V/0659/2013
Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0659/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster Beratungsfolge 18.09.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung: 1. Der in der Anlage beigefügten Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster wird zugestimmt. Über die Einri chtung von 11,00 Planstellen zum Ste l- lenplan 2014 im Teilergebnisplan 0210 „Rettungsdienst“, die über Gebühren finanziert we r- den, ist in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund aktueller vergaberechtlicher Ent- wicklungen auf EU-Ebene (Bereichsausnahme von der allgemeinen Ausschreibungs- pflicht gem. Trilog-Verhandlungen) sowie der anstehenden Novellierung des Rettungsge- setzes NRW, im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit den Hilfsorganisationen die Auswirkungen auf die Organisation des Rettungsdienstes in der Stadt Münster zu prüfen und den Bedarf für eine Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zu erörtern. II. Finanzielle Auswirkungen: Die durch die Umsetzung der Maßnahmen des Rettungsdienstbe darfsplanes verursachten Kosten werden zu 100 % über die Rettungsdienstgebühren refinanziert und durch die Kostenträger im Gesundheitswesen getragen. In den letzten 8 Jahren konnte aufgrund von organisatorischen Maßnahmen innerhalb der Verwal- tung, bei der Durchführung des Krankentransportdienstes und des Notarztdienstes sowie der kon- tinuierlichen Steigerung der Fallzahlen in der Notfallrettung und im Notarztdienst eine Gebührener- höhung vermieden werden. Die Umsetzung der aus der Fortschreibung dieses Bedarfsplanes re- sultierenden Maßnahmen wird zu weiteren Kosten führen, die in vollem Umfang über Gebührener- träge zu decken sind. Vorlagen-Nr.: V/0659/2013 Auskunft erteilt: Herr Reckert Ruf: 2025-8200 E-Mail: ReckertW@stadt-muenster.de Datum: 03.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0659/2013 Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung ist die bisher gültige Gebührensatzung für den Re t- tungsdienst der Stadt Münster vom 08.1 2.2005 zu aktualisieren. Die Verwaltung wird nach A b- stimmung mit den Kostenträgern dem Rat der Stadt Münster einen Vorschlag zur Anpa ssung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst in einer separaten Beschlussvorlage für die Sitzung des Rates am 11.12.2013 vorlegen. Die Etatveränderungen wird die Verwaltung über Veränderungsblätter in die Haushaltsplanber a- tungen einbringen. Begründung: 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom 24.11.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 sind die Kreise und kreisfreie Städte als Träger des Rettungsdien s- tes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mi t Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche sind als Pflich taufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen und bilden eine medizinisch -organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Kreise und kreisfreie Städte als Träger des Rettungsdienstes stellen nach § 12 Bedarfspläne auf, in denen insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualität s- anforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Kranke nkraftwagen und Notarzt - Einsatzfahrzeuge festzulegen sind. Entsprechend § 12, Abs. 3 ist der aktuelle Entwurf des Bedarfsplanes den Hilfsorganisati o- nen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Lei stungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der ört- lichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten (siehe nachfolgende Ziffern 4 und 5). 2. Wesentliche Planungsgrößen 2.1 Notfallrettung Die im Bereich der Notfallrettung dargestellte Versorgungsqualität wird wesentlich durch die zwei Planungsgrößen Hilfsfrist und Erreichungsgrad bestimmt. 2.1.1 Hilfsfrist Die Hilfsfrist wurde in Münster auf 8 Minuten im städtischen und 12 Minuten im ländlichen Bereich für das Eintreffen des ersten Rettungsmittels festgelegt. Unter ländlichem Bereich werden die Stadtteile Albachten, Amelsbüren, Roxel, Nienberge, Nienberge-Häger, Sprakel, Gelmer-Dyckburg, Loevelingloh, Werse-Laer, Handorf und Wolbeck verstanden. 2.1.2 Erreichungsgrad Die vorgenannten Hilfsfristen sollen in mind. 90 % aller Fälle eingehalten werden. Ausge- nommen sind Einsätze, in denen aufgrund falscher oder unklarer Ortsangaben der angege- bene Ort rechtzeitig erreicht wurde, nicht aber die tatsächliche Einsatzstelle, nicht an einer Straße gelegene Notfallorte (abgelegene Gebiete), Einsätze außerhalb des Stadtgebietes sowie sonstige Rettungsdiensteinsätze, die nicht als Notfallrettungen zu werten sind. - 3 - V/0659/2013 Nach Auswertung der Einsatzzahlen für den Jahreszeitraum 2012 liegt in Münster der Errei- chungsgrad im städtischen Bereich bei 94 %, im ländlichen Bereich bei 95,6 %. 2.2 Krankentransport Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankentransportes gilt - analog zur Hilfsfrist bei der Notfallrettung - die Bedienzeit (Wartezeit) im Krankentransport als Zeitspanne zwischen Transportanforderung und Eintreffen des Krankentransportwagens beim Patienten. Die Planungsgröße im Krankentransport liegt bei einer durch die Rechtsprechung akzeptier- ten Bedienzeit (Wartezeit) von max. 60 Minuten bei einem Erreichungsgrad von 90 Prozent. Nach Auswertung der in 2011 und 2012 durchgeführten Krankentransporte lag der durch- schnittliche Erreichungsgrad bei 92,9 %. 3. Maßgebliche Kriterien für die aktuelle Überarbeitung Der vorliegende Bedarfsplan ist die Fortschreibung des mit Datum vom 04.01.1982 dem M i- nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (aktuell Ministerium für G e- sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, MGEPA) über die Bezirksregierung vorgelegten und mit Ratsbeschluss vom 10.07.2002 zuletzt aktualisierten Bedarfsplanes für den Re t- tungsdienst der Stadt Münster. Maßgeblich für die aktuelle Überarbeitung sind die nachfolgenden Entwicklungen bzw. Hand- lungserfordernisse (Gliederungsziffer im Rettungsdienstbedarfsplan in Klammern): o Steigerung der Einsatzzahlen im Bereich Notfallrettung mit der Folge, die Zahl der personell ständig besetzten Rettungswagen zu erhöhen (Ziffer 4.2) o Erweiterung des Stellenplanes 2014 um 11,00 Planstellen zur Besetzung der vorgenannten Rettungswagen (Ziffern 5.1.3.5, 5.1.3.6 und 5.1.3.7; abschließen- de Entscheidung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen) o Einrichtung und feste Besetzung der Funktion Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (Ziffer 5.4) o Verpflichtung zur Ausschreibung von Krankentransportleistungen gem. EU- Recht und daraus folgend das Erfordernis, die Anpassungen der Vorhaltung im Krankentransport jährlich zu prüfen (Ziffer 4.4) o Umstellung der Personalgestellung im Notarztdienst (Ziffer 5.2) o Verlegung des Notarztstandortes von der Universitätsklinik zur Feuerwache 1 (Ziffer 4.2.5.1) o Ausweitung der standardisierten Behandlungsmethoden im Rettungsdienst (Zif- fer 4.6) o Ausbau der Leitstelle für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen- schutz (Ziffer 4.7) o Nutzung weiterer technischer Möglichkeiten bei der Durchführung und Organisa- tion des Rettungsdienstes, wie z.B. Einführung einer mobilen Datenerfassung, Ausbau des vorhandenen digitalen Alarmierungssystems und Migration der vor- handenen analogen Funktechnik auf das im Aufbau befindliche digitale Funk- netz Tetra, Einführung eines Fahrzeugortungssystems zur Optimierung der Fahrzeugdisposition (Ziffer 4.7.6) o Vorhaltung eines arztbegleitenden Interhospitaltransportdienstes (Ziffer 4.3) o Umsetzung der landesweiten Maßnahmen zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe bei einem Massenanfall von Verletzten bzw. Betroffenen (Ziffer 4.8.3) - 4 - V/0659/2013 Die Gesamtübersicht aller Änderungen ist dem Bedarfsplan auf den Seiten 75 und 76 zu entnehmen (Ziffer 8.1 und 8.2). 4. Stellungnahmen der Verbände und der örtlichen Gesundheitskonferenz Den Hilfsorganisationen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der g e- werblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz wurde der er s- te Entwurf des Bedarfs planes (Stand: 04/2013) Ende April 2013 mit der Bitte um Stellun g- nahme zugeleitet. Nach einem Erörterungstermin mit den Verbänden der Krankenkassen am 03.06.2013 stimmten die Beteiligten den geplanten Änderungen zu. Die Zustimmung der Verbände der Krankenkassen zum Bedarfsplan ist Grundlage für die Festlegung und Anpassung der G e- bühren im Rettungsdienst. Dem Entwurf stimmten ferner die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die örtliche Gesundheitskonferenz zu. 5. Stellungnahme der Hilfsorganisationen Die in Münster tätigen Hilfsorganisationen Arbeiter -Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter -Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD), erhielten ebe n- falls den Entwurf des Bedarfsplanes und nahmen dazu in einem gemeinsamen Sch reiben vom 12.06.2013 Stellung. Neben einer schriftlichen Beantwortung der in der Stellun gnahme der Hilfsorganisationen aufgeführten Fragen und Anregungen durch die Feuerwehr fand eine gemeinsame Erörterung am 27.08.2013 statt. Es bleibt weiter Wunsch der Hilfsorganisationen, intensiver in die Notfallrettung eingebunden zu werden. Auch aufgrund dieses Wunsches wurde bereits im Jahr 2005 die Rettung swache 8 eingerichtet. Hierdurch haben ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisat ionen, die auf Basis des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG § 18) in der Gefa h- renabwehr (Katastrophenschutz) der Stadt Münster mitwirken, an den Wochenenden die Möglichkeit, ihr Fachwissen im praktischen Einsatz anzuwenden und so Routine auch für mögliche Großschadensereignisse zu erlangen. Der Wunsch der Hilfsorganisationen, auch mit hauptamtlich Beschäftigten in der Notfallre t- tung mitzuwirken, musste seitens der Verwaltung gegenüber Aspekten der Einsatztaktik, Wirtschaftlichkeit und Effizienz abgew ogen und letztendlich abschlägig beschieden werden. Die multifunktionale Wahrnehmung von Aufgaben sowohl im Bereich Bran d- schutz/Hilfeleistung einerseits, als auch im Bereich der Notfallrettung andererseits durch Ein- satzkräfte der Berufsfeuerwehr ermöglicht eine s ehr wirtschaftliche Nutzung einer gemei n- samen Personalreserve für beide Bereiche. Dieses Konzept und die daraus resultierende besondere Leistungsfähigkeit beider Bereiche soll beibehalten werden. Die freihändige Vergabe einer Beauftragung der Hilfsorganis ationen im Bereich der Notfal l- rettung kann nicht in Betracht kommen. Nach aktueller Rechtslage wird die Durchführung e i- nes öffentlichen Vergabeverfahrens nach VOL erforderlich. Dieses Verfahren ist grundsät z- lich auch für andere private Unternehmen offen. Derzeit wird auf EU -Ebene diskutiert, ob der Rettungsdienst – analog zur Trinkwasserve r- sorgung – von der allgemeinen Pflicht zur Ausschreibung ausgenommen werden kann (B e- reichsausnahme gem. den Trilog-Verhandlungen auf EU -Ebene). Aufgrund dieser aktuellen Entwicklung, der laufenden Novellierung des Rettungsgesetzes NRW sowie des jüngst ve r- abschiedeten Notfallsanitätergesetzes hat die Verwaltung mit den Hilfsorganisationen bei der Erörterung am 27.08.2013 vereinbart, die Auswirkungen dieser eventuell deutlich geänderten - 5 - V/0659/2013 Randbedingungen auf die Organisation des Rettungsdienstes in der Stadt Münster i m Rah- men eines gemeinsamen Projektes zu prüfen und über das Ergebnis die zuständigen Gr e- mien des Rates zu informieren. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster
192263 Zeichen
Bedarfsplan für den Rettungsdienst
der Stadt Münster
Stand 09.2013
2
1. ALLGEMEINES 8
1.1 Einleitung 8
1.2 Gesetzliche und allgemeine Grundlagen 9
1.3 Träger des Rettungsdienstes 12
2. ORTSBESCHREIBUNG 12
2.1 Größe / Ausdehnung 12
2.1.1 Fläche 12
2.1.2 Geographische Lage 12
2.1.3 Ausdehnung 13
2.1.4 Topografie 13
2.1.5 Nachbargemeinden 13
2.2 Einwohner / Bevölkerung 13
2.2.1 Einwohnerzahl 13
2.2.2 Bevölkerungsdichte 13
2.2.3 Schwankungen durch Pendler 13
2.2.4 Schwankungen durch Studierende 13
2.3 Verkehrswesen 13
2.3.1 Straßenverkehr 13
2.3.2 Vorbehaltsstraßen 14
2.3.3 Bundesstraßen im Stadtgebiet 14
2.3.4 Eisenbahnverkehr 14
2.3.5 Wasserstraßenverkehr 15
2.3.6 Luftverkehr 15
2.3.7 Tourismus und Fremdenverkehr/Veranstaltungen 15
2.3.8 Verkehrsunfallstatistik 15
3
2.4 Infrastruktur / Wirtschaft 16
2.4.1 Industrie und Werkfeuerwehr 16
2.4.2 Hochschulen 16
2.4.3 Fremdenverkehr 16
2.4.4 Oberzentrum 16
2.5 Risiken 16
2.5.1 Betriebe mit besonderen Gefahren 16
2.5.2 Betriebe nach Störfall-Verordnung 17
3. VERSORGUNG 17
3.1 Krankenhäuser 17
3.1.1 Krankenhäuser der allgemeinen Notfallversorgung 17
3.1.2 Krankenhäuser der speziellen Notfallversorgung 18
3.2 Spezialisierte klinische Versorgung 18
3.2.1 Krankenhäuser mit der Möglichkeit zur Versorgung von SHT 18
3.2.2 Zertifizierte Stroke Units nach DGN 18
3.2.3 Kliniken mit der Möglichkeit zur Notfall-Herzkatheterintervention 18
3.2.4 Kliniken mit der Möglichkeit zur Versorgung von Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgischen Notfällen 18
3.3 Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe 18
4. DURCHFÜHRUNG DES RETTUNGSDIENSTES 19
4.1 Grundlagen zur Planung und Organisation 19
4.1.1 Planungsgröße 19
4.1.1.1 Grundlage der Hilfsfrist 19
4.1.1.2 Grundlage des Erreichungsgrades 20
4.1.1.3 Umsetzung der Hilfsfrist in der Stadt Münster 21
4.1.1.4 Umsetzung des Erreichungsgrades in der Stadt Münster 21
4.1.1.5 Einsatzaufkommen 21
4
4.2 Notfallrettung 22
4.2.1 Erreichungsgrade in der Notfallrettung 22
4.2.1.1 Einsatzstichworte ohne Nutzung von Wegerechten 23
4.2.2 Einsätze der Rettungswagen 23
4.2.3 Nächste-Fahrzeug-Strategie 24
4.2.4 Notfallrettung durch Notärzte 24
4.2.5.1 Rahmenbedingungen: 25
4.2.5.2 Zusatz-Notarzt 26
4.3 Arztbegleiteter Interhospitaltransport 27
4.3.1 Einsatztaktik und Statistik 27
4.3.2 Ärztliches Personal 28
4.3.3 Rettungsfachpersonal 29
4.3.4 Material und Fahrzeug 29
4.4 Krankentransport 29
4.4.1 Planungsgröße 29
4.4.2 Gesetzliche Mindestanforderungen 29
4.4.3 Zielsetzung im Krankentransport 30
4.4.4 Krankentransport in der Stadt Münster bis zum 31.10.2009 30
4.4.5 Krankentransport in der Stadt Münster seit dem 01.11.2009 31
4.4.6 Abschließende Betrachtung des Krankentransports 31
4.4.7 Übersicht Einsatzzahlen im Krankentransport 3 2
4.4.8 Übersicht Tagesganglinie Krankentransport 2012 33
4.5 Sondertransporte 33
4.5.1 Transport von adipösen Patienten 33
4.5.2 Transport von hochinfektiösen Patienten 33
4.5.3 Transport von Neugeborenen 34
4.6. Spezifische Einsatzsituationen 35
4.6.1 Luftrettung 35
4.6.2 Infarktnetzwerk 35
4.6.3 Thrombolyse bei Reanimation 36
4.6.4 Schlaganfall-Netzwerk 36
4.6.5 Alternativer Atemweg 37
5
4.6.6 Intraossärzugang 37
4.6.7 Psychosoziale Unterstützung 37
4.7 Leitstelle 38
4.7.1 Aufgaben 38
4.7.2 Personelle Besetzung / Qualifikation 39
4.7.3 Fortbildung 39
4.7.4 Personal 39
4.7.5 Qualitätsmanagement (QM) Leitstelle 40
4.7.6 Technische Ausstattung der Leitstelle 40
4.8 Besondere Versorgungslagen 42
4.8.1 Einsätze außerhalb des Zuständigkeitsbereiches 42
4.8.2 Rettungsdienst bei Veranstaltungen 42
4.8.3 Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter / Erkrankter 43
4.8.4 Erreichbarkeiten von Einsatzstellen auf Bundesautobahnen 46
5. STRUKTUR DES RETTUNGSDIENSTES 46
5.1 Rettungsfachpersonal 46
5.1.1 Multifunktion 46
5.1.2 Dienstaufsicht, Einsatzleitung und Supervision 47
5.1.3 Fahrzeugbesatzungen Feuerwehr 48
5.1.3.1 Krankentransportwagen 48
5.1.3.2 Rettungswagen 48
5.1.3.3 Notarzteinsatzfahrzeug 48
5.1.3.4 Personalvorhaltung auf Basis Rettungsdienstbedarfsplan 2002 48
5.1.3.5 Personalvorhaltung seit April 2010 49
5.1.3.6 Berechnung der zukünftigen Personal- und Fahrzeugvorhaltung 51
5.1.3.7 Geplante Personal- und Fahrzeugvorhaltung für das Jahr 2014 52
5.1.4 Freiwillige Hilfsorganisationen (HiOrg) 53
5.1.5 Bundesfreiwilligendienst (bis 07/2011 Zivildienst) 55
5.1.6 Ausbildung: Derzeitiger Stand 56
5.1.7 Ausbildung: Zukünftige Entwicklung 57
5.1.8 Fortbildung des Rettungsfachpersonals 57
6
5.2 Notärzte 58
5.2.1 Rahmenbedingungen 58
5.2.2 Qualifikation 58
5.2.3 Fortbildung 59
5.2.4 Dienstaufsicht 59
5.2.5 Vergütung 59
5.3 Leitende Notärzte 59
5.3.1 Qualifikation 60
5.3.2 Fortbildung 60
5.3.3 Vergütung 60
5.4 Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) 60
5.4.1 Qualifikation 61
5.4.2 Aufgaben 61
5.5 Einsatzdokumentation 63
5.5.1 Dokumentation im Krankentransport 63
5.5.2 Dokumentation im Rettungswagen und Intensivtransport 63
5.5.3 Dokumentation im Notarztdienst 63
5.6 Technik 63
5.6.1 Fahrzeuge 63
5.6.2 Ausfallreserven/Ausweitung 65
5.6.3 Fristen für Ersatzbeschaffung 65
5.6.4 Medizinische Geräte 65
5.6.5 Schutzausrüstung 65
5.6.6 Wartung und Reparatur 66
5.6.6.1 Medizinische Geräte 66
5.6.6.2 Fahrzeuge 66
5.6.6.3 Wartungsintervalle 66
5.6.7 Hygienemanagement 67
5.6.7.1 Desinfektionsintervalle 67
5.6.7.2 Hygieneplan 68
5.6.7.3 Infektionsschutzdatenbank 68
5.6.8 Sachbearbeitung Rettungsdienst- Logistik 68
7
5.7 Liegenschaften 68
5.7.1 Allgemeines 68
5.7.2 Feuer- und Rettungswache 1 69
5.7.3 Feuer- und Rettungswache 2 69
5.7.4 Feuer- und Rettungswache 3 70
5.7.5 Rettungswache 10 70
5.7.6 Rettungswache 16 71
5.8 Verwaltung 73
5.8.1 Fachverwaltung 73
5.8.2 Finanzverwaltung 73
6. KOSTEN 73
7. PRIVATE ANBIETER 74
8. SCHLUSSFOLGERUNGEN 75
8.1 Erfolgte Änderungen seit 2003 75
8.2 Geplante Änderungen ab 2013/2014 75
9. ANLAGEN 77
Anlage 1 Zuständigkeiten der Krankenhäuser 77
Anlage 2 Auszug Infektionsschutz- Datenbank 78
Anlage 3 Poisson Berechnung Rettungsmittelvorhaltung 80
8
1. Allgemeines
1.1 Einleitung
Der vorliegende Bedarfsplan ist die Fortschreibung des mit Datum vom 04.01.1982 dem Ministeri-
um für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes N ordrhein-Westfalen (MAGS NRW) über die
Bezirksregierung vorgelegten und mit Stand von Apri l 2002 zuletzt aktualisierten Bedarfsplanes für
den Rettungsdienst der Stadt Münster.
Die dynamische Entwicklung der Einsatzzahlen im Ret tungsdienst machte eine Anpassung der
Rettungsmittelvorhaltung erforderlich, bei der die Zyklen der Rettungsdienstbedarfsplanung nach §
12 Abs. 6, RettG, nicht berücksichtigt werden konnt en. Mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes
wurde erst in 2008 begonnen.
Maßgeblich für die Verzögerung sind nachfolgende Umstände zu nennen:
Die Gestellung von Notärzten im Rettungsdienst wurd e von Seiten des Universitätsklinikums ge-
kündigt. In einer Projektgruppe, bestehend aus den Vertretern der verschiedenen Notfallkranken-
häuser aus Münster, wurde ein Mischsystem aus Perso nalgestellung und freiberuflicher Beschäfti-
gung neu aufgebaut. Gebührensteigerungen konnten dabei verhindert werden.
Die europaweite Ausschreibung für Leistungen im Ret tungsdienst, hier Krankentransportleistun-
gen, endete in 2006 vor der Vergabekammer der Bezir ksregierung mit dem Ergebnis, dass die
Leistung neu ausgeschrieben werden musste. Zum 01.0 5.2007 konnten die Leistungen letztend-
lich für zwei Jahre vergeben werden. Dem vorausgega ngen war eine erneute EU-weite Ausschrei-
bung.
Im weiteren Verlauf musste die Leistung Krankentran sport zum 01.06.2009 erneut europaweit
ausgeschrieben werden. Letztendlich konnte die Leis tung zum 01.11.2009 endgültig für die Dauer
von vier Jahren vergeben werden.
In die vorliegende Fortschreibung wurden aufgenommen:
• Entwicklung der Einsatzzahlen
• Anpassung an neue Entwicklungen der Notfallmedizin (Thrombolyse, Reanimation,
Atemwegssicherung, Spezialversorgung ausgewählter Krankheitsbilder)
• Anpassung der technischen Vorhaltung für schwergew ichtige und intensivmedizinisch zu
versorgende Patienten
• Zunahme der Infektionstransporte und Anpassung der Fahrzeugvorhaltung
• Aufnahme der Konzepte für die landesweiten Hilfen bei größeren Schadensfällen (siehe §
18 FSHG, Abs. 1, Kommentar)
• Nutzung von Synergien bei der Verzahnung der rettu ngsdienstlichen und feuerwehrtechni-
schen Leistungen der Feuerwehr Münster (Hilfe aus einer Hand, Multifunktion)
• Einführung eines Notkompetenzsystems für Rettungsa ssistenten (RettAss) inkl. Qualitäts-
management
• Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Leitst ellendisposition
9
• Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des ärzt lichen und nichtärztlichen Personals
im Rettungsdienst
• Umstellung des Notarztsystems von der Personalgest ellung durch das UKM zur Beschäfti-
gung beim Träger Rettungsdienst
• Zunahme von arztbegleiteten Transporten (Intensivt ransport) und Notarzteinsätzen
• Ausweitung der Gestellung im Bereich der Ärztliche n Leitung Rettungsdienst (ÄLRD)
1.2 Gesetzliche und allgemeine Grundlagen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 6 Ab s. 1 Rettungsgesetz (RettG) Träger des Ret-
tungsdienstes. Sie nehmen diese Aufgabe als Pflicht aufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Der Landesgesetzgeber hat damit die ausschließliche Kompetenz für die Errichtung und die Ent-
scheidung über den Betrieb eines den Anforderungen entsprechenden Rettungsdienstes den Krei-
sen und kreisfreien Städten übertragen. Nach § 6 Re ttG ist die kreisfreie Stadt Münster verpflich-
tet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versor gung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Ver sorgung im Rettungsdienst und des Kranken-
transportes sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden dabei eine medizinisch-
organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Nach § 7 Abs. 1 RettG unterhält die Stadt Münster a ls Träger des Rettungsdienstes eine Leitstelle,
die gemäß § 21 Abs. 1 FSHG mit der Leitstelle für den Feuerschutz zusammengefasst ist.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen gemäß § 1 2 RettG für den Rettungsdienst Bedarfspläne
auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl un d Standorte von Rettungswachen, weitere
Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der benötigte n Krankenkraftwagen, Rettungswagen und
Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen. Die Aufstellung erfolgt unter Mitwirkung der Träger von Ret-
tungswachen, der Hilfsorganisationen, sonstiger Anbieter von rettungsdienstlichen Leistungen, den
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband d er gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten sowie der örtlichen Gesundheitskonferenz.
