Mandari Insight

V/0089/2022

Beitritt zum WHO-Netzwerk Age-friendly Cities and Communities

Vorlagen 31.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 29

Anlage 1 - Kurzbeschreibung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Strategieplan 2022-2025

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Anlage A

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Anlage 1 - Kurzbeschreibung

2392 Zeichen

Altersfreundliche Stadt Münster  
Die Stadt Münster mit derzeit über 316.000 Einwohner/innen hat einen Anteil von Menschen 
ab einem Alter von 60 Jahren von 23,3 %. Dies entspricht einer Anzahl von rund 73.800 Per-
sonen, von denen rund 3.560 Menschen mit Migrationsvorgeschichte und rund 19.150 Men-
schen mit schwerer Behinderung sind. Bis 2030 wird die Gruppe der älteren Menschen auf 
rund 88.800 Menschen wachsen. (Stand 31.12.2020) 
Die Stadt Münster widmet sich schon lange den Belangen der älteren Menschen. Themen 
sind z.B. altengerechte und inklusive Quartiersentwicklung, Gesundheit und Bewegung, 
Senioren-Begegnungsstätten-Förderung, Altersarmut, Schaffung von angemessenen Wohn-
angeboten, Bildungsangebote, Stärkung der Mobilität im Alter und inzwischen auch die Digi-
talisierung. Die Konferenz Alter und Pflege hat Handlungsempfehlungen „Pflege und Versor-
gungssicherheit im Quartier“ verabschiedet, für deren Umsetzung finanzielle Mittel vom Rat 
zur Verfügung gestellt wurden. Hier geht es um die Themen Service-Wohnen, Pflege-Wohn-
gemeinschaften, umfassende Pflege im Stadtteil, barrierefreies Wohnen ausbauen und Bera-
tungsangebote. Hier wird nun nach dem 75. Geburtstag ein Beratungsbesuch angeboten, 
um sich über alle Angebote zur Freizeitgestaltung und Unterstützungsmöglichkeiten im 
Stadtteil zu informieren. Zusätzlich gibt es auch eine Beratung für technische Unterstüt-
zungsmöglichkeiten zu Hause und unterwegs.  
Derzeit gibt es 13 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in Münster“, in denen sich unterschied-
liche Akteure und Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger engagieren und Stadt-
teilbroschüren erstellen. In allen Arbeitskreisen wirkt die Kommunale Seniorenvertretung mit, 
die Bedarfe erfasst und zu den Themen dann Anregungen und Anträge an den Rat der Stadt 
Münster gibt. 
Im Jahr 2017 wurde der Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung vom Rat 
der Stadt Münster verabschiedet. Die Stadt Münster ist selber in einem Quartier aktiv, von 
der Stadt finanziell unterstützt werden zwei weitere Quartiersprojekte. Über andere Förder-
möglichkeiten laufen derzeit noch drei weitere Quartiersprojekte. Darüber hinaus gibt es 
auch noch Quartiers-Stützpunkte in unterschiedlichen Stadtteilen. 
Ziel ist, dass die Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrem Quartier wohnen bleiben 
können. 
Anlage 1 
Vorlage V/0089/2022

Beschlussvorlage

14150 Zeichen

V/0089/2022
V/0089/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Beitritt zum WHO-Netzwerk Age-friendly Cities and Communities
Beratungsfolge
25.04.2022 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
03.05.2022 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
04.05.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorberatung
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Entscheidung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster tritt dem WHO-Netzwerk für altersfreundliche Städte und Gemeinden (Age-
friendly Cities and Communities) bei. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrittserklärung zum
Netzwerk vorzunehmen.
2. Der Kurzdarstellung für die WHO-Homepage und dem Strategieplan für die Jahre 2022 – 2025
wird zugestimmt.
3. Es wird ein Logo für die altersfreundliche Stadt Münster entwickelt, das auf Veröffentlichungen
und für die Ankündigung von Veranstaltungen genutzt werden kann.
4. Es wird eine Homepage „Altersfreundliche Stadt Münster“ mit allen Informationen für ältere
Menschen und Verlinkungen auf andere Homepages angelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer Bedarfe
Zeile 15 Transferleistungen 2022 1.500
Sozialamt
20.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Menke
T elefon:492-5025
MenkeChristine@stadt-
muenster.de

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V/0089/2022
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2022 bei der o.a.
Produktgruppe veranschlagt.
Weitere unmittelbare finanzielle Auswirkungen sind mit dem Beschluss zu dieser Vorlage nicht
verbunden. Soweit im Zuge der Konkretisierung des Strategieplans neue Maßnahmen mit
Finanzierungsbedarf entwickelt werden, für die der Haushalt keine Mittel vorsieht, entscheidet der
Rat auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage nach Vorberatung in den zuständigen Gremien
über die Mittelbereitstellung.
Begründung:
Bezugnehmend auf den Antrag Nr. A-R/0790/2020 wurde mit der Vorlage V/0790/2020 empfohlen, die
Rahmenbedingungen und Erfordernisse für einen Beitritt zum WHO-Netzwerk „Age-friendly Cities and
Communities/altersfreundliche Städte und Gemeinden“ zu prüfen. Der Haupt- und Finanzausschuss
hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 26.08.2020 darüber hinaus beauftragt, entsprechende
Vorbereitungen für einen Beitritt zu treffen und dem Rat nach Vorberatung in den zu beteiligenden
politischen Gremien einen Bericht mit Beschlussvorschlag vorzulegen.
1. Altersstruktur und -entwicklung in Münster
Münster ist, vor allem angesichts vieler Studierender, eine grundsätzlich junge Stadt bei einem
insgesamt weitgehend ausgeglichenen Altersmix. Dennoch wird im Zuge des demografischen
Wandels der Anteil der Bevölkerung über 60 Jahren nach der Bevölkerungsprognose von 2020 - 2030
um 20,3 % ansteigen.
T ab.1: Bevölkerungsentwicklung Münster ab 60 Jahren
(Bevölkerungsprognose 2020 - 2030)
Bevölkerung ab
60 Jahren 2020 2025 2030 Anstieg
2020 - 2030
Bezirk Mitte 26.524 29.908 32.391 + 22,1 %
Bezirk West 13.407 15.286 16.959 + 26,5 %
Bezirk Nord 7.973 8.466 8.852 + 11,0 %
Bezirk Ost 6.549 6.979 7.495 + 14,4 %
Bezirk Südost 8.121 9.144 9.975 + 22,8 %
Bezirk Hiltrup 11.216 12.335 13.132 + 17,1 %
Münster gesamt 73.790 82.118 88.804 + 20,3 %
Unter der Bevölkerung ab 60 Jahren überwiegen im Jahr 2020 die Frauen mit 55,9 %. Auf längere
Sicht ist allerdings mit einer etwas stärkeren Zunahme der älteren Männer gegenüber der der Frauen
zu rechnen, sodass sich der Abstand zwischen den Geschlechtern leicht verringern wird (2030: 54,5
% Frauen)
T ab.2: Ältere Menschen in Münster: Verteilung nach Geschlecht (Bevölkerungsprognose 2020
- 2030)
  2020 2025 2030
 Alter Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
60 - 79 25.186 28.958 28.730 32.234 32.827 36.675
80 - 99 6.706 11.542 7.517 12.327 7.682 11.832
Gesamt 31.892 40.500 36.247 44.561 40.509 48.507
Mitgedacht werden auch die älteren Menschen mit Schwerbehinderung (Grad 50 - 100), deren Anteil
an Menschen der jeweiligen Altersgruppe gerade im Alter zunimmt und deren Bedarfe ebenfalls in
den Blick genommen werden müssen.

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T ab.3: Menschen mit Schwerbehinderung (Jahres-Statistik Stadt Münster 2020, Stand
18.08.2021)
 Alter 60 – 69 Jahre 70 – 79 Jahre ab 80 Jahre Gesamt
Anzahl Personen 5.582 5.683 7.882 19.147
Anteil an älterer
Bevölkerung 17,3 % 26,0 % 43,1 % 26,5 %
Der Anteil von Menschen mit ausländischer Herkunft (Nicht-Deutsche) beträgt derzeit bei den
Menschen ab 60 Jahren 4,83 %. Zusätzlich sind die Menschen, die eine Migrationsvorgeschichte
haben (Anteil 18,29 %), ebenfalls mit ihrem kulturellen Hintergrund zu berücksichtigen. Die Vielfalt gilt
es bei allen Angeboten und Maßnahmen für ältere Menschen zu beachten.
T ab. 4: Anteil der ausländischen Menschen und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
ab 60 Jahren an der Bevölkerung Münsters (Jahres-Statistik Stadt Münster 2020, Stand
18.08.2021)
 Alter Gesamte
Bevölkerung
Ausländische
Bevölkerung Anteil Migrations-
vorschichte Anteil
60 - 69 33.245 1.979 5,95 % 5.835 17,55 %
70 - 79 21.602 1.111 5,14 % 3.959 18,33 %
ab 80 18.908 470 2,48 % 3.699 19,56 %
Gesamt 73.755 3.560 4,83 % 13.493 18,29 %
2. Profil und Stellenwert der Aufgabenfelder Altenhilfe und Pflege
Im Rahmen der Altenhilfe- und Pflegeplanung hat Münster schon vieles angestoßen, auch andere
Ämter der Verwaltung widmen sich diesem Thema. Altengerechte und inklusive Quartiersentwicklung,
Gesundheit und Bewegung, Förderung von Begegnungsstätten für Senior*innen, Altersarmut/T eilhabe
im Alter, Schaffung von angemessenen Wohnangeboten, Bildungsangebote, Stärkung der Mobilität im
Alter und die Digitalisierung kennzeichnen Schwerpunktaufgaben in diesem Zusammenhang.
Der Rat hat im Jahr 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach dem Alten-
und Pflegegesetz NRW beschlossen. Dadurch ist die Förderung zusätzlicher vollstationärer
Pflegeplätze von einer kommunalen Bedarfsbestätigung abhängig. Dies gibt der Stadt ein
zusätzliches Steuerungsinstrument zur Gestaltung der örtlichen Pflegeinfrastruktur. Zielsetzung ist
insbesondere, die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier wichtigen Angebote zur Gewährleistung
einer Versorgungsicherheit bei Unterstützungs- und Pflegebedarf bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Pflegewohngemeinschaften und andere alternative Wohn- und Pflegearrangements bilden dabei
einen wichtigen Bestandteil des Versorgungssystems, den es weiter stadtteilbezogen auszubauen
gilt.
Auf der Grundlage der von der Konferenz Alter und Pflege verabschiedeten Handlungsempfehlungen
„Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ wurden bereits einige Maßnahmen umgesetzt, die
einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bzw. im gewohnten Lebensumfeld unterstützen. Hierzu
zählen z.B. die Einführung von präventiven Hausbesuchen für ältere Menschen ab 75 Jahren oder die
Erweiterung der Wohnberatungsagentur um den Bereich „Beratung und Wissensvermittlung rund um
Digitalisierung und technische Hilfsmittel“ durch ein Kooperationsprojekt mit der T echnischen
Assistenz Tilbeck (TAT).
Im engen Zusammenwirken mit der Initiative „Starke Pflege in Münster. Die Pflegemodellregion“
werden darüber hinaus wichtige Themen wie die Umsetzung der generalisierten Ausbildung von
Pflegefach- und Pflegeassistenzkräften oder die Entwicklung von digitalen Lösungen bearbeitet.
Derzeit gibt es 13 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in Münster“, in denen sich unterschiedliche
Akteure und Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger engagieren. Fast alle Arbeitskreise
haben Stadtteilbroschüren erstellt, die über wohngebietsnahe und stadtweite Angebote für

