V/0106/2016
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2016
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Vorlage Nr. 106-2016, Anlage 2
5666 Zeichen
.
Anlage 2 zur üffentlichen Beschlussvorlage er den Rat W/0106/2D16 .
a
Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. - Postfach 48 03 46 - 48165 Hiltrup wen MSc ie £
. u
Stadt Münster HILIRUP EN. Ss
Ordnungsamt / Frau Schulz Gemei BRD
48127 Münster ORDNUNESEKT ur . me
NUNGSANT Müngrep
29.01.2074 Geschäftsstelle
7 . Wirtschaft: d Hiltı V.
14 Münster, 22.01.2016 Wirtschaftsverbund HitTUP e.V
48165 Münster-Hiltrup
Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
. www.wvh-ev.de
info@wvh-ev.de
Hier: Antrag für 22.05.2015, 21.08.2015 und 27.11.2015
Der Vorstand:
Sehr geehrte Damen und Herren, Torben Fleischer
Sehr geehrte Frau Schulz, (Vorstandssprecher)
Postbank Finanzberatung AG/
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglieder des a he nanieg 85
Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. dahingehend verständigt, für das Jahr 2015 drei 48165 Münster
verkaufsoffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5 Stunden (13-18Uhr) für Hiltrup Tel. 02501 444056
.zu beantragen: . . . Joachim Schilling
Getränke Roth
1. Sonntag, 22.05.2016, 13-18Uhr Hansestraße 27-29
im Rahmen des 23. Hiltruper Frühlingsfestes a aı7g
2. Sonntag, 21.08.2016, 13-18Uhr
im Rahmen des 6. Hiltruper Weinfestes OEL, Anlers ngen
3. Sonntag, 27.11.2016, 13-18Uhr An der Alten Kirche 2
im Rahmen des 11. Hiltruper Lichterfestes 48165 Münster
. Tel. 02501 4994
Hiltrup ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohnstandort Kathrin Lutterbeck
großer Beliebtheit erfreut, sondern auch ein beliebter Einkaufsstandort, nicht nur für Deutsche Bank PGK-AG
die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen, ist. Die Kaufleute wie auch die sonstigen a n
unster
Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr bemüht durch ein attraktives Angebot die 721. 02501 278312
Beliebtheit des Stadtteils zu erhalten und weiter auszubauen. Auch die Events in .
* Zusammenhang mit verkaufsoffenen Sonntagen erfreuen sich großer Beliebtheit weit Oliver Schmidt
über die eigenen Stadtgrenzen hinaus. Pflegebüro Schmidt ©
Marktallee 66
Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als „roter Faden“ a e9a3480
bewährt hat und dazu beiträgt, dass sich das jeweilige Event als Stadtteilfest und nicht
als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstaltungen diverser Akteure
wahrgenommen wird. . “
! . . Bankverbindung:
| Sonntag, 22.05.2016 Volksbank Münster eG
23. Hiltruper Frühlingsfest “ {BLZ 401 600 50) 100 59 15
i 300
Das Hiltruper Frühlingsfest hat bereits eine mehrjährige Tradition und ist immer Amtsgericht Münster VR 4751
wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie auch solche aus St.-Nr. 336/5810/363 .
dem . :
Umland öder aus anderen Stadtteilen Münsters. Es findet traditionell über 2 Tage
statt, °
in 2016 am Samstag, den 21.05. und Sonntag, den 22.05.2016. Es ist ein Straßenfest
mit 2 tägigem Vollprogramm. Auf 3 Bühnen werden Shows stattfinden. Es wird ein
großartiges Programm für Kinder mit vielen Ausstellungen und Aktionen rund um das
Thema Familie geben. . \ .
Da das Frühlingsfest eine etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem großen Zulauf
auch von außerhalb zu rechnen. j
Somntag, 21.08.2016
6. Hiltruper Weinfest
Wie auch in den letzten Jahren wollen wir das Weinfest in 6. Auflage feiern. Die
Erfolge und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dieses Fest mit seinen
kulinarischen Köstlichkeiten passend zum und rund um das Thema Wein die Hiltruper
Bürgerinnen und Bürger in sommerlicher Atmosphäre unterhält und begeistert.
Zusätzlich sorgt dafür die Live Musik auf der Bühne an der St. Clemenskirche.
