V/0856/2015
Sachstandsbericht: Weiterer Umgang mit dem Gebäude der Stadthalle Hiltrup
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Anlage 3 Kosten und Erlöse des Hallenbetriebs
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2011 2012 2013 2014 Durchschnitt 2011-2014 Personalkosten 193.157 € 162.176 € 168.141 € 171.454 € 173.732 € zzgl. Aufwendungen 94.673 € 74.608 € 99.946 € 92.240 € 90.367 € Summe 287.830 € 236.784 € 268.087 € 263.694 € 264.099 € abzgl. Erträge aus Vermietung und Verpachtung 188.286 € 189.803 € 226.814 € 194.066 € 199.742 € HH Belastung 99.544 € 46.981 € 41.273 € 69.628 € 64.357 € Kosten und Erlöse aus dem Hallenbetrieb Stadthalle Hiltrup Produktgruppe 1503 in den Jahren 2011 bis 2014
Anlage 1 Lageplan
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Hauptschule Hiltrup Kardinal-von-Galen-Gymnasium Johannes-Gutenberg-Realschule Immanuel-Kant-Gymnasium Gymn. Sporthalle (geplant) Hiltrup Stadthalle Hallenbad Kard.- v.- zentrum Schul- Fdhf. Sporthalle Sporthalle Kap. Galen- Sportplatz Friedhof Tankstelle E (geplant)Turnhalle Turnhalle Hallenbad Sportplatz anlage Sport- Sportanlage Fdhf. Friedhof Rampe Rampe Rampe Rampe Rampe (geplant) (geplant)(geplant) (geplant) Westfalenstraße Westfalenstraße Westfalenstraße Zum Roten Berge Mertensheide Zur Vogelstange Nimrodweg Vogelstange Am Klosterwald Max-Winkelmann-Straße Heideggerstraße Am Klosterwald Am Sonneborn Westfalenstraße Westfalenstraße Westfalenstraße Westfalenstraße Westfalenstraße Westfalenstraße B 54 B 54 B 54 9 16 15a 3 15 17 3a 1 13 11 2 9 200c 7a 7 6 4 3 5 5 7 8 202a 200b 10 196a 202 206a 188 200 194 206b 191 189 187 19 25 40 3a 19a 1 7 2 3 5 4 16 18 6 8 10b 10 10a 5 7 9e 9d 9f 9c 9a 5a 5b 5c 12 12a 14 9 20 24 23 21 210b 208a 6 2j 22 17 15 9b 26 19 28 216 210a 208 2b 2c 2d 214 3 218 2e 2f 2g 2h 3a 2 2a 222 220 226 224 15 16 22 182 180 3 186 2a 2b 184 4 2 184a 183 6 185 8 2 2b 5 1 3 2a 15 8 11 10 12 7 13 4 6a 6 12a 19a 14 16 18 17 19 3 12a A-2 9 206 15a 228 34 17a 11 1 175 3 9 20 18 5 22 16 24 36 10a 10 38 12 12a 1412b 12b 26 198 12c 28 13 11 30 7 192 15 17 212 17 HsNr.18 HsNr.181 1109 203 335 337 415 1108 1228 1420 1229 673485 52 480 468 462 206 1328 1327 1040 970 1007 1294 1293 1290 1324 1323 42 40 39 38 1226 1225 1221 1220 515049 48 694 693 692 672 486 482 517 1347 772 762 481 467 1409 207 1384 466 465 464 463461 460 1346 909 869 868 867 203 202 260 200 199 214 213 210 1039 1057 1055 1008 1087 1086 969 962 917 916 599 309 1073 1064 40627 914 913912 911 910 950 928 927 915 2093 2096 10561997 474 1855 1039 1833 256 255 1849 2094 2100 2099 2095 1366 278 330 385 254 184 183 182 277 1489 1488 173 164 161 77 1996 1998 1038 1057 18571856 1853 1854 1852 18511848 1858 1850 1829 1840 1828 1839 855 1838 1837 1836 1835 1834 1832 1831 1830 810 812 811 729 583 582 581 580 1370 1369 88 84 89 174 173 11 175 1292 1239 1186 1176 479 478 806 1031 1242 1241 1238 1240 1236 1182 1181 11801179 1178 1177 1189 11851184 1183 744743 773 209 891 208 1042 1032 1085 1348336 163 127 340 416 1190 1189 587 339 341 342 307 343 306 1220 1221 543 951 111 112 628 124 126 206 207 64 65 128 205 200 149 150 338 1143 Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Gemarkung: Hiltrup Flur: 10 Projekt: Stadthalle Hiltrup Maßstab: 1:2000 Stand des Katasters: 23.08.2015 Erstellt am: 24.08.2015 Stadt Münster 5007 / 010 / 1143 = 055007-011010 61531 m² 61531.0 m² ca.: 6659 m²
Anlage 6 Grundrissplan Kant Forum
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B B` VI V IV III II I C D E F G H I KD"C` D' T30 T30 T30 T30 T30 T30 T30 F30 F30 F30 11,68 2,40 3,00 4,80 3,40 15,40 40 7,40 40 6,80 40 3,20 40 5 1 5 1,36 27 2,86 27 4,48 24 3,36 24 3,36 24 3,36 24 40 60 20 2,063,94 1,07 1,01 27 2,20 66 27 4,40 6,80 2,32 40 7,40 40 6,83 40 40 1,93 5 5 1,58 29,80 11,607,60 4,40 406,8040 2,00 404,40 40 4,40 40 2,204,602,405,20 40 6,80 40 11,60 27 1,70 24 5 1,13 30 4,91 75 6,13 99 27 2,81 24 8 75 2,16 243,36 246,9624 12,36 403,9975 2,16 243,96 24 2,76 24 1,80 2 5 1,13 244,9724 5 1,13 24 1,70 40 75 6,13 5 1,31 23 5 1,31 27 27 2,86 27 3,40 50 2,40 50 35 1,80 50 8 20 1,02 1,93 3,94 2,86 40 4,48 24 27 8,73 75 10,14 75 2,16 6,88 24 756,3740 24 3,96 24 2,76 24 6,96 24 2,16 24 40 1,40 40 40 6,80 40 4,09 1,31 5,40 2,40 1,69 1,31 403,80 3,50 10 7,90 90 8 24 4,56 24 4,56 24 4,56 24 40 7,40 40 4,40 40 3,36 24 2,76 246,8840 9,88 58 25 2,10 25 10 6,80404,40 408,6824 20 6,802,85 28,32 6,805,208,6844 6,80403,88 325,60403,20 40 2,60 40 2,16 24 24 2,76 6,8040 2,00 40 7,20 2,853,703,703,703,703,70 7,32 3,60 4,6111,312,808,092,19 2,70 3,20 2,63 40 3,30 40 3,30 40 3,30 40 3,30 40 6 3,30 4 39 2,45 30 4,29 43 2,30 40 3,20 4,80 3,60 7,202,40 2,40 1,20 43 4,37 20 18,98 40 7,00 24 3,36 24 6 2,63 24 4 4,08 243,3624 3,00 7,20 7,20 1,50 5 3,20 9,20 43 8,34 43 8 1,90 8 1,03 1 2,38 7 2,71 8 19 4 2,40 8 19 1 2,09 1616 5,00 4 8,79 3 10,30 43 2,08 29 3,20 40 6,80 40 2,60 40 C C 24 24 4,68 24 1,70 10 6,96 3,3624 24 24 1 2,65 30 65 20 2,22 24 4,50 24 2 3,93 1,10 3 ,88 1,10 6 3 ,87 1,10 3 ,96 115,652° 1,10 24 1,97 24 1,97 24 2,54 24 2,68 403,28 40 5,60 35 404,40 405,20 8,60 WC Jungen Vorr. WC Jungen Vorr. WC Mädchen W C Männer Vorr. WC Männer 25 37 Lehrerbücherei 1 Treppenhaus 10 Technikraum 11A Abstellraum 11 12 13 WC-Jungen 14 Behind.-WC 16 15 WC Mädchen 17 Aufzug 18 Flur 18 Eingangshalle 18 Flur 19 Stellv. Schulleiter 20/21 Sekretariat 22 Direktor 37A Lehrergarderobe 24 25 WC Männer 3 Treppenhaus 5 Treppenhaus 6 Garderobe 7 Aula / Pädagogisches Zentrum 8 Stuhllager 9 Windfang 38 Besprechungsraum 39 Hilfsbücherei 40 Serverraum/Kopierraum 41 Schülerbücherei/Lesetreff 42 Flur 43 Übung Biologie/Chemie 48 Flur 49 Übung Physik 50 Musikraum 51 Lagerraum 52 Eingang 53 Hausmeisterraum 54 Putzmittel 56 Fotolabor 55 Fotolabor 57 Physik Sammlung 58 Biologie Sammlung 59 Medienraum - 0,665 ± 0,00 - 1,825± 0,00 - 0,665 ± 0,00 - 0,90 ± 0,00 Forum Kant Forum im Immanuel-Kant-Gymnasium, Westfalenstraße 203
Berichtsvorlage
