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0092/2026

Änderung der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt 76, 50676 Köln, Schulnummer 140909 von 3 auf 2 Züge ab dem Schuljahr 2027/28

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.06.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz der katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

12316 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0092/2026 
Freigabedatum 
 09.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt 76, 50676 Köln, 
Schulnummer 140909 von 3 auf 2 Züge ab dem Schuljahr 2027/28  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Katholische Hauptschule Großer Griechenmarkt 76, 50676 Köln, Schulnummer 140909 von 
derzeit drei auf zukünftig zwei Züge in der Sekundarstufe I zu reduzieren. Der Beschluss soll 
ab dem Schuljahr 2027/28 aufbauend ab dem 5. Schuljahr umgesetzt werden. 
Auch in den vor der Änderung aufgenommenen Jahrgängen darf die Klassenzahl durch Auf-
nahmen von Schülerinnen und Schülern nicht über zwei Züge hinaus erhöht werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2025/26 wies erneut niedrige Anmeldezahlen an den 
Haupt- und Realschulen auf. Auch die Elternbefragung, die Grundlage der letzten Fortschrei-
bung der Schulentwicklungsplanung war, bestätigte die Entwicklung dieses Anwahlverhaltens 
der Kölner Familien.  
Die Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt 76, 50676 Köln, Schulnummer 140909 
wird aktuell mit drei Zügen in der SEK I geführt. Die raumkapazitative Situation des Schulstan-
dortes sowie die auch zukünftig erwarteten veränderten Bedarfe in Bezug auf die Schulformen 
in der Sekundarstufe sind Anlass dafür, dass die Zügigkeit der katholischen Hauptschule Gro-
ßer Griechenmarkt schulrechtlich zum Schuljahr 2027/28 zu reduzieren ist.  
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt unter der Maß-
nahmennummer 1-HS-1 (ehemals M8) geführt (Vgl. S. 87 f., 92).Auch in der aktuellen Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung wird die Einschätzung, dass das Hauptschulangebot 
im Stadtbezirk Innenstadt bei einer Reduzierung der Kapazität der Katholischen Hauptschule 
Großer Griechenmarkt auskömmlich sein wird, dargestellt werden. 
 
(1) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungsent-
wicklung und des Elternwahlverhaltens kontinuierlich geprüft, ob das vorhandene Schulangebot 
die zukünftig erwartete Nachfrage nach Schulplätzen in den jeweiligen Schulformen abbilden 
kann.  
Im Anmeldeverfahren 2025/26 standen 5 Anmeldungen für die Hauptschule Großer Griechen-
markt und insgesamt 31 Anmeldungen für den Stadtbezirk Innenstadt der damaligen Kapazität 
von 90 bis zu 120 Plätzen gegenüber (Stand 22.07.2025). Im Schuljahr 2024/25 wies die Ka-
tholische Hauptschule Großer Griechenmarkt in den amtlichen Schuldaten insgesamt 13 Klas-
sen aus. Von den 278 Schüler*innen wurden 27 in differenzierter Deutschförderung geführt. 
Dies entspricht 2 sogenannten Vorbereitungsklassen. 
Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre zeigt sich, dass die Belegung an 
der Hauptschule Großer Griechenmarkt sowie an den Hauptschulen im Allgemeinen nach der 
Erprobungsstufe, also ab dem 7. Jahrgang ansteigt. Dieser Anstieg resultiert vornehmlich aus 
dem Wechsel von anderen Schulformen sowie unterjährigen Anmeldungen neu zugewanderter 
Schüler*innen.  
Die Verwaltung nimmt an, dass sich die Zahl der Schulformwechsel angesichts des starken 
Ausbaus von Gesamtschulplätzen perspektivisch reduzieren wird. In den letzten Jahren sowie 
auch in den kommenden hat die Stadt Köln eine Vielzahl von Baumaßnahmen zur Erweiterung 
des Gesamtschulangebotes initiiert und umgesetzt. Gesamtschulen bieten alle Bildungsgänge 
unter einem Dach an. Die hier erforderliche Leistungsheterogenität der Kinder wird gemäß Kon-
zept als Chance und Gewinn für die Entwicklung aller Schüler*innen gesehen. Ein Schulform-
wechsel ist somit konzeptionell nicht vorgesehen und findet, wenn überhaupt, in überschauba-
rem Rahmen statt.

