V/0792/2018
Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales
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Anlage A
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Anlage A zur V/0792/2018 Kurzüberblick Harmonisierung der finanziellen Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Ge- sundheit und Soziales, um Planungssicherheit für die Jahre 2019 – 2022 zu geben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des Rates vom 26.05.2004). Die finanzielle Förderung von freien Trägern wird harmonisiert durch die Berücksichtigung eines festen Erhöhungsbetrages bzw. der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst, die Festlegung von Sachkosten und eines Verfahrens für die Erstellung von Verwendungsnachweisen. Die Förderung von freien Trägern ist in diesem Kontext ein wesentlicher Baustein für ein bedarfs- gerechtes Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien. Wie Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Quali- tätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. Finanzierung Produktgruppe: 0301/0503/0602ff./0701 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Stadt Münster gewährt bereits seit vielen Jahren den freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales finanzielle Zuschüsse für die Erfüllung von Aufgaben. § 74 SGB VIII normiert dabei für die Förderung der freien Jugendhilfe bestimmte Voraussetzun- gen (u.a. Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Gemeinnützigkeit, Eigenanteil) und legt auch fest, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Art und Höhe der Förderung im Rahmen der ver- fügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. Freie Träger übernehmen vielfältige Aufgaben, die im Sinne einer Gesamtstrategie zur Nachhal- tigkeit der Stadt Münster Bezüge zu den Themen Demographie, Inklusion und Migration aufweist.
Berichtsvorlage
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V/0792/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales
Beratungsfolge
26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
31.10.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
12.12.2018 Rat Bericht
Bericht:
1. Anlass/ Beschreibung der Ausgangslage
Im Zuschussbericht, der als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt ist, sind im Haushaltsjahr 2018
insgesamt rund 102,7 Mio € als Zuschüsse und damit Transferaufwendungen an Vereine, Verein i-
gungen und Verbände dargestellt. Allein 81 % der Zuschüsse sind im Produktbereich 06 „Kinder -,
Jugend- und Familienhilfe“ aufgelistet. Hiervon sind allerdings fast 75 Mio € für den Betrieb von Ki n-
dertageseinrichtungen veranschlagt. Es folgt der Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ mit 7,6 Mio
€.
Die Zuschüsse werden als Anteils-, Voll- oder Pauschalfinanzierung gewährt.
Aufgrund des gemeinsamen Antrags der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL
vom 27.10.2016 „Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffent-
lichen Träger“ (Anlage 1) hat sich eine Arbeitsgruppe aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Sozialamt und dem Gesundheits - und Veterinäramt
gebildet, die die Zuschüsse der genannten Ämter an die freien Träger abgebild et, analysiert und aus-
gewertet hat. In der Gesamtsumme belaufen sich die Zuschüsse auf über 18,5 Mio €.
Ziel ist es, eine Harmonisierung der Förderstrukturen, die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, die
Kategorisierung von Eigenanteilen, einen Schlüss el für die Bemessung der Sachkosten und ein Ve r-
fahren für die Verwendungsnachweiserstellung für die Träger zu erreichen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
24.08.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Pohl
Herr Vogt
Telefon: 492 51 00
492 51 75
PohlA@stadt-muenster.de
VogtH@stadt-muenster.de
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Ausgangslage der derzeitigen Förderstruktur ist eine Vielzahl von Förderungen, die sukzessive g e-
wachsen, unterschiedlichen politischen Beschlüssen unterliegen und zum Teil seit vielen Jahren nicht
dynamisiert wurden.
Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag A -R/0080/2017 der SPD-Fraktion „Tarifstandards für
Trägervereinbarungen“ vom 13.12.2017 (Anlage 2) vor, der in diesem Zusam menhang ebenfalls ge-
prüft wurde.
2. Analyse der Verwaltung/ Verfahrensoptionen für die zukünftige Förderung freier Träger
Um einen Anhaltspunkt für eine Harmonisierung zu erhalten, hat die Verwaltung in den Städten Bonn,
Düsseldorf, Köln und Osnabrück n ach den dort bestehenden Förderstrukturen gefragt. Deutlich wu r-
de, dass alle Städte ebenso ein Konglomerat an unterschiedlichen Förderstrukturen aufwiesen, die
teilweise schon eine Dynamisierung beinhalten.
Die Verwaltung hat daher im Rahmen einer IST-Aufnahme und Analyse der Förderstrukturen ein Ver-
fahren entwickelt, dass zum einen eine kontinuierliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz, in di e-
sem Fall 2 % und zum anderen die aktuelle Tarifsteigerung des öffentlichen Dienstes bei den Pers o-
nalkosten beinhaltet. Die Personalkosten stellen den größten Grundstock in den einzelnen Förde r-
strukturen dar und es wird für eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren kalkuliert, um den freien Trägern
eine leistungssichere Planung zu bieten.