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V/0856/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Sachstandsbericht: Weiterer Umgang mit dem Gebäude der Stadthalle Hiltrup Beratungsfolge 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 25.11.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht 26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Bericht 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 16.12.2015 Rat Bericht Bericht: Vorbemerkung: Das Gebäude der Stadthalle Hiltrup ist sanierungsbedürftig. Die Fragestellung des weiteren U m- ganges mit dem Gebäude der Stadthalle Hiltrup ist innerhalb eines mit VertreterInnen der in der Bezirksvertretung Hiltrup vertreten en Parteien, den Ratsmitgliedern aus dem Stadtbezirk Hiltrup und Vertretern der Stadtverwaltung besetzten Arbeitskreises in mehreren Sitzungen erörtert wo r- den. Diese Vorlage dient als inhaltliche Grundlage für die anstehende politische Diskussion zum we i- teren Umgang mit dem Gebäude der Stadthalle Hiltrup. Der grundlegend aufgearbeitete Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: 1. Sachverhaltsdarstellung 1.1 Nutzungen, baulicher Zustand und Kosten 1.2 Wesentliche planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen für das Grundstück der heutigen Stadthalle 1.3 Politische Beschlusslage 1.4 Arbeit des politischen Arbeitskreises Stadthalle Hiltrup 1.5 Untersuchte Varianten / Handlungsoptionen und Wirtschaftlichkeitsberechnung Vorlagen-Nr.: V/0856/2015 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 04.11.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0856/2015 1.1 Nutzungen, baulicher Zustand und Kosten 1.1.1 Nutzungsbereiche und deren Nutzer Das Gebäude der Mehrzweckhalle Stadthalle Hiltrup mit seiner Gesamtgröße von 5.330 m² Ne t- togrundfläche (NGF) – siehe auch Anlage1: Lageplan - wurde 1978 in ein - bis zweistöckiger Bauweise – überwiegend als St ahlbetonskelettbau mit vorgehängten Fassadenelementen aus Betonfertigteilen und Glasfassadenelementen - fertiggestellt und ist in folgende Nutzungsbere i- che aufgegliedert: 1.1.1.1 Stadthallenbetrieb (Kapazität bis zu 1.700 Plätze-unbestuhlt, Saalfläche rd. 700 m²) Aktueller Hallenbetrieb Die Durchführung und Organisation des Hallenbetriebes wird seit der Eröffnung der Stadthalle durch die Bezirksverwaltung Hiltrup (Amt für Bürger- und Ratsservice) wahrgenommen. Personal Für den Betrieb der Stadthalle Hil trup setzt die Stadt Münster ca. 2,75 Stellen sowie geringfügig Beschäftigte ein. Davon entfällt eine 0,5 -Stelle auf die Verwaltung (Vergabe von Räumen, Ve r- tragswesen, Entgeltordnung, Personaleinteilung). In der Halle selbst sind zwei hauptamtliche Hallenwarte im Schichtbetrieb tätig, die für die Technik, Veranstaltungsbetreuung sowie die Ei n- haltung der Versammlungsstättenverordnung verantwortlich sind. Darüber hinaus werden einige Minijobber beschäftigt, die Aufgaben wie den Bestuhlungsauf - und -abbau, Garderobendienste, Beleuchtung und Vertretung der Hallenwarte wahrnehmen. Nutzungen und Auslastung Informationen über die verschiedenen Nutzungen der Stadthalle mit einer Aufteilung in die ve r- schiedenen Arten und dem jeweiligen Bedarf an einer Saalfläche von mehr als 400 qm sind der als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Danach haben über 90% der Veranstaltungen in einer Halle mit weniger als 400 m2 stattgefunden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Auslastung der einzeln vermietbaren Räume seit vielen Jah- ren konstant hoch ist – dies trotz der andauernden Diskussionen über den Fortbestand der Stadthalle Hiltrup. Allerdings haben sich Verschiebungen bei der Art der Nutzung ergeben, die verschiedene Ursachen haben (u. a. neue, moderne Tagungsstätten in Münster und im Umland sowie das Alter der Stadthalle Hiltrup selbst). Durch die seit Mitte 2012 nicht mehr vorhandene Gastronomie müssen Veranstalter sich selbst um die Versorgung kümmern bzw. Caterer bestellen. Dies hat sich bewährt und die Nachfrages i- tuation nicht negativ beeinflusst. Wirtschaftliches Ergebnis des Hallenbetriebes Die Kosten und Erlöse des Hallenbetriebes in den Jahren 2011 bis 2014 sind der Anlage 3 zu entnehmen. 1.1.1.2 Restaurantbereich (aktueller Leerstand) Nach der Beendigun g des Mietvertrages (31.12.2011) mit dem damaligen Restaurantbetreiber konnte trotz intensiver Bemühungen und Ausschreibungsverfahren keine Neuvermietung erreicht werden. Es bleibt festzustellen, dass der Standort als auch das Gebäude der Stadthalle wesentli- che, für einen erfolgreichen Gastronomiebetrieb erforderliche Voraussetzungen nicht erfüllt (ins- besondere keine Lauflage und keine ansprechenden Möglichkeiten für eine Außengastronomie). Mit einer weiteren Restaurantnutzung ist zukünftig nicht mehr zu rechnen. Die Räume werden derzeit zur Verpflegung von Flüchtlingen (Essensausgabe, Speiseraum etc.) hergerichtet). 3 V/0856/2015 1.1.1.3 Büronutzung Es bestehen zwei unbefristete Mietverträge mit dem Caritasverband (Nutzung als „Vor -Ort- Beratungsstelle“) und dem De utschen Schwerhörigenbund Münster und Münsterland e.V. (Nu t- zung als Hörbehindertenzentrum). 1.1.1.4 Mensa für das Schulzentrum Hiltrup Die im Jahre 2009 im Rahmen der Ganztagsoffensive des Landes eingerichtete Mensa wird von der Realschule und dem Kant-Gymnasium Hiltrup genutzt. 1.1.1.5 Unterrichtsräume 1.1.1.5.1 Aktuelle Bedarfe und Nutzungen Im Gebäude der Stadthalle Hiltrup sind acht Unterrichtsräume in unterschiedlichen Größen (zw i- schen 44 qm und 57 qm) vorhanden. Ein weiterer Raum wird seit jeher von d er Stadthalle als Lagerraum genutzt. Die acht Klassen - und Kursräume werden bei entsprechendem Bedarf durch die drei im Schu l- zentrum Hiltrup untergebrachten Schulen genutzt. Sofern keine schulische Nutzung erforderlich ist, werden die Räume durch die Bezirksverwaltung Hiltrup verwaltet/vergeben. Die Nutzung der Unterrichtsräume wird jeweils für ein Schuljahr in Abstimmung mit den Schulen festgelegt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden zwei der Unterrichtsräume an das bischöfliche Kardinal -von- Galen-Gymnasium vergeben, da dieses für die Dauer der Sanierung seines Schulgebäudes E r- satzräume benötigte. Darüber hinaus nutzte das Immanuel-Kant-Gymnasium drei Räume und die Johannes-Gutenberg-Realschule zwei Räume. Aufgrund gesunkener Klassenzahlen im laufenden Schuljah r 2015/2016 belegt das Immanuel - Kant-Gymnasium derzeit keine Unterrichtsräume in der Stadthalle; die Johannes -Gutenberg- Realschule nutzt dort drei Unterrichtsräume. Aufgrund des dringenden Bedarfs werden die 8 Unterrichtsräume derzeit zur Unterbringung vo n Flüchtlingen hergerichtet. Die Klassen der Realschule werden in das Schulzentrum (teilw. B e- reich der Hauptschule) verlagert. 