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V/0792/2018

Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales

Vorlagen 24.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 25

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Anlage-1-Antrag-Planungssicherheit

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Ansehen

Anlage-2-Antrag-Tarifstandards

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Anlage A

3027 Zeichen

Anlage A zur V/0792/2018 
Kurzüberblick 
Harmonisierung der finanziellen Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Ge-
sundheit und Soziales, um Planungssicherheit für die Jahre 2019 – 2022 zu geben. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das  Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten 
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; 
Beschluss des Rates vom 26.05.2004).  
 
Die finanzielle Förderung von freien Trägern wird harmonisiert durch die Berücksichtigung eines 
festen Erhöhungsbetrages bzw. der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst, die Festlegung von 
Sachkosten und eines Verfahrens für die Erstellung von Verwendungsnachweisen. 
Die Förderung von freien Trägern ist in diesem Kontext ein wesentlicher Baustein für ein bedarfs-
gerechtes Angebot für  Kinder, Jugendliche und Familien. Wie Kinder und Jugendliche heute 
aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Quali-
tätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301/0503/0602ff./0701 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen

reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster gewährt bereits seit vielen Jahren den freien Trägern im Bereich Jugend, 
Schule, Gesundheit und Soziales finanzielle Zuschüsse für die Erfüllung von Aufgaben. 
§ 74 SGB VIII normiert dabei für die Förderung der freien Jugendhilfe bestimmte Voraussetzun-
gen (u.a. Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Gemeinnützigkeit, Eigenanteil) und legt auch fest, dass 
der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Art und Höhe der Förderung im Rahmen der ver-
fügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. 
Freie Träger übernehmen vielfältige Aufgaben, die im Sinne einer Gesamtstrategie zur Nachhal-
tigkeit der Stadt Münster Bezüge zu den Themen Demographie, Inklusion und Migration aufweist.

Berichtsvorlage

9109 Zeichen

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V/0792/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   31.10.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   12.12.2018 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Anlass/ Beschreibung der Ausgangslage 
 
Im Zuschussbericht, der als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt ist, sind im Haushaltsjahr 2018  
insgesamt rund 102,7  Mio € als Zuschüsse und damit Transferaufwendungen an Vereine, Verein i-
gungen und Verbände dargestellt. Allein 81 % der Zuschüsse sind im  Produktbereich 06 „Kinder -, 
Jugend- und Familienhilfe“ aufgelistet. Hiervon sind allerdings fast 75 Mio € für den Betrieb von Ki n-
dertageseinrichtungen veranschlagt. Es folgt der Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ mit 7,6  Mio 
€. 
 
Die Zuschüsse werden als Anteils-, Voll- oder Pauschalfinanzierung gewährt. 
 
Aufgrund des gemeinsamen Antrags der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL 
vom 27.10.2016 „Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffent-
lichen Träger“ (Anlage 1) hat sich eine Arbeitsgruppe aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Sozialamt und dem Gesundheits - und Veterinäramt 
gebildet, die die Zuschüsse der genannten Ämter an die freien Träger abgebild et, analysiert und aus-
gewertet hat. In der Gesamtsumme belaufen sich die Zuschüsse auf über 18,5 Mio €. 
 
Ziel ist es, eine Harmonisierung der Förderstrukturen, die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, die 
Kategorisierung von Eigenanteilen, einen Schlüss el für die Bemessung der Sachkosten und ein Ve r-
fahren für die Verwendungsnachweiserstellung für die Träger zu erreichen.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Herr Vogt 
Telefon: 492 51 00 
              492 51 75 
PohlA@stadt-muenster.de 
VogtH@stadt-muenster.de

- 2 - 
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Ausgangslage der derzeitigen Förderstruktur ist eine Vielzahl von Förderungen, die sukzessive g e-
wachsen, unterschiedlichen politischen Beschlüssen unterliegen und zum Teil seit vielen Jahren nicht 
dynamisiert wurden.  
 
Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag A -R/0080/2017 der SPD-Fraktion „Tarifstandards für 
Trägervereinbarungen“ vom 13.12.2017 (Anlage 2) vor, der in diesem Zusam menhang ebenfalls ge-
prüft wurde. 
 
 
2. Analyse der Verwaltung/ Verfahrensoptionen für die zukünftige Förderung freier Träger 
 
Um einen Anhaltspunkt für eine Harmonisierung zu erhalten, hat die Verwaltung in den Städten Bonn, 
Düsseldorf, Köln und Osnabrück n ach den dort bestehenden Förderstrukturen gefragt. Deutlich wu r-
de, dass alle Städte ebenso ein Konglomerat an unterschiedlichen Förderstrukturen aufwiesen, die 
teilweise schon eine Dynamisierung beinhalten.  
 
Die Verwaltung hat daher im Rahmen einer IST-Aufnahme und Analyse der Förderstrukturen ein Ver-
fahren entwickelt, dass zum einen eine kontinuierliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz, in di e-
sem Fall 2 % und zum anderen die aktuelle Tarifsteigerung des öffentlichen Dienstes bei den Pers o-
nalkosten beinhaltet. Die Personalkosten stellen den größten Grundstock in den einzelnen Förde r-
strukturen dar und es wird für eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren kalkuliert, um den freien Trägern 
eine leistungssichere Planung zu bieten. 
 
