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V/0269/2015

Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck

Vorlagen 28.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 32.1

Anlage 3 Vorlage V_0269_2015 Kosten Neubau Grundschule

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage V_0269_2015 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 4 Vorlage V_0269_2015 Kosten Erw. Nikolaischule

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V_0269_2015 Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 Vorlage V_0269_2015 Kosten Neubau Grundschule

812 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement

ERMITTLUNG nach DIN Grobkostenrahmen

Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der
benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor.

PROJEKT 2 -zügige GRUNDSCHULE WOLBECK mit OGTS
incl. Sporthalle - Bezugsgröße erforderliche BGF

[KOSTENERMITTLUNG

Grundstück

75.000,00 €

.829.750,00 €
1.139.050,00 €

KG 400 Bauwerk - TGA

Schulteil 821.975,00€
Sporthalle 407.550,0

Aussenanlagen

14.362 qm Grundstück abzc
1.250 am U} auung bei

1.060.000,00€

20.000,01
95:000;01

[Nebenkosten und Honorar
2013

inderer rfahren

8.110.000,00 €

Steigerung [Baupreisindex bis 2019 650.000,00 €

KOSTENANSATZ 2019

Grundlagen: Standort Grenkuhlenweg , Grundstücksgröße 14.362 qm
Annnahme BGF 3.400 qm

aufgestellt, 30.04.2015, Harald Koops

RE,

Koops Söhlke

Beschlussvorlage

13981 Zeichen

V/0269/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck 
hier: Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck und Raumprogramm für den Neubau eines 
zweizügigen Grundschulgebäudes in Wolbeck (Errichtungsbeschlüsse für die Baumaßnahmen) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
02.06.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für den Neubau eine s zweizügigen 
Grundschulgebäudes in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./  Grenkuhlenweg 
(Lageplan s. Anlage 2) wird zugestimmt. Bei den Planungen wird eine multifunktionale 
Nutzung der Räumlichkeiten sowohl für Unterricht, Offenen Ganztag und Inklusion 
berücksichtigt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen für den 
Grundschulneubau ein VOF -Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren 
vorzubereiten und den Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie 
anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer multifunktionalen Nutzung des Schulgebäudes 
an der Nikolaischule Wolbeck unter Berücksichtigung der beschlossenen Erweiterung um 2 
Unterrichtsräume in Massivbau sowohl die Raumbedarfe einer vierzügigen Grundschule für 
den Unterricht als auch die Anforderungen für den Offenen Ganztag und die Inklusion erfüllt 
werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0269/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0269/2015 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck 
auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0111/2015/1. Erg. „Schülerprognose für die 
städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ beschlossenen 
Raumprogramms zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.  
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigen den Schülerzahlen und notwendigen 
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für 
Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen 
abzusichern sind. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind Planungsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt 
veranschlagt: 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
      
Investitions- 
maßnahme 
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel 
u.a. für 
Erw. Nikolaischule 
Wolbeck und  
Neubau 
Grundschulgebäude 
Wolbeck-Nord 
      
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass voraussichtlich Investitionskosten für d as beabsichtigte neue 
zweizügige Grundschulgebäude in Wolbeck (Ziffer 1) in Höhe von 8.760.000 € (Kostenermittlung s. 
Anlage 3) und für die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in 
Höhe von 710.000 € (Kostenermittlung s. Anlage 4) entstehen werden. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Finanzmittel im Rahme n der Etatplanung für 
das Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich bereitgestellt werden müssen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor der eigentlichen Etatberatung für die Jahre 2016 ff. erfolgt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ratsbeschluss vom 25.03.2015 auf der Grundlage der Vorlage V/0111/2015/1. Erg. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 die Schülerprognose für die städt. Grundschulen, die 
bis zum Schuljahr 2020/21 von einem erheblichen Zuwachs ausgeht, zur Kenntnis genommen.  
Auch für den Stadtteil Wolbeck sind nach der Schülerprognose erheblich steigende Schüler - und 
Klassenzahlen zu erwarten, sodass ein Bedarf von 6 Grundschulzügen zu erwarten ist. Dieser 
Bedarf kann in dem knapp vierzü gigen Grundschulgebäude der Nikolaischule Wolbeck nicht g e-
deckt werden.

- 3 - 
V/0269/2015 
 
Deshalb hat der Rat dem Ankauf und der Aufstellung von 2 Fertigbauklassen auf dem Schulgelä n-
de der Nikolaischule Wolbeck spätestens zum Schuljahr 2016/17 zugestimmt. Damit soll übe r-
gangsweise der zusätzliche Bedarf bis zur Fertigstellung des neuen zweizügigen Grundschulg e-
bäudes in Wolbeck-Nord aufgefangen werden. 
 