1.1.1.5.2 Schulentwicklungsplanung / künftige Raumbedarfe Eine verlässliche Aussage über die Entwicklung der drei im Schulzentrum untergebrachten Schu- len ist zzt. nicht möglich. Die aktuelle „Kleinräumige Bevölkerungsprognose“ des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtpl a- nung, Verkehrsplanung umfasst einen Zeitraum bis zum Jahr 2020. Auf der Grundlage dieser Prognose wurden zunächst für die st ädtischen Grundschulen Schülerprognosen erstellt. Diese zeigen für die Grundschulen im Stadtteil Hiltrup gegenüber dem Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2020/21 einen Anstieg der Schülerzahlen von über 17 % (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0111/2015/1. Erg. „Schü lerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus erg e- bende Handlungsbedarfe“). Die steigenden Schülerzahlen werden in den Folgejahren auch Auswirkungen auf die weiterfü h- renden Schulen haben. Der Raumbedarf der weiterführenden Schulen hängt jed och von ve r- schiedenen Faktoren ab. So sind nicht nur die Schülerzahlentwicklung und das Schulwahlverha l- ten zu berücksichtigen, sondern auch zusätzliche Raumbedarfe im Rahmen von Inklusion und Ganztag. Im nächsten Jahr wird eine neue „Kleinräumige Bevölker ungsprognose“ erstellt, die einen läng e- ren Zeitraum von zehn Jahren umfassen wird. Auf dieser Grundlage werden dann auch für die weiterführenden Schulen Schülerprognosen erstellt. Dabei ist z.B. auch die Errichtung der 2. Städt. Gesamtschule und die Auswirkungen auf die anderen Schulformen berücksichtigt sowie im Gymnasialbereich die Entwicklung des bischöflichen Gymnasiums. 4 V/0856/2015 Im Rahmen der Beratung der o.g. Ratsvorlage wurde beschlossen , stadtbezirksbezogene Schul- entwicklungsplanungsprozesse zu initiieren. Dieser Prozess ist im Stadtteil Hiltrup bereits aufg e- nommen worden; in seinem Rahmen werden die Entwicklungen und Raumbedarfe der Schulen in Hiltrup in den Blick genommen und Lösungen erarbeitet. Aus diesen Gründen können zum jetzigen Zeitpunkt keine absc hließenden Aussagen zum künfti- gen Raumbedarf und der mittel - bis langfristigen Nutzung der Unterrichtsräume in der heutigen Stadthalle gemacht werden. Zusammenfassung Flächenübersicht und Nutzungsbereich: Gesamtfläche 5.330 m² 100 % Hallenbetrieb 2.509 m² 47,08 % Restaurant 1.320 m² 24,77 % Büronutzung 519 m² 9,72 % Mensa 248 m² 4,66 % Unterrichtsräume 734 m² 13,77 % 1.1.2 Baulicher Zustand des Gebäudes Das Gebäude befindet sich in einem altersgemäßen Zustand mit Teilsanieru ngen in folgenden Bereichen: Umlaufende Terrasse Toilettenanlagen im Bereich des großen Saales Ertüchtigung der Decke im Bereich der Versammlungsstätte Verbesserung der Beleuchtung Weitere Instandhaltungsmaßnahmen sind identifiziert (Kostenvolumen rund 1 ,25 Mio. €); diese sind allerdings keineswegs abschließend und umfassend im Sinne einer Gesamtsanierung zu verstehen: Projektbezeichnung Kosten / € Erneuerung Heizungsverteiler 50.000 Erneuerung Kaltwasserverteiler 10.000 Erneuerung RLT-Anlage Kegelbahn, Restaurant, Küche, Foyer 267.000 Einbau RLT-Anlage Sitzungssaal 65.000 Erneuerung Luftführung Küche/Decke 100.000 Änderung Luftführung Kegelbahn 35.000 Änderung/Einbau Lüftungsanlage im Saal/Sitzungssaal 230.000 Erneuerung Abluftanlage Garderobe 15.000 Erneuerung Schmutzwasserleitung Küche 20.000 Sanierung WC-Anlage 250.000 Erneuerung des Plattenbelages (Umgänge/Terrasse) 75.000 Sanierung Parkettboden Saal 25.000 Erneuerung Gebäudeautomation 100.000 Gesamt 1.242.000 Weitere größere erforderliche Sanierungsmaßnahmen: Mittelfristige Grundsanierung Hochbau, insbesondere vor energetischem Hintergrund Sanierung der defekten Grundleitungen (Wasserschutzgebiet) Haustechnische Anlagen Die Lüftungsanlagen für die Bereiche der Küche und des Restaurants sind bereits jetzt technisch und hygienisch nicht mehr betriebsfähig. Sollten diese Bereiche wieder entsprechend genutzt werden, sind diese Anlagen zwingend zu erneuern. 5 V/0856/2015 Alle weiteren technischen Anlagen sind am Ende ihrer technischen Betriebs zeit, hier ist jederzeit mit dem Ausfall der Anlagen mit den damit verbundenen Nutzungseinschränkungen zu rechnen. 1.1.3 Kosten / Erlöse / Bilanzwerte etc. Die wesentlichen immobilienwirtschaftlichen Daten und Informationen sind der als Anlage 4 bei- gefügten „Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse des Jahres 2014“ zu entnehmen. 1.2 Wesentliche planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen für das Grun d- stück der heutigen Stadthalle Das Grundstück der Stadthalle Hiltrup ist im Bebauungsplan Nr. 256 vom 3 0.12. 1986 als " Flä- che für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Stadthalle" festgesetzt. Die gegebene, stadträumliche Lage im Einzugsbereich der stadtteilprägenden Straßenachsen "Westfalenstraße" und "Marktallee" erfordert im Falle einer Neubebauung eine h ohe Gesta l- tungsqualität. 1.3 Politische Beschlusslage Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0301/2012 + 1. Ergänzung + 2. Ergänzung folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt 1.1 die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup und die Sanierung im Bestand, 1.2 die Möglichkeiten und Kosten der baulichen Erweiterung des Schulzentrums zur Sicherstel- lung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 1.3 die Kosten eines Neubaus einer Bürgerhalle in Eigenregie oder durch einen Investor für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 2. Für alle Varianten sind Nutzungskonzepte als Grundlage der Kostenermittlung zu erstellen. 