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V/0109/2020

Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse zu Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden

Vorlagen 06.03.2020

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

61109 Zeichen

V/0109/2020 
V/0109/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse zu 
Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   05.05.2020 Sportausschuss Bericht 
   05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   06.05.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   06.05.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Bericht 
   07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  
Wohnen 
Bericht 
   12.05.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
und E-Government 
Bericht 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   13.05.2020 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Ausgangslage – bisherige Beschlüsse 
Bereits im Jahr 2015 hat die Verwaltung dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass der prognostizierte 
Schülerzuwachs erhebliche Handlungsbedarfe in unterschiedlichem Maße an den städt. Grundschu-
len auslöst (vgl. Vorlage V/0111/2015). Erste Maßnahmen wie der Neubau der zweizügigen Grun d-
schule Wolbeck-Nord und die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule wurden angestoßen. Diese Ba u-
maßnahmen konnten 2019 bereits abgeschlossen werden.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

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V/0109/2020 
Auf der Grundlage der Vorlage V/0420/2016 /1 hat der Rat die Verwaltung im Sommer 2016 beauf-
tragt, für etliche Schulstandorte Machbarkeitsstudien zu erstellen, um die Möglichkeiten einer baul i-
chen Erweiterung vorrangig mit dem Ziel der Erhöhung der Zügigkei t der einzelnen Schulen zu pr ü-
fen. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, Vorschläge zur Erfüllung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe für die Schulen zu erarbeiten, deren Zügigkeit zwar nicht erhöht werden 
soll, die aber auch insbesond ere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe 
haben. 
Im Juli 2017 hat der Rat als Planungsgrundlage und Orientierung für die Machbarkeitsstudien ein 
Musterraumprogramm für Grundschulen festgelegt. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der im 
4. Quartal 2016 vorgestellten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025 weitere Handlungs-
bedarfe benannt (Vorlage V/0328/2017/1). 
 
Auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudie n hat der Rat der Stadt Münster am 
12.07.2017 zunächst den Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus (Vor-
lage V/0421/2017/1) und dann in den Jahren 2017 und 2018 Errichtungsbeschlüsse in 3 Tranchen für 
weitere 20 Standorte (Vorlagen V/0845/2017/1, V/0224/2018/1 und V/0705/2018/2)  gefasst. Über die 
3 Tranchen hinaus wurden 2019 Errichtungsbeschlüsse für den Neubau von Grundschulen in den 
Konversionsgebieten York und Oxford gefasst. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahmen b e-
trägt insgesamt ca. 200 Mio. €. 
2. Sachstand zur Beauftragung einer externen programmbezogenen Projektsteuerung (Mu l-
tiprojektsteuerung) 
Der Rat der Stadt Münster hat ein ambitioniertes Schulbauprogramm beschlossen und aufgrund der 
Entwicklung der Schülerzahlen werden weitere Errichtungsbeschlüsse erforderlich sein. D ie Verwal-
tung arbeitet an vielen Schulbauprojekten in unterschiedlichen Entwicklungsstufen (Machbarkeitsst u-
die noch zu erstellen bis hin zu konkreten Projekten in der Bauphase) und bewirtschaftet ein Finan z-
volumen für das bereits jetzt beschlossene Schulbauprogramm in Höhe von ca. 200 Mio. €. 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossen, zur Unterstützung der Verwaltung bei der 
Planung und Realisierung aller Bauvorhaben des Programms eine externe Projektsteuerung mit ko n-
kreten programmbezogenen Leistungen einzusetzen.  
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Personal, Organisation, 
Sicherheit, Ordnung und E -Government vom 02.07.2019 eine Ausschreibung für eine sog. überg e-
ordnete Programmsteuerung zur Multiprojektsteuerung durchgeführt. Aufgabe des Auftragnehmers ist 
nicht eine konkret einzelprojektbezogene fachliche Unterstützung, sondern eine im Kern organisator i-
sche Unterstützung zur Erreichung der Programmziele und Förderung durch Vereinheitlichung und 
möglichst auch Vereinfachung von Abläufen und Mustervorlagen. Am 04.12.2019 haben erste gan z-
tägige Verhandlungsgespräche mit den Bietern stattgefunden. Nach weiteren Aufklärungsschritten 
wurden am 31.01.2020 weitere Gespräche geführt. Es ist beabsichtigt , im 2. Quartal 2020 einen Be-
schluss zur Vergabe der Leistungen herbeizuführen, sodass der Auftragnehmer unmittelbar danach 
beauftragt werden und die Tätigkeit aufnehmen kann.  
3. Sachstand zur Anpassung der Berechnungsparameter für Kostenrahmen 
In allen Vorlagen mit Errichtungsbeschlüssen hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass die im Ra h-
men der Machbarkeitsstudien zunächst grob ermittelten Kostenrahmen nach DIN 276 deutlich von 
den entstehenden Kosten abweichen können und die konkreten Standortplanungen alternative und 
damit von den Planungen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte hervorbringen können. 
Die Kostenrahmen im Zuge der Machbarkeitsstudien wurden im Jahre 2017 mit einer Preissteigerung 
von 2% bzw. 2,7% ermittelt. Die Konjunkturlage hat einen Anstieg des Baupreisindexes von 4,5% p.a. 
für die Jahre 2018 bis 2019 sowie von perspektivisch 6% p.a. für die Jahre 2020-2022 zur Folge. Ne-
ben dieser Steigerung des Baupreisindexes wird die Verwaltung zusätzlich neben einem Sicherheits-
faktor künftig auch einen Risikozuschlag von 10% berücksichtigen, um Planungs-, Vergabe- und Aus-
führungsrisiken abzudecken. 
Auch die vom Rat 2018 gefassten Beschlüsse zur extensiven Begrünung von Schuldächern und U m-
setzung von Klimaschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden (u.a. Photov oltaikanlagen) führen zu 
Mehrkosten. Die in den bisherigen Vorlagen genannten Kostenrahmen für die Machbarkeitsstudien 
sind aus diesen Gründen projektbezogen anzupassen. Darüber hinaus muss damit gerechnet we r-

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den, dass bei weiteren Schulbaumaßnahmen wie zu letzt beim Baubeschluss für die Erweiterung der 
Erich-Klausener-Schule trotz aller geprüften Einsparmöglichkeiten Mehrkosten gegenüber der bish e-
rigen Veranschlagung entstehen werden.  
 
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass alle genannten Termine und Kosten  in den Zeiten vor der 
Pandemie Coronavirus SARS-CoV-2 definiert worden sind. Die aktuelle Lage macht auch nicht vor 
Bauplanungen und – ausführungen halt und dementsprechend sind alle Termine und Kosten vorb e-
haltlich zu sehen. Die weiteren Termine der Bau - und Planungsabläufe sowie die Kostenentwicklung 
können erst später mit den Baubeschlüssen und anderen Entscheidungen wieder genauer definiert 
werden. Daher sind alle genannten Angaben im weiteren Verlauf zu überprüfen und müssen ggf. a k-
tualisiert werden. 
4. Sachstand zum Status einzelner Projekte 
Im Folgenden wird differenziert nach Projektstatus  (Fortschritt der Realisierung ) und  Bezirk jeweils 
der Status einzelner Standorte dargestellt. 
4.1. Standorte mit Projektstatus „Baubeschluss bereits gefasst" 
Bezirk Mitte 
4.1.1. Erich-Klausener-Schule 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 der baulichen Erweiterung zur 4 -
Zügigkeit und der Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle an der Erich -Klausener-Schule 
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfah-
ren mit vorgeschaltetem Wettbewerb vorzubereiten. Der Haupt - und Finanzausschuss hat in seiner 
Sitzung am 14.03.2018 mit der Vorlage V /0083/2018 beschlossen, für diese Maßnahme ein VgV -
Verfahren mi t eine m vorgeschalteten, nicht offenen  Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 
(Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung 
vom 19.04.2019 mit der Vorlage V/0117/2019 dem Ergebnis des Wettbewerbs zugestimmt. Die Ver-
waltung wurde beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage 
der Angebotsplanung des Architekturbüros Hartig Meyer Wömpner aus Münster zu erstellen und den 
Baubeschluss herbeizuführen.  
Mit der Vorlage V/1172/2019  „Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit und Er-
richtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle“ ist der Baubeschluss im Februar 2020 gefasst w or-
den. Die Gesamtkosten werden mit ca. 18,7 Mio. € kalkuliert . Der Baubeginn ist im 1. Quartal  2021 
vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wird für August 2022 angestrebt. 
 
