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V/0845/2017/1

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1

Vorlagen 01.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

27897 Zeichen

V/0845/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 
und V/0328/2017/1 
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur 
Erweiterung von Schulgebäuden 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der 
Vorlage V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind 
(Anlage 1): 
 
Grundschulen: 
 
Bezirk Mitte 
Kreuzschule 
Martin-Luther-Schule 
Mauritzschule 
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten 
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel 
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule 
Pleisterschule 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
Bezirk Hiltrup 
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup 
Weiterführende Schulen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0845/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0845/2017/1 
 
Bezirk Mitte 
Erich-Klausener-Schule 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck 
 
 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umsetzung 
folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss). Die in dieser Vorlage veranschlagten Gesamt-
kosten der Maßnahmen aus den Machbarkeitsstudien werden vor der Ausführung in ein-
zelnen Baumaßnahmenbudgets nachgewiesen und beschlossen. 
 
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die 
baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen 
Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit 
vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss 
herbeizuführen: 
 
Bezirk Mitte 
Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € 
Anlage 2: Lageplan  
 
Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € 
Anlage 3: Lageplan  
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erwei-
terung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulge-
bäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrah-
men für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €  
Die Konkretisierung des Errichtungsbeschlusses auf den festzulegenden Standort wird im 
1. Quartal 2018 vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes 
 
Bezirk Ost 
Pleisterschule, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.750.000 € 
Anlage 5: Lageplan  
 
Matthias-Claudius-Schule Handorf, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit,  
Kostenrahmen ca. 6.596.000 € 
Anlage 6: Lageplan  
 
 
Bezirk Mitte 
Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.700.000 €  
 
sowie 
 
Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Kostenrahmen ca. 4.956.370 € 
Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle

- 3 - 
V/0845/2017/1 
2.2 Bezirk West – Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten 
 
Die Verwaltung wird beauftragt 
2.2.1 zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäu-
des mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle 
im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten (östliche Erweiterung südlicher Teil –
Kennziffer 562-07) ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durch-
zuführen, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 8.774.000 € (Kosten ohne Einfachsport-
halle) und 
2.2.2 anschließend den Baubeschluss nur für das Grundschulgebäude herbeizuführen, da zur 
Deckung des Schulsportbedarfs auch perspektivisch bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit 
(insgesamt 6 Züge in Albachten) keine weitere Sporthalle erforderlich ist. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
2.2.3 eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung einer Sporthalle zu einem spä-
teren Zeitpunkt getroffen wird. 
 
2.3 Bezirk Hiltrup - Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
 
 Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, Umbau im Bestand mit Einbindung der 
ehemaligen Johannesschule Hiltrup insgesamt zur 6-Zügigkeit, Clemensschule zur 2-Zügigkeit, 
Paul-Gerhardt-Schule zur 4-Zügigkeit, Umbau im Bestand, Kostenrahmen ca. 4.800.000 €  
 Anlage 8: Lageplan 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, mit den erforderlichen Planungen zum Umbau der Gebäude der 
Clemensschule Hiltrup, der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und der ehemaligen Johannesschule 
Hiltrup zu beginnen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
 Zusätzlich identifiziert die Verwaltung perspektivisch einen weiteren möglichen Standort 
für eine weitere 2-zügige Grundschule in Hiltrup-West zwecks Abdeckung möglicher Be-
darfe durch eventuell steigende Schülerzahlen in diesem Stadtgebiet. 
 
3. Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
3.1 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 10,5-Zügigkeit einen Kostenrahmen 
von ca. 14.076.000 € hat, 
3.2 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 11,5 Zügigkeit einen Kostenrahmen 
von ca. 15.967.000 € hat, 
3.3 eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst getroffen werden 
kann, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 
Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule auch eine Ent-
scheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde.    
Anlage 9: Lageplan

- 4 - 
V/0845/2017/1 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur 
Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen sol-
len. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend 
Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst wer-
den: 
 
Bezirk Mitte 
Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich 
Anlage 10: Lageplan  
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.480.000 € 
Anlage 11: Lageplan  
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 €  
Anlage 12: Lageplan  
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit,  Kostenrahmen ca. 12.680.000 €  
Anlage 13: Lageplan  
 