1.4 Arbeit des politischen Arbeitskreises Stadthalle Hiltrup Um insbesondere di e nachfolgend genannten Handlungsbedarfe hinsichtlich der Stadthalle Hiltrup Aufarbeitung der Aufträge aufgrund der politischen Beschlussfassung vom 27.06.2012 (siehe unter 1.3) Ermöglichung einer stärker am Bedarf orientierten Nutzungsfläche des Saals, Teilbarkeit des Saales (siehe unten) Folgenutzungen für o ehemaligen Restaurantbereich im Erdgeschoss und o Unterrichtsräume im ersten Obergeschoss (siehe 1.1.1.5), wobei die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung einzubeziehen sind Sanierungserfordernisse (siehe 1.1.2 Baulicher Zustand) in enger Rückkoppelung mit den in der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup vertretenen Fraktionen aufzuarbeiten, wurde ein Arbeitskreis aus Vertretern /Vertreterinnen der in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vertretenen Fraktionen – später auch unter Einbeziehung der Ratsmitglieder aus dem Stadtbezirk Münster-Hiltrup - und der Verwaltung einberufen. Seit September 2012 hat di e- ser Arbeitskreis insgesamt neun Mal getagt. In den Sitzungen wurden einerseits die bestehenden Rahm enbedingungen (siehe oben) intensiv diskutiert, andererseits die Erwartungen der Vertreter der in der Bezirksvertretung Hiltrup vertr e- tenen Fraktionen formuliert. Hierzu zählt insbesondere der Aspekt, dass der große Saal nicht 6 V/0856/2015 teilbar ist und daher Veranstaltungen mit geringerer Teilnehmerzahl nicht adäquat durchzuführen sind. Aufgrund der Erörterung wurden verschiedene Varianten / Handlungsoptionen entwickelt und betrachtet; siehe hierzu den folgenden Punkt 1.5.1: 1.5 Untersuchte Varianten / Handlungsoptionen und Wirtschaftlichkeitsberechnung 1.5.1 Nicht weiter zu betrachtende Varianten / Handlungsoptionen Es ist vorauszuschicken, dass verschiedene Varianten nicht weiter zu betrachten sind, da ihre Umsetzung z.B. aus planungs - und baurechtlichen As pekten ausgeschlossen (siehe auch unter 1.2) oder mit erheblichen, insbesondere wirtschaftlichen Risiken versehen ist. So wurde beispielsweise die Option einer baulichen Reduzierung des Stadthallengebäudes und der kombinierten Bebauung mit Wohnungen aufgrund der zu erwartenden immissionsschut z- rechtlichen Probleme und Risiken nicht weiter betrachtet; ebenso wurde eine kombinierte Bebau- ung mit Büroräumen verworfen, da in Rückkoppelung mit der Wirtschaftsförderung Münster keine ausreichenden Vermarktungs- und Refinanzierungschancen bestehen. Eine Einzelhandlungsnutzung des Grundstücks ist aus planungsrechtlichen und stadtstrukturellen Gründen nicht wünschenswert und wurde daher ebenfalls verworfen. Ein Teilabriss des Stadthallengebäudes mit baulicher Anpass ung, Sanierung und Nutzung des verbleibenden Teils wurde ebenfalls nicht betrachtet. Bei dieser Variante würden die Kosten e i- nes Neubaus anfallen, die Ausstattung aber dem heutigen Ist -Zustand entsprechen (kein opt i- mierter und bedarfsgerechter Hallenbetrieb, wie er durch einen Neubau ermöglicht werden kön n- te). 1.5.2 Weiter zu betrachtende Varianten / Handlungsoptionen Im Weiteren sind daher folgende Varianten/Handlungsoptionen zu betrachten, wobei die Ne u- bauvarianten (siehe auch Anlage 5 : Raumprogramm) mit 700 m² Saalfläche eine 1:1 -Variante und 400 m² Saalfläche eine reduzierte Variante zur heutigen Stadthalle darstellen: 1.5.2.1 Rückbau der Stadthalle 1.5.2.1.1 mit baulichem Ersatz durch Neubau einer Bürgerhalle mit 400 bzw. 700 m² Saa l- fläche auf dem heutige n Grundstück nach dem Abriss des heutigen Gebäudebestandes ; Ersatz- mensa und Ersatzklassenräume 1.5.2.1.2. ohne baulichen Ersatz bei Nutzung vorhandener Infrastruktur , Ersatzmensa und Ersatzklassenräume 1.5.2.2 weitere Nutzung im bisherigen Umfang (ohne und mit Sanierung) 1.5.2.3 Sanierung mit Umbau und Umnutzung des Gebäudes für die derzeit in der Patr o- natsstraße 20 und 22 untergebrachten städtischen Bürobedarfe (Bezirksverwaltung Hiltrup, Jo b- center und Kommunaler Sozialdienst) sowie Mensa, Ersatzklassenräume 7 V/0856/2015 Zu 1.5.2.1 Rückbau der Stadthalle Zu 1.5.2.1.1 Rückbau der Stadthalle mit baulichem Ersatz durch Neubau einer Bürgerhal- le mit 400 bzw. 700 m² Saalfläche auf dem heutigen Grundstück nach Abriss des heutigen Gebäudebestandes; Ersatzmensa und Ersatzklassenräume Neben der Fragestellung der Kosten und Wirtschaftlichkeit der Errichtung einer Bürgerhalle ist zudem die Standortfrage von wesentlicher Bedeutung. Die intensive Betrachtung potentieller Ersatzgrundstücke für den Neubau einer Bürgerhalle – insbesondere aus stadtplanerischen und baurechtlichen Aspekten - führte zu dem Ergebnis, dass keine anderweitigen, geeigneten Grundstücke zur Verfügung stehen. Für den Neubau einer Bü r- gerhalle stünde somit ausschließlich das vorhandene Grundstück Westfalenstraße 197 zur Ver- fügung. Die Errichtung eines Neubaus einer Bürgerhalle auf dem vorhandenen Grundstück mit anschli e- ßendem Rückbau des heutigen Gebäudebestandes der Stadthalle ist nicht möglich, da die min i- male Gebäudegrundfläche eines Neubaus einer Bürgerhalle selbst mit reduziertem Raumang e- bot von 400 m² Saalfläche (zzgl. Bühne 120 m², Foyer 120 m²) über 700 m² beträgt. Ein entspr e- chender Baukörper mit einer Grundfläche von mindestens rund 24 x 30 m ist auf der vorhanden Freifläche zwischen dem heutigen Gebäude der St adthalle und der Westfalenstraße schon allein aufgrund seiner Größe nicht realisierbar. Zu 1.5.2.1.2 Rückbau der Stadthalle mit Veräußerung des Grundstückes ohne baulichen Ersatz mit Nutzung vorhandener Infrastruktur ; Ersatzmensa und Ersatzklas- senräume Sofern kein Ersatz für den Hallenbetrieb geschaffen würde, müsste im Stadtbezirk vorhandene Infrastruktur intensiver genutzt werden. Zudem stünde das Grundstück Westfalenstraße 197 dann für andere öffentliche Nutzungen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist der unter 1.3 aufgeführte Ratsauftrag zur Ermittlung „der Möglic h- keiten und Kosten der baulichen Erweiterung des Schulzentrums zur Sicherstellung von Ve r- sammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten“ zu berücksichtigen. Das zum Schulzentrum Hiltrup g ehörende Kant-Gymnasium wurde im Jahr 2000 um das „Kant - Forum“ baulich ergänzt (siehe Anlage 6 Grundrissplan). Das Forum umfasst u.a. folgende Bere i- che: Saalfläche von rund 320 m² mit einer Kapazität von 348 Sitzplätzen Bühne von rund 66 m² mit entsprechender Bühnen- und Medientechnik Stuhllager, Medientechnik Garderobe, Vorzone und sanitäre Anlagen (Synergie mit allgemeinem Schulbetrieb). Das Forum entspricht den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung und ist zudem so kon- zipiert, dass es unabhängig v om Schulbetrieb genutzt werden kann. Der Konzeption nach wäre das Forum somit bereits zum heutigen Zeitpunkt – und zudem ohne bauliche Maßnahmen - zur Sicherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten geeignet. Allerdings sind die heutigen schulischen Nutzungen des Kant-Forums zu beachten: Das Forum des Immanuel -Kant-Gymnasiums wird tagsüber schulisch vom Immanuel -Kant- Gymnasium genutzt. Auch abends finden häufig schulische Veranstaltungen im Forum statt. An einem Abend in der Woche ist da s Forum außerschulisch an eine Theatergruppe vermietet. Am Wochenende wird das Forum kaum genutzt. 