Mandari Insight

V/0180/2017

Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp

Vorlagen 24.02.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 28.1.2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0180-2017-Anlage-3_Planverkleinerung

· application/pdf

Ansehen

Microsoft Word - V 180 2017 Anlage 1 Abwägung.docx

· application/pdf

Ansehen

Microsoft Word - V 180 2017 Anlage 2 Begründung.doc

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3673 Zeichen

V/0180/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mec klenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp nicht gefolgt:  
 
1.1 Den Bedenken gegen die geplante Bebauungsdichte und der Anregung die Anzahl der 
Vollgeschosse zu reduzieren. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2 Der Anregung anstelle der lärmabschirmenden Bebauung eine Lärmschutzwall zu erric h-
ten (Anlage 1, Punkt 2) 
 
1.3 Der Anregung die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich einer besseren Lösung zu überprüfen 
.(Anlage 1, Punkt 3) 
 
1.4 Der Anregung, die Straße Schwarzer Kamp nicht nach städtischen Standards herzuste l-
len. (Anlage 1, Punkt 6) 
 
1.5 Der Anregung, das neue Wohnquartier direkt an die Weseler Straße anzubinden. (A nlage 
1, Punkt 7) 
 
1.6 Der Anregung ein Leitungsrecht zu Gunsten  der Telekom festzusetzen. (Anlage 1, Punkt 
8) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0180/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 40 / 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0180/2017 
1.7 Der Anregung, die Trafostation (Schwarzer Kamp 59) im Bebauungsplan auszuweisen. 
(Anlage 1, Punkt 9) 
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / 
Schwarzer Kamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und 
§§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Während der Bürgerinformationsveranstaltungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die 
in der Anlage 1 unter den Punkten 1 – 5 dargestellten Bedenken und Anregungen vorgetragen, über 
die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.3 Beschluss gefasst werden soll. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 535 hat vom 03.01. bis 03.02.2016 öffentlich ausgelegen. In 
diesem Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
statt.  
 
Die zu diesen Beteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 unter den Punkten 6 
– 9 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen unter 1.4. bis 1.7 Beschluss 
gefasst werden.  
 
Da den Stellungnahmen nicht gefolgt werden soll und somit der Entwurf des Bebauungsplans nicht 
geändert wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvor-
schlag 2).  
 
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 536 überlagert Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 
136: Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße. Nach seiner Rechtskraft tritt 
der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts.  
 
Nähere Angaben zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen der Stadt Münster 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

V-0180-2017-Anlage-3_Planverkleinerung

168 Zeichen

A
Amt für 4 Stadtentwicklung Anlage 3
Ver anund zur Vorlage Nr. V/0180/2017

oE — > ION Du Nm- 3

- [a] [25 N Flur 223

Ey

ie

Lagerplatz

sraor [DNENSIEN ohne Maßstab

Microsoft Word - V 180 2017 Anlage 1 Abwägung.docx

10807 Zeichen

Anlage 1 
Zur Vorlage Nr. 180/2017 
S t e l l u n g n a h m e n   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck -  
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp  
 
Während den Bürgerinformationsveranstaltungen: 
- zu den Zielen und Rahmenbedingungen für die Wohnquartiersentwicklung am 22.02.2011, 
-zur Vorstellung des Wettbewerbsentwurfes am 19.06.2012, 
-zur Vorstellung der aktuellen Planung / gemeinsam mit dem Investor am 28.04.2016 
wurden folgende Anregungen vorgetragen: 
 
1. Es bestehen Bedenken gegen die geplante Bebauung sdichte von 45 Wohneinheiten / 
ha. Der Wettbewerbsentwurf halte die Dichtevorgaben  nicht ein. Außerdem seien die 
4 – 5 Geschosse zu viel für Mecklenbeck. Es wird an geregt maximal 3 Geschosse 
vorzusehen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der vom Preisgericht empfohlene Wettbewerbsentwurf,  der Grundlage des Bebauungsplan- 
verfahrens ist, ordnet den Geschossbau insgesamt en tlang der Südseite und dem Wald an. 
Die Einfamilienhausbebauung wird zwischen Geschossb ebauung und Bestand am Schwar- 
zen Kamp vorgesehen. Durch diese Zonierung wird kei ne gleichmäßige Verteilung der Be- 
bauungsdichte, sondern ein Nebeneinander niedrigere r und höherer Dichte geschaffen. Da- 
mit einhergehend kommt es auch zu einem Nebeneinand er von höheren und niedrigeren 
Geschosszahlen. Die 4-5 geschossige Bebauung wird einheitlich entlang der hohen Waldku- 
lisse vorgesehen. Da sie nicht direkt an den Bebauu ngsbestand anschließt kommt es, aus 
städtebaulicher Sicht, zu keinen unverträglichen Massstabsprüngen. 
Beschlussvorschlag 
Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1) 
 
2. Anstelle des lärmabschirmenden Wohnriegels entla ng dem Wald wird die Errichtung 
eines Lärmschutzwalles angeregt.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Da das Plangebiet mitten im Stadtteil Mecklenbeck l iegt, sollte auf entsprechende Lärm- 
schutzwälle oder –wände verzichtetet werden, da sie  sich in der Regel als gestalterische 
Fremdkörper darstellen. Mit der prämierten Entwurfs lösung wird die Bebauung so angeord- 
net, dass der größte Teil vom Verkehrslärm auf der Weseler Straße abgeschirmt werden 
kann. Die Entscheidung das zulässige Tempo auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 
km/h zu reduzieren hat zu deutlich geringeren Lärmb elastungen geführt und ermöglicht auf 
eine durchgehend geschlossene Bebauung entlang dem Wald zu verzichten. 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.2) 
 
3. Statt überschaubarer Hausgruppen werde ein 70er Jahre Entwurf für die Planung zu- 
grunde gelegt. Die Verwaltung sollte die Wettbewerb sentwürfe hinsichtlich einer bes- 
seren Lösung überprüfen. 
Stellungnahme der Verwaltung

Anlage 1 
Zur Vorlage Nr. 180/2017 
Zur baukulturellen Praxis in Münster gehört die Klä rung wichtiger städtebaulicher und archi- 
tektonischer Gestaltungsaufgaben im Rahmen von Konk urrenzverfahren  wie Wettbewerbe 
und Mehrfachbeauftragungen. Es geht darum eine über geordnete und überzeugende Idee / 
Konzept für die Aufgabenstellung zu finden. Dies ge schieht durch Preisgerichte an denen 
sowohl externe Fachleute als auch Vertreter der Sta dt mitwirken. Das schließt aus, dass 
man Einzelaspekte aus verschiedenen Entwürfen zu einem neuen Konzept zusammenführt. 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.3) 
 
4. Die Lage der Wohnungslosenunterkunft am Ende des  Schwarzen Kamp sei ungüns- 
tig. Es wird angeregt die Wohnungslosen künftig dez entral verteilt im neuen Wohn- 
quartier unterzubringen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zwischenzeitlich ist der Neubau der Wohnungslosenun terkunft an gleicher Stelle erfolgt. Die 
baulichen Zustände und die sich verzögernde Wohngeb ietsentwicklung machten diese Ent- 
scheidung erforderlich. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich 
 
5. Die Überplanung des bestehenden Spielplatzes am Schwarzen Kamp, der mit neuen 
Spielgeräten ausgestattet sei, wird kritisiert. Der  Spielplatz diene als Spielmöglichkeit 
für die von der Stadt unterstützte Elterninitiative  „Koten Kotten e.V.“. Künftig müssten 
deutlich längere Wege zu dem geplanten neuen Spielp latz in der grünen Mitte zu- 
rückgelegt werden. 
Stellungnahme der Verwaltung 
In der grünen Mitte ist ein großzügiges Spielangebo t für das gesamte neue Wohnquartier 
vorgesehen. Wenn die neuen Spielmöglichkeiten herge stellt sind könnte man unter Versor- 
gungsgesichtspunkten auf den weiteren Betrieb des v orhandenen Spielplatzes verzichten. 
Als Folgenutzung käme dann nur eine Wohnnutzung in Betracht. Das vorhandene Spiel- 
platzangebot bleibt auf jeden Fall so lange gewährl eistet bis der neue Spielplatz hergerichtet 
und nutzbar ist. Die Stadt als Grundstückseigentümerin entscheidet über das weitere Verfah- 
ren. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich  
 
Während der öffentlichen Auslegung  des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stel- 
lungnahmen abgegeben: 
 
6. 30 Anlieger am Schwarzen Kamp  wenden sich gegen den geplanten Ausbau des 
Schwarzen Kamps im Zuge der Entwicklung des neuen Wohnquartiers, da er für die 
Anlieger weder notwendig noch vorteilhaft sei. Vor diesem Hintergrund lehnen sie 
auch eine Beteiligung an den Straßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunal- 
abgabengesetzen (KAG, NW) ab. Die Ausbaukosten sollten der Investor und die 
neuen Eigentümer übernehmen, da diese allein von dem Straßenausbau profitieren 
würden.

Anlage 1 
Zur Vorlage Nr. 180/2017 
Stellungnahme der Verwaltung 
Mit der Wohngebietsplanung wird das historische Nebeneinander von gewerblicher Nutzung 
(Autohaus, Wäscherei) und Sportanlage einerseits und den Bestandswohngebieten anderer- 
seits aufgehoben. Es wird ein einheitlicher Wohnsiedlungszusammenhang bis zur Weseler 
Straße hergestellt. Der Schwarze Kamp ist bisher an der Schnittstelle dieser unterschiedli- 
chen Nutzungen und hat den Charakter einer Erschließungsstraße.  
Der geplante Ausbau ist erforderlich, da mit dem neuen Wohnquartier der Schwarze Kamp 
zur Wohnsammelstraße für die Anliegerverkehre aus dem Bestand und den neuen Quartie- 
ren wird.  
Der vorhandene Ausbauquerschnitt des Schwarzen Kamp ist für seine künftige Verkehrs- 
funktion nicht ausreichend. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 6,0 m. Auf ihr wird einseitig ge- 
parkt sodass sie nur eingeschränkt befahrbar ist. Die beidseitigen Gehwege haben eine Brei- 
te von jeweils nur 1,0 m bis 1,50 m.  
Ausgehend von einer Tempo 30 Zone sieht die Ausbauplanung nach städtischen Standards 
daher einen Querschnitt  von 11,50 m vor (Fahrbahn  5,50 m, einseitiger Parkstreifen  2,0 m 
beidseitige Gehwege jeweils 2,0 m). 
Der u.a. für die Verkehrssicherheit erforderliche Ausbau zieht eine Beteiligung an den Stra- 
ßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG, NW) mit sich. 
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, den Schwarzen Kamp nicht nach städtischem Standard herzurichten, wird 
nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.4) 
 
7. Da die geplante Erschließung des Wohnquartiers z u verkehrlichen Mehrbelastungen 
auf dem Meckmannweg führen wird regt ein Eigentümer eines Grundstücks am 
Schwarzer Kamp eine direkte Anbindung des Wohngebietes an die Weseler Straße 
mit eigener Abbiegespur an. Obwohl der Meckmannweg als Anliegerstraße und 
Tempo 30 Zone deklariert sei, sei die Verkehrsbelastung aktuell schon hoch. Es 
komme zu langen Staus auf Höhe der Kita Maria Aparecida, die Tempo Beschrän- 
kung werde nicht eingehalten und der Meckmannweg werde als Durchgangsstraße 
genutzt. Das neue Wohngebiet werde über die Planstraße A und den Schwarzen 
Kamp zusätzlich an den Meckmannweg angebunden was zu weiteren Verkehrsbelas- 
tungen führe. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Durch die Realisierung des Neuen Wohnquartiers ergibt sich eine maximale Verkehrszu- 
nahme von ca. 30 Kfz/h für alle Fahrtrichtungen in der Spitzenstunde zwischen 16:00 und 
17:00 Uhr. Dies liegt unter der täglichen Schwankungsbreite der Verkehrsbelastungen von 
+10/-10 Prozent und ist somit kaum wahrnehmbar.   
 
Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Weseler St raße/Meckmannweg/Heroldstraße ist 
aufgrund dieser geringen Verkehrszuwächse gesichert . Durch die Auswirkungen des neuen 
Autobahnanschlusses in Hiltrup, der Verlegung der H eroldstraße (Baubeginn 2018) sowie

Anlage 1 
Zur Vorlage Nr. 180/2017 
aufgrund des Baus eines zusätzlichen Rechtsabbieger s aus dem Meckmannweg wird sich 
die Verkehrssituation für diesen Knotenpunkt mittel- bis langfristig deutlich verbessern.  
Eine weitere direkte Anbindung des Baugebietes Schwarzer Kamp an die Weseler Straße ist 
verkehrsplanerisch daher nicht notwendig.   
Beschlussvorschlag 
 
Der Anregung, das neue Wohnquartier direkt an die Weseler Straße anzubinden, wird nicht 
gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.5) 
 
8. Deutsche Telekom Technik GmbH regt an, dem/den Eigentümer/n von privaten 
Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz 
Bonn, aufzuerlegen und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 
eintragen zu lassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind sowohl öffentliche als auch private Ver-
kehrsflächen ausgewiesen. Die privaten Verkehrsflächen sind im Bebauungsplan mit Geh- 
rechten (G), Fahrrechten (F), Leitungsrechten (L) belastet. Begünstigte dieser Rechte sind 
die Anlieger (A), Erschließungsträger/Versorger (E). Somit sind sämtliche Belange der Ver- 
sorger ausreichend berücksichtigt – auch die Versorgung mit Telekom-
munikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter und Versorger und nicht nur zu- 
gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn. Weitergehende Regelungen (Eintra- 
gung von Rechten in das Grundbuch) können aus planungsrechtlicher Sicht im Bebauungs- 
plan nicht geregelt werden. Sie werden im Städtebaulichen Vertrag ergänzend geregelt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen, wird nicht gefolgt. 
(Beschlussvorschlag 1.6) 
9. MünsterNetz regt an, die vorhandene Trafostation  auf Höhe Schwarzer Kamp Nr. 59, 
(Flurstück 503, Flur 226, Gmkg Münster), mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung 
ausweisen, da diese Station für Versorgung des Plangebiets nötig ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In den Städtebaulichen Vertrag wird der notwendige Betrieb einer Trafostation in diesem Be- 
reich mit aufgenommen und es wird der Grundstücksbesitzer dadurch verpflichtet, den Be- 
trieb einer Trafostation dort zu gewährleisten. Dadurch wird die Nutzung der Trafostation si- 
chergestellt. MünsterNetz ist nach Rücksprache mit dieser Form einverstanden.  
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Anregung, die vorhandene Trafostation mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung in 
der Planzeichnung auszuweisen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.7)

Microsoft Word - V 180 2017 Anlage 2 Begründung.doc

98409 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0180/2017 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 29 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Bebauungsplan Nr. 536:  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwar zer Kamp 
Inhalt  Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen.................. ............................................................................................... 2 
2.  Geltungsbereich .................................................................................................................................................... 3 
3.  Planverfahren ........................................................................................................................................................ 3 
4.  Planungsrechtliche Situation......................... ........................................................................................................ 4 
4.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................................. 4 
4.2  Bestehendes Planungsrecht ...................................................................................................................... 4 
4.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................................................................................... 4 
5.  Räumliche und strukturelle Situation .................................................................................................................... 4 
6.  Planungsziele ........................................................................................................................................................ 6 
7.  Inhalte des Bebauungsplans.......................... ....................................................................................................... 6 
7.1  Grundzüge der Planung ............................................................................................................................. 6 
7.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................................ 7 
7.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ................................................................................................... 7 
7.2.2  bebaubare Flächen, Bauhöhe ........................................................................................................ 8 
7.2.3  Firstrichtung, Dachform ................................................................................................................ 10  
7.2.4  Material, Farbgebung ................................................................................................................... 10  
7.2.5  Stellplätze, Nebenanlagen, Einfriedungen ................................................................................... 11  
7.3  Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................................... 13  
7.3.1  Verkehrliche Situation, Erschließung ................. .......................................................................... 13  
7.3.2  ÖPNV-Anbindung ......................................................................................................................... 13  
7.3.3  Verkehrsflächen ........................................................................................................................... 13  
7.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ....................................................................................... 14  
7.4.1  Ver- und Entsorgungssituation ..................................................................................................... 14  
7.4.2  Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................................................... 14  
7.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ........................................................................................................ 15  
7.6  Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................................... 15  
7.6.1  öffentliche/private Grünflächen ..................................................................................................... 15  
7.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote .................................................................................................. 15  
7.7  Immissionsschutz .................................................................................................................................... 16  
7.8  Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................................. 17  
7.9  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................................. 17  
8.  Umweltbericht ..................................................................................................................................................... 17  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................................... 17  
8.2  Kurzdarstellung der Planung ................................................................................................................... 17  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutze s .................................................................... 18  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungspr ognose ......................................................... 18  
8.4.1  Mensch ......................................................................................................................................... 19  
8.4.2  Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ............ ........................................................................... 20  
8.4.3  Boden ........................................................................................................................................... 22  
8.4.4  Wasser ......................................................................................................................................... 24  
8.4.5  Klima/Luft ..................................................................................................................................... 24  
8.4.6  Landschaft .................................................................................................................................... 25  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................................. 26  
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter ............................................................................................. 26  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umwelt auswirkungen ...................................... 26  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  ...................................................................... 27  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 27  
8.7  Monitoring ................................................................................................................................................ 27  
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................................. 27  
9.  Flächenbilanz ...................................................................................................................................................... 28  
10.  Gesamtabwägung ............................................................................................................................................... 28  
11.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................................... 29

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 29 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Der Bereich nördlich der Weseler Straße zwischen Meckmannweg und Schwarzer Kamp soll zu 
einem Wohngebiet entwickelt werden. Das Gebiet war über Jahrzehnte eine Gemengelage von 
Wohnen und Gewerbe. Es gab ein Nebeneinander von ge werblichen Nutzungen, dem Kraft- 
fahrzeughandel und –service sowie der Wäscherei, dem Sportplatz des 1. FC Mecklenbeck und 
den Obdachlosenunterkünften entlang des Meckmannweg es und am Ende der Straße 
„Schwarzer Kamp“.  
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 136 „Heroldstr aße, Meckmannweg, Schwarzer Kamp, 
Weseler Straße“ setzt für den Bereich Gewerbegebiet sflächen, Wohngebiete und Sportflächen 
fest. Weitreichende Veränderungen der Bestandssitua tion sind Anlass für die Änderung des 
geltenden Planungsrechtes.  
 
Abbildung 1: Luftbild 2011 
Im Jahr 2005 hat bereits die Verlagerung des Sportp latzes zur Sportanlage Egelshove stattge- 
funden. Bis auf das Vereinshaus wird die Fläche nicht mehr zu sportlichen Zwecken genutzt.  
Drei Jahre später wurden im Jahr 2007 die Geschossw ohnungsbauten entlang des Meck- 
mannweges und der Straße „Schwarzer Kamp“ mit Ausnahme von zwei Gebäuden abgerissen.  
Anfang 2010 hat sich die Firma Beresa an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie den Firmen- 
standort ihres Autohauses am Meckmannweg zugunsten eines neuen Standortes am Alberslo- 
her Weg aufgeben wird. Diese Verlagerung wurde im August 2015 abgeschlossen.  
Insgesamt stehen somit ca. 6,0 ha Flächen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Als Zielset- 
zung hierfür kommt aufgrund der starken Prägung dur ch das Umfeld mit seiner ausschließli- 
chen Wohnnutzung durch überwiegende Reihenhausbebau ung östlich des Meckmannweges 
sowie Doppelhausbebauung nördlich der Straße „Schwa rzer Kamp“ nur eine Wohnnutzung in 
Betracht. 
Ende 2014 wurde bereits das Firmengelände an die ne u gegründete Projektentwicklungsge- 
sellschaft Quartier M 1 verkauft, die als Investor eine Umstrukturierung der bisherigen gewerb- 
lichen Nutzung zu einem Wohngebiet vorsieht. Zur Re alisierung hat Quartier M 1 die Schaffung 
des erforderlichen Planungsrechtes beantragt. Aus s tadtstruktureller Sicht werden dadurch die

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 29 
Zielsetzungen für die städtischen Flächen ideal erg änzt und ein zusammenhängendes Wohn- 
gebiet bis zum Grünbereich an der Weseler Straße vo n ca. 8 ha Größe in städtebaulich inte- 
grierter Lage ermöglicht.  
Die im Plangebiet gelegene ehem. Wäscherei wurde En de 2015 ebenfalls von Quartier M 1 er- 
worben. Das Wäschereigebäude soll abgerissen werden , um auf dem Gelände die geplante 
Wohnnutzung räumlich weiter zu führen.  
Westlich der ehem. Wäscherei befinden sich Obdachlo senunterkünfte. Für den Bereich der 
Obdachlosenunterkünfte am Ende des Schwarzen Kamps wurden nach erfolgtem Abbruch 
zwei Gebäude mit insgesamt ca. 50 Betten neu errichtet.  
Für das aus den o.g. Flächen zusammengesetzte Plang ebiet ist ein städtebaulicher Realisie- 
rungswettbewerb im Jahr 2011 durchgeführt worden, m it der Zielsetzung hier ein attraktives 
Wohnquartier für verschiedene Wohnansprüche und Leb ensstile zu realisieren. Dabei werden 
folgenden Prinzipien verfolgt: 
 Flexibilität im Wohnungsangebot durch Mischung von  Geschosswohnungsbau im süd- 
östlichen Bereich in 3 - 5-geschossiger Bauweise und von Einfamilienhausbebauung mit 
zweigeschossigen Reihen- und Doppelhäusern. 
 Berücksichtigung der unterschiedlichen Besonnungs-  und Umweltverhältnisse durch Bil- 
dung von energetisch-optimierten Baukörpern. 
 Ausweisung von vernetzenden Fuß-und Radwegeverbind ung im Quartier.  
Das überarbeitete Konzept des ersten Preisträgers ist Grundlage dieses Bebauungsplans.  
2.  Geltungsbereich 
Das Plangebiet liegt weitgehend innerhalb des seit dem 15.06.1971 rechtskräftigen Bebau- 
ungsplans Nr. 136 „Mecklenbeck – Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler 
Straße“, begrenzt südlich von der Weseler Straße, w estlich von der Heroldstraße und nördlich 
von der Straße Schwarzer Kamp. Während der Aufstell ung des Bebauungsplans hat sich erge- 
ben, dass die Fläche des bestehenden Spielplatzes a n der Straße Schwarzer Kamp sowie die 
Verkehrsflächen der Weseler Straße und des Meckmann weges, die planungsbedingt umstruk- 
turiert werden, zum Plangebiet hinzukommen. 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 223:  Teil des Flurstücks 364;  
Flur 226:  Flurstücke 152, 234, 235, 393, 483, 503,  507, 565, 604, 647, 648, 649, 682, 683, 
710, 712 sowie Teile der Flurstücke 556, 711 und 724. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekenn- 
zeichnet. 
3.  Planverfahren 
Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht w ird gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) im Vollverfahren durchgeführt. Es ist Ziel,  dass der Bebauungsplan Nr. 536 als qualifi- 
zierter Bebauungsplan eine geordnete Umnutzung der Flächen im Geltungsbereich mit Fest- 
setzungen über die Art und das Maß der baulichen Nu tzung, der überbaubaren Grundstücks-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 29 
flächen und die örtlichen Verkehrsflächen anbietet.  Für die Umsetzung des Wettbewerbsergeb- 
nisses erfolgt die Durchführung als Angebotsplan in  Kombination mit einem Städtebaulichen 
Vertrag gemäß § 11 BauGB.   
4.  Planungsrechtliche Situation 
4.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mü nster stellt für den Änderungsbereich 
des Bebauungsplans nördlich der Weseler Straße gewe rbliche Bauflächen, Grünflächen mit 
den Zweckbestimmungen Parkanlage und Sportplatz sowie Wohnbauflächen dar.  
Der neue Bebauungsplan setzt Allgemeine Wohngebiete , Grünflächen mit der Zweckbestim- 
mung Spielplatz und Parkanlage und Flächen für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestim- 
mung Regenrückhaltebecken fest. Durch diese Änderun gen stimmen die Festsetzungen mit 
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht überein.  
Um dem Entwicklungsgebot genüge zu leisten, wird de r Flächennutzungsplan entsprechend 
den Planungszielen vorab geändert (22. Änderung des FNP). 
4.2  Bestehendes Planungsrecht 
Der hier bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan N r. 136, zuletzt geändert durch die 7. Än- 
derung vom 28.09.2012, schaffte die Grundlage für die Gewerbegebietsentwicklung entlang der 
Weseler Straße im Teilbereich zwischen Heroldstraße , Meckmannweg, Schwarzer Kamp und 
Bahnlinie Münster – Coesfeld im Zusammenhang mit de r angrenzenden Wohnbebauung und 
den öffentlichen Grünflächen. 
Die Umsetzung der Entwicklungsziele zur Errichtung von Wohnnutzungen ist innerhalb der 
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 136 nicht gege ben, so dass eine Änderung des beste- 
henden Planungsrechts für den betroffenen Teilberei ch des Bebauungsplans Nr. 136 erforder- 
lich ist. Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans  Nr. 536 tritt dieser in den überlagerten 
Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. 
4.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen 
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauun gsplans Nr. 536 soll den Maßgaben der 
Stadt Münster für eine Wohnraumentwicklung gemäß de r Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte 
Bodennutzung in Münster“ entsprochen werden. Dem Gr undsatz der Sozialpflichtigkeit des Ei- 
gentums folgend soll bei der Realisierung der Wohnb ebauung 30 % der entstehenden Netto- 
wohnfläche zur anteiligen Errichtung von geförderte m Mietwohnraum sowie 30 % der entste- 
henden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung vo n förderfähigem Mietwohnraum jeweils 
nach Maßgabe geltender Wohnraumförderbestimmungen ( WFB NRW) geplant und umgesetzt 
werden. Die Sicherung für die Umsetzung der sozialg erechten Bodennutzung auf den privaten 
Flächen soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen. 
5.  Räumliche und strukturelle Situation 
Lage und visuelle Prägung 
Das Plangebiet liegt nördlich der Weseler Straße. E s wird zur Straße durch einen 30 – 60 m 
breiten Waldstreifen entlang der Weseler Straße beg renzt. Dieser Waldstreifen ist Teil eines 
durchgehenden „Grünen Bandes“ von der Weseler Straß e bis zur Autobahnbrücke der A1. 
Westlich des Meckmannweges ist ebenfalls alter Baum bestand vorhanden. Der Meckmannweg 
ist vor ca. 12 Jahren als verkehrsberuhigte Straße mit Nahverkehrsanbindung für die, an das 
Gewerbegebiet anschließenden Wohngebiete, umgebaut worden.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 29 
 
