V/0450/2016
PRIMUS-Schule Reduzierung der Zügigkeit
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Beschlussvorlage
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V/0450/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft PRIMUS-Schule Reduzierung der Zügigkeit von 3 auf 2 Züge Beratungsfolge 09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in den ersten 3 Anmeldeverfahren die geforderte Mindes t- schülerzahl von 75 Schülerinnen und Schüler n in dem Eingangsjahrgang der Primarstufe für diesen Modellversuch nicht erreicht wurde. 2. Der Rat beschließt die Reduzierung der Zügigkeit der PRIMUS-Schule von 3 auf 2 Züge, um die Fortführung des Schulversuchs zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Minist erium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW einen Antrag auf Fortsetzung des Schulversuchs mit geänderter Zügigkeit zu stellen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Unterbringung der PRIMUS -Schule mit 2 Zügen im B e- stand möglich ist. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, d ass die Möglichkeiten für eine barrierefreie Nutzung der G ebäude beider Standorte unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes zum inklusiven Schu langebot in Münster geprüft werden. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellenanteile für die Besetzung des S ekretariats, der Schulsozialarbeit sowie für den Ganztag auf Grundlage der Schülerzahlen bzw. Klassen des j e- weiligen Schuljahres neu berechnet werden. Vorlagen-Nr.: V/0450/2016 Auskunft erteilt: Frau Terfort Ruf: 492-4027 E-Mail: Terfort@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0450/2016 6. Die notwendige Anpassung der Regelung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städ- tischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städt i- schen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des Genehmigungsverfa h- rens. Begründung: zu Ziff. 1 Die Stadt Münster hat am 29.07.2013 die Teilnahme an dem Schulversuch PRIMUS des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Die PRIMUS-Schule wurde als Schule mit 3 Parallelklassen pro Jahrgang im Schuljahr 2014/2015 genehmigt und das Schulangebot in städtischer Trägers chaft um ein integratives Schulsystem erwe i- tert. Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass innerhalb der ersten 3 Schuljahre einmal pro Parallelklasse mindestens 25 Anmeldungen von Kindern aus Münster vorliegen müssen. Für den Schulstart waren zunächst 50 Anmeldungen ausreichend. Im Ergebnis konnte die geforderte Mindestgröße von 75 SuS für diesen Modellversuch innerhalb der 3 Jahre nicht im Eingangsjahrgang der Primarstufe erreicht werden. Schuljahr Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 bis 10 Jahrgang 1 Jahrgang 5 Gesamtzahl Schüler/innen Gesamtzahl Klassen An- meldungen Stand 13.11.2013 10.11.2014 09.11.2015 Anzahl lt. Oktober- statistik An- meldungen Stand 07.03.2014 02.03.2015 29.02.2016 Anzahl lt. Oktober- statistik 2014/2015 45 51 78 70 121 5 2015/2016 42 41 48 60 245 10 2016/2017 53 59 Die Antragstellung erfolgte im Bewusstsein, dass das Erreichen der Mindestschülerzahl ambiti oniert ist. Die vorgeschriebene Elternumfrage zur Feststellung des Bedarfs an der Modellschule PRIU MS hatte ergeben, dass die Nachfrage für eine zweizügige PRIUMS-Schule gegeben ist. Auch auf Grund der Erkenntnisse zur Sekundarschule Roxel, wurde seitens der Schulverwaltung eine 3 -Zügigkeit eher skeptisch beurteilt. Die Bezirksregierung und das Minister ium für Schule und Weiterbildung NRW haben die vorgelegten Zahlen dagegen als hinreichend festgestellten Bedarf