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V/0678/2021

4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023

Vorlagen 08.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 28.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

4.AktionsplanEUCharta

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Ansehen

Beschlussvorlage

5573 Zeichen

V/0678/2021
V/0678/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023
Beratungsfolge
18.11.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Aktionsplan 2021 bis 2023 zur Umsetzung der „Europäischen Charta zur Gleichstellung
von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ wird beschlossen (Anlage 1).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Projekte bis
2023 zu realisieren.
3. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wird über die Beschlussfassung in Kenntnis
gesetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans sind im Rahmen der vorhandenen
Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollte im Laufe des Aktionszeitraums bei der
Umsetzung einzelner Maßnahmen oder Projekte ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, wird
darüber gesondert entschieden.
Amt für Gleichstellung
28.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Sarah Braun
T elefon:492-1700
BraunS@stadt-muenster.de
Julia von Hayn
T elefon:492-1704
vonHayn@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0678/2021
Begründung:
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, allen Menschen in Münster unabhängig von ihrem Geschlecht
und ihrer Lebenslage die gleichen Chancen zu ermöglichen und stereotype Vorurteile sowie
Diskriminierung abzubauen. Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene am 24.06.2009 hat sie ihre Verantwortung,
Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu fördern, bekräftigt. Mit der Ratifizierung der
Charta hat sich die Stadt Münster als eine von mehr als 1.000 Kommunen verpflichtet, regelmäßig
konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Kommune umzusetzen.
Mittlerweile wurden drei Aktionspläne beschlossen und in wesentlichen T eilenumgesetzt: Der 1.
Aktionsplan von 2011 – 2013, der 2. Aktionsplan von 2013 – 2015 und der 3. Aktionsplan von 2018 -
2020. Zu den bisherigen Aktionsplänen wurde unter den Vorlagennummern V/0636/2013,
V/0737/2016 und V/0714/2020 berichtet.
Die Erfahrung mit der Erstellung der Aktionspläne und deren Umsetzung zeigen, dass es sich bei der
gleichstellungsorientierten Arbeit in der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft um einen
laufenden Prozess handelt, der regelmäßig erneuert werden muss und dessen Schwerpunkte sich
stetig ändern.
Der 4. Aktionsplan enthält hauptsächlich neue und innovative Maßnahmen und Ideen zur
Verwirklichung der Gleichstellungsziele in Münster. Die konstante Arbeit in der Gleichstellung mit
ihren dauerhaften Aufgaben wird daher nicht gesondert im aktuellen Aktionsplan abgebildet.
Konzept und Verfahren für den 4. Aktionsplan
Der 4. Aktionsplans der Europäischen Charta für Gleichstellung für den Zeitraum 2021 bis 2023
wurde ab Herbst 2020 durch ein Kernteam aus der Verwaltung aus den Bereichen Kultur, Soziales,
Bildung, Planung, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Personal unter der Koordination und Leitung des
Amtes für Gleichstellung erarbeitet. Aufgrund der pandemischen Lage musste in diesem Jahr für die
öffentliche Veranstaltung, in der in der Vergangenheit jeweils der Aktionsplan der Stadtgesellschaft
vorgestellt wurde, eine Alternative gefunden werden. Fachleute aus den Frauen-, Männer- und
LSBTIQ*-Organisationen, des bürgerschaftlichen Engagements und sozialer wie politischer
Organisationen wurden daher dieses Mal schriftlich zur Mitwirkung eingeladen. Deren Anregungen
wurden größtenteils in den Aktionsplan eingearbeitet.
Akzente setzt der 4. Aktionsplan mit der Sichtbarmachung von Diversität bei der Lebensplanung und
im Alltag der Menschen in Münster, der Unterstützung für Care-Arbeit und der Gleichstellung im
Kulturbereich. Charakteristisch für Aktionspläne der Europäischen Charta sind breit aufgestellte
Themenbereiche, die den Menschen in der Kommune möglichst in vielen Lebensbereichen die
T eilhabean den Ressourcen der Gesellschaft ermöglichen. Der neue Aktionsplan enthält deshalb 11
Ziele mit insgesamt 32 vielfältigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung und verbindet
Gleichstellungsaufgaben mit anderen gesamtstädtischen Querschnittsaufgaben, die besondere
Bedeutung für die Zukunftsentwicklung haben. Zum Beispiel in den Bereichen Stadtplanung, Politik,
Sport, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, klischeefreier Berufs- und Lebensplanung und Integration.
Die bereits im 3. Aktionsplan eingeführten Indikatoren haben sich bewährt und werden in modifizierter
Form weitergeführt. so dass auch im neuen Aktionsplan wieder Indikatoren die Fortschritte oder auch
Rückschritte bei der Erreichung von Gleichstellung der Geschlechter in Münster messbar machen.
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans sind die Dezernate und Ämter aufgefordert, bei den

- 3 -
V/0678/2021
jeweiligen Zielen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die Verfahren und Ergebnisse zu
schaffen und darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen umgesetzt werden.
Ausblick
Das Amt für Gleichstellung wird die Umsetzung des Aktionsplans 2021 bis 2023 begleiten und zu
Zwischenergebnissen dem Ausschuss für Gleichstellung Bericht erstatten. Nach Ablauf des
Zeitraums wird ein Abschlussbericht vorgelegt und die Fortschreibung erstellt.
gez. Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: 4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023

Anlage A

2215 Zeichen

Anlage A zur V/0678/2021 
Kurzüberblick 
Es wird der vierte Aktionsplan der Europäischen Charte für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023 vorgelegt. Der Aktionsplan er-
hält Ziele und Maßnahmen, die zur Sensibilisierung der Vielfältigkeit in der Stadtgesellschaft bei-
tragen. Die bereits aus dem dritten Aktionsplan bekannten Indikatoren zur Darstellung von Ent-
wicklungen werden fortgeführt und weiterentwickelt.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Aktionspläne der Europäischen Charta tragen durch konkrete Maßnahmen dazu bei, die 
Gleichstellung der Geschlechter in Münster zu stärken. Alle Menschen in Münster sollen unab-
hängig von ihrem Geschlecht und ihrer Lebenssituation die gleichen Chancen ermöglicht be-
kommen. Die Ziele im Aktionsplan tragen dazu bei, stereotype Vorurteile sowie Diskriminierung 
abzubauen. Daneben trägt der vierte Aktionsplan zur Verwirklichung der Gleichstellungsziele auf 
der Grundlage des Gleichstellungsplans der Stadt Münster und auch der Erweiterung von FI-
NANZfairTEILUNG bei.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0104 Gleichstellung der Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x ggf. 
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster ist mit Beschluss vom 24.06.2009 der Europäischen Charta für die Gleichstel-
lung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene beigetreten. Dadurch hat sie sich 
zur Aufstellung von Aktionsplänen verpflichtet. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Aktionsplan trägt zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter, zur inklusiven, in-
tegrativen und nachhaltigen Maßnahmen als Teil einer gesamtstädtischen Genderorientierung 
bei.

4.AktionsplanEUCharta

78089 Zeichen

Amt für Gleichstellung
4. Aktionsplan der Europäischen Charta 
für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler und regionaler 
Ebene für Münster
2021-2023
CHANCEN
Rollenstereotype
INTEGRATION Vorbilder
Gleichstellung Münster
Klischeefrei
FRAUEN EUROPA
Care-Arbeit
SPRACHE
SEXUALITÄT
LSBTIQ* Bildung
Gendergerecht
Inklusion
Mädchen
MÄNNER
Senior*innen
Politik
Jungen
ELTERNZEIT
Selbstbestimmtheit
Diskriminierungsfrei
GEWALTSCHUTZ
Stadtplanung
Glück
Kultur

Inhaltsverzeichnis
Vorwort 4
Vielfalt sichtbarer machen 6
 Gendermonitoring 8
 Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten (LSBTIQ*) 8
 Geschlechtersensible Jugendarbeit 9
Buntes und diverses Stadtbild 10
 Ausbau von Kunst- und Kulturprojekten, die Vielfalt sichtbar machen 12
 Historische Forschung zur Sichtbarmachung von Diversität 13
 Gendersensible und diskriminierungsfreie Medien in der Stadtbücherei 14
 Sichtbarmachen von Frauen bei Straßennamen 14
	 Regenbogen-Ampelfigur	 15
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik 16
 Motivation zum Engagement für politische Beteiligung 18
 Weibliche Vorbilder in der Politik 19
Aufbrechen von Rollenstereotypen 20
 Gendersensible Elementarpädagogik 22
 Mädchen? Junge? Und was gibt es da noch? Rollenbilder, Identität, Sexualität 23
 Berufsorientierung und Lebensplanung klischeefrei 24
	 Partnerschaftliche	Familienarbeit	 25
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien 26
 Bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung 28
 Zukunft der Kindertagesbetreuung 30
 Verbesserung der Vereinbarkeit von Sorgearbeit 30
 Kinderwunschberatung für Regenbogenfamilien 31
 Münster-Nadel unter Gendergesichtspunkten 31
Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer und LSBTIQ*-Community 32   
 Häusliche Gewalt 34
	 Gewalt	durch	und	gegen	Männer	 35
	 Gewalt	gegen	Menschen	der	LSBTIQ*-Community	 35
Gendergerechte Sprache 36
 Gendergerechte Sprache in Publikationen 39
 Umstellung der städtischen Online-Plattformen 39
Die Stadt Münster als faire Arbeitgeberin 40
 Grenzachtender Umgang 42
 Förderung guter Führung und Fortbildungen zu Genderkompetenz 42
 Gleichstellung in städtischen Beteiligungsgesellschaften 43
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung 44
 FINANZfairTEILUNG 46
 Beteiligung und Planung 48
	 T oiletten	im	öffentlichen	Raum	unter	Genderaspekten	 49
Sport für Frauen und Mädchen 50
  Sportentwicklungsplan: Attraktivität der Sporthallen, der Vereinstätigkeiten  
und	Bäder	für	Mädchen	und	Frauen	steigern	 52
Gendersensible Integration 54
	 Online-Map	mit	Beratungs-	und	Integrationsangeboten	 56
	 Kulturmittler*innen:	Kooperation	mit	dem	MuM	e.	V.	 56
	 Projekt	„Integration	of	Women	in	Sports“	 57
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan 58
Ämterbezeichungen 62
Impressum 63

0504
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
xx  
xx
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: XX
›  Artikel xx: xxx 
Vorwort
Geschlecht ist überall. Es ist so allgegenwärtig, dass wir es oft nicht  
reflektieren. Ganz selbstverständlich nehmen wir unser Gegenüber 
wahr und ordnen die Person gedanklich ein. Unbewusst verbinden  
wir mit dieser Zuschreibung auch Rollen und Vorstellungen, die ein-
schränkend sein können.
Auch in Entscheidungen von Kommunen können sich diese Annahmen 
widerspiegeln. Deshalb ist es notwendig, dass sie ihren Einfluss auf  
das tägliche Leben ihrer Bürger*innen so wahrnehmen, dass sie  
Gleichstellungsaspekte in allen Handlungsfeldern systematisch  
mitdenken. Für eine strategische Gleichstellungspolitik bieten dafür 
die Aktionspläne zur Europäischen Charta für die Gleichstellung das 
richtige Instrument. 
Münster ist der Europäischen Charta als eine von über 1.700 euro- 
päischen Kommunen aus 35 Ländern im Jahr 2009 beigetreten. Die 
seitdem verfassten Aktionspläne dokumentieren die Entwicklung und 
die Erfolge der Gleichstellungsarbeit in Münster auf vielfältige Weise. 
Mit Hilfe der Charta wurden beispielsweise mehr Straßen und Plätze 
nach Frauen benannt und im Amt für Gleichstellung wurden die  
Arbeitsbereiche Männer- und Jungenarbeit und LSBTIQ* eingerichtet.
Um die Vielfalt an Themen abzudecken, wurde der Aktionsplan  
thematisch breit aufgestellt. Der Plan setzt an Punkten an, bei denen 
noch Handlungsbedarf besteht und zeigt dadurch auch, wie viel  
Einfluss in einer Kommune zur Verfügung steht, um für die Gleich- 
stellung der Geschlechter Fortschritte zu erzielen.
Aktionspläne, wie sie im Rahmen der Charta vorgesehen sind, leben 
von der Vielfalt. Sie bieten die Möglichkeit, auf die Unterschied- 
lichkeit des Aktionsraumes und auch der Akteur*innen zwischen  
Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft einzugehen. So werden Sie  
in diesem Aktionsplan neben großen Metazielen und konkreten  
Projekten so manches Mal auch kleine Detailaufgaben finden.
Wir haben diese Vielfalt in konsistenter Struktur aufgefangen.  
Innerhalb der einzelnen Zielsetzungen starten wir auf einer über- 
geordneten Ebene, um dann immer mehr ins Detail zu gehen.  
Die gleiche Struktur liegt auch den Indikatoren zu Grunde. Daneben 
finden sich jeweils Hinweise auf die dabei beteiligten Ämter der 
Stadtverwaltung (in numerischer Aufzählung) sowie eine Zuordnung 
zu den Artikeln der Charta.
Entstanden ist dieser Aktionsplan mit einem Kernteam der Ver- 
waltung, bestehend aus Vertreter*innen der Bereiche Kultur,  
Soziales, Bildung, Planung, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Personal. 
Beteiligt am Aktionsplan wurden außerdem Vertreter*innen der  
Politik und der Zivilgesellschaft. Denn die Ziele und Maßnahmen  
werden über die Verwaltung hinaus auch von unabhängigen Trägern 
und Netzwerken aus der Gleichstellungsarbeit umgesetzt. 
Der neue Aktionsplan trägt eine bunte, innovative und ambitionierte 
Mischung von Maßnahmen zusammen. Maßnahmen, mit denen wir 
alle die Stadt Münster in den kommenden Jahren noch geschlechter-
gerechter gestalten werden.
Wir laden Sie ein, sich einzubringen und zu beteiligen. Seien Sie  
Teil der Veränderung. 
Herzliche Grüßße aus dem Amt für Gleichstellung