In einem ersten Schritt wurde n die Zuschüsse aller Ämter erfasst und mit den Angaben Empfänger,
Verwendungszweck, Zielgruppe, Auftragsgrundlage, Haushaltsansatz und zeitliche Befristung als
Basiskosten aufgelistet. Wenn Zuschüsse nicht in Personal - und Sachkosten aufgeschlüsselt werden
konnten, wurde eine Aufteilung in 90 % Personal - und 10 % Sachkosten vorgenommen, wie es bei
herkömmlichen Zuwendungen und Förderstrukturen üblich ist.
Der grundsätzliche Klärungsbedarf in der Trägerförderung im Rahmen der Schulsozialarbeit konnte
zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
erreicht werden. Die unterschiedlichen Basisbeträge in der Schulsozialarbeit als Ausgangspunkt der
Zuwendung an die freien Träger wurden zur Harmonisierung angeglich en. So konnten identische
Rahmenbedingungen für die Steigerungsvarianten geschaffen werden.
Wie vorstehend ausgeführt, sind in 2018 Zuwendungen an freie Träger in Höhe von 18.586.180,60 €
gewährt worden. Davon sind 15.786.834,90 € als reine Personalkosten klassifiziert und steigerungs-
fähig.
Auf Basis dieser Überlegungen sieht die Verwaltung zwei mögliche Varianten, die zukünftige Förd e-
rung zu berechnen und im Sinne einer Harmonisierung umzusetzen:
Variante 1:
Die erste Berechnung beruht auf einem festen Prozentsatz von 2,0 % jährlich. Die Beträge für die
einzelnen Jahre sind damit in der Höhe nicht erheblich abweichend. Diese Steigerung verursacht
Kosten von 2.886.090 €. Die durchschnittlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten
20 Jahre liegen bei rund 2,0 bis 2,3 %. Deshalb ist die Erhöhung als angemessen zu betrachten.
Variante 2:
Der zweiten Berechnung liegt der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Jahre 2018 – 2020
zugrunde. Für 2019 macht dies eine Steigerung um 3,19 %, für 2020 um 3,09 % und 2021 um 1,06 %
aus. Diese Steigerung verursacht Kosten von 3.880.560 €. Mit diesem Vorschlag wird die Tariferh ö-
hung für 3 Jahre, beginnend mit dem 01.01.2019, umgesetzt und die geforderte Planungssicherheit
erreicht. Damit sind weitere Etatanträge im Rahmen des § 24 GO NRW zur Erhöhung der Persona l-
kosten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 nicht aufzugreifen.
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Dazu wären zusätzliche Haushaltsmittel in 2019 und dem Zeitraum der mittelfristigen Ergebnispl a-
nung (2020- 2022) in folgender Höhe bereitzustellen:
2019 2020 2021 2022 gesamt
Steigerung
um 2%
315.740 € 637.790 € 966.280 € 966.280 € 2.886.090 €
Steigerung
nach TVöD
503.600 € 1.006.975 € 1.184.990 € 1.184.990 € 3.880.560 €
3. Fazit/ Empfehlung der Verwaltung
Mit dieser Vorlage werden dem Auftrag des oben genannten im Rahmen der Beratungen zum Hau s-
halt 2017 beschlossenen Antrages folgend verschiedene Varianten zur Anpassung der Trägerförd e-
rung vorgelegt. Ob und ggf. auf Basis welcher Variante eine Harmonisierung er folgen soll, sollte im
Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2019 für die Haushaltsjahre 2019 – 2022 durch Erhebung
einer der aufgezeigten Varianten zum Beschluss entschieden werden.
Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich, die Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule,
Gesundheit und Soziales zu harmonisieren. Die Förderung sollte dabei im Hinblick auf die jährlichen
Gesamtkosten und die tariflichen Steigerungen (Dynamisierung) angepasst und vereinheitlicht we r-
den.
Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass die Steigerung in zwei Varianten erfolgen kann:
Die Steigerung erfolgt mit einem festen Prozentsatz von 2,0 %. Die Kosten für die Jahre 2019 –
2022 betragen dafür 2.886.090 €.
Die Steigerung erfolgt im Rahmen der Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst. Die Kosten für
die Jahre 2019 – 2022 betragen dafür 3.880.560 €.
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, den Antrag A -R/0080/2017 der SPD „Tarifstandards für Tr ä-
gervereinbarungen“ vom 13.12.2017 im Zusammenhang mit der Entscheidung über die vorliegende
Vorlage zur Trägerförderung abschließend zu behandeln. Mit der Einbeziehung über die Harmonisi e-
rung und Dynamisierung der Trägerförderung wird ein zentrales Anliegen dieses Ant rages aufgegrif-
fen. Die Leistungsvereinbarungen werden hinsichtlich der Harmonisierung sukzessive angepasst.
