V/0862/2008
Anhörung zur Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0862/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Anhörung zur Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster Beratungsfolge 05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 05.11.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Der beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster gemäß Anlage 1 zur Verfügung vom 09.10.2008 (Anlage 1) wird zugestimmt. Begründung Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet sich nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschuss- verordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung der Stadt Münster durch die Bezirksre- gierung für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt (§ 2 Abs. 1 GAVO NRW). Zum Vorsitzenden soll ein Bediensteter der Gebietskörperschaft bestellt werden, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 2 GAVO NRW). Für den Vorsitzenden des Gutachterausschusses sind Stellvertreter zu bestellen, von denen min- destens einer nicht der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören darf, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 3 GAVO NRW). Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, einer Be- zirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NRW). Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wert- ermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein (§ 3 Abs. 1 GAVO NRW). Vorlagen-Nr.: V/0862/2008 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492-7012 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 14.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0862/2008 Für die meisten Mitglieder des Gutachterausschusses endet die Bestellung am 13.11.2008. Mit Verfügung vom 09.10.2008 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitgeteilt, dass daher die Absicht bestehe, die in Anlage 1 aufgeführten Personen für die Dauer von 5 Jahren neu in den Gutachterausschuss zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach der Anhörung der Stadt Münster (§ 2 Abs. 1 GAVO NRW). Gegenüber der bisherigen Zusammensetzung de s Ausschusses sind folgende Änderungen vorge- sehen: Erstmalig sollen zu ehrenamtlichen Gutachter/-innen bestellt werden: Frau Corinna Austermann, Frau Jutta Thiemann und Herr Dieter Gnewuch. Mit der zum 14.11.2008 beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses wer- den erstmals auch zwei Gutachterinnen bestellt. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachterausschusses die Bezirks- regierung keine weiteren geeigneten Vorschläge für weibliche Sachverständige machen konnte. Die übrigen Ausschussmitglieder sollen in den bisherigen Funktionen wieder bestellt werden. I. V. Gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Anlage 1
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0862/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37