mandari

Bestellung von Vertretern/-innen der Stadt Euskirchen für verschiedene Gremien gemäß § 113 GO NRW a) einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder b) kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande: Bestellung der Vertreter/-innen für die verschiedenen Gremien gemäß § 113 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

Beschlussvorlage 263/2004 1. Ergänzung vom 16.11.2004

Stand: Am 16.11.2004 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 16.11.2004

    Rat

    TOP 5.8. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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