1022/2026
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk
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Anlage 6 - Satzungstext
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Anlage 6 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Dillenbur- ger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntm achung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jewei ls in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringfö rmige Umfahrung von Dillenbur- ger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buch- stabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 2 - Übersichtsplan
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Stadt Köln Mittelpunkt: 360362, 5644493 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1
Anlage 4 - Ausparzellierungserfordernis
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Stadt Köln Mittelpunkt: 360409, 5644436 1:100 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1
Anlage 5 - Ausparzellierungserfordernis
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Stadt Köln Mittelpunkt: 360408, 5644411 1:250 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 1022/2026 Freigabedatum 20.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk Beschlussorgan Rat Gremium Datum Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie- ßungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillen- burger Straße) in Köln-Kalk in der als Anlage 6 beigefügten Fassung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk (Anlage 2 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitragspflicht. Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 3) dargestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der einschlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Straßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in An- spruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Dillenburger Straße ringförmige Um- fahrung gegeben. Neben den Verkehrsflächen der Dillenburger Straße umfasst das Grund- stück Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 283 einen Teil der nordöstlichen gelegenen Parkflä- chen. (siehe die Darstellung in den Lageplänen Ausparzellierungserfordernis – Anlagen 4 und 5). Für das Straßenland der Dillenburger Straße müsste ein eigenständiges Flurstück gebildet werden. Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kostenaufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abwei- chungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6). Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor be- schriebenen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entspre- chend zu erfüllen sind. Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit lediglich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage getroffen werden. Anlagen - Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Übersichtsplan - Anlage 3: Lageplan Erschließungsanlage - Anlage 4: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2254 - Anlage 5: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2460 - Anlage 6: Satzungstext 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Mit dem Beschluss der Satzung sollen die Voraussetzungen für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhebungspflicht geschaffen werden.
Anlage 3 - Lageplan Erschließungsanlage
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Stadt Köln Mittelpunkt: 360317, 5644411 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1022/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 09.04.2026 14:36