In einem ersten Schritt wurde n die Zuschüsse aller Ämter erfasst und mit den Angaben Empfänger, 
Verwendungszweck, Zielgruppe, Auftragsgrundlage, Haushaltsansatz und zeitliche Befristung als 
Basiskosten aufgelistet. Wenn Zuschüsse nicht in Personal - und Sachkosten aufgeschlüsselt werden 
konnten, wurde eine Aufteilung in 90 % Personal - und 10 % Sachkosten vorgenommen, wie es bei 
herkömmlichen Zuwendungen und Förderstrukturen üblich ist.  
 
Der grundsätzliche Klärungsbedarf in der Trägerförderung im Rahmen der Schulsozialarbeit konnte 
zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
erreicht werden. Die unterschiedlichen Basisbeträge in der Schulsozialarbeit als Ausgangspunkt der 
Zuwendung an die freien Träger wurden zur Harmonisierung angeglich en. So konnten identische 
Rahmenbedingungen für die Steigerungsvarianten geschaffen werden. 
 
Wie vorstehend ausgeführt, sind in 2018 Zuwendungen an freie Träger in Höhe von 18.586.180,60 € 
gewährt worden. Davon sind 15.786.834,90 € als reine Personalkosten  klassifiziert und steigerungs-
fähig. 
 
Auf Basis dieser Überlegungen sieht die Verwaltung zwei mögliche Varianten, die zukünftige Förd e-
rung zu berechnen und im Sinne einer Harmonisierung umzusetzen: 
 
Variante 1: 
Die erste Berechnung beruht auf einem festen Prozentsatz von 2,0 % jährlich. Die Beträge für die 
einzelnen Jahre sind damit in der Höhe nicht erheblich abweichend. Diese Steigerung verursacht 
Kosten von 2.886.090 €. Die durchschnittlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten 
20 Jahre liegen bei rund 2,0 bis 2,3 %. Deshalb ist die Erhöhung als angemessen zu betrachten. 
 
Variante 2: 
Der zweiten Berechnung liegt der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Jahre 2018 – 2020 
zugrunde. Für 2019 macht dies eine Steigerung um 3,19 %, für 2020 um 3,09 % und 2021 um 1,06 % 
aus. Diese Steigerung verursacht Kosten von 3.880.560 €. Mit diesem Vorschlag wird die Tariferh ö-
hung für 3 Jahre, beginnend mit dem 01.01.2019, umgesetzt und die geforderte Planungssicherheit 
erreicht. Damit sind weitere Etatanträge im Rahmen des § 24 GO NRW zur Erhöhung der Persona l-
kosten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 nicht aufzugreifen.

- 3 - 
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Dazu wären zusätzliche Haushaltsmittel in 2019 und dem Zeitraum der mittelfristigen Ergebnispl a-
nung (2020- 2022) in folgender Höhe bereitzustellen: 
 
 2019 2020 2021 2022 gesamt 
Steigerung  
um 2% 
315.740 € 637.790 € 966.280 € 966.280 € 2.886.090 € 
Steigerung 
nach TVöD 
503.600 € 1.006.975 € 1.184.990 € 1.184.990 € 3.880.560 € 
 
 
3. Fazit/ Empfehlung der Verwaltung 
 
Mit dieser Vorlage werden dem Auftrag des oben genannten im Rahmen der Beratungen zum Hau s-
halt 2017 beschlossenen Antrages folgend verschiedene Varianten zur Anpassung der Trägerförd e-
rung vorgelegt. Ob und ggf. auf Basis welcher Variante eine Harmonisierung er folgen soll, sollte im 
Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2019 für die Haushaltsjahre 2019 – 2022 durch Erhebung 
einer der aufgezeigten Varianten zum Beschluss entschieden werden.  
 
Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich, die Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, 
Gesundheit und Soziales zu harmonisieren. Die Förderung sollte dabei im Hinblick auf die jährlichen 
Gesamtkosten und die tariflichen Steigerungen (Dynamisierung) angepasst und vereinheitlicht we r-
den. 
 
Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass die Steigerung in zwei Varianten erfolgen kann: 
 
 Die Steigerung erfolgt mit einem festen Prozentsatz von 2,0 %. Die Kosten für die Jahre 2019 – 
2022 betragen dafür 2.886.090 €. 
 Die Steigerung erfolgt im Rahmen der Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst. Die Kosten für 
die Jahre 2019 – 2022 betragen dafür 3.880.560 €. 
 
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, den Antrag A -R/0080/2017 der SPD „Tarifstandards für Tr ä-
gervereinbarungen“ vom 13.12.2017 im Zusammenhang mit der Entscheidung über die vorliegende 
Vorlage zur Trägerförderung abschließend zu behandeln. Mit der Einbeziehung über die Harmonisi e-
rung und Dynamisierung der Trägerförderung wird ein zentrales Anliegen dieses Ant rages aufgegrif-
fen. Die Leistungsvereinbarungen werden hinsichtlich der Harmonisierung sukzessive angepasst. 
Eine Verpflichtung zur Bindung an Tarifverträge ist damit jedoch nicht verbunden. 
 
