Mandari Insight

2314/2021

Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 10.1

Anlage 8 Auszug Integrationsrat vom 28.09.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, StadtAG LST 24.09.2021_ Auszug Beschlussprotokoll TOP 2.2 (Vorlage 2314_2021)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 05.10.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Ausschuss Soziales und Senioren 30.09.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 Auszug Beschlußprotokoll StAG Behindertenpolitik

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Auszug Stea 28.10.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Stadt AG Seniorenpolitik TOP 6.1.1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 Auszug Integrationsrat vom 28.09.2021

2446 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 23.11.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates  vom 
28.09.2021 
öffentlich 
8.6 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak-
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
 
Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:  
 
Geänderter Beschluss:  
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schw ule und Transgender empfiehlt den 
nachfolgenden Gremien und dem Rat w ie folgt zu beschließen:  
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Ti tel: „Selbst-
verständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau 
von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen,  
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur 
Kenntnis.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset-
zen,  
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses 
durchzuführen,  
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Ein -
beziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln  
 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be-
rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf-
gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder 
Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli-
tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:  
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel-mäßige 
Berichterstattung, die Entw icklung und Durchführung eines Controllings sow ie für die 
Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und 
Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in 
der Bew ertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bew ertung A 12 LBesG 
NRW.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021

2271 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE 
Datum: 27.10.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses Kunst 
und Kultur vom 26.10.2021  
öffentlich 
4.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak-
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
Beschluss in der Fassung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen 
und Transgender vom 24.09.202: 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver-
ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau 
von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge-
schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset-
zen, 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses 
durchzuführen, 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbe-
ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be-
rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf-
gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. 
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder 
Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli-
tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel -mäßige Be-
richterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Control lings sowie für die Fort-
schreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Bereitstellung und Finanzie-
rung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewer-
tung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewertung A 12 LBesG NRW.  
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig geändert beschlossen.

Anlage 2, StadtAG LST 24.09.2021_ Auszug Beschlussprotokoll TOP 2.2 (Vorlage 2314_2021)

3018 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon:  (0221) 221-21087  
Fax       :  (0221) 221-29166 
E-Mail:  thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de 
Datum: 27.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 
24.09.2021 
öffentlich 
2.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak-
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag des Völklinger Kreis e.V. 
 
Beschluss: 
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel-
mäßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Control-
lings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat 
die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle 
LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen 
in der Bewertung A 12 LBesG NRW. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlus-
ses: 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt 
den nachfolgenden Gremien und dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbst-
verständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von 
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskon-
zept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen,

trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen 
zur Kenntnis. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzu-
setzen, 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses 
durchzuführen, 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Ein-
beziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die 
Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Quer-
schnittsaufgabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. 
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Perso-
nal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der 
zuständigen politischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Trans-
gender: 
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regel-
mäßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Control-
lings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat 
die Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle 
LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen 
in der Bewertung A 12 LBesG NRW. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 05.10.2021

2207 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-23820  
Fax       :  (0221) 221-26500 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  08.10.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 06. Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 05.10.2021 
öffentlich 
6.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak-
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver-
ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau 
von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge-
schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset-
zen, 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses 
durchzuführen, 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbe-
ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be-
rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf-
gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren 
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder 
Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli-
tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:

Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmä-
ßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings 
sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die 
Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle 
LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in 
der Bewertung A 12 LBesG NRW. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Ergänzung wie Stadtarbeitsgemeinschaft LST, einstimmig empfohlen.

Anlage 3, Ausschuss Soziales und Senioren 30.09.2021

2032 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 221 27467  
Fax       :  (0221) 221 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  04.10.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren vom 30.09.2021 
öffentlich 
5.1 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzep-
tanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
 
I. Abstimmung über die geänderte Beschlussfassung der Stadt AG LST: 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von den Fraktionen der SPD, Die Linke, FDP abge-
lehnt. 
II. Abstimmung über die Beschlussvorlage: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu 
beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständlich 
unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtli-
cher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung 
von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSB-
TI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzu-

führen, 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbeziehung 
der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Berücksich-
tigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsaufgabe auf allen 
Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. 
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Fi-
nanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politischen 
Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 9 Auszug Beschlußprotokoll StAG Behindertenpolitik

2371 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de  
Datum: 22.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  vom 18.11.2021  
öffentlich 
2.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak-
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
Beschluss:  
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver-
ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau 
von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge-
schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen 
und dabei die Belange der Menschen mit Behinderung grundsätzlich zu be-
rücksichtigen,  
 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durch-
zuführen,  
 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbeziehung 
der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln  
 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be-
rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf-
gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder 
Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli-
tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
 
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmä-
ßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings 
sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die 
Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle 
LSBTI, davon 0,5 Stellen in der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in 
der Bewertung A 12 LBesG NRW. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6, Auszug Stea 28.10.2021

2279 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Sommer 
Telefon:  (0221) 28839  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  christian.sommer@stadt -koeln.de 
Datum: 04.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 28.10.2021  
öffentlich 
6 Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen 
6.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak-
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
 
Geänderter Beschluss wie Gesundheitsausschuss (Fett/Kursiv): 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver-
ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau 
von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge-
schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset-
zen, 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses 
durchzuführen, 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbe-
ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be-
rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf-
gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder 
Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli-
tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmä-
ßige Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings 
sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die 
Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle 
LSBTI, davon 0,5 Stellen der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der 
Bewertung A 12 LBesG NRW. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“

171807 Zeichen

Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........................... 2 
Vorwort ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 3 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 4 
1.1  Erstellung des Aktionsplans ................................ ................................ ..............................  5 
1.2  Aufbau des Aktionsplans ................................ ................................ ................................ .. 6 
2. Handlungsfelder ................................ ................................ ................................ ..................... 10 
2.1  Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie ................................ ................................ . 10 
2.2  Handlungsfeld 2: Schule und Bildung ................................ ................................ ............. 18 
2.3  Handlungsfeld 3: Arbeitswelt/Stadt Köln als Arbeitgeberin ................................ .............. 23 
2.4  Handlungsfeld 4: Alter und Pflege ................................ ................................ ................... 29 
2.5  Handlungsfeld 5: Kultur ................................ ................................ ................................ ... 34 
2.6  Handlungsfeld 6: Sport ................................ ................................ ................................ ... 40 
2.7  Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus ................................ ................................ .... 44 
2.8  Handlungsfeld 8: Migration und Flucht ................................ ................................ ............ 49 
2.9 Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung ................................ ..............................  55 
2.10 Handlungsfeld 10: Antidiskriminierung und Gewaltprävention ................................ ......... 60 
3. Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 64 
3.1  Genderbread Person ................................ ................................ ................................ ...... 64 
3.2  Glossar ................................ ................................ ................................ ........................... 65 
3.3  Erläuterungen zum „Status der Umsetzung“ ................................ ................................ ... 68 
3.4  Liste beteiligter Ämter/Dezernate/städtischer Töchter ................................ ..................... 69 
  
 
  
 
 
  
 
 
 
 
 
 
Redaktioneller Hinweis: Bei dieser Fassung handelt es sich um eine redigierte Arbeitsversion. 
Nach erfolgter Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln erfolgt ein finales Lektorat sowie ein 
professionelles Layout.

Seite 3 von 69 
Vorwort  
 
„Selbstverständlich unterschiedlich“ – so lautet der erste Teil des 
Titels, den die Steuerungsgruppe dem vorliegenden Aktionsplan 
gegeben hat. Er beschreibt eine Stadtgesellschaft, in der die 
Unterschiedlichkeit einzelner Menschen selbstverständlich 
akzeptiert wird - und somit auch die sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt.  
In Deutschland hat sich mit der Verbesserung der rechtlichen 
Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren auch 
gesellschaftspolitisch einiges bewegt. Sowohl die Öffnung der 
Ehe für Paare gleichen Geschlechts im Jahr 2017 als auch das 
Verfassungsgerichtsurteil von 2018 zur „dritten Option“ beim 
Geschlechtseintrag sowie das Verbot von 
geschlechtsangleichenden Operationen bei 
intergeschlechtlichen Kindern im März 2021 haben zu einer 
größeren Anerkennung von sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt in der Gesellschaft geführt. Dennoch sind lesbische, 
schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) weiterhin Diskriminierung, 
Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt. 
Auch in Köln, einer Stadt, die für ihre Weltoffenheit und Toleranz und einen der größten CSD-
Veranstaltungen Europas bekannt ist, trauen sich LSBTI-Menschen unterschiedlicher 
Altersgruppen nicht, im Alltagsleben ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen 
zu leben - sei es in der Schule, am Arbeitsplatz, beim Sport, im Altersheim, an Orten des 
gesellschaftlichen Lebens, auf offener Straße oder zu Hause im engsten Familienkreis.  
Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln spreche ich mich ausdrücklich gegen jede Form von 
Diskriminierung aus. Vielfalt ist eine Chance und Bereicherung für unsere Stadt! Deshalb ist der 
Abbau jeder Art von Diskriminierung und Marginalisierung ein gesamtstädtisches Ziel. Ich begreife 
es als Kernaufgabe der Kölner Stadtverwaltung, die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt zu fördern und allen LSBTI-Menschen in Köln eine diskriminierungsfreie Teilhabe in allen 
Lebensbereichen zu ermöglichen. 
Der vorliegende Aktionsplan bündelt erstmals Maßnahmen der Stadt Köln mit LSBTI-Bezug in 
einem Handlungskonzept. Aufgenommen haben wir alle bereits laufenden Maßnahmen sowie 
Planungen und Projekte, die wir künftig umsetzen werden. Wir berücksichtigen dabei insbesondere 
Menschen, deren Vulnerabilität und deren besonderer Bedarf nach Schutz und Freiräumen sich 
nicht zuletzt während der Corona-Pandemie gezeigt haben: Dazu zählen LSBTI-Jugendliche, 
LSBTI-Geflüchtete sowie LSBTI-Senior*innen. Gleichzeitig gilt es, bei allen Handlungsfeldern 
immer wieder eine intersektionale Perspektive einzunehmen, um auch die spezifischen Belange 
von LSBTI-Menschen, die von Mehrfachmarginalisierung betroffenen sind, erfassen zu können. 
Ich danke allen, die an der Erstellung des Aktionsplans beteiligt waren, für ihren Einsatz und ihr 
Engagement. Besonderer Dank gebührt den zahlreichen Mitgliedern der Steuerungsgruppe, die 
sich mehrheitlich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für Organisationen der Kölner LSBTI-
Communities eingebracht haben.  
 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

Seite 4 von 69 
1. Einleitung 
Köln ist eine Stadt, die für ihre Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt bekannt ist und sowohl 
bundesweit als auch international als Hochburg von Lesben und Schwulen wahrgenommen wird. 
Jede zehnte Person, die in Köln lebt, bezeichnet sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder 
intergeschlechtlich (LSBTI). Zudem ist Köln mit dem „Cologne Pride“ Gastgeberin einer der 
größten CSD-Veranstaltungen (Christopher Street Day) Europas. 
Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für LSBTI-Menschen sowie die 
gesellschaftliche Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland in den 
letzten Jahren verbessert hat, steigt sowohl die Zahl der gemeldeten Gewalt- und Straftaten gegen 
LSBTI-Menschen in Deutschland als auch die Nachfrage nach Beratungs- und 
Unterstützungsangeboten für LSBTI-Menschen. Auch in Köln erleben LSBTI-Menschen in den 
unterschiedlichsten Lebensbereichen weiterhin Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt.  
Vorurteile, Hass, Hetze und Diskriminierung abzubauen und Akzeptanz für Vielfalt zu fördern sind 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die es auf unterschiedlichsten Ebenen geeignete Strategien 
und Maßnahmen bedarf. Hierzu zählen sowohl landesweite als auch kommunale Aktionspläne.  
Abbau von Diskriminierung und Wertschätzung von Vielfalt als gesamtstädtische Aufgabe  
Der Abbau von Diskriminierung und die Wertschätzung der Vielfalt der Kölner Stadtgesellschaft 
sind gesamtstädtische Ziele. Mit diesem Aktionsplan geht die Stadt Köln aber auch ganz konkret 
ihrer Verpflichtung nach, sich aktiv für die Belange von LSBTI-Menschen einzusetzen und die 
Diskriminierung von LSBTI-Menschen abzubauen: 
 Bereits mit Gründung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 
(StadtAG LST) im Jahr 2006 und mit der Einrichtung eines Referates für Lesben, Schwule und 
Transgender im Jahr 2010 (der heutigen Fachstelle LSBTI) hat die Stadt Köln die 
Verbesserung der Chancengleichheit für LSBTI-Menschen zur Querschnittsaufgabe gemacht. 
 Im Jahr 2007 hat Köln als erste Stadt in Deutschland die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Mit 
dieser Unterzeichnung hat sich die Stadtverwaltung verpflichtet, die Vielfalt ihrer 
Mitarbeitenden anzuerkennen und wertzuschätzen.  
 Durch den offiziellen Beitritt zum „Rainbow Cities Network“ hat sich die Stadt Köln 2015 dann 
auch auf internationaler Ebene - gemeinsam mit 20 anderen europäischen Städten - 
verpflichtet, eine aktive LSBTI-Politik zu betreiben und LSBTI-Themen in ihre allgemeine 
strategische Ausrichtung einzugliedern.  
 Mit der Verabschiedung des städtischen Diversity-Konzeptes mit dem Titel „Köln l(i)ebt 
Vielfalt“ hat sich die Stadtverwaltung 2016 eine strategische Vernetzung der städtischen 
Bemühungen für Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Teilhabe für die verschiedenen 
Diversity-Dimensionen zur Aufgabe gemacht. 
 Mit der 2019 veröffentlichten städtischen Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ wurden 
für den vorliegenden Aktionsplan richtungsweisende Handlungsempfehlungen aufgestellt. 
Diese besagen u.a., dass  
o die Stadt Köln ihrer Vorbildfunktion als LSBTI-Hochburg nur gerecht werden kann, 
wenn sowohl die Infrastruktur für LSBTI-Menschen (wie z.B. Beratungsstellen, 
Schutzräume oder Freizeitangebote) als auch Maßnahmen zum Abbau von 
Diskriminierung erhalten und ausgebaut werden. 
o die Stadt Köln in der Pflicht ist, das weltoffene, tolerante und vielfältige Image der Stadt 
als positiven Standortfaktor zu pflegen und zu stärken, damit die Wettbewerbs- und 
Zukunftsfähigkeit Kölns gesichert und ausgebaut werden kann. 
 
Mit diesem Aktionsplan, der sich im Amt für Integration und Vielfalt neben das „Handlungskonzept 
zur Kölner Behindertenpolitik“ und das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ 
reiht, schließt sich nun auch die Lücke für ein Handlungskonzept für den Fachbereich LSBTI.

Seite 5 von 69 
1.1  Erstellung des Aktionsplans 
Die Federführung für die Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans liegt bei der Fachstelle für 
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen (Fachstelle LSBTI), 
die in der Abteilung Vielfalt im Amt für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin 
angesiedelt ist. Zu Beginn der Erstellung des Aktionsplans beauftragte die Fachstelle LSBTI das 
Kölner Unternehmen, „context – interkulturelle kommunikation und bildung GbR“, mit der 
Begleitung des Erarbeitungsprozesses durch die Moderation der Auftaktveranstaltung und der 
Steuerungsgruppentreffen sowie mit der Beratung der Fachstelle und der redaktionellen 
Unterstützung. Der Gesamtprozess zur Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans ist in 
Abbildung 1 dargestellt. 
Auftaktveranstaltung 
An der Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan in Köln beteiligten sich mehr als 100 Personen aus 
Politik, Verwaltung und den Kölner LSBTI-Communities. In zehn thematischen Workshops, die sich 
in ihrer Aufteilung an der Struktur der zehn Handlungsfelder (Kapitel 2.) orientierten, brachten sich 
die Teilnehmenden mit ihrer Perspektive zu möglichen Handlungsbedarfen ein.  
Bildung der Steuerungsgruppe 
Das große Engagement der Beteiligten mündete zum Abschluss der Auftaktveranstaltung in der 
Bildung der mit 17 Personen besetzten Steuerungsgruppe zur weiteren Entwicklung des 
Aktionsplans. Zur Steuerungsgruppe gehörten neben den meist ehrenamtlich agierenden 
Personen aus den Kölner LSBTI-Communities, sowohl Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) als auch engagierte Einzelne. Zusätzlich 
engagierten sich mehrere Mitglieder von „Buntwerk – Netzwerk der LSBTI-Mitarbeitenden in der 
Kölner Stadtverwaltung“ in der Steuerungsgruppe.  
In sieben extern moderierten Treffen bündelten die Beteiligten unter der Federführung der 
Fachstelle LSBTI sowie der Leitung der damaligen Dienststelle Diversity der Stadt Köln die in der 
Auftaktveranstaltung diskutierten Bedarfe, überführten diese in ein Zielsystem und hinterlegten 
jedes der Ziele mit entsprechenden Vorschlägen für Maßnahmen.  
Erarbeitung des Aktionsplans 
Von der Fachstelle LSBTI wurden danach die von der Steuerungsgruppe erarbeiteten 
Maßnahmenkataloge der einzelnen Handlungsfelder gezielt über die Mitglieder der 
Steuerungsgruppe an themenrelevante Expert*innen aus den Kölner LSBTI-Communities 
rückgekoppelt, um deren Feedback in die Überarbeitung der Maßnahmenvorschläge einbeziehen 
zu können. Die so überarbeiteten Maßnahmenkataloge wurden sodann an die zuständigen 
Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung weitergeleitet, die ihre Einschätzung zum Stand der 
Umsetzung und zur Realisierbarkeit der jeweils vorgeschlagenen Maßnahme an die Fachstelle 
zurückmeldeten.  
Implementierung, Controlling und Fortschreibung 
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Köln obliegt der Fachstelle LSBTI die Federführung für 
den Implementierungsprozess. Ebenso hat sie die Aufgabe, ein Controlling durchzuführen, über 
den Umsetzungsstand zu berichten und nach einem Zeitraum von zwei Jahren die Fortschreibung 
des Aktionsplans zu initiieren.

Seite 6 von 69 
Abbildung 1: Gesamtprozess des LSBTI-Aktionsplans 
 
 
1.2  Aufbau des Aktionsplans 
Bei der Erstellung des Aktionsplan wurde eine Zielstruktur aufgebaut, die es ermöglicht, bei einer 
Fortschreibung des Aktionsplans die Grundorientierung auf lange Sicht beizubehalten, in 
verschiedenen Handlungsfeldern auf dieselben Ziele hinzuarbeiten und gleichzeitig einzelne 
Maßnahmen und deren Zielsetzungen flexibel handhaben zu können. Einen Überblick über den 
Aufbau des Aktionsplans bietet Abbildung 2. 
Leitziele 
Die beiden Leitziele dieses Aktionsplans beschreiben den Horizont, auf den sich sämtliche Ziele 
der Handlungsfelder und alle Maßnahmen beziehen. Sie sind abstrakt als Vision formuliert und 
können realistisch betrachtet nie vollständig erreicht werden, behalten ihre Funktion als „Leitstern“ 
aber auf Dauer bei:  
 
1. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Köln 
erleben Akzeptanz und Anerkennung in allen Lebensbereichen. 
2. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Köln 
haben die Chance, an allen Lebensbereichen diskriminierungsfrei teilzuhaben.

Seite 7 von 69 
Handlungsfelder 
Die Zuordnung der Ziele und Maßnahmen zu den zehn Handlungsfelder erfolgte in dem 
Bewusstsein, dass sich die konkrete Situation und die Bedarfe der Menschen nicht analytisch 
trennen lassen, es immer auch vielfältige Überschneidungen und Wechselwirkungen gibt und auch 
andere Abgrenzungen der Handlungsfelder denkbar wären. Ziel der Bündelung in thematische 
Handlungsfelder ist es, verschiedene Lebensbereiche zu beschreiben, fachspezifisch die richtigen 
Beteiligten zusammen zu bringen und damit eine gezielte Umsetzung der Maßnahmen zu 
verfolgen.  
Der Aktionsplan teilt sich in die folgenden zehn Handlungsfelder auf: 
 Handlungsfeld 1:  Kinder, Jugend und Familie 
 Handlungsfeld 2:  Schule und Bildung 
 Handlungsfeld 3:  Arbeit/Stadt Köln als Arbeitgeberin 
 Handlungsfeld 4:  Alter und Pflege 
 Handlungsfeld 5:  Kultur 
 Handlungsfeld 6: Sport 
 Handlungsfeld 7:  Wirtschaft und Tourismus 
 Handlungsfeld 8:  Migration und Flucht 
 Handlungsfeld 9:  Gesundheit und Behinderung 
 Handlungsfeld 10:  Antidiskriminierung und Gewaltprävention 
Handlungsfeldziele 
Die Ziele der zehn Handlungsfelder konkretisieren die Ziele für das jeweilige Handlungsfeld, indem 
sie jeweils Zielgruppe, Beteiligte oder Themenfelder benennen. Sie beschreiben die Ziele, die in 
diesem Handlungsfeld erreicht werden sollen, möglichst vollständig und trennscharf zueinander. 
Um anschaulich zu beschreiben, was erreicht werden soll, sind sie im Präsens formuliert, so als 
wäre der zukünftige, erwünschte Zustand schon erreicht worden. Ein Handlungsfeldziel kann dabei 
durch mehrere Maßnahmen hinterlegt sein. 
Querschnittslinien 
Die fünf Querschnittslinien sind im Entwicklungsprozess durch die Steuerungsgruppe als 
gemeinsame Grundorientierungen aller Bestrebungen in den Handlungsfeldern identifiziert 
worden. Ihre Bedeutung für diesen Aktionsplan wird im Detail in Abbildung 3 erläutert. Sie 
verlaufen ausgehend von den Leitzielen wie rote Fäden quer durch alle Handlungsfelder und sind 
als Kategorien zu verstehen, die eine Orientierung geben, welche grundlegenden Instrumente der 
Akzeptanzförderung und Antidiskriminierungsarbeit bei der Implementierung einer Maßnahme 
dieses Aktionsplans bedient werden: 
1. Teilhabe/Zugänge 
2. Sensibilisierung/Qualifizierung 
3. Sichtbarkeit/Repräsentation 
4. Standards 
5. Ressourcen 
Maßnahmen 
Die letzte Konkretisierungsstufe sind die einzelnen Maßnahmen, auf deren Grundlage evaluiert 
werden kann, inwieweit eine Maßnahme in der aktuellen Umsetzungsperiode im geplanten Sinne 
realisiert wurde.  
In Bezug auf die Umsetzung der hier vorgestellten Maßnahmen, gilt es zu beachten, dass alle 
Maßnahmen, die nicht kostenneutral sind oder die nicht im laufenden Geschäft der Verwaltung 
aufgrund von fehlenden personellen oder finanziellen Ressourcen umgesetzt werden können, 
einen separaten Beschlusses des zuständigen Fachausschusses bzw. des Rates erfordern.

