Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2314/2021 vom 03.12.2021
Stand: Am 14.12.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 27.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.10.2021 öffentlich 4.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Beschluss in der Fassung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgender vom 24.09.202: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver- ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset- zen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbe- ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel -mäßige Be- richterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Control lings sowie für die Fort- schreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzie- rung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewer- tung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen. -
Anlage 1: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“
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Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........................... 2 Vorwort ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 3 1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 4 1.1 Erstellung des Aktionsplans ................................ ................................ .............................. 5 1.2 Aufbau des Aktionsplans ................................ ................................ ................................ .. 6 2. Handlungsfelder ................................ ................................ ................................ ..................... 10 2.1 Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie ................................ ................................ . 10 2.2 Handlungsfeld 2: Schule und Bildung ................................ ................................ ............. 18 2.3 Handlungsfeld 3: Arbeitswelt/Stadt Köln als Arbeitgeberin ................................ .............. 23 2.4 Handlungsfeld 4: Alter und Pflege ................................ ................................ ................... 29 2.5 Handlungsfeld 5: Kultur ................................ ................................ ................................ ... 34 2.6 Handlungsfeld 6: Sport ................................ ................................ ................................ ... 40 2.7 Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus ................................ ................................ .... 44 2.8 Handlungsfeld 8: Migration und Flucht ................................ ................................ ............ 49 2.9 Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung ................................ .............................. 55 2.10 Handlungsfeld 10: Antidiskriminierung und Gewaltprävention ................................ ......... 60 3. Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 64 3.1 Genderbread Person ................................ ................................ ................................ ...... 64 3.2 Glossar ................................ ................................ ................................ ........................... 65 3.3 Erläuterungen zum „Status der Umsetzung“ ................................ ................................ ... 68 3.4 Liste beteiligter Ämter/Dezernate/städtischer Töchter ................................ ..................... 69 Redaktioneller Hinweis: Bei dieser Fassung handelt es sich um eine redigierte Arbeitsversion. Nach erfolgter Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln erfolgt ein finales Lektorat sowie ein professionelles Layout. Seite 3 von 69 Vorwort „Selbstverständlich unterschiedlich“ – so lautet der erste Teil des Titels, den die Steuerungsgruppe dem vorliegenden Aktionsplan gegeben hat. Er beschreibt eine Stadtgesellschaft, in der die Unterschiedlichkeit einzelner Menschen selbstverständlich akzeptiert wird - und somit auch die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. In Deutschland hat sich mit der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren auch gesellschaftspolitisch einiges bewegt. Sowohl die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts im Jahr 2017 als auch das Verfassungsgerichtsurteil von 2018 zur „dritten Option“ beim Geschlechtseintrag sowie das Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern im März 2021 haben zu einer größeren Anerkennung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft geführt. Dennoch sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) weiterhin Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt. Auch in Köln, einer Stadt, die für ihre Weltoffenheit und Toleranz und einen der größten CSD- Veranstaltungen Europas bekannt ist, trauen sich LSBTI-Menschen unterschiedlicher Altersgruppen nicht, im Alltagsleben ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen zu leben - sei es in der Schule, am Arbeitsplatz, beim Sport, im Altersheim, an Orten des gesellschaftlichen Lebens, auf offener Straße oder zu Hause im engsten Familienkreis. Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln spreche ich mich ausdrücklich gegen jede Form von Diskriminierung aus. Vielfalt ist eine Chance und Bereicherung für unsere Stadt! Deshalb ist der Abbau jeder Art von Diskriminierung und Marginalisierung ein gesamtstädtisches Ziel. Ich begreife es als Kernaufgabe der Kölner Stadtverwaltung, die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern und allen LSBTI-Menschen in Köln eine diskriminierungsfreie Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Der vorliegende Aktionsplan bündelt erstmals Maßnahmen der Stadt Köln mit LSBTI-Bezug in einem Handlungskonzept. Aufgenommen haben wir alle bereits laufenden Maßnahmen sowie Planungen und Projekte, die wir künftig umsetzen werden. Wir berücksichtigen dabei insbesondere Menschen, deren Vulnerabilität und deren besonderer Bedarf nach Schutz und Freiräumen sich nicht zuletzt während der Corona-Pandemie gezeigt haben: Dazu zählen LSBTI-Jugendliche, LSBTI-Geflüchtete sowie LSBTI-Senior*innen. Gleichzeitig gilt es, bei allen Handlungsfeldern immer wieder eine intersektionale Perspektive einzunehmen, um auch die spezifischen Belange von LSBTI-Menschen, die von Mehrfachmarginalisierung betroffenen sind, erfassen zu können. Ich danke allen, die an der Erstellung des Aktionsplans beteiligt waren, für ihren Einsatz und ihr Engagement. Besonderer Dank gebührt den zahlreichen Mitgliedern der Steuerungsgruppe, die sich mehrheitlich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für Organisationen der Kölner LSBTI- Communities eingebracht haben. Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Seite 4 von 69 1. Einleitung Köln ist eine Stadt, die für ihre Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt bekannt ist und sowohl bundesweit als auch international als Hochburg von Lesben und Schwulen wahrgenommen wird. Jede zehnte Person, die in Köln lebt, bezeichnet sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich (LSBTI). Zudem ist Köln mit dem „Cologne Pride“ Gastgeberin einer der größten CSD-Veranstaltungen (Christopher Street Day) Europas. Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für LSBTI-Menschen sowie die gesellschaftliche Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland in den letzten Jahren verbessert hat, steigt sowohl die Zahl der gemeldeten Gewalt- und Straftaten gegen LSBTI-Menschen in Deutschland als auch die Nachfrage nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten für LSBTI-Menschen. Auch in Köln erleben LSBTI-Menschen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen weiterhin Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt. Vorurteile, Hass, Hetze und Diskriminierung abzubauen und Akzeptanz für Vielfalt zu fördern sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die es auf unterschiedlichsten Ebenen geeignete Strategien und Maßnahmen bedarf. Hierzu zählen sowohl landesweite als auch kommunale Aktionspläne. Abbau von Diskriminierung und Wertschätzung von Vielfalt als gesamtstädtische Aufgabe Der Abbau von Diskriminierung und die Wertschätzung der Vielfalt der Kölner Stadtgesellschaft sind gesamtstädtische Ziele. Mit diesem Aktionsplan geht die Stadt Köln aber auch ganz konkret ihrer Verpflichtung nach, sich aktiv für die Belange von LSBTI-Menschen einzusetzen und die Diskriminierung von LSBTI-Menschen abzubauen: Bereits mit Gründung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) im Jahr 2006 und mit der Einrichtung eines Referates für Lesben, Schwule und Transgender im Jahr 2010 (der heutigen Fachstelle LSBTI) hat die Stadt Köln die Verbesserung der Chancengleichheit für LSBTI-Menschen zur Querschnittsaufgabe gemacht. Im Jahr 2007 hat Köln als erste Stadt in Deutschland die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Mit dieser Unterzeichnung hat sich die Stadtverwaltung verpflichtet, die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden anzuerkennen und wertzuschätzen. Durch den offiziellen Beitritt zum „Rainbow Cities Network“ hat sich die Stadt Köln 2015 dann auch auf internationaler Ebene - gemeinsam mit 20 anderen europäischen Städten - verpflichtet, eine aktive LSBTI-Politik zu betreiben und LSBTI-Themen in ihre allgemeine strategische Ausrichtung einzugliedern. Mit der Verabschiedung des städtischen Diversity-Konzeptes mit dem Titel „Köln l(i)ebt Vielfalt“ hat sich die Stadtverwaltung 2016 eine strategische Vernetzung der städtischen Bemühungen für Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Teilhabe für die verschiedenen Diversity-Dimensionen zur Aufgabe gemacht. Mit der 2019 veröffentlichten städtischen Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ wurden für den vorliegenden Aktionsplan richtungsweisende Handlungsempfehlungen aufgestellt. Diese besagen u.a., dass o die Stadt Köln ihrer Vorbildfunktion als LSBTI-Hochburg nur gerecht werden kann, wenn sowohl die Infrastruktur für LSBTI-Menschen (wie z.B. Beratungsstellen, Schutzräume oder Freizeitangebote) als auch Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung erhalten und ausgebaut werden. o die Stadt Köln in der Pflicht ist, das weltoffene, tolerante und vielfältige Image der Stadt als positiven Standortfaktor zu pflegen und zu stärken, damit die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Kölns gesichert und ausgebaut werden kann. Mit diesem Aktionsplan, der sich im Amt für Integration und Vielfalt neben das „Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik“ und das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ reiht, schließt sich nun auch die Lücke für ein Handlungskonzept für den Fachbereich LSBTI. Seite 5 von 69 1.1 Erstellung des Aktionsplans Die Federführung für die Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans liegt bei der Fachstelle für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen (Fachstelle LSBTI), die in der Abteilung Vielfalt im Amt für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin angesiedelt ist. Zu Beginn der Erstellung des Aktionsplans beauftragte die Fachstelle LSBTI das Kölner Unternehmen, „context – interkulturelle kommunikation und bildung GbR“, mit der Begleitung des Erarbeitungsprozesses durch die Moderation der Auftaktveranstaltung und der Steuerungsgruppentreffen sowie mit der Beratung der Fachstelle und der redaktionellen Unterstützung. Der Gesamtprozess zur Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans ist in Abbildung 1 dargestellt. Auftaktveranstaltung An der Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan in Köln beteiligten sich mehr als 100 Personen aus Politik, Verwaltung und den Kölner LSBTI-Communities. In zehn thematischen Workshops, die sich in ihrer Aufteilung an der Struktur der zehn Handlungsfelder (Kapitel 2.) orientierten, brachten sich die Teilnehmenden mit ihrer Perspektive zu möglichen Handlungsbedarfen ein. Bildung der Steuerungsgruppe Das große Engagement der Beteiligten mündete zum Abschluss der Auftaktveranstaltung in der Bildung der mit 17 Personen besetzten Steuerungsgruppe zur weiteren Entwicklung des Aktionsplans. Zur Steuerungsgruppe gehörten neben den meist ehrenamtlich agierenden Personen aus den Kölner LSBTI-Communities, sowohl Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) als auch engagierte Einzelne. Zusätzlich engagierten sich mehrere Mitglieder von „Buntwerk – Netzwerk der LSBTI-Mitarbeitenden in der Kölner Stadtverwaltung“ in der Steuerungsgruppe. In sieben extern moderierten Treffen bündelten die Beteiligten unter der Federführung der Fachstelle LSBTI sowie der Leitung der damaligen Dienststelle Diversity der Stadt Köln die in der Auftaktveranstaltung diskutierten Bedarfe, überführten diese in ein Zielsystem und hinterlegten jedes der Ziele mit entsprechenden Vorschlägen für Maßnahmen. Erarbeitung des Aktionsplans Von der Fachstelle LSBTI wurden danach die von der Steuerungsgruppe erarbeiteten Maßnahmenkataloge der einzelnen Handlungsfelder gezielt über die Mitglieder der Steuerungsgruppe an themenrelevante Expert*innen aus den Kölner LSBTI-Communities rückgekoppelt, um deren Feedback in die Überarbeitung der Maßnahmenvorschläge einbeziehen zu können. Die so überarbeiteten Maßnahmenkataloge wurden sodann an die zuständigen Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung weitergeleitet, die ihre Einschätzung zum Stand der Umsetzung und zur Realisierbarkeit der jeweils vorgeschlagenen Maßnahme an die Fachstelle zurückmeldeten. Implementierung, Controlling und Fortschreibung Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Köln obliegt der Fachstelle LSBTI die Federführung für den Implementierungsprozess. Ebenso hat sie die Aufgabe, ein Controlling durchzuführen, über den Umsetzungsstand zu berichten und nach einem Zeitraum von zwei Jahren die Fortschreibung des Aktionsplans zu initiieren. Seite 6 von 69 Abbildung 1: Gesamtprozess des LSBTI-Aktionsplans 1.2 Aufbau des Aktionsplans Bei der Erstellung des Aktionsplan wurde eine Zielstruktur aufgebaut, die es ermöglicht, bei einer Fortschreibung des Aktionsplans die Grundorientierung auf lange Sicht beizubehalten, in verschiedenen Handlungsfeldern auf dieselben Ziele hinzuarbeiten und gleichzeitig einzelne Maßnahmen und deren Zielsetzungen flexibel handhaben zu können. Einen Überblick über den Aufbau des Aktionsplans bietet Abbildung 2. Leitziele Die beiden Leitziele dieses Aktionsplans beschreiben den Horizont, auf den sich sämtliche Ziele der Handlungsfelder und alle Maßnahmen beziehen. Sie sind abstrakt als Vision formuliert und können realistisch betrachtet nie vollständig erreicht werden, behalten ihre Funktion als „Leitstern“ aber auf Dauer bei: 1. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Köln erleben Akzeptanz und Anerkennung in allen Lebensbereichen. 2. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Köln haben die Chance, an allen Lebensbereichen diskriminierungsfrei teilzuhaben. Seite 7 von 69 Handlungsfelder Die Zuordnung der Ziele und Maßnahmen zu den zehn Handlungsfelder erfolgte in dem Bewusstsein, dass sich die konkrete Situation und die Bedarfe der Menschen nicht analytisch trennen lassen, es immer auch vielfältige Überschneidungen und Wechselwirkungen gibt und auch andere Abgrenzungen der Handlungsfelder denkbar wären. Ziel der Bündelung in thematische Handlungsfelder ist es, verschiedene Lebensbereiche zu beschreiben, fachspezifisch die richtigen Beteiligten zusammen zu bringen und damit eine gezielte Umsetzung der Maßnahmen zu verfolgen. Der Aktionsplan teilt sich in die folgenden zehn Handlungsfelder auf: Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie Handlungsfeld 2: Schule und Bildung Handlungsfeld 3: Arbeit/Stadt Köln als Arbeitgeberin Handlungsfeld 4: Alter und Pflege Handlungsfeld 5: Kultur Handlungsfeld 6: Sport Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus Handlungsfeld 8: Migration und Flucht Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung Handlungsfeld 10: Antidiskriminierung und Gewaltprävention Handlungsfeldziele Die Ziele der zehn Handlungsfelder konkretisieren die Ziele für das jeweilige Handlungsfeld, indem sie jeweils Zielgruppe, Beteiligte oder Themenfelder benennen. Sie beschreiben die Ziele, die in diesem Handlungsfeld erreicht werden sollen, möglichst vollständig und trennscharf zueinander. Um anschaulich zu beschreiben, was erreicht werden soll, sind sie im Präsens formuliert, so als wäre der zukünftige, erwünschte Zustand schon erreicht worden. Ein Handlungsfeldziel kann dabei durch mehrere Maßnahmen hinterlegt sein. Querschnittslinien Die fünf Querschnittslinien sind im Entwicklungsprozess durch die Steuerungsgruppe als gemeinsame Grundorientierungen aller Bestrebungen in den Handlungsfeldern identifiziert worden. Ihre Bedeutung für diesen Aktionsplan wird im Detail in Abbildung 3 erläutert. Sie verlaufen ausgehend von den Leitzielen wie rote Fäden quer durch alle Handlungsfelder und sind als Kategorien zu verstehen, die eine Orientierung geben, welche grundlegenden Instrumente der Akzeptanzförderung und Antidiskriminierungsarbeit bei der Implementierung einer Maßnahme dieses Aktionsplans bedient werden: 1. Teilhabe/Zugänge 2. Sensibilisierung/Qualifizierung 3. Sichtbarkeit/Repräsentation 4. Standards 5. Ressourcen Maßnahmen Die letzte Konkretisierungsstufe sind die einzelnen Maßnahmen, auf deren Grundlage evaluiert werden kann, inwieweit eine Maßnahme in der aktuellen Umsetzungsperiode im geplanten Sinne realisiert wurde. In Bezug auf die Umsetzung der hier vorgestellten Maßnahmen, gilt es zu beachten, dass alle Maßnahmen, die nicht kostenneutral sind oder die nicht im laufenden Geschäft der Verwaltung aufgrund von fehlenden personellen oder finanziellen Ressourcen umgesetzt werden können, einen separaten Beschlusses des zuständigen Fachausschusses bzw. des Rates erfordern. Seite 8 von 69 Abbildung 2: Aufbau des LSBTI Aktionsplans Seite 9 von 69 Abbildung 3: Infokasten zur Bedeutung der Querschnittslinien Teilhabe/Zugänge Teilhabe im Sinne von „Teilnahme und Beteiligtsein“ meint im Rahmen dieses Aktionsplans die Gewährleistung gleicher Verwirklichungschancen, Zugänge zu städtischer Infrastruktur, die Einbeziehung in die Stadtgesellschaft und Schutz vor willkürlicher Ungleichbehandlung. So können beispielsweise stereotype Vorstellungen von Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung einer umfassenden Teilhabe oder Partizipation von Menschen entgegenstehen . Ebenso können Armut, Behinderung oder die internationale Geschichte eines Menschen zu gesellschaftlicher Ausgrenzung oder Benachteiligung führen.1 Sensibilisierung/Qualifizierung Sensibilisierung wird als ein wichtiges Instrument der Antidiskriminierungsarbeit gesehen. Um in einer Gesellschaft, in der Teilhabemöglichkeite n anhand von Gruppenzugehörigkeiten ungleich verteilt werden, Sensibilität für Diskriminierungen zu entwickeln, ist es notwendig , zu hinterfragen, wer von verschiedenen diskriminierenden Strukturen profitiert oder wer davon negativ betroffen ist. Zur Professionalisierung der städtischen Dienstleistungen gilt es Fach - und Führungskräfte durch Schulungen oder Fortbildungen weiter zu qualifizieren, um diese für die eigene unbewusste Voreingenommenheit gegenüber bestimmten Gruppen sowie für die unterschiedliche n Lebenssituationen von LSBTI -Menschen und deren zielgruppenspezifische Bedarfe zu sensibilisieren. Sichtbarkeit/Repräsentation Ein weiteres Instrument zum Abbau von Diskriminierung und zur Förderung von Akzeptanz ist die Schaffung von Sichtbarkeit und Rep räsentation. Sichtbarkeit wird dabei als eine mögliche Voraussetzung zur Sensibilisierung gesehen. So kann eine erhöhte Sichtbarkeit und Repräsentation von LSBTI-Menschen, z.B. in den Medien, zu einer höheren Akzeptanz von LSBTI-Menschen in der Gesamtbevölkerung führen. 