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V/0450/2016

PRIMUS-Schule Reduzierung der Zügigkeit

Vorlagen 24.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 34

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11092 Zeichen

V/0450/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
PRIMUS-Schule  
Reduzierung der Zügigkeit von 3 auf 2 Züge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in den ersten 3 Anmeldeverfahren die geforderte Mindes t-
schülerzahl von 75 Schülerinnen und Schüler n in dem Eingangsjahrgang  der Primarstufe für 
diesen Modellversuch nicht erreicht wurde. 
 
2. Der Rat beschließt die Reduzierung der Zügigkeit der PRIMUS-Schule von 3 auf 2 Züge, um die 
Fortführung des Schulversuchs zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Minist erium für 
Schule und Weiterbildung des Landes NRW einen Antrag auf Fortsetzung des Schulversuchs 
mit geänderter Zügigkeit zu stellen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Unterbringung der PRIMUS -Schule mit 2 Zügen im B e-
stand möglich ist. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, d ass die Möglichkeiten für eine barrierefreie Nutzung der G ebäude 
beider Standorte unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes zum inklusiven Schu langebot in 
Münster geprüft werden. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellenanteile für die Besetzung des S ekretariats, der 
Schulsozialarbeit sowie für den Ganztag auf Grundlage der Schülerzahlen bzw. Klassen des j e-
weiligen Schuljahres neu berechnet werden.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0450/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Terfort 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
Terfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0450/2016 
 
6. Die notwendige Anpassung der Regelung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städ-
tischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städt i-
schen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des Genehmigungsverfa h-
rens. 
 
 
Begründung: 
 
zu Ziff. 1 
 
Die Stadt Münster hat am 29.07.2013 die Teilnahme an dem Schulversuch PRIMUS des Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. 
 
Die PRIMUS-Schule wurde als Schule mit 3 Parallelklassen pro Jahrgang im Schuljahr 2014/2015 
genehmigt und das Schulangebot in städtischer Trägers chaft um ein integratives Schulsystem erwe i-
tert. Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass innerhalb der ersten 3 Schuljahre 
einmal pro Parallelklasse mindestens 25 Anmeldungen von Kindern aus Münster vorliegen müssen. 
Für den Schulstart waren zunächst 50 Anmeldungen ausreichend. 
 
Im Ergebnis konnte die geforderte Mindestgröße von 75 SuS für diesen Modellversuch innerhalb der 
3 Jahre nicht im Eingangsjahrgang der Primarstufe erreicht werden. 
 
Schuljahr 
Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 bis 10 
Jahrgang 1 Jahrgang 5 
Gesamtzahl 
Schüler/innen 
Gesamtzahl 
Klassen 
An-
meldungen 
Stand 
13.11.2013 
10.11.2014 
09.11.2015 
Anzahl lt. 
Oktober- 
statistik 
An-
meldungen 
Stand 
07.03.2014 
02.03.2015 
29.02.2016 
Anzahl lt. 
Oktober- 
statistik 
2014/2015 45 51 78 70 121 5 
2015/2016 42 41 48 60 245 10 
2016/2017 53  59    
 
Die Antragstellung erfolgte im Bewusstsein, dass das Erreichen der Mindestschülerzahl ambiti oniert 
ist. Die vorgeschriebene Elternumfrage zur Feststellung des Bedarfs an der Modellschule PRIU MS 
hatte ergeben, dass die Nachfrage für eine zweizügige PRIUMS-Schule gegeben ist. Auch auf Grund 
der Erkenntnisse zur Sekundarschule Roxel, wurde seitens der Schulverwaltung eine 3 -Zügigkeit 
eher skeptisch beurteilt. Die Bezirksregierung und das Minister ium für Schule und Weiterbildung 
NRW haben die vorgelegten Zahlen dagegen als hinreichend festgestellten Bedarf für eine 3 -
Zügigkeit gewertet (Vorlage „Schulversuch PRIMUS“ V/0497/2013). 
 
 
zu Ziff. 2 
 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat auf Gr und der Entwicklung der Anmeldezahlen in 
Aussicht gestellt, die Fortsetzung des Schulversuchs zu sichern, wenn ein Antrag auf die Reduzi e-
rung von 3 auf 2 Züge gestellt wird.