Die Schulen mit erheblichen qualitativen und quantitativen Defiziten in der Schulraumver-
sorgung, insbesondere im Bereich des offenen Ganztags, für die Erweiterungen der Zü-
gigkeiten nicht beschlossen werden, brauchen eine verlässliche Perspektive, um gute Bil-
dung zu ermöglichen. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zum Ende des ersten Halb-
jahres 2018 eine Liste dieser Schulen vorzulegen. Diese Liste ist in eine Prioritätenfolge zu 
setzen, die sich an den Raumdefiziten orientiert. Hierbei ist die Gewichtung der Raumver-
sorgung im offenen und gebundenen Ganztag wichtigstes Kriterium. Die Liste ist mit ei-
nem Zeit- und Finanzierungsplan zu versehen. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Tranchen bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren, 
noch offenen Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden und auf 
der Grundlage der Erfahrungswerte der jetzt abgeschlossenen Machbarkeitsstudien bei einer 
Realisierung weiterer Standorte Kosten entstehen würden, die im Haushaltsplan 2018 ff noch 
nicht eingeplant sind. Für eine Umsetzung der Ergebnisse der Überprüfungen der Schulstandor-
te, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe erfasst werden, sind bislang ebenfalls keine ausreichenden Haushaltsmittel einge-
plant. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flä-
chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekreta-
riate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind.  
 
7. Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der ersten 12 Machbarkeitsstudien vorgelegt und auf 
dieser Grundlage Beschlussvorschläge formuliert. Für 8 Standorte werden Errichtungsbeschlüs-
se mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € vorgeschlagen. Der Rat nimmt zur 
Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen und Fortsetzung der Mach-
barkeitsstudien ein Konzept entwickelt und die erforderlichen politischen Vorlagen der einzelnen 
Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorlegt. In welchem Umfang dafür zusätzliche Stellenres-
sourcen erforderlich sein werden, ist zeitnah im Einzelfall zu entscheiden.

- 5 - 
V/0845/2017/1 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlusspunkt 
2 genannten Schulen sowie der nach Fertigstellung aller Machbarkeitsstudien identifizierten 
Standorte mit Erweiterungsbedarf ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf 
kann in vielen Fällen nicht an den Schulstandorten gedeckt werden. Der Rat beauftragt deshalb 
die Verwaltung, ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe 
incl. Finanzierungsbedarf und -optionen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzu-
legen. Schulerweiterungen sollen grundsätzlich auch die notwendigen zusätzlichen Sport-
anlagen umfassen. Investitionen an Standorten, die keine Möglichkeit aufweisen, die not-
wendigen Sportanlagen auf dem Schulgrundstück unterzubringen, sind zu vermeiden. Für 
eine Umsetzung sind bislang keine ausreichenden Haushaltsmittel eingeplant. 
 
9. Der Rat beschließt, die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 in den Jahren 2018 – 2020 
im Schwerpunkt für die Finanzierung der Schulbauerweiterungen einzusetzen. Der für Schuler-
weiterungsmaßnahmen vorgesehene Anteil aus dem Programm Gute Schule 2020 wird neben 
der bereits beschlossenen anteiligen Finanzierung der Erweiterung des Schulzentrums Kinder-
haus (vgl. Vorlage V/0421/2017/1) für die Erweiterung des Schulgebäudes der Erich-Klausener-
Realschule eingesetzt und hat einen Umfang von insgesamt ca. 14.109.000 €. Für das Jahr 2018 
wird ein Anteil von 436.000 € für Instandsetzungsmaßnahmen (PG 0111) eingesetzt. Dieser Be-
trag wird zunächst für die Finanzplanung 2019 und 2020 fortgeschrieben. Der Durchführung der 
in Anlage 14 dargestellten Instandsetzungsmaßnahmen städtischer Schulgebäude für das Jahr 
2018 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt (Baubeschlüsse).  
 
10. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der Zügigkeiten und 
Gründung einer neuen Grundschule im Stadtteil Albachten im Vorfeld mit der Bezirksregierung 
Münster zu klären. 
 
11. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Auf-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) 
vorzunehmen und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt für das jeweils relevante Anmeldever-
fahren zum Beschluss vorzulegen. 
 
12. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Änderung des Schulgesetzes NRW zum Abitur nach 8 bzw. 
9 Jahren (G8/G9) die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität der Gymnasien zu prüfen, im 
Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu bewerten und dem Rat unter Einbeziehung der ange-
dachten baulichen Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Lösungsvorschläge zu unterbreiten. 
Die Stadt Münster führt frühzeitig Abstimmungsgespräche mit dem Schulministerium 
NRW, ab wann Baumaßnahmen zur Erweiterung der Raumkapazitäten wegen der Einfüh-
rung G9 beim Land zur Finanzierung angemeldet werden können (förderunschädlicher 
vorzeitiger Baubeginn.) 
 
13. Die in der Begründung dargestellten abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen 
Münster-Südost, Münster-Hiltrup, Münster-Ost, Münster-West und Münster-Nord werden 
nicht aufgegriffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung sowie den Umbau im Bestand der 
unter Ziffer 2 genannten Schulstandorte und den Neubau des 2-zügigen Grundschulgebäudes im 
Stadtteil Albachten auf der Basis der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien kalkulierten Kosten-
rahmen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 55.097.000 € und für den Neubau der ebenerdigen Zwei-
fach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule Kosten in Höhe von ca. 4.956.370 € entstehen.

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V/0845/2017/1 
Damit sind bereits 81 % des um die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöhten Budgets 
für die Erweiterung der Schulgebäude in Höhe von ca. 67.800.000 € verplant. Für die unter Ziffer 3 
(Schulzentrum Wolbeck) und Ziffer 5 genannten Maßnahmen ist im Haushaltsplanentwurf 2018 ledig-
lich noch ein Betrag von ca. 12.720.000 € veranschlagt.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architektenwettbewerbe alternative und damit von den Planun-
gen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen 
können.  
In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon-
krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung 
vor und können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten-
rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos-
tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein 
durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung, 
Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur 
abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah-
men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla-
nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. 
Die auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alterna-
tiven Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Vergabeverfahren 
aufgenommen. Eine im Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens 
wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. 
 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung  
 
Die Finanzierung der baulichen Erweiterung sowie des Umbaus im Bestand der unter Ziffer 2 genann-
ten Schulstandorte und des Neubaus des zweizügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil Albachten 
mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von  55.097.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 
4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 
Investitions- 
maßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude 
 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Haush.- 
jahr 
Haushaltsplan- 
Entwurf 2018 
 
€ 
Erhöhung aus dem 
Programm „Gute Schu-
le 2020“ 
€ 
Ansatz nach  
Erhöhung 
 
€ 
2017 4.500.000  4.500.000 
2018 968.080 1.889.900 2.857.980 
VE 2.000.000  2.000.000 
2019 18.163.080 1.889.900 20.052.980 
2020 9.425.080 1.889.900 11.314.980 
2021 9.423.500  9.423.500 
Sp. Jahre 19.668.500  19.668.500 
ges. 62.148.240 5.669.700 67.817.940

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V/0845/2017/1 
 
Die Ansätze bei der Maßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ werden in den Jahren 2018 – 
2020 um je 1.889.900 € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöht. Die Deckung erfolgt durch 
entsprechende Kürzung des Anteils „Gute Schule 2020“ im Ergebnisplan in der Produktgruppe 0111 
„Immobilienmanagement“. 
 
Die Anpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2018 werden über Veränderungsblätter in 
die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass 
der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung bereitstellt. 
 