Bezirk Nord 
4.1.2. Schulzentrum Kinderhaus 
Mit Vorlage V /0421/2017/1 hat der Rat beschlossen, für die Grundschule am Kinderbach auf dem 
Schulgelände einen Neubau mit einer Mensa für die drei Schulen und einer Lehrküche für die weite r-
führenden Schulen zu errichten. Die bisherigen Räume der Grundschule und Teile des bisher schon 
von den weiterführenden Schulen genutzten Bestandsgebäudes sollen für die Geschwister -Scholl-
Realschule und das Geschwister -Scholl-Gymnasium umgebaut werden. Das Architekturbüro Kuckert 
Architekten aus Münster und das Landschaftsarchitekturbüro Junker und Kollegen Landschaftsarch i-
tektur aus Osnabrück wurden als Sieger des Wettbewerbs mit der Planung beauftragt. Die Planungen 
für den Neubau sind soweit abgeschlossen und der Baubeschluss wurde im Oktober 2019 herbeige-
führt. Die Rodungsarbeiten auf der Wallanlage sind im Januar 2020 durchgeführt worden. Diese wer-
den voraussichtlich im Herbst 2020 mit neuen Sträuchern bepflanzt werden, sodass sie mit Bezug der 
neuen Grundschule auch direkt als Spielfläche von den Grundschülern genutzt werden kann. Die 
Baustellenzufahrt und die Durchgänge sind in der 9. KW erstellt worden; der Bauzaun wurde in der 
10. KW aufgestellt. Anschließend beginnen die vorbereitenden Erdarbeiten. Der Fertigstellungstermin 
ist nach aktuellen Erkenntnissen auf Ende 2021 datiert.  Für den Umbau des Bestandsgebäudes wer-
den derzeit erste Überlegungen getroffen, bei denen auch die in den nächste n Jahren anstehenden 
Instandhaltungsmaßnahmen mit in den Focus genommen werden.  Eine entsprechende Beschlus s-

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V/0109/2020 
vorlage für den Umbau als 2. Bauabschnitt wird von der Verwaltung zu gegebener Zeit erstellt. Para l-
lel prüft die Verwaltung Standortoptionen für ein en Neubau einer Dreifachsporthalle. Die Suche nach 
einem geeigneten Standort gestaltet sich sehr schwierig. 
4.2. Standorte mit Projektstatus „in Planungsphase" 
Bezirk Mitte 
4.2.1. Kreuzschule 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 der Umsetzung de r Erweiterung der 
Kreuzschule zur 3 -Zügigkeit zugestimmt (Kostenrahmen ca. 6,1 Mio.  €) und die Verwaltung beau f-
tragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Wettb e-
werbsverfahren vorzubereiten. Mit der Vorlage V/0645/ 2019 wurde das Ergebnis des durchgeführten 
Wettbewerbs zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, für die Kreuzschule die En t-
wurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Angebotsplanung des Arch i-
tekturbüros AKT Architekten K rych Tombrock aus Münster zu erstellen und den Baubeschluss he r-
beizuführen. Die Planungen laufen und Ziel ist es, einen Baubeschluss im II. Quartal 2020 herbeizu-
führen, sodass von einer Fertigstellung im Juli 2022 auszugehen ist. 
4.2.2. Mauritzschule 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 der Umsetzung der Erweiterung der 
Mauritzschule zur 3 -Zügigkeit zugestimmt (Kostenrahmen ca. 5, 5 Mio. €) und die Verwaltung be -
auftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgesch altetem Wett -
bewerbsverfahren vorzubereiten. Mit der Vorlage V/0645/2019 wurde die Verwaltung auf der Grund-
lage des abgeschlossenen Wettbewerbs  beauftragt, für die Mauritzschule die Entwurfsplanung ei n-
schließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Ange botsplanung des Architekturbüros abde l-
kader architekten bda aus Münster zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Die Planun-
gen laufen und Ziel ist es, einen  Baubeschluss im II. Quartal 2020 herbeizuführen, sodass von einer 
Fertigstellung im August 2022 auszugehen ist.  An diesem Standort müssen gemäß Denkmalschut z-
gesetz NRW archäologische Untersuchungen durchgeführt werden. 
 
Bezirk West 
4.2.3. Mosaik-Schule 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0224/2018/1 den Beschluss gefasst, die Mosaik -Schule im Stufenver-
fahren zunächst auf ihre volle 3-Zügigkeit nach Musterraumprogramm und optional auf 4 Züge zu 
erweitern, sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Bedarf im Stadtteil Gievenbeck bestehen. Daraufhin 
wurde ein VgV -Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerb durchg eführt. Die Verwaltung wu rde mit 
der Vorlage V/0772/2019 beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der 
Grundlage der Angebotsplanung des Architekturbüros Gruppe MDK Architekten Ingenieure aus 
Münster zu erstellen und den Baubeschl uss herbeizuführen. Die Erweiterung der Mosaik -Schule zur 
3-Zügigkeit befindet sich seit Dezember 2019 in der Planungsphase. Mit einer Fertigstellung ist im 
Dezember 2022 zu rechnen. 
4.2.4. Neue Grundschule Albachten 
Der Rat hat in der Vorlage V/0276/2018/1 den B eschluss für einen Neubau einer neuen Grundschule 
in Albachten (2-Zügigkeit mit der Option einer Erweiterung zur 3-Zügigkeit) als Wiederholungsplanung 
der neuen Grundschule Sprakel beschlossen (s. 4.2.5 Grundschule Sprakel). Eine Errichtung einer 
Einfachsporthalle ist in Albachten als Option möglich. Der  Bebauungsplan Nr. 572: Albachten - Süd-
lich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet Albachten -Ost] sowie der Entwurf der 64. Än-
derung des F lächennutzungsplanes sollen für die Dauer eines Monats im III. Quartal 2020 öffentlich 
ausgelegt werden. Eine Fertigstellung des Schulgebäudes ist  zum Schuljahresbeginn 2023/2024 ge-
plant.

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V/0109/2020 
 
Bezirk Nord 
4.2.5. Grundschule Sprakel 
Der Rat hat in der Vorlage V/0276/2018 /1 den Beschluss für einen Neubau der Grundschule Sprakel 
(2-Zügigkeit mit der Option einer Erweiterung zur 3 -Zügigkeit) einschließlich einer Zweifachsporthalle 
auf einem Grundstück Nördlich Landwehr/Westlich Schl ehenweg und Weißdornweg gefasst. Ebenso 
ist eine Wiederholungsplanung für die neue Grundschule in Albachten beschlossen worden. Aus dem 
Wettbewerb und dem Vergabeverfahren für die Architektenleistung ist das Architekturbüro Reinders 
Architekten aus Osnabrück als Sieger hervorgegangen (Vorlage V/0513/ 2019). Die Wettbewerbspla-
nung für die Errichtung der Grundschule wird im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung vom 
Architekturbüro in Kooperation mit allen Fachplanern fortgeschrieben. Die zugehörigen Kostenermit t-
lungen werden in Vorbereitung des Baube schlusses zusammengestellt. Ein Baubeschluss ist in di e-
sem Quartal und die Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2022/2023 geplant. 
 
Bezirk Ost 
4.2.6. Pleisterschule 
Für die Pleisterschule sind in der Vorlage V/0551/2019/1 drei Varianten zu m Standort des Erweite-
rungstraktes vorgestellt worden. Es wurde beschlossen, die Variante für eine Erweiterung im Norden - 
wie in der ursprünglichen Machbarkeitsstudie geplant - weiter zu verfolgen. Zur Auswahl geeigneter 
Bewerber wurde ein Interessenbekundungsverfahren unter Arc hitekturbüros durchgeführt. Der B e-
schluss zur Auftragsvergabe an das Architekturbüro Hilger Architekten aus Münster wurde am 
25.02.2020 gefasst. Als erster Bauabschnitt wird der Anbau voraussichtlich im August 2022 fertigg e-
stellt werden. Als zweiter Bauabschnitt findet daran anschließend der Umbau des Bestandsgebäudes 
statt. 
 