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Senior*innen informieren. In allen Arbeitskreisen wirkt die Kommunale Seniorenvertretung mit,
Bedarfe zu erfassen und auf dieser Grundlage Anregungen und Anträge an den Rat zu geben.
Derzeit werden Stadtteilspaziergänge zum Mobilitäts-Check durchgeführt. Es wird untersucht, welche
Barrieren hinderlich sind, wo Sitzbänke oder Armlehnen fehlen und welche weiteren Veränderungen
hilfreich wären. Die Ergebnisse werden im Sommer 2022 mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau
ausgetauscht.
Im Jahr 2017 hat der Rat den Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung
verabschiedet. Die Stadt Münster ist selber in einem Quartier aktiv, von der Stadt finanziell unterstützt
werden zwei weitere Quartiersprojekte. Über andere Fördermöglichkeiten laufen derzeit noch drei
weitere Quartiersprojekte. Darüber hinaus gibt es auch noch Quartiers-Stützpunkte in
unterschiedlichen Stadtteilen.
Durch die stellenmäßige Erweiterung der Altenhilfe- und Pflegeplanung im Sozialamt zum 01.08.2019
konnten mehr Aktivitäten für ältere Menschen durchgeführt werden. So wurde das Handlungskonzept
„Mobilität im Alter und für mobilitätseingeschränkte Menschen stärken“ entwickelt, die Digitalisierung
mit dem Digital-Kompass-Standort in Münster vorangebracht und die Senioren- und Gesundheits-App
„Gut versorgt in Münster“ eingeführt. Darüber hinaus wird vermehrt dafür geworben, in
Neubaugebieten mehr Wohnungen für Menschen mit Behinderung (auch rollstuhlgerecht) und ggf.
entsprechende Angebote einzuplanen.
3. Anforderungen an den Beitritt zum WHO-Netzwerk
Der Beitritt erfolgt über die Homepage https://extranet.who.int/agefriendlyworld/ online, auf der
folgende Dateneingaben erforderlich sind: Name, Region, Land, Einwohner*innen, Anteil über 60
Jahren, Netzwerke. Verpflichtend gehört ein Brief des Oberbürgermeisters mit der Benennung seiner
Kontaktdaten zum Beitritt. Ebenfalls soll eine Ansprechperson für das Netzwerk genannt werden
(Empfehlung Altenhilfeplanung), die als Kontaktperson für Korrespondenz und Zusammenarbeit mit
dem Globalen Netzwerk fungiert. Auf der Homepage wird eine kurze Zusammenfassung von 250 –
300 Wörtern eingefügt mit der bisherigen Politik, Programmen, gezielten Dienstleistungen für ältere
Menschen und wie man Altersfreundlichkeit ausbauen und unterstützen will. Hier kann auch ein Logo
oder Foto der Stadt eingefügt werden sowie ein Link zur Homepage mit den Aktivitäten. Ebenfalls
kann hier eine Basis-Bewertung hochgeladen werden, die auf der Checkliste der WHO mit 82 Fragen
in 8 Handlungsfeldern beruht. Für die kommenden 3 Jahre kann ein Strategieplan eingefügt werden.
Auf der WHO-Homepage ist zu sehen, dass nicht alle Mitglieder eine Basis-Bewertung und einen
Strategieplan hochgeladen haben. Das kann auch im Nachhinein erfolgen.
4. Beirat „Altersfreundliche Stadt Münster“
Zur Vorbereitung des Beitritts wurde ein Beirat „Altersfreundliche Stadt Münster“ gegründet, der sich
bisher zweimal (online) getroffen hat. Angefragt wurden die Mitglieder der Kommunalen
Seniorenvertretung, der Konferenz Alter und Pflege (KAP) und die Mitwirkenden im Arbeitskreis „Älter
werden in Münsters Quartieren“. Im Beirat wirken derzeit fünf Mitglieder der kommunalen
Seniorenvertretung, der Vorsitzende der KIB und gleichzeitig auch Mitglied in der KAP , drei
altengerechte Quartiersentwickler*innen, die Alzheimer Gesellschaft Münster, die Fachhochschule
Münster (Fachbereich Sozialwesen, Schwerpunkt Alter und Demografie), LichtBlick Seniorenhilfe e.V.,
die VHS (Bereich Älterwerden, ZWAR), das Gesundheits- und Veterinäramt (Gesundheitsförderung)
und das Sozialamt (Sozialplanung/Altenhilfeplanung) mit.
Der Beirat hat sich darauf geeinigt, dreimal im Jahr ein Treffen zu veranstalten, sich zu den erfolgten
Maßnahmen auszutauschen und ggf. neue Aktivitäten zu entwickeln und anzustoßen.
Mit dem bisher einzigen Mitglied aus Deutschland, Radevormwald, ist derzeit ein Austausch für Juni
2022 geplant. Radevormwald ist eine Kleinstadt mit rund 22.000 Einwohner*innen. Münster wäre
somit die erste Großstadt aus Deutschland, die dem Netzwerk beitritt.
5. Kurzbeschreibung und Strategieplan
Die Kurzbeschreibung auf der Homepage (s. Anlage 1) und der Strategieplan (s. Anlage 2) wurden

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mit dem Beirat abgestimmt. Als Themen wurden ausgewählt:
- Wohnen, Versorgungssicherheit und Pflege im Quartier
- Mobilität im Alter und von Menschen mit Behinderung stärken
- Digitalisierung unterstützen
Für die beiden ersten Punkte gibt es bereits Handlungsempfehlungen, die sich zum T eil in der
Umsetzung befinden und im Strategieplan entsprechend ergänzt wurden. Durch die Corona
Pandemie kommt es bei der Umsetzung zu Verzögerungen. Das Thema Digitalisierung hat allerdings
hierdurch auch in dieser Altersgruppe größeres Interesse geweckt und wird auf unterschiedliche
Weise unterstützt. Eine Vernetzung zu dem Thema findet über den Digital-Kompass-Standort Münster
statt, wo gemeinsam neue Aktivitäten entwickelt werden. Der Strategieplan gilt für drei Jahre, danach
soll er erneuert werden.
Perspektivisch soll zeitgleich vom Beirat das Thema Einsamkeit in den Blick genommen werden, auch
wenn es bisher dazu noch keinen Strategieplan gibt. Einsamkeit ist insbesondere in Städten ein
Problem, welches durch die Corona Pandemie zugenommen hat. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend hat in diesem Jahr ein neues Projekt gestartet, das sich
Kompetenznetz Einsamkeit nennt, und alle Altersgruppen in den Blick nimmt.
Die Basisbewertung soll ebenfalls noch durchgeführt werden, allerdings erst nach dem Beitritt können
die inzwischen 13 Arbeitskreise „Älter werden in Münster“ und die altengerechten, inklusiven
Quartiersprojekte genutzt werden, um mit Akteur*innen aus den Stadtteilen eine Bewertung
vorzunehmen. Dies kann dann auch zu weiteren Angeboten und Aktivitäten und Handlungsbedarfen
für eine altersfreundliche Stadt Münster führen.
6. Abschluss
Über die Ergebnisse der Maßnahmen und Strategien für eine altersfreundliche Stadt wird die
Verwaltung regelmäßig berichten. Da die Umsetzungen in einer großen Stadt ihre Zeit brauchen, ist
ein Bericht für jeweils 3 Jahre vorgesehen, der dann auch neue Strategieentwicklungen enthält. Diese
können dann auf die Homepage des WHO-Netzwerks Age-friendly World eingepflegt werden.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
1 – Kurzbeschreibung Altersfreundliche Stadt Münster
2 – Strategieplan 2022 - 2025

Anlage 2 - Strategieplan 2022-2025

65816 Zeichen

1 
Altersfreundliche Stadt Münster  
Strategieplan für die kommenden 3 Jahre  
(2022-2025) 
 
Der Beirat hat in seiner 1. Sitzung für die kommenden 3 Jahre folgende Themen als Arbeits-
programm für den Strategieplan festgelegt: 
1. Wohnen, Versorgungssicherheit und Pflege im Quartier  (S. 2 - 8) 
2. Bestandsaufnahme, Handlungskonzept „Mobilität im Alter und für Menschen mit 
Behinderung stärken“ (S. 9 – 25, Bestandsaufnahme S. 11 – 18,  
Handlungskonzept S. 11 - 25) 
3. Digitalisierung unterstützen (S. 26 – 27) 
Die Handlungsoptionen für die einzelnen Themen werden anschließend dargestellt.  
Über diese drei Themen hinaus können sich in den nächsten Jahren mit „Gesundheit“ und 
„Einsamkeit“ zwei weitere Themen herauskristallisieren:  
Das Robert-Koch-Institut führt derzeit in 128 Städten und Gemeinden eine Studie zur Ge -
sundheit älterer Menschen in Deutschland „Gesundheit 65+“durch,  wobei auch Menschen 
ab 80 Jahren in die Untersuchungen und Befragungen einbezogen werden. Auch in Münster 
werden Menschen befragt. Ziele sind die Darstellung des Gesundheitszustands der Bevölke -
rung ab 65 Jahren in Deutschland, auch die Folgen der Covid-19-Pandemie sollen dargestellt 
werden, Analysen zu wesentlichen Aspekten der körperlichen Gesundheit anhand der Mess -
daten, Charakterisierung der Bevölkerungsgruppen mit besonderem Präventions - und Ver-
sorgungsbedarf und die Entwicklung von Präventionsstrategien für gesundes Altern in Zu-
sammenarbeit mit der BZgA. Daraus werden sich für die Zukunft neue Aspekte und Hand-
lungsoptionen zum Thema Gesundheit für den Strategieplan ergeben.  
Perspektivisch soll auch bereits das Thema Einsamke it in den Blick genommen werden.  
Hierzu hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein neues Pro -
gramm mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) gestartet, mit dem der gesellschaftliche 
Zusammenhalt und das solidarische Miteinander für  alle Altersgruppen gestärkt werden soll .  
  
Anlage 2 
zu Vorlage V/0089/2022

2 
1 Wohnen, Versorgungssicherheit und Pflege im 
Quartier 
Perspektive der Unterstützung und pflegerischen Versorgung im 
Quartier 
Wunsch der meisten Menschen ist es, auch bei Bedarf von Unterstützung und Pflege, im 
Quartier oder Stadtteil wohnen zu bleiben. Das vertraute Wohn - und Lebensumfeld bietet 
Lebensqualität und Lebenszufriedenheit. In der vertrauten Umge bung können häufig im 
Alter auftretende körperliche und seelische Einschränkungen durch Gewohnheiten und Ro u-
tine kompensiert werden. Die Vertrautheit mit den Orten und Menschen des täglichen Le -
bens bietet Sicherheit und ist oft auch ein Teil der eigenen Identität. Die Voraussetzungen 
hierfür sind geeigneter und bezahlbarer Wohnraum, Unterstütz ungs- und Pflegeangebote, 
geeignete Versorgungsangebote im Nahbereich und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen 
Teilhabe im Quartier.  
Mit Blick auf den demografischen Wandel empfiehlt der Siebte Altenbericht für die häusliche 
Pflege die Unterstützung in geteilter Verantwortung. An dieser sollen sich idealerweise das 
Individuum, dessen Familie, dessen nachbarschaftliche Netzwerke, bürgerschaftlich Enga -
gierte, Wohlfahrtsverbände, private Dienstleister *innen und die Kommune beteiligen bzw. 
sich diese teilen und aufeinander a bgestimmt Verantwortung übernehmen. Ältere Men -
schen sind nicht nur als Hilfeempfangende, sondern auch als Hilfegebende zu verstehen und 
sollen auch so angesprochen werden. Ein Gleichgewicht zwischen Hilfe empfangen und Hilfe 
geben unterstützt Teilhabe und  das Gefühl der Zugehörigkeit. Um leistungsfähige und nach -
haltige Sorgestrukturen zu schaffen, müssen familiäres, nachbarschaftliches und bürger -
schaftliches Engagement von hauptamtlichen Dienstleistungen in ausreichendem Maße be -
gleitet und unterstützt werden. Sind diese Strukturen von guter Qualität und ausgebaut mit 
ambulanten und teilstationären Angeboten, könnte dauerhaft der stationären Pflege eine 
neue Rolle als Kompetenzzentrum in Ergänzung dieser Strukturen zukommen.  
Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für 
Menschen auch mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen, das die auch 
gesetzlich verankerte Wahlfreiheit ermöglicht  und dem gesetzlich verankerten Vorrang am -
bulant vor stationär gerecht wird. Der Blick richtet sich damit auf eine umfassende Versor -
gungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, wo die Menschen leben und woh -
nen wollen. Hierbei gilt es, insbesondere ambulante Wohn - und Versorgungsarrangements 
in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine umfassende Pflege bieten. Eine wesentli -
che Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes und bedarfsgerechtes Angebot an Wohn -
raum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Grundsätzlich soll neu geschaffe-
ner Wohnraum barrierefrei sein mit einem Anteil a n rollstuhlgerechtem Wohn raum. 
Um das Zusammenleben der Generationen in Münster zu fördern und dem Wunsch des 
Großteils der älteren Menschen nachzukommen, sollen daher nicht noch weitere solitäre

