1366/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 18.04.2024 (AN/0569/2024) betreffend "Neue Drogenpolitik im Bund - Chancen für die Kölner Plätze mit besonderem Handlungsbedarf und weiteren Hotspots nutzen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 17.05.2024 1366/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Gesundheitsausschuss 11.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 17.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 18.04.2024 (AN/0569/2024) betreffend "Neue Drogenpolitik im Bund - Chancen für die Kölner Plätze mit besonderem Handlungsbedarf und weiteren Hotspots nutzen" Mit der Anfrage AN/0569/2024 stellt die SPD-Fraktion die folgenden Fragen: 1. Wie viele Streetworker*innen (von Jobcenter, Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendhilfe, Trägern, Projekten usw.) sind wo im Stadtgebiet und für welche Aufgaben im Einsatz? 2. Gab es bereits Gespräche zwischen dem Ordnungsamt, der Polizei und anderen relevanten Behörden über die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung, und wenn ja: mit welchen Er- gebnissen? 3. Gibt es bereits Pläne der Ordnungsbehörden, ihre Arbeitsweisen und Prioritäten im Zusam- menhang mit der Cannabis-Legalisierung anzupassen? 4. Welche Maßnahmen in Bezug auf Drugchecking sind in Planung? 5. Der erste und letzte Kölner Suchtbericht wurde im März 2016 veröffentlicht. Wann können wir mit einem Suchtbericht rechnen, der die aktuelle Situation in Köln darstellt? Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu 1. Wie viele Streetworker*innen (von Jobcenter, Gesundheitsamt, Sozialamt, Ju- gendhilfe, Trägern, Projekten usw.) sind wo im Stadtgebiet und für welche Aufgaben im Einsatz? Das Jobcenter Köln hat keine eigenen Streetworker*innen. Das Gesundheitsamt finanziert das Aufsuchende Suchtclearing (ASC), das zusammen in Ko- operation mit dem SKM Köln (1,8 VZÄ), der Drogenhilfe Köln (1,8 VZÄ) und dem Vision e.V. (1 VZÄ) umgesetzt wird. Der Stellenanteil des Gesundheitsamtes beträgt 6,04 VZÄ in Kombi- nation mit dem Drogenkonsumraum am Neumarkt plus die ASC-Koordination. Das Aufsu- chende Suchtclearing (ASC) ist täglich an den bekannten Treffpunkten der illegalen Drogen- szene präsent. Die ASC-Streetworker*innen nehmen Kontakt zu Klient*innen auf und vermit- teln bei Bedarf in weiterführende Hilfen. Weiterhin versucht das ASC, Klient*innen zu den 2 Themen Konsum im öffentlichen Raum, Konsummüll und Lagern im öffentlichen Raum zu sensibilisieren. Für das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind vier VzK Streetwork im Einsatz. Zwei da- von im Bereich der Wohnungslosenhilfe als aufsuchende Hilfe nach § 67 SGB XII und zwei im Rahmen der „Humanitären Hilfen“ für zugewanderte Menschen aus Ost- und Südost-Europa. Die Streetworker*innen arbeiten für die Träger „Oase“ und die Diakonie Michaelshoven (je- weils zwei VzK). Für die Zielgruppe der 14 - 27-Jährigen bietet Streetwork Köln in Trägerschaft der Stadt Köln, angesiedelt beim Amt für Kinder, Jugend und Familie in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) ein umfängliches Unterstützungsangebot mit dem Schwer- punkt der aufsuchenden Straßensozialarbeit inkl. Beratung und Begleitung mit Anlaufstellen („Streetworkpoints“) und mobiler Erreichbarkeit in allen Stadtbezirken. 