Folgende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Normen sind für den Rettungsdienst bindend:
Gesetze
• Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallre ttung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24 . 11.1992 in der geltenden Fas-
sung - SGV.NRW 215 –
• Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) vom 10.2.1998 in der gel-
tenden Fassung - SGV. NRW 213 –
• Krankenhausgesetz (KHG NRW) vom 16.12.1998, abgelö st durch das Krankenhausgestal-
tungsgesetz (KHGG NRW) vom 11.12.2007 in der geltenden Fassung - SGV. NRW 2128 –
• Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 14.6.2007 (BGBl. I S. 1066)
10
• Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions krankheiten beim Menschen (Infekti-
onsschutzgesetz - IFSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I 104 5) - zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 13.12.2007 (BGBl. I 2904)
• Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG)
vom 10.07.1989, zuletzt geändert durch Artikel 19 d es Gesetzes vom 2 Dezember 2007
(BGBl. I S. 2686)
• Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft und setzt das bishe-
rige Rettungsassistentengesetz im Gegenzug zum 31. Dezember 2014 außer Kraft. Zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Rettungsdienstbedar fsplanes ist das Gesetz noch nicht in
Kraft und wesentliche Aspekte der Ausbildungsordnung sind noch offen.
• Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychis chen Krankheiten (PsychKG) NRW
vom 17.12.1999 in der geltenden Fassung - SGV.NRW 2128
• Erlass MAGS vom 05.05.2008
• Soziales Gesetzbuch Teil V (SGB V)
• Apothekengesetz (ApoG)
• Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Verordnungen
• Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssa nitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
vom 30. Juni 2012
• Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) i n der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3396) - zuletzt geän dert durch Artikel 386 dieser Verord-
nung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407)
• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz b ei Tätigkeiten mit biologischen Ar-
beitsstoffen (Biostoffverordnung - BiostoffV) vom 2 7. Januar 1999 (BGBl. I Seite 50) - zu-
letzt geändert durch Artikel 3 dieser Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)
• Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO)
• Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Erlasse
• Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundhei t und Soziales bzw. Ministeriums für
Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom :
• 21.01.1997 - V C 6 - 0717.8 Fortbildung des nichtä rztlichen Personals in der Notfallrettung
und im Krankentransport
• 25.09.2002 - III B 4 - 0713.2/0713.2.6.1 Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Ret-
tungsdienstes sowie deren Farbgebung
• 12.02.2004 - III 8 - 0713.7.4 Vorsorgeplanungen fü r die gesundheitliche Versorgung bei
Großschadensereignissen
• 25.10.2006 - III 8 0714.1.3 Regelung zum Einsatz v on Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
11
• 24.11.2006 - III 8 - 0713.8 Sanitäts- und Rettungs dienst bei Veranstaltungen
Normen
• DIN 13050 - Begriffe im Rettungswesen
• DIN EN 1789 - Rettungsdienstfahrzeuge und deren Au srüstung – Krankenkraftwagen
08/2007
• DIN 75079 - Notarzt-Einsatzfahrzeuge 12/2009
• DIN 75076 – Intensivtransportwagen 05/2012
Empfehlungen
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
• Hilfsfrist im Rettungsdienst vom 22.09.2009 (Runds chreiben-Nr. 0834/09)
Notfallrettung:
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpati entinnen und Notfallpatienten lebensrettende
Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transp ortfähigkeit herzustellen und sie unter Auf-
rechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidun g weiterer Schäden mit Notarzt- oder Ret-
tungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weite re Versorgung geeignetes Krankenhaus zu
befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von er stversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpa-
tienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpa-
tienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in
Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesund heitliche Schäden zu befürchten sind,
wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten (§ 2 Abs. 1 RettG).
Krankentransport:
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen
Personen, die nicht Notfallpatienten sind, fachgere chte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung
durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern (§ 2
Abs. 2 RettG).
Bedarfsplan:
Der Träger des Rettungsdienstes (hier: Stadt Münste r) stellt nach § 12 Abs. 1 RettG einen Be-
darfsplan auf. Im Bedarfsplan sind nach § 12 Abs. 2 RettG insbesondere Zahl und Standorte der
Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowi e die Anzahl der benötigten Krankentrans-
portwagen, Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen.
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständ igen Anlagen den Trägern der Rettungswa-
chen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbiet ern von rettungsdienstlichen Leistungen, den
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband d er gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten.
Die in § 12 (2) RettG angesprochen, Qualitätsanford erungen werden in einem Erlass des Ministers
für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 05.04.2000 erläutert.
12
Notfallaufnahmebereiche:
§ 11 Abs. 1 RettG gibt vor, dass die Träger des Ret tungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatien-
tinnen und Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammenarbeiten. Sie legen im Einverneh-
men mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest (vgl. Anlage 1 - Zuständigkeiten der
Krankenhäuser).
Kosten:
Nach § 15 RettG haben die Träger rettungsdienstlich er Aufgaben die ihnen nach dem RettG oblie-
genden Aufgaben und Kosten zu tragen. Kosten sind d ie nach betriebswirtschaftlichen Grundsät-
zen ermittelten Personal-, Sach- und kalkulatorisch en Kosten. Die Kosten des Rettungsdienstes
werden über die Erhebung von Benutzungsgebühren ref inanziert. Diese öffentlich-rechtlichen Be-
nutzungsgebühren werden auf der Grundlage der „Gebü hrensatzung für den Rettungsdienst der
Stadt Münster“ in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils gel-
tenden Bedarfsplanes. Der Entwurf der Gebührensatzu ng ist den Verbänden der Krankenkassen
und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenoss enschaften mit beurteilungsfähigen Un-
terlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben (§
14 RettG NRW).
1.3 Träger des Rettungsdienstes
Die Aufgaben des Trägers des Rettungsdienstes werde n in der Stadt Münster durch das städti-
sche Amt 37 – Feuerwehr - wahrgenommen, wobei die R ettungsdienstaufgaben in die Struktur der
Feuerwehr integriert sind und sich daraus ein einhe itliches Hilfeleistungssystem ergibt. Dadurch ist
gewährleistet, dass technische und medizinische Ret tung sowie Hilfe bei Bränden, Unfällen, Not-
lagen, Erkrankungen, Krisen, Großschadensereignisse n und Katastrophen in einer einheitlichen
Struktur aus einer Hand kommt.
Auch für die Aufgaben Brandschutz und technische Hi lfeleistung ist ein Bedarfsplan aufzustellen.
Der Brandschutzbedarfsplan wird derzeit bearbeitet und soll in Kürze abgeschlossen werden. Ent-
sprechend der integrierten Aufgabenwahrnehmung ergi bt sich eine enge Verzahnung beider Be-
darfspläne.
2. Ortsbeschreibung
2.1 Größe / Ausdehnung
2.1.1 Fläche
Das Stadtgebiet hat eine Bodenfläche von ca. 303,0 km² und einen Umfang von 107 km.
2.1.2 Geographische Lage
Die kreisfreie Stadt liegt im Zentrum des Münsterlandes.
13
2.1.3 Ausdehnung
Die größte Ausdehnung von Nord nach Süd beträgt 24,4 km sowie von Ost nach West 20,6 km.
2.1.4 Topografie
Die Stadt liegt auf einer Höhe von 38,6 m bis 98,8 m über NN. Größere Höhenunterschiede sind
nicht zu verzeichnen.
Die Wasserläufe Ems, Werse und Aa sowie der Dortmun d-Ems-Kanal (Bundeswasserstraße)
durchziehen oder berühren das Stadtgebiet.
2.1.5 Nachbargemeinden
Das Stadtgebiet grenzt nordwestlich an den Kreis St einfurt, südwestlich an den Kreis Coesfeld
sowie östlich an den Kreis Warendorf.
Aufgrund der vornehmlich ländlichen Strukturen in d en Nachbargemeinden und der daraus resul-
tierenden geringeren Rettungsmitteldichte werden hä ufiger Rettungsmittel aus Münster angefor-
dert.
2.2 Einwohner / Bevölkerung
2.2.1 Einwohnerzahl
296.536 (Wohnberechtigte Bevölkerung in Münster, Stand: 12.2012)
2.2.2 Bevölkerungsdichte
ca. 982 Einwohner pro km²
2.2.3 Schwankungen durch Pendler
Laut Statistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stad tplanung und Verkehrsplanung pendeln ca.
90.133 Beschäftigte täglich in die Stadt Münster ein. Es pendeln des Weiteren ca. 36.155 Beschäf-
tigte am Wohnort Münster täglich aus (Stand 2011).
2.2.4 Schwankungen durch Studierende
An den Fachhochschulen und der Universität Münster sind insgesamt ca. 46.000 Studierende
(Semester 11/12) gemeldet. Hinzu kommen zahlreiche Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen,
teilweise mit Internatsbetrieb.
2.3 Verkehrswesen
2.3.1 Straßenverkehr
Durch die historisch bedingte Entwicklung Münsters als Solitärstadt ergibt sich das zur Stadtmitte
ziehende radiale Straßensystem. Die fortschreitende Verlagerung der Schwerpunkte des Wohnens
und die Zusammenfassung gewerblicher Arbeitsplätze in den äußeren Stadtbereichen sowie der
im westlichen Stadtteil Gievenbeck erfolgte Ausbau der Hochschulen führte zu einer permanenten
14
Veränderung des alten Straßennetzes. Die das radial e System ergänzenden und entlastenden
Tangenten bekommen eine zunehmende Bedeutung.
Die das Stadtgebiet durchlaufenden Ringstraßen sind nicht geschlossen, nehmen aber den Quell-
verkehr aus den Innen- und Außenstadtbereichen auf.
Der amtlich gemeldete Kraftfahrzeugbestand in der Stadt Münster betrug zum 31.12.2012:
• 150.797 Fahrzeuge gesamt
• 130.362 PKW
• 7.358 LKW
• 2.196 Zugmaschinen
• 9.855 Krafträder
• 14.289 Anhänger
2.3.2 Vorbehaltsstraßen
Mit Beschluss vom 21.05.1997 hat der Rat der Stadt Münster ein vorläufiges Feuerwehr-
Vorbehaltsstraßennetz sowie besondere Planungsgrundsätze zur Kenntnis genommen.
Damit soll sichergestellt werden, dass die schnelle Erreichbarkeit von Einsatzstellen überall im
Stadtgebiet bei verkehrsplanerischen Maßnahmen berücksichtigt wird.
Weitere Verbesserungen sollen durch Beeinflussungsm öglichkeiten der Verkehrssignalanlagen
erreicht werden, die der Feuerwehr ermöglichen, auf den wichtigsten Fahrrouten von den jeweili-
gen Wachen grüne Wellen für die Einsatzfahrzeuge zu schalten. Hierzu wurden zwischenzeitlich
erste vorbereitende Installationen in einigen Licht signalsteuergeräten vorgenommen. Die Maß-
nahme insgesamt wurde aber aus Gründen der Haushaltskonsolidierung zurückgestellt.
2.3.3 Bundesstraßen im Stadtgebiet
BAB A 1
Abschnitt von km 264,7 Sprakel bis km 293,5 Ascheberg (Richtung Dortmund) und
von km 282,6 Feuerstiege bis km 258,3 Greven (Richtung Bremen)
BAB A 43
Abschnitt von km 91,0 Kreuz Süd bis km 86,6 Senden (Richtung Recklinghausen)
B 54 Münster - Steinfurt
B 51 Umgehungsstraße - Warendorf
B 219 Münster - Greven - Ibbenbüren
B 54 Münster - Hamm
2.3.4 Eisenbahnverkehr
Der Eisenbahn-Knotenpunkt Münster erfüllt eine wichtige Verteilerfunktion für das Münsterland und
für den Nord-Süd-Verkehr, unter anderem auch für ei nige deutsche Seehäfen. Der Personenver-
kehr sämtlicher Strecken wird am Ostrand der Innens tadt im Bereich des Hauptbahnhofes zu-
sammengeführt. Als Verkehrsdrehscheibe ermöglicht e r hier das Umsteigen auf die nicht schie-
15
nengebundenen öffentlichen Nahverkehrslinien. Daher laufen die meisten Buslinien im Stadtver-
kehr und im Regionalverkehr am Hauptbahnhof zusammen.
2.3.5 Wasserstraßenverkehr
Der Dortmund-Ems-Kanal durchzieht in einer Länge vo n ca. 26 km das Stadtgebiet. Der Dort-
mund-Ems-Kanal gehört zu den wichtigsten Bundeswass erstraßen in Nordrhein-Westfalen. In
2012 befuhren 11.614 Güterschiffe den Kanal im Bereich der Schleuse Münster.
2.3.6 Luftverkehr
Der internationale Flughafen Münster/Osnabrück auf dem Gebiet der angrenzenden Stadt Greven
im Kreis Steinfurt hat für Münster eine wesentliche Bedeutung.
Bei größeren Schadensfällen, z.B. Luftnotlagen, kan n eine umfangreiche Hilfe im Bereich Ret-
tungsdienst erforderlich werden. Im Schadensfall gr eifen dann Maßnahmen gemäß Gefahrenab-
wehrplan und aus den landesweiten Konzepten der überörtlichen Hilfe.
2.3.7 Tourismus und Fremdenverkehr/Veranstaltungen
Laut Information und Technik NRW waren im Jahr 2012 ca. 1,4 Millionen Übernachtungen in der
Stadt Münster zu verzeichnen. Hinzu kommen noch ca. 660.000 Besucher aus den Veranstaltun-
gen in der Halle Münsterland und der Stadthalle im Stadtteil Hiltrup. Dadurch wird morgens und
abends ein zusätzliches Verkehrsaufkommen verursach t. Verkehrsengpässe entstehen insbeson-
dere im Innenstadt- und Bahnhofsbereich sowie je na ch Tageszeit auf den Zufahrts- bzw. Aus-
fahrtsstraßen.
2.3.8 Verkehrsunfallstatistik
Die Polizei registrierte im Stadtgebiet Münster von Januar bis Dezember 2012 nachfolgende Stra-
ßenverkehrsunfälle und Unfallfolgen:
Verkehrsunfälle insgesamt:
• 1.204 Unfälle mit Personenschäden
• 8.614 Unfälle mit Sachschäden
• 1.407 Verletzte insgesamt
• 4 getötete Personen
• 231 Schwerverletzte
• 1.172 Leichtverletzte
*Quelle PP Münster
16
2.4 Infrastruktur / Wirtschaft
2.4.1 Industrie und Werkfeuerwehr
Die Stadt Münster verfügt über eine verhältnismäßig geringe Industriedichte. Die Betriebe verteilen
sich auf verschiedene Gewerbegebiete an der Nord-/Südachse entlang des Dortmund-Ems-Kanals
sowie in der Peripherie der Stadt Münster.
Im Stadtgebiet Münster werden bei der Fa. BASF Coat ings AG und beim Universitätsklinikum
Münster jeweils eine Werkfeuerwehr vorgehalten. Die Werkfeuerwehr BASF Coatings AG verfügt
über eigene Rettungsassistenten bzw. -sanitäter und nimmt innerbetriebliche, rettungsdienstliche
Aufgaben wahr. Sie verfügt über einen Rettungswagen nach Norm DIN EN 1789. Die Werkfeuer-
wehr des Universitätsklinikums hält ebenfalls Personal mit Rettungsdienstqualifikationen vor.
2.4.2 Hochschulen
An der Universität und an den Fachhochschulen in Mü nster studieren ca. 49.000 Studenten. Diese
Institutionen liegen überwiegend im Ausrückebereich der Feuer- und Rettungswache 1 und sind
über ein gut ausgebautes Straßennetz schnell erreichbar.
2.4.3 Fremdenverkehr
Durch die ständige Modernisierung und Erweiterung a ls Zentrum für Kongresse, Tagungen und
Großveranstaltungen gewinnt die Halle Münsterland f ür das Münsterland und die Stadt Münster
zunehmend an Bedeutung.
Zeitgleich wurde Zug um Zug die Hotellandschaft in der Stadt Münster erweitert, um dem erhöhten
Bedarf an Besuchern und Teilnehmern gerecht zu werden (vgl. 2.3.7).
In unmittelbarer Nähe der Halle Münsterland befinde t sich die Feuer- und Rettungswache 2. Inner-
halb kürzester Zeit kann somit das Messe- und Ausst ellungszentrum Halle Münsterland durch die
Rettungskräfte erreicht werden.
Bei größeren Veranstaltungen im Stadtgebiet stellen die freiwilligen Hilfsorganisationen einen Sa-
nitätsdienst, der im Veranstaltungsbereich auch ret tungsdienstliche Aufgaben wahrnimmt, wobei
dem Träger des Rettungsdienstes in besonderen Fällen die Gesamteinsatzleitung obliegt.
2.4.4 Oberzentrum
Durch die zentrale Lage der Stadt im Münsterland mit einer zum größten Teil landwirtschaftlich und
zunehmend gewerblich genutzten Umgebung erfüllt die Stadt Münster die Aufgaben eines Ober-
zentrums für ca. 1,5 Mio. Menschen.
2.5 Risiken
2.5.1 Betriebe mit besonderen Gefahren
Von folgenden Betrieben oder Einrichtungen können besondere Gefahren ausgehen:
• Universitätsklinikum Münster
17
• Westfälische-Wilhelms-Universität mit Versammlungs räumen und physikalischen, chemi-
schen, biologischen sowie radioaktiven Forschungseinrichtungen
• Fachhochschulen ebenfalls mit Laboren etc.
• Versammlungsstätten wie z.B. Halle Münsterland, St adthalle Hiltrup, Stadttheater
• Mittelgroße Chemiebetriebe
• Krankenhäuser
2.5.2 Betriebe nach Störfall-Verordnung
In Münster gibt es acht Betriebe bzw. Betriebsberei che, die den Vorgaben von § 1 Abs. 2 der Stör-
fall-Verordnung (12. Verordnung zur Durchführung de s Bundes-Immissionsschutzgesetzes) unter-
liegen.
Zu diesen Betrieben gehören nach dem Bundes-Immissi onsschutzgesetz genehmigungsbedürftige
Anlagen, in denen bestimmte gefährliche Stoffe im b estimmungsgemäßen Betrieb in größeren
Mengen entstehen können bzw. gelagert sind. Diese B etriebe müssen eine Sicherheitsanalyse
erstellen und die in der Störfallverordnung vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Für diese Betreibe wurden aufgrund § 24a FSHG NRW u nd § 10 StörfallV (Störfallverordnung,
Zwölfte Verordnung zu Durchführung des Bundesimmiss ionsschutzgesetzes, 12. BImSchV) zur
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Abl. EG 1997 Nr. L 10
S. 13) Externe Notfallpläne aufgestellt in den beso ndere Maßnahmen der Gefahrenabwehr gere-
gelt sind.
3. Versorgung
3.1 Krankenhäuser
Für die Krankenhäuser im Stadtgebiet Münster wurden unter Berücksichtigung der Lage, Größe
und fachmedizinischen Möglichkeiten einvernehmlich Aufnahmebereiche festgelegt (siehe Anlage
1 - Zuständigkeitsbereiche der Krankenhäuser). Die jeweiligen Aufnahmekapazitäten sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
3.1.1 Krankenhäuser der allgemeinen Notfallversorgung
Bezeichnung: Bettenanzahl (Stand 2012):
Krankenhaus der Maximalversorgung:
• Universitätsklinikum Münster 1.439
Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung:
• St. Franziskus-Hospital 562
• Clemenshospital 405
Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung:
• Herz-Jesu-Krankenhaus 369
• Raphaelsklinik 306
18
• Ev. Krankenhaus 196
3.1.2 Krankenhäuser der speziellen Notfallversorgung
• Fachklinik Hornheide 158
• LWL Klinik 376
• Alexianer-Krankenhaus 110
3.2 Spezialisierte klinische Versorgung
3.2.1 Krankenhäuser mit der Möglichkeit zur Versorgung von SHT
Verletzte mit Schädel-Hirn-Traumen (SHT) können in zwei Kliniken versorgt werden:
• Clemenshospital
• Universitätsklinikum Münster
3.2.2 Zertifizierte Stroke Units nach DGN
Als Stroke Units nach der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) sind derzeit zertifiziert:
• Herz-Jesu-Krankenhaus Münster
• Universitätsklinikum Münster
3.2.3 Kliniken mit der Möglichkeit zur Notfall-Herzkatheterintervention
Eine Herzkatheterintervention ist über 24h in folgenden Kliniken möglich:
• Raphaelsklinik
• St. Franziskus-Hospital
• Universitätsklinikum Münster
3.2.4 Kliniken mit der Möglichkeit zur Versorgung v on Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgi-
schen Notfällen
Zur Versorgung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Notfällen stehen zur Verfügung:
• Universitätsklinikum Münster
• Fachklinik Hornheide
3.3 Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe
(bis 31.01.2011 Zentraler Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung)
Seit dem 01. Februar 2011 gelten in Westfalen-Lippe neue und einheitliche Strukturen im Bereich
des sogenannten Notfalldienstes. In ganz Westfalen- Lippe hat die KVWL 67 Notfalldienstpraxen
installiert. Die meisten Notfalldienstpraxen sind a n ein Krankenhaus angebunden. Dort wird an
nachfolgenden Tagen und Zeiten ein Notfalldienst angeboten:
• Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 - 08:00 Uhr am Folgetag
• Mittwoch und Freitag von 13:00 - 08:00 Uhr am Folg etag
• Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 - 08: 00 Uhr am Folgetag
19
Über die Rufnummer 116 – 117 wird der Anrufer mit e iner Anrufzentrale in Duisburg verbunden.
Dort erhält der Anrufer Auskunft über die nächstgel egene Notfalldienstpraxis und die Möglichkeit
eines Hausbesuches. Die Fahrbereiche des Hausbesuch sdienstes sind im Gegensatz zum alten
System nicht deckungsgleich mit den Stadt- bzw. Kre isgrenzen. Am Beispiel der Stadt Münster
wird dies deutlich. Eine Hälfte der Stadt Münster g ehört zum Bereich Coesfeld, der andere Teil
zum Bereich Warendorf. Ergänzend zum allgemeinen Notfalldienst gibt es in Westfalen-Lippe auch
drei fachgebundene Notfalldienste, die zum 01.02.2011 mit umgestellt wurden:
• einen augenärztlichen Notfalldienst
• einen HNO - Notfalldienst
• einen kinder- und jugendmedizinischen Dienst.
Für Münster wird der kinder- und jugendmedizinische Dienst durch eine Notfallpraxis am Cle-
menshospital und in den Abendstunden im Clemenshospital sichergestellt.
4. Durchführung des Rettungsdienstes
Die Feuerwehr der Stadt Münster nimmt die Aufgaben der Stadt als Träger des Rettungsdienstes
wahr und hat im Rahmen des geltenden Rettungsdienst bedarfsplanes den Auftrag, den Rettungs-
dienst in der Stadt Münster sicherzustellen und dur chzuführen. Die Aufgaben nach dem Gesetz
über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung un d den Krankentransport durch Unternehmer
(RettG) und dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind dabei zusam-
mengefasst und werden multi-funktional durch die Ei nsatzkräfte der Feuerwehr mit Unterstützung
der Einsatzkräfte der Freiwilligen Hilfsorganisationen wahrgenommen.
4.1 Grundlagen zur Planung und Organisation
4.1.1 Planungsgröße
Die durch den Rettungsdienst dargestellte Versorgun gsqualität wird wesentlich durch die zwei Pla-
nungsgrößen
• Hilfsfrist und
• Erreichungsgrad
bestimmt:
4.1.1.1 Grundlage der Hilfsfrist
Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den jewei ligen Rettungsdienstbereich. Die Hilfsfrist ist der
Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der zuständigen Leitstelle und dem Eintref-
fen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am Notfallort.
Zu bedenken ist, dass die Hilfsfrist mit Dispositio nszeit (ca. 1 Minute), Ausrückzeit (ca. 1 Minute)
und Anmarschzeit nur ein Teil der Zeit zwischen dem Entstehen eines Notfalls und dem Wirksam-
werden der Rettungsmaßnahmen (therapiefreies Interv all) ist, da Zeiten für Entdeckung und Mel-
dung sowie Erkundung und Entwicklung der Einsatzkrä fte hinzukommen. Diese Zeiten sind vom
20
Träger des Rettungsdienstes kaum zu beeinflussen. A ls wesentliche Steuergröße verbleibt aus-
schließlich die Möglichkeit zur Einflussnahme auf d ie Anmarschzeit. Die Arbeitsgruppe Hilfsfrist
des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst des L andes NRW untermauert in ihrem Bericht
vom 19.12.2008, dass die planerische Hilfsfrist mit dem Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des
Leitstellendisponenten (Einsatzeröffnung) beginnt. Sie endet mit dem Eintreffen des ersten geeig-
neten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstg elegenen öffentlichen Straße. Dem hat sich
das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pfleg e und Alter (MGEPA) des Landes NRW mit
Schreiben vom 08.11.2010 angeschlossen und den Rund erlass vom 15.06.2005 zur Hilfsfrist zu-
rückgezogen.
4.1.1.2 Grundlage des Erreichungsgrades
Der Erreichungsgrad beschreibt den Wert (%) der Ein haltung der vorgenannten Hilfsfrist, in der in
einem Rettungsdienstbereich alle an einer Straße ge legenen Notfallorte rettungsdienstlich qualifi-
ziert bedient sein sollten.