3 
Pflegeeinrichtungen oder große Seniorenzentren entstehen, sondern eher Formen generati -
onenübergreifenden Wohnens im Viertel oder Mehrgenerationenhäuser, die einen Mix aus 
unterschiedlichen Angeboten bereitstellen, der auch Menschen aus dem Stadtteil zugute -
kommt. Die Basis hierzu können folgende Angebote sein:  
 
 Gemeinschaftliches Wohnen 
 Service-Wohnen (Betreutes Wohnen zu Hause)  
 Pflege-Wohngemeinschaft (umfassende Pflege)  
 Tagespflege für pflegebedürftige Menschen  
 Begegnungsstätte, die Räume auch für Vereine und Gruppen zur Verfü gung stellt 
 Quartiersstützpunkte 
 Stärkung der ambulanten Pflege  
 Stationäre Pflegeeinrichtungen als Kompetenzzentren  
Mit Münster als Wissenschaftsstadt bietet sich auch die Einbindung von Angeboten für und 
mit Studierenden an, wozu es in anderen Städten bereits Modelle gibt, die bei Neuplanun -
gen mitberücksichtigt werden könnten.  
Die unterschiedlichen Angebote sollen im Rahmen eines Quartiersmanagements begleitet 
und mit anderen Angeboten und Initiativen im Stadtteil v ernetzt werden. Dazu soll insbe son-
dere die Beteiligung und Mitwirkung aller Generationen ermöglicht und unterstützt, Kon -
takte mit Kitas und Schulen gepflegt werden. D ies soll den Aufbau von nachbar schaftlichen 
Unterstützungs- und Hilfsnetzwerken fördern  und pflegen. Für das Quartiers management 
gibt es bisher unterschiedliche Fördermöglic hkeiten, die jedoch auf den Pro jektzeitraum be-
grenzt sind. Hier gilt es langfristige Finanzie rungsstrukturen für die kontinu ierliche Umset-
zung zu entwickeln. 
Diese Strukturen sollen auch von derzeitigen Wohn- und Betreuungsangeboten - ambulant 
und stationär - unterstützt werden. Ziel ist die Auflösung der Versäulung von Angeboten. 
Viele stationäre Pflegeeinrichtungen  öffnen sich bereits mit allgemein zugänglichen Angebo -
ten ins Quartier und schaffen Angebote wie z.B. einen offenen Mittagstisch für die Nachbar-
schaft. Dabei sollen Träger*innen auch weiterhin dabei unterstützt werden, die Häuser stär-
ker noch als heute zu Orten des individuellen Wohnens zu gestalten: Einzelzimmer, über -
schaubare Wohngruppen, Öffnung zum Quartier als Begegnungszentrum für alle Bewoh -
ner*innen des Viertels, Vereine und Initiativen im Stadtteil, und perspektivisch hin zur 
Wandlung der Einrichtung zu einer Wohn anlage für alle Generationen mit umfassender 
Pflege. Angebote wie Physiotherapie, Ergotherapie u. ä. sollen mit eingebunden werden. 
Ebenso können ambulante Pflegedienste in die Strukture n eingebunden werden und es ent -
stehen möglicherweise Kooperationen, die z. B. lange Fahrten reduzieren.

4 
1.1 Service-Wohnen 
In Münster gibt es zahlreiche Angebote, die zum Service -Wohnen (betreutes Wohnen) zäh -
len. Auch von Investorenseite werden in Neubaugebieten Objekte für Service -Wohnen vor-
gesehen. So werden Möglichkeiten geschaffen, dass ältere Menschen im Stadtteil wohnen 
bleiben können, dies selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung, aber mit der Sicherheit 
eines Hausnotrufs und ggf. Ansprechpersonen vor Ort.  
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW ist Service-Wohnen ein Angebot, in dem die 
Überlassung einer Wohnung rechtlich verpflic htend mit der Zahlung eines Entgelts f ür allge-
meine Unterstützungsleistungen wie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, der 
Vermittlung von Betreuungsleistungen oder Notrufdiensten (Grundleistungen) verbunden 
ist. Über diese Grundleistungen hinausgehende Leistungen können von den Nutzer *innen 
sowohl nach Umfang als auch nach Anbieter *in frei gewählt werden. 
In Münster besteht eine große Nachfrage nach Angeboten des Service -Wohnens. Es gibt je-
doch keinen Überblick über die Qualität der Beglei tangebote, die sich auf Freizeit - und Be-
gegnung richten. Es ist beabsichtigt, die Fachhochschule Münster, Fachbereich Gesundheit, 
mit einer Befragung der Nutzer*innen und der Leistungsanbieter*innen zu beauftragen.  
Aus den Befragungsergebnissen sollen wei tere Handlungsempfehlungen für die Einbindung 
dieser Angebote in das Quartier oder den Stadtteil abgeleitet werden.  
1.2 Umfassende Pflege im Quartier - Pflege-Wohngemeinschaften 
Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft durch den demografischen Wandel weiterer Bedarf 
an Angeboten mit einer umfassenden Pflege entsteht.  In Münster gibt es derzeit (Stand 
31.12.2021) bereits 28 ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften mit 291 Plätzen, 
weitere Pflege-Wohngemeinschaften befinden sich im Bau  bzw. in Planung. Pflege-Wohnge-
meinschaften sollen den Pflegebedürf tigen ein Zuhause bieten, in dem  sie selbstbestimmt 
bis zum Lebensende verbleiben können. Sie bieten den Angehörigen einerseits e ine Entlas-
tung, andererseits gehört das Engagement der Angehörigen, die Einbindung von Ehrenamtli-
chen mit zum Konzept der Wohngemeinschaften, in denen die Bewohner *innen (ggf. vertre-
ten durch Angehörige) das tägliche gemeinschaftliche Leben selber gestalten und bestim -
men. 
Pflege-Wohngemeinschaften können vor allem auch für jüngere Pfl egebedürftige eine gute 
Alternative zu stationären Pflegeeinrichtungen darstellen, indem sie ihnen ein selbstbe-
stimmteres Leben ermöglichen und ihren Bedürfnissen im Hinblick auf Tagesablauf und Frei-
zeitangebote eher begegnen können.  
Auch in Pflege-Wohngemeinschaften wird umfassende Pflege geleistet. Daher werden diese 
auch im Pflegebedarfsplan abgebildet und bei der Berechnung des Bedarfs an vollstationä -
ren Pflegeplätzen einberechnet . Der Ausbau von weiteren Pflege-Wohngemeinschaften soll 
auch zukünftig unterstützt werden. Diese sollen sich möglichst über das Stadtgebiet vertei -
len, damit auch vor Ort im Stadtteil eine pflegerische Entlastung von Angehörigen und 
gleichzeitig der Verbleib der Pflegebedürftigen im Stadtteil möglich sind . Die Einbindung der

5 
Pflege-Wohngemeinschaften in die Quartiere soll gefördert werden, um die Vernetzung mit 
Nachbarschaft und Ehrenamt sicherzustellen.  
1.3 Kurzzeitpflege 
Das Angebot der Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Versorgung und 
ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung der häuslichen Versorgung. Die Kurzzeitpflege 
wird häufig genutzt zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, im Anschluss an einen Kran -
kenhausaufenthalt oder auch vor einem Einzug in eine vollstationäre Dauer pflegeeinrich-
tung. Es sind dabei solitäre und sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zu unterschei -
den. Solitäre Kurzzeitpflegeplätze stehen ausschließlich zu di esem Zweck zur Verfügung. Ein -
gestreute Kurzzeitpflegeplätze können variabel für die Dau er- oder Kurzzeitpflege genutzt 
werden. Sie werden von den meisten Pflegeeinrichtungen angeboten. Diese Plätze können 
jedoch jeweils nur dann genutzt werden, wenn sie nicht im Rahmen der Dauerpflege belegt 
sind. 
In Münster besteht ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätzen. Die Finanzie-
rung dieses Angebotes gestaltet sich jedoch aus Sicht der Träger *innen - trotz einiger bereits 
erfolgter rechtlicher Anpassungen - nach wie vor sehr unattraktiv. Aufgrund der hohen Fluk -
tuation und der kurzen Verweildauer ergibt sich für die Einrichtungen ein hoher Koordina -
tions- und Verwaltungsaufwand durch Aufnahme, Pfleg eprozessplanung und die Überleit ung 
zurück in die häusliche Versorgung. Zudem ist die Na chfrage nach Kurzzeitpflegeplät zen im 
Jahresverlauf starken Schwankungen unterworfen, s o dass eine kontinuierliche Aus lastung 
nicht sichergestellt ist. Hierzu gilt es perspektivisch neue Lösungen zu entwickeln.  
1.4 Beratungsangebote 
Wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auch als Maßnahme gegen Verein-
samung ist eine Beratung, die nicht nur die pflegerischen Aspekte und Unterstützungsmög -
lichkeiten aufzeigt, sondern auch weitere Angebote zur Teilhabe am gesellschaftlichen Le -
ben, Nachbarschaftsnetze etc. einbezieht. Hier sollen nicht nur Mö glichkeiten zur eigenen 
Unterstützung aufgezeigt werden. Auch die Möglichkeiten, sich zu engagieren und andere zu 
unterstützen und aktivieren, stärken die Lebensqualität. Zusätzlich soll auf Prävention hinge -
wirkt werden.  
Durch neue technische Möglichkeit en unterschiedlichster Art kann das Leben in der eigenen 
Wohnung unterstützt werden. Die Möglichkeiten sind jedoch vielen Menschen nicht bekannt 
und bestehende Hemmungen, diese zu nutzen, müssen abgebaut werden.  
Zum 75. Geburtstag erhalten alle Münsteraner *innen eine Einladung, eine Beratung über 
Unterstützungsangebote, Präventivleistungen, Nachbarschaftshilfen und Begegnungsmög -
lichkeiten in ihrem Stadtteil in Anspruch zu nehmen. Wer die Beratung wahrnimmt, be -
kommt einen Gutschein für eine (einmalig) vergünstigte Teilnahme an einem Sportangebot, 
an einem Sicherheitskurs für Pedelec o. ä. Dieses Angebot ist im Jahr 2022 gestartet.

6 
1.5 Wohnen 
Das Thema Wohnen ist ein wichtiges Thema (nicht nur) für ältere Menschen, mit dem sich 
auch die Kommunale Seniorenvertretung intensiv beschäftigt . Der Wohnungsmarkt ist ext-
rem angespannt, es ist schwierig im Quartier eine passende und vielleicht kleinere Wohnung 
zu finden. Manchmal sind Umbauten erforderlich, wozu es auch eine Beratung gibt. Wenn 
man mit der Familie in einem Haus gelebt hat, ist dies im Alter von der Größe her nicht im -
mer noch erforderlich und auch schwer zu pflegen. Daher gibt es zu diesem Thema neue 
Vorschläge. 
1.5.1 Wohnberatung 
Die Wohnberatungsagentur der Stadt Münster setzt sich aus der Wohnberatungsstelle im 
Sozialamt und den „Hilfen zum Umzug“ im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick -
lung zusammen und wird durch Mittel des Ausgleichfonds der P flegekassen gefördert. 
Die Wohnung oder das Haus entsprechen nicht immer den Bedürfnissen, die das Alter, eine 
Erkrankung oder auch eine Behinderung mit sich bringen. Die meisten Wohnungen lassen 
sich an die neuen Bedürfnisse anpassen, ob mit Haltegriffen, dem Abbau von Schwellen oder 
andere bauliche Veränderungen, wenn der Vermieter/die Vermieterin zustimmt. So soll auch 
im Alter oder bei Unterstützungsbedarf ein Wohnen zu Hause und die Bewahrung der Selbst -
ständigkeit möglich gemacht werden.  
Die Wohnberatung informiert über Möglichkeiten, wie einzelne Wohnbereiche wie Bad, Kü-
che, Hauseingang und Treppenhaus angepasst oder umgebaut werden können. Im Rahmen 
von Hausbesuchen wird auch zur Finanzier ung und Antragstellung beraten.  
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit durch den Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln Be -
einträchtigungen zu mildern. Technische Produkte und Geräte helfen Menschen bei vielen 
Verrichtungen, erleichtern das Wohnen in den eigenen vier Wänden, fördern die Selbststän -
digkeit und machen Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen einfacher.  
Wenn die Wohnung nicht mehr den Bedürfnissen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behin -
derung angepasst werden kann, unterstützt die Beratungsstelle „Hilfen beim Umzug“ des 
Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung bei der Suche nach einer bedarfsge -
rechten Wohnung. Das Beratungsangebot umfasst auch die Unterstützung der Hilfesuchen -
den bei der Organisation des Umzuges. Darüber hinaus wird auch über kombinierte Wohn - 
und Betreuungsangebote (Service -Wohnen / Betreutes Wohnen) informiert.  
Das Angebot der kommunalen Wohnber atung wird seit Anfang 2021 mit dem auf drei Jahre 
angelegten Kooperationsprojekt „Beratung und Wissensvermittlung run d um Digitalisierung 
und technische Hilfsmittel“ durch die Techni sche Assistenz Tilbeck (TAT) er gänzt und erwei-
tert. Inhalt des Projektes sind neben der individuellen Beratung die Themenschwerpunk te 
Wissensvermittlung und Kompetenztransfer, Vernetzung und Wissensmanagement.