2 Ebenso konnte nachgewiesen werden, dass in mehreren Ländern Europas eine Zunahme an LSBTI -Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu einem positiven Wandel der gesellschaftlichen Einstellung und zu einer Verbesserung der Rechte für LSBTI-Menschen in diesen Ländern beigetragen hat3. Standards Standards können ein weiteres Instrument der Antidiskriminierungsarbeit sein. So hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beispielsweise gemeinsam mit Wissenschaftler*innen Instrumente entwickelt, mit denen Unternehmen ihre Gleichbehandlungsstandards überprüfen können4. Ebenso kann das Qualitätsmanagement von Einrichtungen, Organisationen und der Verwaltung entsprechende Standards für die eigenen Angebote als förderndes Instrument implementieren und somit LSBTI-Themen im Querschnitt mit berücksichtigen. Ressourcen Um Antidiskriminierungsarbeit wirksam umsetzen zu können, benötigen Einrichtungen, Organisationen und die Verwaltung angemessene personelle und finanzielle Ressourcen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung zielgruppenspezifischer Bedarfe bestimmter Gruppen, die von struktureller Diskriminierung betroffen sind. 1 Bundeszentrale für politische Bildung (2017): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation, abgerufen am 01.04.2021 https://m.bpb.de/system/files/dokument_pdf/10155_Teilhabe_fuer_alle_ba_171019.pdf 2 https://mannschaft.com/neue-studie-lgbtiq-sichtbarkeit-erhoeht-akzeptanz/, abgerufen am 01.04.2021 3 P. M. Ayoub (2017): Das Coming-out der Staaten. Europas sexuelle Minderheiten und die Politik der Sichtbarkeit, https://www.socialnet.de/rezensionen/23767.php, abgerufen am 01.04.2021 4https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Recht_und_gesetz/Beschaeftigung_un d_Beruf/Beschaeftigung_und_Beruf_node.html, abgerufen am 01.04.2021 Seite 10 von 69 2. Handlungsfelder Mit den folgenden zehn Handlungsfeldern werden verschiedene Lebensbereiche erfasst, in denen mehr Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erzielt werden soll. Dabei werden in jedem der zehn Handlungsfelder die abstrakteren Leitziele und Querschnittslinien des Aktionsplans in Handlungsfeldziele und konkrete Maßnahmen heruntergebrochen. Die Strukturierung sämtlicher Handlungsfelder folgt einem einheitlichen Schema. Nachdem im Einleitungstext kurz die Sach- und Problemlage des jeweiligen Handlungsfeldes dargestellt wird, werden die für das Handlungsfeld erarbeiteten Ziele genannt, bevor dann die einzelnen Maßnahmen mit folgender Struktur aufgelistet sind. Erläuterungen zum Status der Umsetzung finden sich in Anlage 3.3, eine Liste der beteiligten Ämter in Anlage 3.4. Nr. Titel der Maßnahme Querschnittslinie Formulierung der Maßnahme Zuständigkeit Status der Umsetzung 2.1 Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie Gesellschaftliche Veränderungen stellen neue Anforderungen sowohl an die Kinder- und Jugendarbeit als auch an die Familienpolitik. Um allen Kindern, Jugendlichen und Familien in Köln eine Chance auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung zu ermöglichen, ist es erforderlich, auch die sexuelle, die geschlechtliche und die familiäre Vielfalt der Gesellschaft in den Angeboten und Leitbildern der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu berücksichtigen. Eine Überarbeitung, Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen in diesem Bereich ist notwendig, damit in Köln trans- und intergeschlechtliche Kinder, LSBTI-Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche aus Regenbogenfamilien in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützt werden und Benachteiligungen abgebaut werden können. Zudem ist es notwendig, Eltern und andere Angehörige dieser Kinder sowie pädagogische Fachkräfte in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Kinder Bei Kindern ist an dieser Stelle zwischen verschiedenen Gruppen zu unterscheiden: Zum einen sind intergeschlechtlich (oder intersexuell) geborene Kinder angesprochen, also Kinder denen bei Geburt kein eindeutig weibliches oder männliches Geschlecht zugeordnet werden konnte. Ebenso befasst sich dieses Handlungsfeld mit transgeschlechtlichen Kindern, auch Transgender-Kinder genannt. Dabei handelt es sich um Kinder, deren Geschlechtsidentität nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht entspricht, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde. Darüber hinaus werden die Kinder in den Fokus gerückt, die in einer Familie leben, in der sich mindestens ein Elternteil als LSBTI bezeichnet. Jugend Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, die durch die Suche nach der eigenen Identität geprägt ist. Nicht heterosexuell oder nicht cis-geschlechtlich5 zu sein, bringt für viele Jugendliche zusätzliche Belastungen mit sich. Verschiedene Studien weisen nicht nur darauf hin, dass LSBTI- Jugendliche verstärkt an Schulen gemobbt werden, sondern auch einem mehrfach erhöhten Suizidrisiko ausgesetzt sind. Professionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote, Informationsmaterialien sowie Schutz- und Freiräume in denen diese Jugendlichen ihre sexuelle 5 siehe 3.2 Glossar Seite 11 von 69 oder geschlechtliche Identität nicht verstecken müssen, sind notwendig, um die Angst vor Ablehnung und Ausgrenzung in der Schule und im Elternhaus überwinden, sowie die eigene Coming-Out Phase bewältigen zu können. 2019 lebten in Köln 68.234 Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren6. Eine Studie der Stadt Köln hat gezeigt, dass sich 2017 in Köln 10,6 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 75 Jahren als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer (LSBTIQ) bezeichnet haben7. Bundesweit lag der Anteil an LSBTIQ in der Gesamtbevölkerung bei dieser Studie bei 6,9 Prozent. Unter der Voraussetzung, dass der Anteil an Jugendlichen, die sich als LSBTI8 identifizieren, ebenfalls zwischen 6,9 und 10,6 Prozent liegt, ist in Köln schätzungsweise von einer Zahl von 4.700 bis 7.200 LSBTI-Jugendlichen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren auszugehen. Familie Gerade im Bereich Familie haben u.a. rechtliche Veränderungen in den letzten 20 Jahren neue Rahmenbedingungen für LSBTI in Deutschland geschaffen. Dazu zählen die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetztes für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2001 und die Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2005. Darüber hinaus die Möglichkeit der Sukzessiv-Adoption seit 2014 sowie die Öffnung der Ehe im Jahr 2017, die gleichgeschlechtlichen Paaren das volle Adoptionsrecht, also das Recht gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren, ermöglicht. Doch trotz dieser Verbesserungen ist eine rechtliche Gleichstellung für Regenbogenfamilien, also Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich (LSBTI) ist, in Deutschland noch nicht erreicht. Es kann sich dabei um eine Familie mit zwei Müttern oder zwei Vätern, eine Mehrelternfamilie oder alleinstehende Elternteile handeln. Die Kinder können Pflegekinder oder adoptiert sein, aus einer früheren verschiedengeschlechtlichen Verbindung stammen oder innerhalb der Regenbogenfamilie geboren worden sein.9 So forderte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) im März 2020 eine Reform des Abstammungsrechts, damit Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt, also auch Mehrelternfamilien, rechtlich anerkannt werden und das Wohl des Kindes in einer Regenbogenfamilie auch rechtlich abgesichert wird10. Mit einer Reform des Abstammungsrechts würde das Stiefkindadoptionsverfahren für Kinder, die in eine gleichgeschlechtliche Ehe oder Lebenspartnerschaft reingeboren werden, entfallen. Regenbogenfamilien in Köln Umfragen zeigen, dass immer mehr LSBTI-Menschen in Deutschland einen Kinderwunsch haben und dass in den LSBTI-Beratungsstellen die Nachfrage nach professioneller Beratung zur Familienplanung in den letzten Jahren gestiegen ist. In Deutschland zählte das Statistische Bundesamt Ende 2017 rund 11.000 gleichgeschlechtliche Elternpaare mit minderjährigen Kindern11. Köln liegt dabei weit über dem Bundesdurchschnitt: zum Stichtag 31.12.2019 gab es in Köln rund 284 Haushalte, in denen insgesamt 403 Kinder (unter 18 Jahren) mit gleichgeschlechtlichen Eltern, die entweder verpartnert oder verheiratet sind, leben. Fünf Jahre zuvor, also zum 31.12.2014, waren es erst 151 gleichgeschlechtliche Paarhaushalte mit insgesamt 207 Kindern12. Damit hat sich die Anzahl an Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Haushalten leben, allein in den letzten 6 Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2019 7 Stadt Köln (2019): LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/soziales/lesben-schwule-transgender/studie-lsbtiq-als-wirtschaftsfaktor-fuer-koeln 8 Während in der o.g. Studie von LSBTIQ gesprochen wird, wird im Aktionsplan die Abkürzung „LSBTI“ benutzt (siehe Glossar). 9 http://archive.lsvd.de/politik/familienrecht-modernisieren.html, abgerufen am 14.04.2020 10 https://www.lsvd.de/de/ct/1706-diskriminierung-von-lesbischen-familien-koennte-sich-durch- adoptionshilfegesetz-verschaerfen, abgerufen am 14.04.2020 11 https://www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Campus/Datenreport/Downloads/datenreport-2018-kap- 2.html, abgerufen am 21.12.2020 12 Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2019 Seite 12 von 69 fünf Jahren in Köln fast verdoppelt, wobei die Anzahl aller Regenbogenfamilien in Köln insgesamt bei weit über 300 liegen muss13. Regenbogen-Pflegeelternpaare stellen dabei in Köln einen nicht unerheblichen Anteil an den von der Stadt Köln betreuten Fremdpflegefamilien (11 Prozent, 32 Regenbogen-Pflegeelternpaare mit 38 Pflegekindern, Stand 2020)14. 2.1.1 Ziele des Handlungsfeldes „Kinder, Jugend und Familie“ Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, Publikationen, Umfragen, Studien und sonstige Publikationen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie berücksichtigten den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt. In den pädagogischen Konzepten und Leitbildern von städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. Kindertageseinrichtungen, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Offener Ganztag, (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, Ausbildungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Pädagogische und Soziale Dienste) sowie von allen familienbezogenen Fachkräften des Jugendamtes wird der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigt. Es sind bedarfsgerechte Angebote für Kinder aus Regenbogenfamilien, für trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche sowie deren Eltern und andere Angehörige vorhanden. Fach- und Führungskräfte der Kinder-, Jugend und Familienhilfe sind für die Lebenssituationen von Regenbogenfamilien, trans- und intergeschlechtlichen Kindern, LSBTI-Jugendlichen sowie deren Familien sensibilisiert und agieren angemessen. Die Rahmenbedingungen für das Stiefkindadoptionsverfahren für gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern sind verbessert. Jugendarbeit zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt ist im Rahmen von Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit für Jugendliche in allen Stadtbezirken erlebbar. Medien in städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe berücksichtigen den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt. 13 Zusätzlich zu den oben genannten Haushalten sind hier andere Formen von Regenbogenfamilien statistisch nicht erfasst: Haushalte, in denen ein Elternteil transgeschlechtlich ist, sowie Haushalte von LSBTI-Eltern, die alleinerziehend sind. 14 Stadt Köln, Jugendamt, Stand 17.07.2020 Seite 13 von 69 2.1.3 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Kinder, Jugend und Familie“ Allgemein Nr. 1.1 Sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sensibilisierung Der Themenbereich „sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt“ ist selbstverständlicher Teil der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. Kindertageseinrichtungen, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Offener Ganztag, (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, Ausbildungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Pädagogische und Soziale Dienste) und wird in den Einrichtungen durch bedarfsgerechte Angebote, wie z.B. Projekte, Workshops und Fortbildungen, einbezogen. Amt 51 wird so bereits umgesetzt Nr. 1.2 Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Teilhabe Bei der Umsetzung des Aktionsplans "Kinderfreundliche Kommune" werden der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt und die Bedarfe von Regenbogenfamilien, von trans- und intergeschlechtlichen Kindern und LSBTI-Jugendlichen sowie deren Eltern und anderen Angehörigen mit berücksichtigt. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 1.3 Verlinkung von LSBTI-Angeboten Teilhabe/Sichtbarkeit LSBTI-Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien (z.B. von Beratungsstellen) werden auf den Internetseiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie veröffentlicht und verlinkt. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 1.4 LSBTI-Infomaterial in Einrichtungen Teilhabe/Sichtbarkeit Info-Materialien aus dem Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt (z.B. Flyer von LSBTI-Beratungsstellen, Plakate von LSBTI-Unterstützungsangeboten oder Borschüren des Ministeriums) liegen in den Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aus. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.5 Selbstverpflichtungserklärung für Einrichtungen Standards Die Stadt Köln prüft die Einführung einer Selbstverpflichtungserklärung für städtische und städtisch geförderte Einrichtungen der Kinder-, und Jugend- und Familienhilfe, bei der sich die Einrichtungen als LSBTI-freundlich bekennen und dies durch ein entsprechendes Kennzeichen und die Selbstverpflichtungserklärung öffentlich sichtbar machen. Amt 51 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 14 von 69 Nr. 1.6 Medien mit LSBTI-Bezug in Einrichtungen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Alle städtischen und städtisch geförderten Kindertageseinrichtungen sowie alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verwenden einen Anteil ihres Medienbudgets für Materialen, (z.B. Bücher, Filme, Zeitschriften, Medienkoffer), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigen. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 1.7 Schulungen für Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Kinder, Jugend, Familie Sensibilisierung Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt regelmäßig geschult. Amt 51 wird so bereits umgesetzt Nr. 1.8 Kinder- und Jugendförderplan Teilhabe Bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans werden der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt und die Bedarfe von Regenbogenfamilien, von trans- und intergeschlechtlichen Kindern und LSBTI-Jugendlichen sowie deren Eltern und anderen Angehörigen mit berücksichtigt. Der Themenbereich LSBTI wird im Kinder- und Jugendförderplan als Querschnittsaufgabe festgelegt. Dezernat IV/2/Amt 51 wird so bereits umgesetzt Trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche Nr. 1.9 Angebote für trans- und intergeschlechtliche Kinder, LSBTI-Jugendliche und deren Familien Ressourcen/Sensibilisierung Die Stadt Köln fördert bedarfsgerecht Beratungs-, Hilfs-, Gruppen-, Freizeit- und Vernetzungsangebote mit dem Ziel zur geschlechtlichen Selbstbestimmung für trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche sowie deren Familien. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.10 Kinder- und Jugendbefragung Teilhabe/Sichtbarkeit Bei empirischen Erhebungen für den Bereich Kinder, Jugend und Familie (wie z.B. bei einer Neuauflage der städtischen Jugendbefragung), werden der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt verstärkt berücksichtigt und neben Jugendlichen bei Bedarf auch Kinder und junge Erwachsene bis 27 Jahre befragt. Dezernat IV-2 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 15 von 69 Nr. 1.11 Sicherung und Ausbau der LSBTI-Jugendarbeit Ressourcen Die Stadt Köln setzt sich fortlaufend für den Erhalt und die finanzielle Absicherung eines LSBTI- Jugendzentrums und anderer bestehender Jugendarbeit ein und baut diese bedarfsgerecht aus. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 1.12 LSBTI-Jugendarbeit in den Stadtbezirken Teilhabe LSBTI-Jugendarbeit findet bedarfsgerecht (z.B. LSBTI-Jugendtreff einmal pro Woche) in verschieden Stadtbezirken von Köln statt und ist somit z.B. auch für Jugendliche aus dem rechtsrheinischen Stadtgebiet oder für Jugendliche mit geringer Mobilität erreich- und nutzbar. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.13 Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit in Jugendeinrichtungen Sensibilisierung/Teilhabe Jugendeinrichtungen in den Stadtbezirken bieten im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Anti- Diskriminierungsarbeit Workshops und Fortbildungen zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt für alle Jugendlichen an. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.14 Geschützte Unterkünfte für LSBTI-Jugendliche Ressourcen Die Stadt Köln fördert Unterbringungsangebote, in denen LSBTI-Jugendliche, die von Obdachlosigkeit oder in ihrem Elternhaus von häuslicher Gewalt bedroht sind, sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig in einem geschützten Rahmen zielgruppenspezifischen betreut werden können. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.15 Angebote für LSBTI-Jugendliche mit Behinderung Teilhabe Um die Teilhabe junger LSBTI-Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Diskriminierung zu verhindern, wirkt die Stadt Köln darauf hin, dass Kooperationsprojekte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen der Behindertenhilfe in besonderer Weise förderungswürdig sind. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Seite 16 von 69 Nr. 1.16 Angebote für LSBTI-Jugendliche mit Migrationsgeschichte Teilhabe Um die Teilhabe junger LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und ihre Diskriminierung zu verhindern, wirkt die Stadt Köln darauf hin, dass Kooperationsprojekte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen von Migranten- Selbstorganisationen sowie den Interkulturellen Zentren in besonderer Weise förderungswürdig sind. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Regenbogenfamilien Nr. 1.17 Ansprache von Eltern in Formularen Teilhabe/Sichtbarkeit Bei allen städtischen Formularen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, werden die Bezeichnungen Vater/Mutter je nach Kontext durch entsprechend geschlechterumfassende Formulierungen, wie z.B. Erziehungsberechtige, Eltern oder Elternteil ersetzt. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.18 Angebote für Regenbogenfamilien Ressourcen Angebote für Regenbogenfamilien und zum Themenfeld familiäre Vielfalt, wie z.B. Beratungen, Vernetzungstreffen, Freizeitangebote sowie Fortbildungen für Fachkräfte, werden von der Stadt Köln gefördert und bedarfsgerecht ausgebaut. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 1.19 Familienrabatte auch für Regenbogenfamilien Teilhabe/Sichtbarkeit Familienrabatte für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder oder Museen, gelten auch für Regenbogenfamilien. In den Tarifübersichten wird explizit darauf hingewiesen. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 1.20 Vereinfachung des Verfahrens zur Stiefkindadoption Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit für gleichgeschlechtliche Eltern bei Stiefkindadoptionen von gemeinsamen Kindern die Adoptionspflegezeit durch geeignete Maßnahmen verkürzt und das Verfahren vereinfacht werden kann. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 17 von 69 Nr. 1.21 Info-Veranstaltungen zu Stiefkindadoption, Adoption und Langzeitpflege Teilhabe Die Stadt Köln veranstaltet in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit einem zuständigen Träger Informationsveranstaltungen zu den Themen Adoption, Stiefkindadoption und Langzeitpflege für interessierte LSBTI-Personen. Amt 51 wird so bereits umgesetzt Nr. 1.22 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegefamilien Teilhabe/Sichtbarkeit Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die für Pflegefamilien oder potenzielle Pflegeltern erstellt werden, berücksichtigen den Aspekt der familiären Vielfalt und beziehen gleichgeschlechtliche Paare ein. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 1.23 Broschüre „Pflegekinder – Eine Aufgabe für Sie?“ Teilhabe/Sichtbarkeit Bei einer Neuauflage der Broschüre „Pflegekinder – Eine Aufgabe für Sie?“ wird eine verstärkte Ausrichtung (in Wort und Bild) auf das Thema „Vielfalt von Pflegefamilien“ gelegt. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 1.24 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Adoption Teilhabe/Sichtbarkeit Alle an die Öffentlichkeit gerichteten Maßnahmen, die zum Thema Adoption erstellt werden, berücksichtigen den Aspekt der familiären Vielfalt und beziehen gleichgeschlechtliche Paare ein. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 18 von 69 2.2 Handlungsfeld 2: Schule und Bildung Bildung vollzieht sich lebenslang und wird in vielfältigen Einrichtungen, von der Kindertageseinrichtung über die Schule, außerschulische Jugendbildung, Berufsausbildung, Hochschule, Fort- und Weiterbildung in unterschiedlichsten Einrichtungen formal und nichtformal gefördert. Dabei haben Bildungsangebote Einfluss sowohl auf die individuelle Entwicklung als auch auf die Gestaltung der gesamten Gesellschaft. Die Schule ist neben der Familie der Ort, an dem sich Persönlichkeit und Identität von Kindern und Jugendlichen maßgeblich entwickeln. Unter der Voraussetzung, dass sich ebenso viele Schülerinnen und Schüler wie Erwachsene als LSBTIQ identifizieren (vgl. HF 01), kann davon ausgegangen werden, dass ein bis zwei Jugendliche in jeder Schulklasse nicht heterosexuell oder nicht cis-geschlechtlich sind. Im Schulgesetz von NRW und in den „Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen“15, die 1999 zuletzt erneuert wurden, werden sexuelle Orientierung und Identität sowie das Thema „Homosexuellenfeindlichkeit“ zwar berücksichtigt, in der Praxis werden die Themen sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentitäten nur äußert selten in Klassenzimmern besprochen und der Schulalltag für LSBTI-Jugendliche ist oft geprägt von homo- und transfeindlicher Diskriminierung. Studienergebnisse So gaben bei einer 2019 vom Kölner Jugendzentrum anyway e.V. durchgeführten Befragung16 79 Prozent der LSBTI-Jugendlichen an, nicht durch Lehrkräfte über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt aufgeklärt worden zu sein; 72 Prozent konnten nicht mit Lehrkräften über die eigene Orientierung sprechen und bei knapp der Hälfte derer, die homo- oder transfeindliche Gewalt erfahren mussten, ging diese von den Mitschüler*innen aus. Diese Aussagen bestätigen Ergebnisse einer bundesweiten Studie zur Lebenssituation von LSBTI- Jugendlichen und jungen Erwachsenen17, die das Deutsche Jugendinstitut 2015 veröffentlicht hat: 55 Prozent der Befragten erlebten Diskriminierung im schulischen Kontext (z.B. „ich wurde beleidigt, beschimpft oder lächerlich gemacht“ bis hin zu Gewalterfahrungen). 61 Prozent gaben an, sich vor einem Coming-Out im schulischen oder beruflichen Kontext zu fürchten. Auf Schimpfworte (wie z.B. „schwule Sau“) oder offene Anfeindungen wurde nur von 57 Prozent der Lehrkräfte reagiert. Laut einer 2021 veröffentlichten Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), welche die Situation in der Ausbildung erstmals genauer in den Fokus nimmt18, machen LSBTI-Jugendliche in Berufsschulen mehr negative Erfahrungen als in Praxisstellen und Betrieben. Überwiegend sind es Gleichaltrige, also andere Auszubildende oder Mitschüler*innen, zu denen kein engerer Kontakt besteht, die für negative Erfahrungen (Auslachen, Schlecht-Reden oder abwertende Meinungen über LSBTI-Personen) verantwortlich sind. So wundert es nicht, dass von vielen LSBTI- Jugendlichen ein äußeres Coming-out, wenn möglich, während der Schulzeit, an der Schule oder Berufsschule aus Angst vor Ausgrenzung und Mobbing häufig vermieden wird. Die Studien zeigen zudem auf, dass es an Schulen einerseits an ausreichender Sensibilisierung vieler Lehrkräfte für das Thema LSBTI mangelt und dass andererseits der Bedarf an Aufklärungs-, Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit hoch ist. So empfiehlt auch die EU- Grundrechteagentur (European Union Agency for Fundamental Rights, kurz FRA) in ihrer 2020 veröffentlichten Studie19 die Schaffung einer sicheren und unterstützenden Umgebung in den Schulen für LSBTI-Personen sowie Hilfe für Schulen und Lehrkräfte beim Erfahrungsaustausch und bei der Bekämpfung von Mobbing gegenüber LSBTI-Personen an Schulen. 