3 
Die Verwaltung strebt an, die Kapazität der Schule schulrechtlich zu reduzieren und damit eine 
Anpassung an die realen Umstände vorzunehmen, um den veränderten Bedarfen zu entspre-
chen und das System raumkapazitativ nicht zu überlasten. 
Einschätzung zur Entwicklung der Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Innen-
stadt: 
An der katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt sind bei zwei 
Zügen nach Richtwert 48 Schulplätze in den Eingangsklassen vorhanden. Dies entspricht rund 
3% der Schulplätze in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Innen-
stadt.  
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für die Innenstadt legte nahe, dass die Schulform 
Hauptschule von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Darüber hinaus ist die 
katholische Hauptschule in der Innenstadt die nächstgelegene Hauptschule für Schüler*innen 
aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen. Auch für einen Teil der Kinder, die im Stadtbezirk Linden-
thal leben und für die ihre Eltern einen Hauptschulplatz suchen würden, könnte der Standort 
Großer Griechenmarkt der wohnortnächste Standort sein. 
Unter der Annahme, dass weiterhin je 1% der 10-Jährigen in der Innenstadt sowie 1% der im 
Stadtbezirk Rodenkirchen lebenden Schüler*innen auch in den kommenden Jahren eine Haupt-
schule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen für den Ein-
gangsklassen an Hauptschulen zu rechnen: 
 
 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
StB Innen-
stadt 
6 5 6 6 5 6 5 5 5 5 
StB Rodenkir-
chen 
11 11 10 11 11 12 11 11 11 11 
Zusammen: 17 16 16 17 16 18 16 16 16 16 
 
Bei dieser Größenordnung wäre rechnerisch das Potential für eine Eingangsklasse an der 
Schulform Hauptschule im Stadtbezirk Innenstadt gegeben. Die Verwaltung erwartet auch in 
den kommenden Jahren Schulformwechsler nach der Orientierungsstufe, so dass spätestens 
ab dem 7. Schuljahrgang voraussichtlich zwei Hauptschulzüge im Stadtbezirk Innenstadt vor-
gehalten werden sollten. Dies ungeachtet der Annahme, dass mit zunehmendem Ausbau von 
Gesamtschulplätzen die Nachfrage nach Hauptschulplätzen grundsätzlich zurückgehen wird. 
Selbst in dem Fall, dass der Rat der Stadt Köln im Jahr 2026 eine Entscheidung zur Schließung 
der Katholischen Hauptschule am Rhein fassen würde, wäre die Kapazität der Katholischen 
Hauptschule Großer Griechenmarkt mit zwei Zügen ausreichend, um den erwarteten Bedarf an 
Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Innenstadt zu decken. 
 
(2) Zur Raum- und Gebäudesituation 
In der Ratssitzung am 03.07.2025 wurde eine Beschlussvorlage zum Austausch von zwei Con-
taineranlagen gegen zwei Modulbauten in Holzbauweise behandelt und positiv beschlossen.  
Der Raumbedarf für den Containeraustausch ist bereits auf eine 2-Zügigkeit ausgerichtet. Der 
zukünftige Raumbestand ist damit auf die Realität angepasst, da an der Schule in den letzten 
Jahren keine 3 Eingangsklassen gebildet wurden und auch mittel- und langfristig weiterhin ma-
ximal 2 Eingangsklassen erwartet werden. 
Die Verwaltung strebt nun konsequent an, die Kapazität der Schule schulrechtlich zu reduzieren 
und damit die Kapazität mit der vorgesehen Raumsituation zu harmonisieren. Ziel ist es, dem 
erwarteten Bedarfen einerseits zu entsprechen und andererseits die Schule raumkapazitativ 
nicht zu überlasten. 
Für die bereits vor Wirksamwerden dieses Beschlusses aufgenommenen Jahrgänge ist sicher-

