V/0269/2015
Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck
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Anlage 3 Vorlage V_0269_2015 Kosten Neubau Grundschule
812 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement ERMITTLUNG nach DIN Grobkostenrahmen Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor. PROJEKT 2 -zügige GRUNDSCHULE WOLBECK mit OGTS incl. Sporthalle - Bezugsgröße erforderliche BGF [KOSTENERMITTLUNG Grundstück 75.000,00 € .829.750,00 € 1.139.050,00 € KG 400 Bauwerk - TGA Schulteil 821.975,00€ Sporthalle 407.550,0 Aussenanlagen 14.362 qm Grundstück abzc 1.250 am U} auung bei 1.060.000,00€ 20.000,01 95:000;01 [Nebenkosten und Honorar 2013 inderer rfahren 8.110.000,00 € Steigerung [Baupreisindex bis 2019 650.000,00 € KOSTENANSATZ 2019 Grundlagen: Standort Grenkuhlenweg , Grundstücksgröße 14.362 qm Annnahme BGF 3.400 qm aufgestellt, 30.04.2015, Harald Koops RE, Koops Söhlke
Beschlussvorlage
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V/0269/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck
hier: Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck und Raumprogramm für den Neubau eines
zweizügigen Grundschulgebäudes in Wolbeck (Errichtungsbeschlüsse für die Baumaßnahmen)
Beratungsfolge
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
02.06.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
17.06.2015 Rat Entscheidung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für den Neubau eine s zweizügigen
Grundschulgebäudes in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./ Grenkuhlenweg
(Lageplan s. Anlage 2) wird zugestimmt. Bei den Planungen wird eine multifunktionale
Nutzung der Räumlichkeiten sowohl für Unterricht, Offenen Ganztag und Inklusion
berücksichtigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen für den
Grundschulneubau ein VOF -Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren
vorzubereiten und den Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie
anschließend den Baubeschluss herbeizuführen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer multifunktionalen Nutzung des Schulgebäudes
an der Nikolaischule Wolbeck unter Berücksichtigung der beschlossenen Erweiterung um 2
Unterrichtsräume in Massivbau sowohl die Raumbedarfe einer vierzügigen Grundschule für
den Unterricht als auch die Anforderungen für den Offenen Ganztag und die Inklusion erfüllt
werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0269/2015
Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
492 40 11
E-Mail:
Haase@stadt-muenster.de
Datum:
28.04.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0269/2015
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck
auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0111/2015/1. Erg. „Schülerprognose für die
städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ beschlossenen
Raumprogramms zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigen den Schülerzahlen und notwendigen
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für
Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen
abzusichern sind.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind Planungsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt
veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel
u.a. für
Erw. Nikolaischule
Wolbeck und
Neubau
Grundschulgebäude
Wolbeck-Nord
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass voraussichtlich Investitionskosten für d as beabsichtigte neue
zweizügige Grundschulgebäude in Wolbeck (Ziffer 1) in Höhe von 8.760.000 € (Kostenermittlung s.
Anlage 3) und für die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in
Höhe von 710.000 € (Kostenermittlung s. Anlage 4) entstehen werden.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Finanzmittel im Rahme n der Etatplanung für
das Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich bereitgestellt werden müssen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor der eigentlichen Etatberatung für die Jahre 2016 ff. erfolgt.
Begründung:
1. Ratsbeschluss vom 25.03.2015 auf der Grundlage der Vorlage V/0111/2015/1. Erg.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 die Schülerprognose für die städt. Grundschulen, die
bis zum Schuljahr 2020/21 von einem erheblichen Zuwachs ausgeht, zur Kenntnis genommen.
Auch für den Stadtteil Wolbeck sind nach der Schülerprognose erheblich steigende Schüler - und
Klassenzahlen zu erwarten, sodass ein Bedarf von 6 Grundschulzügen zu erwarten ist. Dieser
Bedarf kann in dem knapp vierzü gigen Grundschulgebäude der Nikolaischule Wolbeck nicht g e-
deckt werden.
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V/0269/2015
Deshalb hat der Rat dem Ankauf und der Aufstellung von 2 Fertigbauklassen auf dem Schulgelä n-
de der Nikolaischule Wolbeck spätestens zum Schuljahr 2016/17 zugestimmt. Damit soll übe r-
gangsweise der zusätzliche Bedarf bis zur Fertigstellung des neuen zweizügigen Grundschulg e-
bäudes in Wolbeck-Nord aufgefangen werden.