Das Rettungsgesetz stellt in § 12 RettG den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger des Ret-
tungsdienstes die Aufgabe, im Rettungsdienstbedarfs plan u. a. Qualitätsanforderungen, womit
insbesondere die o. g. Eintreffzeit mit dem Sicherh eitsniveau gemeint ist, festzulegen. Weitere
Regelungen hat der Gesetzgeber nicht getroffen. Die s bedeutet, dass keine gesetzliche Pflicht zur
Berücksichtigung einer bestimmten Eintreffzeit oder eines bestimmten Sicherheitsniveaus besteht.
Es kann lediglich auf die Begründung zum Rettungsge setz vom 24.11.1992 und den Empfehlun-
gen der Arbeitsgruppe Hilfsfrist aus 12/2008 Bezug genommen werden.
Dort wurde als Eintreffzeit ein Rahmen von 5 - 8 Mi nuten im städtischen und im ländlichen Bereich
von bis zu 12 Minuten gesetzt, wobei der Begriff „l ändlicher Bereich“ nicht näher erläutert ist. An
diesen Werten orientiert sich dieser Bedarfsplan. F ür das Sicherheitsniveau machen auch die Ge-
setzesmaterialien keine Vorgaben. Das Ministerium f ür Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes NRW erläutert in einem Erlass vom 05.04. 2000 neben dem Begriff Eintreffzeit den
Begriff Sicherheitsniveau dahingehend, in wieviel P rozent aller Fälle die festgelegte Eintreffzeit
planmäßig eingehalten werden soll und führt als Bei spiel Werte von 80 % und 90 % an. Weiter
stellt der Erlass fest, dass damit in 20 % bzw. 10 % der Einsätze eine längere Hilfsfrist einschrän-
kend in Kauf genommen wird, worunter auch witterung s- und verkehrsbedingte Ausnahmesituatio-
nen und Einsätze in entlegenen Gebieten zu fassen s ind, sowie die Nichtverfügbarkeit der nächst-
gelegenen, zuständigen Rettungswache aufgrund von Paralleleinsätzen.
Ein Anhaltspunkt zum Sicherheitsniveau liefert ein Beschluss des OVG Münster vom 22.10.1999
zur Kostenregelung in einem den Rettungsdienst betr effenden Rechtsstreit, wonach dann von ei-
nem funktionsfähigen Rettungsdienst auszugehen ist, wenn die vorgegebene Eintreffzeit in 90 %
aller Fälle eingehalten wird.
Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten und bei Abwägung zwischen medizinischen, wirt-
schaftlichen und juristischen Gesichtspunkten wurde n die Qualitätsanforderungen (Planungsgrö-
ßen) für den Rettungsdienst der Stadt Münster mit d er Bedarfsplanfortschreibung in 2002 ange-
21
passt. Dabei wurden auch die bisher verwendeten Beg riffe geändert und der Neufassung des Ret-
tungsgesetzes und dem o. g. Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
vom 05.04.2000 und 30.10.2001 angepasst.
4.1.1.3 Umsetzung der Hilfsfrist in der Stadt Münster
Die Hilfsfrist wurde in Münster auf 8 Minuten im st ädtischen und 12 Minuten im ländlichen Bereich
für das Eintreffen des ersten Rettungsmittels festgelegt.
Unter ländlichem Bereich werden die Stadtteile Alba chten, Amelsbüren, Roxel, Nienberge, Nien-
berge-Häger, Sprakel, Gelmer-Dyckburg, Loevelingloh , Werse Laer, Handorf und Wolbeck ver-
standen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass solche Ortsteile kreisfreier Städte unter die Defi-
nition des „ländlichen Bereichs“ gefasst werden kön nen, welche weniger als 25.000 Einwohner
umfassen und so mit den „kleinen kreisangehörigen G emeinden“ vergleichbar sind. Dabei wird
auch auf § 6 (2) RettG reflektiert, wonach nur mittlere und große kreisangehörige Städte als Träger
von Rettungswachen genannt werden. Hilfsfristen von bis zu acht Minuten sind realistischer Weise
nur im Nahbereich des Standortes einer Rettungswache zu erreichen.
4.1.1.4 Umsetzung des Erreichungsgrades in der Stadt Münster
Die o. g. Hilfsfristen sollen in mind. 90 % aller F älle eingehalten werden. Ausgenommen sind Ein-
sätze, in denen aufgrund falscher oder unklarer Ort sangaben der angegebene Ort rechtzeitig er-
reicht wurde, nicht aber die tatsächliche Einsatzst elle, nicht an einer Straße gelegene Notfallorte
(abgelegene Gebiete), Einsätze außerhalb des Stadtg ebietes sowie sonstige RTW-Einsätze, die
nicht als Notfallrettungen zu werten sind.
4.1.1.5 Einsatzaufkommen
Um das rettungsdienstliche Leistungsaufkommen bewer ten zu können, wurde eine Einsatzraten-
berechnung vorgenommen. Die Einsatzrate setzt sich aus der Notfallrate und der Krankentrans-
portrate zusammen.
Einsatzrate: Gesamteinsätze pro 1.000 Einwohner pr o Jahr
Bei der Analyse zeigt sich für das Jahr 2012 eine E insatzrate von 130,1 Einsätzen pro 1.000 Ein-
wohner und Jahr. Damit liegt die Einsatzrate im Ver gleich zu Daten auf Bundesebene aus dem
Jahr 2008/2009 (Schmiedel, R., Behrendt, H. (2011): Leistungen des Rettungsdienstes 2008/2009.
Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): BASt Berich t M 217, Bergisch Gladbach, Bremerhaven:
Wirtschaftsverlag NW.) unter dem Erwartungswert von 143,1 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und
Jahr.
22
4.2 Notfallrettung
4.2.1 Erreichungsgrade in der Notfallrettung
Als Notfallrettung werden im Folgenden Einsätze bez eichnet, bei denen nach Abfrage durch die
Leitstelle unter Nutzung von Wege- und Sonderrechte n ein Rettungswagen (ggf. mit Notarzt) zu
einem zeitkritischen Notfall entsendet wurde. Zur E rmittlung des Erreichungsgrades wurden die
Notfalleinsätze des Jahreszeitraums 2012 herangezogen.
Abbildung 1:
Graphische Darstellung der Einsätze im städtischen Bereich , bei denen auf-
grund der definierten Schutzziele eine Hilfsfrist von max. 8 Minuten als Planungsgröße
zugrunde liegt.
9 4 %
6 %
E in tre ffz eit < 8 M in .
E in tre ffz eit > 8 M in .
Abbildung 2: Graphische Darstellung der Einsätze mit einer Notfalladresse im ländlichen
Bereich , denen aufgrund der definierten Schutzziele eine Hilfsfrist von max. 12 Minuten als
Planungsgröße zugrunde liegt.
9 5 ,6 %
4 ,4 %
E intre ffz eit < 1 2 M in .
E intre ffz eit > 1 2 M in .
23
4.2.1.1 Einsatzstichworte ohne Nutzung von Wegerechten
Aus den o.g. Darstellungen wurden alle Einsätze her aus genommen, bei denen die folgenden Kri-
terien erfüllt waren:
• Einsätze unter dem Stichwort RTW-ohne-Sondersignal
• Einsätze außerhalb des Stadtgebietes
• Einsätze unter dem Stichwort Krankentransport
• Einsätze unter dem Stichwort RTW-Transport-mit-Arz t
Diese Einsätze stellten keine zeitkritischen Notfälle dar.
4.2.2 Einsätze der Rettungswagen
Die Notfallrettung wird von der Feuerwehr durchgefü hrt und ist mit dem Einsatzdienst für abweh-
renden Brandschutz und technische Hilfeleistung zus ammengefasst und wird multifunktional wahr-
genommen.
Die Zahl der Einsätze der Rettungswagen nahm von 20 02 nach 2012 kontinuierlich zu. Die
Einsatzzahlen stiegen von 18.396 im Jahr 2002 auf 26.565 Einsätze im Jahr 2012.
Abbildung 3: Einsatzzahlenentwicklung der Rettungswagen 2002 bis 2012
0
10000
20000
30000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Bereits mit der letzten Fortschreibung aus 2002, au f Grundlage der Daten aus 2001, wurde auf
den erhöhten Bedarf reagiert. In den Stadtteilen Me cklenbeck und Kemper wurden zusätzliche
Rettungswachen in Betrieb genommen. Zum anderen wur de die Vorhaltung im Bereich der Feuer-
und Rettungswache 2 um einen Rettungswagen im Tages dienst (werktags von 7.00 bis 15.12 Uhr)
erhöht.
24
Die Einsatzstatistik im Bereich der Rettungswagen w ies bereits im Zeitraum 2003 zu Anfang 2010
eine Erhöhung der Einsatzzahlen um fast 5000 aus. D aher kam es bereits im April 2010 zu einer
Zusetzung eines weiteren Rettungswagens im 24h Dienst.
Um das rettungsdienstliche Leistungsaufkommen bewer ten zu können, wurde eine Notfallratenbe-
rechnung vorgenommen.
Notfallrate: Notfalleinsätze mit bzw. ohne Notarzt pro 1.000 Einwohner pro Jahr
Bei der Analyse zeigt sich für das Jahr 2012 eine N otfallrate von 90,7 Einsätzen pro 1.000 Ein-
wohner und Jahr. Damit liegt die Notfallrate im Vergleich zu Daten auf Bundesebene aus dem Jahr
2008/2009 (Schmiedel, R., Behrendt, H. (2011): Leis tungen des Rettungsdienstes 2008/2009.
Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): BASt Berich t M 217, Bergisch Gladbach, Bremerhaven:
Wirtschaftsverlag NW) deutlich über dem Erwartungsw ert von 59,5 Einsätzen pro 1000 Einwohner
und Jahr. Extrapoliert man die Einsatzzahlen der BA St aus 2009 unter Zugrundelegung einer jähr-
lichen Steigerungsrate von 4%, so ergibt sich ein E rwartungswert von 67,5 Einsätzen pro 1.000
Einwohner.
Die Ursachen für die stark erhöhte Notfallrate können sein:
• Interne Verlegungstransporte im Universitätsklinik um Münster
• Nicht- Notfalltransporte nach 22 Uhr durch RTW
• Der allgemeine Bundestrend bei der Steigerung der Notfalleinsätze.
4.2.3 Nächste-Fahrzeug-Strategie
In Einzelfällen ist es erforderlich, dass in der Nä he des Einsatzortes befindliche und ausgebildete
Rettungsdienstpersonal zur Einleitung von rettungsd ienstlichen Erstmaßnahmen mit dem jeweili-
gen Fahrzeug zu entsenden. Im Interesse der Notfall patienten kann so frühzeitiger qualifizierte
Hilfe geleistet werden.
Die Regelungen dafür bestehen seit 1998 bei der Feu erwehr Münster. Die damit verbundenen
Belastungen des Bereiches Krankentransport machen a ufgrund der bisherigen Erfahrungen keine
erhöhten Vorhaltungen in diesem Bereich erforderlich.
Die Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr verfügen übe r die erforderliche Ausstattung, um im
Rahmen der Nächsten-Fahrzeug-Strategie Notfallrettungsaufgaben wahrnehmen zu können.
4.2.4 Notfallrettung durch Notärzte
Der Einsatz von Notärzten erfolgt zum einen im Bere ich der Notfallrettung. Zum anderen im Rah-
men der arztbegleiteten Interhospitaltransporte.
25
Abbildung 4: Übersicht aller Leistungen durch Notärzte
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
5500
6000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
No tarzt de r Regelv orhaltun g
V erle gun g RTW mit No tarzt
E in sätz e de s Zusatz-Notarztes
Hinweis:
Aus dem Jahre 2002 u. 2003 standen keine Daten zu Ei nsätzen des „Zusatz-Notarztes“ und zur Verlegung „RTW mit
Notarzt“ mehr zur Verfügung.
Um das rettungsdienstliche Leistungsaufkommen bewer ten zu können wurde eine Notarztratenbe-
rechnung vorgenommen.
Notarztrate: Notfalleinsätze mit Notarzt pro 1.000 Einwohner pro Jahr
Bei der Analyse zeigt sich für das Jahr 2012 eine N otarztrate von 21,1 Einsätzen pro 1000 Ein-
wohner und Jahr. Damit liegt die Notarztrate im Ver gleich zu Daten auf Bundesebene aus dem
Jahr 2008/2009 (Schmiedel, R., Behrendt, H. (2011): Leistungen des Rettungsdienstes 2008/2009.
Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): BASt Berich t M 217, Bergisch Gladbach, Bremerhaven:
Wirtschaftsverlag NW.) deutlich unter dem Erwartung swert von 34,7 Notarztalarmierungen pro
1.000 Einwohner und Jahr.
4.2.5.1 Rahmenbedingungen:
Der Notarzteinsatz erfolgt im sogenannten ”Rendezvo us-Verfahren”, d. h., dass der erforderliche
Rettungswagen von der zuständigen Feuer- und Rettun gswache aus eingesetzt und parallel dazu
ein Notarzteinsatzfahrzeug, das mit Notarzt/Notärzt in und Rettungsassistent/in der Feuerwehr be-
setzt ist, die Einsatzstelle anfahren.
Alle Notärzte und Notärztinnen verfügen mindestens über die gesetzlich erforderliche Qualifikation,
die durch den Fachkundenachweis Rettungsdienst vorgegeben ist.
Das erste Notarzteinsatzfahrzeug (1.NEF) war bis Fe bruar 2007 an wechselnden Klinikstandorten
innerhalb des Universitätsklinikums Münster station iert. Aufgrund der erhöhten Einsatzfrequenz
26
und teilweise verlängerten Ausrückzeiten (lange Weg ezeiten im Klinikgebäude) wurden Personal
und Fahrzeug zum Standort Feuer- und Rettungswache 1, York-Ring 25, verlagert.
Das zweite Notarzteinsatzfahrzeug (2. NEF) ist bereits seit Ende 1999 am Standort der Feuer- und
Rettungswache 2, heute am neuen Standort Theodor-Sc heiwe-Str. 1, verlagert worden. Mit der
Umstellung des ersten Notarzteinsatzfahrzeugs zum S tandort der Feuer- und Rettungswache 1,
York-Ring 25 konnten die Ausrückzeiten weiter verbessert werden.
4.2.5.2 Zusatz-Notarzt
Im Falle der vollständigen Auslastung der NEF Vorha ltung kann kurzfristig ein „Zusatz NEF“ in
Dienst gestellt werden. Der Rettungsassistent/Fahre r wird aus dem Personal-Pool Multifunktion
heraus gestellt. Die Besetzung des Notarztes erfolgt auf drei möglichen Wegen:
• Besetzung durch den Rufdienst für den Interhospita ltransport
• Besetzung durch den Ärztlichen Leiter des Rettungs dienstes, der über die Notarzt-
Qualifikation verfügt.
• Besetzung durch Alarmierung eines Notarztes bzw. e iner Notärztin aus einer Gruppe, die
freiwillig, unentgeltlich und ohne Verpflichtung Ru fbereitschaft leistet und mit einem digita-
len Meldeempfänger ausgestattet ist.
Es kommt regelmäßig zu Einsätzen des Zusatz-Notarzt es, wie man der nachfolgenden Abbildung
entnehmen kann.
Abbildung 5: Einsätze des Zusatz- Notarztes
0
50
100
150
200
250
300
350
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Zahlen 2002 u. 2003 fehlen, siehe auch Hinweis unter Abbildung 4
27
4.3 Arztbegleiteter Interhospitaltransport
Der Transport von Patienten zwischen Krankenhäusern ist nach § 2 RettG NRW Aufgabe des Trä-
gers des Rettungsdienstes. Hierzu zählt im Bereich der arztbegleiteten Transporte neben den Not-
falltransporten (diensthabender Notarzt) auch die D urchführung von dringlichen oder planbaren
Transporten, z.B. von Intensivstation zu Intensivst ation. Neben dem sehr kostenträchtigen luftge-
bundenen Transport durch den Intensivhubschrauber b ietet sich die Möglichkeit zum bodengebun-
denen Transport mit speziell ausgestatteten Notarztwagen (NAW).
4.3.1 Einsatztaktik und Statistik
Durch die Struktur der Stadt Münster als medizinisc hes Oberzentrum der ländlich geprägten Um-
gebung der angrenzenden Kreise und durch die örtlic he Universitätsklinik als Zentrum der Maxi-
malversorgung für Westfalen, ergibt sich ein großer Bedarf an arztbegleiteten Interhospitaltrans-
porten. Nach RettG NRW sind diese bei vorliegender Indikation für eine ärztliche Begleitung durch
Notärzte zu begleiten. Hierbei generiert sich der G roßteil der Transporte aus der Rückverlegung
von Patienten z.B. nach neurochirurgischer, kardiologischer oder kardiochirurgischer Intervention.
Bedingt durch die Auswirkungen der Einführung von F allpauschalen (Diagnosis Related Groups)
im Jahr 2004 kam es bundesweit zu einem beträchtlic hen Anstieg der Transporte. Die Dauer der
Verlegungstransporte von durchschnittlich 153 Minut en (Zeitraum 2008-2012) schließt eine Beset-
zung des arztbegleiteten Interhospitaltransportes d urch den Notarzt der Regelvorhaltung aus. Da-
her wurde ein Rufdienst zur Besetzung der planbaren arztbegleiteten Transporte eingerichtet. (vgl.
4.3.2)
In Münster gelang es gegen den Bundestrend einen An stieg von arztbegleiteten Interhospital-
transporten zu verhindern. Hierzu wurde im Jahr 200 5 eine Verfahrensanweisung (VA) durch die
Ärztliche Leitung Rettungsdienst eingeführt, die Kr iterien für arztbegleitete Transporte festlegt. Ei-
ne Vielzahl von Transporten wird seither bei gleich bleibender Versorgungsqualität von Rettungs-
fachpersonal ohne ärztliche Begleitung durchgeführt . Das ärztliche Qualitätsmanagement wird
hierbei durch den ÄLRD laufend durchgeführt.
28
Abbildung 6: Transportaufkommen arztbegleitete Transporte
0
100
200
300
400
500
2004 2005 2006 2007 200 8 200 9 20 10 2 011 2012
Zahlen 2002 u. 2003 fehlen, siehe dazu Hinweis unter Abbildung 4
4.3.2 Ärztliches Personal
Wenn ärztliches Personal für Verlegungstransporte e rforderlich ist, soll es nach fachgesellschaftli-
cher Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Ve reinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI) über eine weit über das Maß des Notarztes hi nausgehende Qualifikation verfügen. Hierzu
zählen:
• 3 Jahre klinische Weiterbildung in einem Fachgebie t mit intensivmedizinischen Versor-
gungsaufgaben
• Zusätzlich 6 Monate nachweisbare Vollzeittätigkeit auf einer Intensivstation
• Zusätzlich Qualifikation für den Einsatz als Notar zt im Rettungsdienst nach landesrechtli-
chen Vorschriften
• Aktiver Notarzt mit mindestens einjähriger Einsatz erfahrung und regelmäßigem Einsatz im
Notarztdienst
• Zusätzlich 20-stündiger Kurs Intensivtransport
Die Kosten der theoretischen Qualifikation, inkl. d er Arbeitszeit übernimmt die Stadt Münster als
Träger des Rettungsdienstes.
29
Zu jedem Transport gehört ein Arzt-Arzt-Gespräch. Z iel ist die Prüfung der Einsatzindikation, um
die Zahl der Fehleinsätze oder Verzögerungen durch logistische Probleme einzuschränken.
4.3.3 Rettungsfachpersonal
Es wird Rettungsfachpersonal des Trägers eingesetzt . Um das Personal des Trägers für die Tätig-
keit im Bereich des Intensivtransportes zu qualifiz ieren, sind ständige Fortbildungsmaßnahmen
erforderlich.
4.3.4 Material und Fahrzeug
Zum Einsatz kommen RTW des Trägers, die im Bedarfsf all mit umfangreicher Spezialausstattung
(gemäß fachgesellschaftlicher Empfehlung der Deutsc hen Interdisziplinären Vereinigung für Inten-
siv- und Notfallmedizin -DIVI- und in Anlehnung an DIN 75076 aus Mai 2012)) bestückt werden.
Hierzu zählt:
• Intensivrespirator
• Intensiv-Monitorring-Einheit
• Spezielle Verlegungstrage mit der Möglichkeit, med izintechnische Geräte sicher zu trans-
portieren
• Umfangreiches Verbrauchsmaterial.
Soweit sich hier in den nächsten Jahren steigende E insatzzahlen ergeben, ist über eine Auswei-
tung des Angebotes zu befinden.
4.4 Krankentransport
4.4.1 Planungsgröße
Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankent ransportes gilt - analog zur Hilfsfrist bei der
Notfallrettung - die Bedienzeit (Wartezeit) im Kran kentransport als Zeitspanne zwischen Trans-
portanforderung und Eintreffen des Krankentransportwagens beim Patienten.
Mit der Fortschreibung dieses Rettungsdienstbedarfs planes soll die Planungsgröße im Kranken-
transport auf eine durch die Rechtsprechung akzepti erte Wartezeit von max. 60 Minuten bei einem
Erreichungsgrad von 90% angepasst werden, dieses in sbesondere auch unter Kostengesichts-
punkten.
Nach Auswertung der in 2011 und 2012 durchgeführten Krankentransporte lag der durchschnittli-
che Erreichungsgrad bei 92, 93%.
4.4.2 Gesetzliche Mindestanforderungen
Der Krankentransport hat gemäß § 2 (2) RettG die Au fgabe, Kranken oder Verletzten oder sonsti-
gen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie
unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit K rankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu
befördern. Nach § 6 (1) RettG ist der Träger des Re ttungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerech-
te und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung m it Leistungen des Krankentransports si-
30
cherzustellen. Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische Ein-
heit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Di e im Krankentransport eingesetzten Kran-
kenkraftwagen müssen gemäß § 3 RettG für den Kranke ntransport besonders eingerichtet und als
Krankenkraftwagen für den Verkehr zugelassen sein. Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstat-
tung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkann ten Regeln von Medizin und Technik ent-
sprechen. Als anerkannte Regel ist für Krankentrans portwagen die DIN EN 1789 Typ A2 oder B
anzuwenden.
Die Mindestanforderungen an das Personal im Kranken transport sind im § 4 RettG festgelegt. Das
Personal muss gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Krankentransportwagen sind mindestens
mit einem Rettungssanitäter/in und einem Rettungshe lfer/in zu besetzen. Das im Krankentransport
eingesetzte Personal hat gemäß § 5 (5) RettG jährli ch an einer aufgabenbezogenen Fortbildung
teilzunehmen und muss diese nachweisen (30 Stunden Fortbildung Rettungsdienst).
Die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Die Krankentransporte des Ret-
tungsdienstes erfolgen gemäß § 8 (1) RettG unter ei nheitlicher Lenkung der Leitstelle. Die Kran-
kentransportwagen werden in den Rettungswachen und den zugeordneten Außenstellen vorgehal-
ten.
4.4.3 Zielsetzung im Krankentransport
Zielsetzung des qualifizierten Krankentransportes i st gemäß § 6 (1) RettG die Beibehaltung und
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des fachgerech-
ten Krankentransports. Hierzu wird mit diesem Rettungsdienstbedarfsplan die maximale Bedienzeit
von einer Stunde nach Bestellung bei einem Zielerre ichungsgrad von mindestens 90 % als ver-
bindlicher Qualitätsstandard vorgegeben.
Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentran sport sollen weiterhin gemäß § 6 RettG eine
medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheit svorsorge und Gefahrenabwehr bilden. Die
daraus resultierenden Synergien sollen insbesondere zu kostengünstigen Spitzen- und Sonderbe-
darfsabdeckungen beitragen.
Die nächtliche Bereitstellung von Personal (ausschl ießlich) zur Durchführung von Krankentrans-
porten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist wegen der äußerst geringen Nachfrage und da-
mit aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Zu den o.g. Zeiten werden Krankentransporte
durch Rettungswagen ausgeführt.
4.4.4 Krankentransport in der Stadt Münster bis zum 31.10.2009
Das Einsatzaufkommen im Krankentransport hatte im J ahr 1998 sein höchstes Niveau von ca.
20.500 Einsätzen erreicht. Seit 1999 ist im Kranken transport eine stetige Abnahme von Einsätzen
zu verzeichnen. Seit 2008 stabilisieren sich die Einsatzzahlen auf einen Wert zwischen 10.000 und
11.000 durchgeführten Krankentransporten p.a.
Nach Einschätzung der Feuerwehr führt der Kostendru ck im Gesundheitswesen zunehmend dazu,
dass Patienten dem (qualifizierten) Krankentranspor t nach RettG NRW entzogen und stattdessen
31
Fahrten ohne fachliche Betreuung mit einem nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
genehmigten Liegend-Mietwagen (Taxi) verordnet werd en. In der Stadt Münster bestehen nach
dem Stand vom 31.12.2012 insgesamt 72 Genehmigungen für den Behindertenfahrdienst sowie
Liegend-Krankenfahrten. Eine fachliche Betreuung fi ndet bei diesen Liegend-Transporten nicht
statt und ist auch nicht vorgesehen.