Seite 8 von 69 
Abbildung 2: Aufbau des LSBTI Aktionsplans

Seite 9 von 69 
Abbildung 3: Infokasten zur Bedeutung der Querschnittslinien 
 
Teilhabe/Zugänge  
Teilhabe im Sinne von „Teilnahme und Beteiligtsein“ meint im Rahmen dieses Aktionsplans die 
Gewährleistung gleicher Verwirklichungschancen, Zugänge zu städtischer Infrastruktur, die 
Einbeziehung in die Stadtgesellschaft und Schutz vor willkürlicher Ungleichbehandlung. So können 
beispielsweise stereotype Vorstellungen von Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung einer 
umfassenden Teilhabe oder Partizipation von Menschen entgegenstehen . Ebenso können Armut, 
Behinderung oder die internationale Geschichte eines Menschen zu gesellschaftlicher Ausgrenzung 
oder Benachteiligung führen.1  
Sensibilisierung/Qualifizierung 
Sensibilisierung wird als ein wichtiges Instrument der Antidiskriminierungsarbeit gesehen. Um in 
einer Gesellschaft, in der Teilhabemöglichkeite n anhand von Gruppenzugehörigkeiten ungleich 
verteilt werden, Sensibilität für Diskriminierungen zu entwickeln, ist es notwendig , zu hinterfragen, 
wer von verschiedenen diskriminierenden Strukturen profitiert oder wer davon negativ betroffen ist. 
Zur Professionalisierung der städtischen Dienstleistungen gilt es Fach - und Führungskräfte durch 
Schulungen oder Fortbildungen weiter zu qualifizieren, um diese für die eigene unbewusste 
Voreingenommenheit gegenüber bestimmten Gruppen sowie für die unterschiedliche n 
Lebenssituationen von LSBTI -Menschen und deren zielgruppenspezifische Bedarfe zu 
sensibilisieren. 
Sichtbarkeit/Repräsentation 
Ein weiteres Instrument zum Abbau von Diskriminierung und zur Förderung von Akzeptanz ist die 
Schaffung von Sichtbarkeit und Rep räsentation. Sichtbarkeit wird dabei als eine mögliche 
Voraussetzung zur Sensibilisierung gesehen. So kann eine erhöhte Sichtbarkeit und Repräsentation 
von LSBTI-Menschen, z.B. in den Medien, zu einer höheren Akzeptanz von LSBTI-Menschen in der 
Gesamtbevölkerung führen. 2 Ebenso konnte nachgewiesen werden, dass in mehreren Ländern 
Europas eine Zunahme an LSBTI -Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu einem positiven Wandel der 
gesellschaftlichen Einstellung und zu einer Verbesserung der Rechte für LSBTI-Menschen in diesen 
Ländern beigetragen hat3.  
 
Standards 
Standards können ein weiteres Instrument der Antidiskriminierungsarbeit sein. So hat die 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes beispielsweise gemeinsam mit Wissenschaftler*innen 
Instrumente entwickelt, mit denen Unternehmen ihre Gleichbehandlungsstandards überprüfen 
können4. Ebenso kann das Qualitätsmanagement von Einrichtungen, Organisationen und der 
Verwaltung entsprechende Standards für die eigenen Angebote als förderndes  Instrument 
implementieren und somit LSBTI-Themen im Querschnitt mit berücksichtigen. 
 
Ressourcen 
Um Antidiskriminierungsarbeit wirksam umsetzen zu können, benötigen Einrichtungen, 
Organisationen und die Verwaltung  angemessene personelle und finanzielle Ressourcen. 
Voraussetzung dafür ist die Anerkennung zielgruppenspezifischer Bedarfe bestimmter Gruppen, die 
von struktureller Diskriminierung betroffen sind.   
                                                
1 Bundeszentrale für politische Bildung (2017): Teilhabe für alle ?! Lebensrealitäten zwischen  
Diskriminierung und Partizipation, abgerufen am 01.04.2021 
https://m.bpb.de/system/files/dokument_pdf/10155_Teilhabe_fuer_alle_ba_171019.pdf 
2 https://mannschaft.com/neue-studie-lgbtiq-sichtbarkeit-erhoeht-akzeptanz/, abgerufen am 01.04.2021 
3 P. M. Ayoub (2017): Das Coming-out der Staaten. Europas sexuelle Minderheiten und die Politik der 
Sichtbarkeit, https://www.socialnet.de/rezensionen/23767.php, abgerufen am 01.04.2021 
4https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Recht_und_gesetz/Beschaeftigung_un
d_Beruf/Beschaeftigung_und_Beruf_node.html, abgerufen am 01.04.2021

Seite 10 von 69 
2. Handlungsfelder 
Mit den folgenden zehn Handlungsfeldern werden verschiedene Lebensbereiche erfasst, in denen 
mehr Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erzielt werden soll. Dabei werden in 
jedem der zehn Handlungsfelder die abstrakteren Leitziele und Querschnittslinien des 
Aktionsplans in Handlungsfeldziele und konkrete Maßnahmen heruntergebrochen. 
Die Strukturierung sämtlicher Handlungsfelder folgt einem einheitlichen Schema. Nachdem im 
Einleitungstext kurz die Sach- und Problemlage des jeweiligen Handlungsfeldes dargestellt wird, 
werden die für das Handlungsfeld erarbeiteten Ziele genannt, bevor dann die einzelnen 
Maßnahmen mit folgender Struktur aufgelistet sind.  
Erläuterungen zum Status der Umsetzung finden sich in Anlage 3.3, eine Liste der beteiligten 
Ämter in Anlage 3.4. 
 
Nr.  Titel der Maßnahme  Querschnittslinie 
Formulierung der Maßnahme  
Zuständigkeit Status der Umsetzung 
 
 
2.1  Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie 
Gesellschaftliche Veränderungen stellen neue Anforderungen sowohl an die Kinder- und 
Jugendarbeit als auch an die Familienpolitik. Um allen Kindern, Jugendlichen und Familien in Köln 
eine Chance auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung zu ermöglichen, ist es erforderlich, auch 
die sexuelle, die geschlechtliche und die familiäre Vielfalt der Gesellschaft in den Angeboten und 
Leitbildern der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu 
berücksichtigen. Eine Überarbeitung, Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen in diesem 
Bereich ist notwendig, damit in Köln trans- und intergeschlechtliche Kinder, LSBTI-Jugendliche 
sowie Kinder und Jugendliche aus Regenbogenfamilien in ihrer Entwicklung zu einer 
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützt werden und 
Benachteiligungen abgebaut werden können. Zudem ist es notwendig, Eltern und andere 
Angehörige dieser Kinder sowie pädagogische Fachkräfte in ihrer Erziehungsaufgabe zu 
unterstützen. 
Kinder 
Bei Kindern ist an dieser Stelle zwischen verschiedenen Gruppen zu unterscheiden: Zum einen 
sind intergeschlechtlich (oder intersexuell) geborene Kinder angesprochen, also Kinder denen bei 
Geburt kein eindeutig weibliches oder männliches Geschlecht zugeordnet werden konnte. Ebenso 
befasst sich dieses Handlungsfeld mit transgeschlechtlichen Kindern, auch Transgender-Kinder 
genannt. Dabei handelt es sich um Kinder, deren Geschlechtsidentität nicht dem weiblichen oder 
männlichen Geschlecht entspricht, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde. Darüber hinaus 
werden die Kinder in den Fokus gerückt, die in einer Familie leben, in der sich mindestens ein 
Elternteil als LSBTI bezeichnet. 
Jugend 
Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, die durch die Suche nach der eigenen Identität 
geprägt ist. Nicht heterosexuell oder nicht cis-geschlechtlich5 zu sein, bringt für viele Jugendliche 
zusätzliche Belastungen mit sich. Verschiedene Studien weisen nicht nur darauf hin, dass LSBTI-
Jugendliche verstärkt an Schulen gemobbt werden, sondern auch einem mehrfach erhöhten 
Suizidrisiko ausgesetzt sind. Professionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote, 
Informationsmaterialien sowie Schutz- und Freiräume in denen diese Jugendlichen ihre sexuelle 
                                                
5 siehe 3.2 Glossar

Seite 11 von 69 
oder geschlechtliche Identität nicht verstecken müssen, sind notwendig, um die Angst vor 
Ablehnung und Ausgrenzung in der Schule und im Elternhaus überwinden, sowie die eigene 
Coming-Out Phase bewältigen zu können. 
2019 lebten in Köln 68.234 Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren6. Eine Studie 
der Stadt Köln hat gezeigt, dass sich 2017 in Köln 10,6 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 
75 Jahren als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer (LSBTIQ) bezeichnet haben7. 
Bundesweit lag der Anteil an LSBTIQ in der Gesamtbevölkerung bei dieser Studie bei 6,9 Prozent. 
Unter der Voraussetzung, dass der Anteil an Jugendlichen, die sich als LSBTI8 identifizieren, 
ebenfalls zwischen 6,9 und 10,6 Prozent liegt, ist in Köln schätzungsweise von einer Zahl von 
4.700 bis 7.200 LSBTI-Jugendlichen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren auszugehen.  
Familie 
Gerade im Bereich Familie haben u.a. rechtliche Veränderungen in den letzten 20 Jahren neue 
Rahmenbedingungen für LSBTI in Deutschland geschaffen. Dazu zählen die Einführung des 
Lebenspartnerschaftsgesetztes für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2001 und die Einführung 
der Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2005. Darüber hinaus die 
Möglichkeit der Sukzessiv-Adoption seit 2014 sowie die Öffnung der Ehe im Jahr 2017, die 
gleichgeschlechtlichen Paaren das volle Adoptionsrecht, also das Recht gemeinsam ein fremdes 
Kind zu adoptieren, ermöglicht.  
Doch trotz dieser Verbesserungen ist eine rechtliche Gleichstellung für Regenbogenfamilien, also 
Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder 
intergeschlechtlich (LSBTI) ist, in Deutschland noch nicht erreicht. Es kann sich dabei um eine 
Familie mit zwei Müttern oder zwei Vätern, eine Mehrelternfamilie oder alleinstehende Elternteile 
handeln. Die Kinder können Pflegekinder oder adoptiert sein, aus einer früheren 
verschiedengeschlechtlichen Verbindung stammen oder innerhalb der Regenbogenfamilie geboren 
worden sein.9  
So forderte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) im März 2020 eine Reform des 
Abstammungsrechts, damit Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt, also auch Mehrelternfamilien, 
rechtlich anerkannt werden und das Wohl des Kindes in einer Regenbogenfamilie auch rechtlich 
abgesichert wird10. Mit einer Reform des Abstammungsrechts würde das 
Stiefkindadoptionsverfahren für Kinder, die in eine gleichgeschlechtliche Ehe oder 
Lebenspartnerschaft reingeboren werden, entfallen. 
Regenbogenfamilien in Köln 
Umfragen zeigen, dass immer mehr LSBTI-Menschen in Deutschland einen Kinderwunsch haben 
und dass in den LSBTI-Beratungsstellen die Nachfrage nach professioneller Beratung zur 
Familienplanung in den letzten Jahren gestiegen ist. In Deutschland zählte das Statistische 
Bundesamt Ende 2017 rund 11.000 gleichgeschlechtliche Elternpaare mit minderjährigen 
Kindern11. 
Köln liegt dabei weit über dem Bundesdurchschnitt: zum Stichtag 31.12.2019 gab es in Köln rund 
284 Haushalte, in denen insgesamt 403 Kinder (unter 18 Jahren) mit gleichgeschlechtlichen Eltern, 
die entweder verpartnert oder verheiratet sind, leben. Fünf Jahre zuvor, also zum 31.12.2014, 
waren es erst 151 gleichgeschlechtliche Paarhaushalte mit insgesamt 207 Kindern12. Damit hat 
sich die Anzahl an Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Haushalten leben, allein in den letzten 
                                                
6 Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2019 
7 Stadt Köln (2019): LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/soziales/lesben-schwule-transgender/studie-lsbtiq-als-wirtschaftsfaktor-fuer-koeln 
8 Während in der o.g. Studie von LSBTIQ gesprochen wird, wird im Aktionsplan die Abkürzung „LSBTI“ 
benutzt (siehe Glossar). 
9 http://archive.lsvd.de/politik/familienrecht-modernisieren.html, abgerufen am 14.04.2020 
10 https://www.lsvd.de/de/ct/1706-diskriminierung-von-lesbischen-familien-koennte-sich-durch-
adoptionshilfegesetz-verschaerfen, abgerufen am 14.04.2020 
11 https://www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Campus/Datenreport/Downloads/datenreport-2018-kap-
2.html, abgerufen am 21.12.2020 
12 Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2019

Seite 12 von 69 
fünf Jahren in Köln fast verdoppelt, wobei die Anzahl aller Regenbogenfamilien in Köln insgesamt 
bei weit über 300 liegen muss13. Regenbogen-Pflegeelternpaare stellen dabei in Köln einen nicht 
unerheblichen Anteil an den von der Stadt Köln betreuten Fremdpflegefamilien (11 Prozent, 32 
Regenbogen-Pflegeelternpaare mit 38 Pflegekindern, Stand 2020)14. 
2.1.1  Ziele des Handlungsfeldes „Kinder, Jugend und Familie“ 
Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: 
 Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, Publikationen, Umfragen, Studien und sonstige 
Publikationen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie berücksichtigten den 
Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt. 
 In den pädagogischen Konzepten und Leitbildern von städtischen und städtisch geförderten 
Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. Kindertageseinrichtungen, 
Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Offener Ganztag, (Offene) Kinder- und 
Jugendarbeit, Streetwork, Ausbildungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Pädagogische und 
Soziale Dienste) sowie von allen familienbezogenen Fachkräften des Jugendamtes wird 
der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigt. 
 Es sind bedarfsgerechte Angebote für Kinder aus Regenbogenfamilien, für trans- und 
intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche sowie deren Eltern und andere 
Angehörige vorhanden. 
 Fach- und Führungskräfte der Kinder-, Jugend und Familienhilfe sind für die 
Lebenssituationen von Regenbogenfamilien, trans- und intergeschlechtlichen Kindern, 
LSBTI-Jugendlichen sowie deren Familien sensibilisiert und agieren angemessen. 
 Die Rahmenbedingungen für das Stiefkindadoptionsverfahren für gleichgeschlechtliche 
Paare mit Kindern sind verbessert. 
 Jugendarbeit zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt ist im 
Rahmen von Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit für Jugendliche in allen 
Stadtbezirken erlebbar. 
 Medien in städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe berücksichtigen den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre 
Vielfalt. 
                                                
13 Zusätzlich zu den oben genannten Haushalten sind hier andere Formen von Regenbogenfamilien 
statistisch nicht erfasst: Haushalte, in denen ein Elternteil transgeschlechtlich ist, sowie Haushalte von 
LSBTI-Eltern, die alleinerziehend sind. 
14 Stadt Köln, Jugendamt, Stand 17.07.2020

Seite 13 von 69 
2.1.3  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Kinder, Jugend und Familie“ 
Allgemein 
Nr. 1.1 Sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt in 
Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sensibilisierung 
Der Themenbereich „sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt“ ist selbstverständlicher Teil 
der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. Kindertageseinrichtungen, Kindertagesbetreuung, 
Kindertagespflege, Offener Ganztag, (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, 
Ausbildungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Pädagogische und Soziale Dienste) und wird in den 
Einrichtungen durch bedarfsgerechte Angebote, wie z.B. Projekte, Workshops und 
Fortbildungen, einbezogen. 
Amt 51  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.2 Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Teilhabe 
Bei der Umsetzung des Aktionsplans "Kinderfreundliche Kommune" werden der Themenbereich 
sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt und die Bedarfe von Regenbogenfamilien, von 
trans- und intergeschlechtlichen Kindern und LSBTI-Jugendlichen sowie deren Eltern und 
anderen Angehörigen mit berücksichtigt. 
Amt 51  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 1.3 Verlinkung von LSBTI-Angeboten Teilhabe/Sichtbarkeit 
LSBTI-Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien (z.B. von Beratungsstellen) werden auf 
den Internetseiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie veröffentlicht und verlinkt. 
Amt 51  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 1.4 LSBTI-Infomaterial in Einrichtungen  Teilhabe/Sichtbarkeit 
Info-Materialien aus dem Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt (z.B. 
Flyer von LSBTI-Beratungsstellen, Plakate von LSBTI-Unterstützungsangeboten oder 
Borschüren des Ministeriums) liegen in den Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
aus. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.5 Selbstverpflichtungserklärung für Einrichtungen Standards 
Die Stadt Köln prüft die Einführung einer Selbstverpflichtungserklärung für städtische und 
städtisch geförderte Einrichtungen der Kinder-, und Jugend- und Familienhilfe, bei der sich die 
Einrichtungen als LSBTI-freundlich bekennen und dies durch ein entsprechendes Kennzeichen 
und die Selbstverpflichtungserklärung öffentlich sichtbar machen. 
Amt 51  Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 14 von 69 
Nr. 1.6 Medien mit LSBTI-Bezug in Einrichtungen Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Alle städtischen und städtisch geförderten Kindertageseinrichtungen sowie alle Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendarbeit verwenden einen Anteil ihres Medienbudgets für Materialen, (z.B. 
Bücher, Filme, Zeitschriften, Medienkoffer), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche 
und familiäre Vielfalt berücksichtigen. 
Amt 51  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 1.7 Schulungen für Fach- und Führungskräfte aus 
dem Bereich Kinder, Jugend, Familie  
Sensibilisierung 
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden zum 
Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt regelmäßig geschult.  
Amt 51  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.8 Kinder- und Jugendförderplan Teilhabe 
Bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans werden der Themenbereich sexuelle, 
geschlechtliche und familiäre Vielfalt und die Bedarfe von Regenbogenfamilien, von trans- und 
intergeschlechtlichen Kindern und LSBTI-Jugendlichen sowie deren Eltern und anderen 
Angehörigen mit berücksichtigt. Der Themenbereich LSBTI wird im Kinder- und 
Jugendförderplan als Querschnittsaufgabe festgelegt. 
Dezernat IV/2/Amt 51  wird so bereits umgesetzt  
 
Trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche 
Nr. 1.9 Angebote für trans- und intergeschlechtliche 
Kinder, LSBTI-Jugendliche und deren Familien 
Ressourcen/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln fördert bedarfsgerecht Beratungs-, Hilfs-, Gruppen-, Freizeit- und 
Vernetzungsangebote mit dem Ziel zur geschlechtlichen Selbstbestimmung für trans- und 
intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche sowie deren Familien.  
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.10 Kinder- und Jugendbefragung Teilhabe/Sichtbarkeit 
Bei empirischen Erhebungen für den Bereich Kinder, Jugend und Familie (wie z.B. bei einer 
Neuauflage der städtischen Jugendbefragung), werden der Themenbereich sexuelle, 
geschlechtliche und familiäre Vielfalt verstärkt berücksichtigt und neben Jugendlichen bei Bedarf 
auch Kinder und junge Erwachsene bis 27 Jahre befragt. 
Dezernat IV-2 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 15 von 69 
Nr. 1.11 Sicherung und Ausbau der LSBTI-Jugendarbeit Ressourcen 
Die Stadt Köln setzt sich fortlaufend für den Erhalt und die finanzielle Absicherung eines LSBTI-
Jugendzentrums und anderer bestehender Jugendarbeit ein und baut diese bedarfsgerecht aus. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist 
ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 1.12 LSBTI-Jugendarbeit in den Stadtbezirken Teilhabe 
LSBTI-Jugendarbeit findet bedarfsgerecht (z.B. LSBTI-Jugendtreff einmal pro Woche) in 
verschieden Stadtbezirken von Köln statt und ist somit z.B. auch für Jugendliche aus dem 
rechtsrheinischen Stadtgebiet oder für Jugendliche mit geringer Mobilität erreich- und nutzbar. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.13 Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit in 
Jugendeinrichtungen 
Sensibilisierung/Teilhabe 
Jugendeinrichtungen in den Stadtbezirken bieten im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Anti-
Diskriminierungsarbeit Workshops und Fortbildungen zum Themenbereich sexuelle, 
geschlechtliche und familiäre Vielfalt für alle Jugendlichen an.  
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.14 Geschützte Unterkünfte für LSBTI-Jugendliche  Ressourcen 
Die Stadt Köln fördert Unterbringungsangebote, in denen LSBTI-Jugendliche, die von 
Obdachlosigkeit oder in ihrem Elternhaus von häuslicher Gewalt bedroht sind, sowohl kurzfristig 
als auch mittel- und langfristig in einem geschützten Rahmen zielgruppenspezifischen betreut 
werden können. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.15 Angebote für LSBTI-Jugendliche mit Behinderung Teilhabe 
Um die Teilhabe junger LSBTI-Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Diskriminierung 
zu verhindern, wirkt die Stadt Köln darauf hin, dass Kooperationsprojekte zwischen der Kinder- 
und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen der Behindertenhilfe in besonderer Weise 
förderungswürdig sind. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt

Seite 16 von 69 
Nr. 1.16 Angebote für LSBTI-Jugendliche mit 
Migrationsgeschichte 
Teilhabe 
Um die Teilhabe junger LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und ihre 
Diskriminierung zu verhindern, wirkt die Stadt Köln darauf hin, dass Kooperationsprojekte 
zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen von Migranten-
Selbstorganisationen sowie den Interkulturellen Zentren in besonderer Weise förderungswürdig 
sind. 
Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Regenbogenfamilien 
 