Bezirk Hiltrup 
4.2.7. Clemensschule Hiltrup, Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
Mit der Vorlage V/0845/2017/1 hat der Rat am 13.12.2017 den Umbau im Bestand mit Einbindung der 
ehemaligen Johannesschule Hiltrup, insgesamt zur 6-Zügigkeit (Clemensschule zur 2-Zügigkeit, Paul-
Gerhardt-Schule Hiltrup zur 4 -Zügigkeit) beschlossen. Für die Vergabe der Architektenleistungen ist 
ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Vergabevero rdnung (VgV) 
durchgeführt worden. Aus dem Verfahren ist das Büro Andreas Heupel Architekten BDA als Sieger 
hervorgegangen und für die Architektenleistungen beauftragt worden. Die Planungen laufen aktuell. 
Der Baubeschluss wird vor der Sommerpause 2020 angestrebt. Die Baumaßnahmen können voraus-
sichtlich zum Sommer 2022 abgeschlossen werden. 
4.3. Standorte mit Projektstatus „in Wettbewerbsphase bzw. Vergabeverfahren" 
Bezirk Mitte 
4.3.1. Bodelschwinghschule 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter der Einbezi e-
hung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten der 
Stadt Münster (PTA-Schule) im 2. Obergeschoss (OG) des Grundsch ulgebäudes (Kostenrahmen ca. 
6,8 Mio.  €) beschlossen. Daraufhin wurde  ein VgV -Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerb 
durchgeführt, aus dem das Büro Mense Architekten BDA aus Münster als Sieger hervorgegangen ist 
(Vorlage V/0084/2020 - Ergebnis des Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die Architekte n-
leistungen). 
Die u rsprünglichen Planungen sahen den Auszug der PTA -Schule aus dem 2. OG der Bode l-
schwinghschule zum Schürbusch 45 bis Sommer 2021 vor . Dann hätten diese Räume in einem er s-
ten Bauabschnitt für die Grundschule umgebaut werden können, um auch den Wegfall der Fertigbau-
klassen während der Bauphase aufzufangen. In einem zweiten Bauabschnitt war vorgesehen, die

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V/0109/2020 
Fertigbauklassen abzureißen und an dem Standort den Erweiterungsbau zu errichten. Diese Abfolge 
kann nicht mehr eingehalten werden, da sich der Auszug der PTA-Schule verzögern wird. 
Die Verwaltung führt aktuell Verhandlungen mit der Apothekerschaft zur Verlagerung der PTA-Schule 
an den Standort Schürbusch, der Erweiterung der Kapazität dort auf 2 Züge sowie zu einer möglichen 
Übernahme der Trägerschaft der PTA -Schule durch den „PTA Fachschule Westfalen e.V.“. Mit der 
Vorlage V/1076/2019 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine 2 -zügige 
PTA-Schule am Standort Schürbusch 45 zu erstellen. Eine abschließende Entscheidung über die 
Verlagerung der PTA-Schule ist vom Ausgang der laufenden Gespräche abhängig.  
Um den Erweiterungsbau für die Bodelschwinghschule trotz des noch nicht erfolgten Auszugs der 
PTA schnellstmöglich zu realisieren, hat sich die Schulleitung bereit erklärt, während der Bau phase 
auf die beiden Fertigbauklassen zu verzichten. Der Umbau der PTA-Räume für die Grundschule wird 
als zweiter Bauabschnitt realisiert. Der Zeitplan mit Blick auf eine Fertigstellung im Schuljahr 2022/23 
wird nach Auftragserteilung der Architektenleistung an das Büro Mense Architekten BDA aus Münster 
überprüft und angepasst. 
4.3.2. Thomas-Morus-Schule 
Am 12.12.2018 fasste der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 den Errichtungsbeschluss 
zur baulichen Erweiterung zur vollen 4 -Zügigkeit. Am 15.11.2019 fand  im Rahmen des Architekte n-
wettbewerbs die Preisgerichtssitzung statt. Das Verhandlungsgespräch mit den Preisträgern des 
Wettbewerbsverfahrens hat am 12.03.2020 stattgefunden. Anschließend wird der Beschluss zur Au f-
tragsvergabe herbeigeführt, sodass danach mit den Planungen begonnen werden kann. D ie Erweite-
rung wird voraussichtlich zum Winter 2022/2023 fertiggestellt sein.  
4.4. Standorte mit Projektstatus „nächste startende Wettbewerbe bzw. Vergabeverfahren" 
Bezirk West 
4.4.1. Marienschule Roxel 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 hat der Rat den Beschluss für die bauliche Erweiterung zur 5 -
Zügigkeit durch Umbau/Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie des Gebäudes der ehemaligen 
Augustin-Wibbelt-Schule und der Brückenverbindung beider Gebäude gefasst. Die Planung sieh t vor, 
dass die bauliche Erweiterung zum Schuljahr 2023/24 fertiggestellt sein wird. 
4.4.2. Städtische Grundschule Oxford 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0696/2019/1 am 09.10.2019 den Errichtungsbeschluss für ein 2 -
zügiges Grundschulgebäude einschl. Flächen für den  Offenen Ganztag durch Umbau des Bestand s-
gebäudes 31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für eine Ertüchtigung der vorha n-
denen Einfachsporthalle mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca. 10 ,1 Mio. € gefasst. Die 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH und die Verwaltung bereiten aktuell das Wettbewerbs-
verfahren vor. Die nach Abzug der schulischen Bedarfe noch freie n Flächen im Bestandsgebäude 
31/Uhrenturmgebäude im Umfang von ca. 1.050 qm werden für Belange der Bürgerschaft (z.B. für 
Vereinsnutzung oder für soziale Projekte) berücksichtigt. Die Zeitplanung sieht vor, dass zum Schu l-
jahr 2024/25 das Grundschulgebäude fertiggestellt sein wird.  
 
Bezirk Nord 
4.4.3. Norbertschule 
Für die Norbertschule wurde mit der Vorlage V/0705/2018/2 die Erweiterung zur 4 -Zügigkeit b e-
schlossen. Die Verwaltung befindet sich momentan in der fortgeschrittenen Prüfung der vergab e-
rechtlichen Möglichkeiten mit dem angestrebten Ziel einer schnellstmöglichen Auftragsvergabe. Die 
Fertigstellung der Erweiterung wird voraussichtlich im Janua r 2023 erfolgen, sodass zum Schuljahr 
2023/2024 die Voraussetzungen zur Bildung von 4 Eingangsklassen erfüllt sind.

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V/0109/2020 
 
Bezirk Südost 
4.4.4. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschloss der Rat die bauliche Erweiterung der A nnette-von-Droste-
Hülshoff- Schule Angelmodde zur 3-Zügigkeit mit einem Kostenrahmen von ca. 7 ,2 Mio. €. Das VgV-
Verfahren ohne vorgeschalteten Wettbewerb wird in Kürze beginnen. Mit der Fertigstellung ist nach 
derzeitigem Stand im Winter 2023/2024 zu rechnen. 
4.4.5. Städtische Grundschule York 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0694/2019/1 am 11.12.2019 den Errichtungsbeschluss für den Neubau 
eines 4 -zügigen Grundschulgebäudes für die „Städtische Grundschule York“ und einer Zweifac h-
sporthalle auf dem Gelände des Bestandsgebäudes Nr. 3 der Konversionsfläche York mit einem Kos-
tenrahmen in Höhe von ca. 24,6 Mio.  € gefasst. Hierbei wurde das mit der Vorlage V/0328/2017/1 
beschlossene Musterraumprogramm um Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag erweitert, um 
insbesondere den Clustergedanken im Schulneubau stärker zu berücksichtigen. Die NRW.URBAN 
Kommunale Entwicklung GmbH und die Verwaltung bereiten aktuell das Wettbewerbsverfahren vor. 
Die Zeitplanung sieht vor, dass zum Schuljahr 2024/25 das Grundschulgebäude fertigges tellt sein 
wird. 
 
Bezirk Hiltrup 
4.4.6. Ludgerusschule Hiltrup 
Für die an erster Stelle stehende Schule des auf Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qua-
litativen und quantitativen Raumbedarfe erstellten Rankings wurde der Ausbau zur festgelegten 4 -
Zügigkeit mit der Vorlage V/705/2018/2 (Kostenrahmen ca. 9,3 Mio. €) beschlossen. 
Bei der Umsetzung der Baumaßnahme gab es wenig Planungsalternativen, daher wurde bewusst auf 
ein vorgeschaltetes Wettbewerbsverfahren verzichtet u nd das Verfahren mit einem reinen VgV -
Verfahren verkürzt. Ein Beschluss für die Auftragsvergabe an ein Architekturbüro ist im II. Quartal 
2020 vorgesehen, sodass anschließend mit den Planungen begonnen werden kann. Mit einer Fertig-
stellung der Maßnahme ist bei optimalem Verlauf Ende 2022 zu rechnen.  
Da bereits jetzt akute Raumnot herrscht, dringender Handlungsbedarf im Bereich der Verpflegung 
besteht und während der Bauphase ein Teil der Unterrichtsräume nicht zur Verfügung stehen werden, 
wurde der Beschluss gefasst, bereits jetzt schnellstmö glich 5 Fertigbauklassen aufzustellen und die 
Mensaküche umzubauen sowie die Aula als Speiseraum bis zum Sommer 2020 herzurichten 
(V/1016/2019 und V/0004/2020).  
4.4.7. Davertschule Amelsbüren 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die bauliche Erweiterung der Daver tschule Amelsbüren zur 4 -
Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle (Kostenrahmen ca. 11,0 Mio. €) beschlossen. Das 
Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb kann nach Klärung der planungsrecht-
lichen Voraussetzungen nach derzeitige m Stand im III. Quartal 2020 beginnen. Es wird eine Ferti g-
stellung der Baumaßnahme im IV. Quartal 2023 angestrebt. 
Ein Beschlussvorschlag inkl. Finanzierungvorschlag für den Neubau einer Dreifachsporthalle auf dem 
Grundstück der Sportanlage Zum Häpper nach multifunktionalen Anforderungen wird vom Sportamt 
vorbereitet. Als Grundlage für die Errichtung der Sporthalle auf diesem Grundstück ist es erforderlich, 
den Bebauungsplan Amelsbüren 5 Nordöstlicher Nienkamp  zu ändern.  Die Verwaltung hat fü r die 
Beratungskette im April/Mai 2020 die Vorlage V/0256/2020 „Bebauungsplan Nr. 613: Amelsbüren – 
Sportanlage Zum Häpper (Dreifachsporthalle) – Beschluss zur Aufstellung“ erstellt und prüft aktuell, 
ob analog zum Verfahren zum Neubau der Grundschule Spra kel die Aufstellung des Bebauungspl a-
nes Nr. 613 und ein Grundsatzbeschluss für die Sporthalle parallel erfolgen können.