- 3 - 
V/0450/2016 
Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden bereits die Voraussetzung en für die Zweizügigkeit im 1. und 5. 
Jahrgang erfüllt. 
 
Hinweise zur Bildung von Klassen bzw. Lerngruppen: 
 
 Jahrgangsübergreifender Unterricht 
 
Die PRIMUS -Schule arbeitet im Rahmen des Schulversuchs zwingend jahrgangsübergreifend, 
entweder mit zwei oder drei jahrgangsübergreifenden Lerngruppen. Somit besteht die Möglichkeit 
in diesem zweizügigen System, über die grundsätzlich festgelegte Bandbreite der Eingangsklasse 
hinaus, SuS aufzunehmen.   
 
Wie auch die Anmelde - bzw. Aufnahmeverfahren an den Grundschulen zeigen, sind diese  bei 
jahrgangsübergreifend arbeitenden Schulen anders zu gestalten und zu bewerten; eine grun d-
sätzliche Rechnung nach jahrgangsbezogenen Zügen ist zu starr. Ausgangspunkt ist die auf der 
Grundlage der Ausführung zum Schulversuch festgelegte Bandbreite der Grundschule, die auch 
hier Anwendung findet (18 – 25 bei Aufnahme von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
bzw. 29 SuS, vgl. § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 3 SchulG für Grun d-
schulen i.d.F. vom 10.07.2011). Im jahrgangsübergreife nden Lernen bezieht sich die Bandbreite 
auf die Anzahl der Lerngruppen, in denen jahrgangsübergreifend gelernt wird. Bei jahrgangsübe r-
greifendem Lernen wie an der PRIMUS -Schule in Klassen 1, 2, 3 bzw. 4, 5 und 6 zählt bei einer 
Zweizügigkeit mit dann insgesamt 6 Lerngruppen eine Bandbreite von 108 bis 150 (bei Aufnahme 
von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf) bzw. 174 SuS. 
 
 Primarstufe 
 
Im Primarbereich ist auf Grund der gegebenen Anmeldezahlen die Zweizügigkeit bereits seit dem 
Start des Schulversuchs gegeben.  
 
Es kann bei entsprechenden Anmeldezahlen für die Eingangsstufe – wie in anderen Regelsyst e-
men möglich – keine zusätzliche Klasse eingerichtet wer den, da es sich um einen Schulversuch 
handelt.   
 
 Sekundarstufe I 
 
In der Sekundarstufe I unterrich tet die PRIMUS -Schule aktuell in jahrgangsübergreifenden Kla s-
sen rund 131 SuS in 6 Klassen. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen 59 Anmeldungen vor. Auch 
wenn nur 2 weitere jahrgangsübergreifende Klassen mit je 25 SuS eingerichtet werden, ist es 
möglich, alle angemeldeten SuS aufzunehmen. Ausgehend von der aktuellen Schülerzahl sind bei 
dann 8 jahrgangsübergreifenden Klassen noch ausreichende Aufnahmekapazitäten für insgesamt 
69 SuS vorhanden. Voraussetzung ist eine Neuaufteilung der Klassen. Diese Option wur de be-
reits in der Schulkonferenz und mit der Schulpflegschaft abgestimmt. 
 
Laut dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW ist ab dem Schuljahr 2017/2018 – wenn 
die 4. Klasse in die 5. Klasse aufwächst – keine offizielle Teilnahme am Anmeldeverfahren  zur 
Klasse 5 mehr möglich. 
 
 
Ferner stellt sich die PRIMUS -Schule – wie andere städtischen Schulen auch – der Aufgabe, SuS 
ohne deutsche Sprachkenntnisse zu beschulen.

- 4 - 
V/0450/2016 
Beim Ministerium für Schule und Weiterbildung wird die durchgängige Reduzierung der Z ügigkeit von 
3 auf 2 Züge beantragt. 
 
Eine positive Rückmeldung zur Reduzierung der Zügigkeit seitens der Schulkonferenz wurde von der 
Schulleitung angekündigt. Die formelle Bestätigung wird dem Schulträger nachgereicht. 
 
 
zu Ziff. 3 
 
Die Unterbringung der PRIMUS-Schule mit 2 Zügen ist im Bestand möglich. Der Schulve rsuch wurde 
seinerzeit mit Zustimmung der beteiligten Schulen 3 -zügig angeschoben. Bis auf Renovierungen und 
Umbauten im Bestand wurden zum damaligen Zeitpunkt keine baulichen Erweiterungen avisiert. 
 