Nr. 1.17 Ansprache von Eltern in Formularen Teilhabe/Sichtbarkeit 
Bei allen städtischen Formularen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, werden die 
Bezeichnungen Vater/Mutter je nach Kontext durch entsprechend geschlechterumfassende 
Formulierungen, wie z.B. Erziehungsberechtige, Eltern oder Elternteil ersetzt. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.18 Angebote für Regenbogenfamilien Ressourcen 
Angebote für Regenbogenfamilien und zum Themenfeld familiäre Vielfalt, wie z.B. Beratungen, 
Vernetzungstreffen, Freizeitangebote sowie Fortbildungen für Fachkräfte, werden von der Stadt 
Köln gefördert und bedarfsgerecht ausgebaut. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist 
ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 1.19 Familienrabatte auch für Regenbogenfamilien Teilhabe/Sichtbarkeit 
Familienrabatte für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder oder Museen, gelten auch 
für Regenbogenfamilien. In den Tarifübersichten wird explizit darauf hingewiesen. 
Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 1.20 Vereinfachung des Verfahrens zur Stiefkindadoption  Teilhabe 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit für gleichgeschlechtliche Eltern bei Stiefkindadoptionen von 
gemeinsamen Kindern die Adoptionspflegezeit durch geeignete Maßnahmen verkürzt und das 
Verfahren vereinfacht werden kann.  
Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 17 von 69 
Nr. 1.21 Info-Veranstaltungen zu Stiefkindadoption, Adoption 
und Langzeitpflege 
Teilhabe 
Die Stadt Köln veranstaltet in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit einem 
zuständigen Träger Informationsveranstaltungen zu den Themen Adoption, Stiefkindadoption 
und Langzeitpflege für interessierte LSBTI-Personen. 
Amt 51 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.22 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegefamilien Teilhabe/Sichtbarkeit 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die für Pflegefamilien oder potenzielle Pflegeltern erstellt 
werden, berücksichtigen den Aspekt der familiären Vielfalt und beziehen gleichgeschlechtliche 
Paare ein. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 1.23 Broschüre „Pflegekinder – Eine Aufgabe für Sie?“ Teilhabe/Sichtbarkeit 
Bei einer Neuauflage der Broschüre „Pflegekinder – Eine Aufgabe für Sie?“ wird eine verstärkte 
Ausrichtung (in Wort und Bild) auf das Thema „Vielfalt von Pflegefamilien“ gelegt.   
Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 1.24 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Adoption Teilhabe/Sichtbarkeit 
Alle an die Öffentlichkeit gerichteten Maßnahmen, die zum Thema Adoption erstellt werden, 
berücksichtigen den Aspekt der familiären Vielfalt und beziehen gleichgeschlechtliche Paare ein. 
Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 18 von 69 
2.2  Handlungsfeld 2: Schule und Bildung 
Bildung vollzieht sich lebenslang und wird in vielfältigen Einrichtungen, von der 
Kindertageseinrichtung über die Schule, außerschulische Jugendbildung, Berufsausbildung, 
Hochschule, Fort- und Weiterbildung in unterschiedlichsten Einrichtungen formal und nichtformal 
gefördert. Dabei haben Bildungsangebote Einfluss sowohl auf die individuelle Entwicklung als auch 
auf die Gestaltung der gesamten Gesellschaft. 
Die Schule ist neben der Familie der Ort, an dem sich Persönlichkeit und Identität von Kindern und 
Jugendlichen maßgeblich entwickeln. Unter der Voraussetzung, dass sich ebenso viele 
Schülerinnen und Schüler wie Erwachsene als LSBTIQ identifizieren (vgl. HF 01), kann davon 
ausgegangen werden, dass ein bis zwei Jugendliche in jeder Schulklasse nicht heterosexuell oder 
nicht cis-geschlechtlich sind. Im Schulgesetz von NRW und in den „Richtlinien für die 
Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen“15, die 1999 zuletzt erneuert wurden, werden sexuelle 
Orientierung und Identität sowie das Thema „Homosexuellenfeindlichkeit“ zwar berücksichtigt, in 
der Praxis werden die Themen sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentitäten nur äußert 
selten in Klassenzimmern besprochen und der Schulalltag für LSBTI-Jugendliche ist oft geprägt 
von homo- und transfeindlicher Diskriminierung.  
Studienergebnisse 
So gaben bei einer 2019 vom Kölner Jugendzentrum anyway e.V. durchgeführten Befragung16 79 
Prozent der LSBTI-Jugendlichen an, nicht durch Lehrkräfte über sexuelle und geschlechtliche 
Vielfalt aufgeklärt worden zu sein; 72 Prozent konnten nicht mit Lehrkräften über die eigene 
Orientierung sprechen und bei knapp der Hälfte derer, die homo- oder transfeindliche Gewalt 
erfahren mussten, ging diese von den Mitschüler*innen aus. 
Diese Aussagen bestätigen Ergebnisse einer bundesweiten Studie zur Lebenssituation von LSBTI-
Jugendlichen und jungen Erwachsenen17, die das Deutsche Jugendinstitut 2015 veröffentlicht hat: 
55 Prozent der Befragten erlebten Diskriminierung im schulischen Kontext (z.B. „ich wurde 
beleidigt, beschimpft oder lächerlich gemacht“ bis hin zu Gewalterfahrungen). 61 Prozent gaben 
an, sich vor einem Coming-Out im schulischen oder beruflichen Kontext zu fürchten. Auf 
Schimpfworte (wie z.B. „schwule Sau“) oder offene Anfeindungen wurde nur von 57 Prozent der 
Lehrkräfte reagiert.  
Laut einer 2021 veröffentlichten Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), welche die Situation 
in der Ausbildung erstmals genauer in den Fokus nimmt18, machen LSBTI-Jugendliche in 
Berufsschulen mehr negative Erfahrungen als in Praxisstellen und Betrieben. Überwiegend sind es 
Gleichaltrige, also andere Auszubildende oder Mitschüler*innen, zu denen kein engerer Kontakt 
besteht, die für negative Erfahrungen (Auslachen, Schlecht-Reden oder abwertende Meinungen 
über LSBTI-Personen) verantwortlich sind. So wundert es nicht, dass von vielen LSBTI-
Jugendlichen ein äußeres Coming-out, wenn möglich, während der Schulzeit, an der Schule oder 
Berufsschule aus Angst vor Ausgrenzung und Mobbing häufig vermieden wird. 
Die Studien zeigen zudem auf, dass es an Schulen einerseits an ausreichender Sensibilisierung 
vieler Lehrkräfte für das Thema LSBTI mangelt und dass andererseits der Bedarf an Aufklärungs-, 
Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit hoch ist. So empfiehlt auch die EU-
Grundrechteagentur (European Union Agency for Fundamental Rights, kurz FRA) in ihrer 2020 
veröffentlichten Studie19 die Schaffung einer sicheren und unterstützenden Umgebung in den 
Schulen für LSBTI-Personen sowie Hilfe für Schulen und Lehrkräfte beim Erfahrungsaustausch 
und bei der Bekämpfung von Mobbing gegenüber LSBTI-Personen an Schulen.  
                                                
15 https://www.schulministerium.nrw.de/Schulsystem/RuL/Richtlinien-fuer-die-Sexualerziehung-in-NRW.pdf, 
abgerufen am 16.11.2020 
16 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94996&voselect=21767, abgerufen am 
16.11.2020 
17 https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/coming-out-und-dann/ergebnisse.html, abgerufen am 
16.11.2020 
18https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2021/30013_DJI_Krell_Erfahrungen_von_LS BTQ_Jugendlich
en_in_der_beruflichen_Bildung.pdf, abgerufen am 30.04.2021 
19 FRA (2020): EU LGBTI Survey II, https://fra.europa.eu/de/news/2020/umfrage-unter-lgbti-personen-
europa-dominiert-die-hoffnung-oder-die-angst

Seite 19 von 69 
Schule und Bildung in Köln 
In Köln gab es im Jahr 2019 insgesamt 108.500 Schüler*innen, die sich auf insgesamt 146 
Grundschulen, 16 Gesamtschulen, 37 Gymnasien, 24 Realschulen, 17 Hauptschulen, 24 
Förderschulen, zwei freie Waldorfschulen und vier Weiterbildungskollegs verteilen20. Von diesen 
insgesamt 270 Schulen waren 2019 insgesamt 4 Kölner Schulen dem bundesweiten 
Antidiskriminierungsprojekt „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ beigetreten und 
weitere 35 Schulen waren per Selbstverpflichtungserklärung Mitglied im bundesweiten 
Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, das sich gegen alle Formen von 
Diskriminierung an Schulen einsetzt. 
Stichproben zeigen, dass es an den meisten Kölner Schulen weder Ansprechpersonen speziell für 
LSBTI-Themen gibt, noch wird auf den Homepages der Schulen auf LSBTI-spezifische 
Beratungsmöglichkeiten für Jugendliche hingewiesen. Über die vom Regierungsbezirk 
angebotenen Fortbildungen zur Sensibilisierung von Lehrkräften zu LSBTI-Themen sowie über 
Schulungen zum Umgang mit familiärer und geschlechtlicher Vielfalt in Kindertageseinrichtungen, 
konnten bisher nur eine kleine Anzahl von Lehrkräften bzw. Mitarbeitenden von 
Kindertageseinrichtungen erreicht werden. 
Es ist zu beachten, dass in diesen städtischen Aktionsplan nur Maßnahmen aufgeführt werden 
können, die auch in die Zuständigkeit der Schulträgerin Stadt Köln und nicht in die Zuständigkeit 
der Bezirksregierung oder des Landes fallen. 
Weiterbildung in Köln 
Aufgrund ihrer kommunalen Verankerung ermöglicht die Volkshochschule (VHS) einen nicht 
zweckgebundenen Zugang zu freiwilligen Bildungs- und Austauschmöglichkeiten für alle 
Menschen in der Stadtgesellschaft. Die VHS Köln ist nicht nur die größte 
Weiterbildungseinrichtung in Köln, sondern in ganz Nordrhein Westfalen. 90.000 Bürger*innen 
nehmen jedes Jahr an etwa 6.000 Veranstaltungen teil, die von ungefähr 1.000 Dozierenden an 
über 60 Unterrichtsorten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.  
Die Volkshochschule steht für eine gleichberechtigte, demokratische Gesellschaft, für ein 
dauerhaft friedliches Zusammenleben von Menschen verschiedener Generationen, Geschlechter, 
Nationalitäten, Kulturen sowie Weltanschauungen und Religionen. Das Angebot richtet sich an alle 
Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ethnischer Herkunft, religiöser und nicht religiöser 
Orientierung, sexueller Identität, Weltanschauung, Behinderung und sozialer Herkunft.  
Besonders im Bereich der gesellschaftspolitischen Bildung ergibt sich die Chance, 
gesellschaftliche Realitäten der Vielfalt und Diversität zu thematisieren und sichtbar zu machen. 
LSBTI-Themen wird ein geschützter und gleichzeitig offener Raum für Begegnungen und Dialog 
gegeben, um für einen wertschätzenden Umgang in der Gesellschaft zu sensibilisieren sowie 
Diskriminierungen und irreleitende Vorstellungen abzubauen. 
  
                                                
20 Stadt Köln (2019): Statistisches Jahrbuch Köln 2019, S.226; https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/statistik/statistische-jahr-buecher

Seite 20 von 69 
2.2.1  Ziele des Handlungsfeldes „Schule und Bildung“ 
Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: 
 LSBTI-Schüler*innen fühlen sich an ihren Schulen sicher und unterstützt  
 Schulisches Fachpersonal ist in Bezug auf LSBTI-Themen und Antidiskriminierungsarbeit 
sensibilisiert.  
 Schüler*innen sind für LSBTI-Themen sensibilisiert. 
 An Schulen gibt es neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Toiletten und 
Umkleiden. 
 Medien der Stadtbibliothek berücksichtigen LSBTI-Themen 
 In städtischen Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsangeboten werden LSBTI-
Themen berücksichtigt. 
 
2.2.3  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Schule und Bildung“ 
Nr. 2.1 Schul-Homepages verweisen auf LSBTI-Beratungsstellen Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln empfiehlt weiterführenden Schulen in Köln, auf ihren Homepages Verweise auf 
LSBTI-Beratungsstellen aufzunehmen. 
Amt 40  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 2.2 Schulung der Schülervertretungen zu LSBTI-Themen Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt in Kooperation mit einem LSBTI-Präventions- und 
Antidiskriminierungsprojekt die Schulung von Schülervertretungen zu LSBTI-Themen. 
Amt 16  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 2.3 Genderneutrale Toiletten an Schulbauten  Teilhabe 
Die Stadt prüft, inwieweit an Schulen (sowohl an Neubauten als auch an Bestandsbauten) 
neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Toiletten („Toiletten für alle Geschlechter“) 
eingerichtet werden können. 
Amt 40/Amt 26  Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 2.4 Genderneutrale Umkleiden in schulischen Sporthallen Teilhabe 
Die Stadt prüft, inwieweit in schulischen Sporthallen, neben geschlechtergetrennten auch 
genderneutrale Umkleiden (Einzelkabinen) eingerichtet werden können.  
Amt 40/Amt 26  Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 21 von 69 
Nr. 2.5 Vernetzung Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit Sensibilisierung 
Die Vernetzung der Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit zu LSBTI-Themen mit den 
schulischen Akteuren wird durch die Stadt Köln gefördert. 
Amt 40  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 2.6 Förderung von LSBTI-Präventions- und 
Antidiskriminierungsprojekten 
Ressourcen/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt die bestehenden (schulischen) Präventions- und 
Antidiskriminierungsprojekte zu LSBTI-Themen durch eine fortlaufende finanzielle Förderung 
und baut diese bedarfsgerecht aus. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 2.7 Austausch zwischen Projekten und Jugendamt Teilhabe/Sensibilisierung 
Es gibt einen regelmäßigen Austausch zwischen den bestehenden (schulischen) LSBTI-
Präventions- und Antidiskriminierungsprojekten und dem Jugendamt. 
Amt 51  wird teilweise bereits umgesetzt  
 
Nr. 2.8 LSBTI-Themen an Kölner „Schulen ohne 
Rassismus/Schulen mit Courage“ 
Sensibilisierung 
Im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit der Kölner Regionalkoordination von „Schule ohne 
Rassismus/Schule mit Courage“ werden LSBTI-Themen, (z.B. Akzeptanzförderung, die Belange 
von LSBTI-Jugendlichen oder der Umgang mit Homo- und Transfeindlichkeit) mit berücksichtigt.  
Amt 16 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 2.9 Schulungen und Kooperationen Schulpsychologischer Dienst Sensibilisierung 
Mitarbeitende des Schulpsychologischen Dienstes und der Familienberatung werden zum 
Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt geschult. Es besteht zwischen den 
beiden Bereichen eine enge und verbindliche fachliche Kooperation. Zusätzlich existiert eine 
verbindliche und regelmäßige Vernetzung mit Akteur*innen im Bereich Schule und Jugendhilfe 
und eine fachlich fundierte Kooperation mit den Expert*innen aus den LSBTI-Communities. 
Amt 51  wird so bereits umgesetzt

Seite 22 von 69 
Nr. 2.10 Medien der Stadtbibliothek zu LSBTI-Themen Sensibilisierung/Ressourcen 
Die Stadtbibliothek verwendet einen Anteil ihres Medienbudgets für Medien (z.B. Bücher, Filme, 
Zeitschriften), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt 
berücksichtigen. 
Amt 43 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 2.11 Veranstaltungen der Stadtbibliothek zu LSBTI-
Themen 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Stadtbibliothek führt Programme, Veranstaltungen und Aktionen durch (z.B. einen 
anlassbezogenen Büchertisch), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre 
Vielfalt berücksichtigen. 
Amt 43 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 2.12 VHS-Angebote zu LSBTI-Themen für die 
Stadtgesellschaft 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Volkshochschule bietet im Programm „LSBTI- und Diversity-Themen“ als festen Bestandteil 
der Gesellschaftspolitischen Bildung an und/oder integriert entsprechende Aspekte in 
zahlreichen Bildungsformaten (z.B. zu Menschenrechten, Anti-Bias, Rechtspopulismus, 
Empowerment) an. Dies geschieht meist in Zusammenarbeit mit themenbezogenen 
Akteur*innen. 
Amt 42  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 2.13 VHS-Dialog- und Vernetzungsformate für 
Multiplikator*innen  
Sensibilisierung/Teilhabe 
Die VHS bietet eine Diskurs-Plattform für in Köln tätige Multiplikator*innen an und fördert den 
Austausch und die Vernetzung mit nicht themenbezogen arbeitenden Akteur*innen, um LSBTI-
Themen in breiteren Zusammenhängen aufzustellen (z.B. durch Workshops und Dialogformate 
in der Demokratie- und Menschenrechtsarbeit). 
Amt 42  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 2.14 Präsenz der Volkshochschule in LSBTI-
Zusammenhängen 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die VHS ist zu LSBTI-bezogenen Anlässen mit ihrem Bildungs- und Diskursangebot präsent, 
(z.B. mit gesellschaftspolitischem Begleitprogramm zum Cologne Pride, IDAHOBIT, 
Transgender Day of Visibility, Regenbogen-Parlament) und nutzt den Zugang der 
Volkshochschule als anerkannte Weiterbildungseinrichtung in der breiten Stadtgesellschaft. 
Amt 42  wird so bereits umgesetzt

Seite 23 von 69 
2.3  Handlungsfeld 3: Arbeitswelt/Stadt Köln als Arbeitgeberin 
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung LSBTI-Menschen 
am Arbeitsplatz aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verboten. Viele 
Studien belegen jedoch, dass immer noch viele homo-, bisexuelle sowie trans- und 
intergeschlechtliche Menschen ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität am 
Arbeitsplatz aus Angst vor Benachteiligung oder Diskriminierung verschweigen. Unternehmen und 
Verwaltungen brauchen eine offene und akzeptierende Organisationskultur, die die Vielfalt der 
Belegschaft wertschätzt und somit auch nicht heteronormative Lebensformen und geschlechtliche 
Vielfalt anerkennt. 
Studienergebnisse 
Laut der 2020 veröffentlichten Studie der EU-Grundrechteagentur (EU LGBTI Survey II)21, an der 
allein aus Deutschland 16.000 LSBTI-Personen teilgenommen haben, hält immer noch jede fünfte 
LSBTI-Person (21 Prozent) in Deutschland ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität am 
Arbeitsplatz geheim. Die EU-Erhebung bestätigt die Ergebnisse der Studie "Out im Office?!"22, die 
im Sommer 2017 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes23 vorgestellt wurde. Demnach hat 
sich zwar die Zahl der lesbischen und schwulen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz offen mit ihrer 
sexuellen Identität umgehen, in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren mehr als 
verdoppelt. Trotzdem sprachen nur knapp ein Drittel (29 Prozent) der Befragten mit allen 
Kolleg*innen offen über dieses Thema. Ein weiteres Drittel (31 Prozent) redete dagegen mit keinen 
oder nur mit wenigen Personen am Arbeitsplatz über die eigene sexuelle Identität.  
Trans- und intergeschlechtliche Personen berichten in beiden Studien im Vergleich zu den 
anderen befragten Teilgruppen jeweils überdurchschnittlich häufig von 
Diskriminierungserfahrungen, wie zum Beispiel Kündigungen, Versetzungen oder verweigerte 
Einstellungen. Ergebnissen einer 2020 veröffentlichten deutschlandweit ersten 
zielgruppenspezifischen Untersuchung mit dem Titel "Inter* im Office?!"24 zufolge bemängeln die 
befragten Inter*Personen eine unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber*innen bei 
Diskriminierungen, den Mangel passender Sanitärräume sowie die Weigerung, sie in Schreiben 
und Formularen durch gendergerechte Sprache einzubeziehen.25 
Personen, die verschlossen mit ihrer sexuellen Identität am Arbeitsplatz umgehen, verwenden 
dementsprechend mehr Energie darauf, ihr Verhalten sowie die Inhalte ihrer Gespräche zu 
kontrollieren und können dementsprechend weniger produktiv arbeiten. Des Weiteren weist die 
„Out im Office?!“ Studie darauf hin, dass ein offener Umgang mit der sexuellen Identität bzw. der 
Geschlechtsidentität am Arbeitsplatz folgende Auswirkungen für die einzelne Person sowie das 
gesamte Unternehmen haben kann26: weniger psychosomatische Beschwerden, eine höhere 
Arbeitszufriedenheit, eine höhere Arbeitsproduktivität sowie eine höhere affektive Verbundenheit 
mit ihrem Unternehmen.  
Entsprechend den Handlungsempfehlungen der ebenfalls 2020 veröffentlichten Studie 
"Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf - Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von 
                                                
21 FRA (2020): EU LGBTI Survey II, https://fra.europa.eu/en/publication/2020/eu-lgbti-survey-results 
22 Frohn, D., Meinhold, F. und Schmidt, C. (2017): „Out im Office?!“ Sexuelle Identität und 
Geschlechtsidentität, (Anti-)Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz. IDA, Institut für Diversity- & 
Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.). 
23 Das Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (IDA) hat in Kooperation mit der Hochschule 
Fresenius die Daten erhoben und gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2017 
die zentralen Befunde der Studie „Out im Office?!“ vorgelegt. Die Erhebung ist eine Neuauflage der 
gleichnamigen Untersuchung aus dem Jahr 2007.  
24 Frohn, D. und Wiens, M. (2020): „Inter* im Office?!“, IDA, Institut für Diversity- & 
Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.) 
25ADS (2020): Pressemitteilung zur Diskriminierung von intergeschlechtlichen Menschen im Arbeitsleben. 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 12.11.2020, 
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201112_Fachtagung_
Dritte_Option.html?nn=6570036 
26 Proud at Work (2017): Executive Summary der Studie “Out im Office?!”, https://www.diversity-
institut.info/downloads/PAW_ExecutiveSummary_deutsch_180705_FM.pdf

Seite 24 von 69 
Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen"27 sind weitreichende Sensibilisierungsmaßnahmen von 
Führungskräften für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt unbedingt erforderlich. Dabei 
betreffen die Bedarfe und Empfehlungen hauptsächlich folgende Bereiche: Betriebskultur, 
Personalgewinnung, Umgang mit geschlechtsbezogenen Daten, Sprache und Kommunikation, 
Sanitäranlagen sowie Körper, Kleidung und Gesundheit.  
Im Fazit der „Out im Office?!“ Studie wird darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber*innen nicht nur 
Gestaltungsmöglichkeiten haben, sondern auch Verantwortung übernehmen sollten, indem mit 
verschiedensten Diversity-Maßnahmen (wie z.B. unternehmensinterne Netzwerke für LSBTI-
Mitarbeitende) eine LSBTI-freundliche Unternehmenskultur etabliert wird, von der letztendlich nicht 
nur die LSBTI-Beschäftigten sondern das gesamte Unternehmen profitieren kann. So kommt auch 
die EU-Grundrechteagentur in dem EU LGBT Survey II zu dem Schluss, dass das zentrale Ziel für 
Arbeitgeber*innen sein sollte, sicher zu stellen, dass niemand seine sexuelle Orientierung oder 
Geschlechtsidentität am Arbeitsplatz verbergen muss.  
Stadt Köln als Arbeitgeberin 
Die Stadt Köln ist 2007 als erste deutsche Kommune der „Charta der Vielfalt“ beigetreten28. Mit der 
Unterzeichnung hat sich die Stadtverwaltung verpflichtet, durch die Umsetzung von Diversity 
Management ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist und in dem alle 
Mitarbeitenden Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Herkunft, 
Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder 
geschlechtlicher Identität.  
Durch die Verabschiedung des Diversity-Konzeptes im Jahre 201629 hat sich die Stadt Köln 
deutlich zu ihrer Vorbildfunktion als Arbeitgeberin und Dienstleisterin in Bezug auf Diversity-
Maßnahmen bekannt. Entsprechend stellt auch die 2019 veröffentlichte Studie „LSBTIQ als 
Wirtschaftsfaktor für Köln“ in ihren Handlungsempfehlungen fest, dass sowohl der Ausbau des 
Diversity-Managements als auch eine angemessene Ausstattung der zuständigen Fachbereiche 
notwendig sind, um dieser Vorbildfunktion gerecht werden zu können. In Bezug auf LSBTI-Themen 
kann das beispielsweise die Förderung eines verwaltungsinternen LSBTIQ-Mitarbeiternetzwerks, 
die Teilnahme der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung beim Kölner CSD, die Sensibilisierung von 
Beschäftigten insbesondere zu LSBTI-Themen im Rahmen von Diversity-Schulungen oder ein 
offensiveres Bewerben der Stadtverwaltung als LSBTI-wertschätzende Arbeitgeberin sein.“30 Den 
Studienergebnissen folgend ist davon auszugehen, dass eine Arbeitgeberin, die Vielfalt 
wertschätzt, für hochqualifizierte Fachkräfte besonders attraktiv ist. 
  