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V/0109/2020 
4.5. Standorte mit Projektstatus „Ankündigung von Anpassungen bereits erfolgter B e-
schlüsse aufgrund neuer Erkenntnisse im Planungsprozess" 
 
Bezirk Mitte 
4.5.1. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
Aufgrund der beabsichtigten baulichen Entwicklung im Bereich Friedrichsburg ist ein Anstieg der 
Schülerzahlen im Einzugsbereich der Dietrich -Bonhoeffer-Schule zu erwarten, sodass anstelle der 
beschlossenen Machbarkeitsstudie zur Erhebung der qualitativen u nd quantitativen Raumbedarfe 
eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau zur 3 -Zügigkeit in der Ratssitzung am 24.06.2020 beauftragt 
werden soll. 
 
Bezirk West 
4.5.2. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (s. Ziffer 4.6.4) 
Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist die einzige Grundschule im Stadtteil, so dass 
für die in Nienberge wohnenden Kinder keine andere Grundschule fußläufig erreichbar ist. Die Au f-
nahmekapazität der katholischen Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge hat der Rat der 
Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt.  Am 12.12.2018 traf der Rat auf Grundlage der Vo r-
lage V/0705/2018/2 den Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter 
Berücksichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. mit der O ption zur baulichen 
Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt.  
Unter Berücksichtigung des Baulandprogramms 201 9-2025/2030 (Feldstiege/Beerweide - Baureife 
2024/2025 sowie Häger östl. Erweiterung /nördlich der Bahn) könnte sich langfristig ein Bedarf von 5, 
temporär ein Bedarf von 6 Zügen ergeben. Zudem ist die Errichtung weiterer Wohneinheiten in Nien-
berge angestrebt, sodass sich der Bedarf weiter erhöhen könnte. Aus diesem Grunde soll die Mö g-
lichkeit eröffnet werden, die Grundschulkapazitäten in Nienberge auf insgesamt 7 Züge auszubauen. 
Zu welchem Zeitpunkt weitere  Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele Wohneinheiten 
dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die zukünftige Grunds chulver-
sorgung für Nienberge/Häger ist ein Teilaspekt des seit Februar 2019 durchgeführten  Stadtteilent-
wicklungsprozesses Nienberge/Häger. Am 04.03.2020 hat eine öffentliche Veranstaltung stattgefu n-
den, in der die bisherigen Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses weiterentwickelt wurden. 
Aus Sicht der Verwaltung soll die Grundschulversorgung über zwei Standorte sichergestellt werden ; 
zum einen über den sofortigen Ausbau der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur vollen 
3-Zügigkeit zzgl. von 2 Räumen  für die Musikschule Nienberge e.V. und zum anderen durch einen 
weiteren 3-zügigen Grundschulstandort an der Feldstiege mit der Option zur baulichen Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt. Die Verwaltung plant zur Deckung der schulfachlichen und 
sportfachlichen Bedarfe die Errichtung einer Dreifachsporthalle an dem etwaigen zweiten Grun d-
schulstandort. Der erforderliche Beschluss zum sofortigen Ausbau der Annette -von-Droste-Hülshoff-
Schule Nienberge zur vollen 3-Zügigkeit soll in der Ratssitzung am 24.06.2020 herbeigeführt werden. 
Der Grundsatzbeschluss für den weiteren Grundschulstandort und die Dreifachsporthalle soll im Z u-
sammenhang mit der Entwicklung des Gebietes Feldstiege gefasst werden. 
4.5.3. Peter-Wust-Schule 
Für die Peter-Wust-Schule wurde in der Vorlage V/0705/2018/2 die Machbarkeitsstudie zum Ausbau 
der festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option der baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit vorgestellt. 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die Verwaltung beauftragt, im weiteren Verfahren und im Arc hi-
tektenwettbewerb zu prüfen, ob die Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die Hinzunahme 
benachbarter Flächen, soweit das möglich ist, zu - für die schulischen Belange - langfristig besseren 
Lösungen führen und im Hinblick auf die im Regelfall sehr l angfristige Nutzung der Schulgebäude 
kostenmäßig vertretbar und wirtschaftlich sind. 
Im Rahmen einer neuen Machbarkeitsstudie sind verschiedene Anbaumöglichkeiten geprüft worden. 
Da das Schulgrundstück über ausreichende Flächen für eine Erweiterung verfügt , wurde die Einb e-
ziehung benachbarter Flächen aus Kostengründen nicht weiter verfolgt.

- 9 - 
V/0109/2020 
Die neue Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass durch Abriss der Aula und des angegliederten, ei n-
geschossigen Traktes auch hier im Stufenverfahren eine 4 -Zügigkeit möglich ist. Für die Bauphase 
müssten mindestens 4 Fertigbauklassen als Ersatz für die abzureißenden Räume auf dem Schulge-
lände platziert werden. Die Kosten für den Ausbau auf der Grundlage der neuen Machbarkeitsstudie 
belaufen sich für die 3-Zügigkeit auf ca. 17,4 Mio. € und für die 4-Zügigkeit auf 21,5 Mio. €.  
Der im Jahr 2017 ermittelte Kostenrahmen in Höhe von 8,4 Mio. € für eine 3 -Zügigkeit erhöht sich 
aufgrund der erforderlichen Anpassungen (s. Ziffer 3) auf 12,1 Mio. € und für eine 4 -Zügigkeit von 
11,6 Mio. € auf 16,4 Mio. €. Die Kostendifferenz beträgt ca. 4-5 Mio. € zwischen der Machbarkeitsstu-
die aus dem Jahr 2017 mit angepasstem Kostenrahmen und der Machbarkeitsstudie für den geprü f-
ten Alternativstandort. Die Lösungen sind damit mit Blick auf den o.a. Ratsauftrag aus Sicht der Ve r-
waltung nicht „kostenmäßig vertretbar und wirtschaftlich“ umzusetzen.  
Weitere Kriterien wie Aufrechterhaltung des Schulbetriebes während der Bauphase, Anlieferung s-
möglichkeiten der Mensa und Erhaltung der Aula führen zu der Em pfehlung der Verwaltung, dass die 
Planungen aus der ersten Machbarkeitsstudie umgesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird auf die-
ser Grundlage die Wettbewerbsvorbereitung treffen. Dies wurde den politischen Vertreterinnen und 
Vertretern mit Schreiben vom 18.02.2020 mitgeteilt. 
Die Baugebietsentwicklung in Mecklenbeck schreitet deutlich schneller als erwartet voran. Daher b e-
reitet die Verwaltung einen Beschlussvorschlag für den direkten Ausbau zur 4 -Zügigkeit vor, der die 
Gremien noch vor der Sommerpause 2020 erreichen soll.  
Allerdings gibt es eine weitere politische Anfrage, die weitere Baukörperstudien fordert. Diese Studien 
erfordern Zeit und würden deshalb dazu führen, dass der angestrebte und aus Sicht der Verwaltung 
auch erforderliche Zeitpunkt für einen Beschlussvorschlag vor der Sommerpause 2020 nicht zu halten 
ist. Die Verwaltung beabsichtigt aus diesem Grund, die Wettbewerbsvorbereitung auf der Grundlage 
der o.a. Machbarkeitsstudie voranzutreiben. 
Zur Deckung des potentiell vorhandenen Raumbedarfes  bis zur Realisierung einer baulichen 4 -
Zügigkeit entwickelt die Verwaltung Lösungsoptionen. Mögliche Lösungsoptionen sind u .a. in Abhän-
gigkeit von dem Ergebnis der Verhandlungen zum Trägerübergang der PTA -Schule, den Schulstand-
ort Schürbusch zu reaktivieren oder temporär auf einer noch ggf. auch außerhalb des Schulgrundst ü-
ckes zu identifizierenden Fläche Fertigbauklassen bereitzustellen. 
 