für eine 3 - Zügigkeit gewertet (Vorlage „Schulversuch PRIMUS“ V/0497/2013). zu Ziff. 2 Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat auf Gr und der Entwicklung der Anmeldezahlen in Aussicht gestellt, die Fortsetzung des Schulversuchs zu sichern, wenn ein Antrag auf die Reduzi e- rung von 3 auf 2 Züge gestellt wird. - 3 - V/0450/2016 Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden bereits die Voraussetzung en für die Zweizügigkeit im 1. und 5. Jahrgang erfüllt. Hinweise zur Bildung von Klassen bzw. Lerngruppen: Jahrgangsübergreifender Unterricht Die PRIMUS -Schule arbeitet im Rahmen des Schulversuchs zwingend jahrgangsübergreifend, entweder mit zwei oder drei jahrgangsübergreifenden Lerngruppen. Somit besteht die Möglichkeit in diesem zweizügigen System, über die grundsätzlich festgelegte Bandbreite der Eingangsklasse hinaus, SuS aufzunehmen. Wie auch die Anmelde - bzw. Aufnahmeverfahren an den Grundschulen zeigen, sind diese bei jahrgangsübergreifend arbeitenden Schulen anders zu gestalten und zu bewerten; eine grun d- sätzliche Rechnung nach jahrgangsbezogenen Zügen ist zu starr. Ausgangspunkt ist die auf der Grundlage der Ausführung zum Schulversuch festgelegte Bandbreite der Grundschule, die auch hier Anwendung findet (18 – 25 bei Aufnahme von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. 29 SuS, vgl. § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 3 SchulG für Grun d- schulen i.d.F. vom 10.07.2011). Im jahrgangsübergreife nden Lernen bezieht sich die Bandbreite auf die Anzahl der Lerngruppen, in denen jahrgangsübergreifend gelernt wird. Bei jahrgangsübe r- greifendem Lernen wie an der PRIMUS -Schule in Klassen 1, 2, 3 bzw. 4, 5 und 6 zählt bei einer Zweizügigkeit mit dann insgesamt 6 Lerngruppen eine Bandbreite von 108 bis 150 (bei Aufnahme von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf) bzw. 174 SuS. Primarstufe Im Primarbereich ist auf Grund der gegebenen Anmeldezahlen die Zweizügigkeit bereits seit dem Start des Schulversuchs gegeben. Es kann bei entsprechenden Anmeldezahlen für die Eingangsstufe – wie in anderen Regelsyst e- men möglich – keine zusätzliche Klasse eingerichtet wer den, da es sich um einen Schulversuch handelt. Sekundarstufe I In der Sekundarstufe I unterrich tet die PRIMUS -Schule aktuell in jahrgangsübergreifenden Kla s- sen rund 131 SuS in 6 Klassen. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen 59 Anmeldungen vor. Auch wenn nur 2 weitere jahrgangsübergreifende Klassen mit je 25 SuS eingerichtet werden, ist es möglich, alle angemeldeten SuS aufzunehmen. Ausgehend von der aktuellen Schülerzahl sind bei dann 8 jahrgangsübergreifenden Klassen noch ausreichende Aufnahmekapazitäten für insgesamt 69 SuS vorhanden. Voraussetzung ist eine Neuaufteilung der Klassen. Diese Option wur de be- reits in der Schulkonferenz und mit der Schulpflegschaft abgestimmt. Laut dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW ist ab dem Schuljahr 2017/2018 – wenn die 4. Klasse in die 5. Klasse aufwächst – keine offizielle Teilnahme am Anmeldeverfahren zur Klasse 5 mehr möglich. Ferner stellt sich die PRIMUS -Schule – wie andere städtischen Schulen auch – der Aufgabe, SuS ohne deutsche Sprachkenntnisse zu beschulen. - 4 - V/0450/2016 Beim Ministerium für Schule und Weiterbildung wird die durchgängige Reduzierung der Z ügigkeit von 3 auf 2 Züge beantragt. Eine positive Rückmeldung zur Reduzierung der Zügigkeit seitens der Schulkonferenz wurde von der Schulleitung angekündigt. Die formelle Bestätigung wird dem Schulträger nachgereicht. zu Ziff. 3 Die Unterbringung der PRIMUS-Schule mit 2 