Der Träger reagierte auf die Fallzahlenentwicklung im Bereich des qualifizierten Krankentranspor-
tes und reduzierte seit Inkrafttreten des Bedarfspl anes aus 2002 bis zum Jahr 2009 die Vorhal-
tung. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsc he Rote Kreuz (DRK) und der Malteser Hilfs-
dienst (MHD) wirkten auf Basis von § 13 RettG NRW u nd einer entsprechenden, mit der Stadt
Münster geschlossenen Vereinbarung, bis zum 31.10.2 009 im Krankentransport der Stadt Münster
mit.
4.4.5 Krankentransport in der Stadt Münster seit dem 01.11.2009
Im Krankentransport wirken seit dem 01.11.2009 die vier Freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-
Samariter- Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johan niter Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfs-
dienst auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen E inbindungsvereinbarung mit. Der Bedarf an
Krankentransportwagen wurde anhand der Einsatzzahle n aus dem Jahr 2009 anlässlich der EU-
weiten Ausschreibung für das gesamte Stadtgebiet mi t den Planungsgrößen „Bedienzeit max. 60
Minuten“ und „Zielerreichungsgrad 90 %“ ermittelt.
Die Freiwilligen Hilfsorganisationen stellen jeweil s zwei, der Träger Rettungsdienst drei KTW zu
definierten Zeiten zur Verfügung. Für die Abdeckung des Spitzenbedarfes haben sich die vier
Freiwilligen Hilfsorganisationen (HiOrg) verpflicht et, innerhalb von 45 Minuten je einen KTW mit
entsprechender Besatzung zu stellen. Ebenfalls best eht die Verpflichtung, bei Großschadenser-
eignissen pro HiOrg einen KTW und einen RTW mit Personal zur Verfügung zu stellen.
Gesamtübersicht Krankentransportwagen (KTW) Stadt Münster
Kenndaten Grundbedarf Spitzen-und Sonder-
bedarf
Gesamt
Anzahl der KTW 11 4 15
Vorhalte Std./Wo. 485 Bei Bedarf 485
Einsätze (2011) 10.760 5 10.765
Bedienzeit <60 min <60 min
Erreichungsgrad >90% >90%
4.4.6 Abschließende Betrachtung des Krankentransports
Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Kran-
kentransports ist in der Stadt Münster gewährleiste t. Der Transportbedarf im Krankentransport ist
in erheblichem Maße abhängig von den Dienstzeiten s owie den fachlichen und wirtschaftlichen
Strategien der ambulanten und stationären Behandlun gseinrichtungen. Eine weitere wichtige
Kenngröße zur Bemessung der Vorhaltung stellen die Ferntransporte und der Spitzenbedarf an
32
besonderen Tagen dar. Dieser Besonderheit wurde mit der vorgenannten Vereinbarung mit den
Hilfsorganisationen zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs Rechnung getragen. Im Hin-
blick auf die in 2013 erneut durchzuführende europa weite Ausschreibung zwecks Auftragsvergabe
der Dienstleistung Krankentransport, sind die Vorha ltestunden zu überprüfen. Es ist davon auszu-
gehen, dass in den werktäglichen Abendstunden und am Tage die Vorhaltung leicht erhöht werden
muss.
4.4.7 Übersicht Einsatzzahlen im Krankentransport
Abbildung 7: Einsatzzahlen im Krankentransport
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
18000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Um das Leistungsaufkommen im Krankentransport bewer ten zu können, wurde eine Kranken-
transportratenberechnung vorgenommen.
Krankentransportrate: Krankentransporte pro 1.000 Einwohner pro Jahr
Bei der Analyse zeigt sich für das Jahr 2012 eine K rankentransportrate von 37,7 Einsätzen je
1.000 Einwohner und Jahr. Damit liegt die Krankentr ansportrate im Vergleich zu Daten auf Bun-
desebene aus dem Jahr 2008/2009 (Schmiedel, R., Beh rendt, H. (2011): Leistungen des Ret-
tungsdienstes 2008/2009. Bundesanstalt für Straßenw esen (Hrsg.): BASt Bericht M 217, Bergisch
Gladbach, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW.) deutl ich unter dem Erwartungswert von 83,6
Krankentransporten pro 1.000 Einwohner und Jahr.
33
4.4.8 Übersicht Tagesganglinie Krankentransport 2012
Abbildung 8: Tagesganglinie Krankentransport
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
0 1 2 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
Uhrzeit
4.5 Sondertransporte
4.5.1 Transport von adipösen Patienten
Der zurückliegende Berichtszeitraum hat gezeigt, da ss die Zahl der besonderen Transporte zuge-
nommen hat. Dazu zählen nicht nur komplexe Verlegun gstransporte von intensivpflichtigen Patien-
ten sondern auch der Transport von adipösen Patient en auf einer Spezialtrage. Aus Sicht des Trä-
gers Rettungsdienst ist dazu die Vorhaltung von ein em Fahrzeug nach EN 1789, mind. Typ B er-
forderlich. Das Fahrzeug wird nicht nur für den Tra nsport der Spezialtrage eingesetzt, der variable
Innenausbau ermöglicht auch den Einsatz im Krankent ransport. Die Umbauzeit des Innenraumes
beträgt lediglich 15 Minuten. Somit wird eine Vorha ltung nur für einen Verwendungszweck vermie-
den. Die Feuerwehr Münster hat im Jahr 2009 ein entsprechendes Fahrzeug nach EN 1789, Typ B
beschafft und in Dienst gestellt.
4.5.2 Transport von hochinfektiösen Patienten
Zum Transport von hochinfektiösen Patienten (Gruppe 3 nach InfSchG) wurde ein RTW mit einer
Sonderausstattung versehen. Das Fahrzeug wird auch in der Notfallrettung eingesetzt.
34
4.5.3 Transport von Neugeborenen
Mit wesentlicher Unterstützung der Rettungsdienst-S tiftung Björn Steiger e.V. und mit einer ge-
meinsamen Spendenaktion konnte 1999 ein sogenannter Neugeborenen-Transportwagen in Be-
trieb genommen werden.
Personalvorhaltekosten entstehen nicht, da das Fahr zeug im Einsatzfall von diensthabendem Ret-
tungsdienstpersonal besetzt wird. Die Aufgabe diese s Fahrzeuges ist es, Krankenhausärzte mit
spezieller Ausbildung und Erfahrung in der Versorgu ng früh- und neugeborener Kinder möglichst
schnell und sicher zum Einsatzort (in der Regel Ent bindungsstation eines Krankenhauses) zu brin-
gen und die notwendige medizinisch-technische Ausst attung (Inkubator) zur Versorgung und zum
Transport des Kindes in eine Spezialklinik bereitzu halten. Dazu ist das Fahrzeug mit einem spe-
ziellen Tragentisch ausgestattet, der die fahrbedin gten Erschütterungen deutlich verringert und
damit einen wesentlich komfortableren Transport von Früh- und Neugeborenen ermöglicht. Ferner
ist durch die Positionierung der Sitze des Begleitp ersonals im Behandlungsraum und Lage des
eingeschobenen Inkubators eine sichere Behandlung u nd ständige Überwachung der Patienten
auch während der (in der Regel lang andauernder) Fahrt möglich.
Bei Paralleleinsätzen oder Ausfall des Fahrzeuges w erden auch weiterhin reguläre Krankentrans-
portwagen für diese Aufgabe eingesetzt. Die Einsätz e des Neugeborenen- Transportwagens wer-
den dabei über den Gebührentarif KTW abgerechnet.
Für Unfälle und Erkrankungen von Säuglingen und Kle inkindern ist das Fahrzeug nicht vorgese-
hen. In diesen Fällen kommt der am nächsten zur Ein satzstelle befindliche Rettungswagen zum
Einsatz, der u.a. über einen speziellen Rucksack mit Ausstattung für Kindernotfälle verfügt.
Im Hinblick auf die Vorhaltung dieser Sonderfahrzeu ge ist künftig in enger Abstimmung mit den
Kostenträgern zu prüfen, ob durch die Bildung von T rägergemeinschaften mit den Nachbarkreisen
die Wirtschaftlichkeit erhöht werden kann.
35
Abbildung 9: Einsätze des Neugeborenen-Transportwagen
0
50
100
150
200
250
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Zahlen 2002 u. 2003 fehlen, siehe dazu Hinweis unter Abbildung 4
4.6. Spezifische Einsatzsituationen
4.6.1 Luftrettung
Für die Luftrettung werden nach § 10 RettG Luftfahr zeuge nach Maßgabe des § 3, Abs. 3 RettG
mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten. Die Stad t Münster ist Mitglied der Trägergemeinschaft
des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph Europa 2 “. Standort des RTH ist die Stadt Rheine.
Ferner besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbar ung mit dem Kreis Steinfurt über den Intensiv-
Transporthubschraubers (ITH) „Christoph Westfalen“. Kernträger ist hier ebenfalls der Kreis Stein-
furt.
4.6.2 Infarktnetzwerk
Mit Erlass des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW vom 05.05.2008 wurde die
Vorhaltung von fibrisspezifischen Thrombolytika im Rettungsdienst für NRW geregelt. Für die Stadt
Münster ergab sich hieraus keine Notwendigkeit der Anpassung.
Im Jahr 2006 wurde in Münster ein Infarkt- Netzwerk zum Qualitätsmanagement der Versorgung
von durch den Rettungsdienst diagnostizierten Herzi nfarkten gegründet. In diesem Rahmen wur-
den u.a. die Zeit vom Anruf in der Leitstelle bis z um Eröffnen des verschlossenen Herz-Kranz-
Gefässes im Herzkatheter-Labor (sog. „Call-to-ballo on“-Zeit) systematisch erfasst. Die Versor-
gungszeit bewegt sich unterhalb der Grenzen der Lei tlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardio-
logie (P. Lebiedz, J. Oberfeld, T. Weber, A. Bohn. Algorithms for preclinical treatment of ST-
36
elevation myocardial infarction influence the “door -to-balloon” time. Journal für Anästhesie und
Intensivbehandlung. Nr.4-2007 – S.98).
Somit hat sich die Strategie der primären Katheter- Zuweisung bei Infarkt in Münster belegbar be-
währt. Diese Strategie ist nach derzeitiger medizin ischer Datenlage hinsichtlich des Therapieerfol-
ges überlegen. Für den Rettungsdienst und seine Kos tenträger bedeutet eine erfolgreiche Kathe-
ter-Zuweisungs-Strategie zudem eine erhebliche Ersp arnis durch die Nichtverwendung von
Thrombolytika.
4.6.3 Thrombolyse bei Reanimation
Wie im Erlass des MAGS geregelt ist eine Vorhaltung von Thrombolytika für die Sonderindikation
„Thrombolyse bei Reanimation“ erforderlich Die Anw endung der Thrombolytika ist in der Stadt
Münster im Rahmen einer Verfahrensanweisung geregel t. Durch das begleitende Qualitätsmana-
gement des Trägers bleibt der Einsatz nachweislich auf Reanimationsversuche mit folgenden drei
Indikationen beschränkt:
• Peristierendes Kammerflimmern, das durch antiarrhy thmische Therapie und Kardioversion
nicht terminierbar ist.
• Fulminate Lungenembolie mit Herz-Kreislauf-Stillst and
• Periarrest-ST-Strecken Hebungsinfarkt (STEMI) mit rezidivierenden Herz-Kreislauf-
Stillständen.
Die Daten des begleitenden Qualitätsmanagements kon nten eine restriktive Verwendung mit ent-
sprechender Kostenreduktion belegen (R.P. Lukas, U. Harding, H.Wienzek, T.P. Weber, A.Bohn.
Implementation of Thrombolysis during out-of-hospit al cardiac arrest: Indications,cost assess-
ment,quality management. Journal für Anästhesie und Intensivbehandlung. Nr.4-2007 – S.100).
Nach erfolgreicher Reanimationsbehandlung werden di e Kosten für die eingesetzte Thrombolytika
dem weiterbehandelnden Krankenhaus auf Grundlage de s Gutachtens des Medizinischen Dienst
der Spitzenverbände vom 26.05.2003 in Rechnung gestellt (Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V).
4.6.4 Schlaganfall-Netzwerk
Die Identifikation und Versorgung von Schlaganfall- Patienten ist im Rahmen einer Verfahrensan-
weisung geregelt. Ziel ist die Zuführung von Patien ten mit hohem therapeutischem Potenzial in die
sogen. „Stroke units“ der Stadt Münster.
(A. Allroggen, C. Prugger, K. Wefers, T. Weber, M. Schilling, P. Heuschmann, D.G. Nabavi. Ver-
gleich zwischen der prähospitalen Los Angeles Schla ganfallskala und des Gesicht-, Arm- und
Sprachtests zur Schlaganfallerkennung durch Rettung sassistenten. Akt Neurol, 2007; 34(S2):
182), (U. Harding, A. Allroggen, R.P. Lukas, H. Van Aken, T. P. Weber, A. Bohn. Telephone triage
for call prioritisation – can the FAST help? Resusc itation 2008, 9
th Scientific Congress European
Resuscitation Council).
37
4.6.5 Alternativer Atemweg
Die hohe Rate an in der Literatur beschriebenen Feh lintubationen im Rettungsdienst machte aus
Sicht des Trägers Rettungsdienst eine Erweiterung der Materialvorhaltung zur Atemwegssicherung
notwendig. Hierzu wurden auf allen Rettungsfahrzeug en im Jahr 2006 sog. Larynxtuben verlastet.
Zusätzlich führt das NEF einen Larynxtubensatz für Neugeborene und Kleinkinder mit.
4.6.6 Intraossärzugang
Seit dem Jahr 2005 wird der Einsatz von intraossäre n Zugängen auch bei Erwachsenen durch
internationale Leitlinien gefordert. Diese Zugangss ysteme sind kostenintensiv, ermöglichen jedoch
eine gesicherte und schnelle Versorgung auch in ext remen Notfallsituationen. Zudem macht der
größer werdende Anteil an Patienten mit extremem Üb ergewicht regelmäßig eine periphere intra-
venöse Injektion unmöglich. Mittels eines begleiten den Qualitätsmanagements durch den ÄLRD
konnte die Anwendung der intraossären Zugänge auf u nter zehn Anwendungen im Jahr be-
schränkt werden.
4.6.7 Psychosoziale Unterstützung
Um adäquate Hilfe im Einsatzfall für Angehörige, Un fallbeteiligte und Einsatzkräfte anbieten zu
können, hält die Stadt Münster folgende Angebote vor:
Notfallbegleitung Münster
Wenn die Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsd ienstes oder der Polizei die unmittelbaren
Opfer eines Notfalles gerettet und versorgt haben, fällt der Blick nicht selten auf weitere Personen -
Angehörige, Freunde, Zeugen- die betroffen oder ges chockt sind und in der akuten Krisensituation
weitergehender Begleitung bedürfen. Dieser Aufgabe hat sich in Münster die "Notfallbegleitung
Münster" (NFB) angenommen, die seit Juli 2000 mit r und 35 Mitarbeiter/innen ehrenamtlich 24
Stunden am Tag bereitsteht und 30 bis 40 Mal pro Jahr zum Einsatz kommt.
Die in der Einsatzgruppe Notfallbegleitung tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen haben eine
Ausbildung in Humanmedizin, Psychologie/ Psychother apie, Sozialpädagogik/ Sozialarbeit, Seel-
sorge, Rettungsdienst, Krankenpflege oder sind qual ifizierte Helfer/innen in Hilfsorganisationen,
Feuerwehren, sozialen Diensten oder Kirchengemeinde n. Sie verfügen in einem dieser Bereiche
über eine mehrjährige Erfahrung.
Die NFB übernimmt an den Einsatzstellen die "erste Hilfe für die Seele" in Notfällen und Krisensi-
tuationen. Sie wendet sich an primär Geschädigte und an andere Betroffene, unabhängig von Kon-
fession und Glaubensrichtung, und wird tätig wenn ihr Einsatz - im häuslichen Rahmen - ausdrück-
lich gewünscht oder - im öffentlichen Rahmen - von den Einsatzkräften vor Ort angefordert wird.
Das Einsatzgebiet ist das Stadtgebiet Münster. Durc h Ausbildung und ständige Fortbildung (bei-
spielsweise in den Themenbereichen Verhalten an Ein satzstellen, Erste Hilfe, Gesprächsführung
in Krisensituationen, plötzlicher Säuglingstod) wer den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifi-
ziert.
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Die Leitung der NFB hat der "Arbeitskreis Notfallbe gleitung". Er setzt sich zusammen aus jeweils
einem Vertreter von Feuerwehr und Polizei, den vier Hilfsorganisationen sowie der katholischen
und evangelischen Kirchengemeinde. Der Arbeitskreis organisiert die Mitgliederwerbung, die Aus-
und Fortbildung, unterstützt die Teammitglieder bei organisatorischen Problemen, übernimmt die
Dienstplangestaltung und leistet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
PSU-Team der Feuerwehr Münster
Einsatzkräfte sind es gewohnt, mit den alltäglichen Belastungen des Einsatzdienstes umzugehen.
Rettungsdienst- und Feuerwehreinsätze können aber nicht nur körperlich, sondern manchmal auch
psychisch sehr belastend sein, denn sie konfrontier en die Einsatzkräfte immer wieder mit extre-
mem menschlichem Leid. Wenn dann trotz aller Anstre ngungen eine Rettung nicht mehr möglich
ist oder - z.B. bei Notfällen mit Kindern - die vor gefundene Situation der Opfer den eigenen Le-
bensumständen ähnelt, kann es auch für die Helfer „ zu viel“ werden. Die Bilder und das Unbeha-
gen vor dem nächsten Einsatz lässt die Einsatzkräft e nicht mehr los. Diese psychischen Belastun-
gen können krank machen oder behindern die Einsatzk raft in ihrer Arbeit. Diesem gilt es vorzu-
beugen. Die Einsatzkraft muss lernen, bewusst und k onstruktiv mit ihren Belastungen umzugehen.
Dabei geben die Mitarbeiter/innen des PSU-Teams Hil fe. Dieses Angebot richtet sich an alle Mit-
glieder der Feuerwehr Münster, Mitarbeiter/innen de r freiwilligen Hilfsorganisationen, Einsatzleiter,
Führungskräfte sowie deren Angehörige.
Die Arbeit des PSU-Teams erfolgt unabhängig von der Dienststellung, ist vertraulich und an keine
Formalien gebunden. Wichtig ist, dass allen Einsatz kräften, die Hilfe benötigen, schnell geholfen
wird. Die Arbeit umfasst die Begleitung der Einsatzkräfte vor, während und nach dem Einsatz.
Angebote zur Vorbeugung und zur Sensibilisierung we rden durch Schulungen und Gesprächsver-
anstaltungen schon in der Ausbildung, aber auch beg leitend im Wachbetrieb, offeriert. Sie geben
Hilfestellungen für eine konstruktive Auseinanderse tzung mit den Belastungen. Multiplikatoren
werden in Schulungen auf ihre Arbeit mit den Kollegen vorbereitet.
Einsatzbegleitung wird bei Bedarf und auf Anforderu ng angeboten. Eine Form der PSU sind
Einsatznachbesprechungen als Einzel- oder Gruppenge spräch direkt nach einem belastenden
Einsatz oder auch einige Tage später.
4.7 Leitstelle
4.7.1 Aufgaben
Die Leitstelle der Feuerwehr Münster hat nach § 8 A bs. 1 RettG die Aufgabe, alle Einsätze des
Rettungsdienstes zu lenken, d. h.:
• Annahme von Hilfeersuchen
• Zuordnung der Einsatzkräfte (Disposition)
• Alarmierung der Einsatzkräfte
• Führung der Einsatzkräfte
39
• Unterstützung der Einsatzkräfte
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet sie mit den K rankenhäusern, den Einrichtungen der ärztli-
chen Selbstverwaltung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den benachbarten Leitstellen und der
Polizei zusammen. Die Leitstelle der Feuerwehr Müns ter disponiert jährlich ca. 37.000 Einsätze
allein im Bereich Rettungsdienst.
Auf Anforderung hat sie auch Rettungsmittel zur nac hbarlichen Hilfe einzusetzen, soweit die
Wahrnehmung eigener Aufgaben dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Die Leitstelle führt ferner den zentralen Krankenbettennachweis.
Zu den Aufgaben der Leitstelle gehört auch die Koor dination und Planung von Interhospitaltrans-
porten mit Arztbegleitung bzw. Intensivtransporten. Aufgrund der umfänglichen medizinischen Inf-
rastruktur der Stadt Münster fallen jährlich ca. 30 0 Transporte dieser Art an. Regelmäßig wird im
Rahmen der Planung derartiger Transporte der ÄLRD b zw. LNA als medizinischer Berater hinzu-
gezogen. Die Beratung durch die Leitstelle kann vie lfach zu einer Kostenreduktion führen. Zum
Beispiel durch die Übernahme von Transporten durch nichtärztliches Personal bzw. durch boden-
gebundenen Transport statt Lufttransport.
Die Leitstelle für den Rettungsdienst ist entsprech end § 21 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuer-
schutz und die Hilfeleistung (FSHG) mit der Leitste lle für den Feuerschutz zusammengefasst. Sie
wird als integrierte Leitstelle von der Feuerwehr betrieben und ist in der Feuer- und Rettungswache
1 am York-Ring 25 eingerichtet. Sie ist ständig bes etzt und über mehrere voneinander unabhängi-
ge Kommunikationsverbindungen ständig erreichbar.
4.7.2 Personelle Besetzung / Qualifikation
Die personelle Besetzung der Leitstelle erfolgt dur ch Beamte der Berufsfeuerwehr Münster mit
Rettungsassistenten- Qualifikation, die zu Disponen ten fortgebildet werden. Die Disponenten wer-
den für die Tätigkeiten in der Leitstelle besonders geschult und überprüft. Sie sollen am Leitstellen-
Lehrgang des Instituts der Feuerwehr teilgenommen h aben, was aber aufgrund fehlender Lehr-
gangsplätze nur begrenzt möglich ist.
4.7.3 Fortbildung
Zweimal jährlich werden die Disponenten der Leitste lle im Rahmen einer ganztägigen, internen
Veranstaltung sachbezogen fortgebildet. Ebenso nehm en sie an der jährlich 30-stündigen Fortbil-
dung für Rettungsassistenten teil.
4.7.4 Personal
Für die Leitstelle stehen bedarfsgerecht zwischen zwei und vier Disponenten zur Verfügung. Werk-
tags sind in der in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr vier, von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr drei und
im Zeitraum von 16.30 Uhr bis 7.00 Uhr zwei Dispone nten im Dienst. Von freitags 16.30 Uhr bis
montags 7.00 Uhr sind zwei Disponenten im Dienst.
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Die Aufgaben nach dem RettG, dem FSHG sowie andere Aufgaben werden multifunktional wahr-
genommen, so dass flexibel auf wechselnde Einsatzerfordernisse reagiert werden kann.
Folgende Planungsgrößen können damit eingehalten werden:
• Annahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe
• Bearbeitung von mindestens 2 gleichzeitig eingehen den Notrufen
• qualifizierte Notrufbearbeitung
• Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettun gsmittels innerhalb von 1 Minute
nach Notrufannahme.
Eine Personalverstärkung in besonderen Einsatzlagen ist durch Alarmierung dienstfreier Kräfte
über Funkmeldeempfänger oder Telefon möglich.
4.7.5 Qualitätsmanagement (QM) Leitstelle
Der weitere Ausbau der technischen Unterstützung de r Disposition wird in den nächsten Jahren
fortgesetzt. Hierbei soll durch die Strukturierung der Notruf-Abfrage eine einheitliche und hohe
Qualität der Einsatzdisposition erreicht werden. Fe rner soll der Disponent während der Notruf-
Abfrage die Möglichkeit zur telefonischen Anleitung von Maßnahmen der Ersten Hilfe und Wieder-
belebung nutzen. In beiden Fällen wird ein organisa torisches und ärztliches Qualitätsmanagement
durch die Leitung der Leitstelle bzw. des Ärztliche n Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) weiter ausge-
baut.
Der Datenerhebung in der Leitstelle kommt eine zent rale Bedeutung zu. Die hier erhobenen Daten
werden mit den im Rahmen der Patientenversorgung er hobenen Daten zusammengeführt. Die so
komplettierten Datensätze dienen einerseits der Ers tellung der Gebührenbescheide, andererseits
sind sie auch Grundlage für die Evaluation und Bewertung der Prozessabläufe im Rettungsdienst.
4.7.6 Technische Ausstattung der Leitstelle
Die Leitstelle der Feuerwehr Münster verfügt derzei t über fünf vollwertige Leitstellenarbeitsplätze,
die identisch mit allen erforderlichen informations - und kommunikationstechnischen Einrichtungen
ausgestattet sind. Ein sechster identischer Arbeits platz befindet sich in unmittelbarer Nähe zum
Krisenstabsraum um bei Großschadensereignissen die Stabsarbeit direkt zu unterstützen. Weiter
steht im Raum der Feuerwehr-Einsatzleitung (FEL) ei n Funk- und Einsatzleitrechnerplatz zur Ver-
fügung. Zusätzlich wurden insgesamt 8 Notabfrageplä tze für den Massenanfall von Notrufen in
Nebenräumen der Leitstelle eingerichtet. Seit Anfan g 2012 steht auf der Feuer- und Rettungswa-
che 2 eine funktionsfähige Ausweichleitstelle für den Leitstellennotbetrieb zur Verfügung.