Bezirk Nord 
4.5.4. Melanchthonschule 
Am 12.12.2018 traf der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 den Errichtungsbeschl uss zum 
Ausbau zur festgelegten 2 -Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungsra u-
mes und eines Büroraumes (Kostenrahmen ca. 7 ,7 Mio. €). Der Kostenrahmen umfasste eine ene r-
getische, statische und brandschutztechnische Sanierung im Umfang von ca. 2,5 Mio. €.  
Bei der näheren Überprüfung hat sich ergeben, dass diese energetische Sanierung erhebliche Mehr-
kosten verursacht und weder die Sanierung noch die Erweiterung im laufenden Betrieb möglich sind. 
Ein vorübergehender Auszug, für den z unächst Flächen identifiziert werden müssten, wäre nur mit 
einem hohen logistischen Aufwand und erheblichen Mehrkosten zu realisieren. Aktuell kann kein Inte-
rimsstandort identifiziert werden. Daher wurde eine neue Machbarkeitsstudie erstellt, die einen ko m-
pletten Neubau im Bereich der jetzigen Sporthalle vorsieht. Nach Abriss der Sporthalle und Neubau 
eines Schulgebäudes könnte der Abriss der jetzigen Schule erfolgen und an dieser Stelle eine neue 
Sporthalle verortet werden. Die Sportverwaltung hat Bestrebu ngen, im Stadtteil Coerde weitere Ha l-
lenzeiten zu schaffen und bat im Rahmen der Machbarkeitsstudie um Prüfung der Verortung einer 
Zweifachsporthalle auf dem Grundstück. Die Verwaltung wird auf der Grundlage einer aktualisierten 
Machbarkeitsstudie einen Beschlussvorschlag formulieren, der die Gremien noch vor den Sommerf e-
rien 2020 erreichen soll. 
 
Bezirk Ost 
4.5.5. Margaretenschule 
Aufgrund ausstehender Sanierungsarbeiten des eingeschossigen Traktes wurde die Margareten -
schule in den ersten Block der aufgestellten  Rankingtabelle vorgezogen (V/0705/2018/2). Eine U m-
setzung des Raumbedarfs einer 2 -Zügigkeit ist unter Einbeziehung der Hausmeisterwohnung, der

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V/0109/2020 
Hausmeisterwerkstatt sowie der Forscherwerkstatt an dem Standort möglich. Die Kosten -schätzung 
für den Ausbau inklusive Sanierung liegt bei einer Summe von ca. 3 ,5 Mio. €. Das Ergebnis der Pr ü-
fung stellt jedoch für die Schule insgesamt bis auf den Nachweis der erforderlichen Flächen keine 
wesentlichen funktionalen Verbesserungen dar. Daher wurde seitens der Verwaltu ng die Option g e-
prüft, die 2 -zügige Grundschule an den Laerer Landweg zu verlegen, zumal sich das Schulgebäude 
der ehemaligen Richard -von-Weizäcker-Schule in einem guten baulichen Zustand befindet. Mit dem 
Bau einer Mensa sowie einem weiteren kleinen Anbau  könnte dort das Raumprogramm unter erhe b-
lich besseren Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kosten für den Ausbau am Laerer Landweg we r-
den mit ca. 4,8 Mio. € geschätzt. Nachteilig wäre eine fehlende Sporthalle am Standort. Die Sportha l-
le der Margaretenschul e ist mit einem Fußweg von 5 bis 10 Minuten aus Sicht der Schulleitung für 
Grundschulkinder gut erreichbar. Aus Sicht der Verwaltung werden diese Entfernung und die daue r-
hafte Trennung von Schulgebäude und Sporthalle jedoch kritisch gesehen. 
Die Pleistersc hule und die Margaretenschule sind die beiden Grundschulstandorte, über die die 
Grundschulversorgung in der Spange zwischen Warendorfer Straße und Wolbecker Straße (ei n-
schließlich Schmittingheide) östlich des Kanals bzw. der Umgehungsstraße sichergestellt wird und 
perspektivisch werden muss. Die Verwaltung ist dabei von einer erforderlichen Kapazität von insg e-
samt 4 Zügen ausgegangen. Durch die zunehmende Zahl von Kindern, die ein 3. Jahr die Schulei n-
gangsphase besuchen, kann sich die Aufnahmekapazität der Margaretenschule verringern. 
Gleichzeitig gibt es eine aktuelle Baulandentwicklung zur Errichtung von ca. 130 Wohneinheiten auf 
dem jetzigen Grundstück des WDR an der Mondstraße. Dadurch könnte sich zusammen mit der Ent-
wicklung Maikotten perspektivisch ein  höherer Bedarf als 4 Züge ergeben. Angesichts der beschri e-
benen Bedeutung der beiden Grundschulstandorte für die Versorgung des Viertels sollte daher auf 
jeden Fall die Option einer Ausweitung offen gehalten werden. Daher werden aktuell die verschiede-
nen Möglichkeiten für die Margaretenschule am jetzigen Standort sowie am Laerer Landweg geprüft.  
4.5.6. Matthias-Claudius-Schule Handorf 
Der Rat hat am 12.12.201 8 angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den B e-
schluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3 -
Zügigkeit aufgehoben und beauftragte die Verwaltung, eine neue Machbarkeitsstudie für eine baul i-
che Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu erstellen.  
Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass die Erweiterung zur 4-Zügigkgeit nur durch den Abriss der vor-
handenen Einfachsporthalle am Standort machbar wäre. Eine neue Sporthalle hätte im Baugebiet 
„Kirschgarten“ errichtet werden sollen. Fraglich ist, ob der Abriss der alten Sporthalle und die weitere 
Nutzung des al ten Standortes der Matthias -Claudius-Schule Handorf  unter pädagogischen sowie 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar sind.  
Die Verwaltung prüft aktuell ergebnisoffen einen  neuen Standort für die Errichtung einer 4-zügigen 
Matthias-Claudius-Schule Handorf im Bereich Kirschgarten sowie einen neuen Standort für eine Drei-
fachsporthalle auf dem Schulgrundstück Drostestraße . In diese Prüfung wird auch die Anregung der 
Initiative STARKESHandorf gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW: NEUE Grundschule 
für Handorf (Nr. 2019-00253) einbezogen. 
 
Bezirk Südost 
4.5.7. Nikolaischule Wolbeck/Grundschule Wolbeck-Nord 
Mit Vorlage V/0705/2018/2 wurde der Ausbau der Nikolaischule zur 3-Zügigkeit (Kostenrahmen ca. 
5,7 Mio. €) mit der Option einer baulichen Erweiterung de r Nikolaischule zur 4 -Zügigkeit in einem 2. 
Bauabschnitt (ca. 3, 4 Mio. €) inkl. optionaler zusätzlicher Einfachsporthalle im 2. Bauab schnitt (3,1 
Mio. €) beschlossen. Die tatsächliche planerische Umsetzung gestaltet sich komplexer als im Ra h-
men der Machbar keitsstudie zu durchdringen war. Möglichkeiten einer optimalen Baustellenlogistik 
insbesondere der Zuwegung werden aktuell geprüft. Aufgrund dieser zusätzlichen Abstimmungsb e-
darfe verzögern sich der Beginn des Wettbewerbsverfahrens und damit auch der bishe r für das 3. 
Quartal 2023 geplante Fertigstellungstermin.  Darüber hinaus ergibt sich aufgrund der Baulanden t-
wicklung in Wolbeck ein zusätzlicher Bedarf, sodass ein direkter Ausbau zur 4 -Zügigkeit einschließ-
lich Neubau einer Sporthalle geprüft wird.