Abbildung 2: Stadtplan Münster - Ausschnitt 
Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung 
Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Mecklenb eck südwestlich der Innenstadt Münsters, 
nördlich der innerstädtischen Verbindungsstraße Wes eler Straße und östlich der Bahnlinie 
Münster - Coesfeld.  
Das Plangebiet wird größtenteils von Wohnbebauungen  umschlossen. Östlich grenzt die Rei- 
henhausbebauung am Meckmannweg an. Nördlich und wes tlich befindet sich Wohnbebauung, 
größtenteils in der Bauform Einzel- und Doppelhäuse r, an der Straße Schwarzer Kamp und 
südlich grenzt die Weseler Straße mit Gewerbeansiedlungen an.  
Nutzungsstruktur im Plangebiet 
Das Plangebiet wird zum größten Teil durch das Area l des ehemaligen Autohandels entlang 
der Weseler Straße und des Meckmannweges bestimmt. Innerhalb des Gewerbegebietes be- 
findet sich außerdem der Gebäudekomplex einer ehem. Wäscherei. 
Der nördlich an das Gewerbegebiet grenzende Sportpl atz gehört zum Sportverein FC Mecklen- 
beck. Dieser wurde im Herbst 2005 in den Bereich zw ischen Egelshove und Mecklenbecker 
Straße verlagert. Das am Schwarzen Kamp vorhandene Vereinsheim bleibt allerdings bis 2031 
durch einen Erbbauvertrag mit der Stadt Münster an den Sportverein gebunden.   
Entlang des Meckmannweges bis zum Schwarzen Kamp be fanden sich zweigeschossige 
Wohnhäuser (Meckmannweg Nr. 25, 35, 45 und 55), die  aufgrund des schlechten baulichen 
Zustands abgerissen wurden. Seither ist diese Fläche ungenutzt.   
Auch die noch bestehende Wohnbebauung im westlichen  und nördlichen Plangebiet, am Ende 
der Straße Schwarzer Kamp 116 sowie Nr. 21 an der E cke Schwarzer Kamp / Meckmannweg, 
sind ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Z ustand und sollen für eine mittelfristige 
Neubebauung beseitigt und überplant werden.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 29 
 
Abbildung 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans 
6.  Planungsziele 
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Er- 
richtung von ca. 370 Wohneinheiten schaffen, die et wa zu 4/5 in Mehrfamilienhäusern und zu 
1/5 in Einfamilienhäusern entstehen sollen. Mit dem  relativ hohen Anteil der Wohnungen in 
Mehrfamilienhausbereich soll dem anhaltenden Bedarf  nach Geschosswohnungsbau in stadt- 
nahen Lagen Rechnung getragen werden.  
In dem südlichen Bereich, der für die Mehrfamilienh äuser vorgesehen ist, soll ein Angebot ge- 
schaffen werden, um eine Realisierung der Gebäude i n unterschiedlichen Abschnitten mit ver- 
schiedenen Architektursprachen und Haustypologien ( Parzellierte Einheiten/Geschossbau/ 
Wohnungsmix) auf vielfältige Weise durchführen zu k önnen. Des Weiteren sollen die direkt an 
die Grünfläche angrenzenden Baukörper der Hochbaute n als Lärmschutz der direkt anschlie- 
ßenden Geschossbauten dienen. 
Im Zentrum des Plangebietes soll eine öffentliche G rünfläche als zentrale Mitte entstehen, die 
Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten im Quartier anb ieten wird. Nördlich daran angrenzend 
dient ein geplantes Regenrückhaltebecken der Speich erung von Niederschlagswasser, um die 
Kanalisation in diesem Stadtgebiet nicht zu überlasten.   
Des Weiteren ist die Ansiedlung einer Kindertagesei nrichtung im östlichen Teil des Plangebiets 
vorgesehen, um dem steigenden Bedarf an Kita-Plätzen Rechnung zu tragen.  
Für die Umsetzung der Planungsziele wird zwischen dem Grundstückseigentümer des Bereichs 
der Geschossbauten und der Stadt ein städtebauliche r Vertrag gemäß § 11 BauGB abge- 
schlossen, um eine gesicherte Entwicklung des Standortes zu gewährleisten.    
7.  Inhalte des Bebauungsplans 
7.1  Grundzüge der Planung 
Die Grundzüge der Planung gehen zurück auf das Erge bnis des städtebaulichen Realisie- 
rungswettbewerbs im Jahre 2011 mit den Entwicklungszielen, im Bereich zwischen der Weseler

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 29 
Straße, dem Meckmannweg und Schwarzer Kamp ein viel fältiges, energetisch optimiertes 
Wohnquartier mit eigener Identität entstehen zu las sen. Den Planungszielen gemäß sollen 
Wohngebäude im Geschosswohnungsbau und im Einfamili enhausbau entstehen, die den städ- 
tebaulichen Erfordernissen auch unter lärmschutztechnischen Belangen entsprechen. Die dafür 
getroffenen Festsetzungen, insbesondere zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur 
Bauweise sowie zur Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bilden die Grundzüge der 
Planung. Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans  werden weitergehende Regelegun- 
gen auf der Ebene eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB getroffen.   
7.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
7.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
Art der baulichen Nutzung 
Als Art der Nutzung werden im Plangebiet Allgemeine  Wohngebiete ausgewiesen, denn die 
Entwicklung des Quartiers soll gemäß des städtebaul ichen Wettbewerbs und den Entwick- 
lungszielen der Stadt Münster dem Wohnen dienen. Au s diesem Grund werden Läden und An- 
lagen für sportliche Zwecke gemäß § 4 (2) 2 und 3 B auNVO und Nutzungen gemäß § 4 (3) 3-5 
BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe  und Tankstellen) ausgeschlossen, 
damit keine Strukturen entstehen, die das Ziel der Realisierung von Wohnungsbau wesentlich 
beeinträchtigen könnten. 
Im Baugebiet WA12 wird die notwendige Errichtung ei ner Kindertagesstätte ohne zusätzliche 
Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf ermögl icht. Der geplante bauliche Standort 
einschließlich der Außenspielflächen in den rückwär tigen Gartenbereichen ist nachrichtlich im 
Bebauungsplan gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Außenspielflächen berücksichtigen die 
Flächenbedarfe einer 4-Gruppeneinrichtung.  
Maß der baulichen Nutzung 
Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr . 536 wird das Maß der baulichen Nut- 
zung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: 
Als maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ)  wird im gesamten Plangebiet eine Grundflä- 
chenzahl von 0,4 festgesetzt.  
Die Grundflächenzahl kann gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO zu Gunsten der Unterbringung des 
ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen für den Geschossba u in den Wohngebieten WA 1 und WA2 
auf bis zu 1,0 überschritten werden. Die Dachfläche n der Geschossbauten sind aufgrund der 
sich daraus ergebenden starken bzw. kompletten Vers iegelung des Grundstücks vollständig zu 
begrünen (s. auch Punkt 7.6.2). 
Als maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ)  wird 
 für die Allgemeinen Wohngebiete WA3 – WA11 eine Ge schossflächenzahl von 0,8 fest- 
gesetzt. 
Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zulässige Obergrenze von 1,2 um 0,4 un- 
terschritten. Bei einer Zweigeschossigkeit, bis auf  das Wohngebiet WA3, in dem auch 
drei Vollgeschosse möglich sind, reicht die festges etzte GFZ mit der Dachform Flach- 
dach aus.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 29 
 für das Allgemeine Wohngebiet WA12 wird eine Gesch ossflächenzahl von 1,0 festge- 
setzt.  
Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zulässige Obergrenze von 1,2 um 0,2 un- 
terschritten. Trotz einer zwingenden Dreigeschossig keit mit der Dachform Flachdach ist 
die festgesetzte GFZ ausreichend. 
 für die Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 wird e ine Geschossflächenzahl von 
1,4 festgesetzt.  
Dies überschreitet die Obergrenze gemäß § 17 BauNVO  um 0,2 und soll eine Bebau- 
barkeit mit einer zeitgemäß verdichteten Bebauung m it teilweise bis zu fünf Vollge- 
schossen ermöglichen.  
Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen sichern die geplante Bebauung ab und 
bilden ein verträgliches Dichteverhältnis an diesem  Wohnstandort. Zusätzlich setzt der Bebau- 
ungsplan fest, dass bei der Berechnung der Grund- u nd Geschossflächen zugehörige Flächen- 
anteile von Gemeinschaftsanlagen, die außerhalb des  Baugrundstücks liegen, mitzurechnen 
sind (TF 1.3.1). Damit ist sichergestellt, dass bei entsprechenden  Grundstücksteilungen eben- 
falls eine optimale Ausnutzbarkeit erreicht werden kann. 
7.2.2  bebaubare Flächen, Bauhöhe 
Überbaubare Grundstücksflächen / Gebäudestellungen 
Die Stellung der Baukörper ist aus dem vorangegangenen Wettbewerbsergebnis abgeleitet und 
die Anordnung der geplanten Gebäude und baulichen A nlagen im Plangebiet wird über die dif- 
ferenzierte Festsetzung überbaubarer Grundstücksflä chen in Form von Baulinien und Baugren- 
zen gemäß § 23 Abs. 1 BauNVO planungsrechtlich gesi chert. Folgende Festsetzungen werden 
getroffen: 
 In den Baugebieten WA1 und WA2 wird im südlichen T eil durch die Festsetzung von 
Baulinien eine lärmschützende Funktion für die dire kt dahinter liegende Geschossbe- 
bauung gesichert. Bei der für den Lärmschutz vorges ehenen engen Stellung der Bau- 
körper werden die erforderlichen Abstandsflächen tr otz eines Abstandes von 10,0 m un- 
tereinander geringfügig überschritten, so dass zwis chen den mit Baulinien festgesetzten 
überbaubaren Flächen die erforderliche Tiefe der Ab standsflächen auf 0,32 H festge- 
setzt wird.  
 Eine geringe Abweichung von Baulinien im obersten Geschoss ist zulässig, um unter- 
schiedliche Architektursprachen in den einzelnen Ge bäudetypen für ein heterogenes 
stadtgestalterisches Bild realisieren zu können. Zu r Sicherung des Architekturansatzes 
erfolgt eine weitere Konkretisierung der Ausgestalt ung der Gebäudefassaden auf der 
Ebene des Städtebaulichen Vertrags.  
 Innerhalb der mit a, b, c gekennzeichneten Flächen  innerhalb des Baugebiets WA2 ist 
für die dortigen Bewohner ein Durchgang von mindest ens 6,0 m Breite und mindestens 
4,0 m lichte Höhe im Erdgeschossbereich anzulegen. Durch die Durchgänge soll eine 
klar sichtbare Verbindung der einzelnen Wohnhöfe ge schaffen werden, um ein zusam- 
menhängendes und nicht einzeln voneinander abgerieg eltes Wohngebiet innerhalb der 
Geschossbauten entstehen zu lassen. Die nicht festg esetzten Standorte der Durchgän- 
ge ermöglichen eine gewisse Flexibilität in der Aus nutzung/Bebaubarkeit der überbau- 
baren Fläche.   
 In den Wohngebieten WA7 bis WA11 sollen die festge setzten Bauflächen aufgrund der 
energetisch optimalen Ausrichtung in Richtung Süden  dazu führen, dass die Grundrisse

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 29 
der Hauskörper mehr Aufenthaltsfläche im Süden bild en, um energetisch die optimale 
Sonnenausrichtung der Baukörper nutzten zu können.  
 In den süd-ost ausgerichteten Wohngebieten WA5 und  WA6 wird durch die Baugrenzen 
und mögliche Gebäudeeinteilung innerhalb der Hausgr uppen eine dichtere Bebauung 
angeboten, so dass im gesamten Plangebiet ein Mix z wischen Geschossbauten sowie 
Einfamilienhäuser mit unterschiedlichen Grundfläche ntypen ausgewiesen wird, um na- 
hezu jede Wohnformnachfrage befriedigen zu können.  
 In dem Wohngebiet W4 wird in Weiterführung der bes tehenden Hausstruktur nördlich 
der Straße Schwarzer Kamp eine Einfamilienhausbebau ung für die Bauweise Einzel-  
oder Doppelhaus angeboten.   
Einen geringfügigen Spielraum für Erweiterungen und  Verschiebungen lassen zudem die Bau- 
grenzen weiterhin zu, beispielsweise um im Geschoss wohnungsbau unterschiedliche Hausty- 
pologien und verschiedene Architektursprachen zu er möglichen. Für Terrassenüberdachungen 
bis zu einer Größe von 12 m² ist eine Überschreitun g der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 
3 m zulässig.   
Zahl der Vollgeschosse, Bauhöhe 
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Abs.  2 Nr. 3 und 4 BauNVO über die Fest- 
setzung der Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und  Höchstmaß oder zwingende Zahl der Ge- 
schosse in Kombination mit maximalen Bauhöhen umges etzt. Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO ist 
als Bezugspunkt der festgesetzten Höhen jeweils die  in der Planzeichnung eingetragenen Hö- 
henangaben über Normalhöhennull (NHN) der fertig au sgebauten zur Erschließung dienenden 
öffentlichen Verkehrsfläche bzw. der privaten Ersch ließungsfläche (GFL-AE - Fläche) maßge- 
bend.  
Entsprechend der geplanten Höhendifferenzierung der  Gebäude und baulichen Anlagen aus 
dem städtebaulichen Konzept  
 wird für das Baugebiet WA4 max. zwei Vollgeschosse  in Kombination mit einer maxima- 
len Gebäudehöhe (GH max.) von 8,50 m für die Dachfo rm versetztes Pultdach festge- 
setzt, 
 wird für das Baugebiet WA8 eine zwingende Zweigesc hossigkeit in Kombination mit ei- 
ner maximalen Gebäudehöhe (GH max.) von 9,00 m für die Dachform Satteldach fest- 
gesetzt, 
 werden für die Baugebiete WA5-WA7 und WA9-WA11 ein e zwingende Zweigeschos- 
sigkeit in Kombination mit einer maximalen Gebäudeh öhe (GH max.) von 9,00 m für die 
Dachform Flachdach festgesetzt. Die festgesetzte Ba uhöhe lässt ein drittes Geschoss 
zu, dass jedoch kein Vollgeschoss ist und demnach 2 /3 der Wohngrundfläche nicht 
überschreiten darf. Dadurch lassen unterschiedliche  Wohngrößen sowie heterogene 
Bauformen realisieren.  
 wird für das Baugebiet WA3 eine II-III-Geschossigk eit in Kombination mit einer maxima- 
len Gebäudehöhe (GH max.) von 9,00 m für die Dachform Flachdach festgesetzt, 
 wird für das Baugebiet WA12 zwingend drei Vollgesc hosse mit einer maximalen Ge- 
bäudehöhe (GH max.) von 11,00 m für die Dachform Flachdach festgesetzt, 
 werden für die Baugebiete WA1-WA2 im südlichen Tei l zwingend vier Vollgeschosse in 
Kombination mit einer maximalen Gebäudehöhe (max. G H) von 14,0 m sowie teilweise 
möglich fünf Vollgeschosse mit einer max. Gebäudehö he (max. GH) von 17,0 m jeweils 
mit der Dachform Flachdach festgesetzt. Für die nör dlich direkt daran anschließenden