                                                
27 Fütty, T. J.; Höhne, M. S.; Llaveria Caselles, E. (2020): Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. 
Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber_innen.  ADS, 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.) 
28 Stadt Köln (2007): Pressemitteilung „Diversity als Chance – Charta der Vielfalt“, https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/diversity-als-chance-die-charta-der-vielfalt 
29 Stadt Köln (2018): 2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept, S.25, https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/soziales/diversity/broschuere-diversity-konzept 
30 Stadt Köln (2019), LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.51, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/

Seite 25 von 69 
2.3.1  Ziele des Handlungsfeldes „Arbeitswelt“ 
 Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind zu LSBTI-Themen sensibilisiert. 
 LSBTI-Themen werden im Verwaltungshandeln als Querschnittsaufgabe behandelt.  
 Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin für ein Klima der Akzeptanz und Wertschätzung von 
LSBTI-Personen und wird damit ihrer Vorbildfunktion gerecht. 
 Bei Konzeption und Umsetzung von Diversity-Maßnahmen werden LSBTI-Themen 
angemessen berücksichtigt. 
 LSBTI-Mitarbeitende der Stadtverwaltung erhalten bei Bedarf Unterstützung durch interne 
Strukturen. 
 Innerhalb der öffentlichen Arbeitsvermittlung des Jobcenters wird insbesondere die 
Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen als Querschnittsaufgabe 
berücksichtigt. 
2.3.2  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Arbeitswelt“ 
Nr. 3.1 Schulungen zu LSBTI-Themen für alle Mitarbeitenden Sensibilisierung 
Für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, werden über das städtische Fortbildungsprogramm, 
Fortbildungen zu LSBTI-Themen (z.B. im Rahmen eines Follow-Up Workshops zu einer Diversity-
Schulung) angeboten. 
Amt 11  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.2 Spezifische Schulungen zu geschlechtlicher Vielfalt  Sensibilisierung 
Bei Bedarf werden spezifische Fortbildungen insbesondere zu geschlechtlicher Vielfalt (z.B. zu 
den Lebenslagen von trans- und intergeschlechtlichen Menschen) in Zusammenarbeit mit Ämtern 
mit erhöhtem Kundenkontakt initiiert. 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 3.3 LSBTI-Themen während der städtischen Ausbildung Sensibilisierung 
Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung werden u.a. im Rahmen von Einführungstagen, den 
Kennenlernfahrten und sonstigen Veranstaltungen für LSBTI-Themen sensibilisiert. Dabei wird 
auch auf die Vielfalt der Mitarbeitenden und der Stadtgesellschaft, die „Charta der Vielfalt“ und die 
Verpflichtung der Stadtverwaltung, ein vorurteilsfreies und wertschätzendes Arbeits- und 
Beratungsklima herzustellen, verwiesen. Darüber hinaus wird Nachwuchskräften bei freien 
Kapazitäten die Teilnahme an Fortbildungsangeboten im Themenfeld Diversity offeriert. 
Amt 11  wird so bereits umgesetzt

Seite 26 von 69 
Nr. 3.4 LSBTI-freundliche Arbeitgeberin Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin für ein Klima der Akzeptanz und Wertschätzung von 
Vielfalt. Im Rahmen von Werbe- und Personalmarketingmaßnahmen (wie z.B. auf Job- und 
Karrieremessen sowie in Kampagnen, Flyern, Broschüren oder auf Karriereseiten) wirbt sie nicht 
zuletzt auch als Mitglied der „Charta der Vielfalt“ und als LSBTI-freundliche Arbeitgeberin für 
sich. 
Amt 11  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.5 LSBTI-Themen im Rahmen von Diversity 
Maßnahmen 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln stellt sicher, dass im Rahmen der Umsetzung von einzelnen Diversity 
Maßnahmen der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit berücksichtigt wird, 
damit die Stadt ihrem Anspruch als „LSBTI-freundliche Arbeitgeberin“, gerecht werden kann. 
Amt 16  wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.6 Diversity Management bei stadteigenen Betrieben Standards/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln kooperiert mit den stadteigenen Betrieben (wie z.B. die KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung GmbH oder die KölnBäder GmbH) bei der Umsetzung von Maßnahmen im 
Rahmen des Diversity Managements (wie z.B. die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“, die 
Beteiligung am Diversity Netzwerk oder die Beteiligung an gemeinsamen Diversity-Aktionen). 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.7 Dienstvereinbarung zur Vermeidung von Diskriminierung Standards 
Die Stadt Köln verfügt über eine Dienstvereinbarung zur Vermeidung und Bekämpfung von 
Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt am Arbeitsplatz, in der auf Basis des AGG 
(Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auch sexuelle Orientierung und geschlechtliche 
Identität thematisiert sind. 
Amt 11/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 3.8 Beratungsstelle im Rahmen der Dienstvereinbarung Ressourcen 
Im Rahmen der Umsetzung der „Dienstvereinbarung der Stadt Köln zur Vermeidung und 
Bekämpfung von Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt am Arbeitsplatz“ wird eine 
Beratungsstelle für Mitarbeitende der Stadt Köln zugesetzt.  
Amt 16  zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist ein separater 
Beschluss notwendig

Seite 27 von 69 
Nr. 3.9 Antidiskriminierung von HIV-positiven-Mitarbeitenden Standards 
Die Stadt Köln unterzeichnet die Deklaration „positiv leben“, die sich für einen 
diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben ausspricht. 
Amt 11  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 3.10 Leitfaden wertschätzende Kommunikation Standards/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln verfügt über einen Leitfaden für eine wertschätzende Kommunikation, der sowohl 
die Einführung einer geschlechterumfassenden Sprache als auch die Umstellung auf 
diskriminierungsfreie Formulare zur Wertschätzung von sexueller, geschlechtlicher und 
familiärer Vielfalt beinhaltet. 
Amt 16/Amt 03 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.11 Unterstützung des internen LSBTI-
Mitarbeiternetzwerks „Buntwerk“ 
Ressourcen/Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln unterstützt „Buntwerk“, das Netzwerk der LSBTI-Mitarbeitenden in der Kölner 
Stadtverwaltung personell und finanziell (z.B. bei der Mitgliederverwaltung, bei der Koordination 
von regelmäßigen Treffen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen sowie bei der 
Bekanntmachung des Netzwerks durch Mitteilungen im IntraNet oder Verteilung des „Buntwerk“-
Flyers an alle neuen Auszubildenden). 
Amt 16  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.12 Unterstützung Teilnahme „Buntwerk“ an CSD-Parade Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln unterstützt die alljährliche Teilnahme von „Buntwerk – Netzwerk der LSBTI-
Mitarbeitenden in der Kölner Stadtverwaltung“ an der Kölner CSD-Parade finanziell und 
personell und setzt sich für eine Beteiligung von möglichst vielen Mitarbeitenden der gesamten 
Stadtverwaltung ein. 
Amt 16  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.13 Städtischer Info-Stand beim CSD-Straßenfest Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln zeigt sich (wie andere große Kölner Unternehmen auch) mit einem städtischen 
Info-Stand beim CSD-Straßenfest als LSBTI-freundliche Arbeitgeberin. 
Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 28 von 69 
Nr. 3.14 Empowerment-Workshop für LSBTI-Mitarbeitende Sensibilisierung 
Im städtischen Fortbildungsprogramm wird ein Empowerment-Workshop für LSBTI-
Mitarbeitende der Stadtverwaltung angeboten (z.B. zur Entwicklung von Strategien für den 
Umgang mit möglichen oder erlebten Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz). 
Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 3.15  Beratungsangebot für LSBTI-Mitarbeitende Sensibilisierung 
Mitarbeitende des städtischen Mitarbeiterunterstützungsteams (M.U.T.) sind zum 
Themenbereich sexuelle und geschlechtlichen Vielfalt geschult und können LSBTI-
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bei Bedarf eine adäquate Einzelberatung anbieten (z.B. im 
Falle eines anstehenden Coming-Outs von nicht-binären Mitarbeitenden). 
Dezernat 1  wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 3.16  Leitfaden Transition Standards/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln erarbeitet einen Leitfaden, um trans- und intergeschlechtliche Mitarbeitende im 
Falle einer Transition (Mann zu Frau, Frau zu Mann, Frau zu nicht-binär/divers oder Mann zu 
nicht-binär/divers), eines Coming-Outs oder eines Arbeitsplatzwechsels wertschätzend zu 
integrieren und um einheitliche Regelungen für den Umgang mit formalen Angelegenheiten (wie 
z.B. Namensänderung, Anrede, Signaturen, Berufskleidung oder Sanitäranlagen) festzulegen.  
Amt 16/Amt 11  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 3.17 Fachaustausch Arbeitsvermittlung Trans*Personen Sensibilisierung 
Die Stadt Köln initiiert in Kooperation mit dem Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit einen 
fachlichen Austausch, (z.B. ein internes Fachgespräch) zu etwaigen Benachteiligungen und 
Schwierigkeiten von LSBTI-Menschen – insbesondere von transgeschlechtlichen Personen – - 
bei der Arbeitsvermittlung.  
5000/Amt 16  im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 3.18 Schulungen von Mitarbeitenden des Jobcenters Sensibilisierung 
Mitarbeitende des Jobcenters werden im Rahmen von Diversity-Schulungen zu LSBTI-Themen 
geschult, insbesondere, um für die besonderen Bedarfe transgeschlechtlicher Menschen 
sensibilisiert zu werden. 
5000  wird teilweise bereits umgesetzt

Seite 29 von 69 
2.4  Handlungsfeld 4: Alter und Pflege 
Pflegebedürftige Menschen werden meist im häuslichen Umfeld durch Angehörige, durch 
ambulante Dienste oder in stationären Häusern gepflegt. Studien zeigen, dass viele ältere Lesben 
und Schwule befürchten, dass sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit in den entsprechenden 
Einrichtungen der Altenhilfe nicht gut behandelt oder ausgegrenzt werden31. Viele ältere LSBTI-
Personen haben ihn ihrem Leben Ablehnung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Denunziation und 
teilweise auch Gewalt und Strafverfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder 
geschlechtlichen Identität erfahren müssen. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind in 
den meisten Fällen nicht auf die Bedürfnisse von LSBTI-Personen eingestellt, die dort oft auch aus 
Angst vor erneuter Zurückweisung unsichtbar sind. LSBTI-Personen sind daher im Alter eher als 
Andere von Einsamkeit, Altersarmut, Diskriminierung, Re-Traumatisierung und fehlender 
Anbindung an das familiäre Umfeld oder das eigene Wohnviertel betroffen. 
Beim adäquaten Umgang mit älteren LSBTI in der ambulanten und stationären Altenpflege geht es 
im Kern nicht um spezielle Pflegehandlungen, sondern um eine offene, zugewandte und 
verständnisvolle Haltung als Grundlage für das pflegerische Handeln32. Dies setzt voraus, dass 
das Pflegepersonal, das für unterschiedliche Biographien und Diskriminierungserfahrungen sowie 
die Vielfalt von Identitäten und Lebensweisen sensibilisiert ist. Neben der Schulung von 
Mitarbeitenden zählen aber auch die Sichtbarkeit von LSBTI-Personen und eine 
Willkommenskultur in Pflegeeinrichtungen, sowie die Berücksichtigung genderspezifischer 
Bedürfnisse zu den Diversity-Merkmalen einer subjektorientierten Pflege.33 
Ältere LSBTI in Köln 
In Köln lebten 2018 knapp 191.000 Menschen im Alter von 65 Jahren und älter.34 Ausgehend 
davon, dass sich bundesweit 6,9 Prozent und in Köln knapp 10,6 Prozent der Bevölkerung als 
LSBTI identifizieren, kann davon ausgegangen werden, dass es in Köln ungefähr 13.500 bis 
21.000 LSBTI-Personen im Alter von 65 Jahren und älter gibt, von denen sich ein Großteil als 
lesbisch oder schwul bezeichnen wird. Die Tatsache, dass in Köln die Mehrheit (57 Prozent) aller 
pflegebedürftigen Menschen zu Hause von Angehörigen oder befreundeten Privatpersonen 
gepflegt wird, deutet darauf hin, dass unter den schätzungsweise 2500 bis 4000 pflegebedürftigen 
LSBTI-Menschen in Köln, die tendenziell seltener Familienanschluss haben und häufiger alleine 
leben, der Bedarf an professioneller ambulanter Pflege oder stationärer Pflege überdurchschnittlich 
hoch ist.35 
Im Moment gibt es in Köln eine stationäre Altenhilfeeinrichtung, die gezielt die Versorgung von 
LSBTI-Personen mit in den Blick genommen hat und bis Ende 2020 an einem neuen 
bundesweiten Modellprojekt zur Öffnung von Altenhilfeeinrichtungen36 für die Zielgruppe LSBTI 
teilgenommen hat. Ebenso gibt es in Köln seit 2005 zwei stadtweite Netzwerke, eins für schwule 
Senioren und eins für lesbische Seniorinnen, die von je einem Netzwerkkoordinator bzw. einer 
Netzwerkkoordinatorin betreut werden. Die Stadt Köln war die erste Kommune in Deutschland, die 
eine solche Netzwerkkoordination gefördert hat37. 
  
                                                
31 Stummer, G. (2015): Kultursensible Pflege für Lesben und Schwule – Informationen für die Professionelle 
Altenpflege. rubicon e.V. (Hrsg.) 
32 Gerlach, H. (2019): Zum adäquaten Umgang mit LSBTIQ in der ambulanten und stationären Altenpflege, 
Leitfaden für Führungskräfte. Landeshauptstadt Hannover (Hrsg.) 
33 Schupp, M. (2019): Diversity-Merkmale einer „guten Pflege“ für lesbische Frauen, schwule Männer und 
Menschen mit HIV. BISS, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (Hrsg.) 
34 Stadt Köln (2019), Statistisches Jahrbuch Köln 2019 
35 Stadt Köln (2019), Bericht über die kommunale Pflegplanung  
36 https://www.awo.org/queer-im-alter; aufgerufen am 20.11.2020 
37 https://rubicon-koeln.de/alter-koeln/, aufgerufen am 20.11.2020

Seite 30 von 69 
2.4.1  Ziele des Handlungsfeldes „Alter und Pflege“ 
Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: 
 Städtische Alten- und Pflegeeinrichtungen bilden die Vielfalt der Gesellschaft in ihren 
Angeboten ab. 
 Die Bedarfe von älteren LSBTI sind der Stadtverwaltung bekannt. 
 Ein stadtweit zentraler Begegnungsraum steht älteren LSBTI zur Verfügung. 
 In den Konzepten zur Quartiersentwicklung sind Räume für ältere LSBTI in den 
Stadtvierteln vorgesehen, entsprechende Angebote werden geschaffen.  
 Unterstützungs- und Hilfsangebote für ältere LSBTI werden koordiniert. 
 Fach- und Führungskräfte sowie Beiräte im Bereich Alter und Pflege (z.B. Einrichtungen, 
Heimaufsichten, Seniorenvertretungen) haben LSBTI-sensibles Wissen. 
 Es gibt Altenpflegeeinrichtungen in Köln, die ein LSBTI-Siegel tragen. 
 
2.4.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Alter und Pflege“ 
Nr. 4.1 Veranstaltungen mit LSBTI-Bezug in Alten- und 
Pflegeeinrichtungen  
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Stadt prüft, inwieweit in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen niedrigschwellige 
Veranstaltungen und Angebote mit LSBTI-Bezug zur Sensibilisierung von Bewohner*innen und 
Mitarbeitenden (wie z.B. Erzählcafés mit LSBTI-Zeitzeugen, Filmvorführungen, Tanz-Tees mit 
einem lesbischem Tanz-Club oder Auftritt eines schwulen Chores) durchgeführt werden können. 
Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 4.2 Bedarfserhebung LSBTI in Alter und Pflege Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt prüft, inwieweit eine Bedarfserhebung in Bezug auf Alter, Pflege und Versorgung für 
ältere LSBTI-Menschen in Köln sinnvoll ist. Gegebenenfalls wird diese von der Stadt initiiert und 
gefördert (z.B. als qualitative Stichprobenuntersuchung). 
Amt 50 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater 
Beschluss notwendig 
 
Nr. 4.3 Dezentrale Begegnungsräume Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass z.B. die Seniorennetzwerke bedarfsgerechte, dezentrale 
Begegnungsräume für ältere LSBTI-Menschen schaffen, z.B. in Bürgerzentren oder Räumen der 
Wohlfahrtsverbände. 
Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig.

Seite 31 von 69 
Nr. 4.4 LSBTI-Themen im Seniorennetzwerk Sensibilisierung 
Die Stadt fördert die Sensibilisierung der Seniorennetzwerke für die Bedarfe von älteren LSBTI-
Menschen. Die Seniorennetzwerke binden LSBTI-Themen in ihr Programm mit ein und schaffen 
bedarfsgerechte Angebote.  
Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 4.5 Koordinierungsstelle für Hilfsangebote Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt fördert die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Hilfsangebote und 
Unterstützungsstrukturen für ältere LSBTI-Menschen, wie z.B. Besuchsdienste, Pflege- und 
Sozialberatung, Wohnraumberatung, Demenz, Beratung für pflegende Zu- und Angehörige. 
Amt 50 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater 
Beschluss notwendig 
 
Nr. 4.6 Schulungen Koordinator*innen der Seniorenarbeit Sensibilisierung 
Die Stadt unterstützt die Sensibilisierung der Koordinator*innen für die Seniorenarbeit in den 
Stadtbezirken für die Bedarfe von älteren LSBTI-Menschen. 
Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 4.7 Schulungen im Bereich Alter und Pflege Sensibilisierung 
Führungskräfte und Mitarbeitende, die für den Themenbereich Alter und Pflege zuständig sind, 
nehmen an Schulungen zum Thema geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und familiäre 
Vielfalt teil. Das Angebot steht auch für interessierte Externe offen. 
Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 4.8 Fachaustausch im Bereich Alter und Pflege Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt den fachlichen Austausch zu LSBTI-Themen im Bereich Alter und 
Pflege (z.B. Durchführung von Fachgesprächen zwischen Akteur*innen und LSBTI-Expert*innen 
oder Kooperationen bei Fachtagen). 
Amt 50/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 4.9 Sensibilisierung von Seniorenbeiräten Sensibilisierung 
Die Stadt initiiert eine Sensibilisierung der Seniorenvertreter*innen und Seniorenbeiräten über die 
besonderen Belange von LSBTI-Senior*innen (z.B. durch einen fachlichen Austausch mit LSBTI-
Expert*innen oder einen Vortrag in der Seniorenvertretung oder StadtAG Seniorenpolitik). 
Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 32 von 69 
Nr. 4.10 LSBTI-Themen bei Pflegekonferenz Sensibilisierung 
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konferenz „Alter und Pflege“ werden der 
Themenbereich LSBTI-sensible Pflege sowie die Bedarfe von LSBTI-Senior*innen thematisiert. 
Amt 50 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 4.11 LSBTI-Themen in der Pflegeausbildung Sensibilisierung 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit sie Einfluss auf das Curriculum der Pflegeausbildung nehmen 
kann, um dort LSBTI-Themen zu verankern. 
Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 4.12 Fragen zur Selbstbestimmung, Privat- und 
Intimsphäre 
Teilhabe/Sichtbarkeit 
Die Heimaufsicht der Stadt Köln stellt sicher, dass Fragen zur Selbstbestimmung, Privat- und 
Intimsphäre nicht nur den Einrichtungsleitungen sondern auch den Bewohner*innen und den 
Angehörigen gestellt werden. Sollten dabei Defizite auftauchen, werden geeignete 
Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Situation für LSBTI-Menschen gezogen. 
Amt 50 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 4.13 Privatsphäre in der Altenpflege Teilhabe/Sichtbarkeit 
Die Heimaufsicht prüft in den Einrichtungen der Altenpflege die Einhaltung der Privatsphäre 
insbesondere in Hinblick auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität der 
Bewohner*innen regelmäßig. 
Amt 50 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 4.14 Biografische Dokumentation in Pflegeheimen Standard 
Die Heimaufsicht der Stadt Köln stellt sicher, dass neben der Pflegedokumentation die 
biografische Dokumentation als Standard durchgeführt wird, damit ggf. auch auf die besondere 
Lebenssituation von LSBTI-Senior*innen eingegangen werden kann. 
Amt 50 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 4.15 Qualitätsstandard für Alten- und Pflegeeinrichtungen Standards 
Die Stadt Köln prüft die Übernahme von Qualitäts- und Diversity-Standards für Bereiche der 
Altenpflege (stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste) für die von ihr betriebenen oder 
geförderten Angebote. 
Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 33 von 69 
Nr. 4.16 Finanzierung Selbsthilfe und Seniorenarbeit Ressourcen 
Die Stadt sichert fortlaufend die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfe-, Freizeitgruppen und 
Vernetzungsaktivitäten älterer LSBTI-Menschen und baut diese bei Bedarf aus. 
Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 4.17 LSBTI-zielgruppenspezifische Fachberatung 
„Senioren“ 
Ressourcen 
Die Stadt beabsichtigt, die finanzielle Förderung der bestehenden bezirksübergreifenden lesbisch-
schwulen zielgruppenspezifischen Fachberatung „Senioren“ sicherzustellen. Eine 
Angebotserweiterung wird angestrebt. Die finanziellen Ressourcen sollen an die Förderung von 
Personalkostenerstattung vergleichbarer Programme angeglichen werden.  
Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig

Seite 34 von 69 
2.5  Handlungsfeld 5: Kultur 
Das Handlungsfeld „Kultur“ umfasst die Bereiche Kunst, Kultur, kulturpolitische Veranstaltungen, 
die LSBTI-Erinnerungskultur sowie den interkulturellen Austausch zum Thema LSBTI im Rahmen 
der Kölner Städtepartnerschaften.  
Kulturschaffende tragen auf verschiedenste Weisen dazu bei, Menschen zu verbinden, Grenzen 
zu überwinden und Vorurteile abzubauen. Auch in Köln sorgen verschiedenste Gruppen und 
Einzelpersonen aus der Kunst- und Kulturszene für Sichtbarkeit und Akzeptanzförderung von 
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Kulturangebote mit einem starken LSBTI-Bezug stammen 
dabei sowohl aus den Programmen verschiedener Kultur- oder Filmfestivals, aus dem 
musikalischen Bereich (z.B. die lesbischen, schwulen und gemischten Kölner Chöre oder ein 
schwul-lesbisches Symphonieorchester) als auch aus dem Bereich der LSBTI-Erinnerungskultur 
(z.B. Gedenkveranstaltungen am Mahnmal für die schwul-lesbischen Opfer der NS-Zeit, 
historische Stadtführungen mit einem schwulen oder lesbischen Fokus). Darüber hinaus wird das 
LSBTI-Kulturangebot in Köln von einer Vielfalt an freischaffenden Künstler*innen und auch durch 
Aktivitäten der schwul-lesbischen Kölner Karnevals-Kultur bereichert. Des Weiteren tragen diverse 
kleinere oder größere kulturpolitische Veranstaltungen von Gruppen der LSBTI-Communities zur 
Sichtbarkeit, zum Austausch, zur Vernetzung oder zur Akzeptanzförderung bei. Dabei zählt der 
Kölner CSD, mit seinem zweiwöchigen „ColognePride“-Programm und mit einer Besucherzahl von 
über einer Millionen Menschen zu einer der größten kulturpolitischen Veranstaltungen von Köln 
(siehe Handlungsfeld 7). 
Das 2018 geschaffene Referat "Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle Teilhabe" im 
Kulturamt der Stadt Köln hat bei der Erstellung des „Förderkonzept zur kulturellen Teilhabe“ zur 
Identifizierung von Zugangsbarrieren und Zugangschancen verschiedener Gruppen u.a. auch 
Kunst- und Kulturschaffenden aus dem LSBTI-Bereich beteiligt.38 Ziel ist es, Instrumente und 
Maßnahmen für einen möglichst barrierefreien Zugang zu Kunst und Kultur für alle Menschen in 
Köln zu entwickeln - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozialem Hintergrund, sexueller 
Orientierung, geschlechtlicher Identität, geistiger oder körperlicher Einschränkung. 
Als Handlungsempfehlung der Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ wird bekräftigt, dass 
zur Steigerung der Attraktivität von Köln sowohl als Wohnort als auch als Reiseziel für LSBTI-
Personen, der Erhalt aber auch der Ausbau von LSBTI-spezifischen Angeboten zu sichern ist39. 
Kulturangebote zählen dabei genauso dazu wie eine kontinuierliche Förderung einer Kultur der 
Vielfalt, Akzeptanz und Weltoffenheit in der Stadt.  
Des Weiteren sind Städtepartnerschaften ein festes Element des interkulturellen Austauschs in 
vielen Städten, das einerseits die internationale Zusammenarbeit fördern und gleichzeitig auch 
Themen der kommunalen Menschenrechtsarbeit vorantreiben kann. Der Einsatz für die Rechte 
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ist 
ein langfristiges Ziel der kommunalen Außen- und Menschenrechtspolitik der Stadt Köln40, die 
Beziehungen zu 22 internationalen Partnerstädten pflegt. So betont eine weitere 
Handlungsempfehlung der Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“, dass Maßnahmen zur 
Wahrung der Menschenrechte von LSBTI in Kölns Partnerstädten weiter gefördert werden sollten, 
damit die Stadt ihrer Vorbildfunktion, was die Akzeptanz und die Förderung von Vielfalt betrifft, 
auch auf internationaler Ebene gerecht werden kann.  
                                                
38 Stadt Köln (2019): Mitteilung zum Beteiligungsverfahren Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=89296 
39 Stadt Köln (2019): LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.51, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/ 
40 Stadt Köln (2020): Mitteilung zum „Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der 
Stadt Köln“, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=97038

Seite 35 von 69 
2.5.1  Ziele des Handlungsfeldes „Kultur“ 
Folgende Ziele wurden für dieses Handlungsfeld identifiziert: 
 Kulturschaffende sowie künstlerische und kulturpolitische Projekte und Veranstaltungen, 
die die Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fördern, 
erfahren öffentliche Anerkennung und städtische Unterstützung. 
 Begegnungsräume der Kölner LSBTI-Szene, in denen sich LSBTI-Menschen in ihrer 
Freizeit in einem geschützten Rahmen treffen können, sind ausreichend vorhanden. 
 In städtischen Kultureinrichtungen gibt es zusätzlich „Toiletten für alle Geschlechter“. 
 Die Stadt Köln fördert Projekte und Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur und steht 
in engem Austausch mit diesen. 
 Durch den Ausbau des städtepartnerschaftlichen Austauschs werden die Menschenrechte 
von LSBTI in Kölner Partnerstädten gestärkt sowie der Erfahrungsaustausch zu LSBTI-
Themen sowohl auf Verwaltungs- als auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gefördert.  
2.5.2  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Kultur“ 
Nr. 5.1 LSBTI-Themen im Förderkonzept für Kulturelle 
Teilhabe 
Teilhabe/Ressourcen 
Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche 
Vielfalt werden im „Förderkonzept für Kulturelle Teilhabe“ der Stadt Köln berücksichtigt. 
Kunstprojekte hierzu werden im Rahmen der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes 
unterstützt. 
Amt 41 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 5.2 Förderung von LSBTI-Kulturprojekten Ressourcen 
Die Stadt Köln stellt die Förderung für bestehende LSBTI-Kulturangebote (z.B. queeres Filmfest) 
sicher und baut diese bei Bedarf aus. 
 