7 
1.5.2 Barrierefreies Wohnen konsequent ausbauen 
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN -BRK) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, geeig-
nete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebens -
führung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dies ist eine zent -
rale Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen wie auch für die Ges ellschaft insge-
samt. Auch für Münster bleibt die Schaffung von barrierefreiem  Wohnraum, einem barriere-
freien Wohnumfeld, einer barrierefreien Stadtgesta ltung bis hin zu einer barriere freien Zu-
gänglichkeit zum öffentlichen Nahverkehr eine wichtige und vo rrangige Aufgabe. Denn nach 
wie vor fehlen auch in Münster barrierefreie n Wohnungen in einem ausreichen den Maße. 
Dabei ist auch die Schaffung von rollstuhlgerechten Wohnungen geboten. Dies erfordert 
einen konsequenten Ausbau an barrierefreiem und rollstuhlgerechtem  Wohnraum in den 
nächsten Jahren. Diese Anforderung muss an alle aktuellen und zukünftigen Bauvorhaben in 
Münster gestellt werden.  
Darüber hinaus bedarf es eines kontinuierlichen Ausbaus an kleinen, dezentralen Wohn- und 
Betreuungsangeboten für Menschen mit Pflege - und Assistenzbedarf. Auch dieses muss in 
den nächsten Jahren konsequent umgesetzt werden.  
Das Angebot an gemeinschaftlichen, sozialen und inklusiven Wohnformen soll konsequent 
ausgebaut werden. Die Rahmenbedingungen hierfür soll en weiter verbessert werden. Hierzu 
gehört auch die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an gemeinschaftsorientierte, inklusive, 
soziale und genossenschaftliche Wohnprojekte.  Gemeinwohlorientierte und/oder genossen -
schaftliche Wohnprojektinitiativen in der Form  von Baugemeinschaften werden bei der Ver -
äußerung kommunaler Grundstücke berücksichtigt, weil diese wichtige n Impulse für die sozi-
ale Gestaltung des Gemeinwesens geben und einen hohen Beitrag für den ökologischen und 
sozialen Zusammenhalt geben.  
1.5.3 Wohnungstausch 
Der Wohnraum soll angemessen sein, auf die erforderlichen Belange von der Ausstattung 
her auch technisch eingestellt sein. Viele ältere Menschen wohnen in großen Häusern, in 
denen sie mit ihren Kindern gelebt haben. Andere wohnen in sehr großen Wohnungen, wo 
eine Verkleinerung manchmal auch sinnvoll wäre. Es gibt die Idee, einen Wohnungstausch 
anzubieten. Das Problem sind die inzwischen für Wohnungen (Kauf oder Miete) sehr hohen 
Preise. Dafür gilt es eine Lösung zu fi nden.  
Im Arbeitskreis Wohnen wurde ein Tauschportal der LEGs Berlin vorgestellt. Hier gibt es ein 
digitales Tauschportal für alle Mieter*innen der landeseigenen Wohnungen. Bei einem Woh -
nungstausch wird auf eine Mieterhöhung im Rahmen der Tauschaktion (Ne tto-Kalt-Miete 
beider Wohnungen bleibt erhalten) verzichtet. Auch die LEG Immobilien NRW vermittelt den 
Wohnungswechsel innerhalb der Mieterschaft, allerdings wird dieses Angebot kaum ange -
nommen.  
 Ziel ist ein Wohnungstausch möglichst im glei chen Quartier, damit man Freund*innen , 
Nachbar*innen und Infrastruktur wie gewohnt weiter treffen und nutzen kann. Es gibt

8 
Möglichkeiten, zunächst über die laufenden Quartiersprojekte den Wohnungstausch zu  
initiieren und dafür zu werben.  
 Es wird daher angeregt, mit unterschiedlichen Wohnungsunternehmen Münsters ein 
Online-Portal für einen Wohnungstausch zu schaffen.

9 
2 Mobilität im Alter und für mobilitätseingeschränkte 
Menschen stärken – selbstverständlich selbständig 
Bestandsaufnahme und Handlungskonzept 
Mobilität ist die Grundlage für Teilhabe am Leben, sei es um sich zu versorgen oder um an -
dere Menschen zu treffen. Eine attraktive Gestaltung der Verkehrswege und Flächen für 
Fußgänger*innen erhöht zudem die Lebensqualität. Diese darf sic h nicht nur auf Zentren 
konzentrieren, die Bewegungsräume mit verschiedenen Mobilitätsangeboten müssen weiter 
gefasst werden. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat 2017 eine Fachtagung „Öffentliche 
Räume für alle - Mobilitätsmanagement für Senioren“ durchgeführt  und mit 230 Fachleuten 
aus Kommunen und Verkehrsunternehmen aus ganz NRW verschiedene Lösungsansätze dis -
kutiert, sich ausgetauscht und vernetzt.  
Um Handlungsbedarfe zur Stärkung der Mobilität im Alter festzustellen, bedarf es zunächst 
einer Bestandsaufnahme. Für Müns ter als Fahrradstadt ist das Thema Mobilität grundsätz -
lich mit hoher Priorität besetzt, aber wie werden die Bedarfe älterer oder mobilitätseinge -
schränkter Menschen einbezogen? Was gehört alles zur Unterstützung der Mobilität älterer 
Menschen? Und wie sind die Kommunikationswege, damit die Informationen auch die Ziel -
gruppe erreichen? 
Unter Mobilität wird zunächst die Fortbewegung der Menschen verstanden, also zu Fuß, mit 
dem Fahrrad, dem Bus, Taxi, der Bahn oder dem Auto auf der Straße, dem Radweg, dem 
Fußweg, Plätzen und auch Schienen.  
Mobilitätsbehindert im engeren Sinne sind körperbehinderte Menschen (Gehbehinderung, 
Rollstuhlnutzung, Arm- und Beinbehinderung), sehgeschädigte Menschen (Sehbehinderung, 
Blindheit), hörbehinderte Menschen (schwerhörig, ge hörlos), sprachbehinderte Menschen, 
Menschen mit kognitiven Entwicklungsbeeinträchtigungen (Lernbehinderung, geistige Behin -
derung) und psychisch behinderte Menschen.  
Mobilitätsbehinderung im weiteren Sinne wird unterteilt in reisebedingt (Fahrgäste mit G e-
päck, Kinderwagen, Fahrrädern, Hunden, Einkaufs -/Gepäckwagen, werdende Mütter, über -
gewichtige Menschen, ortsunkundige Menschen, Menschen mit Allergien, Menschen mit 
temporären (z.B. krankheitsbedingten) Einschränkungen, sprachunkundige Menschen) und 
altersbedingt (ältere Menschen, Kleinkinder).  
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat das Ziel, Menschen mit Behinderung die volle und 
wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Das erfordert eine barrierefreie Ge -
staltung der Umwelt einschließlich  des Zugangs zu Verkehrsmitteln. Auch die persönliche 
Mobilität von Menschen mit Behinderung soll durch wirksame Maßnahmen sichergestellt 
werden. Vor Ort arbeitet die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be -
hinderungen (KIB) an der Umset zung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und 
weist auf noch zu bearbeitende Bedarfe hin. Unterschiedliche DIN -Normen dienen als

10 
Grundlagen z. B. für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, im öffentli -
chen Verkehrs- und Freiraum, zur Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum 
zur barrierefreien Nutzung und für Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Men -
schen an Straßenverkehrssignalanlagen.  
Der öffentliche Raum wird in Bereiche unterteilt, die entweder der F ortbewegung dienen 
und daher einbau- und hindernisfrei sein sollen, oder in Bereiche für den Aufenthalt, für die 
Möblierung, das Abstellen von Fahrzeugen, Pfosten, Masten und Begrünung eine Rolle spie -
len. 
Für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen w erden schon viele Anforderungen mit -
gedacht und umgesetzt - auch wenn dies noch nicht flächendeckend abgeschlossen ist. Zur 
Mobilität älterer Menschen gehören aber noch weitere Anforderungen, zu denen weitere 
Mobilitätshilfen gehören wie z. B. der Rollator , Gehstock, Seniorenmobil. Aber auch zusätzli -
che Bedarfe entstehen. So wünschen sich ältere Menschen mehr Sitzgelegenheiten  (mit 
Rücken- und Armlehnen) im öffentlichen Raum - dies nicht nur, weil sie sich ausruhen wollen 
oder müssen, sondern auch um mit a nderen zu kommunizieren. Die bisher sehr heißen Som-
merperioden haben dazu geführt, dass ältere Menschen kaum noch vor die Tür gehen. Ge -
rade in solchen Zeiten sind Fahrdienste für einen Arztbesuch, öffentliche Trinkwasserspen -
der oder schattige Erholungsflächen im Quartier erforderlich (Forderung der Landessenio -
renvertretung NRW). 
Ein weiteres Thema beim Aufenthalt im öffentlichen Raum ist die Verfügbarkeit von öffentli -
chen Toiletten, wovon nicht nur ältere Menschen profitieren würden.  Dabei ist auch ein aus-
reichendes Angebot an barrierefreien Toiletten wichtig.  In anderen Ländern werden öffentli -
che Toiletten in höherer räumlicher Dichte und das häufig mit einer kostenlosen Nutzung zur 
Verfügung gestellt. Einige Städte in Deutschland haben die „Nette To ilette“ eingeführt, was 
für Münster im Rahmen des Zukunftsspaziergangs in Mauritz ebenfalls vorgeschlagen wurde.  
Weitere Verweilmöglichkeiten zum Ausruhen können die Mobilität älterer Menschen unter -
stützen. So gibt es Projekte, bei denen der Handel Sitzm öglichkeiten zum Ausruhen anbietet, 
dazu ein Glas Wasser (Leitungswasser). Solche Angebote können mit einheitlichen Symbolen 
auf Schildern im Fenster beworben werden.  
Letztendlich ist es wichtig, dass alle mobilitätsunterstützenden Angebote den Menschen 
auch bekannt sind. Dies gilt es auszubauen, z. B. mit der Münster -App oder der App „Gut 
versorgt in Münster“ (Antrag der KSVM, inzwischen eingerichtet). In der App „Gut versorgt in 
Münster“ ist in der Stadt-Kachel auch die „Wheelmap – barrierefrei durch Münster“ enthal-
ten, in der Orte mit teilweise rollstuhlgerecht, nur voll rollstuhlgerechte Orte, jeweils auch 
mit WC, Orte zum Mithelfen und auch Orte, die nicht rollstuh lgerecht sind, angezeigt wer -
den. Die unterschiedlichen Themen sind Einkaufen, Essen & Trinken, Verkehr, Freizeit, Ho -
tels, Tourismus, Bildung, Behörden, Gesundheit, Geld, Sport und Toiletten.  Alternativ kann 
man sich online auch über die Homepage KOMM Mün ster über Angebote informieren.