41
Die technischen Hintergrundeinrichtungen gliedern sich wie folgt:
• ISDN -Telefonanlage Typ Siemens Hipath 300 mit ca. 180 Nebenstellen (Baujahr 2004)
und 7 ISDN – Basisanschlüssen als Amtskopf für die 2025-0 .
• Einsatzleitrechnersystem mit der Software ”Celios” und insgesamt sieben Dreifach - Bild-
schirmarbeitsplätzen sowie den Schnittstellen zur R ettungsdienstabrechnungssoftware,
Einsatzberichterstellung und der entsprechenden Sch nittstelle zum Statistikprogramm. Zur
Übermittlung der einsatzrelevanten Informationen si nd auf den drei Feuer- und Rettungs-
wachen Alarmdrucker installiert worden.
• Euro – ISDN – Notrufabfrageeinrichtung mit insgesa mt 16 Notrufleitungen im Stadtgebiet
Münster und 5 weiteren Ortsnetzen. Die Schnittstelle zum Einsatzleitrechner ist vorhanden.
• Die Leitstelle verfügt über ein Kurz- und Langzeit dokumentationsanlage (Typ Voxlog), um
alle Notruf- und Funkgespräche beweisecht aufzuzeic hnen. Das System wurde 2008 be-
schafft.
• Übertragungsanlage für Gefahrmeldungen (Typ SM88 u nd X.31 von Siemens ) mit derzeit
ca. 470 angeschalteten Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Münster. Eine Schnittstelle zum
Einsatzleitrechner ist vorhanden.
• Elektronisches Wachalarmierungssystem mit Lautspre cheranlage auf den Feuer- und Ret-
tungswachen zur hausinternen Alarmierung der Einsatzkräfte im Feuer- und Rettungsdienst
• Anschaltung der bundeseinheitlichen Rufnummer ”192 22” für den Krankentransport auf je-
dem Leitstellenplatz mit vier Gesprächskanälen.
• Zusätzliche Anschaltung von zwei eigenen Telefon- und Faxnebenstellen sowie einer Di-
rektleitung der Universitätsklinik auf jeden Leitstellenplatz für den Krankentransport.
• Drei weitere Faxgeräte für Verwaltung, Notruf 112 (Gehörlosentelefon) und Verbindungen
zu externen Leitstellen sowie der Bezirksregierung.
• Alle Einsatzberichte werden nach der Bearbeitung b zw. Rechnungsstellung im Verwal-
tungsnetzwerk ausgedruckt.
Funktechnik
Funkvermittlungssystem an allen Leitstellenarbeitsp lätzen mit vier angeschlossenen Funkrelais-
stellen bzw. Antennenanlagen am Stadthaus 2 und der Feuerwache 1 inklusive Notfall- bzw. Aus-
fallebenen (Baujahr 98/99).
Digitale Funkalarmierungstechnik für das Einsatzper sonal der Feuer- und Rettungswachen sowie
die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Zurzeit sind insg esamt ca. 1.050 digitale Funkmeldeempfänger
im Einsatz. Das eigene Netz für die digitale Alarmierung wurde 97/98 in Betrieb genommen.
Jeder RTW und KTW sowie jedes NEF ist mit einem 4 – Meter- Band Funkgerät inkl. Funkmelde-
system ausgerüstet. Die RTW und NEF haben zusätzlic h ein 2- Meter Band-Funkgerät mit Lade-
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erhaltung im Fahrzeug. In den RTW, den drei NEF dem Baby-NAW, dem Infektions-RTW sowie
dem S-KTW wurden zusätzlich GSM-Mobilfunktelefone Typ Nokia installiert.
Alle Einrichtungen der Leitstellentechnik sind mit unterbrechungsfreier Stromversorgung (Batterien
bzw. Akku) und einem Notstromgenerator gegen Ausfal l des 230 Volt - Netzes gesichert. Alle zeit-
relevanten Systeme sind über eine DCF–Mutteruhr synchronisiert.
Weitere technische Planungen 2013/2014:
• Einführung der mobilen Datenerfassung im Rettungsd ienst zur Nutzung der Versicherten-
karten und anschließender weiterer Datenverarbeitung
• Einführung von GPS – Ortungssystemen für Rettungsd ienstfahrzeuge zur Optimierung der
Fahrzeugdisposition
• Migration der vorhandenen analogen Funktechnik auf das vom Bund und Land derzeit im
Aufbau befindliche digitale Funknetz „Tetra“ der BDBOS
• Aufbau eines Datenfunksystems im digitalen Tetranet z zur Kommunikation mit Fahrzeug-
Bordrechnern zur Übertragung der verschlüsselten Ei nsatzdaten und Anbindung von Navi-
gationssystemen im Fahrzeug
4.8 Besondere Versorgungslagen
4.8.1 Einsätze außerhalb des Zuständigkeitsbereiches
Auf Grundlage einer öffentlichen-rechtlichen Verein barung mit dem Kreis Coesfeld, wird bei Anfor-
derung ein Notarzteinsatzfahrzeug der Feuerwehr Mün ster im nordöstlichen Teil des Kreises
Coesfeld mit den Bereichen Havixbeck, Senden-Bösensell und eines Teils von Billerbeck-Beerlage
eingesetzt. Hierfür erstattet der Kreis Coesfeld de r Stadt Münster auf vertraglicher Basis eine Pau-
schale.
Weitere Vereinbarungen über Versorgung von Nachbarb ereichen und den umliegenden Kreisen
bestehen nicht. In einigen Randbereichen der Kreise werden Rettungsdienstfahrzeuge aus Müns-
ter auf Anforderung der zuständigen Leitstelle im R ahmen der überörtlichen Hilfe eingesetzt. Die
Anzahl der Anforderungen aus den Nachbarkreisen, in sbesondere die Alarmierung des Notarzt-
einsatzfahrzeuges, hat in der letzten Zeit zugenomm en. Durch die Einrichtung neuer RTW- und
NEF-Standorte in den Nachbarkreisen wird aber nicht mit einer weiteren Zunahme von Anforde-
rungen gerechnet.
4.8.2 Rettungsdienst bei Veranstaltungen
Die zusätzliche Vorhaltung von Rettungsmitteln bei größeren oder besonderen Veranstaltungen
überträgt die Feuerwehr auf vertraglicher Basis ent sprechend § 13 RettG in der Regel den freiwilli-
gen Hilfsorganisationen, die ohnehin außerhalb des RettG Sanitätsdienste durchführen und hier
sinnvolle Einsatz- und Erfahrungsmöglichkeiten für ihre ehrenamtlichen Mitwirkenden finden. Das
Verfahren ist in einem Maßnahmenkatalog geregelt, d en die Feuerwehr unter Mitwirkung der frei-
willigen Hilfsorganisationen und in Anlehnung an de n Runderlass des MAGS ”Sanitätsdienst und
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Rettungsdienst bei Veranstaltungen” Maßnahmen zum S chutz der Gesundheit vom 24.11.2006,
Az. III 8 - 0713.8 aufgestellt hat.
4.8.3 Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter
Der Rettungsdienst ist in seiner Kapazität auf die alltägliche Häufung von Notfällen („Spitzenbe-
darf“) ausgelegt. Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter
(„Sonderbedarf“) hat der Träger nach § 7 Abs. 3 RettG Leitende Notärzte vorzuhalten und ausrei-
chende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Perso-
nals zu treffen.
Ziel ist dabei, durch Organisation, Führungsstruktu r, Nachführen von Einsatzmitteln und -kräften,
auch unter den besonderen Bedingungen eine möglichs t optimale notfallmedizinische Versorgung
zu erreichen und dazu das individualmedizinische Ve rsorgungsniveau zu erhalten oder möglichst
schnell wieder zu erreichen.
Dazu sind folgende Maßnahmen und Regelungen erlassen:
Leitender Notarzt
Die Indienststellung einer Gruppe Leitender Notärzt e bzw. Notärztinnen (LNA) fand im April 1997
statt. Die Ausbildung der LNA erfolgt gemäß den Emp fehlungen der Bundesärztekammer zur Fort-
bildung zum Leitenden Notarzt. Die LNA Gruppe beste ht aus Fachärzten der unterschiedlichsten
Disziplinen. Gemäß Dienstplan befindet sich immer e in LNA im Dienst. Die Alarmierung des LNA
erfolgt über Funkmeldeempfänger.
Der LNA wird bei folgenden Einsatzlagen alarmiert:
• In allen Fällen mit mehr als 6 Verletzten/akut Erk rankten oder bei Einsatz von mehr als
zwei arztbesetzten Rettungsmitteln.
• Bei Schadensereignissen, bei denen die Schwere der gesundheitlichen Schädi-
gung/Gefährdung (z. B. > 6 Schwerverletzte) die reg uläre Kapazität des Notarztdienstes
übersteigt
• Wenn fachlich oder zeitlich ein besonderer Versorg ungsumfang, ggf. parallel zu schwieriger
technischer Rettung, erforderlich ist
• Bei Schadensereignissen, bei denen mit gesundheitl icher Gefährdung einer größeren Per-
sonenzahl gerechnet werden muss (z. B. Großbrand, Explosionsgefahr)
• Auf Anforderung der Leitstelle, des Einsatzleiters , des Notarztes
• Bei Geiselnahmen
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
Die Feuerwehr hält ständig zwei Einsatzleiter für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und
sonstige Gefahrenlagen im 24h Dienst vor, die auch über die Qualifikation zum Organisatorischen
Leiter Rettungsdienst (OrgL) verfügen. Somit ist zu jeder Zeit gewährleistet, dass im Bedarfsfall die
Funktion OrgL besetzt werden kann. Zur Verstärkung können weitere Führungskräfte mit OrgL-
44
Qualifikation aus der Freizeit alarmiert werden. Üb er die Hälfte dieser Beamten ist mit digitalen
Funkmeldeempfängern ausgestattet.
Während der OrgL vorrangig für einsatztaktische, or ganisatorische und logistische Aufgaben zu-
ständig ist, obliegen dem LNA medizinisch-taktische Aufgaben. Nur er kann nach § 7 Abs. 3 RettG
den mitwirkenden Ärzten und Ärztinnen in medizinisc h-organisatorischen Fragen Weisungen ertei-
len.
Zusätzliche Einsatzmittel -Berufsfeuerwehr-
Aufgrund des integrierten und multifunktionalen Kon zeptes können alle Einsatzkräfte des mittleren
feuerwehrtechnischen Dienstes (ca. 250) auch im Ret tungsdienst eingesetzt werden, da sie über
die erforderliche Qualifikation verfügen. Neben den regulären Rettungsdienstfahrzeugen und den
Feuerwehrfahrzeugen steht neben einem kommunalen „G erätewagen Rettungsdienst“ ein vom
Land NRW beschaffter Abrollbehälter AB MANV für Gro ßschadensfälle zur Verfügung. Von den
o.g. 250 Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes verfügen 90 über die Qualifikation
„Gruppenführer“. Diesen Einsatzkräften können somit auch Führungsaufgaben im Rettungsdienst
übertragen werden.
Zusätzliche Einsatzmittel -Freiwillige Hilfsorganisationen-
Die Freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samar iter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz
(DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser H ilfsdienst (MHD) wirken sowohl im Rettungs-
dienst (auf Grundlage § 7 Abs. 3 RettG), als auch i n der Gefahrenabwehr bzw. im Katastrophen-
schutz (auf Basis § 18 FSHG) mit.
Die o. g. Hilfsorganisationen haben gegenüber dem L and NRW ihre Bereitschaft zur Mitwirkung in
der Gefahrenabwehr erklärt. Auf Basis von § 18 FSHG hat die Stadt Münster als untere Katastro-
phenschutzbehörde die Eignung der lokalen Orts- bzw . Kreisverbände der HiOrg zur Mitwirkung in
der Gefahrenabwehr festgestellt.
Basis der Mitwirkung ist das „Landeskonzept der übe rörtlichen Hilfe NRW“ für die Bereiche Sani-
tätsdienst und Betreuungsdienst. Daraus abgeleitet wurden im Einvernehmen mit den Hilfsorgani-
sationen im Bereich der Stadt Münster die Einsatzpl anungen zur Gestellung der Behandlungs-
platz-Bereitschaft 50 NRW, der Betreuungsplatz-Bere itschaft 500 NRW sowie des Patiententrans-
port-Zuges 10 NRW vereinbart.
Bei Bedarf stellen die Hilfsorganisationen neben de r regulären Mitwirkung im Krankentransport zur
Abdeckung von (alltäglichen) Bedarfsspitzen auch zu sätzliche Rettungswagen. Ferner wickeln sie
in Abstimmung mit dem Träger des Rettungsdienstes a uch die Notfallrettungseinsätze ab, die sich
aus der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen ergeben.
Die Alarmierung der freiwilligen Hilfsorganisatione n erfolgt über digitale Meldeempfänger, die
überwiegend durch die Stadt Münster bereit gestellt wurden.
45
Einsatzfunktion „Leiter Hilfsorganisation“
Zur Unterstützung des Einsatzleiters bzw. des Organ isatorischen Leiters und des Leitenden Not-
arztes haben sich die Freiwilligen Hilfsorganisatio nen und die Feuerwehr darauf verständigt, die
Funktion „Leiter Hilfsorganisation“ (Ltr. HiOrg) einzurichten. Sowohl im Krisenstab als auch in der
Einsatzleitung ist die Funktion „Leiter HiOrg“ als Fachberater vorgesehen. Es handelt sich um eine
Bündelungsfunktion der vier in der Gefahrenabwehr d er Stadt Münster mitwirkenden Sanitätsorga-
nisationen ASB, DRK, JUH und MHD. Die vier Hilfsorg anisationen besetzen die Funktion „Leiter
HiOrg“ nach Dienstplan im Wechsel jeweils mit einer Führungskraft und beraten den Einsatzleiter
oder den Leiter des Krisenstabes hinsichtlich der s peziellen Fähigkeiten und Ressourcen der Or-
ganisation, vor allem in den Bereichen Sanitätsdienst und Betreuung.
Zusätzliche Einsatzmittel -Freiwillige Feuerwehr-
Die Freiwillige Feuerwehr kann neben unterstützende n Aufgaben und erweiterter Erster Hilfe auch
zur Freisetzung von Rettungsassistenten der Berufsf euerwehr für Rettungsdienstaufgaben einge-
setzt werden.
Überörtliche Hilfe
Je nach Schadenslage können Einheiten aus den lande sweiten Konzepten NRW, z.B. Patienten-
transport NRW (PTZ-10-NRW), angefordert werden.
Zusätzliche Einsatzmittel -(Not)ärzte/(Not)ärztinnen-
Basis für die Versorgung Schwerverletzter oder Erkr ankter und damit für einen sinnvollen Einsatz
des Leitenden Notarztes bzw. der Leitenden Notärzti n ist eine dem Schadensereignis entspre-
chende Zahl von (Not)ärzten/(Not)ärztinnen. Als fes te Funktion stehen drei Notärzte/Notärztinnen
zur Verfügung. Hinzu kommen tagsüber die Rettungshu bschrauber „Christoph Europa 2“ (Standort
Stadt Rheine) und „Christoph Westfalen“ (Standort Stadt Greven Flughafen FMO). Weiter wirken in
den Freiwilligen Hilfsorganisationen und in der Fre iwilligen Feuerwehr (Not-)Ärzte/(Not-)Ärztinnen
mit, die mit alarmiert werden können. Ferner können alle im freiberuflichen Notarztpool mitwirken-
den Notärzte über ein digitales Alarmierungs- und K ommunikationssystem (DAKS) alarmiert und
somit zur Verstärkung herangezogen werden.
Versorgung mit Rettungsdienstmaterial-
Die Berufsfeuerwehr und freiwillige Hilfsorganisati onen verfügen über ausreichend Reserven an
Rettungsdienstmaterial, die im täglichen Dienstbetr ieb mit umgeschlagen werden. Medikamente
und Sanitätsmaterial können zurzeit kurzfristig übe r die Apotheke des Universitätsklinikums bezo-
gen werden.
Gefahrenabwehrplan für den Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV)
Als Teil der Gefahrenabwehrpläne für Großschadenser eignisse nach § 22 FSHG und bezogen auf
§ 7 Abs. 3 RettG hat die Feuerwehr einen Gefahrenab wehrplan MANV aufgestellt. Bei der Aufstel-
46
lung und Umsetzung dieses Planes werden die Freiwil ligen Hilfsorganisationen intensiv beteiligt.
Der Gefahrenabwehrplan MANV der Stadt Münster legt dazu die Rahmenbedingungen fest.
Zurzeit wird der Gefahrenabwehrplan MANV der Stadt Münster fortgeschrieben und aktualisiert.
Grund dafür sind die in 2006 vom Land NRW vorgestel lten Konzepte. Diese wurden durch die An-
passung des Gesetzes über den Feuerschutz und die H ilfeleistung zum 11.12.2007 im § 18, Punkt
2 Konzept der überörtlichen Hilfe eingeführt.
Eingeführt wurden
• Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW (BHP-B 50 NRW)
• Patiententransportzug 10 NRW (PTZ-10-NRW)
• Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NR W)
• Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW (V-Dekon 5 0 NRW).
Ferner ist im Regierungsbezirk Münster die Stärke und Ausstattung der
• Nachbarschaftliche Soforthilfe (Ü-MANV-S)
und die
• Unterstützungskomponente Patientenablage (Ü-MANV-P )
einheitlich festgelegt. Die Einheiten sind bei Bedarf über die jeweiligen Leitstellen anzufordern.
4.8.4 Erreichbarkeiten von Einsatzstellen auf Bundesautobahnen
Zur besseren Abdeckung der BAB A 1 im nördlichen St adtgebiet wurden vor längerer Zeit im Ein-
vernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW beim Parkplatz ”Pluggerheide/Sandruper
Baum” in Höhe km 264,8 in beiden Fahrtrichtungen zusätzliche Auf- bzw. Abfahrten geschaffen.
Weitere zusätzliche Auf- und Abfahrtmöglichkeiten s ind über die Altenberger Straße/Steinfurter
Straße (Höhe Nienberge) die Rastplätze Münsterland- Ost/-West (Höhe Roxel) und die Autobahn-
meisterei/Feuerstiege (Loevelingloh/Amelsbüren) geg eben. Für die BAB A 43 in Fahrtrichtung
Münster wurde eine Auffahrtmöglichkeit im Bereich A lbachten an der Straße Vogelsang geschaf-
fen.
Teilbereiche der B 54 können aufgrund baulicher Maß nahmen nur in einer Richtung befahren wer-
den. Daher wurde mit dem Kreis Steinfurt eine Abspr ache dahingehend getroffen, dass der Be-
reich in Fahrtrichtung Steinfurt bis Abfahrt Altenb erge und in Gegenrichtung durch den Kreis Stein-
furt bis Abfahrt Nienberge angefahren wird.
5. Struktur des Rettungsdienstes
5.1 Rettungsfachpersonal
5.1.1 Multifunktion
Das Personal der Berufsfeuerwehr wird multifunktion al sowohl im abwehrenden Brandschutz und
der technischen Hilfeleistung, als auch im Rettungs dienst mit den Schwerpunkten Notfallrettung
und Krankentransport eingesetzt.
47
Zur Besetzung hauptamtlicher Funktionen im Rettungsdienst setzt die Stadt Münster beim eigenen
Personal aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ausschließlich Beamte der Berufs-
feuerwehr ein. Dies ermöglicht den multifunktionale n Einsatz der Mitarbeiter sowohl im Bereich
Rettungsdienst, als auch im Bereich Brandschutz/Tec hnische Hilfeleistung. Diese Organisations-
form sichert die Nutzung von Synergien bei der Vorh altung von Personal für tägliche Bedarfsspit-
zen in beiden Bereichen. Mit Blick auf den Rettungs dienst wird es durch diese Organisationsform
möglich, die Reserven für den täglichen Spitzenbeda rf sehr wirtschaftlich zu bemessen. Bei uner-
warteten Bedarfsspitzen kann ohne Zeitverzug auf or iginäre Einsatzkräfte aus dem Bereich Brand-
schutz/Technische Hilfeleistung zurückgegriffen wer den, die ihrerseits bei längeren Ausfallzeiten
durch ehrenamtliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr kompensiert werden können. Ande-
rerseits gewährleistet die Besetzung aller Rettungs wagen (auch die der Grundversorgung) mit
Feuerwehrbeamten, dass die Löschzüge durch die Besa tzungen von Rettungswagen unterstützt
werden können, wenn die Löschzüge durch die temporä re Besetzung von Rettungswagen (zur
Abdeckung des Spitzenbedarfs) vorübergehend geschwä cht sind. Dieses System der „Rückwärts-
Kompensation“ gewährleistet eine hohe Effizienz des Rettungsdienstes bei gleichzeitig geringen
Kosten (siehe Ratsvorlage V/0657 aus 2010).
Neben den wirtschaftlichen Vorteilen ergeben sich a uch organisatorische Vorteile bei der Abarbei-
tung von gemeinsamen Einsätzen des Rettungsdienstes im Bereich Brandschutz/Technische Hilfe-
leistung. Die detaillierten Kenntnisse zu Strategie n und Handlungsabläufen des jeweils anderen
Aufgabenbereiches führt zu einer sehr effizienten A ufgabenerledigung, die sich im Bereich des
Rettungsdienstes positiv auf die patientengerechte Rettung und Versorgung auswirkt.
Ein weiterer Vorteil ist die gemeinsame Aus- und Fo rtbildung des Personals sowohl für die Berei-
che Brandschutz/Technische Hilfeleistung als auch R ettungsdienst. Die in beiden Bereichen ver-
fügbaren Aus- und Fortbildungszeiten können so sehr effizient genutzt werden.
5.1.2 Dienstaufsicht, Einsatzleitung und Supervision
Durch die integrierte Wahrnehmung des Aufgabenberei ches „Rettungsdienst“ innerhalb der Orga-
nisation der Feuerwehr Münster ergeben sich für den Rettungsdienst klare Strukturen bei der Per-
sonalführung sowohl im innerbetrieblichen Bereich als auch im Einsatzdienst. Die Besatzungen der
Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen sind einge bunden in den Betrieb der Feuer- und
Rettungswachen, der gesteuert wird durch die im Sch ichtdienst arbeitenden Wachabteilungsleiter
als unmittelbare Dienstvorgesetzte. Darüber steht d ie Struktur der Feuerwehr Münster als Stadt-
amt 37 mit den Führungsebenen Amtsleitung, Abteilun gsleitung und Leitung der Fachstelle
„Einsatzdienst, Personal Berufsfeuerwehr, Rettungsd ienst“. Parallel dazu erfolgt die ärztliche Su-
pervision durch die Stabsstelle „Ärztliche Leitung Rettungsdienst“.
Im Einsatz greifen die Führungsstrukturen der Feuer wehr mit den Ebenen Einsatzleiter, ggf.
Einsatzabschnittsleiter und Zugführer. Sofern sich an einer Einsatzstelle ein rettungsdienstlicher
Aufgabenschwerpunkt bildet, kommen hier als Führung skräfte i. d. R. der organisatorische Leiter
Rettungsdienst (OrgL) sowie ggf. der leitende Notarzt (LNA) als Führungskräfte zum Einsatz.
48
5.1.3 Fahrzeugbesatzungen Feuerwehr
Ausgehend vom multifunktionalen Personaleinsatz ist nur ein Teil der Rettungsdienstfahrzeuge mit
täglich wechselnden Besatzungen fest besetzt. Die ü brigen Fahrzeuge werden aus einem Perso-
nalpool, der so genannten ”Multifunktion” besetzt.
Für die Qualifikation der Besatzungen der Fahrzeuge gibt § 4 RettG NRW folgende Mindestanfor-
derungen vor:
5.1.3.1 Krankentransportwagen
Fahrer: Rettungshelfer
Transportführer: Rettungssanitäter
5.1.3.2 Rettungswagen
Fahrer: Rettungssanitäter
Transportführer: Rettungsassistent
5.1.3.3 Notarzteinsatzfahrzeug
Fahrer: Rettungsassistent
Notarzt: Arzt mit Nachweis über die „Fachkunde Rett ungsdienst“ und „Zusatzbe-
zeichnung Notfallmedizin“
5.1.3.4 Personalvorhaltung auf Basis Rettungsdienstbedarfsplan 2002
Feuer- und Rettungswache 1
Fahr-
zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten
Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 08.00 - 16.12 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 3 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
RTW 4 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
NEF 3 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.00 - 15.12 Rett.D. Mo.-Fr .
KTW 2 Rett.He/Rett.San 08.30 - 16.42 Rett.D. Mo.-Fr .
KTW 3 Rett.He/Rett.San 07.30 - 22.00 Multifunktion täglich
KTW 4 Rett.He/Rett.San 07.30 - 22.00 Multifunktion täglich
49
Feuer- und Rettungswache 2
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
Ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.00 - 15.42 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 10.00 - 18.12 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 3 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 4 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktio n täglich bei Bedarf
NEF 2 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. täglich
KTW 1 Rett.He/Rett.San 08.00 - 16.12 Rett.D. Mo.-Fr .
KTW 2 Rett.He/Rett.San 07.30 - 22.00 Multifunktion. täglich
Rettungswache 3
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.00 - 15.12 Rett.D. Mo.-Fr .