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 29 
überbaubaren Flächen ist eine IV-Geschossigkeit mit  einer maximalen Gebäudehöhe 
(max. GH) von 14 m festgesetzt. Das oberste Vollges choss darf in den Baugebieten 
WA1 und WA2 jedoch max. 80 % der Grundfläche des da runter liegenden Vollgeschos- 
ses ausnutzen, um in Teilen von den darunterliegend en Geschossen zurückzuspringen. 
Aus diesem Grund darf ausnahmsweise im obersten Ges choss von den Baulinien ab- 
gewichen werden (siehe auch 7.2.2). Durch die Ander sgestaltung des obersten Ge- 
schosses durch einzelne Rücksprünge bzw. Einschnitt e soll die erforderliche unter- 
schiedliche Gestalt der Gebäudetypen unterstützt bzw. ermöglicht werden. 
Die Gebäudehöhe ist definiert als die oberste Attik akante des Flachdaches bzw. die Firsthöhe 
bei Gebäuden mit Satteldach. Bei der Dachform verse tztes Pultdach ist die Gebäudehöhe 
gleich höchster Punkt des Daches definiert. 
Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen die planu ngsrechtliche Umsetzung der Entwick- 
lungsziele für den Standort hinsichtlich Anordnung,  Lage und Kubatur der Gebäude entspre- 
chend dem städtebaulichen Konzept. In der Höhe wird  eine Staffelung von einer noch städte- 
baulich verträglichen hohen Geschossbebauung südlic h an der Grünfläche bzw. an der Haupt- 
verkehrsstraße Weseler Straße bis hin zu einer an d ie anschließende Bestandsbebauung an- 
gepasste niedrigere Einfamilienhausbebauung im nördlichen Teil des Plangebiets.  
7.2.3  Firstrichtung, Dachform 
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauun gsplans Nr. 536 ist die Errichtung eines 
eigenständigen Wohnquartiers vorgesehen, dass durch  die einheitliche Dachform Flachdach 
für die Neubebauung eine ablesbare homogene Baustru ktur schafft. Es werden einzig für das 
Baugebiet WA4 nördlich des Schwarzen Kamps für eine  passende Angliederung an die dort 
bestehende Baustruktur die Bauvorgaben des rechtskr äftigen Bebauungsplans Nr. 136 über- 
nommen sowie für das Baugebiet WA8 die Dachform des  Bestandsgebäudes festgelegt. Aus 
dem benannten Hintergrund sind gemäß § 9 Abs. 4 Bau GB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 
BauO NRW als Dachform  
 für das Baugebiet WA4  gemäß der bereichsweisen Festsetzung versetztes Pu ltdach 
(vPD) mit einer Neigung von 25° +/- 3° zulässig, 
 für das Baugebiet WA8  gemäß der bereichsweisen Festsetzung Satteldach (S D) mit ei- 
ner Neigung von 25° +/- 3° zulässig und 
 für die übrigen Baugebiete gemäß der bereichsweise n Festsetzung Flachdächer (FD) 
zulässig. 
Neben der Dachform ist die Firstrichtung  
 für die mit der Dachform versetztes Pultdach (vPD)  im WA4 und Satteldach (SD) im 
WA8 Baugebiet auszuführende und vorwiegend dem Wohn en dienenden nur in der 
über die Planzeichnung aufgezeigten Firstrichtung i n Anlehnung an die Bestandsbe- 
bauung zulässig. 
Neben den Belangen eines einheitlichen Erscheinungs bildes des Gebietes wird mit den festge- 
setzten Dachformen der Gestaltungsgrundsatz eines n euen urbanen Wohnquartiers entspro- 
chen. 
7.2.4  Material, Farbgebung 
Die Umsetzung der stadtgestalterischen Absichten hi nsichtlich der äußeren Gestaltung von 
baulichen Anlagen sowie der zugehörigen Freiflächen  wird durch textliche Festsetzungen auf 
Grundlage des § 86 BauO NRW  gesteuert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 29 
Profilgleichheit 
Die Hausgruppen im nördlichen und westlichen Teil d es Plangebietes sollen jeweils planerisch 
und architektonisch „aus einer Hand“ entwickelt wer den, um zum einen die Grundrisse zur 
energetisch optimalen Nutzung ausführen und zum and eren einheitliche Gebäudestrukturen  
bilden zu können. Aus diesem Grund sind die festges etzten Hausgruppen jeweils profilgleich, 
d. h. mit einheitlicher vorderer und hinterer Gebäu deflucht, gleicher Gebäudehöhe, einheitlicher 
Dachform, gleichem Dachüberstand sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten.  
Dach 
Für das nördlich des Schwarzen Kamps liegende Bauge biet WA4 wird zur Weiterführung der 
Dachstruktur der angrenzenden Bestandsbebauung fest gesetzt, die Dachdeckung aus Eternit, 
schwarz oder Ziegel, braunschwarz engobiert zu erst ellen. Die Dächer von Garagen sind als 
Flachdächer auszuführen. 
Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen a n oder auf Gebäuden sind zulässig, um 
eine energetisch optimale Ausnutzung von Dachflächen zu ermöglichen.  
Um das Plangebiet entwässerungstechnisch zu entlasten, sind alle Flachdächer mindestens zur 
Hälfte extensiv zu begrünen und als Grünfläche zu u nterhalten. In den Baugebieten WA1 und 
WA2 sind bei der Überschreitung der gemäß § 19 (4) zulässigen Grundflächenzahl für die Er- 
richtung von Tiefgaragen die Dächer aufgrund der gr oßen Versiegelung der Fläche vollständig 
extensiv zu begrünen und zu unterhalten.  
Fassade 
In der Materialwahl werden keine Einschränkungen vorgenommen, um neben der vorgegebe- 
nen Profilgleichheit keine zusätzlichen Bindungen festzusetzen.  
Farbgebung 
In der Farbgebung wird eine gewisse Freiheit zugela ssen, um durch ein mögliches Farbenspiel 
gestalterisch in diesem Bereich ein heterogenes, au fgelockertes Straßenbild entstehen zulas- 
sen. Grelle Farben sollten nicht zur Anwendung kommen.  
7.2.5  Stellplätze, Nebenanlagen, Einfriedungen 
Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen (St) und Garagen  (Ga) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 
4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO nur innerhalb d er überbaubaren Grundstücksflächen 
und in den speziell dafür gekennzeichneten Flächen zulässig, um eine geordnete Parkplatz- 
struktur im Einfamilienhausbereich sicher zu stelle n. In den Baugebiete WA1 und WA2 sind 
Stellplätze für den jeweiligen Stellplatznachweis a uch außerhalb der dafür festgesetzten Flä- 
chen zulässig, um eine größere Flexibilität in der Anordnung der Stellplätze im Bereich der Ge- 
schossbauten zu ermöglichen. Für die vom Amt für Wo hnungswesen geforderte oberirdische 
Stellplatzversorgung für die geförderten Mietwohnun gen in den Mehrfamilienhäusern werden 
private oberirdische Stellplätze entlang der Planstraße A ausgewiesen.    
Die Errichtung von Tiefgaragen ist ausschließlich in den Baugebieten WA1 und WA2 z ulässig. 
In den benannten Baugebieten sind Tiefgaragen einsc hließlich ihrer Zu- und Abfahrten auch 
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs sig. Dadurch wird gewährleistet, dass 
keine „Parkplatzwüsten“ entstehen, sondern die hohe Anzahl der erforderlichen Stellplätze un- 
ter der Erde angelegt werden kann. Die Tiefgaragen müssen zu der öffentlichen Grünfläche, 
die zwischen den Baugebieten WA1 und WA2 und der We seler Straße liegt, einen Abstand von 
9,0 m einhalten, um den Erhalt der vorhandenen Bäume zu sichern.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 29 
Die mit „St“ festgesetzten Flächen sind ausschließlich für die Errichtung von offenen, ebenerdi- 
gen Stellplätzen vorgesehen; auf den mit „Ga“ geken nzeichneten Flächen sind jedoch neben 
Garagen auch überdachte Stellplätze (Carports) sowi e auch offene, ebenerdige Stellplätze 
möglich.  
Mit den Festsetzungen wird eine grundlegende Ordnun g des ruhenden Verkehrs im Plangebiet 
sichergestellt und eine unerwünschte zusätzliche Ve rsiegelung von Flächen über Stellplatz- 
und/oder Garagenanlagen vermieden.  
Neben den privaten Stellplätzen werden die notwendi gen Besucherstellplätze  (30 % der er- 
forderlichen privaten Stellplätze) in Form von Läng s- und Querparken in den öffentlichen Ver- 
kehrsflächen angeordnet. Diese sind im Gebiet vertr äglich in die Gestaltung des öffentlichen 
Straßenraumes eingebunden. In jedem Abschnitt des N eubaugebietes steht eine ausreichende 
Anzahl an Besucherstellplätzen zur Verfügung.  
Die Anordnung der öffentlichen sowie privaten Stell plätze ist nachrichtlich im Bebauungsplan 
dargestellt. 
Nebenanlagen , insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgart enflächen zu angrenzen- 
den Verkehrs- und Erschließungsflächen, bestimmen n eben Stellplatzflächen in einem nicht 
unerheblichen Maße das Erscheinungsbild von Wohnqua rtieren. Der Vorgartenbereich ist defi- 
niert als der zwischen straßenseitiger vorderer Bau grenze und vorgelagerter Verkehrsfläche / 
Erschließungsfläche gelegene Grundstücksbereich. Zu r Sicherung einer grundlegenden Quali- 
tät der Vorgartenbereiche wird daher gemäß § 9 Abs.  1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO 
festgesetzt, dass  
 in allen Baugebieten Nebenanlagen außerhalb der üb erbaubaren Grundstücksflächen - 
mit Ausnahme der Vorgartenbereiche - zulässig sind,  sofern zu öffentlichen Verkehrs- 
flächen sowie mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten b esetzten Flächen einen Mindestab- 
stand von 0,50 m eingehalten wird. Nebenanlagen sin d hinter der Einfriedung des 
Grundstückes zu errichten und so optisch vom Straße nraum abzugrenzen. In den Vor- 
gartenbereichen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und / oder 
Fahrradabstellanlagen unzulässig. 
 Nebenanlagen in den Wohngebieten WA3 - WA11 pro Gr undstück eine Grundfläche 
von max. 10 m² und eine Höhe von max. 2,50 m nicht überschreiten dürfen. 
 in allen Baugebieten Fahrradabstellanlagen als ebe nerdige Stellplatzfläche sowie Müll- 
sammelanlagen sowie Fahrradcarports auch im Vorgartenbereich zulässig sind. 
Mit der Festsetzung wird den grundlegenden Erforder nissen nach den dem Baugebiet dienen- 
den Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO entsprochen. 
Ebenfalls prägen Einfriedungen  von Grundstücken das Erscheinungs- und Wahrnehmungsbild 
im halb-öffentlichen Raum. Im Plangebiet sind Einfr iedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. 
Maschendrahtzaun, Stabmattenzäune) mit einer zuläss igen maximalen Höhe von 1,20 m zu- 
lässig, so dass Grundstücke vor Zutritten geschützt  werden können, jedoch aufgrund ihrer fest- 
gesetzten Höhe in der äußeren Wahrnehmung kein abwe isendes Bild abgeben. Es sind eben- 
falls Hecken in der gem. BauO NRW zulässigen Höhe zulässig.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 29 
7.3  Verkehrsflächen / Erschließung 
7.3.1  Verkehrliche Situation, Erschließung 
Das Plangebiet liegt an den bestehenden Straßen Mec kmannweg und Schwarzer Kamp. Über 
den Meckmannweg ist die Weseler Straße als überörtl iche Straßenverbindung direkt zu errei- 
chen.  
7.3.2  ÖPNV-Anbindung 
Das Plangebiet ist gut an den Busverkehr der Stadt Münster angebunden. Mit den Haltestellen 
„Holtkamp“ und „Heroldstraße“ östlich des Plangebietes besteht Anschluss an die Stadtbuslinie 
10,15,16 sowie an die Regionalbuslinie 552 mit der Verbindung Münster-Senden-Dülmen. 
Dadurch ist die Durchführung einer Buslinie durch d as neue Wohnquartier Meckmannweg / 
Schwarzer Kamp nicht erforderlich ist.  
7.3.3  Verkehrsflächen 
Die verkehrliche Anbindung des Planbereiches erfolg t über die benannten Anschlusspunkte 
(siehe Kapitel 5). Die bestehende Straße Schwarzer Kamp muss jedoch ausgebaut und ver- 
breitert werden, da sie im jetzigen Zustand nicht d en städtischen Anforderungen einer Wohn- 
sammelstraße in diesem durch das neue Quartier erwe iterten Wohngebiet genügt. Der vorhan- 
dene Ausbauquerschnitt des Schwarzen Kamp ist für s eine künftige Verkehrsfunktion nicht 
ausreichend. Auf der 6,0 m breiten Straße wird eins eitig geparkt, so dass sie nur eingeschränkt 
befahrbar ist. Die beidseitigen Gehwege haben zudem  nur eine Breite von jeweils nur 1,0 m bis 
1,50 m. In den Ausbaumaßnahmen werden die beiden Ge hwege auf 2,0 m verbreitert und zu- 
sätzlich wird erstmals ein Parkstreifen angelegt. D iese Maßnahme stellt eine Verbesserung der 
Anliegerstraße dar und erfüllt damit die Voraussetz ungen für eine Straßenbaubeitragserhe- 
bung. Daher werden gemäß des Kommunalabgabegesetzes  des Landes Nordrhein-Westfalen 
(KAG NRW) 80 % der beitragsfähigen Kosten auf die v on dieser Straße erschlossen Grundstü- 
cke umgelegt. Die innere Erschließung für den motor isierten Verkehr soll zum einen über eine 
Planstraße (A) als Tempo 30er Zone erfolgen, die al s Weiterführung des Meckmannweges in 
Ost-West-Richtung den Meckmannweg mit der Straße Sc hwarzer Kamp verbindet. Des Weite- 
ren sollen ausgehend von der Straße Schwarzer Kamp die Baugebiete über einen verkehrsbe- 
ruhigten Wohnstich (Planstraße B) mit einem Wendeha mmer für PKWs bzw. über eine ver- 
kehrsberuhigte Wohnstraße (Planstraße C) erschlosse n werden. Durch Tempo 30 bzw. durch 
die verkehrsberuhigten Bereiche wird die Geschwindi gkeit der Autos bewusst zurückgenom- 
men, um die Sicherheit der zukünftigen Bewohner, insbesondere der Kinder, zu erhöhen.  
Die neuen Erschließungswege sollen von Busverkehr f reigehalten werden, so dass entspre- 
chende Straßenbreiten oder notwendige Radien nicht in der Planung berücksichtigt werden.  
Den Bewohnern soll zur Verbindung der einzelnen Bau gebiete des Wohnquartiers Meckmann- 
weg / Schwarzer Kamp ein separater Fuß- und Radweg dienen, der zentral das Plangebiet 
durchläuft. Es ist geplant diesen Fuß-und Radweg du rch die bereits südlich gelegene große 
Grün-/Waldfläche bis an die Weseler Straße weiter z u führen, um dort eine Querungsmöglich- 
keit an der Weseler Straße für den Anschluss des do rt vorhandenen Fuß- und Radweges zu 
schaffen.  
Der Anschluss des neuen Wohnquartiers an den Meckma nnweg führt zu einer maximalen Ver- 
kehrszunahme von etwa 30 Kfz/h. Dies liegt noch unt er der täglichen Schwankungsbreite der 
Verkehrsbelastungen von +10/-10 Prozent und ist som it kaum wahrnehmbar. Der weitere An- 
schluss an die überörtliche Verbindung Weseler Stra ße ist aufgrund der geringen Verkehrszu- 
wächse durch das geplante Wohngebiet grundsätzlich im Bestand gesichert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 29 
Mit dem Bau eines zusätzlichen Rechtsabbiegers aus dem Meckmannweg und durch die Aus- 
wirkungen des neuen Autobahnanschlusses Hiltrup sow ie der Verlegung der Heroldstraße 
(Baubeginn 2018), wird sich die Verkehrssituation f ür diesen Knotenpunkt mittel- bis langfristig 
deutlich verbessern. Ein Direktanschluss des Wohnqu artiers Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
an die Weseler Straße ist daher nicht erforderlich.  
Über die Sicherung der aufgezeigten Entwicklungsziele ist eine gute Querung und Erschließung 
des Plangebietes im Kontext der bestehenden und zuk ünftigen Verkehrsstrukturen sowie eine 
vom motorisierten Verkehr unabhängige Durchwegung d es neuen Wohnquartiers gewährleis- 
tet.    
7.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur  
Für das neue Wohngebiet wird das Versorgungsnetz fü r Wasser, Fernwärme, Strom und Tele- 
kommunikation neu hergestellt. Die Nutzung der Traf ostation auf Höhe Schwarzer Kamp Nr. 59 
wird im Städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Ansc hluss an die öffentliche Kanalisation erfolgt 
im Trennsystem. 
7.4.1  Ver- und Entsorgungssituation 
Für die Energieversorgung für die Wohnbebauung im P langebiet soll Fernwärme neu verlegt 
werden. Die Stromversorgung erfolgt zum einen über die im westlichen Planbereich vorhande- 
ne Trafostation. Die im Osten befindliche Trafostat ion soll innerhalb des Plangebietes verlegt 
werden, weil die bisherige Fläche u.a. für den Stra ßenverkehr benötigt wird. Für den Neubau 
wird eine Fläche für Elektrizität für die zusätzlic he Versorgung des Plangebietes in unmittelba- 
rer Nähe ausgewiesen.   
Das Schmutzwasser der geplanten Bebauung soll über Freigefällekanäle gesammelt und in die 
die vorhandenen Schmutzwasserkanäle im Schwarzen Ka mp und Meckmannweg eingeleitet 
werden. Die geplante Bebauung entlang der vorhanden en Straße Schwarzer Kamp kann über 
den direkten Anschluss an die vorhandenen Schmutzwasserkanäle erschlossen werden.   
Das Regenwasser im Plangebiet soll über eine Freige fällekanalisation gesammelt und dem im 
Nordwesten geplanten Regenrückhaltebecken zugeleite t werden. Durch die Ausbildung der 
Tiefgaragen ergeben sich keine Nutzungseinschränkungen.  
Bei den Planungen werden ein Standort für zwei Altg lascontainer, einem Elektrogerätecontai- 
ner und zwei Altkleidercontainer berücksichtigt. De r Standort ist vorgesehen auf einer Fläche 
am Rand der öffentlichen Verkehrsfläche südlich der  zentralen öffentlichen Grünfläche. Dort 
kann problemlos eine Entsorgung mit einem Sattelfahrzeug erfolgen und besteht ausreichender 
Abstand zur vorgesehenen Wohn – bzw. Kitanutzung. E in vorgeschlagener Standort als Hin- 
weis ist bereits durch zwei durchgestrichene Stellp lätze in der Planzeichnung gekennzeichnet. 
Die genaue Lage muss planungsrechtlich nicht gesichert werden.  
7.4.2  Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
Die Regen- und Schmutzwasserkanäle werden in den öf fentlichen Verkehrsflächen sowie in 
den die Hausgruppen direkt erschließenden privaten Flächen verlegt. Dafür wird eine Mindest- 
breite von 3,0 m benötigt, die in den geplanten pri vaten Erschließungsflächen als Fläche mit 
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ausgewiesen wird. Zus ätzlich wird eine 2,50 m breite Fläche al- 
lein mit Leitungsrechten für die Erschließungsträge r ausgewiesen, die für die Verlegung der 
Fernwärme- und Stromleitungen unter Berücksichtigun g der zulässigen Luftschäch- 
te/Treppenanlagen notwendig ist. Damit ist die Ver-  und Entsorgung im Plangebiet gesichert. 
Gleichzeitig wird durch diese Regelung ermöglicht, den jeweiligen Eingangsraum der Einfamili- 
enhäuser individuell zu gestalten. Der Zugang zu de n Leitungen muss jedoch weiterhin möglich

