V/0180/2017
Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp
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Beschlussvorlage
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V/0180/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mec klenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp nicht gefolgt: 1.1 Den Bedenken gegen die geplante Bebauungsdichte und der Anregung die Anzahl der Vollgeschosse zu reduzieren. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2 Der Anregung anstelle der lärmabschirmenden Bebauung eine Lärmschutzwall zu erric h- ten (Anlage 1, Punkt 2) 1.3 Der Anregung die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich einer besseren Lösung zu überprüfen .(Anlage 1, Punkt 3) 1.4 Der Anregung, die Straße Schwarzer Kamp nicht nach städtischen Standards herzuste l- len. (Anlage 1, Punkt 6) 1.5 Der Anregung, das neue Wohnquartier direkt an die Weseler Straße anzubinden. (A nlage 1, Punkt 7) 1.6 Der Anregung ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen. (Anlage 1, Punkt 8) Vorlagen-Nr.: V/0180/2017 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 61 40 / 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 02.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0180/2017 1.7 Der Anregung, die Trafostation (Schwarzer Kamp 59) im Bebauungsplan auszuweisen. (Anlage 1, Punkt 9) 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Während der Bürgerinformationsveranstaltungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die in der Anlage 1 unter den Punkten 1 – 5 dargestellten Bedenken und Anregungen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.3 Beschluss gefasst werden soll. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 535 hat vom 03.01. bis 03.02.2016 öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die zu diesen Beteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 unter den Punkten 6 – 9 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen unter 1.4. bis 1.7 Beschluss gefasst werden. Da den Stellungnahmen nicht gefolgt werden soll und somit der Entwurf des Bebauungsplans nicht geändert wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvor- schlag 2). Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 536 überlagert Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 136: Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Nähere Angaben zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Stellungnahmen der Stadt Münster 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
V-0180-2017-Anlage-3_Planverkleinerung
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A Amt für 4 Stadtentwicklung Anlage 3 Ver anund zur Vorlage Nr. V/0180/2017 oE — > ION Du Nm- 3 - [a] [25 N Flur 223 Ey ie Lagerplatz sraor [DNENSIEN ohne Maßstab
Microsoft Word - V 180 2017 Anlage 1 Abwägung.docx
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Anlage 1 Zur Vorlage Nr. 180/2017 S t e l l u n g n a h m e n zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Während den Bürgerinformationsveranstaltungen: - zu den Zielen und Rahmenbedingungen für die Wohnquartiersentwicklung am 22.02.2011, -zur Vorstellung des Wettbewerbsentwurfes am 19.06.2012, -zur Vorstellung der aktuellen Planung / gemeinsam mit dem Investor am 28.04.2016 wurden folgende Anregungen vorgetragen: 1. Es bestehen Bedenken gegen die geplante Bebauung sdichte von 45 Wohneinheiten / ha. Der Wettbewerbsentwurf halte die Dichtevorgaben nicht ein. Außerdem seien die 4 – 5 Geschosse zu viel für Mecklenbeck. Es wird an geregt maximal 3 Geschosse vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Der vom Preisgericht empfohlene Wettbewerbsentwurf, der Grundlage des Bebauungsplan- verfahrens ist, ordnet den Geschossbau insgesamt en tlang der Südseite und dem Wald an. Die Einfamilienhausbebauung wird zwischen Geschossb ebauung und Bestand am Schwar- zen Kamp vorgesehen. Durch diese Zonierung wird kei ne gleichmäßige Verteilung der Be- bauungsdichte, sondern ein Nebeneinander niedrigere r und höherer Dichte geschaffen. Da- mit einhergehend kommt es auch zu einem Nebeneinand er von höheren und niedrigeren Geschosszahlen. Die 4-5 geschossige Bebauung wird einheitlich entlang der hohen Waldku- lisse vorgesehen. Da sie nicht direkt an den Bebauu ngsbestand anschließt kommt es, aus städtebaulicher Sicht, zu keinen unverträglichen Massstabsprüngen. Beschlussvorschlag Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1) 2. Anstelle des lärmabschirmenden Wohnriegels entla ng dem Wald wird die Errichtung eines Lärmschutzwalles angeregt. Stellungnahme der Verwaltung Da das Plangebiet mitten im Stadtteil Mecklenbeck l iegt, sollte auf entsprechende Lärm- schutzwälle oder –wände verzichtetet werden, da sie sich in der Regel als gestalterische Fremdkörper darstellen. Mit der prämierten Entwurfs lösung wird die Bebauung so angeord- net, dass der größte Teil vom Verkehrslärm auf der Weseler Straße abgeschirmt werden kann. Die Entscheidung das zulässige Tempo auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren hat zu deutlich geringeren Lärmb elastungen geführt und ermöglicht auf eine durchgehend geschlossene Bebauung entlang dem Wald zu verzichten. Beschlussvorschlag Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.2) 3. Statt überschaubarer Hausgruppen werde ein 70er Jahre Entwurf für die Planung zu- grunde gelegt. Die Verwaltung sollte die Wettbewerb sentwürfe hinsichtlich einer bes- seren Lösung überprüfen. Stellungnahme der Verwaltung Anlage 1 Zur Vorlage Nr. 180/2017 Zur baukulturellen Praxis in Münster gehört die Klä rung wichtiger städtebaulicher und archi- tektonischer Gestaltungsaufgaben im Rahmen von Konk urrenzverfahren wie Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen. Es geht darum eine über geordnete und überzeugende Idee / Konzept für die Aufgabenstellung zu finden. Dies ge schieht durch Preisgerichte an denen sowohl externe Fachleute als auch Vertreter der Sta dt mitwirken. Das schließt aus, dass man Einzelaspekte aus verschiedenen Entwürfen zu einem neuen Konzept zusammenführt. Beschlussvorschlag Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.3) 4. Die Lage der Wohnungslosenunterkunft am Ende des Schwarzen Kamp sei ungüns- tig. Es wird angeregt die Wohnungslosen künftig dez entral verteilt im neuen Wohn- quartier unterzubringen. Stellungnahme der Verwaltung Zwischenzeitlich ist der Neubau der Wohnungslosenun terkunft an gleicher Stelle erfolgt. Die baulichen Zustände und die sich verzögernde Wohngeb ietsentwicklung machten diese Ent- scheidung erforderlich. Beschlussvorschlag Ein Beschluss erübrigt sich 5. Die Überplanung des bestehenden Spielplatzes am Schwarzen Kamp, der mit neuen Spielgeräten ausgestattet sei, wird kritisiert. Der Spielplatz diene als Spielmöglichkeit für die von der Stadt unterstützte Elterninitiative „Koten Kotten e.V.“. Künftig müssten deutlich längere Wege zu dem geplanten neuen Spielp latz in der grünen Mitte zu- rückgelegt werden. Stellungnahme der Verwaltung In der grünen Mitte ist ein großzügiges Spielangebo t für das gesamte neue Wohnquartier vorgesehen. Wenn die neuen Spielmöglichkeiten herge stellt sind könnte man unter Versor- gungsgesichtspunkten auf den weiteren Betrieb des v orhandenen Spielplatzes verzichten. Als Folgenutzung käme dann nur eine Wohnnutzung in Betracht. Das vorhandene Spiel- platzangebot bleibt auf jeden Fall so lange gewährl eistet bis der neue Spielplatz hergerichtet und nutzbar ist. Die Stadt als Grundstückseigentümerin entscheidet über das weitere Verfah- ren. Beschlussvorschlag Ein Beschluss erübrigt sich Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stel- lungnahmen abgegeben: 6. 30 Anlieger am Schwarzen Kamp wenden sich gegen den geplanten Ausbau des Schwarzen Kamps im Zuge der Entwicklung des neuen Wohnquartiers, da er für die Anlieger weder notwendig noch vorteilhaft sei. Vor diesem Hintergrund lehnen sie auch eine Beteiligung an den Straßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunal- abgabengesetzen (KAG, NW) ab. Die Ausbaukosten sollten der Investor und die neuen Eigentümer übernehmen, da diese allein von dem Straßenausbau profitieren würden. Anlage 1 Zur Vorlage Nr. 180/2017 Stellungnahme der Verwaltung Mit der Wohngebietsplanung wird das historische Nebeneinander von gewerblicher Nutzung (Autohaus, Wäscherei) und Sportanlage einerseits und den Bestandswohngebieten anderer- seits aufgehoben. Es wird ein einheitlicher Wohnsiedlungszusammenhang bis zur Weseler Straße hergestellt. Der Schwarze Kamp ist bisher an der Schnittstelle dieser unterschiedli- chen Nutzungen und hat den Charakter einer Erschließungsstraße. Der geplante Ausbau ist erforderlich, da mit dem neuen Wohnquartier der Schwarze Kamp zur Wohnsammelstraße für die Anliegerverkehre aus dem Bestand und den neuen Quartie- ren wird. Der vorhandene Ausbauquerschnitt des Schwarzen Kamp ist für seine künftige Verkehrs- funktion nicht ausreichend. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 6,0 m. Auf ihr wird einseitig ge- parkt sodass sie nur eingeschränkt befahrbar ist. Die beidseitigen Gehwege haben eine Brei- te von jeweils nur 1,0 m bis 1,50 m. Ausgehend von einer Tempo 30 Zone sieht die Ausbauplanung nach städtischen Standards daher einen Querschnitt von 11,50 m vor (Fahrbahn 5,50 m, einseitiger Parkstreifen 2,0 m beidseitige Gehwege jeweils 2,0 m). Der u.a. für die Verkehrssicherheit erforderliche Ausbau zieht eine Beteiligung an den Stra- ßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG, NW) mit sich. Beschlussvorschlag Der Anregung, den Schwarzen Kamp nicht nach städtischem Standard herzurichten, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.4) 7. Da die geplante Erschließung des Wohnquartiers z u verkehrlichen Mehrbelastungen auf dem Meckmannweg führen wird regt ein Eigentümer eines Grundstücks am Schwarzer Kamp eine direkte Anbindung des Wohngebietes an die Weseler Straße mit eigener Abbiegespur an. Obwohl der Meckmannweg als Anliegerstraße und Tempo 30 Zone deklariert sei, sei die Verkehrsbelastung aktuell schon hoch. Es komme zu langen Staus auf Höhe der Kita Maria Aparecida, die Tempo Beschrän- kung werde nicht eingehalten und der Meckmannweg werde als Durchgangsstraße genutzt. Das neue Wohngebiet werde über die Planstraße A und den Schwarzen Kamp zusätzlich an den Meckmannweg angebunden was zu weiteren Verkehrsbelas- tungen führe. Stellungnahme der Verwaltung Durch die Realisierung des Neuen Wohnquartiers ergibt sich eine maximale Verkehrszu- nahme von ca. 30 Kfz/h für alle Fahrtrichtungen in der Spitzenstunde zwischen 16:00 und 17:00 Uhr. Dies liegt unter der täglichen Schwankungsbreite der Verkehrsbelastungen von +10/-10 Prozent und ist somit kaum wahrnehmbar. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Weseler St raße/Meckmannweg/Heroldstraße ist aufgrund dieser geringen Verkehrszuwächse gesichert . Durch die Auswirkungen des neuen Autobahnanschlusses in Hiltrup, der Verlegung der H eroldstraße (Baubeginn 2018) sowie Anlage 1 Zur Vorlage Nr. 180/2017 aufgrund des Baus eines zusätzlichen Rechtsabbieger s aus dem Meckmannweg wird sich die Verkehrssituation für diesen Knotenpunkt mittel- bis langfristig deutlich verbessern. Eine weitere direkte Anbindung des Baugebietes Schwarzer Kamp an die Weseler Straße ist verkehrsplanerisch daher nicht notwendig. Beschlussvorschlag Der Anregung, das neue Wohnquartier direkt an die Weseler Straße anzubinden, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.5) 8. Deutsche Telekom Technik GmbH regt an, dem/den Eigentümer/n von privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, aufzuerlegen und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind sowohl öffentliche als auch private Ver- kehrsflächen ausgewiesen. Die privaten Verkehrsflächen sind im Bebauungsplan mit Geh- rechten (G), Fahrrechten (F), Leitungsrechten (L) belastet. Begünstigte dieser Rechte sind die Anlieger (A), Erschließungsträger/Versorger (E). Somit sind sämtliche Belange der Ver- sorger ausreichend berücksichtigt – auch die Versorgung mit Telekom- munikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter und Versorger und nicht nur zu- gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn. Weitergehende Regelungen (Eintra- gung von Rechten in das Grundbuch) können aus planungsrechtlicher Sicht im Bebauungs- plan nicht geregelt werden. Sie werden im Städtebaulichen Vertrag ergänzend geregelt. Beschlussvorschlag: Der Anregung, ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.6) 9. MünsterNetz regt an, die vorhandene Trafostation auf Höhe Schwarzer Kamp Nr. 59, (Flurstück 503, Flur 226, Gmkg Münster), mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung ausweisen, da diese Station für Versorgung des Plangebiets nötig ist. Stellungnahme der Verwaltung: In den Städtebaulichen Vertrag wird der notwendige Betrieb einer Trafostation in diesem Be- reich mit aufgenommen und es wird der Grundstücksbesitzer dadurch verpflichtet, den Be- trieb einer Trafostation dort zu gewährleisten. Dadurch wird die Nutzung der Trafostation si- chergestellt. MünsterNetz ist nach Rücksprache mit dieser Form einverstanden. Beschlussvorschlag Der Anregung, die vorhandene Trafostation mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung in der Planzeichnung auszuweisen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.7)