Amt 41 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 5.3 LSBTI-Themen bei den Bühnen der Stadt Köln Sichtbarkeit/Teilhabe 
Im Programm der Bühnen der Stadt Köln werden LSBTI-Themen berücksichtigt. 
  
Amt 46 wird teilweise bereits umgesetzt

Seite 36 von 69 
Nr. 5.4 Unisex-Toiletten in städtischen Kultureinrichtungen Teilhabe 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit in städtischen Kultureinrichtungen (Bestands- und Neubauten) 
zusätzlich zu Toiletten für Männer und Frauen auch „Toiletten für alle Geschlechter“ (ggf. als 
barrierefreie Einpersonenanlagen mit zusätzlichem Wickeltisch) eingerichtet werden können.  
 
Dez. VII/ Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 5.5  Unterstützung kulturpolitischer LSBTI-
Veranstaltungen und -Projekte Ressourcen 
Die Stadt Köln unterstützt Gruppen der LSBTI-Communities (z.B. lesbische Frauen oder 
transgeschlechtlicher Menschen) bei der Durchführung von kulturpolitischen Projekten und 
Veranstaltungen, die der Sichtbarkeit, der Akzeptanzförderung oder dem Erfahrungsaustausch 
dienen, (z.B. Lesbenfrühlingstreffen, Dyke* March Cologne, Trans*-Pride Cologne) auf 
personellem, ideellem oder finanziellem Wege. 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 5.6 Veranstaltungskalender der Stadt Köln Sichtbarkeit/Teilhabe 
Der Veranstaltungskalender der Stadt Köln wird um die Kategorie LSBTI erweitert. 
Veranstaltungen mit LSBTI Bezug, an denen die Stadt beteiligt ist (wie z.B. Veranstaltungen des 
Cologne Pride) werden in den Kalender aufgenommen.  
 
Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 5.7 Austausch zwischen LSBTI-Szene und Stadt Köln Teilhabe/Sensibilisierung 
Um den Erhalt von Begegnungsräumen der LSBTI-Communities zu sichern (z.B. den Szene-
Bereich „Schaafenstraße“) schafft die Stadt Köln bei Bedarf Möglichkeiten zum Austausch mit den 
Verantwortlichen.  
 
Amt 32 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 5.8 LSBTI-Begegnungszentrum Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt Köln prüft bei Bedarf, inwieweit sie die Entwicklung möglicher Maßnahmen zum Aufbau 
eines neuen zentral-gelegenen LSBTI-Begegnungszentrums (z.B. mit Beratungs-, Begegnungs- 
und Veranstaltungsräumen für verschiedene Gruppen der Kölner LSBTI-Communities) 
unterstützen kann.  
 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 37 von 69 
Nr. 5.9 Ausstellungen zu LSBTI-Themen Sichtbarkeit/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt die Umsetzung von Ausstellungen zu LSBTI-Themen (z.B. durch 
Teilnahme an der jährlichen Foto-Ausstellung des Rainbow Cities Netzwerks oder die 
Bereitstellung von Räumlichkeiten). 
 
Amt 16 wird so bereits umgesetzt 
 
LSBTI-Erinnerungskultur 
Nr. 5.10 Förderung von LSBTI-Erinnerungskultur Ressourcen 
Die Stadt Köln stellt die bestehende Förderung für Projekte und Organisationen der LSBTI-
Erinnerungskultur sicher und baut diese bei Bedarf aus. 
 
Amt 44 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr.5.11 Bestandssicherung von LSBTI-Geschichte Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt Köln sichert die Dokumentation im Bereich LSBTI-Geschichte durch eigene Aktivitäten 
des Historischen Archivs und durch Kooperation mit Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur 
(z.B. für Zeitzeugeninterviews oder Digitalisierungsprojekte).  
 
Amt 44 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 5.12 Pflege des NS-Opfer-Mahnmals Teilhabe/Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln übernimmt in Zusammenarbeit mit den Mahnmal-Paten die Pflege des Mahnmals 
für die homosexuellen Opfer der NS-Zeit und sorgt für einen ausreichenden Graffiti-Schutz der 
Oberfläche.  
 
Dezernat VII wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 5.13 Pflege der Kunstinstallation “Namen und Steine“ Teilhabe/Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln übernimmt in Zusammenarbeit mit der AIDS-Hilfe Köln die Kontrolle der Installation 
„Namen und Steine“, die dem Andenken an Menschen gewidmet ist, die in den letzten 
Jahrzehnten an den Folgen von AIDS gestorben sind. Insbesondere zum Cologne Pride wird eine 
Überprüfung des baulichen Zustands veranlasst. 
 
Dezernat VII wird so bereits umgesetzt

Seite 38 von 69 
Nr. 5.14 Austausch über Verlegung von Stolpersteinen Teilhabe/Sichtbarkeit 
Bei der Verlegung von Stolpersteinen für homosexuelle Opfer der NS-Zeit steht das NS-
Dokumentationszentrum im engen Austausch mit den Organisationen der LSBTI-
Erinnerungskultur.  
 
Dezernat VII wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 5.15 Benennung von Straßen und Plätzen Teilhabe/Sichtbarkeit 
In Kooperation mit Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur erstellt die Stadt Köln eine Liste 
von LSBTI-Persönlichkeiten, die die Kriterien zur Benennung von Straßen und Plätzen erfüllen, 
und legt diese den zuständigen Gremien (Bezirksvertretungen) bei Bedarf zur Entscheidung vor.  
 
Amt 23 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 5.16 Kooperation Museen und LSBTI-Erinnerungskultur Teilhabe/Sichtbarkeit 
Die städtischen Museen kooperieren mit Organisationen der LSBTI Erinnerungskultur (z.B. CSG, 
Frauengeschichtsverein) um LSBTI-Geschichte in Köln sichtbar zu machen (z.B. sie informieren 
diese frühzeitig z.B. über geplante Ausstellungen in städtischen Museen, damit von den 
Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur ggf. korrelierende Angebote erstellt werden können). 
 
Dezernat VII im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Internationaler LSBTI-Austausch mit Partnerstädten 
Nr. 5.17 Förderung des LSBTI-Austauschs mit Kölner 
Partnerstädten Ressourcen 
Die Stadt Köln fördert den bestehenden internationalen LSBTI-Austausch mit den Partnerstädten 
und baut diesen bei Bedarf aus. 
 
Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 5.18 Einladung von LSBTI-Organisationen aus 
Partnerstädten Akzeptanz/Teilhabe 
Die Stadt Köln lädt Vertreter*innen von LSBTI-Organisationen sowie LSBTI-
Menschenrechtsaktivist*innen  aus wechselnd ausgewählten Partnerstädten zu einem 
mehrtätigen Austauschprogramm (z.B. unter dem Motto „Sister Cities stand Together – LGBTI 
Rights are Human Rights“) nach Köln ein. 
 
Amt 01/Amt 16 wird so bereits umgesetzt

Seite 39 von 69 
Nr. 5.19 Solidaritätsbesuche in Partnerstädten Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Offizielle Vertreter*innen der Stadt Köln nehmen auf Einladung von lokalen LSBTI-
Menschenrechtsorganisationen z.B. an Pride-Veranstaltungen in Kölner Partnerstädten teil, um 
Solidarität und Unterstützung der Stadt Köln mit den jeweiligen LSBTI-Communities zum 
Ausdruck zu bringen. 
 
Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 5.20 LSBTI-Themen im Fachaustausch mit Partnerstädten Sensibilisierung 
Im Rahmen des Ausbaus des Fachaustauschs mit verschiedenen Kölner Partnerstädten zur 
Förderung der Bürger- und Menschenrechte (z.B. auf Verwaltungsebene) werden die 
Themenbereiche Vielfalt und Diversität, insbesondere auch LSBTI-Rechte, mit berücksichtigt. 
 
Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt

Seite 40 von 69 
2.6  Handlungsfeld 6: Sport  
Einerseits hat sportliche Betätigung einen sehr hohen Stellenwert in der Freizeitgestaltung der 
Bevölkerung, andererseits bestehen gerade im Sportbereich noch große Unsicherheiten und 
Vorurteile im Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Im Profifußball der Männer gibt 
es z.B. noch keinen einzigen Fall in Deutschland, in dem sich ein Spieler noch während seiner 
aktiven Zeit als schwul oder bisexuell geoutet hat. Rahmenbedingungen wie 
Gemeinschaftsumkleiden und -duschen sowie die heteronormative Zuordnung der Geschlechter in 
den meisten Sportarten sind insbesondere für trans- und intergeschlechtliche Menschen oftmals 
angstbesetzt oder ausgrenzend. 
Studienergebnisse 
Die 2019 veröffentlichten Ergebnisse einer ersten flächendeckenden europäischen Studie zur 
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität im Sport 
„Outsport“41, an der deutschlandweit 858 LSBTI-Personen teilgenommen haben, zeigen, dass 
homo- und transfeindliche Sprache vor allem in Teamsportarten (von 63 Prozent der Befragten) 
sowie auf höheren Leistungsebenen (65 Prozent) beobachtet wird42. Hinzu kommt, dass 16 
Prozent aller in Deutschland Befragten, die aktiv Sport treiben, in den letzten 12 Monaten 
persönliche negative Erfahrungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität 
beim Sport gemacht haben. Vor allem Trans*Personen (40 Prozent) berichteten von konkreten 
Diskriminierungserfahrungen. Gemäß den Handlungsempfehlungen der Studie wird u.a. zu einer 
Sensibilisierung der Übungsleitungen, der Verankerung einer Antidiskriminierungsklausel in den 
Satzungen der Vereine (mit explizitem Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt) sowie zu 
medialen Kampagnen zur Wertschätzung von Vielfalt geraten. 
LSBTI Sport in Köln 
In Köln existiert mit dem SC Janus e.V. der größte und älteste Sportverein in Europa, der die 
Belange von LSBTI-Personen offensiv berücksichtigt und bereits 1980 begonnen hat, Schwulen 
und Lesben ein diskriminierungsfreies Umfeld zu bieten, um gemeinsam Sport zu treiben. Heute 
bietet der Verein, der 2019 insgesamt 1620 Mitglieder zählte, lesbischen, schwulen, bisexuellen, 
trans-und intergeschlechtlichen Menschen sowie deren Freund*innen mehr als 80 Sportangebote 
in 45 Sportarten an sieben Tagen der Woche an43. Insgesamt gibt es in Köln ca. 750 Sportvereine, 
die insgesamt über 300.000 Mitglieder haben44.  
Ebenso leistet der jährlich stattfindende „Come-Together-Cup“, ein überregionales Fußballturnier, 
das jährlich zur Verständigung zwischen homo- und heterosexuellen Menschen als Freizeitsport-
Veranstaltung mit ca. 19.000 Zuschauenden stattfindet45, einen wichtigen Beitrag zur sozialen 
Integration im Sport. Auch andere sportliche Großveranstaltungen, wie die 2010 in Köln 
ausgetragenen internationalen Gay Games VIII, an denen ungefähr 9.500 LSBTI-Personen aus 
über 70 Ländern teilgenommen haben46, zeigen, wie groß der Bedarf nach einem 
diskriminierungsfreien Raum oder geschütztem Rahmen für LSBTI-Personen im Sport noch ist. 
Abgeleitet von den Handlungsempfehlungen der Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“47 
sollte der Erhalt und Ausweitung von LSBTI-spezifischen Sportangeboten weiter gefördert werden, 
damit Köln seine Attraktivität als Wohnort und Reiseziel für LSBTI beibehalten und ausbauen kann. 
                                                
41 http://www.out-sport.eu/?lang=de; aufgerufen am 20.11.2020 
42 Hartmann-Tews,I.; Braumüller, B. & Menzel, T. (2019): Sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und 
Sport. Ausgewählte Ergebnisse und Handlungsempfehlungen; Deutschland; Sporthochschule Köln (Hrsg.) 
43 https://www.sc-janus.de/, aufgerufen am 20.11.2020 
44 Stadt Köln (2019), Statistisches Jahrbuch Köln 2019, S. 268 
45 https://www.come-together-cup.de, aufgerufen am 20.11.2020 
46 https://gaygames.org/History/, aufgerufen am 20.11.2020 
47 Stadt Köln (2019): LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.51, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/

Seite 41 von 69 
2.6.1  Ziele des Handlungsfeldes „Sport und Freizeit“ 
 Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass LSBTI-Menschen in Köln Sportangebote 
wahrnehmen können, ohne dabei Diskriminierung erleben zu müssen. 
 Kölner Sportvereine sind offen für Vielfalt und setzen sich aktiv für den Abbau von Homo- 
und Transfeindlichkeit ein. 
 Übungsleitungen, Trainer*innen sowie hauptamtliche Beschäftigte sind zu LSBTI-Themen 
im Bereich Sport sensibilisiert. 
 Die Stadt Köln unterstützt die Möglichkeit zur Teilhabe von trans- und intergeschlechtlichen 
Menschen in stadteigenen und öffentlich geförderten Sportstätten Kölns. 
 
2.6.2  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Sport und Freizeit“ 
Nr. 6.1 Unterstützung von LSBTI-Sportveranstaltungen Ressourcen 
Die Stadt Köln unterstützt bedeutende Sportveranstaltungen mit LSBTI-Bezug (wie z.B. den 
„Come together Cup“) sowohl ideell (z.B. durch werbewirksame Aktionen) als auch durch 
Bereitstellung von Ressourcen. 
 
Amt 52 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.2 Bewerbung von LSBTI-Sportangeboten Teilhabe 
Auf der Webseite der Stadt Köln wird im Bereich Sport auch auf Sportangebote, die sich explizit 
an LSBTI-Menschen richten (ähnlich der Verlinkung zum Behindertensport) verwiesen. 
 
Amt 52 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 6.3 Unterstützung von Vielfalt im Sport Sensibilisierung/Teilhabe 
Die Stadt Köln unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. als Kooperationspartnerin) 
Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die Vielfalt im Sport zum Thema haben und sich gegen 
Homo- und Transfeindlichkeit stellen. 
 
Amt 52 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.4 Ansprechperson im Sportamt Sensibilisierung/Teilhabe 
Im Sportamt der Stadt Köln gibt es eine Ansprechperson für Diversity-Themen, die auch für 
LSBTI-Themen im Sport bzw. für das Thema Homo- und Transfeindlichkeit im Sport zuständig ist. 
 
Amt 52 wird so bereits umgesetzt

Seite 42 von 69 
Nr. 6.5 LSBTI-Themen im Sportentwicklungsplan Sensibilisierung/Teilhabe 
Bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans werden LSBTI-Themen 
(wie z.B. der Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit im Sport oder die besonderen Bedarfe von 
trans- und intergeschlechtlichen Menschen) mit berücksichtigt. 
 
Amt 52 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.6 Vielfalts-Themen bei Sportvereinen Sensibilisierung/Teilhabe 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit mit Sportvereinen, die in ihrer Arbeit (z.B. bei der 
Öffentlichkeitsarbeit, der Mitgliederwerbung oder der Schulung von Übungsleitungen) 
verschiedene Vielfalts-Themen (Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit zusätzlich dem Abbau 
von Rassismus im Sport) berücksichtigen, Kooperationsvereinbarungen mit Bonuszahlungen 
eingegangen werden können. 
 
Amt 52 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.7 Vielfalts-Siegel bei Sportvereinen Sensibilisierung/Teilhabe 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit die Einführung eines "Vielfalts-Siegels" (z. B. in Form einer 
Selbstverpflichtungserklärung oder vereinbarten Qualitätskriterien) für Kölner Sportvereine 
realisierbar ist. Das Siegel sollte deutlich machen, dass der Verein Vielfalt wertschätzt, sich aktiv 
gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzt und Sportbegeisterten unabhängig von ihrer 
Herkunft, Hautfarbe, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder 
geschlechtlicher Identität willkommen heißt. 
 
Amt 52 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 6.8 Qualifizierungsoffensive zu LSBTI-Themen im Sport Sensibilisierung 
Die Stadt Köln bewirkt in Kooperation mit dem Stadtsportbund, dass LSBTI-Themen in der 
bestehenden Qualifizierungsförderung (wie z.B. der Übungsleiterausbildung oder im Bereich der 
Weiterbildung von hauptamtlich Beschäftigten) im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive zum 
Thema „Vielfalt“ berücksichtigt werden. 
 
Amt 52 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.9 Unisex-Toiletten und Unisex-Umkleiden in 
Sportstätten Teilhabe 
Die Stadt prüft, inwieweit an städtischen Außensportanlagen sowie an städtischen Turn- und 
Sporthallten (Bestands- und Neubauten) die Einrichtung von „Toiletten für alle Geschlechter“ und 
„Umkleiden für alle Geschlechter“ als Einpersonenanlagen zum Schutz insbesondere von trans- 
und intergeschlechtlichen Personen möglich ist. 
 
Amt 52/Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 43 von 69 
Nr. 6.10 Geschützte Schwimmzeiten für Trans*- und Inter* Teilhabe 
Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass das bestehende Angebot für geschützte Schwimmzeiten 
für trans- und intergeschlechtliche Menschen in einem städtischen Schwimmbad erhalten bleibt 
und bei Bedarf ausgebaut wird. 
 
Amt 16 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.11 Kooperation mit Sportvereinen bei Kampagnen Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Stadt kooperiert mit Kölner Sportvereinen, wenn diese Antidiskriminierungs-Kampagnen zu 
Vielfalts- oder LSBTI-Themen durchführen (z.B. „Lebe wie Du bist“ Diversity-Kampagne des 1.FC 
Köln und der Kölner Haie). 
 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 6.12 Beteiligung an LSBTI-Sportveranstaltungen Sensibilisierung 
Die Stadt Köln wirbt dafür, dass sich Mitglieder des städtischen Netzwerks der LSBTI-
Mitarbeitenden „Buntwerk“ oder der städtischen Betriebssportgemeinschaft (BSG Stadt Köln e.V.) 
an Sportveranstaltungen mit LSBTI-Bezug (wie z.B. dem „Come Together Cup“ oder dem „Run of 
Colours“) beteiligen. 
 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 44 von 69 
2.7  Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus 
Neben direkten wirtschaftlichen Auswirkungen, die LSBTI-Menschen auf eine Stadt haben können 
(durch ihre Konsumkraft oder durch Tourismus), weisen diverse Studien darauf hin, dass es einen 
Zusammenhang zwischen der Wertschätzung von LSBTI-Menschen und wirtschaftlichem Erfolg 
gibt. So hat sich auch die von der Stadt Köln beauftragte Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für 
Köln“48 damit beschäftig, ob bzw. in welcher Form und in welchem Ausmaß LSBTI-Menschen in 
Köln relevant für die Wirtschaftskraft Kölns sind. 
LSBTI als Wirtschaftskraft für Köln 
Allein durch ihre Größe stellt die Gruppe von Menschen, die sich in Köln als „lesbisch, schwul, 
bisexuell, trans*, inter* oder queer“ identifizieren (laut Studie 10,6 Prozent der Bevölkerung Kölns, 
mindestens 87.000 Personen, die zwischen 18 und 75 Jahre alt sind) eine Wirtschaftskraft dar. 
Insbesondere schwule Männer, die etwas häufiger als die Gesamtbevölkerung erwerbstätig sind 
und meist in Haushalten ohne Kinder leben, scheinen auch in Köln über ein überdurchschnittlich 
hohes Kaufkraftpotenzial zu verfügen, von dem besonders die Kölner Gastronomie profitieren 
kann49.  
Köln als Reiseziel für LSBTI 
Die Tourismusbranche hat LSBTI-Menschen, insbesondere aber Schwule und Lesben, als 
kaufkräftige Zielgruppe identifiziert und wirbt mit zugeschnittenen Angeboten um sie. So hat auch 
die Kölner Studie festgestellt, dass LSBTI-Menschen aus Deutschland überdurchschnittlich häufig 
Städtereisen unternehmen und öfter als der bundesdeutsche Durchschnitt Köln besuchen. Köln ist 
damit nicht nur ein attraktiver Wohnort sondern auch ein attraktives Reiseziel für LSBTI aus ganz 
Deutschland und der ganzen Welt. Sowohl der „Europride“ 2002 als auch die „Gay Games“ 2010 
haben auch viele internationale Gäste nach Köln gebracht. Neben vielen kleineren regelmäßig 
stattfindenden LSBTI-Veranstaltungen profitieren in Köln Tourismus und Gastronomie enorm vom 
jährlich stattfindenden zweiwöchigen „Cologne Pride“-Programm, das traditionell am ersten Juli-
Wochenende mit der Kölner CSD Demo/Parade seinen Abschluss findet und laut Presseberichten 
in den Jahren 2018 und 2019 von schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen (Einheimische sowie 
nationale und internationale Gäste) besucht wurde. Der Kölner CSD zählt damit zu einer der 
größten Pride-Veranstaltungen Europas und einer wichtigen Großveranstaltung in Köln. 
Insgesamt gab es in Köln im Jahr 2018 ungefähr 3,7 Millionen Gästeankünfte und 6,3 Millionen 
Übernachtungen50. 1,2 Millionen Gäste sind aus dem Ausland angereist. Nach der gängigen 
Schätzung, dass 5 bis 10 Prozent der Reisenden LSBTI-Menschen sind, haben in 2018 
schätzungsweise mindestens 60.000 bis 120.000 LSBTI-Menschen aus dem Ausland Köln 
besucht.  
Weltoffenheit und Toleranz als positive Standortfaktoren für Köln 
Ferner zeigte die Studie, dass Weltoffenheit und Toleranz von Unternehmen in Köln als wichtiger 
Standortvorteil für Köln bewertet werden und Köln attraktiver für hochqualifizierte Fachkräfte 
machen (86 Prozent der befragten Unternehmen stimmten hier zu). In einer Stadt, in der nicht nur 
kulturelle, sondern auch sexuelle oder die geschlechtliche Vielfalt offen gelebt werden kann, fühlen 
sich neben qualifizierten Fachkräften vor allem auch jüngere Unternehmen wohl.  
Die Gesamtergebnisse der Studie legen deutlich dar, dass die Anzahl von LSBTI-Menschen, der 
tolerante Umgang mit LSBTI-Menschen und das offene und bunte Image Kölns miteinander 
zusammenhängen und ein positiver Standortfaktor für Köln sind. Toleranz, Weltoffenheit und 
Vielfalt sind Eigenschaften, die den Markenkern von Köln prägen und die Stadt attraktiv machen. 
Diese Ergebnisse unterstützen die These, dass LSBTI-freundliche Unternehmen, Städte und 
Länder auf dem globalen Markt wettbewerbsfähiger und damit wirtschaftlich erfolgreicher sind.51 
                                                
48 Stadt Köln (2019), LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/soziales/lesben-schwule-transgender/studie-lsbtiq-als-wirtschaftsfaktor-fuer-koeln 
49 Tendenzaussage aufgrund der geringen Stichprobengröße für Köln 
50 Stadt Köln (2019), Statistisches Jahrbuch Köln 2019 
51 Miller, J. & Parker, L. (2018): Open for Business. Strengthening the economic case. https://open-for-
business.org/

Seite 45 von 69 
Andere Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass Länder, die mehr Rechte für LSBTI-
Menschen haben, in der Regel ein höheres Bruttosozialprodukt verzeichnen, als Länder, in denen 
LSBTI-Menschen weniger Rechte haben oder strukturell diskriminiert werden52. 
Entsprechend wird in den Handlungsempfehlungen der Kölner Studie auch darauf hingewiesen, 
dass aus Sicht der positiven Markenführung dieses Image auch in Zukunft gepflegt und ausgebaut 
werden sollte. Dazu zählt ein stärkeres Bewerben dieses LSBTI-freundlichen Markenkerns sowohl 
in der Wirtschaft als auch im Bereich Tourismus genauso wie die Steigerung der Attraktivität von 
Köln als Reiseziel oder als Wohnort für LSBTI-Menschen. 
2.7.1 Ziele des Handlungsfeldes „Wirtschaft und Tourismus“ 
 Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz (im Allgemeinen) sowie LSBTI-Freundlichkeit sind 
prägende Eigenschaften von Köln, die zu seinem Erhalt entsprechend gepflegt werden. 
 Die Stadt Köln und die stadteigenen Betriebe nutzen die Regenbogensymbolik als positiven 
Standortfaktor und als Bekenntnis zur LSBTI-Bevölkerung Köln.  
 Köln ist ein LSBTI-freundliches Reiseziel und wird dementsprechend von der Stadt Köln 
und den stadteigenen Betrieben als „LSBTI-Hochburg“ beworben. 
 Die Stadt Köln und die stadteigenen Betriebe bewerben Köln als weltoffenen, vielfältigen 
und toleranten sowie LSBTI-freundlichen Wirtschaftsstandort. 
2.7.2  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Wirtschaft und Tourismus“ 
Nr. 7.1 Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz als positive 
Standortfaktoren Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH setzt die Standortfaktoren Weltoffenheit, Vielfalt 
und Toleranz in der Kommunikation zielgerichtet ein und betont diese anlassbezogen im 
Zusammenspiel mit weiteren relevanten Faktoren (z.B. LSBTI-Freundlichkeit) für den 
Wirtschaftsstandort Köln. 
 