Eine Verpflichtung zur Bindung an Tarifverträge ist damit jedoch nicht verbunden.
Eine Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.
Im Ergebnis würde damit die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich Jugend, Schu-
le, Gesundheit und Soziales auf eine neue Grundlage gestellt. Die Anträge der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Planungssicherheit für Träger der Jugendhil fe und Planung s-
kompetenz beim öffentlichen Träger“ vom 27.10.2016 und A -R/0080/2017 der SPD -Fraktion „Tarif-
standards für Trägervereinbarungen“ vom 13.12.2017 (siehe Anlagen) würden damit aufgegriffen. Der
Planungszeitraum umfasst die Jahre 2019 – 2022 und bietet den Trägern finanzielle Sicherheit.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 27.10.2016
„Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“
Anlage 2 – Antrag A-R/0080/2017 der SPD-Fraktion vom 13.12.2017 „Tarifstandards für Trägerver-
einbarungen“
Anlage-1-Antrag-Planungssicherheit
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Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 27.10.2016 Antrag zum Haushalt 2017 Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe künftig mit einem Finanzierungskonzept zu verbinden, das in der Folge jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren gilt. Berücksichtigung sollen dabei z.B. durchschnittliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten und allgemeine Kostenentwicklungen finden, so dass die Vereinbarungen den Trägern und damit auch der Stadt Münster mindestens für 3 Jahre Planungssicherheit geben. Die gesetzlich und vertraglich geregelten Trägeranteile bleiben in diesem Zeitraum konstant, eine Überprüfung und ggf. Änderungen der Vereinbarungen finden nach 3 Jahren statt. Eine außerordentliche Kündigung, Anpassung oder Veränderung bleibt unter eng beschriebenen Umständen möglich. Der Antrag betrifft die so genannten "freiwilligen" Vereinbarungen. Das Verfahren soll mit den Trägern vorab besprochen und auf Tauglichkeit geprüft werden (Partizipation). Ggf. soll eine zeitliche Befristung des Verfahrenes (gilt zunächst bis....) und Überprüfung vereinbart werden. Begründung: Für freie Träger, Ausschuss und Verwaltung erhöhen sich die Planungssicherheit und die Transparenz. Vereinbarungen werden im 3-jährigen Rhythmus vereinbart und verhandelt, das schafft Klarheit für alle Beteiligten und spart im Vergleich zu jährlich möglichen Anträgen und Verhandlungen Aufwand und Energie. Jutta Möllers und Fraktion Jens Heinemann und Fraktion
Anlage-2-Antrag-Tarifstandards
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Tarifstandards für ° nl . SPD-Fraktion Ze ı . B im Rat der Stadt Mün. Trägervereinbarungen ““ - Bahnhofstraße 9 ' 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511750 . www.spd-muenster.de 20.11.2017 "Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, feste Standards für Trägervereinbarungen zu entwickeln, die eine Tariftreueregelung vorsehen. Bei der Vergabe städtischer Mittel wird durch die Leistungsver- einbarung und entsprechende Mittelvergabe sichergestellt, dass tarifliche Lohnsteigerungen ein-. ‚geplant werden. Diese Änderungen der Leistungsvereinbarungen sollen bis zum 1.4.2018 mit den Trägern beschlossen werden. Bei Trägern, mit denen bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Verein- . barung geschlossen werden konnte, steigt der Personälkostenanteil des Trägerzuschusses auto- matisch um die spartenübliche Tariferhöhung. - j Begründung: Die faire Bezahlung für gute Arbeit ist wesentliche Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben. Dies gilt insbesondere auch bei der öffentlichen Projekt- und Aufgabenvergabe an Träger. - Jedoch werden bei einigen Trägeränträgen zum Haushalt: regelmäßig tarifliche Lohnsteigerungen nicht mit einberechnet. Teilweise kommt es Anschließend nach Jahren zu höheren Bedarfen an öffentlichen Mitteln, die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen, in der Zwischenzeit kommtes ° entweder zur Minimierung der verfügbaren Mittel durch die gestiegenen Lohnkosteni oder die vie- len Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten keine tariflichen Lohnsteigerungen. Beides ist für die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, nicht akzeptabel. Darüber hinaus kommt es durch die unterschiedlichen Regelungen bei den verschiedenen Trägern zu einer Ungleichbehändlung. Die SPD-Fräktion beantragt daher eine Tariftreueregelung und die Einberechnung ansteigender Lohnkosten mit den Trägern: zu vereinbaren. Sozialdemoökratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster _ Dr. Michael Jung “ Stephan Brinktrine 5 Doris Feldmann - Philipp Hagemann j Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0792/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37