0706
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
xx  
xx
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: XX
›  Artikel xx: xxx 
Vielfalt 
 sichtbarer 
machen
q Gendermonitoring
q  Vielfalt sexueller und geschlechtlicher  
Identitäten (LSBTIQ*)    
q  Geschlechtersensible Jugendarbeit 
asdfghjklööqwertöuiöopyxcvbnm

0908
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Gleichstellung der Geschlechter ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft – unabhängig  
von der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung. Die Stadt Münster ist sich  
der vielfältigen Lebenslagen der Menschen bewusst und setzt auf die geschlechtssensible 
Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen, die Diversität und Vielfalt sichtbar machen.
Vielfalt sexueller und  
geschlechtlicher Identitäten  
(LSBTIQ*)    
Die Stadt Münster setzt sich für die Gleichstellung 
aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten 
ein. Im Amt für Gleichstellung ist der Arbeitsbereich 
für lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und 
queere Menschen fest verankert. 
Menschen, die einer sexuellen oder geschlechtlichen 
Minderheit angehören, erleben in ihren Familien, in 
Schulen,	 am	 Arbeitsplatz	 und	 im	 öffentlichen	 Raum	
noch immer Diskriminierungen, Ausgrenzungen und 
Gewalt. Oft sind sie mit ihren Erfahrungen und 
Lebenswelten unsichtbar.
Der vom Amt für Gleichstellung entwi-
ckelte Arbeitsplan für die „Gleichstellung 
und Gleichberechtigung von Menschen al-
ler geschlechtlichen Identitäten“ legt den 
Schwerpunkt für die Jahre 2021 bis 2023 auf 
trans und inter Personen. Er benennt Ziele 
und Maßnahmen zum Abbau von Diskrimi-
nierungen in den Bereichen Personenstand 
und Geschlechtseinträge, zur Weiterent-
wicklung der gendersensiblen Sprache in 
der Stadtverwaltung, die alle Geschlechter und Ge-
schlechtsidentitäten berücksichtigt, Etablierung von 
Beratungsangeboten für trans und inter Menschen, 
Sichtbarkeit von geschlechtlicher Vielfalt in der Stadt-
gesellschaft	 (auch	 Öffentlichkeitsarbeit),	 Fortbildung	
und Sensibilisierung von städtischen Mitarbeitenden 
für	das	Thema	Diversity,	sowie	Schaffung	stadtinterner	
Vernetzungsstrukturen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 
10, 13, 17, CITEQ, 33, 51, 53
›  Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
›  Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen oder  
Benachteiligungen
  
Jugendliche sind mit Beginn der Pubertät in einer 
sensiblen Phase ihrer Identitäts- und Persönlichkeits-
entwicklung. Während dieser Zeit ist es notwendig, 
sie	 in	 ihrem	 Selbstfindungsprozess	 zu	 stärken	 und	
die Auseinandersetzung mit eigenen Vorstellungen, 
Wünschen und Zukunftsplänen zu be-
gleiten. 
Geschlechterklischees und 
Rollenerwartungen sowie 
die Probleme, die aus einer 
stereotypen Sozialisation von 
Mädchen und Jungen entstehen 
können, sollen kritisch hinterfragt und 
dekonstruiert werden. Dies trägt zur Ent-
wicklung eines selbstbestimmten Le-
bens sowie zur Thematisierung, Sen-
sibilisierung und Veränderung von 
Ungleichheiten in unserer Gesellschaft 
bei.
Verschiedene Träger in Münster arbeiten 
gendersensibel und halten geschlechtsspezi-
fische	 Angebote	 für	 Kinder	 und	 Jugendliche	 vor.	
Einige sind in der Arbeitsgemeinschaft Gender 
vernetzt, deren Geschäftsführung das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien stellt.
Die inhaltliche gendersensible Arbeit wird ver-
tieft in den trägerunabhängigen Arbeitskrei-
sen „Mädchen“ und „Jungen und Männer“. In 
ihnen werden Konzepte und Arbeitsstruk-
turen entwickelt, die alle Geschlechter 
jenseits der typischen Zuschreibungen 
ansprechen und einbeziehen wollen. 
Beide Arbeitskreise wollen in den kom-
menden Jahren die Organisation und 
Arbeitsstruktur weiterentwickeln und 
die	 Öffentlichkeitsarbeit	 intensivieren, 	
um den Bekanntheitsgrad der Angebote 
und Ansätze zu erhöhen.   
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN  
ÄMTER: 17, 51
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype  
Gendermonitoring 
  
Eine wichtige Grundlage von Entscheidungen der 
Stadt Münster sind Zahlen, Daten und Fakten. Die 
Kommune	 erhebt	 und	 veröffentlicht	 schon	 seit	 Jah-
ren	 fast	 flächendeckend	 geschlechterdifferenzierte 	
Zahlen. In der Publikation „Gendermonitoring“ wer-
den seit Ende 2020 sowohl bereits vorhandene als 
auch neu erhobene gleichstellungsrelevante Zahlen 
veröffentlicht.	 Es	 macht	 sichtbar,	 wo	 die	 Gleichstel-
lung der Geschlechter bereits erreicht ist und wo 
noch Handlungsbedarf besteht: Wie ist die Verteilung 
der Geschlechter in den Fraktionen im Rat? Wer nutzt 
in Münster wie intensiv die Stadtbüchereien? Und 
wie viele Väter nehmen in Münster länger als zwei 
Monate Elternzeit?
Diese Informationen bieten Grundlagen für eine 
zielgerichtete Steuerung für Politik und Verwaltung. 
Zusätzlich dient das Gendermonitoring aber auch 
der	 Sensibilisierung	 der	 Öffentlichkeit.	 Es	 richtet	
sich deshalb an die gesamte Stadtgesellschaft sowie 
Wissenschaft und Forschung. Eine jährliche Aktuali-
sierung und inhaltliche Weiterentwicklung hin zur 
Abbildung aller vier möglichen Geschlechtsangaben 
– weiblich, männlich, divers und ohne Angabe – wer-
den dazu beitragen, den Stand der Gleichstellung der 
Geschlechter in Münster immer besser abbilden zu 
können. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 61
›  Artikel 8: Allgemeine	Verpflichtungen
› Artikel 25: Stadt- und Lokalplanung
Geschlechtersensible Jugendarbeit  
  Die Artikel-
 
nummern beziehen 
     sich auf die 
 
   Charta.
   Auszüge daraus 
      finden Sie auf 
   Seite 58-61.
Bereiche, in denen 
Gendermonitoring 
erweitert wurde
Geschlechter- 
spezifische Angebote 
für Kinder und 
Jugendliche
Umsetzung der 
Maßßnahmen aus dem 
Arbeitsplan für die 
Gleichstellung und Gleich-  
berechtigung von Menschen  
aller geschlechtlichen 
Identitäten
SENSIBILISIERUNG FÜR ROLLENSTEREOTYPE  
VERHILFT JUGENDLICHEN ZU EINER FREIEN 
WAHL IHRER LEBENSGESTALTUNG.
Indikatoren

Buntes und 
diverses 
Stadtbild
q  Ausbau von Kunst- und Kulturprojekten,  
die Vielfalt sichtbar machen   
  
q  Historische Forschung zur Sichtbarmachung 
von Diversität      
q  Gendersensible und diskriminierungsfreie  
Medien in der Stadtbücherei   
q  Sichtbarmachen von Frauen bei Straßen- 
namen      
q  Regenbogen-Ampelfigur

1312
Buntes und diverses Stadtbild
Buntes und diverses Stadtbild
Buntes und diverses Stadtbild
Münster ist bunt und vielfältig. Diese Vielfalt soll auf unterschiedlichen Wegen sichtbar  
und erlebbar gemacht werden. Dies wirkt stereotypen Vorurteilen und Diskriminierung  
entgegen und fördert eine offene und plurale Stadtgesellschaft. 
  
Der Frauenanteil in Kunstinstitutionen ist unverän-
dert niedrig – insbesondere bei verantwortungsvol-
len Aufgaben zu künstlerischen Programmen und In-
halten. Vom Kulturamt wird deshalb noch verstärkter 
als bisher bei der Bildung von Jurys und Vergabegre-
mien	auf	eine	jeweils	geschlechterspezifisch	 ausgegli-
chene Besetzung geachtet.
Zusätzlich bietet das Stadtmuseum Wechselaus-
stellungen und Veranstaltungen zu geschlechterspe-
zifischen	Themen	an.	Bei	Publikationen	 und	Themen-
abenden des Stadtarchivs werden Genderaspekte 
nach Möglichkeit berücksichtigt.
UM ALLEN MENSCHEN IN MÜNSTER EINE 
LEBENSWERTE STADT ZU BIETEN, MACHEN 
WIR DIE VIELFALT DER LEBENSFORMEN 
UND SEXUELLER IDENTITÄTEN IM STADT-
BILD SICHTBARER.
Die Stadt Münster setzt den Ratsbeschluss „Gedenken 
an die verfolgten Homosexuellen und vergessene Op-
fergruppen der NS-Zeit sowie den Internationalen Tag 
gegen Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft 
sichtbarer	machen“	vom	17.03.2021	um.	Sie	erforscht	
die Verfolgung Homosexueller und anderer sogenann-
ter vergessener Opfergruppen während der NS-Zeit 
und deren Benachteiligung, Stigmatisierung, Diskrimi-
nierung und Emanzipation in der jungen Bundesrepu-
blik. Das Projekt enthält auch einen Sammlungsaufruf 
zur LSBTIQ*-Emanzipationsgeschichte und sieht für 
die Erarbeitung von Gedenkformaten die Beteiligung 
der Zivilgesellschaft vor.
Ausbau von Kunst- und Kulturprojekten, 
die Vielfalt sichtbar machen   
Historische Forschung zur Sichtbarmachung von Diversität      
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:  
KUNSTHALLE, 41, 45, 47
›  Artikel 20: Kultur, Sport  
und Freizeit
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 45, 47
›  Artikel 3: Mitwirkung am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben
›  Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
›  Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen

14 Buntes und diverses Stadtbild
15
Buntes und diverses Stadtbild
Gendersensible und  
diskriminierungsfreie Medien  
in der Stadtbücherei 
Bücher,	 Filme	 und	 Computerspiele	 enthalten	 häufig	
immer noch limitierende und stereotype Rollenbil-
der: Jungen erleben Abenteuer, Mädchen eher den 
Alltag. Familien bestehen aus Mutter, Vater, Kind. 
Mütter arbeiten selten und Väter kommen im All-
tag der Kinder kaum vor. Die Stadtbücherei richtet 
ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Medien 
in der Kinderbücherei: Es werden Bücher und Filme 
vorgestellt, die diesen Mustern nicht folgen und eine 
diversere Darstellung von Familienformen und Rol-
lenbildern bieten. Altersgerecht werden auch in Kin-
derbüchern Themen wie Sexismus, Rassismus, Mob-
bing	 oder	 Homo-	 und	Transfeindlichkeit	 aufgegriffen 	
und in einfacher Sprache erzählt. Für Kindertagesstät-
ten	und	Schulen	 werden	Medienkoffer	 bereitgestellt, 	
die Begleitmaterial und Fachbücher enthalten. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 42
› Artikel 20: Kultur, Sport und Freizeit  
Sichtbarmachen von 
Frauen bei Straßennamen      
Für die meisten Straßen und Plätze, die in Münster 
nach Personen benannt sind, wurden männliche Per-
sönlichkeiten ausgewählt. Um ein ausgewogeneres 
Verhältnis mit mehr weiblichen historischen Per-
sönlichkeiten bei Straßennamen zu erreichen, hat 
das Vermessungs- und Katasteramt zusammen mit 
dem Stadtarchiv und dem Stadtmuseum eine Samm-
lungsliste mit historisch relevanten Frauen erstellt 
(V/0281/2021). Zuständig für die Benennung von 
Straßen und Plätzen sind überwiegend die Bezirks-
vertretungen und bei Straßen und Plätzen, deren Be-
deutung über den Stadtbezirk hinausgeht, der Haupt-
ausschuss, denen die Vorlage zur Verfügung gestellt 
wird. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 
33, 45, 47, 62
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype  
Regenbogen-Ampelfigur      
Eine bunte Stadtgesellschaft soll auch durch ein 
buntes Stadtbild repräsentiert werden. Im Alltag be-
gegnen uns oftmals stereotype Darstellungen und 
Abbildungen,	 die	 als	 solche	 häufig	 gar	 nicht	 mehr	
wahrgenommen werden. Doch genau dort bieten 
sich Möglichkeiten, Diversität und die Vielfalt der Ge-
sellschaft aufzuzeigen. So kann ein Ansatzpunkt sein, 
das standardisierte Ampelmännchen durch vielfältige 
Ampelmenschen/	 Regenbogenampelfiguren	 zu	erset-
zen.	 Entsprechende	 Vorlagen	 finden	 sich	 in	 anderen	
Städten und Kommunen, beispielsweise in Wien oder 
in Bielefeld.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 
MÜNSTER MARKETING, 62
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype  
Besetzung 
von Jurys und  
Vergabegremien 
Gedenkformate zur 
Erinnerung an Homosexueller 
und anderer sogenannter 
vergessener Opfergruppen 
während der NS-Zeit und der 
Verfolgung nach §§175 StGB 
in der jungen 
Bundesrepublik 
Anzahl der 
neuen gendersensiblen 
Medien in der 
Stadtbibliothek
Anzahl der 
nach Frauen benannten 
Straßßen ab 2017 
Indikatoren

Ausgewogenes 
Geschlechter-
verhältnis 
in der Politik
q  Motivation zum Engagement für  
politische Beteiligung   
q  Weibliche Vorbilder in der Politik

1918
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis 
in der Politik
Nach wie vor sind Frauen in der Politik und in den städtischen Gremien unterrepräsentiert. 
Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Entscheidungspositionen ist jedoch unab- 
dingbar für eine geschlechtergerechte Mitbestimmung. Oftmals fehlt es aufgrund von fest-
verankerten Rollenstereotypen und vereinbarkeitsunfreundlichen Strukturen jedoch an 
Perspektiven und Möglichkeiten zur politischen Partizipation. Die Stadt Münster setzt sich 
deswegen dafür ein, mehr Perspektiven und Grundlagen zur Partizipation zu schaffen.
Motivation zum Engagement  
für politische Beteiligung    
Gremien sollen nach § 12 LGG NRW paritätisch besetzt 
werden, in wesentlichen Gremien (§ 12 Abs. 2 LGG 
NRW) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 
Prozent vertreten sein. Die Frak-
tionen und andere Stellen, die 
Personen vorschlagen, werden 
im Zuge der Besetzung von Gre-
mien vom Amt für Bürger- und 
Ratsservice auf diese Vorgaben 
aufmerksam gemacht. Sollten 
die Vorschlagslisten dennoch 
kein ausgewogenes Geschlech-
terverhältnis aufweisen, werden 
sie erneut darauf hingewiesen. 
Das Monitoring, in dem die Zusammensetzung aller 
Gremien mit städtischer Beteiligung dokumentiert 
wird, wird weitergeführt und regelmäßig dem Rat zu-
rückgespiegelt. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 33
› Artikel 2: Politische Vertretung
›  Artikel 3: Mitwirkung am politischen und  
zivilgesellschaftlichen Leben  
Weibliche Vorbilder  
in der Politik       
Der Anteil weiblicher Ratsmitglieder in Münster ist 
seit den Kommunalwahlen 2020 von 32,9 Prozent auf 
39,4 Prozent gestiegen. In verschiedenen, teils bereits 
vorhandenen Formaten der Parteien (Workshops, 
Speed-Dating etc.), stellen Rollenvorbilder, also 
weibliche Kommunalpolitikerinnen, ihren Weg in 
die Politik vor. Die Angebote richten sich auch an alle 
Menschen in der Familienphase. Ihnen wird gezeigt, 
wie auch in diesem Lebensabschnitt ein aktives En-
gagement in Ehrenämtern und Politik möglich ist. Die 
Verwaltung unterstützt diese Formate und Initiativen 
mit zielorientierten Angeboten wie zum Beispiel „Aus 
der Praxis für die Praxis“ oder zu rechtlichen Möglich-
keiten und Rahmenbedingungen zur konkreten Un-
terstützung des kommunalpolitischen Mandats. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:  
17, 33 IN KOOPERATION MIT DEN FRAKTIONEN
› Artikel 2: Politische Vertretung
›  Artikel 3: Mitwirkung am politischen und  
zivilgesellschaftlichen Leben  
NUR WENN GREMIEN 
PARITÄTISCH BESETZT 
WERDEN, SIND DEREN  
ENTSCHEIDUNGEN 
FÜR UNSERE PLURALE 
GESELLSCHAFT 
REPRÄSENTATIV.
Anteil 
Frauen im Rat
Anteil 
Männer im Rat
Beteiligung 
an den angebotenen 
Workshops
Indikatoren

Aufbrechen 
von Rollen- 
stereotypen
q  Gendersensible Elementarpädagogik  
q  Mädchen? Junge? Und was gibt es da noch? 
Rollenbilder, Identität, Sexualität
q  Berufsorientierung und  
Lebensplanung klischeefrei
q  Partnerschaftliche Familienarbeit

2322
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Die Vorstellungen zu Geschlechterrollen sind in unserer Gesellschaft nach wie vor  
fest verankert. Trotz der in der Öffentlichkeit präsenter werdenden Vielfalt sind  
Zuschreibungen und Rollenstereotype von „typisch männlich“ und „typisch weib-
lich“ immer noch die Grundlage vieler Strukturen und der alltäglichen Wahr-
nehmung. Daraus resultieren Diskriminierungen von Menschen, die sich 
außerhalb dieser binären Norm befinden, und auch die Ungleichver- 
teilung von Berufs- und Lebenschancen. Gerade für Kinder und Jugendliche 
ist es deshalb notwendig, Stereotype zu hinterfragen und ihnen ihre Selbst-
verständlichkeit zu nehmen. Langfristig kann dies zu einem Wandel hin zu 
mehr Vielfalt und Akzeptanz und dadurch zu gleichen Chancen für alle 
führen.
Gendersensible 
Elementarpädagogik
Gendersensible Pädagogik ist eine Querschnittsauf-
gabe in Kindertageseinrichtungen. Kinder werden in 
ihrer geschlechtsbezogenen 
Entwicklung begleitet und ab 
einem jungen Alter bereits 
dabei unterstützt, ihre indivi-
duelle Geschlechtsidentität 
zu entwickeln. Dabei soll Di-
versität wahrgenommen und 
zugelassen werden, damit je-
de*r die gleichen Vorausset-
zungen für die Entfaltung der 
eigenen Persönlichkeit hat. 
Es ist von besonderer Bedeutung, dass Fachkräfte ihre 
eigenen	 Vorurteile	 reflektieren	 und	 sie	 kritisch	 hin-
terfragen (vorurteilbewusste Bildung und Erziehung). 
WERDEN KINDER ZU BE-
GINN DER PUBERTÄT MIT 
DER SEXUELLEN UND KUL-
TURELLEN VIELFALT VER-
TRAUT GEMACHT, FÜHRT 
DAS OFT ZU POSITIVEN 
AHA-ERLEBNISSEN.IN DER KITA WERDEN 
KINDER IN DER  
FREIEN ENTFALTUNG  
IHRER PERSÖNLICHKEIT 
GESTÄRKT UND GE-
SCHLECHTERSTEREOTYPE 
VERMIEDEN.
Der Münsteraner Mädchen-und Jungentag trägt nun 
den neuen Titel „Mädchen* und Jungen*tag“, um alle 
geschlechtlichen Identitäten einzubeziehen. Der Tag 
bietet	 Schüler*innen	 der	 6.	 oder	 7.	 Klasse	 der	 wei-
terführenden Schulen, inklusiven Schulen sowie För-
derschulen an, sich mit den Themen weibliche und 
männliche Identität, Rollenbilder, Lebensplanung, 
kulturelle Vielfalt, sexuelle Identität & Orientierung 
sowie Schönheitsideale und soziale Medien zu be-
schäftigen. 
Ziele des Münsteraner Mädchen*- und Jungen*-
tags	 sind	 die	 Unterstützung	 des	 Selbstfindungspro-
zesses, Stärkung sozialer 
Kompetenz, Thematisierung 
emotionaler Bedürfnisse 
und die Entdeckung eige-
ner, kreativer Ressourcen. 
Die Stärkung der Selbst- 
und Fremdwahrnehmung 
und die Auseinanderset-
zung mit unterschiedlichen 
weiblichen und männlichen 
Lebens- und Identitätsent-
würfen gehören zu den Grundlagen. Die Umsetzung 
findet	 in	 Kooperationen	 mit	 Trägern	der	 Jugendhilfe 	
statt. 
Ab 2021 werden beim Münsteraner Mädchen*- und 
Jungen*tag weitere Themen einbezogen und neue 
Methoden in der Praxis erprobt, um das Angebot um 
die Themen Diversität von Geschlechtern und Ge-
schlechterrollen zu erweitern und Konzepte jenseits 
von Binarität mit einzubeziehen. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 51
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
Mädchen? Junge? Und was gibt  
es da noch? Rollenbilder,  
Identität, Sexualität
Werden Mädchen mit einem Lob für 
ihr hübsches Kleid begrüßt? Traut man 
Jungen weniger Empathie und Sensibili-
tät zu? Das Ziel ist, Kinder in ihrer indivi-
duellen Einzigartigkeit zu fördern und 
ihre Entwicklung nicht durch Gen-
derstereotype zu begrenzen und 
behindern. Fachkräfte sind dabei 
selbst positive Rollenvorbilder für 
die Kinder, weshalb Fortbildungen 
zum Thema Gendersensibilität in 
der Pädagogik für alle Erzieher*innen 
angeboten werden. Auch wird auf die 
Einstellung von mehr männlichen und 
non-binären Erzieher*innen im Kita-Be-
reich geachtet.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 51
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen

24 Aufbrechen von Rollenstereotypen
25
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird auch für 
Väter immer wichtiger. Sie möchten mehr Zeit mit 
ihren Kindern verbringen und sich partnerschaftlich 
an der Familienarbeit beteiligen. Als Hürde stehen je-
doch neben ökonomischen Faktoren und fehlendem 
Wissen (werdenden) Vätern noch immer stereotype 
Rollenbilder in der Gesellschaft und somit auch im Er-
werbsleben im Weg.
Um dem entgegenzuwirken, werden in der Stadt-
verwaltung Informations- und Sensibilisierungsmaß-
nahmen für Eltern und Führungskräfte zum Thema 
Elternzeit für Väter etabliert. Ein Angebot für werden-
Jugendliche und junge Erwachsene wählen noch im-
mer eher Berufe, die als typisch männlich oder weib-
lich gelten. Oft fehlt es an Orientierungshilfen, sodass 
viele Berufe nach stereotypen Rollenmustern und 
nicht aufgrund individueller Interessen gewählt wer-
den. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den weite-
ren	beruflichen	 Lebensweg,	 sondern	verstärkt	 zudem	
die ökonomischen Unterschiede zwischen den Ge-
schlechtern.
Damit junge Menschen ihre individuellen Kom-
petenzen entfalten können, sind schulische und be-
triebliche Angebote zur gendersensiblen Berufsori-
entierung gefragt, wie zum Beispiel der bundesweite 
Zukunftstag Girls‘ Day und Boys‘ Day.
Dank der kontinuierlichen Arbeit des „Aktions-
bündnis Girls‘ Day“ in Münster und der Koordinie-
de Eltern wird die Fragestellung beinhalten, wie eine 
sinnvolle Balance zwischen Sorgearbeit, Berufstätig-
keit und eigenen Freiräumen mit Kindern gestaltet 
werden kann.
Darüber	 hinaus	 wird	 eine	 Beratung	 spezifisch	 für	
städtische Beschäftigte zum Thema Elternzeit für Vä-
ter angeboten und männliche Mitarbeiter der Stadt 
werden darin ermutigt, Karenzzeiten auszuschöpfen. 
Für bereits beurlaubte Väter bzw. Väter in Elternzeit 
wird ein jährliches Informations- und Austauschtref-
fen angeboten.
Partnerschaftliche Familienarbeit  
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 17
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
› Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin
Teilnehmende 
Boys‘ Day und 
Girls‘ Day 
in Münster
Anzahl 
der teilnehmenden 
Schulen am Mädchen*- 
und Jungen*tag
Anteil und Dauer 
der Väter in 
Elternzeit in 
Münster Anteil und Dauer 
der Väter in 
Elternzeit in der 
Stadtverwaltung
Anzahl 
der Angebote für 
(werdende Väter) in der 
Stadtverwaltung
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 17
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
rung durch das städtische Amt für Gleichstellung ist 
der Mädchen-Zukunftstag in unserer Stadt mittler-
weile bei allen Beteiligten etabliert und beliebt. Um 
das komplementäre Angebot für Jungen, den Boys‘ 
Day, ebenfalls zu einem breiten und erfolgreichen 
Zukunftstag zu entwickeln, wird das bestehende Ak-
tionsbündnis Girls‘ Day um den Boys‘ Day erweitert 
und personell durch das Amt für Gleichstellung be-
gleitet. Ziel ist es, den Jungen-Zukunftstag sichtbarer 
zu machen und somit mehr und vielfältigere Angebo-
te zu realisieren sowie mehr Jungen für die Teilnahme 
zu gewinnen. Darüber hinaus soll der Zukunftstag in 
Münster konzeptionell so erweitert werden, dass sich 
auch Jugendliche mit anderen geschlechtlichen Iden-
titäten (trans*, inter*, non-binär) in dem Angebot 
wiederfinden	und	unterstützt	werden.
Berufsorientierung und Lebensplanung klischeefrei
Indikatoren

Bedarfsgerechte 
Kinderbetreuung 
und Unterstützung 
für Familien
q  Bedarfsgerechte Angebote  
der Kindertagesbetreuung   
q  Zukunft der Kindertages- 
betreuung
q  Verbesserung der Vereinbarkeit  
von Sorgearbeit   
q   Kinderwunschberatung  
für Regenbogenfamilien    
q  Münster-Nadel unter  
Gendergesichtspunkten

2928
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien
Der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung gehört seit langem zu den vorrangigen Zielen der 
Stadt	 Münster.	 Im	 Jahr	 2021	 öffnete	 bereits	 die	 200.	
Kindertageseinrichtung in Münster ihre Türen. Ein 
weiteres, wichtiges Standbein der Kinderbetreuung 
– insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren –  ist 
die	 Kindertagespflege.	 Circa	 ein	 Drittel	 der	 betreu-
ten Kinder unter drei Jahren (u3) sind in der Kinder-
tagespflege	 untergebracht.	 Betrieblich	 unterstützte 	
Tagesbetreuung rundet das Angebotsspektrum mit 
aktuell	 570	 Plätzen	 stadtweit	 ab.	 Die	 in	 Münster	 an-
gestrebte Versorgungsquote von mind. 100% wird im 
ü3 Bereich (Kinder zwischen 3 und 6 Jahren) voll und 
die	 von	 50%	 im	u3	Bereich	 mit	 ca.	 48%	 zum	 Kita-Jahr	
2021/2022 fast erreicht. 
 
Bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung   
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – die durch Sicherstellung einer bedarfs- 
gerechten Kinderbetreuung maßgeblich beeinflusst wird – ist eine wesentliche  
Bedingung für die Gleichstellung der Geschlechter. Neben einer partnerschaftlichen 
Aufteilung von Care-Arbeit werden durch passgenaue Kinderbetreuung zeitliche  
Ressourcen frei. Da Frauen für Care-Arbeit nachweislich deutlich mehr Zeit auf- 
wenden als Männer (Stichwort: Gender-Care-Gap), profitieren besonders Frauen 
von flächendeckenden Betreuungsangeboten. Zudem ist die Anerkennung von 
unbezahlter Sorgearbeit und Ehrenamt, die vornehmlich von Frauen geleistet wird, 
nach wie vor zu gering. Unterstützungsstrukturen sind nicht in ausreichender Form 
vorhanden. Die Möglichkeiten zur Unterstützung und Abfederung der Belastungen 
sollen daher ausgebaut werden. Auch das Beratungsangebot für Münsteraner  
Regenbogenfamilien wird erweitert. 
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung 
und Unterstützung für Familien
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 51
›  Artikel 16: Kinderbetreuung
›  Artikel 18: Soziale Kohäsion

3130
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Münster-Nadel unter  
Gendergesichtspunkten 
Mit dem Ehrenamtspreis „Münster-Nadel“ werden 
Einzelpersonen für vorbildliches bürgerliches Engage-
ment ausgezeichnet. Frauen sind bei der Vergabe von 
Ehrungen für ihr ehrenamtliches Engagement gegen-
über Männern unterrepräsentiert, weil sie für eine 
Auszeichnung seltener vorgeschlagen werden. Durch 
die verstärkte Einbindung von Netzwerken der Frau-
enorganisationen soll bei der Verleihung der Müns-
ter-Nadel auf ein ausgewogenes Geschlechterver-
hältnis geachtet werden. Dies entspricht auch dem 
Ratsbeschluss	vom	16.03.2016,	Vorlage	V/0178/2016. 	
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: OB, 33
›  Artikel 2: Politische Vertretung  
Verbesserung der 
Vereinbarkeit von Sorgearbeit    
Gerade in der die Pandemie hat sich deutlich gezeigt, 
wie schwierig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
ist. Dies gilt um ein Vielfaches potenziert für allein Er-
ziehende. Arbeitgeber*innen können mit vielfältigen 
familienfreundlichen Maßnahmen diese Belastung 
reduzieren. In Workshops mit Münsteraner Arbeit-
geber*innen werden gute Praxisbeispiele vorgestellt, 
die mehr bieten als die üblichen Maßnahmen wie 
Homeoffice	 und	 flexible	 Arbeitszeiten.	 Insbesonde-
re in systemrelevanten Arbeitsbereichen, in denen 
Schichtbetrieb	 läuft	und	kein	Homeoffice	möglich	ist,	
sind familienfreundliche Konzepte unbedingt not-
wendig. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:  
10, CITEQ, 51
›  Artikel 16: Kinderbetreuung
›  Artikel 18: Soziale Kohäsion  
Zukunft der 
Kindertagesbetreuung
Parallel zum Ausbau werden bestehende Weiterent-
wicklungen von Betreuungsangeboten vorangetrie-
ben. Konkret gemeint sind die Modelle: „FlexiZeit“, 
„ExtraZeit“ sowie die Förderung reduzierter Schlie-
ßungszeiten	 (V/0574/2020;	 V/0355/2021).	 In	 ins-
gesamt	 24	 Kitas	 konnte	 bisher	 die	 Öffnungszeit	 im	
Rahmen	der	FlexiZeit	 auf	bis	zu	50	Stunden	erweitert	
werden. Das heißt, Familien können im Rahmen er-
weiterter	 Kitaöffnungszeiten	 Kinder	 flexibler	 bringen	
und abholen. In 12 Einrichtungen in Münster wird die 
ExtraZeit gefördert: Familien können kostenfrei bei 
kurzfristigem Bedarf und zusätzlich zu ihren gebuch-
ten Stunden Betreuung in der Kita in Anspruch neh-
men. Zudem wurden bisher schon in 14 Einrichtun-
gen die Schließtage reduziert, um eine individuellere 
Planung von Familienurlaubszeit zu ermöglichen.
Perspektivisch sollen Betreuungsangebote zu „sen-
siblen“	 Zeiten	 (nach	 18	 Uhr	 abends	 und	 vor	 7	 Uhr	
morgens) entwickelt werden. Mit diesen sollen Fami-
lien unterstützt werden, deren individuelle Betreu-
ungsbedarfe bisher nicht gedeckt werden können. 
2021	 wird	 zudem	 eine	 flächendeckende	 Befragung	
von Eltern mit Kindern unter 6 Jahren durchgeführt, 
um die wachsenden und vielfältigen Bedarfe von El-
tern im Detail zu erfassen und in der Planung berück-
sichtigen zu können. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 51
›  Artikel 16: Kinderbetreuung
›  Artikel 18: Soziale Kohäsion  
Kinderwunschberatung 
für Regenbogenfamilien    
Regenbogenfamilien sind gleichgeschlechtliche Paare 
mit eigenen und/ oder adoptierten Kindern oder auch 
Paare mit Kinderwunsch. Dazu gehören auch Paare, 
bei denen ein Elternteil, lesbisch, 
schwul, bi oder inter bzw. trans ist. 
LSBTIQ*-Paare leiden gerade 
beim Thema Familie noch immer 
unter Ungleichbehandlung und 
sehen	 sich	 häufig	 gezwungen,	 ihr	
Lebensmodell innerhalb ihres so-
zialen	Umfeldes	und	in	der	Öffent-
lichkeit zu rechtfertigen. Träger 
bieten spezielle und diskriminie-
rungsfreie Beratungsangebote zu 
Möglichkeiten	 der	 Adoption,	 Pfle-
ge oder künstlicher Befruchtung 
an. Auch Geburtsvorbereitungskurse, soziale Beratung 
zur Erziehung in unterschiedlichen Familienkonstel-
lationen und Spielenachmittage für Kinder sollen Teil 
des Angebotes sein. Eine Online-Plattform zur Infor-
mation wird das Beratungsangebot ergänzen. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 50, 51
›  Artikel 16: Kinderbetreuung
REGENBOGENFAMILI-
EN WOLLEN WERTGE-
SCHÄTZT WERDEN UND 
SICH NICHT RECHT -
FERTIGEN MÜSSEN. 
BERATUNGSANGEBOTE 
SOLLEN FAMILIEN BEI 
BESONDEREN FRAGEN 
UND BEDÜRFNISSEN 
STÄRKEN.
Kitas mit 
ExtraZeit
Kitas mit 
FlexiZeit 
Kitas mit 
reduzierten 
Schließßungstagen
Anteil von 
Frauen und Männern 
bei der Nutzung familien-
freundlicher Angebote in 
der Stadtverwaltung 
Münster
Auszeichnungen 
mit der Münster-Nadel 
an Frauen und 
an Männer
Workshops 
zu familienfreundlichen 
Arbeitgeber*innen-
Konzepten
Beratungsstellen 
und Träger, die 
Angebote für Regen-  
bogenfamilien stellen
Indikatoren

Abbau von Gewalt 
gegen Frauen, Männer 
und LSBTIQ*-
Community
q  Häusliche Gewalt
q  Gewalt durch und gegen Männer
q  Gewalt gegen Menschen der  
LSBTIQ*-Community

