V/0561/2016
Bebauungsplan Nr. 327, 1. Änderung - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0561/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327: Zwischen Südpark und Clevornstraße im Bereich südlich Südpark / östlich Dahlweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 327: Zwischen Südpark und Clevornstraße wird gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich Südpark / östlich Dahlweg zum Zweck der baulichen Neuordnung geändert. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 181, Flurstücke 469, 470, 471 und 1129. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Stiftung Rudolph von der Tinnen als Vorhabenträger beabsichtigt auf der Grundlage des Erge b- nisses eines im Sommer 2015 durchgeführten Realisierungswettbewerbs und dem städtebaul ichen, architektonischen Konzept des ersten Preisträgers ein hochwertiges, quartie rs- und nachbarschafts- verträgliches, barrierefreies und familiengerechtes Wohnensemble zu errichten. Die g eplanten 38 Wohneinheiten sollen die derzeitig rund 35 – teilweise bereits leerstehende – Wohnungen und eine Einheit mit Büronutzung vollständig ersetzen. Vorlagen-Nr.: V/0561/2016 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Geitel Ruf: 492 61 21 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 01.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0561/2016 Die Planungen entsprechen mit 30 % gefördertem sowie 30 % förderfähigem Wohnraum den Zielen der sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBo Münster). Das Plangebiet liegt komplett im Bebauungsplan Nr. 327 der am 29.12.1993 in Kraft trat. Die Festset- zungen dieses Plans lassen die geplante Umsetzung nicht zu. Daher soll der Bebauungsplan durch die vorhabenbezogene 1. Änderung gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 13a BauGB (Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) geändert werden. Die Voraussetzungen zum beschleunigten Verfahren liegen vor. Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 0,3 ha, erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Umsetzung der Planung nicht zu erwarten und eine UVP-Pflicht bzw. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung relevanter Schutzgü ter bestehen nicht. Zur Umsetzung der vorhabenbezogenen 1. Änderung wird zwischen der Stadt Münster und dem Vor- habenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. i.V. gez. Schultheiß Anlage: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Clevornstraße
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0561/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.07.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37