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1022/2026

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 12.1

Anlage 6 - Satzungstext

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Anlage 2 - Übersichtsplan

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Anlage 4 - Ausparzellierungserfordernis

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Anlage 5 - Ausparzellierungserfordernis

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 6 - Satzungstext

1221 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Dillenbur- 
ger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger 
Straße) in Köln-Kalk 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 des 
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntm achung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77  Absatz 1 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der  Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jewei ls in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringfö rmige Umfahrung von Dillenbur- 
ger Straße bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buch- 
stabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages 
– Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – 
in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger 
Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 - Übersichtsplan

131 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 360362, 5644493
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1

Anlage 4 - Ausparzellierungserfordernis

130 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 360409, 5644436
1:100
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1

Anlage 5 - Ausparzellierungserfordernis

130 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 360408, 5644411
1:250
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

3643 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621 
 
Vorlagen-Nummer 
 1022/2026 
Freigabedatum 
 20.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Dillenburger 
Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillenburger Straße) in 
Köln-Kalk  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie-
ßungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße bis Dillen-
burger Straße) in Köln-Kalk in der als Anlage 6 beigefügten Fassung. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Erschließungsanlage Dillenburger Straße (ringförmige Umfahrung von Dillenburger Straße 
bis Dillenburger Straße) in Köln-Kalk (Anlage 2 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vollem 
Umfang der Erschließungsbeitragspflicht.  
 
Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 3) dargestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung 
eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage 
erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach 
der einschlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, 
dass das Straßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in An-
spruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt 
und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Dillenburger Straße ringförmige Um-
fahrung gegeben. Neben den Verkehrsflächen der Dillenburger Straße umfasst das Grund-
stück Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 283 einen Teil der nordöstlichen gelegenen Parkflä-
chen. (siehe die Darstellung in den Lageplänen Ausparzellierungserfordernis – Anlagen 4 und 
5). Für das Straßenland der Dillenburger Straße müsste ein eigenständiges Flurstück gebildet 
werden. Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, 
zeit- und kostenaufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend 
von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage 
herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abwei-
chungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6). 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor be-
schriebenen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entspre-
chend zu erfüllen sind.  
 
Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit 
lediglich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage 
getroffen werden. 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Anlage 2: Übersichtsplan 
- Anlage 3: Lageplan Erschließungsanlage 
- Anlage 4: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2254 
- Anlage 5: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2460 
- Anlage 6: Satzungstext

3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

638 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Mit dem Beschluss der Satzung sollen die Voraussetzungen für die Umsetzung der gesetzlich 
vorgeschriebenen Beitragserhebungspflicht geschaffen werden.

Anlage 3 - Lageplan Erschließungsanlage

131 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 360317, 5644411
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 01.12.2025Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (3)

30.04.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 12.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1022/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.04.2026
Erstellt
09.04.2026 14:36