3534
Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer, und LSBTIQ*-Community
Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer, und LSBTIQ*-Community
Abbau von Gewalt gegen Frauen, 
Männer und LSBTIQ*-Community
Gewalt ist nicht gleich Gewalt. Sie äußert sich geschlechtsspezifisch in verschiedenen 
Formen und unterschiedlichen Kontexten. Gewalt gegen Frauen ist vor allem ein  
strukturelles Problem, ihre Bekämpfung muss daher fortwährend eine besondere  
Stellung in der Gleichstellungsarbeit einnehmen. Gleichzeitig müssen auch andere  
Gewaltformen und von Gewalt betroffene Menschen in den Blick genommen werden. 
Opfern von Gewalt müssen angemessene Unterstützungsstrukturen bereitgestellt  
werden. Die gesellschaftliche Sensibilisierung für das Thema und das Brechen von  
Tabus sind daher unverzichtbar.
Häusliche Gewalt
Die Auswirkungen von Gewalt im persönlichen 
Nahraum für die Einzelnen aber auch für die Ge-
samtgesellschaft werden weiterhin unterschätzt. 
Besonders häusliche Gewalt ist mit Tabus und Scham 
belegt,	 die	 es	 Betroffenen	 schwer	 machen,	 sich	 Un-
terstützung und Hilfe zu holen. 
Mit der Veranstaltungsreihe im Mai 2022 anläss-
lich des 20-jährigen Bestehens des Gewalt-
schutzgesetzes wird das Thema mit un-
terschiedlichen	 Aktionen	 aufgegriffen.	
Dadurch wird die Stadtgesellschaft für 
die besondere Problematik sensibili-
siert.
Der Relaunch der Website www.gewalt-
schutz-muenster.de ermöglicht einen 
einfachen	Zugriff	auf	 Informationen	zum	
Thema	Gewalt	für	Betroffene	und	Fachkräf-
te. Sprachlich wird auf geschlechterneutra-
le Sprache geachtet, um alle Menschen in Münster 
anzusprechen. Gleichzeitig wird im Blick behalten, dass 
Frauen wesentlich stärker von häuslicher und struktu-
reller	Gewalt	betroffen	sind	als	Männer.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 50
›  Artikel 22: Geschlechterspezifische	Gewalt  
Gewalt durch und 
gegen Männer
Gewaltausübung durch Männer ist weiterhin ein fes-
ter Bestandteil der Gesellschaft und kann somit nicht 
als	 Problem	 Einzelner	 definiert	 werden.	 Jungen	 und	
Männer sind im hohen Maße sowohl Täter als auch 
Opfer von Gewalt. Opfer sind sie in erster Linie durch 
Gewalt, die von anderen Jungen oder Männern aus-
geübt wird.
Auch der Großteil der Täter im Kontext häuslicher 
Gewalt ist männlich. Jedoch besteht für Jungen und 
Männer, die Gewalt ausüben und dies als Problem 
identifiziert	 haben,	 oft	 eine	 hohe	 Hemmschwelle, 	
sich Hilfe und Unterstützung zu holen.
Schritte, um Gewalt durch und gegen Männer als 
gesellschaftliches Problem sichtbarer zu machen und 
ihr entgegenzuwirken, sind sowohl die Zusammen-
arbeit und Unterstützung der Täter- und Opferarbeit 
als auch Beratungsangebote, die Präventionsarbeit 
leisten.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTE: 17
›  Artikel 22: Geschlechterspezifische	Gewalt  
Gewalt gegen Menschen 
der LSBTIQ*-Community
Menschen, die einer sexuellen oder geschlechtlichen 
Minderheit	 angehören,	 erleben	 im	 Alltag	 häufiger	
Diskriminierungen und Gewalt als ihre Mitmenschen. 
Die	Dunkelziffer	bei	Hasskriminalität	 und	sexualisier-
ter Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle so-
wie trans, inter und queere Menschen ist besonders 
hoch. Ziel ist es, entsprechende Beratungsangebo-
te auf- und auszubauen. Dabei richtet sich der 
Blick auch auf strukturelle Gewaltformen, den 
systematischen Ausschluss oder die Ungleich-
behandlung von LSBTIQ* durch Institutionen. 
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beziehungsge-
walt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen..
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTE: 17
›  Artikel 22: Geschlechterspezifische	Gewalt  
Angebote 
mit Maßßnahmen 
für den Abbau von 
geschlechtsspezifischer 
Gewalt
Beratungsstellen 
und Träger, die spezifisch zu 
Gewalt gegen Menschen der 
LSBTIQ*-Community und 
spezifisch zu Gewalt gegen Frauen 
und durch und gegen 
Männer beraten
Teilnehmende 
an Maßßnahmen 
für den Abbau von 
geschlechtsspezifischer 
Gewalt
Indikatoren

Gendergerechte 
Sprache
q  Gendergerechte Sprache  
in Publikationen 
q  Umstellung der städtischen  
Online-Plattformen

3938
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, bei der internen 
Kommunikation	 und	 ihren	 Veröffentlichungen	 eine	
geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Un-
ter diesem Blickwinkel wird die Stadt Münster den 
Leitfaden „Fair Formuliert“ überarbeiten. Der neue 
Leitfaden soll dabei diskriminierungsfrei und leicht 
verständlich alle sozialen Geschlechter und Ge-
Umstellung der städtischen 
Online-Plattformen
Entsprechend der Umsetzung des Ziels, geschlechts-
neutrale und inklusivere Formulierungen (siehe dazu 
die Aussagen zur gendergerechten Sprache in Publi-
kationen) zu implementieren, ist ein „Fahrplan“ zur 
sprachlichen Überarbeitung der (Online-)Plattfor-
men der Stadt zu erarbeiten. Dies bezieht sich bei-
spielsweise auch auf die Aktualisierung von Anmelde-
formularen, Onlinebewerbungen etc. 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 
10, CITEQ, 13 
›  Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
›  Artikel 8: Allgemeine	Verpflichtungen  
Sprache ist stets im Wandel. Sie beeinflusst wesentlich unser Denken. Das Ziel  
geschlechtergerechter Sprache ist es, alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise  
anzusprechen und sichtbar zu machen.
Es ist wichtig, Geschlechtergerechtigkeit auch in der Sprache widerzuspiegeln, 
die Vielfalt zu berücksichtigen und diskriminierungsfreie Formulierungen zu nutzen.
Gendergerechte Sprache
SPRACHE FORMT DIE 
REALITÄT DURCH  
BILDER IM KOPF 
ENTSCHEIDEND MIT. 
GENDERGERECHTE 
SPRACHE ZEIGT  
WERTSCHÄTZUNG 
GEGENÜBER ALLEN  
MENSCHEN, 
UNABHÄNGIG VON 
IHREM GESCHLECHT.
Neuer Leitfaden 
„fair formuliert“ 
wurde erstellt
Publikationen, 
die gendergerecht 
umgeschrieben/
neuaufgelegt 
wurden
Formulare und 
Online-Masken, 
die gendergerecht 
umgeschrieben 
oder neuaufgelegt 
wurden
schlechtsidentitäten berücksichtigen. Dies gilt auch 
für Formulare, Vordrucke und Eingabemasken im On-
lineportal der Stadt. Dabei hat die Stadt Münster im 
Blick, dass Menschen nicht nur aufgrund eines Merk-
mals Diskriminierungen erfahren. Ziel ist eine inklu-
sive Sprache und die Sensibilisierung für den Abbau 
von Sprachbarrieren.  
 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 13, 17, CITEQ
›  Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
›  Artikel 8: Allgemeine	Verpflichtungen
Gendergerechte Sprache in Publikationen 
Indikatoren

Die Stadt 
Münster als faire 
Arbeitgeberin
q  Grenzachtender Umgang   
q  Förderung guter Führung und  
Fortbildungen zu Genderkompetenz   
q  Gleichstellung in städtischen  
Beteiligungsgesellschaften

4342
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Die Stadt Münster als  
faire Arbeitgeberin
Als eine der größten Arbeitgeberinnen in Münster steht die Stadtverwaltung in der  
erantwortung, auch intern für faire und geschlechtergerechte Strukturen und Arbeits- 
bedingungen zu sorgen. Sie ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und geht die  
Themen aktiv an.
Grenzachtender Umgang   
Die Stadtverwaltung ist Teil der Stadtgesellschaft 
und somit auch ihr Spiegelbild. Grenzverletzendes 
Verhalten und sexuelle Belästigung treten auch hier 
auf. Dies kann schwer-
wiegende Folgen für die 
Betroffenen	 haben	 und	
auch der Stadtverwal-
tung nachhaltig schaden.
Der Verwaltungsvor-
stand hat die Notwen-
digkeit zur Erstellung ei-
nes Schutzkonzeptes für 
einen grenzachtenden 
Umgang miteinander 
und gegen sexuelle Ge-
walt anerkannt. 
Es wurde bereits eine 
Arbeitsgruppe aus Vertretenden des Amtes für Gleich-
stellung, des Personal- und Organisationsamtes und 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gebil-
det. Zunächst wird die Arbeitsgruppe die Zielsetzung 
eines solchen Konzeptes konkretisieren und eine ent-
sprechende Zeit- und Ressourcenplanung sowie erste 
Sofortmaßnahmen benennen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 17
›  Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin  
Förderung guter Führung 
und Fortbildungen zu Gender-
kompetenz   
Die Stadt Münster entwickelt das gemeinsame Füh-
rungsverständnis gezielt weiter, beschreibt es und 
kommuniziert es kontinuierlich. Außerdem wird ein 
besonderer Fokus auf die Modelle „Führen in Teilzeit“ 
und „Geteilte Führung“ gelegt und die dazugehörigen 
Konzepte umfassend ausgerollt. 
Führungskräfte nehmen eine Vorbildfunktion ge-
genüber ihren Mitarbeitenden ein und sind in einer 
Schlüsselrolle für die Umsetzung der Chancengleich-
heit aller Geschlechter in der Stadtverwaltung. Gen-
derkompetenz auf allen Führungsebenen ist deshalb 
ein entscheidender Faktor für das Verständnis von 
guter Führung und ist verbindlicher Inhalt der Schu-
lungen für neue und auch erfahrene Führungskräfte. 
Dazu gehören Veranstaltungen zu Diversität, gender-
gerechter Führung und grenzachtendem Umgang. 
Fortbildungen sollen zeitlich so konzipiert werden, 
dass sie auch von Teilzeitkräften wahrgenommen 
werden können.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 10
›  Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin  
Gleichstellung in städtischen 
Beteiligungsgesellschaften  
Die Stadt Münster hat vier eigenbetriebsähnliche 
Einrichtungen (Münster Marketing, awm, citeq und 
Theater Münster), sowie zahlreiche Beteiligungsge-
sellschaften, die von ihr gesteuert werden. Um die 
Entwicklung der Gleichstellung auch in den Beteili-
gungsgesellschaften erheben zu können, haben das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen und das Amt 
für Gleichstellung gemeinsam einen Fragebogen 
entwickelt. Der Erhebungsbogen enthält Fragen zur 
Führungskräfte 
m//w//d/ / 
keine Angabe
Fortbildungen 
mit genderspezifischen 
Schwerpunkten für 
Führungskräfte
DIE SCHAFFUNG GLEICHER 
CHANCEN FÜR FRAUEN UND 
MÄNNER IM BERUFSLEBEN, 
MIT EXISTENZSICHERNDEM 
EINKOMMEN UND DER  
MÖGLICHKEIT, SICH DIE 
FAMILIENARBEIT FAIR AUF-
ZUTEILEN, IST EINES DER 
WICHTIGSTEN ZIELE DER 
GLEICHSTELLUNGSARBEIT.
Zusammensetzung der Beschäftigten, Fortbildungs- 
und Mentoring-Programmen, Formulierung von 
Stellenanzeigen, familienfreundlichen Angeboten, 
Elternzeit und Richtlinien zum grenzachtenden Um-
gang. Seit 2021 erfolgt jährlich eine Abfrage bei den 
Beteiligungsgesellschaften, die im Zwischen- und 
Abschlussbericht des Aktionsplans der Europäischen 
Charta für Gleichstellung dokumentiert wird. 
 