Zur Finanzierung der ebenerdigen Zweifach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule werden Mittel wie 
folgt bereitgestellt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Investitions- 
maßnahme 
4300 Neubau Sporthalle 
Erich-Klausener-Schule 
 
 Auszahlung für Baumaßnahmen Bemerkung 
Haush.- 
jahr 
Haushaltsplan- 
Entwurf 2018 
 
€ 
Haushaltsplan 2018 
 
 
€ 
 
2017 2.846.000 2.846.000  
2018 2.110.370 2.110.370  
2019 0   
2020 0   
2021 0   
Sp. Jahre 0   
ges. 4.956.370 4.956.370 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben 
 der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 21.11.2017, 
 der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 
21.11.2017, 
 der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzung am 22.11.2017, 
 der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in sei-
ner Sitzung am 22.11.2017  
 der Sportausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2017 und 
 der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government in seiner 
Sitzung am 30.11.2017

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V/0845/2017/1 
jeweils eine abweichende, identische Beschlussempfehlung zu den Beschlussvorschlägen der Ziffern 
2, 2.1, 2.3, 4, 8, 12 (s. Fettdruck im Beschlussvorschlag) gefasst.  
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in seiner Sitzung am 
23.11.2017 die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben. 
 
Mit dieser Ergänzungsvorlage wird empfohlen, diese abweichende n Beschlussempfehlungen aufzu-
greifen (Beschlusspunkt 1 bis 12 dieser Vorlage). 
 
 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben  
 die Bezirksvertretung Münster-Südost in ihrer Sitzung am 14.11.2017 zu Ziffer 3, 
 die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup in ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu Ziffer 4 Bezirk Hiltrup,  
 die Bezirksvertretung Münster-Ost in ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu Ziffer 2.1 und 4 Bezirk 
Ost,  
 die Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu Ziffer 2.2 Bezirk West 
und  
 die Bezirksvertretung Münster-Nord in ihrer Sitzung am 21.11.2017 zu Ziffer 2.1 Bezirk Nord 
 
jeweils abweichende Beschlüsse gefasst. 
 
 
 
Diese abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster-Südost, Münster-Hiltrup, Münster-
Ost, Münster-West und Münster-Nord (s. Beschlusspunkt 13) wurden von den Fachausschüssen 
nicht aufgegriffen.  
 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
Beschlusspunkt 3. Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
3.1 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 10,5-Zügigkeit einen Kostenrah-
men von ca. 14.076.000 € hat, 
3.2 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 11,5 Zügigkeit einen Kostenrah-
men von ca. 15.967.000 € hat, 
3.3 eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst getroffen werden 
kann, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 
bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule 
auch eine Entscheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde.   
Anlage 9: Lageplan 
Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Planungen zur Erweiterung des Schu l-
zentrums Wolbeck unverzüglich in Angriff zu nehmen. 
Die Planung hat so zu erfolgen, dass im Falle der Einführung von G 9 eine entsprechende 
Erweiterung oder Aufstockung der zusätzlich zu erstellenden Schulräume bereits jetzt 
vorzusehen ist. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
 
Beschlusspunkt 4 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten k eine Erweiterungsmaßnahmen zur 
Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen 
sollen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entspr e-
chend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe e r-
fasst werden:

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V/0845/2017/1 
 
Bezirk Mitte 
Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich 
Anlage 10: Lageplan  
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen 
 ca. 6.480.000 € 
Anlage 11: Lageplan  
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 €  
Anlage 12: Lageplan  
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit,  Kostenrahmen  
ca. 12.680.000 €  
Anlage 13: Lageplan  
 
Für die Ludgerusschule ist unverzüglich – im ersten Quartal 2018 – mit der Planung und 
Umsetzung einer substanziellen Verbesserung der Rahmenbedingungen in der OGS zu 
beginnen. 
 
Die Schulen mit erheblichen qualitativen und quantitativen Defiziten in der Schulraum-
versorgung, insbesondere im Bereich des Offenen Ganztages, für die Erweiterungen der 
Zügigkeiten nicht beschlossen werden, brauchen eine verlässliche Perspektive, um gute 
Bildung zu ermöglichen.  
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zum Ende des ersten Halbjahres 2018 eine Liste 
dieser Schulen mit einer konkreten Bezifferung der Kosten einzelner Maßnahmen vorzu-
legen. Diese Liste ist in eine Prioritätenfolge zu setzen, die sich an den Raumdefiziten 
orientiert. Hierbei ist die Gewichtung der Raumversorgung im offenen und gebundenen 
Ganztag wichtigstes Kriterium. Die Liste ist mit einem Zeit- und Finanzierungsplan zu 
versehen.  
 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost 
 