Microsoft Word - V 180 2017 Anlage 2 Begründung.doc
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0180/2017 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 29 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwar zer Kamp Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen.................. ............................................................................................... 2 2. Geltungsbereich .................................................................................................................................................... 3 3. Planverfahren ........................................................................................................................................................ 3 4. Planungsrechtliche Situation......................... ........................................................................................................ 4 4.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................................. 4 4.2 Bestehendes Planungsrecht ...................................................................................................................... 4 4.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................................................................................... 4 5. Räumliche und strukturelle Situation .................................................................................................................... 4 6. Planungsziele ........................................................................................................................................................ 6 7. Inhalte des Bebauungsplans.......................... ....................................................................................................... 6 7.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................................. 6 7.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................................ 7 7.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ................................................................................................... 7 7.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe ........................................................................................................ 8 7.2.3 Firstrichtung, Dachform ................................................................................................................ 10 7.2.4 Material, Farbgebung ................................................................................................................... 10 7.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen, Einfriedungen ................................................................................... 11 7.3 Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................................... 13 7.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung ................. .......................................................................... 13 7.3.2 ÖPNV-Anbindung ......................................................................................................................... 13 7.3.3 Verkehrsflächen ........................................................................................................................... 13 7.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ....................................................................................... 14 7.4.1 Ver- und Entsorgungssituation ..................................................................................................... 14 7.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................................................... 14 7.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ........................................................................................................ 15 7.6 Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................................... 15 7.6.1 öffentliche/private Grünflächen ..................................................................................................... 15 7.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote .................................................................................................. 15 7.7 Immissionsschutz .................................................................................................................................... 16 7.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................................. 17 7.9 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................................. 17 8. Umweltbericht ..................................................................................................................................................... 17 8.1 Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................................... 17 8.2 Kurzdarstellung der Planung ................................................................................................................... 17 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutze s .................................................................... 18 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungspr ognose ......................................................... 18 8.4.1 Mensch ......................................................................................................................................... 19 8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ............ ........................................................................... 20 8.4.3 Boden ........................................................................................................................................... 22 8.4.4 Wasser ......................................................................................................................................... 24 8.4.5 Klima/Luft ..................................................................................................................................... 24 8.4.6 Landschaft .................................................................................................................................... 25 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................................. 26 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ............................................................................................. 26 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umwelt auswirkungen ...................................... 26 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ...................................................................... 27 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 27 8.7 Monitoring ................................................................................................................................................ 27 8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................................. 27 9. Flächenbilanz ...................................................................................................................................................... 28 10. Gesamtabwägung ............................................................................................................................................... 28 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................................... 29 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 29 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Der Bereich nördlich der Weseler Straße zwischen Meckmannweg und Schwarzer Kamp soll zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Das Gebiet war über Jahrzehnte eine Gemengelage von Wohnen und Gewerbe. Es gab ein Nebeneinander von ge werblichen Nutzungen, dem Kraft- fahrzeughandel und –service sowie der Wäscherei, dem Sportplatz des 1. FC Mecklenbeck und den Obdachlosenunterkünften entlang des Meckmannweg es und am Ende der Straße „Schwarzer Kamp“. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 136 „Heroldstr aße, Meckmannweg, Schwarzer Kamp, Weseler Straße“ setzt für den Bereich Gewerbegebiet sflächen, Wohngebiete und Sportflächen fest. Weitreichende Veränderungen der Bestandssitua tion sind Anlass für die Änderung des geltenden Planungsrechtes. Abbildung 1: Luftbild 2011 Im Jahr 2005 hat bereits die Verlagerung des Sportp latzes zur Sportanlage Egelshove stattge- funden. Bis auf das Vereinshaus wird die Fläche nicht mehr zu sportlichen Zwecken genutzt. Drei Jahre später wurden im Jahr 2007 die Geschossw ohnungsbauten entlang des Meck- mannweges und der Straße „Schwarzer Kamp“ mit Ausnahme von zwei Gebäuden abgerissen. Anfang 2010 hat sich die Firma Beresa an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie den Firmen- standort ihres Autohauses am Meckmannweg zugunsten eines neuen Standortes am Alberslo- her Weg aufgeben wird. Diese Verlagerung wurde im August 2015 abgeschlossen. Insgesamt stehen somit ca. 6,0 ha Flächen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Als Zielset- zung hierfür kommt aufgrund der starken Prägung dur ch das Umfeld mit seiner ausschließli- chen Wohnnutzung durch überwiegende Reihenhausbebau ung östlich des Meckmannweges sowie Doppelhausbebauung nördlich der Straße „Schwa rzer Kamp“ nur eine Wohnnutzung in Betracht. Ende 2014 wurde bereits das Firmengelände an die ne u gegründete Projektentwicklungsge- sellschaft Quartier M 1 verkauft, die als Investor eine Umstrukturierung der bisherigen gewerb- lichen Nutzung zu einem Wohngebiet vorsieht. Zur Re alisierung hat Quartier M 1 die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes beantragt. Aus s tadtstruktureller Sicht werden dadurch die Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 29 Zielsetzungen für die städtischen Flächen ideal erg änzt und ein zusammenhängendes Wohn- gebiet bis zum Grünbereich an der Weseler Straße vo n ca. 8 ha Größe in städtebaulich inte- grierter Lage ermöglicht. Die im Plangebiet gelegene ehem. Wäscherei wurde En de 2015 ebenfalls von Quartier M 1 er- worben. Das Wäschereigebäude soll abgerissen werden , um auf dem Gelände die geplante Wohnnutzung räumlich weiter zu führen. Westlich der ehem. Wäscherei befinden sich Obdachlo senunterkünfte. Für den Bereich der Obdachlosenunterkünfte am Ende des Schwarzen Kamps wurden nach erfolgtem Abbruch zwei Gebäude mit insgesamt ca. 50 Betten neu errichtet. Für das aus den o.g. Flächen zusammengesetzte Plang ebiet ist ein städtebaulicher Realisie- rungswettbewerb im Jahr 2011 durchgeführt worden, m it der Zielsetzung hier ein attraktives Wohnquartier für verschiedene Wohnansprüche und Leb ensstile zu realisieren. Dabei werden folgenden Prinzipien verfolgt: Flexibilität im Wohnungsangebot durch Mischung von Geschosswohnungsbau im süd- östlichen Bereich in 3 - 5-geschossiger Bauweise und von Einfamilienhausbebauung mit zweigeschossigen Reihen- und Doppelhäusern. Berücksichtigung der unterschiedlichen Besonnungs- und Umweltverhältnisse durch Bil- dung von energetisch-optimierten Baukörpern. Ausweisung von vernetzenden Fuß-und Radwegeverbind ung im Quartier. Das überarbeitete Konzept des ersten Preisträgers ist Grundlage dieses Bebauungsplans. 2. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt weitgehend innerhalb des seit dem 15.06.1971 rechtskräftigen Bebau- ungsplans Nr. 136 „Mecklenbeck – Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße“, begrenzt südlich von der Weseler Straße, w estlich von der Heroldstraße und nördlich von der Straße Schwarzer Kamp. Während der Aufstell ung des Bebauungsplans hat sich erge- ben, dass die Fläche des bestehenden Spielplatzes a n der Straße Schwarzer Kamp sowie die Verkehrsflächen der Weseler Straße und des Meckmann weges, die planungsbedingt umstruk- turiert werden, zum Plangebiet hinzukommen. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 223: Teil des Flurstücks 364; Flur 226: Flurstücke 152, 234, 235, 393, 483, 503, 507, 565, 604, 647, 648, 649, 682, 683, 710, 712 sowie Teile der Flurstücke 556, 711 und 724. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekenn- zeichnet. 3. Planverfahren Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht w ird gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Vollverfahren durchgeführt. Es ist Ziel, dass der Bebauungsplan Nr. 536 als qualifi- zierter Bebauungsplan eine geordnete Umnutzung der Flächen im Geltungsbereich mit Fest- setzungen über die Art und das Maß der baulichen Nu tzung, der überbaubaren Grundstücks- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 29 flächen und die örtlichen Verkehrsflächen anbietet. Für die Umsetzung des Wettbewerbsergeb- nisses erfolgt die Durchführung als Angebotsplan in Kombination mit einem Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB. 4. Planungsrechtliche Situation 4.