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 20
›  Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin
Maßßnahmen 
zum grenzachtenden 
Umgang
Anzahl 
Beteiligungsgesellschaften, 
die an der Befragung 
zum Thema Gleichstellung 
teilnehmen
Indikatoren

Gleiche Teilhabe 
in der Finanz- 
und Stadtplanung
q  FINANZfairTEILUNG 
q  Beteiligung und Planung  
q  Toiletten im öffentlichen Raum  
unter Genderaspekten

46 47
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
Gleiche Teilhabe in der 
Finanz- und Stadtplanung
Gerechte Teilhabe und die Möglichkeit zur Verwirklichung individueller Lebenspläne stehen 
allen Menschen gleichermaßen zu. Die Stadt Münster schafft die Voraussetzungen, Chancen-
gleichheit in möglichst vielen Bereichen voranzutreiben. 
Menschen bewegen sich unterschiedlich im öffentlichen Raum und nutzen diesen auf ver-
schiedene Art und Weise. Die vorhandene Infrastruktur kann dabei ermöglichend, aber auch 
einschränkend sein. Um eine geschlechtergerechte Partizipation gewährleisten zu können, 
sollen geschlechtsspezifische Bedürfnisse bei der Stadtplanung berücksichtigt und integriert 
werden.
FINANZfairTEILUNG  
Der städtische Haushalt ist für die Menschen in Müns-
ter von großer Bedeutung, denn alle sind von den 
Budgetentscheidungen mittelbar oder unmittelbar 
betroffen.
Ob es um die Ausstattung von Büchereien, die Ver-
kehrsplanung oder um Kinderbetreuungsangebote 
geht:	 Die	 meisten	 finanziellen	 Entscheidungen	 wir-
ken sich unterschiedlich auf den Lebensalltag von 
Frauen und Männern, Mädchen und Jungen aus. Eine 
neutrale Haushaltspolitik gibt es nur in wenigen Be-
reichen des Haushaltsplans. Das hängt vor allem mit 
den	 unterschiedlichen	 geschlechtsspezifischen	 Rol-
lenzuschreibungen und Aufgabenverteilungen (wie 
zum Beispiel der Care-Arbeit in den Familien) zusam-
men, die in vielen Bereichen unserer Gesellschaft im-
mer noch vorherrschen.
Gender Budgeting, oder FINANZfairTEILUNG, wie 
sich die Methode in Münster nennt, bedeutet die 
Schaffung	 einer	geschlechtergerechten	 Haushaltspo-
litik. Alle Bürger*innen in ihren jeweiligen Lebensmo-
dellen	 sollen	 idealerweise	 bei	 der	 öffentlichen	 Bud-
getplanung berücksichtigt werden.
Zielsetzung von FINANZfairTEILUNG ist deshalb 
einerseits	 ein	 spezifischer	 Einsatz	 des	 städtischen 	
Budgets, der möglichst allen Menschen in Münster 
gerecht wird. Zusätzlich soll dadurch aber auch mehr 
Transparenz haushaltspolitischer Entscheidungen er-
reicht werden.
Ab dem Jahr 2021 enthält der Haushaltsplan zahl-
reiche	 zusätzliche	 geschlechterdifferen-
zierte Ziele und Kennzahlen. Weitere 
genderrelevante Daten in ande-
ren Bereichen folgen.
Zudem werden in Zu-
sammenarbeit mit der 
Politik weitere Struk-
turen entwickelt, 
um dem Ziel eines 
fairen städtischen 
Haushalts näher zu 
kommen.
 
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 17, 20
›  Artikel 9: Gender Assessment

Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
49
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
48
Toiletten im öffentlichen Raum 
unter Genderaspekten    
Auf den ersten Blick scheint das Thema Toiletten im 
Gleichstellungskontext zu irritieren. Doch der Zu-
gang zu Toiletten ist maßgeblich für die Partizipation 
am	 öffentlichen	 Leben.	 Dem	 „Bedürfnis	 nachgehen“	
impliziert eine Reihe verschiedener genderspezi-
fischer	 Aspekte.	 Dazu	 gehören	 beispielsweise	 ein	
ausreichendes	 Angebot	 an	 T oiletten	im	 öffentlichen 	
Raum und auch Wickelmöglichkeiten, die unabhän-
gig von einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit 
barrierefrei zu erreichen sind. Diese sollen auch eine 
Wickelmöglichkeit für Menschen jenseits des Säug-
lingsalters bieten. 
Projekte wie die „nette Toilette“ – bei denen die 
Gastronomie allen Menschen Zugang zu ihren Toi-
letten gewährt und dafür von der 
Kommune	 finanziell	 unterstützt	
wird – stellen stellen dabei eine 
Möglichkeit dar, Zugänge zu WCs 
zu erleichtern. 
Um eine wirklich gerechte Teil-
habe für alle zu ermöglichen, sol-
len in den Stadthäusern, Schulen 
und Sportstätten Unisex-Toiletten 
etabliert werden, die von allen Personen unabhängig 
von ihrer geschlechtlichen Identität genutzt werden 
können. Bei allen Toiletten ist auf eine barrierefreie 
Gestaltung zu achten.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 
23, 32, 61, 66, MÜNSTER MARKETING
›  Artikel 25: Stadt- und Lokalplanung
›  Artikel 26: Mobilität und Verkehr  
 
Beteiligung und Planung  
Stadtplanung hat auf Menschen unterschiedlichen 
Geschlechts auch unterschiedliche Auswirkungen. 
Das Stadtplanungsamt und das Amt für Gleichstel-
lung entwerfen innerhalb des Workshops „Gender-
sensible Stadtplanung“ gemeinsame Ansatzpunkte 
zur Anwendung im Arbeitsalltag durch Grundsensi-
bilisierung für die verschiedenen Auswirkungen von 
ZIEL EINER GENDERGERECHTEN STADT-  
PLANUNG IST ES, SOZIALE UNGLEICHHEITEN 
ZWISCHEN DEN GESCHLECHTERN WAHR-  
ZUNEHMEN UND ZU BERÜCKSICHTIGEN.  
SIE MACHT AUS ARBEITS- UND WOHN-  
STÄTTEN NACHHALTIGE LEBENSRÄUME.
GERADE FÜR (ÄLTERE) FRAUEN IST 
EINE GUTE ERREICHBARKEIT VON 
TOILETTEN EIN WICHTIGER FAKTOR, 
UM SICH IM ÖFFENTLICHEN RAUM 
FREI BEWEGEN ZU KÖNNEN.
Anzahl 
Öffentlicher 
Toiletten 
Anzahl 
Unisex-Toiletten
Gleichstellungs- 
relevante Ziele 
und Kennzahlen
 im Haushalt
Anteil der 
Geschlechter in 
ausgewählten 
Beteiligungs- 
formaten 
Entscheidungen auf Menschen. 
Konkrete Handlungsstrategien werden an Bei-
spielen der eigenen Aufgaben erarbeitet. Die dabei 
entwickelten Handlungsstrategien sollen zukünftig 
in einen gendergerechten Kriterienkatalog für die 
Stadtplanung münden, der in der Alltagsarbeit An-
wendung	finden	soll.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 61, 66
›  Artikel 25: Stadt- und Lokalplanung
›  Artikel 26: Mobilität und Verkehr
Indikatoren

Sport für 
Frauen und 
Mädchen
q  Sportentwicklungsplan:  
Attraktivität der Sporthallen,  
der Vereinstätigkeiten und  
Bäder für Mädchen und Frauen  
steigern

5352
Sport für Frauen und Mädchen
Sport für Frauen und Mädchen
Sport für Frauen und Mädchen
Sport und Vereinstätigkeit sind maßgebliche Faktoren zur Teilhabe am gesellschaftlichen 
Leben. Doch auch hier wird deutlich, dass mehr Männer als Frauen am Vereinssport  
teilnehmen und die Funktionärstätigkeiten eher männlich besetzt sind. Damit alle Menschen 
diese Möglichkeit zur Teilhabe gleichermaßen nutzen können, müssen entsprechende, den 
unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste Angebote geschaffen werden.
Sportentwicklungsplan: 
Attraktivität der Sporthallen, 
der Vereinstätigkeiten und 
Bäder für Mädchen und 
Frauen steigern   
Frauen	sind	im	Vereinssport	und	auch	an	öffentlichen 	
Sportanlagen unterrepräsentiert. Aus diesem Grund 
soll erhoben werden, welche Aspekte entscheidend 
für die Steigerung der Attraktivität dieser Angebote 
und des Vereinssports für Frauen sind. Dazu gehören 
beispielsweise attraktive Sportangebote nur für Frau-
en und Mädchen, eine hohe Qualität der Angebote 
und der Übungsleitung, gute Erreichbarkeit mit dem 
ÖPNV, gute Beleuchtung der PKW- und Fahrradpark-
plätze, ein guter baulicher und sauberer Zustand der 
(Sanitär-)Räume sowie inklusive Sportangebote. Die-
se Fragestellungen sollen in den neu zu erarbeitenden 
Sportentwicklungsplan umfassend integriert werden.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 23, 52
›  Artikel 20: Kultur, Sport und Freizeit  
SPORT FÖRDERT DIE GESUNDHEIT, DIE 
PERSÖNLICHKEIT UND DAS SOZIALE 
ZUSAMMENLEBEN. ALLE BEVÖLKERUNGS-  
GRUPPEN SOLLEN DESHALB IM  
GESCHÜTZTEN RAHMEN GLEICHERMASSEN 
VON SPORTANGEBOTEN PROFITIEREN 
KÖNNEN.
Anteil 
von Frauen 
in Sport- 
vereinen Teilnehmende 
an frauenspezifischen 
Sportangeboten
Anzahl 
Frauenspezifische 
Sportangebote
Indikatoren

Gendersensible 
Integration
q  Online-Map mit Beratungs-  
und Integrationsangeboten
q  Kulturmittler*innen:  
Kooperation mit dem MuM e. V. 
q  Projekt „Integration of Women in Sports“

5756
Gendersensible Integration
Gendersensible Integration
Gendersensible Integration
Ein gendersensibler Blick ist notwendig für die gelungene Integration neuer  
Mitbürger*innen in Münster. Die unterschiedlichen Bedürfnisse müssen angemessen  
erfasst und bedient werden, um ein geschlechtergerechtes und offenes  
gesellschaftliches Miteinander zu fördern. Dazu unterstützt die Stadt Münster  
entsprechende Angebote und Strukturen.
Online-Map mit 
Beratungs-  
und Integrations-  
angeboten
Ein Baustein für die Verbesserung von Lebenssituatio-
nen und strukturellen Ungleichheiten ist das Wissen 
um Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote und 
ein niedrigschwelliger Zugang dazu. Im Jahr 2020 hat 
die Bildungskoordination für Zugewanderte des Am-
tes für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit 
dem Vermessungs- und Katasteramt eine interaktive 
Stadtkarte für Zugewanderte für die Bereiche Sport, 
Sprache und Beratung erstellt: https://geo.stadt-mu-
enster.de/Sprache_Sport_Beratung_Zugewanderte/.
Das Amt für Gleichstellung erweitert das Angebot um 
eine entsprechende Karte für LSBTIQ*-Angebote.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 40
›  Artikel 18: Soziale Kohäsion
›  Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen  
oder Benachteiligung  
 
Kulturmittler*innen:  
Kooperation mit dem MuM e. V.  
Das Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum 
(MuM e. V.) bietet seit 2021 Informationsveranstal-
tungen für Kulturmittler*innen an, die insbesondere 
das Thema Aufenthaltsrecht im Zusammenhang mit 
Familienzusammenführung beleuchten. Das Ziel ist, 
Kulturmittler*innen über ausländerrechtliche Mög-
lichkeiten zu informieren, um Hürden abzubauen, 
Beratung zu erleichtern und Opfern häuslicher Ge-
walt Alternativen aufzuzeigen, wenn der eigene Auf-
enthaltstitel, der an die Ehe geknüpft ist, wegen einer 
Trennung gefährdet ist. 
Neben weiblichen werden ab 2021 auch männli-
che Kulturmittler vom Haus der Familie Münster 
in Kooperation mit dem Sozialdienst für Ge-
flüchtete	 für	 spezifische	 Männerangebote 	
ausgebildet und eingesetzt.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN 
ÄMTER: 36, 50
›  Artikel 18: Soziale Kohäsion  
 
Das Projekt „Integration of Women in Sports“ (Io-
WiS) im Frauensportverein Münster engagiert sich 
sehr	 erfolgreich	 seit	 2017	 für	 Frauen	 mit	 Migrations-	
und Fluchterfahrung in Münster. Die Finanzmittel 
sind bis 2021 befristet bewilligt. 
Im Jahr 2021 wird aus dem Projekt IoWiS ein eige-
ner Sportverein: Move & Meet e.V., der die Arbeit von 
IoWiS ab 2022 fortführt und sie ausbaut. Der Verein 
konzentriert sich auf die Förderung von Personen in 
GENDERGERECHTE INTEGRATION BEDEUTET DIE MÖGLICHKEIT 
GLEICHBERECHTIGTER TEILHABE UND SENSIBILISIERUNG 
FÜR MEHRFACHDISKRIMINIERUNGEN. DAZU GEHÖRT AUCH, 
VONEINANDER ZU LERNEN UND DEN EIGENEN HORIZONT 
ZU ERWEITERN.
schwierigen	 Lebenslagen	 und	 schafft	 mit	 ihnen	 und	
für sie bedarfsorientierte Sport- und Bildungsangebo-
te. Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf Frauen* 
und Mädchen* mit und ohne Migrations- und Fluch-
terfahrung. Angebote für trans-, inter- und nonbinäre 
Personen sind in Planung. Um die Angebote ab 2022 
umsetzen zu können, wurde ein Antrag nach § 24 GO 
für die Jahre 2022 bis 2024 gestellt.
 