- 11 - 
V/0109/2020 
Da gemä ß der Machbarkeitsstudie zur Realisierung der Erweiterung ein Gebäudetrakt abgerissen 
werden muss, entsteht während der Bau phase ein Raumdefizit und die Versorgung gemäß Rau m-
programm kann erst nach Fertigstellung der Erweiterung sichergestellt werden.  
Angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Wolbeck und der offenen Fragen der Erweiterungsmö g-
lichkeiten der Nikolaischule Wolbeck zur 4 -Zügigkeit prüft die Verwaltung die Erweiterung der Grund-
schule Wolbeck-Nord um ei nen Zug. Ein Beschlussvorschlag soll den  Gremien noch vor der So m-
merpause 2020 vorgelegt werden. 
4.6. Standorte mit Projektstatus „Ankündigung neuer Beschlussvorschläge" 
Bezirk Mitte 
4.6.1. Hermannschule/Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 
In der Vorlage V/0224/2018/1 wurde beschlossen, dass eine Entscheidung über eine Erweiterung der 
Hermannschule und/oder der Matthias -Claudius-Schule Gut Insel erst getroffen wird, wenn verlässl i-
che Informationen zum Ausmaß der Bautätigkeit vorliegen . Ein Entscheidungsvorschlag wird zur 
Ratssitzung am 24.06.2020 vorgelegt. 
4.6.2. Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 
Mit einer Machbarkeitsstudie sollte für das Wilhelm -Hittorf-Gymnasium im Rahmen einer Erweiterung 
die für die Umstellung auf G 9 erforderlichen Unterrichtsräume sowie ein Forum (Vorlage 
V/0705/2018/2) geplant werden. Zur Verkürzung  bzw. Beschleunigung des Verfahrens werden au f-
grund bestehender Planungen aus einem früheren Wettbewerbsverfahren derzeit die Direktvergabe 
der Baumaßnahme geprüft und die voraussichtlichen Kosten ermittelt. Bei entsprechender Beschluss-
fassung im Sommer 20 20 kann von einer Fertigstellung der Erweiterung zum Schuljahr 2023/2024 
ausgegangen werden.  
4.6.3. Realschule im Kreuzviertel 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Vorlage V/0705/2018/2 beschlossen, dass in den Haupt - und 
Realschulen zunächst keine Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang ist aber zu 
beachten, dass für die Schulzentren Hiltrup, Kinderhaus und Wolbeck Erweiterungsplanungen bereits 
bestehen oder vorbereitet werden, die sich auch auf die dortigen Real - und Hauptschulen auswirken. 
Ebenfalls sind für die Waldschule Kinderhaus im Zusammenhang mit dem Schulversuch Talentschule 
Erweiterungsbeschlüsse gefasst.  
Die sehr angespannte Raumsituation in der Realschule im Kreuzviertel insbesondere im Verwa l-
tungsbereich und fehlende Differenzierungsr äume für das Gemeinsame Lernen (insbesondere au f-
grund der Veränderung der Eckpunkte des inklusiven Lernens durch das Land NRW) erfordern Maß-
nahmen zur Verbesserung der Raumsituation im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit.  
Ziel ist es, ebenfalls noch vor der Sommerpause einen Beschluss zur Umsetzung erforderlicher bauli-
cher Maßnahmen herbeizuführen. 
 
Bezirk West 
4.6.4. weiterer Schulstandort Nienberge (s. Ziffer 4.5.2) 
Wie unter Ziffer 4.5.2 erläutert, plant die Verwaltung, zu gegebener Zeit einen Grundsatzbeschluss für 
einen weiteren 3-zügigen Grundschulstandort an der Feldstiege mit der Option zur baulichen Erweite-
rung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt vorzulegen.  
 
Bezirk Südost 
4.6.5. Schulzentrum Wolbeck  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 den 
Beschluss gefasst, dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich 
Interimslösungen erst entschieden werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazit ä-
ten der städtischen Gy mnasien insgesamt geprüft sind. Damit hat der Rat die Entscheidung vom

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V/0109/2020 
13.12.2017 (Vorlage V/0845/2017/1, Ziffern 3.3. und 12) bestätigt. Ein Entscheidungsvorschlag wird 
nunmehr unabhängig davon zur Ratssitzung am 24.06.2020 vorgelegt. 
4.6.6. Standortoption Sek. I/II in Gremmendorf 
Aufgrund der Rückkehr zu G 9 ab dem Schuljahr 2019/2020 besteht zusätzlicher Flächenbedarf an 
Gymnasien. Die durch die Umstellung auf G 8 frei gewordenen Räume wurden für die Bedarfe von 
Mittagsverpflegung, Inklusion und Differenzierung genutzt, sodass diese Räume bei der Rückkehr zu 
G 9 nicht mehr zur Verfügung stehen. Es wird derzeit noch geprüft, ob die aktuell festgelegten Zügi g-
keiten an den Gymnasien beibehalten werden können. Der zusätzliche Raumbedarf in Gymnasien 
besteht ab dem Schuljahr 2026/2027, da zu diesem Zeitpunkt die ersten Schülerinnen und Schüler in 
die 13. Klasse kommen.  
In Gremmendorf und in der näheren Umgebung werden erhebliche Bevölkerungszuwächse erwartet. 
Allein auf der Konversionsfläche York werden rund 1.800 Wo hneinheiten errichtet. In Angelmodde 
wird das Baugebiet „Südlich Hiltruper Straße“ mit ca. 250 Wohneinheiten ebenfalls mit hoher Priorität 
entwickelt. In dem geplanten Baugebiet in Gremmendorf „Westlich Frankenweg“ werden voraussich t-
lich ca. 20 - 30 Wohneinheiten entstehen. Das Baugebiet „Nördlich Osttor“ befindet sich auch in der 
näheren Umgebung und soll mit insgesamt ca. 1.000 Wohneinheiten bebaut werden. Auf der Fläche 
der Westfalen AG und in Angelmodde, südlich Angelmodder Weg  können weitere Wohneinheiten 
errichtet werden, die bereits jetzt in der Stufe 2 des Baulandprogramms berücksichtigt sind.  
Die Verwaltung führt deshalb aktuell Verhandlungen zum Erwerb eines Grundstückes als Standort für 
ein neues Gymnasium / für eine weiterführende Schule. 
 
Bezirk Hiltrup 
4.6.7. neue Grundschule Hiltrup Ost und Marienschule Hiltrup 
In Hiltrup-Ost entsteht das Baugebiet Hiltrup - Nördl. Osttor“ . Die Baureife ist für den Zeitr aum ab 
2024/2025 vorgesehen. An diesem Standort werden voraussichtlich c a. 1.000 neue Wohneinheiten 
errichtet. Aufgrund dieses Umfangs wird die Errichtung einer neuen Grundschule erforderlich. 
Welche Grundschulbedarfe zu welchem Zeitpunkt durch dieses Baugebiet tatsächlich ausgelöst we r-
den, kann derzeit nicht abschließend beur teilt werden. Die neue kleinräumige Bevölkerungsprognose 
wird den Zeitraum bis 2030 umfassen. Aufgrund der für 2024/2025 vorgesehenen Baureife wird zu 
diesem Zeitpunkt die Bevölkerungsentwicklung noch nicht abgeschlossen sein. Der Bedarf für Hiltrup-
Ost kann daher erst ermittelt werden, wenn eine über 2030 hinausgehende Modellrechnung zur a n-
genommenen Bevölkerungsentwicklung in dem Baugebiet „Hiltrup – Nördl. Osttor“ vorliegt.  
Ebenfalls muss berücksichtigt werden, dass eventuell aus der Stufe 2 des Bauland programms weite-
re Flächen in Hiltrup -Ost realisiert werden, wobei offen ist, wie viele Wohneinheiten dadurch entst e-
hen werden. 
Um flexibel reagieren zu können, soll entgegen dem bisherigen Beschluss darüber hinaus eine 
Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Marienschule Hiltrup zur 3-Zügigkeit erstellt werden.  
4.6.8. Schulzentrum Hiltrup 
Am 12.12.2018 beauftragte der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 die Erarbeitung einer 
weiteren Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter Berücksichtigung der Unterbrin gung schul-
formübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen Schulzentrums. Zudem haben die Ko s-
tenentwicklungen anderer Projekte deutlich gemacht, dass die bereits erstellten Machbarkeitsstudien 
und die darin enthaltenen Kostenrahmen auch im Hinblic k auf eine Vergleichbarkeit der Varianten 
überarbeitet werden müssen. Diese neue Machbarkeitsstudie mit einem zentralen Lösungsansatz ist 
nun erstellt und wurde den Schulleitungen im März 2020 präsentiert. Der politische Arbeitskreis wird 
über diesen Stand schriftlich informiert.  
Die Verwaltung plant einen Beschlussvorschlag, der die Gremien noch vor der Sommerpause erre i-
chen soll. 
4.7. Standorte mit Projektstatus „Machbarkeitsstudie in Bearbeitung bzw. fertiggestellt" 
Für die Standorte, für die zwar keine Erhö hung der Zügigkeit vorgesehen ist, für die jedoch aufgrund 
der Raumdefizite insbesondere in den Bereichen Ganztägige Betreuung einschließlich Verpflegung s-

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V/0109/2020 
situation und Gemeinsames Lernen sowie Verwaltung die qualitativen und quantitativen Raumbedarfe 
ermittelt wurden und Machbarkeitsstudien erstellt werden sollen, liegen bisher folgende Ergebnisse 
vor. Mit Blick auf die Umsetzbarkeit, Personalkapazitäten sowie Finanzierbarkeit ist noch zu entschei-
den, ob und wann Beschlussvorschläge dazu vorgelegt werden. D abei ist zu berücksichtigen, dass 
die unter Ziffer 4.6 genannten Maßnahmen höher priorisiert werden müssen. 
 