Für Investitionen sind im Haushalt 2016 finanzielle Mitt el i.H. von 150.000,- € reserviert. Die Verwen-
dung dieser Mittel erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule. Über weitere finanzielle Mittel ist im 
Rahmen der Haushaltsplanung zu entscheiden. 
 
 
zu Ziff. 4  
 
Ursprünglich sollten Umbaumaßnahmen, die der barrierefreien Nutzung der Gebäude beider Standor-
te dienen, erst nach Erreichen der Errichtungsgröße der PRIMUS -Schule und unter Berücksichtigung 
des Gesamtkonzeptes zum inklusiven Schulangebot in Münster geprüft werden (V/0497/2013).  
 
Intention war, ein inte gratives Schulsystem für SuS mit körperlich -motorischem Förderbedarf vorhal-
ten zu können. Mittlerweile liegt der Errichtungsbeschluss für die Gesamtschule Münster-Ost vor. Das 
Raumprogramm der neuen Schule berücksichtigt die Erfordernisse für den sonderpäd agogischen 
Unterstützungsbedarf körperlich -motorische Entwicklung und deckt damit das Angebot für diesen 
konkreten Förderbedarf an weiterführenden Schulen ab.  
 
Anders sieht es aktuell noch für das Angebot im Primarbereich aus. Die Prüfung, ob Bedarf an st adt-
teilbezogenen Schwerpunktschulen im Primarbereich besteht, erfolgt im Kontext mit der Fortschre i-
bung des Rahmenkonzeptes für Inklusion an Schulen zum inklusiven Schulangebot, die dem Rat bis 
zum II. Quartal 2017 vorgelegt werden soll (vgl. Vorlage „Inkl usion an Schulen - Einrichtung des Ge-
meinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts“ (V/ 0918/2015)). 
 
Eine barrierefreie Herrichtung der beiden Standorte der PRIMUS -Schule würde auf Grund der G e-
bäudestrukturen eine große Herausforderung darste llen. Die Grundschule Berg Fidel besteht aus 
einzelnen Häusern, die alle gesondert hergerichtet werden müssten. Die Geistschule steht unter 
Denkmalschutz. Zudem sind die Ge bäudetrakte unterschiedlich mit einander verbunden und es gibt 
viele Treppenanlagen. Daher scheint der Aufwand für die barrierefreie Herrichtung beider Stando rte 
unverhältnismäßig. Ungeachtet dessen werden die Gebäude der PRIMUS -Schule bei der Entwic k-
lung des Konzeptes berücksichtigt und geprüft. 
 
 
zu Ziff. 5 
 
Die Reduzierung der Zügigkeit  wirkt sich nicht auf die Personalressourcen für die Sekretariatskrä fte 
aus, da diese auf Basis der Schülerzahlen je Schuljahr berechnet werden.  
 
Mit Blick auf den laufenden Prozess der „Integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung“ 
und das im M ai 2015 beschlossene Übergangsmodell Schulsozialarbeit bis längstens 2017 
(V/0283/2015, Beschlusspunkt 3) sollen die Erzieher-/ Erzieherinneninnenstellen für den gebundenen 
Ganztag und Sozialarbeit für den Schwerpunkt Inklusion/Gemeinsames Lernen im kommen den 
Schuljahr 2016/2017 in vollem Umfang an der PRIMUS -Schule verbleiben. Die Beschlussvorlage zur 
„Neuausrichtung der Schulsozialarbeit“ soll im September dem Rat vorgelegt werden. Auf dieser

- 5 - 
V/0450/2016 
Grundlage ist neu über die Zuteilung der Personalressourcen zu entscheiden. 
 
 
zu Ziff. 6 
  
Der „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in den städtischen Schulen“ 
regelt die Zahl der Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu bildenden 
Eingangsklassen. Die Reduzierung der Zügigkeit von 3 auf 2 Züge ist in der Regelung anzupassen.   
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0450/2016
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37