 
Projekt „Integration of Women in Sports“
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 52
›  Artikel 18: Soziale Kohäsion
›   Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligung
Gendersensible 
Integrations- 
angebote Anteil 
der weiblichen 
Kulturmittler*innen
Anteil 
der männlichen 
Kulturmittler*innen
Mitglieder bei 
Move & Meet e.V.
Indikatoren

5958
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
Relevante Artikel der Europäischen Charta 
für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
ARTIKEL 2 – Politische Vertretung
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Frauen und Männern die glei-
chen aktiven und passiven Wahlrechte zukommen.
2.  Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Frauen und Männern die 
gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung 
teilzuhaben,	öffentliche	Ämter	zu	bekleiden	und	alle	öffentlichen	
Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen.
3.  Die Unterzeichnerin anerkennt den Grundsatz der ausgewogenen 
Vertretung	in	allen	gewählten	und	öffentlichen	Entscheidungsgre-
mien.
4.		Die	 Unterzeichnerin	 verpflichtet	 sich	 zur	 Durchführung	 aller	 zu-
mutbaren Maßnahmen zur Unterstützung der oben erwähnten 
Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender Schritte:
 •  Frauen aufzufordern, sich in Wählerlisten eintragen zu lassen und 
ihr	aktives	und	passives	Wahlrecht	wahrzunehmen;
 •  politische Parteien und Gruppierungen aufzufordern, den 
Grundsatz der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Män-
nern	anzuwenden	und	umzusetzen;
 •  zu diesem Zweck politische Parteien und Gruppierungen auf-
zufordern, alle gesetzlich zulässigen Schritte zu unternehmen – 
wozu, falls erforderlich, auch Quotenregelungen zählen –, um die 
Anzahl	von	Kandidatinnen	bei	Wahlen	zu	erhöhen;
 •  die eigenen Verfahren und Verhaltensstandards so zu regeln, 
dass potenzielle Kandidatinnen und gewählte Vertreterinnen 
nicht durch stereotype Verhaltensformen, sprachliche Wendun-
gen	oder	Belästigungen	abgeschreckt	werden;
	 •		 Maßnahmen	 zu	treffen,	 um	 es	 gewählten	 VertreterInnen	zu	er-
möglichen,	 Privatleben,	 Arbeit	 und	 öffentliche	 Aufgaben	 mitei-
nander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden 
und Betreuungseinrichtungen allen gewählten VertreterInnen 
uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen.
5.		Die	 Unterzeichnerin	 verpflichtet	 sich	 zur	 Förderung	 und	 Anwen-
dung des Grundsatzes der ausgewogenen Vertretung in den eige-
nen Entscheidungs- und Beratungsgremien sowie bei der Entsen-
dung von Personen in externe Gremien.
6.  Falls die Behörde derzeit keine ausgewogene Vertretung von Frau-
en und Männern wahrnimmt, wird sie diese so einführen, dass je-
nes Geschlecht, das derzeit in der Minderheit ist, wenigstens ge-
nauso gut vertreten sein wird wie dies im Augenblick der Fall ist.
7.		Weiterhin	 verpflichtet	 sich	 die	 Unterzeichnerin	 dafür	 zu	 sorgen,	
dass	keine	öffentliche	oder	politische	Stellung,	für	die	ein/e	Vertre-
terIn bestellt oder gewählt wird, grundsätzlich und in der Praxis auf 
nur ein Geschlecht beschränkt ist oder aufgrund von stereotypen 
Ansichten als normale Rolle nur eines Geschlechts betrachtet wird.
ARTIKEL 3 – Mitwirkung am politischen 
und zivilgesellschaftlichen Leben
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt, dass das Recht von BürgerInnen 
auf	Mitwirkung	an	öffentlichen	Angelegenheiten	einen	Grundsatz	
jeder Demokratie darstellt, und dass Frauen und Männer das Recht 
haben,	in	gleichem	Maße	an	der	Regierung	und	dem	öffentlichen	
Leben ihrer Region, Kommune und lokalen Gemeinschaft mitzu-
wirken.
2.		Im	Hinblick	auf	die	verschiedenen	Formen	der	öffentlichen	Mitwir-
kung an den eigenen Angelegenheiten, etwa in Beiräten, Nachbar-
schaftsräten, E-Partizipation oder Planungsvorhaben mit Bürger-
beteiligung,	verpflichtet	sich	die	Unterzeichnerin	dafür	zu	sorgen,	
dass Frauen und Männer in der Praxis gleiche Möglichkeiten der 
Mitwirkung genießen. Führen bestehende Formen der Mitwirkung 
nicht	zu	dieser	Gleichstellung,	verpflichtet	sich	die	Unterzeichne-
rin, neue Methoden zu entwickeln und zu erproben.
3.		Die	Unterzeichnerin	verpflichtet	sich,	die	aktive	Mitwirkung	am	po-
litischen und zivilgesellschaftlichen Leben für Frauen und Männer 
aus allen Gruppen der Gemeinschaft, insbesondere von Frauen und 
Männern aus Minderheiten, die sonst vielleicht ausgeschlossen wä-
ren, zu fördern.
ARTIKEL 6 – Kampf gegen Stereotype
1.		Die	 Unterzeichnerin	 verpflichtet	 sich,	 Vorurteile,	 Praktiken	 und	
sprachliche Wendungen sowie Bilder zu bekämpfen und so weit wie 
möglich zu verhindern, welche auf der Vorstellung der Über- oder 
Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereotypen Geschlecht-
errollen für Frauen oder Männer beruhen.
2.  Zu diesem Zweck sorgt die Unterzeichnerin dafür, dass die eigenen 
öffentlichen	und	internen	Mitteilungen	dieser	Verpflichtung	voll	ent-
sprechen und positive Geschlechterbilder und -beispiele befördern.
3.  Die Unterzeichnerin unterstützt weiter die eigenen MitarbeiterIn-
nen durch Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung 
und Beseitigung stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen 
und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht.
4.  Die Unterzeichnerin führt Aktivitäten und Kampagnen durch, um das 
Bewusstsein	für	den	schädlichen	Einfluss	von	Geschlechterstereoty-
pen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.
ARTIKEL 8 –	Allgemeine	Verpflichtungen
1.  Im Hinblick auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich aner-
kennt, achtet und fördert die Unterzeichnerin die entsprechenden 
Rechte und Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Män-
nern	 und	 bekämpft	 geschlechterspezifische	 Benachteiligung	 und	
Diskriminierung.
2.		Die	 in	 dieser	 Charta	 dargelegten	 Verpflichtungen	gelten	 für	 eine	
Unterzeichnerin nur dann, wenn sie bzw. ihre relevanten Aspekte 
in den eigenen rechtlichen Kompetenzrahmen fallen.
ARTIKEL 9 – Gender Assessment
1.		Die	Unterzeichnerin	verpflichtet	sich,	im	Hinblick	auf	den	gesam-
ten eigenen Kompetenzbereich Gender Assessments (Bewertung 
geschlechterspezifischer	Auswirkungen)	wie	in	diesem	Artikel	be-
schrieben durchzuführen.
2.		Zu	 diesem	 Zweck	 verpflichtet	 sich	 die	 Unterzeichnerin,	 ein	 Um-
setzungsprogramm für Gender Assessments entsprechend den 
eigenen Prioritäten, Ressourcen und Zeitplänen durchzuführen 
und in den Gleichstellungs-Aktionsplan aufzunehmen bzw. darin 
zu berücksichtigen.
3.  Um Relevanz zu erlangen, müssen Gender Assessments folgende 
Schritte enthalten:
 •  Prüfung bestehender Politiken, Verfahren, Praktiken, Schemata 
und	 Anwendungshäufigkeiten,	 um	 zu	 klären,	 ob	 diese	 unfaire	
Diskriminierungen in sich tragen, auf Geschlechterstereotypen 
beruhen oder ob sie die besonderen Bedürfnisse von Frauen und 
Männern	entsprechend	berücksichtigen;
	 •		 Prüfung	der	Zuteilung	von	finanziellen	und	anderen	Ressourcen	
für	die	genannten	Zwecke;
 •  Erkennen der Prioritäten und – falls erforderlich – Ziele, um mit 
den sich aus diesen Prüfungen ergebenden Resultaten umgehen 
und erkennbare Verbesserungen in der Leistungserbringung er-
zielen	zu	können;
 •  frühzeitige Durchführung einer Einschätzung aller wesentlichen 
Vorschläge für neue oder abgeänderte Politiken, Verfahren und 
Änderungen	 in	 der	 Ressourcenzuteilung,	 um	 deren	 potenzielle	
Auswirkungen auf Frauen und Männer erkennen und endgültige 
Entscheidungen	im	Lichte	dieser	Einschätzung	treffen	zu	können;
 •  Berücksichtigung der Bedürfnisse oder Interessen von Personen, 
die vielfältigen Diskriminierungen oder Benachteiligungen aus-
gesetzt sind.
ARTIKEL 10 – Vielfältige Diskriminierungen 
oder Benachteiligungen
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Diskriminierung aus Gründen 
des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, 
genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glau-
bens, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörig-
keit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, 
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ver-
boten ist.
2.  Darüber hinaus anerkennt die Unterzeichnerin, dass viele Frauen 
und Männer trotz dieses Verbots vielfältigen Diskriminierungen 
und Benachteiligungen ausgesetzt sind, wozu auch sozioökonomi-
sche Benachteiligungen zählen, welche ihre Fähigkeit, die anderen 
in dieser Charta dargelegten und erwähnten Rechte wahrzuneh-
men, unmittelbar beeinträchtigen.
3.		Die	 Unterzeichnerin	 verpflichtet	 sich,	 im	 Rahmen	 des	 eigenen	
Kompetenzbereichs alle zumutbaren Handlungen zu setzen, um 
die Auswirkungen vielfältiger Diskriminierungen oder Benachteili-
gungen zu bekämpfen, wozu folgende Schritte zählen:
 •  Sicherstellen, dass die Probleme vielfältiger Diskriminierungen 
und Benachteiligungen in einem Gleichstellungs-Aktionsplan 
und	Gender	Assessments	aufgegriffen	werden;
 •  Sicherstellen, dass die Probleme vielfältiger Diskriminierungen 
und Benachteiligungen bei der Durchführung von Aktionen oder 
Maßnahmen gemäß anderen Artikeln dieser Charta berücksich-
tigt	werden;
	 •		 Durchführung	öffentlicher	Informationskampagnen	zur	Bekämp-
fung von Stereotypen und Förderung der Gleichbehandlung von 
Frauen und Männern, die vielfältigen Diskriminierungen und Be-
nachteiligungen	ausgesetzt	sind;
 •  Durchführung spezieller Maßnahmen zur Abdeckung der beson-
deren Bedürfnisse von Migrantinnen.
ARTIKEL 11 – Rolle als Arbeitgeber
1.  In der Rolle als Arbeitgeber anerkennt die Unterzeichnerin das 
Recht	auf	Gleichstellung	von	Frauen	und	Männern	betreffend	alle	
Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation und 
Arbeitsbedingungen.
2.  Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht auf das Vereinen von Be-
ruf, gesellschaftlichem Leben und Privatsphäre sowie das Recht auf 
Würde und Sicherheit am Arbeitsplatz.
3.		Die	 Unterzeichnerin	 verpflichtet	 sich,	 alle	 zumutbaren	 Maßnah-
men einschließlich gesetzlich zulässiger positiver Unterstützungs-
maßnahmen	zu	treffen,	um	die	oben	erwähnten	Rechte	zu	unter-
stützen.

