V/0617/2017
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt
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Beschlussvorlage
4386 Zeichen
V/0617/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Beratungsfolge 14.09.2017 Integrationsrat Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt: 1. Simone Wendland (MdL) 2. _____________________________________________ 3. _____________________________________________ 4. _____________________________________________ 5. _____________________________________________ 6. _____________________________________________ 7. _____________________________________________ 8. _____________________________________________ Begründung: Die Amtszeit des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt entspricht der Wahlperiode des Landtage s. Sie beträgt fünf Jahre und beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung des Beirates. Die Amtszeit des bisherigen Beirates ist durch die Neuwahl des Landtages NRW im Mai 2017 abgelaufen. Vorlagen-Nr.: V/0617/2017 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0617/2017 Der Leiter der Justizvollzugsanstalt bittet mit Schreiben vom 09.06.2017 darum, das der Rat der Stadt Münster Persönlichkeiten benennt, die bereit sind, ein Beiratsmandat zu übernehmen. Die benannten Personen sollten allgemein Interesse an den Aufgaben des Strafvollzuges und im besonderen Int e- resse an der JVA Münster und den Belangen der dort Inhaftierten haben. Die Bestellung zum Mitglied des Beirates erfolgt durch die Anstaltsleitung. Dem bisherigen Beirat gehörten an: 1. Ratsherr Olaf Dreßen (CDU) 2. Ratsfrau Maria Winkel (SPD) 3. Ratsherr Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 4. Frau Gisela Schulze Horn (FDP) 5. Frau Anna Weiß-Kumar als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft – DGB 6. Herr Thomas Marquardt als Mitglied des Landtages NRW 7. Herr Hans Rath als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung 8. Herr Abdul Amir Sleiman als Vertreter des Integrationsrates Aufgrund der vom Justizministerium erlassenen Richtlinien gehören dem Beirat mindestens 4 und je nach Größe der Anstalt bis zu 8 Mitglieder an. Dem Beirat sollen ein Mitglied des Landtages und je ein Vertreter einer Arbeitnehmer - und Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Der Anstaltsleiter teilt mit‚ dass ihm bekannt sei, dass Ratsherr Dreßen, Ratsherr Peters, Frau Schu l- ze Horn, Herr Rath und Herr Sleiman an einer weiteren Mitgliedschaft im Beirat interessiert seien. Als Nachfolger von RF Winkel schlägt die SPD-Fraktion RH Michael Kleyboldt vor. Herr Thomas Marquardt ist nicht mehr Mitglied des Landtages NRW, so dass diese Position neu b e- setzt werden muss. Frau Simone Wendland als neues M itglied im Landtag NRW hat sich mit einer Mitarbeit im Beirat einverstanden erklärt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Münsterland ist gebeten worden, eine/n Nachfolger/in für Frau Weiß-Kumar vorzuschlagen. Auf das Schreiben an die Fraktionen zur Neu wahl des Beirates der Justizvollzugsanstalt vom 06.07.2017 wird Bezug genommen. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwal- tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach- ten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0617/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37