Bezirk Mitte 
4.7.1. Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
Die vom Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beauftragte Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Der 
Ausbau des Gebäudes zur festgelegten 3-Zügigkeit ist auf dem Schulgelände machbar. 
4.7.2. Martinischule 
Prüfauftrag aus Vorlage V/0705/2018/2 ist der Ausbau des Schulgebäudes zur vollen 2 –Zügigkeit. 
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird nach letzten Prüfungen im Amt für Immobilienmanagement 
im 2. Quartal 2020 vorliegen. 
4.7.3. Martin-Luther-Schule 
Die vom Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beauftragte Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Der 
Ausbau des Gebäudes zur festgelegten 2-Zügigkeit ist auf dem Schulgelände machbar. 
 
Bezirk West 
4.7.4. Ludgerusschule Albachten 
Die vom Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beauftragte Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Der 
Ausbau des Gebäudes zur festgelegten 3-Zügigkeit ist auf dem Schulgelände machba r. Sofern sich 
der Fertigstellungszeitpunkt des Schulgebäudes der neuen Grundschule Albachten (s. 4.2.4) verz ö-
gern sollte, besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Schulplätze in Albachten nicht ausreichen 
werden. An der Ludgerusschule Albachten stehen seit Herbst 2019 zwei weitere Fertigbaukla ssen 
(Errichtungsbeschlusses gem. Vorlage V/0328/2017/1) zur Verfügung. Aktuell werden die beiden Fer-
tigbauklassen als Betreuungsräume genutzt. Die zusätzlichen Fertigbauklassen bieten die notwendi-
ge Flexibilität, um kurzfristig auf weitere Klassenbildungen vor Ort reagieren zu können. 
4.7.5. Theresienschule 
Prüfauftrag aus Vorlage V/0705/2018/2 ist der Ausbau des  Schulgebäudes zur vollen  2–Zügigkeit. 
Die Machbarkeitsstudie wird nach abschließenden Prüfungen im Amt für Immobilienmanagement im 
2. Quartal 2020 abgeschlossen. 
 
Bezirk Nord 
4.7.6. Paul-Schneider-Schule 
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Paul -Schneider-Schule eine 
Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Schule zur festgelegten 3-Zügigkeit zu erstellen.  
Die Prüfung hat ergeben, das s eine Umsetzung der räumlichen Anforderungen für eine 3 -zügige 
Grundschule lt. Musterraumprogramm auf dem Gelände der Paul -Schneider-Schule nicht möglich ist. 
Die Verwaltung prüft deshalb, ob es Möglichkeiten unter Einbeziehung anderer Grundstücksflächen 
gibt. 
 
Bezirk Ost 
4.7.7. Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 
Die vom Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beauftragte Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Der 
Ausbau des Schulgebäudes zur festgelegten 2-Zügigkeit ist auf dem Schulgelände machbar.

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V/0109/2020 
4.8. Standorte mit Proje ktstatus „Machbarkeitsstudie zur Erhebung der qualitativen und 
quantitativen Raumunterdeckung noch nicht begonnen" 
Aufgrund der Personalsituation im Amt für Immobilienmanagement konnte noch nicht mit der Erste l-
lung der Machbarkeitsstudien für folgende Schulstandorte begonnen werden. Diese werden abhängig 
von der Personalsituation im Amt für Immobilienmanagement sowie im Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit voraussichtlich bis Ende 2020 fertiggestellt werden.  
 
Bezirk Mitte 
Aegidii-Ludgeri-Schule 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (s. Ziffer 4.5.1; Machbarkeitsstudie zur 3-Zügigkeit) 
Johannisschule 
Overbergschule 
Pötterhoekschule 
 
Bezirk West 
Michaelschule 
 
Bezirk Ost 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
 
Bezirk Südost 
Eichendorffschule Angelmodde 
Idaschule 
 
Bezirk Hiltrup 
Marienschule Hiltrup (s. Ziffer 4.6.7; Machbarkeitsstudie zur 3-Zügigkeit) 
4.9. Standorte mit Projektstatus „Machbarkeitsstudie Raumbedarf G8/G9 noch nicht b e-
gonnen" 
Aufgrund der Personalsituation im Amt für Immobilienmanagement konnte noch nicht  mit der Erste l-
lung der Machbarkeitsstudien für folgende Schulstandorte begonnen werden. Diese werden abhängig 
von der Personalsituation voraussichtlich bis Ende 2020 fertiggestellt werden. 
 
Bezirk Mitte 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
Gymnasium Paulinum 
Pascal-Gymnasium 
Ratsgymnasium 
Schillergymnasium 
 
Bezirk West 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
 
5. Sachstand zur Schulsporthallenbedarfsplanung 
In den jeweiligen Vorlagen zu den Errichtungsbeschlüssen bzw. baulichen Erweiterungen von Sch u-
len hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten ein zusätzlicher 
Bedarf an Sporthallen entsteht. Ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Spor t-
hallenmehrbedarfe wird im 2. Quartal 2020 fertiggestellt sein. Neben den Inhalten und  Schlussfolge-
rungen aus dem Gutachten „Sporthallenbedarfsplanung für die Stadt Münster“ werden den politischen 
Gremien vor der Sommerpause auch entsprechende Ableitungen eines Handlungsprogramms pr ä-
sentiert.  
Die in dieser Vorlage genannten Bedarfe für Spo rthallen (Ziffern 4.1.2, 4.4.7, 4.5.2, 4.5.4, 4.5.6) b e-
rücksichtigen sowohl den schulfachlichen als auch den sportfachlichen Bedarf. Aus diesem Grund

- 15 - 
V/0109/2020 
ergeben sich an einigen Standorten über die bislang aus rein schulfachlicher Sicht erforderlichen und 
bislang genannten Bedarfe zusätzliche Bedarfe, die somit insgesamt zu Kapazitätserweiterungen 
führen. 
6. Weitere Städtische Standorte mit Schulbauvorhaben 
6.1. Dritte Städtische Gesamtschule  
Die Schulverwaltung bereitet aktuell die Errichtung einer 3. städtischen Ges amtschule am Standort 
Roxel vor.  
Neben dem Bedarfsnachweis zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße von 4 
Zügen mit jeweils 25 gemeindeeigenen Schülerinnen und Schülern für mindestens 5 Jahre ist in einer 
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung darzulegen, dass durch die Errichtung des neuen G e-
samtschulangebotes keine Schule eines anderen Schulträgers in ihrem Bestand gefährdet wird. Mit 
dieser Genehmigungsvoraussetzung hat sich das Verwaltungsgericht Münster (Urteil vom 12.07.2013 
- 1 K 1296/13) eingehend befasst und sehr umfassende Anforderungen für diesen Nachweis form u-
liert.   
Eine Bestandsgefährdung ihrer bestehenden Gesamtschule reklamieren insbesondere die Gemeinde 
Havixbeck und die Stadt Billerbeck. Diese Besorgnis haben die Räte/Schulausschüsse der Gemeinde 
Havixbeck und der Stadt Billerbeck aufgegriffen und vor der Sommerpause 2019 eine entsprechende 
Stellungnahme an den Oberbürgermeister sowie die Damen und Herren des Rates der Stadt Münster 
verfasst. Zudem haben die Gemeinde S enden sowie die private KOSMOS -Bildung gGmbH Ti l-
beck/Havixbeck (Gesamtschule) Bedenken erhoben.  
Die Bezirksregierung hat Ende August 2019 mit den beteiligten Kommunen, der Gemeinde Havixbeck 
und der Stadt Billerbeck sowie der Stadt Münster, ein Klärungsge spräch geführt und detailliert darge-
legt, welche Daten für die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung erforderlich sind. Verabredet 
wurde, dass die Datenlage von allen beteiligten Kommunen bis Anfang des 2. Quartals 2020 entspre-
chend ergänzt wird, um mögl ichst im Vorfeld des offiziellen Antragsverfahrens seitens der Bezirksr e-
gierung eine belastbare Tendenzaussage zu erhalten. Für die Stadt Münster stellen dafür insbeso n-
dere das zukünftige Baulandprogramm sowie die Bevölkerungsmodellrechnungen für die Stadt teile 
Gievenbeck, Albachten und Nienberge eine wesentliche Grundlage dar.  Die Schulverwaltung hat mit 
Blick auf die getroffene Verfahrensabsprache der Bezirksregierung Münster Anfang April  2020 die 
notwendigen Grunddaten für eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Verfügung gestellt. 
6.2. Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
Der Rat hat am 11.12.2019 für das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium einen Grundsatzbeschluss 
für einen Verbleib am Standort Sonnenstraße und zur Sanierung sowie zum Teilneubau für ein 3 -
zügiges Gymnasium (Vorlage V/0997/2019) gefasst. Das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium ver-
bleibt am Standort an der Sonnenstraße. Ein Teil des Schulgebäudes des Johann -Conrad-Schlaun-
Gymnasiums wird saniert, wesentliche Gebäudeteile werden abgerissen und die gemäß Raumpro-
gramm erforderlichen neuen Flächen für ein 3 -zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle 
werden als Neubau errichtet. Die Immobilie Coerdestraße 60 (Teilstandort Anne -Frank-
Berufskolleg/ehem. ESPA-Berufskolleg) soll vom Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium in der Übe r-
gangszeit für die Dauer der Baumaßnahmen (Sanierung und Teilneubau) als Schulgebäude genutzt 
werden. Das setzt voraus, dass für das Anne -Frank-Berufskolleg eine alternative Lösung zur D e-
ckung des Raumbedarfes gefunden wird und zum B edarfszeitpunkt umgesetzt ist. Im Rahmen der 
Beschlussvorlage V/0559/2019 „Zwischenbericht Schulentwicklungsplanung Berufskollegs“ hat der 
Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 u.a. beschlossen, dass am Standort der ehem. Fürstenber g-
schule hierzu eine Potenz ialanalyse erstellt werden soll. In enger Abstimmung mit dem Anne -Frank-
Berufskolleg werden aktuell die Grundlagen für die sog. Phase 0 ermittelt. Zur Deckung des akuten 
Raumbedarfs des Anne -Frank-Berufskollegs als Kompensation für die wegfallenden Flächen  auf-
grund der aufwachsenden Mathilde -Anneke-Gesamtschule schlägt die Verwaltung in der Vorlage 
V/0071/2020 einen Baubeschluss für 6 Fertigbauklas sen vor. Somit ist lediglich der Status -Quo gesi-
chert.

