SV-2026/0066
Antrag der Fraktionen Volt und Bü 90/Die Grünen vom 01.09.2026 Sicherstellung der parlamentarischen Kontrollrechte im städtischen Beteiligungsmanagement und Wahrung der Allzuständigkeit gemäß § 50 Abs. 1 HGO
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SV-2026/0066
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Vorlage-Nr. SV-2026/0066 Antrag der Fraktionen Volt, Bü 90/Die Grünen und Die Linke & Tierschutzpartei vom 04.09.2026 Sicherstellung der parlamentarischen Kontrollrechte im städtischen Beteiligungsmanagement und Wahrung der Allzuständigkeit gemäß § 50 Abs. 1 HGO
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1 ___________________________________________________________________________________ Darmstadt, 04.09.2026 Antrag der Fraktionen Volt, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Tierschutzpartei in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt betr. Sicherstellung der parlamentarischen Kontrollrechte im städtischen Beteiligungsmanagement und Wahrung der Allzuständigkeit gemäß § 50 Abs. 1 HGO Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der Magistrat wird angewiesen, den gesellschaftsrechtlichen und registerrechtlichen Vollzug der Magistratsvorlage 2026/0174 vom 30.06.2026 (Erlöschen des Aufsichtsrates der DSE GmbH & Co. KG) unverzüglich auszusetzen, sofern rechtlich möglich. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zum vierten Quartal 2026 eine reguläre Beschlussvorlage zur angestrebten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung der DSE GmbH & Co. KG zur originären Beschlussfassung vorzulegen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2027 in Zusammenarbeit mit dem städtischen Rechtsamt und der HEAG Holding AG einen novellierten Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsrichtlinie) für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen, welcher rechtssicher und abschließend definiert, welche Strukturveränderungen in städtischen Gesellschaften als „wichtige Angelegenheiten“ im Sinne des § 50 Abs. 1 HGO einzustufen sind und zwingend dem Parlamentsvorbehalt unterliegen. Begründung Das kommunale Beteiligungsmanagement verwaltet maßgebliche Teile des städtischen Vermögens und der Daseinsvorsorge. Eine transparente und demokratisch legitimierte Steuerung dieser Gesellschaften ist unabdingbar. Der kürzliche Vorgang um die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE) hat offengelegt, dass der Magistrat wesentliche strukturelle Änderungen an städtischen Gesellschaften – hier die vollständige Auflösung eines Aufsichtsrates und die damit verbundene Neufassung des Gesellschaftsvertrages – als laufende Verwaltung interpretiert und ohne Befassung der Stadtverordnetenversammlung vollziehen wollte. Dies widerspricht dem Grundsatz der parlamentarischen Allzuständigkeit aus § 50 Abs. 1 HGO. Auch wenn der Abbau von Doppelstrukturen in inaktiven Gremien zur Haushaltskonsolidierung sachlich richtig sein mag, heiligt der Zweck nicht die Umgehung der gewählten Kontrollorgane. Der Verweis des Magistrats auf die operative Steuerung über städtische Fachämter bei Inhouse- Vergaben greift dabei zu kurz: Fachämter sind Teil der Exekutive. Wenn die Exekutive städtische Beteiligungen steuert und gleichzeitig deren institutionelle Gremienstruktur in eigenständiger Regie bestimmt, schwächt das die von der HGO vorgesehene Kontroll- und Steuerungsfunktion der Stadtverordnetenversammlung, da diese jeglichen Zugriff auf die 2 strukturelle Ausgestaltung der Beteiligungen verliert. Die Schaffung vollendeter Tatsachen im Handelsregister durch den Magistrat, während die Stadtverordnetenversammlung lediglich im Nachgang informiert wird, entzieht dieser ihr zentrales Steuerungsrecht. Um künftige Organkonflikte zu vermeiden, benötigt Darmstadt einen präzisierten Public Corporate Governance Kodex, der Strukturveränderungen, Gremienbesetzungen und Satzungsänderungen in städtischen Tochtergesellschaften zweifelsfrei an einen Stadtverordnetenbeschluss bindet. Der Antrag verursacht keine neuen dauerhaften Haushaltsbelastungen, da die operativen Kosten durch verwaltungsinterne Ressourcen gedeckt werden und die Rechtssicherheit bei künftigen Gesellschaftsänderungen teure juristische Organstreitverfahren vermeidet.
Beratungsverlauf (7)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0066
- Typ
- Antrag
- Datum
- 01.09.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00