V/0845/2017/1
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
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Beschlussvorlage
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V/0845/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden Beratungsfolge 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der Vorlage V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind (Anlage 1): Grundschulen: Bezirk Mitte Kreuzschule Martin-Luther-Schule Mauritzschule Bezirk West Ludgerusschule Albachten Bezirk Nord Grundschule Sprakel Bezirk Ost Margaretenschule Pleisterschule Matthias-Claudius-Schule Handorf Bezirk Hiltrup Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup Weiterführende Schulen: Vorlagen-Nr.: V/0845/2017/1 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 05.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0845/2017/1 Bezirk Mitte Erich-Klausener-Schule Bezirk Südost Schulzentrum Wolbeck 2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umsetzung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss). Die in dieser Vorlage veranschlagten Gesamt- kosten der Maßnahmen aus den Machbarkeitsstudien werden vor der Ausführung in ein- zelnen Baumaßnahmenbudgets nachgewiesen und beschlossen. 2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen: Bezirk Mitte Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € Anlage 2: Lageplan Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € Anlage 3: Lageplan Bezirk Nord Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erwei- terung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulge- bäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrah- men für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 € Die Konkretisierung des Errichtungsbeschlusses auf den festzulegenden Standort wird im 1. Quartal 2018 vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes Bezirk Ost Pleisterschule, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.750.000 € Anlage 5: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Handorf, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.596.000 € Anlage 6: Lageplan Bezirk Mitte Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.700.000 € sowie Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Kostenrahmen ca. 4.956.370 € Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle - 3 - V/0845/2017/1 2.2 Bezirk West – Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten Die Verwaltung wird beauftragt 2.2.1 zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäu- des mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten (östliche Erweiterung südlicher Teil – Kennziffer 562-07) ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durch- zuführen, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 8.774.000 € (Kosten ohne Einfachsport- halle) und 2.2.2 anschließend den Baubeschluss nur für das Grundschulgebäude herbeizuführen, da zur Deckung des Schulsportbedarfs auch perspektivisch bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit (insgesamt 6 Züge in Albachten) keine weitere Sporthalle erforderlich ist. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 2.2.3 eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung einer Sporthalle zu einem spä- teren Zeitpunkt getroffen wird. 2.3 Bezirk Hiltrup - Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, Umbau im Bestand mit Einbindung der ehemaligen Johannesschule Hiltrup insgesamt zur 6-Zügigkeit, Clemensschule zur 2-Zügigkeit, Paul-Gerhardt-Schule zur 4-Zügigkeit, Umbau im Bestand, Kostenrahmen ca. 4.800.000 € Anlage 8: Lageplan Die Verwaltung wird beauftragt, mit den erforderlichen Planungen zum Umbau der Gebäude der Clemensschule Hiltrup, der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und der ehemaligen Johannesschule Hiltrup zu beginnen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. Zusätzlich identifiziert die Verwaltung perspektivisch einen weiteren möglichen Standort für eine weitere 2-zügige Grundschule in Hiltrup-West zwecks Abdeckung möglicher Be- darfe durch eventuell steigende Schülerzahlen in diesem Stadtgebiet. 3. Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 3.1 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 10,5-Zügigkeit einen Kostenrahmen von ca. 14.076.000 € hat, 3.2 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 11,5 Zügigkeit einen Kostenrahmen von ca. 15.967.000 € hat, 3.3 eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst getroffen werden kann, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule auch eine Ent- scheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde. Anlage 9: Lageplan - 4 - V/0845/2017/1 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen sol- len. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst wer- den: Bezirk Mitte Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich Anlage 10: Lageplan Bezirk West Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.480.000 € Anlage 11: Lageplan Bezirk Ost Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 € Anlage 12: Lageplan Bezirk Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 12.680.000 € Anlage 13: Lageplan Die Schulen mit erheblichen qualitativen und quantitativen Defiziten in der Schulraumver- sorgung, insbesondere im Bereich des offenen Ganztags, für die Erweiterungen der Zü- gigkeiten nicht beschlossen werden, brauchen eine verlässliche Perspektive, um gute Bil- dung zu ermöglichen. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zum Ende des ersten Halb- jahres 2018 eine Liste dieser Schulen vorzulegen. Diese Liste ist in eine Prioritätenfolge zu setzen, die sich an den Raumdefiziten orientiert. Hierbei ist die Gewichtung der Raumver- sorgung im offenen und gebundenen Ganztag wichtigstes Kriterium. Die Liste ist mit ei- nem Zeit- und Finanzierungsplan zu versehen. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Tranchen bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren, noch offenen Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden und auf der Grundlage der Erfahrungswerte der jetzt abgeschlossenen Machbarkeitsstudien bei einer Realisierung weiterer Standorte Kosten entstehen würden, die im Haushaltsplan 2018 ff noch nicht eingeplant sind. Für eine Umsetzung der Ergebnisse der Überprüfungen der Schulstandor- te, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden, sind bislang ebenfalls keine ausreichenden Haushaltsmittel einge- plant. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flä- chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekreta- riate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind. 7. Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der ersten 12 Machbarkeitsstudien vorgelegt und auf dieser Grundlage Beschlussvorschläge formuliert. Für 8 Standorte werden Errichtungsbeschlüs- se mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € vorgeschlagen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen und Fortsetzung der Mach- barkeitsstudien ein Konzept entwickelt und die erforderlichen politischen Vorlagen der einzelnen Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorlegt. In welchem Umfang dafür zusätzliche Stellenres- sourcen erforderlich sein werden, ist zeitnah im Einzelfall zu entscheiden. - 5 - V/0845/2017/1 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlusspunkt 2 genannten Schulen sowie der nach Fertigstellung aller Machbarkeitsstudien identifizierten Standorte mit Erweiterungsbedarf ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf kann in vielen Fällen nicht an den Schulstandorten gedeckt werden. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsbedarf und -optionen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzu- legen. Schulerweiterungen sollen grundsätzlich auch die notwendigen zusätzlichen Sport- anlagen umfassen. Investitionen an Standorten, die keine Möglichkeit aufweisen, die not- wendigen Sportanlagen auf dem Schulgrundstück unterzubringen, sind zu vermeiden. Für eine Umsetzung sind bislang keine ausreichenden Haushaltsmittel eingeplant. 9. Der Rat beschließt, die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 in den Jahren 2018 – 2020 im Schwerpunkt für die Finanzierung der Schulbauerweiterungen einzusetzen. Der für Schuler- weiterungsmaßnahmen vorgesehene Anteil aus dem Programm Gute Schule 2020 wird neben der bereits beschlossenen anteiligen Finanzierung der Erweiterung des Schulzentrums Kinder- haus (vgl. Vorlage V/0421/2017/1) für die Erweiterung des Schulgebäudes der Erich-Klausener- Realschule eingesetzt und hat einen Umfang von insgesamt ca. 14.109.000 €. Für das Jahr 2018 wird ein Anteil von 436.000 € für Instandsetzungsmaßnahmen (PG 0111) eingesetzt. Dieser Be- trag wird zunächst für die Finanzplanung 2019 und 2020 fortgeschrieben. Der Durchführung der in Anlage 14 dargestellten Instandsetzungsmaßnahmen städtischer Schulgebäude für das Jahr 2018 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt (Baubeschlüsse). 10. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der Zügigkeiten und Gründung einer neuen Grundschule im Stadtteil Albachten im Vorfeld mit der Bezirksregierung Münster zu klären. 11. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Auf- nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) vorzunehmen und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt für das jeweils relevante Anmeldever- fahren zum Beschluss vorzulegen. 12. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Änderung des Schulgesetzes NRW zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität der Gymnasien zu prüfen, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu bewerten und dem Rat unter Einbeziehung der ange- dachten baulichen Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Stadt Münster führt frühzeitig Abstimmungsgespräche mit dem Schulministerium NRW, ab wann Baumaßnahmen zur Erweiterung der Raumkapazitäten wegen der Einfüh- rung G9 beim Land zur Finanzierung angemeldet werden können (förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn.) 13. Die in der Begründung dargestellten abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster-Südost, Münster-Hiltrup, Münster-Ost, Münster-West und Münster-Nord werden nicht aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung sowie den Umbau im Bestand der unter Ziffer 2 genannten Schulstandorte und den Neubau des 2-zügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil Albachten auf der Basis der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien kalkulierten Kosten- rahmen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 55.097.000 € und für den Neubau der ebenerdigen Zwei- fach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule Kosten in Höhe von ca. 4.956.370 € entstehen. - 6 - V/0845/2017/1 Damit sind bereits 81 % des um die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöhten Budgets für die Erweiterung der Schulgebäude in Höhe von ca. 67.800.000 € verplant. Für die unter Ziffer 3 (Schulzentrum Wolbeck) und Ziffer 5 genannten Maßnahmen ist im Haushaltsplanentwurf 2018 ledig- lich noch ein Betrag von ca. 12.720.000 € veranschlagt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architektenwettbewerbe alternative und damit von den Planun- gen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen können. In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon- krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung vor und können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten- rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos- tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah- men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla- nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. Die auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alterna- tiven Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Vergabeverfahren aufgenommen. Eine im Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die Finanzierung der baulichen Erweiterung sowie des Umbaus im Bestand der unter Ziffer 2 genann- ten Schulstandorte und des Neubaus des zweizügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil Albachten mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäude Auszahlung für Baumaßnahmen Haush.