Beschlusspunkt 2 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umset-
zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss): 
 
Beschlusspunkt 2.1 
Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für 
die baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlos-
senen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-
Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den 
Baubeschluss herbeizuführen: 
 
Bezirk Mitte 
Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € 
Anlage 2: Lageplan  
 
Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € 
Anlage 3: Lageplan

- 10 - 
V/0845/2017/1 
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur E r-
weiterung zur 3 -Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschu l-
gebäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kosten-
rahmen für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 
7.885.000 €  
Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes 
 
Bezirk Ost 
Pleisterschule, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.750.000 € 
Anlage 5: Lageplan  
 
Matthias-Claudius-Schule Handorf, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit,  
Kostenrahmen ca. 6.596.000 € 
Anlage 6: Lageplan  
 
Margaretenschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit 
 
Bezirk Mitte 
Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.700.000 €  
 
sowie 
 
Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Kostenrahmen ca. 4.956.370 € 
Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle 
 
Beschlusspunkt 4 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur 
Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen 
sollen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entspre-
chend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe er-
fasst werden: 
Bezirk Mitte 
Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich 
Anlage 10: Lageplan  
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen 
ca. 6.480.000 € 
Anlage 11: Lageplan  
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 €  
Anlage 12: Lageplan  
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit,  Kostenrahmen ca. 12.680.000 €  
Anlage 13: Lageplan

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V/0845/2017/1 
Bezirksvertretung Münster-West 
 
Beschlusspunkt 2.2 Bezirk West  
Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten 
 
Die Verwaltung wird beauftragt 
2.2.1. zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines 2 -zügigen Grundschulgebäu-
des mit der Option zur Erweiterung zur 3 -Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle 
im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten (östliche Erweiterung südli cher Teil –
Kennziffer 562 -07) ein VgV -Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb 
durchzuführen, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 8.774.000 € (Kosten ohne Einfach-
sporthalle) und 
 
2.2.2. anschließend den Baubeschluss nur für das Grundschulgebäude herbeizuführen, da zur 
Deckung des Schulsportbedarfs auch perspektivisch bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit 
(insgesamt 6 Züge in Albachten) keine weitere Sporthalle erforderlich ist. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
2.2.3 eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung einer Sporthalle zu einem 
späteren Zeitpunkt getroffen wird. 
 
Mosaikschule 
Die Mosaikschule in Gievenbeck wird erweitert um die für die Durchführung des Offenen 
Ganztags notwendigen Räume. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umset-
zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss): 
 
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung 
für die baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 be-
schlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung 
(VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie an-
schließend den Baubeschluss herbeizuführen:  
 
Bezirk Mitte 
Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € 
Anlage 2: Lageplan  
 
Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € 
Anlage 3: Lageplan  
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Er-
weiterung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschul-
gebäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kosten-
rahmen für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 
7.885.000 €  
Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord spricht sich für einen Neubau statt einer Erweite-
rung der Grundschule Sprakel aus. Die Verwaltung wird gebeten, die dazu notwendigen 
Schritte umgehend einzuleiten, um eine mögliche Verzögerung bei der Realisierung zu 
vermeiden.

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V/0845/2017/1 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, innerhalb der Bebauung Spra-
kels einen anderen provisorischen Standort für die Grundschule für etwa einen Zeitraum 
von zwei Jahren zu finden und an diesem Platz einen Containerstandort zu errichten. 
Hierfür stünden z.B. als vorläufige Standorte „Nördlich Landwehr“ sowie „Sprakel-Mitte“ 
zur Verfügung. Sodann könnte am bisherigen Standort „In der Au 3“ ein dreizügiger 
Grundschulneubau errichtet werden.  
Die Verwaltung wird gebeten, die dazu notwendigen Schritte umgehend einzuleiten, um 
eine mögliche Verzögerung bei der Realisierung zu vermeiden.  
Die entsprechende Planung ist bis Ende März 2018 abzuschließen und der BV vorzustel-
len. 
 
Auch die Verwaltung schlägt vor, diesen Beschlüssen nicht zu folgen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • In der Au 3

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Details

Aktenzeichen
V/0845/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
01.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37