Das Motto „Genuss für alle Sinne“ findet nicht nur auf dem Weinfest an der
St. Clemenskirche statt, sondern zieht sich über die komplette Marktallee. Unsere
Mitglieder und Kaufleute begeistern auch hier die Besucher an zwei Tagen mit
besonderen Aktionen und außergewöhnlichem Ambiente.
Sonntag, 27.11.2016
Lichterfest
Am 28.11.2015 hat zum 10. mal das Hiltruper Lichterfest statt gefunden. Dabei wurde
es zum 3 mal durch den Landlust Winterzauber des Landwirtschaftsverlages und zum
5 mal durch den Hiltruper Kulturbahnhof begleitet. Die Zusammenarbeit hat sofort
Früchte getragen und ist zu einem sehr erfolgreichen Fest mit stark überregionalem
Zulauf vom Niederrhein bis Ostwestfalen und zur holländischen Grenze geworden.
Das Zusammenführen dieser Veranstaltungen ergab in der Wahrnehmung aller
Hiltruper Bürger und auswärtiger Besucher eine besondere Attraktivität für den
Stadtteil Hiltrup. . .
Unter diesem Aspekt ist in diesem Jahr ebenfalls ein gemeinsamer Termin für diese j
Veranstaltung am 26.+27.11.2016 geplant. Da die-Hiltruper Einkaufsvielfalt über die
Maße hinaus durch Ihre vielen inhabergeführten Geschäfte lebt, ist es wichtig, diese
in Ihrer Arbeit und Ihrem Bestreben für Hiltrup, mit einem verkaufsoffenen Sonntag
zu unterstützen.
Der Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die
Attraktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu fördern. Für
die Identifizierung der Bürger mit Ihrem Stadtteil sehen wir solche Feste als
unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen verbundene Aufwand ist
jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen Einzelhändler sich auch mittels einer
Verkaufsöffnung an diesen Events beteiligen können. Gerade für auswärtige Besucher
ist die Kombination der Einkaufsmöglichkeit mit dem besonderen Flair eines
Stadtteilfestes eine besondere Attraktivität.
Wir bitten Sie, unserem Antrag für drei verkaufsoffene Sonntage, zu zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
WVH Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V.
-der Vorstand-
Oliver Ahlers Torben Fleischer. Joachim Schilling
Kathrin Lutterbeck Oliver Schmidt
Beschlussvorlage
6408 Zeichen
V/0106/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2016
Beratungsfolge
24.02.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
02.03.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Der WVH Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. beantragt mit Schreiben vom 22.01.2016, hier eingega n-
gen am 29.01.2016, für den Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, im Kalenderjahr 2016 an
folgenden Sonntagen die Verkaufszeiten jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr freizugeben:
Sonntag, 22.05.2016 aus Anlass des 23. Hiltruper Frühlingsfestes,
Sonntag, 21.08.2016 aus Anlass des 6. Hiltruper Weinfestes,
Sonntag, 27.11.2016 (1. Advent) aus Anlass des 11. Hiltruper Lichterfestes.
Der Antrag vom 22.01.2016 ist als Anlage 2 beigefügt.
Vorlagen-Nr.:
V/0106/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulz
Ruf:
492 32 65
E-Mail:
SchulzElke@stadt-muenster.de
Datum:
12.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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Für den Bereich der Stadt Münster wurden für das Kalenderjahr 2016 bisher folgende verkaufso ffene
Sonntage genehmigt:
Verordnung
vom
Termin Anlass Stadtbezirk Ort der Sonntag s-
öffnung
29.06.1998 letzter Sonntag
im September
25.09.2016
Handorfer Herbst Münster-Ost im Zusammenhang
bebauter Ortsteil
Handorf
23.05.2002 erster Sonntag
im August
07.08.2016
Hammer Str a-
ßenfest
Münster-Mitte Hammer Straße
(Ludgeriplatz bis A u-
gustastraße)
19.07.2004 erster Son ntag
im Oktober
02.10.2016
Volksfest am
Mittelpunkt des
Münsterlandes
Münster-West Gewerbegebiet „Haus
Uhlenkotten“
17.09.2015 08.05.2016
30.10.2016
Hansefest
Herbstsend
Münster-Mitte,
Altstadt / Bah n-
hofsviertel
Altstadt / Bahnhof s-
viertel
Folgende weitere Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen liegen vor:
Antrag des Handelsverbands Nordrhein -Westfalen im Zusammenhang mit der ISI Initiative
starke Innenstadt Münster vom 31.01.2016, eingegangen am 04.02.2016, für die Freigabe der
Verkaufszeiten jeweils am 2. Advent für die Jahre 2016 bis 2019 und Freigabe der Ve r-
kaufszeiten anlässlich der Veranstaltungen Hansetag und Herbstsend für die Jahre 2017
bis 2019,
Antrag der Aktions - und Werbegemeinschaft Hammer Straße e. V. vom 04.02.2016 für di e
Freigabe der Verkaufszeiten jeweils am 2. Advent für die Jahre 2016 bis 2019.