KTW 2 Rett.He/Rett.San 07.30 - 15.42 Rett.D. Mo.-Fr .
Rettungswache 10
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
Rettungswache 16
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
Außenstelle – Universitätsklinikum Münster (UKM)
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
NEF 1 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. täglich
5.1.3.5 Personalvorhaltung seit April 2010
Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen wurde in 04/ 2010 ein zusätzlicher Rettungswagen an
Feuerwache 1 in Betrieb genommen. Durch Aufnahme de s Betriebes der Feuer- und Rettungswa-
che 3 im Stadtteil Münster Hiltrup besteht seit 10/ 2010 die Möglichkeit, bei Bedarf einen weiteren
Rettungswagen durch Einsatzkräfte des Löschzuges (i n Multifunktion) zu besetzen. Alle Maßnah-
men erfolgten unter Vorbehalt im Vorgriff auf den nun vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan.
50
Feuer- und Rettungswache 1 (Zusetzungen sind grau hinterlegt)
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten
Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 08.00 - 16.12 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 3 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. täglich
RTW 4 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
RTW 5 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
NEF 1 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett. D. täglich
NEF 2 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.30 - 15.42 Rett.D. Mo.-Fr .
Feuer- und Rettungswache 2
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
Ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.00 - 15.42 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 10.00 - 18.12 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 3 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 4 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktio n täglich bei Bedarf
NEF 1 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. täglich
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.00 - 15.12 Rett.D. Mo.-Fr .
Feuer- und Rettungswache 3 (Zusetzungen sind grau hinterlegt)
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.30 - 15.42 Rett.D. Mo.-Fr .
51
Rettungswache 10
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
Rettungswache 16
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
Erläuterung zu **: Rett.He - Rettungshelfer, Rett.San - Rettungssanitäter, Rett.Ass - Rettungsas-
sistenten, angegeben sind jeweils die Mindestqualifikationen, zumeist ist aufgrund des Multifunkti-
onskonzeptes eine höhere Qualifikation gegeben.
5.1.3.6 Berechnung der zukünftigen Personal- und Fahrzeugvorhaltung
Um eine zukünftige Personal- und Fahrzeugvorhaltung zu planen, wurde eine risikoabhängige
Bemessung für die einzelnen Rettungswachenstandorte durchgeführt. Risikoabhängige Bemes-
sung bedeutet, dass die Fahrzeugvorhaltung in einem definierten Zeitintervall zu jeder Tages- und
Nachtzeit für jeden Notfall, auch für solche die ze itgleich auftreten, grundsätzlich für ein gewähltes
Sicherheitsniveau die Versorgung von Notfallpatient en sicherstellt. Zur Anwendung kommt hier die
statistische Wahrscheinlichkeitsverteilung nach Poi sson, mit der sich die Wahrscheinlichkeit einer
gewissen Anzahl von gleichzeitigen Ereignissen (Ein sätzen) ermitteln lässt. Als grundsätzlich
maßvolles Sicherheitsniveau für Städte über 100.000 EW gilt eine Wiederkehrzeit von 5 Schichten
für gleichzeitige Einsätze. Dieses wird im Standard werk Schmiedel, Behrendt, Betzler (2012) Re-
gelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst, Mendel V erlag Witten definiert. Diese Definition des
Sicherheitsniveaus wird seitens der Kostenträger so wie der Rettungsdienstträger bundesweit an-
erkannt.
Zur Berechnung wurden die einzelnen Wochentage in d rei Zeitintervalle aufgeteilt. Innerhalb jedes
dieser definierten Zeitintervalle, als Schichten be zeichnet, muss innerhalb eines definierten Zeit-
raumes die Personal- und Fahrzeugvorhaltung eine pa rallele Bedienung von Notfällen zeitgerecht
ermöglichen. Nach Analyse der Einsatzzahlen (Jahr 2 012) der Notfallrettung der Stadt Münster
und ihrer Häufigkeitsverteilung in den definierten Zeitintervallen wurde auf o.g. Grundlage die Per-
sonal- und Fahrzeugvorhaltung berechnet.
Die Berechnung für die Personal- und Fahrzeugvorhal tung für alle Rettungswachen befindet sich
aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Anlage 3. Anhand der nachstehenden beispielhaften Be-
rechnung für die Rettungswache 1 kann festgestellt werden, dass die Vorhaltung von 3 Rettungs-
wagen (grüner Bereich in der folgenden Beispielrech nung), werktags im Zeitintervall von 7.00 bis
15.00 Uhr einem maßvollen Sicherheitsniveau für Ber eiche mit mehr als 100.000 EW entspricht.
Die aktuelle Vorhaltung entspricht somit dem errechneten Bedarf.
52
Für dieses Beispiel ergibt sich eine Personalvorhal tung von je 2 Mitarbeitern auf drei Rettungswa-
gen (insgesamt 6 Mitarbeiter) zwischen 07.00 und 15 .00 Uhr. Zur Sicherstellung der ständigen
Verfügbarkeit ist der jeweils geltende Personalausfallfaktor noch zu berücksichtigen.
Beispielrechnung der Personal- und Fahrzeugvorhaltung für die Rettungswache 1
Rettungswache 1 Mo-Fr 7-15 Uhr
Einsätze pro Jahr 3029
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 55
Anzahl der Einsätze
während der mittleren
Einsatzdauer
Überschreitungs-
wahrscheinlichkeit an
gleichzeitigen Einsät-
zen (x)
Wiederkehrzeit des
Überschreitungsfalles
in Schichten
Anzahl vorgehaltener RTW
unter Berücksichtigung der
Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,73681 0,16 1
1 0,38549 0,30 1
2 0,15100 0,76 2
3 0,047 2,46 3
4 0,01184 9,68 4
5.1.3.7 Geplante Personal- und Fahrzeugvorhaltung für das Jahr 2014
Auf Grundlage der Ergebnisse gemäß Anlage 3. Geplante Veränderungen sind grau hinterlegt.
Feuer- und Rettungswache 1
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten
Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.00 - 15.00 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 15.00 - 23.00 Rett.D. Mo.-Fr.
RTW 3 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 4 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 5 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
RTW 6 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
NEF 1 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett. D. täglich
NEF 2 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.30 - 16.00 Rett.D. Mo.-Fr .
53
Feuer- und Rettungswache 2
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
Ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.00 - 15.00 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 15.00 - 23.00 Rett.D. Mo.-F r.
RTW 3 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 4 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. täglich
RTW 5 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktio n täglich bei Bedarf
NEF 1 Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. täglich
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.00 - 15.30 Rett.D. Mo.-Fr .
Feuer- und Rettungswache 3
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
RTW 2 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Multifunktion täglich bei Bedarf
KTW 1 Rett.He/Rett.San 07.30 - 16.00 Rett.D. Mo.-Fr .
Rettungswache 10
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
Rettungswache 16
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer**
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
RTW 1 Rett.San/Rett.Ass 07.30 - 07.30 Rett.D. tägli ch
Erläuterung zu **: Rett.He - Rettungshelfer, Rett.San - Rettungssanitäter, Rett.Ass - Rettungsas-
sistenten, angegeben sind jeweils die Mindestqualifikationen, zumeist ist aufgrund des Multifunkti-
onskonzeptes eine höhere Qualifikation gegeben.
5.1.4 Freiwillige Hilfsorganisationen (HiOrg)
Auf Grund der engen Verzahnung von Rettungsdienst, alltäglicher Gefahrenabwehr und Katastro-
phenschutz bestand in der Stadt Münster ein fachlic her und politischer Konsens, dass die vier
Freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MH D) im Bereich Rettungsdienst mitwirken. Die
Mitwirkung bezog und bezieht sich im Kern auf die G estellung von Krankentransportwagen für den
Aufgabenbereich „Krankentransport“ innerhalb des Rettungsdienstes. Auf Grund organisationsin-
terner Entscheidungen stieg der MHD im Jahr 1991 aus der Mitwirkung im Rettungsdienst aus.
54
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Fassun g des Rettungsdienstbedarfsplanes wirkten
somit noch drei Freiwillige Hilfsorganisationen (AS B, DRK, JUH) im Rettungsdienst (hier: Kranken-
transport) mit.
Auf Grund EU-rechtlicher Verpflichtungen erfolgte z um 01.05.2007 die Ausschreibung von Leis-
tungen im Krankentransport, soweit sie nicht durch die Stadt Münster selber wahrgenommen wer-
den sollten. Als Ergebnis dieser Ausschreibung wirk ten die Hilfsorganisationen ASB, DRK und
MHD im Zeitraum von 2007 – 2009 im Rettungsdienst m it. Im Jahr 2009 erfolgte eine weitere EU-
weite Ausschreibung über einen Vertragszeitraum von 4 Jahren. Auf Basis dieser Ausschreibung
wirken seit dem 01.11.2009 wieder alle vier Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) mit jeweils
2 Krankentransportwagen im Rettungsdienst der Stadt Münster mit. Die im Vertrag vorgesehene
Mitwirkungsfrist endet zum 01.11.2013. Der Vertrag enthält jedoch eine Option für eine sechsmo-
natige Verlängerung. Die Stadt Münster hat von dies er Verlängerungsoption Gebrauch gemacht.
Auf Basis des hiermit vorgelegten Bedarfsplanes wir d eine erneute Ausschreibung von Kranken-
transportleistungen aktuell vorgenommen.
Im Gegensatz zur früheren Organisationsform, bei de r der Träger des Rettungsdienstes den mit-
wirkenden Hilfsorganisationen die Krankentransportf ahrzeuge zur Verfügung gestellt hat, setzen
die Freiwilligen Hilfsorganisationen aktuell eigene Fahrzeuge für den Krankentransport ein. Nur für
Infektionsfahrten sowie als Reserve für Fahrzeugausfälle hält der Träger Reservefahrzeuge vor.
Nachfolgend eine Übersicht über die bei den Freiwilligen Hilfsorganisationen für den Be-
reich Krankentransport vorgehaltenen Krankentransportwagen:
ASB
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer****
Besetztzeiten Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
KTW 1 Rett.He/Rett.San
08.30 - 16.00
07.30 - 17.00
13.30 - 19.30
Rett.D.
Mo.-Fr.
samstags
sonn. u. feiertags
KTW 2 Rett.He/Rett.San 12.00 - 19.30 Rett.D. Mo.-Fr .
DRK
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer****
Besetztzeiten
Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
KTW 1 Rett.He/Rett.San
09.00 - 16.30
11.30 - 21.00
07.30 - 13.30
Rett.D.
Mo.-Fr.
samstags
sonn.- u. feiertags
KTW 2 Rett.He/Rett.San 11.00 - 18.30 Rett.D. Mo.-Fr .
55
JUH
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer****
Besetztzeiten
Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
KTW 1 Rett.He/Rett.San
08.00 - 15.30
12.30 - 22.00
10.00 - 16.00
Rett.D.
Mo.-Fr.
samstags
sonn.- u. feiertags
KTW 2 Rett.He/Rett.San 08.30 - 16.00 Rett.D. Mo.-Fr .
MHD
Fahr-
Zeug
Qualifikation
Fahrer/Führer****
Besetztzeiten
Personalzu-
ordnung
Einsatzbereit/
Bemerkungen
KTW 1 Rett.He/Rett.San
07.30 - 15.00
08.00 - 17.30
16.00 - 22.00
Rett.D.
Mo.-Fr.
samstags
sonn- u. feiertags
KTW 2 Rett.He/Rett.San 14.30 - 22.00 Rett.D. Mo.-Fr .
Erläuterungen zu ****: Rett.He - Rettungshelfer, Rett.San - Rettungssanitäter, Rett.Ass - Ret-
tungsassistent, Mindestqualifikation (nach RettG), teilweise höhere Besetzung
Neben der vorgenannten Einbindung im Krankentranspo rt, bestehen mit allen Freiwilligen Hilfsor-
ganisationen Vereinbarungen über die rettungsdienst liche Betreuung von Veranstaltungen und die
Vorhaltung eines ehrenamtlich besetzten Rettungswag ens am Wochenende auf Basis des FSHG
§ 18. Darüber hinaus arbeitet die Feuerwehr auch in anderen Bereichen mit den Freiwilligen Hilfs-
organisationen zusammen. Insbesondere für Großschad ensereignisse bestehen konkrete Rege-
lungen. Zu nennen ist
• MANV-Planungen gem. RettG
• die Besetzung der Feuer- und Rettungswachen mit eh renamtlichem Personal bei Groß-
schadensereignissen gemäß FSHG zur Verstärkung des Rettungsdienstes (Kompensation
Ausfall Multifunktion)
• Vorhaltung eines zusätzlichen Rettungswagens am Wo chenende zu definierten Zeiten.
Das Ziel ist es, die Attraktivität des Ehrenamtes u nd die fachliche Qualifikation zu stärken und zu
halten.
5.1.5 Bundesfreiwilligendienst (bis 07/2011 Zivildienst)
Im Krankentransport werden in Münster seit dem Jahr 1997 Zivildienstleistende eingesetzt, die für
diese Aufgabe früher zum Rettungssanitäter, seit Ve rkürzung des Zivildienstes auf mittlerweile 9
und dann auf 6 Monate, zum Rettungshelfer ausgebildet wurden.
Bei der Feuerwehr kamen insgesamt 5 Zivildienstleis tende zum Einsatz, die sich auf drei Funktio-
nen für die Besetzung der Krankentransportwagen verteilen.
Seit dem 01.07.2011 wird der Zivildienst nicht mehr angeboten. Für den Bereich der Feuerwehr lief
der Einsatz von Zivildienstleistenden im Krankentransport zur Mitte des Jahres 2011 aus. Über den
56
Fortbestand und die Weiterführung als Dienststelle für den neuen Bundesfreiwilligendienst wurden
Gespräche mit dem Personal- und Organisationsamt un d den anderen betroffenen Einrichtungen
innerhalb der Stadtverwaltung Münster geführt. Mit dem Ergebnis, dass die Einrichtungen den
neuen Bundesfreiwilligendienst anbieten. Das Bewerb en auf den Seiten der Bundesfreiwilligen-
agentur hat dazu geführt, dass zum 01.09.2011 Bunde sfreiwillige im Krankentransport eingesetzt
werden können. Die dafür notwendige Ausbildung zum Rettungshelfer NRW umfasst insgesamt
160 Stunden, 80 Stunden davon als theoretisch/prakt ischer Teil mit abschließender Prüfung. Die
weiteren 80 Stunden sind auf einer anerkannten Lehr rettungswache abzuleisten. Danach können
die sog. „Bufdi“ als Fahrer im Krankentransport ein gesetzt werden. Die weitere Entwicklung im
Bereich Bundesfreiwilligendienst bleibt für die folgenden Jahre abzuwarten.
5.1.6 Ausbildung: Derzeitiger Stand
Entsprechend dem multifunktionalen Konzept wird jed er Beamte im mittleren feuerwehrtechni-
schen Dienst zum Rettungsassistenten ausgebildet un d erfüllt damit die Voraussetzungen für den
verantwortlichen Einsatz als Führer auf dem Rettung swagen und für rettungsdienstliche Aufgaben
in der Leitstelle.
Neueingestellte Beamte der Feuerwehr werden in eine m „Zwei-Stufen-Modell” rettungsdienstlich
ausgebildet.
Die erste Stufe bildet die Ausbildung zum Rettungss anitäter mit 520 Stunden. Diese ist entspre-
chend der Verordnung über die Ausbildung und Prüfun g für die Laufbahn des mittleren feuerwehr-
technischen Dienstes in den Feuerwehren in die 18-m onatige Laufbahnausbildung integriert. Sie
wird von der Feuerwehr unter Einbeziehung externer Dozenten, der ärztlichen Leitung Rettungs-
dienst (ÄLRD) und eigener Lehrrettungsassistenten durchgeführt.
In der zweiten Stufe wird nach ca. 2 Jahren die Wei terbildung zum Rettungsassistenten an einer
gesetzlich anerkannten Rettungsassistentenschule du rchgeführt. Der theoretische Ausbildungsteil
einschließlich Krankenhauspraktikum dauert 6 Monate . Die praktische Ausbildung ist in den
Einsatzdienst integriert und findet im Rahmen der Tätigkeit als Rettungssanitäter statt.
Erfahrene Feuerwehrbeamte mit Rettungsassistentenqu alifikation wirken in der rettungsdienstli-
chen Aus- und Fortbildung mit. Voraussetzung ist di e Teilnahme an einem Lehrgang ”Ausbilder an
der Lehrrettungswache”, die mit der Berechtigung ve rbunden ist, die Bezeichnung ”Lehrrettungs-
assistent” (LRA) zu führen. Pro 24h Schichtgruppe ( Zug) sind sechs Lehrrettungsassistenten ein-
geteilt, die sich auf die Feuer- und Rettungswachen verteilen.
Neben den regulären Aufgaben im Einsatzdienst und a nderen Aufgaben im Wachbetrieb werden
die Lehrrettungsassistenten in der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung eingesetzt und wirken
zusätzlich auch in organisatorischen Fragen des Rettungsdienstes mit. Sie unterstehen der für den
Rettungsdienst zuständigen Fachstelle und unterlieg en der fachlichen Aufsicht der ÄLRD. Zur
Qualitätskontrolle der rettungsdienstlichen Maßnahm en sollen in Zukunft Lehrrettungsassistenten
als sogenannte „Supervisoren“ einzelne Transporte b egleiten. Hierdurch soll die Qualitätssiche-
57
rung der in Verfahrensanweisungen und Rettungsdiens t-Routinen festgelegten Standards gewähr-
leistet werden.
Aufgaben der Lehrrettungsassistenten:
• Gestaltung der Wachausbildung Rettungsdienst
• Mitwirkung bei der jährlichen Fortbildung Rettungs dienst
• Konzeptionelle Mitarbeit in der Fachstelle 2.3
• Betreuung von Praktikanten auf der Lehrrettungswac he
5.1.7 Ausbildung: Zukünftige Entwicklung
Im Frühjahr 2013 hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Notfallsanitäter-
Gesetzes (NotSanG) die Ausbildung des Rettungsdiens tpersonals neu geregelt. Das Gesetz er-
langt am 01.01.2014 Gültigkeit. Diese gesetzliche N euregelung fiel damit in die Erstellungsphase
des hier vorlegten Rettungsdienstbedarfsplanes. Der zeit sind die Folgen für die zukünftige perso-
nelle Planung noch nicht gänzlich abzusehen. Fest s teht bereits, dass die Ausbildung zukünftig 3
Jahre statt bisher 2 Jahre dauern wird. Hiermit wer den Mehrkosten verbunden sein. Die Umset-
zung im RettG NRW ist derzeit noch nicht erfolgt. D amit ist unklar, ab wann die Besetzung eines
Rettungswagens mit Notfallsanitätern gefordert werd en wird und welcher Zeitrahmen für den Um-
stellungsprozess zur Verfügung steht.
5.1.8 Fortbildung des Rettungsfachpersonals
Auch in der Fortbildung greifen der technische und medizinische Bereich der Feuerwehr ineinan-
der. Der täglich im Wachbetrieb der Feuerwehr vorge sehene Ausbildungsdienst ist häufig auch für
die Aufgaben im Rettungsdienst relevant.
Einmal jährlich werden alle Feuerwehrbeamten im Ein satzdienst zu einer einwöchigen Fortbildung
abgeordnet, die auf den rettungsdienstlichen Bedarf ausgerichtet ist und den gesetzlichen Vorga-
ben (Runderlass des MAGS vom 21.01.1997) entspricht , die aber auch Aspekte der technischen
Rettung einbezieht.
Die Fortbildung wird unter Federführung der ÄLRD du rchgeführt. Die Leistung wird in wesentlichen
Teilen an ein Berufsbildungsinstitut im Rettungsdienst vergeben.
Die Lehrrettungsassistenten der Feuerwehr Münster s ind in die Fortbildung als Dozenten einge-
bunden.
Die im Rettungsdienst mitwirkenden Freiwilligen Hil fsorganisationen regeln die erforderliche Fort-
bildung in eigener Regie und weisen dies bei Bedarf gegenüber der Stadt Münster als Träger des
Rettungsdienstes nach. Die Inhalte und der Umfang d er Fortbildung werden durch den Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst und die Mitarbeiter der Fachs telle 2.3 bei Bedarf geprüft. Anteilige Vorgaben
des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst zur 30Std. Fortbildung sind dann umzusetzen.
Das Rettungsfachpersonal mit der Zusatzfunktion „Or ganisatorischer Leiter Rettungsdienst“
(Einsatzleiter im gehobenen Dienst) nimmt jährlich an einer Anpassungsfortbildung teil.
58
5.2 Notärzte
5.2.1 Rahmenbedingungen
Die Aufgabe des Notarztes besteht in der Behandlung von Patienten nach aktuellen Erkenntnissen
der Medizin. Grundlage bilden die Verfahrensanweisu ngen und Rettungsdienst-Routinen des
ÄLRD der Feuerwehr Münster.
Zur Sicherstellung des Einsatzes von qualifizierten Ärzten und Ärztinnen in der Notfallrettung, (vgl.
§ 11 Abs. 2 RettG) arbeitete die Feuerwehr auf vertraglicher Basis bis zum 30.06.2007 ausschließ-
lich mit dem Universitätsklinikum Münster (UKM) zus ammen. Auf Wunsch des UKM wurde das
Vertragsverhältnis zum 30.06.2007 beendet. Hintergr und war der Wunsch des UKM auf eine Aus-
weitung des Stellenanteils von 7 auf mindestens 12 Stellen für die Notarztgestellung.
Mit Datum vom 01.07.2007 wurde daher der Notarztdie nst vom System der Personalgestellung
(durch das UKM) in eine Organisationsform überführt , bei der Notfallmediziner freiberuflich für den
Träger des Rettungsdienstes tätig werden. Diese Org anisationsänderung bewirkte auch eine Be-
grenzung der Mehrkosten gegenüber dem System der Personalgestellung.
Um eine ständige Ausweitung des Personalstamms von freiberuflichen Notfallmedizinern zu be-
grenzen, wurde das System der Notarztgestellung im Jahr 2010 modifiziert:
Seit März 2010 werden an Werktagen jeweils während der Tagschicht (07.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
Notärzte eingesetzt, die auf sogenannten „Rotations stellen“ im Rahmen einer Abordnung von
wechselnden Krankenhäusern gestellt werden. Für ein en Zeitraum von jeweils einem halben Jahr
kommt es so werktäglich zu einer kontinuierlichen p ersonellen Besetzung beider Notarzt-
Einsatzfahrzeuge. Die übrigen Zeiträume werden weit erhin durch freiberuflich tätige Notfallmedizi-
ner abgedeckt.
Vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird , fachlich geeignete Notfallmediziner für eine
freiberufliche Tätigkeit zu gewinnen, musste das Sy stem der Rotations-Notärzte um zwei weitere
„Rotationsstellen“ ausgebaut werden.
Auch zukünftig soll ein möglichst großes Zeitfenste r der Besetzung von Notarzt-Einsatzfahrzeugen
mit freiberuflich tätigen Ärzten erfolgen; dies auch vor dem Hintergrund der Kostenbegrenzung.
5.2.2 Qualifikation
Die Qualifikation der Notärzte erfolgt nach den Vor gaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe und
dem Rettungsgesetz NRW. Die Fachkunde Rettungsdiens t sowie die Zusatzbezeichnung Notfall-
medizin bilden die Minimalvoraussetzungen für die Tätigkeit als Notarzt.
Zur Absolvierung des nötigen Einsatzpraktikums im R ettungsdienst richtet der Träger Rettungs-
dienst sogenannte Praktikantenstellen im Umfang von zehn Schichten á 12 Stunden ein. Die Ver-
gütung erfolgt nach TVÄ-K Gruppe I. Die Notarztqual ifikation wird ergänzt durch ein ganztägiges
Einführungsseminar der Feuerwehr Münster. Die hierbei anfallenden Kosten übernimmt der Träger
des Rettungsdienstes.
59
5.2.3 Fortbildung
Eine monatliche Fortbildung, der Arbeitskreis „Notä rzte in Münster“, ist bei der Ärztekammer akk-
reditiert. Diese Fortbildung dient dem Erfahrungsau stausch und der Weiterbildung der Notärzte.
Die Teilnahme an diesem Arbeitskreis findet außerha lb der Arbeitszeit statt und wird derzeit nicht
vergütet. Die Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Die Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten des Rettungsdienstes und der allgemeine not-
fallmedizinische Fortschritt macht eine Ausweitung des Fortbildungsangebotes für Notärzte erfor-
derlich. Hierzu wurde 2010 ein jährliches Tagessemi nar eingeführt. Die Teilnahme wird als Ar-
beitszeit vergütet.
5.2.4 Dienstaufsicht
Die Notärzte unterliegen den Weisungen und der Fach aufsicht der ÄLRD. Der Notarzt leistet Ret-
tungseinsätze, die während der von der Feuerwehr be stellten Dienste von der Leitstelle der Feu-
erwehr angezeigt werden. Bei Einsätzen, für die die Feuerwehr eine Einsatzleitung gebildet hat,
übernimmt der Notarzt die ihm von der Einsatzleitun g angezeigten Aufgaben. Während des Ein-
satzes ist der Notarzt befugt, dem im Rettungsdiens t der Stadt Münster eingesetzten nichtärztli-
chen Personal fachliche Weisungen zu erteilen.