Der Rat hat die Verwaltung außerdem beauftragt,
- die Rahmenbedingungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zwe iten
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstraße/ Grenkuhlenweg zu
ermitteln und
- die planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung des
Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2 Unterrichtsr äume als Au s-
bau zur vollen Vierzügigkeit zu erarbeiten.
Der Rat hat allerdings das vorgeschlagene Raumprogramm für den Neubau des zweizügigen
Grundschulgebäudes nicht beschlossen, sondern die Verwaltung beauftragt,
- für den Neubau ein Raumprogramm unter Berücksichtigung der geltenden Standards für
den Offenen Ganztag und die Inklusion mit den weiteren Beschlussvorlagen vorzulegen
und
- zur Einhaltung der vom Rat beschlossenen Raumstandards für den Offenen Ganztag und
die Inklusion bei den vorgesehenen Erwei terungs- und Neubaumaßnahmen im Austausch
mit den Schulen Vorschläge für eine multifunktionale Nutzbarkeit von Unterrichts - und
Mehrzweckräumen, die sich an einer flexiblen Nutzung für die verschiedenen unterrichtl i-
chen und außerunterrichtlichen Anforderun gen des Schulbetriebs orientieren, zu entw i-
ckeln.
2. Raumprogramme
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 Beschlüsse über Raumstandards im Offenen Gan z-
tag (vgl. Vorlage V/0661/2014/1. Erg.) und zur räumlichen Ausstattung von Schulen des gemei n-
samen Lernens (vgl. Vorlage V/0743/2014/2. Erg.) gefasst.
Der Rat hat beschlossen, zwar prinzipiell die im Jahr 2004 beschlossenen Raumstandards für den
Offenen Ganztag (1 Betreuungsraum pro OGS -Gruppe) beizubehalten, aber die bestehenden
Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für Angebote des Offenen Ganztags zu
nutzen. Insbesondere an den Schulen, an denen diese Raumstandards nur durch die Schaffung
neuer Flächen umgesetzt werden könnten, kann bei Vorlage eines entsprechenden pädagog i-
schen Raumkonzeptes davon abgewichen werden. Die räumlichen Bedarfe des Offenen Ganztags
und der Inklusion sind im Zusammenhang zu betrachten und schulspezifische Umsetzungsmö g-
lichkeiten zu erarbeiten.
Mit dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen hat der Rat beschl ossen, in Schulen des
gemeinsamen Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - und Entwicklungsstörungen
(LES) für die Primarstufe pro Zug ein en Differenzierungsraum von 20 – 30 qm sowie pro Schule
einen Personal- und Beratungsraum von ca. 20 qm zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung des Raumbedarfes wurde für den Unterrichtsbereich entsprechend der alten
Musterraumprogramme ein Bedarf von 4 Klassenräumen und 1 Mehrzweckraum pro Zug zugrunde
gelegt.
Für den Offenen Ganztag wurde unabhängig von der Anzahl der tatsächlich gebildeten OGS -
Gruppen pro Zug ein Betreuungsraum vorgesehen. Die Einhaltung des 2004 beschlossenen
Raumstandards von je 1 Betreuungsraum pro gebildeter OGS -Gruppe könnte nur durch den Bau
zusätzlicher Betreuungsräume eingehalten we rden. Deshalb wird eine multifunktionale Nutzung
der Schulgebäude zugrunde gelegt.
Darüber hinaus wurden für Inklusion entsprechend dem Ratsbeschluss pro Zug ein
Differenzierungsraum von 20 – 30 qm sowie pro Schule ein Personal- und Beratungsraum von ca.
20 qm berücksichtigt.
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V/0269/2015
2.1 Nikolaischule Wolbeck
Im Schulgebäude der Nikolaischule Wolbeck sind folgende Räume vorhanden:
18 Unterrichtsräume (Klassen- und Mehrzweckräume)
4 Differenzierungsräume
1 Küche und 1 Speiseraum
4 OGS-Betreuungsräume
sowie Verwaltungsräume, Nebenräume und ein Forum.