Zügen ist im Bestand möglich. Der Schulve rsuch wurde seinerzeit mit Zustimmung der beteiligten Schulen 3 -zügig angeschoben. Bis auf Renovierungen und Umbauten im Bestand wurden zum damaligen Zeitpunkt keine baulichen Erweiterungen avisiert. Für Investitionen sind im Haushalt 2016 finanzielle Mitt el i.H. von 150.000,- € reserviert. Die Verwen- dung dieser Mittel erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule. Über weitere finanzielle Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanung zu entscheiden. zu Ziff. 4 Ursprünglich sollten Umbaumaßnahmen, die der barrierefreien Nutzung der Gebäude beider Standor- te dienen, erst nach Erreichen der Errichtungsgröße der PRIMUS -Schule und unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes zum inklusiven Schulangebot in Münster geprüft werden (V/0497/2013). Intention war, ein inte gratives Schulsystem für SuS mit körperlich -motorischem Förderbedarf vorhal- ten zu können. Mittlerweile liegt der Errichtungsbeschluss für die Gesamtschule Münster-Ost vor. Das Raumprogramm der neuen Schule berücksichtigt die Erfordernisse für den sonderpäd agogischen Unterstützungsbedarf körperlich -motorische Entwicklung und deckt damit das Angebot für diesen konkreten Förderbedarf an weiterführenden Schulen ab. Anders sieht es aktuell noch für das Angebot im Primarbereich aus. Die Prüfung, ob Bedarf an st adt- teilbezogenen Schwerpunktschulen im Primarbereich besteht, erfolgt im Kontext mit der Fortschre i- bung des Rahmenkonzeptes für Inklusion an Schulen zum inklusiven Schulangebot, die dem Rat bis zum II. Quartal 2017 vorgelegt werden soll (vgl. Vorlage „Inkl usion an Schulen - Einrichtung des Ge- meinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts“ (V/ 0918/2015)). Eine barrierefreie Herrichtung der beiden Standorte der PRIMUS -Schule würde auf Grund der G e- bäudestrukturen eine große Herausforderung darste llen. Die Grundschule Berg Fidel besteht aus einzelnen Häusern, die alle gesondert hergerichtet werden müssten. Die Geistschule steht unter Denkmalschutz. Zudem sind die Ge bäudetrakte unterschiedlich mit einander verbunden und es gibt viele Treppenanlagen. Daher scheint der Aufwand für die barrierefreie Herrichtung beider Stando rte unverhältnismäßig. Ungeachtet dessen werden die Gebäude der PRIMUS -Schule bei der Entwic k- lung des Konzeptes berücksichtigt und geprüft. zu Ziff. 5 Die Reduzierung der Zügigkeit wirkt sich nicht auf die Personalressourcen für die Sekretariatskrä fte aus, da diese auf Basis der Schülerzahlen je Schuljahr berechnet werden. Mit Blick auf den laufenden Prozess der „Integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung“ und das im M ai 2015 beschlossene Übergangsmodell Schulsozialarbeit bis längstens 2017 (V/0283/2015, Beschlusspunkt 3) sollen die Erzieher-/ Erzieherinneninnenstellen für den gebundenen Ganztag und Sozialarbeit für den Schwerpunkt Inklusion/Gemeinsames Lernen im kommen den Schuljahr 2016/2017 in vollem Umfang an der PRIMUS -Schule verbleiben. Die Beschlussvorlage zur „Neuausrichtung der Schulsozialarbeit“ soll im September dem Rat vorgelegt werden. Auf dieser - 5 - V/0450/2016 Grundlage ist neu über die Zuteilung der Personalressourcen zu entscheiden. zu Ziff. 6 Der „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in den städtischen Schulen“ regelt die Zahl der Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu bildenden Eingangsklassen. Die Reduzierung der Zügigkeit von 3 auf 2 Züge ist in der Regelung anzupassen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0450/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37