- 16 - 
V/0109/2020 
6.3. Anne-Frank-Berufskolleg 
Unter Ziffer 6.2 ist bereits aus geführt, dass basierend auf dem „Zwischenbericht Schulentwick lungs-
planung Berufskollegs“ (V/0559/2019) eine neue Raum - und Gebäudeplanung für das Anne -Frank-
Berufskolleg angestrebt wird mit dem Ziel, den Teilstandort Coerdestr. 60 aufzugeben. 
Hierfür bietet sich das Schulgelände der ehem. Fürstenbergschule an, wenn planmäßig im Sommer 
2021 die Mathilde-Anneke-Gesamtschule in den benachbarten Neubau der Gesamtschule umzieht. 
Im Hinblick auf die angestrebte Nachnutzung des Gebäudes Coerdestr. 60 als Interimsl ösung für das 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium hat die Potenzialanalyse für das Anne -Frank-Berufskolleg eine 
sehr hohe Priorität. 
Neben der Herrichtung und Erweiterung der ehemaligen Fürstenbergschule soll auch am Haup t-
standort eine Bebauung im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung erfolgen.  
Angesichts der Aufteilung auf die Standorte hat die Frage der Verortung von Funktionsbereichen 
elementare Bedeutung für das Zusammenwirken der unterschiedlichen Bereiche und damit die Identi-
tät und das Profil des Anne-Frank-Berufskollegs. 
Um diese Fragen fundiert, fachlich und zukunftsfest beantworten zu können, wird in Abstimmung mit 
der Schule zwischen den Osterferien und den Sommerferien eine ‚Phase Null‘ mit externer Begleitung 
durchgeführt. Ziel ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie  noch im Sommer 2020. 
6.4. Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 
Auch die pädagogische Arbeit am Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg ist seit Jahren von 
erheblichen Raumengpässen speziell bei Fachräumen geprägt (s. V/08 61/2009/1). Mit der Vorlage 
V/0559/2019 „Zwischenbericht Schulentwicklungsplanung Berufskollegs“ hat der Rat der Stadt Mün s-
ter auch für dieses Berufskolleg eine Potenzialanalyse für den jetzigen Standort beauftragt und para l-
lel um Prüfung gebeten, ob für den Standort der ehem. Fürstenbergschule Synergieeffekte für die drei 
Berufskollegs Anne -Frank-Berufskolleg, Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg und Hans -
Böckler-Berufskolleg denkbar sind.  
Mit Blick auf die Prioritätensetzung für das Anne -Frank-Berufskolleg und eingeschränkte Personalka-
pazitäten konnte mit der Potenzialanalyse noch nicht begonnen werden. 
6.5. Standort Uppenbergschule 
Mit der Vorlage „Modellbausteine für schulische Inklusion - Entwicklung eines schulischen Lernortes“ 
(V/0200/2019/1) wurde die Nutzung des Gebäudes am Bröderichweg 36 in Folge der Auflösung der 
Uppenbergschule (V/0180/2019) ab dem Schuljahr 2020/2021 beschlossen. Es erfolgt eine Zusa m-
menführung des schulischen Lernortes ‚Schule an der Beckstraße‘ (der bislang an zwei Standorte n 
an der Beckstraße und am Laerer Landweg untergebracht ist) und der Konzeption ‚Villa Interim‘ an 
einem Standort.  
Der Grundriss des Gebäudes eignet sich dabei besonders für die benötigten Arbeits - und Lernbedin-
gungen. Die Räumlichkeiten werden bis zum Umzug im Sommer 2020 entsprechend der erarbeiteten 
Maßnahmen umgebaut.  
An den bisherigen Standorten an der Beckstraße und am Laerer Landweg ist weiterhin eine schul i-
sche Nutzung geplant. 
6.6. Talentschule  
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 die Entscheidung getroffen, 
dass die Waldschule Kinderhaus sich für die Teilnahme am Schulversuch „Talentschule“ bewerben 
darf. Bereits in dieser Vorlage (V/1092/2018) verpflichtete sich der Schulträger neben den zusätzl i-
chen Ressourcen durch di e Landesregierung gemeinsam mit der Schule die für die Umsetzung des 
Schulversuchs notwendigen Bedarfe für bauliche und digitale Ausstattung abzustimmen, wenn sie 
den Zuschlag erhalten sollte. 
Nachdem die Waldschule Kinderhaus für diesen Schulversuch ausgewählt wurde, konnten die Stellen 
für das zusätzlich unbefristete Personal zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 besetzt werden.

- 17 - 
V/0109/2020 
Mit der Vorlage V/0707/2019 wurde vom Rat beschlossen, dass zwei Fertigbauklassen von der Die t-
rich-Bonhoeffer-Schule zur Wal dschule Kinderhaus (nordöstlich der Aula) versetzt werden , um z u-
sätzliche notwendige Räumlichkeiten zum Start des Schulversuches zu schaffen. Zur zeit läuft dafür 
das Baugenehmigungsverfahren, so dass mit Ziel Sommer 2020 die Aufstellung erfolgen könnte. 
In weiteren gemeinsamen Gesprächen mit der Schule wurden diverse Umbaumaßnahmen im B e-
stand besprochen, die dem pädagogischen Konzept entsprechen und vorrangig Büroflächen schafft. 
Für diese Maßnahmen wird aktuell vom Amt für Immobilienmanagement ein Baubesch luss vorberei-
tet. 
Ob und in welchem Umfang darüber hinaus – insbesondere für den Fall einer Verstetigung des 
Schulversuches - dauerhafte Lösungen in Form von Erweiterungen in Massivbau zu schaffen sind, ist 
zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

2560 Zeichen

Anlage A zur V/0109/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird der aktuelle Status der vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüsse in den 
Vorlagen ( u.a. V/0845/2017/1 und V/0224/2018/1, V/0705/2018/2) zur baulichen Erweiterung von 
Schulen bzw. zum Ausbau zur bestehenden Zügigkeit dargestellt. Ziel ist es, den Sachstand dar-
zustellen und einen Ausblick zu geben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Produkt 030101 – Grundschulen    
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu-
de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach-
räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon-
zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit-
tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. 
Ganztagsangebote).    
 
Ziel:   
Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn-
zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht 
ausgebaut. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x Teilw. 
. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten, Umbauten im Bestand 
sowie die Sporthallen werden barrierefrei geplant und errichtet.  Die Gebäudeleitlinien der Stadt 
Münster finden Anwendung. Ebenso werden die vom Rat beschlossenen Maßnahmen zum Kli-
maschutz (PV-Anlagen, Dachbegrünungen) berücksichtigt.

Beratungsverlauf (15)

30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.33 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Sportausschuss
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28.1 Bericht
Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 30.1 Bericht
Zur Sitzung

Orte (25)

  • Weseler Straße
  • Mondstraße
  • Sonnenstraße
  • Beckstraße
  • Weißdornweg
  • Laerer Landweg
  • Angelmodder Weg
  • Bröderichweg 36
  • Zum Häpper
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Umgehungsstraße
  • Hiltruper Straße
  • Schmittingheide
  • Coerdestraße 60
  • Kirschgarten
  • Drostestraße
  • Kinderhaus
  • Hohe Geist
  • Schürbusch 45
  • Feldstiege
  • Gut Insel
  • Frankenweg
  • Nienkamp
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0109/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37