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 29 
sein, so dass mit Ausnahme von Zuwegungen und Abfal l- bzw. Fahrradanlagen die Vorgarten- 
fläche als Grünfläche anzulegen ist.   
7.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Aufgrund der zukünftigen Wohnnutzungen und mit best ehenden Bedarfen im Stadtteil ist mit 
der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungspl ans Nr. 536 die Errichtung einer Vier-
Gruppen-Kindertagesstätte erforderlich und soll mit  einem entsprechenden Außenbereich im 
Baugebiet WA12 realisiert werden. Die Errichtung de r Kindertagesstätte ist als zulässige Nut- 
zung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO innerhalb des Al lgemeinen Wohngebietes uneinge- 
schränkt zulässig. Festsetzungen von Flächen für de n Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 
BauGB werden daher nicht getroffen. 
7.6  Grünflächen / Begrünung 
7.6.1  öffentliche/private Grünflächen 
Der durch die Planung ausgelöste Mehrbedarf an öffe ntlicher Spielplatzfläche wird im Zentrum 
des Bebauungsplans durch die Festsetzung einer öffe ntlichen Grünfläche mit der Zweckbe- 
stimmung „Spielplatz“ gedeckt. Nach Fertigstellung der neuen Spielplatzfläche kann der da- 
raufhin nicht mehr benötigte bestehende Spielplatz nördlich der Straße Schwarzer Kamp auf- 
gegeben bzw. verlagert werden. Die freie Fläche sol l anschließend einer Wohnnutzung zuge- 
führt werden (s. 7.2.2. Baugebiet WA4). Durch die o .g. große öffentliche Grünfläche im zentra- 
len Bereich des neuen Wohnquartiers Meckmannweg / S chwarzer Kamp entsteht gleichzeitig 
unmittelbar ein Naherholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger.  
Südlich im Plangebiet zwischen Weseler Straße und M ehrfamilienhausbebauung bleibt die 
Parkanlage durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Parkanlage weiterhin erhalten. Im Bereich des Meckl enbachs nördlich des Plangebiets liegt zu- 
dem bereits in nächster Nähe ein Naherholungsraum vor, so dass eine weitere Ausweisung von 
öffentlichen oder privaten Grünflächen innerhalb des Plangebietes nicht erforderlich ist. 
7.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Die besonders erhaltenswerten und die Siedlung präg enden Bäume im halböffentlichen Raum 
werden durch eine entsprechende Erhaltungsfestsetzung geschützt. Der Großteil der Fläche im 
Geltungsbereich ist jedoch durch die ehemaligen Betriebe fast vollständig versiegelt. Zur Siche- 
rung einer grundsätzlichen grünräumlichen Gestaltqu alität im Zusammenhang mit der Errich- 
tung der ebenerdigen Stellplatzanlagen und der Tief garagen (siehe Kapitel 7.2.6) wird gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festgesetzt, dass 
 innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ein Baum j e angefangene 5 Stellplätze als 
hochstämmiger, mittelkroniger oder hochkroniger Lau bbaum mit einer Vegetationsflä- 
che von mindestens 2,5 x 2,5 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu 
unterhalten ist, 
 die Decken der Tiefgaragen außerhalb der durch Hoc hbauten überbauten Bereiche voll- 
ständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbauh öhe von mindestens 50 cm zu über- 
decken und dauerhaft zu begrünen sind und 
 in den Wohngebieten mit der festgesetzten Dachform  Flachdach (FD) die Dachflächen 
mindestens zur Hälfte mit einer standortgerechten V egetation extensiv zu begrünen und 
als begrünte Fläche zu unterhalten sind.  
Mit den getroffenen Festsetzungen zu Anpflanzgebote n, den ausgewiesenen öffentlichen 
Grünanlagen und dem Erhalt städtebaulich prägender Bäume wird den grünräumlichen Belan-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 29 
gen in Abstimmung auf die Vorgaben der städtebaulich architektonischen Zielsetzungen für den 
Standort angemessen entsprochen. 
7.7  Immissionsschutz 
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 536 ist als T eil der Siedlungsstrukturen des Stadtteils 
Mecklenbeck im Südwesten von Münster durch Lärmemis sionen, insbesondere durch den Ver- 
kehrslärm der südlich liegenden Weseler Straße und der westlichen Bundsautobahn A1 sowie 
des Schienenverkehrs der südlich und südwestlich ve rlaufenden Bahnstrecken Hamburg – 
Wanne-Eickel bzw. Empel-Rees – Münster erheblich be lastet. Vor diesem Hintergrund war es 
bereits Aufgabe des Realisierungswettbewerbs im Jah r 2011 eine städtebauliche Anordnung 
der Gebäude passive Schallschutzmaßnahmen für das W ohnquartier zu berücksichtigen, um 
die Schutzansprüche nach gesunden Wohn- und Lebensv erhältnissen der zukünftigen Nutzer 
zu gewährleisten. Räumlich aufgrund der schützenwer ten Grünfläche sowie stadtgestalterisch 
sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht vorgesehen.  Es ist möglich über die südliche gele- 
gene IV – V-geschossige Bebauung als effiziente bau liche Schallschutzmaßnahme eine Lärm- 
abschirmung für die rückwärtigen Bebauungs- und Fre iflächenbereiche sicher zu stellen. In 
Kombination passiver Schallschutzmaßnahmen an den G ebäudefassaden mit einer kontrollier- 
ten Be- und Entlüftung kann den Erfordernissen des Lärmschutzes entsprochen werden.  
Die Lärmuntersuchung hat ergeben, dass der für allg emeine Wohngebiete (WA) tagsüber her- 
anzuziehende schalltechnische Orientierungswert gem äß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 von 55 
dB(A) in weiten Teilen des Plangebiets deutlich unt erschritten, am südlich und östlichen Rand 
jedoch bis zu 12 dB(A) überschritten wird. Der nach ts für Verkehrslärm geltende Orientie- 
rungswert von 45 dB(A) wird teilweise eingehalten, im überwiegenden Bereich aber bis zu 15 
db(A) überschritten.  
Um die o.g. Beeinträchtigungen im Einwirkungsbereic h auszugleichen sind zum einen passive 
Schallschutzmaßnahmen an der Außenfassade der Gebäu de notwendig. Die entsprechenden 
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbau teilen werden durch Lärmpegelberei- 
che an den jeweiligen Häuserfassaden in der Planzei chnung des Bebauungsplans gekenn- 
zeichnet. Zusätzlich wird festgesetzt, dass  
 in den mit Lärmpegelbereichen (LPB) III und IV gek ennzeichneten überbaubaren 
Grundstücksflächen an den Gebäuden passive Schallsc hutzmaßnahmen nach DIN 
4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen und 
 in den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen, die nur über Lüftungsmöglichkei- 
ten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verf ügen, schallgedämmte Lüftun- 
gen zu installieren sind.  
Die an den Baugrenzen festgesetzten Lärmpegelbereic he gelten auch für von der Baugrenze 
zurückversetzte errichtete Fassaden.  
Ebenfalls trägt die o.g. IV – V-geschossige Geschos sbebauung zu einer Abschirmung der 
Lärmemissionen bei und führt zu gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen der unmittelbar 
dahinter liegenden Bebauung bzw. Freiflächen. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass die 
 in den Baugebieten WA4 und in den nördlichen überb aubaren Grundstücksflächen der 
Baugebiete WA1 und WA2 festgesetzte Nutzung solange  unzulässig bleibt, bis die zu 
der öffentlichen Grünfläche angrenzenden Gebäude in  der südlichen überbaubaren 
Grundstücksfläche des WA1 und WA2 in ihrer lärmabsc hirmenden Wirkung als Bebau- 
ung, dessen Grundflächen durch Baulinien und die Hö he durch die zwingende Ge- 
schossigkeit festgesetzt sind, baulich fertig gestellt sind.  
Diese Auflagen werden zusätzlich über den Städtebaulichen Vertrag abgesichert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 29 
Mit den getroffenen Festsetzungen zu Schallimmissio nen im Bebauungsplan Nr. 536 ist eine 
Umsetzung des städtebaulich architektonischen Konze pts auch im Sinne der Lärmvorsorge 
möglich und die städtebaulichen Entwicklungszielen planungsrechtlich gesichert. 
7.8  Altlasten / Altstandorte 
Auf den Flächen des ehemaligen Autohauses bestehen nachgewiesene Verunreinigungen des 
Bodens, der im Sinne der Außen- und Signalwirkung e ntsprechend gekennzeichnet wird. Die 
Sanierung der Flächen  wird bis zum Baubeginn durch geführt. Die Standorte und der Umgang 
mit den Altlasten werden im Umweltbericht als Teil der Begründung dargelegt.  
7.9  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenk- 
male im Sinne des Denkmalschutzgesetztes Nordrhein- Westfalen. Bei Bodeneingriffen in einer 
über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden.  
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines 
Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau ern, Einzelfunde, aber auch Verfärbun- 
gen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzü glich der Stadt Münster / Städtische 
Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfale n-Lippe, LWL-Archäologie für West- 
falen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG un- 
verändert zu erhalten. 
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden textlichen Hinweis. 
8.  Umweltbericht 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzu ngsplan und Bebauungsplan) sind die Ge- 
meinden verpflichtet, nach § 2 (4) Satz 1, Halbsatz  1 BauGB für die “Belange des Umwelt- 
schutzes” eine Umweltprüfung durchzuführen. Dies gilt auch bei der Ergänzung bzw. Änderung 
von Bauleitplänen.  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauG B ermittelten und bewerteten Belange 
des Umweltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbe richt dargelegt. Maßstab für die Be- 
wertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugeset zbuch sowie in den einschlägigen 
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Für die Belange des Immissionsschutzes fußt der Umw eltbericht auf den Ergebnissen des Gut- 
achtens von Wenker und Gesing (Schalltechnische Unt ersuchung zum Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwar zer Kamp, 2016). Der Artenschutz- 
prüfung liegt das Gutachten von Schwartzer (2016) zugrunde. 
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 536 umfa sst eine insgesamt ca. 10,6 ha große 
Fläche im Ortsteil Mecklenbeck. Sie wird begrenzt d urch die Weseler Straße im Süden, den 
Meckmannweg im Osten und die Straße Schwarzer Kamp im Norden und Westen. Die wesent- 
lichen Änderungen umfassen die Flächen der ehemals dort ansässigen Gewerbebetriebe, den 
nördlich angrenzenden Sportplatz, einen Spielplatz nördlich Scharzer Kamp sowie die benach- 
barte Mehrfamilienhausbebauung. Teile des Gebietes liegen seit einigen Jahren brach.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 29 
Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt die planungs rechtlichen Voraussetzungen für die Er- 
schließung und Errichtung von ca. 370 Wohneinheiten  zu schaffen, die etwa zu 4/5 in Mehrfa- 
milienhäusern und zu 1/5 in Einfamilienhäusern ents tehen sollen. Die Wohnbauflächen werden 
als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt.  
Das geplante Baugebiet wird größtenteils über neu z u errichtende Straßen erschlossen. Im 
zentralen Bereich des Wohngebietes ist eine öffentl iche Grünfläche vorgesehen, die einen öf- 
fentlichen Spielplatz einschließt. Als öffentliche Grünfläche wird zudem der der Weseler Straße 
vorgelagerte Waldstreifen festgesetzt. Im nördliche n Teil des Baugebietes ist die Ausweisung 
eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen.  
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes 
Menschen / Gesund- 
heit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- DIN 18.005, Teil 1, DIN 4109 (technische Regelwerk) 
- 39. BImSchV, 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Rich tlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. d en Regelungen 
des BauGB) 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- 39. BImSchV 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. d en Regelungen 
des BauGB) 
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mü nster stellt für den Änderungsbereich 
des Bebauungsplans nördlich der Weseler Straße gewe rbliche Bauflächen, Grünflächen mit 
den Zweckbestimmungen Parkanlage und Sportplatz sow ie Wohnbauflächen dar. Der Flä- 
chennutzungsplan wird geändert (22. Änderung des FNP).  
Der südliche Teil des Plangebietes erstreckt sich a uf Flächen, die im Geltungsbereich des 
Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“ liegen. Entwic klungsziel ist die Erhaltung und Entwick- 
lung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestattet en Landschaft sowie Sicherung der Frei- 
raumfunktion (Erhaltung und Sicherung). 
Weitere umweltbezogene Fachpläne haben für das Plangebiet keine Relevanz. 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele u nd Vorgaben des Umweltschutzes im Rah- 
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jewe ils bei den einzelnen Schutzgütern darge- 
legt. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebau- 
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestand situation, eine Prognose der zu erwar- 
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellu ng der vorgesehenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 29 
8.4.1  Mensch 
Im Stadtteil Mecklenbeck wohnen zurzeit 9.310 Einwo hner (Stand 31.12.2015). Gegenwärtig 
findet innerhalb des Plangebietes nur noch in geringem Umfang eine Wohnnutzung statt. Diese 
umfasst zwei Mehrfamilienhäuser am Schwarzen Kamp s owie die Obdachlosenunterkünfte im 
westlichen Teil des Schwarzen Kamps.  
Die vorhandenen größeren Sport- und Grünflächen wer den in der städtischen Grünordnung als 
Vorrangflächen zur Freiraumsicherung dargestellt. D er ehemalige Sportplatz des FC Mecklen- 
beck wird nicht mehr im regelmäßigen Sportbetrieb genutzt. Durch die erfolgte Verlagerung des 
Sportplatzes in den Bereich Egelshove/Dingbänger We g besteht aus funktionaler Sicht keine 
Notwendigkeit zur Erhaltung der Freifläche.  
Nördlich Schwarzer Kamp befindet sich ein Spielplat z für kleinere Kinder (Typ B/C). Der sonsti- 
ge Freiraum im Plangebiet (Brachfläche, Waldstreife n) wird heute sporadisch als Hundeauslauf 
oder freie Spielfläche genutzt. 
Vorbelastungen durch Immissionen:  
Das Plangebiet ist (Lärm-)Immissionsbelastungen aus  dem Straßenverkehr (Weseler Straße, 
Meckmannweg) und dem Bahnverkehr (Münster-Coesfeld)  ausgesetzt. Gewerbliche Lärmbe- 
lastungen sind nach Aufgabe der ansässigen Betriebe  im direkten Umfeld nicht mehr gegeben. 
Potenzielle gewerbliche Lärmquellen befinden sich s üdlich der Weseler Straße. Von Lärmim- 
missionen betroffen sind zurzeit besonders die den vorhandenen Straßen am nächsten liegen- 
den Wohngebäude (Meckmannweg / Schwarzer Kamp), die  z.T. als Reines Wohngebiet aus- 
gewiesen sind.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Auswirkungen der auf das Plangebiet einwirkende n Immissionen sind nach den gesetzli- 
chen Umweltanforderungen wie folgt zu werten: 
Verkehrslärm  
Den Angaben zum Lärmschutz liegt eine schalltechnis che Untersuchung (Wenker und Gesing 
2016) zugrunde. Zu berücksichtigen sind der Straßen verkehrslärm der Weseler Straße, des 
Meckmannweges und der Bundesautobahn A1 sowie der S chienenverkehrslärm der südlich 
und südwestlich verlaufenden Bahnstrecken. Als Prognosehorizont für die verkehrlichen Immis- 
sionen wurde das Jahr 2025 festgelegt. 
Die beauftragte Lärmuntersuchung hat ergeben, dass für allgemeine Wohngebiete (WA) tags-
über heranzuziehende schalltechnische Orientierungs wert gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 
von 55 dB(A) in weiten Teilen des Plangebiets deutl ich unterschritten, am südlich und östlichen 
Rand jedoch bis zu 12 dB(A) überschritten wird. Der  nachts geltende Orientierungswert für 
Verkehrslärm von 45 dB(A) wird teilweise eingehalten, es überwiegen jedoch Überschreitungen 
der Orientierungswerte, die an den Fassaden im Bere ich der südlichen und östlichen Bauge- 
bietsgrenzen bis zu 15 db(A) betragen können. 
Die Überschreitungen sind zum Teil als erheblich zu bewerten, so dass Maßnahmen zur Minde- 
rung der Lärmimmissionen zu ergreifen sind. Ein stä dtebaulicher Missstand, der nach der 
Rechtsprechung bei Außenpegeln von (deutlich) mehr als 70 dB(A) am Tag und mehr 60 dB(A) 
in der Nacht anzunehmen ist, liegt jedoch nicht vor. 
Ein aktiver Lärmschutz wurde aus städtebaulichen Gr ünden nicht in Betracht gezogen. Ent- 
sprechende Maßnahmen müssen möglichst nah an der Em issionsquelle liegen, um wirksam zu