11 
2.1 Bestandsaufnahme 
2.1.1 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB) 
Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB (AG 5) greift in ihren Sitzungen regelmäßig The -
men rund um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im Verkehr auf und nimmt Anre -
gungen von Menschen mit Behinderung entgegen. Die Verwaltung beteiligt die AG 5 bei der 
Entwicklung von Standards zum barrierefreien Bauen, der Abstimmung von Prioritäten (z. B. 
dem Ausbau weiterer barrierefreier Haltestellen) oder bei konkreten Fragen zur barriere -
freien Gestaltung in einem Bereich. Auch das Thema Mobilität (Busverkehr, Parkplätze für 
Menschen mit Behinderung) wird regelmäßig in der AG 5 erörtert. Dazu gehört auch die The -
matik des Zuparkens von Gehwegen mit Fahrrädern , E-Rollern oder Autos. Die AG 5 führt 
auch Ortsbegehungen durch, ermittelt Bedarfe und gibt Empfehlungen.  
2.1.2 Barrierefreies Bauen 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen des Handlungskonzeptes Demografischer Wandel 
am 10.12.2008 das Prinzip des „Design für Alle“ als handlungsleitendes Prinzip für Rat und 
Verwaltung beschlossen. Eine barrierefreie Stadt zu gestalten ist Aufgabe der gesamten 
Stadtgesellschaft. Es gilt, selbstverständlich die Interessen aller Menschen im Blick zu h aben, 
an „Design für Alle“ zu denken und öffentliche Gebäude, Plätze, Wege und Verkehrsmittel so 
zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar 
sind. 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be hinderungen setzt sich 
seit vielen Jahren intensiv dafür ein, dass in Münster bei jeder Planung im öffentlichen Be -
reich auf eine umfassende Barrierefreiheit geachtet wird. Dennoch gibt es immer noch Barri -
eren, barrierefreies Bauen und Gestalten ist längs t noch nicht in allen Bereichen selbstver -
ständlich. Die Stadt Münster hat schon Informationen zum barrierefreien Ba uen veröffent-
licht, um Bauverantwortliche, Planende, Architekt*innen, aber auch alle Bürger *innen in ih-
rem jeweiligen Arbeitsbereich oder persönlichen Umfeld für eine barrierefreie Gestaltung 
ihrer Stadt zu sensibilisieren. Dazu gehören unter anderem eine vom Arbeitskreis der Behin -
dertenbeauftragten und –koordinator*innen NRW erstellte Broschüre zum barrierefreien 
Bauen und eine Information des Amtes für Mobilität und Tiefbau zu Orientierungssystemen 
für blinde Menschen. Ferner hat die Stadt Münster an der Erarbeitung einer Broschüre zur 
Barrierefreiheit in stadtgestalterisch sensiblen Bereichen mitgewirkt.  
Die Stadt Münster berücksichtigt d ie Grundsätze der Barrierefreiheit bei baulichen Maßnah -
men, so z. B. bei der Gestaltung von Bushaltestellen (erhöhte Haltestellen für Niederflur -
busse, Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen) und Parkplätzen für 
Menschen mit Behinderung.

12 
Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen, Gehwegübergängen, Parkflächen und Taxi -
stellplätzen ermöglichen Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung die selbständige Bewäl -
tigung und blinden Menschen das Ertasten der verbliebenen Kante, die auf eine Hö he von 
3 cm festgelegt wurde. Diese Höhe wurde aus einem Abstimmungsprozess beteiligter Grup -
pen und Verbände als Kompromiss der Anforderungen blinder und sehbehinderter Men -
schen als auch Rollstuhlfahrer*innen ermittelt.  
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen  werden aber z. B. auch getrennte Querungen einge -
richtet. Hierzu werden in einer Breite von 90 cm weiße Noppenplatten auf dem Gehweg ver -
legt, wodurch blinde und sehbehinderte Menschen sicher zum mit Blindensignalgebern aus -
gestatteten Ampelmast geleitet werden. Die Höhe der Tastkante beträgt 6 cm, der Bordstein 
und die Rippen- und Noppenplatten sind weiß. Eine hörbare Grünphase durch den Blinden -
signalgeber ermöglicht eine sichere Querung der Straße.  
Für motorisch eingeschränkte Menschen ist ein Bereich d es Gehwegs auf Fahrbahnniveau 
abgesenkt worden. Hier wurde die Tastkante durch zwei Reihen quer verlegter weißer Rip -
penplatten ersetzt, die blinde Menschen vor unbeabsichtigtem Betreten der Fahrbahn schüt -
zen sollen. 
Durch baulich getrennte Querungen könn en die spezifischen Bedürfnisse sowohl von blinden 
als auch motorisch eingeschränkten Menschen berücksichtigt werden. Seit 2012 gehören sie 
zum Standard der Stadt Münster, Ausnahmen gibt es in städtebaulich sensiblen Bereichen.  
Um Menschen im Rollstuhl das Überwinden von Treppen zu ermöglichen, sollten Rampen 
mit einer maximalen Längsneigung von 6 % gebaut werden, die allen mobilitätseinge -
schränkten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtern sollen.  
Für die Nutzung von individuell behinderun gsgerecht angepassten Kraftfahrzeugen sind ent -
sprechende Parkplätze in angemessener Anzahl und Lage zu schaffen, die die entsprechen -
den Abmessungen für mobilitätsbehinderte Personen und weitere zu beachtende Kriterien 
(z.B. Parkplätze vor einer evtl. Schranke anlegen) erfüllen. 
Mit KOMM-Münster - Kommunikations- und Orientierungshilfen für mobilitätsbehinderte 
Menschen - steht ein Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit 
Behinderung online zur Verfügung  (www.muenster-barrierefrei.de). 
Kernstück von KOMM-Münster ist eine Datenbank, die Informationen über die Zugänglich -
keit von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Behörden usw. in Münster enthält. 
Bei der Erhebung der Daten werden die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behin-
derungen berücksichtigt. Wer die Datenbank nutzt, kann sich gezielt Einrichtungen anzeigen 
lassen, die den persönlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen (z.B. Einrich -
tungen, die vollständig mit dem Rollstuhl zugängli ch sind; Einrichtungen, die über Technik für 
schwerhörige Menschen verfügen).

13 
Alternativ kann auf dem Smartphone die Wheelmap in der App „Gut versorgt in Münster“ 
genutzt werden. 
2.1.3 Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl  
Um das Verkehrsverhalten und die Verkehrsmittelwahl der Münsteraner *innen zu erheben, 
werden im Auftrag der Stadt Münster repräsentative Haushaltsbefragungen durchgeführt, 
zuletzt im November 2019. Es wurden 19.000 Haushalte angeschrieben, von denen dann 
4.205 Haushalte mit 9.024 Personen  an der Befragung teilgenommen haben. Durch die Er-
fassung der Wege und Aktivitäten eines Tages soll ermittelt werden, wie das spezifische Ver -
kehrsverhalten der Bürger*innen der Stadt aussieht, beziehungsweise wie es sich im Laufe 
der Jahre entwickelt hat. Die daraus ermittelten Kenngrößen werden genutzt  um Daten 
 für den Masterplan 2035+, 
 über Stärken und Schwächen der verschiedenen Verkehrsmittel,  
 zu Verlagerungspotenzial für mehr umweltverträglichen Verkehr,  
 zur Evaluation der Wirksamkeit bereits durchgeführter Maßnahmen  
zu ermitteln. 
Der Vergleich mit Daten anderer Städte bietet die Chance, örtliche Besonderheiten in Müns -
ter zu erkennen. Letztlich liefern die Daten den Planer *innen auch Erkenntnisse über die Ur-
sachen des Verkehrs. 
Folgende Inhalte wurden unter anderem abgefragt:  
 Anzahl, Alter und Geschlecht der Personen im Haushalt  
 Vorhandene Verkehrsmittel im Haushalt (Pkw, Rad, Ticketart Bus/Bahn etc.)  
 Allgemeine Daten zu allen Personen und Verfügbarkeit individueller Verkehrsmittel -
nutzung 
 Zurückgelegte Wege aller Haushaltsmitglieder am  Stichtag (Werktag) mit Start -/Ziel-
punkt und Uhrzeiten 
 Wegezweck (z. B. Einkaufen, Arbeit, Freizeit)  
Die Ergebnisse der Befragung 2019 w urden mit der Vorlage V/0234/2021 dem Ausschuss für 
Verkehr und Mobilität am 10.06.2021 vorgestellt (Ergebnisse der Befragungen aus den Jah -
ren 2007, 2013 und 2019 sind auf der Homepage verfügbar: https://www.stadt-muens-
ter.de/verkehrsplanung/verkehr -in-zahlen/allgemeine-erhebungen.html). 
Es konnte festgestellt werden, dass der Radverkehr kontinuierlich zunimmt. Auch zeigt sich 
hier die Zunahme der Elektromobilität, insbesondere Menschen ab 50 Jahren nutzen die Un -
terstützung des Elektromotors auf dem Fahrrad. Fast jeder 5. Haushalt besitzt derzeit min -
desten 1 E-Bike, deutlich mehr als im deutschlandweiten Vergleich. Die Wege mit dem E -
Bike sind im Durchschnitt 1 km länger als mit dem konventionellen Rad.  
Zudem wurde festgestellt, dass die Mobilität sich im Stadtzentrum zu den Außenstadtteilen 
deutlich unterscheidet. Im Stadtzentrum wird mit 23,7 % aller Wege deutlich weniger das Kfz

14 
genutzt als in den Außenbezirken mit durchschnittlich 42,3 % . Die meisten Wege zu Fuß fin-
den in der Altstadt statt, während die Menschen aus dem Innenstadtring, Mitte -Süd und 
Mitte-Nordost über die Hälfte ihrer Wege mit dem Fahrrad zurücklegen.  Hier wird nun die 
Mobilität der älteren Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung Münsters dargestellt.  
Alter zu Fuß Fahrrad E-Bike Bus Bahn Kfz-Selbst-
fahrer*in 
Kfz-Mit-
fahrer*in 
65 - 80 15,3 23,9 8,7 7,9 - 33,7 9,6 
80+ 21,0 12,9 8,1 18,8 - 24,0 14,2 
Gesamt-
bevölkerung 11,5 39,2 4,4 7,7 2,5 27,6 6,3 
Angaben in % 
Bei der Auswertung der Verkehrsmittelwahl nach Altersgruppen kann festgestellt werden, 
dass die 65 – 80-Jährigen bereits wieder mehr zu Fuß gehen, immer noch viel mit dem kon -
ventionellen Rad fahren, der Anteil an E-Bikes etwas zunimmt, ebenso wie die Fahrten mit 
dem Bus, kaum noch mit der Bahn gefahren wird, noch selbst Auto gefahren wird, aber der 
Anteil als Mitfahrer*in zunimmt. Bei den über 80 -Jährigen nimmt der Anteil an Fußwegen 
noch mehr zu, das Fahrradfahren sinkt erheblich wie auch die Fahrten mit dem E -Bike. Dafür 
nehmen die Busfahrten deutlich zu (mehr als Verdoppelung), es wird weniger mit dem eige -
nen Auto gefahren und die Fahrten als Mitfahrer*in nehmen ebenfalls zu.  
2.1.4 Mit dem Bus sicher und bequem ans Ziel kommen - sicheres Busfah-
ren und richtiges Verhalten im Bus kann jeder erlernen; Stadtwerke 
Münster 
Das Bustraining für "Jedermann" richtet sich an Senior *innen, Menschen mit Behinderung 
oder speziell interessierte Gruppen. Während  des Sicherheits- und Verhaltenstrainings besu -
chen die Teilnehmenden den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Münster und lernen einzelne 
Bereiche hautnah kennen. Hierbei wird der Trainingsinhalt gezielt auf die einzelnen Bedürf -
nisse der jeweiligen Gruppe abgestimmt. 
Sicherheits- und Verhaltenstraining (Bustraining)  
 Einzelne Situationen einer Busfahrt werden durchgesprochen und erklärt.  
Anhand praktischer Beispiele wird gezeigt, wie eine Busfahrt zu einer sicheren und 
für alle Beteiligten guten Fahrt wird. Warten an der Haltestelle, der sichere Ein - bzw. 
Ausstieg z. B. mit einem Rollstuhl und richtiges Verhalten während der Fahrt werden 
erklärt und geübt. 
 Im Anschluss an die Betriebsbesichtigung und dem Training können im Rahmen einer 
kleinen Gesprächsrunde Fragen rund um das Busfahren  gestellt werden. 
Rundgang im Verkehrsbetrieb  
 Der Blick hinter die Kulissen ermöglicht der Gruppe spannen de Einblicke in das alltäg -
liche Geschehen des Verkehrsbetriebs.