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mü nster stellt für den Änderungsbereich des Bebauungsplans nördlich der Weseler Straße gewe rbliche Bauflächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Sportplatz sowie Wohnbauflächen dar. Der neue Bebauungsplan setzt Allgemeine Wohngebiete , Grünflächen mit der Zweckbestim- mung Spielplatz und Parkanlage und Flächen für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestim- mung Regenrückhaltebecken fest. Durch diese Änderun gen stimmen die Festsetzungen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht überein. Um dem Entwicklungsgebot genüge zu leisten, wird de r Flächennutzungsplan entsprechend den Planungszielen vorab geändert (22. Änderung des FNP). 4.2 Bestehendes Planungsrecht Der hier bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan N r. 136, zuletzt geändert durch die 7. Än- derung vom 28.09.2012, schaffte die Grundlage für die Gewerbegebietsentwicklung entlang der Weseler Straße im Teilbereich zwischen Heroldstraße , Meckmannweg, Schwarzer Kamp und Bahnlinie Münster – Coesfeld im Zusammenhang mit de r angrenzenden Wohnbebauung und den öffentlichen Grünflächen. Die Umsetzung der Entwicklungsziele zur Errichtung von Wohnnutzungen ist innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 136 nicht gege ben, so dass eine Änderung des beste- henden Planungsrechts für den betroffenen Teilberei ch des Bebauungsplans Nr. 136 erforder- lich ist. Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans Nr. 536 tritt dieser in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. 4.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauun gsplans Nr. 536 soll den Maßgaben der Stadt Münster für eine Wohnraumentwicklung gemäß de r Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ entsprochen werden. Dem Gr undsatz der Sozialpflichtigkeit des Ei- gentums folgend soll bei der Realisierung der Wohnb ebauung 30 % der entstehenden Netto- wohnfläche zur anteiligen Errichtung von geförderte m Mietwohnraum sowie 30 % der entste- henden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung vo n förderfähigem Mietwohnraum jeweils nach Maßgabe geltender Wohnraumförderbestimmungen ( WFB NRW) geplant und umgesetzt werden. Die Sicherung für die Umsetzung der sozialg erechten Bodennutzung auf den privaten Flächen soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen. 5. Räumliche und strukturelle Situation Lage und visuelle Prägung Das Plangebiet liegt nördlich der Weseler Straße. E s wird zur Straße durch einen 30 – 60 m breiten Waldstreifen entlang der Weseler Straße beg renzt. Dieser Waldstreifen ist Teil eines durchgehenden „Grünen Bandes“ von der Weseler Straß e bis zur Autobahnbrücke der A1. Westlich des Meckmannweges ist ebenfalls alter Baum bestand vorhanden. Der Meckmannweg ist vor ca. 12 Jahren als verkehrsberuhigte Straße mit Nahverkehrsanbindung für die, an das Gewerbegebiet anschließenden Wohngebiete, umgebaut worden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 29 Abbildung 2: Stadtplan Münster - Ausschnitt Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Mecklenb eck südwestlich der Innenstadt Münsters, nördlich der innerstädtischen Verbindungsstraße Wes eler Straße und östlich der Bahnlinie Münster - Coesfeld. Das Plangebiet wird größtenteils von Wohnbebauungen umschlossen. Östlich grenzt die Rei- henhausbebauung am Meckmannweg an. Nördlich und wes tlich befindet sich Wohnbebauung, größtenteils in der Bauform Einzel- und Doppelhäuse r, an der Straße Schwarzer Kamp und südlich grenzt die Weseler Straße mit Gewerbeansiedlungen an. Nutzungsstruktur im Plangebiet Das Plangebiet wird zum größten Teil durch das Area l des ehemaligen Autohandels entlang der Weseler Straße und des Meckmannweges bestimmt. Innerhalb des Gewerbegebietes be- findet sich außerdem der Gebäudekomplex einer ehem. Wäscherei. Der nördlich an das Gewerbegebiet grenzende Sportpl atz gehört zum Sportverein FC Mecklen- beck. Dieser wurde im Herbst 2005 in den Bereich zw ischen Egelshove und Mecklenbecker Straße verlagert. Das am Schwarzen Kamp vorhandene Vereinsheim bleibt allerdings bis 2031 durch einen Erbbauvertrag mit der Stadt Münster an den Sportverein gebunden. Entlang des Meckmannweges bis zum Schwarzen Kamp be fanden sich zweigeschossige Wohnhäuser (Meckmannweg Nr. 25, 35, 45 und 55), die aufgrund des schlechten baulichen Zustands abgerissen wurden. Seither ist diese Fläche ungenutzt. Auch die noch bestehende Wohnbebauung im westlichen und nördlichen Plangebiet, am Ende der Straße Schwarzer Kamp 116 sowie Nr. 21 an der E cke Schwarzer Kamp / Meckmannweg, sind ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Z ustand und sollen für eine mittelfristige Neubebauung beseitigt und überplant werden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 29 Abbildung 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans 6. Planungsziele Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Er- richtung von ca. 370 Wohneinheiten schaffen, die et wa zu 4/5 in Mehrfamilienhäusern und zu 1/5 in Einfamilienhäusern entstehen sollen. Mit dem relativ hohen Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhausbereich soll dem anhaltenden Bedarf nach Geschosswohnungsbau in stadt- nahen Lagen Rechnung getragen werden. In dem südlichen Bereich, der für die Mehrfamilienh äuser vorgesehen ist, soll ein Angebot ge- schaffen werden, um eine Realisierung der Gebäude i n unterschiedlichen Abschnitten mit ver- schiedenen Architektursprachen und Haustypologien ( Parzellierte Einheiten/Geschossbau/ Wohnungsmix) auf vielfältige Weise durchführen zu k önnen. Des Weiteren sollen die direkt an die Grünfläche angrenzenden Baukörper der Hochbaute n als Lärmschutz der direkt anschlie- ßenden Geschossbauten dienen. Im Zentrum des Plangebietes soll eine öffentliche G rünfläche als zentrale Mitte entstehen, die Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten im Quartier anb ieten wird. Nördlich daran angrenzend dient ein geplantes Regenrückhaltebecken der Speich erung von Niederschlagswasser, um die Kanalisation in diesem Stadtgebiet nicht zu überlasten. Des Weiteren ist die Ansiedlung einer Kindertagesei nrichtung im östlichen Teil des Plangebiets vorgesehen, um dem steigenden Bedarf an Kita-Plätzen Rechnung zu tragen. Für die Umsetzung der Planungsziele wird zwischen dem Grundstückseigentümer des Bereichs der Geschossbauten und der Stadt ein städtebauliche r Vertrag gemäß § 11 BauGB abge- schlossen, um eine gesicherte Entwicklung des Standortes zu gewährleisten. 7. Inhalte des Bebauungsplans 7.1 Grundzüge der Planung Die Grundzüge der Planung gehen zurück auf das Erge bnis des städtebaulichen Realisie- rungswettbewerbs im Jahre 2011 mit den Entwicklungszielen, im Bereich zwischen der Weseler Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 29 Straße, dem Meckmannweg und Schwarzer Kamp ein viel fältiges, energetisch optimiertes Wohnquartier mit eigener Identität entstehen zu las sen. Den Planungszielen gemäß sollen Wohngebäude im Geschosswohnungsbau und im Einfamili enhausbau entstehen, die den städ- tebaulichen Erfordernissen auch unter lärmschutztechnischen Belangen entsprechen. Die dafür getroffenen Festsetzungen, insbesondere zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zur Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bilden die Grundzüge der Planung. Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans werden weitergehende Regelegun- gen auf der Ebene eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB getroffen. 7.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 7.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Art der baulichen Nutzung Als Art der Nutzung werden im Plangebiet Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen, denn die Entwicklung des Quartiers soll gemäß des städtebaul ichen Wettbewerbs und den Entwick- lungszielen der Stadt Münster dem Wohnen dienen. Au s diesem Grund werden Läden und An- lagen für sportliche Zwecke gemäß § 4 (2) 2 und 3 B auNVO und Nutzungen gemäß § 4 (3) 3-5 BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) ausgeschlossen, damit keine Strukturen entstehen, die das Ziel der Realisierung von Wohnungsbau wesentlich beeinträchtigen könnten. Im Baugebiet WA12 wird die notwendige Errichtung ei ner Kindertagesstätte ohne zusätzliche Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf ermögl icht. Der geplante bauliche Standort einschließlich der Außenspielflächen in den rückwär tigen Gartenbereichen ist nachrichtlich im Bebauungsplan gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Außenspielflächen berücksichtigen die Flächenbedarfe einer 4-Gruppeneinrichtung. Maß der baulichen Nutzung Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr . 536 wird das Maß der baulichen Nut- zung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: Als maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird im gesamten Plangebiet eine Grundflä- chenzahl von 0,4 festgesetzt. Die Grundflächenzahl kann gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO zu Gunsten der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen für den Geschossba u in den Wohngebieten WA 1 und WA2 auf bis zu 1,0 überschritten werden. Die Dachfläche n der Geschossbauten sind aufgrund der sich daraus ergebenden starken bzw. kompletten Vers iegelung des Grundstücks vollständig zu begrünen (s. auch Punkt 7.6.2). Als maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) wird für die Allgemeinen Wohngebiete WA3 – WA11 eine Ge schossflächenzahl von 0,8 fest- gesetzt. Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zulässige Obergrenze von 1,2 um 0,4 un- terschritten. Bei einer Zweigeschossigkeit, bis auf das Wohngebiet WA3, in dem auch drei Vollgeschosse möglich sind, reicht die festges etzte GFZ mit der Dachform Flach- dach aus. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 29 für das Allgemeine Wohngebiet WA12 wird eine Gesch ossflächenzahl von 1,0 festge- setzt. Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zulässige Obergrenze von 1,2 um 0,2 un- terschritten. Trotz einer zwingenden Dreigeschossig keit mit der Dachform Flachdach ist die festgesetzte GFZ ausreichend. für die Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 wird e ine Geschossflächenzahl von 1,4 festgesetzt. Dies überschreitet die Obergrenze gemäß § 17 BauNVO um 0,2 und soll eine Bebau- barkeit mit einer zeitgemäß verdichteten Bebauung m it teilweise bis zu fünf Vollge- schossen ermöglichen. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen sichern die geplante Bebauung ab und bilden ein verträgliches Dichteverhältnis an diesem Wohnstandort. Zusätzlich setzt der Bebau- ungsplan fest, dass bei der Berechnung der Grund- u nd Geschossflächen zugehörige Flächen- anteile von Gemeinschaftsanlagen, die außerhalb des Baugrundstücks liegen, mitzurechnen sind (TF 1.3.1). Damit ist sichergestellt, dass bei entsprechenden Grundstücksteilungen eben- falls eine optimale Ausnutzbarkeit erreicht werden kann. 7.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe Überbaubare Grundstücksflächen / Gebäudestellungen Die Stellung der Baukörper ist aus dem vorangegangenen Wettbewerbsergebnis abgeleitet und die Anordnung der geplanten Gebäude und baulichen A nlagen im Plangebiet wird über die dif- ferenzierte Festsetzung überbaubarer Grundstücksflä chen in Form von Baulinien und Baugren- zen gemäß § 23 Abs. 1 BauNVO planungsrechtlich gesi chert. Folgende Festsetzungen werden getroffen: In den Baugebieten WA1 und WA2 wird im südlichen T eil durch die Festsetzung von Baulinien eine lärmschützende Funktion für die dire kt dahinter liegende Geschossbe- bauung gesichert. Bei der für den Lärmschutz vorges ehenen engen Stellung der Bau- körper werden die erforderlichen Abstandsflächen tr otz eines Abstandes von 10,0 m un- tereinander geringfügig überschritten, so dass zwis chen den mit Baulinien festgesetzten überbaubaren Flächen die erforderliche Tiefe der Ab standsflächen auf 0,32 H festge- setzt wird. Eine geringe Abweichung von Baulinien im obersten Geschoss ist zulässig, um unter- schiedliche Architektursprachen in den einzelnen Ge bäudetypen für ein heterogenes stadtgestalterisches Bild realisieren zu können. Zu r Sicherung des Architekturansatzes erfolgt eine weitere Konkretisierung der Ausgestalt ung der Gebäudefassaden auf der Ebene des Städtebaulichen Vertrags. Innerhalb der mit a, b, c gekennzeichneten Flächen innerhalb des Baugebiets WA2 ist für die dortigen Bewohner ein Durchgang von mindest ens 6,0 m Breite und mindestens 4,0 m lichte Höhe im Erdgeschossbereich anzulegen. Durch die Durchgänge soll eine klar sichtbare Verbindung der einzelnen Wohnhöfe ge schaffen werden, um ein zusam- menhängendes und nicht einzeln voneinander abgerieg eltes Wohngebiet innerhalb der Geschossbauten entstehen zu lassen. Die nicht festg esetzten Standorte der Durchgän- ge ermöglichen eine gewisse Flexibilität in der Aus nutzung/Bebaubarkeit der überbau- baren Fläche. In den Wohngebieten WA7 bis WA11 sollen die festge setzten Bauflächen aufgrund der energetisch optimalen Ausrichtung in Richtung Süden dazu führen, dass die Grundrisse Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 29 der Hauskörper mehr Aufenthaltsfläche im Süden bild en, um energetisch die optimale Sonnenausrichtung der Baukörper nutzten zu können. In den süd-ost ausgerichteten Wohngebieten WA5 und WA6 wird durch die Baugrenzen und mögliche Gebäudeeinteilung innerhalb der Hausgr uppen eine dichtere Bebauung angeboten, so dass im gesamten Plangebiet ein Mix z wischen Geschossbauten sowie Einfamilienhäuser mit unterschiedlichen Grundfläche ntypen ausgewiesen wird, um na- hezu jede Wohnformnachfrage befriedigen zu können. In dem Wohngebiet W4 wird in Weiterführung der bes tehenden Hausstruktur nördlich der Straße Schwarzer Kamp eine Einfamilienhausbebau ung für die Bauweise Einzel- oder Doppelhaus angeboten. Einen geringfügigen Spielraum für Erweiterungen und Verschiebungen lassen zudem die Bau- grenzen weiterhin zu, beispielsweise um im Geschoss wohnungsbau unterschiedliche Hausty- pologien und verschiedene Architektursprachen zu er möglichen. Für Terrassenüberdachungen bis zu einer Größe von 12 m² ist eine Überschreitun g der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Zahl der Vollgeschosse, Bauhöhe Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauNVO über die Fest- setzung der Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß oder zwingende Zahl der Ge- schosse in Kombination mit maximalen Bauhöhen umges etzt. Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO ist als Bezugspunkt der festgesetzten Höhen jeweils die in der Planzeichnung eingetragenen Hö- henangaben über Normalhöhennull (NHN) der fertig au sgebauten zur Erschließung dienenden öffentlichen Verkehrsfläche bzw. der privaten Ersch ließungsfläche (GFL-AE - Fläche) maßge- bend. Entsprechend der geplanten Höhendifferenzierung der Gebäude und baulichen Anlagen aus dem städtebaulichen Konzept wird für das Baugebiet WA4 max. zwei Vollgeschosse in Kombination mit einer maxima- len Gebäudehöhe (GH max.) von 8,50 m für die Dachfo rm versetztes Pultdach festge- setzt, wird für das Baugebiet WA8 eine zwingende Zweigesc hossigkeit in Kombination mit ei- ner maximalen Gebäudehöhe (GH max.) von 9,00 m für die Dachform Satteldach fest- gesetzt, werden für die Baugebiete WA5-WA7 und WA9-WA11 ein e zwingende Zweigeschos- sigkeit in Kombination mit einer maximalen Gebäudeh öhe (GH max.) von 9,00 m für die Dachform Flachdach festgesetzt. Die festgesetzte Ba uhöhe lässt ein drittes Geschoss zu, dass jedoch kein Vollgeschoss ist und demnach 2 /3 der Wohngrundfläche nicht überschreiten darf. Dadurch lassen unterschiedliche Wohngrößen sowie heterogene Bauformen realisieren. wird für das Baugebiet WA3 eine II-III-Geschossigk eit in Kombination mit einer maxima- len Gebäudehöhe (GH max.) von 9,00 m für die Dachform Flachdach festgesetzt, wird für das Baugebiet WA12 zwingend drei Vollgesc hosse mit einer maximalen Ge- bäudehöhe (GH max.) von 11,00 m für die Dachform Flachdach festgesetzt, werden für die Baugebiete WA1-WA2 im südlichen Tei l zwingend vier Vollgeschosse in Kombination mit einer maximalen Gebäudehöhe (max. G H) von 14,0 m sowie teilweise möglich fünf Vollgeschosse mit einer max. Gebäudehö he (max. GH) von 17,0 m jeweils mit der Dachform Flachdach festgesetzt. Für die nör dlich direkt daran anschließenden Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 29 überbaubaren Flächen ist eine IV-Geschossigkeit mit einer maximalen Gebäudehöhe (max. GH) von 14 m festgesetzt. Das oberste Vollges choss darf in den Baugebieten WA1 und WA2 jedoch max. 80 % der Grundfläche des da runter liegenden Vollgeschos- ses ausnutzen, um in Teilen von den darunterliegend en Geschossen zurückzuspringen. Aus diesem Grund darf ausnahmsweise im obersten Ges choss von den Baulinien ab- gewichen werden (siehe auch 7.2.2). Durch die Ander sgestaltung des obersten Ge- schosses durch einzelne Rücksprünge bzw. Einschnitt e soll die erforderliche unter- schiedliche Gestalt der Gebäudetypen unterstützt bzw. ermöglicht werden. Die Gebäudehöhe ist definiert als die oberste Attik akante des Flachdaches bzw. die Firsthöhe bei Gebäuden mit Satteldach. Bei der Dachform verse tztes Pultdach ist die Gebäudehöhe gleich höchster Punkt des Daches definiert. Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen die planu ngsrechtliche Umsetzung der Entwick- lungsziele für den Standort hinsichtlich Anordnung, Lage und Kubatur der Gebäude entspre- chend dem städtebaulichen Konzept. In der Höhe wird eine Staffelung von einer noch städte- baulich verträglichen hohen Geschossbebauung südlic h an der Grünfläche bzw. an der Haupt- verkehrsstraße Weseler Straße bis hin zu einer an d ie anschließende Bestandsbebauung an- gepasste niedrigere Einfamilienhausbebauung im nördlichen Teil des Plangebiets. 7.2.3 Firstrichtung, Dachform Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauun gsplans Nr. 536 ist die Errichtung eines eigenständigen Wohnquartiers vorgesehen, dass durch die einheitliche Dachform Flachdach für die Neubebauung eine ablesbare homogene Baustru ktur schafft. Es werden einzig für das Baugebiet WA4 nördlich des Schwarzen Kamps für eine passende Angliederung an die dort bestehende Baustruktur die Bauvorgaben des rechtskr äftigen Bebauungsplans Nr. 136 über- nommen sowie für das Baugebiet WA8 die Dachform des Bestandsgebäudes festgelegt. Aus dem benannten Hintergrund sind gemäß § 9 Abs. 4 Bau GB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW als Dachform für das Baugebiet WA4 gemäß der bereichsweisen Festsetzung versetztes Pu ltdach (vPD) mit einer Neigung von 25° +/- 3° zulässig, für das Baugebiet WA8 gemäß der bereichsweisen Festsetzung Satteldach (S D) mit ei- ner Neigung von 25° +/- 3° zulässig und für die übrigen Baugebiete gemäß der bereichsweise n Festsetzung Flachdächer (FD) zulässig. Neben der Dachform ist die Firstrichtung für die mit der Dachform versetztes Pultdach (vPD) im WA4 und Satteldach (SD) im WA8 Baugebiet auszuführende und vorwiegend dem Wohn en dienenden nur in der über die Planzeichnung aufgezeigten Firstrichtung i n Anlehnung an die Bestandsbe- bauung zulässig. Neben den Belangen eines einheitlichen Erscheinungs bildes des Gebietes wird mit den festge- setzten Dachformen der Gestaltungsgrundsatz eines n euen urbanen Wohnquartiers entspro- chen. 7.2.4 Material, Farbgebung Die Umsetzung der stadtgestalterischen Absichten hi nsichtlich der äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen sowie der zugehörigen Freiflächen wird durch textliche Festsetzungen auf Grundlage des § 86 BauO NRW gesteuert. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 29 Profilgleichheit Die Hausgruppen im nördlichen und westlichen Teil d es Plangebietes sollen jeweils planerisch und architektonisch „aus einer Hand“ entwickelt wer den, um zum einen die Grundrisse zur energetisch optimalen Nutzung ausführen und zum and eren einheitliche Gebäudestrukturen bilden zu können. Aus diesem Grund sind die festges etzten Hausgruppen jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer und hinterer Gebäu deflucht, gleicher Gebäudehöhe, einheitlicher Dachform, gleichem Dachüberstand sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten. Dach Für das nördlich des Schwarzen Kamps liegende Bauge biet WA4 wird zur Weiterführung der Dachstruktur der angrenzenden Bestandsbebauung fest gesetzt, die Dachdeckung aus Eternit, schwarz oder Ziegel, braunschwarz engobiert zu erst ellen. Die Dächer von Garagen sind als Flachdächer auszuführen. Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen a n oder auf Gebäuden sind zulässig, um eine energetisch optimale Ausnutzung von Dachflächen zu ermöglichen. Um das Plangebiet entwässerungstechnisch zu entlasten, sind alle Flachdächer mindestens zur Hälfte extensiv zu begrünen und als Grünfläche zu u nterhalten. In den Baugebieten WA1 und WA2 sind bei der Überschreitung der gemäß § 19 (4) zulässigen Grundflächenzahl für die Er- richtung von Tiefgaragen die Dächer aufgrund der gr oßen Versiegelung der Fläche vollständig extensiv zu begrünen und zu unterhalten. Fassade In der Materialwahl werden keine Einschränkungen vorgenommen, um neben der vorgegebe- nen Profilgleichheit keine zusätzlichen Bindungen festzusetzen. Farbgebung In der Farbgebung wird eine gewisse Freiheit zugela ssen, um durch ein mögliches Farbenspiel gestalterisch in diesem Bereich ein heterogenes, au fgelockertes Straßenbild entstehen zulas- sen. Grelle Farben sollten nicht zur Anwendung kommen. 7.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen, Einfriedungen Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen (St) und Garagen (Ga) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO nur innerhalb d er überbaubaren Grundstücksflächen und in den speziell dafür gekennzeichneten Flächen zulässig, um eine geordnete Parkplatz- struktur im Einfamilienhausbereich sicher zu stelle n. In den Baugebiete WA1 und WA2 sind Stellplätze für den jeweiligen Stellplatznachweis a uch außerhalb der dafür festgesetzten Flä- chen zulässig, um eine größere Flexibilität in der Anordnung der Stellplätze im Bereich der Ge- schossbauten zu ermöglichen. Für die vom Amt für Wo hnungswesen geforderte oberirdische Stellplatzversorgung für die geförderten Mietwohnun gen in den Mehrfamilienhäusern werden private oberirdische Stellplätze entlang der Planstraße A ausgewiesen. Die Errichtung von Tiefgaragen ist ausschließlich in den Baugebieten WA1 und WA2 z ulässig. In den benannten Baugebieten sind Tiefgaragen einsc hließlich ihrer Zu- und Abfahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs sig. Dadurch wird gewährleistet, dass keine „Parkplatzwüsten“ entstehen, sondern die hohe Anzahl der erforderlichen Stellplätze un- ter der Erde angelegt werden kann. Die Tiefgaragen müssen zu der öffentlichen Grünfläche, die zwischen den Baugebieten WA1 und WA2 und der We seler Straße liegt, einen Abstand von 9,0 m einhalten, um den Erhalt der vorhandenen Bäume zu sichern. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 29 Die mit „St“ festgesetzten Flächen sind ausschließlich für die Errichtung von offenen, ebenerdi- gen Stellplätzen vorgesehen; auf den mit „Ga“ geken nzeichneten Flächen sind jedoch neben Garagen auch überdachte Stellplätze (Carports) sowi e auch offene, ebenerdige Stellplätze möglich. Mit den Festsetzungen wird eine grundlegende Ordnun g des ruhenden Verkehrs im Plangebiet sichergestellt und eine unerwünschte zusätzliche Ve rsiegelung von Flächen über Stellplatz- und/oder Garagenanlagen vermieden. Neben den privaten Stellplätzen werden die notwendi gen Besucherstellplätze (30 % der er- forderlichen privaten Stellplätze) in Form von Läng s- und Querparken in den öffentlichen Ver- kehrsflächen angeordnet. Diese sind im Gebiet vertr äglich in die Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes eingebunden. In jedem Abschnitt des N eubaugebietes steht eine ausreichende Anzahl an Besucherstellplätzen zur Verfügung. Die Anordnung der öffentlichen sowie privaten Stell plätze ist nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt. Nebenanlagen , insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgart enflächen zu angrenzen- den Verkehrs- und Erschließungsflächen, bestimmen n eben Stellplatzflächen in einem nicht unerheblichen Maße das Erscheinungsbild von Wohnqua rtieren. Der Vorgartenbereich ist defi- niert als der zwischen straßenseitiger vorderer Bau grenze und vorgelagerter Verkehrsfläche / Erschließungsfläche gelegene Grundstücksbereich. Zu r Sicherung einer grundlegenden Quali- tät der Vorgartenbereiche wird daher gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO festgesetzt, dass in allen Baugebieten Nebenanlagen außerhalb der üb erbaubaren Grundstücksflächen - mit Ausnahme der Vorgartenbereiche - zulässig sind, sofern zu öffentlichen Verkehrs- flächen sowie mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten b esetzten Flächen einen Mindestab- stand von 0,50 m eingehalten wird. Nebenanlagen sin d hinter der Einfriedung des Grundstückes zu errichten und so optisch vom Straße nraum abzugrenzen. In den Vor- gartenbereichen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und / oder Fahrradabstellanlagen unzulässig. Nebenanlagen in den Wohngebieten WA3 - WA11 pro Gr undstück eine Grundfläche von max. 10 m² und eine Höhe von max. 2,50 m nicht überschreiten dürfen. in allen Baugebieten Fahrradabstellanlagen als ebe nerdige Stellplatzfläche sowie Müll- sammelanlagen sowie Fahrradcarports auch im Vorgartenbereich zulässig sind. Mit der Festsetzung wird den grundlegenden Erforder nissen nach den dem Baugebiet dienen- den Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO entsprochen. Ebenfalls prägen Einfriedungen von Grundstücken das Erscheinungs- und Wahrnehmungsbild im halb-öffentlichen Raum. Im Plangebiet sind Einfr iedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzäune) mit einer zuläss igen maximalen Höhe von 1,20 m zu- lässig, so dass Grundstücke vor Zutritten geschützt werden können, jedoch aufgrund ihrer fest- gesetzten Höhe in der äußeren Wahrnehmung kein abwe isendes Bild abgeben. Es sind eben- falls Hecken in der gem. BauO NRW zulässigen Höhe zulässig. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 29 7.3 Verkehrsflächen / Erschließung 7.