6 der Personalstellen beim Kooperationspartner AWO Köln werden von Seiten des Jobcenters finanziert. Das Team ist multiprofessionell und standardmäßig geschlechtlich paritätisch aufgestellt und die Sozialarbeiter*innen bringen diverse kultureller Hintergründe und Sprachkompetenzen mit. Insgesamt arbeiten aktuell 21 Streetworker*innen bei Streetwork Köln, die für die Anliegen al- ler Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den jeweiligen Stadtbezirken zuständig sind. Die Aufteilung der Personalstellen auf die Bezirke stellt sich wie folgt dar: o 1. Innenstadt 2 o 2. Rodenkirchen 2 o 3. Lindenthal 2 o 4. Ehrenfeld 2 o 5. Nippes 2 o 6. Chorweiler 2 o 7. Porz 3 o 8. Kalk 2 o 9. Mülheim 4 Zusätzlich steuern eine Koordination, sowie 2 Teamleitungen (rechts- und linksrheinisch) das Gesamtprojekt in enger Kooperation mit der entsprechenden Leitungsebene beim Partner AWO Köln. Weiterhin ist ein regelmäßiger Austausch mit anderen in der Straßensozialarbeit tätigen Dienststellen und Trägern wie dem ASC (Aufsuchendes Suchtclearing) des Gesundheitsam- tes der Stadt Köln, der Offroad Kids Stiftung (4 bis 6 Personalstellen) und Streetwork der Dia- konie Michaelshoven/Oase e.V. (ca. 5 Personalstellen) sichergestellt, auch wenn sich hier teil- weise die Zielgruppen und Arbeitsschwerpunkte unterscheiden. Zu 2. Gab es bereits Gespräche zwischen dem Ordnungsamt, der Polizei und anderen relevanten Behörden über die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung, und wenn ja: mit welchen Ergebnissen? Um der neuen Landesverordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis (Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung – COwiVO) schon kurzfristig Rechnung zu tragen, werden die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln im Rahmen ihrer Präsenz- streifengänge schon jetzt tätig und achten darauf, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. Dabei legen die Mitarbeitenden ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Un- beteiligten, insbesondere Kindern und Jugendlichen, und ahnden Verstöße gegen das Kon- sum-verbot auf Spiel- und Bolzplätzen, im Umkreis oder in der Nähe von diesen, aber auch von Schulen, öffentlichen Sportplätzen oder in Fußgängerzonen mit Priorität. Zu 3. Gibt es bereits Pläne der Ordnungsbehörden, ihre Arbeitsweisen und Prioritäten im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung anzupassen? 3 Verwaltungsintern und behördenübergreifend sind im Hinblick auf die neue Verordnung noch Absprachen, zum Beispiel über mögliche Bußgeldhöhen und Umsetzungsmöglichkeiten in der Verwaltungspraxis, erforderlich. Zu 4. Welche Maßnahmen in Bezug auf Drugchecking sind in Planung? Das Gesundheitsamt plant die Einrichtung von Drugchecking für Konsument*innen des Dro- genkonsumraums am Neumarkt als Modellprojekt. Die gesetzlichen Grundlagen wurden je- doch noch nicht von der Landesregierung geschaffen. Die Finanzierung der zusätzlichen Kos- ten der Substanzanalysen für Testmaterial, Laboruntersuchungen, zusätzliches Personal und Sicherheitsmaßnahmen sind noch in Klärung. Der Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt hat sich 2023 am Projekt „Nationales Early War- ning System (NEWS)“ des Instituts für Therapieforschung beteiligt (Nationales Early Warning System (NEWS) - IFT-Forschung). Allerdings war kein Konsumierender bereit, seine mitge- brachten Drogen analysieren zu lassen. Das Projekt endet am 31.05.2024. Deren Ergeb- nisse/Warnungen werden veröffentlicht (NEWS 1 Start - sauber drauf! mind-zone.info). Zu 5. Der erste und letzte Kölner Suchtbericht wurde im März 2016 veröffentlicht. Wann können wir mit einem Suchtbericht rechnen, der die aktuelle Situation in Köln darstellt? Das Gesundheitsamt überarbeitet aktuell seine regelhafte Berichterstattung, die sich sowohl an die Politik als auch die Bürger*innen richten soll. Momentan werden zwei Berichte erstellt, Aufgaben und Arbeit des Gesundheitsamtes und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Ein Bericht für den Bereich Sucht ist danach geplant. Bis dahin wird regelmäßig in den Ausschüssen zu den aktuellen Themen berichtet werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1366/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.05.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 16:13