15 https://www.schulministerium.nrw.de/Schulsystem/RuL/Richtlinien-fuer-die-Sexualerziehung-in-NRW.pdf, abgerufen am 16.11.2020 16 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94996&voselect=21767, abgerufen am 16.11.2020 17 https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/coming-out-und-dann/ergebnisse.html, abgerufen am 16.11.2020 18https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2021/30013_DJI_Krell_Erfahrungen_von_LS BTQ_Jugendlich en_in_der_beruflichen_Bildung.pdf, abgerufen am 30.04.2021 19 FRA (2020): EU LGBTI Survey II, https://fra.europa.eu/de/news/2020/umfrage-unter-lgbti-personen- europa-dominiert-die-hoffnung-oder-die-angst Seite 19 von 69 Schule und Bildung in Köln In Köln gab es im Jahr 2019 insgesamt 108.500 Schüler*innen, die sich auf insgesamt 146 Grundschulen, 16 Gesamtschulen, 37 Gymnasien, 24 Realschulen, 17 Hauptschulen, 24 Förderschulen, zwei freie Waldorfschulen und vier Weiterbildungskollegs verteilen20. Von diesen insgesamt 270 Schulen waren 2019 insgesamt 4 Kölner Schulen dem bundesweiten Antidiskriminierungsprojekt „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ beigetreten und weitere 35 Schulen waren per Selbstverpflichtungserklärung Mitglied im bundesweiten Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, das sich gegen alle Formen von Diskriminierung an Schulen einsetzt. Stichproben zeigen, dass es an den meisten Kölner Schulen weder Ansprechpersonen speziell für LSBTI-Themen gibt, noch wird auf den Homepages der Schulen auf LSBTI-spezifische Beratungsmöglichkeiten für Jugendliche hingewiesen. Über die vom Regierungsbezirk angebotenen Fortbildungen zur Sensibilisierung von Lehrkräften zu LSBTI-Themen sowie über Schulungen zum Umgang mit familiärer und geschlechtlicher Vielfalt in Kindertageseinrichtungen, konnten bisher nur eine kleine Anzahl von Lehrkräften bzw. Mitarbeitenden von Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Es ist zu beachten, dass in diesen städtischen Aktionsplan nur Maßnahmen aufgeführt werden können, die auch in die Zuständigkeit der Schulträgerin Stadt Köln und nicht in die Zuständigkeit der Bezirksregierung oder des Landes fallen. Weiterbildung in Köln Aufgrund ihrer kommunalen Verankerung ermöglicht die Volkshochschule (VHS) einen nicht zweckgebundenen Zugang zu freiwilligen Bildungs- und Austauschmöglichkeiten für alle Menschen in der Stadtgesellschaft. Die VHS Köln ist nicht nur die größte Weiterbildungseinrichtung in Köln, sondern in ganz Nordrhein Westfalen. 90.000 Bürger*innen nehmen jedes Jahr an etwa 6.000 Veranstaltungen teil, die von ungefähr 1.000 Dozierenden an über 60 Unterrichtsorten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden. Die Volkshochschule steht für eine gleichberechtigte, demokratische Gesellschaft, für ein dauerhaft friedliches Zusammenleben von Menschen verschiedener Generationen, Geschlechter, Nationalitäten, Kulturen sowie Weltanschauungen und Religionen. Das Angebot richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ethnischer Herkunft, religiöser und nicht religiöser Orientierung, sexueller Identität, Weltanschauung, Behinderung und sozialer Herkunft. Besonders im Bereich der gesellschaftspolitischen Bildung ergibt sich die Chance, gesellschaftliche Realitäten der Vielfalt und Diversität zu thematisieren und sichtbar zu machen. LSBTI-Themen wird ein geschützter und gleichzeitig offener Raum für Begegnungen und Dialog gegeben, um für einen wertschätzenden Umgang in der Gesellschaft zu sensibilisieren sowie Diskriminierungen und irreleitende Vorstellungen abzubauen. 20 Stadt Köln (2019): Statistisches Jahrbuch Köln 2019, S.226; https://www.stadt-koeln.de/politik-und- verwaltung/statistik/statistische-jahr-buecher Seite 20 von 69 2.2.1 Ziele des Handlungsfeldes „Schule und Bildung“ Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: LSBTI-Schüler*innen fühlen sich an ihren Schulen sicher und unterstützt Schulisches Fachpersonal ist in Bezug auf LSBTI-Themen und Antidiskriminierungsarbeit sensibilisiert. Schüler*innen sind für LSBTI-Themen sensibilisiert. An Schulen gibt es neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Toiletten und Umkleiden. Medien der Stadtbibliothek berücksichtigen LSBTI-Themen In städtischen Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsangeboten werden LSBTI- Themen berücksichtigt. 2.2.3 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Schule und Bildung“ Nr. 2.1 Schul-Homepages verweisen auf LSBTI-Beratungsstellen Sichtbarkeit Die Stadt Köln empfiehlt weiterführenden Schulen in Köln, auf ihren Homepages Verweise auf LSBTI-Beratungsstellen aufzunehmen. Amt 40 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 2.2 Schulung der Schülervertretungen zu LSBTI-Themen Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt in Kooperation mit einem LSBTI-Präventions- und Antidiskriminierungsprojekt die Schulung von Schülervertretungen zu LSBTI-Themen. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 2.3 Genderneutrale Toiletten an Schulbauten Teilhabe Die Stadt prüft, inwieweit an Schulen (sowohl an Neubauten als auch an Bestandsbauten) neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Toiletten („Toiletten für alle Geschlechter“) eingerichtet werden können. Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 2.4 Genderneutrale Umkleiden in schulischen Sporthallen Teilhabe Die Stadt prüft, inwieweit in schulischen Sporthallen, neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Umkleiden (Einzelkabinen) eingerichtet werden können. Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 21 von 69 Nr. 2.5 Vernetzung Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit Sensibilisierung Die Vernetzung der Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit zu LSBTI-Themen mit den schulischen Akteuren wird durch die Stadt Köln gefördert. Amt 40 wird so bereits umgesetzt Nr. 2.6 Förderung von LSBTI-Präventions- und Antidiskriminierungsprojekten Ressourcen/Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt die bestehenden (schulischen) Präventions- und Antidiskriminierungsprojekte zu LSBTI-Themen durch eine fortlaufende finanzielle Förderung und baut diese bedarfsgerecht aus. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 2.7 Austausch zwischen Projekten und Jugendamt Teilhabe/Sensibilisierung Es gibt einen regelmäßigen Austausch zwischen den bestehenden (schulischen) LSBTI- Präventions- und Antidiskriminierungsprojekten und dem Jugendamt. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 2.8 LSBTI-Themen an Kölner „Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage“ Sensibilisierung Im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit der Kölner Regionalkoordination von „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ werden LSBTI-Themen, (z.B. Akzeptanzförderung, die Belange von LSBTI-Jugendlichen oder der Umgang mit Homo- und Transfeindlichkeit) mit berücksichtigt. Amt 16 wird so bereits umgesetzt Nr. 2.9 Schulungen und Kooperationen Schulpsychologischer Dienst Sensibilisierung Mitarbeitende des Schulpsychologischen Dienstes und der Familienberatung werden zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt geschult. Es besteht zwischen den beiden Bereichen eine enge und verbindliche fachliche Kooperation. Zusätzlich existiert eine verbindliche und regelmäßige Vernetzung mit Akteur*innen im Bereich Schule und Jugendhilfe und eine fachlich fundierte Kooperation mit den Expert*innen aus den LSBTI-Communities. Amt 51 wird so bereits umgesetzt Seite 22 von 69 Nr. 2.10 Medien der Stadtbibliothek zu LSBTI-Themen Sensibilisierung/Ressourcen Die Stadtbibliothek verwendet einen Anteil ihres Medienbudgets für Medien (z.B. Bücher, Filme, Zeitschriften), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigen. Amt 43 wird so bereits umgesetzt Nr. 2.11 Veranstaltungen der Stadtbibliothek zu LSBTI- Themen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadtbibliothek führt Programme, Veranstaltungen und Aktionen durch (z.B. einen anlassbezogenen Büchertisch), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigen. Amt 43 wird so bereits umgesetzt Nr. 2.12 VHS-Angebote zu LSBTI-Themen für die Stadtgesellschaft Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Volkshochschule bietet im Programm „LSBTI- und Diversity-Themen“ als festen Bestandteil der Gesellschaftspolitischen Bildung an und/oder integriert entsprechende Aspekte in zahlreichen Bildungsformaten (z.B. zu Menschenrechten, Anti-Bias, Rechtspopulismus, Empowerment) an. Dies geschieht meist in Zusammenarbeit mit themenbezogenen Akteur*innen. Amt 42 wird so bereits umgesetzt Nr. 2.13 VHS-Dialog- und Vernetzungsformate für Multiplikator*innen Sensibilisierung/Teilhabe Die VHS bietet eine Diskurs-Plattform für in Köln tätige Multiplikator*innen an und fördert den Austausch und die Vernetzung mit nicht themenbezogen arbeitenden Akteur*innen, um LSBTI- Themen in breiteren Zusammenhängen aufzustellen (z.B. durch Workshops und Dialogformate in der Demokratie- und Menschenrechtsarbeit). Amt 42 wird so bereits umgesetzt Nr. 2.14 Präsenz der Volkshochschule in LSBTI- Zusammenhängen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die VHS ist zu LSBTI-bezogenen Anlässen mit ihrem Bildungs- und Diskursangebot präsent, (z.B. mit gesellschaftspolitischem Begleitprogramm zum Cologne Pride, IDAHOBIT, Transgender Day of Visibility, Regenbogen-Parlament) und nutzt den Zugang der Volkshochschule als anerkannte Weiterbildungseinrichtung in der breiten Stadtgesellschaft. Amt 42 wird so bereits umgesetzt Seite 23 von 69 2.3 Handlungsfeld 3: Arbeitswelt/Stadt Köln als Arbeitgeberin Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung LSBTI-Menschen am Arbeitsplatz aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verboten. Viele Studien belegen jedoch, dass immer noch viele homo-, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität am Arbeitsplatz aus Angst vor Benachteiligung oder Diskriminierung verschweigen. Unternehmen und Verwaltungen brauchen eine offene und akzeptierende Organisationskultur, die die Vielfalt der Belegschaft wertschätzt und somit auch nicht heteronormative Lebensformen und geschlechtliche Vielfalt anerkennt. Studienergebnisse Laut der 2020 veröffentlichten Studie der EU-Grundrechteagentur (EU LGBTI Survey II)21, an der allein aus Deutschland 16.000 LSBTI-Personen teilgenommen haben, hält immer noch jede fünfte LSBTI-Person (21 Prozent) in Deutschland ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität am Arbeitsplatz geheim. Die EU-Erhebung bestätigt die Ergebnisse der Studie "Out im Office?!"22, die im Sommer 2017 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes23 vorgestellt wurde. Demnach hat sich zwar die Zahl der lesbischen und schwulen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz offen mit ihrer sexuellen Identität umgehen, in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Trotzdem sprachen nur knapp ein Drittel (29 Prozent) der Befragten mit allen Kolleg*innen offen über dieses Thema. Ein weiteres Drittel (31 Prozent) redete dagegen mit keinen oder nur mit wenigen Personen am Arbeitsplatz über die eigene sexuelle Identität. Trans- und intergeschlechtliche Personen berichten in beiden Studien im Vergleich zu den anderen befragten Teilgruppen jeweils überdurchschnittlich häufig von Diskriminierungserfahrungen, wie zum Beispiel Kündigungen, Versetzungen oder verweigerte Einstellungen. Ergebnissen einer 2020 veröffentlichten deutschlandweit ersten zielgruppenspezifischen Untersuchung mit dem Titel "Inter* im Office?!"24 zufolge bemängeln die befragten Inter*Personen eine unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber*innen bei Diskriminierungen, den Mangel passender Sanitärräume sowie die Weigerung, sie in Schreiben und Formularen durch gendergerechte Sprache einzubeziehen.25 Personen, die verschlossen mit ihrer sexuellen Identität am Arbeitsplatz umgehen, verwenden dementsprechend mehr Energie darauf, ihr Verhalten sowie die Inhalte ihrer Gespräche zu kontrollieren und können dementsprechend weniger produktiv arbeiten. Des Weiteren weist die „Out im Office?!“ Studie darauf hin, dass ein offener Umgang mit der sexuellen Identität bzw. der Geschlechtsidentität am Arbeitsplatz folgende Auswirkungen für die einzelne Person sowie das gesamte Unternehmen haben kann26: weniger psychosomatische Beschwerden, eine höhere Arbeitszufriedenheit, eine höhere Arbeitsproduktivität sowie eine höhere affektive Verbundenheit mit ihrem Unternehmen. Entsprechend den Handlungsempfehlungen der ebenfalls 2020 veröffentlichten Studie "Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf - Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von 21 FRA (2020): EU LGBTI Survey II, https://fra.europa.eu/en/publication/2020/eu-lgbti-survey-results 22 Frohn, D., Meinhold, F. und Schmidt, C. (2017): „Out im Office?!“ Sexuelle Identität und Geschlechtsidentität, (Anti-)Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz. IDA, Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.). 23 Das Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (IDA) hat in Kooperation mit der Hochschule Fresenius die Daten erhoben und gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2017 die zentralen Befunde der Studie „Out im Office?!“ vorgelegt. Die Erhebung ist eine Neuauflage der gleichnamigen Untersuchung aus dem Jahr 2007. 24 Frohn, D. und Wiens, M. (2020): „Inter* im Office?!“, IDA, Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.) 25ADS (2020): Pressemitteilung zur Diskriminierung von intergeschlechtlichen Menschen im Arbeitsleben. Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 12.11.2020, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201112_Fachtagung_ Dritte_Option.html?nn=6570036 26 Proud at Work (2017): Executive Summary der Studie “Out im Office?!”, https://www.diversity- institut.info/downloads/PAW_ExecutiveSummary_deutsch_180705_FM.pdf Seite 24 von 69 Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen"27 sind weitreichende Sensibilisierungsmaßnahmen von Führungskräften für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt unbedingt erforderlich. Dabei betreffen die Bedarfe und Empfehlungen hauptsächlich folgende Bereiche: Betriebskultur, Personalgewinnung, Umgang mit geschlechtsbezogenen Daten, Sprache und Kommunikation, Sanitäranlagen sowie Körper, Kleidung und Gesundheit. Im Fazit der „Out im Office?!“ Studie wird darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber*innen nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten haben, sondern auch Verantwortung übernehmen sollten, indem mit verschiedensten Diversity-Maßnahmen (wie z.B. unternehmensinterne Netzwerke für LSBTI- Mitarbeitende) eine LSBTI-freundliche Unternehmenskultur etabliert wird, von der letztendlich nicht nur die LSBTI-Beschäftigten sondern das gesamte Unternehmen profitieren kann. So kommt auch die EU-Grundrechteagentur in dem EU LGBT Survey II zu dem Schluss, dass das zentrale Ziel für Arbeitgeber*innen sein sollte, sicher zu stellen, dass niemand seine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität am Arbeitsplatz verbergen muss. Stadt Köln als Arbeitgeberin Die Stadt Köln ist 2007 als erste deutsche Kommune der „Charta der Vielfalt“ beigetreten28. Mit der Unterzeichnung hat sich die Stadtverwaltung verpflichtet, durch die Umsetzung von Diversity Management ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist und in dem alle Mitarbeitenden Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Durch die Verabschiedung des Diversity-Konzeptes im Jahre 201629 hat sich die Stadt Köln deutlich zu ihrer Vorbildfunktion als Arbeitgeberin und Dienstleisterin in Bezug auf Diversity- Maßnahmen bekannt. Entsprechend stellt auch die 2019 veröffentlichte Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ in ihren Handlungsempfehlungen fest, dass sowohl der Ausbau des Diversity-Managements als auch eine angemessene Ausstattung der zuständigen Fachbereiche notwendig sind, um dieser Vorbildfunktion gerecht werden zu können. In Bezug auf LSBTI-Themen kann das beispielsweise die Förderung eines verwaltungsinternen LSBTIQ-Mitarbeiternetzwerks, die Teilnahme der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung beim Kölner CSD, die Sensibilisierung von Beschäftigten insbesondere zu LSBTI-Themen im Rahmen von Diversity-Schulungen oder ein offensiveres Bewerben der Stadtverwaltung als LSBTI-wertschätzende Arbeitgeberin sein.“30 Den Studienergebnissen folgend ist davon auszugehen, dass eine Arbeitgeberin, die Vielfalt wertschätzt, für hochqualifizierte Fachkräfte besonders attraktiv ist. 27 Fütty, T. J.; Höhne, M. S.; Llaveria Caselles, E. (2020): Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber_innen. ADS, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.) 28 Stadt Köln (2007): Pressemitteilung „Diversity als Chance – Charta der Vielfalt“, https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/diversity-als-chance-die-charta-der-vielfalt 29 Stadt Köln (2018): 2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept, S.25, https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/soziales/diversity/broschuere-diversity-konzept 30 Stadt Köln (2019), LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.51, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/ Seite 25 von 69 2.3.1 Ziele des Handlungsfeldes „Arbeitswelt“ Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind zu LSBTI-Themen sensibilisiert. LSBTI-Themen werden im Verwaltungshandeln als Querschnittsaufgabe behandelt. Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin für ein Klima der Akzeptanz und Wertschätzung von LSBTI-Personen und wird damit ihrer Vorbildfunktion gerecht. Bei Konzeption und Umsetzung von Diversity-Maßnahmen werden LSBTI-Themen angemessen berücksichtigt. LSBTI-Mitarbeitende der Stadtverwaltung erhalten bei Bedarf Unterstützung durch interne Strukturen. Innerhalb der öffentlichen Arbeitsvermittlung des Jobcenters wird insbesondere die Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen als Querschnittsaufgabe berücksichtigt. 2.3.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Arbeitswelt“ Nr. 3.1 Schulungen zu LSBTI-Themen für alle Mitarbeitenden Sensibilisierung Für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, werden über das städtische Fortbildungsprogramm, Fortbildungen zu LSBTI-Themen (z.B. im Rahmen eines Follow-Up Workshops zu einer Diversity- Schulung) angeboten. Amt 11 wird so bereits umgesetzt Nr. 3.2 Spezifische Schulungen zu geschlechtlicher Vielfalt Sensibilisierung Bei Bedarf werden spezifische Fortbildungen insbesondere zu geschlechtlicher Vielfalt (z.B. zu den Lebenslagen von trans- und intergeschlechtlichen Menschen) in Zusammenarbeit mit Ämtern mit erhöhtem Kundenkontakt initiiert. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 3.3 LSBTI-Themen während der städtischen Ausbildung Sensibilisierung Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung werden u.a. im Rahmen von Einführungstagen, den Kennenlernfahrten und sonstigen Veranstaltungen für LSBTI-Themen sensibilisiert. Dabei wird auch auf die Vielfalt der Mitarbeitenden und der Stadtgesellschaft, die „Charta der Vielfalt“ und die Verpflichtung der Stadtverwaltung, ein vorurteilsfreies und wertschätzendes Arbeits- und Beratungsklima herzustellen, verwiesen. Darüber hinaus wird Nachwuchskräften bei freien Kapazitäten die Teilnahme an Fortbildungsangeboten im Themenfeld Diversity offeriert. Amt 11 wird so bereits umgesetzt Seite 26 von 69 Nr. 3.4 LSBTI-freundliche Arbeitgeberin Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin für ein Klima der Akzeptanz und Wertschätzung von Vielfalt. Im Rahmen von Werbe- und Personalmarketingmaßnahmen (wie z.B. auf Job- und Karrieremessen sowie in Kampagnen, Flyern, Broschüren oder auf Karriereseiten) wirbt sie nicht zuletzt auch als Mitglied der „Charta der Vielfalt“ und als LSBTI-freundliche Arbeitgeberin für sich. Amt 11 wird so bereits umgesetzt Nr. 3.5 LSBTI-Themen im Rahmen von Diversity Maßnahmen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt Köln stellt sicher, dass im Rahmen der Umsetzung von einzelnen Diversity Maßnahmen der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit berücksichtigt wird, damit die Stadt ihrem Anspruch als „LSBTI-freundliche Arbeitgeberin“, gerecht werden kann. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 3.6 Diversity Management bei stadteigenen Betrieben Standards/Sensibilisierung Die Stadt Köln kooperiert mit den stadteigenen Betrieben (wie z.B. die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH oder die KölnBäder GmbH) bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Diversity Managements (wie z.B. die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“, die Beteiligung am Diversity Netzwerk oder die Beteiligung an gemeinsamen Diversity-Aktionen). Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 3.7 Dienstvereinbarung zur Vermeidung von Diskriminierung Standards Die Stadt Köln verfügt über eine Dienstvereinbarung zur Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt am Arbeitsplatz, in der auf Basis des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auch sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität thematisiert sind. Amt 11/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 3.8 Beratungsstelle im Rahmen der Dienstvereinbarung Ressourcen Im Rahmen der Umsetzung der „Dienstvereinbarung der Stadt Köln zur Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt am Arbeitsplatz“ wird eine Beratungsstelle für Mitarbeitende der Stadt Köln zugesetzt. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Seite 27 von 69 Nr. 3.9 Antidiskriminierung von HIV-positiven-Mitarbeitenden Standards Die Stadt Köln unterzeichnet die Deklaration „positiv leben“, die sich für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben ausspricht. Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 3.10 Leitfaden wertschätzende Kommunikation Standards/Sensibilisierung Die Stadt Köln verfügt über einen Leitfaden für eine wertschätzende Kommunikation, der sowohl die Einführung einer geschlechterumfassenden Sprache als auch die Umstellung auf diskriminierungsfreie Formulare zur Wertschätzung von sexueller, geschlechtlicher und familiärer Vielfalt beinhaltet. Amt 16/Amt 03 wird so bereits umgesetzt Nr. 3.11 Unterstützung des internen LSBTI- Mitarbeiternetzwerks „Buntwerk“ Ressourcen/Sichtbarkeit Die Stadt Köln unterstützt „Buntwerk“, das Netzwerk der LSBTI-Mitarbeitenden in der Kölner Stadtverwaltung personell und finanziell (z.B. bei der Mitgliederverwaltung, bei der Koordination von regelmäßigen Treffen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen sowie bei der Bekanntmachung des Netzwerks durch Mitteilungen im IntraNet oder Verteilung des „Buntwerk“- Flyers an alle neuen Auszubildenden). Amt 16 wird so bereits umgesetzt Nr. 3.12 Unterstützung Teilnahme „Buntwerk“ an CSD-Parade Sichtbarkeit Die Stadt Köln unterstützt die alljährliche Teilnahme von „Buntwerk – Netzwerk der LSBTI- Mitarbeitenden in der Kölner Stadtverwaltung“ an der Kölner CSD-Parade finanziell und personell und setzt sich für eine Beteiligung von möglichst vielen Mitarbeitenden der gesamten Stadtverwaltung ein. Amt 16 wird so bereits umgesetzt Nr. 3.13 Städtischer Info-Stand beim CSD-Straßenfest Sichtbarkeit Die Stadt Köln zeigt sich (wie andere große Kölner Unternehmen auch) mit einem städtischen Info-Stand beim CSD-Straßenfest als LSBTI-freundliche Arbeitgeberin. Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 28 von 69 Nr. 3.14 Empowerment-Workshop für LSBTI-Mitarbeitende Sensibilisierung Im städtischen Fortbildungsprogramm wird ein Empowerment-Workshop für LSBTI- Mitarbeitende der Stadtverwaltung angeboten (z.B. zur Entwicklung von Strategien für den Umgang mit möglichen oder erlebten Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz). Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 3.15 Beratungsangebot für LSBTI-Mitarbeitende Sensibilisierung Mitarbeitende des städtischen Mitarbeiterunterstützungsteams (M.U.T.) sind zum Themenbereich sexuelle und geschlechtlichen Vielfalt geschult und können LSBTI- Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bei Bedarf eine adäquate Einzelberatung anbieten (z.B. im Falle eines anstehenden Coming-Outs von nicht-binären Mitarbeitenden). Dezernat 1 wird so bereits umgesetzt Nr. 3.16 Leitfaden Transition Standards/Sensibilisierung Die Stadt Köln erarbeitet einen Leitfaden, um trans- und intergeschlechtliche Mitarbeitende im Falle einer Transition (Mann zu Frau, Frau zu Mann, Frau zu nicht-binär/divers oder Mann zu nicht-binär/divers), eines Coming-Outs oder eines Arbeitsplatzwechsels wertschätzend zu integrieren und um einheitliche Regelungen für den Umgang mit formalen Angelegenheiten (wie z.B. Namensänderung, Anrede, Signaturen, Berufskleidung oder Sanitäranlagen) festzulegen. Amt 16/Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 3.17 Fachaustausch Arbeitsvermittlung Trans*Personen Sensibilisierung Die Stadt Köln initiiert in Kooperation mit dem Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit einen fachlichen Austausch, (z.B. ein internes Fachgespräch) zu etwaigen Benachteiligungen und Schwierigkeiten von LSBTI-Menschen – insbesondere von transgeschlechtlichen Personen – - bei der Arbeitsvermittlung. 5000/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 3.18 Schulungen von Mitarbeitenden des Jobcenters Sensibilisierung Mitarbeitende des Jobcenters werden im Rahmen von Diversity-Schulungen zu LSBTI-Themen geschult, insbesondere, um für die besonderen Bedarfe transgeschlechtlicher Menschen sensibilisiert zu werden. 5000 wird teilweise bereits umgesetzt Seite 29 von 69 2.4 Handlungsfeld 4: Alter und Pflege Pflegebedürftige Menschen werden meist im häuslichen Umfeld durch Angehörige, durch ambulante Dienste oder in stationären Häusern gepflegt. Studien zeigen, dass viele ältere Lesben und Schwule befürchten, dass sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit in den entsprechenden Einrichtungen der Altenhilfe nicht gut behandelt oder ausgegrenzt werden31. Viele ältere LSBTI- Personen haben ihn ihrem Leben Ablehnung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Denunziation und teilweise auch Gewalt und Strafverfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren müssen. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind in den meisten Fällen nicht auf die Bedürfnisse von LSBTI-Personen eingestellt, die dort oft auch aus Angst vor erneuter Zurückweisung unsichtbar sind. LSBTI-Personen sind daher im Alter eher als Andere von Einsamkeit, Altersarmut, Diskriminierung, Re-Traumatisierung und fehlender Anbindung an das familiäre Umfeld oder das eigene Wohnviertel betroffen. Beim adäquaten Umgang mit älteren LSBTI in der ambulanten und stationären Altenpflege geht es im Kern nicht um spezielle Pflegehandlungen, sondern um eine offene, zugewandte und verständnisvolle Haltung als Grundlage für das pflegerische Handeln32. Dies setzt voraus, dass das Pflegepersonal, das für unterschiedliche Biographien und Diskriminierungserfahrungen sowie die Vielfalt von Identitäten und Lebensweisen sensibilisiert ist. Neben der Schulung von Mitarbeitenden zählen aber auch die Sichtbarkeit von LSBTI-Personen und eine Willkommenskultur in Pflegeeinrichtungen, sowie die Berücksichtigung genderspezifischer Bedürfnisse zu den Diversity-Merkmalen einer subjektorientierten Pflege.33 Ältere LSBTI in Köln In Köln lebten 2018 knapp 191.000 Menschen im Alter von 65 Jahren und älter.34 Ausgehend davon, dass sich bundesweit 6,9 Prozent und in Köln knapp 10,6 Prozent der Bevölkerung als LSBTI identifizieren, kann davon ausgegangen werden, dass es in Köln ungefähr 13.500 bis 21.000 LSBTI-Personen im Alter von 65 Jahren und älter gibt, von denen sich ein Großteil als lesbisch oder schwul bezeichnen wird. Die Tatsache, dass in Köln die Mehrheit (57 Prozent) aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause von Angehörigen oder befreundeten Privatpersonen gepflegt wird, deutet darauf hin, dass unter den schätzungsweise 2500 bis 4000 pflegebedürftigen LSBTI-Menschen in Köln, die tendenziell seltener Familienanschluss haben und häufiger alleine leben, der Bedarf an professioneller ambulanter Pflege oder stationärer Pflege überdurchschnittlich hoch ist.35 Im Moment gibt es in Köln eine stationäre Altenhilfeeinrichtung, die gezielt die Versorgung von LSBTI-Personen mit in den Blick genommen hat und bis Ende 2020 an einem neuen bundesweiten Modellprojekt zur Öffnung von Altenhilfeeinrichtungen36 für die Zielgruppe LSBTI teilgenommen hat. Ebenso gibt es in Köln seit 2005 zwei stadtweite Netzwerke, eins für schwule Senioren und eins für lesbische Seniorinnen, die von je einem Netzwerkkoordinator bzw. einer Netzwerkkoordinatorin betreut werden. Die Stadt Köln war die erste Kommune in Deutschland, die eine solche Netzwerkkoordination gefördert hat37. 31 Stummer, G. (2015): Kultursensible Pflege für Lesben und Schwule – Informationen für die Professionelle Altenpflege. rubicon e.V. (Hrsg.) 32 Gerlach, H. (2019): Zum adäquaten Umgang mit LSBTIQ in der ambulanten und stationären Altenpflege, Leitfaden für Führungskräfte. Landeshauptstadt Hannover (Hrsg.) 33 Schupp, M. (2019): Diversity-Merkmale einer „guten Pflege“ für lesbische Frauen, schwule Männer und Menschen mit HIV. BISS, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (Hrsg.) 34 Stadt Köln (2019), Statistisches Jahrbuch Köln 2019 35 Stadt Köln (2019), Bericht über die kommunale Pflegplanung 36 https://www.awo.org/queer-im-alter; aufgerufen am 20.11.2020 37 https://rubicon-koeln.de/alter-koeln/, aufgerufen am 20.11.2020 Seite 30 von 69 2.4.1 Ziele des Handlungsfeldes „Alter und Pflege“ Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: Städtische Alten- und Pflegeeinrichtungen bilden die Vielfalt der Gesellschaft in ihren Angeboten ab. Die Bedarfe von älteren LSBTI sind der Stadtverwaltung bekannt. Ein stadtweit zentraler Begegnungsraum steht älteren LSBTI zur Verfügung. In den Konzepten zur Quartiersentwicklung sind Räume für ältere LSBTI in den Stadtvierteln vorgesehen, entsprechende Angebote werden geschaffen. Unterstützungs- und Hilfsangebote für ältere LSBTI werden koordiniert. Fach- und Führungskräfte sowie Beiräte im Bereich Alter und Pflege (z.B. Einrichtungen, Heimaufsichten, Seniorenvertretungen) haben LSBTI-sensibles Wissen. Es gibt Altenpflegeeinrichtungen in Köln, die ein LSBTI-Siegel tragen. 2.4.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Alter und Pflege“ Nr. 4.1 Veranstaltungen mit LSBTI-Bezug in Alten- und Pflegeeinrichtungen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt prüft, inwieweit in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen niedrigschwellige Veranstaltungen und Angebote mit LSBTI-Bezug zur Sensibilisierung von Bewohner*innen und Mitarbeitenden (wie z.B. Erzählcafés mit LSBTI-Zeitzeugen, Filmvorführungen, Tanz-Tees mit einem lesbischem Tanz-Club oder Auftritt eines schwulen Chores) durchgeführt werden können. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 4.2 Bedarfserhebung LSBTI in Alter und Pflege Teilhabe/Ressourcen Die Stadt prüft, inwieweit eine Bedarfserhebung in Bezug auf Alter, Pflege und Versorgung für ältere LSBTI-Menschen in Köln sinnvoll ist. Gegebenenfalls wird diese von der Stadt initiiert und gefördert (z.B. als qualitative Stichprobenuntersuchung). Amt 50 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 4.3 Dezentrale Begegnungsräume Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass z.B. die Seniorennetzwerke bedarfsgerechte, dezentrale Begegnungsräume für ältere LSBTI-Menschen schaffen, z.B. in Bürgerzentren oder Räumen der Wohlfahrtsverbände. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig. Seite 31 von 69 Nr. 4.4 LSBTI-Themen im Seniorennetzwerk Sensibilisierung Die Stadt fördert die Sensibilisierung der Seniorennetzwerke für die Bedarfe von älteren LSBTI- Menschen. Die Seniorennetzwerke binden LSBTI-Themen in ihr Programm mit ein und schaffen bedarfsgerechte Angebote. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 4.5 Koordinierungsstelle für Hilfsangebote Teilhabe/Ressourcen Die Stadt fördert die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen für ältere LSBTI-Menschen, wie z.B. Besuchsdienste, Pflege- und Sozialberatung, Wohnraumberatung, Demenz, Beratung für pflegende Zu- und Angehörige. Amt 50 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 4.6 Schulungen Koordinator*innen der Seniorenarbeit Sensibilisierung Die Stadt unterstützt die Sensibilisierung der Koordinator*innen für die Seniorenarbeit in den Stadtbezirken für die Bedarfe von älteren LSBTI-Menschen. Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 4.7 Schulungen im Bereich Alter und Pflege Sensibilisierung Führungskräfte und Mitarbeitende, die für den Themenbereich Alter und Pflege zuständig sind, nehmen an Schulungen zum Thema geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und familiäre Vielfalt teil. Das Angebot steht auch für interessierte Externe offen. Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 4.8 Fachaustausch im Bereich Alter und Pflege Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt den fachlichen Austausch zu LSBTI-Themen im Bereich Alter und Pflege (z.B. Durchführung von Fachgesprächen zwischen Akteur*innen und LSBTI-Expert*innen oder Kooperationen bei Fachtagen). Amt 50/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 4.9 Sensibilisierung von Seniorenbeiräten Sensibilisierung Die Stadt initiiert eine Sensibilisierung der Seniorenvertreter*innen und Seniorenbeiräten über die besonderen Belange von LSBTI-Senior*innen (z.B. durch einen fachlichen Austausch mit LSBTI- Expert*innen oder einen Vortrag in der Seniorenvertretung oder StadtAG Seniorenpolitik). Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 32 von 69 Nr. 4.10 LSBTI-Themen bei Pflegekonferenz Sensibilisierung Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konferenz „Alter und Pflege“ werden der Themenbereich LSBTI-sensible Pflege sowie die Bedarfe von LSBTI-Senior*innen thematisiert. Amt 50 wird so bereits umgesetzt Nr. 4.11 LSBTI-Themen in der Pflegeausbildung Sensibilisierung Die Stadt Köln prüft, inwieweit sie Einfluss auf das Curriculum der Pflegeausbildung nehmen kann, um dort LSBTI-Themen zu verankern. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 4.12 Fragen zur Selbstbestimmung, Privat- und Intimsphäre Teilhabe/Sichtbarkeit Die Heimaufsicht der Stadt Köln stellt sicher, dass Fragen zur Selbstbestimmung, Privat- und Intimsphäre nicht nur den Einrichtungsleitungen sondern auch den Bewohner*innen und den Angehörigen gestellt werden. Sollten dabei Defizite auftauchen, werden geeignete Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Situation für LSBTI-Menschen gezogen. Amt 50 wird so bereits umgesetzt Nr. 4.13 Privatsphäre in der Altenpflege Teilhabe/Sichtbarkeit Die Heimaufsicht prüft in den Einrichtungen der Altenpflege die Einhaltung der Privatsphäre insbesondere in Hinblick auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität der Bewohner*innen regelmäßig. Amt 50 wird so bereits umgesetzt Nr. 4.14 Biografische Dokumentation in Pflegeheimen Standard Die Heimaufsicht der Stadt Köln stellt sicher, dass neben der Pflegedokumentation die biografische Dokumentation als Standard durchgeführt wird, damit ggf. auch auf die besondere Lebenssituation von LSBTI-Senior*innen eingegangen werden kann. Amt 50 wird so bereits umgesetzt Nr. 4.15 Qualitätsstandard für Alten- und Pflegeeinrichtungen Standards Die Stadt Köln prüft die Übernahme von Qualitäts- und Diversity-Standards für Bereiche der Altenpflege (stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste) für die von ihr betriebenen oder geförderten Angebote. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 33 von 69 Nr. 4.16 Finanzierung Selbsthilfe und Seniorenarbeit Ressourcen Die Stadt sichert fortlaufend die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfe-, Freizeitgruppen und Vernetzungsaktivitäten älterer LSBTI-Menschen und baut diese bei Bedarf aus. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 4.17 LSBTI-zielgruppenspezifische Fachberatung „Senioren“ Ressourcen Die Stadt beabsichtigt, die finanzielle Förderung der bestehenden bezirksübergreifenden lesbisch- schwulen zielgruppenspezifischen Fachberatung „Senioren“ sicherzustellen. Eine Angebotserweiterung wird angestrebt. Die finanziellen Ressourcen sollen an die Förderung von Personalkostenerstattung vergleichbarer Programme angeglichen werden. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Seite 34 von 69 2.5 Handlungsfeld 5: Kultur Das Handlungsfeld „Kultur“ umfasst die Bereiche Kunst, Kultur, kulturpolitische Veranstaltungen, die LSBTI-Erinnerungskultur sowie den interkulturellen Austausch zum Thema LSBTI im Rahmen der Kölner Städtepartnerschaften. Kulturschaffende tragen auf verschiedenste Weisen dazu bei, Menschen zu verbinden, Grenzen zu überwinden und Vorurteile abzubauen. Auch in Köln sorgen verschiedenste Gruppen und Einzelpersonen aus der Kunst- und Kulturszene für Sichtbarkeit und Akzeptanzförderung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Kulturangebote mit einem starken LSBTI-Bezug stammen dabei sowohl aus den Programmen verschiedener Kultur- oder Filmfestivals, aus dem musikalischen Bereich (z.B. die lesbischen, schwulen und gemischten Kölner Chöre oder ein schwul-lesbisches Symphonieorchester) als auch aus dem Bereich der LSBTI-Erinnerungskultur (z.B. Gedenkveranstaltungen am Mahnmal für die schwul-lesbischen Opfer der NS-Zeit, historische Stadtführungen mit einem schwulen oder lesbischen Fokus). Darüber hinaus wird das LSBTI-Kulturangebot in Köln von einer Vielfalt an freischaffenden Künstler*innen und auch durch Aktivitäten der schwul-lesbischen Kölner Karnevals-Kultur bereichert. Des Weiteren tragen diverse kleinere oder größere kulturpolitische Veranstaltungen von Gruppen der LSBTI-Communities zur Sichtbarkeit, zum Austausch, zur Vernetzung oder zur Akzeptanzförderung bei. Dabei zählt der Kölner CSD, mit seinem zweiwöchigen „ColognePride“-Programm und mit einer Besucherzahl von über einer Millionen Menschen zu einer der größten kulturpolitischen Veranstaltungen von Köln (siehe Handlungsfeld 7). Das 2018 geschaffene Referat "Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle Teilhabe" im Kulturamt der Stadt Köln hat bei der Erstellung des „Förderkonzept zur kulturellen Teilhabe“ zur Identifizierung von Zugangsbarrieren und Zugangschancen verschiedener Gruppen u.a. auch Kunst- und Kulturschaffenden aus dem LSBTI-Bereich beteiligt.38 Ziel ist es, Instrumente und Maßnahmen für einen möglichst barrierefreien Zugang zu Kunst und Kultur für alle Menschen in Köln zu entwickeln - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozialem Hintergrund, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, geistiger oder körperlicher Einschränkung. Als Handlungsempfehlung der Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ wird bekräftigt, dass zur Steigerung der Attraktivität von Köln sowohl als Wohnort als auch als Reiseziel für LSBTI- Personen, der Erhalt aber auch der Ausbau von LSBTI-spezifischen Angeboten zu sichern ist39. Kulturangebote zählen dabei genauso dazu wie eine kontinuierliche Förderung einer Kultur der Vielfalt, Akzeptanz und Weltoffenheit in der Stadt. Des Weiteren sind Städtepartnerschaften ein festes Element des interkulturellen Austauschs in vielen Städten, das einerseits die internationale Zusammenarbeit fördern und gleichzeitig auch Themen der kommunalen Menschenrechtsarbeit vorantreiben kann. Der Einsatz für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ist ein langfristiges Ziel der kommunalen Außen- und Menschenrechtspolitik der Stadt Köln40, die Beziehungen zu 22 internationalen Partnerstädten pflegt. So betont eine weitere Handlungsempfehlung der Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“, dass Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte von LSBTI in Kölns Partnerstädten weiter gefördert werden sollten, damit die Stadt ihrer Vorbildfunktion, was die Akzeptanz und die Förderung von Vielfalt betrifft, auch auf internationaler Ebene gerecht werden kann. 38 Stadt Köln (2019): Mitteilung zum Beteiligungsverfahren Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=89296 39 Stadt Köln (2019): LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.51, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/ 40 Stadt Köln (2020): Mitteilung zum „Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln“, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=97038 Seite 35 von 69 2.5.1 Ziele des Handlungsfeldes „Kultur“ Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: Kulturschaffende sowie künstlerische und kulturpolitische Projekte und Veranstaltungen, die die Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fördern, erfahren öffentliche Anerkennung und städtische Unterstützung. Begegnungsräume der Kölner LSBTI-Szene, in denen sich LSBTI-Menschen in ihrer Freizeit in einem geschützten Rahmen treffen können, sind ausreichend vorhanden. In städtischen Kultureinrichtungen gibt es zusätzlich „Toiletten für alle Geschlechter“. Die Stadt Köln fördert Projekte und Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur und steht in engem Austausch mit diesen. Durch den Ausbau des städtepartnerschaftlichen Austauschs werden die Menschenrechte von LSBTI in Kölner Partnerstädten gestärkt sowie der Erfahrungsaustausch zu LSBTI- Themen sowohl auf Verwaltungs- als auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gefördert. 2.5.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Kultur“ Nr. 5.1 LSBTI-Themen im Förderkonzept für Kulturelle Teilhabe Teilhabe/Ressourcen Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt werden im „Förderkonzept für Kulturelle Teilhabe“ der Stadt Köln berücksichtigt. Kunstprojekte hierzu werden im Rahmen der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes unterstützt. Amt 41 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 5.2 Förderung von LSBTI-Kulturprojekten Ressourcen Die Stadt Köln stellt die Förderung für bestehende LSBTI-Kulturangebote (z.B. queeres Filmfest) sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 41 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 5.3 LSBTI-Themen bei den Bühnen der Stadt Köln Sichtbarkeit/Teilhabe Im Programm der Bühnen der Stadt Köln werden LSBTI-Themen berücksichtigt. Amt 46 wird teilweise bereits umgesetzt Seite 36 von 69 Nr. 5.4 Unisex-Toiletten in städtischen Kultureinrichtungen Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit in städtischen Kultureinrichtungen (Bestands- und Neubauten) zusätzlich zu Toiletten für Männer und Frauen auch „Toiletten für alle Geschlechter“ (ggf. als barrierefreie Einpersonenanlagen mit zusätzlichem Wickeltisch) eingerichtet werden können. Dez. VII/ Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 5.5 Unterstützung kulturpolitischer LSBTI- Veranstaltungen und -Projekte Ressourcen Die Stadt Köln unterstützt Gruppen der LSBTI-Communities (z.B. lesbische Frauen oder transgeschlechtlicher Menschen) bei der Durchführung von kulturpolitischen Projekten und Veranstaltungen, die der Sichtbarkeit, der Akzeptanzförderung oder dem Erfahrungsaustausch dienen, (z.B. Lesbenfrühlingstreffen, Dyke* March Cologne, Trans*-Pride Cologne) auf personellem, ideellem oder finanziellem Wege. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 5.6 Veranstaltungskalender der Stadt Köln Sichtbarkeit/Teilhabe Der Veranstaltungskalender der Stadt Köln wird um die Kategorie LSBTI erweitert. Veranstaltungen mit LSBTI Bezug, an denen die Stadt beteiligt ist (wie z.B. Veranstaltungen des Cologne Pride) werden in den Kalender aufgenommen. Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 5.7 Austausch zwischen LSBTI-Szene und Stadt Köln Teilhabe/Sensibilisierung Um den Erhalt von Begegnungsräumen der LSBTI-Communities zu sichern (z.B. den Szene- Bereich „Schaafenstraße“) schafft die Stadt Köln bei Bedarf Möglichkeiten zum Austausch mit den Verantwortlichen. Amt 32 wird so bereits umgesetzt Nr. 5.8 LSBTI-Begegnungszentrum Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln prüft bei Bedarf, inwieweit sie die Entwicklung möglicher Maßnahmen zum Aufbau eines neuen zentral-gelegenen LSBTI-Begegnungszentrums (z.B. mit Beratungs-, Begegnungs- und Veranstaltungsräumen für verschiedene Gruppen der Kölner LSBTI-Communities) unterstützen kann. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 37 von 69 Nr. 5.9 Ausstellungen zu LSBTI-Themen Sichtbarkeit/Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt die Umsetzung von Ausstellungen zu LSBTI-Themen (z.B. durch Teilnahme an der jährlichen Foto-Ausstellung des Rainbow Cities Netzwerks oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten). Amt 16 wird so bereits umgesetzt LSBTI-Erinnerungskultur Nr. 5.10 Förderung von LSBTI-Erinnerungskultur Ressourcen Die Stadt Köln stellt die bestehende Förderung für Projekte und Organisationen der LSBTI- Erinnerungskultur sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 44 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr.5.11 Bestandssicherung von LSBTI-Geschichte Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln sichert die Dokumentation im Bereich LSBTI-Geschichte durch eigene Aktivitäten des Historischen Archivs und durch Kooperation mit Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur (z.B. für Zeitzeugeninterviews oder Digitalisierungsprojekte). Amt 44 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 5.12 Pflege des NS-Opfer-Mahnmals Teilhabe/Sichtbarkeit Die Stadt Köln übernimmt in Zusammenarbeit mit den Mahnmal-Paten die Pflege des Mahnmals für die homosexuellen Opfer der NS-Zeit und sorgt für einen ausreichenden Graffiti-Schutz der Oberfläche. Dezernat VII wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 5.13 Pflege der Kunstinstallation “Namen und Steine“ Teilhabe/Sichtbarkeit Die Stadt Köln übernimmt in Zusammenarbeit mit der AIDS-Hilfe Köln die Kontrolle der Installation „Namen und Steine“, die dem Andenken an Menschen gewidmet ist, die in den letzten Jahrzehnten an den Folgen von AIDS gestorben sind. Insbesondere zum Cologne Pride wird eine Überprüfung des baulichen Zustands veranlasst. Dezernat VII wird so bereits umgesetzt Seite 38 von 69 Nr. 5.14 Austausch über Verlegung von Stolpersteinen Teilhabe/Sichtbarkeit Bei der Verlegung von Stolpersteinen für homosexuelle Opfer der NS-Zeit steht das NS- Dokumentationszentrum im engen Austausch mit den Organisationen der LSBTI- Erinnerungskultur. Dezernat VII wird so bereits umgesetzt Nr. 5.15 Benennung von Straßen und Plätzen Teilhabe/Sichtbarkeit In Kooperation mit Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur erstellt die Stadt Köln eine Liste von LSBTI-Persönlichkeiten, die die Kriterien zur Benennung von Straßen und Plätzen erfüllen, und legt diese den zuständigen Gremien (Bezirksvertretungen) bei Bedarf zur Entscheidung vor. Amt 23 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 5.16 Kooperation Museen und LSBTI-Erinnerungskultur Teilhabe/Sichtbarkeit Die städtischen Museen kooperieren mit Organisationen der LSBTI Erinnerungskultur (z.B. CSG, Frauengeschichtsverein) um LSBTI-Geschichte in Köln sichtbar zu machen (z.B. sie informieren diese frühzeitig z.B. über geplante Ausstellungen in städtischen Museen, damit von den Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur ggf. korrelierende Angebote erstellt werden können). Dezernat VII im laufenden Geschäft umsetzbar Internationaler LSBTI-Austausch mit Partnerstädten Nr. 5.17 Förderung des LSBTI-Austauschs mit Kölner Partnerstädten Ressourcen Die Stadt Köln fördert den bestehenden internationalen LSBTI-Austausch mit den Partnerstädten und baut diesen bei Bedarf aus. Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 5.18 Einladung von LSBTI-Organisationen aus Partnerstädten Akzeptanz/Teilhabe Die Stadt Köln lädt Vertreter*innen von LSBTI-Organisationen sowie LSBTI- Menschenrechtsaktivist*innen aus wechselnd ausgewählten Partnerstädten zu einem mehrtätigen Austauschprogramm (z.B. unter dem Motto „Sister Cities stand Together – LGBTI Rights are Human Rights“) nach Köln ein. Amt 01/Amt 16 wird so bereits umgesetzt Seite 39 von 69 Nr. 5.19 Solidaritätsbesuche in Partnerstädten Sichtbarkeit/Akzeptanz Offizielle Vertreter*innen der Stadt Köln nehmen auf Einladung von lokalen LSBTI- Menschenrechtsorganisationen z.B. an Pride-Veranstaltungen in Kölner Partnerstädten teil, um Solidarität und Unterstützung der Stadt Köln mit den jeweiligen LSBTI-Communities zum Ausdruck zu bringen. Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 5.20 LSBTI-Themen im Fachaustausch mit Partnerstädten Sensibilisierung Im Rahmen des Ausbaus des Fachaustauschs mit verschiedenen Kölner Partnerstädten zur Förderung der Bürger- und Menschenrechte (z.B. auf Verwaltungsebene) werden die Themenbereiche Vielfalt und Diversität, insbesondere auch LSBTI-Rechte, mit berücksichtigt. Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt Seite 40 von 69 2.6 Handlungsfeld 6: Sport Einerseits hat sportliche Betätigung einen sehr hohen Stellenwert in der Freizeitgestaltung der Bevölkerung, andererseits bestehen gerade im Sportbereich noch große Unsicherheiten und Vorurteile im Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Im Profifußball der Männer gibt es z.B. noch keinen einzigen Fall in Deutschland, in dem sich ein Spieler noch während seiner aktiven Zeit als schwul oder bisexuell geoutet hat. Rahmenbedingungen wie Gemeinschaftsumkleiden und -duschen sowie die heteronormative Zuordnung der Geschlechter in den meisten Sportarten sind insbesondere für trans- und intergeschlechtliche Menschen oftmals angstbesetzt oder ausgrenzend. Studienergebnisse Die 2019 veröffentlichten Ergebnisse einer ersten flächendeckenden europäischen Studie zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität im Sport „Outsport“41, an der deutschlandweit 858 LSBTI-Personen teilgenommen haben, zeigen, dass homo- und transfeindliche Sprache vor allem in Teamsportarten (von 63 Prozent der Befragten) sowie auf höheren Leistungsebenen (65 Prozent) beobachtet wird42. Hinzu kommt, dass 16 Prozent aller in Deutschland Befragten, die aktiv Sport treiben, in den letzten 12 Monaten persönliche negative Erfahrungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beim Sport gemacht haben. Vor allem Trans*Personen (40 Prozent) berichteten von konkreten Diskriminierungserfahrungen. Gemäß den Handlungsempfehlungen der Studie wird u.a. zu einer Sensibilisierung der Übungsleitungen, der Verankerung einer Antidiskriminierungsklausel in den Satzungen der Vereine (mit explizitem Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt) sowie zu medialen Kampagnen zur Wertschätzung von Vielfalt geraten. LSBTI Sport in Köln In Köln existiert mit dem SC Janus e.V. der größte und älteste Sportverein in Europa, der die Belange von LSBTI-Personen offensiv berücksichtigt und bereits 1980 begonnen hat, Schwulen und Lesben ein diskriminierungsfreies Umfeld zu bieten, um gemeinsam Sport zu treiben. Heute bietet der Verein, der 2019 insgesamt 1620 Mitglieder zählte, lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-und intergeschlechtlichen Menschen sowie deren Freund*innen mehr als 80 Sportangebote in 45 Sportarten an sieben Tagen der Woche an43. Insgesamt gibt es in Köln ca. 750 Sportvereine, die insgesamt über 300.000 Mitglieder haben44. Ebenso leistet der jährlich stattfindende „Come-Together-Cup“, ein überregionales Fußballturnier, das jährlich zur Verständigung zwischen homo- und heterosexuellen Menschen als Freizeitsport- Veranstaltung mit ca. 19.000 Zuschauenden stattfindet45, einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Sport. Auch andere sportliche Großveranstaltungen, wie die 2010 in Köln ausgetragenen internationalen Gay Games VIII, an denen ungefähr 9.500 LSBTI-Personen aus über 70 Ländern teilgenommen haben46, zeigen, wie groß der Bedarf nach einem diskriminierungsfreien Raum oder geschütztem Rahmen für LSBTI-Personen im Sport noch ist. Abgeleitet von den Handlungsempfehlungen der Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“47 sollte der Erhalt und Ausweitung von LSBTI-spezifischen Sportangeboten weiter gefördert werden, damit Köln seine Attraktivität als Wohnort und Reiseziel für LSBTI beibehalten und ausbauen kann. 41 http://www.out-sport.eu/?lang=de; aufgerufen am 20.11.2020 42 Hartmann-Tews,I.; Braumüller, B. & Menzel, T. (2019): Sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Sport. Ausgewählte Ergebnisse und Handlungsempfehlungen; Deutschland; Sporthochschule Köln (Hrsg.) 43 https://www.sc-janus.de/, aufgerufen am 20.11.2020 44 Stadt Köln (2019), Statistisches Jahrbuch Köln 2019, S. 268 45 https://www.come-together-cup.de, aufgerufen am 20.11.2020 46 https://gaygames.org/History/, aufgerufen am 20.11.2020 47 Stadt Köln (2019): LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.51, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/ Seite 41 von 69 2.6.1 Ziele des Handlungsfeldes „Sport und Freizeit“ Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass LSBTI-Menschen in Köln Sportangebote wahrnehmen können, ohne dabei Diskriminierung erleben zu müssen. Kölner Sportvereine sind offen für Vielfalt und setzen sich aktiv für den Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit ein. Übungsleitungen, Trainer*innen sowie hauptamtliche Beschäftigte sind zu LSBTI-Themen im Bereich Sport sensibilisiert. Die Stadt Köln unterstützt die Möglichkeit zur Teilhabe von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in stadteigenen und öffentlich geförderten Sportstätten Kölns. 2.6.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Sport und Freizeit“ Nr. 6.1 Unterstützung von LSBTI-Sportveranstaltungen Ressourcen Die Stadt Köln unterstützt bedeutende Sportveranstaltungen mit LSBTI-Bezug (wie z.B. den „Come together Cup“) sowohl ideell (z.B. durch werbewirksame Aktionen) als auch durch Bereitstellung von Ressourcen. Amt 52 wird so bereits umgesetzt Nr. 6.2 Bewerbung von LSBTI-Sportangeboten Teilhabe Auf der Webseite der Stadt Köln wird im Bereich Sport auch auf Sportangebote, die sich explizit an LSBTI-Menschen richten (ähnlich der Verlinkung zum Behindertensport) verwiesen. Amt 52 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 6.3 Unterstützung von Vielfalt im Sport Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. als Kooperationspartnerin) Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die Vielfalt im Sport zum Thema haben und sich gegen Homo- und Transfeindlichkeit stellen. Amt 52 wird so bereits umgesetzt Nr. 6.4 Ansprechperson im Sportamt Sensibilisierung/Teilhabe Im Sportamt der Stadt Köln gibt es eine Ansprechperson für Diversity-Themen, die auch für LSBTI-Themen im Sport bzw. für das Thema Homo- und Transfeindlichkeit im Sport zuständig ist. Amt 52 wird so bereits umgesetzt Seite 42 von 69 Nr. 6.5 LSBTI-Themen im Sportentwicklungsplan Sensibilisierung/Teilhabe Bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans werden LSBTI-Themen (wie z.B. der Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit im Sport oder die besonderen Bedarfe von trans- und intergeschlechtlichen Menschen) mit berücksichtigt. Amt 52 wird so bereits umgesetzt Nr. 6.6 Vielfalts-Themen bei Sportvereinen Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit mit Sportvereinen, die in ihrer Arbeit (z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit, der Mitgliederwerbung oder der Schulung von Übungsleitungen) verschiedene Vielfalts-Themen (Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit zusätzlich dem Abbau von Rassismus im Sport) berücksichtigen, Kooperationsvereinbarungen mit Bonuszahlungen eingegangen werden können. Amt 52 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 6.7 Vielfalts-Siegel bei Sportvereinen Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit die Einführung eines "Vielfalts-Siegels" (z. B. in Form einer Selbstverpflichtungserklärung oder vereinbarten Qualitätskriterien) für Kölner Sportvereine realisierbar ist. Das Siegel sollte deutlich machen, dass der Verein Vielfalt wertschätzt, sich aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzt und Sportbegeisterten unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität willkommen heißt. Amt 52 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 6.8 Qualifizierungsoffensive zu LSBTI-Themen im Sport Sensibilisierung Die Stadt Köln bewirkt in Kooperation mit dem Stadtsportbund, dass LSBTI-Themen in der bestehenden Qualifizierungsförderung (wie z.B. der Übungsleiterausbildung oder im Bereich der Weiterbildung von hauptamtlich Beschäftigten) im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive zum Thema „Vielfalt“ berücksichtigt werden. Amt 52 wird so bereits umgesetzt Nr. 6.9 Unisex-Toiletten und Unisex-Umkleiden in Sportstätten Teilhabe Die Stadt prüft, inwieweit an städtischen Außensportanlagen sowie an städtischen Turn- und Sporthallten (Bestands- und Neubauten) die Einrichtung von „Toiletten für alle Geschlechter“ und „Umkleiden für alle Geschlechter“ als Einpersonenanlagen zum Schutz insbesondere von trans- und intergeschlechtlichen Personen möglich ist. Amt 52/Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 43 von 69 Nr. 6.10 Geschützte Schwimmzeiten für Trans*- und Inter* Teilhabe Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass das bestehende Angebot für geschützte Schwimmzeiten für trans- und intergeschlechtliche Menschen in einem städtischen Schwimmbad erhalten bleibt und bei Bedarf ausgebaut wird. Amt 16 wird so bereits umgesetzt Nr. 6.11 Kooperation mit Sportvereinen bei Kampagnen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt kooperiert mit Kölner Sportvereinen, wenn diese Antidiskriminierungs-Kampagnen zu Vielfalts- oder LSBTI-Themen durchführen (z.B. „Lebe wie Du bist“ Diversity-Kampagne des 1.FC Köln und der Kölner Haie). Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 6.12 Beteiligung an LSBTI-Sportveranstaltungen Sensibilisierung Die Stadt Köln wirbt dafür, dass sich Mitglieder des städtischen Netzwerks der LSBTI- Mitarbeitenden „Buntwerk“ oder der städtischen Betriebssportgemeinschaft (BSG Stadt Köln e.V.) an Sportveranstaltungen mit LSBTI-Bezug (wie z.B. dem „Come Together Cup“ oder dem „Run of Colours“) beteiligen. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 44 von 69 2.7 Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus Neben direkten wirtschaftlichen Auswirkungen, die LSBTI-Menschen auf eine Stadt haben können (durch ihre Konsumkraft oder durch Tourismus), weisen diverse Studien darauf hin, dass es einen Zusammenhang zwischen der Wertschätzung von LSBTI-Menschen und wirtschaftlichem Erfolg gibt. So hat sich auch die von der Stadt Köln beauftragte Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“48 damit beschäftig, ob bzw. in welcher Form und in welchem Ausmaß LSBTI-Menschen in Köln relevant für die Wirtschaftskraft Kölns sind. LSBTI als Wirtschaftskraft für Köln Allein durch ihre Größe stellt die Gruppe von Menschen, die sich in Köln als „lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer“ identifizieren (laut Studie 10,6 Prozent der Bevölkerung Kölns, mindestens 87.000 Personen, die zwischen 18 und 75 Jahre alt sind) eine Wirtschaftskraft dar. Insbesondere schwule Männer, die etwas häufiger als die Gesamtbevölkerung erwerbstätig sind und meist in Haushalten ohne Kinder leben, scheinen auch in Köln über ein überdurchschnittlich hohes Kaufkraftpotenzial zu verfügen, von dem besonders die Kölner Gastronomie profitieren kann49. Köln als Reiseziel für LSBTI Die Tourismusbranche hat LSBTI-Menschen, insbesondere aber Schwule und Lesben, als kaufkräftige Zielgruppe identifiziert und wirbt mit zugeschnittenen Angeboten um sie. So hat auch die Kölner Studie festgestellt, dass LSBTI-Menschen aus Deutschland überdurchschnittlich häufig Städtereisen unternehmen und öfter als der bundesdeutsche Durchschnitt Köln besuchen. Köln ist damit nicht nur ein attraktiver Wohnort sondern auch ein attraktives Reiseziel für LSBTI aus ganz Deutschland und der ganzen Welt. Sowohl der „Europride“ 2002 als auch die „Gay Games“ 2010 haben auch viele internationale Gäste nach Köln gebracht. Neben vielen kleineren regelmäßig stattfindenden LSBTI-Veranstaltungen profitieren in Köln Tourismus und Gastronomie enorm vom jährlich stattfindenden zweiwöchigen „Cologne Pride“-Programm, das traditionell am ersten Juli- Wochenende mit der Kölner CSD Demo/Parade seinen Abschluss findet und laut Presseberichten in den Jahren 2018 und 2019 von schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen (Einheimische sowie nationale und internationale Gäste) besucht wurde. Der Kölner CSD zählt damit zu einer der größten Pride-Veranstaltungen Europas und einer wichtigen Großveranstaltung in Köln. Insgesamt gab es in Köln im Jahr 2018 ungefähr 3,7 Millionen Gästeankünfte und 6,3 Millionen Übernachtungen50. 1,2 Millionen Gäste sind aus dem Ausland angereist. Nach der gängigen Schätzung, dass 5 bis 10 Prozent der Reisenden LSBTI-Menschen sind, haben in 2018 schätzungsweise mindestens 60.000 bis 120.000 LSBTI-Menschen aus dem Ausland Köln besucht. Weltoffenheit und Toleranz als positive Standortfaktoren für Köln Ferner zeigte die Studie, dass Weltoffenheit und Toleranz von Unternehmen in Köln als wichtiger Standortvorteil für Köln bewertet werden und Köln attraktiver für hochqualifizierte Fachkräfte machen (86 Prozent der befragten Unternehmen stimmten hier zu). In einer Stadt, in der nicht nur kulturelle, sondern auch sexuelle oder die geschlechtliche Vielfalt offen gelebt werden kann, fühlen sich neben qualifizierten Fachkräften vor allem auch jüngere Unternehmen wohl. Die Gesamtergebnisse der Studie legen deutlich dar, dass die Anzahl von LSBTI-Menschen, der tolerante Umgang mit LSBTI-Menschen und das offene und bunte Image Kölns miteinander zusammenhängen und ein positiver Standortfaktor für Köln sind. Toleranz, Weltoffenheit und Vielfalt sind Eigenschaften, die den Markenkern von Köln prägen und die Stadt attraktiv machen. Diese Ergebnisse unterstützen die These, dass LSBTI-freundliche Unternehmen, Städte und Länder auf dem globalen Markt wettbewerbsfähiger und damit wirtschaftlich erfolgreicher sind.51 48 Stadt Köln (2019), LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/soziales/lesben-schwule-transgender/studie-lsbtiq-als-wirtschaftsfaktor-fuer-koeln 49 Tendenzaussage aufgrund der geringen Stichprobengröße für Köln 50 Stadt Köln (2019), Statistisches Jahrbuch Köln 2019 51 Miller, J. & Parker, L. (2018): Open for Business. Strengthening the economic case. https://open-for- business.org/ Seite 45 von 69 Andere Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass Länder, die mehr Rechte für LSBTI- Menschen haben, in der Regel ein höheres Bruttosozialprodukt verzeichnen, als Länder, in denen LSBTI-Menschen weniger Rechte haben oder strukturell diskriminiert werden52. Entsprechend wird in den Handlungsempfehlungen der Kölner Studie auch darauf hingewiesen, dass aus Sicht der positiven Markenführung dieses Image auch in Zukunft gepflegt und ausgebaut werden sollte. Dazu zählt ein stärkeres Bewerben dieses LSBTI-freundlichen Markenkerns sowohl in der Wirtschaft als auch im Bereich Tourismus genauso wie die Steigerung der Attraktivität von Köln als Reiseziel oder als Wohnort für LSBTI-Menschen. 2.7.1 Ziele des Handlungsfeldes „Wirtschaft und Tourismus“ Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz (im Allgemeinen) sowie LSBTI-Freundlichkeit sind prägende Eigenschaften von Köln, die zu seinem Erhalt entsprechend gepflegt werden. Die Stadt Köln und die stadteigenen Betriebe nutzen die Regenbogensymbolik als positiven Standortfaktor und als Bekenntnis zur LSBTI-Bevölkerung Köln. Köln ist ein LSBTI-freundliches Reiseziel und wird dementsprechend von der Stadt Köln und den stadteigenen Betrieben als „LSBTI-Hochburg“ beworben. Die Stadt Köln und die stadteigenen Betriebe bewerben Köln als weltoffenen, vielfältigen und toleranten sowie LSBTI-freundlichen Wirtschaftsstandort. 2.7.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Wirtschaft und Tourismus“ Nr. 7.1 Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz als positive Standortfaktoren Sichtbarkeit/Akzeptanz Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH setzt die Standortfaktoren Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz in der Kommunikation zielgerichtet ein und betont diese anlassbezogen im Zusammenspiel mit weiteren relevanten Faktoren (z.B. LSBTI-Freundlichkeit) für den Wirtschaftsstandort Köln. KölnBusiness wird so bereits umgesetzt Nr. 7.2 Regenbogen-Symbolik im Standortmarketing der Wirtschaftsförderung Sichtbarkeit/Akzeptanz Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH nutzt in ihrer Kommunikation (z.B. bei Imagefilmen) je nach Kontext die Regenbogen-Symbolik oder weitere Symbole oder Metaphern, um die Vielfalt und Offenheit der Kölner Bevölkerung sowie der Wirtschaft Kölns zu betonen. KölnBusiness wird so bereits umgesetzt 52 https://www.umass.edu/newsoffice/article/new-study-finds-countries-more-rights-lgb, abgerufen am 22.12.2020 Seite 46 von 69 Nr. 7.3 Regenbogenflaggen auf Rheinbrücken Sichtbarkeit/Akzeptanz Zu Großveranstaltungen mit LSBTI-Bezug, (wie z.B. dem Cologne Pride/Kölner CSD), werden ausgewählte Rheinbrücken mit der Regenbogenflagge geschmückt. Amt 16 wird so bereits umgesetzt Nr. 7.4 Förderung des Kölner CSD Ressourcen Die Stadt Köln unterstützt die Durchführung des Kölner „Christopher-Street-Day“-Wochenendes bzw. des „Cologne Pride“-Programms als eine wichtige Großveranstaltung für Köln, sie stellt dabei die bestehende finanzielle Förderung zur personellen Ausstattung der Geschäftsstelle des Veranstalters durch die Stadt sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 7.5 Stadtinformationskampagne zum Cologne Pride Sichtbarkeit/Teilhabe Die Stadt Köln stellt die Stadtinformationsanlagen zum jährlichen Kölner CSD/Cologne Pride zur Bewerbung des jeweiligen Mottos zur Verfügung. Amt 13 wird so bereits umgesetzt Nr. 7.6 Beflaggung Rathaus mit Regenbogenfahne Sichtbarkeit/Akzeptanz Das Rathaus der Stadt Köln wird sowohl zum jährlich stattfindenden CSD-Wochenende (meist Anfang Juli) als auch anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi- und Transphobie (IDAHOBIT, jährlich am 17. Mai) mit der Regenbogenfahne beflaggt. Anlassbezogen kann das Rathaus nach Einzelfallprüfung auch an anderen Tagen mit der Regenbogenfahne (oder anderen Pride-Fahnen) beflaggt werden. Amt 01 wird so bereits umgesetzt Nr. 7.7 Beflaggung städtischer Gebäude mit Regenbogenfahne Sichtbarkeit/Akzeptanz Die Stadt Köln initiiert, dass möglichst viele städtische Gebäude (zusätzlich zum Rathaus und den Bezirksrathäusern) sowie Gebäude der städtischen Töchter zum CSD/Cologne Pride die Regenbogenflagge hissen. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 47 von 69 Nr. 7.8 Regenbogensymbolik im touristischen Standortmarketing Sichtbarkeit/Akzeptanz KölnTourismus nutzt in der Kommunikation (z.B. auf der Homepage, in Imagefilmen oder Broschüren) die Regenbogensymbolik oder weitere Symbole oder Metaphern, um die Weltoffenheit, Vielfältigkeit oder Toleranz der Kölner Bevölkerung zu betonen und Köln als LSBTI- freundliches Reiseziel zu bewerben. KölnTourismus wird so bereits umgesetzt Nr. 7.9 Regenbogensymbolik im Infocenter von KölnTourismus Sichtbarkeit/Akzeptanz Das zentrale Infocenter von KölnTourismus spricht außenwirksam LSBTI-Gäste an (z.B. durch Regenbogenfahnen auf dem Dach, Regenbogensymbolik im Schaufenster, Plakate zu LSBTI Veranstaltungen). KölnTourismus wird so bereits umgesetzt Nr. 7.10 Info-Broschüre für LSBTI-Gäste Teilhabe KölnTourismus gibt in Zusammenarbeit mit den Kölner LSBTI-Communities eine Info-Broschüre für LSBTI-Gäste (z.B. einen queeren Stadt- oder Reiseführer) heraus, die dann sowohl online als auch in gedruckter Form veröffentlicht bzw. verteilt wird. KölnTourismus wird so bereits umgesetzt Nr. 7.11 Stadtführungen zu LSBTI-Themen Teilhabe/Sichtbarkeit Stadtführungen zu LSBTI-Themen werden bei entsprechender Nachfrage von KölnTourismus organisiert, Führungen von externen (auch LSBTI-) Anbietern können bei KölnTourismus beworben werden. KölnTourismus im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 7.12 LSBTI als Zielgruppe von KölnTourismus Teilhabe/Sichtbarkeit KölnTourismus bewirbt in Abstimmung mit der strategisch-konzeptionellen Zielgruppensystematik Köln als Reiseziel für LSBTI-Gäste (national und international) und setzt dies durch geeignete zielgruppenorientierte Maßnahmen (z.B. durch einen Ausbau der Homepage zu LSBTI-Angeboten) um. KölnTourismus im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 48 von 69 Nr. 7.13 Antidiskriminierungs-Hinweis für Besucher*innen der Stadt Köln Sensibilisierung/Sichtbarkeit KölnTourismus prüft, wo und wie ein Antidiskriminierungs-Hinweis, der in Kooperation mit der Stadt Köln formuliert wird, sichtbar für Kölnbesuchende abgebildet und verbreitet werden kann (z.B. auf der Homepage von Köln Tourismus). KölnTourismus Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 7.14 Austausch zwischen Wirtschaft und LSBTI- Communities Teilhabe Die Stadt Köln initiiert bei Bedarf für einen fachlichen Austausch (z.B. ein Fachgespräch oder einen Runder Tisch) zwischen Organisationen und Gruppen der LSBTI-Communities und Kölner Wirtschaftsorganisationen (z.B. IHK, Handwerkskammer, KölnBusiness Wirtschaftsförderung oder KölnTourismus). Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 49 von 69 2.8 Handlungsfeld 8: Migration und Flucht Ein Teil der Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte hat Wurzeln in Ländern, in denen Homosexualität gesellschaftlich nicht akzeptiert, verboten und strafrechtlich verfolgt wird. Insbesondere viele LSBTI-Geflüchtete waren in ihrem Herkunftsland oft solch starken sozialen und staatlichen Repressionen ausgesetzt, dass sie ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität auch vor Familienangehörigen verbergen mussten. Dieses Verstecken der eigenen Identität vor dem engsten Familien- und Freundeskreis setzt sich oftmals auch in der unsicheren Situation in Deutschland fort und betrifft nicht nur LSBTI-Geflüchtete sondern auch einen Teil der LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte, die keine Fluchterfahrung haben. Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung bei LSBTI Menschen Verschiedene Studien belegen, dass LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte, sowohl mit als auch ohne Fluchterfahrung, häufig einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. So hat auch die Befragung des Kölner Jugendzentrums anyway gezeigt, dass besonders Jugendliche mit Migrationshintergrund von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.53 Mehrfachdiskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte kann dabei unterschiedliche Situationen aufgrund unterschiedlicher Merkmale beschreiben, die nicht immer gleichzeitig stattfinden muss. So können Menschen mit Migrationsgeschichte beispielsweise innerhalb der LSBTI-Communities rassistische Diskriminierung erleben und innerhalb des familiären Kontextes homo- oder transfeindliche Diskriminierung erfahren. Die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTI-Geflüchteten ist gemäß der EU Aufnahmerichtlinie54 auch in NRW anerkannt worden. Für viele ist durch die Flucht selbst eine extrem unsichere und teilweise traumatisierende Situation entstanden, in der Ausgrenzung und Gewalt aufgrund der eigenen sexuellen oder geschlechtlichen Identität auch innerhalb der Gruppe der Geflüchteten nicht auszuschließen sind. Gleichzeitig fehlt vielen LSBTI-Geflüchteten das Wissen über die in Deutschland geltenden Rechte und Beratungsmöglichkeiten. LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung in Köln Köln ist eine weltoffene und bunte Stadt, in der es auch innerhalb der Gruppe von Menschen mit Migrationsgeschichte eine große Vielfalt gibt55. Bezogen auf die gesamte Stadtbevölkerung, machten im Jahr 2019 Menschen mit Migrationshintergrund56 einen Anteil von 39,1 Prozent (insgesamt ca. 427.000 Personen) aus, in manchen Stadtbezirken lag der Anteil bei knapp 55 Prozent57. Ende Dezember 2019 lebten in Köln 7.460 Menschen im Status als Geflüchtete58. Damit entspricht die Gruppe der Geflüchteten in Köln einem Anteil von nur 1,7 Prozent an der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte. Ausgehend davon, dass sind bundesweit 6,9 Prozent der Bevölkerung als LSBTI identifizieren, kann davon ausgegangen werden, dass es in Köln ungefähr 29.500 LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte gibt, von denen dann schätzungsweise 500 einen Status als Geflüchtete haben. Für LSBTI-Geflüchtete und LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte gibt es in Köln vielfältige Angebote mit sowohl hauptamtlichen als auch ehrenamtlich organisierten Unterstützungsstrukturen. Köln verfügt somit über ein Netz verschiedener Organisationen und 53 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94996&voselect=21767, abgerufen am 11.12.2020 54 https://www.lsvd.de/de/ct/778-Handreichung-fuer-die-Betreuung-und-Unterstuetzung-von-LSBTTI- Fluechtlingen, abgerufen am 18.11.2020 55 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat5/interkulturelles- referat/k__ln_100_prozent.pdf, abgerufen am 18.11.2020 56 Die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ setzt sich zusammen aus Ausländerinnen und Ausländern der ersten, zweiten und dritten Generation, Eingebürgerte, Aussiedlerinnen und Aussiedler, deutsche Staatsangehörige nach dem Geburtsortprinzip sowie Kinder und Jugendliche mit familiärem Migrationshintergrund. 57 Stand 31.12.2018, https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/statistische-daten- thematische-karte, abgerufen am 11.12.2020 58 https://www.stadt-koeln.de/artikel/61297/index.html, abgerufen am 11.12.2020 Seite 50 von 69 Initiativen, die unterschiedliche Angebote bereitstellen, um Geflüchteten mit LSBTI-Hintergrund die Integration in Köln zu erleichtern. Laut des Jahresberichtes zur „Situation Geflüchteter in Köln“59 konnte beispielsweise 2019 der Bedarf von LSBTI-Geflüchteten mit den rund 35 Plätzen aus zwei LSBTI-Wohnprojekten, die 2016 und 2017 explizit für LSBTI-Geflüchtete geschaffen wurden60, gedeckt werden. Gleichzeitig wurde 2019 aber auch festgestellt, dass eine Unterstützung von LSBTI-Geflüchteten, die nicht mehr im Asylverfahren sind, aber von akuter Wohnungslosigkeit bedroht werden, nur begrenzt möglich ist. Für eine Verbesserung der Situation von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung bedarf es einerseits einer Sensibilisierung zu LSBTI-Themen für diejenigen, die beruflich mit dieser Personengruppe zu tun haben. Neben funktionierenden Schutzkonzepten ist es ebenso wichtig, LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung geschützte Räume zur Identitätsfindung und Vernetzung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten Antidiskriminierungsprojekte sowohl Menschen aus den migrantischen Communities (z.B. Angehörige von LSBTI-Menschen mit Migrationsschichte oder Fluchterfahrung) als auch Menschen ohne Migrationsgeschichte aus den verschiedenen LSBTI-Communities erreichen. Des Weiteren sollte innerhalb von Prozessen der Integration und der interkulturellen Öffnung die Lebenssituation von LSBTI-Menschen berücksichtigt werden, entsprechende zielgruppenspezifische Unterstützung angeboten und die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefördert werden. 2.8.1 Ziele des Handlungsfeldes „Migration und Flucht“ Städtische Konzepte sowie städtisch geförderte Projekte und Einrichtungen zur Integration und interkulturellen Öffnung beziehen die Bedarfe von LSBTI-Menschen mit ein. Menschen, die im städtischen Kontext beruflich mit LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder LSBTI-Geflüchteten zu tun haben, sind für die Belange dieser Personengruppen entsprechend sensibilisiert. Geflüchtete und Neuzugewanderte sind über Rechte und Lebenswelten von LSBTI- Menschen in Deutschland sensibilisiert. Es gibt bedarfsgerecht Beratung und ausreichend Schutzräume für LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte und LSBTI-Geflüchtete. Aufklärungs- und Antidiskriminierungsprojekte aus den Bereichen Migration und Flucht berücksichtigen LSBTI-Themen und unterstützen die Akzeptanzförderung. 59 https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf56/27._bericht_zur_situation_gefl%C3%BCchteter_barrierefrei.pdf , abgerufen am 18.11.2020 60 Stadt Köln (2017): Pressemitteilung zum Start eines Wohnprojektes in Vogelsang; https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/neue-unterkunft-fuer-gefluechtete-1 Seite 51 von 69 2.8.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Migration und Flucht“ Nr. 8.1 LSBTI-Themen im Kölner Integrationskonzept Teilhabe/Sichtbarkeit Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt werden in der Fortschreibung des Kölner Integrationskonzeptes „Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ berücksichtigt. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 8.2 Informationen zur Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten Sensibilisierung Das Land NRW wird gebeten, bereits bei der Zuweisung von Geflüchteten nach Köln Informationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft der Geflüchteten in Köln entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Amt 56 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 8.3 Berücksichtigung von Lebenslagen und Bedarfen LSBTI-Geflüchteter Teilhabe/Sichtbarkeit Bei Planungen im Rahmen des Ressourcenmanagements, der sozialen Betreuung und der Berichterstattung an die Politik sind Lebenslagen und Bedarfe LSBTI-Geflüchteter zu berücksichtigen. Amt 56 wird so bereits umgesetzt Nr. 8.4 Geschützter Wohnraum LSBTI-Geflüchtete Ressourcen Die Stadt Köln stellt sicher, dass besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten ausreichend geschützter Wohnraum zur Verfügung steht und baut diesen bei Bedarf aus. Amt 56 wird so bereits umgesetzt Nr. 8.5 Schulungen Sozialer Dienst/Wohnungswesen Sensibilisierung Alle Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes beim Amt für Wohnungswesen sind zu den Lebenslagen und Bedarfen von LSBTI-Geflüchteten geschult und können sich daher adäquat um Anfragen von LSBTI-Geflüchteten kümmern. Amt 56 wird so bereits umgesetzt Seite 52 von 69 Nr. 8.6 Schulungen für nicht-städtischen Personals in Unterbringungseinrichtungen Sensibilisierung Die Stadt Köln bewirkt, dass nicht-städtischen Mitarbeitenden in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete zur Lebenssituation von LSBTI-Geflüchteten geschult werden. Amt 56 wird so bereits umgesetzt Nr. 8.7 Schulungen für Mitarbeitende im Umgang mit LSBTI- Geflüchteten oder LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund Sensibilisierung Bei Bedarf werden spezifische Schulungen in Zusammenarbeit mit Ämtern mit erhöhtem Kundenkontakt zu LSBTI-Geflüchteten oder LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte initiiert. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 8.8 LSBTI-Themen in Integrations- und Sprachkursen für Geflüchtete Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Rechte und die Lebenswelten von LSBTI-Menschen in Deutschland in Integrations- und Sprachkursen behandelt werden und sich im Unterrichtsmaterial wiederfinden. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 8.9 LSBTI-Themen in städtischem Informationsmaterial für Geflüchtete Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Rechte und die Lebenswelten von LSBTI-Menschen in Deutschland finden sich auch in städtischen (möglichst mehrsprachigen) Informationsbroschüren für Geflüchtete und Neuzugewanderte wieder. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 8.10 Sexuelle Aufklärung für LSBTI-Geflüchtete Sensibilisierung/Teilhabe Im Rahmen der präventiven Gesundheitsaufklärung von Geflüchteten werden bei Bedarf spezifische Angebote für LSBTI-Geflüchtete geschaffen. Amt 53 wird so bereits umgesetzt Nr. 8.11 Herkunftssprachliche psychosoziale Beratung Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln prüft, inwieweit herkunftssprachliche psychosoziale Beratung für LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung ausgebaut werden kann. Amt 16/Amt 53 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 53 von 69 Nr. 8.12 Schulung für Sprach- und Integrationsmittler*innen zu LSBTI-Themen Sensibilisierung Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass Sprach-, Kultur- und Integrationsmittler*innen sowie Elternbegleiter*innen zu LSBTI-Themen geschult werden. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 8.13 Arbeitsmarktintegration von LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund Sensibilisierung Im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) fördert die Stadt Köln ein zielgruppenspezifisches Angebot für LSBTI-Menschen mit Migrationsschichte. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 8.14 LSBTI-Themen in mehrsprachigen Kitas Sensibilisierung Im Rahmen des Programms zur vorurteilsbewussten Erziehung an mehrsprachigen Kindertageseinrichtungen werden Aspekte familiärer, sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit berücksichtigt (z.B. durch Kinderbücher, in denen auch Regenbogenfamilien thematisiert werden). Amt 16/Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 8.15 Beratungsangebote für LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte Ressourcen Die Stadt Köln stellt die Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote für LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 8.16 Antidiskriminierungsarbeit in interkulturellen Zentren Sensibilisierung/Standards Die städtisch geförderten interkulturellen Zentren bekennen sich durch eine Selbstverpflichtungserklärung, die jährlich einzureichen ist, zu Vielfalt und Integration. In dieser Erklärung wird u.a. die Gleichwertigkeit aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten betont. Im Rahmen dieser fordert die Stadt Köln die interkulturellen Zentren zu einer aktiven Antidiskriminierungsarbeit auf und unterstützt sie bei der Umsetzung. Amt 16 wird so bereits umgesetzt Seite 54 von 69 Nr. 8.17 Antidiskriminierungsarbeit in LSBTI-Einrichtungen Sensibilisierung Die Stadt Köln bewirkt, dass in städtisch geförderten Einrichtungen der LSBTI-Communities im Rahmen von Antidiskriminierungsarbeit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit thematisiert werden und unterstützt die Einrichtungen bei Bedarf dabei. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 8.18 Akzeptanzförderung in migrantischen Communities Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt Projekte zur Akzeptanzförderung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bei Menschen aus migrantischen Communities (z.B. Angehörige von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung). Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 8.19 LSBTI-Angebote auf der Homepage des KI Sensibilisierung Auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Köln werden für Kooperationspartner*innen und Kölner Schulen im Bereich Antidiskriminierung unter der Rubrik Homophobie/Transphobie Kölner LSBTI-Angebote und Materialien mit LSBTI-Bezug beworben. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Seite 55 von 69 2.9 Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung Das Verhältnis von LSBTI zur Medizin ist historisch betrachtet geprägt durch eine teilweise bis heute anhaltende Pathologisierung von Homosexualität und Transsexualität. Diese Pathologisierung wiederum kann negative Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage von LSBTI-Menschen haben. Aus diversen Studien, geht zudem hervor, dass Diskriminierung und sogenannter „Minderheitenstress“ krank machen können und dass für gleiche Chancen auf ein gesundes Leben von LSBTI-Menschen (mit und ohne Behinderung) noch viel zu tun ist. Gesundheit und Prävention bei LSBTI-Personen LSBTI-Menschen haben in Deutschland im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich häufiger mit bestimmten stressbedingten psychischen und körperlichen Krankheiten zu kämpfen.61 Nach einer 2021 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), an der bundesweit über 28.000 Menschen teilgenommen haben, sind LSBTI-Menschen in Deutschland fast dreimal häufiger von Depressionen und Burnout betroffen und leiden weitaus öfter an Herzkrankheiten, Asthma und chronischen Rückenschmerzen als die restliche Bevölkerung62. Diese gesundheitlichen Unterschiede werden im Allgemeinen als Folge von chronischem Stress gedeutet, der u.a. durch Diskriminierungserfahrungen bedingt sein kann. Erst 1992 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von ihrer Liste von Krankheiten gestrichen. 2018 hat dann die WHO verkündet, dass Transsexualität ab 2022 nicht mehr als psychische Krankheit eingestuft wird. Studien belegen dagegen, dass nicht die Homo- oder Transsexualität selbst, sondern die Erfahrung von Ausgrenzung oder Gewalt LSBTI- Menschen krank machen kann. Eine 2020 veröffentlichte Analyse63 des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur gesundheitlichen Lage von LSBTI-Menschen hat dabei u.a. Folgendes festgestellt: Nicht das Geschlecht beziehungsweise die sexuelle Orientierung selbst sind ursächlich für höhere Prävalenzen von Depressivität und Suizidalität bei LSBTI-Personen. Vielmehr sind mangelnde Akzeptanz, Diskriminierung und Gewalterfahrungen psychisch belastend und können zu Erkrankungen führen. Ein akzeptierendes und unterstützendes soziales Umfeld sowie die Verfügbarkeit von Peer- Beratungsstellen mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten könnten sich auf die Gesundheit von LSBTI-Personen förderlich auswirken. Weiterhin gebe es viele Hinweise, dass die Gesundheitsversorgung noch nicht ausreichend an die Bedarfe von LSBTI-Personen angepasst sei und es häufig an Fachwissen und Sensibilisierung im Umgang mit LSBTI-spezifischen Gesundheitsthemen fehle. LSBTI im Gesundheitswesen Laut dem LGBTI-Survey 2020 der EU-Grundrechteagentur fand für 16 Prozent der über 16.000 Befragten aus Deutschland der letzte Diskriminierungsvorfall bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste bzw. Gesundheitsdienste statt.64 Dabei sind die Diskriminierungserfahren von LSBTI-Personen im Gesundheitswesen ebenso wie ihre Bedarfe oft sehr unterschiedlich. Ein besonderer Aspekt zeigt sich in der Gruppe der an HIV-infizierten und an AIDS erkrankten Personen. Drei Viertel davon sind schwule oder bisexuelle Männer, die sich wiederum einer doppelten Stigmatisierung ausgesetzt sehen. Schwule und bisexuelle Männer oder Männer, die Sex mit Männern haben, ohne sich als schwul oder bisexuell zu verstehen (MSM), sind ebenfalls überdurchschnittlich von anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) betroffen. Gerade für 61 https://www.queer.de/detail.php?article_id=38117, abgerufen am 11.2.2021 62 https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.810350.de/21-6-1.pdf, abgerufen am 11.2.2021 63 Pöge K., Dennert G., Koppe U., Güldenring A., Matthigack EB. et al. (2020): Die gesundheitliche Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Journal of Health Monitoring, https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung /GBEDownloadsJ/JoHM _S1_2020_Gesundheitliche_Lage_LSBTI.pdf?__blob=publicationFile 64 https://www.lsvd.de/de/ct/2615-schlechtere-gesundheit-von-lesben-schwulen-bisexuellen-trans-und-inter- menschen, abgerufen am 01.04.2021 Seite 56 von 69 LSBTI-Personen mit HIV sind zielgruppenspezifische Präventionsangebote sowie niedrigschwellige Beratungs- und Testangebote von großer Bedeutung. Demgegenüber ist die gesundheitliche Situation von lesbischen und bisexuellen Frauen weniger deutlich beschrieben, da diese ihre sexuelle Identität weniger oft gegenüber medizinischem Fachpersonal Preis geben. Der Kinderwunsch von lesbischen Frauen ist ein Thema mit wachsender Bedeutung und bei allen Verbesserungen der letzten Jahre immer noch mit medizinischen Zugangsbarrieren verbunden. Laut der Studie des RKI werden Barrieren auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung und in der gesundheitlichen Versorgung im Allgemeinen von vielen transgeschlechtlichen Menschen als belastend beschrieben und können zu Stress und einer schlechteren psychischen Gesundheit führen. Trans*Kinder und Trans*Jugendliche, die sich nicht frei und authentisch entwickeln dürfen, sind dabei besonders von psychischen Erkrankungen und somit auch von psychischer Behinderung65 bedroht. Bei intergeschlechtlichen Personen werden medizinisch nicht notwendige Eingriffe wie zum Beispiel die chirurgische Anpassung intergeschlechtlicher Genitalien an binäre definierte Geschlechternormen im Kindesalter in der Studie des RKI als zentrales Gesundheitsthema benannt. So gehen die Zahlen der Operationen an Genitalien von Kindern, die nicht den Erwartungen der Eltern oder der medizinisch Verantwortlichen entsprechen, trotz Bemühungen der Selbsthilfeverbände nicht zurück66. Entsprechend fordern die Selbstvertretungen intergeschlechtlicher Menschen und LSBTI-Menschenrechtsorganisationen seit Jahren, dass intergeschlechtlich geborene Kinder in Deutschland per Gesetz vor genitalverändernden Operationen adäquat zu schützen sind67. LSBTI und Behinderung Ein 2020 veröffentlichter Kurzbericht einer Studie des Projektes „LSBTIQ* inklusiv NRW“ liefert erste Daten über „die Lebenswirklichkeiten und Problemlagen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung, chronischer Erkrankung, psychischen und sonstigen Beeinträchtigungen".68 Demnach erleben LSBTI-Personen mit Beeinträchtigungen überdurchschnittlich häufig Stigmatisierung. Mehrfachdiskriminierungen sind ein prägender Teil ihrer Biographie und ihrer Lebenswirklichkeit: Von den 872 Befragten LSBTI-Menschen mit Beeinträchtigung haben 85 Prozent bereits Diskriminierungen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Beeinträchtigung erlebt, wobei die Quote bei den Menschen, die sich als „trans*, inter*, queer oder non-binary“ definierten, am höchsten lag. Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit und soziale Teilhabe von LSBTI-Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern. Gesundheit, Prävention, Behinderung und LSBTI in Köln Weltweit leben rund 38.000.000 Menschen mit HIV/Aids. Auch in Köln ist die Gefahr noch nicht gebannt: Durchschnittlich bekommen in Köln 10 Menschen pro Monat ein positives Testergebnis mitgeteilt.69 Immer mehr Menschen leben in Köln mit dem Virus – gerade auch wegen der durch 65 Siehe auch: § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen: (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben , die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. 66 Hoenes, Josch; Januschke, Eugen; Klöppel, Ulrike (2019): Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up-Studie. Berlin: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien. 67 https://www.lsvd.de/de/ct/3780-hauptforderung-genitalveraendernde-operationen-an-intergeschlechtlich- geborenen-kindern-verbieten, abgerufen am 22.12.2020 68 https://www.lsbtiq-inklusiv.nrw/files/lsbtiq/pdf/Kurzbericht%20LSBTIQ%20inklusiv.pdf, abgerufen am 23.11.2020 69 https://www.aidshilfe-koeln.de/was-ist-hiv-aids-und-sti/hiv-und-aids-in-koeln/, abgerufen am 23.11.2020 Seite 57 von 69 Medikamente verbesserten Lebensqualität und deutlich längerer Lebenserwartung. Da Menschen mit HIV und Aids immer älter werden, benötigen sie aber auch immer häufiger Unterstützung. Der Bevölkerungsanteil von trans- und intergeschlechtliche Personen ist nur schwer zu schätzen. Für Köln kann der Anteil der Menschen, die sich als „trans* inter* oder queer“ bezeichnen, auf 0,570 bis 2,0 Prozent der Stadtbevölkerung geschätzt werden. Der Anteil von transgeschlechtlichen Personen liegt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums bundesweit bei 1,1 bis 1,5 Prozent71. In Bezug auf intergeschlechtlich geborene Menschen beruft sich das Bundesverfassungsgericht 2017 bei seinem Urteil zur „dritten Option“ auf Schätzungen von ungefähr 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung.72 In Köln leben derzeit ca. 93.000 Menschen (8,6 Prozent der Gesamtbevölkerung) mit Behinderung (nach SGB IX)73, von denen wiederrum anzunehmende 7 bis 11 Prozent, also schätzungsweise um die 9.000 Menschen LSBTI-Personen sind. Die Zielrichtung des vorliegenden Aktionsplans ist es einerseits, die Regelsysteme des Gesundheitswesens für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und existierende niederschwellige Beratungsangebote auszubauen. Darüber hinaus sollen Träger und Organisationen unterstützt werden, ihre LSBTI-Angebote barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. 2.9.1 Ziele des Handlungsfeldes „Gesundheit und Behinderung“ Das Fachpersonal im Bereich Gesundheit, Prävention und Behinderung ist für die Belange von LSBTI-Menschen und sensibilisiert. Beratungs- und Selbsthilfeangebote für LSBTI-Menschen zum Thema Gesundheit, Prävention, geschlechtliche Vielfalt und Behinderung werden gefördert und ausgebaut. Die speziellen Bedarfe von Trans*-Menschen werden in den Regelsystemen des Gesundheitswesens und im Bereich der psychosozialen Beratung berücksichtigt. Eltern von intergeschlechtlich geborenen Kindern sind über Beratungsangebote informiert. Angebote für LSBTI-Menschen sind barrierefrei. Die Stadt weiß um die Bedarfe, die Lebens- und Problemlagen von LSBTI mit Behinderung in Köln und fördert den fachlichen Austausch zu dem Thema. 2.9.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Gesundheit und Behinderung“ Nr. 9.1 Sensibilisierung Fachpersonal Gesundheit und Prävention Sensibilisierung Fachkräfte im Bereich Gesundheit und Prävention werden für die Belange von LSBTI-Menschen und den Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt geschult. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 70 Stadt Köln (2019), LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/ 71 https://www.bmfsfj.de/blob/120644/e2068b3d513b7f772760becf8bd4c70a/imag -band-12- zusammenfassung-der-forschungsergebnisse-data.pdf abgerufen am 22.12.2020 72https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201 916.html, abgerufen am 22.12.2020 73 Stadt Köln (2019): Statistisches Jahrbuch 2019, S. 127f. Seite 58 von 69 Nr. 9.2 Psychosoziale LSBTI-Beratung Teilhabe/Ressourcen Das in Köln bestehende Angebot der psychosozialen Beratung für LSBTI-Menschen wird fortführend finanziert und bedarfsgerecht ausgebaut. Dez. V/Amt 53/Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 9.3 Selbsthilfeförderung von LSBTI im Bereich Gesundheit und Behinderung Ressourcen Die Stadt stellt finanzielle Mittel für die Förderung von Selbsthilfegruppen und Angeboten im Bereich LSBTI, Gesundheit und Behinderung (z.B. für transgeschlechtliche Menschen oder LSBTI-Menschen mit Behinderung) zur Verfügung. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 9.4 Niederschwellige Test- und Beratungsangebote Teilhabe/Ressourcen Die Stadt bietet niedrigschwellige Test- und Beratungsangebote für LSBTI-Personen (insbesondere für schwule und bisexuelle Männer und MSM) zum Thema Gesundheit und Prävention vor allem für die Bereiche HIV, Aids und sexuell übertragbare Infektionen (STI) an. Zusätzlich werden entsprechende Angebote von Trägern finanziell gefördert und bedarfsgerecht ausgebaut. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 9.5 Förderung der Angebote im Bereich HIV/Aids/STI Teilhabe/Ressourcen Die Stadt fördert die bestehenden Unterstützungs-, Präventions- und Selbsthilfe-Angebote im Bereich im HIV/Aids/STI, die insbesondere von schwulen und bisexuellen Männern sowie MSM wahrgenommen werden und baut diese bedarfsgerecht aus. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 9.6 Psychosoziale Beratungsangebote für Trans*-Menschen Ressourcen Das in Köln bestehende Angebot der psychosozialen Trans*-Beratung wird fortführend finanziert und bedarfsgerecht ausgebaut. Amt 16/Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Seite 59 von 69 Nr. 9.7 Beratungsangebote für Trans* zum Thema Gesundheit und Prävention Teilhabe/Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt, dass die spezifischen Bedarfe von Trans*-Personen im Bereich Gesundheits- und Präventionsberatung berücksichtigt werden. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 9.8 Austausch über transgeschlechtliche Patient*innen in Krankenhäusern Sensibilisierung/Qualifizierung Die Stadt Köln unterstützt bei Bedarf den fachlichen Austausch über die Berücksichtigung der zielgruppenspezifischen Bedarfe von transgeschlechtlichen Menschen in Krankenhäusern sowie eine Sensibilisierung des Fachpersonals zu diesem Thema. Amt 53/Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 9.9 Aufklärung von Eltern intersexueller Neugeborenen Sensibilisierung Die Stadt Köln wirkt darauf hin, dass die Eltern von intergeschlechtlichen Neugeborenen auf Beratungsangebote (wie z.B. die Peer-Beratung des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen e.V.) hingewiesen werden (z.B. durch das Auslegen von Broschüren oder durch Verweise auf entsprechende Internetseiten). Amt 53 wird so bereits umgesetzt Nr. 9.10 Fachaustausch zum Thema LSBTI mit Behinderung Sensibilisierung Bei Bedarf initiiert die Stadt Köln einen Austausch zwischen relevanten Akteur*innen im Bereich Behinderung (z.B. den Mitglieder der StadtAGen oder Akteure der Behindertenhilfe einen fachlichen Austausch, bei der Beispiele guter Praxis zum Thema LSBTI und Behinderung präsentiert werden (z.B. aus den Bereichen Wohnen, Arbeiten, sexuelle Selbstbestimmung, Pflege). Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 9.11 Barrierefreie LSBTI-Angebote Teilhabe/Ressourcen Die Stadt berät LSBTI-Organisationen und -Gruppen dabei, ihre Angebote (z.B. Beratungsangebote, Broschüren oder Veranstaltungen) barrierefrei zu gestalten. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Seite 60 von 69 2.10 Handlungsfeld 10: Antidiskriminierung und Gewaltprävention Bei diesem Handlungsfeld handelt es sich um ein Querschnittsthema, da Aspekte der Antidiskriminierungsarbeit und der Gewaltprävention in den anderen Handlungsfeldern ebenfalls eine Rolle spielen. Insgesamt ist das Diskriminierungsverbot in Bezug auf sechs Merkmale seit dem Jahr 2006 in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben. Das AGG schützt Menschen, die aus (1) rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, (2) des Geschlechts74, (3) der Religion oder Weltanschauung, (4) einer Behinderung, (5) des Alters oder (6) der sexuellen Identität benachteiligt werden.75 Informationen über Ausmaß der erfassten Diskriminierungsfälle und der Antidiskriminierungsberatung bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes76. Diverse Studien zeigen, dass trotz der positiven gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt LSBTI-Personen nach wie vor Diskriminierung und Ausgrenzung in vielen Lebensbereichen erleben und Opfer von homo- und transfeindlicher Gewalt werden. Sowohl Fachberatungsstellen als auch das Bundesinnenministerium berichten, dass die Zahl der Straftaten gegen LGBTI in Deutschland im Jahr 2019 stark gestiegen ist 77 Dem Bundesinnenministerium zufolge gab es 2019 mindestens 564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 147 Gewalttaten. Unter dem Begriff „Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung“ wurden „alle gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle motivierten Straftaten“ erfasst. Es ist davon auszugehen, dass die bundesweiten Dunkelziffern deutlich höher liegen und dass die Entwicklung in Köln bei diesem bundesweiten Anstieg keine Ausnahme macht. Auch die deutschen Ergebnisse der 2020 veröffentlichten EU-Studie78 zeigen einen Anstieg von Belästigung und Gewalt auf (58 Prozent der befragten LSBTI-Personen gaben an, in den fünf Jahren vor der Erhebung Belästigungen erlebt zu haben, wobei dieser Anteil bei den transsexuellen Personen noch höher lag.). Gleichzeitig sind hier auch die Melderaten nach wie vor niedrig (nur 14 Prozent meldeten Angriffe oder die Androhung von Gewalt der Polizei). Gerade unter dem Aspekt der Benachteiligung spielen die in den Handlungsfeldern Migration und Flucht, sowie Gesundheit und Behinderung angesprochenen Mehrfachdiskriminierungen und intersektionale Überschneidungen der verschiedenen Diskriminierungen eine große Rolle; sei es die lesbische Frauen mit Migrationshintergrund, den schwulen Mann mit Fluchtgeschichte, eine queere BPoC oder eine Trans*Person mit Behinderungen betreffend. Auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse und früherer Erkenntnisse der spricht die EU- Grundrechteagentur (FRA) für dieses Handlungsfeld folgende Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung von LSBTI-Personen aus: a) Schaffung einer Kultur, in der keine Gewalt und Belästigung von LGBTI-Personen toleriert wird. b) Es sollte sichergestellt werden, dass niemand seine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verbergen muss. c) Aufdeckung von Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen. d) Die Bekämpfung von intersektionaler Diskriminierung. 74 Der Diskriminierungsschutz des AGG in Bezug auf das Merkmal Geschlecht erstreckt sich auf Frauen, Männer, inter- und transgeschlechtliche Menschen. 75 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019) AGG Wegweiser, http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweis er_erlaeuterungen_beispiele.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 22.12.2020 76 https://www.antidiskriminierungsstelle.de/ 77 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/homophobie-und-transfeindlichkeit-bundesweiter- anstieg-der-angriffe-auf-queere-menschen/25529574.html, abgerufen am 23.11.2020 78 FRA (2020): EU LGBTI Survey II, https://fra.europa.eu/de/news/2020/umfrage-unter-lgbti-personen- europa-dominiert-die-hoffnung-oder-die-angst Seite 61 von 69 2.10.1 Ziele des Handlungsfeldes „Antidiskriminierung und Gewaltprävention“ Städtische Öffentlichkeitsarbeit, städtische Datenerhebungen sowie städtische Antidiskriminierungs- und Diversity-Maßnahmen berücksichtigen LSBTI-Menschen bzw. den Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Mitarbeitende des Ordnungsamtes sind zum Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt geschult. Opfer von LSBTI-feindlicher Gewalt oder Hasskriminalität sowie häuslicher Gewalt erfahren Schutz, Beratung und Unterstützung. Projekte und Kampagnen sowie der fachliche Austausch zu Prävention und Abbau von LSBTI-feindlicher Gewalt und Diskriminierung werden von der Stadt Köln gefördert. 2.10.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Antidiskriminierung und Gewaltprävention“ Nr. 10.1 Vielfalt in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln Sichtbarkeit/Akzeptanz Geschlechtliche, sexuelle und familiäre Vielfalt wird in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Publikationen der Stadt mit berücksichtigt. Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 10.2 Vielfalt in städtischer Bilddatenbank Sichtbarkeit/Akzeptanz Es wird eine Bilddatenbank für Veröffentlichungen der Stadt Köln erstellt, die auch die Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten, sexuellen Orientierungen und familiäre Vielfalt abbildet (digital und gedruckt). Dabei werden stark stereotypisierende Darstellungen vermieden. Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 10.3 Datenerhebung zu LSBTI in Köln Teilhabe/Ressourcen Um die Lebenswirklichkeit von LSBTI-Menschen in Köln angemessen zu erfassen und zu beschreiben, prüft die Stadt Köln die Möglichkeiten der Datengenerierung mit geeigneten Erhebungsinstrumenten und empirischen Untersuchungen. Amt 16/Amt 15 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 10.4 LSBTI-Themen bei Antidiskriminierungs- oder Diversity- Maßnahmen Sichtbarkeit Bei der Umsetzung von städtischen Maßnahmen mit Diversity-Bezug, die z.B. zur Akzeptanzförderung von Vielfalt oder zum Abbau von Diskriminierung dienen, werden die Dimensionen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität mit einbezogen. Amt 16 wird so bereits umgesetzt Seite 62 von 69 Nr. 10.5 Abbau von Mehrfachdiskriminierung Sensibilisierung/Sichtbarkeit Bei der Umsetzung von Projekten und Kampagnen zum Abbau von Mehrfachdiskriminierung, die von der Stadt verantwortet werden, wird nach Möglichkeit die Dimensionen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität mit berücksichtigt. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 10.6 Sensibilisierung Mitarbeitende Ordnungsamt Sensibilisierung Fortbildungen zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden zum Thema LSBTI werden über das städtische Fortbildungsprogramm angeboten. Teamschulungen für die Mitarbeitenden des Ordnungsamts werden darüber hinaus bedarfsgerecht entwickelt und geplant. Amt 32/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 10.7 Austausch zwischen StadtAG LST und Polizei Teilhabe/Sensibilisierung Die Stadt Köln ist Teil einer Arbeitsgruppe zwischen der Polizei, Mitgliedern von Organisationen und Gruppen der Kölner LSBTI-Communities (z.B. StadtAG LST) sowie Personen mit fachlicher Expertise aus den Bereichen Gewaltprävention und Antidiskriminierung von LSBTI. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt Nr. 10.8 Umgang mit LSBTI-feindlicher Gewalt Sensibilisierung In Kooperation mit der Kölner Polizei und den LSBTI-Communities (z.B. der StadtAG LST) werden (präventive) Angebote zum Umgang mit LSBTI-feindlicher Gewalt und Diskriminierung (z.B. Info- Veranstaltungen, Workshops, etc.) von der Stadt Köln initiiert. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 10.9 LSBTI-Themen in der Kriminalprävention Teilhabe/Zugänge Bei der Planung von städtischen Maßnahmen zur Kriminalprävention (insbesondere in Bezug auf den Abbau von Gewalt und Hasskriminalität) werden je nach Themenschwerpunkt, die Bedarfe von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit berücksichtigt. I/3 wird so bereits umgesetzt Seite 63 von 69 Nr. 10.10 Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft Sensibilisierung/Sichtbarkeit In Zusammenarbeit mit der StadtAG LST unterstützt die Stadt Köln eine Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft bei LSBTI-feindlicher Gewalt. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 10.11 Gewaltschutzeinrichtungen für FLINT Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln prüft, inwieweit Gewaltschutzeinrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen (z.B. Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen) für FLINT (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen) insbesondere für Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden, bedarfsgerecht aufgebaut werden können. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Nr. 10.12 Budget Gewaltprävention und Antidiskriminierung Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt mit einem eigenen Budget Maßnahmen Dritter zur Gewaltprävention und den Abbau von Diskriminierung sowie häuslicher Gewalt im Bereich LSBTI. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 10.13 Interkommunaler Austausch zu Antidiskriminierung von LSBTI-Menschen Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln pflegt auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene einen regelmäßigen Austausch mit anderen Kommunen, die sich aktiv gegen die Diskriminierung von LSBTI- Menschen einsetzen, (z.B. im Rainbow Cities Netzwerk, im ECCAR-Netzwerk, mit Partnerstädten) und stellt z.B. für die Teilnahme an Netzwerktreffen/Konferenzen/Aktionen, für Mitgliedsbeiträge und bei Bedarf auch für die Ausrichtung solcher Treffen in Köln finanzielle Mittel zur Verfügung. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Nr. 10.14 Förderung der Antidiskriminierungsbüros Ressourcen Die Stadt Köln fördert die Arbeit der bestehenden Antidiskriminierungsbüros langfristig finanziell und baut diese bei Bedarf aus. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Seite 64 von 69 3. Anhang 3.1 Genderbread Person Die geschlechtliche Identität eines Menschen muss nicht immer mit dem biologischen Geschlecht, dem geschlechtlichen Ausdruck oder mit dem Eintrag im Geburtenregister übereinstimmen. Darüber hinaus ist sie unabhängig von der sexuellen Orientierung/Identität eines Menschen. Seite 65 von 69 3.2 Glossar79 Abkürzung LSBTI: Diese Buchstabenkombination steht für: lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich und intergeschlechtlich. Gebräuchlich sind ebenfalls die Abkürzungen „LSBTI“ oder LSBTIQ*, wobei das Sternchen* als Platzhalter verwendet wird, um alle Geschlechter und Identitäten, die nicht unter die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ gefasst werden können, sichtbar zu machen. In der englischen Sprache wird meistens die Abkürzung LGBT benutzt, für „lesbian, gay, bisexual and transgender“. Bisexualität/bisexuell: Bisexuelle Menschen (nach der lat. Vorsilbe bi- = zwei) fühlen sich sexuell und/oder emotional zu Männern und Frauen hingezogen. Cisgender/Cisgeschlechtlichkeit: Diese Begriffe bedeuten das Gegenteil von Transgender/Transgeschlechtlichkeit. Cisgeschlechtliche Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Eine Cis-Frau ist also eine Person, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Frau identifiziert. Ein Cis-Mann ist eine Person, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Mann identifiziert. Community: Community (engl.) heißt Gemeinschaft – also eine Gruppe von Menschen, die sich in einer vergleichbaren oder ähnlichen Lebenssituation befinden. Die LSBTI-Communities sind also unterschiedliche Gruppen von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ähnliche Erfahrungen teilen und sich in diesem Zusammenhang engagieren. CSD: Unter der Abkürzung CSD ist er mittlerweile wohl besser bekannt als unter dem vollen Namen: Christopher Street Day. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 setzten sich transgeschlechtliche Personen, Schwule und Lesben gegen eine Razzia der Polizei im Szene- Lokal „Stonewall Inn“ in der New Yorker Christopher Street zur Wehr. Der sogenannte „Stonewall“- Aufstand gilt heute als der Beginn der Emanzipationsbewegung von homosexuellen- und transgeschlechtlichen Menschen. Seither wird der „Christopher Street Day“ in vielen Ländern mit Kundgebungen, Paraden und Straßenfesten gefeiert, um für Akzeptanz und Anerkennung zu demonstrieren und die eigene Lebens- und Liebesform mit Stolz (engl. „Pride“) zu zeigen. Dritte Option: Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus Oktober 2017 forderte den deutschen Gesetzgeber auf, einen positiven dritten Geschlechtseintrag zu schaffen. Im Fokus des BVerfG-Beschlusses steht das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Eine intergeschlechtliche Person hatte geklagt, weil für sie kein korrekter Personenstandseintrag möglich war. Die klageführende Person wurde dabei von der Kampagne Dritte Option unterstützt. Position der Dritten Option und z.B. auch des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist, dass der neue Geschlechtseintrag nicht nur für intergeschlechtliche Menschen zur Verfügung stehen darf, sondern auch für nicht-binäre Menschen, d.h. für alle Menschen, die weder „weiblich“ noch „männlich“ sind. Gender: In der englischen Sprache gibt es zwei Begriffe für das Wort „Geschlecht“: „Sex“ als Bezeichnung für das biologische Geschlecht. „Gender“ als Bezeichnung für das soziale Geschlecht, das sich unabhängig von körperlichen Merkmalen manifestiert. Dabei muss das soziale Geschlecht nicht unbedingt dem biologischen Geschlecht entsprechen. Geschlechtliche Identität: Im Juni 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat der UNO eine Resolution, wonach keine Person wegen ihrer Geschlechtsidentität (Gender Identity) verfolgt und diskriminiert werden darf. Das Recht auf die individuelle Geschlechtsidentität ist also ein Menschenrecht. Welches Aussehen, welches Verhalten und welche Rolle eine Gesellschaft als „typisch männlich“ oder „typisch weiblich“ betrachtet und einfordert, oder ob eine Gesellschaft weitere Geschlechter anerkennt, kann demnach je nach Epoche und Lebensraum sehr unterschiedlich sein (siehe Abbildung 3) 79 Die hier verwendeten Beschreibungen sind größtenteils entweder Zitate oder Anlehnungen aus der „Fibel der vielen kleinen Unterschiede“, ein Wörterbuch zu Begriffen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, die in NRW kostenfrei bestellt werden kann, https://www.aug.nrw.de/glossar/, abgerufen am 06.04.2021 Seite 66 von 69 Heterosexualität/Heteronormativität: Der griechische Begriff „hetero“ bedeutet „verschieden“ oder „ungleich“ (im Gegensatz zu „homo“ = gleich). Heterosexuelle Frauen lieben oder begehren Männer, heterosexuelle Männer lieben oder begehren Frauen. Lange Zeit galt Heterosexualität, also Sexualität zwischen Männern und Frauen, als Norm. Andere Formen der Sexualität wurden dagegen als Abweichung oder gar als Krankheit betrachtet. Diese Haltung wird „Heteronormativität" genannt. Homofeindlichkeit/Homophobie: Homofeindlichkeit bzw. Homophobie meinen in der Regel alle negativen Einstellungen gegenüber Lesben und Schwulen, die sich in Vorurteilen und Abwertung, der Befürwortung von Diskriminierung bis hin zur Gewaltausübung äußern können. Der Begriff Homophobie wird mittlerweile kritisch gesehen, weil es sich in den allermeisten Fällen nicht um eine pathologische Angst (Phobie) handelt. Homosexualität: Der griechische Begriff „homo“ bedeutet „gleich“ (im Gegensatz zu „hetero“ = ungleich, verschieden). Homosexuelle Frauen lieben oder begehren also Frauen (siehe lesbisch) und homosexuelle Männer lieben und begehren Männer (siehe schwul). Inter*: Der Begriff steht für „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“. Das Sternchen ist ein Platzhalter für Begriffe, die in diesem Zusammenhang an die Vorsilbe angehängt werden können (z.B. „inter*Personen“) intergeschlechtlich/intersexuell: Diese Begriffe bezeichnen Menschen, deren angeborene genetische, hormonelle oder körperliche Merkmale weder ausschließlich „männlich“ noch ausschließlich „weiblich“ sind (historisch: „Hermaphroditen“ oder Zwitter“). Ursprünglich ist Intersexualität ein medizinischer Sammelbegriff, der betont, dass es bei der Ausbildung der menschlichen Geschlechtsmerkmale viele Zwischenstufen zwischen „weiblich“ und „männlich“ gibt, die medizinisch lange als „Störung“ (seit 2015 als „Varianten der Geschlechtsentwicklung“) angesehen wurden. Während intersexuell von einigen intergeschlechtlichen Menschen auch als Selbstbezeichnung verwendet wird, lehnen andere den Begriff ab, da es sich bei Intergeschlechtlichkeit nicht um eine sexuelle Orientierung handelt. Seit dem 01.01.2019 ist es intergeschlechtlichen Menschen möglich, eine dritte Option („divers“) für den Geschlechtseintrag im Geburtenregister zu vermerken. Lesbe/lesbisch: Eine lesbische Frau ist gleichgeschlechtlich orientiert, sie liebt und begehrt Frauen. Mehrfachdiskriminierung: LSBTI-Menschen können Diskriminierung nicht nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren. Sie haben auch immer eine soziale Herkunft, eine Hautfarbe, einen Körper mit bestimmten Befähigungen oder Beeinträchtigungen, ein Alter, eine Nationalität – sprich: sie gehören zu mehreren gesellschaftlichen Gruppen, sind also mehrfachzugehörig. Anhand dieser Zugehörigkeiten verteilen sich gesellschaftliche Chancen und der Zugang zu Ressourcen, wie z.B. Bildung, Arbeit, Wohnraum. Durch die Kombination von verschiedenen Zugehörigkeiten können LSBTI-Menschen von mehreren Diskriminierungsformen wie z.B. Rassismus, Sexismus, Altersdiskriminierung, Klassismus gleichzeitig betroffen sein. nicht-binär: Nicht-binäre Menschen sind weder Frauen noch Männer. Binär (von lat. bi = „zwei“) steht hier für das in unserer Gesellschaft anerkannte System aus zwei Geschlechtern (siehe 3.1). Oft wird auch der englische Begriff „non-binary“ verwendet oder die Kurzform „enby“ (abgeleitet von „nb“ für „nonbinary“). Manche nicht-binäre Geschlechter sind „zwischen männlich und weiblich“, manche völlig unabhängig von diesem Zweiersystem und manche Geschlechter sind fließend (genderfluid), d.h. nicht dauerhaft festgelegt. Queer: Queer wird oft als Überbegriff für LSBTIQ verwendet. Personen oder Bewegungen können sich als queer bezeichnen. Queer ist ein offener Begriff, der alle einschließt, die mit ihrem Aussehen und/oder Verhalten heteronormativen Vorstellungen nicht entsprechen. Queer kann auch eine Theorie sein, die die Vorstellung herausfordert, dass es nur zwei Geschlechter gebe, die einander entgegengesetzt charakterisiert seien und romantisch bzw. sexuell ausschließlich aufeinander bezogen seien. Regenbogenfamilie: Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, in der mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell oder trans- oder intergeschlechtlich ist. Seite 67 von 69 Regenbogenflagge: Sie ist ein internationales Symbol für die Emanzipationsbewegung von Lesben und Schwulen und ihren Kampf um Akzeptanz und Gleichberechtigung. Mit ihren Farben rot-orange-gelb-grün-blau-violett gilt sie heute als Zeichen für die bunte Vielfalt der LSBTI- Communities. Schwuler/schwul: Ein schwuler Mann ist homosexuell, sprich: gleichgeschlechtlich orientiert. Er liebt und begehrt also Männer. Sexuelle Identität/Orientierung: Während sich die geschlechtliche Identität auf die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht oder mehreren bezieht, geht es bei der sexuellen Identität darum, auf welches Geschlecht (oder welche Geschlechter) sich die emotionalen und sexuellen Wünsche eines Menschen richten. Bisexualität, Heterosexualität und Homosexualität sind die häufigsten sexuellen Orientierungen, wobei diese Grenzen nicht bei jedem Menschen klar gezogen werden können (siehe Abbildung 3). Trans*: Das Sternchen ist ein Platzhalter für alle Begriffe, die an die Vorsilbe „trans-" (lat. = „jenseits von, über ... hinaus“) angehängt werden können, um verschiedene geschlechtliche Identitäten zu beschreiben, z.B. transgender, transgeschlechtlich, transident, transsexuell. transgender/transgeschlechtlich: Oft werden beide Begriffe als Überbegriff verwendet, ähnlich wie „Trans*“. Als transgender oder transgeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, deren Geschlechtsempfinden (engl. „gender identity“) oder deren soziales Geschlecht (engl. „gender expression“) ein anderes ist als ihr biologisches Geschlecht. Allerdings schließt der Begriff Transgender auch all diejenigen mit ein, die nicht den Weg einer körperlichen Angleichung gehen, so dass der Begriff auch als Abgrenzungsbegriff zu Transsexualität verstanden werden kann. Transfeindlichkeit/Transphobie: Wie auch bei Homofeindlichkeit/Homophobie beinhalten die beiden Begriffe Vorurteile, negative Einstellungen, Stigmatisierung, Abwertung, Verleugnung, Befürwortung von Diskriminierung, Diskriminierung und Gewalt gegenüber transgeschlechtlichen Menschen. transsexuell: Transsexuelle Menschen empfinden ihr biologisches Geschlecht als falsch und sich selbst als zugehörig zu einem anderen Geschlecht. Viele Transsexuelle haben den Wunsch, ihre körperlichen Geschlechtsmerkmale mit Hormonen und/oder einer Operation so anzugleichen, wie es ihrem wahrgenommenen Geschlecht entspricht. Seite 68 von 69 3.3 Erläuterungen zum „Status der Umsetzung“ Status Erläuterung wird so bereits umgesetzt Es handelt sich um eine bestehende Maßnahme, die so bereits umgesetzt wird und deren Fortführung vorgesehen ist. wird teilweise bereits umgesetzt Es handelt sich um eine Maßnahme, die noch nicht vollkommen umgesetzt ist. Ein Grund dafür kann sein, dass die Maßnahme in Bezug auf einige Bereiche bereits umgesetzt wird und in Bezug auf andere Aspekte oder Bereiche noch nicht. im laufenden Geschäft umsetzbar Es handelt sich um eine Maßnahme, die momentan noch nicht umgesetzt wird, aber nach Verabschiedung des Aktionsplans im laufenden Geschäft umgesetzt werden kann. Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Die Umsetzung eines Prüfauftrags ist im laufenden Geschäft möglich. Die Verwaltung prüft, ob bzw. inwieweit diese Maßnahme umgesetzt werden kann und welche zusätzlichen Mittel benötigt würden. zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Es handelt sich um eine Maßnahme, die nur dann umsetzbar ist, wenn entweder durch einen verwaltungsinternen Beschluss interne Mittel oder durch eine gesonderte Entscheidung in den zuständigen politischen Gremien (Fachausschuss oder Rat) zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen bereitgestellt werden können. wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Die finanzielle Unterstützung bzw. deren Ausbau ist abhängig von der Haushaltslage und der politischen Beschlusslage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine fortlaufende Förderung. Seite 69 von 69 3.4 Liste beteiligter Ämter/Dezernate/städtischer Töchter Gliederungsnummer Name des Amtes Amt 01 Amt der Oberbürgermeisterin Amt 03 Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern Amt 11 Personal- und Verwaltungsmanagement Amt 13 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt 16 Amt für Integration und Vielfalt Amt 26 Amt für Gebäudewirtschaft Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung Amt 40 Amt für Schulentwicklung Amt 41 Kulturamt Amt 42 Amt für Weiterbildung Amt 43 Stadtbibliothek Amt 44 Historisches Archiv Amt 46 Bühnen Köln 5000 Jobcenter Amt 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Amt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Amt 52 Sportamt Amt 53 Gesundheitsamt Amt 56 Amt für Wohnungswesen I/2 Betriebliches Gesundheitsmanagement I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS) Name des Dezernates Dezernat OB Dezernat der Oberbürgermeisterin Dezernat I Allgemeine Verwaltung und Ordnung Dezernat II Finanzen und Recht Dezernat IV Bildung, Jugend und Sport Dezernat V Soziales, Gesundheit und Wohnen Dezernat VI Planen und Bauen Dezernat VII Kunst und Kultur Dezernat IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales Name der städtischen Tochter KölnBusiness KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH KölnTourismus KölnTourismus GmbH -
Anlage 7, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Stadt AG Seniorenpolitik TOP 6.1.1
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Herr Holtmann Telefon: (0221) 221-27408 Fax : (0221) 221-27436 E-Mail: rainer.holtmann@stadt-koeln.de Datum: 17.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 öffentlich 6.1.1 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionspl an der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver- ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, • die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebene n Maßnahmen umzuset- zen, • ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, • den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Ma ßnahmen unter Einbe- ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik: Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmäßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat im Sinne der Be- schlussfassung durch den Finanzausschuss vom 04.10.2021 (siehe TOP 8.1.3, AN/2091/2021, Ziffer 14 / Anlage Hpl2022 VN Stellenplan) die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,0 Stellen für Fachstelle LSBTI. Abstimmungsergebnis: Mit Ergänzung einstimmig empfohlen, bei einer Enthaltung. -
Anlage 3, Ausschuss Soziales und Senioren 30.09.2021
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 04.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 30.09.2021 öffentlich 5.1 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzep- tanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 I. Abstimmung über die geänderte Beschlussfassung der Stadt AG LST: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von den Fraktionen der SPD, Die Linke, FDP abge- lehnt. II. Abstimmung über die Beschlussvorlage: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtli- cher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSB- TI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzu- führen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbeziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Berücksich- tigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Fi- nanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 2314/2021 Freigabedatum 08.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Beschlussorgan Rat Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 Integrationsrat 28.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Gesundheitsausschuss 05.10.2021 Verkehrsausschuss 05.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 08.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Bauausschuss 25.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 Sportausschuss 28.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständlich unterschied- lich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuel- len, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbeziehung der Ex- pert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Stadtver- waltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politischen Gremien (Fachaus- schüsse oder Rat) herbeizuführen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Köln ist eine Stadt, die für ihre Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt bekannt ist, und sowohl bundes- weit als auch international als Hochburg von Lesben und Schwulen oder „Rainbow City“ wahrge- nommen wird. Jede zehnte Person, die in Köln lebt, bezeichnet sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich (LSBTI). Zudem ist Köln mit dem „Cologne Pride“ Gastgeberin einer der größten CSD-Veranstaltungen (Christopher Street Day) Europas. Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für LSBTI-Menschen sowie die gesellschaftliche Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland in den letzten Jahren verbessert haben, sind sowohl die Nachfrage nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten für LSBTI- Menschen als auch die Zahl der registrierten Gewalt- und Straftaten gegen LSBTI-Menschen in Deutschland in den letzten Jahren weiter gestiegen. So erleben auch in Köln LSBTI-Menschen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen weiterhin Dis- kriminierung, Ausgrenzung und Gewalt - sei es in der Schule, am Arbeitsplatz, auf offenerer Straße oder im engsten Familienkreis. Vorurteile, Hass, Hetze und Diskriminierung abzubauen und Akzeptanz für Vielfalt zu fördern sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die es auf unterschiedlichsten Ebenen geeignete Strategien und Maßnahmen bedarf. Hierzu zählen sowohl landesweite als auch kommunale Aktionspläne. Abbau von Diskriminierung und Wertschätzung von Vielfalt als gesamtstädtische Ziele: Der Abbau von Diskriminierung und die Wertschätzung der Vielfalt der Kölner Stadtgesellschaft sind gesamtstädtische Ziele. Mit diesem Aktionsplan geht die Stadt Köln ihrer Verpflichtung nach, sich aktiv für die Belange von LSBTI-Menschen einzusetzen und die Diskriminierung von LSBTI- Menschen abzubauen: Bereits mit Gründung der StadtAG Lesben, Schwule und Transgender im Jahr 2006 und mit der Einrichtung eines Referates für Lesben, Schwule und Transgender im Jahr 2010 (der heutigen Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt) hat die Stadt Köln die Verbesserung der Chancengleichheit für LSBTI-Menschen in Köln zur Querschnittsaufgabe gemacht. Durch den offiziellen Beitritt zum „Rainbow Cities Network“ hat sich die Stadt Köln 2015 auf inter- nationaler Ebene - gemeinsam mit über 20 anderen europäischen Städten - verpflichtet, eine akti- ve LSBTI-Politik zu betreiben und LSBTI-Themen in ihre allgemeine strategische Ausrichtung ein- zugliedern. 4 Mit der 2019 veröffentlichten städtischen Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ wurden für den vorliegenden Aktionsplan richtungsweisende Handlungsempfehlungen aufgestellt. Diese besa- gen u.a., dass die Stadt Köln ihrer Vorbildfunktion als LSBTI-Hochburg nur gerecht werden kann, wenn sowohl die Infrastruktur für LSBTI-Menschen (wie z.B. Beratungsstellen, Schutzräume oder Freizeitange- bote) als auch Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung erhalten und ausgebaut werden die Stadt Köln in der Pflicht ist, das weltoffene, tolerante und vielfältige Image der Stadt als positi- ven Standortfaktor zu pflegen und zu stärken, damit die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Kölns gesichert und ausgebaut werden kann Der vorliegende Aktionsplan bündelt erstmalig alle Maßnahmen der Stadt Köln mit LSBTI-Bezug in einem Handlungskonzept. Aufgenommen wurden insgesamt 163 Maßnahmen, darunter bereits lau- fende Maßnahmen sowie Maßnahmen, die zukünftig umgesetzt werden sollen. Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie und die Entwicklung und Durchfüh- rung eines Controllings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans wird seitens der Verwal- tung die Bereitstellung und Finanzierung von 0,5 Stelle in der Bewertung A 11 LBesG NRW in das Stellenplanverfahren 2022 eingebracht. Anlage 1: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ (Die Anlage wird im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.) -
Anlage 9 Auszug Beschlußprotokoll StAG Behindertenpolitik
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Anlage 9 Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 18.11.2021 öffentlich 2.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver- ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen und dabei die Belange der Menschen mit Behinderung grundsätzlich zu be- rücksichtigen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durch- zuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbeziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmä- ßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 2, StadtAG LST 24.09.2021_ Auszug Beschlussprotokoll TOP 2.2 (Vorlage 2314_2021)
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-21087 Fax : (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 24.09.2021 öffentlich 2.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag des Völklinger Kreis e.V. Beschluss: Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel- mäßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Control- lings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlus- ses: Geänderter Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt den nachfolgenden Gremien und dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbst- verständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskon- zept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzu- setzen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Ein- beziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Quer- schnittsaufgabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Perso- nal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Trans- gender: Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel- mäßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Control- lings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt -
Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 05.10.2021
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Herr Krämer Telefon: (0221) 221-23820 Fax : (0221) 221-26500 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 08.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 06. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 6.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver- ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset- zen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbe- ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmä- ßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: Mit Ergänzung wie Stadtarbeitsgemeinschaft LST, einstimmig empfohlen. -
Anlage 8 Auszug Integrationsrat vom 28.09.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 23.11.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 28.09.2021 öffentlich 8.6 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: Geänderter Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schw ule und Transgender empfiehlt den nachfolgenden Gremien und dem Rat w ie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Ti tel: „Selbst- verständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset- zen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Ein - beziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel-mäßige Berichterstattung, die Entw icklung und Durchführung eines Controllings sow ie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bew ertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bew ertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 6, Auszug Stea 28.10.2021
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Sommer Telefon: (0221) 28839 Fax : (0221) E-Mail: christian.sommer@stadt -koeln.de Datum: 04.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.10.2021 öffentlich 6 Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen 6.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Geänderter Beschluss wie Gesundheitsausschuss (Fett/Kursiv): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver- ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset- zen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbe- ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmä- ßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf
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24.09.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
30.09.2021
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
30.09.2021
TOP 16.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
04.10.2021
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
05.10.2021
TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
05.10.2021
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
07.10.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
08.10.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 6.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
25.10.2021
TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
25.10.2021
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
26.10.2021
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
26.10.2021
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
28.10.2021
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
08.11.2021
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
18.11.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
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