8 V/0856/2015 Die geringfügige Fremdnutzung ist auch dadurch zu erklären, dass kein Abendhausmeister zur Verfügung steht. Einschätzung: Kant-Forum als Ersatz für die Stadthalle Hiltrup Es ist nicht realistisch, die derzeit in der Stadthalle durchgeführten Veranstaltungen 1:1 in das Kant-Forum zu verlagern. Vielmehr muss geklärt werden, welche Veranstaltungen in welchem Umfang ins Kant-Forum verlagert werden könnten. Dabei sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen/Aspekte zu berücksichtigen: Umfang und Intensität der – vorrangigen - schulischen Nutzungen Kapazität und Größe des Forums Ausstattung mit Nebenräumen (sanitäre Anlagen, Umkleidemöglichkeiten etc.) Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher (Funktions-)Räumlichkeiten, die auch für den Schu l- betrieb Mehrwerte schaffen können Erst nach einer Abstimmung der schulischen Nutzungen und möglichen Nutzung als Ersatz für die Stadthalle können erforderliche bauliche Maß nahmen etc. bestimmt und im Folgenden mit Kosten belegt werden. Wie bereits zu Beginn dieses Gliederungspunktes dargestellt, kommt ein Neubau ausschließlich auf dem städtischen Bestandsgrundstück in Betracht. Die Umsetzung einer Investorenlösung (siehe a uch 1.3. politische Beschlusslage) würde eine Auflösung der arrondierten städtischen Eigentumsfläche (Schulzentrum, Stadthalle, Hallenbad mit Dreifachturnhalle, Parkplatzflächen etc.) nach sich ziehen und entsprechende Teilungserfordernisse auslösen. Zudem wären – aus eigentumsrechtlicher Sicht - Abhängigkeiten und Einschränkungen hinsichtlich der weiteren En t- wicklung des städtischen Eigentumsbestandes die Folge. Eine in die vorhandene Eigentumssituation eingreifende Investorenlösung kommt daher nicht in Betracht. Ob und inwieweit unter Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher Aspekte eine Invest o- renlösung in Betracht kommen könnte, ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Zu 1.5.2.2 Weitere Nutzung im bisherigen Umfang (ohne und mit Sanierung) Die vom Rat beauftragte Ermittlung der Kosten einer Sanierung im Bestand (siehe 1.3) kann der- zeit nicht zielführend beantwortet werden, da verschiedene heutige Nutzungsbereiche nicht mehr zukunftsfähig sind, wie z.B. Restaurant, ggf. Klassenräume. Vielmehr sind Varianten z ur B e- standssanierung erst dann belastbar zu erstellen, wenn ein künftiges Nutzungskonzept z ugrunde liegt (siehe hierzu auch die folgende Variante c). Um dennoch die finanziellen Auswirkungen e i- ner Sanierungsvariante im Bestand zu betrachten, wurde eine Ber echnung mit einer – gegriffe- nen und baufachlich nicht belegten - Sanierungssumme von 4 Mio. € durchgeführt. Die Variante der weiteren Nutzung ohne Sanierung stellt lediglich einen theoretischen Ansatz dar und dient insbesondere als Orientierungshilfe bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Zu 1.5.2.3. Sanierung mit Umbau und Umnutzung des Gebäudes für die derzeit in der Pat- ronatsstraße 20 und 22 untergebrachten städtischen Bürobedarfe sowie Mensa, Ersatzklassenräume Ferner ist eine Variante „Sanierung mit Umbau und Umnutzung des Gebäudes für die derzeit in der Patr onatsstraße 20 und 22 untergebrachten städtischen Bürobedarfe“ mit einem entspr e- chenden Nutzungskonzept erstellt und deren Umsetzungsmöglichkeiten durch eine Machba r- keitsstudie bestätigt worden. Im Falle einer Umsetzung dieser Variante könnten derzeit für die Büroflächen an der Patronatsstraße gezahlte Mieten eingespart werden, so dass bei dieser Var i- ante eine Refinanzierungsmöglichkeit durch eingesparte Mietzahlungen gegeben ist. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass es sich um eine konzerninterne Anmietung von der Wohn- und Stadtbau handelt, so dass durch einen Freizug ggf. entstehende Kosten (U mbauten 9 V/0856/2015 für Folgenutzungen) und Risiken (Leerstand) in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden müssten. Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte und Rahm enbedingungen wurden konkrete Han d- lungsoptionen formuliert, die im Folgenden als Szenarien einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugeführt wurden: 1.5.3 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Die der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde liegende Fragestellung, die Methodik, Szenari- en, Annahmen und Ergebnisse sind der Anlage 7 zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse des politischen Arbeitskreises wurden für folgende Varianten konkrete Kostenschätzungen bzw. eine Machbarkeitsstudie durchgeführt: Neubau einer Bürgerhalle mit 400 sowie 700 m² Saalfläche (konkrete Kostenschätzung) Sanierung des bestehenden Stadthallengebäudes mit Umbau und Umnutzung des Gebäudes für die derzeit in der Patronatsstraße 20 und 22 untergebrachten städtischen Bürobedarfe (Bezirksverwaltung Hiltrup, Jobcenter und Kommunaler Sozialdienst) aufgrund einer Machbar- keitsstudie der Architekten Mense. Die hier ermittelten Kosten sind in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jeweils mit einer Best - und Worst-case-Variante eingeflossen. 2. Betreiberschaft der Stadthalle Hiltrup Seit der Eröffnung der Stadthalle Hiltrup obliegt die Durchführung und Organisation des Halle n- betriebes der Bezirksverwaltung Hiltrup. Der Betrieb einer künftigen Stadthalle wäre bedarfsgerecht zu organisieren; hierfür stehen dem Grunde nach zusätzlich folgende Betreibermodelle zur Verfügung: 2.1 durch bürgerschaftliches Engagement / Betreiberverein 2.2 kommerzieller Dienstleister oder 2.3 durch ein Unternehmen im Konzern Stadt Münster I.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Nr. Bezeichnung Gliederungsziffer im Text 1 Lageplan 1.1.1 2 Nutzungsübersicht Hallenbetrieb 1.1.1.1 3 Kosten und Erlöse des Hallenbetriebes 1.1.1.1 4 Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse des Jah- res 2014 1.1.3 5 Raumprogramme 400 bzw. 700 m² Saalfläche 1.5.2 6 Grundrissplan Kant-Forum 1.5.2.1.2 7 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 1.5.3
Anlage 4 Gegenüberstellung der kosten und Erlöse des Standortes Stadthalle des Jahres 2014
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Standortnummer 814, Gebäude Stadthalle Hiltrup Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse des Jahres 2014