4 
zustellen, dass die Klassenzahl je Jahrgang auch durch Aufnahmen von Schülerinnen und 
Schülern aus Schulformwechseln die festgesetzte Zweizügigkeit nicht überschreitet, um eine 
räumliche Überlastung zu verhindern.  
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Bei Änderungen einer Schule ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu beteiligen.  
Im August 2025 fand ein Gespräch zwischen Verwaltung und Schulleitung hinsichtlich der vor-
gesehenen Zügigkeitsreduzierung statt. Darin wurde vereinbart, dass ein Mitarbeitender der 
Verwaltung das Vorhaben in der Schulkonferenzsitzung am 08.10.2025 vorstellt und für Fragen 
zur Verfügung steht. Die Schulkonferenz hat am 08.10.2025 diese Stellungnahme formuliert: 
„Die Schulkonferenz befürwortet die Planungsvorlage der Stadt Köln, die Katholische Haupt-
schule Großer Griechenmarkt von bisher 3 auf 2 Züge zu reduzieren, sofern keine negativen 
Auswirkungen für die Schule daraus resultieren. Die 2-Zügigkeit stimmt mit der aktuellen Raum-
situation der Schule überein.“ 
 
(5) Personalkosten 
Schulsekretariat 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u. a. nach der Schulform sowie der Si-
cherstellung einer Grundversorgung. Da der Stellenbedarf des Schulsekretariates der Katholi-
schen Hauptschule Großer Griechenmarkt bereits aktuell durch die Grundversorgung sicherge-
stellt wird, ändert sich der künftige Bedarf nicht. Die Zügigkeitsreduzierung löst somit keine Ein-
sparung aus. Es bleibt bei dem festgelegten bestehenden Stellenbedarf. 
Büroarbeitsplatz 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weiter genutzt wer-
den können. 
 
Hausmeister*innenstelle(n) 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungs-
fläche. Diese verändert sich durch den Ersatz der bestehenden Containeranlage nicht in der 
Weise, dass sie zu einer abweichenden Bewertung führen würde. Die schulrechtliche Änderung 
hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen Schulhausmeister*innenstelle der 
Hauptschule. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Sch ulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä-
ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge-
setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen 
gegenseitig über ihre Planungen. 
Da aktuell und in den vergangenen Jahren nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler aus be-
nachbarten Kommunen die Hauptschule Großer Griechenmarkt besuchen bzw. besucht haben, 
hat die Änderung der Schule lediglich regionalen Bedeutung. Die Stadt Köln verzichtet daher in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im  dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte

5 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Katholischen Hauptschule Gro-
ßer Griechenmarkt 76, 50676 Köln zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi-
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens 
gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des 
Schuljahres 2027/28 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben . Daher ist für die 
Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitsreduzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 
Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz der Katholischen Hauptschule Großer Grie-
chenmarkt

Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz der katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt

424 Zeichen

Anlage 2 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz der katholischen Hauptschule Großer 
Griechenmarkt vom 08. Oktober 2025: 
„Die Schulkonferenz befürwortet die Planungsvorlage der Stadt Köln, die Katholische 
Hauptschule Großer Griechenmarkt von bisher 3 auf 2 Züge zu reduzieren, sofern 
keine negativen Auswirkungen für die Schule daraus resultieren. Die 2-Zügigkeit 
stimmt mit der aktuellen Raumsituation der Schule überein.“

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1038 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gemäß § 76 SchulG NRW ist die Schule u.a. bei einer Änderung im Sinne des § 81 Abs. 2 SchulG NRW 
zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt durch die Stellungnahme der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz 
ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich aus gewählten Vertreter*innen der 
Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen der Schule zusammen. Diese Mitglieder repräsentieren die 
Schulöffentlichkeit. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

499 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um frühzeitig Planungssicherheit für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27 
zu erreichen, soll die Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Rates vor der 
Sommerpause am 02.07.2026 erforderlich. Die erste Beratung der Sitzungskette ist 
im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 15.06.2026 vorgesehen. 
Aufgrund der komplexen Situation um die Hauptschulen im Stadtbezirk Innenstadt 
war es nicht möglich, den Beschlussvorschlag früher vorzulegen.

Beratungsverlauf (3)

15.06.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.7 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brückenstraße 5
  • Großer Griechenmarkt 76
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0092/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.06.2026
Erstellt
12.01.2026 10:38