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V/0617/2017

Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt

Vorlagen 02.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 13.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4386 Zeichen

V/0617/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2017 Integrationsrat Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt: 
 
1. Simone Wendland (MdL) 
 
2. _____________________________________________ 
 
3. _____________________________________________ 
 
4. _____________________________________________ 
 
5. _____________________________________________ 
 
6. _____________________________________________ 
 
7. _____________________________________________ 
 
8. _____________________________________________ 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt entspricht der Wahlperiode des Landtage s. 
Sie beträgt fünf Jahre und beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung des Beirates. Die Amtszeit 
des bisherigen Beirates ist durch die Neuwahl des Landtages NRW im Mai 2017 abgelaufen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0617/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0617/2017 
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt bittet mit Schreiben vom 09.06.2017 darum, das der Rat der Stadt 
Münster Persönlichkeiten benennt, die bereit sind, ein Beiratsmandat zu übernehmen. Die benannten 
Personen sollten allgemein Interesse an den Aufgaben des Strafvollzuges und im besonderen Int e-
resse an der JVA Münster und den Belangen der dort Inhaftierten haben. 
 
Die Bestellung zum Mitglied des Beirates erfolgt durch die Anstaltsleitung. 
 
Dem bisherigen Beirat gehörten an: 
1. Ratsherr Olaf Dreßen (CDU) 
2. Ratsfrau Maria Winkel (SPD) 
3. Ratsherr Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
4. Frau Gisela Schulze Horn (FDP) 
5. Frau Anna Weiß-Kumar als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft – DGB 
6. Herr Thomas Marquardt als Mitglied des Landtages NRW 
7. Herr Hans Rath als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung 
8. Herr Abdul Amir Sleiman als Vertreter des Integrationsrates 
 
Aufgrund der vom Justizministerium erlassenen Richtlinien gehören dem Beirat mindestens 4 und je 
nach Größe der Anstalt bis zu 8 Mitglieder an. Dem Beirat sollen ein Mitglied des Landtages und je 
ein Vertreter einer Arbeitnehmer - und Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige 
Person angehören. 
 
Der Anstaltsleiter teilt mit‚ dass ihm bekannt sei, dass Ratsherr Dreßen, Ratsherr Peters, Frau Schu l-
ze Horn, Herr Rath und Herr Sleiman an einer weiteren Mitgliedschaft im Beirat interessiert seien.  
 
Als Nachfolger von RF Winkel schlägt die SPD-Fraktion RH Michael Kleyboldt vor. 
 
Herr Thomas Marquardt ist nicht mehr Mitglied des Landtages NRW, so dass diese Position neu b e-
setzt werden muss. Frau Simone Wendland als neues M itglied im Landtag NRW hat sich mit einer 
Mitarbeit im Beirat einverstanden erklärt. 
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Münsterland ist gebeten worden, eine/n Nachfolger/in für 
Frau Weiß-Kumar vorzuschlagen. 
 
Auf das Schreiben an die Fraktionen zur Neu wahl des Beirates der Justizvollzugsanstalt vom 
06.07.2017 wird Bezug genommen. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwal-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach-
ten. 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der  Gesetze g e-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
I. V. 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

14.09.2017 Integrationsrat
TOP 2.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.1 Vorberatung
Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0617/2017
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37