Grunddaten
Flächen m² NGF
Gesamtfläche Gebäude Stadthalle Hiltrup 5.330 100%
Restauration 1.320 24,77%
Büro 315 5,90%
Büro 204 3,82%
Schule (Unterricht) 734 13,77%
Schule (Mensa) 248 4,66%
Hallenbetrieb 2.509 47,08%
100,00%
Bilanzwert Gebäude: Stadth. Hiltrup Durchschnittswert 2011 2014 -
Restnutzung 43 Jahre
Bilanzwert Grundst.: Gem. Hiltrup, Flur 10, Flurst.1143 5.168.604,00
Gesamtfläche des Flurstücks qm 61.531
davon qm Stadthalle Hiltrup (Schätzung gem. anl. Plan) 6.700
Grundstück € pro qm 84,00
Bilanzwert Grundstück anteilig für Stadthalle Hiltrup 562.800,00
Auf dem Flurstück befinden sich noch die Standorte
Immanuel Kant Gym. Johannes-Gutenberg Realschule,
Hauptsschule Hiltrup, Hallenbad Hiltrup, Sporthalle
Gesamt Hallenbetrieb Leerstand Rest. Schule (Unterricht) Schule (Mensa)
Abschreibungen auf Gebäude (bilanziell) 27.347,09 12.875,01 6.773,87 3.765,69 1.274,37
Instandhaltungspauschale (0,68%) 94.832,80 44.647,28 23.490,08 13.058,48 4.419,21
Verwaltungskosten (Pauschale) 39.921,70 18.795,14 9.888,61 5.497,22 1.860,35
Summe 162.101,59 76.317,43 40.152,56 22.321,39 7.553,93
Gesamt Hallenbetrieb Leerstand Rest. Schule (Unterricht) Schule (Mensa)
521000 Strom 43190,88 27.023,92 7.905,76 2.671,16
521100 Wärme (Gas, Fernwärme, Heizöl) 32935,68 20.60 7,39 6.028,63 2.036,92
521500 Wasser 1974,85 1.235,64 361,48 122,14
521600 Abwasser 5866,47 3.670,57 1.073,81 362,81
521700 Abfallbeseitigung 4506,17 2.819,44 824,82 278,69
521800 Entwässerung/Niederschlagwasser/Gewässer 323 ,72 152,41 80,19 44,58 15,09
522111 Wartung/Betriebskosten Aufzug 1447,46 681,46 358,54 199,32 67,45
522112 Wartung Haustechnik (Lüftung, ELA-Anl., 6477 ,17 3.049,45 1.604,40 891,91 301,84
522180 Prüfgebühren (TÜV-Prüf. Punktz., Hubpodi 738 3,81 3.476,30 1.828,97 1.016,75 344,09
523110 Reinigung (Fremdreinigung, Reinig.mittel) 52 491,68 - - -
523210 Straßenreinigung 1678,56 790,27 415,78 231,14 78,22
523220 Winterdienst 3448,04 1.623,34 854,08 474,80 160,68
543100 Beiträge zur Feuerversicherung 21010,43 9.891 ,71 5.204,28 2.893,14 979,09
546000 Grundsteuer 3307,06 - -
Grünpflege 984,72 463,61 243,92 135,60 45,89
Summe 187.026,70 75.485,50 10.590,14 22.081,71 7.464,04
Kalkulatorische Kosten
Gesamt Hallenbetrieb Leerstand Rest. Schule (Unterricht) Schule (Mensa)
Kalk. Zinsen Geb. (% vom durchsch.Restbuchwert 2014) - - - - -
Kalk. Zinsen Grundstück (% v. Grundstückswert) 16.884,00 7.948,99 4.182,17 2.324,93 786,79
Summe 16.884,00 7.948,99 4.182,17 2.324,93 786,79
Hinweis: Zinssatz für kalkulatorische Kosten: 3,00 %
weitere Kosten Teilergebnisplan Produktgruppe 1503 (Stadthalle Hiltrup)
Gesamt Hallenbetrieb Leerstand Rest. Schule (Unterricht) Schule (Mensa)
Personalkosten 171.454,00 171.454,00 - - -
Aufwendungen 92.240,00 92.240,00
Summe 263.694,00 263.694,00 - - -
Hinweis: Die Kosten beinhalten die Stellen für die beiden Hallenwarte, Honorarkräfte sowie eine anteilige Verwaltungsstelle (0,5 Stellenanteil)
Einnahmen
Miet- und Pachteinnahmen PG 0111; Einnahmen PG 1503 in 2014
Gesamt Hallenbetrieb Leerstand Rest. Schule (Unterricht) Schule (Mensa)
Miet- und Pachteinnahmen PG0111, 2014 35.015,73 - -
Einnahmen PG 1503 194.066,00 194.066,00 - -
Summe 229.081,73 194.066,00 - - -
Gesamt Hallenbetrieb Leerstand Rest. Schule (Unterricht) Schule (Mensa)
Kaltmiete 162.101,59 76.317,43 40.152,56 22.321,39 7.553,93
Nebenkosten 187.026,70 75.485,50 10.590,14 22.081,71 7.464,04
kalk. Kosten 16.884,00 7.948,99 4.182,17 2.324,93 786,79
Personalkosten Produktgruppe 1503 263.694,00 263.694,00 - - -
Summe Kosten 629.706,29 423.445,91 54.924,87 46.728,03 15.804,77
Miet- Und Pachteinnahmen, Einnahmen PG 1503 229.081,73 194.066,00 - - -
Saldo inkl. kalk. Kosten -400.624,56 -229.379,91 -54.924,87 -46.728,03 -15.8 04,77
Saldo ohne kalk. Kosten -383.740,56 -221.430,92 -50.742,71 -44.403,10 -15.0 17,98
Bilanzwerte
Kaltmiete für Gebäude Stadthalle Hiltrup 2014
Nebenkosten für Gebäude Stadthalle Hiltrup 2014
Anlage 7 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
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- 1 - Amt für Immobilienmanagement Abteilung für Betriebswirtschaft und Flächenmanagement 20.08.2015 2314 Wirtschaftlichkeit der Varianten für die Stadthalle Hiltrup 1. Fragestellung Fraglich ist die weitere Nutzung der Stadthalle Hil trup. Dazu muss entschieden werden, in welcher Form die Stadthalle zukünftig fortgeführt w ird. Im Folgenden werden verschiedene Varianten untersucht. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob durch die Einb eziehung des Standortes Patronatsstraße 20/22 Synergieeffekte entstehen. Denkbar wäre es, b eide jetzigen Standorte an einem Standort unterzubringen. In der hier vorgelegten Untersuchung werden mit der Methode der „Vollständigen Finanzpla- nung“ unterschiedliche Szenarien der Sanierung und des Neubaus untersucht. Außerdem wird unterschieden in Maßnahmen auf einem städtisch en Grundstück (die Betrachtung von Fremdgrundstücken ist nicht erforderlich). 2. Methodik Die Untersuchung wird anhand der Vollständigen Fina nzplanung (VoFi) durchgeführt. In ei- nem vollständigen Finanzplan wird die einem Investi tionsobjekt direkt oder indirekt zure- chenbare gesamte Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zu m Ende des Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage be- antwortet, welchen Wert das anfangs eingesetzte Eig enkapital am Ende hat. Dieser soge- nannte VoFi-Endwert der Investition wird zum Vergleich mit konkurrieren den Investitionen herangezogen. Die Vorteile des VoFis gegenüber ande ren Methoden (Kostenvergleichsme- thode, Kapitalwertmethode etc) bestehen in der Tran sparenz, weil es keine impliziten An- nahmen gibt, die nicht sofort ersichtlich sind. Da die notwendige Liquidität eines öffentlichen Inv estitionsprojektes sich vom tatsächlichen Aufwand unterscheidet, ist es sinnvoll, auch eine B etrachtung der Auswirkungen auf den Haushalt vorzunehmen. In der Haushaltssystematik si nd die Abschreibungen deutlich gerin- ger als die Kredittilgung. Somit ergeben sich Unter schiede bei der Betrachtung der Wirt- schaftlichkeit, die auf die Liquidität abstellt und somit die Kredittilgungsleistung anstelle der Abschreibung erfasst. Da die Stadt Münster derzeit ein strukturelles Haus haltsdefizit aufweist, ist es notwendig, Aussagen