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 29 
sein. Dies hätte einen erheblichen Eingriff in den Waldbestand entlang der Weseler Straße be- 
deutet. 
Als Schallschutzmaßnahmen kommen daher passive Maßn ahmen in Betracht. Zu diesem 
Zweck wurde die der Weseler Straße zugewandte Gesch ossbebauung in Form eines schall- 
mindernden Riegels geplant. Dadurch ergeben sich im  Schallschatten der Gebäude beruhigte 
Bereiche, die auch ruhige Außenwohnbereiche ermögli chen. Für die dem Schall zugewandten 
Fassaden werden darüber hinaus die Lärmpegelbereich e III bzw. IV nach DIN 4109 „Schall- 
schutz im Hochbau“ festgesetzt, die für die betreff enden Gebäude angemessene Innenraum- 
pegel gewährleisten. In den überwiegend zum Schlafe n genutzten Räumen, die nur über Lüf- 
tungsmöglichkeiten an den mit Lärmpegelbereichen ge kennzeichneten Baugrenzen verfügen, 
sind schallgedämmte Lüftungen zu installieren. Die textlichen Festsetzungen Nr. 1.7.1 bis 1.7.4 
dienen der Umsetzung der Anforderungen an den Schallschutz.  
Durch die geplante Neubebauung wird sich im Einfahr tsbereich des Meckmannweges die Ver- 
kehrsbelastung gegenüber der bisherigen Verkehrsbel astung durch das Autohaus um ca. 300 
KFZ/Tag erhöhen. Im Vergleich zu der bisherigen Ges amtverkehrsbelastung von ca. 4000 
KFZ/Tag auf dem Meckmannweg ist diese Zunahme sehr gering und hat keine erheblichen 
Auswirkungen auf die Gesamtlärmbelastung an den ang renzenden Wohngebäuden des 
Meckmannweges.  
Erholungsnutzung 
Der Bebauungsplan umfasst in seinem Zentrum eine ca . 4.000 m² große Grünfläche, die für ei- 
ne intensive Erholungs- und Spielnutzung im Quartie r vorgesehen ist. Innerhalb der Grünfläche 
soll ein großzügiger Spielplatz (Typ A) für Kinder aller Altersklassen errichtet werden. Auf einen 
weiteren Spielplatz in unmittelbarer Nähe soll dahe r am Schwarzen Kamp verzichtet werden. 
Durch die direkte Anbindung der Grünfläche an die S traße Holtkamp und die Weseler Straße 
werden auch die angrenzenden Wohnquartiere einbezogen. Im Gesamtzusammenhang ist eine 
Verbesserung der Situation für spielende Kinder im Quartier selber und in den angrenzenden 
Wohnsiedlungsbereichen zu erwarten. 
Der im Bebauungsplan als Grünfläche (Parkanlage) au sgewiesene Waldstreifen entlang der 
Weseler Straße dient wie bislang einer extensiven N utzung. Ein Ausbau der Grünfläche ist 
nicht vorgesehen. 
8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 
Das Plangebiet wird durch die bislang bestehende ge werbliche Nutzung, den ehemaligen 
Sportplatz, den Waldbestand an der Weseler Straße u nd Brachflächen dominiert. Hinzu treten 
einzelne Wohngebäude mit umgebenden Garten- bzw. Ra senflächen. Für die Tier- und Pflan- 
zenwelt sind im Plangebiet insbesondere folgende Strukturen bedeutsam: 
 waldartige Grünfläche nördlich der Weseler Straße  
 älterer Baumbestand westlich Meckmannweg und südli ch Schwarzer Kamp 
 von Gräsern dominierte Brachfläche westlich Meckma nnweg 
 Saumstrukturen an den Rändern des Sportgeländes 
Schutzausweisungen liegen im Bereich des Plangebietes nicht vor. Im städtischen Biotopkatas- 
ter ist die waldartige Grünanlage entlang der Wesel er Straße als schutzwürdiges Biotop ver- 
zeichnet. Der parkartige Baumbestand weist vor allem im östlichen Teil ein Alter von bis zu 100 
Jahren auf. Die Flächen sind insbesondere als Verne tzungsbiotop im Siedlungsraum bedeut- 
sam.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 29 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutu ng (FFH-Gebiete) oder Europäische Vo- 
gelschutzgebiete werden nicht tangiert. Mit Ausnahm e einzelner als zu erhalten festgesetzter 
Bäume sowie des Waldstreifens erfolgt durch die Pla nung eine vollständige Umgestaltung des 
Plangebietes. Damit verbunden ist auch ein erheblic her Eingriff in den vorhandenen Baumbe- 
stand und die ruderalen Brachflächen westlich des M eckmannweges. Die konkreten Auswir- 
kungen auf Flora, Fauna und biologische Vielfalt wu rden im Rahmen einer Artenschutzprüfung 
und einer Eingriffsermittlung ermittelt: 
Artenschutzprüfung 
Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage de r gemeinsamen Handlungsempfehlungen 
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wo hnen und Verkehr NRW und des Ministeri- 
ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-  und Verbraucherschutz NRW vom 
22.12.2010. 
Die Artenschutzprüfung für das Plangebiet erfolgte auf der Grundlage einer Brutvogelkartierung 
durch Schwartzer (2016), bei der insgesamt 28 Vogel arten festgestellt wurden. Das Gutachten 
stellt folgende Auswirkungen auf die Vogelwelt fest: 
„Das Untersuchungsgebiet wird ausschließlich von häufigen und ungefährdeten Brutvogelarten 
besiedelt. Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände aufgrund der zu erwar- 
tenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirku ngen des Vorhabens gemäß § 44 
BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 kann bei diesen landesweit häufigen und weit verbreiteten Arten auf- 
grund ihrer Anpassungsfähigkeit, Häufigkeit und des  günstigen Erhaltungszustandes ausge- 
schlossen werden (vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG). Außer dem bleiben die ökologischen Funktio- 
nen für diese besonders geschützten Arten im räumli chen Zusammenhang bestehen, da aus- 
reichende Ausweichräume erhalten bleiben. Dazu zähl en z.B. die Gärten der angrenzenden 
Wohnsiedlung und der Baumbestand entlang der Weseler Straße. 
Das Vorkommen des Feldsperlings ist zu berücksichti gen, der bei einer Begehung mit mehre- 
ren Individuen in einer dichten Hecke am Rand des S portplatzes nachgewiesen wurde. Weitere 
Beobachtungen gelangen jedoch nicht und damit auch kein Hinweis auf eine Funktion des Un- 
tersuchungsgebietes als streng geschützte Fortpflan zungs- und Ruhestätte gemäß § 44 Abs. 1 
Nr. 3 BNatSchG. […]. Da die Feldsperlinge hier ledi glich einmal beobachtet wurden, ist eine 
essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat auszuschließen.  
Zu berücksichtigen ist darüber hinaus das Tötungsve rbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 
Dieses ist gewährleistet, wenn Bäume und Sträucher zwischen dem 1.10. und 28./29.2. außer- 
halb der Brutzeit gerodet werden. Dies gilt auch fü r den Abriss der vorhandenen Gebäude. Die- 
se sind ebenfalls außerhalb der Brutzeit abzureißen , da eine Besiedlung durch typische Ge- 
bäudebrüter wie Haustaube, Mauersegler, Haussperlin g, Amsel oder Hausrotschwanz nicht 
ausgeschlossen sind.“ 
Durch eine Bauzeitenregelung, die den zulässigen Ze itraum für die Rodung von Gehölzen auf 
die Zeiträume außerhalb der Brutperiode von Vögeln beschränkt, können die Zugriffsverbote 
für geschützte „europäische Vogelarten“ vermieden w erden. Im Durchführungsver- 
trag/Städtebaulichen Vertrag sind entsprechende Regelungen vorgesehen.  
Weitere planungsrelevante Artengruppen wie z.B. Fle dermäuse sind durch die Planung nicht in 
erheblichem Maße betroffen, da keine essentiellen L ebensräume in Anspruch genommen wer- 
den.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 29 
Eingriffe in Natur und Landschaft 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 536 werd en Eingriffe in Natur und Landschaft vor- 
bereitet. Die mit der baulichen Nutzung einhergehen den Verluste bzw. Beeinträchtigungen von 
(Teil-)Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie di e Überbauung von bisher versickerungsfä- 
higen und offenporigen Flächen stellt einen erhebli chen und nachhaltigen Eingriff in Natur und 
Landschaft gemäß § 18 Bundesnaturschutzgesetz dar. 
Mit der Bebauung ist insbesondere ein Eingriff in e ine ca. 1,5 ha große ruderale Brachfläche 
verbunden. Die Brache hat sich nach Abriss der vorh erigen Wohnbebauung in den letzten ca. 
10 Jahren strukturell vielfältigen, für die Tier- u nd Pflanzenwelt im innerstädtischen Raum be- 
deutsamen Fläche entwickelt. Sie wird gekennzeichne t durch den Altholzbestand (vorwiegend 
Eichen) Pioniergehölze, Gebüsche und vergraste Ruderalfluren. 
Der Bebauungsplanentwurf bindet andererseits ökolog isch wertvolle Landschaftselemente als 
Grünflächen oder in Form festgesetzter Einzelbäume in das Plankonzept ein und trägt damit zu 
deren Erhaltung und langfristigen Sicherung bei. Da mit wird der gesetzlichen Vorgabe zur Ein- 
griffsvermeidung bzw. Eingriffsminimierung weitgehe nd entsprochen. Zudem führen die Fest- 
setzungen zur Begrünung (Nr.1.6.1-1.6.3) zu einer n achhaltigen Begrünung des geplanten 
Wohnquartiers und wirken damit eingriffsmindernd. 
Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung zur Eingri ffsbewertung sind der Planentwurf des 
Bebauungsplans Nr. 536 und des bisher geltenden Beb auungsplans Nr.136 gegenüberzustel- 
len. Die Bilanzierung der vorhandenen Bestandswertigkeit des Bebauungsplans Nr. 136 mit der 
ökologischen Wertigkeit der Planung führt nach dem Münsterischen Modell nicht zur Notwen- 
digkeit von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen. Der I ntensivierung der Nutzung, z. B. durch 
Bauflächen im Bereich des ehemaligen Sportplatzes, stehen Entlastungen gegenüber, die sich 
z. B. durch eine Nachnutzung gewerblicher Flächen mit einer Wohnbaunutzung ergeben. 
Landschaftsplan 
Der südliche Teil des Plangebietes erstreckt sich a uf Flächen, die im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans 3 „Roxeler Riedel“ liegen. Entwicklungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung 
einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten La ndschaft sowie Sicherung der Freiraum- 
funktion (Erhaltung und Sicherung). Der Bebauungspl an setzt hier (waldartiger Streifen entlang 
der Weseler Straße) wie im bislang geltenden Bebauu ngsplan eine Grünfläche fest. Ergänzend 
erfolgt eine Festsetzung einer öffentlichen Wegever bindung. Der Landschaftsplan wird an die 
Außengrenzen des Bebauungsplans angepasst. 
Waldabstand 
Bei dem waldartigen Streifen entlang der Weseler St raße handelt es sich nicht um Wald im 
Sinne des Forstrechtes, sondern um eine öffentliche  Grünfläche. Formale Waldabstände sind 
daher nicht einzuhalten. Die geplanten Gebäude bleiben zudem hinter den bisherigen gewerbli- 
chen Gebäudekanten zurück.  
8.4.3  Boden  
Natürliche Bodenverhältnisse  
Bei den im Plangebiet anzutreffenden Böden ist durc h die bestehenden Nutzungen von einer 
relativ starken Überformung auszugehen. Annähernd n atürliche Bodenverhältnisse sind -
abgesehen von dem Restwaldbestand an der Weseler St raße - kaum zu erwarten. Gemäß den 
Daten des Geologischen Dienstes NRW sind im Bereich  des genannten Waldbestandes 
schutzwürdige Böden in Form von kulturhistorisch be deutsamen Plaggeneschböden verbreitet. 
Ansonsten sind die bislang unversiegelten Bereiche hinsichtlich der im Bundesbodenschutzge-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 29 
setz genannten natürlichen Funktionen (z.B. Filter-  und Pufferfunktion) zwar grundsätzlich von 
Bedeutung für den Naturhaushalt, aber nicht in besonderem Maße schutzwürdig.  
Bei den Böden der für eine Bebauung vorgesehenen Te ile des Plangebietes handelt es sich 