Unter Berücksichtigung der o.g. Grundlagen besteht bei einer Vierzügigkeit ein Raumbedarf von
20 Unterrichtsräumen (16 Klassen- und 4 Mehrzweckräume),
4 Differenzierungsräumen,
1 Küche und 1 Speiseraum sowie
4 OGS-Betreuungsräumen.
sowie Verwaltungsräume, Nebenräume und ein Forum.
Aus der Gegenüberstellung ergibt sich ein Defizit von 2 Unterrichtsräumen. Die vorhandene und
auch die geplanten beiden zusätzlichen Fertigbauklassen sind bei dieser Betrachtung nicht
berücksichtigt, da diese nach Fertigstellung des neuen Grundschulgebäudes in Wolbeck -Nord
wieder abgebaut werden sollen.
Als Raumprogramm für die Erweiterung in Massivbau wird deshalb die Schaffung von 2
Unterrichtsräumen vorgeschlagen.
Im Schulj ahr 2014/15 nehmen 158 Kinder in 6 Gruppen am Offenen Ganztag teil. Nach der
Bedarfsabfrage werden im kommenden Schuljahr 7 Gruppen zu bilden sein.
Bei der Ermittlung des Raumprogramms sind entsprechend der Zügigkeit 4 OGS -
Betreuungsräume berücksichtigt worden. Sofern der 2004 beschlossene Raumstandard von einem
Betreuungsraum je gebildeter OGS -Gruppe vorgesehen werden sollte, müssten für die 7 OGS -
Gruppen 3 zusätzliche Betreuungsräume gebaut werden –bzw. unter Berücksichtigung weiter
steigender OGS-Zahlen sogar noch mehr Räume.
Entsprechend dem Ratsauftrag ist deshalb mit der Schulleitung abgestimmt worden, inwieweit
unter Berücksichtigung einer multifunktionalen Nutzung der Räumlichkeiten sowohl die
Anforderungen an Unterricht als auch Inklusion und Off enem Ganztag mit dem vorgeschlagenem
Raumprogramm erfüllt werden können. Im Ergebnis wurde dies von der Schulleitung bestätigt.
Voraussetzung ist allerdings die multifunktionale Ausstattung der Räumlichkeiten. Zurzeit werden
zusammen mit der Schulleitung, Vertreterinnen des Lehrerkollegiums und Mitarbeiterinnen aus
dem Offenen Ganztag Konzepte für die multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten erarbeitet.
Dies umfasst sowohl inhaltliche/ pädagogische Aspekte als auch die Ausstattung der Räume mit
flexiblem Mobiliar und zusätzlichem Schrankraum. Die multifunktionale Nutzung der Räume
erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Abstimmung.
Es ist beabsichtigt, zum kommenden Schuljahr 3 Räume multifunktional auszustatten.
Die Schulleitung hat darauf hingewiesen, dass die Küche und der Speiseraum bei den steigenden
OGS-Teilnehmerzahlen sowohl technisch als auch räumlich an die Grenzen stoßen. Unabhängig
von der praktizierten Essensorganisation in mehreren Schichten sind in nächster Zeit f ür diesen
Bereich Lösungen zu entwickeln. Diese können von weiteren organisatorischen Lösungen wie z.B.
dem Essen in den Betreuungsräumen bis zur Erweiterung des Speiseraumes reichen. Das Essen
in Betreuungsräumen, das in vielen anderen Schulen aufgrund de r begrenzten Kapazitäten in den
Speiseräumen bereits praktiziert wird, wird von der Nikolaischule Wolbeck allerdings als sehr
problematisch angesehen. Eine Entscheidung darüber kann aber losgelöst von der nunmehr
vorgesehenen Erweiterung um 2 Unterrichtsräume getroffen werden.
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V/0269/2015
Die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in Massivbau ist voraussichtlich
mit Investitionskosten in Höhe von 710.000 € verbunden.
2.2 Neubau zweizügiges Grundschulgebäude
Das vorgeschlagene Raumprogramm wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der o.g.
Raumstandards entwickelt. Abweichend davon wurde lediglich ein 3. Betreuungsraum
berücksichtigt. Dieser wird im Hinblick auf die aus dem Kita -Bereich bereits erkennbar steigenden
Schülerzahlen vorgesehen. Der Spe iseraum soll eine Fläche von 90 qm erhalten, um
ausreichende Platzkapazitäten zu ermöglichen. Die Erfahrungen zeigen, dass die in den meisten
Schulen vorhandenen Speiseräume in Klassenraumgröße (ca. 60 qm) trotz der Organisation der
Mittagsverpflegung in m ehreren Schichten an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese moderate
Ausweitung des Raumprogramms erscheint für den Neubau eines kompletten zweizügigen
Schulgebäudes vertretbar und zukunftsgerecht.