KölnBusiness wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.2 Regenbogen-Symbolik im Standortmarketing der 
Wirtschaftsförderung Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH nutzt in ihrer Kommunikation (z.B. bei Imagefilmen) 
je nach Kontext die Regenbogen-Symbolik oder weitere Symbole oder Metaphern, um die Vielfalt 
und Offenheit der Kölner Bevölkerung sowie der Wirtschaft Kölns zu betonen. 
  
KölnBusiness wird so bereits umgesetzt 
 
 
                                                
52 https://www.umass.edu/newsoffice/article/new-study-finds-countries-more-rights-lgb, abgerufen am 
22.12.2020

Seite 46 von 69 
Nr. 7.3 Regenbogenflaggen auf Rheinbrücken Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Zu Großveranstaltungen mit LSBTI-Bezug, (wie z.B. dem Cologne Pride/Kölner CSD), werden 
ausgewählte Rheinbrücken mit der Regenbogenflagge geschmückt.  
 
Amt 16 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.4 Förderung des Kölner CSD Ressourcen 
Die Stadt Köln unterstützt die Durchführung des Kölner „Christopher-Street-Day“-Wochenendes 
bzw. des „Cologne Pride“-Programms als eine wichtige Großveranstaltung für Köln, sie stellt 
dabei die bestehende finanzielle Förderung zur personellen Ausstattung der Geschäftsstelle des 
Veranstalters durch die Stadt sicher und baut diese bei Bedarf aus. 
  
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 7.5 Stadtinformationskampagne zum Cologne Pride Sichtbarkeit/Teilhabe 
Die Stadt Köln stellt die Stadtinformationsanlagen zum jährlichen Kölner CSD/Cologne Pride zur 
Bewerbung des jeweiligen Mottos zur Verfügung. 
 
Amt 13 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.6 Beflaggung Rathaus mit Regenbogenfahne Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Das Rathaus der Stadt Köln wird sowohl zum jährlich stattfindenden CSD-Wochenende (meist 
Anfang Juli) als auch anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi- und Transphobie 
(IDAHOBIT, jährlich am 17. Mai) mit der Regenbogenfahne beflaggt. Anlassbezogen kann das 
Rathaus nach Einzelfallprüfung auch an anderen Tagen mit der Regenbogenfahne (oder anderen 
Pride-Fahnen) beflaggt werden. 
 
Amt 01 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.7 Beflaggung städtischer Gebäude mit 
Regenbogenfahne Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Die Stadt Köln initiiert, dass möglichst viele städtische Gebäude (zusätzlich zum Rathaus und den 
Bezirksrathäusern) sowie Gebäude der städtischen Töchter zum CSD/Cologne Pride die 
Regenbogenflagge hissen. 
 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 47 von 69 
Nr. 7.8 Regenbogensymbolik im touristischen 
Standortmarketing Sichtbarkeit/Akzeptanz 
KölnTourismus nutzt in der Kommunikation (z.B. auf der Homepage, in Imagefilmen oder 
Broschüren) die Regenbogensymbolik oder weitere Symbole oder Metaphern, um die 
Weltoffenheit, Vielfältigkeit oder Toleranz der Kölner Bevölkerung zu betonen und Köln als LSBTI-
freundliches Reiseziel zu bewerben. 
 
KölnTourismus wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.9 Regenbogensymbolik im Infocenter von 
KölnTourismus 
Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Das zentrale Infocenter von KölnTourismus spricht außenwirksam LSBTI-Gäste an (z.B. durch 
Regenbogenfahnen auf dem Dach, Regenbogensymbolik im Schaufenster, Plakate zu LSBTI 
Veranstaltungen). 
 
KölnTourismus wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.10 Info-Broschüre für LSBTI-Gäste Teilhabe 
KölnTourismus gibt in Zusammenarbeit mit den Kölner LSBTI-Communities eine Info-Broschüre 
für LSBTI-Gäste (z.B. einen queeren Stadt- oder Reiseführer) heraus, die dann sowohl online als 
auch in gedruckter Form veröffentlicht bzw. verteilt wird. 
 
KölnTourismus wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 7.11 Stadtführungen zu LSBTI-Themen Teilhabe/Sichtbarkeit 
Stadtführungen zu LSBTI-Themen werden bei entsprechender Nachfrage von KölnTourismus 
organisiert, Führungen von externen (auch LSBTI-) Anbietern können bei KölnTourismus 
beworben werden. 
 
KölnTourismus im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 7.12 LSBTI als Zielgruppe von KölnTourismus Teilhabe/Sichtbarkeit 
KölnTourismus bewirbt in Abstimmung mit der strategisch-konzeptionellen 
Zielgruppensystematik Köln als Reiseziel für LSBTI-Gäste (national und international) und setzt 
dies durch geeignete zielgruppenorientierte Maßnahmen (z.B. durch einen Ausbau der 
Homepage zu LSBTI-Angeboten) um. 
 
KölnTourismus im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 48 von 69 
Nr. 7.13 Antidiskriminierungs-Hinweis für Besucher*innen 
der Stadt Köln 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
KölnTourismus prüft, wo und wie ein Antidiskriminierungs-Hinweis, der in Kooperation mit der 
Stadt Köln formuliert wird, sichtbar für Kölnbesuchende abgebildet und verbreitet werden kann 
(z.B. auf der Homepage von Köln Tourismus). 
 
KölnTourismus Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 7.14  Austausch zwischen Wirtschaft und LSBTI-
Communities Teilhabe 
Die Stadt Köln initiiert bei Bedarf für einen fachlichen Austausch (z.B. ein Fachgespräch oder 
einen Runder Tisch) zwischen Organisationen und Gruppen der LSBTI-Communities und Kölner 
Wirtschaftsorganisationen (z.B. IHK, Handwerkskammer, KölnBusiness Wirtschaftsförderung oder 
KölnTourismus). 
  
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 49 von 69 
2.8  Handlungsfeld 8: Migration und Flucht 
Ein Teil der Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte hat Wurzeln in Ländern, in denen 
Homosexualität gesellschaftlich nicht akzeptiert, verboten und strafrechtlich verfolgt wird. 
Insbesondere viele LSBTI-Geflüchtete waren in ihrem Herkunftsland oft solch starken sozialen und 
staatlichen Repressionen ausgesetzt, dass sie ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche 
Identität auch vor Familienangehörigen verbergen mussten. Dieses Verstecken der eigenen 
Identität vor dem engsten Familien- und Freundeskreis setzt sich oftmals auch in der unsicheren 
Situation in Deutschland fort und betrifft nicht nur LSBTI-Geflüchtete sondern auch einen Teil der 
LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte, die keine Fluchterfahrung haben. 
Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung bei LSBTI Menschen 
Verschiedene Studien belegen, dass LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte, sowohl mit als 
auch ohne Fluchterfahrung, häufig einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. So hat auch die 
Befragung des Kölner Jugendzentrums anyway gezeigt, dass besonders Jugendliche mit 
Migrationshintergrund von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.53 Mehrfachdiskriminierung von 
Menschen mit Migrationsgeschichte kann dabei unterschiedliche Situationen aufgrund 
unterschiedlicher Merkmale beschreiben, die nicht immer gleichzeitig stattfinden muss. So können 
Menschen mit Migrationsgeschichte beispielsweise innerhalb der LSBTI-Communities rassistische 
Diskriminierung erleben und innerhalb des familiären Kontextes homo- oder transfeindliche 
Diskriminierung erfahren. 
Die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTI-Geflüchteten ist gemäß der EU Aufnahmerichtlinie54 
auch in NRW anerkannt worden. Für viele ist durch die Flucht selbst eine extrem unsichere und 
teilweise traumatisierende Situation entstanden, in der Ausgrenzung und Gewalt aufgrund der 
eigenen sexuellen oder geschlechtlichen Identität auch innerhalb der Gruppe der Geflüchteten 
nicht auszuschließen sind. Gleichzeitig fehlt vielen LSBTI-Geflüchteten das Wissen über die in 
Deutschland geltenden Rechte und Beratungsmöglichkeiten. 
LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung in Köln 
Köln ist eine weltoffene und bunte Stadt, in der es auch innerhalb der Gruppe von Menschen mit 
Migrationsgeschichte eine große Vielfalt gibt55. Bezogen auf die gesamte Stadtbevölkerung, 
machten im Jahr 2019 Menschen mit Migrationshintergrund56 einen Anteil von 39,1 Prozent 
(insgesamt ca. 427.000 Personen) aus, in manchen Stadtbezirken lag der Anteil bei knapp 55 
Prozent57. Ende Dezember 2019 lebten in Köln 7.460 Menschen im Status als Geflüchtete58. Damit 
entspricht die Gruppe der Geflüchteten in Köln einem Anteil von nur 1,7 Prozent an der 
Bevölkerung mit Migrationsgeschichte. Ausgehend davon, dass sind bundesweit 6,9 Prozent der 
Bevölkerung als LSBTI identifizieren, kann davon ausgegangen werden, dass es in Köln ungefähr 
29.500 LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte gibt, von denen dann schätzungsweise 500 
einen Status als Geflüchtete haben. 
Für LSBTI-Geflüchtete und LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte gibt es in Köln vielfältige 
Angebote mit sowohl hauptamtlichen als auch ehrenamtlich organisierten 
Unterstützungsstrukturen. Köln verfügt somit über ein Netz verschiedener Organisationen und 
                                                
53 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94996&voselect=21767, abgerufen am 
11.12.2020 
54 https://www.lsvd.de/de/ct/778-Handreichung-fuer-die-Betreuung-und-Unterstuetzung-von-LSBTTI-
Fluechtlingen, abgerufen am 18.11.2020 
55 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat5/interkulturelles-
referat/k__ln_100_prozent.pdf, abgerufen am 18.11.2020 
56 Die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ setzt sich zusammen aus Ausländerinnen und 
Ausländern der ersten, zweiten und dritten Generation, Eingebürgerte, Aussiedlerinnen und Aussiedler, 
deutsche Staatsangehörige nach dem Geburtsortprinzip sowie Kinder und Jugendliche mit familiärem 
Migrationshintergrund.   
57 Stand 31.12.2018, https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/statistische-daten-
thematische-karte, abgerufen am 11.12.2020  
58 https://www.stadt-koeln.de/artikel/61297/index.html, abgerufen am 11.12.2020

Seite 50 von 69 
Initiativen, die unterschiedliche Angebote bereitstellen, um Geflüchteten mit LSBTI-Hintergrund die 
Integration in Köln zu erleichtern. 
Laut des Jahresberichtes zur „Situation Geflüchteter in Köln“59 konnte beispielsweise 2019 der 
Bedarf von LSBTI-Geflüchteten mit den rund 35 Plätzen aus zwei LSBTI-Wohnprojekten, die 2016 
und 2017 explizit für LSBTI-Geflüchtete geschaffen wurden60, gedeckt werden. Gleichzeitig wurde 
2019 aber auch festgestellt, dass eine Unterstützung von LSBTI-Geflüchteten, die nicht mehr im 
Asylverfahren sind, aber von akuter Wohnungslosigkeit bedroht werden, nur begrenzt möglich ist. 
Für eine Verbesserung der Situation von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder 
Fluchterfahrung bedarf es einerseits einer Sensibilisierung zu LSBTI-Themen für diejenigen, die 
beruflich mit dieser Personengruppe zu tun haben. Neben funktionierenden Schutzkonzepten ist 
es ebenso wichtig, LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung geschützte 
Räume zur Identitätsfindung und Vernetzung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten 
Antidiskriminierungsprojekte sowohl Menschen aus den migrantischen Communities (z.B. 
Angehörige von LSBTI-Menschen mit Migrationsschichte oder Fluchterfahrung) als auch 
Menschen ohne Migrationsgeschichte aus den verschiedenen LSBTI-Communities erreichen. Des 
Weiteren sollte innerhalb von Prozessen der Integration und der interkulturellen Öffnung die 
Lebenssituation von LSBTI-Menschen berücksichtigt werden, entsprechende 
zielgruppenspezifische Unterstützung angeboten und die Akzeptanz von sexueller und 
geschlechtlicher Vielfalt gefördert werden. 
2.8.1  Ziele des Handlungsfeldes „Migration und Flucht“ 
 Städtische Konzepte sowie städtisch geförderte Projekte und Einrichtungen zur Integration 
und interkulturellen Öffnung beziehen die Bedarfe von LSBTI-Menschen mit ein. 
 Menschen, die im städtischen Kontext beruflich mit LSBTI-Menschen mit 
Migrationsgeschichte oder LSBTI-Geflüchteten zu tun haben, sind für die Belange dieser 
Personengruppen entsprechend sensibilisiert. 
 Geflüchtete und Neuzugewanderte sind über Rechte und Lebenswelten von LSBTI-
Menschen in Deutschland sensibilisiert. 
 Es gibt bedarfsgerecht Beratung und ausreichend Schutzräume für LSBTI-Menschen mit 
Migrationsgeschichte und LSBTI-Geflüchtete.  
 Aufklärungs- und Antidiskriminierungsprojekte aus den Bereichen Migration und Flucht 
berücksichtigen LSBTI-Themen und unterstützen die Akzeptanzförderung. 
  
                                                
59 https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf56/27._bericht_zur_situation_gefl%C3%BCchteter_barrierefrei.pdf , 
abgerufen am 18.11.2020 
60 Stadt Köln (2017): Pressemitteilung zum Start eines Wohnprojektes in Vogelsang; https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/neue-unterkunft-fuer-gefluechtete-1

Seite 51 von 69 
2.8.2 Maßnahmen des Handlungsfeldes „Migration und Flucht“ 
Nr. 8.1 LSBTI-Themen im Kölner Integrationskonzept Teilhabe/Sichtbarkeit 
Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung und der 
Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt werden in der Fortschreibung des Kölner 
Integrationskonzeptes „Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ berücksichtigt. 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 8.2 Informationen zur Schutzbedürftigkeit von 
Geflüchteten 
Sensibilisierung 
Das Land NRW wird gebeten, bereits bei der Zuweisung von Geflüchteten nach Köln 
Informationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft 
der Geflüchteten in Köln entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 
Amt 56 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.3 Berücksichtigung von Lebenslagen und Bedarfen 
LSBTI-Geflüchteter 
Teilhabe/Sichtbarkeit 
Bei Planungen im Rahmen des Ressourcenmanagements, der sozialen Betreuung und der 
Berichterstattung an die Politik sind Lebenslagen und Bedarfe LSBTI-Geflüchteter zu 
berücksichtigen. 
Amt 56 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.4 Geschützter Wohnraum LSBTI-Geflüchtete Ressourcen 
Die Stadt Köln stellt sicher, dass besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten ausreichend 
geschützter Wohnraum zur Verfügung steht und baut diesen bei Bedarf aus. 
Amt 56 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.5 Schulungen Sozialer Dienst/Wohnungswesen Sensibilisierung 
Alle Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes beim Amt für Wohnungswesen sind zu den 
Lebenslagen und Bedarfen von LSBTI-Geflüchteten geschult und können sich daher adäquat um 
Anfragen von LSBTI-Geflüchteten kümmern. 
Amt 56 wird so bereits umgesetzt

Seite 52 von 69 
Nr. 8.6 Schulungen für nicht-städtischen Personals in 
Unterbringungseinrichtungen 
Sensibilisierung 
Die Stadt Köln bewirkt, dass nicht-städtischen Mitarbeitenden in Unterbringungseinrichtungen für 
Geflüchtete zur Lebenssituation von LSBTI-Geflüchteten geschult werden. 
Amt 56 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.7 Schulungen für Mitarbeitende im Umgang mit LSBTI-
Geflüchteten oder LSBTI-Menschen mit 
Migrationshintergrund 
Sensibilisierung 
Bei Bedarf werden spezifische Schulungen in Zusammenarbeit mit Ämtern mit erhöhtem 
Kundenkontakt zu LSBTI-Geflüchteten oder LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte initiiert. 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 8.8 LSBTI-Themen in Integrations- und Sprachkursen 
für Geflüchtete 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Rechte und die Lebenswelten von LSBTI-Menschen 
in Deutschland in Integrations- und Sprachkursen behandelt werden und sich im 
Unterrichtsmaterial wiederfinden. 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 8.9 LSBTI-Themen in städtischem 
Informationsmaterial für Geflüchtete  
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Die Rechte und die Lebenswelten von LSBTI-Menschen in Deutschland finden sich auch in 
städtischen (möglichst mehrsprachigen) Informationsbroschüren für Geflüchtete und 
Neuzugewanderte wieder. 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.10  Sexuelle Aufklärung für LSBTI-Geflüchtete Sensibilisierung/Teilhabe 
Im Rahmen der präventiven Gesundheitsaufklärung von Geflüchteten werden bei Bedarf 
spezifische Angebote für LSBTI-Geflüchtete geschaffen. 
Amt 53 wird so bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.11 Herkunftssprachliche psychosoziale Beratung Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit herkunftssprachliche psychosoziale Beratung für LSBTI-Menschen 
mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung ausgebaut werden kann. 
Amt 16/Amt 53 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 53 von 69 
Nr. 8.12 Schulung für Sprach- und Integrationsmittler*innen 
zu LSBTI-Themen 
Sensibilisierung 
Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass Sprach-, Kultur- und Integrationsmittler*innen sowie 
Elternbegleiter*innen zu LSBTI-Themen geschult werden. 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.13 Arbeitsmarktintegration von LSBTI-Menschen mit 
Migrationshintergrund 
Sensibilisierung 
Im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationsgeschichte 
(KIM) fördert die Stadt Köln ein zielgruppenspezifisches Angebot für LSBTI-Menschen mit 
Migrationsschichte.  
Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater 
Beschluss notwendig 
 
Nr. 8.14 LSBTI-Themen in mehrsprachigen Kitas Sensibilisierung 
Im Rahmen des Programms zur vorurteilsbewussten Erziehung an mehrsprachigen 
Kindertageseinrichtungen werden Aspekte familiärer, sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit 
berücksichtigt (z.B. durch Kinderbücher, in denen auch Regenbogenfamilien thematisiert werden). 
Amt 16/Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.15 Beratungsangebote für LSBTI-Menschen mit 
Migrationsgeschichte 
Ressourcen 
Die Stadt Köln stellt die Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote für 
LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte sicher und baut diese bei Bedarf aus. 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 8.16 Antidiskriminierungsarbeit in interkulturellen 
Zentren 
Sensibilisierung/Standards 
Die städtisch geförderten interkulturellen Zentren bekennen sich durch eine 
Selbstverpflichtungserklärung, die jährlich einzureichen ist, zu Vielfalt und Integration. In dieser 
Erklärung wird u.a. die Gleichwertigkeit aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten betont. Im 
Rahmen dieser fordert die Stadt Köln die interkulturellen Zentren zu einer aktiven 
Antidiskriminierungsarbeit auf und unterstützt sie bei der Umsetzung. 
Amt 16 wird so bereits umgesetzt

Seite 54 von 69 
Nr. 8.17 Antidiskriminierungsarbeit in LSBTI-Einrichtungen Sensibilisierung 
Die Stadt Köln bewirkt, dass in städtisch geförderten Einrichtungen der LSBTI-Communities im 
Rahmen von Antidiskriminierungsarbeit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit thematisiert werden 
und unterstützt die Einrichtungen bei Bedarf dabei. 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 8.18 Akzeptanzförderung in migrantischen Communities Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt Projekte zur Akzeptanzförderung von sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt bei Menschen aus migrantischen Communities (z.B. Angehörige von LSBTI-Menschen mit 
Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung). 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 8.19 LSBTI-Angebote auf der Homepage des KI Sensibilisierung 
Auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Köln werden für 
Kooperationspartner*innen und Kölner Schulen im Bereich Antidiskriminierung unter der Rubrik 
Homophobie/Transphobie Kölner LSBTI-Angebote und Materialien mit LSBTI-Bezug beworben. 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar

Seite 55 von 69 
2.9 Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung 
Das Verhältnis von LSBTI zur Medizin ist historisch betrachtet geprägt durch eine teilweise bis 
heute anhaltende Pathologisierung von Homosexualität und Transsexualität. Diese 
Pathologisierung wiederum kann negative Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage von 
LSBTI-Menschen haben. Aus diversen Studien, geht zudem hervor, dass Diskriminierung und 
sogenannter „Minderheitenstress“ krank machen können und dass für gleiche Chancen auf ein 
gesundes Leben von LSBTI-Menschen (mit und ohne Behinderung) noch viel zu tun ist.  
Gesundheit und Prävention bei LSBTI-Personen 
LSBTI-Menschen haben in Deutschland im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich häufiger mit 
bestimmten stressbedingten psychischen und körperlichen Krankheiten zu kämpfen.61 Nach einer 
2021 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), an der 
bundesweit über 28.000 Menschen teilgenommen haben, sind LSBTI-Menschen in Deutschland 
fast dreimal häufiger von Depressionen und Burnout betroffen und leiden weitaus öfter an 
Herzkrankheiten, Asthma und chronischen Rückenschmerzen als die restliche Bevölkerung62. 
Diese gesundheitlichen Unterschiede werden im Allgemeinen als Folge von chronischem Stress 
gedeutet, der u.a. durch Diskriminierungserfahrungen bedingt sein kann. 
Erst 1992 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von ihrer Liste von 
Krankheiten gestrichen. 2018 hat dann die WHO verkündet, dass Transsexualität ab 2022 nicht 
mehr als psychische Krankheit eingestuft wird. Studien belegen dagegen, dass nicht die Homo- 
oder Transsexualität selbst, sondern die Erfahrung von Ausgrenzung oder Gewalt LSBTI-
Menschen krank machen kann. Eine 2020 veröffentlichte Analyse63 des Robert-Koch-Instituts 
(RKI) zur gesundheitlichen Lage von LSBTI-Menschen hat dabei u.a. Folgendes festgestellt: 
 Nicht das Geschlecht beziehungsweise die sexuelle Orientierung selbst sind ursächlich für 
höhere Prävalenzen von Depressivität und Suizidalität bei LSBTI-Personen. Vielmehr sind 
mangelnde Akzeptanz, Diskriminierung und Gewalterfahrungen psychisch belastend und 
können zu Erkrankungen führen.  
 Ein akzeptierendes und unterstützendes soziales Umfeld sowie die Verfügbarkeit von Peer-
Beratungsstellen mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten könnten sich 
auf die Gesundheit von LSBTI-Personen förderlich auswirken. 
 Weiterhin gebe es viele Hinweise, dass die Gesundheitsversorgung noch nicht ausreichend 
an die Bedarfe von LSBTI-Personen angepasst sei und es häufig an Fachwissen und 
Sensibilisierung im Umgang mit LSBTI-spezifischen Gesundheitsthemen fehle. 
LSBTI im Gesundheitswesen 
Laut dem LGBTI-Survey 2020 der EU-Grundrechteagentur fand für 16 Prozent der über 
16.000 Befragten aus Deutschland der letzte Diskriminierungsvorfall bei der Inanspruchnahme 
sozialer Dienste bzw. Gesundheitsdienste statt.64 Dabei sind die Diskriminierungserfahren von 
LSBTI-Personen im Gesundheitswesen ebenso wie ihre Bedarfe oft sehr unterschiedlich. 
Ein besonderer Aspekt zeigt sich in der Gruppe der an HIV-infizierten und an AIDS erkrankten 
Personen. Drei Viertel davon sind schwule oder bisexuelle Männer, die sich wiederum einer 
doppelten Stigmatisierung ausgesetzt sehen. Schwule und bisexuelle Männer oder Männer, die 
Sex mit Männern haben, ohne sich als schwul oder bisexuell zu verstehen (MSM), sind ebenfalls 
überdurchschnittlich von anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) betroffen. Gerade für 
                                                
61 https://www.queer.de/detail.php?article_id=38117, abgerufen am 11.2.2021 
62 https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.810350.de/21-6-1.pdf, abgerufen am 11.2.2021 
63 Pöge K., Dennert G., Koppe U., Güldenring A., Matthigack  EB. et al. (2020): Die gesundheitliche Lage 
von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Journal of Health 
Monitoring, 
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung /GBEDownloadsJ/JoHM
_S1_2020_Gesundheitliche_Lage_LSBTI.pdf?__blob=publicationFile  
64 https://www.lsvd.de/de/ct/2615-schlechtere-gesundheit-von-lesben-schwulen-bisexuellen-trans-und-inter-
menschen, abgerufen am 01.04.2021

Seite 56 von 69 
LSBTI-Personen mit HIV sind zielgruppenspezifische Präventionsangebote sowie 
niedrigschwellige Beratungs- und Testangebote von großer Bedeutung. 
Demgegenüber ist die gesundheitliche Situation von lesbischen und bisexuellen Frauen weniger 
deutlich beschrieben, da diese ihre sexuelle Identität weniger oft gegenüber medizinischem 
Fachpersonal Preis geben. Der Kinderwunsch von lesbischen Frauen ist ein Thema mit 
wachsender Bedeutung und bei allen Verbesserungen der letzten Jahre immer noch mit 
medizinischen Zugangsbarrieren verbunden. 
Laut der Studie des RKI werden Barrieren auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung und in der 
gesundheitlichen Versorgung im Allgemeinen von vielen transgeschlechtlichen Menschen als 
belastend beschrieben und können zu Stress und einer schlechteren psychischen Gesundheit 
führen. Trans*Kinder und Trans*Jugendliche, die sich nicht frei und authentisch entwickeln dürfen, 
sind dabei besonders von psychischen Erkrankungen und somit auch von psychischer 
Behinderung65 bedroht.  
Bei intergeschlechtlichen Personen werden medizinisch nicht notwendige Eingriffe wie zum 
Beispiel die chirurgische Anpassung intergeschlechtlicher Genitalien an binäre definierte 
Geschlechternormen im Kindesalter in der Studie des RKI als zentrales Gesundheitsthema 
benannt. So gehen die Zahlen der Operationen an Genitalien von Kindern, die nicht den 
Erwartungen der Eltern oder der medizinisch Verantwortlichen entsprechen, trotz Bemühungen der 
Selbsthilfeverbände nicht zurück66. Entsprechend fordern die Selbstvertretungen 
intergeschlechtlicher Menschen und LSBTI-Menschenrechtsorganisationen seit Jahren, dass 
intergeschlechtlich geborene Kinder in Deutschland per Gesetz vor genitalverändernden 
Operationen adäquat zu schützen sind67.  
LSBTI und Behinderung 
Ein 2020 veröffentlichter Kurzbericht einer Studie des Projektes „LSBTIQ* inklusiv NRW“ liefert 
erste Daten über „die Lebenswirklichkeiten und Problemlagen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, 
Trans*, Inter* und queeren Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung, chronischer 
Erkrankung, psychischen und sonstigen Beeinträchtigungen".68  
Demnach erleben LSBTI-Personen mit Beeinträchtigungen überdurchschnittlich häufig 
Stigmatisierung. Mehrfachdiskriminierungen sind ein prägender Teil ihrer Biographie und ihrer 
Lebenswirklichkeit: Von den 872 Befragten LSBTI-Menschen mit Beeinträchtigung haben 85 
Prozent bereits Diskriminierungen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität 
oder Beeinträchtigung erlebt, wobei die Quote bei den Menschen, die sich als „trans*, inter*, queer 
oder non-binary“ definierten, am höchsten lag. Die Ergebnisse zeigen, dass dringender 
Handlungsbedarf besteht, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit und soziale 
Teilhabe von LSBTI-Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern. 
Gesundheit, Prävention, Behinderung und LSBTI in Köln 
Weltweit leben rund 38.000.000 Menschen mit HIV/Aids. Auch in Köln ist die Gefahr noch nicht 
gebannt: Durchschnittlich bekommen in Köln 10 Menschen pro Monat ein positives Testergebnis 
mitgeteilt.69 Immer mehr Menschen leben in Köln mit dem Virus – gerade auch wegen der durch 
                                                
65 Siehe auch: § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen: (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die 
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben , die sie in Wechselwirkung mit 
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit 
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt 
vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. 
Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.  
66 Hoenes, Josch; Januschke, Eugen; Klöppel, Ulrike (2019): Häufigkeit normangleichender Operationen 
„uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up-Studie. Berlin: Zentrum für transdisziplinäre 
Geschlechterstudien. 
67 https://www.lsvd.de/de/ct/3780-hauptforderung-genitalveraendernde-operationen-an-intergeschlechtlich-
geborenen-kindern-verbieten, abgerufen am 22.12.2020 
68 https://www.lsbtiq-inklusiv.nrw/files/lsbtiq/pdf/Kurzbericht%20LSBTIQ%20inklusiv.pdf, abgerufen am 
23.11.2020 
69 https://www.aidshilfe-koeln.de/was-ist-hiv-aids-und-sti/hiv-und-aids-in-koeln/, abgerufen am 23.11.2020

Seite 57 von 69 
Medikamente verbesserten Lebensqualität und deutlich längerer Lebenserwartung. Da Menschen 
mit HIV und Aids immer älter werden, benötigen sie aber auch immer häufiger Unterstützung.  
Der Bevölkerungsanteil von trans- und intergeschlechtliche Personen ist nur schwer zu schätzen. 
Für Köln kann der Anteil der Menschen, die sich als „trans* inter* oder queer“ bezeichnen, auf 
0,570 bis 2,0 Prozent der Stadtbevölkerung geschätzt werden. Der Anteil von transgeschlechtlichen 
Personen liegt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums bundesweit bei 1,1 bis 1,5 
Prozent71. In Bezug auf intergeschlechtlich geborene Menschen beruft sich das 
Bundesverfassungsgericht 2017 bei seinem Urteil zur „dritten Option“ auf Schätzungen von 
ungefähr 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung.72  
In Köln leben derzeit ca. 93.000 Menschen (8,6 Prozent der Gesamtbevölkerung) mit Behinderung 
(nach SGB IX)73, von denen wiederrum anzunehmende 7 bis 11 Prozent, also schätzungsweise 
um die 9.000 Menschen LSBTI-Personen sind.  
Die Zielrichtung des vorliegenden Aktionsplans ist es einerseits, die Regelsysteme des 
Gesundheitswesens für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und existierende 
niederschwellige Beratungsangebote auszubauen. Darüber hinaus sollen Träger und 
Organisationen unterstützt werden, ihre LSBTI-Angebote barrierefrei für Menschen mit 
Behinderungen zu gestalten. 
2.9.1  Ziele des Handlungsfeldes „Gesundheit und Behinderung“ 
 Das Fachpersonal im Bereich Gesundheit, Prävention und Behinderung ist für die Belange 
von LSBTI-Menschen und sensibilisiert. 
 Beratungs- und Selbsthilfeangebote für LSBTI-Menschen zum Thema Gesundheit, 
Prävention, geschlechtliche Vielfalt und Behinderung werden gefördert und ausgebaut. 
 Die speziellen Bedarfe von Trans*-Menschen werden in den Regelsystemen des 
Gesundheitswesens und im Bereich der psychosozialen Beratung berücksichtigt. 
 Eltern von intergeschlechtlich geborenen Kindern sind über Beratungsangebote informiert. 
 Angebote für LSBTI-Menschen sind barrierefrei. 
 Die Stadt weiß um die Bedarfe, die Lebens- und Problemlagen von LSBTI mit Behinderung 
in Köln und fördert den fachlichen Austausch zu dem Thema. 
 
2.9.2  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Gesundheit und Behinderung“ 
Nr. 9.1 Sensibilisierung Fachpersonal Gesundheit und Prävention Sensibilisierung 
Fachkräfte im Bereich Gesundheit und Prävention werden für die Belange von LSBTI-Menschen 
und den Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt geschult. 
Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
                                                
70 Stadt Köln (2019), LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, https://www.stadt-koeln.de/lsbtiq-studie/ 
71 https://www.bmfsfj.de/blob/120644/e2068b3d513b7f772760becf8bd4c70a/imag -band-12-
zusammenfassung-der-forschungsergebnisse-data.pdf abgerufen am 22.12.2020 
72https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201
916.html,  abgerufen am 22.12.2020 
73 Stadt Köln (2019): Statistisches Jahrbuch 2019, S. 127f.

Seite 58 von 69 
Nr. 9.2 Psychosoziale LSBTI-Beratung Teilhabe/Ressourcen 
Das in Köln bestehende Angebot der psychosozialen Beratung für LSBTI-Menschen wird 
fortführend finanziert und bedarfsgerecht ausgebaut. 
Dez. V/Amt 53/Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die 
Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 9.3 Selbsthilfeförderung von LSBTI im Bereich 
Gesundheit und Behinderung  
Ressourcen 
Die Stadt stellt finanzielle Mittel für die Förderung von Selbsthilfegruppen und Angeboten im 
Bereich LSBTI, Gesundheit und Behinderung (z.B. für transgeschlechtliche Menschen oder 
LSBTI-Menschen mit Behinderung) zur Verfügung. 
Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 9.4 Niederschwellige Test- und Beratungsangebote   Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt bietet niedrigschwellige Test- und Beratungsangebote für LSBTI-Personen 
(insbesondere für schwule und bisexuelle Männer und MSM) zum Thema Gesundheit und 
Prävention vor allem für die Bereiche HIV, Aids und sexuell übertragbare Infektionen (STI) an. 
Zusätzlich werden entsprechende Angebote von Trägern finanziell gefördert und bedarfsgerecht 
ausgebaut. 
Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 9.5 Förderung der Angebote im Bereich HIV/Aids/STI Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt fördert die bestehenden Unterstützungs-, Präventions- und Selbsthilfe-Angebote im 
Bereich im HIV/Aids/STI, die insbesondere von schwulen und bisexuellen Männern sowie MSM 
wahrgenommen werden und baut diese bedarfsgerecht aus. 
 
Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 9.6 Psychosoziale Beratungsangebote für Trans*-Menschen Ressourcen 
Das in Köln bestehende Angebot der psychosozialen Trans*-Beratung wird fortführend finanziert 
und bedarfsgerecht ausgebaut. 
Amt 16/Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig

Seite 59 von 69 
Nr. 9.7 Beratungsangebote für Trans* zum Thema 
Gesundheit und Prävention 
Teilhabe/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt, dass die spezifischen Bedarfe von Trans*-Personen im Bereich 
Gesundheits- und Präventionsberatung berücksichtigt werden.  
 
Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung 
zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 9.8 Austausch über transgeschlechtliche 
Patient*innen in Krankenhäusern 
Sensibilisierung/Qualifizierung 
Die Stadt Köln unterstützt bei Bedarf den fachlichen Austausch über die Berücksichtigung der 
zielgruppenspezifischen Bedarfe von transgeschlechtlichen Menschen in Krankenhäusern sowie 
eine Sensibilisierung des Fachpersonals zu diesem Thema. 
 
Amt 53/Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 9.9 Aufklärung von Eltern intersexueller Neugeborenen Sensibilisierung 
Die Stadt Köln wirkt darauf hin, dass die Eltern von intergeschlechtlichen Neugeborenen auf 
Beratungsangebote (wie z.B. die Peer-Beratung des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen 
e.V.) hingewiesen werden (z.B. durch das Auslegen von Broschüren oder durch Verweise auf 
entsprechende Internetseiten). 
 
Amt 53 wird so bereits umgesetzt  
 
Nr. 9.10 Fachaustausch zum Thema LSBTI mit Behinderung Sensibilisierung 
Bei Bedarf initiiert die Stadt Köln einen Austausch zwischen relevanten Akteur*innen im Bereich 
Behinderung (z.B. den Mitglieder der StadtAGen oder Akteure der Behindertenhilfe einen 
fachlichen Austausch, bei der Beispiele guter Praxis zum Thema LSBTI und Behinderung 
präsentiert werden (z.B. aus den Bereichen Wohnen, Arbeiten, sexuelle Selbstbestimmung, 
Pflege). 
 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 9.11 Barrierefreie LSBTI-Angebote Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt berät LSBTI-Organisationen und -Gruppen dabei, ihre Angebote (z.B. 
Beratungsangebote, Broschüren oder Veranstaltungen) barrierefrei zu gestalten. 
 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig

Seite 60 von 69 
2.10 Handlungsfeld 10: Antidiskriminierung und Gewaltprävention 
Bei diesem Handlungsfeld handelt es sich um ein Querschnittsthema, da Aspekte der 
Antidiskriminierungsarbeit und der Gewaltprävention in den anderen Handlungsfeldern ebenfalls 
eine Rolle spielen. Insgesamt ist das Diskriminierungsverbot in Bezug auf sechs Merkmale seit 
dem Jahr 2006 in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
festgeschrieben. Das AGG schützt Menschen, die aus (1) rassistischen Gründen oder wegen der 
ethnischen Herkunft, (2) des Geschlechts74, (3) der Religion oder Weltanschauung, (4) einer 
Behinderung, (5) des Alters oder (6) der sexuellen Identität benachteiligt werden.75 Informationen 
über Ausmaß der erfassten Diskriminierungsfälle und der Antidiskriminierungsberatung bietet die 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes76. 
Diverse Studien zeigen, dass trotz der positiven gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der 
Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt LSBTI-Personen nach wie vor 
Diskriminierung und Ausgrenzung in vielen Lebensbereichen erleben und Opfer von homo- und 
transfeindlicher Gewalt werden. Sowohl Fachberatungsstellen als auch das 
Bundesinnenministerium berichten, dass die Zahl der Straftaten gegen LGBTI in Deutschland im 
Jahr 2019 stark gestiegen ist 77 Dem Bundesinnenministerium zufolge gab es 2019 mindestens 
564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 147 Gewalttaten. 
Unter dem Begriff „Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung“ wurden „alle gegen Lesben, 
Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle motivierten Straftaten“ erfasst. Es ist davon auszugehen, 
dass die bundesweiten Dunkelziffern deutlich höher liegen und dass die Entwicklung in Köln bei 
diesem bundesweiten Anstieg keine Ausnahme macht. 
Auch die deutschen Ergebnisse der 2020 veröffentlichten EU-Studie78 zeigen einen Anstieg von 
Belästigung und Gewalt auf (58 Prozent der befragten LSBTI-Personen gaben an, in den fünf 
Jahren vor der Erhebung Belästigungen erlebt zu haben, wobei dieser Anteil bei den 
transsexuellen Personen noch höher lag.). Gleichzeitig sind hier auch die Melderaten nach wie vor 
niedrig (nur 14 Prozent meldeten Angriffe oder die Androhung von Gewalt der Polizei).  
Gerade unter dem Aspekt der Benachteiligung spielen die in den Handlungsfeldern Migration und 
Flucht, sowie Gesundheit und Behinderung angesprochenen Mehrfachdiskriminierungen und 
intersektionale Überschneidungen der verschiedenen Diskriminierungen eine große Rolle; sei es 
die lesbische Frauen mit Migrationshintergrund, den schwulen Mann mit Fluchtgeschichte, eine 
queere BPoC oder eine Trans*Person mit Behinderungen betreffend. 
Auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse und früherer Erkenntnisse der spricht die EU-
Grundrechteagentur (FRA) für dieses Handlungsfeld folgende Empfehlungen zur Förderung der 
Gleichstellung von LSBTI-Personen aus: a) Schaffung einer Kultur, in der keine Gewalt und 
Belästigung von LGBTI-Personen toleriert wird. b) Es sollte sichergestellt werden, dass niemand 
seine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verbergen muss. c) Aufdeckung von 
Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen. d) Die Bekämpfung von intersektionaler 
Diskriminierung. 
  
                                                
74 Der Diskriminierungsschutz des AGG in Bezug auf das Merkmal Geschlecht erstreckt sich auf Frauen, 
Männer, inter- und transgeschlechtliche Menschen. 
75 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019) AGG Wegweiser, 
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweis
er_erlaeuterungen_beispiele.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 22.12.2020 
76 https://www.antidiskriminierungsstelle.de/ 
77 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/homophobie-und-transfeindlichkeit-bundesweiter-
anstieg-der-angriffe-auf-queere-menschen/25529574.html, abgerufen am 23.11.2020 
78 FRA (2020): EU LGBTI Survey II, https://fra.europa.eu/de/news/2020/umfrage-unter-lgbti-personen-
europa-dominiert-die-hoffnung-oder-die-angst

Seite 61 von 69 
 
2.10.1  Ziele des Handlungsfeldes „Antidiskriminierung und Gewaltprävention“ 
 Städtische Öffentlichkeitsarbeit, städtische Datenerhebungen sowie städtische 
Antidiskriminierungs- und Diversity-Maßnahmen berücksichtigen LSBTI-Menschen bzw. 
den Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. 
 Mitarbeitende des Ordnungsamtes sind zum Themenbereich sexuelle und geschlechtliche 
Vielfalt geschult. 
 Opfer von LSBTI-feindlicher Gewalt oder Hasskriminalität sowie häuslicher Gewalt erfahren 
Schutz, Beratung und Unterstützung. 
 Projekte und Kampagnen sowie der fachliche Austausch zu Prävention und Abbau von 
LSBTI-feindlicher Gewalt und Diskriminierung werden von der Stadt Köln gefördert. 
 
2.10.2  Maßnahmen des Handlungsfeldes „Antidiskriminierung und Gewaltprävention“ 
Nr. 10.1 Vielfalt in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Geschlechtliche, sexuelle und familiäre Vielfalt wird in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und 
Publikationen der Stadt mit berücksichtigt. 
Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 10.2 Vielfalt in städtischer Bilddatenbank  Sichtbarkeit/Akzeptanz 
Es wird eine Bilddatenbank für Veröffentlichungen der Stadt Köln erstellt, die auch die Vielfalt der 
geschlechtlichen Identitäten, sexuellen Orientierungen und familiäre Vielfalt abbildet (digital und 
gedruckt). Dabei werden stark stereotypisierende Darstellungen vermieden. 
Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 10.3 Datenerhebung zu LSBTI in Köln Teilhabe/Ressourcen 
Um die Lebenswirklichkeit von LSBTI-Menschen in Köln angemessen zu erfassen und zu 
beschreiben, prüft die Stadt Köln die Möglichkeiten der Datengenerierung mit geeigneten 
Erhebungsinstrumenten und empirischen Untersuchungen. 
Amt 16/Amt 15 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 10.4 LSBTI-Themen bei Antidiskriminierungs- oder Diversity-
Maßnahmen 
Sichtbarkeit 
Bei der Umsetzung von städtischen Maßnahmen mit Diversity-Bezug, die z.B. zur 
Akzeptanzförderung von Vielfalt oder zum Abbau von Diskriminierung dienen, werden die 
Dimensionen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität mit einbezogen. 
Amt 16 wird so bereits umgesetzt

Seite 62 von 69 
 
Nr. 10.5 Abbau von Mehrfachdiskriminierung Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
Bei der Umsetzung von Projekten und Kampagnen zum Abbau von Mehrfachdiskriminierung, die 
von der Stadt verantwortet werden, wird nach Möglichkeit die Dimensionen sexuelle Orientierung 
und geschlechtliche Identität mit berücksichtigt. 
 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 10.6 Sensibilisierung Mitarbeitende Ordnungsamt Sensibilisierung 
Fortbildungen zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden zum Thema LSBTI werden über 
das städtische Fortbildungsprogramm angeboten. Teamschulungen für die Mitarbeitenden des 
Ordnungsamts werden darüber hinaus bedarfsgerecht entwickelt und geplant. 
 
Amt 32/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 10.7 Austausch zwischen StadtAG LST und Polizei Teilhabe/Sensibilisierung 
Die Stadt Köln ist Teil einer Arbeitsgruppe zwischen der Polizei, Mitgliedern von Organisationen 
und Gruppen der Kölner LSBTI-Communities (z.B. StadtAG LST) sowie Personen mit fachlicher 
Expertise aus den Bereichen Gewaltprävention und Antidiskriminierung von LSBTI. 
 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt 
 
Nr. 10.8 Umgang mit LSBTI-feindlicher Gewalt  Sensibilisierung 
In Kooperation mit der Kölner Polizei und den LSBTI-Communities (z.B. der StadtAG LST) werden 
(präventive) Angebote zum Umgang mit LSBTI-feindlicher Gewalt und Diskriminierung (z.B. Info-
Veranstaltungen, Workshops, etc.) von der Stadt Köln initiiert. 
 
Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 10.9 LSBTI-Themen in der Kriminalprävention Teilhabe/Zugänge 
Bei der Planung von städtischen Maßnahmen zur Kriminalprävention (insbesondere in Bezug auf 
den Abbau von Gewalt und Hasskriminalität) werden je nach Themenschwerpunkt, die Bedarfe 
von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit 
berücksichtigt. 
 