6160
4.  Die in Punkt (3) erwähnten Maßnahmen umfassen folgende Schritte:
  (a) Prüfung der relevanten Politiken und Verfahren im Hinblick 
auf die Beschäftigung innerhalb der eigenen Organisation sowie 
Entwicklung	 und	Umsetzung	 der	 die	Beschäftigung	 betreffenden	
Abschnitte im Gleichstellungs-Aktionsplan, um Ungleichheiten in-
nerhalb eines zumutbaren Zeitraums zu beseitigen, wobei unter 
anderem folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
 •  gleiche Bezahlung einschließlich gleicher Bezahlung für gleiche 
Arbeit;
 •  Vorkehrungen für die Prüfung von Lohn-, Gehalts- und Pensions-
systemen;
 •  Maßnahmen zur Sicherstellung fairer und transparenter Beförde-
rungs-	und	Karrierechancen;
 •  Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausgewogenen Vertretung 
von Frauen und Männern auf allen Ebenen, insbesondere zur Be-
seitigung	von	Unausgewogenheiten	auf	der	Führungsebene;
	 •		 Maßnahmen	zur	Beseitigung	geschlechterspezifischer	Aufteilun-
gen von Berufsfeldern und zur Förderung von Personen, die sich 
für	nichttraditionelle	Berufe	entscheiden;
	 •		 Maßnahmen	zur	Sicherstellung	fairer	Einstellungsverfahren;
 •  Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener, gesunder und si-
cherer	Arbeitsbedingungen;
 •  Verfahren zur Konsultation von MitarbeiterInnen und ihrer Ge-
werkschaften, wodurch eine ausgewogene Vertretung von Frau-
en und Männern in allen Konsultations- oder Verhandlungsgre-
mien	sichergestellt	werden	soll;
  (b) Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch 
Klarstellung, dass solche Verhaltensweisen nicht akzeptabel sind, 
durch die Unterstützung von Opfern, die Einführung und Umset-
zung transparenter Strategien für den Umgang mit Tätern sowie 
die	Schärfung	eines	entsprechenden	Problembewusstseins;
  (c) Aufbau eines Beschäftigtenstabs auf allen Organisationsebe-
nen, der die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt der lo-
kalen	Bevölkerung	widerspiegelt;
  (d) Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Vereinbarkeit von 
Beruf, gesellschaftlichem Leben und Familie durch:
 •  Einführung von Politiken, die wenn möglich eine Anpassung der 
Arbeitszeit sowie Regelungen für die Betreuung von Familien-
mitgliedern	von	MitarbeiterInnen	vorsehen;
 •  Ermutigung männlicher Mitarbeiter, ihre Karenzmöglichkeiten 
auszuschöpfen.
ARTIKEL 16 – Kinderbetreuung
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ 
hochwertige, leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen 
jeglicher	 Einkommensgruppe	 offenstehende	 Kinderbetreuung	
für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern 
spielt, und dass es diese ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Le-
ben und Privatsphäre zu vereinbaren. Darüber hinaus anerkennt 
die Unterzeichnerin den Beitrag, den eine solche Kinderbetreuung 
zum wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie zur Kohäsion loka-
ler Gemeinschaften wie der Gesellschaft im Allgemeinen leistet.
2.		Die	Unterzeichnerin	verpflichtet	sich,	die	Bereitstellung	und	Förde-
rung einer solchen Kinderbetreuung – entweder direkt oder durch 
andere Leistungserbringer – zu einer Priorität zu machen, und ver-
pflichtet	sich	weiter	zur	Förderung	einer	solchen	Kinderbetreuung	
durch andere, wozu auch die Bereitstellung oder Unterstützung 
von Kinderbetreuung durch lokale Arbeitgeber zählt.
3.  Die Unterzeichnerin anerkennt darüber hinaus, dass die Kinder-
erziehung eine Arbeitsteilung zwischen Männern, Frauen und der 
Gesellschaft	 im	 Allgemeinen	 erforderlich	 macht,	 und	 verpflichtet	
sich, dem stereotypen Bild entgegenzuwirken, nach dem Kinder-
betreuung vor allem als weibliche Aufgabe oder Verantwortung 
betrachtet wird.
ARTIKEL 18 – Soziale Kohäsion
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht aller Menschen auf 
Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sowie auch, dass Frau-
en	 im	 Allgemeinen	 häufiger	 von	 sozialer	 Ausgrenzung	 bedroht	
sind, da sie geringeren Zugang zu Ressourcen, Waren, Dienstleis-
tungen und Chancen haben als Männer.
2.		Daher	verpflichtet	sich	die	Unterzeichnerin,	im	Rahmen	der	eige-
nen Dienstleistungs- und Tätigkeitsbereiche und in Zusammenar-
beit mit den Sozialpartnern Maßnahmen innerhalb eines allgemein 
koordinierten	Ansatzes	zu	treffen,	um
	 •		 den	 effizienten	 Zugang	 aller	 in	 sozialer	 Ausgrenzung	 oder	 Ar-
mut lebenden bzw. davon bedrohen Personen zu Beschäftigung, 
Wohnraum, Berufs- und Schulausbildung, Kultur, Informations- 
und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer 
Hilfe	zu	fördern;
 •  die besonderen Bedürfnisse und besondere Situation sozial aus-
gegrenzter	Frauen	zu	erkennen;
 •  die Integration von Migrantinnen unter Berücksichtigung ihrer 
besonderen Bedürfnisse zu fördern.
ARTIKEL 20 – Kultur, Sport und Freizeit
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht aller Menschen auf Mit-
wirkung an kulturellem Leben und Kunstgenuss.
2.  Darüber hinaus anerkennt die Unterzeichnerin die Rolle des Sports 
als Beitrag zum Leben einer Gemeinschaft und zur Sicherstellung 
des Rechts auf Gesundheit gemäß Artikel 14. Außerdem anerkennt 
die Unterzeichnerin das Recht von Frauen und Männern auf glei-
chen Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten und -einrich-
tungen.
3.  Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Frauen und Männer unter-
schiedliche Erfahrungen und Interessen im Hinblick auf Kultur, 
Sport und Freizeit haben und diese das Ergebnis stereotyper Hal-
tungen	und	Handlungen	sein	können,	und	verpflichtet	sich	daher,	
Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern, zu denen je nach Er-
fordernis die folgenden zählen:
 •  sicherzustellen, dass Frauen und Männer, Jungen und Mädchen 
so weit wie möglich die gleichen Möglichkeiten und den glei-
chen Zugang zu Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen und 
-aktivitäten	haben;
 •  Frauen und Männer, Jungen und Mädchen zu ermutigen, glei-
chermaßen an Sport- und Kulturaktivitäten teilzunehmen, und 
zwar auch an jenen, die traditionell als vor allem „männlich“ bzw. 
„weiblich“	betrachtet	werden;
 •  KünstlerInnen sowie Kultur- und Sportvereine anzuregen, kultu-
relle und sportliche Aktivitäten zu fördern, die stereotypen Bil-
dern	von	Frauen	und	Männern	entgegenwirken;
	 •		 öffentliche	 Bibliotheken	 anzuregen,	 Geschlechterstereotype	 in	
ihren Beständen an Büchern und sonstigen Materialien sowie in 
ihren Werbeaktivitäten in Frage zu stellen.
ARTIKEL 22	–	Geschlechterspezifische	Gewalt
1.		Die	 Unterzeichnerin	 anerkennt,	 dass	 geschlechterspezifische	 Ge-
walt, der vor allem Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grund-
legender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und kör-
perliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.
2.		Die	 Unterzeichnerin	 anerkennt,	 dass	 sich	 geschlechterspezifische	
Gewalt auf der Täterseite aus der Vorstellung von der Überlegen-
heit eines Geschlechts über das andere im Rahmen eines unglei-
chen Machtverhältnisses ergibt.
3.		Daher	verpflichtet	sich	die	Unterzeichnerin,	Politiken	und	Aktionen	
gegen	geschlechterspezifische	Gewalt	ins	Leben	zu	rufen	und	zu	in-
tensivieren, zu denen auch die folgenden zählen:
	 •		 Bereitstellung	oder	Unterstützung	von	spezifischen	Hilfsstruktu-
ren	für	Opfer;
	 • 		Bereitstellung	öffentlicher	Informationen	über	im	Gebiet	
vorhandene	Hilfseinrichtungen	in	allen	lokalen	Hauptsprachen;
 •  Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erken-
nen	und	die	Unterstützung	von	Opfern	ausgebildet	sind;
 •  Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Ge-
sundheits-	und	Wohnungsbehörden,	effizient	koordiniert	sind;
 •  Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informa-
tionsprogrammen für potenzielle und tatsächliche Opfer und 
Täter.
ARTIKEL 25 – Stadt- und Lokalplanung
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt die Bedeutung der Raumplanungs-, 
Verkehrs-, Wirtschaftsentwicklungs- und Bodennutzungspläne und 
-politiken	für	die	Schaffung	eines	Rahmens,	innerhalb	dessen	das	
Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler 
Ebene umfassender umgesetzt werden kann.
2.		Die	Unterzeichnerin	verpflichtet	sich	sicherzustellen,	dass	bei	der	
Erstellung, Annahme und Umsetzung dieser Politiken und Pläne
 •  die Notwendigkeit der Förderung echter Gleichstellung in allen 
Bereichen	der	lokalen	Ebene	umfassend	berücksichtigt	wird;
 •  die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern zum Bei-
spiel im Hinblick auf Beschäftigung, Zugang zu Dienstleistungen 
und	Kultur,	Bildung	und	familiäre	Pflichten	auf	Grundlage	relevan-
ter lokaler und sonstiger Daten einschließlich der Gender Assess-
ments	der	Unterzeichnerin	angemessen	berücksichtigt	werden;
 •  qualitativ hochwertige Gestaltungslösungen angenommen wer-
den, welche die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Män-
nern berücksichtigen.
ARTIKEL 26 – Mobilität und Verkehr
1.  Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Mobilität und Zugang zu Ver-
kehrsmitteln grundlegende Bedingungen für Frauen und Männer 
darstellen, um viele ihrer Rechte, Aufgaben und Aktivitäten wahr-
nehmen zu können, wozu auch der Zugang zu Arbeit, Bildung, Kul-
tur und wichtigen Dienstleistungen zählt. Außerdem anerkennt die 
Unterzeichnerin, dass die Nachhaltigkeit und der Erfolg einer Ge-
meinde oder Region in wesentlichem Ausmaß von der Entwicklung 
einer	 effizienten,	 qualitativ	 hochwertigen	 Verkehrsinfrastruktur	
und	öffentlicher	Verkehrsmittel	abhängt.
2.  Die Unterzeichnerin anerkennt darüber hinaus, dass Frauen und 
Männer in der Praxis oft unterschiedliche Bedürfnisse und Nut-
zungsarten von Mobilität und Verkehrsmitteln aufweisen, was sich 
aus Faktoren wie Einkommen, Betreuungsaufgaben oder Arbeits-
zeiten	ergibt,	und	dass	Frauen	öffentliche	Verkehrsmittel	tendenzi-
ell intensiver nutzen als Männer.
3.		Daher	verpflichtet	sich	die	Unterzeichnerin,
 •  die entsprechenden Mobilitätsbedürfnisse und Nutzungsarten 
von Frauen und Männern aus städtischen wie ländlichen Kom-
munen	zu	berücksichtigen;
 •  icherzustellen, dass die den BürgerInnen im Hoheitsgebiet der 
Unterzeichnerin zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel dazu 
beitragen, besondere wie gemeinsame Bedürfnisse von Frauen 
und Männern abzudecken und echte Gleichstellung von Frauen 
und Männern auf lokaler Ebene zu erreichen.
4.		Darüber	 hinaus	 verpflichtet	 sich	 die	 Unterzeichnerin,	 die	 allmäh-
liche	Verbesserung	der	öffentlichen	Verkehrsmittel	in	bzw.	für	das	
Hoheitsgebiet einschließlich intermodaler Verbindungen zu för-
dern, um so die besonderen wie gemeinsamen Bedürfnisse von 
Frauen und Männern im Hinblick auf zuverlässige, leistbare, sichere 
und leicht zugängliche Verkehrsmittel abzudecken und zu nachhal-
tiger Entwicklung beizutragen.
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:

6362
Impressum
Ämterbezeichnungen
Amt 10: Personal- und Organisationsamt
Amt 13: Amt für Kommunikation
Amt 17: Amt für Gleichstellung
Amt 20: Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt 23: Amt für Immobilienmanagement
Amt 32: Ordnungsamt
Amt 33: Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt 36: Rechts- und Ausländeramt
Amt 40: Amt für Schule und Weiterbildung
Amt 41: Kulturamt
Amt 42: Stadtbücherei
Amt 45: Stadtmuseum
Amt 47: Stadtarchiv
Amt 50: Sozialamt
Amt 51: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt 52: Sportamt
Amt 53: Gesundheits- und Veterinäramt
Amt 59: Jobcenter Münster
Amt 61: Stadtplanungsamt
Amt 62: Vermessungs- und Katasteramt
Amt 66: Amt für Mobilität und Tiefbau
Herausgeberin: Stadt Münster, Amt für Gleichstellung
Redaktion/Text: Julia von Hayn, Laura Rademacher
Layout: HEIDER DESIGN, Münster
Illustrationen: Marie-Pascale	Gafinen,	RIESENSPATZ
Druck: Expedition & Druck, Stadt Münster
80 Stück, November 2021
Ämterbezeichungen:
Impressum

Beratungsverlauf (3)

18.11.2021 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 28.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0678/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2021
Erstellt
06.09.2021 11:28