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V/0862/2008

Anhörung zur Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster

Vorlagen 14.10.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 23

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

3294 Zeichen

V/0862/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anhörung zur Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
 
   Beschlussvorschlag 
 
Der beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in 
der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster gemäß Anlage 1 zur Verfügung vom 
09.10.2008 (Anlage 1) wird zugestimmt.  
 
 
Begründung 
 
Die Bildung
 und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet sich 
nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschuss-
verordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsitzende, seine Stellvertreter 
und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung
 der Stadt Münster durch die Bezirksre-
gierung für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt (§ 2 Abs. 
1 GAVO NRW). 
 
Zum Vorsitzenden soll ein Bediensteter der Gebietskörperschaft bestellt werden, für deren Bereich 
der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 2 GAVO NRW). 
Für den Vorsitzenden des Gutachterausschusses sind Stellvertreter zu bestellen, von denen min-
destens einer nicht der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören darf, für deren Bereich der 
Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 3 GAVO NRW). 
Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, einer Be-
zirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der 
Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NRW). 
 
Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende     Wert-
ermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein 
(§ 3 Abs. 1 GAVO NRW). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0862/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0862/2008 
Für die meisten Mitglieder des Gutachterausschusses endet die Bestellung am 13.11.2008. 
 
Mit Verfügung vom 09.10.2008 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitgeteilt, dass 
daher die Absicht bestehe, die in Anlage 1 aufgeführten Personen für die Dauer von 5 Jahren neu 
in den Gutachterausschuss zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach der Anhörung der Stadt 
Münster (§ 2 Abs. 1 GAVO NRW). 
 
Gegenüber der bisherigen Zusammensetzung de s Ausschusses sind folgende Änderungen vorge-
sehen:  
Erstmalig sollen zu ehrenamtlichen Gutachter/-innen bestellt werden: Frau Corinna Austermann, 
Frau Jutta Thiemann und Herr Dieter Gnewuch. 
 
Mit der zum 14.11.2008 beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses wer-
den erstmals auch zwei Gutachterinnen bestellt. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass 
aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachterausschusses die Bezirks-
regierung keine weiteren geeigneten Vorschläge für weibliche Sachverständige machen konnte. 
 
Die übrigen Ausschussmitglieder sollen in den bisherigen Funktionen wieder bestellt werden. 
 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Anlage 1

759 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0862/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37