Eine Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. 
 
Im Ergebnis würde damit die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich Jugend, Schu-
le, Gesundheit und Soziales auf eine neue Grundlage gestellt. Die Anträge der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Planungssicherheit für Träger der Jugendhil fe und Planung s-
kompetenz beim öffentlichen Träger“ vom 27.10.2016 und A -R/0080/2017 der SPD -Fraktion „Tarif-
standards für Trägervereinbarungen“ vom 13.12.2017 (siehe Anlagen) würden damit aufgegriffen. Der 
Planungszeitraum umfasst die Jahre 2019 – 2022 und bietet den Trägern finanzielle Sicherheit.  
 
I.V. 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 27.10.2016 
„Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“   
 
Anlage 2 – Antrag A-R/0080/2017 der SPD-Fraktion vom 13.12.2017 „Tarifstandards für Trägerver-
einbarungen“

Anlage-1-Antrag-Planungssicherheit

1666 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
27.10.2016 
 
 
 
Antrag zum Haushalt 2017 
 
Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim 
öffentlichen Träger  
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
die Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe künftig mit einem  
Finanzierungskonzept zu verbinden, das in der Folge jeweils für einen Zeitraum von drei 
Jahren gilt. 
 
Berücksichtigung sollen dabei z.B. durchschnittliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten 
und allgemeine Kostenentwicklungen finden, so dass die Vereinbarungen den Trägern und 
damit auch der Stadt Münster mindestens für 3 Jahre Planungssicherheit geben. 
 
Die gesetzlich und vertraglich geregelten Trägeranteile bleiben in diesem Zeitraum konstant, 
eine Überprüfung und ggf. Änderungen der Vereinbarungen finden nach 3 Jahren statt. 
Eine außerordentliche Kündigung, Anpassung oder Veränderung bleibt unter eng 
beschriebenen Umständen möglich. 
 
Der Antrag betrifft die so genannten "freiwilligen" Vereinbarungen. Das Verfahren soll mit 
den Trägern vorab besprochen und auf Tauglichkeit geprüft werden (Partizipation). 
Ggf. soll eine zeitliche Befristung des Verfahrenes (gilt zunächst bis....) und Überprüfung 
vereinbart werden. 
 
Begründung: 
 
Für freie Träger, Ausschuss und Verwaltung erhöhen sich die Planungssicherheit und die 
Transparenz. Vereinbarungen werden im 3-jährigen Rhythmus vereinbart und verhandelt, das 
schafft Klarheit für alle Beteiligten und spart im Vergleich zu jährlich möglichen Anträgen und 
Verhandlungen Aufwand und Energie. 
 
Jutta Möllers und Fraktion 
Jens Heinemann und Fraktion

Anlage-2-Antrag-Tarifstandards

2053 Zeichen

Tarifstandards für ° nl . SPD-Fraktion

Ze ı . B im Rat der Stadt Mün.
Trägervereinbarungen ““
- Bahnhofstraße 9
' 48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511750
. www.spd-muenster.de

20.11.2017

"Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, feste Standards für Trägervereinbarungen zu entwickeln, die
eine Tariftreueregelung vorsehen. Bei der Vergabe städtischer Mittel wird durch die Leistungsver-
einbarung und entsprechende Mittelvergabe sichergestellt, dass tarifliche Lohnsteigerungen ein-.
‚geplant werden. Diese Änderungen der Leistungsvereinbarungen sollen bis zum 1.4.2018 mit den
Trägern beschlossen werden. Bei Trägern, mit denen bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Verein- .
barung geschlossen werden konnte, steigt der Personälkostenanteil des Trägerzuschusses auto-
matisch um die spartenübliche Tariferhöhung. - j

Begründung:

Die faire Bezahlung für gute Arbeit ist wesentliche Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben.
Dies gilt insbesondere auch bei der öffentlichen Projekt- und Aufgabenvergabe an Träger. -

Jedoch werden bei einigen Trägeränträgen zum Haushalt: regelmäßig tarifliche Lohnsteigerungen

nicht mit einberechnet. Teilweise kommt es Anschließend nach Jahren zu höheren Bedarfen an

öffentlichen Mitteln, die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen, in der Zwischenzeit kommtes °

entweder zur Minimierung der verfügbaren Mittel durch die gestiegenen Lohnkosteni oder die vie-

len Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten keine tariflichen Lohnsteigerungen. Beides ist für
die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, nicht akzeptabel.

Darüber hinaus kommt es durch die unterschiedlichen Regelungen bei den verschiedenen Trägern
zu einer Ungleichbehändlung. Die SPD-Fräktion beantragt daher eine Tariftreueregelung und die
Einberechnung ansteigender Lohnkosten mit den Trägern: zu vereinbaren.

Sozialdemoökratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster _

Dr. Michael Jung “ Stephan Brinktrine 5 Doris Feldmann
- Philipp Hagemann j Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger

Beratungsverlauf (5)

21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 19 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 25 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0792/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37