zur Haushaltsbelastung zu treffen. Damit k ann vermieden werden, dass wirt- schaftlich richtige Entscheidungen zu einer kurzfristigen Belastung des Haushalts beitragen. - 2 - 3. Szenarien Folgende Varianten wurden untersucht: V1 = IST-Zustand, weitere Nutzung im bisherigen Umfang ohne Sanierung Die heute vorhandenen Nutzungen des Stadthallengebä udes werden im bisherigen Umfang fortgeführt. Es werden ausschließlich erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen durchge- führt. V1.1 = IST-Zustand, weitere Nutzung im bisherigen Umfang mit Sanierung Die heute vorhandenen Nutzungen des Stadthallengebä udes werden im bisherigen Umfang fortgeführt. Die Flächen werden ohne Änderung der Nutzungen saniert und modernisiert. Diese Variante zur Bestandssanierung kann erst dann belastbar betrachtet werden, wenn ein künftiges Nutzungskonzept zugrunde liegt. Um dennoc h die finanziellen Auswirkungen die- ser Sanierungsvariante im Bestand zu betrachten, wurde eine Berechnung mit einer – gegrif- fenen und baufachlich nicht belegten - Sanierungssumme von 4 Mio. € durchgeführt. V2 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 400 qm auf dem städtischem Bestandsgrundstück, ( „best case szenario“) Eine Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 400 qm w ird auf dem städt. Bestandsgrundstück errichtet. Für die im Stadthallengebäude untergebra chten Klassenräume sowie Mensa wird Ersatz geschaffen. Innerhalb der jeweiligen Bandbreiten der Kosten werden jeweils die nied- rigsten Kosten angenommen. V2.1 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 400 qm auf dem städtischem Bestandsgrundstück, ( „worst case szenario“) Eine Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 400 qm w ird dem städt. Bestandsgrundstück er- richtet. Für die im Stadthallengebäude untergebrach ten Klassenräume sowie Mensa wird Ersatz geschaffen. Innerhalb der jeweiligen Bandbre iten der Kosten werden jeweils die höchsten Kosten angenommen. V3 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 400 qm auf einem Fremd- grundstück, (beste Kosten-/Erlössituation, „best case szenario“) -entfällt- V3.1 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläch e von 400 qm auf einem Fremd- grundstück, (schlechteste Kosten-/Erlössituation, „worst case szenario“) -entfällt- V4 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 700 qm auf dem städtischem Bestandsgrundstück, ( „best case szenario“) Die Stadthalle Hiltrup wird mit einer Saalfläche vo n 700 qm auf dem städtischen Bestands- grundstück errichtet. Für die im Stadthallengebäude untergebrachten Klassenräume sowie Mensa wird Ersatz geschaffen. Innerhalb der jeweili gen Bandbreiten der Kosten werden je- weils die niedrigsten Kosten angenommen. V4.1 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 700 qm auf dem städtischem Bestandsgrundstück, ( „worst case szenario“) Die Stadthalle Hiltrup wird mit einer Saalfläche vo n 700 auf dem städt. Bestandsgrundstück errichtet. Für die im Stadthallengebäude untergebra chten Klassenräume sowie Mensa wird Ersatz geschaffen. Innerhalb der jeweiligen Bandbre iten der Kosten werden jeweils die höchsten Kosten angenommen. - 3 - V5 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 700 qm auf einem Fremd- grundstück, (beste Kosten-/Erlössituation, „best case szenario“) -entfällt- V5.1 = Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläch e von 700 qm auf einem Fremd- grundstück, (schlechteste Kosten-/Erlössituation, „worst case szenario“) -entfällt- V6 = Umbau / Sanierung des Stadthallengebäudes, Nut zung für Hallenbetrieb und als Ersatz für Bürostandort Patronatsstraße, (beste Kostensituation, „best case szenario“) Das Stadthallengebäude wird weiterhin für den Halle nbetrieb sowie zusätzlich für die Unter- bringung der städt. Büronutzungen der Patronatsstra ße (BV Hiltrup, KSD und Jobcenter) umgebaut und saniert. Innerhalb der jeweiligen Kostenbandbreiten werden j eweils die niedrigsten Kosten ange- nommen. Die bisherigen Nutzungen Mensa, Restaurant, Klassenräume, Vermietung Büro- flächen entfallen. Für die im Stadthallengebäude un tergebrachten Klassenräume wird Ersatz geschaffen (diese Kosten sind nicht berücksichtigt). V6.1 = Umbau / Sanierung im Bestand, Einbeziehung N utzung Patronatsstraße, (schlechteste Kostensituation, „worst case szenario“) Das Stadthallengebäude wird weiterhin für den Halle nbetrieb sowie zusätzlich zur Unterbrin- gung der städt. Büronutzungen der Patronatsstraße ( BV Hiltrup, KSD und Jobcenter) umge- baut und saniert. Innerhalb der jeweiligen Kostenbandbreiten werden j eweils die höchsten Kosten angenom- men. Die bisherigen Nutzungen Mensa, Restaurant, Klassenräume, Vermietung Büroflächen entfallen. Für die im Stadthallengebäude untergebra chten Klassenräume wird Ersatz ge- schaffen (diese Kosten sind nicht berücksichtigt). V7 / 7.1 = keine weitere Nutzung der Stadthalle, Rü ckbau, mögliche Nutzung Kant- Forum Es wird davon ausgegangen, dass keine Nutzung der S tadthalle mehr möglich ist. Die be- stehende Halle wird zurückgebaut, das Grundstück wi rd für künftige öffentliche Nutzungen vorgehalten (Stichwort: wachsende Stadt). Ein Neub au erfolgt nicht. Die Patronatsstraße wird wie bisher weiterbetrieben. Es besteht die Mög lichkeit die Saalfläche von 320 qm im "Kant-Forum" zu nutzen. Da das Kant-Forum sich bere its im Bestand der Stadt Münster be- findet und in sämtlichen Varianten die Betriebskost en nicht berücksichtigt werden, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für die im Stadthallenge bäude untergebrachten Klassenräume sowie Mensa wird Ersatz geschaffen. Hinweis: Um die Vergleichbarkeit mit den Umbau- und Sanierun gsvarianten des heutigen Stadthal- lengebäudes zu ermöglichen, werden in den Varianten V1, V2, V4 und V7 die Kosten für die Nutzung des Standortes Patronatsstraße 20/22 einbez ogen. Lediglich bei den Szenarien V6 und V6.1 fallen die Kosten weg, da die Aufgabe des Standortes an der Patronatsstraße 20/22 vorgesehen ist. Beim Neubau einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von 400 qm bzw. 700 qm auf dem der- zeitigen Stadthallengrundstück steht dem Grunde nac h eine nicht benötigte Restfläche zur Verfügung. Eine Wohnbebauung scheidet aus immission srechtlichen Gründen ebenso wie eine gewerbliche Nutzung aufgrund fehlender Marktgä ngigkeit aus. Aus den vg. Gründen wird diese Variante nicht weiter verfolgt. Vielmehr wird das Grundstück der heutigen Stadthal le ausschließlich für öffentliche Nutzun- gen vorgehalten und der Baukörper so auf dem zur Ve rfügung stehenden städtischen - 4 - Grundstück positioniert, dass künftige öffentliche Bedarfe – mit denen in einer wachsenden Stadt zu rechnen ist – auf den verbleibenden Grunds tücksflächen zusätzlich untergebracht werden könnten. 