Der Rat hat die Verwaltung außerdem beauftragt,  
- die Rahmenbedingungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zwe iten 
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstraße/ Grenkuhlenweg zu 
ermitteln und 
- die planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung des 
Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2 Unterrichtsr äume als Au s-
bau zur vollen Vierzügigkeit zu erarbeiten.  
 
Der Rat hat allerdings das vorgeschlagene Raumprogramm für den Neubau des zweizügigen 
Grundschulgebäudes nicht beschlossen, sondern die Verwaltung beauftragt,  
- für den Neubau ein Raumprogramm unter Berücksichtigung der geltenden Standards für 
den Offenen Ganztag und die Inklusion mit den weiteren Beschlussvorlagen vorzulegen 
und 
- zur Einhaltung der vom Rat beschlossenen Raumstandards für den Offenen Ganztag und 
die Inklusion bei den vorgesehenen Erwei terungs- und Neubaumaßnahmen im Austausch 
mit den Schulen Vorschläge für eine multifunktionale Nutzbarkeit von Unterrichts - und 
Mehrzweckräumen, die sich an einer flexiblen Nutzung für die verschiedenen unterrichtl i-
chen und außerunterrichtlichen Anforderun gen des Schulbetriebs orientieren, zu entw i-
ckeln. 
 
2. Raumprogramme 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 Beschlüsse über Raumstandards im Offenen Gan z-
tag (vgl. Vorlage V/0661/2014/1. Erg.) und zur räumlichen Ausstattung von Schulen des gemei n-
samen Lernens (vgl. Vorlage V/0743/2014/2. Erg.) gefasst.  
Der Rat hat beschlossen, zwar prinzipiell die im Jahr 2004 beschlossenen Raumstandards für den 
Offenen Ganztag (1 Betreuungsraum pro OGS -Gruppe) beizubehalten, aber die bestehenden 
Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für Angebote des Offenen Ganztags zu 
nutzen. Insbesondere an den Schulen, an denen diese Raumstandards nur durch die Schaffung 
neuer Flächen umgesetzt werden könnten, kann bei Vorlage eines entsprechenden pädagog i-
schen Raumkonzeptes davon abgewichen werden. Die räumlichen Bedarfe des Offenen Ganztags 
und der Inklusion sind im Zusammenhang zu betrachten und schulspezifische Umsetzungsmö g-
lichkeiten zu erarbeiten.  
Mit dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen hat der Rat beschl ossen, in  Schulen des 
gemeinsamen Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - und Entwicklungsstörungen 
(LES) für die Primarstufe pro Zug ein en Differenzierungsraum von 20 – 30 qm sowie pro Schule 
einen Personal- und Beratungsraum von ca. 20 qm zu berücksichtigen.  
 
Bei der Ermittlung des Raumbedarfes wurde für den Unterrichtsbereich entsprechend der alten 
Musterraumprogramme ein Bedarf von 4 Klassenräumen und 1 Mehrzweckraum pro Zug zugrunde 
gelegt.  
Für den Offenen Ganztag wurde unabhängig von der  Anzahl der tatsächlich gebildeten OGS -
Gruppen pro Zug ein Betreuungsraum vorgesehen. Die Einhaltung des 2004 beschlossenen 
Raumstandards von je 1 Betreuungsraum pro gebildeter OGS -Gruppe könnte nur durch den Bau 
zusätzlicher Betreuungsräume eingehalten we rden. Deshalb wird eine multifunktionale Nutzung 
der Schulgebäude zugrunde gelegt. 
Darüber hinaus wurden für Inklusion entsprechend dem Ratsbeschluss pro Zug ein 
Differenzierungsraum von 20 – 30 qm sowie pro Schule ein Personal- und Beratungsraum von ca. 
20 qm berücksichtigt.

- 4 - 
V/0269/2015 
 
2.1 Nikolaischule Wolbeck 
 
Im Schulgebäude der Nikolaischule Wolbeck sind folgende Räume vorhanden: 
 
18 Unterrichtsräume (Klassen- und Mehrzweckräume) 
  4 Differenzierungsräume  
  1 Küche und 1 Speiseraum 
  4 OGS-Betreuungsräume 
sowie Verwaltungsräume, Nebenräume und ein Forum. 
 