15 
 Angefangen in der Leitstelle und der Verkehrsüberwachung erhalten die Teilnehmen -
den Einblicke in die Schichtarbeit.  
 In den Bushallen und der Werkstatt ergibt sich anschließend der direkte K ontakt mit 
einem Bus und den anfallenden Reparaturarbeiten. Je nach Auftragsbestand werden 
hier Reparaturarbeiten wie z. B. Ausbeulen und Lackieren gezeigt.  
Teilnahmebedingungen 
 am Thema interessierte Gruppen   
 Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmer *innen 
 Für die Führung sind ca. 1,5 Stunden einzuplanen.  
2.1.5 Barrierefreie Bushaltestellen 
Derzeit sind ca. 600 von den 1.155 Haltestellen im Stadtgebiet mit Bordsteinkanten in 16 cm 
Höhe ausgestattet. Da die Stadtwerke Münster ausschließlich Niederflurbusse einsetzen, die 
beim Halt abgesenkt werden können, ist ein nahezu stufenloser Ein - und Ausstieg möglich. 
Zudem sind die meisten Busse mit mechanischen Klapprampen ausgestattet. Sie können bei 
Bedarf per Hand von Begleitpersonen bzw. Fahrgästen ausgeklappt werden.  
Welche Haltestellen einen Hochbordstein haben, ist auf den Aushangfahrplänen an den Bus -
haltestellen sowie im Fahrplan der Stadtwerke Münster mit dem Rollstuhlsymbol gekenn -
zeichnet.  
Die Bushaltestellen mit Hochbordstein können auch im interaktiven Stadtplan der  Stadt 
Münster im Internet aufgerufen werden:  
www.muenster-barrierefrei.de, Rubrik „Stadtplan“. Über „Anwendung starten“ öffnet 
sich der interaktive Stadtplan der Stadt Münster. Über die Suchoption Themenauswahl 
„Verkehr“, „Haltestellen, mit Hochbordstein“ können Standorte von Bushaltestellen mit 
Hochbordsteinen abgerufen werden.  
Eine Liste mit Bushaltestellen mit Hochbordstein in alphabetischer Reihenfolge ist ebenfalls 
im Internet abrufbar unter  
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt -muens-
ter/66_tiefbauamt/pdf/barrierefrei_bushaltestellen_2016.pdf  
Bei der Weiterentwicklung des Linienbusverkehrs sollen auch die Belange von älteren und 
mobilitätsbeeinträchtigten Menschen Berücksichtigung finden.  
Ebenso können über die Wheelmap die teilweise oder voll rollstuhlgerechten Bushaltestellen 
angezeigt werden, ebenso die nicht rollstuhlgerechten Bushaltestellen.

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2.1.6 Senioren-Taxi 
Das Senioren-Taxi beinhaltet einen erweiterten Service der  Taxifahrer*innen. Diese beglei-
ten Senior*innen auf dem Weg zum oder vom Taxi bis zur Haus -/Wohnungstür und h elfen 
beim Transport sperriger oder schwerer Gegenstände. Die Mitnahme eines Rollators im Taxi 
ist hier ebenfalls möglich.  
In Münster wird von folgenden Anbietern das Senioren -Taxi angeboten:  
 Taxiruf Münster GmbH, Ruf 2 55 00  
 Taxi-Zentrale Münster, Ruf 02 51 / 6 00 11, 0 25 01 / 65 55 (Hiltrup, Amelsbüren)  
Die Anbieter weisen darauf hin, dass bei Beauftragung die Anforderungen bereits genannt 
werden sollten. So ist es wenigen Taxifahrern aufgrund ihrer Herkunft und Kultur nicht er -
laubt, Frauen zu berühren, was eine Stützung auf dem Weg zum/vom Taxi oder Hilfestellung 
beim Ein- und Aussteigen einschränkt.  
Über diese Anbieter hinaus gibt es weitere kleinere Taxiunternehmen, die nicht diesen Ser -
vice anbieten. So kann nicht automatisch beim Einstieg in ein Taxi a m Bahnhof davon ausge-
gangen werden, dass dieses den erweiterten Service anbietet.  
2.1.7 Mehr Mobilität mit Fahrdiensten  
In Münster gibt es mehrere Anbieter *innen von Fahrdiensten für Menschen mit Behinde -
rung. Diese halten auch Fahrzeuge vor, in denen Menschen  mit Rollstuhl sitzend befördert 
werden können. Geschultes Personal holt die Menschen bei Bedarf auch in der Wohnung ab 
und bietet die nötige Hilfestellung.  
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung  im Rahmen der Ein-
gliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX Leistungen 
zur Beförderung erhalten und damit unter anderem Fahrdienste für Fahrten im Rahmen der 
sozialen Teilhabe nutzen.  
Berechtigte:  
 Menschen mit Behinderung, denen die Nutzung öffentlicher V erkehrsmittel auf 
Grund von Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist, und   
 Die weder über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen noch ein Kraftfahrzeug eines 
Familien- oder Haushaltsangehörigen tatsächlich nutzen können.  
Die Leistungen sind vom Eink ommen und Vermögen abhängig. Die entsprechenden Voraus-
setzungen prüft das Sozialamt.

17 
2.1.8 Angebote der Verkehrswacht Münster 
Kostenlose Pedelec-Kurse (2 aufeinander aufbauende Kurse)  
1. Vermittlung gesetzlicher Bestimmungen, Festigung grundlegender Fahrradkompe -
tenz „Pedelec“ unter Einbindung eines Pedelec -Simulators, praktische Übungen im 
„Schonraum“ 
2. Transfer des Gelernten in den Alltag, gemeinsame Pedelec -Ausfahrt, Gefahrenein-
schätzung an ausgewählten Örtlichkeiten im Stadtgebiet  
Angebot zur eigenen Fahreinschätzung  
Die Verkehrswacht Münster bietet mit drei eigenen Fahrsicherheitstrainer *innen eine 
„Selbstfahreinschätzung“ für ältere Verkehrsteilnehmende und deren Angehörige in Müns -
ter an.  
Ausgebildete und zertifizierte Fahrsicherheitstrainer *innen bieten sich als mitfahrende Be-
gleitung an, um Interessierte in ihrem eigenen Auto bei einer Fahrt durch Stadt und Land 
Tipps und Hinweise zu geben und natürlich auch eine Einschätzung abzugeben, wie sicher 
man tatsächlich ist.  
Interessierte können sich per Email an die Geschäftsstelle der Verkehrswacht Münster wen -
den: geschaeftsstelle(@)verkehrswacht -ms.de 
„sicher mobil“ 
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DV R) hat das Programm „sicher mobil“ für die Genera -
tion 65+ konzipiert. In Vorträgen durch qualifizierte Moderator *innen der Verkehrswacht 
Münster e.V. werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die dabei helfen, möglichst 
lange und sicher mobil zu bleiben. 
Das kostenlose Programm „sicher mobil“ richtet sich an alle – ganz gleich, ob man überwie-
gend mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs 
ist. Die 90-minütigen Veranstaltungen sind als modulares Seminarprogramm ausgerichtet 
und bieten für jeden Verkehrsteilnehmenden ab 65 Jahren das richtige Thema. Je nach Be -
darf der 8 - 20 Teilnehmenden werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: zu Fuß, mit 
dem Fahrrad, mit dem Auto in der Stadt oder mit dem Auto auf dem Lan d und der Autobahn 
unterwegs. Kombinationen der Themen sind möglich.  
2.1.9 ADFC Münsterland 
Der ADFC ist ein großer Verband von Alltagsradfahrenden, die gemeinsam das Ziel verfolgen, 
den Verkehr fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Neben seinem Enga gement 
für eine umweltbewusste und damit nachhaltige Mobilität berät der ADFC in allen Fragen 
rund ums Fahrrad. Dazu gehört die Verbraucher *innenberatung bei Fahrradkauf, Technik 
und Zubehör genauso wie bei juristischen und versicherungstechnischen Fragest ellungen. 
Eine Vielzahl von geführten Fahrradtouren mit unterschiedlic hen Schwerpunkten und leis -
tungsmäßigen Anforderungen lässt auch den Radelspaß nicht zu kurz kommen.

18 
Sicherheitstraining: 
Für routinierte Radler*innen wird ein besonderes Sicherheitstrai ning veranstaltet. Geschick-
lichkeit, sicherer Umgang und perfektes Bremsen in Notsituationen sind Themen einer zwei -
stündigen Veranstaltung. 
Dreiradausbildung: 
Menschen mit und ohne Behinderung können beim ADFC das Fahren mit einem Drei - oder 
Spezialrad lernen.  
Pedelecschulungen 
Regelmäßig werden Probefahrten incl. Beratung auf Pedelecs angeboten.  
2.1.10 Projekt „Radeln ohne Alter“ 
Das Jobcenter der Stadt Münster startete in Kooperation mit Chance e.V. und der Hüfferstif -
tung im Juli 2018 das Projekt „Radeln ohne Alter“ im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit. An -
geboten werden Rikschafahrten für Senior *innen, die in verschiedenen Einrich tungen in 
Münster leben oder Gäste einer Tagespflegeeinrichtung sind. Die Rikschapilot *innen sind 
langzeitarbeitslose Menschen im Leistungsbezug des Jobcenters.  
„Radeln ohne Alter“ bietet den Senior *innen die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben 
teilzunehmen und Freizeit zu gestalten. Angesprochen werden Altenpflegeheime, Tagespfle -
geeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, „Mensch zu Mensch“ und 
Projekte der altengerechten Quartiersentwicklung. Jede Fahrt wird in einer Gruppe durchge -
führt und durch eine Anleitung begleitet. Die Rikschapilot *innen sind vor ihrem Einsatz theo -
retisch und praktisch geschult worden.  
 
2.2 Handlungskonzept 
Ziel ist ein Handlungskonzept mit Maßnahmen, in dem auf die Außenbereiche und den länd -
lichen Raum ein Fokus gelegt werden soll. Die besonderen Bedarfe älterer und mobilitätsbe -
einträchtigter Menschen sollen in den Blick genommen werden.  
2.2.1 Mobilitätskette 
Altersgerechter Ausbau und barrierefreie Gestaltung des ÖPNV in Münster 
und Umlandgemeinden 
Die aus dem Umland kommenden ÖPNV-Angebote bedienen auch die ländlicheren Stadt -
teile Münsters. Die Standards, die für Münster benannt sind und vom kommunalen Unter -
nehmen Stadtwerke Münster so weit wie möglich umgesetzt werden, werden von externen 
Anbieter*innen teilweise noch nicht auf allen Fahrten bedient. Dies ist für mobilitätseinge -
schränkte Menschen ein großer Nachteil.