- jahr Haushaltsplan- Entwurf 2018 € Erhöhung aus dem Programm „Gute Schu- le 2020“ € Ansatz nach Erhöhung € 2017 4.500.000 4.500.000 2018 968.080 1.889.900 2.857.980 VE 2.000.000 2.000.000 2019 18.163.080 1.889.900 20.052.980 2020 9.425.080 1.889.900 11.314.980 2021 9.423.500 9.423.500 Sp. Jahre 19.668.500 19.668.500 ges. 62.148.240 5.669.700 67.817.940 - 7 - V/0845/2017/1 Die Ansätze bei der Maßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ werden in den Jahren 2018 – 2020 um je 1.889.900 € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöht. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Kürzung des Anteils „Gute Schule 2020“ im Ergebnisplan in der Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“. Die Anpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2018 werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt. Zur Finanzierung der ebenerdigen Zweifach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule werden Mittel wie folgt bereitgestellt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitions- maßnahme 4300 Neubau Sporthalle Erich-Klausener-Schule Auszahlung für Baumaßnahmen Bemerkung Haush.- jahr Haushaltsplan- Entwurf 2018 € Haushaltsplan 2018 € 2017 2.846.000 2.846.000 2018 2.110.370 2.110.370 2019 0 2020 0 2021 0 Sp. Jahre 0 ges. 4.956.370 4.956.370 Begründung: Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 21.11.2017, der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 21.11.2017, der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzung am 22.11.2017, der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in sei- ner Sitzung am 22.11.2017 der Sportausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2017 und der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government in seiner Sitzung am 30.11.2017 - 8 - V/0845/2017/1 jeweils eine abweichende, identische Beschlussempfehlung zu den Beschlussvorschlägen der Ziffern 2, 2.1, 2.3, 4, 8, 12 (s. Fettdruck im Beschlussvorschlag) gefasst. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben. Mit dieser Ergänzungsvorlage wird empfohlen, diese abweichende n Beschlussempfehlungen aufzu- greifen (Beschlusspunkt 1 bis 12 dieser Vorlage). Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben die Bezirksvertretung Münster-Südost in ihrer Sitzung am 14.11.2017 zu Ziffer 3, die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup in ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu Ziffer 4 Bezirk Hiltrup, die Bezirksvertretung Münster-Ost in ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu Ziffer 2.1 und 4 Bezirk Ost, die Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu Ziffer 2.2 Bezirk West und die Bezirksvertretung Münster-Nord in ihrer Sitzung am 21.11.2017 zu Ziffer 2.1 Bezirk Nord jeweils abweichende Beschlüsse gefasst. Diese abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster-Südost, Münster-Hiltrup, Münster- Ost, Münster-West und Münster-Nord (s. Beschlusspunkt 13) wurden von den Fachausschüssen nicht aufgegriffen. Bezirksvertretung Münster-Südost Beschlusspunkt 3. Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 3.1 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 10,5-Zügigkeit einen Kostenrah- men von ca. 14.076.000 € hat, 3.2 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 11,5 Zügigkeit einen Kostenrah- men von ca. 15.967.000 € hat, 3.3 eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst getroffen werden kann, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule auch eine Entscheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde. Anlage 9: Lageplan Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Planungen zur Erweiterung des Schu l- zentrums Wolbeck unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass im Falle der Einführung von G 9 eine entsprechende Erweiterung oder Aufstockung der zusätzlich zu erstellenden Schulräume bereits jetzt vorzusehen ist. Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Beschlusspunkt 4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten k eine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen sollen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entspr e- chend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe e r- fasst werden: - 9 - V/0845/2017/1 Bezirk Mitte Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich Anlage 10: Lageplan Bezirk West Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.480.000 € Anlage 11: Lageplan Bezirk Ost Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 € Anlage 12: Lageplan Bezirk Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 12.680.000 € Anlage 13: Lageplan Für die Ludgerusschule ist unverzüglich – im ersten Quartal 2018 – mit der Planung und Umsetzung einer substanziellen Verbesserung der Rahmenbedingungen in der OGS zu beginnen. Die Schulen mit erheblichen qualitativen und quantitativen Defiziten in der Schulraum- versorgung, insbesondere im Bereich des Offenen Ganztages, für die Erweiterungen der Zügigkeiten nicht beschlossen werden, brauchen eine verlässliche Perspektive, um gute Bildung zu ermöglichen. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zum Ende des ersten Halbjahres 2018 eine Liste dieser Schulen mit einer konkreten Bezifferung der Kosten einzelner Maßnahmen vorzu- legen. Diese Liste ist in eine Prioritätenfolge zu setzen, die sich an den Raumdefiziten orientiert. Hierbei ist die Gewichtung der Raumversorgung im offenen und gebundenen Ganztag wichtigstes Kriterium. Die Liste ist mit einem Zeit- und Finanzierungsplan zu versehen. Bezirksvertretung Münster-Ost Beschlusspunkt 2 Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umset- zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss): Beschlusspunkt 2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlos- senen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV- Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen: Bezirk Mitte Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € Anlage 2: Lageplan Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € Anlage 3: Lageplan - 10 - V/0845/2017/1 Bezirk Nord Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur E r- weiterung zur 3 -Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschu l- gebäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kosten- rahmen für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 € Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes Bezirk Ost Pleisterschule, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.750.000 € Anlage 5: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Handorf, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.596.000 € Anlage 6: Lageplan Margaretenschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Bezirk Mitte Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.700.000 € sowie Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Kostenrahmen ca. 4.956.370 € Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle Beschlusspunkt 4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen sollen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entspre- chend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe er- fasst werden: Bezirk Mitte Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich Anlage 10: Lageplan Bezirk West Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.480.000 € Anlage 11: Lageplan Bezirk Ost Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 € Anlage 12: Lageplan Bezirk Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 12.680.000 € Anlage 13: Lageplan - 11 - V/0845/2017/1 Bezirksvertretung Münster-West Beschlusspunkt 2.2 Bezirk West Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten Die Verwaltung wird beauftragt 2.2.1. zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines 2 -zügigen Grundschulgebäu- des mit der Option zur Erweiterung zur 3 -Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten (östliche Erweiterung südli cher Teil – Kennziffer 562 -07) ein VgV -Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 8.774.000 € (Kosten ohne Einfach- sporthalle) und 2.2.2. anschließend den Baubeschluss nur für das Grundschulgebäude herbeizuführen, da zur Deckung des Schulsportbedarfs auch perspektivisch bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit (insgesamt 6 Züge in Albachten) keine weitere Sporthalle erforderlich ist. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 2.2.3 eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung einer Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt getroffen wird. Mosaikschule Die Mosaikschule in Gievenbeck wird erweitert um die für die Durchführung des Offenen Ganztags notwendigen Räume. Bezirksvertretung Münster-Nord 2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umset- zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss): 2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 be- schlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie an- schließend den Baubeschluss herbeizuführen: Bezirk Mitte Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € Anlage 2: Lageplan Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € Anlage 3: Lageplan Bezirk Nord Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Er- weiterung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschul- gebäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kosten- rahmen für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 € Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes Die Bezirksvertretung Münster-Nord spricht sich für einen Neubau statt einer Erweite- rung der Grundschule Sprakel aus. Die Verwaltung wird gebeten, die dazu notwendigen Schritte umgehend einzuleiten, um eine mögliche Verzögerung bei der Realisierung zu vermeiden. - 12 - V/0845/2017/1 Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, innerhalb der Bebauung Spra- kels einen anderen provisorischen Standort für die Grundschule für etwa einen Zeitraum von zwei Jahren zu finden und an diesem Platz einen Containerstandort zu errichten. Hierfür stünden z.B. als vorläufige Standorte „Nördlich Landwehr“ sowie „Sprakel-Mitte“ zur Verfügung. Sodann könnte am bisherigen Standort „In der Au 3“ ein dreizügiger Grundschulneubau errichtet werden. Die Verwaltung wird gebeten, die dazu notwendigen Schritte umgehend einzuleiten, um eine mögliche Verzögerung bei der Realisierung zu vermeiden. Die entsprechende Planung ist bis Ende März 2018 abzuschließen und der BV vorzustel- len. Auch die Verwaltung schlägt vor, diesen Beschlüssen nicht zu folgen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- In der Au 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0845/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37