von Natur aus vorwiegend um staunasse Böden (Pseudo gleye), bei denen nicht von einer ver- 
zögerungsfreie Versickerung von Niederschlagswasser  in den Untergrund ausgegangen wer- 
den kann.  
Altlasten  
Im Bereich des Bebauungsplans befinden sich zwei im  städtischen Altlasten-/ Verdachtsflä- 
chenkataster geführte Flächen. Aufgrund früherer Nu tzungen mit potenzieller Gefährdung von 
Böden werden zwei weitere Flächen als sogenannte „historische Altstandorte“ geführt: 
Altlast-/Verdachtsflächen 
1. Das Grundstück „Meckmannweg 1“ wird aufgrund nac hgewiesener betriebsspezifischer 
Verunreinigungen durch den ehemals dort ansässigen KFZ-/LKW-Betrieb und Autohaus 
als Altstandort unter der Nr. 508 im städt. Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführt.  
2. Ein Teilbereich des Gesamtgrundstücks wird aufgr und einer ehemals dort ansässigen 
öffentlichen Tankstelle unter der Nr. 502 im städt.  Altlast-/Verdachtsflächenkataster ge- 
führt. Auch auf diesem Grundstücksbereich wurden Verunreinigungen nachgewiesen. 
Die geplante Wohnnutzung ist aber grundlegend möglich.  
Für die erheblich belastete Fläche ist eine Nutzung  vorgesehen, für deren Verwirklichung zwar 
Vorkehrungen und Maßnahmen erforderlich sind, deren  Konkretisierung aber in nachfolgende 
Verfahren verlagert wird.  
Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin, das s sich hieraus resultierend bei geplanten 
Bauvorhaben ein technischer Mehraufwand zur Sicheru ng / Sanierung der Altlast bzw. zur Er- 
füllung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergeben kann.  
Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde wird das G esamtgrundstück deshalb in Anlehnung 
an den Altlastenerlass, Ziffer 2.3.3.2 in Verbindun g mit § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB, im Bebauungs- 
plan gekennzeichnet. 
Historische Altstandorte 
1. Ehemaliger Wäschereibetrieb (historischer Altsta ndort-Nr. 5155): Untersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung liegen vor. Die Prüfwerte fü r eine Wohnnutzung werden un- 
terschritten.  
2. Ehemaliges Lager aus der Nachkriegszeit mit eine m verfüllten Teich (historischer Alt- 
standort-Nr. 5216).  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Zum schonenden Umgang mit Grund und Boden sollen di e Möglichkeiten zur Wiedernutzbar- 
machung von Flächen und zur Innenentwicklung genutz t werden (§ 1a BauGB). In diesem Sin- 
ne stellen die Erneuerung des Wohnquartiers am Schw arzen Kamp und die geplante Wohnnut- 
zung auf ehemaligen Gewerbeflächen sowie auf dem fr ei gezogenen Sportplatz wirksame 
Maßnahmen zur Eindämmung des Flächenverbrauchs in Münster dar.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 29 
Durch die Überbauung/Versiegelung und Aufschüttung von bislang unversiegelten Flächen wird 
der Boden allerdings teilweise in seinen Funktionen  für den Naturhaushalt nachhaltig beein- 
trächtigt.  
Hinsichtlich vorhandener Altlasten-/Verdachtsfläche n werden die Bereiche, in denen mit um- 
weltgefährdenden Stoffen belastete Böden vorhanden sind, gemäß § 9 Abs.5 Nr.3 BauGB im 
Bebauungsplan gekennzeichnet. Gemäß Sanierungsplan steht einer Nutzung im Sinne der im 
Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen nach Durchfüh rung der Sanierungsmaßnahmen 
nichts entgegen. Im Rahmen der laufenden Sanierungs maßnahmen werden die Bodenbelas- 
tungen vor Baubeginn vollständig entfernt.  
Für die historischen Altstandorte liegen bislang le diglich Gewerbeabmeldungen, aber kein kon- 
kreter Altlastenverdacht vor. Der Bebauungsplan bei nhaltet diesbezüglich einen Hinweis, dass 
geplante Bodeneingriffe und bauliche Änderungen auf  den genannten Grundstücken der Unte- 
ren Bodenschutzbehörde (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) anzuzeigen sind. 
8.4.4 Wasser 
Oberflächengewässer 
Innerhalb des Plangebietes befindet sich innerhalb des Gehölzbestandes an der Weseler Stra- 
ße ein Teich. Das Gewässer befindet sich durch die intensive Nutzung des Geländes in einem 
naturfernen Zustand. 
Grundwasser 
Beim örtlichen Grundwasserleiter handelt es sich um  Geschiebemergel und Löß, die als Ge- 
ringleiter anzusprechen sind. Der oberflächennahe K alkmergel der Oberkreide wird von Ge- 
schiebemergel überlagert. Über dem Geschiebemergel liegt flächendeckend Löß. Löß und Ge- 
schiebemergel bilden schützende Deckschichten für d ie darunterliegenden Kalkmergel der 
Oberkreide. Das in geringen Mengen vorhandene Grund wasser strömt in östliche Richtung 
(Umweltkataster Stadt Münster). 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch die veränderten Nutzungsverhältnisse im Plangebiet fällt der vorhandene Teich wieder in 
den Zuständigkeit und Unterhaltungsverpflichtung de r Stadt Münster. Eine Erhaltung oder ggf. 
Sanierung und Umnutzung des naturfernen Teiches ist  im Nachgang zum Bebauungsplan zu 
prüfen. 
Besonders ergiebige, geschützte oder schützenswerte  Grundwasservorkommen liegen nicht 
vor, so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind. 
Die fehlende Eignung des Gebietes für eine Niederschlagswasserversickerung lässt eine unmit- 
telbare Kompensation für das Schutzgut Grundwasser nicht zu. Anfallendes Niederschlags- 
wasser wird stattdessen über die Regenwasserkanalis ation dem geplanten Regenrückhaltebe- 
cken zugeleitet und gelangt von dort gedrosselt in die Gewässer.  
Zum Schutz vor Starkregenereignissen ist eine tempo räre Einstaubarkeit der zentralen öffentli- 
chen Grünfläche vorgesehen. 
8.4.5 Klima/Luft 
Die Klimafunktionskarte der Stadtklimaanalyse stell t das Plangebiet als Klimatop der locker be- 
bauten Randbereiche dar. Dabei ist zu differenziere n zwischen stark versiegelten gewerblichen 
Flächen, den mäßig versiegelten Wohngebieten und de n offenen Strukturen des Sportplatzes 
und der Gehölzflächen. Eine überörtliche klimatische Funktion weist das Plangebiet nicht auf.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 29 
Für das Plangebiet ist keine erhöhte Belastung der Luft mit Schadstoffen zu erwarten. Durch 
das hohe Verkehrsaufkommen auf der Weseler Straße k önnen im unmittelbaren Umfeld der 
Straße erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen  vorliegen. Die weitgehend offene Bau- 
struktur und die angrenzenden Grünflächen mindern j edoch die Gefahr einer kritischen Anrei- 
cherung. Die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV w erden für Stickoxide und Feinstaub 
(PM 10) nicht überschritten (vgl. Umweltkataster Münster) 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Bebauung des Sportplatzgeländes geht eine k limatisch wirksame Freifläche verloren. 
Nennenswerte über das Plangebiet hinaus wirkende lo kalklimatische Veränderungen sind 
durch diese Bebauung allerdings nicht zu erwarten. Eine maßgebliche lufthygienische Belas- 
tung geht von der Planung nicht aus. 
Erfordernisse des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel 
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB sowohl durch Maßnah- 
men, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch d urch solche, die der Anpassung an den 
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. 
Die Nutzung von Solarenergie ist im gesamten Plange biet möglich (textliche Festsetzung Nr. 
2.3) Darüber hinaus sollen die Wohngebäude und Nich twohngebäuden mit einer Raumtempe- 
ratur > 19° C so errichtet werden, dass der Standar d des „Energiesparhauses Münster“ erreicht 
wird (vgl. Vorlage V/0675/2011/1.Erg.). Eine entspr echende Absicherung der Standards erfolgt 
im Städtebaulichen Vertrag. 
Zum Schutz vor Starkregenereignissen ist eine tempo rärere Einstaubarkeit der geplanten zent- 
ralen Grünfläche vorgesehen. Zur Verzögerung des Wa sserabflusses und zur Begrenzung der 
Überwärmung sind gemäß textlicher Festsetzung Nr. 2 .2.3 in den Wohngebieten mit der fest- 
gesetzten Dachform Flachdach (FD) die Dachflächen m indestens zur Hälfte mit einer standort- 
gerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als b egrünte Fläche zu unterhalten. Tiefgara- 
gen sind vollständig mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu über- 
decken und dauerhaft zu begrünen (textliche Festsetzung 1.5.4).  
8.4.6 Landschaft 
Als innerstädtisches Areal hat das Plangebiet keine n direkten Bezug zur freien Landschaft. 
Hinsichtlich des Ortsbildes ergibt sich ein sehr he terogenes Erscheinungsbild, dass durch die 
z.T. aufgegebenen Vornutzungen (Wohnen/Gewerbe/Sport) geprägt wird.  
Als Ortsbild prägende Grünstrukturen sind der walda rtige Bestand entlang der Weseler Straße, 
der Gehölzstreifen westlich des Meckmannweges sowie  einige ältere Baumgruppen zu benen- 
nen. Die Bäume tragen wesentlich zur Gliederung und Begrünung des Plangebietes bei.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit Ausnahme einzelner als zu erhalten festgesetzte r Bäume sowie des Waldstreifens erfolgt 
durch die Planung eine vollständige Umgestaltung de s Plangebietes. Damit verbunden ist auch 
ein erheblicher Eingriff in den vorhandenen Baumbes tand. Als zu erhaltende Bäume wurden 
eine Eichenbaumgruppe im Bereich der geplanten KITA  am Meckmannweg, zwei Eichen am 
Schwarzen Kamp, zwei Einzelbäume im Bereich der Obd achlosenunterkünfte und einige Bäu- 
me am Meckmannweg festgesetzt. Weitere prägende Bäu me konnten aufgrund der Lage zu 
geplanten Wohngebäuden oder der Nähe zu Verkehrsflä chen nicht ausgewiesen werden, da 
dort eine dauerhafte Erhaltung nicht gesichert ist.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 29 
Durch die Neubebauung erfolgt insgesamt eine städte bauliche Neuordnung und Aufwertung 
des Erscheinungsbildes. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Als Sachgüter ist die vorhandene Wohnbebauung zu be rücksichtigen. Die Gewerbeflächen und 
das Sportareal sind bereits aufgegeben bzw. abgerissen worden. 
Angaben über konkret zu berücksichtigende Kulturgüt er (z.B. Denkmale) liegen für das Plan- 
gebiet nicht vor. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Der Bebauungsplan überplant einzelne Wohnhäuser im Bereich Schwarzer Kamp. Die Bausub- 
stanz ist bei diesen Gebäuden überwiegend in einem schlechten Zustand. Da die Flächen 
grundsätzlich als Wohnbauflächen erhalten bleiben, findet keine Umnutzung im Sinne von § 1a 
Abs. 2 BauGB statt. 
Hinsichtlich der möglichen Auffindung von Bodendenk mälern enthält der Bebauungsplan ent- 
sprechende Hinweise (Nr. 3.4) zur Berücksichtigung der Kulturgüter. 
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswirkun- 
gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewer- 
tet. 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen z ur Vermeidung, zur Minderung und 
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. 
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelne n Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta- 
belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamta bwägung sind insbesondere verblei- 
bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen. 
 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit 
 