19 
Vorschlag:  
In den Nahverkehrsplänen der Stadt und Kreise definierte Standards umsetzen . 
Alternative Verkehrsangebote wie ÖPNV on Demand, Mitfahrbänke, 
Nachbarschaftsnetzwerke 
ÖPNV on Demand 
In vielen Regionen Deutschlands sind sogenannte „On -Demand-Busverkehre“ bereits im Ein -
satz, in Münster wurde er 2020 in Hiltrup eingeführt. „On -Demand“, das heißt „auf Bestel -
lung“ oder „auf Abruf“ und macht deutlich, dass die Passagier*innen bestimmen , wann und 
wohin er oder sie fahren möchte. Das Modellprojekt wird über 3 Jahre im Rahmen des Mas -
terplans Mobilität 2035+ umgesetzt und vom Land NRW gefördert. Die On -Demand-Klein-
busse fahren innerhalb Hiltrups und bedienen auch Berg Fidel, Loddenheide, Mecklenbeck 
(südlich der Weseler Straße), Amelsbüren, den Hansa -Business-Park und den Alexianer -Cam-
pus. Der Bereich wurde inzwischen ausgeweitet auch auf  Gremmendorf und Angelmodde 
angrenzend an den Albersloher Weg und mehrere Bauernschaften rund um Amelsbüren. 
Ein On-Demand-Verkehr ist eine Art Shuttleservice für mehrere Personen. D ie Fahrgäste äu-
ßern ihren Fahrtwunsch über eine Smartphone -App oder Telefon, geben ihren Standort an 
und buchen die Fahrt. Automatisch werden zueinander passende Fahrtwünsche gebündelt 
und eine optimale Route errechnet. Es gelten die Tarife der Abos, dem elektronischen 90 -
Minuten-Ticket und Tickets per App. Das Shuttlefahrzeug - in der Regel ein Kleinbus mit 5 bis 
8 Sitzplätzen - holt die Fahrgäste ab und bringt sie unabhängig von Haltestellen u nd Fahrplä-
nen flexibel zu ihrem Wunschziel. In den Kleinbussen können auch Menschen mit Rollstuhl 
befördert werden. Bereits bei der Bestellung wird angegeben, ob Platz für Rollator, Rollstuhl 
oder Kinderwagen benötigt wird. Die Kommission für Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderung (KIB) hat in ihrem Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vom 
10.06.2021 unter anderem angeregt, das Modell -Projekt LOOPmünster dahingehend weiter -
zuentwickeln, dass auch Fahrten möglich sind, bei denen Menschen mit Elektrorollstühlen 
befördert werden können. 
Vorschlag:  
Bei positiven Erfahrungen in Hiltrup Ausbau des  On-Demand-Angebots unter Berücksichti-
gung der von der KIB angeregten Weiterentwicklung.  
Mitfahrbänke 
Im Rahmen der Quartiersentwicklung Hiltrup -Ost wurden in der Ringstraßen - und Heerdesi-
edlung im Jahre 2018 sog. Mitfahrbänke aufgeste llt. Das Projekt wurde mit engagierten Bür-
ger*innen vor Ort entwickelt und umgesetzt. Über die Teilnahme am Wettbewerb „Bürger -
projekt“ der PSD-Bank wurde ein Preis gewonnen, mit dem vier Bänke finanziert wurden. Die 
Standorte wurden gemeinsam mit den Bürger *innen vor Ort ausgewählt. Bisher werden die 
Bänke jedoch kaum genutzt. Es fehlen hier ggf. an den Bänken entsprechende Kommunikati -

20 
onsanzeigen (Zielort) oder generell eine Kommunikation. Auch muss noch die Rückfahrt ge -
klärt werden. Da die Stelle der Quartiersentwicklu ng über ein halbes Jahr nicht besetzt war, 
konnte die Umsetzung nicht fortlaufend begleitet werden. Die Mitfahrbank -Projekte in ande-
ren Städten laufen unter sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, so dass von den Er -
fahrungen dort wenig profitiert werde n kann.  
Vorschlag:  
In Kooperation mit der Fachhochschule Münster und/oder der KatHO soll mit einem Studie -
rendenprojekt vor Ort eine Befragung der Bewohner *innen zu den Wünschen an Nutzung 
und Bedienung der Mitfahrbänke erfolgen, aus denen dann die weitere Unterstützung abge -
leitet werden kann. 
Nachbarschaftsnetzwerke  
Auch ohne Mitfahrbänke kann über Nachbarschaftsnetzwerke die Mobilität vor Ort gestärkt 
werden. So können in Siedlungen über unterschiedliche Apps (WhatsApp, nebenan.de etc.) 
Gruppen gebildet werden, die im Netzwerk ihre Fahrten, bei denen sie jemanden mitneh -
men können, ankündigen genauso wie umgekehrt Mitnehmbedarf angemeldet werden 
kann.  
Vorschlag:  
Netzwerke können zunächst im Rahmen von Quartiersentwicklungsprojekten, ggf. auch der  
AKs „Älter werden in Münster“, initiiert, beworben und unterstützt werden.  
Quartiers-Rikscha  
Es gibt bereits mehrere Rikscha-Angebote in Münster, jedoch vorwiegend in der Innenstadt 
und weniger in den außenliegenden Stadtteilen. Das Angebot von „Radeln ohne Alter“ be-
dient jedoch auch Anfragen von Akteur *innen aus den Außen-Stadtteilen.  
Vorschlag:  
Die Förderung von weiteren Rikscha -Angeboten soll ausgebaut werden, insbesondere für die 
Außen-Stadtteile mit einem hohen Anteil an Senior *innen. Ziel ist eine Stadtteil-Rikscha. 
Ausbau senior*innengerechter Fahrradverkehr 
Das 2016 beschlossene „Radverkehrskonzept Münster 2025“ legt konkrete Zielstandards 
hinsichtlich der Breite und Qualität von Radverkehrsanlagen fest, die künftig allen Radver -
kehrsmaßnahmen zu Grunde gelegt und im Regelfall umgesetzt werden sollen. So soll die 
Radverkehrsinfrastruktur anforderungsgerecht optimiert und durch ein einheitliches Erschei -
nungsbild sichtbarer und damit sicherer gemacht werden. Alle Radverkehrsanlagen, die vor -
nehmlich dem Radverkehr dienen, sollen rot eingefärbt werden. Unbeleuchtete Radwege er -
halten an beiden Seiten eine weiße Markierung als Orientierungshilfe. Hinsichtlich der Brei -
ten der Radverkehrsanlagen sollen künftig grundsätzlich die Standardwerte der  ERA (Emp-
fehlungen für Radverkehrsanlagen) zur Anwendung kommen, bei größerem Radverkehrsauf -
kommen ggfls. auch darüber hinaus.

21 
 
Netzelement Breite 1 Richtung Breite 2 
Richtungen Ausstattung Bemerkung 
Radweg 
innerorts 
2,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen 
3,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen Roteinfärbung, 
Betonsteinpflaster 
ohne Fase oder 
Asphalt 
Beidseitig 1/0 
Schmalstrich 
wenn 
unbeleuchtet,    
bei 2 Richtungen 
1/2 Leitlinie 
Radweg 
innerorts 
mit   hoher 
Belastung 
3,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen 
4,0 m + 0,5/0,75m 
Sicherheitsstreifen 
Radfahrstreifen 2,25 m - 
Roteinfärbung, 
1/0 Breitstrich, 
Piktogramme 
 
Schutzstreifen 1,5 m - 
Roteinfärbung, 
1/1 Schmalstrich, 
Piktogramme 
 
Kombinierter 
Geh-/ Radweg 2,5 m 3,0 m 
Innerorts grauer 
Betonstein, 
außerorts Asphalt 
Außerorts 
beidseitig 1/0 
Schmalstrich 
Fahrradstraße 4,0 m 4,0 m 
Roteinfärbung, 
VZ 244, beidseitig 1/0 
Breitstrich, 
Piktogramme 
Vorfahrt im Zuge 
Fahrradstraße in 
Tempo 30-Zonen 
Veloroute 
Durchgehende Radroute mit den oben 
genannten Elementen und jeweils 
entsprechenden Breiten 
Beidseitig 1/0 
Schmalstrich, 1/1 
rote Leitlinie, glatter 
Asphalt, innerorts 
Beleuchtung 
Kennzeichnung 
als Veloroute; 
zus. Gehweg, wo 
erforderlich 
 
Vorschlag:  
Im Rahmen des Workshops mit den AKs „Älter werden in Münster“ sollen die Erfahrungen 
und Bedarfe der Senior*innen abgestimmt werden , an dem die KIB ebenfalls beteiligt wird . 
Stärkung der Nahmobilität für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte 
Menschen  
Grünzeiten an den Ampeln und Querungen 
Die Ansprüche von älteren und mobilitätsbeeinträchtigten Menschen werden schon seit län -
gerem in Münster verstärkt berücksichtigt. Mit der Umsetzung des Verkehrssicherheitspro -
gramms werden seit dem Jahr 2009 kontinuierlich und konsequent die Freigabezeite n an 
Lichtsignalanlagen angepasst.

22 
Mit einer üblichen Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s können Fußgänger *innen in der Regel 
bei Fahrbahnen ohne Insel mindestens 2/3 der Furt innerhalb ihrer Grünzeit queren und er -
reichen bei geteilten Furten wenigstens die Hä lfte der zweiten Furt. Vielfach ist sogar eine 
Querung vollständig innerhalb der Grünzeit möglich.  
Sollten die Grünzeiten einmal kürzer ausfallen, liegt dies darin begründet, dass ansonsten 
nicht alle Verkehrsteilnehmende in einem Ampel -Umlauf mit Mindestgrünzeiten bedient 
werden können.  
Auch wer erst in der letzten Grün -Sekunde die Furt betritt, hat ausreichend Zeit im normalen 
Schritttempo den Fahrbahnrand bzw. die Mittelinsel zu erreichen. Zwischen dem Rot für die 
Fußgänger*innen und dem Grün für die A utos ist immer eine ausreichende Sicherheitszeit 
geschaltet.  
Weiterhin wird mit den Sehbehindertenverbänden regelmäßig abgestimmt, welche Fußgän -
ger*innenfurten mit Einrichtungen für Sehbehinderte (Blindentaster und taktile sowie akus -
tische Signale) ausgestattet werden sollen.  
Vorschlag:  
Die Einführung von Lichtsignalanlagen mit Sensoren soll in Abstimmung mit der Kommuna -
len Seniorenvertretung an ausgewählten Stellen modellhaft eingeführt werden.  
Sitzbänke 
Der Bewegungsradius und die Bewegungsmöglichkeiten schränken sich mit zunehmendem 
Alter, durch Krankheit oder Behinderung ein. Dennoch sollten Angebote und Maßnahmen 
des öffentlichen Lebens im näheren Umfeld für alle Menschen erreichbar sein. Für ältere 
Menschen gibt es das Bedürfnis  sich zu treffen und zu verweilen, auf längeren Wegen auch 
einfach sich auszuruhen und wieder Kraft zu sammeln für den weiteren Weg. Hierfür sind 
unterschiedliche Sitzgelegenheiten erforderlich.  
Derzeit gibt es im öffentlichen Raum mehr als 3.000 Sitzbänke  in Münster. Seit 2017 wird auf 
Anregung der Seniorenvertretung Münster als auch des Runden Tisch „Barrierefreies Bauen“ 
ein Teil der Sitzbänke zusätzlich mit Armlehnen ausgestattet, mit dem Ziel langfristig ein Drit -
tel aller Bänke nachzurüsten.  
Neben den aus dem städtischen Haushalt finanzierten Sitzbänken besteht auch die Möglich -
keit, Sitzbänke zu sponsern. Für diese Bänke sind rund 1.250 Euro als Sponsor *innenbeitrag 
erforderlich, der sowohl das Material, das Aufstellen als auch 5  Jahre Pflege der Sitzbank ab-
deckt.  
Vorschlag:  
Gemeinsam mit den AKs „Älter werden in Münster“ werden in den Stadtteilen Begehungen 
entlang der am häufigsten genutzten Wege mit den Senior *innen durchgeführt um fehlende 
Standorte für Bänke zum Verweilen zu identifizieren.