5.2.5 Vergütung
Die von den Krankenhäusern, im Rahmen des Rotations notarzt-Modells gestellten Ärzte werden
der Tarifgruppe II des TVÄ-K zugeordnet. Die Person alkosten werden den Krankenhäusern erstat-
tet.
Die freiberuflichen Notärzte werden gemäß Tarifgruppe II TVÄ-K vergütet.
5.3 Leitende Notärzte
Die Gruppe der Leitenden Notärzte (LNA) der Stadt M ünster wurde unter Berücksichtigung des
Gesetzes über den Rettungsdienst und die Notfallret tung und den Krankentransport durch Unter-
nehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NW S. 458), des R dErl. des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales vom 08.01.1991 zu „Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Gefährdung
in Unglücks- und Katastrophenfällen“ (MBL NW Nr. 9 vom 22.02.1991, S. 119), der Empfehlungen
der Bundesärztekammer zur Fortbildung des „Leitende n Notarztes“ (Deutsches Ärzteblatt 85,
1988, Heft 8, S. B-349) und der Empfehlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe/Nordrhein zur Insti-
tutionalisierung des Leitenden Notarztes (Westf. Är zteblatt 45, 1991, Heft 5, S. 222, Rhein. Ärzte-
blatt 45, 1991, Heft 17 S. 692) gegründet.
Die LNA sind besonders für die fachliche und organi satorisch-medizinische Leitung des rettungs-
dienstlichen und sanitätsdienstlichen Einsatzes bei m Massenanfall Verletzter oder akut Erkrankter
(MANV) fortgebildet.
Sie sind im Rahmen eines ständigen Bereitschaftsdienstplanes zu jeder Zeit einsatzbereit.
Der LNA ist Mitglied der Einsatzleitung/der Technischen Einsatzleitung am Schadensort.
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Er leitet die medizinischen Maßnahmen am Schadensort und bestimmt diesbezüglich Schwerpunkt
und Art des rettungs- und sanitätsdienstlichen Einsatzes.
In ärztlichen Fragen ist er Berater der Einsatzleit ung/Technischen Einsatzleitung und untersteht im
Einsatz dem nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Einsatzleiter.
Die LNA werden von der Stadt Münster auf Vorschlag der ÄLRD ernannt und entlassen.
5.3.1 Qualifikation
Die Qualifikation der Leitenden Notärzte erfolgt na ch den Vorgaben der Bundesärztekammer und
dem Rettungsgesetz NRW. Die Tätigkeit als Notarzt ist Voraussetzung.
5.3.2 Fortbildung
Die Leitenden Notärzte unterliegen einer Fortbildun gspflicht. Hierzu werden jährliche Tagessemi-
nare angeboten. Die Teilnahme wird als Arbeitszeit vergütet.
5.3.3 Vergütung
Der Rufdienst der Leitenden Notärzte wird gemäß Tarifvertrag TVÄ-K Gruppe III vergütet.
5.4 Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD)
Gemäß Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notf allrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer (RettG NRW) zählt es zur zentralen Aufg abe des Rettungsdienstes, qualifizierte not-
fallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkra nkten und verletzten Patienten im Rahmen
der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang erfuhr die präklinische Notf allmedizin in den letzten Jahren zum Wohle
der Patienten einen sehr intensiven Entwicklungsspr ung. Das gestiegene Niveau - insbesondere
im Bereich der Aus- und Fortbildung - ist jedoch nu r unter Einbringung von ärztlichem Sachver-
stand zu halten bzw. zu erweitern.
Es war daher erforderlich, in Anlehnung an die Empf ehlung der Bundesärztekammer vom
09.12.1994 bezüglich der Institutionalisierung der "Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD)" eine
gleichlautende Funktion mit Wirkung vom 01.04.1997 bei der Feuerwehr Münster im Umfang einer
0,5 Stelle zu installieren.
Es zeigte sich in den vergangenen Jahren, dass der Rettungsdienst mit zunehmenden Erwartun-
gen, Erwartungshaltung und kritischer Reflektion bi s hin zu juristischen Konsequenzen konfrontiert
ist. Eine fundierte rettungsmedizinische Basis durch fest eingebundenen medizinisch wissenschaft-
lichen Sachverstand wurde damit unabdingbar.
Die zeitliche Beanspruchung durch Aus- bzw. Weiterb ildung von Rettungsassistenten und Notärz-
ten, Qualitätssicherung bzw. -ausbau sowie konzepti onelle rettungsdienstliche Ausarbeitungen
machten im Jahr 2007 eine Erweiterung des Stellenan teils dieser Funktion zu einer 1,0 Stelle nö-
tig.
61
5.4.1 Qualifikation
Der ÄLRD verfügt über nachfolgende persönliche Qualifikationen:
• abgeschlossene Weiterbildung in einem Gebiet mit B ezug zur Notfall- und Intensivmedizin
• die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“
• die Qualifikation als "Leitender Notarzt“ entsprec hend den Empfehlungen der Bundesärzte-
kammer
• eine langjährige und anhaltende Tätigkeit in der N otfallmedizin
• Detailkenntnisse der Infrastruktur des Rettungsdie nstes
• Teilnahme an einem speziellen Lehrgang zur ÄLRD en tsprechend der Empfehlung der
Bundesärztekammer
• Kenntnisse in der Systemanalyse, Konzeptentwicklun g und Problemlösung im Rettungs-
dienst
• kontinuierliche Fortbildung in den Fachfragen des Aufgabengebietes
5.4.2 Aufgaben
Der ÄLRD ist ein klinisch im Rettungsdienst tätiger Arzt, der die medizinische Kontrolle über den
Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und E ffizienz der präklinischen notfallmedizinischen
Patientenversorgung und -betreuung ärztlich verantwortlich ist.
Zu den verantwortlichen Aufgaben des Ärztlichen Lei ters zählen das medizinische Qualitätsmana-
gement der Patientenversorgung und -betreuung im Re ttungsdienst. Er legt die hierzu erforderli-
chen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im R ettungsdienst die notwendigen Strukturen
aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden.
Der Aufgabenbereich der ÄLRD umfasst nachfolgende Tätigkeiten:
Einsatzplanung und - bewältigung
• Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalyse n und Plänen
• Koordination der im Rettungsdienst mitwirkenden Or ganisationen
• Erarbeitung von medizinisch-taktischen Konzepten f ür Schadensereignisse mit einer größe-
ren Anzahl Verletzter oder Kranker
• Aufstellung von Strategien für die Bearbeitung von med. Hilfeersuchen durch die Leitstelle
(Notrufabfrage)
• Anschaffung pharmakologischer und medizinisch-tech nischer Ausrüstung und Ausstattung
im Rettungsdienst
• Koordination der Zusammenarbeit mit den Krankenhäu sern
Qualitätssicherung
• Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßn ahmen
• Identifikation der zu untersuchenden Systemkompone nten
• Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekt urmaßnahmen
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• Dokumentationsinstrumenten für den Rettungsdienst
• Methodenauswahl für die Datenanalyse und Berichtfe rtigung
Aus- / Fortbildung
• Ausbildung von Ärzten zum Notarzt (Zusatzbezeichnu ng Notfallmedizin)
• Einweisung neuer Notärzte für die Stadt Münster
• Festlegung von ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung
• Planung und Koordination der ärztlichen notfallmed izinischen Fortbildung
• Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Aus- und Fortbildungsinhalte für Ret-
tungsassistenten im Rettungsdienst der Stadt Münster
• Planung und Koordination der klinischen Aus- und F ortbildung von Rettungsassistenten
• Besetzung Prüfungsausschuss gem. § 5 RettAssAPrV
• Besetzung Prüfungsausschuss gem. § 6 RettAPO
Arbeitsmedizin und Hygiene
• Auswahl geeigneter Schutzkleidung
• Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften
Gremienarbeit
• Ärztliche Vertretung des Trägers des Rettungsdiens tes in medizinischen Fragen in regiona-
len und überregionalen Gremien
Stellung der ÄLRD
• Entscheidungs- und Weisungsbefugnis im Rahmen der Vorgaben des Trägers des Ret-
tungsdienstes in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden Or-
ganisationen und dem Rettungsfachpersonal (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter)
• Festlegung der Aufstellung von medizinischen Behan dlungsrichtlinien für das Personal im
Rettungsdienst
Entscheidungs- und Weisungsbefugnis der ÄLRD
• in medizinischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst
• in Fragen der Eignung und Beschäftigung des ärztli chen Personals im Rettungsdienst
Einsatzdienst
• Der ÄLRD wird regelmäßig im Rettungsdienst des Trä gers notärztlich eingesetzt. Zudem ist
der ÄLRD regelmäßig als Leitender Notarzt tätig.
• Der ÄLRD stellt die Rückfallebene bei Spitzenausla stung des Notarztdienstes dar und dient
als „Reserve-Notarzt“.
• Zur Qualitätskontrolle der rettungsdienstlichen un d notärztlichen Maßnahmen sollen in Zu-
kunft durch den ÄLRD als sogenannter „Supervisor“ einzelne Transporte begleitet werden.
Hierdurch soll die Qualitätssicherung der in Verfah rensanweisungen und Rettungsdienst-
Routinen festgelegten Standards gewährleistet werden.
63
5.5 Einsatzdokumentation
Alle Rettungsdiensteinsätze werden in einem Protoko ll dokumentiert. Das Protokoll ist entspre-
chend einer Empfehlung der Deutschen Interdisziplin ären Vereinigung für Notfall- und Intensivme-
dizin (DIVI) gestaltet und entspricht damit den im Rettungsdienst üblichen Vorgaben.
Die Protokolle dienen insbesondere folgenden Zwecken:
• Information des aufnehmenden Krankenhauses über di e rettungsdienstlichen Erkenntnisse
und Maßnahmen
• Dokumentation der rettungsdienstlichen Maßnahmen
• Qualitätskontrolle und –sicherung
• Statistische Auswertungen
Ergänzend zur Verwendung und Auswertung der Rettung sdienstprotokolle durch die zuständige
Fachstelle und den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst wird die Auswertung bezüglich spezieller Fra-
gen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen auch zum Zwe cke der Versorgungsforschung weiter
gegeben.
5.5.1 Dokumentation im Krankentransport
Die Dokumentation im Krankentransport erfolgt handschriftlich (vgl. 5.5.2).
5.5.2 Dokumentation im Rettungswagen und Intensivtransport
In der Notfallrettung wird derzeit an Verfahren der handschriftlichen Dokumentation festgehalten.
Eine Umstellung auf eine digitale Erfassungsmethode erscheint in den nächsten Jahren geboten.
Derzeit werden zum Zwecke des Qualitätsmanagements handschriftliche Daten sekundär digitali-
siert.
5.5.3 Dokumentation im Notarztdienst
Seit Anfang 2009 erfolgt die Einsatzdokumentation d er Notarzteinsätze mittels eines digitalen Stift-
systems. Zum Zwecke des Qualitätsmanagements fließe n die medizinischen Daten in eine Daten-
bank ein.
5.6 Technik
5.6.1 Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge und deren Ausstattung entsprechen den einschlägigen Normen und den
Anforderungen der Notfallmedizin und werden regelmäßig in der Notfallrettung eingesetzt.
64
Standort Feuer- und Rettungswache 1
Typ nach EN
1789
Kennzeichen Baujahr Bemerkung / Sondereinsatzgebiet
C MS-FW 2726 08/2008 Tauschfahrzeug Notfallrettung
C MS-2724 06/2006 Notfallrettung/Intensivverlegung
C MS-2725 12/2006 Notfallrettung/Infektionstranspor t
C MS-FW 2727 08/2008 Notfallrettung
C MS-FW 2766 08/2011 Notfallrettung
C MS-FW 2767 08/2011 Notfallrettung
C MS-FW 2769 10/2012 Notfallrettung
C MS-FW 2770 10/2012 Notfallrettung
C MS-2773 06/1999 Inkubator-Transporte
B MS-2711 12/2000 Infektionstransport/Krankentransp ort
B MS-2716 08/2003 Infektionstransport/Krankentransp ort
B MS-2715 04/2002 Tauschfahrzeug Krankentransport
B MS-FW 2718 07/2010 Krankentransport
NEF MS-FW 2751 06/2010 Notarzt
NEF MS-2554 09/2004 Notarzt (Spitzenbedarf)
NEF MS-2505 07/2001 Tauschfahrzeug Notarzt
Standort Feuer- und Rettungswache 2
Typ nach EN
1789
Kennzeichen Baujahr Bemerkung / Sondereinsatzgebiet
C MS-FW 2772 10/2012 Notfallrettung
C MS-FW 2727 10/2012 Notfallrettung
C MS-FW 2764 08/2011 Notfallrettung
C MS-FW 2765 08/2011 Notfallrettung
C MS-2722 04/2004 Tauschfahrzeug Notfallrettung
B MS-FW 2719 07/2010 Krankentransport
B MS-FW 2717 01/2009 Kranken- und Sondertransporte
B MS-2712 12/2000 Infektionstransport/Krankentransp ort
B MS-FW 2714 12/2007 Tauschfahrzeug Krankentranspor t
65
Standort Feuer- und Rettungswache 3 (ab 04/2010)
Typ nach EN
1789
Kennzeichen Baujahr Bemerkung / Sondereinsatzgebiet
C MS-FW 2728 08/2008 Notfallrettung
C MS-FW 2768 08/2011 Notfallrettung
B MS-FW 2713 10/2007 Krankentransport
Standort Rettungswache 10
Typ nach EN
1789
Kennzeichen Baujahr Bemerkung / Sondereinsatzgebiet
C MS-FW 2729 03/2010 Notfallrettung
Standort Rettungswache 16
Typ nach EN
1789
Kennzeichen Baujahr Bemerkung / Sondereinsatzgebiet
C MS-FW 2747 03/2010 Notfallrettung
5.6.2 Ausfallreserven/Ausweitung
Um notwendige Werkstattarbeiten, Ausfall durch Unfä lle, Desinfektion von Fahrzeugen zu kom-
pensieren, hält die Feuerwehr insgesamt 2 RTW, 2 KTW und 1 NEF als Ausfallreserve bereit.
Die Ausweitung der Einsätze des Zusatz-Notarztes be i Spitzenbedarf in der Notfallrettung machte
die ständige Vorhaltung eines weiteren NEF (nur Fahrzeug) ab 2009 erforderlich.
5.6.3 Fristen für Ersatzbeschaffung
• Rettungswagen: 7 Jahre
• Krankentransportwagen: 7 Jahre
• Notarzteinsatzfahrzeug: 7 Jahre
5.6.4 Medizinische Geräte
Die Feuerwehr Münster hält medizinische Geräte gemä ß den Vorgaben der DIN EN 1789 und DIN
75079 auf den entsprechenden Fahrzeugen vor. Für di e Intensivverlegungen wird medizinisches
Gerät in kleinerem Umfang vorgehalten und im Bedarf sfall auf den Rettungswagen Typ C verlas-
tet. Alle medizinischen Geräte werden zentral von d er Feuerwehr beschafft und durch einen Gerä-
tebeauftragten gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) be treut. Dem zugeordnet sind Mitarbeiter
aus den Einsatzabteilungen, die sich für die Prüfun g, Wartung und Reparatur der Geräte verant-
wortlich zeigen.
5.6.5 Schutzausrüstung
Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A1
verpflichtet u.a. den Arbeitgeber, geeignete
Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Arbe itgeber hat seinen Mitarbeitern die persönli-
66
che Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl zur Ve rfügung zu stellen. Ferner wird der Mitarbei-
ter verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung zu benutzen und die Vorschriften
gemäß Gemeinde-Unfallverhütungs-Vorschriften ( GUV) R 2106 „Benutzung von persönlichen
Schutzausrüstungen im Rettungsdienst“ zu beachten.
Bei der Feuerwehr Münster wird das Personal im Rett ungsdienst mit weißer Hose der Beklei-
dungsklasse 1 und einer entsprechenden Rettungsdien stjacke mit retroreflektierendem Material
der Klasse 3 ausgestattet.
Um Verletzungen im Bereich des Bewegungsapparates ( Fuß und Knöchel) zu minimieren, wird ein
Sicherheitsschuh mit knöchelhohem Schaft der Sicherheitsstufe 3 getragen.
Schutzhelme und Handschuhe zum Schutz vor mechanisc hen Verletzungen werden auf jedem
Rettungsmittel mitgeführt.
Zum Schutz der Hände beim Kontakt mit Blut, Aussche idungen oder sonstigen Körperflüssigkeiten
werden Einmalhandschuhe vorgehalten (bei Bedarf auch latexfreie).
Darüber hinaus werden für den Bereich der Infektion skrankheiten Einwegschutzoveralls, Mund-
schutz, Einwegschürzen, Schürzen und Handschuhe aus PVC für das Personal bereitgestellt.
Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 für das Gesundheitswesen und die
Wohlfahrtspflege schreibt u.a. die Verwendung von s tichsicheren Medizinprodukten vor. Die Um-
setzung aller geforderten Maßnahmen nach TRBA 250 wurde zum 01.08.2007 abgeschlossen.
Für die Freiwilligen Hilfsorganisationen gelten die Aussagen analog. Die persönliche Schutzaus-
rüstung und das Material wird entsprechend der Vere inbarung von den Hilfsorganisationen selber
bereitgestellt und ersatzbeschafft.
5.6.6 Wartung und Reparatur
5.6.6.1 Medizinische Geräte
Für die Einhaltung von Wartungsfristen und Reparatu ren sind die Mitarbeiter der Feuerwehr ver-
antwortlich. Kleine Reparaturen werden von im Berei ch der Gerätetechnik geschulten Rettungsas-
sistenten selbst durchgeführt.
Bei größeren Mängeln werden die Geräte dem Herstell er zugesandt. Durch die Vorhaltung von
Ersatzgeräten sind Ausfälle kurzfristig zu kompensieren.
5.6.6.2 Fahrzeuge
Die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge der Feuerwe hr erfolgt in der Kfz-Werkstatt der Feuer-
und Rettungswache 1 oder 2.
Lackierarbeiten werden in der Kfz-Lackiererei auf der Feuer- und Rettungswache 1 ebenfalls durch
eigene Mitarbeiter durchgeführt.
5.6.6.3 Wartungsintervalle
Für den einwandfreien Betrieb und zum Schutz von Pa tienten, Personal und Dritter gibt es Sicher-
heitsvorschriften für den Betrieb der Medizinprodukte.
67
Diese werden im Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV) geregelt.
So müssen Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) na ch Vorgabe des Herstellers durchgeführt
werden. Dieses gilt auch für Messtechnische Kontrollen (MTK).
Die Kontrollintervalle sind unterschiedlich:
• für Defibrillatoren jährlich
• für Beatmungsgeräte halbjährlich
• für Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre.
Eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) darf nur durchführen, wer
• aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch p raktische Tätigkeiten gewonnene Er-
fahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchf ührung der Sicherheitstechnischen
Kontrollen bietet,
• hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt und
• über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügt .
Sämtliche medizintechnischen Geräte des Rettungsdie nstes der Feuerwehr Münster, die einer
STK unterliegen, müssen entweder durch den Herstell er oder durch einen unabhängigen Sachver-
ständigen überprüft werden.
5.6.7 Hygienemanagement
In der zentralen Desinfektionseinheit an der Feuer- und Rettungswache 1 wird ein Dampf-
sterilisator vom Typ SEL 666-1 der Firma Münchener- Medizin-Mechanik GmbH eingesetzt. In dem
Dampf-Sterilisator wird im fraktionierten Vakuumver fahren mit pathogenen Keimen verunreinigte
Wäsche desinfiziert.
Die Desinfektion von med. Geräten ist automatisiert . Für diesen Zweck wurden für die Feuer- und
Rettungswachen 1 und 2 Reinigungs- und Desinfektionsautomaten beschafft.
Ferner verfügen die Feuer- und Rettungswachen 1, 2 und 3 über automatische Dosiereinrichtun-
gen zur Herstellung von verschiedenen Lösungen für den Bereich der Desinfektion. Um den rei-
bungslosen Desinfektionsablauf zu gewährleisten, wu rden 16 Beamte der Berufsfeuerwehr Müns-
ter zu staatlich geprüften Desinfektoren ausgebildet.
5.6.7.1 Desinfektionsintervalle
Die Routinewartung der Krankenkraftwagen gemäß ”Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infek-
tionsprävention” 4.5.3 Nr. 4 Satz 2 stellt sich wie folgt dar:
• Flächen, die durch den Kontakt mit Patienten konta miniert sein könnten, werden neben der
täglichen Reinigung einer Scheuer- Wischdesinfektion unterzogen.
• Eine prophylaktische Scheuer- Wischdesinfektion wi rd in einem Abstand von einer Woche
durchgeführt.
68
• Eine Scheuer- Wischinfektion (Schlussdesinfektion) nach dem Transport von Patienten, die
der Gruppe 3 laut o. g. Richtlinie 4.5.3 Nr. 5 zuzuordnen sind, wird in erweiterter Form nach
jedem Transport durchgeführt.
Grundlage ist ein Maßnahmenkatalog, der vom Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittel-
angelegenheiten (Amt 53) erarbeitet und herausgegeb en wurde. Durchführungsanweisungen sind
im Hygieneplan und in der Infektionsschutzdatenbank (Maßnahmenkatalog Amt 53) festgeschrie-
ben.
5.6.7.2 Hygieneplan
Für alle Bereiche des Rettungsdienstes werden Hygie nepläne vorgehalten und in den Funktions-
bereichen ausgehangen. Das Gesamtwerk wird am Arbei tsplatz des Rettungsdienst-
Hallenmeisters vorgehalten.
5.6.7.3 Infektionsschutzdatenbank
Um die aufgewandten und kostenträchtigen Hygienemaß nahmen auf ein notwendiges Maß zu
reduzieren, wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundh eitsamt eine Infektionsschutzdatenbank
erstellt. Diese weist für die im Rettungsdienst rel evanten Krankheitserreger differenzierte Maß-
nahmen aus.
Durch die Mitwirkung im Euregio MRSA (Meticillinresistente Staphyllokkus aureus) - Projekt konnte
das Verfahren der nach MRSA-Transporten vorgenommen en Desinfektionen deutlich reduziert
und Kosten eingespart werden. Die Infektionsschutzd atenbank ist an jedem Arbeitsplatz Online
abrufbar.
5.6.8 Sachbearbeitung Rettungsdienst- Logistik
Grundsätzlich werden die Aufgaben im Versorgungs-, Wartungs-, Desinfektionsbereich von den
Feuerwehrbeamten in einsatzfreien Zeiten wahrgenomm en. Steigende Anforderungen machten im
Jahr 2000 die Einrichtung einer 1,0 Stelle zur Unte rstützung des im 24-h-Schichtdienst eingeteilten
Beamten erforderlich. Seine Aufgabenbereiche sind d ie Organisation und Überwachung der Ar-
beitsprozesse an allen Rettungswachen, die Beschaff ung und Vorhaltung rettungsdienstlicher
Ausstattung in größerem Umfang sowie die Einhaltung von Prüf- und Desinfektionsfristen.
5.7 Liegenschaften
5.7.1 Allgemeines
Da die Aufgaben des Rettungsdienstes in Münster von der Feuerwehr zusammen mit den Aufga-
ben Brandschutz und technische Hilfeleistung wahrge nommen werden, sind die Rettungswachen
in die Feuerwachen 1, 2 und 3 integriert. Die Rettu ngswachen 10 und 16 befinden sich neben den
Standorten der jeweiligen Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Münster.
Die Standorte der Krankentransportwagen der Freiwil ligen Hilfsorganisationen wurden als „Außen-
stellen“ der o. g. Rettungswachen der Stadt Münster definiert.
69
Alle Feuer- und Rettungswachen liegen unmittelbar a n oder in nächster Nähe zu größeren Zu-
fahrtsstraßen. Auch der durch das Stadtgebiet führe nde Dortmund-Ems-Kanal oder der Flußlauf
der Werse bilden keine größeren Hindernisse, da ausreichend Brücken zur Verfügung stehen.
Die Standorte der Feuer- und Rettungswachen sowie d ie entsprechenden Ausrückebereiche und
Einwohnerzahlen im Versorgungsbereich sind der Abbildung 11 zu entnehmen.
5.7.2 Feuer- und Rettungswache 1
Die Feuer- und Rettungswache 1 deckt die nördliche Innenstadt sowie die nord-westlichen Stadt-
teile des Stadtgebietes ab.
Für den Bereich Rettungsdienst stehen Stellplätze f ür 12 Rettungsdienstfahrzeuge zur Verfügung.
Feste Räumlichkeiten für den Bereich Rettungsdienst sind nur für die Rettungswagen mit fester
Besatzung vorgesehen. Alle übrigen Schulungs-, Aufenthalts- und Ruheräume werden gemeinsam
mit dem Personal für die Bereiche Brandschutz/Technische Hilfeleistung genutzt.
Für das ärztliche Personal steht ein eigener Ruheraum innerhalb des Gebäudes zur Verfügung.