Telefonisch wurde durch den 1. Vorsitzenden der Werbegemeinschaft Kinderhaus e. V. ein Antrag
auf Freigabe von Verkaufszeiten an einem Sonntag im Kalenderjahr 2016 für den Sta dtbezirk Müns-
ter-Nord, Ortsteil Kinderhaus, angekündigt. Dieser Antrag soll fristgerecht bis zum 15.02.2016 eing e-
hen.
Die Entscheidungen über diese drei Anträge werden wegen der Erfordernisse der Anhörungen der
entsprechenden Stellen erst für die Ratssitzung am 11.05.2016 vorbereitet.
Die gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) zur Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn - und Feiertagen im
Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hi ltrup, für das Kalenderjahr 2016 werden erfüllt. Im Einze lnen
handelt es sich um folgende Voraussetzungen:
vier Sonn - und Feiertage, an denen Verkaufszeiten freigegeben werden, werden in dem
Stadtbezirk Münster-Hiltrup nicht überschritten,
11 Sonn- und Feiertage, an denen Verkaufszeiten freigegeben wurden, werden , bezogen auf
das gesamte Stadtgebiet Münster, nicht überschritten,
Anlässe sind vorhanden,
es sind für den Bereich der Stadt Münster nur zwei Adventssonntage betroffen: verkaufsoffen
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup am 27.11.2016 (1. Advent) und vorliegende An-
träge für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt /Bahnhofsviertel und für den Bereich Hammer
Straße jeweils für den 04.12.2106 (2. Advent),
die Hauptgottesdienstzeit wird nicht berührt,
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V/0106/2016
die Dauer von fünf Stunden wird nicht überschritten,
die zuständigen Stellen, Gewerkschaft ver.di, Arbeitgeber - und Wirtschaftsverbände, Kirchen,
die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster wu r-
den angehört (Anmerkung: Das Stadtkomitee der Katholiken in der Stadt Münster tritt weite r-
hin für den Erhalt des freien Sonntags ein. Alle weiteren eingegangenen Stellungnahmen
brachten keine Bedenken gegen die beabsichtigte Sonntagsöffnung zum Ausdruck),
der beantragte Adventssonntag ist nicht von der Freigabe der Verkaufszeiten gem. § 6 Abs. 5
LÖG NRW ausgenommen.
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem L a-
denschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005, Ra tsbeschluss vom 12.03.2008,
V/0027/2008 und Ratsbeschluss vom 11.02.2015, V/0938/2014) aufgeführten Eckpunkte werden ei n-
gehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden or d-
nungsbehördlichen Verordnung werden die S onntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe
genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien
der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“
oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die schriftliche Antragsform unter Benennung
konkreter Termine und drei Monate vor der Veranstaltung wird eingehalten.
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe der Verkauf s-
zeiten an de n beantragten Sonntagen, 22.05.2016, 21.08.2016 und 27.11.2016 , liegen vor, so dass
dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung zu beschli e-
ßen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Vorlage Nr. 106-2016, Anlage 1
1828 Zeichen
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0106/2016 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2016 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Müns- ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 22.05.2016 anlässlich des stattfindenden 2 3. Hiltruper Früh- lingsfestes, an dem Sonntag 21.08.2016 anlässlich des stattfindenden 6 . Hiltruper Weinfes- tes und an dem Sonntag 27.11.2016 (1. Advent) anlässlich des stat tfindenden 11. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein . Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum Typ C: Grundversorgungszentrum Typ D: Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost (Osttor) Hiltrup -Ost (Am Roggenkamp)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Marktallee 66
- Ludgeriplatz
- Am Roggenkamp
- An der Alten Kirche 2
- Haus Uhlenkotten
- Hammer Straße
- Meesenstiege
- Hansestraße 27
- Kinderhaus
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0106/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37