Die multifunktionale Nutzung des Schulgebäudes kann bereits bei der Planung des Gebäudes und
der Möblierung berücksichtigt werden. Auch kann das zu entwickelnde pädagogische Konzept
darauf abgestellt werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch bei dem Neubau mit dem
vorgeschlagenen Raumprogramm die Anforderu ngen an Unterricht, Offenem Ganztag und
Inklusion erfüllt werden können.
Der Neubau wird in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstraße/ Grenkuhlenweg mit dem als
Anlage 1 beigefügtem Raumprogramm einschl. der erforderlichen Außenanlagen errichtet.
Die Errichtung ist voraussichtlich mit Investitionskosten in Höhe von 8.760.000 € verbunden.
3. Weiteres Vorgehen
Die Festlegung der Raumprogramme ist Voraussetzung für die weiteren Planungsschritte.
Nach dem Beschluss werden a uf der Grundlage der Raumprogramme die weiteren Schritte
eingeleitet:
- die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule wird in Angriff genommen und
- für den Neubau des Grundschulgebäudes wird ein VOF -Verfahren mit vorgeschaltetem
Wettbewerbsverfahren vorbereitet.
Die zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erforderlichen Aufwendungen und Ausgaben
werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2016 ff. angemeldet.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Raumprogramm für den Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Wol-
beck
Anlage 2 Lageplan Grundstück Middelerstraße / Grenkuhlenweg
Anlage 3 Kostenermittlung Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes
Anlage 4 Kostenermittlung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck
Anlage 1 Vorlage V_0269_2015 Raumprogramm
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Anlage 1 zur Vorlage V/0269/2015 Raumart Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht Unterrichtsraum 8 65 520 Differenzierungsraum (Inklusion) 2 20 - 30 50 Mehrzweckraum 2 75 150 OGTS Küche (evtl. incl. Nebenräume) 1 ca. 30 30 Speiseraum 1 ca. 90 90 Betreuungsraum 3 ca. 65 195 Büroraum 1 ca. 15 -20 18 Verwaltung Lehrerbereich (einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca. 90 90 Sekretariat 1 ca. 25 25 sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 Personal- und Beratungsraum (Inklusion) 1 ca. 20 20 Forum 1 150 150 Nebenräume Lehrmittelraum 35 35 Serverraum 1 ca. 10 10 Sporthalle 1 15 x 27 405 zuzügl. Nebenräume wie z.B. Lagerräume/Archiv/Aktenlager Haus-Technikräume Pausen- und Stunden-WC`s, Lehrer-WC`s Behinderten-WC Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit Flächen für den Offenen Ganztag und Inklusion Raumprogramm
Anlage 4 Vorlage V_0269_2015 Kosten Erw. Nikolaischule
813 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement Grobkostenrahmen ERMITTLUNG nach DIN 276 Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor. PROJEKT ULE WOLBECK ie BGF KOSTENERMITTLUNG TKOSTENANSATZ KG 100 Grundstück Herrichten+Erschließen 25.000,00€ pauschler Ansat Bauwerk - Baukonstruktion Zulage Anbau an Bestand 10% 31.762,50€ Bauwerk - TGA Zulage Anbau an Bestand 10% Anpassunger 65.000,00 € Ausstattung . Klassenräume 15.000,00 € Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 r ranren 0,00€ 680.000,00 € Steigerung |Baupreisindex bis 2017 30.000,00 € 710.000,00 € Grundlagen: Standort Am Wigbold , Annnahme BGF 275 qm Konzeptvariante Lineartyp 3 aufgestellt, 30.04.2015, Harald Koops Ga Abu. Koops Söhlke Mümker
Anlage 2 Vorlage V_0269_2015 Lageplan
137 Zeichen
f 4 Seze yomsınıa Gomualynyusıd LOEZIHENU SLOZ’Z0'60 !unyeg z821: 1 geisyen ypIsueyonug % % a j £ : E / er SE NISGOAA-E HETESEO nn
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grenkuhlenweg
- Am Wigbold
- Middelerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0269/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37