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V/0561/2016

Bebauungsplan Nr. 327, 1. Änderung - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 14.07.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 39.2.1

V-0561-2016-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0561-2016-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

2895 Zeichen

V/0561/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327: Zwischen Südpark und 
Clevornstraße im Bereich südlich Südpark / östlich Dahlweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 327: Zwischen Südpark und Clevornstraße  wird gemäß §§ 2 (1) und 1 (8)  
i. V. m. §§  12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich Südpark / östlich Dahlweg zum 
Zweck der baulichen Neuordnung geändert.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 181,  
Flurstücke 469, 470, 471 und 1129. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stiftung Rudolph von der Tinnen als Vorhabenträger beabsichtigt  auf der Grundlage des Erge b-
nisses eines im Sommer 2015 durchgeführten Realisierungswettbewerbs und dem städtebaul ichen, 
architektonischen Konzept des ersten Preisträgers ein hochwertiges, quartie rs- und nachbarschafts-
verträgliches, barrierefreies und familiengerechtes Wohnensemble zu errichten. Die g eplanten 38 
Wohneinheiten sollen die derzeitig rund 35 – teilweise bereits leerstehende – Wohnungen und eine 
Einheit mit Büronutzung vollständig ersetzen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0561/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0561/2016 
 
Die Planungen entsprechen mit 30  % gefördertem sowie 30  % förderfähigem Wohnraum den Zielen 
der sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBo Münster).  
 
Das Plangebiet liegt komplett im Bebauungsplan Nr. 327 der am 29.12.1993 in Kraft trat. Die Festset-
zungen dieses Plans lassen die geplante Umsetzung nicht zu. Daher soll der Bebauungsplan durch 
die vorhabenbezogene 1. Änderung gemäß § 12 BauGB i. V. m. §  13a BauGB (Innenentwicklung im 
beschleunigten Verfahren) geändert werden.  
 
Die Voraussetzungen zum beschleunigten Verfahren liegen vor. Das Plangebiet hat eine Größe von 
rd. 0,3 ha, erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Umsetzung der Planung nicht zu erwarten 
und eine UVP-Pflicht bzw. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung relevanter Schutzgü ter bestehen 
nicht. 
 
Zur Umsetzung der vorhabenbezogenen 1. Änderung wird zwischen der Stadt Münster und dem Vor-
habenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
 
Anlage: 
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 39.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Clevornstraße
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0561/2016
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37