzja eingehen. Durch die 
Solidaritätspartnerschaft Münster-Winnyzja können sich wertvolle Synergien ergeben.  
 
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, dass die Stadt Münster eine Solidaritätspartnerschaft mit 
Winnyzja eingeht. 
 
Zu Ziffer 2: 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Solidaritäts-Partnerschaftsvertrag mit Winnyzja abzuschließen. 
 
Zu Ziffer 3: 
Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 7.9.2022 ist die Zusammenarbeit zunächst bis zum 
fünften Jahr nach Ende des Krieges befristet. Es wird vorgeschlagen, dass nach Ablauf dieser Frist 
beide Städte gemeinsam über die Form und den Zeitraum der weiteren Zusammenarbeit  entschei-
den.  
 
Zu Ziffer 4: 
Auf der Arbeitsebene haben Münster und Lublin beschlossen, sich in der Solidaritätspartnerschaft 
Winnyzja-Münster gegenseitig zu unterstützen. Die Verwaltung wird Lublin daher vorschlagen, diese 
Zusammenarbeit im Rahmen eines „Letter of Support“ auch formal festzulegen.

- 3 - 
V/0766/2022 
Zu Ziffer 5: 
Im Rahmen des Sonderfonds „Kommunale Direkthilfe im Rahmen der deutsch-ukrainischen Solidari-
tätspartnerschaften“ erhält Münster im Jahr 2022 Hilfsgüter im Wert von rund 100.000 € (Modulkü-
chen, Geschirr, Lebensmittel). Dieser Wert erhöht sich ggf. noch um die zusätzliche Bereitstellung 
von Generatoren für Winnyzja, die von der GIZ angekündigt wurden. Ob auch in 2023 oder in den 
Folgejahren weitere Hilfsgüter durch die GIZ zur Verfügung gestellt werden ist davon abhän gig, ob 
das Programm verlängert und Münster entsprechend berücksichtigt wird. Voraussetzung für die Teil-
nahme an diesem Förderprogramm der GIZ ist, dass die Kommunen formal das Eigentum an den 
Hilfsgütern annehmen und diese anschließend das Eigentum an den  ukrainischen Partner übertra-
gen. Die Verwaltung bittet hierfür um eine entsprechende Beauftragung durch den Rat. 
 
Zu Ziffer 6: 
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 7.9.2022 stehen konkrete Hilfsmaßnahmen für Winnyzja 
unter dem Vorbehalt, dass Drittmittel eingeworben werden können. Zusätzliche Haushaltsmittel für 
die Ukraine stehen aktuell im Haushalt nicht zur Verfügung. Sofern die Bewilligung von Drittmitteln 
abhängig sind von Eigenanteilen der Stadt Münster ist daher zunächst zu prüfen, ob diese aus den 
zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden können. Ansonsten ist gesondert über 
die Finanzierung zu entscheiden. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0766/2022
Typ
Vorlagen
Datum
24.11.2022
Erstellt
24.11.2022 11:42