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Strukturierter Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins Bildungssystem

Mitteilung Ausschuss 1522/2020 vom 18.09.2020

Stand: Am 25.09.2020 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 27.05.2020 1522/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 26.05.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 Strukturierter Zugang für neuzugewanderte, berufsschulfplichtige Jugendliche ins Bildungssystem Strukturierter Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins Bildungs- system Seit August werden aufgrund eines neuen Verfahrens, das in enger Zusammenarbeit mit dem städti- schen Einwohnermeldeamt und der Bezirksregierung Köln entwickelt wurde, neuzugewanderte Ju- gendliche ab 16 Jahre schon bei der Anmeldung des Wohnsitzes in Köln an die Bildungsberatung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) vermittelt. Zuvor war es so, dass Jugendliche sich eigeninitiativ über Schulen oder insbesondere Beratungsstel- len freier Träger an das KI zur Bildungsberatung wenden konnten. Dort werden die Jugendlichen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigte zu bildungsrelevanten Themen beraten. Nach einem halben Jahr ist festzustellen, dass das Verfahren nahezu alle neuzugewanderten Ju- gendlichen erfasst. Es ist nun sichergestellt, dass alle neuzugewanderten Jugendlichen über ihren Rechtsanspruch auf einen Schulplatz informiert werden, konkret Zugang in das Bildungssystem erhal- ten und sie damit ihre individuelle Bildungsperspektive deutlich verbessern können. Im Schuljahr 2019/2020 sind bisher 175 berufsschulpflichtige Jugendliche in Köln eingereist, davon wurden 118 Schülerinnen und Schüler in Internationalen Förderklassen oder Fit-für-Mehr-Klassen an Berufskollegs angemeldet. Bei 31 der insgesamt 118 Schülerinnen und Schüler wurde ein Alphabeti- sierungsbedarf festgestellt und sie wurden vollständig in entsprechenden Alphabetisierungsklassen an Berufskollegs angemeldet. 57 der 175 Personen wurden nicht an Berufskollegs angemeldet, weil sie entweder bereits versorgt sind, nicht erreicht wurden oder der Anmeldeprozess aktuell noch läuft. Für die Akteurinnen und Akteure des Bildungssystems bietet das neue System den Vorteil, dass die Bildungskette der neuzugewanderten Jugendlichen so transparenter ist und nicht zuletzt diese Ju- gendlichen hierdurch seltener durch die Raster fallen. Damit stehen sie dem Arbeitsmarkt schneller und wahrscheinlicher als Fachkräfte zur Verfügung und nicht zuletzt verhilft dies vielfach zu einer si- cheren Bleibeperspektive. 2 Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 18.08.2020

    Integrationsrat

    TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 20.08.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 20.08.2020

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 15.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 24.08.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 25.09.2020 zuletzt

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 8.7, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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