Unter Berücksichtigung der o.g. Grundlagen besteht bei einer Vierzügigkeit ein Raumbedarf von  
20 Unterrichtsräumen (16 Klassen- und 4 Mehrzweckräume),  
4 Differenzierungsräumen,  
1 Küche und 1 Speiseraum sowie  
4 OGS-Betreuungsräumen. 
sowie Verwaltungsräume, Nebenräume und ein Forum. 
 
 
Aus der Gegenüberstellung ergibt sich ein Defizit von 2 Unterrichtsräumen. Die vorhandene und 
auch die geplanten beiden zusätzlichen Fertigbauklassen sind bei dieser Betrachtung  nicht 
berücksichtigt, da diese nach Fertigstellung des neuen Grundschulgebäudes in Wolbeck -Nord 
wieder abgebaut werden sollen.  
Als Raumprogramm für die Erweiterung in Massivbau wird deshalb die Schaffung von 2 
Unterrichtsräumen vorgeschlagen.  
 
Im Schulj ahr 2014/15 nehmen 158 Kinder in 6 Gruppen am Offenen Ganztag teil.  Nach der 
Bedarfsabfrage werden im kommenden Schuljahr 7 Gruppen zu bilden sein.  
 
Bei der Ermittlung des Raumprogramms sind entsprechend der Zügigkeit 4 OGS -
Betreuungsräume berücksichtigt worden. Sofern der 2004 beschlossene Raumstandard von einem 
Betreuungsraum je gebildeter OGS -Gruppe vorgesehen werden sollte, müssten für die 7 OGS -
Gruppen 3 zusätzliche Betreuungsräume gebaut werden –bzw. unter Berücksichtigung weiter 
steigender OGS-Zahlen sogar noch mehr Räume. 
 
Entsprechend dem Ratsauftrag ist deshalb mit der Schulleitung abgestimmt worden, inwieweit 
unter Berücksichtigung einer multifunktionalen Nutzung der Räumlichkeiten sowohl die 
Anforderungen an Unterricht als auch Inklusion und Off enem Ganztag mit dem vorgeschlagenem 
Raumprogramm erfüllt werden können. Im Ergebnis wurde dies von der Schulleitung bestätigt. 
Voraussetzung ist allerdings die multifunktionale Ausstattung der Räumlichkeiten. Zurzeit werden 
zusammen mit der Schulleitung, Vertreterinnen des Lehrerkollegiums und Mitarbeiterinnen aus 
dem Offenen Ganztag Konzepte für die multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten erarbeitet. 
Dies umfasst sowohl inhaltliche/ pädagogische Aspekte als auch die Ausstattung der Räume mit 
flexiblem Mobiliar und zusätzlichem Schrankraum. Die multifunktionale Nutzung der Räume 
erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Abstimmung.  
Es ist beabsichtigt, zum kommenden Schuljahr 3 Räume multifunktional auszustatten. 
 
Die Schulleitung hat darauf hingewiesen, dass die Küche und der Speiseraum bei den steigenden 
OGS-Teilnehmerzahlen sowohl technisch als auch räumlich an die Grenzen stoßen. Unabhängig 
von der praktizierten Essensorganisation in mehreren Schichten sind in nächster Zeit f ür diesen 
Bereich Lösungen zu entwickeln. Diese können von weiteren organisatorischen Lösungen wie z.B. 
dem Essen in den Betreuungsräumen bis zur Erweiterung des Speiseraumes reichen. Das Essen 
in Betreuungsräumen, das in vielen anderen Schulen aufgrund de r begrenzten Kapazitäten in den 
Speiseräumen bereits praktiziert wird, wird von der Nikolaischule Wolbeck allerdings als sehr 
problematisch angesehen. Eine Entscheidung darüber kann aber losgelöst von der nunmehr 
vorgesehenen Erweiterung um 2 Unterrichtsräume getroffen werden.

- 5 - 
V/0269/2015 
 
Die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in Massivbau ist voraussichtlich 
mit Investitionskosten in Höhe von 710.000 € verbunden. 
 