Die Aufenthalts- und Ruheräume für das Personal bef inden sich oberhalb der Fahrzeughalle und
sind sowohl über Rutschstangen als auch über einen Treppenraum miteinander verbunden. Auf
Grund der Gebäudestruktur sind die Laufwege beim Al arm kurz und ermöglichen ein zeitnahes
Ausrücken. Auf der Feuer- und Rettungswache 1 befindet sich die zentrale Desinfektionsanlage für
Fahrzeuge, Geräte und Wäsche. Ferner stehen Räumlic hkeiten für die Lagerung von Medikamen-
ten und rettungsdienstlichen Gerätschaften zur Verf ügung. Der Feuer- und Rettungswache sind
ca. 92.500 Einwohner im Ausrückbereich zugeordnet
5.7.3 Feuer- und Rettungswache 2
Die Feuer- und Rettungswache 2 deckt die südliche I nnenstadt sowie die süd-östlichen Stadtteile
des Stadtgebietes ab. Für den Bereich Rettungsdiens t stehen Stellplätze für 9 Rettungsdienstfahr-
zeuge zur Verfügung. Feste Räumlichkeiten für den B ereich Rettungsdienst sind nur für die Ret-
tungswagen mit fester Besatzung vorgesehen. Alle üb rigen Schulungs-, Aufenthalts- und Ruhe-
räume werden gemeinsam mit dem Personal für die Ber eiche Brandschutz/Technische Hilfeleis-
tung genutzt. Für das ärztliche Personal steht ein eigener Ruheraum innerhalb des Gebäudes zur
Verfügung. Die Aufenthalts- und Ruheräume für das P ersonal befinden sich oberhalb der Fahr-
zeughalle und sind sowohl über Rutschstangen als au ch über einen Treppenraum miteinander
verbunden. Auf Grund der Gebäudestruktur sind die L aufwege beim Alarm kurz und ermöglichen
ein zeitnahes Ausrücken. Auf der Feuer- und Rettung swache 2 befindet sich eine Desinfektionsan-
lage für Fahrzeuge, Geräte und Wäsche. Ferner stehe n Räumlichkeiten für die Lagerung von Me-
dikamenten und rettungsdienstlichen Gerätschaften zur Verfügung.
Entsprechend dem zugewiesenen Ausrückbereich ist di e Feuer- und Rettungswache 2 zuständig
für ca. 105.600 Einwohner.
70
5.7.4 Feuer- und Rettungswache 3
Die bis im Jahr 2010 im Stadtteil Hiltrup betrieben e Rettungswache 3, Friedhofstraße15, 48165
Münster bestand in ihrer baulichen Form seit 1986. Im Rahmen der bisherigen internen Entwurfs-
erstellung des Brandschutzbedarfsplanes wurde deutlich, dass die Hilfsfristen für den Brandschutz,
insbesondere im Stadtteil Hiltrup nicht erfüllt wur den. Daraufhin wurde ein vorläufiger Standort für
eine Feuer- und Rettungswache im Stadtteil Hiltrup baulich ertüchtigt und im April 2010 in Betrieb
genommen. Der Rettungswagen und Krankentransportwag en wechselten daher zum provisori-
schen Standort der Feuer- und Rettungswache 3 im St adtteil Hiltrup. Der neue Standort Hanse-
straße 23, 48165 Münster verfügt über Stellplätze f ür zwei Rettungswagen und einen Kranken-
transportwagen. Direkt an die Fahrzeughalle angesch lossen ist ein Raum für die Aufbereitung und
Reinigung von infektiösem Material (unreine Seite). Über eine Durchreiche wird das aufbereitete
Material (reine Seite) inventarisiert und eingelage rt. Ferner dient der Raum der Lagerung von Me-
dikamenten, weiterem Verbrauchsmaterial und Geräten . Im Erdgeschoss befinden sich Ruhe- und
Aufenthaltsräume für das Personal. Eine räumliche T rennung für den gemischten Personalbetrieb
ist an diesem Standort, im Gegensatz zum alten Stan dort, möglich. Der Feuer- und Rettungswa-
che 3 sind der Stadtbezirk Hiltrup mit dem Stadttei l Amelsbüren, ohne den Stadtteil Berg-Fidel,
sowie Teile des Stadtteils Mecklenbeck mit insgesamt 35.248 Einwohnern zugeordnet.
5.7.5 Rettungswache 10
Die im Stadtteil Mecklenbeck, Stadtbezirk West lieg ende Rettungswache 10, Dingbängerweg 4,
48163 Münster ist ebenfalls rund um die Uhr besetzt . Der Neubau der Rettungswache konnte im
April 2004 bezogen werden. Bis dato wurde der Betri eb seit dem 01.01.2002 im alten Feuerwehr-
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr sichergestell t. Die Unterbringung von Mannschaft, Fahr-
zeug und Geräten entsprach dabei in keiner Weise de n Anforderungen. Daher kam es zum Neu-
bau einer Rettungswache. Die Durchführung der Neuba umaßnahme erfolgte zeitgleich mit dem
Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges Mec klenbeck der Freiwilligen Feuerwehr. In
der Rettungswache 10 sind Stellplätze für einen Ret tungswagen und Krankentransportwagen vor-
handen. Im Obergeschoss befinden sich die Ruhe- und Sanitärräume, im Erdgeschoss die Sozial-
räume. Die Ruhe- und Sanitärräume sind bereits für eine mögliche Unterbringung von gemischten
Besatzungen (weiblich/männlich) ausgelegt. Im Erdgeschoss werden Räume für die Reinigung von
infektiösem Material, das Aufbereiten der gereinigten Materialien und Einlagern der sonstigen Aus-
stattung vorgehalten.
Der Rettungswache 10 sind die südwestlichen Stadtei le Mecklenbeck, Aaseestadt, Albachten, Ro-
xel sowie Teile von Düesberg (Geist) mit zusammen c a. 30.300 Einwohnern zugeordnet. Der Be-
reich Amelsbüren und Loevelingloh, einschließlich d es südlich der Bahnstrecke Münster-
Recklinghausen gelegenen Teils von Mecklenbeck (Her oldstraße), bleibt der Feuer- und Ret-
tungswache 3 zugeordnet, da sehr häufig die Bahnsch ranke an der Heroldstraße geschlossen ist
und so der RTW von der Rettungswache 10 häufig nich t rechtzeitig eintreffen könnte. Mit der zwi-
71
schenzeitlich eingeführten parallelen Alarmierung d er Rettungswachen 10 und 3 wird der Versuch
unternommen, bei geöffneter Bahnschranke die dann möglichen kurzen Eintreffzeiten des RTW 10
zu nutzen.
5.7.6 Rettungswache 16
Im Stadtbezirk Ost, Stadtteil Gelmer-Dyckburg war z unächst vom 26.11.2001 bis 31.07.2002 ein
im Tagesdienst besetzter Rettungswagen in Betrieb g enommen worden. Fahrzeug und Besatzung
wurden provisorisch im Gerätehaus des Löschzuges Ke mper der Freiwilligen Feuerwehr Münster
bis zur Erstellung des Neubaues im April 2004 unter gebracht. Seit dem 01.08.2002 wird dort der
Rettungswagen rund um die Uhr personell besetzt.
In der Rettungswache 16, Rudolf-Diesel-Str. 51, 481 57 Münster sind Stellplätze für einen Ret-
tungswagen und einen Krankentransportwagen vorhanden. Im Erdgeschoss werden Räume für die
Reinigung von infektiösem Material, das Aufbereiten der gereinigten Materialien und Einlagern der
sonstigen Ausstattung vorgehalten.
Im ersten Obergeschoss befinden sich die Sozialräum e, im zweiten Obergeschoss die Ruhe- und
Sanitärräume. Die Ruhe- und Sanitärräume sind berei ts für eine mögliche Unterbringung von ge-
mischten Besatzungen (weiblich/männlich) ausgelegt. Der Rettungswache 16 sind die nordöstli-
chen Stadtteile Gelmer, Gelmer-Dyckburg, Coerde, Ha ndorf sowie Teile von Mauritz und
Rumphorst mit zusammen ca. 32.800 Einwohnern zugeordnet.
72
Abbildung 10: Einwohnerzahlen im jeweiligen Ausrückbereich (Stand 31.12.2011)
73
5.8 Verwaltung
5.8.1 Fachverwaltung
Organisatorisch ist der Rettungsdienst in die Abtei lung 2 -Einsatz- des Amtes 37 (Feuerwehr) der
Stadt Münster eingegliedert. Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst bildet eine Stabsstelle.
Zur Abteilung 2 gehören u.a. das Rettungsfachperson al, Mitarbeiter der Leitstelle sowie die Lehr-
rettungsassistenten.
5.8.2 Finanzverwaltung
Die Abrechnung der Rettungsdiensteinsätze wird von der Verwaltungsabteilung der Feuerwehr
vorgenommen.
Nach erfolgtem Einsatz werden die Einsatzprotokolle dem jeweiligen Sachbearbeiter zugeordnet.
Das Abrechnungsprogramm ist als Bausteinsoftware de s Einsatzleitrechners installiert. Die vom
Leitstellenbeamten festgehaltenen Erstdaten werden nach Zuordnung durch den Abrechnungs-
sachbearbeiter um die abrechnungsrelevanten Daten ergänzt.
Die Gebührenbescheide bzw. Rechnungen werden von der Feuerwehr erstellt und versandt.
Nach Übermittlung der Daten zur Stadtkasse der Stad t Münster erfolgt dort eine buchungstechni-
sche Sollstellung. Der Erlöseingang wird im Rahmen eines automatisierten Soll/Ist-Vergleiches
durch die Stadtkasse vereinnahmt bzw. überwacht.
6. Kosten
Nach § 15 Abs. 1 RettG NRW haben die Träger rettung sdienstlicher Aufgaben die Kosten für die
nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen.
Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grund sätzen ermittelten Personal-, Sach- und kalku-
latorischen Kosten.
Die Kosten des Rettungsdienstes werden über die Erh ebung von Benutzungsgebühren refinan-
ziert. Diese öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebüh ren werden auf der Grundlage der „Gebüh-
rensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils gel-
tenden Bedarfsplanes. Der Entwurf der Gebührensatzu ng ist den Verbänden der Krankenkassen
und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenoss enschaften mit beurteilungsfähigen Un-
terlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben (§
14 RettG NRW).
74
7. Private Anbieter
Unternehmer, die gemäß Rettungsgesetz (RettG) Notfa llrettung oder (qualifizierten) Krankentrans-
port betreiben, gibt es in Münster nicht.
Die Voraussetzungen für entsprechende Genehmigungen sind nach diesem Rettungsdienstbe-
darfsplan insbesondere in der Notfallrettung nicht gegeben, da zu erwarten ist, dass durch ihren
Gebrauch das öffentliche Interesse an einem funktio nsfähigen Rettungsdienst im Sinne des RettG
beeinträchtigt wird. Die flächendeckende Vorhaltung und die Auslastung des öffentlichen Ret-
tungsdienstes wären unvertretbar beeinträchtigt.
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) verfügt aufgrund einer Übergangsregelung über eine Geneh-
migung als Unternehmen nach § 18 RettG für einen Re ttungswagen und einen Krankentransport-
wagen. Da der ASB als Freiwillige Hilfsorganisation auch nach § 13 RettG vertraglich in den Ret-
tungsdienst eingebunden ist, kann es hier zu Übersc hneidungen kommen. Im Krankentransport ist
dies durch die Vereinbarung ausgeschlossen. In der Notfallrettung nutzt der ASB die Genehmi-
gung für Verlegungstransporte zwischen Krankenhäuse rn, auch außerhalb des Gebietes der Stadt
Münster.
Seit Mitte 2000 gibt es in Münster Unternehmen, die über Genehmigungen zur Durchführung von
Krankenfahrten mit Mietwagen nach dem Personenbeför derungsgesetz (nicht aber nach RettG)
verfügen. Diese „Krankenfahrten“ können neben norma len Taxifahrten auch Liegendfahrten
("Liegendtaxi") umfassen, nicht aber sogenannte „qualifizierte“ Krankentransporte, die ausschließ-
lich nach dem RettG durchgeführt werden dürfen. Die Entscheidung, ob eine Krankenfahrt nach
Personenbeförderungsgesetz ohne medizinische Anford erungen oder qualifizierter Krankentrans-
port nach RettG mit medizinischen Anforderungen an Personal, Ausstattung usw. erforderlich ist,
obliegt dem anweisenden Arzt. Darauf hat die Feuerw ehr als Träger des Rettungsdienstes keinen
Einfluss. Inwieweit zukünftig weitere Auswirkungen auf den Krankentransport entstehen, ist weiter
zu beobachten und bei Bedarf in der Vorhaltung zu berücksichtigen.
75
8. Schlussfolgerungen zu diesem Rettungsdienstbedarfplan
8.1 Erfolgte Änderungen seit 2003
Personal:
• Ausweitung der Funktion und Festanstellung des Ärz tlichen Leiters Rettungsdienst
• Umstellung der Personalgestellung im Notarztdienst
Organisation
• EU-weite Ausschreibung im Bereich Krankentransport und Anpassung der Besetztzeiten
von Krankentransportwagen (KTW)
• Zunächst Verkürzung der Zivildienstzeit, später En tfall des Zivildienstes als Folge des Ent-
falls der allgemeinen Wehrpflicht
• Einführung des Bundesfreiwilligendienstes bei der Feuerwehr Münster
• Feuer- und Rettungswache 1 als Notarztstandort
• Vorhaltung eines Interhospitaltransportdienstes
• Umsetzung des landesweiten Maßnahmenplans für über örtliche Hilfe bei einem Massenan-
fall von Verletzten/Betroffenen
• Einführung von Qualitätsnetzwerken mit den Kranken häusern im Stadtgebiet Münster
• Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis C oesfeld zur Sicherstellung der notärztli-
chen Versorgung
• Einbindung von qualifizierten ehrenamtlichen Kräfte n der Hilfsorganisationen (Katastro-
phenschutz) in die Notfallrettung
Technik
• Ausbau der Leitstelle für den Brandschutz, Rettung sdienst und Katastrophenschutz
• Erprobung einer mobile Datenerfassung und Automati sierung der Rettungsdienstabrech-
nung im Bereich Krankentransport
• Mobile Datenerfassung von Notarzteinsatz-Protokoll en zum Zwecke der digitalen Auswer-
tung
8.2 Geplante Änderungen ab 2013/2014
Personal
• Ausweitung der Besetztzeiten von Rettungswagen (5. 1.3.6)
Organisation
• EU-weite Ausschreibung im Bereich Krankentransport und Anpassung der Besetztzeiten
(4.4.6)
• Engere Zusammenarbeit mit den ärztlichen Notdienst en der KVWL (3.3)
• Ausweitung der standardisierten Behandlungsmethode n des Rettungsdienstes (5.1 ff, 5.2
ff, 5.4 ff)
76
• Supervision der notfallmedizinischen Behandlungsme thoden durch den Träger des Ret-
tungsdienstes / ÄLRD (5.1.2, 5.4 ff)
Technik
• Einführung der mobilen Datenerfassung im Rettungsd ienst zur Nutzung der Versicherten-
karten und anschließender Systembeschaffung (5.5 ff)
• Integration der medizinischen Datenerfassung in be reits vorhandene Statistiksysteme zum
Zwecke des QM (5.5 ff)
• Einführung von GPS – Ortungssystemen für Rettungsd ienstfahrzeuge, um die Fahrzeug-
disposition zu optimieren (4.7 ff)
• Ausbau des vorhandenen digitalen Alarmierungssyste ms, um eine sichere Erreichbarkeit
insbesondere in den Krankenhäusern zu erzielen (4.7 ff)
• Migration der vorhandenen analogen Funktechnik auf das vom Bund und Land derzeit im
Aufbau befindliche digitale Funknetz „Tetra“ (4.7 ff)
• Aufbau eines Datenfunksystems im digitalen Tetranet z zur Kommunikation mit Fahrzeug–
Bordrechnern zur Übertragung der verschlüsselten Ei nsatzdaten und Anbindung von Navi-
gationssystemen im Fahrzeug (4.7 ff)
77
9. Anlagen
Anlage 1 Zuständigkeiten der Krankenhäuser
78
Anlage 2 Auszug Infektionsschutz- Datenbank
Acinetobacter-Infektion/Besiedelung Gruppe 2
Erreger
Acinetobacter spp. (Insgesamt sind etwa 20 Spezies bekannt. Am häufigsten
wird A. baumannii im klinischen Alltag beobachtet, bei diesem Keim ist mit
Mehrfachresistenzen zu rechnen).
Inkubationszeit
Endogen (Infektion entsteht im Körper), opportunist ische Infektion (eine Infek-
tion durch einen Erreger, der nur aufgrund einer be sonderen Anfälligkeit einer
Person, wie z.B. eine Immunschwäche, zu einer Krankheit führt.
Erregerhaltiges Material
Respiratorische Sekrete, Wundsekrete, Blut, Urin, F äzes, vorübergehende
Besiedelung von Haut und Schleimhaut.
Übliche Infektionswege Übertragung von Mensch zu Me nsch ist bei Immungeschwächten möglich.
Übertragungsweg
im Rettungsdienst
Kontakt mit errgerhaltigem Material und Flächen, Tr öpfcheninfektion bei en-
dotrachealer Besiedelung.
Allgemein
Meldepflicht nach IfSG Namentlich nicht meldepflich tig.
Impfung Keine.
Postexpositionsprophylaxe Keine.
Handschuhe Erforderlich.
Schutzanzug
Nur Schutzkittel erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem
Material oder kontaminierten Objekten.
Mund-Nasen-Schutz
Wird das Husten beim Patienten provoziert, z.B. bei m Intubieren oder
Absaugen, ist eine Halbmaske FFP2 zu tragen.
Schutzbrille Nicht erforderlich.
Haarschutz Nicht erforderlich.
Schutz
Personal
Schuhwechsel Nicht erforderlich.
Mund-Nasen-Schutz
Bei endotrachealer Besiedelung (partikelfiltrierend e Halbmaske FFP2 ohne
Ausatemventil). Bei Patienten mit Tracheostoma (sog enannte Halsatmer) ist
der Atemweg mit einem Bakterienfilter (Iso-Gard Filter S) zu schützen.
Maßnahme
Patient
Sonstiges Bei infizierter Wund, auf Abdeckung der W unde achten.
Händedesinfektion
Nach jedem Kontakt mit kontaminierten Gegenständen und Material, nach
dem Ausziehen der Handschuhe bzw. des Schutzkittels , nach Beendigung
der Arbeiten im Fahrzeug.
Flächendesinfektion Routinemäßige, desinfizierende Reinigung. Wirkungsbereich A.
Instrumente / Inventar Routinemäßige, desinfizieren de Reinigung. Wirkungsbereich A.
Wäsche
Wäsche im Infektionswäschebehälter abwerfen. Einmal kittel im Infektionsmüll
entsorgen.
Desinfektion
Fahrzeug / Patientenraum Routinemäßige, desinfizier ende Reinigung. Wirkungsbereich A.
Abfall Abwurf in der Schwarzen Tonne (Infektionsmül l).
Entsorgung
Wäsche
Nach thermischer Desinfektion, normale Entsorgung ü ber die Schmutzwä-
sche.
79
Sonstiges Nicht erforderlich
Händedesinfektion Nach jedem Kontakt mit kontaminie rten Gegenständen und Material, nach dem
Ausziehen der Handschuhe bzw. des Schutzanzuges, na ch Beendigung der Ar-
beiten im Fahrzeug.
Flächendesinfektion Scheuer-Wisch Desinfektion. Wir kungsbereich AB
Instrumente / Inventar Scheuer-Wisch Desinfektion. Wirkungsbereich AB
Wäsche Wäsche und Schutzkleidung im Infektionswäsch ebehälter abwerfen
Desinfektion
Fahrzeug / Patientenraum Scheuer-Wisch Desinfektion . Wirkungsbereich AB
Abfall Erregerhaltiges Material und Abfälle die mit erregerhaltigem Material kontaminiert
sein können sind in der schwarzen Tonne zu entsorgen (Infektionsmüll)
Entsorgung
Wäsche Nach thermischer Desinfektion, normale Entso rgung über die Schmutzwäsche
Sonstiges Gesundheitsamt und Veterinäramt informie ren, verdächtiges Tier in Quarantäne nehmen
80
Anlage 3 Poisson Berechnung zur Rettungsmittelvorhaltung
Die Erläuterungen zur Berechnung der Rettungsmittel vorhaltung sind dem Text unter Ziffer 5.1.3.6
zu entnehmen.
81
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 1
FW 1 Mo. – Fr. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 3316
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 55
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,76808 0,15 1,19 1
1 0,42917 0,27 2,14 1
FW 1 Mo. – Fr. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 2950
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 55
Überschreitungs-
Anzahl
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit vorgehaltener RTW
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung
Einsatzdauer in Schichten in Stunden der Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,72749 0,16 1,26 1
1 0,37321 0,31 2,46 1
82
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 1
FW 1 Mo. – Fr. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 1420
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 55
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,46517 0,25 1,97 1
FW 1 Sa. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 479
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 50
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,60993 0,17 1,37 1
1 0,24271 0,43 3,43 1
83
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 1
FW 1 Sa. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 517
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 50
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,63800 0,16 1,31 1
1 0,27017 0,39 3,08 1
FW 1 Sa. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 400
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 50
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,54441 0,19 1,53 1
1 0,18624 0,56 4,47 1
84
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 1
FW 1 So. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 461
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 46
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,57241 0,17 1,34 1
FW 1 So. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 487
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 46
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,59242 0,16 1,29 1
1 0,22661 0,42 3,38 1
85
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 1
FW 1 So. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 456
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 46
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,56846 0,17 1,35 1
1 0,20579 0,47 3,73 1
86
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 2
FW 2 Mo. – Fr. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 2669
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 53
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,68081 0,16 1,30 1
1 0,31630 0,35 2,79 1
FW 2 Mo. – Fr. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 2414
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 53
Überschreitungs-
Anzahl
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit vorgehaltener RTW
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung
Einsatzdauer in Schichten in Stunden der Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,64127 0,17 1,38 1
1 0,27350 0,40 3,23 1
87
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 2
FW 2 Mo. – Fr. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 1165
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 53
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,39028 0,28 2,26 1
FW 2 Sa. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 482
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 47
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,58954 0,17 1,33 1
88
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 2
FW 2 Sa. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 563
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 47
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,64659 0,15 1,21 1
1 0,27900 0,35 2,81 1
FW 2 Sa. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 494
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 47
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,59854 0,16 1,31 1
1 0,23215 0,42 3,37 1
89
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 2
FW 2 So. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 445
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 46
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,55962 0,17 1,37 1
FW 2 So. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 483
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 46
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,58940 0,16 1,30 1
90
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 2
FW 2 So. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 460
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 46
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
0 0,57163 0,17 1,34 1
91
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 3
FW 3 Mo. – Fr. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 749
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
FW 3 Mo. – Fr. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 730
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit vorgehaltener RTW
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung
Einsatzdauer in Schichten in Stunden der Wiederkehrzeit
x P(X>x)
92
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 3
FW 3 Mo. – Fr. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 363
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
FW 3 Sa. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 113
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 52
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
93
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 3
FW 3 Sa. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 134
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 52
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
FW 3 Sa. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 84
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 52
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
94
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 3
FW 3 So. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 136
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 51
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
FW 3 So. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 133
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 51
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
95
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Feuerwache 3
FW 3 So. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 95
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 51
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
96
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 10
RW 10 Mo. – Fr. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 520
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 10 Mo. – Fr. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 432
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit vorgehaltener RTW
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung
Einsatzdauer in Schichten in Stunden der Wiederkehrzeit
x P(X>x)
97
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 10
RW 10 Mo. – Fr. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 242
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 10 Sa. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 106
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 56
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
98
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 10
RW 10 Sa. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 96
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 56
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 10 Sa. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 68
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 56
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
99
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 10
RW 10 So. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 77
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 52
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 10 So. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 95
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 52
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
100
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 10
RW 10 So. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 75
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 52
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
101
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 16
RW 16 Mo. – Fr. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 530
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 59
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 16 Mo. – Fr. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 515
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 59
Überschreitungs-
Anzahl
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit vorgehaltener RTW
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung
Einsatzdauer in Schichten in Stunden der Wiederkehrzeit
x P(X>x)
102
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 16
RW 16 Mo. – Fr. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 265
Schichten pro Jahr 260
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 59
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 16 Sa. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 86
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
103
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 16
RW 16 Sa. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 99
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 16 Sa. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 63
Schichten pro Jahr 53
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 58
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
104
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 16
RW 16 So. 07.00 – 15.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 104
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 56
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
RW 16 So. 15.00 – 23.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 110
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 56
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
105
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für die Rettungswache 16
RW 16 So. 23.00 – 07.00 Uhr
Einsätze pro Jahr 81
Schichten pro Jahr 52
Schichtdauer in h 8
Einsatzzeit in min 56
Überschreitungs-
Anzahl der Einsätze wahrscheinlichkeit Anzahl vorgehaltener
während der an gleichzeitigen Wiederkehrzeit des Wiederkehrzeit des RTW unter
mittleren Einsätzen (x) Überschreitungsfalles Überschreitungsfalles Berücksichtigung der
Einsatzdauer in Schichten in Stunden Wiederkehrzeit
x P(X>x)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Altenberger Straße
- Friedhofstraße
- Heroldstraße
- Rudolf-Diesel-Straße 51
- York-Ring 25
- Dingbängerweg 4
- Umgehungsstraße
- Steinfurter Straße
- Loevelingloh
- Feuerstiege
- Werse
- Düesberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0659/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37