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung Das Plangebiet liegt an den bestehenden Straßen Mec kmannweg und Schwarzer Kamp. Über den Meckmannweg ist die Weseler Straße als überörtl iche Straßenverbindung direkt zu errei- chen. 7.3.2 ÖPNV-Anbindung Das Plangebiet ist gut an den Busverkehr der Stadt Münster angebunden. Mit den Haltestellen „Holtkamp“ und „Heroldstraße“ östlich des Plangebietes besteht Anschluss an die Stadtbuslinie 10,15,16 sowie an die Regionalbuslinie 552 mit der Verbindung Münster-Senden-Dülmen. Dadurch ist die Durchführung einer Buslinie durch d as neue Wohnquartier Meckmannweg / Schwarzer Kamp nicht erforderlich ist. 7.3.3 Verkehrsflächen Die verkehrliche Anbindung des Planbereiches erfolg t über die benannten Anschlusspunkte (siehe Kapitel 5). Die bestehende Straße Schwarzer Kamp muss jedoch ausgebaut und ver- breitert werden, da sie im jetzigen Zustand nicht d en städtischen Anforderungen einer Wohn- sammelstraße in diesem durch das neue Quartier erwe iterten Wohngebiet genügt. Der vorhan- dene Ausbauquerschnitt des Schwarzen Kamp ist für s eine künftige Verkehrsfunktion nicht ausreichend. Auf der 6,0 m breiten Straße wird eins eitig geparkt, so dass sie nur eingeschränkt befahrbar ist. Die beidseitigen Gehwege haben zudem nur eine Breite von jeweils nur 1,0 m bis 1,50 m. In den Ausbaumaßnahmen werden die beiden Ge hwege auf 2,0 m verbreitert und zu- sätzlich wird erstmals ein Parkstreifen angelegt. D iese Maßnahme stellt eine Verbesserung der Anliegerstraße dar und erfüllt damit die Voraussetz ungen für eine Straßenbaubeitragserhe- bung. Daher werden gemäß des Kommunalabgabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) 80 % der beitragsfähigen Kosten auf die v on dieser Straße erschlossen Grundstü- cke umgelegt. Die innere Erschließung für den motor isierten Verkehr soll zum einen über eine Planstraße (A) als Tempo 30er Zone erfolgen, die al s Weiterführung des Meckmannweges in Ost-West-Richtung den Meckmannweg mit der Straße Sc hwarzer Kamp verbindet. Des Weite- ren sollen ausgehend von der Straße Schwarzer Kamp die Baugebiete über einen verkehrsbe- ruhigten Wohnstich (Planstraße B) mit einem Wendeha mmer für PKWs bzw. über eine ver- kehrsberuhigte Wohnstraße (Planstraße C) erschlosse n werden. Durch Tempo 30 bzw. durch die verkehrsberuhigten Bereiche wird die Geschwindi gkeit der Autos bewusst zurückgenom- men, um die Sicherheit der zukünftigen Bewohner, insbesondere der Kinder, zu erhöhen. Die neuen Erschließungswege sollen von Busverkehr f reigehalten werden, so dass entspre- chende Straßenbreiten oder notwendige Radien nicht in der Planung berücksichtigt werden. Den Bewohnern soll zur Verbindung der einzelnen Bau gebiete des Wohnquartiers Meckmann- weg / Schwarzer Kamp ein separater Fuß- und Radweg dienen, der zentral das Plangebiet durchläuft. Es ist geplant diesen Fuß-und Radweg du rch die bereits südlich gelegene große Grün-/Waldfläche bis an die Weseler Straße weiter z u führen, um dort eine Querungsmöglich- keit an der Weseler Straße für den Anschluss des do rt vorhandenen Fuß- und Radweges zu schaffen. Der Anschluss des neuen Wohnquartiers an den Meckma nnweg führt zu einer maximalen Ver- kehrszunahme von etwa 30 Kfz/h. Dies liegt noch unt er der täglichen Schwankungsbreite der Verkehrsbelastungen von +10/-10 Prozent und ist som it kaum wahrnehmbar. Der weitere An- schluss an die überörtliche Verbindung Weseler Stra ße ist aufgrund der geringen Verkehrszu- wächse durch das geplante Wohngebiet grundsätzlich im Bestand gesichert. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 29 Mit dem Bau eines zusätzlichen Rechtsabbiegers aus dem Meckmannweg und durch die Aus- wirkungen des neuen Autobahnanschlusses Hiltrup sow ie der Verlegung der Heroldstraße (Baubeginn 2018), wird sich die Verkehrssituation f ür diesen Knotenpunkt mittel- bis langfristig deutlich verbessern. Ein Direktanschluss des Wohnqu artiers Meckmannweg / Schwarzer Kamp an die Weseler Straße ist daher nicht erforderlich. Über die Sicherung der aufgezeigten Entwicklungsziele ist eine gute Querung und Erschließung des Plangebietes im Kontext der bestehenden und zuk ünftigen Verkehrsstrukturen sowie eine vom motorisierten Verkehr unabhängige Durchwegung d es neuen Wohnquartiers gewährleis- tet. 7.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Für das neue Wohngebiet wird das Versorgungsnetz fü r Wasser, Fernwärme, Strom und Tele- kommunikation neu hergestellt. Die Nutzung der Traf ostation auf Höhe Schwarzer Kamp Nr. 59 wird im Städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Ansc hluss an die öffentliche Kanalisation erfolgt im Trennsystem. 7.4.1 Ver- und Entsorgungssituation Für die Energieversorgung für die Wohnbebauung im P langebiet soll Fernwärme neu verlegt werden. Die Stromversorgung erfolgt zum einen über die im westlichen Planbereich vorhande- ne Trafostation. Die im Osten befindliche Trafostat ion soll innerhalb des Plangebietes verlegt werden, weil die bisherige Fläche u.a. für den Stra ßenverkehr benötigt wird. Für den Neubau wird eine Fläche für Elektrizität für die zusätzlic he Versorgung des Plangebietes in unmittelba- rer Nähe ausgewiesen. Das Schmutzwasser der geplanten Bebauung soll über Freigefällekanäle gesammelt und in die die vorhandenen Schmutzwasserkanäle im Schwarzen Ka mp und Meckmannweg eingeleitet werden. Die geplante Bebauung entlang der vorhanden en Straße Schwarzer Kamp kann über den direkten Anschluss an die vorhandenen Schmutzwasserkanäle erschlossen werden. Das Regenwasser im Plangebiet soll über eine Freige fällekanalisation gesammelt und dem im Nordwesten geplanten Regenrückhaltebecken zugeleite t werden. Durch die Ausbildung der Tiefgaragen ergeben sich keine Nutzungseinschränkungen. Bei den Planungen werden ein Standort für zwei Altg lascontainer, einem Elektrogerätecontai- ner und zwei Altkleidercontainer berücksichtigt. De r Standort ist vorgesehen auf einer Fläche am Rand der öffentlichen Verkehrsfläche südlich der zentralen öffentlichen Grünfläche. Dort kann problemlos eine Entsorgung mit einem Sattelfahrzeug erfolgen und besteht ausreichender Abstand zur vorgesehenen Wohn – bzw. Kitanutzung. E in vorgeschlagener Standort als Hin- weis ist bereits durch zwei durchgestrichene Stellp lätze in der Planzeichnung gekennzeichnet. Die genaue Lage muss planungsrechtlich nicht gesichert werden. 7.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die Regen- und Schmutzwasserkanäle werden in den öf fentlichen Verkehrsflächen sowie in den die Hausgruppen direkt erschließenden privaten Flächen verlegt. Dafür wird eine Mindest- breite von 3,0 m benötigt, die in den geplanten pri vaten Erschließungsflächen als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ausgewiesen wird. Zus ätzlich wird eine 2,50 m breite Fläche al- lein mit Leitungsrechten für die Erschließungsträge r ausgewiesen, die für die Verlegung der Fernwärme- und Stromleitungen unter Berücksichtigun g der zulässigen Luftschäch- te/Treppenanlagen notwendig ist. Damit ist die Ver- und Entsorgung im Plangebiet gesichert. Gleichzeitig wird durch diese Regelung ermöglicht, den jeweiligen Eingangsraum der Einfamili- enhäuser individuell zu gestalten. Der Zugang zu de n Leitungen muss jedoch weiterhin möglich Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 29 sein, so dass mit Ausnahme von Zuwegungen und Abfal l- bzw. Fahrradanlagen die Vorgarten- fläche als Grünfläche anzulegen ist. 7.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Aufgrund der zukünftigen Wohnnutzungen und mit best ehenden Bedarfen im Stadtteil ist mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungspl ans Nr. 536 die Errichtung einer Vier- Gruppen-Kindertagesstätte erforderlich und soll mit einem entsprechenden Außenbereich im Baugebiet WA12 realisiert werden. Die Errichtung de r Kindertagesstätte ist als zulässige Nut- zung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO innerhalb des Al lgemeinen Wohngebietes uneinge- schränkt zulässig. Festsetzungen von Flächen für de n Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB werden daher nicht getroffen. 7.6 Grünflächen / Begrünung 7.6.1 öffentliche/private Grünflächen Der durch die Planung ausgelöste Mehrbedarf an öffe ntlicher Spielplatzfläche wird im Zentrum des Bebauungsplans durch die Festsetzung einer öffe ntlichen Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung „Spielplatz“ gedeckt. Nach Fertigstellung der neuen Spielplatzfläche kann der da- raufhin nicht mehr benötigte bestehende Spielplatz nördlich der Straße Schwarzer Kamp auf- gegeben bzw. verlagert werden. Die freie Fläche sol l anschließend einer Wohnnutzung zuge- führt werden (s. 7.2.2. Baugebiet WA4). Durch die o .g. große öffentliche Grünfläche im zentra- len Bereich des neuen Wohnquartiers Meckmannweg / S chwarzer Kamp entsteht gleichzeitig unmittelbar ein Naherholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger. Südlich im Plangebiet zwischen Weseler Straße und M ehrfamilienhausbebauung bleibt die Parkanlage durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage weiterhin erhalten. Im Bereich des Meckl enbachs nördlich des Plangebiets liegt zu- dem bereits in nächster Nähe ein Naherholungsraum vor, so dass eine weitere Ausweisung von öffentlichen oder privaten Grünflächen innerhalb des Plangebietes nicht erforderlich ist. 7.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Die besonders erhaltenswerten und die Siedlung präg enden Bäume im halböffentlichen Raum werden durch eine entsprechende Erhaltungsfestsetzung geschützt. Der Großteil der Fläche im Geltungsbereich ist jedoch durch die ehemaligen Betriebe fast vollständig versiegelt. Zur Siche- rung einer grundsätzlichen grünräumlichen Gestaltqu alität im Zusammenhang mit der Errich- tung der ebenerdigen Stellplatzanlagen und der Tief garagen (siehe Kapitel 7.2.6) wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festgesetzt, dass innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ein Baum j e angefangene 5 Stellplätze als hochstämmiger, mittelkroniger oder hochkroniger Lau bbaum mit einer Vegetationsflä- che von mindestens 2,5 x 2,5 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten ist, die Decken der Tiefgaragen außerhalb der durch Hoc hbauten überbauten Bereiche voll- ständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbauh öhe von mindestens 50 cm zu über- decken und dauerhaft zu begrünen sind und in den Wohngebieten mit der festgesetzten Dachform Flachdach (FD) die Dachflächen mindestens zur Hälfte mit einer standortgerechten V egetation extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche zu unterhalten sind. Mit den getroffenen Festsetzungen zu Anpflanzgebote n, den ausgewiesenen öffentlichen Grünanlagen und dem Erhalt städtebaulich prägender Bäume wird den grünräumlichen Belan- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 29 gen in Abstimmung auf die Vorgaben der städtebaulich architektonischen Zielsetzungen für den Standort angemessen entsprochen. 7.7 Immissionsschutz Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 536 ist als T eil der Siedlungsstrukturen des Stadtteils Mecklenbeck im Südwesten von Münster durch Lärmemis sionen, insbesondere durch den Ver- kehrslärm der südlich liegenden Weseler Straße und der westlichen Bundsautobahn A1 sowie des Schienenverkehrs der südlich und südwestlich ve rlaufenden Bahnstrecken Hamburg – Wanne-Eickel bzw. Empel-Rees – Münster erheblich be lastet. Vor diesem Hintergrund war es bereits Aufgabe des Realisierungswettbewerbs im Jah r 2011 eine städtebauliche Anordnung der Gebäude passive Schallschutzmaßnahmen für das W ohnquartier zu berücksichtigen, um die Schutzansprüche nach gesunden Wohn- und Lebensv erhältnissen der zukünftigen Nutzer zu gewährleisten. Räumlich aufgrund der schützenwer ten Grünfläche sowie stadtgestalterisch sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht vorgesehen. Es ist möglich über die südliche gele- gene IV – V-geschossige Bebauung als effiziente bau liche Schallschutzmaßnahme eine Lärm- abschirmung für die rückwärtigen Bebauungs- und Fre iflächenbereiche sicher zu stellen. In Kombination passiver Schallschutzmaßnahmen an den G ebäudefassaden mit einer kontrollier- ten Be- und Entlüftung kann den Erfordernissen des Lärmschutzes entsprochen werden. Die Lärmuntersuchung hat ergeben, dass der für allg emeine Wohngebiete (WA) tagsüber her- anzuziehende schalltechnische Orientierungswert gem äß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 von 55 dB(A) in weiten Teilen des Plangebiets deutlich unt erschritten, am südlich und östlichen Rand jedoch bis zu 12 dB(A) überschritten wird. Der nach ts für Verkehrslärm geltende Orientie- rungswert von 45 dB(A) wird teilweise eingehalten, im überwiegenden Bereich aber bis zu 15 db(A) überschritten. Um die o.g. Beeinträchtigungen im Einwirkungsbereic h auszugleichen sind zum einen passive Schallschutzmaßnahmen an der Außenfassade der Gebäu de notwendig. Die entsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbau teilen werden durch Lärmpegelberei- che an den jeweiligen Häuserfassaden in der Planzei chnung des Bebauungsplans gekenn- zeichnet. Zusätzlich wird festgesetzt, dass in den mit Lärmpegelbereichen (LPB) III und IV gek ennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen an den Gebäuden passive Schallsc hutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen und in den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen, die nur über Lüftungsmöglichkei- ten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verf ügen, schallgedämmte Lüftun- gen zu installieren sind. Die an den Baugrenzen festgesetzten Lärmpegelbereic he gelten auch für von der Baugrenze zurückversetzte errichtete Fassaden. Ebenfalls trägt die o.g. IV – V-geschossige Geschos sbebauung zu einer Abschirmung der Lärmemissionen bei und führt zu gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen der unmittelbar dahinter liegenden Bebauung bzw. Freiflächen. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass die in den Baugebieten WA4 und in den nördlichen überb aubaren Grundstücksflächen der Baugebiete WA1 und WA2 festgesetzte Nutzung solange unzulässig bleibt, bis die zu der öffentlichen Grünfläche angrenzenden Gebäude in der südlichen überbaubaren Grundstücksfläche des WA1 und WA2 in ihrer lärmabsc hirmenden Wirkung als Bebau- ung, dessen Grundflächen durch Baulinien und die Hö he durch die zwingende Ge- schossigkeit festgesetzt sind, baulich fertig gestellt sind. Diese Auflagen werden zusätzlich über den Städtebaulichen Vertrag abgesichert. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 29 Mit den getroffenen Festsetzungen zu Schallimmissio nen im Bebauungsplan Nr. 536 ist eine Umsetzung des städtebaulich architektonischen Konze pts auch im Sinne der Lärmvorsorge möglich und die städtebaulichen Entwicklungszielen planungsrechtlich gesichert. 7.8 Altlasten / Altstandorte Auf den Flächen des ehemaligen Autohauses bestehen nachgewiesene Verunreinigungen des Bodens, der im Sinne der Außen- und Signalwirkung e ntsprechend gekennzeichnet wird. Die Sanierung der Flächen wird bis zum Baubeginn durch geführt. Die Standorte und der Umgang mit den Altlasten werden im Umweltbericht als Teil der Begründung dargelegt. 7.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenk- male im Sinne des Denkmalschutzgesetztes Nordrhein- Westfalen. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau ern, Einzelfunde, aber auch Verfärbun- gen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzü glich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfale n-Lippe, LWL-Archäologie für West- falen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG un- verändert zu erhalten. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden textlichen Hinweis. 8. Umweltbericht Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzu ngsplan und Bebauungsplan) sind die Ge- meinden verpflichtet, nach § 2 (4) Satz 1, Halbsatz 1 BauGB für die “Belange des Umwelt- schutzes” eine Umweltprüfung durchzuführen. Dies gilt auch bei der Ergänzung bzw. Änderung von Bauleitplänen. 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauG B ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbe richt dargelegt. Maßstab für die Be- wertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugeset zbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Für die Belange des Immissionsschutzes fußt der Umw eltbericht auf den Ergebnissen des Gut- achtens von Wenker und Gesing (Schalltechnische Unt ersuchung zum Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwar zer Kamp, 2016). Der Artenschutz- prüfung liegt das Gutachten von Schwartzer (2016) zugrunde. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 536 umfa sst eine insgesamt ca. 10,6 ha große Fläche im Ortsteil Mecklenbeck. Sie wird begrenzt d urch die Weseler Straße im Süden, den Meckmannweg im Osten und die Straße Schwarzer Kamp im Norden und Westen. Die wesent- lichen Änderungen umfassen die Flächen der ehemals dort ansässigen Gewerbebetriebe, den nördlich angrenzenden Sportplatz, einen Spielplatz nördlich Scharzer Kamp sowie die benach- barte Mehrfamilienhausbebauung. Teile des Gebietes liegen seit einigen Jahren brach. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 29 Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt die planungs rechtlichen Voraussetzungen für die Er- schließung und Errichtung von ca. 370 Wohneinheiten zu schaffen, die etwa zu 4/5 in Mehrfa- milienhäusern und zu 1/5 in Einfamilienhäusern ents tehen sollen. Die Wohnbauflächen werden als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Das geplante Baugebiet wird größtenteils über neu z u errichtende Straßen erschlossen. Im zentralen Bereich des Wohngebietes ist eine öffentl iche Grünfläche vorgesehen, die einen öf- fentlichen Spielplatz einschließt. Als öffentliche Grünfläche wird zudem der der Weseler Straße vorgelagerte Waldstreifen festgesetzt. Im nördliche n Teil des Baugebietes ist die Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes Menschen / Gesund- heit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) - DIN 18.005, Teil 1, DIN 4109 (technische Regelwerk) - 39. BImSchV, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Rich tlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. d en Regelungen des BauGB) Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) - 39. BImSchV Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. d en Regelungen des BauGB) Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mü nster stellt für den Änderungsbereich des Bebauungsplans nördlich der Weseler Straße gewe rbliche Bauflächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Sportplatz sow ie Wohnbauflächen dar. Der Flä- chennutzungsplan wird geändert (22. Änderung des FNP). Der südliche Teil des Plangebietes erstreckt sich a uf Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“ liegen. Entwic klungsziel ist die Erhaltung und Entwick- lung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestattet en Landschaft sowie Sicherung der Frei- raumfunktion (Erhaltung und Sicherung). Weitere umweltbezogene Fachpläne haben für das Plangebiet keine Relevanz. Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele u nd Vorgaben des Umweltschutzes im Rah- men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jewe ils bei den einzelnen Schutzgütern darge- legt. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebau- ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestand situation, eine Prognose der zu erwar- tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellu ng der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 29 8.4.1 Mensch Im Stadtteil Mecklenbeck wohnen zurzeit 9.310 Einwo hner (Stand 31.12.2015). Gegenwärtig findet innerhalb des Plangebietes nur noch in geringem Umfang eine Wohnnutzung statt. Diese umfasst zwei Mehrfamilienhäuser am Schwarzen Kamp s owie die Obdachlosenunterkünfte im westlichen Teil des Schwarzen Kamps. Die vorhandenen größeren Sport- und Grünflächen wer den in der städtischen Grünordnung als Vorrangflächen zur Freiraumsicherung dargestellt. D er ehemalige Sportplatz des FC Mecklen- beck wird nicht mehr im regelmäßigen Sportbetrieb genutzt. Durch die erfolgte Verlagerung des Sportplatzes in den Bereich Egelshove/Dingbänger We g besteht aus funktionaler Sicht keine Notwendigkeit zur Erhaltung der Freifläche. Nördlich Schwarzer Kamp befindet sich ein Spielplat z für kleinere Kinder (Typ B/C). Der sonsti- ge Freiraum im Plangebiet (Brachfläche, Waldstreife n) wird heute sporadisch als Hundeauslauf oder freie Spielfläche genutzt. Vorbelastungen durch Immissionen: Das Plangebiet ist (Lärm-)Immissionsbelastungen aus dem Straßenverkehr (Weseler Straße, Meckmannweg) und dem Bahnverkehr (Münster-Coesfeld) ausgesetzt. Gewerbliche Lärmbe- lastungen sind nach Aufgabe der ansässigen Betriebe im direkten Umfeld nicht mehr gegeben. Potenzielle gewerbliche Lärmquellen befinden sich s üdlich der Weseler Straße. Von Lärmim- missionen betroffen sind zurzeit besonders die den vorhandenen Straßen am nächsten liegen- den Wohngebäude (Meckmannweg / Schwarzer Kamp), die z.T. als Reines Wohngebiet aus- gewiesen sind. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Die Auswirkungen der auf das Plangebiet einwirkende n Immissionen sind nach den gesetzli- chen Umweltanforderungen wie folgt zu werten: Verkehrslärm Den Angaben zum Lärmschutz liegt eine schalltechnis che Untersuchung (Wenker und Gesing 2016) zugrunde. Zu berücksichtigen sind der Straßen verkehrslärm der Weseler Straße, des Meckmannweges und der Bundesautobahn A1 sowie der S chienenverkehrslärm der südlich und südwestlich verlaufenden Bahnstrecken. Als Prognosehorizont für die verkehrlichen Immis- sionen wurde das Jahr 2025 festgelegt. Die beauftragte Lärmuntersuchung hat ergeben, dass für allgemeine Wohngebiete (WA) tags- über heranzuziehende schalltechnische Orientierungs wert gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 von 55 dB(A) in weiten Teilen des Plangebiets deutl ich unterschritten, am südlich und östlichen Rand jedoch bis zu 12 dB(A) überschritten wird. Der nachts geltende Orientierungswert für Verkehrslärm von 45 dB(A) wird teilweise eingehalten, es überwiegen jedoch Überschreitungen der Orientierungswerte, die an den Fassaden im Bere ich der südlichen und östlichen Bauge- bietsgrenzen bis zu 15 db(A) betragen können. Die Überschreitungen sind zum Teil als erheblich zu bewerten, so dass Maßnahmen zur Minde- rung der Lärmimmissionen zu ergreifen sind. Ein stä dtebaulicher Missstand, der nach der Rechtsprechung bei Außenpegeln von (deutlich) mehr als 70 dB(A) am Tag und mehr 60 dB(A) in der Nacht anzunehmen ist, liegt jedoch nicht vor. Ein aktiver Lärmschutz wurde aus städtebaulichen Gr ünden nicht in Betracht gezogen. Ent- sprechende Maßnahmen müssen möglichst nah an der Em issionsquelle liegen, um wirksam zu Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 29 sein. Dies hätte einen erheblichen Eingriff in den Waldbestand entlang der Weseler Straße be- deutet. Als Schallschutzmaßnahmen kommen daher passive Maßn ahmen in Betracht. Zu diesem Zweck wurde die der Weseler Straße zugewandte Gesch ossbebauung in Form eines schall- mindernden Riegels geplant. Dadurch ergeben sich im Schallschatten der Gebäude beruhigte Bereiche, die auch ruhige Außenwohnbereiche ermögli chen. Für die dem Schall zugewandten Fassaden werden darüber hinaus die Lärmpegelbereich e III bzw. IV nach DIN 4109 „Schall- schutz im Hochbau“ festgesetzt, die für die betreff enden Gebäude angemessene Innenraum- pegel gewährleisten. In den überwiegend zum Schlafe n genutzten Räumen, die nur über Lüf- tungsmöglichkeiten an den mit Lärmpegelbereichen ge kennzeichneten Baugrenzen verfügen, sind schallgedämmte Lüftungen zu installieren. Die textlichen Festsetzungen Nr. 1.7.1 bis 1.7.4 dienen der Umsetzung der Anforderungen an den Schallschutz. Durch die geplante Neubebauung wird sich im Einfahr tsbereich des Meckmannweges die Ver- kehrsbelastung gegenüber der bisherigen Verkehrsbel astung durch das Autohaus um ca. 300 KFZ/Tag erhöhen. Im Vergleich zu der bisherigen Ges amtverkehrsbelastung von ca. 4000 KFZ/Tag auf dem Meckmannweg ist diese Zunahme sehr gering und hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Gesamtlärmbelastung an den ang renzenden Wohngebäuden des Meckmannweges. Erholungsnutzung Der Bebauungsplan umfasst in seinem Zentrum eine ca . 4.000 m² große Grünfläche, die für ei- ne intensive Erholungs- und Spielnutzung im Quartie r vorgesehen ist. Innerhalb der Grünfläche soll ein großzügiger Spielplatz (Typ A) für Kinder aller Altersklassen errichtet werden. Auf einen weiteren Spielplatz in unmittelbarer Nähe soll dahe r am Schwarzen Kamp verzichtet werden. Durch die direkte Anbindung der Grünfläche an die S traße Holtkamp und die Weseler Straße werden auch die angrenzenden Wohnquartiere einbezogen. Im Gesamtzusammenhang ist eine Verbesserung der Situation für spielende Kinder im Quartier selber und in den angrenzenden Wohnsiedlungsbereichen zu erwarten. Der im Bebauungsplan als Grünfläche (Parkanlage) au sgewiesene Waldstreifen entlang der Weseler Straße dient wie bislang einer extensiven N utzung. Ein Ausbau der Grünfläche ist nicht vorgesehen. 8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet wird durch die bislang bestehende ge werbliche Nutzung, den ehemaligen Sportplatz, den Waldbestand an der Weseler Straße u nd Brachflächen dominiert. Hinzu treten einzelne Wohngebäude mit umgebenden Garten- bzw. Ra senflächen. Für die Tier- und Pflan- zenwelt sind im Plangebiet insbesondere folgende Strukturen bedeutsam: waldartige Grünfläche nördlich der Weseler Straße älterer Baumbestand westlich Meckmannweg und südli ch Schwarzer Kamp von Gräsern dominierte Brachfläche westlich Meckma nnweg Saumstrukturen an den Rändern des Sportgeländes Schutzausweisungen liegen im Bereich des Plangebietes nicht vor. Im städtischen Biotopkatas- ter ist die waldartige Grünanlage entlang der Wesel er Straße als schutzwürdiges Biotop ver- zeichnet. Der parkartige Baumbestand weist vor allem im östlichen Teil ein Alter von bis zu 100 Jahren auf. Die Flächen sind insbesondere als Verne tzungsbiotop im Siedlungsraum bedeut- sam. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 29 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutu ng (FFH-Gebiete) oder Europäische Vo- gelschutzgebiete werden nicht tangiert. Mit Ausnahm e einzelner als zu erhalten festgesetzter Bäume sowie des Waldstreifens erfolgt durch die Pla nung eine vollständige Umgestaltung des Plangebietes. Damit verbunden ist auch ein erheblic her Eingriff in den vorhandenen Baumbe- stand und die ruderalen Brachflächen westlich des M eckmannweges. Die konkreten Auswir- kungen auf Flora, Fauna und biologische Vielfalt wu rden im Rahmen einer Artenschutzprüfung und einer Eingriffsermittlung ermittelt: Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage de r gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wo hnen und Verkehr NRW und des Ministeri- ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Die Artenschutzprüfung für das Plangebiet erfolgte auf der Grundlage einer Brutvogelkartierung durch Schwartzer (2016), bei der insgesamt 28 Vogel arten festgestellt wurden. Das Gutachten stellt folgende Auswirkungen auf die Vogelwelt fest: „Das Untersuchungsgebiet wird ausschließlich von häufigen und ungefährdeten Brutvogelarten besiedelt. Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände aufgrund der zu erwar- tenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirku ngen des Vorhabens gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 kann bei diesen landesweit häufigen und weit verbreiteten Arten auf- grund ihrer Anpassungsfähigkeit, Häufigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes ausge- schlossen werden (vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG). Außer dem bleiben die ökologischen Funktio- nen für diese besonders geschützten Arten im räumli chen Zusammenhang bestehen, da aus- reichende Ausweichräume erhalten bleiben. Dazu zähl en z.B. die Gärten der angrenzenden Wohnsiedlung und der Baumbestand entlang der Weseler Straße. Das Vorkommen des Feldsperlings ist zu berücksichti gen, der bei einer Begehung mit mehre- ren Individuen in einer dichten Hecke am Rand des S portplatzes nachgewiesen wurde. Weitere Beobachtungen gelangen jedoch nicht und damit auch kein Hinweis auf eine Funktion des Un- tersuchungsgebietes als streng geschützte Fortpflan zungs- und Ruhestätte gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. […]. Da die Feldsperlinge hier ledi glich einmal beobachtet wurden, ist eine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat auszuschließen. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus das Tötungsve rbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Dieses ist gewährleistet, wenn Bäume und Sträucher zwischen dem 1.10. und 28./29.2. außer- halb der Brutzeit gerodet werden. Dies gilt auch fü r den Abriss der vorhandenen Gebäude. Die- se sind ebenfalls außerhalb der Brutzeit abzureißen , da eine Besiedlung durch typische Ge- bäudebrüter wie Haustaube, Mauersegler, Haussperlin g, Amsel oder Hausrotschwanz nicht ausgeschlossen sind.“ Durch eine Bauzeitenregelung, die den zulässigen Ze itraum für die Rodung von Gehölzen auf die Zeiträume außerhalb der Brutperiode von Vögeln beschränkt, können die Zugriffsverbote für geschützte „europäische Vogelarten“ vermieden w erden. Im Durchführungsver- trag/Städtebaulichen Vertrag sind entsprechende Regelungen vorgesehen. Weitere planungsrelevante Artengruppen wie z.B. Fle dermäuse sind durch die Planung nicht in erheblichem Maße betroffen, da keine essentiellen L ebensräume in Anspruch genommen wer- den. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 29 Eingriffe in Natur und Landschaft Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 536 werd en Eingriffe in Natur und Landschaft vor- bereitet. Die mit der baulichen Nutzung einhergehen den Verluste bzw. Beeinträchtigungen von (Teil-)Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie di e Überbauung von bisher versickerungsfä- higen und offenporigen Flächen stellt einen erhebli chen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 18 Bundesnaturschutzgesetz dar. Mit der Bebauung ist insbesondere ein Eingriff in e ine ca. 1,5 ha große ruderale Brachfläche verbunden. Die Brache hat sich nach Abriss der vorh erigen Wohnbebauung in den letzten ca. 10 Jahren strukturell vielfältigen, für die Tier- u nd Pflanzenwelt im innerstädtischen Raum be- deutsamen Fläche entwickelt. Sie wird gekennzeichne t durch den Altholzbestand (vorwiegend Eichen) Pioniergehölze, Gebüsche und vergraste Ruderalfluren. Der Bebauungsplanentwurf bindet andererseits ökolog isch wertvolle Landschaftselemente als Grünflächen oder in Form festgesetzter Einzelbäume in das Plankonzept ein und trägt damit zu deren Erhaltung und langfristigen Sicherung bei. Da mit wird der gesetzlichen Vorgabe zur Ein- griffsvermeidung bzw. Eingriffsminimierung weitgehe nd entsprochen. Zudem führen die Fest- setzungen zur Begrünung (Nr.1.6.1-1.6.3) zu einer n achhaltigen Begrünung des geplanten Wohnquartiers und wirken damit eingriffsmindernd. Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung zur Eingri ffsbewertung sind der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 536 und des bisher geltenden Beb auungsplans Nr.136 gegenüberzustel- len. Die Bilanzierung der vorhandenen Bestandswertigkeit des Bebauungsplans Nr. 136 mit der ökologischen Wertigkeit der Planung führt nach dem Münsterischen Modell nicht zur Notwen- digkeit von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen. Der I ntensivierung der Nutzung, z. B. durch Bauflächen im Bereich des ehemaligen Sportplatzes, stehen Entlastungen gegenüber, die sich z. B. durch eine Nachnutzung gewerblicher Flächen mit einer Wohnbaunutzung ergeben. Landschaftsplan Der südliche Teil des Plangebietes erstreckt sich a uf Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 „Roxeler Riedel“ liegen. Entwicklungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten La ndschaft sowie Sicherung der Freiraum- funktion (Erhaltung und Sicherung). Der Bebauungspl an setzt hier (waldartiger Streifen entlang der Weseler Straße) wie im bislang geltenden Bebauu ngsplan eine Grünfläche fest. Ergänzend erfolgt eine Festsetzung einer öffentlichen Wegever bindung. Der Landschaftsplan wird an die Außengrenzen des Bebauungsplans angepasst. Waldabstand Bei dem waldartigen Streifen entlang der Weseler St raße handelt es sich nicht um Wald im Sinne des Forstrechtes, sondern um eine öffentliche Grünfläche. Formale Waldabstände sind daher nicht einzuhalten. Die geplanten Gebäude bleiben zudem hinter den bisherigen gewerbli- chen Gebäudekanten zurück. 8.4.3 Boden Natürliche Bodenverhältnisse Bei den im Plangebiet anzutreffenden Böden ist durc h die bestehenden Nutzungen von einer relativ starken Überformung auszugehen. Annähernd n atürliche Bodenverhältnisse sind - abgesehen von dem Restwaldbestand an der Weseler St raße - kaum zu erwarten. Gemäß den Daten des Geologischen Dienstes NRW sind im Bereich des genannten Waldbestandes schutzwürdige Böden in Form von kulturhistorisch be deutsamen Plaggeneschböden verbreitet. Ansonsten sind die bislang unversiegelten Bereiche hinsichtlich der im Bundesbodenschutzge- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 29 setz genannten natürlichen Funktionen (z.B. Filter- und Pufferfunktion) zwar grundsätzlich von Bedeutung für den Naturhaushalt, aber nicht in besonderem Maße schutzwürdig. Bei den Böden der für eine Bebauung vorgesehenen Te ile des Plangebietes handelt es sich von Natur aus vorwiegend um staunasse Böden (Pseudo gleye), bei denen nicht von einer ver- zögerungsfreie Versickerung von Niederschlagswasser in den Untergrund ausgegangen wer- den kann. Altlasten Im Bereich des Bebauungsplans befinden sich zwei im städtischen Altlasten-/ Verdachtsflä- chenkataster geführte Flächen. Aufgrund früherer Nu tzungen mit potenzieller Gefährdung von Böden werden zwei weitere Flächen als sogenannte „historische Altstandorte“ geführt: Altlast-/Verdachtsflächen 1. Das Grundstück „Meckmannweg 1“ wird aufgrund nac hgewiesener betriebsspezifischer Verunreinigungen durch den ehemals dort ansässigen KFZ-/LKW-Betrieb und Autohaus als Altstandort unter der Nr. 508 im städt. Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführt. 2. Ein Teilbereich des Gesamtgrundstücks wird aufgr und einer ehemals dort ansässigen öffentlichen Tankstelle unter der Nr. 502 im städt. Altlast-/Verdachtsflächenkataster ge- führt. Auch auf diesem Grundstücksbereich wurden Verunreinigungen nachgewiesen. Die geplante Wohnnutzung ist aber grundlegend möglich. Für die erheblich belastete Fläche ist eine Nutzung vorgesehen, für deren Verwirklichung zwar Vorkehrungen und Maßnahmen erforderlich sind, deren Konkretisierung aber in nachfolgende Verfahren verlagert wird. Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin, das s sich hieraus resultierend bei geplanten Bauvorhaben ein technischer Mehraufwand zur Sicheru ng / Sanierung der Altlast bzw. zur Er- füllung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergeben kann. Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde wird das G esamtgrundstück deshalb in Anlehnung an den Altlastenerlass, Ziffer 2.3.3.2 in Verbindun g mit § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB, im Bebauungs- plan gekennzeichnet. Historische Altstandorte 1. Ehemaliger Wäschereibetrieb (historischer Altsta ndort-Nr. 5155): Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung liegen vor. Die Prüfwerte fü r eine Wohnnutzung werden un- terschritten. 2. Ehemaliges Lager aus der Nachkriegszeit mit eine m verfüllten Teich (historischer Alt- standort-Nr. 5216). Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Zum schonenden Umgang mit Grund und Boden sollen di e Möglichkeiten zur Wiedernutzbar- machung von Flächen und zur Innenentwicklung genutz t werden (§ 1a BauGB). In diesem Sin- ne stellen die Erneuerung des Wohnquartiers am Schw arzen Kamp und die geplante Wohnnut- zung auf ehemaligen Gewerbeflächen sowie auf dem fr ei gezogenen Sportplatz wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Flächenverbrauchs in Münster dar. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 29 Durch die Überbauung/Versiegelung und Aufschüttung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden allerdings teilweise in seinen Funktionen für den Naturhaushalt nachhaltig beein- trächtigt. Hinsichtlich vorhandener Altlasten-/Verdachtsfläche n werden die Bereiche, in denen mit um- weltgefährdenden Stoffen belastete Böden vorhanden sind, gemäß § 9 Abs.5 Nr.3 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet. Gemäß Sanierungsplan steht einer Nutzung im Sinne der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen nach Durchfüh rung der Sanierungsmaßnahmen nichts entgegen. Im Rahmen der laufenden Sanierungs maßnahmen werden die Bodenbelas- tungen vor Baubeginn vollständig entfernt. Für die historischen Altstandorte liegen bislang le diglich Gewerbeabmeldungen, aber kein kon- kreter Altlastenverdacht vor. Der Bebauungsplan bei nhaltet diesbezüglich einen Hinweis, dass geplante Bodeneingriffe und bauliche Änderungen auf den genannten Grundstücken der Unte- ren Bodenschutzbehörde (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) anzuzeigen sind. 8.4.4 Wasser Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebietes befindet sich innerhalb des Gehölzbestandes an der Weseler Stra- ße ein Teich. Das Gewässer befindet sich durch die intensive Nutzung des Geländes in einem naturfernen Zustand. Grundwasser Beim örtlichen Grundwasserleiter handelt es sich um Geschiebemergel und Löß, die als Ge- ringleiter anzusprechen sind. Der oberflächennahe K alkmergel der Oberkreide wird von Ge- schiebemergel überlagert. Über dem Geschiebemergel liegt flächendeckend Löß. Löß und Ge- schiebemergel bilden schützende Deckschichten für d ie darunterliegenden Kalkmergel der Oberkreide. Das in geringen Mengen vorhandene Grund wasser strömt in östliche Richtung (Umweltkataster Stadt Münster). Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Durch die veränderten Nutzungsverhältnisse im Plangebiet fällt der vorhandene Teich wieder in den Zuständigkeit und Unterhaltungsverpflichtung de r Stadt Münster. Eine Erhaltung oder ggf. Sanierung und Umnutzung des naturfernen Teiches ist im Nachgang zum Bebauungsplan zu prüfen. Besonders ergiebige, geschützte oder schützenswerte Grundwasservorkommen liegen nicht vor, so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind. Die fehlende Eignung des Gebietes für eine Niederschlagswasserversickerung lässt eine unmit- telbare Kompensation für das Schutzgut Grundwasser nicht zu. Anfallendes Niederschlags- wasser wird stattdessen über die Regenwasserkanalis ation dem geplanten Regenrückhaltebe- cken zugeleitet und gelangt von dort gedrosselt in die Gewässer. Zum Schutz vor Starkregenereignissen ist eine tempo räre Einstaubarkeit der zentralen öffentli- chen Grünfläche vorgesehen. 8.4.5 Klima/Luft Die Klimafunktionskarte der Stadtklimaanalyse stell t das Plangebiet als Klimatop der locker be- bauten Randbereiche dar. Dabei ist zu differenziere n zwischen stark versiegelten gewerblichen Flächen, den mäßig versiegelten Wohngebieten und de n offenen Strukturen des Sportplatzes und der Gehölzflächen. Eine überörtliche klimatische Funktion weist das Plangebiet nicht auf. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 29 Für das Plangebiet ist keine erhöhte Belastung der Luft mit Schadstoffen zu erwarten. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Weseler Straße k önnen im unmittelbaren Umfeld der Straße erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen vorliegen. Die weitgehend offene Bau- struktur und die angrenzenden Grünflächen mindern j edoch die Gefahr einer kritischen Anrei- cherung. Die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV w erden für Stickoxide und Feinstaub (PM 10) nicht überschritten (vgl. Umweltkataster Münster) Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Mit der Bebauung des Sportplatzgeländes geht eine k limatisch wirksame Freifläche verloren. Nennenswerte über das Plangebiet hinaus wirkende lo kalklimatische Veränderungen sind durch diese Bebauung allerdings nicht zu erwarten. Eine maßgebliche lufthygienische Belas- tung geht von der Planung nicht aus. Erfordernisse des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB sowohl durch Maßnah- men, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch d urch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Die Nutzung von Solarenergie ist im gesamten Plange biet möglich (textliche Festsetzung Nr. 2.3) Darüber hinaus sollen die Wohngebäude und Nich twohngebäuden mit einer Raumtempe- ratur > 19° C so errichtet werden, dass der Standar d des „Energiesparhauses Münster“ erreicht wird (vgl. Vorlage V/0675/2011/1.Erg.). Eine entspr echende Absicherung der Standards erfolgt im Städtebaulichen Vertrag. Zum Schutz vor Starkregenereignissen ist eine tempo rärere Einstaubarkeit der geplanten zent- ralen Grünfläche vorgesehen. Zur Verzögerung des Wa sserabflusses und zur Begrenzung der Überwärmung sind gemäß textlicher Festsetzung Nr. 2 .2.3 in den Wohngebieten mit der fest- gesetzten Dachform Flachdach (FD) die Dachflächen m indestens zur Hälfte mit einer standort- gerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als b egrünte Fläche zu unterhalten. Tiefgara- gen sind vollständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu über- decken und dauerhaft zu begrünen (textliche Festsetzung 1.5.4). 8.4.6 Landschaft Als innerstädtisches Areal hat das Plangebiet keine n direkten Bezug zur freien Landschaft. Hinsichtlich des Ortsbildes ergibt sich ein sehr he terogenes Erscheinungsbild, dass durch die z.T. aufgegebenen Vornutzungen (Wohnen/Gewerbe/Sport) geprägt wird. Als Ortsbild prägende Grünstrukturen sind der walda rtige Bestand entlang der Weseler Straße, der Gehölzstreifen westlich des Meckmannweges sowie einige ältere Baumgruppen zu benen- nen. Die Bäume tragen wesentlich zur Gliederung und Begrünung des Plangebietes bei. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Mit Ausnahme einzelner als zu erhalten festgesetzte r Bäume sowie des Waldstreifens erfolgt durch die Planung eine vollständige Umgestaltung de s Plangebietes. Damit verbunden ist auch ein erheblicher Eingriff in den vorhandenen Baumbes tand. Als zu erhaltende Bäume wurden eine Eichenbaumgruppe im Bereich der geplanten KITA am Meckmannweg, zwei Eichen am Schwarzen Kamp, zwei Einzelbäume im Bereich der Obd achlosenunterkünfte und einige Bäu- me am Meckmannweg festgesetzt. Weitere prägende Bäu me konnten aufgrund der Lage zu geplanten Wohngebäuden oder der Nähe zu Verkehrsflä chen nicht ausgewiesen werden, da dort eine dauerhafte Erhaltung nicht gesichert ist. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 29 Durch die Neubebauung erfolgt insgesamt eine städte bauliche Neuordnung und Aufwertung des Erscheinungsbildes. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Als Sachgüter ist die vorhandene Wohnbebauung zu be rücksichtigen. Die Gewerbeflächen und das Sportareal sind bereits aufgegeben bzw. abgerissen worden. Angaben über konkret zu berücksichtigende Kulturgüt er (z.B. Denkmale) liegen für das Plan- gebiet nicht vor. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Der Bebauungsplan überplant einzelne Wohnhäuser im Bereich Schwarzer Kamp. Die Bausub- stanz ist bei diesen Gebäuden überwiegend in einem schlechten Zustand. Da die Flächen grundsätzlich als Wohnbauflächen erhalten bleiben, findet keine Umnutzung im Sinne von § 1a Abs. 2 BauGB statt. Hinsichtlich der möglichen Auffindung von Bodendenk mälern enthält der Bebauungsplan ent- sprechende Hinweise (Nr. 3.4) zur Berücksichtigung der Kulturgüter. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswirkun- gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewer- tet. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen z ur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelne n Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta- belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamta bwägung sind insbesondere verblei- bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen. Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit Menschen - Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen i m Be- reich der geplanten Bebauung - Verlust erholungswirksamer Freiflächen im Woh- numfeld - Pflanzen und Tiere - Eingriff in Natur und Landscha ft Boden - Bodenbelastungen/Altlasten Boden - Erhöhung der Versiegelung - Wasser - Verminderung der Grundwasserneubildung - Klima / Luft - Verlust klimawirksamer Freiflächen - Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 29 Landschaft - Verlust Ortsbild prägender Bäume Kultur- und Sachgüter - Inanspruchnahme von Wohnrau m in Mehrfamilien- häusern - Wechsel- wirkungen - keine signifikanten Wechselwirkungen - Tabelle 2: Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe der heutig e Zustand in weiten Teilen erhalten. Im Vorgriff auf die beabsichtigte Nutzungsänderung sin d die gewerblichen Vornutzungen jedoch bereits größtenteils abgerissen worden. Eine umfass ende Nutzung des Gesamtareals für Wohnbauzwecke wäre auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans nicht möglich. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaul ichen Wettbewerbes zur Etablierung ei- nes neuen Wohnquartiers in Mecklenbeck. Auf der Ebe ne des Bebauungsplans kommen keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht. 8.7 Monitoring Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver- setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- hilfe zu ergreifen. Konkrete Maßnahmen im Zuge des Monitorings sind nicht vorgesehen. Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umwelts ituation in Münster Hinweise auf nachtei- lige Auswirkungen für das Baugebiet ergeben, werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maß- nahmen zur Abhilfe herangezogen. 8.8 Zusammenfassung Die Stadt Münster plant im Stadtteil Mecklenbeck au f einer 10,63 ha großen Fläche die Ent- wicklung eines Wohnquartiers für ca. 370 Wohneinhei ten, die etwa zu 4/5 in Mehrfamilienhäu- sern und zu 1/5 in Einfamilienhäusern entstehen sol len. Bei dem Plangebiet handelt es sich in großen Teilen um eine Wohngebietsbrache, eine nicht mehr genutzte Sportanlagen sowie ehemalige Gewerbestandorte. Die Planung stellt vom Charakter eine klassische Innenentwick- lung dar. Durch die Umnutzung ehemaliger Bauflächen können Ei ngriffen in Grund und Boden minimiert werden. Eingriffe in Natur und Landschaft ergeben s ich durch die Inanspruchnahme einer strukturreichen Brachfläche. Aufgrund der planungsrechtlich gesicherten Vornutzung ergibt sich kein Ausgleichsbedarf, der außerhalb des Bebauungsp lans nachgewiesen werden müsste. Ei- ne artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Vorkom men planungsrelevanter, besonders zu schützender Arten. Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans auch auf das Gebiet des Landschaftsplanes Roxeler Riedel erstreckt, wird di eser an die Grenzen des Bebauungsplans angepasst. Durch die Verkehre auf der Weseler Straße und auf d em Meckmannweg ist das Plangebiet er- heblichen Lärmimmissionen ausgesetzt, die in einzelnen Randbereichen die Orientierungswerte Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 29 der DIN 18005-1 von 55 dB(A) tags um bis zu 12 dB(A ) bzw. von 45 dB(A) nachts um bis zu 15 db(A) überschreiten. Passive Schallschutzmaßnahmen tragen zur Vermeidung von unzumutba- ren Lärmbeeinträchtigungen im Quartier bei. Durch d ie riegelförmige Gebäudeanordnung zur Weseler Straße lassen sich die Lärmimmissionen für im Schallschatten liegende Gebäude mindern. Durch die gewerbliche Vornutzung liegen mit Blick a uf eine Folgenutzung als Wohngebiet er- hebliche Bodenbelastungen im Plangebiet vor. Entsprechende mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Böden sind im Gebiet gekennzeichnet. Die geplante Wohnnutzung ist aber grundle- gend möglich. Im Rahmen der laufenden Sanierungsmaß nahmen werden die Bodenbelastun- gen vor Baubeginn vollständig entfernt Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können durch die verträgliche Abstimmung der Nut- zungen sowie durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest gemindert werden. 9. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 10,63 ha 100 % Öffentliche Verkehrsfläche 1,43 ha 13 % Öffentliche Grünfläche 2,71 ha 26 % Wasserwirtschaftsfläche 0,28 ha 3 % Bauflächen (WA, WR) 6,21 ha 58 % - davon Private Verkehrsfläche 0,49 ha Tabelle 3: Flächenbilanz 10. Gesamtabwägung Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerech te Ziel, Wohnraum für die Bevölkerung in Münster zu schaffen und dabei den Anforderungen an heutige Wohnbedürfnisse Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung dieses Ziels sind di e im bisherigen Verfahren eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise - die öffentliche n und privaten Belange untereinander und gegeneinander abwägend - soweit als möglich in die Planung eingeflossen. Die städtebaulichen Ziele aus dem Realisierungswett bewerb werden umgesetzt. Die Leitidee mit dem zentralen Anger und der klar gegliederten lärmschützenden Bebauung im Süden sowie die durch verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlosse ne Einfamilienhausbebauung im Norden werden durch die getroffenen Festsetzungen fortgefü hrt. Im Geltungsbereich des Bebauungs- plans werden Angebote für unterschiedliche Wohntype n mit unterschiedlichen Wohngrößen geschaffen, so dass ein breites Feld an Wohnformen realisiert werden kann. Bezogen auf eventuelle besondere Auswirkungen der P lanung auf die unterschiedlichen Be- dürfnisse der Bevölkerung – insbesondere auf die so zialen, wirtschaftlichen und kulturellen Be- dürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, al ten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden aus der Beteiligung der zuständigen Ämter, Behörden und sonstigen Träge r öffentlicher Belange und die Öffent- lichkeit keine (weitergehenden) Anhaltspunkte ersic htlich, die auf eine Nicht-Berücksichtigung der Belange dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen schließen lassen. Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen nur unwese ntlich auswirken, denn das neue Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 29 Wohnquartier in dieser integrierten Lage fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein und wer- tet durch die entstehende soziale Infrastruktur das Gebiet auf. Nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnah men Das Plangebiet ist bis auf wenige Flächen etwa zur Hälfte im Besitz der Projektgesellschaft Quartier M1, die das ehemalige Autohaus Beresa und die ehemalige Wäscherei Schlüter er- worben hat, und zur anderen Hälfte im Besitz der St adt Münster. Nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan werden die Erschließungsarbeiten mit dem Bau der Straßen und Kanäle vom jeweiligen Eigentümer durchgeführt. Danach kann mi t der Vermarktung der Flächen begonnen werden. Die Stadt Münster wird auf Grundlage der städtische n Vergaberichtlinien die Einfamilienhaus- grundstücke auf dem städtischen Grundstück vermarkt en. Die Projektgesellschaft QUARTIER M1 GmbH plant die Einfamilienhausgrundstücke in Bau trägerschaft herzustellen und zu veräu- ßern. Die Geschossbebauung mit unterschiedlich groß en Mietwohnungen sollen vom Woh- nungsunternehmen VIVAWEST errichtet werden. Bei der Realisierung der Wohnbebauung wird die Sozi algerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMü) gemäß der Vorlage V/0039/2014 angewendet, so dass 30 % geförderter Mietwohn- raum sowie 30 % förderfähiger Mietwohnraum geplant und umgesetzt werden. Aufgrund der Verbreiterung und Erweiterung der Stra ße Schwarzer Kamp werden finanzielle Umlagen (Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabg abengesetz – KAG) auf die Anlieger zukommen. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem vom Rat der Stadt Münster am .2017 als Satzung beschlos- senen Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp. Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Weseler Straße
- Heroldstraße
- Meckmannweg 1
- Schwarzer Kamp 59
- Holtkamp
- Mecklenbecker Straße
- An den Speichern 7
- Egelshove
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0180/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37