2.2 Neubau zweizügiges Grundschulgebäude 
 
Das vorgeschlagene Raumprogramm wurde  im Wesentlichen auf der Grundlage der o.g. 
Raumstandards entwickelt. Abweichend davon wurde lediglich ein  3. Betreuungsraum 
berücksichtigt. Dieser wird im Hinblick auf die aus dem Kita -Bereich bereits erkennbar steigenden 
Schülerzahlen vorgesehen. Der Spe iseraum soll eine Fläche von 90 qm erhalten, um 
ausreichende Platzkapazitäten zu ermöglichen. Die Erfahrungen zeigen, dass die in den meisten 
Schulen vorhandenen Speiseräume in Klassenraumgröße (ca. 60 qm) trotz der Organisation der 
Mittagsverpflegung in m ehreren Schichten an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese moderate 
Ausweitung des Raumprogramms erscheint für den Neubau eines kompletten zweizügigen 
Schulgebäudes vertretbar und zukunftsgerecht.  
Die multifunktionale Nutzung des Schulgebäudes kann bereits bei der Planung des Gebäudes und 
der Möblierung berücksichtigt werden. Auch kann das zu entwickelnde pädagogische Konzept 
darauf abgestellt werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch bei dem Neubau mit dem 
vorgeschlagenen Raumprogramm die Anforderu ngen an Unterricht, Offenem Ganztag und 
Inklusion erfüllt werden können. 
 
Der Neubau wird in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstraße/ Grenkuhlenweg mit dem als 
Anlage 1 beigefügtem Raumprogramm einschl. der erforderlichen Außenanlagen errichtet. 
Die Errichtung ist voraussichtlich mit Investitionskosten in Höhe von 8.760.000 € verbunden. 
 
 
3. Weiteres Vorgehen 
 
Die Festlegung der Raumprogramme ist Voraussetzung für die weiteren Planungsschritte.  
Nach dem Beschluss werden a uf der Grundlage der Raumprogramme die weiteren Schritte 
eingeleitet: 
- die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule wird in Angriff genommen und 
- für den Neubau des Grundschulgebäudes wird ein VOF -Verfahren mit vorgeschaltetem 
Wettbewerbsverfahren vorbereitet. 
Die zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erforderlichen Aufwendungen und Ausgaben 
werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2016 ff. angemeldet. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Raumprogramm für den Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Wol-
  beck 
Anlage 2 Lageplan Grundstück Middelerstraße / Grenkuhlenweg 
Anlage 3 Kostenermittlung Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes 
Anlage 4 Kostenermittlung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck

Anlage 1 Vorlage V_0269_2015 Raumprogramm

865 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0269/2015 
Raumart Anzahl 
Größe 
je Raum 
qm 
gesamt 
qm 
Unterricht 
Unterrichtsraum 8 65 520 
Differenzierungsraum (Inklusion) 2 20 - 30 50 
Mehrzweckraum 2 75 150 
OGTS 
Küche (evtl. incl. Nebenräume) 1 ca. 30 30 
Speiseraum 1 ca. 90 90 
Betreuungsraum 3 ca. 65 195 
Büroraum 1 ca. 15 -20 18 
Verwaltung 
Lehrerbereich 
(einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca. 90 90 
Sekretariat 1 ca. 25 25 
sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 
Personal- und Beratungsraum (Inklusion) 1 ca. 20 20 
Forum 1 150 150 
Nebenräume 
Lehrmittelraum 35 35 
Serverraum 1 ca. 10 10 
Sporthalle 1 15 x 27 405 
zuzügl. Nebenräume wie z.B. 
Lagerräume/Archiv/Aktenlager 
Haus-Technikräume 
Pausen- und  Stunden-WC`s, Lehrer-WC`s 
Behinderten-WC 
Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes 
mit Flächen für den Offenen Ganztag und Inklusion 
Raumprogramm

Anlage 4 Vorlage V_0269_2015 Kosten Erw. Nikolaischule

813 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement

Grobkostenrahmen

ERMITTLUNG nach DIN 276

Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der
benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor.

PROJEKT ULE WOLBECK

ie BGF
KOSTENERMITTLUNG TKOSTENANSATZ

KG 100 Grundstück

Herrichten+Erschließen

25.000,00€

pauschler Ansat

Bauwerk - Baukonstruktion

Zulage Anbau an Bestand 10% 31.762,50€

Bauwerk - TGA

Zulage Anbau an Bestand 10%

Anpassunger 65.000,00 €

Ausstattung
. Klassenräume 15.000,00 €

Baunebenkosten

Nebenkosten und Honorare
nach HOAI 2013

r ranren

0,00€

680.000,00 €

Steigerung |Baupreisindex bis 2017 30.000,00 €

710.000,00 €

Grundlagen: Standort Am Wigbold , Annnahme BGF 275 qm
Konzeptvariante Lineartyp 3

aufgestellt, 30.04.2015, Harald Koops

Ga Abu.

Koops Söhlke Mümker

Anlage 2 Vorlage V_0269_2015 Lageplan

137 Zeichen

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Beratungsverlauf (7)

21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 32.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grenkuhlenweg
  • Am Wigbold
  • Middelerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0269/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37