4. Annahmen Folgende allgemeine Annahmen wurden für die Berechnung unterstellt: Restbuchwert Stadthalle 1.175.294 € Restbuchwert Grundstück 562.800 € Verwaltungskostenpauschale pro qm 7,46 € Ersatzbeschaffung Mensa, Klassenräume 2.490.000 € - 3.140.000 € Rückbaukosten 750.000 € - 850.000 € Rückzahlung Zuschuss Mensa 90.000 € Weiterhin wurden für alle Szenarien eine Fremd- und Eigenkapitalverzinsung von jeweils 3,00% unterstellt. Die wirtschaftliche Nutzungsdaue r wird auf 80 Jahre festgelegt. Die Rest- nutzungsdauer des aktuellen Gebäudes der Stadthalle Hiltrup beträgt 43 Jahre. Zusätzlich ist unterstellt, dass Kredite innerhalb von 30 Jahren g etilgt werden und die Zins- und Tilgungs- leistungen nicht durch neue Kredite refinanziert we rden. Die Berechnung umfasst einen Be- trachtungszeitraum von 50 Jahren. 5. Ergebnisse In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der kum ulierten Wirkung auf den Haushalt unter der Betrachtung von 50 Jahren dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, dass eine Entlastung d es Haushalts bei keinem der Szenarien möglich ist. Die geringste Haushaltsbelastung liegt bei der Variante 7, also dem Rückbau der Stadthalle und der Nutzung des Kant-Forums, vor. Dies belegen auch die folgenden Darstel- lungen. - 5 - Es ergibt sich folgende Rangfolge der Wirtschaftlichkeit: Rangfolge Prozentuale Abweichung zu Rang 1 VoFi Endwert 1 Var 7 - Rückbau, best case 2 Var 7.1 - Rückbau, worst case 10% 3 Var 1 - IST-Zustand ohne Sanierung 27% 4 Var 1.1 - IST-Zustand mit Sanierung 58% 5 Var 6 - Umbau/Sanierung, best case 80% 6 Var 2 - Neubau 400 qm, best case 84% 7 Var 2.1 - Neubau 400 qm, worst case 113% 8 Var 4 - Neubau 700 qm, best case 119% 9 Var 6.1 - Umbau/Sanierung, worst case 121% 10 Var 4.1 - Neubau 700 qm, worst case 144% Zusätzlich ist die prozentuale Abweichung der Varia nten im Vergleich zu der Variante 7, die den ersten Rang belegt, dargestellt. Die Endwerte d er Varianten liegen zum Teil über 100 % über den denen der Variante 7. In der folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis j eweils für den VoFi als auch für den Haushalt dargestellt. - 6 - Im Ergebnis ist festzuhalten, dass unter „Renditegesichtspunkten“ der Rückbau der Stadthal- le und die mögliche Nutzung des Kant-Forums umzuset zen ist. Besonders negativ fällt die Variante 4.1 auf, denn sowohl der VoFi Endwert als auch die gesamte Haushaltsbelastung erreichen hier ihr Maximum. Die rote Linie zeigt, welche Mehrkosten die übrigen Varianten im Vergleich zu der Variante 7 über 50 Jahre verursachen. Fazit: Anhand der oben aufgeführten Informationen ist ersi chtlich, dass die Variante 7 die wirt- schaftlichste ist. Nach der Variante 7 ist die Vari ante 7.1 am wirtschaftlichsten. Anhand die- ser Varianten wird verdeutlicht, dass auch die Schl ießung der Stadthalle betrachtet werden sollte, da die beiden Varianten mit großem Abstand die wirtschaftlichsten sind. Zusätzlich wäre eine Nutzung des bereits vorhandenen Kant-Forums möglich. Kommt ein vollständiger Rückbau nicht in Betracht, ist die Variante 1 die wirtschaftlichste. Vor dem Hintergrund der Risiken, die durch die Bei behaltung des Ist-Zustandes entstehen, ohne dass die Stadthalle auf den aktuellen Standard gebracht wird, kann diese Variante nur kurzfristig, bis zu einer Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes der Stadthalle, greifen. An nächster Stelle folgt die Variante 1.1, wobei al lerdings ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese Variante zur Bestandssanierung ers t dann belastbar betrachtet werden kann, wenn ein künftiges Nutzungskonzept zugrunde l iegt. Um dennoch die finanziellen Auswirkungen dieser Sanierungsvariante im Bestand zu betrachten, wurde eine Berechnung mit einer – gegriffenen und baufachlich nicht beleg ten - Sanierungssumme von 4 Mio. € durchgeführt. Die Varianten 2, 4 und 6 kommen für eine Umsetzung nicht in Betracht, da durch diese Maßnahmen erheblich höhere Kosten entstehen. - 7 - Ein Synergieeffekt bei der Einbeziehung der Patrona tsstraße 20/22 (Varianten 6 und 6.1) ist nur im Vergleich mit den Varianten 4 und 4.1 erkenn bar. Allerdings ist auch nur hier ein Ver- gleich möglich, da die Saalfläche identisch ist. gez. Flieger
Anlage 2 Nutzungsübersicht Hallenbetrieb
275 Zeichen
650 57 13 2 11 5 10 2 1 x MGV Hiltrup 23 1 34 2 252 0 31 1 29 8 4-6 aus Hiltrup 21 14 12x Kinderflohmarkt 178 4 vor allem Karneval u. KfD 40 18 ohne Stadtteil-/Bezirksbezug 0 57 Durchschnittliche Nutzungen 2010-2014 davon Nutzungen Saalfläche ab 400 qm Anmerkungen
Anlage 5 Raumprogramm Varianten 400 und 700m² Saalfläche
2076 Zeichen
Raumprogramm Stadthalle Hiltrup in m² NGF Stand 03.01.2013 Variante 400 m² Variante 700 m² Saal 400 700 Bühne 120 120 Foyer 120 200 Garderobe 40 60 Eingangsbereich 50 50 WC Besucher 50 100 WCBehinderte 10 15 Tagungsräume (2 x 50 m²) 100 100 zusätzlicher Raum (Mail BVSt 19.12.2012) 50 50 Büro Hausmeister 10 10 Personalraum (Umkleide und WC, 2 x 10 m²) 20 20 Künstergarderobe (Sammelumkleide) 20 20 WC / Waschraum Künstler (Sammel) 12 12 Bühnennebenraum 15 15 Regieraum 15 15 Lagerraum 80 100 Putzmittelraum (2 x 5 m²) 10 10 Cateringküche 40 60 Raumlufttechnik (Raumhöhe mind. 4m) 60 80 Hausanschlussraum 20 20 Notstrom/Batterieanlage (kein Dieselaggregat) 8 10 Gebäudehauptverteilung 15 15 Sicherheitstechnik/ELA 6 6 Zwischensumme 1.271 1.788 zzgl. Verkehrsflächen 15% 191 268 Gesamtsumme 1.462 2.056 Kapazitäten unbestuhlt (2 Personen je m²) 800 1.400 Reihenbestuhlung 400 700 parlamentarisch 170 300 Bankett 280 500
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (11)
- Heideggerstraße
- Westfalenstraße 203v
- Marktallee
- Patronatsstraße 20
- Am Klosterwald
- Max-Winkelmann-Straße
- Zum Roten Berge
- Zur Vogelstange
- Mertensheide
- Am Sonneborn
- Nimrodweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0856/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37