23 
Für die Finanzierung neuer Sitzbänke sollen vermehrt Sponsor *innen angeworben und 
Patenschaften einbezogen werden.  
Öffentliche Toiletten 
Neben den Sitzbänken sind auch Toiletten unterwegs nicht nur für ältere Menschen eine 
Hilfe. Das Angebot ist in Münster  verhältnismäßig klein und auf die Innenstadt beschränkt. 
Auch dies ist für viele Menschen ein Hindernis im Rahmen von Mobilität.  
Vorschlag: 
„Die nette Toilette“ gibt es schon in zahlreichen Städten (www.die -nette-toilette.de), auch in 
Münster wurde bereits bei einem der Zukunftsspaziergänge dafür geworben. Bei diesem 
Modell unterstützt die Stadt die Gastronom *innen finanziell bei der Pflege der  Toiletten und 
spart dadurch Kosten, da keine öffentlichen Toiletten neu gebaut werden müssen. D ie Gast-
ronom*innen bekommen neue Gäste, sowie Geld für sein schon bestehendes WC. Die Bevöl -
kerung erhält ein flächendeckendes Netz an frei zugänglichen Toiletten, die sauber, gepflegt 
und bis spät in die Nacht geöffnet sind.  Es sollen auch barrierefreie Toiletten zu r Verfügung 
gestellt werden. Auf Schildern im Fenster kann dieses Angebot (ebenso wie Wickeltische) 
sichtbar gemacht werden. 
Internetbasiertes, generationengerechtes Informationsportal, das alle 
etablierten Mobilitäts- und Serviceangebote vor Ort beinhaltet 
Die MünsterApp bietet gute Möglichkeiten zur Mobilitätsnutzung auch unterwegs und wei -
tere Informationen und wird fortlaufend optimiert. Die Nutzungsmöglichkeiten sollen 
Senior*innen nähergebracht werden. 
Vorschläge: 
- über die bestehende Münster-App verstärkt in den Stadtteilen informieren und ggf. 
Anregungen geben 
- Die App „Gut versorgt in Münster“ bietet Informationen an und soll zu den Verkehrsange-
boten mit der Münster-App verlinkt werden 
- Das Seniorenportal wird um das Thema „Mobilität im Alter“ au sgeweitet  
- Quartier-Homepages, auf der mobilitätsrelevante Infos eingebaut sind  
- Informationsveranstaltungen von Stadtwerke und Verkehrsplanung/Mobilität  
Dialogmarketing mit dem Ziel, die Bekanntheit der Angebote zu verbessern  
Neben den Onlineplattformen sind auch entsprechende Informationsflyer mit Hinweisen 
über bestehende Angebote und Ansprechpersonen zu  berücksichtigen und vor Ort zugäng-
lich zu machen. 
Vorschläge: 
- Flyer den AK’s „Älter werden in Münster“ zur Verfügung stellen  
- Verteiler mit seniorenrelevanten Verteilstellen für zukünftige Drucke und pdf (online) 
erstellen

24 
Freiwillige Beratungs- und Trainingsangebote für mehr Fahrsicherheit 
sowohl für Auto- als auch Pedelec-Fahrer*innen 
Die bestehenden Angebote hierzu müssen stärker verbreitet werden, da sie immer noch 
nicht umfassend bekannt sind.  
Vorschläge: 
- Angebote der Verkehrswacht zu Pedelec und Auto über den „Runden Tisch – Se-
nior*innen in Münster“ verbreiten (über die AKs „Älte r werden in Münster“ bereits 
erfolgt) 
- 1 Jahr Freiticket ÖPNV (60+Abo) sowie ein Gutschein für ein Bustraining gegen Abgabe 
des Führerscheins. Bisher wurde für die Abgabe des Führerscheins für 1  Monat ein 
60+Abo kostenlos ausgegeben, seit Februar 2020 wurde  dies auf 6 Monate erhöht. Mit 
dieser Erhöhung des Freitickets hat sich in den ersten 2  Monaten die Abgabe des Führer -
scheins deutlich erhöht.  
- Beim Verkauf von Pedelecs an Personen über 60 Jahren erhalten diese einen Gutschein 
für ein Fahrsicherheitstraining. 
2.2.2 Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität 
Von den 13 Stadtteilarbeitskreisen „Älter werden in Münster“ bedienen derzeit 10 die Au-
ßenbereiche bzw. ländlichen Raum: „Mitte -Ost, Mauritz“, „Coerde“, „Kinderhaus, Sprakel“, 
„Gievenbeck“, „Nienberge“, „Mecklenbeck“, „Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel“, „Wolbeck“, 
„Gremmendorf, Angelmodde“ und „Handorf, Dorbaum, Sudmühle, Gelmer“ . In diesen Ar-
beitskreisen wirken sowohl Anbieter*innen von senior*innengerechten Angeboten, Dienst -
leister*innen, Akteure, Ehrenamtliche und Senior*innen mit. Die Moderation führe n die zu-
ständigen Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit der Kommunalen Seniorenvertretung durch. 
Die Arbeitskreise dienen der Vernetzung im Stadtteil mit Fokus auf die Bedarfe der älter wer -
denden Menschen und Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten und Aktivitäten.  
Vorschläge: 
Workshop unter Beteiligung der Arbeitskreise „Älter werden in Münster“ und der KIB im 
Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Mobilität Münster 35+ zu den unterschiedlichen 
Bedarfen der Generationen im Verkehr. In diesem Workshop sollen in einem ersten Teil die 
derzeitigen Bedarfe ermittelt werden und in einem zweiten Teil Handlungsoptionen erörtert 
werden. 
Besondere Themen: Fußverkehr, Fahrradverkehr, ÖPNV, barrierefreie Nutzungsmöglich kei-
ten, Maßnahmen bei Hitze  
2.2.3 Einbezug passender Kooperationen und Netzwerke  
Für die Verbreitung von Informationen, Materialien und Angeboten sind regelmäßig Netz -
werke, die in die Stadtteile wirken und (auch) ältere Menschen als Zielgruppe haben, einzu -
beziehen.

25 
Vorschläge: 
- Virtuelle Netzwerke, z.B. nebenan.de  
- Senior*innen-Begegnungsstätten 
- Stadtteil-AKs „Älter werden in Münster“  
- Quartiersentwicklungsprojekte  
- Dienstleister*innen, Beratungsangebote etc.

26 
3 Digitalisierung 
War die Digitalisierung für ältere Menschen bisher nicht für alle ein interessantes Thema, so 
hat sich dies durch die Corona -Pandemie deutlich verändert.  Das Interesse daran ist deutlich 
gestiegen und Angebote, Kurse und Beratungen zu dem Thema sind in kürzester Zeit ausge -
bucht. 
3.1 Digital-Kompass-Standort Münster 
Münster ist einer der 100 Digital-Kompass-Standorte der BAGSO (Bundesarbeitsgemein-
schaft der Seniorenorganisationen) seit Anfang 2021. Für den Standort Digital-Kompass 
Münster gibt es das Netzwerk aus Bürgernetz e.V., vhs Münster, altengerechter Quartiers -
entwicklung, Stiftung Magdalenenhospital /Von Mensch zu Mensch, Altenhilfeplanung (Sozi-
alamt) und Kommunaler Seniorenvertretung, um den Austausch und die Verbreitung bereits 
bestehender Angebote zu digitalen Themen für älter werdende Menschen in Münster zu för -
dern und mit Unterstützung der Digital -Kompass-Angebote auszubauen. Das Netzwerk ist 
offen für weitere Akteure in Münster: www.digital-kompass-muenster.de. Zusätzlich gibt es 
auch sehr viele Angebote und Videos auf der Homepage www.digital-kompass.de. 
Es werden Ehrenamtslots*innen z. B. für die Mensch-zu-Mensch-Gruppen geschult, die dann 
die Ehrenamtlichen zur digitalen Nutzung schulen und beraten  oder ggf. auch selber Nut-
zer*innen beraten. Grundsätzlich sollen die digitale Beratung und Schulungsangebote in den 
Stadtteilen und Quartieren unter Einbezug der Senior *innen-Begegnungsstätten ausgebaut 
werden. Es haben sich bereits einige Digital -Pat*innen gefunden, die derzeit vorbereitet 
werden. Im Herbst 2021 konnte endlich ein ganztägiger Info-Stand in den Arkaden durchge-
führt werden. Hier wurde auch zu technischer Unterstützung zu Hause (TAT) und Online -
Banking (Stadtsparkasse) beraten.  
3.2 Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen 
Auch für Menschen mit Pflegebedarf in der stationären Versorgung können digitale Ange -
bote die Lebensqualität erhöhen und das Risiko sozialer Isolation verringern. Ihre Potenziale 
bezogen auf digitalen Kompetenzerwerb sollten hinreichend wahrgenommen werden.  Es 
gibt einige stationäre Pflegeeinrichtungen, die seit der Corona Pandemie Tablets für die Se -
nior*innen angeschafft haben, damit sie auch optischen Kontakt zu ihrer Familie halten  kön-
nen. Dieses Angebot gilt es noch weiter auszubauen  und mit Digital-Pat*innen zu unterstüt-
zen. Hierzu gibt es nun ein Förderprogramm des Landes NRW über drei Jahre für 20 Stand -
orte in NRW. 
3.3 App „Gut versorgt in Münster“ 
Seit Mai 2021 gibt es nun auch in Münster die Senior *innen- und Gesundheits-App „Gut ver-
sorgt in Münster“. Die App besteht aus mehreren Kacheln. Stadtorientiert sind die Kacheln 
„Adressen A-Z“, „Stadt“ und „Polizei“. Dazu gibt es noch die Kacheln „Aktiv  im Alter“, „Rat & 
Infos“, „Notruf-Nummern“, „Ausbildung/Jobs“, „Unterhaltung“, „Die App“ und „Corona-Rat

27 
und Info“. In der Stadtkachel ist auch die Wheelmap enthalten. So kann man sich zum einen 
über die App über lokale Angebote informieren, zum anderen kann man hier Informationen 
speziell für ältere Menschen erhalten.  Über Push-Nachrichten werden gesonderte Informati -
onen versendet. Dies will die Polizei insbesondere nutzen, um Senior*innen vor betrügeri -
schen Anrufen und Anfragen zu warnen.  
3.4 Beratung in Stadtteilen 
Mit einem Bulli der Stift Tilbeck GmbH sollen für mehrere Termine in unterschiedlichen 
Stadtteilen eine Beratung vor Ort durchgeführt werden , um dort zum einen die technische 
Unterstützung zu Hause (TAT, Stift Tilbeck) , die Wohnberatung und auch die Digitalisierung 
nahe zu bringen. 
3.5 Unterstützung Digitalisierung älterer Menschen 
Ältere Menschen mit wenig Geld können sich kein Smartphone, Tablet oder auch Wlan für 
zu Hause leisten. Hier gilt es Unterstützung anzubieten. Dies kann durch die Vermittlung ge -
brauchter noch funktionsfähiger Geräte passieren und durch Unterstützung ggf. auch im 
Rahmen der Sozialhilfe. Für freien Netzzugang kann Freifunk -Münsterland an inzwischen 
zahlreichen Standorten genutzt werden.  
Weitere Angebote sollen die Digitalisierung der älteren Mensche n unterstützen, z.B. eine di-
gitale Schnitzeljagd, die bereits einmal im Jahr 2021 durchgeführt wurde  und im Jahr 2022 
erneut durchgeführt wird. So können ältere Menschen spielerisch an die Vorteile der Nut -
zung eines Smartphones herangeführt werden.  Diese Schnitzeljagd kann an unterschiedli -
chen Orten stattfinden.  
Auch soll die Homepage www.muenster.de stärker beworben und bekannt gemacht werden, 
auf der es einen Veranstaltungskalender  gibt und weitere Angebote und Verlinkungen, die 
dort vorhanden sind und auf die vielen Angebote in Münster hinweisen.

Anlage A

2007 Zeichen

Anlage A zur V/0089/2022
Kurzüberblick
Die Stadt Münster tritt dem WHO-Netzwerk Altersfreundliche Städte und Gemeinden bei. Es
wurde ein Beirat für die altersfreundliche Stadt Münster gegründet, der sowohl die
Kurzdarstellung als auch die Themen für den Strategieplan für 2022 – 2025 vorgeschlagen und
beschlossen hat. Es soll ein Logo für die Kennzeichnung aller Veröffentlichungen und Angebote
für ältere Menschen geben. Ebenso soll eine Homepage „Altersfreundliche Stadt Münster“
entwickelt werden, auf der alle Informationen und Angebote für ältere Menschen zu finden sind.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Finanzierung
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 26.08.2020 beschlossen, dass
Münster dem WHO-Netzwerk „Altersfreundliche Städte und Gemeinden“ beitreten soll und dieser
vorzubereiten ist, was mit dieser Vorlage nun erfolgt ist.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Eine altersfreundliche Stadt Münster wird Auswirkungen auf
 Unterschiedliche Bedarfe unter dem Aspekt Geschlechtergerechtigkeit,
 Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention,
 migrationspolitische Aussagen,
 Aspekte der Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs,
 klimaschutzrelevante Aspekte,
im Rahmen der Umsetzung einbeziehen.

Beratungsverlauf (7)

25.04.2022 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2022 Integrationsrat
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Albersloher Weg
  • Loddenheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0089/2022
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2022
Erstellt
03.02.2022 17:43