Menschen - Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen i m Be- 
reich der geplanten Bebauung  
 
- Verlust erholungswirksamer Freiflächen im Woh- 
numfeld 
- 
Pflanzen und Tiere - Eingriff in Natur und Landscha ft  
Boden - Bodenbelastungen/Altlasten   
Boden - Erhöhung der Versiegelung  - 
Wasser - Verminderung der Grundwasserneubildung  - 
Klima / Luft - Verlust klimawirksamer Freiflächen -

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 29 
Landschaft - Verlust Ortsbild prägender Bäume  
Kultur- und Sachgüter - Inanspruchnahme von Wohnrau m in Mehrfamilien- 
häusern 
- 
Wechsel- 
wirkungen 
- keine signifikanten Wechselwirkungen - 
Tabelle 2: Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter 
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe der heutig e Zustand in weiten Teilen erhalten. Im 
Vorgriff auf die beabsichtigte Nutzungsänderung sin d die gewerblichen Vornutzungen jedoch  
bereits größtenteils abgerissen worden. Eine umfass ende Nutzung des Gesamtareals für 
Wohnbauzwecke wäre auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans nicht möglich. 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaul ichen Wettbewerbes zur Etablierung ei- 
nes neuen Wohnquartiers in Mecklenbeck. Auf der Ebe ne des Bebauungsplans kommen keine 
grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht.  
8.7  Monitoring 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver- 
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- 
hilfe zu ergreifen. 
Konkrete Maßnahmen im Zuge des Monitorings sind nicht vorgesehen. Sofern sich im Zuge der 
kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umwelts ituation in Münster Hinweise auf nachtei- 
lige Auswirkungen für das Baugebiet ergeben, werden  diese mit Blick auf ggf. geeignete Maß- 
nahmen zur Abhilfe herangezogen. 
8.8  Zusammenfassung 
Die Stadt Münster plant im Stadtteil Mecklenbeck au f einer 10,63 ha großen Fläche die Ent- 
wicklung eines Wohnquartiers für ca. 370 Wohneinhei ten, die etwa zu 4/5 in Mehrfamilienhäu- 
sern und zu 1/5 in Einfamilienhäusern entstehen sol len. Bei dem Plangebiet handelt es sich in 
großen Teilen um eine Wohngebietsbrache, eine nicht  mehr genutzte Sportanlagen sowie 
ehemalige Gewerbestandorte. Die Planung stellt vom Charakter eine klassische Innenentwick- 
lung dar. 
Durch die Umnutzung ehemaliger Bauflächen können Ei ngriffen in Grund und Boden minimiert 
werden. Eingriffe in Natur und Landschaft ergeben s ich durch die Inanspruchnahme einer 
strukturreichen Brachfläche. Aufgrund der planungsrechtlich gesicherten Vornutzung ergibt sich 
kein Ausgleichsbedarf, der außerhalb des Bebauungsp lans nachgewiesen werden müsste. Ei- 
ne artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Vorkom men planungsrelevanter, besonders zu 
schützender Arten. Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans auch auf das Gebiet des 
Landschaftsplanes Roxeler Riedel erstreckt, wird di eser an die Grenzen des Bebauungsplans 
angepasst. 
Durch die Verkehre auf der Weseler Straße und auf d em Meckmannweg ist das Plangebiet er- 
heblichen Lärmimmissionen ausgesetzt, die in einzelnen Randbereichen die Orientierungswerte

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 29 
der DIN 18005-1 von 55 dB(A) tags um bis zu 12 dB(A ) bzw. von 45 dB(A) nachts um bis zu 15 
db(A) überschreiten. Passive Schallschutzmaßnahmen tragen zur Vermeidung von unzumutba- 
ren Lärmbeeinträchtigungen im Quartier bei. Durch d ie riegelförmige Gebäudeanordnung zur 
Weseler Straße lassen sich die Lärmimmissionen für im Schallschatten liegende Gebäude 
mindern.  
Durch die gewerbliche Vornutzung liegen mit Blick a uf eine Folgenutzung als Wohngebiet er- 
hebliche Bodenbelastungen im Plangebiet vor. Entsprechende mit umweltgefährdenden Stoffen 
belastete Böden sind im Gebiet gekennzeichnet. Die geplante Wohnnutzung ist aber grundle- 
gend möglich. Im Rahmen der laufenden Sanierungsmaß nahmen werden die Bodenbelastun- 
gen vor Baubeginn vollständig entfernt  
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können durch die verträgliche Abstimmung der Nut- 
zungen sowie durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest gemindert werden. 
9.  Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 10,63 ha 100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 1,43 ha 13 % 
Öffentliche Grünfläche 2,71 ha 26 % 
Wasserwirtschaftsfläche 0,28 ha 3 % 
Bauflächen (WA, WR) 6,21 ha 58 % 
- davon Private Verkehrsfläche 0,49 ha  
Tabelle 3: Flächenbilanz 
10.  Gesamtabwägung 
Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerech te Ziel, Wohnraum für die Bevölkerung in 
Münster zu schaffen und dabei den Anforderungen an heutige Wohnbedürfnisse Rechnung zu 
tragen. Unter Berücksichtigung dieses Ziels sind di e im bisherigen Verfahren eingegangenen 
Anregungen, Bedenken und Hinweise - die öffentliche n und privaten Belange untereinander 
und gegeneinander abwägend - soweit als möglich in die Planung eingeflossen. 
Die städtebaulichen Ziele aus dem Realisierungswett bewerb werden umgesetzt. Die Leitidee 
mit dem zentralen Anger und der klar gegliederten lärmschützenden Bebauung im Süden sowie 
die durch verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlosse ne Einfamilienhausbebauung im Norden 
werden durch die getroffenen Festsetzungen fortgefü hrt. Im Geltungsbereich des Bebauungs- 
plans werden Angebote für unterschiedliche Wohntype n mit unterschiedlichen Wohngrößen 
geschaffen, so dass ein breites Feld an Wohnformen realisiert werden kann.  
Bezogen auf eventuelle besondere Auswirkungen der P lanung auf die unterschiedlichen Be- 
dürfnisse der Bevölkerung – insbesondere auf die so zialen, wirtschaftlichen und kulturellen Be- 
dürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, al ten und behinderten Menschen, Migranten 
sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden aus der Beteiligung 
der zuständigen Ämter, Behörden und sonstigen Träge r öffentlicher Belange und die Öffent- 
lichkeit keine (weitergehenden) Anhaltspunkte ersic htlich, die auf eine Nicht-Berücksichtigung 
der Belange dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen schließen lassen. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen nur unwese ntlich auswirken, denn das neue

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 536 
Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 29 
Wohnquartier in dieser integrierten Lage fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein und wer- 
tet durch die entstehende soziale Infrastruktur das  Gebiet auf. Nachteilige Auswirkungen in 
wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. 
11.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnah men 
Das Plangebiet ist bis auf wenige Flächen etwa zur  Hälfte im Besitz der Projektgesellschaft 
Quartier M1, die das ehemalige Autohaus Beresa und die ehemalige Wäscherei Schlüter er- 
worben hat, und zur anderen Hälfte im Besitz der St adt Münster. Nach Satzungsbeschluss zum 
Bebauungsplan werden die Erschließungsarbeiten mit dem Bau der Straßen und Kanäle  vom 
jeweiligen Eigentümer  durchgeführt. Danach kann mi t der Vermarktung der Flächen begonnen 
werden. 
Die Stadt Münster wird auf Grundlage der städtische n Vergaberichtlinien die Einfamilienhaus- 
grundstücke auf dem städtischen Grundstück vermarkt en. Die Projektgesellschaft QUARTIER 
M1 GmbH plant die Einfamilienhausgrundstücke in Bau trägerschaft herzustellen und zu veräu- 
ßern. Die Geschossbebauung mit unterschiedlich groß en Mietwohnungen sollen vom Woh- 
nungsunternehmen VIVAWEST errichtet werden.  
Bei der Realisierung der Wohnbebauung wird die Sozi algerechte Bodennutzung in Münster 
(SoBoMü) gemäß der Vorlage V/0039/2014 angewendet, so dass 30 % geförderter Mietwohn- 
raum sowie 30 % förderfähiger Mietwohnraum geplant und umgesetzt werden. 
Aufgrund der Verbreiterung und Erweiterung der Stra ße Schwarzer Kamp werden finanzielle 
Umlagen (Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabg abengesetz – KAG) auf die Anlieger 
zukommen. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem vom Rat der Stadt Münster am          .2017 als Satzung beschlos- 
senen  Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / 
Meckmannweg / Schwarzer Kamp. 
Münster, den __________ 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 28.1.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (8)

  • Weseler Straße
  • Heroldstraße
  • Meckmannweg 1
  • Schwarzer Kamp 59
  • Holtkamp
  • Mecklenbecker Straße
  • An den Speichern 7
  • Egelshove

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0180/2017
Typ
Vorlagen
Datum
24.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37