I/3 wird so bereits umgesetzt

Seite 63 von 69 
Nr. 10.10 Kampagne zur Erhöhung der 
Anzeigenbereitschaft 
Sensibilisierung/Sichtbarkeit 
In Zusammenarbeit mit der StadtAG LST unterstützt die Stadt Köln eine Kampagne zur 
Erhöhung der Anzeigenbereitschaft bei LSBTI-feindlicher Gewalt. 
Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater 
Beschluss notwendig 
 
Nr. 10.11 Gewaltschutzeinrichtungen für FLINT Teilhabe/Ressourcen 
Die Stadt Köln prüft, inwieweit Gewaltschutzeinrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen (z.B. 
Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen) für FLINT (Frauen, 
Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen) insbesondere für 
Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden, bedarfsgerecht aufgebaut werden 
können. 
Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar 
 
Nr. 10.12 Budget Gewaltprävention und Antidiskriminierung Sensibilisierung 
Die Stadt Köln unterstützt mit einem eigenen Budget Maßnahmen Dritter zur Gewaltprävention 
und den Abbau von Diskriminierung sowie häuslicher Gewalt im Bereich LSBTI.  
Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater 
Beschluss notwendig 
 
Nr. 10.13 Interkommunaler Austausch zu Antidiskriminierung 
von LSBTI-Menschen 
Sensibilisierung/Teilhabe 
Die Stadt Köln pflegt auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene einen regelmäßigen 
Austausch mit anderen Kommunen, die sich aktiv gegen die Diskriminierung von LSBTI-
Menschen einsetzen, (z.B. im Rainbow Cities Netzwerk, im ECCAR-Netzwerk, mit Partnerstädten) 
und stellt z.B. für die Teilnahme an Netzwerktreffen/Konferenzen/Aktionen, für Mitgliedsbeiträge 
und bei Bedarf auch für die Ausrichtung solcher Treffen in Köln finanzielle Mittel zur Verfügung. 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig 
 
Nr. 10.14 Förderung der Antidiskriminierungsbüros Ressourcen 
Die Stadt Köln fördert die Arbeit der bestehenden Antidiskriminierungsbüros langfristig finanziell 
und baut diese bei Bedarf aus. 
Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein 
separater Beschluss notwendig

Seite 64 von 69 
3. Anhang 
 
3.1  Genderbread Person  
Die geschlechtliche Identität eines Menschen muss nicht immer mit dem biologischen Geschlecht, 
dem geschlechtlichen Ausdruck oder mit dem Eintrag im Geburtenregister übereinstimmen. 
Darüber hinaus ist sie unabhängig von der sexuellen Orientierung/Identität eines Menschen.

Seite 65 von 69 
 
3.2  Glossar79 
Abkürzung LSBTI: Diese Buchstabenkombination steht für: lesbisch, schwul, bisexuell, 
transgeschlechtlich und intergeschlechtlich. Gebräuchlich sind ebenfalls die Abkürzungen „LSBTI“ 
oder LSBTIQ*, wobei das Sternchen* als Platzhalter verwendet wird, um alle Geschlechter und 
Identitäten, die nicht unter die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ gefasst werden können, 
sichtbar zu machen. In der englischen Sprache wird meistens die Abkürzung LGBT benutzt, für 
„lesbian, gay, bisexual and transgender“. 
Bisexualität/bisexuell: Bisexuelle Menschen (nach der lat. Vorsilbe bi- = zwei) fühlen sich sexuell 
und/oder emotional zu Männern und Frauen hingezogen. 
Cisgender/Cisgeschlechtlichkeit: Diese Begriffe bedeuten das Gegenteil von 
Transgender/Transgeschlechtlichkeit. Cisgeschlechtliche Menschen identifizieren sich mit dem 
Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Eine Cis-Frau ist also eine Person, die 
bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Frau identifiziert. 
Ein Cis-Mann ist eine Person, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurde 
und sich auch als Mann identifiziert. 
Community: Community (engl.) heißt Gemeinschaft – also eine Gruppe von Menschen, die sich in 
einer vergleichbaren oder ähnlichen Lebenssituation befinden. Die LSBTI-Communities sind also 
unterschiedliche Gruppen von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder 
geschlechtlichen Identität ähnliche Erfahrungen teilen und sich in diesem Zusammenhang 
engagieren. 
CSD: Unter der Abkürzung CSD ist er mittlerweile wohl besser bekannt als unter dem vollen 
Namen: Christopher Street Day. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 setzten sich 
transgeschlechtliche Personen, Schwule und Lesben gegen eine Razzia der Polizei im Szene-
Lokal „Stonewall Inn“ in der New Yorker Christopher Street zur Wehr. Der sogenannte „Stonewall“-
Aufstand gilt heute als der Beginn der Emanzipationsbewegung von homosexuellen- und 
transgeschlechtlichen Menschen. Seither wird der „Christopher Street Day“ in vielen Ländern mit 
Kundgebungen, Paraden und Straßenfesten gefeiert, um für Akzeptanz und Anerkennung zu 
demonstrieren und die eigene Lebens- und Liebesform mit Stolz (engl. „Pride“) zu zeigen. 
Dritte Option: Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus Oktober 2017 forderte 
den deutschen Gesetzgeber auf, einen positiven dritten Geschlechtseintrag zu schaffen. Im Fokus 
des BVerfG-Beschlusses steht das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen, unabhängig von 
ihrem Geschlecht. Eine intergeschlechtliche Person hatte geklagt, weil für sie kein korrekter 
Personenstandseintrag möglich war. Die klageführende Person wurde dabei von der Kampagne 
Dritte Option unterstützt. Position der Dritten Option und z.B. auch des Deutschen Instituts für 
Menschenrechte ist, dass der neue Geschlechtseintrag nicht nur für intergeschlechtliche 
Menschen zur Verfügung stehen darf, sondern auch für nicht-binäre Menschen, d.h. für alle 
Menschen, die weder „weiblich“ noch „männlich“ sind. 
Gender: In der englischen Sprache gibt es zwei Begriffe für das Wort „Geschlecht“: „Sex“ als 
Bezeichnung für das biologische Geschlecht. „Gender“ als Bezeichnung für das soziale 
Geschlecht, das sich unabhängig von körperlichen Merkmalen manifestiert. Dabei muss das 
soziale Geschlecht nicht unbedingt dem biologischen Geschlecht entsprechen. 
Geschlechtliche Identität: Im Juni 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat der UNO eine 
Resolution, wonach keine Person wegen ihrer Geschlechtsidentität (Gender Identity) verfolgt und 
diskriminiert werden darf. Das Recht auf die individuelle Geschlechtsidentität ist also ein 
Menschenrecht. Welches Aussehen, welches Verhalten und welche Rolle eine Gesellschaft als 
„typisch männlich“ oder „typisch weiblich“ betrachtet und einfordert, oder ob eine Gesellschaft 
weitere Geschlechter anerkennt, kann demnach je nach Epoche und Lebensraum sehr 
unterschiedlich sein (siehe Abbildung 3)  
                                                
79 Die hier verwendeten Beschreibungen sind größtenteils entweder Zitate oder Anlehnungen aus der „Fibel 
der vielen kleinen Unterschiede“, ein Wörterbuch zu Begriffen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, 
die in NRW kostenfrei bestellt werden kann, https://www.aug.nrw.de/glossar/, abgerufen am 06.04.2021

Seite 66 von 69 
Heterosexualität/Heteronormativität: Der griechische Begriff „hetero“ bedeutet „verschieden“ 
oder „ungleich“ (im Gegensatz zu „homo“ = gleich). Heterosexuelle Frauen lieben oder begehren 
Männer, heterosexuelle Männer lieben oder begehren Frauen. Lange Zeit galt Heterosexualität, 
also Sexualität zwischen Männern und Frauen, als Norm. Andere Formen der Sexualität wurden 
dagegen als Abweichung oder gar als Krankheit betrachtet. Diese Haltung wird 
„Heteronormativität" genannt. 
Homofeindlichkeit/Homophobie: Homofeindlichkeit bzw. Homophobie meinen in der Regel alle 
negativen Einstellungen gegenüber Lesben und Schwulen, die sich in Vorurteilen und Abwertung, 
der Befürwortung von Diskriminierung bis hin zur Gewaltausübung äußern können. Der Begriff 
Homophobie wird mittlerweile kritisch gesehen, weil es sich in den allermeisten Fällen nicht um 
eine pathologische Angst (Phobie) handelt. 
Homosexualität: Der griechische Begriff „homo“ bedeutet „gleich“ (im Gegensatz zu „hetero“ = 
ungleich, verschieden). Homosexuelle Frauen lieben oder begehren also Frauen (siehe lesbisch) 
und homosexuelle Männer lieben und begehren Männer (siehe schwul). 
Inter*: Der Begriff steht für „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“. Das Sternchen ist ein 
Platzhalter für Begriffe, die in diesem Zusammenhang an die Vorsilbe angehängt werden können 
(z.B. „inter*Personen“) 
intergeschlechtlich/intersexuell: Diese Begriffe bezeichnen Menschen, deren angeborene 
genetische, hormonelle oder körperliche Merkmale weder ausschließlich „männlich“ noch 
ausschließlich „weiblich“ sind (historisch: „Hermaphroditen“ oder Zwitter“). Ursprünglich ist 
Intersexualität ein medizinischer Sammelbegriff, der betont, dass es bei der Ausbildung der 
menschlichen Geschlechtsmerkmale viele Zwischenstufen zwischen „weiblich“ und „männlich“ gibt, 
die medizinisch lange als „Störung“ (seit 2015 als „Varianten der Geschlechtsentwicklung“) 
angesehen wurden. Während intersexuell von einigen intergeschlechtlichen Menschen auch als 
Selbstbezeichnung verwendet wird, lehnen andere den Begriff ab, da es sich bei 
Intergeschlechtlichkeit nicht um eine sexuelle Orientierung handelt. Seit dem 01.01.2019 ist es 
intergeschlechtlichen Menschen möglich, eine dritte Option („divers“) für den Geschlechtseintrag 
im Geburtenregister zu vermerken. 
Lesbe/lesbisch: Eine lesbische Frau ist gleichgeschlechtlich orientiert, sie liebt und begehrt 
Frauen.  
Mehrfachdiskriminierung: LSBTI-Menschen können Diskriminierung nicht nur aufgrund ihrer 
sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren. Sie haben auch immer eine 
soziale Herkunft, eine Hautfarbe, einen Körper mit bestimmten Befähigungen oder 
Beeinträchtigungen, ein Alter, eine Nationalität – sprich: sie gehören zu mehreren 
gesellschaftlichen Gruppen, sind also mehrfachzugehörig. Anhand dieser Zugehörigkeiten 
verteilen sich gesellschaftliche Chancen und der Zugang zu Ressourcen, wie z.B. Bildung, Arbeit, 
Wohnraum. Durch die Kombination von verschiedenen Zugehörigkeiten können LSBTI-Menschen 
von mehreren Diskriminierungsformen wie z.B. Rassismus, Sexismus, Altersdiskriminierung, 
Klassismus gleichzeitig betroffen sein. 
nicht-binär: Nicht-binäre Menschen sind weder Frauen noch Männer. Binär (von lat. bi = „zwei“) 
steht hier für das in unserer Gesellschaft anerkannte System aus zwei Geschlechtern (siehe 3.1). 
Oft wird auch der englische Begriff „non-binary“ verwendet oder die Kurzform „enby“ (abgeleitet 
von „nb“ für „nonbinary“). Manche nicht-binäre Geschlechter sind „zwischen männlich und 
weiblich“, manche völlig unabhängig von diesem Zweiersystem und manche Geschlechter sind 
fließend (genderfluid), d.h. nicht dauerhaft festgelegt. 
Queer: Queer wird oft als Überbegriff für LSBTIQ verwendet. Personen oder Bewegungen können 
sich als queer bezeichnen. Queer ist ein offener Begriff, der alle einschließt, die mit ihrem 
Aussehen und/oder Verhalten heteronormativen Vorstellungen nicht entsprechen. Queer kann 
auch eine Theorie sein, die die Vorstellung herausfordert, dass es nur zwei Geschlechter gebe, die 
einander entgegengesetzt charakterisiert seien und romantisch bzw. sexuell ausschließlich 
aufeinander bezogen seien.  
Regenbogenfamilie: Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, in der mindestens ein Elternteil 
lesbisch, schwul, bisexuell oder trans- oder intergeschlechtlich ist.

Seite 67 von 69 
Regenbogenflagge: Sie ist ein internationales Symbol für die Emanzipationsbewegung von 
Lesben und Schwulen und ihren Kampf um Akzeptanz und Gleichberechtigung. Mit ihren Farben 
rot-orange-gelb-grün-blau-violett gilt sie heute als Zeichen für die bunte Vielfalt der LSBTI-
Communities. 
Schwuler/schwul: Ein schwuler Mann ist homosexuell, sprich: gleichgeschlechtlich orientiert. Er 
liebt und begehrt also Männer. 
Sexuelle Identität/Orientierung: Während sich die geschlechtliche Identität auf die Zugehörigkeit 
zu einem Geschlecht oder mehreren bezieht, geht es bei der sexuellen Identität darum, auf 
welches Geschlecht (oder welche Geschlechter) sich die emotionalen und sexuellen Wünsche 
eines Menschen richten. Bisexualität, Heterosexualität und Homosexualität sind die häufigsten 
sexuellen Orientierungen, wobei diese Grenzen nicht bei jedem Menschen klar gezogen werden 
können (siehe Abbildung 3). 
Trans*: Das Sternchen ist ein Platzhalter für alle Begriffe, die an die Vorsilbe „trans-" (lat. = 
„jenseits von, über ... hinaus“) angehängt werden können, um verschiedene geschlechtliche 
Identitäten zu beschreiben, z.B. transgender, transgeschlechtlich, transident, transsexuell.  
transgender/transgeschlechtlich: Oft werden beide Begriffe als Überbegriff verwendet, ähnlich 
wie „Trans*“. Als transgender oder transgeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, deren 
Geschlechtsempfinden (engl. „gender identity“) oder deren soziales Geschlecht (engl. „gender 
expression“) ein anderes ist als ihr biologisches Geschlecht. Allerdings schließt der Begriff 
Transgender auch all diejenigen mit ein, die nicht den Weg einer körperlichen Angleichung gehen, 
so dass der Begriff auch als Abgrenzungsbegriff zu Transsexualität verstanden werden kann.  
Transfeindlichkeit/Transphobie: Wie auch bei Homofeindlichkeit/Homophobie beinhalten die 
beiden Begriffe Vorurteile, negative Einstellungen, Stigmatisierung, Abwertung, Verleugnung, 
Befürwortung von Diskriminierung, Diskriminierung und Gewalt gegenüber transgeschlechtlichen 
Menschen. 
transsexuell: Transsexuelle Menschen empfinden ihr biologisches Geschlecht als falsch und sich 
selbst als zugehörig zu einem anderen Geschlecht. Viele Transsexuelle haben den Wunsch, ihre 
körperlichen Geschlechtsmerkmale mit Hormonen und/oder einer Operation so anzugleichen, wie 
es ihrem wahrgenommenen Geschlecht entspricht.

Seite 68 von 69 
3.3  Erläuterungen zum „Status der Umsetzung“ 
 
Status Erläuterung 
wird so bereits umgesetzt Es handelt sich um eine bestehende Maßnahme, die so 
bereits umgesetzt wird und deren Fortführung 
vorgesehen ist.  
wird teilweise bereits umgesetzt Es handelt sich um eine Maßnahme, die noch nicht 
vollkommen umgesetzt ist. Ein Grund dafür kann sein, 
dass die Maßnahme in Bezug auf einige Bereiche bereits 
umgesetzt wird und in Bezug auf andere Aspekte oder 
Bereiche noch nicht. 
im laufenden Geschäft umsetzbar Es handelt sich um eine Maßnahme, die momentan noch 
nicht umgesetzt wird, aber nach Verabschiedung des 
Aktionsplans im laufenden Geschäft umgesetzt werden 
kann. 
Prüfauftrag im laufenden Geschäft 
umsetzbar 
Die Umsetzung eines Prüfauftrags ist im laufenden 
Geschäft möglich. Die Verwaltung prüft, ob bzw. 
inwieweit diese Maßnahme umgesetzt werden kann und 
welche zusätzlichen Mittel benötigt würden. 
zur Umsetzung bzw. für die 
Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist 
ein separater Beschluss notwendig 
Es handelt sich um eine Maßnahme, die nur dann 
umsetzbar ist, wenn entweder durch einen 
verwaltungsinternen Beschluss interne Mittel oder durch 
eine gesonderte Entscheidung in den zuständigen 
politischen Gremien (Fachausschuss oder Rat) 
zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen 
bereitgestellt werden können. 
wird teilweise bereits umgesetzt, für 
die Bereitstellung zusätzlicher Mittel 
ist ein separater Beschluss 
notwendig 
Die finanzielle Unterstützung bzw. deren Ausbau ist 
abhängig von der Haushaltslage und der politischen 
Beschlusslage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine 
fortlaufende Förderung.

Seite 69 von 69 
3.4  Liste beteiligter Ämter/Dezernate/städtischer Töchter 
 
Gliederungsnummer Name des Amtes 
Amt 01 Amt der Oberbürgermeisterin 
Amt 03 Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Amt 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 
Amt 13 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Amt 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Amt 16 Amt für Integration und Vielfalt 
Amt 26 Amt für Gebäudewirtschaft  
Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung 
Amt 40 Amt für Schulentwicklung 
Amt 41 Kulturamt 
Amt 42 Amt für Weiterbildung 
Amt 43 Stadtbibliothek 
Amt 44 Historisches Archiv 
Amt 46 Bühnen Köln 
5000 Jobcenter 
Amt 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Amt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Amt 52 Sportamt 
Amt 53  Gesundheitsamt  
Amt 56 Amt für Wohnungswesen 
I/2 Betriebliches Gesundheitsmanagement 
I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS) 
 Name des Dezernates 
Dezernat OB Dezernat der Oberbürgermeisterin 
Dezernat I Allgemeine Verwaltung und Ordnung  
Dezernat II Finanzen und Recht 
Dezernat IV Bildung, Jugend und Sport 
Dezernat V Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Dezernat VI Planen und Bauen 
Dezernat VII Kunst und Kultur 
Dezernat IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 
 Name der städtischen Tochter 
KölnBusiness KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
KölnTourismus KölnTourismus GmbH

Anlage 7, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Stadt AG Seniorenpolitik TOP 6.1.1

2295 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
Herr Holtmann 
Telefon:  (0221) 221-27408  
Fax       :  (0221) 221-27436 
E-Mail:  rainer.holtmann@stadt-koeln.de 
Datum: 17.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 
öffentlich 
6.1.1 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionspl an der Stadt Köln zur Ak- 
zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
2314/2021 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstver- 
ständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau 
von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- 
schlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
• die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebene n Maßnahmen umzuset- 
zen, 
• ein Controlling für den Implementierungsprozess zu  entwickeln und dieses 
durchzuführen, 
• den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Ma ßnahmen unter Einbe- 
ziehung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Be- 
rücksichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsauf- 
gabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder 
Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen poli- 
tischen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik:  
 
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmäßige 
Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings sowie für 
die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat im Sinne der Be- 
schlussfassung durch den Finanzausschuss vom 04.10.2021 (siehe TOP 8.1.3, 
AN/2091/2021, Ziffer 14 / Anlage Hpl2022 VN Stellenplan) die Bereitstellung und 
Finanzierung von zusätzlichen 1,0 Stellen für Fachstelle LSBTI. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Ergänzung einstimmig empfohlen, bei einer Enthaltung.

Beschlussvorlage Rat

6647 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2314/2021 
Freigabedatum 
08.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 
Integrationsrat 28.09.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
Gesundheitsausschuss 05.10.2021 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 08.10.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
Bauausschuss 25.10.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
Sportausschuss 28.10.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständlich unterschied-
lich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ als erstes 
kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuel-
len, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, 
 ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, 
 den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbeziehung der Ex-
pert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln 
und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Berücksichtigung der 
spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Stadtver-
waltung weiter zu etablieren. 
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln 
verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politischen Gremien (Fachaus-
schüsse oder Rat) herbeizuführen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Köln ist eine Stadt, die für ihre Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt bekannt ist, und sowohl bundes-
weit als auch international als Hochburg von Lesben und Schwulen oder „Rainbow City“ wahrge-
nommen wird. Jede zehnte Person, die in Köln lebt, bezeichnet sich als lesbisch, schwul, bisexuell, 
trans- oder intergeschlechtlich (LSBTI). Zudem ist Köln mit dem „Cologne Pride“ Gastgeberin einer 
der größten CSD-Veranstaltungen (Christopher Street Day) Europas. 
 
Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für LSBTI-Menschen sowie die gesellschaftliche 
Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland in den letzten Jahren verbessert 
haben, sind sowohl die Nachfrage nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten für LSBTI-
Menschen als auch die Zahl der registrierten Gewalt- und Straftaten gegen LSBTI-Menschen in 
Deutschland in den letzten Jahren weiter gestiegen.  
 
So erleben auch in Köln LSBTI-Menschen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen weiterhin Dis-
kriminierung, Ausgrenzung und Gewalt - sei es in der Schule, am Arbeitsplatz, auf offenerer Straße 
oder im engsten Familienkreis. 
 
Vorurteile, Hass, Hetze und Diskriminierung abzubauen und Akzeptanz für Vielfalt zu fördern sind 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die es auf unterschiedlichsten Ebenen geeignete Strategien 
und Maßnahmen bedarf. Hierzu zählen sowohl landesweite als auch kommunale Aktionspläne.  
 
 
Abbau von Diskriminierung und Wertschätzung von Vielfalt als gesamtstädtische Ziele:  
  
Der Abbau von Diskriminierung und die Wertschätzung der Vielfalt der Kölner Stadtgesellschaft sind 
gesamtstädtische Ziele. Mit diesem Aktionsplan geht die Stadt Köln ihrer Verpflichtung nach, sich 
aktiv für die Belange von LSBTI-Menschen einzusetzen und die Diskriminierung von LSBTI-
Menschen abzubauen: 
 
 Bereits mit Gründung der StadtAG Lesben, Schwule und Transgender im Jahr 2006 und mit der 
Einrichtung eines Referates für Lesben, Schwule und Transgender  im Jahr 2010 (der heutigen 
Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt) hat die Stadt Köln die Verbesserung der 
Chancengleichheit für LSBTI-Menschen in Köln zur Querschnittsaufgabe gemacht. 
 
 Durch den offiziellen Beitritt zum „Rainbow Cities Network“ hat sich die Stadt Köln 2015 auf inter-
nationaler Ebene - gemeinsam mit über 20 anderen europäischen Städten - verpflichtet, eine akti-
ve LSBTI-Politik zu betreiben und LSBTI-Themen in ihre allgemeine strategische Ausrichtung ein-
zugliedern.

4 
Mit der 2019 veröffentlichten städtischen Studie „LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ wurden für 
den vorliegenden Aktionsplan richtungsweisende Handlungsempfehlungen aufgestellt. Diese besa-
gen u.a., dass  
 
 die Stadt Köln ihrer Vorbildfunktion als LSBTI-Hochburg nur gerecht werden kann, wenn sowohl 
die Infrastruktur für LSBTI-Menschen (wie z.B. Beratungsstellen, Schutzräume oder Freizeitange-
bote) als auch Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung erhalten und ausgebaut werden 
 
 die Stadt Köln in der Pflicht ist, das weltoffene, tolerante und vielfältige Image der Stadt als positi-
ven Standortfaktor zu pflegen und zu stärken, damit die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit 
Kölns gesichert und ausgebaut werden kann 
 
Der vorliegende Aktionsplan bündelt erstmalig alle Maßnahmen der Stadt Köln mit LSBTI-Bezug in 
einem Handlungskonzept. Aufgenommen wurden insgesamt 163 Maßnahmen, darunter bereits lau-
fende Maßnahmen sowie Maßnahmen, die zukünftig umgesetzt werden sollen.  
 
Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie und die Entwicklung und Durchfüh-
rung eines Controllings sowie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans wird seitens der Verwal-
tung die Bereitstellung und Finanzierung von 0,5 Stelle in der Bewertung A 11 LBesG NRW in das 
Stellenplanverfahren 2022 eingebracht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“  
(Die Anlage wird im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.)

Beratungsverlauf (19)

24.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.09.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.10.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
07.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.10.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 6.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
25.10.2021 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
28.10.2021 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2314/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2021
Erstellt
15.06.2021 12:27